KOSMETIK UND HYGIENE
Darf Zahnpasta ins Flugzeug?
Ja, gewöhnliche kosmetische Zahnpasta können Sie mitnehmen. Bei konventioneller Sicherheitskontrolle in Deutschland, Österreich und der Schweiz gehört eine Tube bis 100 ml in Ihren transparenten, wiederverschließbaren Flüssigkeitsbeutel bis 1 l. Für Lufthansa, Austrian Airlines und SWISS gelten zusätzlich Nettomengen für Toilettenartikel in beiden Gepäckarten. Die örtlichen Kontrollverfahren in München und Wien stehen unten.
Handgepäck
Mit Bedingungen
Konventionelle Kontrolle: Tube bis 100 ml Fassungsvermögen, alle Flüssigkeiten in einem transparenten, wiederverschließbaren Beutel bis 1 l pro Person. Größere Tuben können bei den benannten CT-Kontrollen passen; die Nettomengen Ihrer Airline gelten weiter.
Aufgabegepäck
Nicht allgemein bestätigt
Bei Lufthansa, Austrian Airlines und SWISS ist gewöhnliche kosmetische Zahnpasta für den persönlichen Gebrauch mit den Toilettenartikelgrenzen zugelassen: bis 0,5 kg oder 0,5 l netto je Artikel und bis 2 kg oder 2 l netto für alle erfassten Artikel zusammen pro Person in beiden Gepäckarten.
Besondere Regeln nach Land, Flughafen, Airline und Ausführung
Was gilt für Ihren Flug?
Wählen Sie Land, Flughafen und Airline und suchen Sie nach Ihrer Ausführung. Bei einer erneuten Kontrolle nach dem Umstieg prüfen Sie auch den dortigen Flughafen.
14 passende Kombinationen · 6 Antworten
Mit Bedingungen
Nicht geklärt · Mit Bedingungen
Nicht geklärt
Allgemeine Regeln stehen neben den Regeln der Airline und des Flughafens.
Deutschland · konventionelle Sicherheitskontrolle · Antwort der Airline noch offen · gleiche Bedingungen für 2 KombinationenHandgepäck: Mit BedingungenAufgabegepäck: Nicht geklärt
Handgepäck
Antwort
- Sicherheitskontrolle: Bedingt
- Bei konventioneller Kontrolle darf jede Zahnpastatube höchstens 100 ml Fassungsvermögen haben. Auch eine fast leere größere Tube überschreitet diese Behältergrenze.
- Alle eigenen Flüssigkeiten müssen locker in einen transparenten, wiederverschließbaren Beutel bis 1 l passen. Pro Person ist ein Beutel erlaubt; legen Sie ihn bei konventioneller Kontrolle separat vor.
Aufgabegepäck
Keine sichere Antwort
- Regelwerk: Die Quellen reichen für eine sichere Antwort nicht aus.
Am Körper
Keine sichere Antwort
- Regelwerk: Die Quellen reichen für eine sichere Antwort nicht aus.
Flüge und Quellen
Deutschland · konventionelle Sicherheitskontrolle · Antwort der Airline noch offen
- Abflugland
- Deutschland
Handgepäck
Antwort
- Sicherheitskontrolle: Bedingt
- Bei konventioneller Kontrolle darf jede Zahnpastatube höchstens 100 ml Fassungsvermögen haben. Auch eine fast leere größere Tube überschreitet diese Behältergrenze.
- Alle eigenen Flüssigkeiten müssen locker in einen transparenten, wiederverschließbaren Beutel bis 1 l passen. Pro Person ist ein Beutel erlaubt; legen Sie ihn bei konventioneller Kontrolle separat vor.
Quellen
Aufgabegepäck
Keine sichere Antwort
- Regelwerk: Die Quellen reichen für eine sichere Antwort nicht aus.
Quellen
Quelle fehlt.
Am Körper
Keine sichere Antwort
- Regelwerk: Die Quellen reichen für eine sichere Antwort nicht aus.
Quellen
Quelle fehlt.
Österreich · konventionelle Sicherheitskontrolle · Antwort der Airline noch offen
- Abflugland
- Österreich
Handgepäck
Antwort
- Sicherheitskontrolle: Bedingt
- Bei konventioneller Kontrolle darf jede Zahnpastatube höchstens 100 ml Fassungsvermögen haben. Auch eine fast leere größere Tube überschreitet diese Behältergrenze.
- Alle eigenen Flüssigkeiten müssen locker in einen transparenten, wiederverschließbaren Beutel bis 1 l passen. Pro Person ist ein Beutel erlaubt; legen Sie ihn bei konventioneller Kontrolle separat vor.
Quellen
Aufgabegepäck
Keine sichere Antwort
- Regelwerk: Die Quellen reichen für eine sichere Antwort nicht aus.
Quellen
Quelle fehlt.
Am Körper
Keine sichere Antwort
- Regelwerk: Die Quellen reichen für eine sichere Antwort nicht aus.
Quellen
Quelle fehlt.
Deutschland · konventionelle Kontrolle · Lufthansa · gleiche Bedingungen für 6 KombinationenHandgepäck: Mit BedingungenAufgabegepäck: Mit Bedingungen
Handgepäck
Antwort
- Sicherheitskontrolle: Bedingt
- Bei konventioneller Kontrolle darf jede Zahnpastatube höchstens 100 ml Fassungsvermögen haben. Auch eine fast leere größere Tube überschreitet diese Behältergrenze.
- Alle eigenen Flüssigkeiten müssen locker in einen transparenten, wiederverschließbaren Beutel bis 1 l passen. Pro Person ist ein Beutel erlaubt; legen Sie ihn bei konventioneller Kontrolle separat vor.
- Genehmigung der Fluggesellschaft: Bedingt
- Diese Zulassung gilt für gewöhnliche kosmetische Zahnpasta für den persönlichen Gebrauch. Andere zahnmedizinische Präparate müssen nach ihrer Zusammensetzung gesondert geprüft werden.
- Alle von dieser Toilettenartikelregel erfassten medizinischen, kosmetischen und nicht radioaktiven Artikel sowie die darin erlaubten Aerosole zusammen höchstens 2 kg oder 2 l netto pro Fluggast. Hand- und Aufgabegepäck zählen gemeinsam.
- Je kosmetischem Toilettenartikel höchstens 0,5 kg oder 0,5 l Nettomenge. Die Grammangabe beschreibt die Masse des Inhalts und ersetzt keine Angabe zur Behältergröße in Millilitern.
Aufgabegepäck
Antwort
- Genehmigung der Fluggesellschaft: Bedingt
- Diese Zulassung gilt für gewöhnliche kosmetische Zahnpasta für den persönlichen Gebrauch. Andere zahnmedizinische Präparate müssen nach ihrer Zusammensetzung gesondert geprüft werden.
- Alle von dieser Toilettenartikelregel erfassten medizinischen, kosmetischen und nicht radioaktiven Artikel sowie die darin erlaubten Aerosole zusammen höchstens 2 kg oder 2 l netto pro Fluggast. Hand- und Aufgabegepäck zählen gemeinsam.
- Je kosmetischem Toilettenartikel höchstens 0,5 kg oder 0,5 l Nettomenge. Die Grammangabe beschreibt die Masse des Inhalts und ersetzt keine Angabe zur Behältergröße in Millilitern.
Am Körper
Keine sichere Antwort
- Regelwerk: Die Quellen reichen für eine sichere Antwort nicht aus.
Flüge und Quellen
Deutschland · konventionelle Kontrolle · Lufthansa
- Abflugland
- Deutschland
- Fluggesellschaft
- Lufthansa
Handgepäck
Antwort
- Sicherheitskontrolle: Bedingt
- Bei konventioneller Kontrolle darf jede Zahnpastatube höchstens 100 ml Fassungsvermögen haben. Auch eine fast leere größere Tube überschreitet diese Behältergrenze.
- Alle eigenen Flüssigkeiten müssen locker in einen transparenten, wiederverschließbaren Beutel bis 1 l passen. Pro Person ist ein Beutel erlaubt; legen Sie ihn bei konventioneller Kontrolle separat vor.
- Genehmigung der Fluggesellschaft: Bedingt
- Diese Zulassung gilt für gewöhnliche kosmetische Zahnpasta für den persönlichen Gebrauch. Andere zahnmedizinische Präparate müssen nach ihrer Zusammensetzung gesondert geprüft werden.
- Alle von dieser Toilettenartikelregel erfassten medizinischen, kosmetischen und nicht radioaktiven Artikel sowie die darin erlaubten Aerosole zusammen höchstens 2 kg oder 2 l netto pro Fluggast. Hand- und Aufgabegepäck zählen gemeinsam.
- Je kosmetischem Toilettenartikel höchstens 0,5 kg oder 0,5 l Nettomenge. Die Grammangabe beschreibt die Masse des Inhalts und ersetzt keine Angabe zur Behältergröße in Millilitern.
Quellen
Aufgabegepäck
Antwort
- Genehmigung der Fluggesellschaft: Bedingt
- Diese Zulassung gilt für gewöhnliche kosmetische Zahnpasta für den persönlichen Gebrauch. Andere zahnmedizinische Präparate müssen nach ihrer Zusammensetzung gesondert geprüft werden.
- Alle von dieser Toilettenartikelregel erfassten medizinischen, kosmetischen und nicht radioaktiven Artikel sowie die darin erlaubten Aerosole zusammen höchstens 2 kg oder 2 l netto pro Fluggast. Hand- und Aufgabegepäck zählen gemeinsam.
- Je kosmetischem Toilettenartikel höchstens 0,5 kg oder 0,5 l Nettomenge. Die Grammangabe beschreibt die Masse des Inhalts und ersetzt keine Angabe zur Behältergröße in Millilitern.
Quellen
Am Körper
Keine sichere Antwort
- Regelwerk: Die Quellen reichen für eine sichere Antwort nicht aus.
Quellen
Quelle fehlt.
Deutschland · konventionelle Kontrolle · Austrian Airlines
- Abflugland
- Deutschland
- Fluggesellschaft
- Austrian Airlines
Handgepäck
Antwort
- Sicherheitskontrolle: Bedingt
- Bei konventioneller Kontrolle darf jede Zahnpastatube höchstens 100 ml Fassungsvermögen haben. Auch eine fast leere größere Tube überschreitet diese Behältergrenze.
- Alle eigenen Flüssigkeiten müssen locker in einen transparenten, wiederverschließbaren Beutel bis 1 l passen. Pro Person ist ein Beutel erlaubt; legen Sie ihn bei konventioneller Kontrolle separat vor.
- Genehmigung der Fluggesellschaft: Bedingt
- Diese Zulassung gilt für gewöhnliche kosmetische Zahnpasta für den persönlichen Gebrauch. Andere zahnmedizinische Präparate müssen nach ihrer Zusammensetzung gesondert geprüft werden.
- Alle von dieser Toilettenartikelregel erfassten medizinischen, kosmetischen und nicht radioaktiven Artikel sowie die darin erlaubten Aerosole zusammen höchstens 2 kg oder 2 l netto pro Fluggast. Hand- und Aufgabegepäck zählen gemeinsam.
- Je kosmetischem Toilettenartikel höchstens 0,5 kg oder 0,5 l Nettomenge. Die Grammangabe beschreibt die Masse des Inhalts und ersetzt keine Angabe zur Behältergröße in Millilitern.
Quellen
Aufgabegepäck
Antwort
- Genehmigung der Fluggesellschaft: Bedingt
- Diese Zulassung gilt für gewöhnliche kosmetische Zahnpasta für den persönlichen Gebrauch. Andere zahnmedizinische Präparate müssen nach ihrer Zusammensetzung gesondert geprüft werden.
- Alle von dieser Toilettenartikelregel erfassten medizinischen, kosmetischen und nicht radioaktiven Artikel sowie die darin erlaubten Aerosole zusammen höchstens 2 kg oder 2 l netto pro Fluggast. Hand- und Aufgabegepäck zählen gemeinsam.
- Je kosmetischem Toilettenartikel höchstens 0,5 kg oder 0,5 l Nettomenge. Die Grammangabe beschreibt die Masse des Inhalts und ersetzt keine Angabe zur Behältergröße in Millilitern.
Quellen
Am Körper
Keine sichere Antwort
- Regelwerk: Die Quellen reichen für eine sichere Antwort nicht aus.
Quellen
Quelle fehlt.
Deutschland · konventionelle Kontrolle · SWISS
- Abflugland
- Deutschland
- Fluggesellschaft
- SWISS
Handgepäck
Antwort
- Sicherheitskontrolle: Bedingt
- Bei konventioneller Kontrolle darf jede Zahnpastatube höchstens 100 ml Fassungsvermögen haben. Auch eine fast leere größere Tube überschreitet diese Behältergrenze.
- Alle eigenen Flüssigkeiten müssen locker in einen transparenten, wiederverschließbaren Beutel bis 1 l passen. Pro Person ist ein Beutel erlaubt; legen Sie ihn bei konventioneller Kontrolle separat vor.
- Genehmigung der Fluggesellschaft: Bedingt
- Diese Zulassung gilt für gewöhnliche kosmetische Zahnpasta für den persönlichen Gebrauch. Andere zahnmedizinische Präparate müssen nach ihrer Zusammensetzung gesondert geprüft werden.
- Alle von dieser Toilettenartikelregel erfassten medizinischen, kosmetischen und nicht radioaktiven Artikel sowie die darin erlaubten Aerosole zusammen höchstens 2 kg oder 2 l netto pro Fluggast. Hand- und Aufgabegepäck zählen gemeinsam.
- Je kosmetischem Toilettenartikel höchstens 0,5 kg oder 0,5 l Nettomenge. Die Grammangabe beschreibt die Masse des Inhalts und ersetzt keine Angabe zur Behältergröße in Millilitern.
Quellen
Aufgabegepäck
Antwort
- Genehmigung der Fluggesellschaft: Bedingt
- Diese Zulassung gilt für gewöhnliche kosmetische Zahnpasta für den persönlichen Gebrauch. Andere zahnmedizinische Präparate müssen nach ihrer Zusammensetzung gesondert geprüft werden.
- Alle von dieser Toilettenartikelregel erfassten medizinischen, kosmetischen und nicht radioaktiven Artikel sowie die darin erlaubten Aerosole zusammen höchstens 2 kg oder 2 l netto pro Fluggast. Hand- und Aufgabegepäck zählen gemeinsam.
- Je kosmetischem Toilettenartikel höchstens 0,5 kg oder 0,5 l Nettomenge. Die Grammangabe beschreibt die Masse des Inhalts und ersetzt keine Angabe zur Behältergröße in Millilitern.
Quellen
Am Körper
Keine sichere Antwort
- Regelwerk: Die Quellen reichen für eine sichere Antwort nicht aus.
Quellen
Quelle fehlt.
Österreich · konventionelle Kontrolle · Lufthansa
- Abflugland
- Österreich
- Fluggesellschaft
- Lufthansa
Handgepäck
Antwort
- Sicherheitskontrolle: Bedingt
- Bei konventioneller Kontrolle darf jede Zahnpastatube höchstens 100 ml Fassungsvermögen haben. Auch eine fast leere größere Tube überschreitet diese Behältergrenze.
- Alle eigenen Flüssigkeiten müssen locker in einen transparenten, wiederverschließbaren Beutel bis 1 l passen. Pro Person ist ein Beutel erlaubt; legen Sie ihn bei konventioneller Kontrolle separat vor.
- Genehmigung der Fluggesellschaft: Bedingt
- Diese Zulassung gilt für gewöhnliche kosmetische Zahnpasta für den persönlichen Gebrauch. Andere zahnmedizinische Präparate müssen nach ihrer Zusammensetzung gesondert geprüft werden.
- Alle von dieser Toilettenartikelregel erfassten medizinischen, kosmetischen und nicht radioaktiven Artikel sowie die darin erlaubten Aerosole zusammen höchstens 2 kg oder 2 l netto pro Fluggast. Hand- und Aufgabegepäck zählen gemeinsam.
- Je kosmetischem Toilettenartikel höchstens 0,5 kg oder 0,5 l Nettomenge. Die Grammangabe beschreibt die Masse des Inhalts und ersetzt keine Angabe zur Behältergröße in Millilitern.
Quellen
Aufgabegepäck
Antwort
- Genehmigung der Fluggesellschaft: Bedingt
- Diese Zulassung gilt für gewöhnliche kosmetische Zahnpasta für den persönlichen Gebrauch. Andere zahnmedizinische Präparate müssen nach ihrer Zusammensetzung gesondert geprüft werden.
- Alle von dieser Toilettenartikelregel erfassten medizinischen, kosmetischen und nicht radioaktiven Artikel sowie die darin erlaubten Aerosole zusammen höchstens 2 kg oder 2 l netto pro Fluggast. Hand- und Aufgabegepäck zählen gemeinsam.
- Je kosmetischem Toilettenartikel höchstens 0,5 kg oder 0,5 l Nettomenge. Die Grammangabe beschreibt die Masse des Inhalts und ersetzt keine Angabe zur Behältergröße in Millilitern.
Quellen
Am Körper
Keine sichere Antwort
- Regelwerk: Die Quellen reichen für eine sichere Antwort nicht aus.
Quellen
Quelle fehlt.
Österreich · konventionelle Kontrolle · Austrian Airlines
- Abflugland
- Österreich
- Fluggesellschaft
- Austrian Airlines
Handgepäck
Antwort
- Sicherheitskontrolle: Bedingt
- Bei konventioneller Kontrolle darf jede Zahnpastatube höchstens 100 ml Fassungsvermögen haben. Auch eine fast leere größere Tube überschreitet diese Behältergrenze.
- Alle eigenen Flüssigkeiten müssen locker in einen transparenten, wiederverschließbaren Beutel bis 1 l passen. Pro Person ist ein Beutel erlaubt; legen Sie ihn bei konventioneller Kontrolle separat vor.
- Genehmigung der Fluggesellschaft: Bedingt
- Diese Zulassung gilt für gewöhnliche kosmetische Zahnpasta für den persönlichen Gebrauch. Andere zahnmedizinische Präparate müssen nach ihrer Zusammensetzung gesondert geprüft werden.
- Alle von dieser Toilettenartikelregel erfassten medizinischen, kosmetischen und nicht radioaktiven Artikel sowie die darin erlaubten Aerosole zusammen höchstens 2 kg oder 2 l netto pro Fluggast. Hand- und Aufgabegepäck zählen gemeinsam.
- Je kosmetischem Toilettenartikel höchstens 0,5 kg oder 0,5 l Nettomenge. Die Grammangabe beschreibt die Masse des Inhalts und ersetzt keine Angabe zur Behältergröße in Millilitern.
Quellen
Aufgabegepäck
Antwort
- Genehmigung der Fluggesellschaft: Bedingt
- Diese Zulassung gilt für gewöhnliche kosmetische Zahnpasta für den persönlichen Gebrauch. Andere zahnmedizinische Präparate müssen nach ihrer Zusammensetzung gesondert geprüft werden.
- Alle von dieser Toilettenartikelregel erfassten medizinischen, kosmetischen und nicht radioaktiven Artikel sowie die darin erlaubten Aerosole zusammen höchstens 2 kg oder 2 l netto pro Fluggast. Hand- und Aufgabegepäck zählen gemeinsam.
- Je kosmetischem Toilettenartikel höchstens 0,5 kg oder 0,5 l Nettomenge. Die Grammangabe beschreibt die Masse des Inhalts und ersetzt keine Angabe zur Behältergröße in Millilitern.
Quellen
Am Körper
Keine sichere Antwort
- Regelwerk: Die Quellen reichen für eine sichere Antwort nicht aus.
Quellen
Quelle fehlt.
Österreich · konventionelle Kontrolle · SWISS
- Abflugland
- Österreich
- Fluggesellschaft
- SWISS
Handgepäck
Antwort
- Sicherheitskontrolle: Bedingt
- Bei konventioneller Kontrolle darf jede Zahnpastatube höchstens 100 ml Fassungsvermögen haben. Auch eine fast leere größere Tube überschreitet diese Behältergrenze.
- Alle eigenen Flüssigkeiten müssen locker in einen transparenten, wiederverschließbaren Beutel bis 1 l passen. Pro Person ist ein Beutel erlaubt; legen Sie ihn bei konventioneller Kontrolle separat vor.
- Genehmigung der Fluggesellschaft: Bedingt
- Diese Zulassung gilt für gewöhnliche kosmetische Zahnpasta für den persönlichen Gebrauch. Andere zahnmedizinische Präparate müssen nach ihrer Zusammensetzung gesondert geprüft werden.
- Alle von dieser Toilettenartikelregel erfassten medizinischen, kosmetischen und nicht radioaktiven Artikel sowie die darin erlaubten Aerosole zusammen höchstens 2 kg oder 2 l netto pro Fluggast. Hand- und Aufgabegepäck zählen gemeinsam.
- Je kosmetischem Toilettenartikel höchstens 0,5 kg oder 0,5 l Nettomenge. Die Grammangabe beschreibt die Masse des Inhalts und ersetzt keine Angabe zur Behältergröße in Millilitern.
Quellen
Aufgabegepäck
Antwort
- Genehmigung der Fluggesellschaft: Bedingt
- Diese Zulassung gilt für gewöhnliche kosmetische Zahnpasta für den persönlichen Gebrauch. Andere zahnmedizinische Präparate müssen nach ihrer Zusammensetzung gesondert geprüft werden.
- Alle von dieser Toilettenartikelregel erfassten medizinischen, kosmetischen und nicht radioaktiven Artikel sowie die darin erlaubten Aerosole zusammen höchstens 2 kg oder 2 l netto pro Fluggast. Hand- und Aufgabegepäck zählen gemeinsam.
- Je kosmetischem Toilettenartikel höchstens 0,5 kg oder 0,5 l Nettomenge. Die Grammangabe beschreibt die Masse des Inhalts und ersetzt keine Angabe zur Behältergröße in Millilitern.
Quellen
Am Körper
Keine sichere Antwort
- Regelwerk: Die Quellen reichen für eine sichere Antwort nicht aus.
Quellen
Quelle fehlt.
Schweiz · konventionelle Sicherheitskontrolle · Antwort der Airline noch offenHandgepäck: Mit BedingungenAufgabegepäck: Nicht geklärt
Handgepäck
Antwort
- Sicherheitskontrolle: Bedingt
- Bei konventioneller Kontrolle darf jede Zahnpastatube höchstens 100 ml Fassungsvermögen haben. Auch eine fast leere größere Tube überschreitet diese Behältergrenze.
- Alle eigenen Flüssigkeiten müssen locker in einen transparenten, wiederverschließbaren Beutel bis 1 l passen. Pro Person ist ein Beutel erlaubt; legen Sie ihn bei konventioneller Kontrolle separat vor.
Aufgabegepäck
Keine sichere Antwort
- Regelwerk: Die Quellen reichen für eine sichere Antwort nicht aus.
Am Körper
Keine sichere Antwort
- Regelwerk: Die Quellen reichen für eine sichere Antwort nicht aus.
Flüge und Quellen
Schweiz · konventionelle Sicherheitskontrolle · Antwort der Airline noch offen
- Abflugland
- Schweiz
Handgepäck
Antwort
- Sicherheitskontrolle: Bedingt
- Bei konventioneller Kontrolle darf jede Zahnpastatube höchstens 100 ml Fassungsvermögen haben. Auch eine fast leere größere Tube überschreitet diese Behältergrenze.
- Alle eigenen Flüssigkeiten müssen locker in einen transparenten, wiederverschließbaren Beutel bis 1 l passen. Pro Person ist ein Beutel erlaubt; legen Sie ihn bei konventioneller Kontrolle separat vor.
Quellen
Aufgabegepäck
Keine sichere Antwort
- Regelwerk: Die Quellen reichen für eine sichere Antwort nicht aus.
Quellen
Quelle fehlt.
Am Körper
Keine sichere Antwort
- Regelwerk: Die Quellen reichen für eine sichere Antwort nicht aus.
Quellen
Quelle fehlt.
Schweiz · konventionelle Kontrolle · Lufthansa · gleiche Bedingungen für 3 KombinationenHandgepäck: Mit BedingungenAufgabegepäck: Mit Bedingungen
Handgepäck
Antwort
- Sicherheitskontrolle: Bedingt
- Bei konventioneller Kontrolle darf jede Zahnpastatube höchstens 100 ml Fassungsvermögen haben. Auch eine fast leere größere Tube überschreitet diese Behältergrenze.
- Alle eigenen Flüssigkeiten müssen locker in einen transparenten, wiederverschließbaren Beutel bis 1 l passen. Pro Person ist ein Beutel erlaubt; legen Sie ihn bei konventioneller Kontrolle separat vor.
- Genehmigung der Fluggesellschaft: Bedingt
- Diese Zulassung gilt für gewöhnliche kosmetische Zahnpasta für den persönlichen Gebrauch. Andere zahnmedizinische Präparate müssen nach ihrer Zusammensetzung gesondert geprüft werden.
- Alle von dieser Toilettenartikelregel erfassten medizinischen, kosmetischen und nicht radioaktiven Artikel sowie die darin erlaubten Aerosole zusammen höchstens 2 kg oder 2 l netto pro Fluggast. Hand- und Aufgabegepäck zählen gemeinsam.
- Je kosmetischem Toilettenartikel höchstens 0,5 kg oder 0,5 l Nettomenge. Die Grammangabe beschreibt die Masse des Inhalts und ersetzt keine Angabe zur Behältergröße in Millilitern.
Aufgabegepäck
Antwort
- Genehmigung der Fluggesellschaft: Bedingt
- Diese Zulassung gilt für gewöhnliche kosmetische Zahnpasta für den persönlichen Gebrauch. Andere zahnmedizinische Präparate müssen nach ihrer Zusammensetzung gesondert geprüft werden.
- Alle von dieser Toilettenartikelregel erfassten medizinischen, kosmetischen und nicht radioaktiven Artikel sowie die darin erlaubten Aerosole zusammen höchstens 2 kg oder 2 l netto pro Fluggast. Hand- und Aufgabegepäck zählen gemeinsam.
- Je kosmetischem Toilettenartikel höchstens 0,5 kg oder 0,5 l Nettomenge. Die Grammangabe beschreibt die Masse des Inhalts und ersetzt keine Angabe zur Behältergröße in Millilitern.
Am Körper
Keine sichere Antwort
- Regelwerk: Die Quellen reichen für eine sichere Antwort nicht aus.
Flüge und Quellen
Schweiz · konventionelle Kontrolle · Lufthansa
- Abflugland
- Schweiz
- Fluggesellschaft
- Lufthansa
Handgepäck
Antwort
- Sicherheitskontrolle: Bedingt
- Bei konventioneller Kontrolle darf jede Zahnpastatube höchstens 100 ml Fassungsvermögen haben. Auch eine fast leere größere Tube überschreitet diese Behältergrenze.
- Alle eigenen Flüssigkeiten müssen locker in einen transparenten, wiederverschließbaren Beutel bis 1 l passen. Pro Person ist ein Beutel erlaubt; legen Sie ihn bei konventioneller Kontrolle separat vor.
- Genehmigung der Fluggesellschaft: Bedingt
- Diese Zulassung gilt für gewöhnliche kosmetische Zahnpasta für den persönlichen Gebrauch. Andere zahnmedizinische Präparate müssen nach ihrer Zusammensetzung gesondert geprüft werden.
- Alle von dieser Toilettenartikelregel erfassten medizinischen, kosmetischen und nicht radioaktiven Artikel sowie die darin erlaubten Aerosole zusammen höchstens 2 kg oder 2 l netto pro Fluggast. Hand- und Aufgabegepäck zählen gemeinsam.
- Je kosmetischem Toilettenartikel höchstens 0,5 kg oder 0,5 l Nettomenge. Die Grammangabe beschreibt die Masse des Inhalts und ersetzt keine Angabe zur Behältergröße in Millilitern.
Quellen
Aufgabegepäck
Antwort
- Genehmigung der Fluggesellschaft: Bedingt
- Diese Zulassung gilt für gewöhnliche kosmetische Zahnpasta für den persönlichen Gebrauch. Andere zahnmedizinische Präparate müssen nach ihrer Zusammensetzung gesondert geprüft werden.
- Alle von dieser Toilettenartikelregel erfassten medizinischen, kosmetischen und nicht radioaktiven Artikel sowie die darin erlaubten Aerosole zusammen höchstens 2 kg oder 2 l netto pro Fluggast. Hand- und Aufgabegepäck zählen gemeinsam.
- Je kosmetischem Toilettenartikel höchstens 0,5 kg oder 0,5 l Nettomenge. Die Grammangabe beschreibt die Masse des Inhalts und ersetzt keine Angabe zur Behältergröße in Millilitern.
Quellen
Am Körper
Keine sichere Antwort
- Regelwerk: Die Quellen reichen für eine sichere Antwort nicht aus.
Quellen
Quelle fehlt.
Schweiz · konventionelle Kontrolle · Austrian Airlines
- Abflugland
- Schweiz
- Fluggesellschaft
- Austrian Airlines
Handgepäck
Antwort
- Sicherheitskontrolle: Bedingt
- Bei konventioneller Kontrolle darf jede Zahnpastatube höchstens 100 ml Fassungsvermögen haben. Auch eine fast leere größere Tube überschreitet diese Behältergrenze.
- Alle eigenen Flüssigkeiten müssen locker in einen transparenten, wiederverschließbaren Beutel bis 1 l passen. Pro Person ist ein Beutel erlaubt; legen Sie ihn bei konventioneller Kontrolle separat vor.
- Genehmigung der Fluggesellschaft: Bedingt
- Diese Zulassung gilt für gewöhnliche kosmetische Zahnpasta für den persönlichen Gebrauch. Andere zahnmedizinische Präparate müssen nach ihrer Zusammensetzung gesondert geprüft werden.
- Alle von dieser Toilettenartikelregel erfassten medizinischen, kosmetischen und nicht radioaktiven Artikel sowie die darin erlaubten Aerosole zusammen höchstens 2 kg oder 2 l netto pro Fluggast. Hand- und Aufgabegepäck zählen gemeinsam.
- Je kosmetischem Toilettenartikel höchstens 0,5 kg oder 0,5 l Nettomenge. Die Grammangabe beschreibt die Masse des Inhalts und ersetzt keine Angabe zur Behältergröße in Millilitern.
Quellen
Aufgabegepäck
Antwort
- Genehmigung der Fluggesellschaft: Bedingt
- Diese Zulassung gilt für gewöhnliche kosmetische Zahnpasta für den persönlichen Gebrauch. Andere zahnmedizinische Präparate müssen nach ihrer Zusammensetzung gesondert geprüft werden.
- Alle von dieser Toilettenartikelregel erfassten medizinischen, kosmetischen und nicht radioaktiven Artikel sowie die darin erlaubten Aerosole zusammen höchstens 2 kg oder 2 l netto pro Fluggast. Hand- und Aufgabegepäck zählen gemeinsam.
- Je kosmetischem Toilettenartikel höchstens 0,5 kg oder 0,5 l Nettomenge. Die Grammangabe beschreibt die Masse des Inhalts und ersetzt keine Angabe zur Behältergröße in Millilitern.
Quellen
Am Körper
Keine sichere Antwort
- Regelwerk: Die Quellen reichen für eine sichere Antwort nicht aus.
Quellen
Quelle fehlt.
Schweiz · konventionelle Kontrolle · SWISS
- Abflugland
- Schweiz
- Fluggesellschaft
- SWISS
Handgepäck
Antwort
- Sicherheitskontrolle: Bedingt
- Bei konventioneller Kontrolle darf jede Zahnpastatube höchstens 100 ml Fassungsvermögen haben. Auch eine fast leere größere Tube überschreitet diese Behältergrenze.
- Alle eigenen Flüssigkeiten müssen locker in einen transparenten, wiederverschließbaren Beutel bis 1 l passen. Pro Person ist ein Beutel erlaubt; legen Sie ihn bei konventioneller Kontrolle separat vor.
- Genehmigung der Fluggesellschaft: Bedingt
- Diese Zulassung gilt für gewöhnliche kosmetische Zahnpasta für den persönlichen Gebrauch. Andere zahnmedizinische Präparate müssen nach ihrer Zusammensetzung gesondert geprüft werden.
- Alle von dieser Toilettenartikelregel erfassten medizinischen, kosmetischen und nicht radioaktiven Artikel sowie die darin erlaubten Aerosole zusammen höchstens 2 kg oder 2 l netto pro Fluggast. Hand- und Aufgabegepäck zählen gemeinsam.
- Je kosmetischem Toilettenartikel höchstens 0,5 kg oder 0,5 l Nettomenge. Die Grammangabe beschreibt die Masse des Inhalts und ersetzt keine Angabe zur Behältergröße in Millilitern.
Quellen
Aufgabegepäck
Antwort
- Genehmigung der Fluggesellschaft: Bedingt
- Diese Zulassung gilt für gewöhnliche kosmetische Zahnpasta für den persönlichen Gebrauch. Andere zahnmedizinische Präparate müssen nach ihrer Zusammensetzung gesondert geprüft werden.
- Alle von dieser Toilettenartikelregel erfassten medizinischen, kosmetischen und nicht radioaktiven Artikel sowie die darin erlaubten Aerosole zusammen höchstens 2 kg oder 2 l netto pro Fluggast. Hand- und Aufgabegepäck zählen gemeinsam.
- Je kosmetischem Toilettenartikel höchstens 0,5 kg oder 0,5 l Nettomenge. Die Grammangabe beschreibt die Masse des Inhalts und ersetzt keine Angabe zur Behältergröße in Millilitern.
Quellen
Am Körper
Keine sichere Antwort
- Regelwerk: Die Quellen reichen für eine sichere Antwort nicht aus.
Quellen
Quelle fehlt.
München MUC · alle Sicherheitskontrollstellen seit 18. September 2026 · LufthansaHandgepäck: Mit BedingungenAufgabegepäck: Mit Bedingungen
Handgepäck
Antwort
- Genehmigung der Fluggesellschaft: Bedingt
- Diese Zulassung gilt für gewöhnliche kosmetische Zahnpasta für den persönlichen Gebrauch. Andere zahnmedizinische Präparate müssen nach ihrer Zusammensetzung gesondert geprüft werden.
- Alle von dieser Toilettenartikelregel erfassten medizinischen, kosmetischen und nicht radioaktiven Artikel sowie die darin erlaubten Aerosole zusammen höchstens 2 kg oder 2 l netto pro Fluggast. Hand- und Aufgabegepäck zählen gemeinsam.
- Je kosmetischem Toilettenartikel höchstens 0,5 kg oder 0,5 l Nettomenge. Die Grammangabe beschreibt die Masse des Inhalts und ersetzt keine Angabe zur Behältergröße in Millilitern.
- Flughafenverfahren: Bedingt
- Das Kontrollpersonal kann Behälter für weitere Prüfungen öffnen oder zurückweisen. Prüfen Sie die nächste Kontrolle bei Umstieg und Rückflug.
- Am Flughafen München gelten seit dem 18. September 2026 an allen Sicherheitskontrollstellen höchstens 2 l Fassungsvermögen je Einzelbehälter. Mehrere solche Behälter sind möglich; Flüssigkeiten dürfen im Handgepäck bleiben. Betreiber-, Nettomengen- und Einfuhrregeln gelten zusätzlich; jede weitere Sicherheitskontrolle ist separat zu prüfen.
Aufgabegepäck
Antwort
- Genehmigung der Fluggesellschaft: Bedingt
- Diese Zulassung gilt für gewöhnliche kosmetische Zahnpasta für den persönlichen Gebrauch. Andere zahnmedizinische Präparate müssen nach ihrer Zusammensetzung gesondert geprüft werden.
- Alle von dieser Toilettenartikelregel erfassten medizinischen, kosmetischen und nicht radioaktiven Artikel sowie die darin erlaubten Aerosole zusammen höchstens 2 kg oder 2 l netto pro Fluggast. Hand- und Aufgabegepäck zählen gemeinsam.
- Je kosmetischem Toilettenartikel höchstens 0,5 kg oder 0,5 l Nettomenge. Die Grammangabe beschreibt die Masse des Inhalts und ersetzt keine Angabe zur Behältergröße in Millilitern.
Am Körper
Keine sichere Antwort
- Regelwerk: Die Quellen reichen für eine sichere Antwort nicht aus.
Flüge und Quellen
München MUC · alle Sicherheitskontrollstellen seit 18. September 2026 · Lufthansa
- Abflugland
- Deutschland
- Flughafen
- MUC
- Fluggesellschaft
- Lufthansa
Handgepäck
Antwort
- Genehmigung der Fluggesellschaft: Bedingt
- Diese Zulassung gilt für gewöhnliche kosmetische Zahnpasta für den persönlichen Gebrauch. Andere zahnmedizinische Präparate müssen nach ihrer Zusammensetzung gesondert geprüft werden.
- Alle von dieser Toilettenartikelregel erfassten medizinischen, kosmetischen und nicht radioaktiven Artikel sowie die darin erlaubten Aerosole zusammen höchstens 2 kg oder 2 l netto pro Fluggast. Hand- und Aufgabegepäck zählen gemeinsam.
- Je kosmetischem Toilettenartikel höchstens 0,5 kg oder 0,5 l Nettomenge. Die Grammangabe beschreibt die Masse des Inhalts und ersetzt keine Angabe zur Behältergröße in Millilitern.
- Flughafenverfahren: Bedingt
- Das Kontrollpersonal kann Behälter für weitere Prüfungen öffnen oder zurückweisen. Prüfen Sie die nächste Kontrolle bei Umstieg und Rückflug.
- Am Flughafen München gelten seit dem 18. September 2026 an allen Sicherheitskontrollstellen höchstens 2 l Fassungsvermögen je Einzelbehälter. Mehrere solche Behälter sind möglich; Flüssigkeiten dürfen im Handgepäck bleiben. Betreiber-, Nettomengen- und Einfuhrregeln gelten zusätzlich; jede weitere Sicherheitskontrolle ist separat zu prüfen.
Quellen
Aufgabegepäck
Antwort
- Genehmigung der Fluggesellschaft: Bedingt
- Diese Zulassung gilt für gewöhnliche kosmetische Zahnpasta für den persönlichen Gebrauch. Andere zahnmedizinische Präparate müssen nach ihrer Zusammensetzung gesondert geprüft werden.
- Alle von dieser Toilettenartikelregel erfassten medizinischen, kosmetischen und nicht radioaktiven Artikel sowie die darin erlaubten Aerosole zusammen höchstens 2 kg oder 2 l netto pro Fluggast. Hand- und Aufgabegepäck zählen gemeinsam.
- Je kosmetischem Toilettenartikel höchstens 0,5 kg oder 0,5 l Nettomenge. Die Grammangabe beschreibt die Masse des Inhalts und ersetzt keine Angabe zur Behältergröße in Millilitern.
Quellen
Am Körper
Keine sichere Antwort
- Regelwerk: Die Quellen reichen für eine sichere Antwort nicht aus.
Quellen
Quelle fehlt.
Österreich · Wien zentrale CT-Kontrolle · Austrian AirlinesHandgepäck: Mit BedingungenAufgabegepäck: Mit Bedingungen
Handgepäck
Antwort
- Genehmigung der Fluggesellschaft: Bedingt
- Diese Zulassung gilt für gewöhnliche kosmetische Zahnpasta für den persönlichen Gebrauch. Andere zahnmedizinische Präparate müssen nach ihrer Zusammensetzung gesondert geprüft werden.
- Alle von dieser Toilettenartikelregel erfassten medizinischen, kosmetischen und nicht radioaktiven Artikel sowie die darin erlaubten Aerosole zusammen höchstens 2 kg oder 2 l netto pro Fluggast. Hand- und Aufgabegepäck zählen gemeinsam.
- Je kosmetischem Toilettenartikel höchstens 0,5 kg oder 0,5 l Nettomenge. Die Grammangabe beschreibt die Masse des Inhalts und ersetzt keine Angabe zur Behältergröße in Millilitern.
- Flughafenverfahren: Bedingt
- Technische und zusätzliche Kontrollen sind möglich. Beachten Sie die Anweisungen des Kontrollpersonals und prüfen Sie die nächste Kontrolle bei Umstieg und Rückflug.
- An der zentralen CT-Sicherheitskontrolle in Wien dürfen Zahnpastatuben als Flüssigkeitsbehälter bis 2000 ml Fassungsvermögen im Handgepäck bleiben. Dies gilt für die zentrale Kontrolle aller Terminals. Die Nettomengen des Betreibers gelten zusätzlich.
Aufgabegepäck
Antwort
- Genehmigung der Fluggesellschaft: Bedingt
- Diese Zulassung gilt für gewöhnliche kosmetische Zahnpasta für den persönlichen Gebrauch. Andere zahnmedizinische Präparate müssen nach ihrer Zusammensetzung gesondert geprüft werden.
- Alle von dieser Toilettenartikelregel erfassten medizinischen, kosmetischen und nicht radioaktiven Artikel sowie die darin erlaubten Aerosole zusammen höchstens 2 kg oder 2 l netto pro Fluggast. Hand- und Aufgabegepäck zählen gemeinsam.
- Je kosmetischem Toilettenartikel höchstens 0,5 kg oder 0,5 l Nettomenge. Die Grammangabe beschreibt die Masse des Inhalts und ersetzt keine Angabe zur Behältergröße in Millilitern.
Am Körper
Keine sichere Antwort
- Regelwerk: Die Quellen reichen für eine sichere Antwort nicht aus.
Flüge und Quellen
Österreich · Wien zentrale CT-Kontrolle · Austrian Airlines
- Abflugland
- Österreich
- Flughafen
- VIE
- Fluggesellschaft
- Austrian Airlines
- Kontrollstelle
- central-CT
Handgepäck
Antwort
- Genehmigung der Fluggesellschaft: Bedingt
- Diese Zulassung gilt für gewöhnliche kosmetische Zahnpasta für den persönlichen Gebrauch. Andere zahnmedizinische Präparate müssen nach ihrer Zusammensetzung gesondert geprüft werden.
- Alle von dieser Toilettenartikelregel erfassten medizinischen, kosmetischen und nicht radioaktiven Artikel sowie die darin erlaubten Aerosole zusammen höchstens 2 kg oder 2 l netto pro Fluggast. Hand- und Aufgabegepäck zählen gemeinsam.
- Je kosmetischem Toilettenartikel höchstens 0,5 kg oder 0,5 l Nettomenge. Die Grammangabe beschreibt die Masse des Inhalts und ersetzt keine Angabe zur Behältergröße in Millilitern.
- Flughafenverfahren: Bedingt
- Technische und zusätzliche Kontrollen sind möglich. Beachten Sie die Anweisungen des Kontrollpersonals und prüfen Sie die nächste Kontrolle bei Umstieg und Rückflug.
- An der zentralen CT-Sicherheitskontrolle in Wien dürfen Zahnpastatuben als Flüssigkeitsbehälter bis 2000 ml Fassungsvermögen im Handgepäck bleiben. Dies gilt für die zentrale Kontrolle aller Terminals. Die Nettomengen des Betreibers gelten zusätzlich.
Quellen
Aufgabegepäck
Antwort
- Genehmigung der Fluggesellschaft: Bedingt
- Diese Zulassung gilt für gewöhnliche kosmetische Zahnpasta für den persönlichen Gebrauch. Andere zahnmedizinische Präparate müssen nach ihrer Zusammensetzung gesondert geprüft werden.
- Alle von dieser Toilettenartikelregel erfassten medizinischen, kosmetischen und nicht radioaktiven Artikel sowie die darin erlaubten Aerosole zusammen höchstens 2 kg oder 2 l netto pro Fluggast. Hand- und Aufgabegepäck zählen gemeinsam.
- Je kosmetischem Toilettenartikel höchstens 0,5 kg oder 0,5 l Nettomenge. Die Grammangabe beschreibt die Masse des Inhalts und ersetzt keine Angabe zur Behältergröße in Millilitern.
Quellen
Am Körper
Keine sichere Antwort
- Regelwerk: Die Quellen reichen für eine sichere Antwort nicht aus.
Quellen
Quelle fehlt.
Welche Tube passt durch die Kontrolle?
Eine Tube mit 75 ml oder 100 ml passt in die Behältergrenze einer konventionellen Kontrolle. In Deutschland nennt die Bundespolizei Zahnpasta ausdrücklich als Flüssigkeit; das österreichische BMI tut das ebenfalls. Die Schweizer BAZL beschreibt die entsprechende Regel für Tuben und übernimmt die europäischen Flüssigkeitsvorschriften. Für diese Kontrollen brauchen Sie einen transparenten, wiederverschließbaren Beutel bis 1 l, höchstens einen pro Person.
Eine fast leere Tube mit 125 ml bleibt ein Behälter mit 125 ml Fassungsvermögen. Nehmen Sie für die konventionelle Kontrolle eine kleinere Tube mit. Eine Angabe wie 100 g beschreibt das Nettogewicht des Inhalts. Sie bestätigt keine Behältergröße von 100 ml. Rechnen Sie Gramm nicht ohne verlässliche Produktdaten in Milliliter um.
Deutschland, Österreich und Schweiz
| Abflug und Kontrolle | Zahnpasta im Handgepäck | Was Sie prüfen müssen |
|---|---|---|
| Deutschland, konventionell | Tube bis 100 ml im 1-l-Beutel | Volumenangabe und Platz für die übrigen Flüssigkeiten |
| Österreich, konventionell | Tube bis 100 ml im 1-l-Beutel | Örtliches Verfahren zusätzlich prüfen |
| Schweiz, konventionell | Tube bis 100 ml im 1-l-Beutel | Das eingesetzte Kontrollverfahren kann abweichen |
| München MUC: alle Sicherheitskontrollstellen seit 18. September 2026 | Bis 2 l Fassungsvermögen je Einzelbehälter | Weitere Prüfung und Zurückweisung möglich; Betreiber- und Nettolimits bleiben bestehen |
| Wien VIE, zentrale CT-Kontrolle | Bis 2000 ml Fassungsvermögen je Behälter; im Handgepäck lassen | Die zentrale CT-Kontrolle gilt für alle Terminals, nicht für andere Flughäfen |
Die CT-Ausnahmen betreffen die Sicherheitskontrolle. Das Kontrollpersonal kann zusätzliche Prüfungen verlangen. Ein Umstieg mit erneuter Kontrolle oder der Rückflug kann wieder die 100-ml-Regel erfordern. Für eine Reise mit mehreren Kontrollen ist eine kleine Tube deshalb praktisch. Eine lokale Schweizer CT-Regel wird hier nicht abgeleitet.
Welche Nettomengen gelten bei der Fluggesellschaft?
Lufthansa, Austrian Airlines und SWISS erlauben medizinische oder kosmetische Toilettenartikel für den persönlichen Gebrauch im Hand- und Aufgabegepäck. Jede dieser drei Betreiberseiten nennt dieselben Grenzen: höchstens 0,5 kg oder 0,5 l netto je Artikel und höchstens 2 kg oder 2 l netto insgesamt pro Fluggast. Die Gesamtmenge umfasst alle von dieser Regel erfassten medizinischen, kosmetischen und nicht radioaktiven Artikel sowie die darin erlaubten Aerosole. Rechnen Sie beide Gepäckarten zusammen.
Die Zuordnung gewöhnlicher Zahnpasta zu dieser Kategorie ist eine belegte Ableitung. Das BfR nennt Zahnpasta ausdrücklich als kosmetisches Mittel; die Betreiber lassen kosmetische Toilettenartikel zu. Ihre Seiten nennen Zahnpasta nicht einzeln. Diese Zuordnung gilt für kosmetische Zahnpasta für den persönlichen Gebrauch. Spezialpräparate mit anderer Zusammensetzung sind separat zu prüfen.
Das Fassungsvermögen der Tube und die Nettomenge sind zwei getrennte Angaben. Bei einer konventionellen Kontrolle muss auch eine von der Fluggesellschaft zugelassene Tube die 100-ml-Grenze einhalten. Die lokale CT-Zulassung für einen Zwei-Liter-Behälter hebt die Nettomengen der Airline nicht auf. Maßgeblich ist die Fluggesellschaft, die den Flug ausführt, auch bei Codeshare.
Größere Tube, Tabletten oder Mundspülung
Eine größere gewöhnliche Tube können Sie bei den drei genannten Airlines innerhalb der Toilettenartikelgrenzen im Aufgabegepäck transportieren. Die 100-ml-Regel für die konventionelle Kabinenkontrolle ist keine solche Grenze für den aufgegebenen Koffer. Schließen Sie die Tube dicht und legen Sie sie so, dass schwere Gegenstände keine Paste herausdrücken.
Feste Zahnputztabletten und trockenes Zahnpulver sind eigene Produktformen. Die Flüssigkeitsregeln dieser Seite beziehen sich auf Paste und Gel in einer Tube. Mundspülung ist ein eigener flüssiger Artikel. Ordnen Sie diese Produkte beim Packen getrennt ein, auch wenn sie im selben Reiseset liegen.
Für eine größere, während der Reise medizinisch notwendige Tube müssen Sie die konkrete Ausnahme vorab klären. Die Bezeichnung Spezialzahnpasta bestätigt sie nicht automatisch. Bei einer konventionellen Kontrolle bleibt gewöhnliche kosmetische Paste im Flüssigkeitsbeutel, auch wenn Sie die Tube zuvor in einer Jackentasche getragen haben.
Quellen und Stand
Geprüft am 3. Oktober 2026. Die Angaben zur Sicherheitskontrolle und die Airline-Bedingungen sind getrennte Bereiche. Einreise- und Zollbestimmungen eines Reiseziels sind hier nicht bewertet.
- Bundespolizei: Flüssigkeiten an Bord und Behältergröße bei der Sicherheitskontrolle.
- BMI: Flughafen- und Flugsicherheitswesen und BAZL: Flüssigkeiten.
- Flughafen München: aktuelle Flüssigkeitsregel und Flughafen Wien: Sicherheitskontrolle.
- Lufthansa, Austrian Airlines und SWISS: positive Toilettenartikelkategorie und Nettomengen.
- BfR: kosmetische Mittel: Produktklassifikation von Zahnpasta.
Die aktuelle MUC-Hauptseite und die Mitteilung des bayerischen Verkehrsministeriums vom 14. September 2026 bestätigen die Änderung an allen Kontrollstellen seit dem 18. September 2026.
So packen Sie Ihre Zahnpasta
Lesen Sie die Volumenangabe auf der Tube. Für eine konventionelle Kontrolle wählen Sie höchstens 100 ml. Steht nur eine Grammangabe darauf, klären Sie die Behältergröße vor dem Flug.
Packen Sie die Tube mit Ihren übrigen Flüssigkeiten in einen transparenten, wiederverschließbaren Beutel bis 1 l. Prüfen Sie bei einer größeren Tube die konkrete CT-Kontrollspur und jede weitere Kontrolle.
Schließen Sie die Tube dicht und schützen Sie sie im Koffer vor Druck. Rechnen Sie bei Lufthansa, Austrian Airlines oder SWISS alle von der Toilettenartikelregel erfassten Produkte über Hand- und Aufgabegepäck zusammen.
Häufige Fragen
Darf eine fast leere 125-ml-Tube ins Handgepäck?
Bei einer konventionellen Kontrolle überschreitet sie die Grenze von 100 ml. Das Fassungsvermögen bleibt 125 ml, auch wenn nur wenig Paste übrig ist. Eine größere Tube ist nur mit einem passenden lokalen Kontrollverfahren oder einer nachgewiesenen Ausnahme möglich.
Sind 100 g Zahnpasta dasselbe wie 100 ml?
Nein. Gramm beschreiben die Nettomasse der Paste, Milliliter das Volumen. Aus 100 g lässt sich die Behältergröße nicht ablesen. Verwenden Sie für die 100-ml-Kontrolle eine Tube mit eindeutiger Volumenangabe oder klären Sie die Größe mit dem Hersteller und der Kontrollstelle.
Wie viele Tuben darf ich mitnehmen?
Bei konventioneller Kontrolle muss jede Tube höchstens 100 ml fassen. Alle eigenen Flüssigkeiten müssen locker in den einen 1-l-Beutel pro Person passen. Bei Lufthansa, Austrian Airlines und SWISS kommt die Gesamtgrenze von 2 kg oder 2 l netto für alle erfassten Toilettenartikel, Arzneimittel und erlaubten Aerosole hinzu; Hand- und Aufgabegepäck zählen gemeinsam.
Gelten wegen CT überall zwei Liter?
München erlaubt seit dem 18. September 2026 an allen Sicherheitskontrollstellen bis 2 l je Behälter. In Wien gilt bis 2000 ml je Behälter an der zentralen CT-Kontrolle aller Terminals. Informieren Sie sich über jede neue Kontrolle bei Umstieg und Rückflug. Für die Schweiz wird hier keine lokale CT-Ausnahme zugesagt.
Gilt eine Zahnpasta mit besonderem Wirkstoff als Medikament?
Diese Seite behandelt gewöhnliche kosmetische Zahnpasta. Ein besonderer Wirkstoff oder eine Empfehlung allein bestätigt keine Flüssigkeitsausnahme. Klären Sie eine medizinisch notwendige größere Tube mit der Kontrollstelle und halten Sie einen Bedarfsnachweis bereit. Zahnmedizinische Präparate mit anderer Zusammensetzung benötigen eine eigene Prüfung.
Prüfdatum der Quellen
- Handgepäck und Koffer richtig packen:
- Flughafen München rüstet auf:
- Flughafen- und Flugsicherheitswesen:
- Kosmetik-Artikel: Alle Inhaltsstoffe müssen geprüft sein:
- Flüssigkeiten:
- EU-Sicherheitsvorschriften an Flughäfen:
- Flüssigkeiten an Bord:
- Information for air travellers:
- Gefährliche Gegenstände · medizinische oder kosmetische Artikel und Aerosole:
- Gefährliche Gegenstände · medizinische oder kosmetische Artikel und Aerosole:
- Gefährliche Gegenstände · medizinische oder kosmetische Artikel und Aerosole:
- Sicherheitskontrolle:
- Neue CT-Scanner an den Sicherheitskontrollen in allen Terminals: