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RATGEBER FÜR DAS FLUGGEPÄCK

Was darf ins Flugzeug? Packen für Deutschland, Österreich und die Schweiz

Legen Sie vor dem Packen für jeden Gegenstand den Gepäckort fest und sehen Sie sich seine Bestandteile an. Flüssigkeit, eine Schneide, Gas oder eine Batterie können die Antwort ändern. Legen Sie die Dinge auf den Tisch und entscheiden Sie für jedes Teil, wie es reisen soll. Die folgenden Schritte helfen bei Flügen ab Deutschland, Österreich und der Schweiz.

Den konkreten Gegenstand prüfen
Hand- und Aufgabegepäck für den Flug vorbereiten

Zuerst das passende Gepäck wählen

Handgepäck begleitet Sie in der Kabine. Aufgabegepäck geben Sie am Schalter oder Gepäckautomaten ab. Derselbe Gegenstand kann an diesen beiden Orten unterschiedliche Bedingungen haben. Dokumente, unterwegs benötigte Medikamente und Dinge für die Reise sollten erreichbar bleiben. Powerbanks und lose Lithium-Ersatzakkus sind gesondert für die Kabine vorzubereiten.

In den aufgegebenen Koffer kommen die zulässigen Dinge, die Sie im Flug nicht brauchen. Scharfe Teile müssen geschützt sein. Andere Artikel dürfen auch dort nicht mitfliegen, etwa verbotene Pyrotechnik. Verlegen Sie einen fraglichen Gegenstand deshalb nicht einfach vom Rucksack in den Koffer.

Größe und Gewicht der Taschen richten sich nach ausführender Fluggesellschaft, Tarif und Buchung. Vergleichen Sie die Angaben für jeden Flugabschnitt mit Ihrer Buchung. Ein von Lufthansa verkaufter Flug kann von einer anderen Airline ausgeführt werden. Auch bei Austrian, SWISS, Eurowings oder easyJet ist die konkrete Buchung entscheidend; aus dem Namen der Linie ergibt sich kein gemeinsames DACH-Gepäckmaß. Wiegen Sie die gefüllte Tasche und messen Sie sie einschließlich Rollen und Griffen nach den Vorgaben der ausführenden Airline.

Flüssigkeiten, Pasten und Kosmetik vorbereiten

Für die gewöhnliche Kabinenkontrolle erläutern Bundespolizei und österreichisches BMI die Vorbereitung mit Behältern bis 100 ml in einem transparenten wiederverschließbaren Ein-Liter-Beutel. Die allgemeinen Schweizer BAZL-Hinweise beschreiben dieselbe Grundlage. Prüfen Sie zusätzlich die tatsächliche Kontrollstelle, denn örtliche Technik und passende Ausnahmen können die Abläufe ändern. Eine Aussage für München gilt nicht automatisch für Frankfurt, Berlin, Wien oder Genf.

Die Kapazität des Behälters zählt. Eine fast leere große Shampooflasche wird nicht dadurch zum zulässigen kleinen Behälter. Creme, Zahnpasta, Parfüm und andere gelartige oder cremige Produkte brauchen eine andere Prüfung als ein trockener Puder. Sortieren Sie die Kosmetiktasche nach dem wirklichen Inhalt. Ein flüssiger Nagellackentferner braucht zusätzlich die Prüfung seiner Zusammensetzung und der Gefahrgutbedingungen.

Benötigte flüssige Medikamente und Spezialnahrung, etwa für ein Baby, haben eigene Kontrollverfahren. Bereiten Sie die für die Reise benötigte Menge und nachvollziehbare Informationen zum Bedarf vor. Duty-free-Flüssigkeiten in einem passenden versiegelten Sicherheitsbeutel sind ebenfalls eine gesonderte Kategorie. Öffnen Sie den Beutel nicht vor einer weiteren Kontrolle. Prüfen Sie Umstieg und Rückflug, bevor Sie größere gewöhnliche Flüssigkeiten einkaufen.

Essen und Dinge für ein Baby einplanen

Ein belegtes Brot, Honig im Glas und weicher Käse sind bei der Kontrolle nicht dieselbe Art von Lebensmittel. Sehen Sie sich Konsistenz, Verpackung und Menge an. Ein Streichprodukt kann unter die Flüssigkeitskontrolle fallen. Die Kontrolle am Flughafen beantwortet außerdem nicht, was am Ziel eingeführt werden darf. Prüfen Sie bei Lebensmitteln auch die Einreise- und Pflanzenschutzinformationen des Ziellandes.

Bei einem Flug mit Säugling halten Sie Nahrung, Getränke und benötigtes Zubehör leicht erreichbar. Packen Sie die Versorgung für die tatsächliche Reise und einen möglichen Aufenthalt zwischen den Flügen. Informieren Sie sich rechtzeitig über die getrennte Kontrolle benötigter Babynahrung. Lassen Sie Verpackungen und Verschlüsse so zugänglich, dass Sie die Produkte zeigen können, ohne den ganzen Rucksack auszuräumen.

Prüfen Sie zusätzlich die Buchungsbedingungen für Kinderwagen und weiteres Kindergepäck. Ein Gegenstand kann an der Kontrolle unproblematisch sein und trotzdem eine besondere Anmeldung oder Übergabe bei der Airline brauchen. Legen Sie Dokumente, Windeln, Wechselkleidung und benötigte Versorgung an eine Stelle, die Sie auch mit einem Kind auf dem Arm erreichen.

Elektronik und Batterien unterscheiden

Stellen Sie bei jedem Gerät fest, ob die Batterie eingebaut ist oder separat mitgenommen wird. Das BAZL beschreibt lose Lithium-Ersatzbatterien und Powerbanks als ausschließlich für das Handgepäck zulässig. Schützen Sie ihre Anschlüsse vor Kurzschluss, etwa mit geeigneten Einzelhüllen. Beschädigte oder defekte Zellen gehören nicht in das Fluggepäck.

Lesen Sie Batterieart, Kapazität und gegebenenfalls Wattstunden am Gerät oder in den Herstellerangaben ab. Ein Powerbankmodell und ein Kopfhörer mit eingebautem Akku brauchen verschiedene Prüfungen. Für ein Gerät im Aufgabegepäck klären Sie vollständiges Ausschalten, Schutz gegen Aktivierung und die Betreiberbedingungen. Bei wärmeerzeugenden Geräten oder elektrischen Fahrzeugen genügt die allgemeine Regel für ein Telefon nicht.

Lufthansa hat eigene Powerbankbedingungen, unter anderem zur Nutzung, zur Anzahl und zum Ablageort in der Kabine. Diese gelten für Lufthansa und ersetzen die Bedingungen eines anderen ausführenden Betreibers nicht. Prüfen Sie auch die Vorbereitung für den Fall, dass ein großes Handgepäckstück am Gate aufgegeben werden muss. Powerbank und lose Ersatzakkus sollten Sie dann ohne Suchen herausnehmen können.

Schneiden und besondere Gegenstände einzeln prüfen

Ein Bleistiftspitzer mit fest eingebauter kleiner Schneide, eine Schere und ein Rasiermesser haben verschiedene Konstruktionen. Lesen Sie die Regel für die tatsächliche Bauform. Die deutsche Kabinenverbotsliste nennt etwa lose Rasierklingen sowie bestimmte Messer und Scheren. Eine kurze Klinge ist keine pauschale Erlaubnis für einen gefährlichen Gegenstand.

Sehen Sie auch Feuerzeug, E-Zigarette und Pfefferspray getrennt an. Gas, Brennstoff und Akku lösen jeweils andere Bedingungen aus. Aufgabegepäck ist kein allgemeiner Ausweichort für solche Produkte. Prüfen Sie zulässigen Gepäckort, Schutzmaßnahmen und eventuelle Verbote für das genaue Modell. Bei einem ungeklärten Produkt treffen Sie die Entscheidung vor der Abfahrt zum Flughafen.

Auch ein gewöhnlich benannter Gegenstand kann ein problematisches Teil enthalten. Ein Sportset hat vielleicht einen spitzen Aufsatz, ein Geschenk eine zusätzliche Flüssigkeit und ein Reiseetui eine lose Ersatzklinge. Öffnen Sie die Verpackungen, wenn Sie deren Inhalt nicht sicher kennen. Bewahren Sie bei ungewöhnlichen Produkten die Material- oder Herstellerangaben auf.

Vor der Abfahrt die fertigen Taschen prüfen

  1. Vergleichen Sie Gewicht und Maße mit Ihrer Buchung und dem ausführenden Betreiber.
  2. Ordnen Sie Flüssigkeiten, Elektronik und Versorgung für das Kind so, dass sie bei Bedarf erreichbar sind.
  3. Prüfen Sie die endgültige Zuordnung aller Dinge mit Batterie, Schneide, Flüssigkeit oder Gas.
  4. Speichern Sie benötigte Zustimmungen zusammen mit Buchungsnummer und genauer Modellbezeichnung.

Eine ungeklärte Sache bleibt zunächst außerhalb des geschlossenen Koffers. So wird sie beim hektischen Packen nicht aus Versehen mitgenommen. Fragen Sie früh nach, wenn Sie für die Mitnahme eine Zustimmung der Airline benötigen. Eine Sicherheitskontrolle, Gefahrgutbedingung und Einfuhrregel können gleichzeitig relevant sein.

Den konkreten Gegenstand finden

Suchen Sie mit dem genauen deutschen Namen, zum Beispiel nach Flüssigkeiten, Make-up, Lebensmitteln, Medikamenten, Powerbank, Batterien, Schere, Feuerzeug, Käse, Nagellackentferner oder Sportausrüstung. Für den Familienbedarf hilft zusätzlich ein Reiseratgeber für das Fliegen mit einem Baby. Vergleichen Sie das gefundene Modell mit dem wirklichen Produkt in Ihrer Hand.

Fertige Sets und geliehene Taschen durchsehen

Öffnen Sie Kosmetiktasche, Reiseapotheke und Elektroniketui auch dann, wenn sie schon auf einer früheren Reise dabei waren. Seitdem kann sich der Inhalt geändert haben. Unter einem Einsatz kann eine Ersatzklinge liegen, im Wanderrucksack ein Taschenmesser und in der Jackentasche ein Feuerzeug. Prüfen Sie die sichtbaren Teile nach dem Ausbreiten, statt nur die Namen der Taschen abzuhaken.

Schreiben Sie eine kurze eigene Liste der fraglichen Teile. Notieren Sie Modell, benötigte Information und den endgültigen Gepäckort. Bei gemeinsamer Gepäcknutzung vereinbaren Sie, in wessen Tasche jede Sache liegt. Sehen Sie bei einem geliehenen Rucksack auch kleine Innenfächer durch. Das hilft, wenn jemand beim Schließen der Taschen unterstützt oder die Abfahrt näher rückt.

Platz und Prüfung für den Rückweg lassen

Planen Sie Einkäufe vor dem Rückflug ein. Ein Souvenir kann Flüssigkeit, eine Pflanze, eine Batterie oder ein waffenähnliches Teil enthalten. Prüfen Sie es neu am tatsächlichen Rückflugort. Bewahren Sie Etiketten auf und reservieren Sie Platz sowie Gewicht, statt neue Käufe in den bereits vollen Koffer zu drücken.

Quellen und Stand

Geprüft am 3. Oktober 2026. Allgemeine Hinweise sind von örtlicher Kontrolle und ausführender Fluggesellschaft zu unterscheiden. Verbindliche Modell- und Routenbedingungen müssen vor der Reise feststehen.