PERSÖNLICHE GEGENSTÄNDE
Darf eine Trophäe ins Flugzeug?
Bei einem gewöhnlichen Pokal aus Metall oder Glas prüfen Sie Form, Gewicht und die Gepäckgrenzen Ihrer Fluggesellschaft. Eine allgemeine Freigabe für jeden Pokal ist für Deutschland, Österreich und die Schweiz nicht bestätigt. Spitze oder massive Teile, mit denen schwere Verletzungen möglich sind, dürfen nicht ins Handgepäck. Batterien und Jagdtrophäen brauchen eine eigene Prüfung.
Handgepäck
Nicht allgemein bestätigt
Eine pauschale Pokalfreigabe ist für die drei Länder nicht bestätigt. Spitze oder als Schlagwaffe geeignete Auszeichnungen mit schwerem Verletzungspotential dürfen nicht in die Kabine. Auch ein kleiner Pokal muss in die Gepäckgrenzen der Airline passen.
Aufgabegepäck
Nicht allgemein bestätigt
Polstern Sie Glas, Henkel und Sockel und decken Sie Vorsprünge sicher ab. Für stumpfe oder spitze Auszeichnungen nennt das BAZL verletzungssichere Verpackung im Aufgabegepäck; der konkrete Pokal in Deutschland und Österreich bleibt hier unbestätigt. Batterie- und Einfuhrregeln sind separat.
Besondere Regeln nach Land, Flughafen, Airline und Ausführung
Was gilt für Ihren Flug?
Wählen Sie Land, Flughafen und Airline und suchen Sie nach Ihrer Ausführung. Bei einer erneuten Kontrolle nach dem Umstieg prüfen Sie auch den dortigen Flughafen.
Eine Suche nach 100 Wh kann auch über 100 bis 160 Wh finden. Vergleichen Sie deshalb den Grenzwert mit Ihrer Batterie.
13 passende Kombinationen · 6 Antworten
Nicht geklärt · Verboten · Mit Bedingungen
Nicht geklärt · Mit Bedingungen
Nicht geklärt · Verboten
Allgemeine Regeln stehen neben den Regeln der Airline und des Flughafens.
Deutschland · gewöhnlicher Pokal ohne Elektronik oder Tierbestandteile · Sicherheitskontrolle · gleiche Bedingungen für 3 KombinationenHandgepäck: Nicht geklärtAufgabegepäck: Nicht geklärt
Handgepäck
Keine sichere Antwort
- Sicherheitskontrolle: Die Quellen reichen für eine sichere Antwort nicht aus.
Aufgabegepäck
Keine sichere Antwort
- Sicherheitskontrolle: Die Quellen reichen für eine sichere Antwort nicht aus.
Am Körper
Keine sichere Antwort
- Regelwerk: Die Quellen reichen für eine sichere Antwort nicht aus.
Flüge und Quellen
Deutschland · gewöhnlicher Pokal ohne Elektronik oder Tierbestandteile · Sicherheitskontrolle
- Abflugland
- Deutschland
Handgepäck
Keine sichere Antwort
- Sicherheitskontrolle: Die Quellen reichen für eine sichere Antwort nicht aus.
Quellen
Aufgabegepäck
Keine sichere Antwort
- Sicherheitskontrolle: Die Quellen reichen für eine sichere Antwort nicht aus.
Quellen
Am Körper
Keine sichere Antwort
- Regelwerk: Die Quellen reichen für eine sichere Antwort nicht aus.
Quellen
Quelle fehlt.
Österreich · gewöhnlicher Pokal ohne Elektronik oder Tierbestandteile · Sicherheitskontrolle
- Abflugland
- Österreich
Handgepäck
Keine sichere Antwort
- Sicherheitskontrolle: Die Quellen reichen für eine sichere Antwort nicht aus.
Quellen
Aufgabegepäck
Keine sichere Antwort
- Sicherheitskontrolle: Die Quellen reichen für eine sichere Antwort nicht aus.
Quellen
Am Körper
Keine sichere Antwort
- Regelwerk: Die Quellen reichen für eine sichere Antwort nicht aus.
Quellen
Quelle fehlt.
Schweiz · gewöhnlicher Pokal ohne Elektronik oder Tierbestandteile · Sicherheitskontrolle
- Abflugland
- Schweiz
Handgepäck
Keine sichere Antwort
- Sicherheitskontrolle: Die Quellen reichen für eine sichere Antwort nicht aus.
Quellen
Aufgabegepäck
Keine sichere Antwort
- Sicherheitskontrolle: Die Quellen reichen für eine sichere Antwort nicht aus.
Quellen
Am Körper
Keine sichere Antwort
- Regelwerk: Die Quellen reichen für eine sichere Antwort nicht aus.
Quellen
Quelle fehlt.
Deutschland · Trophäe mit Verletzungsgefahr · Sicherheitskontrolle · gleiche Bedingungen für 2 KombinationenHandgepäck: VerbotenAufgabegepäck: Nicht geklärt
Handgepäck
Antwort
- Sicherheitskontrolle: Verboten
- Dieser Bereich betrifft spitze, scharfe oder als Schlagwaffe geeignete Trophäen, mit denen schwere Verletzungen verursacht werden können.
Aufgabegepäck
Keine sichere Antwort
- Sicherheitskontrolle: Die Quellen reichen für eine sichere Antwort nicht aus.
Am Körper
Antwort
- Sicherheitskontrolle: Verboten
- Dieser Bereich betrifft spitze, scharfe oder als Schlagwaffe geeignete Trophäen, mit denen schwere Verletzungen verursacht werden können.
Flüge und Quellen
Deutschland · Trophäe mit Verletzungsgefahr · Sicherheitskontrolle
- Abflugland
- Deutschland
Handgepäck
Antwort
- Sicherheitskontrolle: Verboten
- Dieser Bereich betrifft spitze, scharfe oder als Schlagwaffe geeignete Trophäen, mit denen schwere Verletzungen verursacht werden können.
Quellen
Aufgabegepäck
Keine sichere Antwort
- Sicherheitskontrolle: Die Quellen reichen für eine sichere Antwort nicht aus.
Quellen
Am Körper
Antwort
- Sicherheitskontrolle: Verboten
- Dieser Bereich betrifft spitze, scharfe oder als Schlagwaffe geeignete Trophäen, mit denen schwere Verletzungen verursacht werden können.
Quellen
Österreich · Trophäe mit Verletzungsgefahr · Sicherheitskontrolle
- Abflugland
- Österreich
Handgepäck
Antwort
- Sicherheitskontrolle: Verboten
- Dieser Bereich betrifft spitze, scharfe oder als Schlagwaffe geeignete Trophäen, mit denen schwere Verletzungen verursacht werden können.
Quellen
Aufgabegepäck
Keine sichere Antwort
- Sicherheitskontrolle: Die Quellen reichen für eine sichere Antwort nicht aus.
Quellen
Am Körper
Antwort
- Sicherheitskontrolle: Verboten
- Dieser Bereich betrifft spitze, scharfe oder als Schlagwaffe geeignete Trophäen, mit denen schwere Verletzungen verursacht werden können.
Quellen
Schweiz · Trophäe mit Verletzungsgefahr · SicherheitskontrolleHandgepäck: VerbotenAufgabegepäck: Mit Bedingungen
Handgepäck
Antwort
- Sicherheitskontrolle: Verboten
- Dieser Bereich betrifft spitze, scharfe oder als Schlagwaffe geeignete Trophäen, mit denen schwere Verletzungen verursacht werden können.
Aufgabegepäck
Antwort
- Sicherheitskontrolle: Bedingt
- Nur stumpfe oder spitze Auszeichnungen ohne Batterie, Tierbestandteile oder sonstige gesondert geregelte Bestandteile.
- Verpacken Sie die Trophäe so, dass sie keinen Schaden anrichtet und niemanden verletzt. Fragen Sie im Zweifel Ihre Fluggesellschaft.
Am Körper
Antwort
- Sicherheitskontrolle: Verboten
- Dieser Bereich betrifft spitze, scharfe oder als Schlagwaffe geeignete Trophäen, mit denen schwere Verletzungen verursacht werden können.
Flüge und Quellen
Schweiz · Trophäe mit Verletzungsgefahr · Sicherheitskontrolle
- Abflugland
- Schweiz
Handgepäck
Antwort
- Sicherheitskontrolle: Verboten
- Dieser Bereich betrifft spitze, scharfe oder als Schlagwaffe geeignete Trophäen, mit denen schwere Verletzungen verursacht werden können.
Quellen
Aufgabegepäck
Antwort
- Sicherheitskontrolle: Bedingt
- Nur stumpfe oder spitze Auszeichnungen ohne Batterie, Tierbestandteile oder sonstige gesondert geregelte Bestandteile.
- Verpacken Sie die Trophäe so, dass sie keinen Schaden anrichtet und niemanden verletzt. Fragen Sie im Zweifel Ihre Fluggesellschaft.
Quellen
Am Körper
Antwort
- Sicherheitskontrolle: Verboten
- Dieser Bereich betrifft spitze, scharfe oder als Schlagwaffe geeignete Trophäen, mit denen schwere Verletzungen verursacht werden können.
Quellen
Deutschland · verletzungsfähiger scharfer Teil einer Trophäe · SicherheitskontrolleHandgepäck: VerbotenAufgabegepäck: Mit Bedingungen
Handgepäck
Antwort
- Sicherheitskontrolle: Verboten
- Nur eine Auszeichnung mit scharfem Teil, mit dem schwere Verletzungen verursacht werden können, die der von der Bundespolizei für Aufgabegepäck genannten Kategorie scharfer Gegenstände zugeordnet wurde. Keine Aussage über jeden massiven Pokal, Batterien oder Tierbestandteile.
Aufgabegepäck
Antwort
- Sicherheitskontrolle: Bedingt
- Nur eine Auszeichnung mit scharfem Teil, mit dem schwere Verletzungen verursacht werden können, die der von der Bundespolizei für Aufgabegepäck genannten Kategorie scharfer Gegenstände zugeordnet wurde. Keine Aussage über jeden massiven Pokal, Batterien oder Tierbestandteile.
Am Körper
Antwort
- Sicherheitskontrolle: Verboten
- Nur eine Auszeichnung mit scharfem Teil, mit dem schwere Verletzungen verursacht werden können, die der von der Bundespolizei für Aufgabegepäck genannten Kategorie scharfer Gegenstände zugeordnet wurde. Keine Aussage über jeden massiven Pokal, Batterien oder Tierbestandteile.
Flüge und Quellen
Deutschland · verletzungsfähiger scharfer Teil einer Trophäe · Sicherheitskontrolle
- Abflugland
- Deutschland
Handgepäck
Antwort
- Sicherheitskontrolle: Verboten
- Nur eine Auszeichnung mit scharfem Teil, mit dem schwere Verletzungen verursacht werden können, die der von der Bundespolizei für Aufgabegepäck genannten Kategorie scharfer Gegenstände zugeordnet wurde. Keine Aussage über jeden massiven Pokal, Batterien oder Tierbestandteile.
Quellen
Aufgabegepäck
Antwort
- Sicherheitskontrolle: Bedingt
- Nur eine Auszeichnung mit scharfem Teil, mit dem schwere Verletzungen verursacht werden können, die der von der Bundespolizei für Aufgabegepäck genannten Kategorie scharfer Gegenstände zugeordnet wurde. Keine Aussage über jeden massiven Pokal, Batterien oder Tierbestandteile.
Quellen
Am Körper
Antwort
- Sicherheitskontrolle: Verboten
- Nur eine Auszeichnung mit scharfem Teil, mit dem schwere Verletzungen verursacht werden können, die der von der Bundespolizei für Aufgabegepäck genannten Kategorie scharfer Gegenstände zugeordnet wurde. Keine Aussage über jeden massiven Pokal, Batterien oder Tierbestandteile.
Quellen
Deutschland · Lufthansa LH · bestätigtes PED mit eingebautem Akku bis 100 Wh · Gefahrgut, Sicherheitsfreigabe offen · gleiche Bedingungen für 3 KombinationenHandgepäck: Nicht geklärt · Mit BedingungenAufgabegepäck: Nicht geklärt · Mit Bedingungen
Handgepäck
Unterschiedliche Bedingungen
- Sicherheitskontrolle: Die Quellen reichen für eine sichere Antwort nicht aus.
- Gefahrgut: Bedingt
- Keine beschädigten, defekten oder aus Sicherheitsgründen zurückgerufenen Geräte oder Batterien. Lose Ersatzakkus und Powerbanks fallen nicht unter diese Gerätefreigabe.
- Nur ein von Lufthansa als tragbares persönliches Elektronikgerät bestätigter Pokal mit eingebautem Lithium-Ionen-Akku bis 100 Wh. Sicherheitskontrolle und Gepäckmaße sind separat zu prüfen.
- Höchstens 15 tragbare Geräte mit Batterien je Person insgesamt. Die Grenze bezieht sich auf alle mitgeführten Geräte, nicht nur auf den Pokal.
- Vor Beschädigung und unbeabsichtigter Aktivierung schützen. Mehrere Geräte getrennt voneinander verpacken.
Aufgabegepäck
Unterschiedliche Bedingungen
- Sicherheitskontrolle: Die Quellen reichen für eine sichere Antwort nicht aus.
- Gefahrgut: Bedingt
- Keine beschädigten, defekten oder aus Sicherheitsgründen zurückgerufenen Geräte oder Batterien. Lose Ersatzakkus und Powerbanks fallen nicht unter diese Gerätefreigabe.
- Nur ein von Lufthansa als tragbares persönliches Elektronikgerät bestätigter Pokal mit eingebautem Lithium-Ionen-Akku bis 100 Wh. Sicherheitskontrolle und Gepäckmaße sind separat zu prüfen.
- Höchstens 15 tragbare Geräte mit Batterien je Person insgesamt. Die Grenze bezieht sich auf alle mitgeführten Geräte, nicht nur auf den Pokal.
- Im Aufgabegepäck höchstens 3 Geräte größer als ein Smartphone je Person.
- Vollständig ausschalten; Weckfunktionen, Alarme und automatische Konfigurationen deaktivieren. Gegen unbeabsichtigte Aktivierung sichern und ausreichend polstern. Nicht zusammen mit leicht brennbaren Materialien verpacken.
- Vor Beschädigung und unbeabsichtigter Aktivierung schützen. Mehrere Geräte getrennt voneinander verpacken.
Am Körper
Keine sichere Antwort
- Regelwerk: Die Quellen reichen für eine sichere Antwort nicht aus.
Flüge und Quellen
Deutschland · Lufthansa LH · bestätigtes PED mit eingebautem Akku bis 100 Wh · Gefahrgut, Sicherheitsfreigabe offen
- Abflugland
- Deutschland
- Fluggesellschaft
- Lufthansa
Handgepäck
Unterschiedliche Bedingungen
- Sicherheitskontrolle: Die Quellen reichen für eine sichere Antwort nicht aus.
- Gefahrgut: Bedingt
- Keine beschädigten, defekten oder aus Sicherheitsgründen zurückgerufenen Geräte oder Batterien. Lose Ersatzakkus und Powerbanks fallen nicht unter diese Gerätefreigabe.
- Nur ein von Lufthansa als tragbares persönliches Elektronikgerät bestätigter Pokal mit eingebautem Lithium-Ionen-Akku bis 100 Wh. Sicherheitskontrolle und Gepäckmaße sind separat zu prüfen.
- Höchstens 15 tragbare Geräte mit Batterien je Person insgesamt. Die Grenze bezieht sich auf alle mitgeführten Geräte, nicht nur auf den Pokal.
- Vor Beschädigung und unbeabsichtigter Aktivierung schützen. Mehrere Geräte getrennt voneinander verpacken.
Quellen
Aufgabegepäck
Unterschiedliche Bedingungen
- Sicherheitskontrolle: Die Quellen reichen für eine sichere Antwort nicht aus.
- Gefahrgut: Bedingt
- Keine beschädigten, defekten oder aus Sicherheitsgründen zurückgerufenen Geräte oder Batterien. Lose Ersatzakkus und Powerbanks fallen nicht unter diese Gerätefreigabe.
- Nur ein von Lufthansa als tragbares persönliches Elektronikgerät bestätigter Pokal mit eingebautem Lithium-Ionen-Akku bis 100 Wh. Sicherheitskontrolle und Gepäckmaße sind separat zu prüfen.
- Höchstens 15 tragbare Geräte mit Batterien je Person insgesamt. Die Grenze bezieht sich auf alle mitgeführten Geräte, nicht nur auf den Pokal.
- Im Aufgabegepäck höchstens 3 Geräte größer als ein Smartphone je Person.
- Vollständig ausschalten; Weckfunktionen, Alarme und automatische Konfigurationen deaktivieren. Gegen unbeabsichtigte Aktivierung sichern und ausreichend polstern. Nicht zusammen mit leicht brennbaren Materialien verpacken.
- Vor Beschädigung und unbeabsichtigter Aktivierung schützen. Mehrere Geräte getrennt voneinander verpacken.
Quellen
Am Körper
Keine sichere Antwort
- Regelwerk: Die Quellen reichen für eine sichere Antwort nicht aus.
Quellen
Quelle fehlt.
Österreich · Lufthansa LH · bestätigtes PED mit eingebautem Akku bis 100 Wh · Gefahrgut, Sicherheitsfreigabe offen
- Abflugland
- Österreich
- Fluggesellschaft
- Lufthansa
Handgepäck
Unterschiedliche Bedingungen
- Sicherheitskontrolle: Die Quellen reichen für eine sichere Antwort nicht aus.
- Gefahrgut: Bedingt
- Keine beschädigten, defekten oder aus Sicherheitsgründen zurückgerufenen Geräte oder Batterien. Lose Ersatzakkus und Powerbanks fallen nicht unter diese Gerätefreigabe.
- Nur ein von Lufthansa als tragbares persönliches Elektronikgerät bestätigter Pokal mit eingebautem Lithium-Ionen-Akku bis 100 Wh. Sicherheitskontrolle und Gepäckmaße sind separat zu prüfen.
- Höchstens 15 tragbare Geräte mit Batterien je Person insgesamt. Die Grenze bezieht sich auf alle mitgeführten Geräte, nicht nur auf den Pokal.
- Vor Beschädigung und unbeabsichtigter Aktivierung schützen. Mehrere Geräte getrennt voneinander verpacken.
Quellen
Aufgabegepäck
Unterschiedliche Bedingungen
- Sicherheitskontrolle: Die Quellen reichen für eine sichere Antwort nicht aus.
- Gefahrgut: Bedingt
- Keine beschädigten, defekten oder aus Sicherheitsgründen zurückgerufenen Geräte oder Batterien. Lose Ersatzakkus und Powerbanks fallen nicht unter diese Gerätefreigabe.
- Nur ein von Lufthansa als tragbares persönliches Elektronikgerät bestätigter Pokal mit eingebautem Lithium-Ionen-Akku bis 100 Wh. Sicherheitskontrolle und Gepäckmaße sind separat zu prüfen.
- Höchstens 15 tragbare Geräte mit Batterien je Person insgesamt. Die Grenze bezieht sich auf alle mitgeführten Geräte, nicht nur auf den Pokal.
- Im Aufgabegepäck höchstens 3 Geräte größer als ein Smartphone je Person.
- Vollständig ausschalten; Weckfunktionen, Alarme und automatische Konfigurationen deaktivieren. Gegen unbeabsichtigte Aktivierung sichern und ausreichend polstern. Nicht zusammen mit leicht brennbaren Materialien verpacken.
- Vor Beschädigung und unbeabsichtigter Aktivierung schützen. Mehrere Geräte getrennt voneinander verpacken.
Quellen
Am Körper
Keine sichere Antwort
- Regelwerk: Die Quellen reichen für eine sichere Antwort nicht aus.
Quellen
Quelle fehlt.
Schweiz · Lufthansa LH · bestätigtes PED mit eingebautem Akku bis 100 Wh · Gefahrgut, Sicherheitsfreigabe offen
- Abflugland
- Schweiz
- Fluggesellschaft
- Lufthansa
Handgepäck
Unterschiedliche Bedingungen
- Sicherheitskontrolle: Die Quellen reichen für eine sichere Antwort nicht aus.
- Gefahrgut: Bedingt
- Keine beschädigten, defekten oder aus Sicherheitsgründen zurückgerufenen Geräte oder Batterien. Lose Ersatzakkus und Powerbanks fallen nicht unter diese Gerätefreigabe.
- Nur ein von Lufthansa als tragbares persönliches Elektronikgerät bestätigter Pokal mit eingebautem Lithium-Ionen-Akku bis 100 Wh. Sicherheitskontrolle und Gepäckmaße sind separat zu prüfen.
- Höchstens 15 tragbare Geräte mit Batterien je Person insgesamt. Die Grenze bezieht sich auf alle mitgeführten Geräte, nicht nur auf den Pokal.
- Vor Beschädigung und unbeabsichtigter Aktivierung schützen. Mehrere Geräte getrennt voneinander verpacken.
Quellen
Aufgabegepäck
Unterschiedliche Bedingungen
- Sicherheitskontrolle: Die Quellen reichen für eine sichere Antwort nicht aus.
- Gefahrgut: Bedingt
- Keine beschädigten, defekten oder aus Sicherheitsgründen zurückgerufenen Geräte oder Batterien. Lose Ersatzakkus und Powerbanks fallen nicht unter diese Gerätefreigabe.
- Nur ein von Lufthansa als tragbares persönliches Elektronikgerät bestätigter Pokal mit eingebautem Lithium-Ionen-Akku bis 100 Wh. Sicherheitskontrolle und Gepäckmaße sind separat zu prüfen.
- Höchstens 15 tragbare Geräte mit Batterien je Person insgesamt. Die Grenze bezieht sich auf alle mitgeführten Geräte, nicht nur auf den Pokal.
- Im Aufgabegepäck höchstens 3 Geräte größer als ein Smartphone je Person.
- Vollständig ausschalten; Weckfunktionen, Alarme und automatische Konfigurationen deaktivieren. Gegen unbeabsichtigte Aktivierung sichern und ausreichend polstern. Nicht zusammen mit leicht brennbaren Materialien verpacken.
- Vor Beschädigung und unbeabsichtigter Aktivierung schützen. Mehrere Geräte getrennt voneinander verpacken.
Quellen
Am Körper
Keine sichere Antwort
- Regelwerk: Die Quellen reichen für eine sichere Antwort nicht aus.
Quellen
Quelle fehlt.
Deutschland · Lufthansa LH · bestätigtes PED mit eingebautem Akku über 100 bis höchstens 160 Wh · Gefahrgut, Sicherheitsfreigabe offen · gleiche Bedingungen für 3 KombinationenHandgepäck: Nicht geklärt · Mit BedingungenAufgabegepäck: Nicht geklärt · Mit Bedingungen
Handgepäck
Unterschiedliche Bedingungen
- Sicherheitskontrolle: Die Quellen reichen für eine sichere Antwort nicht aus.
- Gefahrgut: Bedingt
- Für mehr als 100 Wh bis höchstens 160 Wh ist vor dem Flug eine Transportgenehmigung von Lufthansa erforderlich.
- Keine beschädigten, defekten oder aus Sicherheitsgründen zurückgerufenen Geräte oder Batterien. Lose Ersatzakkus und Powerbanks fallen nicht unter diese Gerätefreigabe.
- Nur ein von Lufthansa als tragbares persönliches Elektronikgerät bestätigter Pokal mit eingebautem Lithium-Ionen-Akku über 100 bis höchstens 160 Wh. Sicherheitskontrolle und Gepäckmaße sind separat zu prüfen.
- Höchstens 15 tragbare Geräte mit Batterien je Person insgesamt. Die Grenze bezieht sich auf alle mitgeführten Geräte, nicht nur auf den Pokal.
- Vor Beschädigung und unbeabsichtigter Aktivierung schützen. Mehrere Geräte getrennt voneinander verpacken.
Aufgabegepäck
Unterschiedliche Bedingungen
- Sicherheitskontrolle: Die Quellen reichen für eine sichere Antwort nicht aus.
- Gefahrgut: Bedingt
- Für mehr als 100 Wh bis höchstens 160 Wh ist vor dem Flug eine Transportgenehmigung von Lufthansa erforderlich.
- Keine beschädigten, defekten oder aus Sicherheitsgründen zurückgerufenen Geräte oder Batterien. Lose Ersatzakkus und Powerbanks fallen nicht unter diese Gerätefreigabe.
- Nur ein von Lufthansa als tragbares persönliches Elektronikgerät bestätigter Pokal mit eingebautem Lithium-Ionen-Akku über 100 bis höchstens 160 Wh. Sicherheitskontrolle und Gepäckmaße sind separat zu prüfen.
- Höchstens 15 tragbare Geräte mit Batterien je Person insgesamt. Die Grenze bezieht sich auf alle mitgeführten Geräte, nicht nur auf den Pokal.
- Im Aufgabegepäck höchstens 3 Geräte größer als ein Smartphone je Person.
- Vollständig ausschalten; Weckfunktionen, Alarme und automatische Konfigurationen deaktivieren. Gegen unbeabsichtigte Aktivierung sichern und ausreichend polstern. Nicht zusammen mit leicht brennbaren Materialien verpacken.
- Vor Beschädigung und unbeabsichtigter Aktivierung schützen. Mehrere Geräte getrennt voneinander verpacken.
Am Körper
Keine sichere Antwort
- Regelwerk: Die Quellen reichen für eine sichere Antwort nicht aus.
Flüge und Quellen
Deutschland · Lufthansa LH · bestätigtes PED mit eingebautem Akku über 100 bis höchstens 160 Wh · Gefahrgut, Sicherheitsfreigabe offen
- Abflugland
- Deutschland
- Fluggesellschaft
- Lufthansa
Handgepäck
Unterschiedliche Bedingungen
- Sicherheitskontrolle: Die Quellen reichen für eine sichere Antwort nicht aus.
- Gefahrgut: Bedingt
- Für mehr als 100 Wh bis höchstens 160 Wh ist vor dem Flug eine Transportgenehmigung von Lufthansa erforderlich.
- Keine beschädigten, defekten oder aus Sicherheitsgründen zurückgerufenen Geräte oder Batterien. Lose Ersatzakkus und Powerbanks fallen nicht unter diese Gerätefreigabe.
- Nur ein von Lufthansa als tragbares persönliches Elektronikgerät bestätigter Pokal mit eingebautem Lithium-Ionen-Akku über 100 bis höchstens 160 Wh. Sicherheitskontrolle und Gepäckmaße sind separat zu prüfen.
- Höchstens 15 tragbare Geräte mit Batterien je Person insgesamt. Die Grenze bezieht sich auf alle mitgeführten Geräte, nicht nur auf den Pokal.
- Vor Beschädigung und unbeabsichtigter Aktivierung schützen. Mehrere Geräte getrennt voneinander verpacken.
Quellen
Aufgabegepäck
Unterschiedliche Bedingungen
- Sicherheitskontrolle: Die Quellen reichen für eine sichere Antwort nicht aus.
- Gefahrgut: Bedingt
- Für mehr als 100 Wh bis höchstens 160 Wh ist vor dem Flug eine Transportgenehmigung von Lufthansa erforderlich.
- Keine beschädigten, defekten oder aus Sicherheitsgründen zurückgerufenen Geräte oder Batterien. Lose Ersatzakkus und Powerbanks fallen nicht unter diese Gerätefreigabe.
- Nur ein von Lufthansa als tragbares persönliches Elektronikgerät bestätigter Pokal mit eingebautem Lithium-Ionen-Akku über 100 bis höchstens 160 Wh. Sicherheitskontrolle und Gepäckmaße sind separat zu prüfen.
- Höchstens 15 tragbare Geräte mit Batterien je Person insgesamt. Die Grenze bezieht sich auf alle mitgeführten Geräte, nicht nur auf den Pokal.
- Im Aufgabegepäck höchstens 3 Geräte größer als ein Smartphone je Person.
- Vollständig ausschalten; Weckfunktionen, Alarme und automatische Konfigurationen deaktivieren. Gegen unbeabsichtigte Aktivierung sichern und ausreichend polstern. Nicht zusammen mit leicht brennbaren Materialien verpacken.
- Vor Beschädigung und unbeabsichtigter Aktivierung schützen. Mehrere Geräte getrennt voneinander verpacken.
Quellen
Am Körper
Keine sichere Antwort
- Regelwerk: Die Quellen reichen für eine sichere Antwort nicht aus.
Quellen
Quelle fehlt.
Österreich · Lufthansa LH · bestätigtes PED mit eingebautem Akku über 100 bis höchstens 160 Wh · Gefahrgut, Sicherheitsfreigabe offen
- Abflugland
- Österreich
- Fluggesellschaft
- Lufthansa
Handgepäck
Unterschiedliche Bedingungen
- Sicherheitskontrolle: Die Quellen reichen für eine sichere Antwort nicht aus.
- Gefahrgut: Bedingt
- Für mehr als 100 Wh bis höchstens 160 Wh ist vor dem Flug eine Transportgenehmigung von Lufthansa erforderlich.
- Keine beschädigten, defekten oder aus Sicherheitsgründen zurückgerufenen Geräte oder Batterien. Lose Ersatzakkus und Powerbanks fallen nicht unter diese Gerätefreigabe.
- Nur ein von Lufthansa als tragbares persönliches Elektronikgerät bestätigter Pokal mit eingebautem Lithium-Ionen-Akku über 100 bis höchstens 160 Wh. Sicherheitskontrolle und Gepäckmaße sind separat zu prüfen.
- Höchstens 15 tragbare Geräte mit Batterien je Person insgesamt. Die Grenze bezieht sich auf alle mitgeführten Geräte, nicht nur auf den Pokal.
- Vor Beschädigung und unbeabsichtigter Aktivierung schützen. Mehrere Geräte getrennt voneinander verpacken.
Quellen
Aufgabegepäck
Unterschiedliche Bedingungen
- Sicherheitskontrolle: Die Quellen reichen für eine sichere Antwort nicht aus.
- Gefahrgut: Bedingt
- Für mehr als 100 Wh bis höchstens 160 Wh ist vor dem Flug eine Transportgenehmigung von Lufthansa erforderlich.
- Keine beschädigten, defekten oder aus Sicherheitsgründen zurückgerufenen Geräte oder Batterien. Lose Ersatzakkus und Powerbanks fallen nicht unter diese Gerätefreigabe.
- Nur ein von Lufthansa als tragbares persönliches Elektronikgerät bestätigter Pokal mit eingebautem Lithium-Ionen-Akku über 100 bis höchstens 160 Wh. Sicherheitskontrolle und Gepäckmaße sind separat zu prüfen.
- Höchstens 15 tragbare Geräte mit Batterien je Person insgesamt. Die Grenze bezieht sich auf alle mitgeführten Geräte, nicht nur auf den Pokal.
- Im Aufgabegepäck höchstens 3 Geräte größer als ein Smartphone je Person.
- Vollständig ausschalten; Weckfunktionen, Alarme und automatische Konfigurationen deaktivieren. Gegen unbeabsichtigte Aktivierung sichern und ausreichend polstern. Nicht zusammen mit leicht brennbaren Materialien verpacken.
- Vor Beschädigung und unbeabsichtigter Aktivierung schützen. Mehrere Geräte getrennt voneinander verpacken.
Quellen
Am Körper
Keine sichere Antwort
- Regelwerk: Die Quellen reichen für eine sichere Antwort nicht aus.
Quellen
Quelle fehlt.
Schweiz · Lufthansa LH · bestätigtes PED mit eingebautem Akku über 100 bis höchstens 160 Wh · Gefahrgut, Sicherheitsfreigabe offen
- Abflugland
- Schweiz
- Fluggesellschaft
- Lufthansa
Handgepäck
Unterschiedliche Bedingungen
- Sicherheitskontrolle: Die Quellen reichen für eine sichere Antwort nicht aus.
- Gefahrgut: Bedingt
- Für mehr als 100 Wh bis höchstens 160 Wh ist vor dem Flug eine Transportgenehmigung von Lufthansa erforderlich.
- Keine beschädigten, defekten oder aus Sicherheitsgründen zurückgerufenen Geräte oder Batterien. Lose Ersatzakkus und Powerbanks fallen nicht unter diese Gerätefreigabe.
- Nur ein von Lufthansa als tragbares persönliches Elektronikgerät bestätigter Pokal mit eingebautem Lithium-Ionen-Akku über 100 bis höchstens 160 Wh. Sicherheitskontrolle und Gepäckmaße sind separat zu prüfen.
- Höchstens 15 tragbare Geräte mit Batterien je Person insgesamt. Die Grenze bezieht sich auf alle mitgeführten Geräte, nicht nur auf den Pokal.
- Vor Beschädigung und unbeabsichtigter Aktivierung schützen. Mehrere Geräte getrennt voneinander verpacken.
Quellen
Aufgabegepäck
Unterschiedliche Bedingungen
- Sicherheitskontrolle: Die Quellen reichen für eine sichere Antwort nicht aus.
- Gefahrgut: Bedingt
- Für mehr als 100 Wh bis höchstens 160 Wh ist vor dem Flug eine Transportgenehmigung von Lufthansa erforderlich.
- Keine beschädigten, defekten oder aus Sicherheitsgründen zurückgerufenen Geräte oder Batterien. Lose Ersatzakkus und Powerbanks fallen nicht unter diese Gerätefreigabe.
- Nur ein von Lufthansa als tragbares persönliches Elektronikgerät bestätigter Pokal mit eingebautem Lithium-Ionen-Akku über 100 bis höchstens 160 Wh. Sicherheitskontrolle und Gepäckmaße sind separat zu prüfen.
- Höchstens 15 tragbare Geräte mit Batterien je Person insgesamt. Die Grenze bezieht sich auf alle mitgeführten Geräte, nicht nur auf den Pokal.
- Im Aufgabegepäck höchstens 3 Geräte größer als ein Smartphone je Person.
- Vollständig ausschalten; Weckfunktionen, Alarme und automatische Konfigurationen deaktivieren. Gegen unbeabsichtigte Aktivierung sichern und ausreichend polstern. Nicht zusammen mit leicht brennbaren Materialien verpacken.
- Vor Beschädigung und unbeabsichtigter Aktivierung schützen. Mehrere Geräte getrennt voneinander verpacken.
Quellen
Am Körper
Keine sichere Antwort
- Regelwerk: Die Quellen reichen für eine sichere Antwort nicht aus.
Quellen
Quelle fehlt.
Leichte Statuette, Glaspokal oder schwere Auszeichnung?
Eine kleine glatte Statuette lässt sich leichter schützen und tragen als ein massiver Metallpokal. Sehen Sie sich den tatsächlichen Gegenstand an. Entscheidend sind seine Form, Masse und Ausstattung. Der Name "Trophäe" allein klärt die Sicherheitskontrolle nicht.
Für gewöhnliche Pokale ohne Elektronik oder Tierbestandteile nennen die geprüften allgemeinen Quellen von Bundespolizei, BMI und BAZL keine ausdrückliche Freigabe beider Gepäckarten. Klären Sie einen ungewöhnlichen Pokal vor der Reise mit Ihrer Fluggesellschaft und der zuständigen Sicherheitskontrolle. Ein Status "nicht bestätigt" ist keine Aussage, dass jeder Pokal verboten wäre.
Für Gegenstände, deren Spitze, scharfe Kante oder massive Form schwere Verletzungen verursachen kann, gilt ein Kabinenverbot. In der Schweiz weist das BAZL auf die Beförderung stumpfer und spitzer Gegenstände im Aufgabegepäck mit verletzungssicherer Verpackung hin. Die Bundespolizei in Leichter Sprache empfiehlt scharfe Gegenstände im aufgegebenen Koffer. Ein entsprechend eingeordneter scharfer Teil einer Auszeichnung fällt unter diese Kategorie. Damit ist die Annahme jedes massiven Pokals weiterhin nicht bestätigt. Für Österreich bleibt die konkrete Aufgabeerlaubnis hier unbestätigt. Eine Verpackung hebt das Kabinenverbot nicht auf.
In Wien VIE nennt die Sicherheitskontrolle leere Gläser als erlaubte Gegenstände. Daraus folgt keine Freigabe für jede Glasstatuette oder schwere Trophäe. Wien kann auch nicht aufgeführte Gegenstände zurückweisen. Die Hinweise gelten für diese Kontrollstelle; eine eigene Pokalregel für München MUC wird hier nicht behauptet.
Die Auszeichnung heil nach Hause bringen
Prüfen Sie nach der Übergabe den Sockel, die Befestigungen und die Dekorationen auf lockere Teile. Wickeln Sie den Sockel ein und halten Sie die Trophäe so zugänglich, dass Sie sie bei einer Kontrolle herausnehmen können. Beim Glaspokal polstern Sie den Kelch und die Henkel einzeln. Trennen Sie empfindliche Teile von harten Gegenständen und decken Sie scharfe Vorsprünge ab, damit niemand beim Öffnen des Gepäcks verletzt wird.
Fragen Sie schon vor dem Ereignis den Veranstalter nach Größe und Material der möglichen Auszeichnung. Lassen Sie Platz für ein passendes Schutzpaket. Bei einer großen Trophäe vereinbaren Sie eine spätere Abholung oder Lieferung. Freier Platz unter Kleidung schützt vorstehende Teile nicht zuverlässig.
Bewahren Sie die Beschreibung des Veranstalters und ein Foto des Zustands vor dem Einpacken auf. Die Trophäe sollte sich zur Kontrolle herausnehmen lassen, ohne dass Sie den ganzen Koffer zerlegen müssen. Nehmen Sie Material zum erneuten Einpacken mit.
Wenn Sie als Gruppe reisen, beschriften Sie das Paket mit dem Namen des Eigentümers und vereinbaren Sie, wer es beim Umstieg trägt. Stellen Sie den schweren Sockel nicht auf empfindliche Geschenke oder Buchdeckel. Ein kleines Schmucketui braucht eine andere Polsterung als der schwere Pokal.
Vor dem Rückflug messen und wiegen Sie das vollständig verpackte Stück. Vergleichen Sie die Werte mit den Gepäckgrenzen der ausführenden Fluggesellschaft und prüfen Sie die Konstruktion erneut für die Rückreiseroute. Bei einer erneuten Sicherheitskontrolle während des Umstiegs gelten die dortigen Regeln ebenfalls.
Beleuchtete Pokale und Batterien
Bei einem Pokal mit Beleuchtung oder Elektronik bestimmen Batterietyp und Energie in Wh die Gefahrgutprüfung. Lassen Sie die Einordnung als tragbares persönliches Elektronikgerät bestätigen. Die folgenden Lufthansa-Bedingungen gelten nur für einen bestätigten Pokal mit eingebautem Lithium-Ionen-Akku, nicht automatisch für jede elektrische Auszeichnung oder eine andere Airline.
Lufthansa nennt für diese Geräte höchstens 100 Wh je Gerät und höchstens 15 Geräte mit Batterien je Person insgesamt. Über 100 bis höchstens 160 Wh ist vorab eine Transportgenehmigung nötig. Schützen Sie das Gerät vor Beschädigung und unbeabsichtigter Aktivierung; mehrere Geräte müssen getrennt verpackt sein. Defekte, beschädigte oder sicherheitsbedingt zurückgerufene Geräte und Akkus dürfen nicht mit.
Im Aufgabegepäck erlaubt Lufthansa höchstens drei Geräte größer als ein Smartphone. Schalten Sie das Gerät vollständig aus und deaktivieren Sie auch Weckfunktionen, Alarme und automatische Einstellungen. Polstern Sie es ausreichend und packen Sie es nicht mit leicht brennbaren Materialien zusammen. Lose Lithium-Ersatzakkus und Powerbanks gehören nicht ins Aufgabegepäck; ihre eigenen Mengen- und Energiegrenzen sind separat zu prüfen. Das BAZL unterscheidet ebenfalls eingebaute Akkus und Lithium-Ersatzbatterien. Diese Gefahrgutbedingungen ersetzen weder die Sicherheitskontrolle noch die Annahme des Gepäckstücks durch die Airline.
Jagdtrophäen, Geweihe und Tierpräparate
Ein Sportpokal aus Metall oder Glas und eine Jagdtrophäe benötigen unterschiedliche Prüfungen. Für Geweihe, Felle, ausgestopfte Tiere oder Auszeichnungen mit echten Tierbestandteilen klären Sie vor der Reise die Tierart, ihre Herkunft und das Zielland. Artenschutz nach CITES und veterinärrechtliche Einfuhranforderungen werden getrennt von der Sicherheitskontrolle geprüft.
Der Abflugstaat ist nicht automatisch das Herkunftsland des Tieres oder Materials. Auch der private Gebrauch macht eine geschützte Jagdtrophäe nicht automatisch genehmigungsfrei. Für Deutschland gibt das BfN Auskunft zu Jagdtrophäen und persönlichem Gebrauch; für Österreich das BMF zum Artenschutz, für die Schweiz das BLV zu CITES-Souvenirs. Lassen Sie für das konkrete Stück klären, welche Ausfuhr-, Einfuhr- oder Wiederausfuhrdokumente und Kontrollen erforderlich sind. Die Jagdtrophäen-FAQ des BAVG erläutert für die EU, dass Tiergruppe, Herkunft und Behandlung die veterinärrechtlichen Anforderungen bestimmen. Präparation oder Gerbung kann Ausnahmen ermöglichen, ohne die Artenschutzprüfung zu ersetzen. Das BLV erläutert die gesonderten Schweizer Einfuhrbedingungen. Eine passende Handgepäckgröße ersetzt diese Unterlagen nicht.
Quellen und Stand
Weitere Gegenstände finden Sie in der deutschen Gepäckübersicht.
Die Bundespolizei und das BMI erläutern die Sicherheitskontrolle in Deutschland und Österreich. Das BAZL beschreibt die Schweizer Bedingungen für stumpfe und spitze Gegenstände. Wien VIE erklärt seine lokale Kontrolle.
Die Batteriebedingungen von Lufthansa betreffen diesen Betreiber. Die Batteriehinweise des BAZL sind eine eigene Schweizer Gefahrgutinformation. Zur Einfuhr tierischer Trophäen lesen Sie BfN, BMF Österreich und BLV Schweiz.
Pokal für die Rückreise vorbereiten
Prüfen Sie Sockel, Befestigungen und Dekorationen auf lockere Teile und Verletzungsgefahr.
Polstern Sie Kelch, Henkel und Sockel getrennt und schützen Sie empfindliche Geschenke und Buchdeckel.
Halten Sie Beschreibung, Foto und Material zum erneuten Einpacken bereit. Messen und wiegen Sie das fertige Paket und klären Sie die Annahme auf Ihrer Rückreiseroute.
Häufige Fragen
Darf ein kleiner Glaspokal ins Handgepäck?
Eine kleine Größe allein reicht für eine Freigabe nicht aus. Sehen Sie sich den konkreten Pokal und seine Kanten an und vergleichen Sie seine Maße mit Ihren Gepäckgrenzen. Wien nennt leere Gläser als erlaubte Kategorie; daraus folgt keine allgemeine Regel für Trophäen im gesamten DACH-Raum.
Kann ich einen schweren Metallpokal einfach einwickeln?
Polsterung schützt vor Transportschäden. Kann der Pokal als Schlagwaffe schwere Verletzungen verursachen, bleibt er im Handgepäck verboten. Für die Aufgabe sind Airlineannahme und sichere Verpackung zu klären.
Was gilt für einen Pokal mit LED-Beleuchtung?
Prüfen Sie den Batterietyp, die Wh-Angabe und die ausführende Fluggesellschaft. Die Lufthansa-Bedingungen dieser Seite gelten für ein bestätigtes tragbares persönliches Elektronikgerät mit eingebautem Lithium-Ionen-Akku. Lose Ersatzakkus sind separat zu behandeln.
Gelten die Pokalregeln auch für ein Geweih oder ausgestopftes Tier?
Geweih, Fell und Tierpräparate brauchen eine eigene Prüfung von Art, Herkunft, Zielland, CITES und veterinärrechtlichen Anforderungen. Die Sicherheitskontrolle entscheidet nicht über die Einfuhrerlaubnis.
Prüfdatum der Quellen
- Liste der verbotenen Gegenstände im aufgegebenen Gepäck:
- Liste der verbotenen Gegenstände für Fluggäste und Handgepäck:
- Flughafen- und Flugsicherheitswesen:
- Waffen und stumpfe Gegenstände:
- Erlaubte und verbotene Gegenstände im Passagiergepäck:
- Verbotene Gegenstände:
- Für Ihre Sicherheit am Flughafen:
- Elektronische Geräte und Batterien: