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Dekorative Beleuchtung

Dürfen Weihnachtslichter ins Flugzeug?

Eine gewöhnliche Lichterkette mit Netzkabel lässt sich in Wien VIE der erlaubten Kategorie elektronischer Haushaltsgeräte im Handgepäck zuordnen. Eine allgemeine Freigabe für beide Gepäckarten in Deutschland, Österreich und der Schweiz ist nicht bestätigt. Prüfen Sie bei Batteriemodellen auch die Bedingungen Ihrer ausführenden Fluggesellschaft.

Handgepäck

Nicht allgemein bestätigt

Wien VIE erlaubt elektronische Haushaltsgeräte an der Sicherheitskontrolle. Eine gewöhnliche Netz-Lichterkette ohne Batterie, Flüssigkeit und Gas ist daraus abgeleitet. Die Airline prüft Maße und Gewicht; Batterien benötigen eigene Regeln.

Aufgabegepäck

Nicht allgemein bestätigt

Eine allgemeine Freigabe für Netz-Lichterketten im Aufgabegepäck ist für DE/AT/CH nicht bestätigt. Für als PED bestätigte Batteriemodelle gelten die genannten Airline-Bedingungen; lose Lithiumbatterien dürfen bei Lufthansa, Austrian und SWISS nicht hinein.

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Erfassen Sie Lichterkette, Netzteil und Batterien einzeln.
Infografik
Weihnachtslichter im Flugzeug. Die Netzstecker-Variante ist bei der Sicherheitskontrolle VIE im Handgepäck erlaubt; Aufgabegepäck nicht geklärt. Wien VIE · ohne Batterie · nur Sicherheitskontrolle. Netzstecker ohne Batterie · VIE. Gewöhnliche Lichterkette ohne Batterie, Flüssigkeit oder Gas. Aus der Kategorie elektronische Haushaltsgeräte abgeleitet. Bei Sicherheitsbedenken kann VIE das Gerät im Einzelfall zurückweisen. Gepäckmaße, Gewicht und Annahme bei Ihrer Fluggesellschaft prüfen. Keine allgemeine Freigabe für DE, AT und CH. Deutschland DE: allgemeine Freigabe nicht geklärt. Österreich AT: außerhalb VIE allgemeine Freigabe nicht geklärt. Schweiz CH: allgemeine Freigabe nicht geklärt. Batteriebetriebene Lichterketten separat prüfen. Batterien: Modell und ausführende Fluggesellschaft separat prüfen. Die Hauptkarten gelten nicht für Lichterketten mit eingebauter Batterie. Auch Ersatzbatterien und Powerbanks brauchen eine eigene Prüfung. Lufthansa, Austrian, SWISS: lose Lithiumbatterien nur in die Kabine. Kapazität, Stückzahl, Verpackung und nötige Genehmigung vorher klären. Die Gerätetabelle setzt die Bestätigung der Airline für Ihr Modell voraus. Mitnahme am Körper separat prüfen; keine Freigabe aus Handgepäck ableiten. Sicherheitskontrolle, Airline-Annahme und Zoll bleiben zusätzlich zu klären. Wickeln Sie das Kabel locker auf und polstern Sie zerbrechliche Lampen. Schützen Sie den Stecker. Schalten Sie die Lichterkette aus. Sichern Sie Schalter und Batteriefach gegen unbeabsichtigtes Einschalten.
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Besondere Regeln nach Land, Flughafen, Airline und Ausführung

Was gilt für Ihren Flug?

Wählen Sie Land, Flughafen und Airline und suchen Sie nach Ihrer Ausführung. Bei einer erneuten Kontrolle nach dem Umstieg prüfen Sie auch den dortigen Flughafen.

Ihre Reise und Ihr Gegenstand

Eine Suche nach „100 Wh“ kann auch „über 100 bis 160 Wh“ finden. Vergleichen Sie deshalb den Grenzwert mit Ihrer Batterie.

16 passende Kombinationen · 6 Antworten

Handgepäck

Nicht geklärt · Erlaubt · Mit Bedingungen · Genehmigung erforderlich

Aufgabegepäck

Nicht geklärt · Mit Bedingungen · Genehmigung erforderlich · Verboten

Am Körper

Nicht geklärt

Allgemeine Regeln stehen neben den Regeln der Airline und des Flughafens.

DE · gewöhnliche Lichterkette · nationale Sicherheitskontrolle · gleiche Bedingungen für 3 KombinationenHandgepäck: Nicht geklärtAufgabegepäck: Nicht geklärt

Handgepäck

Keine sichere Antwort

  • Sicherheitskontrolle: Die Quellen reichen für eine sichere Antwort nicht aus.

Aufgabegepäck

Keine sichere Antwort

  • Sicherheitskontrolle: Die Quellen reichen für eine sichere Antwort nicht aus.

Am Körper

Keine sichere Antwort

  • Sicherheitskontrolle: Die Quellen reichen für eine sichere Antwort nicht aus.

Flüge und Quellen

DE · gewöhnliche Lichterkette · nationale Sicherheitskontrolle
Abflugland
Deutschland

Handgepäck

Keine sichere Antwort

  • Sicherheitskontrolle: Die Quellen reichen für eine sichere Antwort nicht aus.

Quellen

Aufgabegepäck

Keine sichere Antwort

  • Sicherheitskontrolle: Die Quellen reichen für eine sichere Antwort nicht aus.

Quellen

Am Körper

Keine sichere Antwort

  • Sicherheitskontrolle: Die Quellen reichen für eine sichere Antwort nicht aus.

Quellen

AT · gewöhnliche Lichterkette · nationale Sicherheitskontrolle
Abflugland
Österreich

Handgepäck

Keine sichere Antwort

  • Sicherheitskontrolle: Die Quellen reichen für eine sichere Antwort nicht aus.

Quellen

Aufgabegepäck

Keine sichere Antwort

  • Sicherheitskontrolle: Die Quellen reichen für eine sichere Antwort nicht aus.

Quellen

Am Körper

Keine sichere Antwort

  • Sicherheitskontrolle: Die Quellen reichen für eine sichere Antwort nicht aus.

Quellen

CH · gewöhnliche Lichterkette · nationale Sicherheitskontrolle
Abflugland
Schweiz

Handgepäck

Keine sichere Antwort

  • Sicherheitskontrolle: Die Quellen reichen für eine sichere Antwort nicht aus.

Quellen

Aufgabegepäck

Keine sichere Antwort

  • Sicherheitskontrolle: Die Quellen reichen für eine sichere Antwort nicht aus.

Quellen

Am Körper

Keine sichere Antwort

  • Sicherheitskontrolle: Die Quellen reichen für eine sichere Antwort nicht aus.

Quellen

Wien VIE · gewöhnliche Netz-Lichterkette · nur SicherheitskontrolleHandgepäck: ErlaubtAufgabegepäck: Nicht geklärt

Handgepäck

Antwort

  • Sicherheitskontrolle: Erlaubt
    • Gilt für eine gewöhnliche Lichterkette mit Netzkabel, ohne Batterie, Flüssigkeit und Gas; aus der Kategorie elektronische Haushaltsgeräte abgeleitet.
    • Bei Sicherheitsbedenken kann die Kontrollstelle auch nicht genannte Gegenstände im Einzelfall zurückweisen.
    • Größe, Gewicht und Annahme durch die ausführende Fluggesellschaft müssen Sie separat prüfen.

Aufgabegepäck

Keine sichere Antwort

  • Sicherheitskontrolle: Die Quellen reichen für eine sichere Antwort nicht aus.

Am Körper

Keine sichere Antwort

  • Sicherheitskontrolle: Die Quellen reichen für eine sichere Antwort nicht aus.

Flüge und Quellen

Wien VIE · gewöhnliche Netz-Lichterkette · nur Sicherheitskontrolle
Abflugland
Österreich
Flughafen
VIE

Handgepäck

Antwort

  • Sicherheitskontrolle: Erlaubt
    • Gilt für eine gewöhnliche Lichterkette mit Netzkabel, ohne Batterie, Flüssigkeit und Gas; aus der Kategorie elektronische Haushaltsgeräte abgeleitet.
    • Bei Sicherheitsbedenken kann die Kontrollstelle auch nicht genannte Gegenstände im Einzelfall zurückweisen.
    • Größe, Gewicht und Annahme durch die ausführende Fluggesellschaft müssen Sie separat prüfen.

Quellen

Aufgabegepäck

Keine sichere Antwort

  • Sicherheitskontrolle: Die Quellen reichen für eine sichere Antwort nicht aus.

Quellen

Am Körper

Keine sichere Antwort

  • Sicherheitskontrolle: Die Quellen reichen für eine sichere Antwort nicht aus.

Quellen

DE · Lufthansa LH · bestätigtes PED · bis 100 Wh / 2 g LC · nur Gefahrgut/Airline · gleiche Bedingungen für 3 KombinationenHandgepäck: Mit BedingungenAufgabegepäck: Mit Bedingungen

Handgepäck

Antwort

  • Gefahrgut: Bedingt
    • Lithiumbatterien müssen UN 38.3 entsprechen.
    • Defekte, beschädigte oder sicherheitsbedingt zurückgerufene Geräte und Batterien sind verboten; restriktivere Ländervorschriften bleiben möglich.
    • Nur für ein vom Betreiber als tragbares Elektronikgerät zum persönlichen Gebrauch bestätigtes Lichterketten-Modell; keine Freigabe einer großen Installation oder einer Powerbank.
    • Höchstens 100 Wh je eingebauter Lithium-Ionen-Batterie oder höchstens 2 g Lithiumgehalt je Lithium-Metall-Batterie.
    • Insgesamt höchstens 15 Geräte mit Batterien je Person.
    • Vor Beschädigung und unbeabsichtigtem Einschalten schützen; mehrere Geräte getrennt polstern.

Aufgabegepäck

Antwort

  • Gefahrgut: Bedingt
    • Lithiumbatterien müssen UN 38.3 entsprechen.
    • Defekte, beschädigte oder sicherheitsbedingt zurückgerufene Geräte und Batterien sind verboten; restriktivere Ländervorschriften bleiben möglich.
    • Nur für ein vom Betreiber als tragbares Elektronikgerät zum persönlichen Gebrauch bestätigtes Lichterketten-Modell; keine Freigabe einer großen Installation oder einer Powerbank.
    • Höchstens 100 Wh je eingebauter Lithium-Ionen-Batterie oder höchstens 2 g Lithiumgehalt je Lithium-Metall-Batterie.
    • Im Aufgabegepäck höchstens 3 Geräte größer als ein Smartphone je Person.
    • Insgesamt höchstens 15 Geräte mit Batterien je Person.
    • Vollständig ausschalten, Apps, Alarme und voreingestellte Aktivierungen deaktivieren; robust polstern und nicht mit leicht entzündbaren Materialien zusammen verpacken.
    • Vor Beschädigung und unbeabsichtigtem Einschalten schützen; mehrere Geräte getrennt polstern.

Am Körper

Keine sichere Antwort

  • Regelwerk: Die Quellen reichen für eine sichere Antwort nicht aus.

Flüge und Quellen

DE · Lufthansa LH · bestätigtes PED · bis 100 Wh / 2 g LC · nur Gefahrgut/Airline
Abflugland
Deutschland
Fluggesellschaft
Lufthansa

Handgepäck

Antwort

  • Gefahrgut: Bedingt
    • Lithiumbatterien müssen UN 38.3 entsprechen.
    • Defekte, beschädigte oder sicherheitsbedingt zurückgerufene Geräte und Batterien sind verboten; restriktivere Ländervorschriften bleiben möglich.
    • Nur für ein vom Betreiber als tragbares Elektronikgerät zum persönlichen Gebrauch bestätigtes Lichterketten-Modell; keine Freigabe einer großen Installation oder einer Powerbank.
    • Höchstens 100 Wh je eingebauter Lithium-Ionen-Batterie oder höchstens 2 g Lithiumgehalt je Lithium-Metall-Batterie.
    • Insgesamt höchstens 15 Geräte mit Batterien je Person.
    • Vor Beschädigung und unbeabsichtigtem Einschalten schützen; mehrere Geräte getrennt polstern.

Quellen

Aufgabegepäck

Antwort

  • Gefahrgut: Bedingt
    • Lithiumbatterien müssen UN 38.3 entsprechen.
    • Defekte, beschädigte oder sicherheitsbedingt zurückgerufene Geräte und Batterien sind verboten; restriktivere Ländervorschriften bleiben möglich.
    • Nur für ein vom Betreiber als tragbares Elektronikgerät zum persönlichen Gebrauch bestätigtes Lichterketten-Modell; keine Freigabe einer großen Installation oder einer Powerbank.
    • Höchstens 100 Wh je eingebauter Lithium-Ionen-Batterie oder höchstens 2 g Lithiumgehalt je Lithium-Metall-Batterie.
    • Im Aufgabegepäck höchstens 3 Geräte größer als ein Smartphone je Person.
    • Insgesamt höchstens 15 Geräte mit Batterien je Person.
    • Vollständig ausschalten, Apps, Alarme und voreingestellte Aktivierungen deaktivieren; robust polstern und nicht mit leicht entzündbaren Materialien zusammen verpacken.
    • Vor Beschädigung und unbeabsichtigtem Einschalten schützen; mehrere Geräte getrennt polstern.

Quellen

Am Körper

Keine sichere Antwort

  • Regelwerk: Die Quellen reichen für eine sichere Antwort nicht aus.

Quellen

Quelle fehlt.

AT · Austrian Airlines OS · bestätigtes PED · bis 100 Wh / 2 g LC · nur Gefahrgut/Airline
Abflugland
Österreich
Fluggesellschaft
Austrian Airlines

Handgepäck

Antwort

  • Gefahrgut: Bedingt
    • Lithiumbatterien müssen UN 38.3 entsprechen.
    • Defekte, beschädigte oder sicherheitsbedingt zurückgerufene Geräte und Batterien sind verboten; restriktivere Ländervorschriften bleiben möglich.
    • Nur für ein vom Betreiber als tragbares Elektronikgerät zum persönlichen Gebrauch bestätigtes Lichterketten-Modell; keine Freigabe einer großen Installation oder einer Powerbank.
    • Höchstens 100 Wh je eingebauter Lithium-Ionen-Batterie oder höchstens 2 g Lithiumgehalt je Lithium-Metall-Batterie.
    • Insgesamt höchstens 15 Geräte mit Batterien je Person.
    • Vor Beschädigung und unbeabsichtigtem Einschalten schützen; mehrere Geräte getrennt polstern.

Quellen

Aufgabegepäck

Antwort

  • Gefahrgut: Bedingt
    • Lithiumbatterien müssen UN 38.3 entsprechen.
    • Defekte, beschädigte oder sicherheitsbedingt zurückgerufene Geräte und Batterien sind verboten; restriktivere Ländervorschriften bleiben möglich.
    • Nur für ein vom Betreiber als tragbares Elektronikgerät zum persönlichen Gebrauch bestätigtes Lichterketten-Modell; keine Freigabe einer großen Installation oder einer Powerbank.
    • Höchstens 100 Wh je eingebauter Lithium-Ionen-Batterie oder höchstens 2 g Lithiumgehalt je Lithium-Metall-Batterie.
    • Im Aufgabegepäck höchstens 3 Geräte größer als ein Smartphone je Person.
    • Insgesamt höchstens 15 Geräte mit Batterien je Person.
    • Vollständig ausschalten, Apps, Alarme und voreingestellte Aktivierungen deaktivieren; robust polstern und nicht mit leicht entzündbaren Materialien zusammen verpacken.
    • Vor Beschädigung und unbeabsichtigtem Einschalten schützen; mehrere Geräte getrennt polstern.

Quellen

Am Körper

Keine sichere Antwort

  • Regelwerk: Die Quellen reichen für eine sichere Antwort nicht aus.

Quellen

Quelle fehlt.

CH · SWISS LX · bestätigtes PED · bis 100 Wh / 2 g LC · nur Gefahrgut/Airline
Abflugland
Schweiz
Fluggesellschaft
SWISS

Handgepäck

Antwort

  • Gefahrgut: Bedingt
    • Lithiumbatterien müssen UN 38.3 entsprechen.
    • Defekte, beschädigte oder sicherheitsbedingt zurückgerufene Geräte und Batterien sind verboten; restriktivere Ländervorschriften bleiben möglich.
    • Nur für ein vom Betreiber als tragbares Elektronikgerät zum persönlichen Gebrauch bestätigtes Lichterketten-Modell; keine Freigabe einer großen Installation oder einer Powerbank.
    • Höchstens 100 Wh je eingebauter Lithium-Ionen-Batterie oder höchstens 2 g Lithiumgehalt je Lithium-Metall-Batterie.
    • Insgesamt höchstens 15 Geräte mit Batterien je Person.
    • Vor Beschädigung und unbeabsichtigtem Einschalten schützen; mehrere Geräte getrennt polstern.

Quellen

Aufgabegepäck

Antwort

  • Gefahrgut: Bedingt
    • Lithiumbatterien müssen UN 38.3 entsprechen.
    • Defekte, beschädigte oder sicherheitsbedingt zurückgerufene Geräte und Batterien sind verboten; restriktivere Ländervorschriften bleiben möglich.
    • Nur für ein vom Betreiber als tragbares Elektronikgerät zum persönlichen Gebrauch bestätigtes Lichterketten-Modell; keine Freigabe einer großen Installation oder einer Powerbank.
    • Höchstens 100 Wh je eingebauter Lithium-Ionen-Batterie oder höchstens 2 g Lithiumgehalt je Lithium-Metall-Batterie.
    • Im Aufgabegepäck höchstens 3 Geräte größer als ein Smartphone je Person.
    • Insgesamt höchstens 15 Geräte mit Batterien je Person.
    • Vollständig ausschalten, Apps, Alarme und voreingestellte Aktivierungen deaktivieren; robust polstern und nicht mit leicht entzündbaren Materialien zusammen verpacken.
    • Vor Beschädigung und unbeabsichtigtem Einschalten schützen; mehrere Geräte getrennt polstern.

Quellen

Am Körper

Keine sichere Antwort

  • Regelwerk: Die Quellen reichen für eine sichere Antwort nicht aus.

Quellen

Quelle fehlt.

DE · Lufthansa LH · bestätigtes PED · über 100 bis 160 Wh · nur Gefahrgut/Airline · gleiche Bedingungen für 3 KombinationenHandgepäck: Genehmigung erforderlichAufgabegepäck: Genehmigung erforderlich

Handgepäck

Antwort

  • Gefahrgut: Genehmigung erforderlich
    • Lithiumbatterien müssen UN 38.3 entsprechen.
    • Defekte, beschädigte oder sicherheitsbedingt zurückgerufene Geräte und Batterien sind verboten; restriktivere Ländervorschriften bleiben möglich.
    • Nur für ein vom Betreiber als tragbares Elektronikgerät zum persönlichen Gebrauch bestätigtes Lichterketten-Modell; keine Freigabe einer großen Installation oder einer Powerbank.
    • Insgesamt höchstens 15 Geräte mit Batterien je Person.
    • Über 100 bis höchstens 160 Wh je eingebauter Lithium-Ionen-Batterie; vorab Transportgenehmigung des ausführenden Betreibers einholen.
    • Vor Beschädigung und unbeabsichtigtem Einschalten schützen; mehrere Geräte getrennt polstern.

Aufgabegepäck

Antwort

  • Gefahrgut: Genehmigung erforderlich
    • Lithiumbatterien müssen UN 38.3 entsprechen.
    • Defekte, beschädigte oder sicherheitsbedingt zurückgerufene Geräte und Batterien sind verboten; restriktivere Ländervorschriften bleiben möglich.
    • Nur für ein vom Betreiber als tragbares Elektronikgerät zum persönlichen Gebrauch bestätigtes Lichterketten-Modell; keine Freigabe einer großen Installation oder einer Powerbank.
    • Im Aufgabegepäck höchstens 3 Geräte größer als ein Smartphone je Person.
    • Insgesamt höchstens 15 Geräte mit Batterien je Person.
    • Über 100 bis höchstens 160 Wh je eingebauter Lithium-Ionen-Batterie; vorab Transportgenehmigung des ausführenden Betreibers einholen.
    • Vollständig ausschalten, Apps, Alarme und voreingestellte Aktivierungen deaktivieren; robust polstern und nicht mit leicht entzündbaren Materialien zusammen verpacken.
    • Vor Beschädigung und unbeabsichtigtem Einschalten schützen; mehrere Geräte getrennt polstern.

Am Körper

Keine sichere Antwort

  • Regelwerk: Die Quellen reichen für eine sichere Antwort nicht aus.

Flüge und Quellen

DE · Lufthansa LH · bestätigtes PED · über 100 bis 160 Wh · nur Gefahrgut/Airline
Abflugland
Deutschland
Fluggesellschaft
Lufthansa

Handgepäck

Antwort

  • Gefahrgut: Genehmigung erforderlich
    • Lithiumbatterien müssen UN 38.3 entsprechen.
    • Defekte, beschädigte oder sicherheitsbedingt zurückgerufene Geräte und Batterien sind verboten; restriktivere Ländervorschriften bleiben möglich.
    • Nur für ein vom Betreiber als tragbares Elektronikgerät zum persönlichen Gebrauch bestätigtes Lichterketten-Modell; keine Freigabe einer großen Installation oder einer Powerbank.
    • Insgesamt höchstens 15 Geräte mit Batterien je Person.
    • Über 100 bis höchstens 160 Wh je eingebauter Lithium-Ionen-Batterie; vorab Transportgenehmigung des ausführenden Betreibers einholen.
    • Vor Beschädigung und unbeabsichtigtem Einschalten schützen; mehrere Geräte getrennt polstern.

Quellen

Aufgabegepäck

Antwort

  • Gefahrgut: Genehmigung erforderlich
    • Lithiumbatterien müssen UN 38.3 entsprechen.
    • Defekte, beschädigte oder sicherheitsbedingt zurückgerufene Geräte und Batterien sind verboten; restriktivere Ländervorschriften bleiben möglich.
    • Nur für ein vom Betreiber als tragbares Elektronikgerät zum persönlichen Gebrauch bestätigtes Lichterketten-Modell; keine Freigabe einer großen Installation oder einer Powerbank.
    • Im Aufgabegepäck höchstens 3 Geräte größer als ein Smartphone je Person.
    • Insgesamt höchstens 15 Geräte mit Batterien je Person.
    • Über 100 bis höchstens 160 Wh je eingebauter Lithium-Ionen-Batterie; vorab Transportgenehmigung des ausführenden Betreibers einholen.
    • Vollständig ausschalten, Apps, Alarme und voreingestellte Aktivierungen deaktivieren; robust polstern und nicht mit leicht entzündbaren Materialien zusammen verpacken.
    • Vor Beschädigung und unbeabsichtigtem Einschalten schützen; mehrere Geräte getrennt polstern.

Quellen

Am Körper

Keine sichere Antwort

  • Regelwerk: Die Quellen reichen für eine sichere Antwort nicht aus.

Quellen

Quelle fehlt.

AT · Austrian Airlines OS · bestätigtes PED · über 100 bis 160 Wh · nur Gefahrgut/Airline
Abflugland
Österreich
Fluggesellschaft
Austrian Airlines

Handgepäck

Antwort

  • Gefahrgut: Genehmigung erforderlich
    • Lithiumbatterien müssen UN 38.3 entsprechen.
    • Defekte, beschädigte oder sicherheitsbedingt zurückgerufene Geräte und Batterien sind verboten; restriktivere Ländervorschriften bleiben möglich.
    • Nur für ein vom Betreiber als tragbares Elektronikgerät zum persönlichen Gebrauch bestätigtes Lichterketten-Modell; keine Freigabe einer großen Installation oder einer Powerbank.
    • Insgesamt höchstens 15 Geräte mit Batterien je Person.
    • Über 100 bis höchstens 160 Wh je eingebauter Lithium-Ionen-Batterie; vorab Transportgenehmigung des ausführenden Betreibers einholen.
    • Vor Beschädigung und unbeabsichtigtem Einschalten schützen; mehrere Geräte getrennt polstern.

Quellen

Aufgabegepäck

Antwort

  • Gefahrgut: Genehmigung erforderlich
    • Lithiumbatterien müssen UN 38.3 entsprechen.
    • Defekte, beschädigte oder sicherheitsbedingt zurückgerufene Geräte und Batterien sind verboten; restriktivere Ländervorschriften bleiben möglich.
    • Nur für ein vom Betreiber als tragbares Elektronikgerät zum persönlichen Gebrauch bestätigtes Lichterketten-Modell; keine Freigabe einer großen Installation oder einer Powerbank.
    • Im Aufgabegepäck höchstens 3 Geräte größer als ein Smartphone je Person.
    • Insgesamt höchstens 15 Geräte mit Batterien je Person.
    • Über 100 bis höchstens 160 Wh je eingebauter Lithium-Ionen-Batterie; vorab Transportgenehmigung des ausführenden Betreibers einholen.
    • Vollständig ausschalten, Apps, Alarme und voreingestellte Aktivierungen deaktivieren; robust polstern und nicht mit leicht entzündbaren Materialien zusammen verpacken.
    • Vor Beschädigung und unbeabsichtigtem Einschalten schützen; mehrere Geräte getrennt polstern.

Quellen

Am Körper

Keine sichere Antwort

  • Regelwerk: Die Quellen reichen für eine sichere Antwort nicht aus.

Quellen

Quelle fehlt.

CH · SWISS LX · bestätigtes PED · über 100 bis 160 Wh · nur Gefahrgut/Airline
Abflugland
Schweiz
Fluggesellschaft
SWISS

Handgepäck

Antwort

  • Gefahrgut: Genehmigung erforderlich
    • Lithiumbatterien müssen UN 38.3 entsprechen.
    • Defekte, beschädigte oder sicherheitsbedingt zurückgerufene Geräte und Batterien sind verboten; restriktivere Ländervorschriften bleiben möglich.
    • Nur für ein vom Betreiber als tragbares Elektronikgerät zum persönlichen Gebrauch bestätigtes Lichterketten-Modell; keine Freigabe einer großen Installation oder einer Powerbank.
    • Insgesamt höchstens 15 Geräte mit Batterien je Person.
    • Über 100 bis höchstens 160 Wh je eingebauter Lithium-Ionen-Batterie; vorab Transportgenehmigung des ausführenden Betreibers einholen.
    • Vor Beschädigung und unbeabsichtigtem Einschalten schützen; mehrere Geräte getrennt polstern.

Quellen

Aufgabegepäck

Antwort

  • Gefahrgut: Genehmigung erforderlich
    • Lithiumbatterien müssen UN 38.3 entsprechen.
    • Defekte, beschädigte oder sicherheitsbedingt zurückgerufene Geräte und Batterien sind verboten; restriktivere Ländervorschriften bleiben möglich.
    • Nur für ein vom Betreiber als tragbares Elektronikgerät zum persönlichen Gebrauch bestätigtes Lichterketten-Modell; keine Freigabe einer großen Installation oder einer Powerbank.
    • Im Aufgabegepäck höchstens 3 Geräte größer als ein Smartphone je Person.
    • Insgesamt höchstens 15 Geräte mit Batterien je Person.
    • Über 100 bis höchstens 160 Wh je eingebauter Lithium-Ionen-Batterie; vorab Transportgenehmigung des ausführenden Betreibers einholen.
    • Vollständig ausschalten, Apps, Alarme und voreingestellte Aktivierungen deaktivieren; robust polstern und nicht mit leicht entzündbaren Materialien zusammen verpacken.
    • Vor Beschädigung und unbeabsichtigtem Einschalten schützen; mehrere Geräte getrennt polstern.

Quellen

Am Körper

Keine sichere Antwort

  • Regelwerk: Die Quellen reichen für eine sichere Antwort nicht aus.

Quellen

Quelle fehlt.

DE · Lufthansa LH · lose Lithiumbatterien · bis 100 Wh / 2 g LC · nur Gefahrgut/Airline · gleiche Bedingungen für 3 KombinationenHandgepäck: Mit BedingungenAufgabegepäck: Verboten

Handgepäck

Antwort

  • Gefahrgut: Bedingt
    • Lithiumbatterien müssen UN 38.3 entsprechen.
    • Defekte, beschädigte oder sicherheitsbedingt zurückgerufene Geräte und Batterien sind verboten; restriktivere Ländervorschriften bleiben möglich.
    • Gilt für entnommene oder zusätzliche Lithiumbatterien, nicht für Powerbanks.
    • Lose Batterien dürfen an Bord nicht aufgeladen werden.
    • Höchstens 100 Wh je loser Lithium-Ionen-Batterie oder höchstens 2 g Lithiumgehalt je loser Lithium-Metall-Batterie. Insgesamt höchstens 20 lose Batterien je Person; der gemeinsame Zähler umfasst alle Batterietypen einschließlich Powerbanks.
    • Kontakte einzeln gegen Kurzschluss isolieren, etwa durch Originalverpackung, Abkleben oder eine eigene Schutzhülle je Batterie.

Aufgabegepäck

Antwort

  • Gefahrgut: Verboten
    • Entnommene und zusätzliche Lithiumbatterien dürfen nicht ins Aufgabegepäck; die Kabinenlimits und Verpackungsvorschriften gelten separat.

Am Körper

Keine sichere Antwort

  • Regelwerk: Die Quellen reichen für eine sichere Antwort nicht aus.

Flüge und Quellen

DE · Lufthansa LH · lose Lithiumbatterien · bis 100 Wh / 2 g LC · nur Gefahrgut/Airline
Abflugland
Deutschland
Fluggesellschaft
Lufthansa

Handgepäck

Antwort

  • Gefahrgut: Bedingt
    • Lithiumbatterien müssen UN 38.3 entsprechen.
    • Defekte, beschädigte oder sicherheitsbedingt zurückgerufene Geräte und Batterien sind verboten; restriktivere Ländervorschriften bleiben möglich.
    • Gilt für entnommene oder zusätzliche Lithiumbatterien, nicht für Powerbanks.
    • Lose Batterien dürfen an Bord nicht aufgeladen werden.
    • Höchstens 100 Wh je loser Lithium-Ionen-Batterie oder höchstens 2 g Lithiumgehalt je loser Lithium-Metall-Batterie. Insgesamt höchstens 20 lose Batterien je Person; der gemeinsame Zähler umfasst alle Batterietypen einschließlich Powerbanks.
    • Kontakte einzeln gegen Kurzschluss isolieren, etwa durch Originalverpackung, Abkleben oder eine eigene Schutzhülle je Batterie.

Quellen

Aufgabegepäck

Antwort

  • Gefahrgut: Verboten
    • Entnommene und zusätzliche Lithiumbatterien dürfen nicht ins Aufgabegepäck; die Kabinenlimits und Verpackungsvorschriften gelten separat.

Quellen

Am Körper

Keine sichere Antwort

  • Regelwerk: Die Quellen reichen für eine sichere Antwort nicht aus.

Quellen

Quelle fehlt.

AT · Austrian Airlines OS · lose Lithiumbatterien · bis 100 Wh / 2 g LC · nur Gefahrgut/Airline
Abflugland
Österreich
Fluggesellschaft
Austrian Airlines

Handgepäck

Antwort

  • Gefahrgut: Bedingt
    • Lithiumbatterien müssen UN 38.3 entsprechen.
    • Defekte, beschädigte oder sicherheitsbedingt zurückgerufene Geräte und Batterien sind verboten; restriktivere Ländervorschriften bleiben möglich.
    • Gilt für entnommene oder zusätzliche Lithiumbatterien, nicht für Powerbanks.
    • Lose Batterien dürfen an Bord nicht aufgeladen werden.
    • Höchstens 100 Wh je loser Lithium-Ionen-Batterie oder höchstens 2 g Lithiumgehalt je loser Lithium-Metall-Batterie. Insgesamt höchstens 20 lose Batterien je Person; der gemeinsame Zähler umfasst alle Batterietypen einschließlich Powerbanks.
    • Kontakte einzeln gegen Kurzschluss isolieren, etwa durch Originalverpackung, Abkleben oder eine eigene Schutzhülle je Batterie.

Quellen

Aufgabegepäck

Antwort

  • Gefahrgut: Verboten
    • Entnommene und zusätzliche Lithiumbatterien dürfen nicht ins Aufgabegepäck; die Kabinenlimits und Verpackungsvorschriften gelten separat.

Quellen

Am Körper

Keine sichere Antwort

  • Regelwerk: Die Quellen reichen für eine sichere Antwort nicht aus.

Quellen

Quelle fehlt.

CH · SWISS LX · lose Lithiumbatterien · bis 100 Wh / 2 g LC · nur Gefahrgut/Airline
Abflugland
Schweiz
Fluggesellschaft
SWISS

Handgepäck

Antwort

  • Gefahrgut: Bedingt
    • Lithiumbatterien müssen UN 38.3 entsprechen.
    • Defekte, beschädigte oder sicherheitsbedingt zurückgerufene Geräte und Batterien sind verboten; restriktivere Ländervorschriften bleiben möglich.
    • Gilt für entnommene oder zusätzliche Lithiumbatterien, nicht für Powerbanks.
    • Lose Batterien dürfen an Bord nicht aufgeladen werden.
    • Höchstens 100 Wh je loser Lithium-Ionen-Batterie oder höchstens 2 g Lithiumgehalt je loser Lithium-Metall-Batterie. Insgesamt höchstens 20 lose Batterien je Person; der gemeinsame Zähler umfasst alle Batterietypen einschließlich Powerbanks.
    • Kontakte einzeln gegen Kurzschluss isolieren, etwa durch Originalverpackung, Abkleben oder eine eigene Schutzhülle je Batterie.

Quellen

Aufgabegepäck

Antwort

  • Gefahrgut: Verboten
    • Entnommene und zusätzliche Lithiumbatterien dürfen nicht ins Aufgabegepäck; die Kabinenlimits und Verpackungsvorschriften gelten separat.

Quellen

Am Körper

Keine sichere Antwort

  • Regelwerk: Die Quellen reichen für eine sichere Antwort nicht aus.

Quellen

Quelle fehlt.

DE · Lufthansa LH · lose Lithiumbatterien · über 100 bis 160 Wh · nur Gefahrgut/Airline · gleiche Bedingungen für 3 KombinationenHandgepäck: Genehmigung erforderlichAufgabegepäck: Verboten

Handgepäck

Antwort

  • Gefahrgut: Genehmigung erforderlich
    • Lithiumbatterien müssen UN 38.3 entsprechen.
    • Defekte, beschädigte oder sicherheitsbedingt zurückgerufene Geräte und Batterien sind verboten; restriktivere Ländervorschriften bleiben möglich.
    • Gilt für entnommene oder zusätzliche Lithiumbatterien, nicht für Powerbanks.
    • Lose Batterien dürfen an Bord nicht aufgeladen werden.
    • Über 100 bis höchstens 160 Wh je loser Lithium-Ionen-Batterie; höchstens 2 solche Ersatzbatterien je Person und vorherige Transportgenehmigung des ausführenden Betreibers.
    • Kontakte einzeln gegen Kurzschluss isolieren, etwa durch Originalverpackung, Abkleben oder eine eigene Schutzhülle je Batterie.

Aufgabegepäck

Antwort

  • Gefahrgut: Verboten
    • Entnommene und zusätzliche Lithiumbatterien dürfen nicht ins Aufgabegepäck; die Kabinenlimits und Verpackungsvorschriften gelten separat.

Am Körper

Keine sichere Antwort

  • Regelwerk: Die Quellen reichen für eine sichere Antwort nicht aus.

Flüge und Quellen

DE · Lufthansa LH · lose Lithiumbatterien · über 100 bis 160 Wh · nur Gefahrgut/Airline
Abflugland
Deutschland
Fluggesellschaft
Lufthansa

Handgepäck

Antwort

  • Gefahrgut: Genehmigung erforderlich
    • Lithiumbatterien müssen UN 38.3 entsprechen.
    • Defekte, beschädigte oder sicherheitsbedingt zurückgerufene Geräte und Batterien sind verboten; restriktivere Ländervorschriften bleiben möglich.
    • Gilt für entnommene oder zusätzliche Lithiumbatterien, nicht für Powerbanks.
    • Lose Batterien dürfen an Bord nicht aufgeladen werden.
    • Über 100 bis höchstens 160 Wh je loser Lithium-Ionen-Batterie; höchstens 2 solche Ersatzbatterien je Person und vorherige Transportgenehmigung des ausführenden Betreibers.
    • Kontakte einzeln gegen Kurzschluss isolieren, etwa durch Originalverpackung, Abkleben oder eine eigene Schutzhülle je Batterie.

Quellen

Aufgabegepäck

Antwort

  • Gefahrgut: Verboten
    • Entnommene und zusätzliche Lithiumbatterien dürfen nicht ins Aufgabegepäck; die Kabinenlimits und Verpackungsvorschriften gelten separat.

Quellen

Am Körper

Keine sichere Antwort

  • Regelwerk: Die Quellen reichen für eine sichere Antwort nicht aus.

Quellen

Quelle fehlt.

AT · Austrian Airlines OS · lose Lithiumbatterien · über 100 bis 160 Wh · nur Gefahrgut/Airline
Abflugland
Österreich
Fluggesellschaft
Austrian Airlines

Handgepäck

Antwort

  • Gefahrgut: Genehmigung erforderlich
    • Lithiumbatterien müssen UN 38.3 entsprechen.
    • Defekte, beschädigte oder sicherheitsbedingt zurückgerufene Geräte und Batterien sind verboten; restriktivere Ländervorschriften bleiben möglich.
    • Gilt für entnommene oder zusätzliche Lithiumbatterien, nicht für Powerbanks.
    • Lose Batterien dürfen an Bord nicht aufgeladen werden.
    • Über 100 bis höchstens 160 Wh je loser Lithium-Ionen-Batterie; höchstens 2 solche Ersatzbatterien je Person und vorherige Transportgenehmigung des ausführenden Betreibers.
    • Kontakte einzeln gegen Kurzschluss isolieren, etwa durch Originalverpackung, Abkleben oder eine eigene Schutzhülle je Batterie.

Quellen

Aufgabegepäck

Antwort

  • Gefahrgut: Verboten
    • Entnommene und zusätzliche Lithiumbatterien dürfen nicht ins Aufgabegepäck; die Kabinenlimits und Verpackungsvorschriften gelten separat.

Quellen

Am Körper

Keine sichere Antwort

  • Regelwerk: Die Quellen reichen für eine sichere Antwort nicht aus.

Quellen

Quelle fehlt.

CH · SWISS LX · lose Lithiumbatterien · über 100 bis 160 Wh · nur Gefahrgut/Airline
Abflugland
Schweiz
Fluggesellschaft
SWISS

Handgepäck

Antwort

  • Gefahrgut: Genehmigung erforderlich
    • Lithiumbatterien müssen UN 38.3 entsprechen.
    • Defekte, beschädigte oder sicherheitsbedingt zurückgerufene Geräte und Batterien sind verboten; restriktivere Ländervorschriften bleiben möglich.
    • Gilt für entnommene oder zusätzliche Lithiumbatterien, nicht für Powerbanks.
    • Lose Batterien dürfen an Bord nicht aufgeladen werden.
    • Über 100 bis höchstens 160 Wh je loser Lithium-Ionen-Batterie; höchstens 2 solche Ersatzbatterien je Person und vorherige Transportgenehmigung des ausführenden Betreibers.
    • Kontakte einzeln gegen Kurzschluss isolieren, etwa durch Originalverpackung, Abkleben oder eine eigene Schutzhülle je Batterie.

Quellen

Aufgabegepäck

Antwort

  • Gefahrgut: Verboten
    • Entnommene und zusätzliche Lithiumbatterien dürfen nicht ins Aufgabegepäck; die Kabinenlimits und Verpackungsvorschriften gelten separat.

Quellen

Am Körper

Keine sichere Antwort

  • Regelwerk: Die Quellen reichen für eine sichere Antwort nicht aus.

Quellen

Quelle fehlt.

Kabel, Lampen und Stromversorgung

Weihnachtslichter können eine Lichterkette mit Stecker, ein Set mit Batteriefach oder eine große Dekoration mit Netzteil sein. Prüfen Sie die Stromversorgung und jede einzelne Komponente. Stellen Sie bei einem Batteriefach fest, ob es Alkali-Trockenbatterien oder Lithiumbatterien enthält. Eine LED-Leiste hat andere Anschlüsse als eine Lichterkette; eine externe Powerbank benötigt eine eigene Prüfung. Enthält die Dekoration Flüssigkeit oder Gas, klären Sie den Inhalt der geschlossenen Hülle und die Regeln dafür separat.

Handgepäck und Aufgabegepäck

In Wien VIE erlaubt die Sicherheitskontrolle elektronische Haushaltsgeräte im Handgepäck. Die Zuordnung einer gewöhnlichen Netz-Lichterkette ohne Batterie, Flüssigkeit und Gas ist daraus abgeleitet, sie wird nicht namentlich genannt. Maße und Gewicht müssen zur ausführenden Fluggesellschaft passen. Bei Sicherheitsbedenken kann die Kontrollstelle im Einzelfall ablehnen. Diese Tabelle bestätigt das Aufgabegepäck nicht.

Für Deutschland, Österreich außerhalb dieses lokalen Wiener Ergebnisses und die Schweiz bleibt die allgemeine Mitnahmebestätigung offen. Die nationalen Quellen beschreiben Risiken und Verbote, geben aber keine konkrete Lichterkettenfreigabe. Fragen Sie die Kontrollstelle und Ihre ausführende Fluggesellschaft mit Modellfoto und Angaben zur Stromversorgung. Eine Zusage der Kontrolle bestätigt weder Gefahrgutbedingungen noch Zollfragen.

Lichterketten mit Batterien

Lufthansa, Austrian Airlines und SWISS nennen Weihnachtslichter nicht ausdrücklich als tragbare persönliche Elektronikgeräte. Lassen Sie das konkrete Modell zuerst dieser Kategorie zuordnen. Dann gelten für eingebaute Lithiumbatterien bis 100 Wh oder 2 g Lithiumgehalt je Gerät die jeweiligen Airline-Bedingungen. Insgesamt sind höchstens 15 Geräte mit Batterien je Person vorgesehen. Bei Lithium-Ionen-Batterien über 100 bis 160 Wh brauchen Sie vorher die Transportgenehmigung. Andere Batteriechemien, Lithium-Metall-Batterien über 2 g Lithiumgehalt, größere Akkus und große Lichtinstallationen müssen separat eingeordnet werden.

Schützen Sie bestätigte Geräte vor Schäden und versehentlichem Einschalten. Im Aufgabegepäck gelten zusätzlich höchstens 3 Geräte größer als ein Smartphone je Person. Schalten Sie sie vollständig aus, deaktivieren Sie Alarme, Apps und voreingestellte Aktivierungen, polstern Sie sie robust und verpacken Sie sie nicht zusammen mit leicht entzündbaren Materialien. Lithiumbatterien müssen UN 38.3 erfüllen. Defekte, beschädigte oder sicherheitsbedingt zurückgerufene Geräte und Batterien sind bei diesen Airlines verboten.

Entnommene und zusätzliche Lithiumbatterien dürfen bei diesen drei Betreibern nur in die Kabine. Bis 100 Wh oder 2 g Lithiumgehalt je loser Batterie gilt ein gemeinsamer Höchstwert von 20 losen Batterien je Person über alle Batterietypen einschließlich Powerbanks. Für lose Lithium-Ionen-Batterien über 100 bis 160 Wh sind höchstens 2 Stück je Person mit vorheriger Transportgenehmigung vorgesehen. Isolieren Sie jeden Kontakt einzeln gegen Kurzschluss, etwa durch Originalverpackung, Abkleben oder eine eigene Schutzhülle. Lose Batterien dürfen an Bord nicht aufgeladen werden. Powerbanks haben zusätzliche eigene Bedingungen; übertragen Sie die Ersatzbatterie-Zahlen nicht als Powerbank-Freigabe.

Die Airline-Bedingungen gelten für die jeweils ausführende Airline, auch bei einem Codeshare. Sie ersetzen keine nationale Sicherheitsfreigabe. Ob Sie ein Gerät am Körper tragen dürfen, ist hier nicht bestätigt.

Ohne Kabelsalat packen

Ziehen Sie den Stecker und trennen Sie das Netzteil. Wickeln Sie das Kabel in weiten Schlaufen auf ein Stück Karton, ohne die Steckverbindungen scharf zu knicken. Polstern Sie Lampen, Fassungen und dekorative Abdeckungen. Fixieren Sie Steuerung und Batteriefach, und schützen Sie den Stecker, damit er andere Dinge nicht zerkratzt. Einzelne Ersatzlampen und zusätzliche Batterien gehören ebenfalls auf Ihre Packliste.

Vor dem Aufhängen

Breiten Sie die Lichterkette vor dem Packen aus und prüfen Sie anhand der Anleitung, ob alle Teile vorhanden sind. Fotografieren Sie Netzteil und Modellnummer. Kennzeichnen Sie bei ähnlichen Sets die zusammengehörigen Kabel und Steuerungen, damit Sie nach der Ankunft keine unpassenden Teile verbinden.

Besprechen Sie mit Ihrem Gastgeber, wo Sie die Lichterkette aufhängen können und welche Stromversorgung und Befestigungen vorhanden sind. Prüfen Sie eigenes Befestigungszubehör nach seiner tatsächlichen Konstruktion. Für den Außenbereich muss das Set laut Hersteller geeignet sein; das Aussehen des Kabels reicht dafür nicht aus.

Nach der Feier und vor dem Rückflug

Sammeln Sie nach der Feier die ganze Lichterkette, Fernbedienung und Verpackungen. Halten Sie Ihre Netzteile von denen des Veranstalters getrennt. Vergleichen Sie vor dem Rückflug die Teile mit Ihrem Foto. Neue Dekorationen von Gästen oder Geschenke mit einer anderen Stromversorgung müssen Sie vor dem Einpacken erneut prüfen.

Quellen und Stand

Die Regeln wurden am 3. Oktober 2026 anhand der folgenden Quellen geprüft. Die Wiener Kategorie ist eine lokale Zuordnung; die drei Betreiberquellen sind verwandte Richtlinien und keine drei unabhängigen nationalen Bestätigungen.

Lichterkette und Teile schützen

  1. Trennen Sie das Netzteil und wickeln Sie das Kabel locker auf Karton.

  2. Polstern Sie Lampen und fixieren Sie Steuerung und Batteriefach.

  3. Prüfen Sie zusätzliche Batterien und Ersatzlampen separat.

Häufige Fragen

Darf ich eine gewöhnliche Lichterkette im Handgepäck mitnehmen?

In Wien VIE ist sie als gewöhnliches elektrisches Haushaltsgerät einzuordnen. Das gilt für die Sicherheitskontrolle und das beschriebene Netzmodell. Eine allgemeine Zusage für Deutschland, Österreich und die Schweiz liegt nicht vor.

Wohin kommen entnommene Lithiumbatterien?

Bei Lufthansa, Austrian und SWISS dürfen sie nur in die Kabine. Kontakte einzeln isolieren und die jeweiligen Wh-, Stückzahl- und Genehmigungsbedingungen beachten.

Kann ich ähnliche Netzteile untereinander austauschen?

Prüfen Sie die Modellangaben und die Herstelleranleitung. Kennzeichnen Sie zusammengehörige Kabel, Steuerungen und Netzteile und fotografieren Sie sie vor der Reise.

Prüfdatum der Quellen