HAARPFLEGE
Darf Trockenshampoo ins Handgepäck?
Ja, gewöhnliches Trockenshampoo in der Spraydose können Sie unter Bedingungen mitnehmen. Bei der üblichen Kontrolle gilt höchstens 100 ml Behältergröße; die Gefahrgutgrenzen und die Regeln Ihrer ausführenden Fluggesellschaft gelten zusätzlich. München MUC hat eine eigene 2-l-Sicherheitsgrenze.
Handgepäck
Nicht allgemein bestätigt
Aerosol: bei üblicher Kontrolle höchstens 100 ml Behältergröße im eigenen 1-l-Flüssigkeitsbeutel. München erlaubt an sämtlichen Kontrollen bis zu 2 l je Behälter. Die kosmetischen Nettomengenlimits und der Ventilschutz gelten zusätzlich.
Aufgabegepäck
Nicht allgemein bestätigt
Für gewöhnliche Kosmetik bei den geprüften Fluggesellschaften: höchstens 0,5 kg oder 0,5 l netto je Artikel; gemeinsam höchstens 2 kg oder 2 l netto pro Person für alle erfassten Artikel über sämtliche Gepäckstücke. Ventil schützen. Die kabinenbezogene 100-ml-Sicherheitsgrenze gilt hier nicht.
Besondere Regeln nach Land, Flughafen, Airline und Ausführung
Was gilt für Ihren Flug?
Wählen Sie Land, Flughafen und Airline und suchen Sie nach Ihrer Ausführung. Bei einer erneuten Kontrolle nach dem Umstieg prüfen Sie auch den dortigen Flughafen.
21 passende Kombinationen · 9 Antworten
Mit Bedingungen · Nicht geklärt
Nicht geklärt · Mit Bedingungen
Nicht geklärt
Allgemeine Regeln stehen neben den Regeln der Airline und des Flughafens.
Deutschland: Aerosol, allgemeine Kontrolle, Fluggesellschaft noch offen · gleiche Bedingungen für 2 KombinationenHandgepäck: Mit BedingungenAufgabegepäck: Nicht geklärt
Handgepäck
Antwort
- Sicherheitskontrolle: Bedingt
- Bei der üblichen 100-ml-Kontrolle: Trockenshampoo in einer Aerosoldose mit höchstens 100 ml Fassungsvermögen je Behälter. Auch bei einer fast leeren Dose zählt die aufgedruckte Behältergröße.
- Alle eigenen Flüssigkeiten, Gele und Aerosole müssen in einen transparenten, wiederverschließbaren Beutel bis 1 l passen. Höchstens ein Beutel pro Person; bei dieser Kontrolle separat vorzeigen.
Aufgabegepäck
Keine sichere Antwort
- Regelwerk: Die Quellen reichen für eine sichere Antwort nicht aus.
Am Körper
Keine sichere Antwort
- Regelwerk: Die Quellen reichen für eine sichere Antwort nicht aus.
Flüge und Quellen
Deutschland: Aerosol, allgemeine Kontrolle, Fluggesellschaft noch offen
- Abflugland
- Deutschland
Handgepäck
Antwort
- Sicherheitskontrolle: Bedingt
- Bei der üblichen 100-ml-Kontrolle: Trockenshampoo in einer Aerosoldose mit höchstens 100 ml Fassungsvermögen je Behälter. Auch bei einer fast leeren Dose zählt die aufgedruckte Behältergröße.
- Alle eigenen Flüssigkeiten, Gele und Aerosole müssen in einen transparenten, wiederverschließbaren Beutel bis 1 l passen. Höchstens ein Beutel pro Person; bei dieser Kontrolle separat vorzeigen.
Quellen
Aufgabegepäck
Keine sichere Antwort
- Regelwerk: Die Quellen reichen für eine sichere Antwort nicht aus.
Quellen
Quelle fehlt.
Am Körper
Keine sichere Antwort
- Regelwerk: Die Quellen reichen für eine sichere Antwort nicht aus.
Quellen
Quelle fehlt.
Österreich: Aerosol, allgemeine Kontrolle, Fluggesellschaft noch offen
- Abflugland
- Österreich
Handgepäck
Antwort
- Sicherheitskontrolle: Bedingt
- Bei der üblichen 100-ml-Kontrolle: Trockenshampoo in einer Aerosoldose mit höchstens 100 ml Fassungsvermögen je Behälter. Auch bei einer fast leeren Dose zählt die aufgedruckte Behältergröße.
- Alle eigenen Flüssigkeiten, Gele und Aerosole müssen in einen transparenten, wiederverschließbaren Beutel bis 1 l passen. Höchstens ein Beutel pro Person; bei dieser Kontrolle separat vorzeigen.
Quellen
Aufgabegepäck
Keine sichere Antwort
- Regelwerk: Die Quellen reichen für eine sichere Antwort nicht aus.
Quellen
Quelle fehlt.
Am Körper
Keine sichere Antwort
- Regelwerk: Die Quellen reichen für eine sichere Antwort nicht aus.
Quellen
Quelle fehlt.
Schweiz: Aerosol, allgemeine Kontrolle und BAZL-Gefahrgutregeln · gleiche Bedingungen für 2 KombinationenHandgepäck: Mit BedingungenAufgabegepäck: Mit Bedingungen
Handgepäck
Antwort
- Sicherheitskontrolle: Bedingt
- Bei der üblichen 100-ml-Kontrolle: Trockenshampoo in einer Aerosoldose mit höchstens 100 ml Fassungsvermögen je Behälter. Auch bei einer fast leeren Dose zählt die aufgedruckte Behältergröße.
- Alle eigenen Flüssigkeiten, Gele und Aerosole müssen in einen transparenten, wiederverschließbaren Beutel bis 1 l passen. Höchstens ein Beutel pro Person; bei dieser Kontrolle separat vorzeigen.
- Gefahrgut: Bedingt
- Gewöhnliches Trockenshampoo als kosmetischer Toilettenartikel zum persönlichen Gebrauch. Technische Sprays und Abwehrsprays sind nicht erfasst.
- Höchstens 0,5 kg oder 0,5 l Nettomenge je Artikel. Gramm und Milliliter sind verschiedene Maße; nicht ohne Produktdaten ineinander umrechnen.
- Höchstens 2 kg oder 2 l Nettomenge pro Person für alle erfassten nicht radioaktiven medizinischen Artikel, Toilettenartikel und zulässigen Haushalts- oder Sportaerosole zusammen, über Hand- und Aufgabegepäck gemeinsam.
- Das Auslassventil der Aerosoldose mit einer Kappe oder einer gleichwertigen Vorrichtung gegen unbeabsichtigtes Sprühen schützen.
Aufgabegepäck
Antwort
- Gefahrgut: Bedingt
- Gewöhnliches Trockenshampoo als kosmetischer Toilettenartikel zum persönlichen Gebrauch. Technische Sprays und Abwehrsprays sind nicht erfasst.
- Höchstens 0,5 kg oder 0,5 l Nettomenge je Artikel. Gramm und Milliliter sind verschiedene Maße; nicht ohne Produktdaten ineinander umrechnen.
- Höchstens 2 kg oder 2 l Nettomenge pro Person für alle erfassten nicht radioaktiven medizinischen Artikel, Toilettenartikel und zulässigen Haushalts- oder Sportaerosole zusammen, über Hand- und Aufgabegepäck gemeinsam.
- Das Auslassventil der Aerosoldose mit einer Kappe oder einer gleichwertigen Vorrichtung gegen unbeabsichtigtes Sprühen schützen.
Am Körper
Keine sichere Antwort
- Regelwerk: Die Quellen reichen für eine sichere Antwort nicht aus.
Flüge und Quellen
Schweiz: Aerosol, allgemeine Kontrolle und BAZL-Gefahrgutregeln
- Abflugland
- Schweiz
Handgepäck
Antwort
- Sicherheitskontrolle: Bedingt
- Bei der üblichen 100-ml-Kontrolle: Trockenshampoo in einer Aerosoldose mit höchstens 100 ml Fassungsvermögen je Behälter. Auch bei einer fast leeren Dose zählt die aufgedruckte Behältergröße.
- Alle eigenen Flüssigkeiten, Gele und Aerosole müssen in einen transparenten, wiederverschließbaren Beutel bis 1 l passen. Höchstens ein Beutel pro Person; bei dieser Kontrolle separat vorzeigen.
- Gefahrgut: Bedingt
- Gewöhnliches Trockenshampoo als kosmetischer Toilettenartikel zum persönlichen Gebrauch. Technische Sprays und Abwehrsprays sind nicht erfasst.
- Höchstens 0,5 kg oder 0,5 l Nettomenge je Artikel. Gramm und Milliliter sind verschiedene Maße; nicht ohne Produktdaten ineinander umrechnen.
- Höchstens 2 kg oder 2 l Nettomenge pro Person für alle erfassten nicht radioaktiven medizinischen Artikel, Toilettenartikel und zulässigen Haushalts- oder Sportaerosole zusammen, über Hand- und Aufgabegepäck gemeinsam.
- Das Auslassventil der Aerosoldose mit einer Kappe oder einer gleichwertigen Vorrichtung gegen unbeabsichtigtes Sprühen schützen.
Quellen
Aufgabegepäck
Antwort
- Gefahrgut: Bedingt
- Gewöhnliches Trockenshampoo als kosmetischer Toilettenartikel zum persönlichen Gebrauch. Technische Sprays und Abwehrsprays sind nicht erfasst.
- Höchstens 0,5 kg oder 0,5 l Nettomenge je Artikel. Gramm und Milliliter sind verschiedene Maße; nicht ohne Produktdaten ineinander umrechnen.
- Höchstens 2 kg oder 2 l Nettomenge pro Person für alle erfassten nicht radioaktiven medizinischen Artikel, Toilettenartikel und zulässigen Haushalts- oder Sportaerosole zusammen, über Hand- und Aufgabegepäck gemeinsam.
- Das Auslassventil der Aerosoldose mit einer Kappe oder einer gleichwertigen Vorrichtung gegen unbeabsichtigtes Sprühen schützen.
Quellen
Am Körper
Keine sichere Antwort
- Regelwerk: Die Quellen reichen für eine sichere Antwort nicht aus.
Quellen
Quelle fehlt.
Schweiz + SWISS: Aerosol bei üblicher 100-ml-Kontrolle
- Abflugland
- Schweiz
- Fluggesellschaft
- SWISS
Handgepäck
Antwort
- Sicherheitskontrolle: Bedingt
- Bei der üblichen 100-ml-Kontrolle: Trockenshampoo in einer Aerosoldose mit höchstens 100 ml Fassungsvermögen je Behälter. Auch bei einer fast leeren Dose zählt die aufgedruckte Behältergröße.
- Alle eigenen Flüssigkeiten, Gele und Aerosole müssen in einen transparenten, wiederverschließbaren Beutel bis 1 l passen. Höchstens ein Beutel pro Person; bei dieser Kontrolle separat vorzeigen.
- Gefahrgut: Bedingt
- Gewöhnliches Trockenshampoo als kosmetischer Toilettenartikel zum persönlichen Gebrauch. Technische Sprays und Abwehrsprays sind nicht erfasst.
- Höchstens 0,5 kg oder 0,5 l Nettomenge je Artikel. Gramm und Milliliter sind verschiedene Maße; nicht ohne Produktdaten ineinander umrechnen.
- Höchstens 2 kg oder 2 l Nettomenge pro Person für alle erfassten nicht radioaktiven medizinischen Artikel, Toilettenartikel und zulässigen Haushalts- oder Sportaerosole zusammen, über Hand- und Aufgabegepäck gemeinsam.
- Das Auslassventil der Aerosoldose mit einer Kappe oder einer gleichwertigen Vorrichtung gegen unbeabsichtigtes Sprühen schützen.
Quellen
Aufgabegepäck
Antwort
- Gefahrgut: Bedingt
- Gewöhnliches Trockenshampoo als kosmetischer Toilettenartikel zum persönlichen Gebrauch. Technische Sprays und Abwehrsprays sind nicht erfasst.
- Höchstens 0,5 kg oder 0,5 l Nettomenge je Artikel. Gramm und Milliliter sind verschiedene Maße; nicht ohne Produktdaten ineinander umrechnen.
- Höchstens 2 kg oder 2 l Nettomenge pro Person für alle erfassten nicht radioaktiven medizinischen Artikel, Toilettenartikel und zulässigen Haushalts- oder Sportaerosole zusammen, über Hand- und Aufgabegepäck gemeinsam.
- Das Auslassventil der Aerosoldose mit einer Kappe oder einer gleichwertigen Vorrichtung gegen unbeabsichtigtes Sprühen schützen.
Quellen
Am Körper
Keine sichere Antwort
- Regelwerk: Die Quellen reichen für eine sichere Antwort nicht aus.
Quellen
Quelle fehlt.
Deutschland + Lufthansa: Aerosol bei üblicher 100-ml-Kontrolle · gleiche Bedingungen für 2 KombinationenHandgepäck: Mit BedingungenAufgabegepäck: Mit Bedingungen
Handgepäck
Antwort
- Sicherheitskontrolle: Bedingt
- Bei der üblichen 100-ml-Kontrolle: Trockenshampoo in einer Aerosoldose mit höchstens 100 ml Fassungsvermögen je Behälter. Auch bei einer fast leeren Dose zählt die aufgedruckte Behältergröße.
- Alle eigenen Flüssigkeiten, Gele und Aerosole müssen in einen transparenten, wiederverschließbaren Beutel bis 1 l passen. Höchstens ein Beutel pro Person; bei dieser Kontrolle separat vorzeigen.
- Gefahrgut: Bedingt
- Gewöhnliches Trockenshampoo als kosmetischer Toilettenartikel zum persönlichen Gebrauch. Technische Sprays und Abwehrsprays sind nicht erfasst.
- Höchstens 0,5 kg oder 0,5 l Nettomenge je Artikel. Gramm und Milliliter sind verschiedene Maße; nicht ohne Produktdaten ineinander umrechnen.
- Höchstens 2 kg oder 2 l Nettomenge pro Person für alle erfassten nicht radioaktiven medizinischen Artikel, Toilettenartikel und zulässigen Haushalts- oder Sportaerosole zusammen, über Hand- und Aufgabegepäck gemeinsam.
- Das Auslassventil der Aerosoldose mit einer Kappe oder einer gleichwertigen Vorrichtung gegen unbeabsichtigtes Sprühen schützen.
Aufgabegepäck
Antwort
- Gefahrgut: Bedingt
- Gewöhnliches Trockenshampoo als kosmetischer Toilettenartikel zum persönlichen Gebrauch. Technische Sprays und Abwehrsprays sind nicht erfasst.
- Höchstens 0,5 kg oder 0,5 l Nettomenge je Artikel. Gramm und Milliliter sind verschiedene Maße; nicht ohne Produktdaten ineinander umrechnen.
- Höchstens 2 kg oder 2 l Nettomenge pro Person für alle erfassten nicht radioaktiven medizinischen Artikel, Toilettenartikel und zulässigen Haushalts- oder Sportaerosole zusammen, über Hand- und Aufgabegepäck gemeinsam.
- Das Auslassventil der Aerosoldose mit einer Kappe oder einer gleichwertigen Vorrichtung gegen unbeabsichtigtes Sprühen schützen.
Am Körper
Keine sichere Antwort
- Regelwerk: Die Quellen reichen für eine sichere Antwort nicht aus.
Flüge und Quellen
Deutschland + Lufthansa: Aerosol bei üblicher 100-ml-Kontrolle
- Abflugland
- Deutschland
- Fluggesellschaft
- Lufthansa
Handgepäck
Antwort
- Sicherheitskontrolle: Bedingt
- Bei der üblichen 100-ml-Kontrolle: Trockenshampoo in einer Aerosoldose mit höchstens 100 ml Fassungsvermögen je Behälter. Auch bei einer fast leeren Dose zählt die aufgedruckte Behältergröße.
- Alle eigenen Flüssigkeiten, Gele und Aerosole müssen in einen transparenten, wiederverschließbaren Beutel bis 1 l passen. Höchstens ein Beutel pro Person; bei dieser Kontrolle separat vorzeigen.
- Gefahrgut: Bedingt
- Gewöhnliches Trockenshampoo als kosmetischer Toilettenartikel zum persönlichen Gebrauch. Technische Sprays und Abwehrsprays sind nicht erfasst.
- Höchstens 0,5 kg oder 0,5 l Nettomenge je Artikel. Gramm und Milliliter sind verschiedene Maße; nicht ohne Produktdaten ineinander umrechnen.
- Höchstens 2 kg oder 2 l Nettomenge pro Person für alle erfassten nicht radioaktiven medizinischen Artikel, Toilettenartikel und zulässigen Haushalts- oder Sportaerosole zusammen, über Hand- und Aufgabegepäck gemeinsam.
- Das Auslassventil der Aerosoldose mit einer Kappe oder einer gleichwertigen Vorrichtung gegen unbeabsichtigtes Sprühen schützen.
Quellen
Aufgabegepäck
Antwort
- Gefahrgut: Bedingt
- Gewöhnliches Trockenshampoo als kosmetischer Toilettenartikel zum persönlichen Gebrauch. Technische Sprays und Abwehrsprays sind nicht erfasst.
- Höchstens 0,5 kg oder 0,5 l Nettomenge je Artikel. Gramm und Milliliter sind verschiedene Maße; nicht ohne Produktdaten ineinander umrechnen.
- Höchstens 2 kg oder 2 l Nettomenge pro Person für alle erfassten nicht radioaktiven medizinischen Artikel, Toilettenartikel und zulässigen Haushalts- oder Sportaerosole zusammen, über Hand- und Aufgabegepäck gemeinsam.
- Das Auslassventil der Aerosoldose mit einer Kappe oder einer gleichwertigen Vorrichtung gegen unbeabsichtigtes Sprühen schützen.
Quellen
Am Körper
Keine sichere Antwort
- Regelwerk: Die Quellen reichen für eine sichere Antwort nicht aus.
Quellen
Quelle fehlt.
Österreich + Austrian Airlines: Aerosol bei üblicher 100-ml-Kontrolle
- Abflugland
- Österreich
- Fluggesellschaft
- Austrian Airlines
Handgepäck
Antwort
- Sicherheitskontrolle: Bedingt
- Bei der üblichen 100-ml-Kontrolle: Trockenshampoo in einer Aerosoldose mit höchstens 100 ml Fassungsvermögen je Behälter. Auch bei einer fast leeren Dose zählt die aufgedruckte Behältergröße.
- Alle eigenen Flüssigkeiten, Gele und Aerosole müssen in einen transparenten, wiederverschließbaren Beutel bis 1 l passen. Höchstens ein Beutel pro Person; bei dieser Kontrolle separat vorzeigen.
- Gefahrgut: Bedingt
- Gewöhnliches Trockenshampoo als kosmetischer Toilettenartikel zum persönlichen Gebrauch. Technische Sprays und Abwehrsprays sind nicht erfasst.
- Höchstens 0,5 kg oder 0,5 l Nettomenge je Artikel. Gramm und Milliliter sind verschiedene Maße; nicht ohne Produktdaten ineinander umrechnen.
- Höchstens 2 kg oder 2 l Nettomenge pro Person für alle erfassten nicht radioaktiven medizinischen Artikel, Toilettenartikel und zulässigen Haushalts- oder Sportaerosole zusammen, über Hand- und Aufgabegepäck gemeinsam.
- Das Auslassventil der Aerosoldose mit einer Kappe oder einer gleichwertigen Vorrichtung gegen unbeabsichtigtes Sprühen schützen.
Quellen
Aufgabegepäck
Antwort
- Gefahrgut: Bedingt
- Gewöhnliches Trockenshampoo als kosmetischer Toilettenartikel zum persönlichen Gebrauch. Technische Sprays und Abwehrsprays sind nicht erfasst.
- Höchstens 0,5 kg oder 0,5 l Nettomenge je Artikel. Gramm und Milliliter sind verschiedene Maße; nicht ohne Produktdaten ineinander umrechnen.
- Höchstens 2 kg oder 2 l Nettomenge pro Person für alle erfassten nicht radioaktiven medizinischen Artikel, Toilettenartikel und zulässigen Haushalts- oder Sportaerosole zusammen, über Hand- und Aufgabegepäck gemeinsam.
- Das Auslassventil der Aerosoldose mit einer Kappe oder einer gleichwertigen Vorrichtung gegen unbeabsichtigtes Sprühen schützen.
Quellen
Am Körper
Keine sichere Antwort
- Regelwerk: Die Quellen reichen für eine sichere Antwort nicht aus.
Quellen
Quelle fehlt.
Deutschland + Lufthansa: trockenes Pulver, Reiseziel noch offen · gleiche Bedingungen für 3 KombinationenHandgepäck: Mit Bedingungen · Nicht geklärtAufgabegepäck: Mit Bedingungen
Handgepäck
Unterschiedliche Bedingungen
- Gefahrgut: Bedingt
- Gewöhnliches trockenes Trockenshampoo-Pulver ohne Treibgas und Druckbehälter als kosmetischer Toilettenartikel zum persönlichen Gebrauch. Diese Antwort bewertet die Gefahrgutregeln der genannten Fluggesellschaft; die Sicherheitskontrolle bleibt erforderlich.
- Höchstens 0,5 kg Nettomenge je Pulverartikel.
- Höchstens 2 kg oder 2 l Nettomenge pro Person für alle erfassten nicht radioaktiven medizinischen Artikel, Toilettenartikel und zulässigen Haushalts- oder Sportaerosole zusammen, über Hand- und Aufgabegepäck gemeinsam.
- Genehmigung der Fluggesellschaft: Die Quellen reichen für eine sichere Antwort nicht aus.
Aufgabegepäck
Antwort
- Gefahrgut: Bedingt
- Gewöhnliches trockenes Trockenshampoo-Pulver ohne Treibgas und Druckbehälter als kosmetischer Toilettenartikel zum persönlichen Gebrauch. Diese Antwort bewertet die Gefahrgutregeln der genannten Fluggesellschaft; die Sicherheitskontrolle bleibt erforderlich.
- Höchstens 0,5 kg Nettomenge je Pulverartikel.
- Höchstens 2 kg oder 2 l Nettomenge pro Person für alle erfassten nicht radioaktiven medizinischen Artikel, Toilettenartikel und zulässigen Haushalts- oder Sportaerosole zusammen, über Hand- und Aufgabegepäck gemeinsam.
Am Körper
Keine sichere Antwort
- Regelwerk: Die Quellen reichen für eine sichere Antwort nicht aus.
Flüge und Quellen
Deutschland + Lufthansa: trockenes Pulver, Reiseziel noch offen
- Abflugland
- Deutschland
- Fluggesellschaft
- Lufthansa
Handgepäck
Unterschiedliche Bedingungen
- Gefahrgut: Bedingt
- Gewöhnliches trockenes Trockenshampoo-Pulver ohne Treibgas und Druckbehälter als kosmetischer Toilettenartikel zum persönlichen Gebrauch. Diese Antwort bewertet die Gefahrgutregeln der genannten Fluggesellschaft; die Sicherheitskontrolle bleibt erforderlich.
- Höchstens 0,5 kg Nettomenge je Pulverartikel.
- Höchstens 2 kg oder 2 l Nettomenge pro Person für alle erfassten nicht radioaktiven medizinischen Artikel, Toilettenartikel und zulässigen Haushalts- oder Sportaerosole zusammen, über Hand- und Aufgabegepäck gemeinsam.
- Genehmigung der Fluggesellschaft: Die Quellen reichen für eine sichere Antwort nicht aus.
Quellen
Aufgabegepäck
Antwort
- Gefahrgut: Bedingt
- Gewöhnliches trockenes Trockenshampoo-Pulver ohne Treibgas und Druckbehälter als kosmetischer Toilettenartikel zum persönlichen Gebrauch. Diese Antwort bewertet die Gefahrgutregeln der genannten Fluggesellschaft; die Sicherheitskontrolle bleibt erforderlich.
- Höchstens 0,5 kg Nettomenge je Pulverartikel.
- Höchstens 2 kg oder 2 l Nettomenge pro Person für alle erfassten nicht radioaktiven medizinischen Artikel, Toilettenartikel und zulässigen Haushalts- oder Sportaerosole zusammen, über Hand- und Aufgabegepäck gemeinsam.
Quellen
Am Körper
Keine sichere Antwort
- Regelwerk: Die Quellen reichen für eine sichere Antwort nicht aus.
Quellen
Quelle fehlt.
Österreich + Austrian Airlines: trockenes Pulver, Reiseziel noch offen
- Abflugland
- Österreich
- Fluggesellschaft
- Austrian Airlines
Handgepäck
Unterschiedliche Bedingungen
- Gefahrgut: Bedingt
- Gewöhnliches trockenes Trockenshampoo-Pulver ohne Treibgas und Druckbehälter als kosmetischer Toilettenartikel zum persönlichen Gebrauch. Diese Antwort bewertet die Gefahrgutregeln der genannten Fluggesellschaft; die Sicherheitskontrolle bleibt erforderlich.
- Höchstens 0,5 kg Nettomenge je Pulverartikel.
- Höchstens 2 kg oder 2 l Nettomenge pro Person für alle erfassten nicht radioaktiven medizinischen Artikel, Toilettenartikel und zulässigen Haushalts- oder Sportaerosole zusammen, über Hand- und Aufgabegepäck gemeinsam.
- Genehmigung der Fluggesellschaft: Die Quellen reichen für eine sichere Antwort nicht aus.
Quellen
Aufgabegepäck
Antwort
- Gefahrgut: Bedingt
- Gewöhnliches trockenes Trockenshampoo-Pulver ohne Treibgas und Druckbehälter als kosmetischer Toilettenartikel zum persönlichen Gebrauch. Diese Antwort bewertet die Gefahrgutregeln der genannten Fluggesellschaft; die Sicherheitskontrolle bleibt erforderlich.
- Höchstens 0,5 kg Nettomenge je Pulverartikel.
- Höchstens 2 kg oder 2 l Nettomenge pro Person für alle erfassten nicht radioaktiven medizinischen Artikel, Toilettenartikel und zulässigen Haushalts- oder Sportaerosole zusammen, über Hand- und Aufgabegepäck gemeinsam.
Quellen
Am Körper
Keine sichere Antwort
- Regelwerk: Die Quellen reichen für eine sichere Antwort nicht aus.
Quellen
Quelle fehlt.
Schweiz + SWISS: trockenes Pulver, Reiseziel noch offen
- Abflugland
- Schweiz
- Fluggesellschaft
- SWISS
Handgepäck
Unterschiedliche Bedingungen
- Gefahrgut: Bedingt
- Gewöhnliches trockenes Trockenshampoo-Pulver ohne Treibgas und Druckbehälter als kosmetischer Toilettenartikel zum persönlichen Gebrauch. Diese Antwort bewertet die Gefahrgutregeln der genannten Fluggesellschaft; die Sicherheitskontrolle bleibt erforderlich.
- Höchstens 0,5 kg Nettomenge je Pulverartikel.
- Höchstens 2 kg oder 2 l Nettomenge pro Person für alle erfassten nicht radioaktiven medizinischen Artikel, Toilettenartikel und zulässigen Haushalts- oder Sportaerosole zusammen, über Hand- und Aufgabegepäck gemeinsam.
- Genehmigung der Fluggesellschaft: Die Quellen reichen für eine sichere Antwort nicht aus.
Quellen
Aufgabegepäck
Antwort
- Gefahrgut: Bedingt
- Gewöhnliches trockenes Trockenshampoo-Pulver ohne Treibgas und Druckbehälter als kosmetischer Toilettenartikel zum persönlichen Gebrauch. Diese Antwort bewertet die Gefahrgutregeln der genannten Fluggesellschaft; die Sicherheitskontrolle bleibt erforderlich.
- Höchstens 0,5 kg Nettomenge je Pulverartikel.
- Höchstens 2 kg oder 2 l Nettomenge pro Person für alle erfassten nicht radioaktiven medizinischen Artikel, Toilettenartikel und zulässigen Haushalts- oder Sportaerosole zusammen, über Hand- und Aufgabegepäck gemeinsam.
Quellen
Am Körper
Keine sichere Antwort
- Regelwerk: Die Quellen reichen für eine sichere Antwort nicht aus.
Quellen
Quelle fehlt.
Deutschland + Lufthansa nach USA: trockenes Pulver · gleiche Bedingungen für 6 KombinationenHandgepäck: Mit BedingungenAufgabegepäck: Mit Bedingungen
Handgepäck
Antwort
- Gefahrgut: Bedingt
- Gewöhnliches trockenes Trockenshampoo-Pulver ohne Treibgas und Druckbehälter als kosmetischer Toilettenartikel zum persönlichen Gebrauch. Diese Antwort bewertet die Gefahrgutregeln der genannten Fluggesellschaft; die Sicherheitskontrolle bleibt erforderlich.
- Höchstens 0,5 kg Nettomenge je Pulverartikel.
- Höchstens 2 kg oder 2 l Nettomenge pro Person für alle erfassten nicht radioaktiven medizinischen Artikel, Toilettenartikel und zulässigen Haushalts- oder Sportaerosole zusammen, über Hand- und Aufgabegepäck gemeinsam.
- Genehmigung der Fluggesellschaft: Bedingt
- Die Betreiberquelle nennt Ausnahmen für Medikamente, Babynahrung und menschliche Asche sowie für Pulver, das in Geschäften im Sicherheitsbereich des Flughafens gekauft und in einem versiegelten, durchsichtigen Beutel aufbewahrt wird. Gewöhnliches mitgebrachtes kosmetisches Haarpuder erfüllt diese Ausnahmen nicht allein durch einen geschlossenen Beutel.
- Auch unter 350 ml Gesamtvolumen kann die Mitnahme im Handgepäck bei Zweifeln an der Echtheit der Substanz abgelehnt werden.
- Bei Reiseziel USA oder Togo ab DE, AT oder CH: höchstens 350 ml Gesamtvolumen aller mitgeführten Pulver im Handgepäck. Dies ist ein Volumenlimit für die Gesamtheit der Pulver; weder 350 g noch 350 ml pro Behälter.
- Gewöhnliches trockenes kosmetisches Trockenshampoo zum persönlichen Gebrauch unter den separat ausgewiesenen kosmetischen Nettomengenbedingungen. Die zusätzlichen Pulverbedingungen der ausführenden Fluggesellschaft hängen von der Reiseroute ab; weitere Sicherheitskontrollen bleiben erforderlich.
Aufgabegepäck
Antwort
- Gefahrgut: Bedingt
- Gewöhnliches trockenes Trockenshampoo-Pulver ohne Treibgas und Druckbehälter als kosmetischer Toilettenartikel zum persönlichen Gebrauch. Diese Antwort bewertet die Gefahrgutregeln der genannten Fluggesellschaft; die Sicherheitskontrolle bleibt erforderlich.
- Höchstens 0,5 kg Nettomenge je Pulverartikel.
- Höchstens 2 kg oder 2 l Nettomenge pro Person für alle erfassten nicht radioaktiven medizinischen Artikel, Toilettenartikel und zulässigen Haushalts- oder Sportaerosole zusammen, über Hand- und Aufgabegepäck gemeinsam.
Am Körper
Keine sichere Antwort
- Regelwerk: Die Quellen reichen für eine sichere Antwort nicht aus.
Flüge und Quellen
Deutschland + Lufthansa nach USA: trockenes Pulver
- Abflugland
- Deutschland
- Zielland
- Vereinigte Staaten
- Fluggesellschaft
- Lufthansa
Handgepäck
Antwort
- Gefahrgut: Bedingt
- Gewöhnliches trockenes Trockenshampoo-Pulver ohne Treibgas und Druckbehälter als kosmetischer Toilettenartikel zum persönlichen Gebrauch. Diese Antwort bewertet die Gefahrgutregeln der genannten Fluggesellschaft; die Sicherheitskontrolle bleibt erforderlich.
- Höchstens 0,5 kg Nettomenge je Pulverartikel.
- Höchstens 2 kg oder 2 l Nettomenge pro Person für alle erfassten nicht radioaktiven medizinischen Artikel, Toilettenartikel und zulässigen Haushalts- oder Sportaerosole zusammen, über Hand- und Aufgabegepäck gemeinsam.
- Genehmigung der Fluggesellschaft: Bedingt
- Die Betreiberquelle nennt Ausnahmen für Medikamente, Babynahrung und menschliche Asche sowie für Pulver, das in Geschäften im Sicherheitsbereich des Flughafens gekauft und in einem versiegelten, durchsichtigen Beutel aufbewahrt wird. Gewöhnliches mitgebrachtes kosmetisches Haarpuder erfüllt diese Ausnahmen nicht allein durch einen geschlossenen Beutel.
- Auch unter 350 ml Gesamtvolumen kann die Mitnahme im Handgepäck bei Zweifeln an der Echtheit der Substanz abgelehnt werden.
- Bei Reiseziel USA oder Togo ab DE, AT oder CH: höchstens 350 ml Gesamtvolumen aller mitgeführten Pulver im Handgepäck. Dies ist ein Volumenlimit für die Gesamtheit der Pulver; weder 350 g noch 350 ml pro Behälter.
- Gewöhnliches trockenes kosmetisches Trockenshampoo zum persönlichen Gebrauch unter den separat ausgewiesenen kosmetischen Nettomengenbedingungen. Die zusätzlichen Pulverbedingungen der ausführenden Fluggesellschaft hängen von der Reiseroute ab; weitere Sicherheitskontrollen bleiben erforderlich.
Quellen
Aufgabegepäck
Antwort
- Gefahrgut: Bedingt
- Gewöhnliches trockenes Trockenshampoo-Pulver ohne Treibgas und Druckbehälter als kosmetischer Toilettenartikel zum persönlichen Gebrauch. Diese Antwort bewertet die Gefahrgutregeln der genannten Fluggesellschaft; die Sicherheitskontrolle bleibt erforderlich.
- Höchstens 0,5 kg Nettomenge je Pulverartikel.
- Höchstens 2 kg oder 2 l Nettomenge pro Person für alle erfassten nicht radioaktiven medizinischen Artikel, Toilettenartikel und zulässigen Haushalts- oder Sportaerosole zusammen, über Hand- und Aufgabegepäck gemeinsam.
Quellen
Am Körper
Keine sichere Antwort
- Regelwerk: Die Quellen reichen für eine sichere Antwort nicht aus.
Quellen
Quelle fehlt.
Deutschland + Lufthansa nach Togo: trockenes Pulver
- Abflugland
- Deutschland
- Zielland
- Togo
- Fluggesellschaft
- Lufthansa
Handgepäck
Antwort
- Gefahrgut: Bedingt
- Gewöhnliches trockenes Trockenshampoo-Pulver ohne Treibgas und Druckbehälter als kosmetischer Toilettenartikel zum persönlichen Gebrauch. Diese Antwort bewertet die Gefahrgutregeln der genannten Fluggesellschaft; die Sicherheitskontrolle bleibt erforderlich.
- Höchstens 0,5 kg Nettomenge je Pulverartikel.
- Höchstens 2 kg oder 2 l Nettomenge pro Person für alle erfassten nicht radioaktiven medizinischen Artikel, Toilettenartikel und zulässigen Haushalts- oder Sportaerosole zusammen, über Hand- und Aufgabegepäck gemeinsam.
- Genehmigung der Fluggesellschaft: Bedingt
- Die Betreiberquelle nennt Ausnahmen für Medikamente, Babynahrung und menschliche Asche sowie für Pulver, das in Geschäften im Sicherheitsbereich des Flughafens gekauft und in einem versiegelten, durchsichtigen Beutel aufbewahrt wird. Gewöhnliches mitgebrachtes kosmetisches Haarpuder erfüllt diese Ausnahmen nicht allein durch einen geschlossenen Beutel.
- Auch unter 350 ml Gesamtvolumen kann die Mitnahme im Handgepäck bei Zweifeln an der Echtheit der Substanz abgelehnt werden.
- Bei Reiseziel USA oder Togo ab DE, AT oder CH: höchstens 350 ml Gesamtvolumen aller mitgeführten Pulver im Handgepäck. Dies ist ein Volumenlimit für die Gesamtheit der Pulver; weder 350 g noch 350 ml pro Behälter.
- Gewöhnliches trockenes kosmetisches Trockenshampoo zum persönlichen Gebrauch unter den separat ausgewiesenen kosmetischen Nettomengenbedingungen. Die zusätzlichen Pulverbedingungen der ausführenden Fluggesellschaft hängen von der Reiseroute ab; weitere Sicherheitskontrollen bleiben erforderlich.
Quellen
Aufgabegepäck
Antwort
- Gefahrgut: Bedingt
- Gewöhnliches trockenes Trockenshampoo-Pulver ohne Treibgas und Druckbehälter als kosmetischer Toilettenartikel zum persönlichen Gebrauch. Diese Antwort bewertet die Gefahrgutregeln der genannten Fluggesellschaft; die Sicherheitskontrolle bleibt erforderlich.
- Höchstens 0,5 kg Nettomenge je Pulverartikel.
- Höchstens 2 kg oder 2 l Nettomenge pro Person für alle erfassten nicht radioaktiven medizinischen Artikel, Toilettenartikel und zulässigen Haushalts- oder Sportaerosole zusammen, über Hand- und Aufgabegepäck gemeinsam.
Quellen
Am Körper
Keine sichere Antwort
- Regelwerk: Die Quellen reichen für eine sichere Antwort nicht aus.
Quellen
Quelle fehlt.
Österreich + Austrian Airlines nach USA: trockenes Pulver
- Abflugland
- Österreich
- Zielland
- Vereinigte Staaten
- Fluggesellschaft
- Austrian Airlines
Handgepäck
Antwort
- Gefahrgut: Bedingt
- Gewöhnliches trockenes Trockenshampoo-Pulver ohne Treibgas und Druckbehälter als kosmetischer Toilettenartikel zum persönlichen Gebrauch. Diese Antwort bewertet die Gefahrgutregeln der genannten Fluggesellschaft; die Sicherheitskontrolle bleibt erforderlich.
- Höchstens 0,5 kg Nettomenge je Pulverartikel.
- Höchstens 2 kg oder 2 l Nettomenge pro Person für alle erfassten nicht radioaktiven medizinischen Artikel, Toilettenartikel und zulässigen Haushalts- oder Sportaerosole zusammen, über Hand- und Aufgabegepäck gemeinsam.
- Genehmigung der Fluggesellschaft: Bedingt
- Die Betreiberquelle nennt Ausnahmen für Medikamente, Babynahrung und menschliche Asche sowie für Pulver, das in Geschäften im Sicherheitsbereich des Flughafens gekauft und in einem versiegelten, durchsichtigen Beutel aufbewahrt wird. Gewöhnliches mitgebrachtes kosmetisches Haarpuder erfüllt diese Ausnahmen nicht allein durch einen geschlossenen Beutel.
- Auch unter 350 ml Gesamtvolumen kann die Mitnahme im Handgepäck bei Zweifeln an der Echtheit der Substanz abgelehnt werden.
- Bei Reiseziel USA oder Togo ab DE, AT oder CH: höchstens 350 ml Gesamtvolumen aller mitgeführten Pulver im Handgepäck. Dies ist ein Volumenlimit für die Gesamtheit der Pulver; weder 350 g noch 350 ml pro Behälter.
- Gewöhnliches trockenes kosmetisches Trockenshampoo zum persönlichen Gebrauch unter den separat ausgewiesenen kosmetischen Nettomengenbedingungen. Die zusätzlichen Pulverbedingungen der ausführenden Fluggesellschaft hängen von der Reiseroute ab; weitere Sicherheitskontrollen bleiben erforderlich.
Quellen
Aufgabegepäck
Antwort
- Gefahrgut: Bedingt
- Gewöhnliches trockenes Trockenshampoo-Pulver ohne Treibgas und Druckbehälter als kosmetischer Toilettenartikel zum persönlichen Gebrauch. Diese Antwort bewertet die Gefahrgutregeln der genannten Fluggesellschaft; die Sicherheitskontrolle bleibt erforderlich.
- Höchstens 0,5 kg Nettomenge je Pulverartikel.
- Höchstens 2 kg oder 2 l Nettomenge pro Person für alle erfassten nicht radioaktiven medizinischen Artikel, Toilettenartikel und zulässigen Haushalts- oder Sportaerosole zusammen, über Hand- und Aufgabegepäck gemeinsam.
Quellen
Am Körper
Keine sichere Antwort
- Regelwerk: Die Quellen reichen für eine sichere Antwort nicht aus.
Quellen
Quelle fehlt.
Österreich + Austrian Airlines nach Togo: trockenes Pulver
- Abflugland
- Österreich
- Zielland
- Togo
- Fluggesellschaft
- Austrian Airlines
Handgepäck
Antwort
- Gefahrgut: Bedingt
- Gewöhnliches trockenes Trockenshampoo-Pulver ohne Treibgas und Druckbehälter als kosmetischer Toilettenartikel zum persönlichen Gebrauch. Diese Antwort bewertet die Gefahrgutregeln der genannten Fluggesellschaft; die Sicherheitskontrolle bleibt erforderlich.
- Höchstens 0,5 kg Nettomenge je Pulverartikel.
- Höchstens 2 kg oder 2 l Nettomenge pro Person für alle erfassten nicht radioaktiven medizinischen Artikel, Toilettenartikel und zulässigen Haushalts- oder Sportaerosole zusammen, über Hand- und Aufgabegepäck gemeinsam.
- Genehmigung der Fluggesellschaft: Bedingt
- Die Betreiberquelle nennt Ausnahmen für Medikamente, Babynahrung und menschliche Asche sowie für Pulver, das in Geschäften im Sicherheitsbereich des Flughafens gekauft und in einem versiegelten, durchsichtigen Beutel aufbewahrt wird. Gewöhnliches mitgebrachtes kosmetisches Haarpuder erfüllt diese Ausnahmen nicht allein durch einen geschlossenen Beutel.
- Auch unter 350 ml Gesamtvolumen kann die Mitnahme im Handgepäck bei Zweifeln an der Echtheit der Substanz abgelehnt werden.
- Bei Reiseziel USA oder Togo ab DE, AT oder CH: höchstens 350 ml Gesamtvolumen aller mitgeführten Pulver im Handgepäck. Dies ist ein Volumenlimit für die Gesamtheit der Pulver; weder 350 g noch 350 ml pro Behälter.
- Gewöhnliches trockenes kosmetisches Trockenshampoo zum persönlichen Gebrauch unter den separat ausgewiesenen kosmetischen Nettomengenbedingungen. Die zusätzlichen Pulverbedingungen der ausführenden Fluggesellschaft hängen von der Reiseroute ab; weitere Sicherheitskontrollen bleiben erforderlich.
Quellen
Aufgabegepäck
Antwort
- Gefahrgut: Bedingt
- Gewöhnliches trockenes Trockenshampoo-Pulver ohne Treibgas und Druckbehälter als kosmetischer Toilettenartikel zum persönlichen Gebrauch. Diese Antwort bewertet die Gefahrgutregeln der genannten Fluggesellschaft; die Sicherheitskontrolle bleibt erforderlich.
- Höchstens 0,5 kg Nettomenge je Pulverartikel.
- Höchstens 2 kg oder 2 l Nettomenge pro Person für alle erfassten nicht radioaktiven medizinischen Artikel, Toilettenartikel und zulässigen Haushalts- oder Sportaerosole zusammen, über Hand- und Aufgabegepäck gemeinsam.
Quellen
Am Körper
Keine sichere Antwort
- Regelwerk: Die Quellen reichen für eine sichere Antwort nicht aus.
Quellen
Quelle fehlt.
Schweiz + SWISS nach USA: trockenes Pulver
- Abflugland
- Schweiz
- Zielland
- Vereinigte Staaten
- Fluggesellschaft
- SWISS
Handgepäck
Antwort
- Gefahrgut: Bedingt
- Gewöhnliches trockenes Trockenshampoo-Pulver ohne Treibgas und Druckbehälter als kosmetischer Toilettenartikel zum persönlichen Gebrauch. Diese Antwort bewertet die Gefahrgutregeln der genannten Fluggesellschaft; die Sicherheitskontrolle bleibt erforderlich.
- Höchstens 0,5 kg Nettomenge je Pulverartikel.
- Höchstens 2 kg oder 2 l Nettomenge pro Person für alle erfassten nicht radioaktiven medizinischen Artikel, Toilettenartikel und zulässigen Haushalts- oder Sportaerosole zusammen, über Hand- und Aufgabegepäck gemeinsam.
- Genehmigung der Fluggesellschaft: Bedingt
- Die Betreiberquelle nennt Ausnahmen für Medikamente, Babynahrung und menschliche Asche sowie für Pulver, das in Geschäften im Sicherheitsbereich des Flughafens gekauft und in einem versiegelten, durchsichtigen Beutel aufbewahrt wird. Gewöhnliches mitgebrachtes kosmetisches Haarpuder erfüllt diese Ausnahmen nicht allein durch einen geschlossenen Beutel.
- Auch unter 350 ml Gesamtvolumen kann die Mitnahme im Handgepäck bei Zweifeln an der Echtheit der Substanz abgelehnt werden.
- Bei Reiseziel USA oder Togo ab DE, AT oder CH: höchstens 350 ml Gesamtvolumen aller mitgeführten Pulver im Handgepäck. Dies ist ein Volumenlimit für die Gesamtheit der Pulver; weder 350 g noch 350 ml pro Behälter.
- Gewöhnliches trockenes kosmetisches Trockenshampoo zum persönlichen Gebrauch unter den separat ausgewiesenen kosmetischen Nettomengenbedingungen. Die zusätzlichen Pulverbedingungen der ausführenden Fluggesellschaft hängen von der Reiseroute ab; weitere Sicherheitskontrollen bleiben erforderlich.
Quellen
Aufgabegepäck
Antwort
- Gefahrgut: Bedingt
- Gewöhnliches trockenes Trockenshampoo-Pulver ohne Treibgas und Druckbehälter als kosmetischer Toilettenartikel zum persönlichen Gebrauch. Diese Antwort bewertet die Gefahrgutregeln der genannten Fluggesellschaft; die Sicherheitskontrolle bleibt erforderlich.
- Höchstens 0,5 kg Nettomenge je Pulverartikel.
- Höchstens 2 kg oder 2 l Nettomenge pro Person für alle erfassten nicht radioaktiven medizinischen Artikel, Toilettenartikel und zulässigen Haushalts- oder Sportaerosole zusammen, über Hand- und Aufgabegepäck gemeinsam.
Quellen
Am Körper
Keine sichere Antwort
- Regelwerk: Die Quellen reichen für eine sichere Antwort nicht aus.
Quellen
Quelle fehlt.
Schweiz + SWISS nach Togo: trockenes Pulver
- Abflugland
- Schweiz
- Zielland
- Togo
- Fluggesellschaft
- SWISS
Handgepäck
Antwort
- Gefahrgut: Bedingt
- Gewöhnliches trockenes Trockenshampoo-Pulver ohne Treibgas und Druckbehälter als kosmetischer Toilettenartikel zum persönlichen Gebrauch. Diese Antwort bewertet die Gefahrgutregeln der genannten Fluggesellschaft; die Sicherheitskontrolle bleibt erforderlich.
- Höchstens 0,5 kg Nettomenge je Pulverartikel.
- Höchstens 2 kg oder 2 l Nettomenge pro Person für alle erfassten nicht radioaktiven medizinischen Artikel, Toilettenartikel und zulässigen Haushalts- oder Sportaerosole zusammen, über Hand- und Aufgabegepäck gemeinsam.
- Genehmigung der Fluggesellschaft: Bedingt
- Die Betreiberquelle nennt Ausnahmen für Medikamente, Babynahrung und menschliche Asche sowie für Pulver, das in Geschäften im Sicherheitsbereich des Flughafens gekauft und in einem versiegelten, durchsichtigen Beutel aufbewahrt wird. Gewöhnliches mitgebrachtes kosmetisches Haarpuder erfüllt diese Ausnahmen nicht allein durch einen geschlossenen Beutel.
- Auch unter 350 ml Gesamtvolumen kann die Mitnahme im Handgepäck bei Zweifeln an der Echtheit der Substanz abgelehnt werden.
- Bei Reiseziel USA oder Togo ab DE, AT oder CH: höchstens 350 ml Gesamtvolumen aller mitgeführten Pulver im Handgepäck. Dies ist ein Volumenlimit für die Gesamtheit der Pulver; weder 350 g noch 350 ml pro Behälter.
- Gewöhnliches trockenes kosmetisches Trockenshampoo zum persönlichen Gebrauch unter den separat ausgewiesenen kosmetischen Nettomengenbedingungen. Die zusätzlichen Pulverbedingungen der ausführenden Fluggesellschaft hängen von der Reiseroute ab; weitere Sicherheitskontrollen bleiben erforderlich.
Quellen
Aufgabegepäck
Antwort
- Gefahrgut: Bedingt
- Gewöhnliches trockenes Trockenshampoo-Pulver ohne Treibgas und Druckbehälter als kosmetischer Toilettenartikel zum persönlichen Gebrauch. Diese Antwort bewertet die Gefahrgutregeln der genannten Fluggesellschaft; die Sicherheitskontrolle bleibt erforderlich.
- Höchstens 0,5 kg Nettomenge je Pulverartikel.
- Höchstens 2 kg oder 2 l Nettomenge pro Person für alle erfassten nicht radioaktiven medizinischen Artikel, Toilettenartikel und zulässigen Haushalts- oder Sportaerosole zusammen, über Hand- und Aufgabegepäck gemeinsam.
Quellen
Am Körper
Keine sichere Antwort
- Regelwerk: Die Quellen reichen für eine sichere Antwort nicht aus.
Quellen
Quelle fehlt.
Deutschland + Lufthansa nach Frankreich: trockenes Pulver · gleiche Bedingungen für 3 KombinationenHandgepäck: Mit BedingungenAufgabegepäck: Mit Bedingungen
Handgepäck
Antwort
- Gefahrgut: Bedingt
- Gewöhnliches trockenes Trockenshampoo-Pulver ohne Treibgas und Druckbehälter als kosmetischer Toilettenartikel zum persönlichen Gebrauch. Diese Antwort bewertet die Gefahrgutregeln der genannten Fluggesellschaft; die Sicherheitskontrolle bleibt erforderlich.
- Höchstens 0,5 kg Nettomenge je Pulverartikel.
- Höchstens 2 kg oder 2 l Nettomenge pro Person für alle erfassten nicht radioaktiven medizinischen Artikel, Toilettenartikel und zulässigen Haushalts- oder Sportaerosole zusammen, über Hand- und Aufgabegepäck gemeinsam.
- Genehmigung der Fluggesellschaft: Bedingt
- Gewöhnliches trockenes kosmetisches Trockenshampoo zum persönlichen Gebrauch unter den separat ausgewiesenen kosmetischen Nettomengenbedingungen. Die zusätzlichen Pulverbedingungen der ausführenden Fluggesellschaft hängen von der Reiseroute ab; weitere Sicherheitskontrollen bleiben erforderlich.
Aufgabegepäck
Antwort
- Gefahrgut: Bedingt
- Gewöhnliches trockenes Trockenshampoo-Pulver ohne Treibgas und Druckbehälter als kosmetischer Toilettenartikel zum persönlichen Gebrauch. Diese Antwort bewertet die Gefahrgutregeln der genannten Fluggesellschaft; die Sicherheitskontrolle bleibt erforderlich.
- Höchstens 0,5 kg Nettomenge je Pulverartikel.
- Höchstens 2 kg oder 2 l Nettomenge pro Person für alle erfassten nicht radioaktiven medizinischen Artikel, Toilettenartikel und zulässigen Haushalts- oder Sportaerosole zusammen, über Hand- und Aufgabegepäck gemeinsam.
Am Körper
Keine sichere Antwort
- Regelwerk: Die Quellen reichen für eine sichere Antwort nicht aus.
Flüge und Quellen
Deutschland + Lufthansa nach Frankreich: trockenes Pulver
- Abflugland
- Deutschland
- Zielland
- Frankreich
- Fluggesellschaft
- Lufthansa
Handgepäck
Antwort
- Gefahrgut: Bedingt
- Gewöhnliches trockenes Trockenshampoo-Pulver ohne Treibgas und Druckbehälter als kosmetischer Toilettenartikel zum persönlichen Gebrauch. Diese Antwort bewertet die Gefahrgutregeln der genannten Fluggesellschaft; die Sicherheitskontrolle bleibt erforderlich.
- Höchstens 0,5 kg Nettomenge je Pulverartikel.
- Höchstens 2 kg oder 2 l Nettomenge pro Person für alle erfassten nicht radioaktiven medizinischen Artikel, Toilettenartikel und zulässigen Haushalts- oder Sportaerosole zusammen, über Hand- und Aufgabegepäck gemeinsam.
- Genehmigung der Fluggesellschaft: Bedingt
- Gewöhnliches trockenes kosmetisches Trockenshampoo zum persönlichen Gebrauch unter den separat ausgewiesenen kosmetischen Nettomengenbedingungen. Die zusätzlichen Pulverbedingungen der ausführenden Fluggesellschaft hängen von der Reiseroute ab; weitere Sicherheitskontrollen bleiben erforderlich.
Quellen
Aufgabegepäck
Antwort
- Gefahrgut: Bedingt
- Gewöhnliches trockenes Trockenshampoo-Pulver ohne Treibgas und Druckbehälter als kosmetischer Toilettenartikel zum persönlichen Gebrauch. Diese Antwort bewertet die Gefahrgutregeln der genannten Fluggesellschaft; die Sicherheitskontrolle bleibt erforderlich.
- Höchstens 0,5 kg Nettomenge je Pulverartikel.
- Höchstens 2 kg oder 2 l Nettomenge pro Person für alle erfassten nicht radioaktiven medizinischen Artikel, Toilettenartikel und zulässigen Haushalts- oder Sportaerosole zusammen, über Hand- und Aufgabegepäck gemeinsam.
Quellen
Am Körper
Keine sichere Antwort
- Regelwerk: Die Quellen reichen für eine sichere Antwort nicht aus.
Quellen
Quelle fehlt.
Österreich + Austrian Airlines nach Frankreich: trockenes Pulver
- Abflugland
- Österreich
- Zielland
- Frankreich
- Fluggesellschaft
- Austrian Airlines
Handgepäck
Antwort
- Gefahrgut: Bedingt
- Gewöhnliches trockenes Trockenshampoo-Pulver ohne Treibgas und Druckbehälter als kosmetischer Toilettenartikel zum persönlichen Gebrauch. Diese Antwort bewertet die Gefahrgutregeln der genannten Fluggesellschaft; die Sicherheitskontrolle bleibt erforderlich.
- Höchstens 0,5 kg Nettomenge je Pulverartikel.
- Höchstens 2 kg oder 2 l Nettomenge pro Person für alle erfassten nicht radioaktiven medizinischen Artikel, Toilettenartikel und zulässigen Haushalts- oder Sportaerosole zusammen, über Hand- und Aufgabegepäck gemeinsam.
- Genehmigung der Fluggesellschaft: Bedingt
- Gewöhnliches trockenes kosmetisches Trockenshampoo zum persönlichen Gebrauch unter den separat ausgewiesenen kosmetischen Nettomengenbedingungen. Die zusätzlichen Pulverbedingungen der ausführenden Fluggesellschaft hängen von der Reiseroute ab; weitere Sicherheitskontrollen bleiben erforderlich.
Quellen
Aufgabegepäck
Antwort
- Gefahrgut: Bedingt
- Gewöhnliches trockenes Trockenshampoo-Pulver ohne Treibgas und Druckbehälter als kosmetischer Toilettenartikel zum persönlichen Gebrauch. Diese Antwort bewertet die Gefahrgutregeln der genannten Fluggesellschaft; die Sicherheitskontrolle bleibt erforderlich.
- Höchstens 0,5 kg Nettomenge je Pulverartikel.
- Höchstens 2 kg oder 2 l Nettomenge pro Person für alle erfassten nicht radioaktiven medizinischen Artikel, Toilettenartikel und zulässigen Haushalts- oder Sportaerosole zusammen, über Hand- und Aufgabegepäck gemeinsam.
Quellen
Am Körper
Keine sichere Antwort
- Regelwerk: Die Quellen reichen für eine sichere Antwort nicht aus.
Quellen
Quelle fehlt.
Schweiz + SWISS nach Frankreich: trockenes Pulver
- Abflugland
- Schweiz
- Zielland
- Frankreich
- Fluggesellschaft
- SWISS
Handgepäck
Antwort
- Gefahrgut: Bedingt
- Gewöhnliches trockenes Trockenshampoo-Pulver ohne Treibgas und Druckbehälter als kosmetischer Toilettenartikel zum persönlichen Gebrauch. Diese Antwort bewertet die Gefahrgutregeln der genannten Fluggesellschaft; die Sicherheitskontrolle bleibt erforderlich.
- Höchstens 0,5 kg Nettomenge je Pulverartikel.
- Höchstens 2 kg oder 2 l Nettomenge pro Person für alle erfassten nicht radioaktiven medizinischen Artikel, Toilettenartikel und zulässigen Haushalts- oder Sportaerosole zusammen, über Hand- und Aufgabegepäck gemeinsam.
- Genehmigung der Fluggesellschaft: Bedingt
- Gewöhnliches trockenes kosmetisches Trockenshampoo zum persönlichen Gebrauch unter den separat ausgewiesenen kosmetischen Nettomengenbedingungen. Die zusätzlichen Pulverbedingungen der ausführenden Fluggesellschaft hängen von der Reiseroute ab; weitere Sicherheitskontrollen bleiben erforderlich.
Quellen
Aufgabegepäck
Antwort
- Gefahrgut: Bedingt
- Gewöhnliches trockenes Trockenshampoo-Pulver ohne Treibgas und Druckbehälter als kosmetischer Toilettenartikel zum persönlichen Gebrauch. Diese Antwort bewertet die Gefahrgutregeln der genannten Fluggesellschaft; die Sicherheitskontrolle bleibt erforderlich.
- Höchstens 0,5 kg Nettomenge je Pulverartikel.
- Höchstens 2 kg oder 2 l Nettomenge pro Person für alle erfassten nicht radioaktiven medizinischen Artikel, Toilettenartikel und zulässigen Haushalts- oder Sportaerosole zusammen, über Hand- und Aufgabegepäck gemeinsam.
Quellen
Am Körper
Keine sichere Antwort
- Regelwerk: Die Quellen reichen für eine sichere Antwort nicht aus.
Quellen
Quelle fehlt.
München MUC: Aerosol, nur Sicherheitskontrolle an sämtlichen KontrollstellenHandgepäck: Mit BedingungenAufgabegepäck: Nicht geklärt
Handgepäck
Antwort
- Sicherheitskontrolle: Bedingt
- Bei Umstieg mit erneuter Kontrolle und beim Rückflug die dort geltenden Flüssigkeitsregeln prüfen.
- Flüssigkeiten können im Handgepäck bleiben. Das Sicherheitspersonal kann zusätzliche Prüfungen verlangen. Diese Sicherheitsgrenze hebt die Nettomengenlimits für Trockenshampoo und die Bedingungen der ausführenden Fluggesellschaft nicht auf.
- München MUC: seit 18.09.2026 an sämtlichen Sicherheitskontrollstellen bis zu 2 l Fassungsvermögen je Flüssigkeitsbehälter. Mehrere Behälter sind möglich.
Aufgabegepäck
Keine sichere Antwort
- Regelwerk: Die Quellen reichen für eine sichere Antwort nicht aus.
Am Körper
Keine sichere Antwort
- Regelwerk: Die Quellen reichen für eine sichere Antwort nicht aus.
Flüge und Quellen
München MUC: Aerosol, nur Sicherheitskontrolle an sämtlichen Kontrollstellen
- Abflugland
- Deutschland
- Flughafen
- MUC
Handgepäck
Antwort
- Sicherheitskontrolle: Bedingt
- Bei Umstieg mit erneuter Kontrolle und beim Rückflug die dort geltenden Flüssigkeitsregeln prüfen.
- Flüssigkeiten können im Handgepäck bleiben. Das Sicherheitspersonal kann zusätzliche Prüfungen verlangen. Diese Sicherheitsgrenze hebt die Nettomengenlimits für Trockenshampoo und die Bedingungen der ausführenden Fluggesellschaft nicht auf.
- München MUC: seit 18.09.2026 an sämtlichen Sicherheitskontrollstellen bis zu 2 l Fassungsvermögen je Flüssigkeitsbehälter. Mehrere Behälter sind möglich.
Quellen
Aufgabegepäck
Keine sichere Antwort
- Regelwerk: Die Quellen reichen für eine sichere Antwort nicht aus.
Quellen
Quelle fehlt.
Am Körper
Keine sichere Antwort
- Regelwerk: Die Quellen reichen für eine sichere Antwort nicht aus.
Quellen
Quelle fehlt.
München MUC + Lufthansa: Aerosol, sämtliche Kontrollstellen seit 18.09.2026Handgepäck: Mit BedingungenAufgabegepäck: Mit Bedingungen
Handgepäck
Antwort
- Sicherheitskontrolle: Bedingt
- Bei Umstieg mit erneuter Kontrolle und beim Rückflug die dort geltenden Flüssigkeitsregeln prüfen.
- Flüssigkeiten können im Handgepäck bleiben. Das Sicherheitspersonal kann zusätzliche Prüfungen verlangen. Diese Sicherheitsgrenze hebt die Nettomengenlimits für Trockenshampoo und die Bedingungen der ausführenden Fluggesellschaft nicht auf.
- München MUC: seit 18.09.2026 an sämtlichen Sicherheitskontrollstellen bis zu 2 l Fassungsvermögen je Flüssigkeitsbehälter. Mehrere Behälter sind möglich.
- Gefahrgut: Bedingt
- Gewöhnliches Trockenshampoo als kosmetischer Toilettenartikel zum persönlichen Gebrauch. Technische Sprays und Abwehrsprays sind nicht erfasst.
- Höchstens 0,5 kg oder 0,5 l Nettomenge je Artikel. Gramm und Milliliter sind verschiedene Maße; nicht ohne Produktdaten ineinander umrechnen.
- Höchstens 2 kg oder 2 l Nettomenge pro Person für alle erfassten nicht radioaktiven medizinischen Artikel, Toilettenartikel und zulässigen Haushalts- oder Sportaerosole zusammen, über Hand- und Aufgabegepäck gemeinsam.
- Das Auslassventil der Aerosoldose mit einer Kappe oder einer gleichwertigen Vorrichtung gegen unbeabsichtigtes Sprühen schützen.
Aufgabegepäck
Antwort
- Gefahrgut: Bedingt
- Gewöhnliches Trockenshampoo als kosmetischer Toilettenartikel zum persönlichen Gebrauch. Technische Sprays und Abwehrsprays sind nicht erfasst.
- Höchstens 0,5 kg oder 0,5 l Nettomenge je Artikel. Gramm und Milliliter sind verschiedene Maße; nicht ohne Produktdaten ineinander umrechnen.
- Höchstens 2 kg oder 2 l Nettomenge pro Person für alle erfassten nicht radioaktiven medizinischen Artikel, Toilettenartikel und zulässigen Haushalts- oder Sportaerosole zusammen, über Hand- und Aufgabegepäck gemeinsam.
- Das Auslassventil der Aerosoldose mit einer Kappe oder einer gleichwertigen Vorrichtung gegen unbeabsichtigtes Sprühen schützen.
Am Körper
Keine sichere Antwort
- Regelwerk: Die Quellen reichen für eine sichere Antwort nicht aus.
Flüge und Quellen
München MUC + Lufthansa: Aerosol, sämtliche Kontrollstellen seit 18.09.2026
- Abflugland
- Deutschland
- Flughafen
- MUC
- Fluggesellschaft
- Lufthansa
Handgepäck
Antwort
- Sicherheitskontrolle: Bedingt
- Bei Umstieg mit erneuter Kontrolle und beim Rückflug die dort geltenden Flüssigkeitsregeln prüfen.
- Flüssigkeiten können im Handgepäck bleiben. Das Sicherheitspersonal kann zusätzliche Prüfungen verlangen. Diese Sicherheitsgrenze hebt die Nettomengenlimits für Trockenshampoo und die Bedingungen der ausführenden Fluggesellschaft nicht auf.
- München MUC: seit 18.09.2026 an sämtlichen Sicherheitskontrollstellen bis zu 2 l Fassungsvermögen je Flüssigkeitsbehälter. Mehrere Behälter sind möglich.
- Gefahrgut: Bedingt
- Gewöhnliches Trockenshampoo als kosmetischer Toilettenartikel zum persönlichen Gebrauch. Technische Sprays und Abwehrsprays sind nicht erfasst.
- Höchstens 0,5 kg oder 0,5 l Nettomenge je Artikel. Gramm und Milliliter sind verschiedene Maße; nicht ohne Produktdaten ineinander umrechnen.
- Höchstens 2 kg oder 2 l Nettomenge pro Person für alle erfassten nicht radioaktiven medizinischen Artikel, Toilettenartikel und zulässigen Haushalts- oder Sportaerosole zusammen, über Hand- und Aufgabegepäck gemeinsam.
- Das Auslassventil der Aerosoldose mit einer Kappe oder einer gleichwertigen Vorrichtung gegen unbeabsichtigtes Sprühen schützen.
Quellen
Aufgabegepäck
Antwort
- Gefahrgut: Bedingt
- Gewöhnliches Trockenshampoo als kosmetischer Toilettenartikel zum persönlichen Gebrauch. Technische Sprays und Abwehrsprays sind nicht erfasst.
- Höchstens 0,5 kg oder 0,5 l Nettomenge je Artikel. Gramm und Milliliter sind verschiedene Maße; nicht ohne Produktdaten ineinander umrechnen.
- Höchstens 2 kg oder 2 l Nettomenge pro Person für alle erfassten nicht radioaktiven medizinischen Artikel, Toilettenartikel und zulässigen Haushalts- oder Sportaerosole zusammen, über Hand- und Aufgabegepäck gemeinsam.
- Das Auslassventil der Aerosoldose mit einer Kappe oder einer gleichwertigen Vorrichtung gegen unbeabsichtigtes Sprühen schützen.
Quellen
Am Körper
Keine sichere Antwort
- Regelwerk: Die Quellen reichen für eine sichere Antwort nicht aus.
Quellen
Quelle fehlt.
München MUC + Lufthansa nach USA: trockenes PulverHandgepäck: Mit BedingungenAufgabegepäck: Mit Bedingungen
Handgepäck
Antwort
- Sicherheitskontrolle: Bedingt
- Auch Pulver unter 350 ml kann an dieser Kontrolle abgelehnt werden, wenn es nicht zweifelsfrei als unbedenklich eingestuft wird.
- MUC bei Reiseziel USA: Pulver mit einem Volumen über 350 ml ist im Handgepäck ausgeschlossen.
- Gefahrgut: Bedingt
- Gewöhnliches trockenes Trockenshampoo-Pulver ohne Treibgas und Druckbehälter als kosmetischer Toilettenartikel zum persönlichen Gebrauch. Diese Antwort bewertet die Gefahrgutregeln der genannten Fluggesellschaft; die Sicherheitskontrolle bleibt erforderlich.
- Höchstens 0,5 kg Nettomenge je Pulverartikel.
- Höchstens 2 kg oder 2 l Nettomenge pro Person für alle erfassten nicht radioaktiven medizinischen Artikel, Toilettenartikel und zulässigen Haushalts- oder Sportaerosole zusammen, über Hand- und Aufgabegepäck gemeinsam.
- Genehmigung der Fluggesellschaft: Bedingt
- Die Betreiberquelle nennt Ausnahmen für Medikamente, Babynahrung und menschliche Asche sowie für Pulver, das in Geschäften im Sicherheitsbereich des Flughafens gekauft und in einem versiegelten, durchsichtigen Beutel aufbewahrt wird. Gewöhnliches mitgebrachtes kosmetisches Haarpuder erfüllt diese Ausnahmen nicht allein durch einen geschlossenen Beutel.
- Auch unter 350 ml Gesamtvolumen kann die Mitnahme im Handgepäck bei Zweifeln an der Echtheit der Substanz abgelehnt werden.
- Bei Reiseziel USA oder Togo ab DE, AT oder CH: höchstens 350 ml Gesamtvolumen aller mitgeführten Pulver im Handgepäck. Dies ist ein Volumenlimit für die Gesamtheit der Pulver; weder 350 g noch 350 ml pro Behälter.
- Gewöhnliches trockenes kosmetisches Trockenshampoo zum persönlichen Gebrauch unter den separat ausgewiesenen kosmetischen Nettomengenbedingungen. Die zusätzlichen Pulverbedingungen der ausführenden Fluggesellschaft hängen von der Reiseroute ab; weitere Sicherheitskontrollen bleiben erforderlich.
Aufgabegepäck
Antwort
- Gefahrgut: Bedingt
- Gewöhnliches trockenes Trockenshampoo-Pulver ohne Treibgas und Druckbehälter als kosmetischer Toilettenartikel zum persönlichen Gebrauch. Diese Antwort bewertet die Gefahrgutregeln der genannten Fluggesellschaft; die Sicherheitskontrolle bleibt erforderlich.
- Höchstens 0,5 kg Nettomenge je Pulverartikel.
- Höchstens 2 kg oder 2 l Nettomenge pro Person für alle erfassten nicht radioaktiven medizinischen Artikel, Toilettenartikel und zulässigen Haushalts- oder Sportaerosole zusammen, über Hand- und Aufgabegepäck gemeinsam.
Am Körper
Keine sichere Antwort
- Regelwerk: Die Quellen reichen für eine sichere Antwort nicht aus.
Flüge und Quellen
München MUC + Lufthansa nach USA: trockenes Pulver
- Abflugland
- Deutschland
- Zielland
- Vereinigte Staaten
- Flughafen
- MUC
- Fluggesellschaft
- Lufthansa
Handgepäck
Antwort
- Sicherheitskontrolle: Bedingt
- Auch Pulver unter 350 ml kann an dieser Kontrolle abgelehnt werden, wenn es nicht zweifelsfrei als unbedenklich eingestuft wird.
- MUC bei Reiseziel USA: Pulver mit einem Volumen über 350 ml ist im Handgepäck ausgeschlossen.
- Gefahrgut: Bedingt
- Gewöhnliches trockenes Trockenshampoo-Pulver ohne Treibgas und Druckbehälter als kosmetischer Toilettenartikel zum persönlichen Gebrauch. Diese Antwort bewertet die Gefahrgutregeln der genannten Fluggesellschaft; die Sicherheitskontrolle bleibt erforderlich.
- Höchstens 0,5 kg Nettomenge je Pulverartikel.
- Höchstens 2 kg oder 2 l Nettomenge pro Person für alle erfassten nicht radioaktiven medizinischen Artikel, Toilettenartikel und zulässigen Haushalts- oder Sportaerosole zusammen, über Hand- und Aufgabegepäck gemeinsam.
- Genehmigung der Fluggesellschaft: Bedingt
- Die Betreiberquelle nennt Ausnahmen für Medikamente, Babynahrung und menschliche Asche sowie für Pulver, das in Geschäften im Sicherheitsbereich des Flughafens gekauft und in einem versiegelten, durchsichtigen Beutel aufbewahrt wird. Gewöhnliches mitgebrachtes kosmetisches Haarpuder erfüllt diese Ausnahmen nicht allein durch einen geschlossenen Beutel.
- Auch unter 350 ml Gesamtvolumen kann die Mitnahme im Handgepäck bei Zweifeln an der Echtheit der Substanz abgelehnt werden.
- Bei Reiseziel USA oder Togo ab DE, AT oder CH: höchstens 350 ml Gesamtvolumen aller mitgeführten Pulver im Handgepäck. Dies ist ein Volumenlimit für die Gesamtheit der Pulver; weder 350 g noch 350 ml pro Behälter.
- Gewöhnliches trockenes kosmetisches Trockenshampoo zum persönlichen Gebrauch unter den separat ausgewiesenen kosmetischen Nettomengenbedingungen. Die zusätzlichen Pulverbedingungen der ausführenden Fluggesellschaft hängen von der Reiseroute ab; weitere Sicherheitskontrollen bleiben erforderlich.
Quellen
Aufgabegepäck
Antwort
- Gefahrgut: Bedingt
- Gewöhnliches trockenes Trockenshampoo-Pulver ohne Treibgas und Druckbehälter als kosmetischer Toilettenartikel zum persönlichen Gebrauch. Diese Antwort bewertet die Gefahrgutregeln der genannten Fluggesellschaft; die Sicherheitskontrolle bleibt erforderlich.
- Höchstens 0,5 kg Nettomenge je Pulverartikel.
- Höchstens 2 kg oder 2 l Nettomenge pro Person für alle erfassten nicht radioaktiven medizinischen Artikel, Toilettenartikel und zulässigen Haushalts- oder Sportaerosole zusammen, über Hand- und Aufgabegepäck gemeinsam.
Quellen
Am Körper
Keine sichere Antwort
- Regelwerk: Die Quellen reichen für eine sichere Antwort nicht aus.
Quellen
Quelle fehlt.
Was versprüht die Dose?
Trockenshampoo nimmt Fett am Haaransatz auf. Stärke ist ein typischer Bestandteil; sie wird anschließend verteilt und je nach Produkt ausgebürstet. In einem Aerosol transportiert das Treibgas die feinen Teilchen aus der Dose. Der Behälter steht unter Druck und besitzt ein Auslassventil. Das Wort „trocken“ beschreibt die Haarpflege ohne gewöhnliche Haarwäsche, nicht die Transportform der Packung.
Als konkretes Beispiel nennt Batiste Tropical je nach Variante Butan, Isobutan und Propan beziehungsweise Butan und HFC 152a, dazu Reisstärke, denaturierten Alkohol und Duftstoffe. Alkohol wirkt im Produkt als Lösungsmittel. Die Zutaten unterscheiden sich zwischen Serien und Märkten; lesen Sie das Etikett Ihrer Dose. Diese Herstellerangaben erklären die Zusammensetzung und sind keine Flugfreigabe.
Beim Original Scent Powder nennt der Hersteller unter anderem Tapioka- und Maisstärke, Mica und Silica; das Produkt wird aus dem Behälter auf den Ansatz gestreut. Ein solches trockenes Pulver ohne Treibgas hat keinen Aerosolmechanismus. Die Zutatenliste allein ersetzt bei einem ungewöhnlichen Produkt keine Transportklassifizierung. Auch ein Pumpspray ohne Gas kann flüssig sein und deshalb unter die Flüssigkeitskontrolle fallen.
Welche Zahl zählt an welcher Stelle?
Die übliche Sicherheitskontrolle bewertet das Fassungsvermögen des Behälters: höchstens 100 ml je Dose, zusammen mit den übrigen Flüssigkeiten im eigenen transparenten, wiederverschließbaren 1-l-Beutel. Eine fast leere 150-ml-Dose bleibt ein 150-ml-Behälter. Diese Größenprüfung betrifft das Handgepäck.
Die kosmetischen Gefahrgutregeln bewerten die Nettomenge des Artikels. Bei den geprüften Fluggesellschaften und im unabhängigen BAZL-Kosmetikhinweis gelten höchstens 0,5 kg oder 0,5 l je Artikel. Die gemeinsame Obergrenze beträgt 2 kg oder 2 l pro Person für alle erfassten nicht radioaktiven medizinischen Artikel, Toilettenartikel einschließlich kosmetischer Aerosole sowie zulässigen Haushalts- oder Sportaerosole. Addieren Sie Handgepäck und sämtliche aufgegebenen Taschen. Gramm und Milliliter dürfen Sie ohne entsprechende Produktdaten nicht gleichsetzen.
Kosmetische Aerosole sind eine ausdrücklich zugelassene Artikelkategorie mit Bedingungen. Für die gesonderte Kategorie der Haushalts- oder Sportaerosole verlangen die Quellen nicht brennbares, ungiftiges Gas der Klasse 2.2 ohne Nebengefahr. Diese Zusatzanforderung ist keine pauschale Forderung an gewöhnliches kosmetisches Trockenshampoo mit brennbarem Treibgas. Ein technisches Spray, ein Abwehrspray oder eine ungewöhnliche Gefahrgutformulierung braucht eine eigene Beurteilung.
Deutschland, Österreich und die Schweiz
Bundespolizei, österreichisches BMI und das schweizerische BAZL bestätigen jeweils die allgemeine 100-ml-Kontrolle für Flüssigkeiten, Gele und Aerosole. Die konkreten Abläufe können sich mit der Kontrolltechnik ändern. Aus einer nationalen Grundregel folgt deshalb kein identischer Ablauf an jedem Flughafen.
Für Lufthansa, Austrian Airlines und SWISS wurden die kosmetischen Bedingungen jeweils auf der eigenen Betreiberseite geprüft. Maßgeblich ist die Fluggesellschaft, die Ihren Flug tatsächlich durchführt. Eine Buchung unter einer anderen Marke überträgt deren Bedingungen nicht auf die ausführende Airline. Die Länderantworten ohne Fluggesellschaft zeigen diesen Unterschied: Für Deutschland und Österreich ist aus den Sicherheitsquellen allein die Annahme im Aufgabegepäck nicht vollständig geklärt. Die Schweiz hat zusätzlich den unabhängigen BAZL-Kosmetikhinweis.
Die getrennten Antworten für trockenes Pulver zeigen kosmetische Gefahrgutbedingungen und die zusätzlichen Airline-Bedingungen für das Reiseziel. Für ein wirklich trockenes, treibgasfreies Pulver lässt sich die 100-ml-Regel für Flüssigkeiten nicht allein aus dem Namen ableiten. Halten Sie die Packung für eine mögliche zusätzliche Prüfung bereit. Es wird keine allgemeine Freigabe für jedes Pulver und keine unbegrenzte Menge zugesagt. Eine separate Erlaubnis zum Tragen einer Dose am Körper wurde aus den Betreiberseiten ebenfalls nicht bestätigt.
Pulver bei Reiseziel USA oder Togo
Lufthansa, Austrian Airlines und SWISS begrenzen Pulver im Handgepäck auf Flügen von, nach oder innerhalb der USA und Togos auf insgesamt 350 ml Volumen. Bei den hier gezeigten Abflügen aus DE, AT oder CH entscheidet deshalb das Reiseziel über diese Zusatzregel. Sie gilt für das Gesamtvolumen aller mitgeführten Pulver, nicht für jede einzelne Packung; 350 ml ist kein Gewicht in Gramm. Auch unter 350 ml können Pulver bei Zweifeln an ihrer Echtheit abgelehnt werden. Die kosmetischen Grenzen von 0,5 kg netto je Pulverartikel und 2 kg oder 2 l netto gemeinsam bleiben eine getrennte Prüfung.
Die drei Airlines nennen Ausnahmen für Medikamente, Babynahrung und menschliche Asche sowie für Pulver, das in Geschäften im Sicherheitsbereich des Flughafens gekauft wurde und in einem versiegelten, durchsichtigen Beutel aufbewahrt wird. Mitgebrachtes Haarpuder wird durch einen selbst verschlossenen Beutel nicht automatisch ausgenommen. Die hier geprüfte gewöhnliche Kosmetik ist keine medizinische Ausnahme. Für das Aufgabegepäck wird aus diesem Pulverabschnitt keine 350-ml-Grenze übernommen.
Wenn das Reiseziel fehlt, bleibt die Handgepäckantwort für Pulver wegen dieser unterschiedlichen Airline-Bedingungen offen. Das kosmetische Nettolimit allein ergibt keine vollständige Kabinenfreigabe. Frankreich ist ein ausdrücklich gezeigtes anderes Reiseziel; dort wird die USA/Togo-Zusatzbedingung nicht angewendet. Weitere Kontrollen und Einfuhrfragen müssen Sie weiterhin prüfen.
München MUC seit 18. September 2026
Die aktuelle Hauptseite des Flughafens München erlaubt an sämtlichen Sicherheitskontrollstellen Flüssigkeitsbehälter bis zu 2 l. Flüssigkeiten können im Handgepäck bleiben; mehrere Behälter sind möglich. Die Mitteilung des bayerischen Verkehrsministeriums vom 14.09.2026 bestätigt den Beginn am 18.09.2026. Der ältere FAQ-Abschnitt, der weiterhin zwischen CT- und konventionellen Spuren unterscheidet, beschreibt den aktuellen Umfang deshalb nicht zuverlässig.
Für Trockenshampoo bleibt auch in München die kosmetische Nettogrenze von 0,5 kg oder 0,5 l je Artikel maßgeblich. Die gemeinsame 2-kg- oder 2-l-Nettogrenze pro Person und der Ventilschutz gelten zusätzlich. Ein 2-l-Behälter an der Kontrolle bedeutet also keine Erlaubnis für eine Trockenshampoodose mit 2 l Nettomenge. Prüfen Sie bei einer erneuten Kontrolle während des Umstiegs und für den Rückflug die dortige Regel.
Bei Reiseziel USA nennt die Münchner Hauptseite zusätzlich Pulver über 350 ml als im Handgepäck ausgeschlossen; auch darunter kann die Kontrolle die Mitnahme ablehnen, wenn die Unbedenklichkeit nicht feststeht. Diese Pulverkontrolle ist von der 2-l-Regel für Flüssigkeitsbehälter getrennt. Die Airline-Bedingungen und ihre benannten Ausnahmen bleiben zusätzlich maßgeblich.
Die konkrete Packung auf Reisen
Behalten Sie das Originaletikett lesbar. Eine Schutzkappe oder eine gleichwertige Sicherung muss verhindern, dass das Ventil versehentlich auslöst. Packen Sie die Dose so, dass andere Gegenstände den Knopf nicht belasten. Einen Streubehälter schließen Sie dicht. Prüfen Sie bei einem Pulverbehälter auch einen zusätzlichen Applikator und packen Sie lose Teile so, dass sie nicht verloren gehen. Bewahren Sie die Gebrauchsanleitung und die Angaben zum vorgesehenen Verwendungszweck Ihrer konkreten Produktvariante auf. Bei einem ungewöhnlichen Gefahrpiktogramm, einer geänderten Rezeptur oder unklaren Packungsangabe helfen die Transportangaben des Produkts und die ausführende Fluggesellschaft bei der Zuordnung.
Bei mehreren Übernachtungen können Sie das morgens benötigte Trockenshampoo in einer erreichbaren Kosmetiktasche aufbewahren. Trennen Sie verschlossene Produkte von feuchten Handtüchern. Prüfen Sie auch neue Packungen, Proben und nachgekaufte Dosen, bevor Sie zurückfliegen. Die Antwort für ein mitgebrachtes Pulver deckt eine später gekaufte Spraydose nicht automatisch ab. Nach einem Flugwechsel prüfen Sie Abflugort, Airline und Gesamtmenge erneut. Einfuhrregeln des Ziel- oder Transitlands sind eine separate Frage.
Quellen und Prüfstand
Die folgenden Quellen wurden am 03.10.2026 gelesen. Die Regeln trennen Sicherheitskontrolle, kosmetische Gefahrgutbedingungen und Airline; der Hersteller liefert ausschließlich Produktbeispiele.
EU-Sicherheitsvorschriften an Flughäfen; Flugsicherheit; Flüssigkeiten; Medizinische und kosmetische Artikel.
Gefährliche Gegenstände: medizinische und kosmetische Artikel; Gefährliche Gegenstände: medizinische und kosmetische Artikel; Gefährliche Gegenstände: medizinische und kosmetische Artikel; DGR 67, Tabelle 2.3.A; Pulver: USA und Togo; Pulver: USA und Togo; Pulver: USA und Togo.
Handgepäck und Koffer richtig packen; Flughafen München rüstet auf.
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Spraydose, Streupulver oder Pumpspray?
Die Abgabeform entscheidet über die Flüssigkeitskontrolle. Ein Aerosol bleibt ein Aerosol, auch wenn es Stärke als feine Teilchen versprüht.
- Aerosoldose
Ein Druckbehälter mit Ventil und Treibgas. Prüfen Sie für die Sicherheitskontrolle die Behältergröße und für den Transport die Nettomenge. Schützen Sie den Sprühknopf mit einer Kappe.
- Trockenes Pulver ohne Treibgas
Das Produkt wird aus einem Streubehälter aufgetragen. Die LAG-Grenze von 100 ml gilt nicht allein wegen des Namens Trockenshampoo; die kosmetischen Nettomengenlimits und eine mögliche Pulverprüfung bleiben relevant. Eine Pumpflasche ohne Treibgas kann trotzdem Flüssigkeit enthalten. Prüfen Sie Inhalt und Etikett. Treibgasfrei bedeutet nicht automatisch trockenes Pulver.
Handgepäck: Behältergröße und Nettomenge getrennt prüfen
Bei der üblichen Kontrolle legen Sie die Spraydose bis 100 ml mit Ihren übrigen Flüssigkeiten, Gelen und Aerosolen in einen transparenten, wiederverschließbaren Beutel bis 1 l. Pro Person ist ein Beutel vorgesehen. Zeigen Sie ihn separat vor. Für München ist die aktuelle Flughafenregel im Abschnitt unten maßgeblich.
Für den Transport bei Lufthansa, Austrian Airlines und SWISS gilt zusätzlich die kosmetische Gefahrgutregel. Höchstens 0,5 kg oder 0,5 l Nettomenge je Artikel. Gramm und Milliliter sind verschiedene Maße; nicht ohne Produktdaten ineinander umrechnen. Höchstens 2 kg oder 2 l Nettomenge pro Person für alle erfassten nicht radioaktiven medizinischen Artikel, Toilettenartikel und zulässigen Haushalts- oder Sportaerosole zusammen, über Hand- und Aufgabegepäck gemeinsam. Das Auslassventil der Aerosoldose mit einer Kappe oder einer gleichwertigen Vorrichtung gegen unbeabsichtigtes Sprühen schützen.
Die Pulverantworten trennen kosmetische Gefahrgutregeln und zusätzliche Kabinenbedingungen der genannten Fluggesellschaft. Die Kabinenantwort berücksichtigt zusätzlich die Reiseroute. Lufthansa, Austrian Airlines und SWISS begrenzen Pulver im Handgepäck auf Flügen von, nach oder innerhalb der USA und Togos auf insgesamt 350 ml Volumen. Bei den hier gezeigten Abflügen aus DE, AT oder CH entscheidet deshalb das Reiseziel über diese Zusatzregel. Sie gilt für das Gesamtvolumen aller mitgeführten Pulver, nicht für jede einzelne Packung; 350 ml ist kein Gewicht in Gramm. Auch unter 350 ml können Pulver bei Zweifeln an ihrer Echtheit abgelehnt werden. Die kosmetischen Grenzen von 0,5 kg netto je Pulverartikel und 2 kg oder 2 l netto gemeinsam bleiben eine getrennte Prüfung. Die drei Airlines nennen Ausnahmen für Medikamente, Babynahrung und menschliche Asche sowie für Pulver, das in Geschäften im Sicherheitsbereich des Flughafens gekauft wurde und in einem versiegelten, durchsichtigen Beutel aufbewahrt wird. Mitgebrachtes Haarpuder wird durch einen selbst verschlossenen Beutel nicht automatisch ausgenommen. Die hier geprüfte gewöhnliche Kosmetik ist keine medizinische Ausnahme. Für das Aufgabegepäck wird aus diesem Pulverabschnitt keine 350-ml-Grenze übernommen. Wenn das Reiseziel fehlt, bleibt die Handgepäckantwort für Pulver wegen dieser unterschiedlichen Airline-Bedingungen offen. Das kosmetische Nettolimit allein ergibt keine vollständige Kabinenfreigabe. Frankreich ist ein ausdrücklich gezeigtes anderes Reiseziel; dort wird die USA/Togo-Zusatzbedingung nicht angewendet. Weitere Kontrollen und Einfuhrfragen müssen Sie weiterhin prüfen. Bewahren Sie die lesbare Kennzeichnung auf; bei ungewöhnlicher Zusammensetzung prüfen Sie die Transportklassifizierung.
Aufgabegepäck: die gesamte kosmetische Nettomenge addieren
Die geprüften Fluggesellschaften erlauben gewöhnliches kosmetisches Trockenshampoo auch im aufgegebenen Gepäck unter ihren Nettomengen- und Verpackungsbedingungen. Höchstens 0,5 kg oder 0,5 l Nettomenge je Artikel. Gramm und Milliliter sind verschiedene Maße; nicht ohne Produktdaten ineinander umrechnen.
Die gemeinsame 2-kg- oder 2-l-Grenze folgt der Person. Sie teilen sie über alle Gepäckstücke und alle erfassten Artikel. Eine zweite Tasche oder der Wechsel von Hand- zu Aufgabegepäck setzt diese Summe nicht zurück.
Legen Sie die Dose so in den Koffer, dass andere Gegenstände den Sprühknopf nicht drücken können. Ein trockenes Pulver verschließen Sie dicht. Die Sicherheitsgrenze von 100 ml für das Handgepäck gilt nicht für den aufgegebenen Koffer.
Vor dem Packen prüfen
Lesen Sie die aufgedruckte Behältergröße und die Nettomenge getrennt ab. Prüfen Sie auch Miniaturen und Geschenksets, da die Packungen unterschiedlich sein können. Prüfen Sie Abflughafen, erneute Kontrolle beim Umstieg und die tatsächlich ausführende Fluggesellschaft. Prüfen Sie bei einem Pulverbehälter auch einen zusätzlichen Applikator und packen Sie lose Teile so, dass sie nicht verloren gehen. Bewahren Sie die Gebrauchsanleitung und die Angaben zum vorgesehenen Verwendungszweck Ihrer konkreten Produktvariante auf.
Addieren Sie alle erfassten medizinischen Artikel, Toilettenartikel und zulässigen Haushalts- oder Sportaerosole pro Person über alle Taschen.
Setzen Sie die Schutzkappe auf oder sichern Sie das Ventil gleichwertig. Verschließen Sie Pulverbehälter dicht und erhalten Sie das Etikett. Packen Sie das morgens benötigte Produkt griffbereit und getrennt von nassen Handtüchern. Prüfen Sie neu gekaufte Produkte und Ihre Sammlung vor dem Rückflug erneut.
Häufige Fragen
Darf eine halb leere 150-ml-Dose ins Handgepäck?
Bei der üblichen 100-ml-Kontrolle zählt die Behältergröße. Eine halb leere 150-ml-Dose erfüllt diesen Grenzwert nicht. In München gilt seit 18.09.2026 an sämtlichen Kontrollen bis zu 2 l je Behälter; die Nettomengenlimits und die Fluggesellschaft bleiben zusätzlich maßgeblich.
Kann ich eine 200-ml-Dose im Koffer aufgeben?
Bei Lufthansa, Austrian Airlines und SWISS ist gewöhnliches kosmetisches Trockenshampoo unter den geprüften Bedingungen im Aufgabegepäck zulässig: höchstens 0,5 kg oder 0,5 l netto je Artikel, zusammen höchstens 2 kg oder 2 l netto pro Person für alle erfassten Artikel in sämtlichen Gepäckstücken. Schützen Sie das Ventil.
Zählt mein Deodorant zur selben 2-l-Grenze?
Ja, soweit es ein erfasster Toilettenartikel ist. Zur gemeinsamen Nettomenge gehören außerdem die anderen erfassten nicht radioaktiven medizinischen Artikel, Toilettenartikel und zulässigen Haushalts- oder Sportaerosole. Es gibt keine zusätzliche 2-l-Freimenge pro Tasche oder pro Produktart.
Muss trockenes Haarpuder in den Flüssigkeitsbeutel?
Ein wirklich trockenes Pulver ohne Treibgas und Druckbehälter gehört nicht allein wegen seiner kosmetischen Verwendung zu Flüssigkeiten, Gelen oder Aerosolen. Bei den geprüften Fluggesellschaften bleiben die kosmetischen Nettomengenlimits maßgeblich. Ein flüssiges Pumpspray ist wiederum eine Flüssigkeit. Eine gesonderte Kontrolle des Pulvers ist möglich. Lufthansa, Austrian Airlines und SWISS begrenzen Pulver im Handgepäck auf Flügen von, nach oder innerhalb der USA und Togos auf insgesamt 350 ml Volumen. Bei den hier gezeigten Abflügen aus DE, AT oder CH entscheidet deshalb das Reiseziel über diese Zusatzregel. Sie gilt für das Gesamtvolumen aller mitgeführten Pulver, nicht für jede einzelne Packung; 350 ml ist kein Gewicht in Gramm. Auch unter 350 ml können Pulver bei Zweifeln an ihrer Echtheit abgelehnt werden. Die kosmetischen Grenzen von 0,5 kg netto je Pulverartikel und 2 kg oder 2 l netto gemeinsam bleiben eine getrennte Prüfung. Ohne Reiseziel bleibt die Kabinenantwort offen.
Ist eine Dose mit Butan automatisch verboten?
Gewöhnliche kosmetische Toilettenartikel einschließlich Aerosolen werden von den geprüften Quellen ausdrücklich unter Bedingungen zugelassen. Butan in einem kosmetischen Spray ist deshalb kein pauschales Ausschlusskriterium. Die Forderung nach nicht brennbarem, ungiftigem Gas der Klasse 2.2 betrifft die separate Kategorie der Haushalts- und Sportaerosole. Prüfen Sie die konkrete Produktklassifizierung bei ungewöhnlichen Gefahrhinweisen.
Prüfdatum der Quellen
- Flugsicherheit:
- Medizinische und kosmetische Artikel:
- Flüssigkeiten:
- EU-Sicherheitsvorschriften an Flughäfen:
- DGR 67, Tabelle 2.3.A:
- Gefährliche Gegenstände: medizinische und kosmetische Artikel:
- Pulver: USA und Togo:
- Gefährliche Gegenstände: medizinische und kosmetische Artikel:
- Pulver: USA und Togo:
- Handgepäck und Koffer richtig packen:
- Flughafen München rüstet auf:
- Bestimmungen für Reisen in die USA:
- Gefährliche Gegenstände: medizinische und kosmetische Artikel:
- Pulver: USA und Togo: