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WASSERFLASCHEN

Darf eine Wasserflasche ins Flugzeug?

Ja. Bei konventioneller Kontrolle darf Ihre gefüllte Wasserflasche höchstens 100 ml fassen und muss in den 1-l-Flüssigkeitsbeutel. Eine größere Flasche sollten Sie vorher vollständig leeren. Für gewöhnliches Wasser im Aufgabegepäck gilt dieses Handgepäcklimit nicht. Lokale 2-l-Ausnahmen und Thermoflaschen haben eigene Bedingungen.

Handgepäck

Mit Bedingungen

Bei konventioneller Kontrolle höchstens 100 ml Fassungsvermögen, ein transparenter wiederverschließbarer 1-l-Beutel pro Person. Eine vollständig leere gewöhnliche Flasche unterliegt dem Flüssigkeitslimit nicht. Lokale 2-l-Verfahren gelten nur an den genannten Kontrollen.

Aufgabegepäck

Erlaubt

Gewöhnliches Trinkwasser darf nach den ausgewerteten Flüssigkeitsregeln ins Aufgabegepäck. Das 100-ml-Handgepäcklimit gilt dort nicht. Schrauben Sie den Deckel fest zu und schützen Sie andere Sachen mit einem dichten Beutel. Die gebuchte Gepäckmenge Ihrer Airline gilt weiterhin.

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Die Flaschenkapazität zählt. Schon wenig Restwasser macht aus einer großen Flasche einen Flüssigkeitsbehälter.
Infografik
Wasserflasche: MUC alle Sicherheitskontrollstellen seit 18. September 2026 bis 2 l je Behälter; nationale, Betreiber- und Einfuhrbedingungen zusätzlich.
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Besondere Regeln nach Land, Flughafen, Airline und Ausführung

Was gilt für Ihren Flug?

Wählen Sie Land, Flughafen und Airline und suchen Sie nach Ihrer Ausführung. Bei einer erneuten Kontrolle nach dem Umstieg prüfen Sie auch den dortigen Flughafen.

Ihre Reise und Ihr Gegenstand

7 passende Kombinationen · 5 Antworten

Handgepäck

Mit Bedingungen

Aufgabegepäck

Erlaubt

Am Körper

Nicht geklärt

Allgemeine Regeln stehen neben den Regeln der Airline und des Flughafens.

Deutschland · konventionelle Flüssigkeitskontrolle · gleiche Bedingungen für 3 KombinationenHandgepäck: Mit BedingungenAufgabegepäck: Erlaubt

Handgepäck

Antwort

  • Sicherheitskontrolle: Bedingt
    • Eine vollständig leere gewöhnliche Trinkflasche enthält keine Flüssigkeit und fällt nicht unter das 100-ml-Flüssigkeitslimit. Sie kann nach der Kontrolle befüllt werden, wenn Trinkwasser verfügbar ist.
    • Bei konventioneller Flüssigkeitskontrolle darf eine Flasche mit gewöhnlichem Trinkwasser höchstens 100 ml Fassungsvermögen haben. Die Behältergröße zählt auch bei nur wenig Restwasser.
    • Alle gewöhnlichen Flüssigkeiten müssen locker in einen transparenten, wiederverschließbaren Beutel bis 1 l passen. Pro Person ist ein Beutel erlaubt; legen Sie ihn separat zur Kontrolle vor.

Aufgabegepäck

Antwort

  • Sicherheitskontrolle: Erlaubt

Am Körper

Keine sichere Antwort

  • Regelwerk: Die Quellen reichen für eine sichere Antwort nicht aus.

Flüge und Quellen

Deutschland · konventionelle Flüssigkeitskontrolle
Abflugland
Deutschland

Handgepäck

Antwort

  • Sicherheitskontrolle: Bedingt
    • Eine vollständig leere gewöhnliche Trinkflasche enthält keine Flüssigkeit und fällt nicht unter das 100-ml-Flüssigkeitslimit. Sie kann nach der Kontrolle befüllt werden, wenn Trinkwasser verfügbar ist.
    • Bei konventioneller Flüssigkeitskontrolle darf eine Flasche mit gewöhnlichem Trinkwasser höchstens 100 ml Fassungsvermögen haben. Die Behältergröße zählt auch bei nur wenig Restwasser.
    • Alle gewöhnlichen Flüssigkeiten müssen locker in einen transparenten, wiederverschließbaren Beutel bis 1 l passen. Pro Person ist ein Beutel erlaubt; legen Sie ihn separat zur Kontrolle vor.

Quellen

Aufgabegepäck

Antwort

  • Sicherheitskontrolle: Erlaubt

Quellen

Am Körper

Keine sichere Antwort

  • Regelwerk: Die Quellen reichen für eine sichere Antwort nicht aus.

Quellen

Quelle fehlt.

Österreich · konventionelle Flüssigkeitskontrolle
Abflugland
Österreich

Handgepäck

Antwort

  • Sicherheitskontrolle: Bedingt
    • Eine vollständig leere gewöhnliche Trinkflasche enthält keine Flüssigkeit und fällt nicht unter das 100-ml-Flüssigkeitslimit. Sie kann nach der Kontrolle befüllt werden, wenn Trinkwasser verfügbar ist.
    • Bei konventioneller Flüssigkeitskontrolle darf eine Flasche mit gewöhnlichem Trinkwasser höchstens 100 ml Fassungsvermögen haben. Die Behältergröße zählt auch bei nur wenig Restwasser.
    • Alle gewöhnlichen Flüssigkeiten müssen locker in einen transparenten, wiederverschließbaren Beutel bis 1 l passen. Pro Person ist ein Beutel erlaubt; legen Sie ihn separat zur Kontrolle vor.

Quellen

Aufgabegepäck

Antwort

  • Sicherheitskontrolle: Erlaubt

Quellen

Am Körper

Keine sichere Antwort

  • Regelwerk: Die Quellen reichen für eine sichere Antwort nicht aus.

Quellen

Quelle fehlt.

Schweiz · konventionelle Flüssigkeitskontrolle
Abflugland
Schweiz

Handgepäck

Antwort

  • Sicherheitskontrolle: Bedingt
    • Eine vollständig leere gewöhnliche Trinkflasche enthält keine Flüssigkeit und fällt nicht unter das 100-ml-Flüssigkeitslimit. Sie kann nach der Kontrolle befüllt werden, wenn Trinkwasser verfügbar ist.
    • Bei konventioneller Flüssigkeitskontrolle darf eine Flasche mit gewöhnlichem Trinkwasser höchstens 100 ml Fassungsvermögen haben. Die Behältergröße zählt auch bei nur wenig Restwasser.
    • Alle gewöhnlichen Flüssigkeiten müssen locker in einen transparenten, wiederverschließbaren Beutel bis 1 l passen. Pro Person ist ein Beutel erlaubt; legen Sie ihn separat zur Kontrolle vor.

Quellen

Aufgabegepäck

Antwort

  • Sicherheitskontrolle: Erlaubt

Quellen

Am Körper

Keine sichere Antwort

  • Regelwerk: Die Quellen reichen für eine sichere Antwort nicht aus.

Quellen

Quelle fehlt.

München MUC · alle Sicherheitskontrollstellen seit 18. September 2026Handgepäck: Mit BedingungenAufgabegepäck: Erlaubt

Handgepäck

Antwort

  • Flughafenverfahren: Bedingt
    • Flüssigkeiten können an der CT-Spur im Handgepäck bleiben. Das Kontrollpersonal kann die Flasche zur Prüfung öffnen oder im Ausnahmefall die Mitnahme ablehnen.
    • Am Flughafen München gelten seit dem 18. September 2026 an allen Sicherheitskontrollstellen höchstens 2 l Fassungsvermögen je Einzelbehälter. Mehrere solche Behälter sind möglich; Flüssigkeiten dürfen im Handgepäck bleiben. Betreiber-, Nettomengen- und Einfuhrregeln gelten zusätzlich; jede weitere Sicherheitskontrolle ist separat zu prüfen.

Aufgabegepäck

Antwort

  • Sicherheitskontrolle: Erlaubt

Am Körper

Keine sichere Antwort

  • Regelwerk: Die Quellen reichen für eine sichere Antwort nicht aus.

Flüge und Quellen

München MUC · alle Sicherheitskontrollstellen seit 18. September 2026
Abflugland
Deutschland
Flughafen
MUC

Handgepäck

Antwort

  • Flughafenverfahren: Bedingt
    • Flüssigkeiten können an der CT-Spur im Handgepäck bleiben. Das Kontrollpersonal kann die Flasche zur Prüfung öffnen oder im Ausnahmefall die Mitnahme ablehnen.
    • Am Flughafen München gelten seit dem 18. September 2026 an allen Sicherheitskontrollstellen höchstens 2 l Fassungsvermögen je Einzelbehälter. Mehrere solche Behälter sind möglich; Flüssigkeiten dürfen im Handgepäck bleiben. Betreiber-, Nettomengen- und Einfuhrregeln gelten zusätzlich; jede weitere Sicherheitskontrolle ist separat zu prüfen.

Quellen

Aufgabegepäck

Antwort

  • Sicherheitskontrolle: Erlaubt

Quellen

Am Körper

Keine sichere Antwort

  • Regelwerk: Die Quellen reichen für eine sichere Antwort nicht aus.

Quellen

Quelle fehlt.

Wien · veröffentlichte SicherheitskontrolleHandgepäck: Mit BedingungenAufgabegepäck: Erlaubt

Handgepäck

Antwort

  • Flughafenverfahren: Bedingt
    • Thermoskannen müssen bei der Sicherheitskontrolle in Wien vollständig leer vorgezeigt werden. Nach der Kontrolle können Sie sie wieder befüllen.
    • Flüssigkeiten werden technisch kontrolliert. Beachten Sie die Anweisungen des Kontrollpersonals.
    • Bei der veröffentlichten Sicherheitskontrolle in Wien sind gewöhnliche Wasserflaschen bis 2000 ml Fassungsvermögen je Behälter zulässig.

Aufgabegepäck

Antwort

  • Sicherheitskontrolle: Erlaubt

Am Körper

Keine sichere Antwort

  • Regelwerk: Die Quellen reichen für eine sichere Antwort nicht aus.

Flüge und Quellen

Wien · veröffentlichte Sicherheitskontrolle
Abflugland
Österreich
Flughafen
VIE

Handgepäck

Antwort

  • Flughafenverfahren: Bedingt
    • Thermoskannen müssen bei der Sicherheitskontrolle in Wien vollständig leer vorgezeigt werden. Nach der Kontrolle können Sie sie wieder befüllen.
    • Flüssigkeiten werden technisch kontrolliert. Beachten Sie die Anweisungen des Kontrollpersonals.
    • Bei der veröffentlichten Sicherheitskontrolle in Wien sind gewöhnliche Wasserflaschen bis 2000 ml Fassungsvermögen je Behälter zulässig.

Quellen

Aufgabegepäck

Antwort

  • Sicherheitskontrolle: Erlaubt

Quellen

Am Körper

Keine sichere Antwort

  • Regelwerk: Die Quellen reichen für eine sichere Antwort nicht aus.

Quellen

Quelle fehlt.

Schweiz · konventionelle Kontrolle · SWISSHandgepäck: Mit BedingungenAufgabegepäck: Erlaubt

Handgepäck

Antwort

  • Sicherheitskontrolle: Bedingt
    • Eine vollständig leere gewöhnliche Trinkflasche enthält keine Flüssigkeit und fällt nicht unter das 100-ml-Flüssigkeitslimit. Sie kann nach der Kontrolle befüllt werden, wenn Trinkwasser verfügbar ist.
    • Bei konventioneller Flüssigkeitskontrolle darf eine Flasche mit gewöhnlichem Trinkwasser höchstens 100 ml Fassungsvermögen haben. Die Behältergröße zählt auch bei nur wenig Restwasser.
    • Alle gewöhnlichen Flüssigkeiten müssen locker in einen transparenten, wiederverschließbaren Beutel bis 1 l passen. Pro Person ist ein Beutel erlaubt; legen Sie ihn separat zur Kontrolle vor.

Aufgabegepäck

Antwort

  • Sicherheitskontrolle: Erlaubt
  • Genehmigung der Fluggesellschaft: Erlaubt

Am Körper

Keine sichere Antwort

  • Regelwerk: Die Quellen reichen für eine sichere Antwort nicht aus.

Flüge und Quellen

Schweiz · konventionelle Kontrolle · SWISS
Abflugland
Schweiz
Fluggesellschaft
SWISS

Handgepäck

Antwort

  • Sicherheitskontrolle: Bedingt
    • Eine vollständig leere gewöhnliche Trinkflasche enthält keine Flüssigkeit und fällt nicht unter das 100-ml-Flüssigkeitslimit. Sie kann nach der Kontrolle befüllt werden, wenn Trinkwasser verfügbar ist.
    • Bei konventioneller Flüssigkeitskontrolle darf eine Flasche mit gewöhnlichem Trinkwasser höchstens 100 ml Fassungsvermögen haben. Die Behältergröße zählt auch bei nur wenig Restwasser.
    • Alle gewöhnlichen Flüssigkeiten müssen locker in einen transparenten, wiederverschließbaren Beutel bis 1 l passen. Pro Person ist ein Beutel erlaubt; legen Sie ihn separat zur Kontrolle vor.

Quellen

Aufgabegepäck

Antwort

  • Sicherheitskontrolle: Erlaubt
  • Genehmigung der Fluggesellschaft: Erlaubt

Quellen

Am Körper

Keine sichere Antwort

  • Regelwerk: Die Quellen reichen für eine sichere Antwort nicht aus.

Quellen

Quelle fehlt.

Zürich · Reisebeginn · SWISSHandgepäck: Mit BedingungenAufgabegepäck: Erlaubt

Handgepäck

Antwort

  • Flughafenverfahren: Bedingt
    • Diese Freigabe gilt nicht für die Sicherheitskontrollen im Umsteigebereich oder in der SWISS First Lounge A. Prüfen Sie dort die eigenen Kontrollbedingungen.
    • Doppelwandige Behälter, etwa Thermoflaschen, müssen vollständig leer durch diese Kontrolle gebracht werden.
    • SWISS beschreibt beim Reisebeginn in Zürich Wasserflaschen bis 2 l Fassungsvermögen je Behälter an der Sicherheitskontrolle.

Aufgabegepäck

Antwort

  • Sicherheitskontrolle: Erlaubt
  • Genehmigung der Fluggesellschaft: Erlaubt

Am Körper

Keine sichere Antwort

  • Regelwerk: Die Quellen reichen für eine sichere Antwort nicht aus.

Flüge und Quellen

Zürich · Reisebeginn · SWISS
Abflugland
Schweiz
Flughafen
ZRH
Fluggesellschaft
SWISS
Kontrollstelle
journey-start

Handgepäck

Antwort

  • Flughafenverfahren: Bedingt
    • Diese Freigabe gilt nicht für die Sicherheitskontrollen im Umsteigebereich oder in der SWISS First Lounge A. Prüfen Sie dort die eigenen Kontrollbedingungen.
    • Doppelwandige Behälter, etwa Thermoflaschen, müssen vollständig leer durch diese Kontrolle gebracht werden.
    • SWISS beschreibt beim Reisebeginn in Zürich Wasserflaschen bis 2 l Fassungsvermögen je Behälter an der Sicherheitskontrolle.

Quellen

Aufgabegepäck

Antwort

  • Sicherheitskontrolle: Erlaubt
  • Genehmigung der Fluggesellschaft: Erlaubt

Quellen

Am Körper

Keine sichere Antwort

  • Regelwerk: Die Quellen reichen für eine sichere Antwort nicht aus.

Quellen

Quelle fehlt.

Welche Flasche Sie mitnehmen können

Eine Einwegflasche aus dem Supermarkt und eine wiederverwendbare Trinkflasche werden nach ihrem Inhalt beurteilt. Bei der konventionellen Kontrolle in Deutschland, Österreich und der Schweiz zählt die aufgedruckte Behälterkapazität. Eine 500-ml-Flasche mit zwei Schlucken Wasser bleibt eine 500-ml-Flasche. Ein versiegelter Originalverschluss hebt das Flüssigkeitslimit ebenfalls nicht auf.

Eine vollständig leere gewöhnliche Flasche enthält keine Flüssigkeit. Sie können sie mitnehmen und nach der Kontrolle auffüllen, wenn dort Trinkwasser verfügbar ist. Metall, Glas oder Kunststoff ändern die Kapazität des Behälters nicht. Bei einer doppelwandigen Thermoflasche kommen die unten beschriebenen lokalen Bedingungen hinzu.

Unterschiede an den Kontrollstellen

Abflug und KontrolleGewöhnliche Flasche mit WasserWas zusätzlich zählt
DE, AT und CH bei konventioneller KontrolleBis 100 ml je BehälterEin transparenter wiederverschließbarer 1-l-Beutel pro Person
München MUC: alle Sicherheitskontrollstellen seit 18. September 2026Bis 2 l Fassungsvermögen je EinzelbehälterWeitere Prüfung und Zurückweisung möglich; Betreiber- und Nettolimits bleiben bestehen
Wien nach der veröffentlichten KontrollanweisungBis 2000 ml je BehälterThermoskannen vollständig leer vorzeigen; Flüssigkeiten werden technisch geprüft
Zürich beim Reisebeginn nach SWISS-AnweisungBis 2 l je BehälterDoppelwandige Behälter leer; ausgenommen Umsteigekontrollen und SWISS First Lounge A

In München gilt seit dem 18. September 2026 an allen Sicherheitskontrollstellen eine Grenze von 2 l Fassungsvermögen je Einzelbehälter. Mehrere solche Behälter sind möglich. Weitere Prüfungen und eine Zurückweisung bleiben möglich. Die Wiener Website nennt in der aktuellen Anweisung keine Terminalgrenze. Die Zürcher Angaben stammen von SWISS und werden hier im Bereich eines SWISS-Flugs beim Reisebeginn gezeigt. Keine dieser Angaben ersetzt die Regeln der nächsten Kontrolle bei Umstieg oder Rückflug.

Wasser im Aufgabegepäck

Größere gewöhnliche Flüssigkeiten dürfen nach den ausgewerteten Flüssigkeitsregeln ins Aufgabegepäck. Für Trinkwasser entfällt dort das 100-ml-Handgepäcklimit. Die positive Zuordnung beruht auf Bundespolizei sowie den von BMI und BAZL bereitgestellten Flüssigkeitsflyern. SWISS bestätigt die allgemeine Mitnahme von Flüssigkeiten im Aufgabegepäck auch in seinem Gepäck-FAQ.

Kontrollieren Sie den Verschluss und legen Sie die Flasche in einen dichten Beutel. Eine Glasflasche sollten Sie zusätzlich gegen Stöße polstern. Das sind Packtipps, keine zusätzlichen behördlichen Mengenlimits für Wasser. Die Flasche zählt zum Gewicht Ihres Gepäcks.

Nach der Kontrolle und bei einem Umstieg

Befüllen Sie eine leere Flasche nur dort, wo Wasser als Trinkwasser ausgewiesen ist, oder kaufen Sie ein Getränk nach der Kontrolle. Bei einer weiteren Sicherheitskontrolle muss die dann gefüllte Flasche erneut deren Bedingungen erfüllen. Ein gewöhnlich gekauftes Getränk hat nicht automatisch die Sonderbehandlung versiegelter Duty-free-Flüssigkeiten.

Lufthansa verweist bei Flüssigkeiten auf die örtliche Auslegung durch die zuständigen Behörden. Prüfen Sie die Gepäckmenge bei der Airline, die Ihren Flug tatsächlich ausführt. Die gezeigten Länderantworten beurteilen die Flüssigkeitskontrolle. Sie entscheiden nicht über die gebuchte Gepäckmenge oder die Einfuhr am Reiseziel. Eine Flasche in der Jackentasche umgeht die Kontrolle nicht; eine gesonderte Transportfreigabe am Körper ist hier nicht festgestellt.

Wasser für Säuglinge

Flüssigkeit, die während der Reise für Säuglingsnahrung oder aus medizinischen beziehungsweise diätischen Gründen benötigt wird, hat eine gesonderte Kontrollmöglichkeit. Halten Sie diesen Bedarf getrennt von der gewöhnlichen Trinkflasche bereit und zeigen Sie ihn dem Personal. Ein Kind in der Reisegruppe macht nicht jede mitgebrachte Wasserflasche zur Ausnahme.

Quellen und Stand

Geprüft am 03.10.2026. Für lokale Flüssigkeitsverfahren ist die nächste Quellenprüfung spätestens am 02.11.2026 vorgesehen. Die älteren Flyer erklären die Zuordnung gewöhnlicher Flüssigkeiten zum Aufgabegepäck; aktuelle CT-Verfahren stammen aus den lokalen HTML-Anweisungen.

Die aktuelle MUC-Hauptseite und die Mitteilung des bayerischen Verkehrsministeriums vom 14. September 2026 bestätigen die Änderung an allen Kontrollstellen seit dem 18. September 2026.

Die Flasche vor der Abreise vorbereiten

  1. Lesen Sie die Kapazität der Flasche ab. Bei einem 100-ml-Limit zählt die ganze Flasche, auch wenn nur ein Schluck darin bleibt.

  2. Leeren Sie eine größere Trinkflasche vor der Kontrolle vollständig. Füllen Sie sie danach nur an einer Stelle mit Trinkwasser auf.

  3. Drehen Sie bei Wasser im Koffer den Deckel fest zu. Packen Sie die Flasche in einen dichten Beutel und prüfen Sie das Gesamtgewicht.

Häufige Fragen

Darf ich eine halbvolle 500-ml-Flasche durch die Kontrolle nehmen?

Bei einem 100-ml-Limit reicht das nicht. Die Flasche fasst weiterhin 500 ml. Leeren Sie sie vollständig oder nutzen Sie eine ausdrücklich für diese Kontrolle bestätigte größere Behältergrenze.

Brauche ich für eine leere Trinkflasche den Flüssigkeitsbeutel?

Eine vollständig leere gewöhnliche Trinkflasche enthält keine Flüssigkeit. Der 1-l-Beutel ist für Ihre Flüssigkeiten vorgesehen. Bei Thermoflaschen beachten Sie zusätzlich die örtlichen Regeln.

Darf eine gefüllte Thermoflasche bei der 2-l-Kontrolle mit?

Die größere Behältergrenze reicht dafür nicht überall. Wien verlangt leere Thermoskannen. SWISS verlangt beim Reisebeginn in Zürich leere doppelwandige Behälter. Prüfen Sie die Bauart Ihrer Flasche.

Gilt für Wasser im Koffer auch das 100-ml-Limit?

Dieses Limit betrifft gewöhnliche Flüssigkeiten im Handgepäck an konventionellen Kontrollen. Gewöhnliches Trinkwasser kann ins Aufgabegepäck. Verpacken Sie es dicht und beachten Sie die Gepäckmenge der Airline.

Ist Wasser für ein Baby von der Mengenbegrenzung ausgenommen?

Flüssigkeit für die während der Reise benötigte Säuglings- oder Spezialnahrung kann gesondert geprüft werden. Zeigen Sie sie dem Kontrollpersonal. Die gewöhnliche Trinkflasche der Eltern erhält dadurch keine pauschale Ausnahme.

Prüfdatum der Quellen