KOSTÜMREKVISITEN UND SPIELZEUG
Darf ein Zauberstab ins Flugzeug?
Prüfen Sie Ihren Zauberstab nach Material, Spitze und Gewicht. Eine ausdrückliche Mitnahmebestätigung für den gewöhnlichen, leichten Kostümstab ist für Deutschland, Österreich und die Schweiz nicht bestätigt. Gefährliche Spitzen und schwere Schlaggegenstände sind in der Kabine verboten; Batterien haben eigene Bedingungen.
Handgepäck
Nicht allgemein bestätigt
Die konkrete Sicherheitsfreigabe eines leichten, stumpfen Stabs bleibt offen. Messen Sie Stab und Etui zusammen und klären Sie die Mitnahme sowie den gebuchten Gepäckumfang vor dem Flug.
Aufgabegepäck
Nicht allgemein bestätigt
Eine konkrete DACH-Zusage für den gewöhnlichen Stab ist nicht bestätigt. Schützen Sie den Schaft in einer starren Hülle. Lose Lithium-Ersatzbatterien dürfen nicht ins Aufgabegepäck.
Besondere Regeln nach Land, Flughafen, Airline und Ausführung
Was gilt für Ihren Flug?
Wählen Sie Land, Flughafen und Airline und suchen Sie nach Ihrer Ausführung. Bei einer erneuten Kontrolle nach dem Umstieg prüfen Sie auch den dortigen Flughafen.
12 passende Kombinationen · 7 Antworten
Nicht geklärt · Verboten · Mit Bedingungen
Nicht geklärt · Mit Bedingungen · Verboten
Nicht geklärt · Verboten · Mit Bedingungen
Allgemeine Regeln stehen neben den Regeln der Airline und des Flughafens.
DE · leichter, stumpfer Kostüm-Zauberstab · gleiche Bedingungen für 3 KombinationenHandgepäck: Nicht geklärtAufgabegepäck: Nicht geklärt
Handgepäck
Keine sichere Antwort
- Sicherheitskontrolle: Die Quellen reichen für eine sichere Antwort nicht aus.
Aufgabegepäck
Keine sichere Antwort
- Sicherheitskontrolle: Die Quellen reichen für eine sichere Antwort nicht aus.
Am Körper
Keine sichere Antwort
- Sicherheitskontrolle: Die Quellen reichen für eine sichere Antwort nicht aus.
Flüge und Quellen
DE · leichter, stumpfer Kostüm-Zauberstab
- Abflugland
- Deutschland
Handgepäck
Keine sichere Antwort
- Sicherheitskontrolle: Die Quellen reichen für eine sichere Antwort nicht aus.
Quellen
Aufgabegepäck
Keine sichere Antwort
- Sicherheitskontrolle: Die Quellen reichen für eine sichere Antwort nicht aus.
Quellen
Am Körper
Keine sichere Antwort
- Sicherheitskontrolle: Die Quellen reichen für eine sichere Antwort nicht aus.
Quellen
AT · leichter, stumpfer Kostüm-Zauberstab
- Abflugland
- Österreich
Handgepäck
Keine sichere Antwort
- Sicherheitskontrolle: Die Quellen reichen für eine sichere Antwort nicht aus.
Quellen
Aufgabegepäck
Keine sichere Antwort
- Sicherheitskontrolle: Die Quellen reichen für eine sichere Antwort nicht aus.
Quellen
Am Körper
Keine sichere Antwort
- Sicherheitskontrolle: Die Quellen reichen für eine sichere Antwort nicht aus.
Quellen
CH · leichter, stumpfer Kostüm-Zauberstab
- Abflugland
- Schweiz
Handgepäck
Keine sichere Antwort
- Sicherheitskontrolle: Die Quellen reichen für eine sichere Antwort nicht aus.
Quellen
Aufgabegepäck
Keine sichere Antwort
- Sicherheitskontrolle: Die Quellen reichen für eine sichere Antwort nicht aus.
Quellen
Am Körper
Keine sichere Antwort
- Sicherheitskontrolle: Die Quellen reichen für eine sichere Antwort nicht aus.
Quellen
DE · gefährliche Spitze oder Schlagbauform · gleiche Bedingungen für 2 KombinationenHandgepäck: VerbotenAufgabegepäck: Nicht geklärt
Handgepäck
Antwort
- Sicherheitskontrolle: Verboten
- Zauberstab mit Spitze oder scharfer Kante, die schwere Verletzungen verursachen kann, oder als Schlagwaffe zu schweren Verletzungen geeigneter schwerer Bauform.
Aufgabegepäck
Keine sichere Antwort
- Sicherheitskontrolle: Die Quellen reichen für eine sichere Antwort nicht aus.
Am Körper
Antwort
- Sicherheitskontrolle: Verboten
- Zauberstab mit Spitze oder scharfer Kante, die schwere Verletzungen verursachen kann, oder als Schlagwaffe zu schweren Verletzungen geeigneter schwerer Bauform.
Flüge und Quellen
DE · gefährliche Spitze oder Schlagbauform
- Abflugland
- Deutschland
Handgepäck
Antwort
- Sicherheitskontrolle: Verboten
- Zauberstab mit Spitze oder scharfer Kante, die schwere Verletzungen verursachen kann, oder als Schlagwaffe zu schweren Verletzungen geeigneter schwerer Bauform.
Quellen
Aufgabegepäck
Keine sichere Antwort
- Sicherheitskontrolle: Die Quellen reichen für eine sichere Antwort nicht aus.
Quellen
Am Körper
Antwort
- Sicherheitskontrolle: Verboten
- Zauberstab mit Spitze oder scharfer Kante, die schwere Verletzungen verursachen kann, oder als Schlagwaffe zu schweren Verletzungen geeigneter schwerer Bauform.
Quellen
AT · gefährliche Spitze oder Schlagbauform
- Abflugland
- Österreich
Handgepäck
Antwort
- Sicherheitskontrolle: Verboten
- Zauberstab mit Spitze oder scharfer Kante, die schwere Verletzungen verursachen kann, oder als Schlagwaffe zu schweren Verletzungen geeigneter schwerer Bauform.
Quellen
Aufgabegepäck
Keine sichere Antwort
- Sicherheitskontrolle: Die Quellen reichen für eine sichere Antwort nicht aus.
Quellen
Am Körper
Antwort
- Sicherheitskontrolle: Verboten
- Zauberstab mit Spitze oder scharfer Kante, die schwere Verletzungen verursachen kann, oder als Schlagwaffe zu schweren Verletzungen geeigneter schwerer Bauform.
Quellen
DE · eingebaute Lithiumbatterie, IATA-Gefahrgut · gleiche Bedingungen für 2 KombinationenHandgepäck: Mit BedingungenAufgabegepäck: Mit Bedingungen
Handgepäck
Antwort
- Gefahrgut: Bedingt
- Ausgeschlossen sind vom Hersteller aus Sicherheitsgründen als defekt identifizierte oder beschädigte Lithiumbatterien mit gefährlicher Wärme-, Brand- oder Kurzschlussgefahr, auch im Gerät. Eine sonstige Geräte- oder Anzeigestörung ist keine solche Batteriedefekt-Einstufung.
- Jede eingebaute und lose Lithiumbatterie muss einem Typ entsprechen, der alle Prüfungen nach UN Manual of Tests and Criteria, Teil III, Unterabschnitt 38.3 erfüllt.
- Tragbarer elektronischer Zauberstab für den persönlichen Gebrauch mit eingebauter Lithiumbatterie; keine Powerbank.
- Staaten und ausführende Fluggesellschaft können strengere Bedingungen festlegen. Die Gefahrgutantwort bestätigt weder Sicherheitskontrolle noch Gepäckumfang oder Zoll.
- Je Batterie höchstens 100 Wh bei Lithium-Ionen oder 2 g Lithium bei Lithium-Metall. Diese Grenzen gelten für unterschiedliche Batterietypen.
- Nach IATA höchstens 15 tragbare elektronische Geräte insgesamt pro Person; mehr nur mit Genehmigung der Fluggesellschaft.
- Gerät vor Beschädigung und unbeabsichtigtem Einschalten schützen.
Aufgabegepäck
Antwort
- Gefahrgut: Bedingt
- Ausgeschlossen sind vom Hersteller aus Sicherheitsgründen als defekt identifizierte oder beschädigte Lithiumbatterien mit gefährlicher Wärme-, Brand- oder Kurzschlussgefahr, auch im Gerät. Eine sonstige Geräte- oder Anzeigestörung ist keine solche Batteriedefekt-Einstufung.
- Jede eingebaute und lose Lithiumbatterie muss einem Typ entsprechen, der alle Prüfungen nach UN Manual of Tests and Criteria, Teil III, Unterabschnitt 38.3 erfüllt.
- Tragbarer elektronischer Zauberstab für den persönlichen Gebrauch mit eingebauter Lithiumbatterie; keine Powerbank.
- Vor Aufgabe des Geräts die Einstufung des konkreten Modells und dessen Beförderung im Aufgabegepäck bei der ausführenden Fluggesellschaft bestätigen. Die vereinfachte IATA-Reise-FAQ nennt Lithiumgeräte nur für die Kabine; die genaue ICAO/IATA-Gerätetabelle enthält Aufgabegepäckbedingungen.
- Staaten und ausführende Fluggesellschaft können strengere Bedingungen festlegen. Die Gefahrgutantwort bestätigt weder Sicherheitskontrolle noch Gepäckumfang oder Zoll.
- Je Batterie höchstens 100 Wh bei Lithium-Ionen oder 2 g Lithium bei Lithium-Metall. Diese Grenzen gelten für unterschiedliche Batterietypen.
- Nach IATA höchstens 15 tragbare elektronische Geräte insgesamt pro Person; mehr nur mit Genehmigung der Fluggesellschaft.
- Gerät im Aufgabegepäck komplett ausschalten, kein Standby oder Schlafmodus.
- Gerät vor Beschädigung und unbeabsichtigtem Einschalten schützen.
Am Körper
Antwort
- Gefahrgut: Bedingt
- Ausgeschlossen sind vom Hersteller aus Sicherheitsgründen als defekt identifizierte oder beschädigte Lithiumbatterien mit gefährlicher Wärme-, Brand- oder Kurzschlussgefahr, auch im Gerät. Eine sonstige Geräte- oder Anzeigestörung ist keine solche Batteriedefekt-Einstufung.
- Jede eingebaute und lose Lithiumbatterie muss einem Typ entsprechen, der alle Prüfungen nach UN Manual of Tests and Criteria, Teil III, Unterabschnitt 38.3 erfüllt.
- Tragbarer elektronischer Zauberstab für den persönlichen Gebrauch mit eingebauter Lithiumbatterie; keine Powerbank.
- Staaten und ausführende Fluggesellschaft können strengere Bedingungen festlegen. Die Gefahrgutantwort bestätigt weder Sicherheitskontrolle noch Gepäckumfang oder Zoll.
- Je Batterie höchstens 100 Wh bei Lithium-Ionen oder 2 g Lithium bei Lithium-Metall. Diese Grenzen gelten für unterschiedliche Batterietypen.
- Nach IATA höchstens 15 tragbare elektronische Geräte insgesamt pro Person; mehr nur mit Genehmigung der Fluggesellschaft.
- Gerät vor Beschädigung und unbeabsichtigtem Einschalten schützen.
Flüge und Quellen
DE · eingebaute Lithiumbatterie, IATA-Gefahrgut
- Abflugland
- Deutschland
Handgepäck
Antwort
- Gefahrgut: Bedingt
- Ausgeschlossen sind vom Hersteller aus Sicherheitsgründen als defekt identifizierte oder beschädigte Lithiumbatterien mit gefährlicher Wärme-, Brand- oder Kurzschlussgefahr, auch im Gerät. Eine sonstige Geräte- oder Anzeigestörung ist keine solche Batteriedefekt-Einstufung.
- Jede eingebaute und lose Lithiumbatterie muss einem Typ entsprechen, der alle Prüfungen nach UN Manual of Tests and Criteria, Teil III, Unterabschnitt 38.3 erfüllt.
- Tragbarer elektronischer Zauberstab für den persönlichen Gebrauch mit eingebauter Lithiumbatterie; keine Powerbank.
- Staaten und ausführende Fluggesellschaft können strengere Bedingungen festlegen. Die Gefahrgutantwort bestätigt weder Sicherheitskontrolle noch Gepäckumfang oder Zoll.
- Je Batterie höchstens 100 Wh bei Lithium-Ionen oder 2 g Lithium bei Lithium-Metall. Diese Grenzen gelten für unterschiedliche Batterietypen.
- Nach IATA höchstens 15 tragbare elektronische Geräte insgesamt pro Person; mehr nur mit Genehmigung der Fluggesellschaft.
- Gerät vor Beschädigung und unbeabsichtigtem Einschalten schützen.
Quellen
Aufgabegepäck
Antwort
- Gefahrgut: Bedingt
- Ausgeschlossen sind vom Hersteller aus Sicherheitsgründen als defekt identifizierte oder beschädigte Lithiumbatterien mit gefährlicher Wärme-, Brand- oder Kurzschlussgefahr, auch im Gerät. Eine sonstige Geräte- oder Anzeigestörung ist keine solche Batteriedefekt-Einstufung.
- Jede eingebaute und lose Lithiumbatterie muss einem Typ entsprechen, der alle Prüfungen nach UN Manual of Tests and Criteria, Teil III, Unterabschnitt 38.3 erfüllt.
- Tragbarer elektronischer Zauberstab für den persönlichen Gebrauch mit eingebauter Lithiumbatterie; keine Powerbank.
- Vor Aufgabe des Geräts die Einstufung des konkreten Modells und dessen Beförderung im Aufgabegepäck bei der ausführenden Fluggesellschaft bestätigen. Die vereinfachte IATA-Reise-FAQ nennt Lithiumgeräte nur für die Kabine; die genaue ICAO/IATA-Gerätetabelle enthält Aufgabegepäckbedingungen.
- Staaten und ausführende Fluggesellschaft können strengere Bedingungen festlegen. Die Gefahrgutantwort bestätigt weder Sicherheitskontrolle noch Gepäckumfang oder Zoll.
- Je Batterie höchstens 100 Wh bei Lithium-Ionen oder 2 g Lithium bei Lithium-Metall. Diese Grenzen gelten für unterschiedliche Batterietypen.
- Nach IATA höchstens 15 tragbare elektronische Geräte insgesamt pro Person; mehr nur mit Genehmigung der Fluggesellschaft.
- Gerät im Aufgabegepäck komplett ausschalten, kein Standby oder Schlafmodus.
- Gerät vor Beschädigung und unbeabsichtigtem Einschalten schützen.
Quellen
Am Körper
Antwort
- Gefahrgut: Bedingt
- Ausgeschlossen sind vom Hersteller aus Sicherheitsgründen als defekt identifizierte oder beschädigte Lithiumbatterien mit gefährlicher Wärme-, Brand- oder Kurzschlussgefahr, auch im Gerät. Eine sonstige Geräte- oder Anzeigestörung ist keine solche Batteriedefekt-Einstufung.
- Jede eingebaute und lose Lithiumbatterie muss einem Typ entsprechen, der alle Prüfungen nach UN Manual of Tests and Criteria, Teil III, Unterabschnitt 38.3 erfüllt.
- Tragbarer elektronischer Zauberstab für den persönlichen Gebrauch mit eingebauter Lithiumbatterie; keine Powerbank.
- Staaten und ausführende Fluggesellschaft können strengere Bedingungen festlegen. Die Gefahrgutantwort bestätigt weder Sicherheitskontrolle noch Gepäckumfang oder Zoll.
- Je Batterie höchstens 100 Wh bei Lithium-Ionen oder 2 g Lithium bei Lithium-Metall. Diese Grenzen gelten für unterschiedliche Batterietypen.
- Nach IATA höchstens 15 tragbare elektronische Geräte insgesamt pro Person; mehr nur mit Genehmigung der Fluggesellschaft.
- Gerät vor Beschädigung und unbeabsichtigtem Einschalten schützen.
Quellen
AT · eingebaute Lithiumbatterie, IATA-Gefahrgut
- Abflugland
- Österreich
Handgepäck
Antwort
- Gefahrgut: Bedingt
- Ausgeschlossen sind vom Hersteller aus Sicherheitsgründen als defekt identifizierte oder beschädigte Lithiumbatterien mit gefährlicher Wärme-, Brand- oder Kurzschlussgefahr, auch im Gerät. Eine sonstige Geräte- oder Anzeigestörung ist keine solche Batteriedefekt-Einstufung.
- Jede eingebaute und lose Lithiumbatterie muss einem Typ entsprechen, der alle Prüfungen nach UN Manual of Tests and Criteria, Teil III, Unterabschnitt 38.3 erfüllt.
- Tragbarer elektronischer Zauberstab für den persönlichen Gebrauch mit eingebauter Lithiumbatterie; keine Powerbank.
- Staaten und ausführende Fluggesellschaft können strengere Bedingungen festlegen. Die Gefahrgutantwort bestätigt weder Sicherheitskontrolle noch Gepäckumfang oder Zoll.
- Je Batterie höchstens 100 Wh bei Lithium-Ionen oder 2 g Lithium bei Lithium-Metall. Diese Grenzen gelten für unterschiedliche Batterietypen.
- Nach IATA höchstens 15 tragbare elektronische Geräte insgesamt pro Person; mehr nur mit Genehmigung der Fluggesellschaft.
- Gerät vor Beschädigung und unbeabsichtigtem Einschalten schützen.
Quellen
Aufgabegepäck
Antwort
- Gefahrgut: Bedingt
- Ausgeschlossen sind vom Hersteller aus Sicherheitsgründen als defekt identifizierte oder beschädigte Lithiumbatterien mit gefährlicher Wärme-, Brand- oder Kurzschlussgefahr, auch im Gerät. Eine sonstige Geräte- oder Anzeigestörung ist keine solche Batteriedefekt-Einstufung.
- Jede eingebaute und lose Lithiumbatterie muss einem Typ entsprechen, der alle Prüfungen nach UN Manual of Tests and Criteria, Teil III, Unterabschnitt 38.3 erfüllt.
- Tragbarer elektronischer Zauberstab für den persönlichen Gebrauch mit eingebauter Lithiumbatterie; keine Powerbank.
- Vor Aufgabe des Geräts die Einstufung des konkreten Modells und dessen Beförderung im Aufgabegepäck bei der ausführenden Fluggesellschaft bestätigen. Die vereinfachte IATA-Reise-FAQ nennt Lithiumgeräte nur für die Kabine; die genaue ICAO/IATA-Gerätetabelle enthält Aufgabegepäckbedingungen.
- Staaten und ausführende Fluggesellschaft können strengere Bedingungen festlegen. Die Gefahrgutantwort bestätigt weder Sicherheitskontrolle noch Gepäckumfang oder Zoll.
- Je Batterie höchstens 100 Wh bei Lithium-Ionen oder 2 g Lithium bei Lithium-Metall. Diese Grenzen gelten für unterschiedliche Batterietypen.
- Nach IATA höchstens 15 tragbare elektronische Geräte insgesamt pro Person; mehr nur mit Genehmigung der Fluggesellschaft.
- Gerät im Aufgabegepäck komplett ausschalten, kein Standby oder Schlafmodus.
- Gerät vor Beschädigung und unbeabsichtigtem Einschalten schützen.
Quellen
Am Körper
Antwort
- Gefahrgut: Bedingt
- Ausgeschlossen sind vom Hersteller aus Sicherheitsgründen als defekt identifizierte oder beschädigte Lithiumbatterien mit gefährlicher Wärme-, Brand- oder Kurzschlussgefahr, auch im Gerät. Eine sonstige Geräte- oder Anzeigestörung ist keine solche Batteriedefekt-Einstufung.
- Jede eingebaute und lose Lithiumbatterie muss einem Typ entsprechen, der alle Prüfungen nach UN Manual of Tests and Criteria, Teil III, Unterabschnitt 38.3 erfüllt.
- Tragbarer elektronischer Zauberstab für den persönlichen Gebrauch mit eingebauter Lithiumbatterie; keine Powerbank.
- Staaten und ausführende Fluggesellschaft können strengere Bedingungen festlegen. Die Gefahrgutantwort bestätigt weder Sicherheitskontrolle noch Gepäckumfang oder Zoll.
- Je Batterie höchstens 100 Wh bei Lithium-Ionen oder 2 g Lithium bei Lithium-Metall. Diese Grenzen gelten für unterschiedliche Batterietypen.
- Nach IATA höchstens 15 tragbare elektronische Geräte insgesamt pro Person; mehr nur mit Genehmigung der Fluggesellschaft.
- Gerät vor Beschädigung und unbeabsichtigtem Einschalten schützen.
Quellen
DE · lose Lithium-Ersatzbatterien, IATA-Gefahrgut · gleiche Bedingungen für 2 KombinationenHandgepäck: Mit BedingungenAufgabegepäck: Verboten
Handgepäck
Antwort
- Gefahrgut: Bedingt
- Ausgeschlossen sind vom Hersteller aus Sicherheitsgründen als defekt identifizierte oder beschädigte Lithiumbatterien mit gefährlicher Wärme-, Brand- oder Kurzschlussgefahr, auch im Gerät. Eine sonstige Geräte- oder Anzeigestörung ist keine solche Batteriedefekt-Einstufung.
- Jede eingebaute und lose Lithiumbatterie muss einem Typ entsprechen, der alle Prüfungen nach UN Manual of Tests and Criteria, Teil III, Unterabschnitt 38.3 erfüllt.
- Lose Lithium-Ersatzbatterien für den persönlichen Gebrauch; keine Powerbanks.
- Staaten und ausführende Fluggesellschaft können strengere Bedingungen festlegen. Die Gefahrgutantwort bestätigt weder Sicherheitskontrolle noch Gepäckumfang oder Zoll.
- Je Batterie höchstens 100 Wh bei Lithium-Ionen oder 2 g Lithium bei Lithium-Metall. Diese Grenzen gelten für unterschiedliche Batterietypen.
- Nach IATA höchstens 20 Ersatzbatterien insgesamt pro Person; mehr nur mit Genehmigung der Fluggesellschaft.
- Jede Ersatzbatterie einzeln gegen Kurzschluss sichern, etwa durch abgedeckte Kontakte in einem eigenen Etui.
Aufgabegepäck
Antwort
- Gefahrgut: Verboten
- Lose Lithium-Ersatzbatterien gehören in die Kabine, auch vor einer Gepäckabgabe am Gate. Keine Powerbanks in diesem Umfang.
Am Körper
Antwort
- Gefahrgut: Bedingt
- Ausgeschlossen sind vom Hersteller aus Sicherheitsgründen als defekt identifizierte oder beschädigte Lithiumbatterien mit gefährlicher Wärme-, Brand- oder Kurzschlussgefahr, auch im Gerät. Eine sonstige Geräte- oder Anzeigestörung ist keine solche Batteriedefekt-Einstufung.
- Jede eingebaute und lose Lithiumbatterie muss einem Typ entsprechen, der alle Prüfungen nach UN Manual of Tests and Criteria, Teil III, Unterabschnitt 38.3 erfüllt.
- Lose Lithium-Ersatzbatterien für den persönlichen Gebrauch; keine Powerbanks.
- Staaten und ausführende Fluggesellschaft können strengere Bedingungen festlegen. Die Gefahrgutantwort bestätigt weder Sicherheitskontrolle noch Gepäckumfang oder Zoll.
- Je Batterie höchstens 100 Wh bei Lithium-Ionen oder 2 g Lithium bei Lithium-Metall. Diese Grenzen gelten für unterschiedliche Batterietypen.
- Nach IATA höchstens 20 Ersatzbatterien insgesamt pro Person; mehr nur mit Genehmigung der Fluggesellschaft.
- Jede Ersatzbatterie einzeln gegen Kurzschluss sichern, etwa durch abgedeckte Kontakte in einem eigenen Etui.
Flüge und Quellen
DE · lose Lithium-Ersatzbatterien, IATA-Gefahrgut
- Abflugland
- Deutschland
Handgepäck
Antwort
- Gefahrgut: Bedingt
- Ausgeschlossen sind vom Hersteller aus Sicherheitsgründen als defekt identifizierte oder beschädigte Lithiumbatterien mit gefährlicher Wärme-, Brand- oder Kurzschlussgefahr, auch im Gerät. Eine sonstige Geräte- oder Anzeigestörung ist keine solche Batteriedefekt-Einstufung.
- Jede eingebaute und lose Lithiumbatterie muss einem Typ entsprechen, der alle Prüfungen nach UN Manual of Tests and Criteria, Teil III, Unterabschnitt 38.3 erfüllt.
- Lose Lithium-Ersatzbatterien für den persönlichen Gebrauch; keine Powerbanks.
- Staaten und ausführende Fluggesellschaft können strengere Bedingungen festlegen. Die Gefahrgutantwort bestätigt weder Sicherheitskontrolle noch Gepäckumfang oder Zoll.
- Je Batterie höchstens 100 Wh bei Lithium-Ionen oder 2 g Lithium bei Lithium-Metall. Diese Grenzen gelten für unterschiedliche Batterietypen.
- Nach IATA höchstens 20 Ersatzbatterien insgesamt pro Person; mehr nur mit Genehmigung der Fluggesellschaft.
- Jede Ersatzbatterie einzeln gegen Kurzschluss sichern, etwa durch abgedeckte Kontakte in einem eigenen Etui.
Quellen
Aufgabegepäck
Antwort
- Gefahrgut: Verboten
- Lose Lithium-Ersatzbatterien gehören in die Kabine, auch vor einer Gepäckabgabe am Gate. Keine Powerbanks in diesem Umfang.
Quellen
Am Körper
Antwort
- Gefahrgut: Bedingt
- Ausgeschlossen sind vom Hersteller aus Sicherheitsgründen als defekt identifizierte oder beschädigte Lithiumbatterien mit gefährlicher Wärme-, Brand- oder Kurzschlussgefahr, auch im Gerät. Eine sonstige Geräte- oder Anzeigestörung ist keine solche Batteriedefekt-Einstufung.
- Jede eingebaute und lose Lithiumbatterie muss einem Typ entsprechen, der alle Prüfungen nach UN Manual of Tests and Criteria, Teil III, Unterabschnitt 38.3 erfüllt.
- Lose Lithium-Ersatzbatterien für den persönlichen Gebrauch; keine Powerbanks.
- Staaten und ausführende Fluggesellschaft können strengere Bedingungen festlegen. Die Gefahrgutantwort bestätigt weder Sicherheitskontrolle noch Gepäckumfang oder Zoll.
- Je Batterie höchstens 100 Wh bei Lithium-Ionen oder 2 g Lithium bei Lithium-Metall. Diese Grenzen gelten für unterschiedliche Batterietypen.
- Nach IATA höchstens 20 Ersatzbatterien insgesamt pro Person; mehr nur mit Genehmigung der Fluggesellschaft.
- Jede Ersatzbatterie einzeln gegen Kurzschluss sichern, etwa durch abgedeckte Kontakte in einem eigenen Etui.
Quellen
AT · lose Lithium-Ersatzbatterien, IATA-Gefahrgut
- Abflugland
- Österreich
Handgepäck
Antwort
- Gefahrgut: Bedingt
- Ausgeschlossen sind vom Hersteller aus Sicherheitsgründen als defekt identifizierte oder beschädigte Lithiumbatterien mit gefährlicher Wärme-, Brand- oder Kurzschlussgefahr, auch im Gerät. Eine sonstige Geräte- oder Anzeigestörung ist keine solche Batteriedefekt-Einstufung.
- Jede eingebaute und lose Lithiumbatterie muss einem Typ entsprechen, der alle Prüfungen nach UN Manual of Tests and Criteria, Teil III, Unterabschnitt 38.3 erfüllt.
- Lose Lithium-Ersatzbatterien für den persönlichen Gebrauch; keine Powerbanks.
- Staaten und ausführende Fluggesellschaft können strengere Bedingungen festlegen. Die Gefahrgutantwort bestätigt weder Sicherheitskontrolle noch Gepäckumfang oder Zoll.
- Je Batterie höchstens 100 Wh bei Lithium-Ionen oder 2 g Lithium bei Lithium-Metall. Diese Grenzen gelten für unterschiedliche Batterietypen.
- Nach IATA höchstens 20 Ersatzbatterien insgesamt pro Person; mehr nur mit Genehmigung der Fluggesellschaft.
- Jede Ersatzbatterie einzeln gegen Kurzschluss sichern, etwa durch abgedeckte Kontakte in einem eigenen Etui.
Quellen
Aufgabegepäck
Antwort
- Gefahrgut: Verboten
- Lose Lithium-Ersatzbatterien gehören in die Kabine, auch vor einer Gepäckabgabe am Gate. Keine Powerbanks in diesem Umfang.
Quellen
Am Körper
Antwort
- Gefahrgut: Bedingt
- Ausgeschlossen sind vom Hersteller aus Sicherheitsgründen als defekt identifizierte oder beschädigte Lithiumbatterien mit gefährlicher Wärme-, Brand- oder Kurzschlussgefahr, auch im Gerät. Eine sonstige Geräte- oder Anzeigestörung ist keine solche Batteriedefekt-Einstufung.
- Jede eingebaute und lose Lithiumbatterie muss einem Typ entsprechen, der alle Prüfungen nach UN Manual of Tests and Criteria, Teil III, Unterabschnitt 38.3 erfüllt.
- Lose Lithium-Ersatzbatterien für den persönlichen Gebrauch; keine Powerbanks.
- Staaten und ausführende Fluggesellschaft können strengere Bedingungen festlegen. Die Gefahrgutantwort bestätigt weder Sicherheitskontrolle noch Gepäckumfang oder Zoll.
- Je Batterie höchstens 100 Wh bei Lithium-Ionen oder 2 g Lithium bei Lithium-Metall. Diese Grenzen gelten für unterschiedliche Batterietypen.
- Nach IATA höchstens 20 Ersatzbatterien insgesamt pro Person; mehr nur mit Genehmigung der Fluggesellschaft.
- Jede Ersatzbatterie einzeln gegen Kurzschluss sichern, etwa durch abgedeckte Kontakte in einem eigenen Etui.
Quellen
CH · gefährliche Spitze oder SchlagbauformHandgepäck: VerbotenAufgabegepäck: Mit Bedingungen
Handgepäck
Antwort
- Sicherheitskontrolle: Verboten
- Zauberstab als stumpfer Gegenstand, der erheblichen Schaden verursachen kann, oder mit als Waffe missbrauchbarer Klinge länger als 6 cm.
Aufgabegepäck
Antwort
- Sicherheitskontrolle: Bedingt
- Zauberstab als stumpfer Gegenstand, der erheblichen Schaden verursachen kann, oder mit als Waffe missbrauchbarer Klinge länger als 6 cm.
- Stumpfe und spitzige Gegenstände so verpacken, dass sie während des Transports keinen Schaden anrichten und niemanden verletzen. Restriktivere Bedingungen bei der Fluggesellschaft klären.
Am Körper
Antwort
- Sicherheitskontrolle: Verboten
- Zauberstab als stumpfer Gegenstand, der erheblichen Schaden verursachen kann, oder mit als Waffe missbrauchbarer Klinge länger als 6 cm.
Flüge und Quellen
CH · gefährliche Spitze oder Schlagbauform
- Abflugland
- Schweiz
Handgepäck
Antwort
- Sicherheitskontrolle: Verboten
- Zauberstab als stumpfer Gegenstand, der erheblichen Schaden verursachen kann, oder mit als Waffe missbrauchbarer Klinge länger als 6 cm.
Quellen
Aufgabegepäck
Antwort
- Sicherheitskontrolle: Bedingt
- Zauberstab als stumpfer Gegenstand, der erheblichen Schaden verursachen kann, oder mit als Waffe missbrauchbarer Klinge länger als 6 cm.
- Stumpfe und spitzige Gegenstände so verpacken, dass sie während des Transports keinen Schaden anrichten und niemanden verletzen. Restriktivere Bedingungen bei der Fluggesellschaft klären.
Quellen
Am Körper
Antwort
- Sicherheitskontrolle: Verboten
- Zauberstab als stumpfer Gegenstand, der erheblichen Schaden verursachen kann, oder mit als Waffe missbrauchbarer Klinge länger als 6 cm.
Quellen
CH · eingebaute Lithiumbatterie, IATA-GefahrgutHandgepäck: Mit BedingungenAufgabegepäck: Mit Bedingungen
Handgepäck
Antwort
- Gefahrgut: Bedingt
- Beschädigte oder defekte Batterien dürfen nicht mitgeführt werden.
- Jede eingebaute und lose Lithiumbatterie muss einem Typ entsprechen, der alle Prüfungen nach UN Manual of Tests and Criteria, Teil III, Unterabschnitt 38.3 erfüllt.
- Tragbarer elektronischer Zauberstab für den persönlichen Gebrauch mit eingebauter Lithiumbatterie; keine Powerbank.
- Staaten und ausführende Fluggesellschaft können strengere Bedingungen festlegen. Die Gefahrgutantwort bestätigt weder Sicherheitskontrolle noch Gepäckumfang oder Zoll.
- Je Batterie höchstens 100 Wh bei Lithium-Ionen oder 2 g Lithium bei Lithium-Metall. Diese Grenzen gelten für unterschiedliche Batterietypen.
- Nach IATA höchstens 15 tragbare elektronische Geräte insgesamt pro Person; mehr nur mit Genehmigung der Fluggesellschaft.
- Gerät vor Beschädigung und unbeabsichtigtem Einschalten schützen.
Aufgabegepäck
Antwort
- Gefahrgut: Bedingt
- Beschädigte oder defekte Batterien dürfen nicht mitgeführt werden.
- Jede eingebaute und lose Lithiumbatterie muss einem Typ entsprechen, der alle Prüfungen nach UN Manual of Tests and Criteria, Teil III, Unterabschnitt 38.3 erfüllt.
- Tragbarer elektronischer Zauberstab für den persönlichen Gebrauch mit eingebauter Lithiumbatterie; keine Powerbank.
- Vor Aufgabe des Geräts die Einstufung des konkreten Modells und dessen Beförderung im Aufgabegepäck bei der ausführenden Fluggesellschaft bestätigen. Die vereinfachte IATA-Reise-FAQ nennt Lithiumgeräte nur für die Kabine; die genaue ICAO/IATA-Gerätetabelle enthält Aufgabegepäckbedingungen.
- Staaten und ausführende Fluggesellschaft können strengere Bedingungen festlegen. Die Gefahrgutantwort bestätigt weder Sicherheitskontrolle noch Gepäckumfang oder Zoll.
- Je Batterie höchstens 100 Wh bei Lithium-Ionen oder 2 g Lithium bei Lithium-Metall. Diese Grenzen gelten für unterschiedliche Batterietypen.
- Nach IATA höchstens 15 tragbare elektronische Geräte insgesamt pro Person; mehr nur mit Genehmigung der Fluggesellschaft.
- Gerät im Aufgabegepäck komplett ausschalten, kein Standby oder Schlafmodus.
- Gerät vor Beschädigung und unbeabsichtigtem Einschalten schützen.
Am Körper
Antwort
- Gefahrgut: Bedingt
- Beschädigte oder defekte Batterien dürfen nicht mitgeführt werden.
- Jede eingebaute und lose Lithiumbatterie muss einem Typ entsprechen, der alle Prüfungen nach UN Manual of Tests and Criteria, Teil III, Unterabschnitt 38.3 erfüllt.
- Tragbarer elektronischer Zauberstab für den persönlichen Gebrauch mit eingebauter Lithiumbatterie; keine Powerbank.
- Staaten und ausführende Fluggesellschaft können strengere Bedingungen festlegen. Die Gefahrgutantwort bestätigt weder Sicherheitskontrolle noch Gepäckumfang oder Zoll.
- Je Batterie höchstens 100 Wh bei Lithium-Ionen oder 2 g Lithium bei Lithium-Metall. Diese Grenzen gelten für unterschiedliche Batterietypen.
- Nach IATA höchstens 15 tragbare elektronische Geräte insgesamt pro Person; mehr nur mit Genehmigung der Fluggesellschaft.
- Gerät vor Beschädigung und unbeabsichtigtem Einschalten schützen.
Flüge und Quellen
CH · eingebaute Lithiumbatterie, IATA-Gefahrgut
- Abflugland
- Schweiz
Handgepäck
Antwort
- Gefahrgut: Bedingt
- Beschädigte oder defekte Batterien dürfen nicht mitgeführt werden.
- Jede eingebaute und lose Lithiumbatterie muss einem Typ entsprechen, der alle Prüfungen nach UN Manual of Tests and Criteria, Teil III, Unterabschnitt 38.3 erfüllt.
- Tragbarer elektronischer Zauberstab für den persönlichen Gebrauch mit eingebauter Lithiumbatterie; keine Powerbank.
- Staaten und ausführende Fluggesellschaft können strengere Bedingungen festlegen. Die Gefahrgutantwort bestätigt weder Sicherheitskontrolle noch Gepäckumfang oder Zoll.
- Je Batterie höchstens 100 Wh bei Lithium-Ionen oder 2 g Lithium bei Lithium-Metall. Diese Grenzen gelten für unterschiedliche Batterietypen.
- Nach IATA höchstens 15 tragbare elektronische Geräte insgesamt pro Person; mehr nur mit Genehmigung der Fluggesellschaft.
- Gerät vor Beschädigung und unbeabsichtigtem Einschalten schützen.
Quellen
Aufgabegepäck
Antwort
- Gefahrgut: Bedingt
- Beschädigte oder defekte Batterien dürfen nicht mitgeführt werden.
- Jede eingebaute und lose Lithiumbatterie muss einem Typ entsprechen, der alle Prüfungen nach UN Manual of Tests and Criteria, Teil III, Unterabschnitt 38.3 erfüllt.
- Tragbarer elektronischer Zauberstab für den persönlichen Gebrauch mit eingebauter Lithiumbatterie; keine Powerbank.
- Vor Aufgabe des Geräts die Einstufung des konkreten Modells und dessen Beförderung im Aufgabegepäck bei der ausführenden Fluggesellschaft bestätigen. Die vereinfachte IATA-Reise-FAQ nennt Lithiumgeräte nur für die Kabine; die genaue ICAO/IATA-Gerätetabelle enthält Aufgabegepäckbedingungen.
- Staaten und ausführende Fluggesellschaft können strengere Bedingungen festlegen. Die Gefahrgutantwort bestätigt weder Sicherheitskontrolle noch Gepäckumfang oder Zoll.
- Je Batterie höchstens 100 Wh bei Lithium-Ionen oder 2 g Lithium bei Lithium-Metall. Diese Grenzen gelten für unterschiedliche Batterietypen.
- Nach IATA höchstens 15 tragbare elektronische Geräte insgesamt pro Person; mehr nur mit Genehmigung der Fluggesellschaft.
- Gerät im Aufgabegepäck komplett ausschalten, kein Standby oder Schlafmodus.
- Gerät vor Beschädigung und unbeabsichtigtem Einschalten schützen.
Quellen
Am Körper
Antwort
- Gefahrgut: Bedingt
- Beschädigte oder defekte Batterien dürfen nicht mitgeführt werden.
- Jede eingebaute und lose Lithiumbatterie muss einem Typ entsprechen, der alle Prüfungen nach UN Manual of Tests and Criteria, Teil III, Unterabschnitt 38.3 erfüllt.
- Tragbarer elektronischer Zauberstab für den persönlichen Gebrauch mit eingebauter Lithiumbatterie; keine Powerbank.
- Staaten und ausführende Fluggesellschaft können strengere Bedingungen festlegen. Die Gefahrgutantwort bestätigt weder Sicherheitskontrolle noch Gepäckumfang oder Zoll.
- Je Batterie höchstens 100 Wh bei Lithium-Ionen oder 2 g Lithium bei Lithium-Metall. Diese Grenzen gelten für unterschiedliche Batterietypen.
- Nach IATA höchstens 15 tragbare elektronische Geräte insgesamt pro Person; mehr nur mit Genehmigung der Fluggesellschaft.
- Gerät vor Beschädigung und unbeabsichtigtem Einschalten schützen.
Quellen
CH · lose Lithium-Ersatzbatterien, IATA-GefahrgutHandgepäck: Mit BedingungenAufgabegepäck: Verboten
Handgepäck
Antwort
- Gefahrgut: Bedingt
- Beschädigte oder defekte Batterien dürfen nicht mitgeführt werden.
- Jede eingebaute und lose Lithiumbatterie muss einem Typ entsprechen, der alle Prüfungen nach UN Manual of Tests and Criteria, Teil III, Unterabschnitt 38.3 erfüllt.
- Lose Lithium-Ersatzbatterien für den persönlichen Gebrauch; keine Powerbanks.
- Staaten und ausführende Fluggesellschaft können strengere Bedingungen festlegen. Die Gefahrgutantwort bestätigt weder Sicherheitskontrolle noch Gepäckumfang oder Zoll.
- BAZL verlangt zusätzlich eine angemessene Anzahl Lithium-Ersatzbatterien bis jeweils 100 Wh.
- Je Batterie höchstens 100 Wh bei Lithium-Ionen oder 2 g Lithium bei Lithium-Metall. Diese Grenzen gelten für unterschiedliche Batterietypen.
- Nach IATA höchstens 20 Ersatzbatterien insgesamt pro Person; mehr nur mit Genehmigung der Fluggesellschaft.
- Jede Ersatzbatterie einzeln gegen Kurzschluss sichern, etwa durch abgedeckte Kontakte in einem eigenen Etui.
Aufgabegepäck
Antwort
- Gefahrgut: Verboten
- Lose Lithium-Ersatzbatterien gehören in die Kabine, auch vor einer Gepäckabgabe am Gate. Keine Powerbanks in diesem Umfang.
Am Körper
Antwort
- Gefahrgut: Bedingt
- Beschädigte oder defekte Batterien dürfen nicht mitgeführt werden.
- Jede eingebaute und lose Lithiumbatterie muss einem Typ entsprechen, der alle Prüfungen nach UN Manual of Tests and Criteria, Teil III, Unterabschnitt 38.3 erfüllt.
- Lose Lithium-Ersatzbatterien für den persönlichen Gebrauch; keine Powerbanks.
- Staaten und ausführende Fluggesellschaft können strengere Bedingungen festlegen. Die Gefahrgutantwort bestätigt weder Sicherheitskontrolle noch Gepäckumfang oder Zoll.
- BAZL verlangt zusätzlich eine angemessene Anzahl Lithium-Ersatzbatterien bis jeweils 100 Wh.
- Je Batterie höchstens 100 Wh bei Lithium-Ionen oder 2 g Lithium bei Lithium-Metall. Diese Grenzen gelten für unterschiedliche Batterietypen.
- Nach IATA höchstens 20 Ersatzbatterien insgesamt pro Person; mehr nur mit Genehmigung der Fluggesellschaft.
- Jede Ersatzbatterie einzeln gegen Kurzschluss sichern, etwa durch abgedeckte Kontakte in einem eigenen Etui.
Flüge und Quellen
CH · lose Lithium-Ersatzbatterien, IATA-Gefahrgut
- Abflugland
- Schweiz
Handgepäck
Antwort
- Gefahrgut: Bedingt
- Beschädigte oder defekte Batterien dürfen nicht mitgeführt werden.
- Jede eingebaute und lose Lithiumbatterie muss einem Typ entsprechen, der alle Prüfungen nach UN Manual of Tests and Criteria, Teil III, Unterabschnitt 38.3 erfüllt.
- Lose Lithium-Ersatzbatterien für den persönlichen Gebrauch; keine Powerbanks.
- Staaten und ausführende Fluggesellschaft können strengere Bedingungen festlegen. Die Gefahrgutantwort bestätigt weder Sicherheitskontrolle noch Gepäckumfang oder Zoll.
- BAZL verlangt zusätzlich eine angemessene Anzahl Lithium-Ersatzbatterien bis jeweils 100 Wh.
- Je Batterie höchstens 100 Wh bei Lithium-Ionen oder 2 g Lithium bei Lithium-Metall. Diese Grenzen gelten für unterschiedliche Batterietypen.
- Nach IATA höchstens 20 Ersatzbatterien insgesamt pro Person; mehr nur mit Genehmigung der Fluggesellschaft.
- Jede Ersatzbatterie einzeln gegen Kurzschluss sichern, etwa durch abgedeckte Kontakte in einem eigenen Etui.
Quellen
Aufgabegepäck
Antwort
- Gefahrgut: Verboten
- Lose Lithium-Ersatzbatterien gehören in die Kabine, auch vor einer Gepäckabgabe am Gate. Keine Powerbanks in diesem Umfang.
Quellen
Am Körper
Antwort
- Gefahrgut: Bedingt
- Beschädigte oder defekte Batterien dürfen nicht mitgeführt werden.
- Jede eingebaute und lose Lithiumbatterie muss einem Typ entsprechen, der alle Prüfungen nach UN Manual of Tests and Criteria, Teil III, Unterabschnitt 38.3 erfüllt.
- Lose Lithium-Ersatzbatterien für den persönlichen Gebrauch; keine Powerbanks.
- Staaten und ausführende Fluggesellschaft können strengere Bedingungen festlegen. Die Gefahrgutantwort bestätigt weder Sicherheitskontrolle noch Gepäckumfang oder Zoll.
- BAZL verlangt zusätzlich eine angemessene Anzahl Lithium-Ersatzbatterien bis jeweils 100 Wh.
- Je Batterie höchstens 100 Wh bei Lithium-Ionen oder 2 g Lithium bei Lithium-Metall. Diese Grenzen gelten für unterschiedliche Batterietypen.
- Nach IATA höchstens 20 Ersatzbatterien insgesamt pro Person; mehr nur mit Genehmigung der Fluggesellschaft.
- Jede Ersatzbatterie einzeln gegen Kurzschluss sichern, etwa durch abgedeckte Kontakte in einem eigenen Etui.
Quellen
Handgepäck und Aufgabegepäck bei Abflug aus DACH
Für einen gewöhnlichen, leichten und stumpfen Zauberstab ist die konkrete Sicherheitsfreigabe in DE, AT und CH offen. Fragen Sie vor der Reise mit Foto, Material, Länge und Gewicht bei der zuständigen Sicherheitsstelle nach. Eine fehlende Nennung auf einer Verbotsliste bestätigt die Mitnahme nicht. Die Fluggesellschaft legt zusätzlich fest, ob der Stab samt Etui in Ihren gebuchten Gepäckumfang passt. Eine Sicherheitsbewertung bestätigt keine Zoll- oder Einfuhrbedingungen.
Spitze, Metall und schwere Bauformen
Prüfen Sie beide Enden und mögliche verdeckte Klingen. Ein leichter Plastik- oder Holzstab muss anders beurteilt werden als ein spitzer Metallstab oder ein schweres Requisit. In Deutschland und Österreich sind Spitzen und scharfe Kanten, die schwere Verletzungen verursachen können, sowie entsprechend gefährliche stumpfe Schlaggegenstände in der Kabine und am Körper verboten. Metall allein begründet dieses Verbot nicht.
In der Schweiz nennt BAZL gefährliche stumpfe Gegenstände sowie als Waffe missbrauchbare Klingen länger als 6 cm. Kürzere Klingen oder anders geformte Metallspitzen sind dadurch nicht automatisch freigegeben. Für diese anderen Varianten klären Sie die konkrete Einstufung. Die Schweizer Empfehlung für stumpfe und spitzige Gegenstände im Aufgabegepäck verlangt eine Verpackung, die Schäden und Verletzungen verhindert. Restriktivere Airline-Bedingungen bleiben möglich. Eine konkrete Aufgabegepäck-Zusage für gefährliche Zauberstäbe aus DE und AT ist hier nicht bestätigt.
Licht, Ton und Batterien
Identifizieren Sie Batterieart und Kapazität eines leuchtenden oder sprechenden Modells. Schalten Sie Licht und Ton aus und sichern Sie den Schalter gegen versehentliches Drücken. Für tragbare Geräte mit eingebauter Lithiumbatterie gelten nach IATA bis 100 Wh bei Lithium-Ionen oder bis 2 g Lithium bei Lithium-Metall. Schützen Sie das Gerät gegen Beschädigung und unbeabsichtigtes Einschalten; im Aufgabegepäck muss es komplett ausgeschaltet sein. Der gemeinsame IATA-Rahmen umfasst höchstens 15 tragbare elektronische Geräte pro Person, mehr nur mit Genehmigung der Fluggesellschaft.
Lose Lithium-Ersatzbatterien gehören in die Kabine. Sichern Sie jede einzeln gegen Kurzschluss, etwa mit abgedeckten Kontakten in einem eigenen Etui. Der betrachtete IATA-Umfang umfasst bis 100 Wh je Lithium-Ionen-Batterie oder bis 2 g Lithium je Lithium-Metall-Batterie und höchstens 20 Ersatzbatterien insgesamt pro Person. Mehr als 20 erfordern eine Genehmigung. BAZL verlangt für die Schweiz zusätzlich eine angemessene Anzahl und schließt beschädigte oder defekte Batterien aus. Nehmen Sie Ersatzbatterien vor jeder Gepäckabgabe am Gate aus der Tasche.
IATA ist ein Branchenverband. Staaten und ausführende Fluggesellschaften können strengere Bedingungen vorgeben. Diese Batteriebedingungen bestätigen nicht die Sicherheitsfreigabe des Stabs. Größere Batterien, unbekannte Batteriedaten und Powerbanks brauchen eine eigene Prüfung; die hier betrachteten Standardgrenzen erteilen dafür keine Freigabe. Auch Trockenbatterien und andere Zelltypen sind gesondert zu prüfen. Weitere Hinweise finden Sie bei Lithiumbatterien.
Jede eingebaute und lose Lithiumbatterie muss einem Typ entsprechen, der alle Prüfungen nach UN Manual of Tests and Criteria, Teil III, Unterabschnitt 38.3 erfüllt. Prüfen Sie die Angaben des Herstellers zum Batterietyp. Eine passende Wh-Zahl allein erfüllt diese Bedingung nicht.
Ausgeschlossen sind vom Hersteller aus Sicherheitsgründen als defekt identifizierte oder beschädigte Lithiumbatterien mit gefährlicher Wärme-, Brand- oder Kurzschlussgefahr, auch im Gerät. Eine sonstige Geräte- oder Anzeigestörung ist keine solche Batteriedefekt-Einstufung. Für die Schweiz bleibt der zusätzliche BAZL-Hinweis maßgeblich: Beschädigte oder defekte Batterien dürfen nicht mitgeführt werden.
Für ein Gerät, das Sie aufgeben möchten, bestätigen Sie Modell und Beförderung bei der ausführenden Fluggesellschaft. Die genaue ICAO-Gerätetabelle vom 27.03.2026 und die IATA-Tabelle 2.3.A enthalten Aufgabegepäckbedingungen; die undatierte IATA-Reise-FAQ nennt Lithiumgeräte dagegen ausschließlich für die Kabine. Die hier gezeigte bedingte Gefahrgutantwort ist keine Bestätigung Ihres konkreten Stabs oder Betreibers.
Kostüm, Hülle und abnehmbare Dekorationen
Legen Sie das Kostüm vor dem Packen aus und prüfen Sie, was sich vom Stab lösen lässt. Packen Sie Bänder, Aufsätze und Dekorationen passend zu ihrer Bauform. Stützen Sie den Schaft in einer starren, auf Ihre Tasche abgestimmten Hülle und schützen Sie beide Enden gegen Bruch. Drücken Sie den langen Stab nicht in eine Stelle, an der ihn der geschlossene Koffer verbiegt. Prüfen Sie vor der Reise die Enden und Befestigungen, besonders wenn ein Kind den Stab benutzen soll.
Zubehör zum Zusammenbauen, Ersatzteile und Flüssigkeiten in einem Spielzeugset sind eigene Gegenstände. Beurteilen Sie sie getrennt; die Bezeichnung Zauberstab beschreibt weder deren Material noch Form. Bei einer Veranstaltung schildern Sie dem Veranstalter das tatsächliche Requisit, um die Nutzungsbedingungen vor Ort zu klären. Falls der lange Stab schwer zu transportieren ist, fragen Sie vor der Entscheidung nach einem passenden Requisit am Veranstaltungsort.
Übertragen Sie die Bewertung Ihrer leichten Spielzeugausführung nicht auf einen während des Aufenthalts gekauften Metallstab. Prüfen Sie ein neues Modell und sein Batteriemodul vor dem Rückflug erneut. Zählen Sie nach dem Zerlegen des Kostüms Schutzhüllen und abnehmbare Dekorationen. Für weichere Spielzeuge lesen Sie auch Kuscheltiere.
Quellen und Stand
Stand der Prüfung: 03.10.2026. Bundespolizei und BMI beschreiben nationale Sicherheitsverbote. BAZL zu Waffen und stumpfen Gegenständen ergänzt die Schweizer Sicherheits- und Verpackungshinweise. BAZL zu Batterien und die IATA-Tabelle 2.3.A, Ausgabe 67/2026 betreffen Gefahrgut. ICAO, Addendum 1 vom 27.03.2026 belegt die UN-Prüfbedingung. IATA Battery Guidance 2026, D.06/A154 erläutert sicherheitskritische Batteriedefekte. Der abweichende allgemeine Hinweis steht in der IATA-Reise-FAQ. Die Batteriebedingungen gelten für den beschriebenen Standardumfang bis Ende 2026 und müssen vor einer späteren Reise neu geprüft werden.
Zauberstab vor dem Packen prüfen
Sehen Sie beide Enden auf Spitzen und verdeckte Klingen durch und wiegen Sie den Stab.
Messen Sie den Stab mit Etui und stützen Sie den Schaft gegen Biegen und Brechen.
Schalten Sie Licht und Ton aus. Prüfen Sie Batterieart, Kapazität und lose Ersatzteile. Packen Sie abnehmbare Dekorationen getrennt und kontrollieren Sie deren Befestigung.
Häufige Fragen
Ist jeder Harry-Potter-Zauberstab erlaubt?
Die Bezeichnung bestätigt weder Material noch sichere Bauform. Klären Sie die Mitnahme Ihres konkreten Stabs; eine US-amerikanische TSA-Zusage gilt nicht automatisch für DACH.
Darf eine Metallspitze ins Handgepäck?
Metall allein entscheidet nicht. In DE und AT gilt das Verbot für Spitzen und Kanten, die schwere Verletzungen verursachen können. BAZL nennt gefährliche stumpfe Gegenstände und als Waffe missbrauchbare Klingen länger als 6 cm. Kürzere oder andere spitze Modelle sind damit nicht automatisch freigegeben.
Wohin mit dem Ersatzakku eines leuchtenden Stabs?
Lose Lithium-Ersatzbatterien gehören unter den Batteriebedingungen in die Kabine und müssen einzeln gegen Kurzschluss gesichert sein. Nehmen Sie sie auch heraus, wenn Ihre Tasche am Gate aufgegeben wird.
Was gilt für einen Kauf auf dem Rückweg?
Prüfen Sie das neue Modell erneut. Eine schwere Metallausführung oder ein anderes Batteriemodul kann eine andere Bewertung erfordern. Zählen Sie auch Schutzhüllen und abnehmbare Dekorationen nach dem Zerlegen des Kostüms.
Prüfdatum der Quellen
- Flughafen- und Flugsicherheitswesen:
- Liste der verbotenen Gegenstände für Fluggäste und Handgepäck:
- Liste der verbotenen Gegenstände im aufgegebenen Gepäck:
- Waffen und stumpfe Gegenstände:
- Elektronische Geräte und Ersatzbatterien:
- Verbotene Gegenstände:
- DGR 67, Tabelle 2.3.A:
- Battery Guidance Document2026, D.06/A154:
- Travel & Baggage FAQ:
- Doc9284 2025–2026 Addendum1: