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TakeOnAPlane

TIERFUTTER AUF REISEN

Darf Tierfutter ins Flugzeug?

Trockenfutter ist fest. Nassfutter, Pasten und Wasser zählen bei der Sicherheitskontrolle zu den Flüssigkeiten: Bei einer 100-ml-Kontrolle brauchen Sie passende Behälter und einen 1-l-Beutel. In München gilt seit 18.09.2026 bis 2 l je Behälter. Prüfen Sie die Einfuhr der jeweiligen Zutaten separat.

Handgepäck

Nicht allgemein bestätigt

Feste Pellets getrennt von Nassfutter packen. Bei einer 100-ml-Kontrolle höchstens 100 ml Fassungsvermögen je Nassfutter-, Pasten- oder Wasserbehälter, zusammen in einem transparenten wiederverschließbaren 1-l-Beutel pro Person. Die Einfuhr bleibt separat.

Aufgabegepäck

Nicht allgemein bestätigt

Die Handgepäck-Flüssigkeitsgrenze entfällt. Schließen Sie trockene und nasse Portionen dicht und schützen Sie Nassfutterbeutel vor Druck und scharfen Zubehörteilen. Klären Sie die Produktannahme, Kühlung und Einfuhr separat.

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Die Konsistenz bestimmt die Flüssigkeitsprüfung, die Zutaten und der Warenursprung die Einfuhr.
Infografik
Tierfutter im Flugzeug. DE / AT / CH · nur konventionelle Flüssigkeitskontrolle Gewöhnliches Nassfutter, Pasten und Wasser · keine Gesamtfreigabe Handgepäck: Mit Flüssigkeitslimit. Bis 100 ml je Behälter. Ein 1-l-Beutel pro Person, transparent und wiederverschließbar. Aufgabegepäck: Kein Kabinenlimit. Handgepäck-Flüssigkeitsgrenze entfällt. Produktannahme, Kühlmittel, Airline und Einfuhr separat. Trockenfutter und feste Leckerli. Ohne Soße: keine Flüssigkeiten. AT bestätigt feste Lebensmittel. Trockene Pellets sind eine Einordnung in diese Kategorie. DE / CH: vollständige Produktfreigabe bei Abflugkontrolle klären. Fütterung, Tiertransport und Futterannahme mit der Airline klären. München MUC: bis 2 l pro Behälter. Seit 18.09.2026 an sämtlichen Sicherheitskontrollstellen. Nassfutter/Pasten/Wasser: mehrere Behälter bis 2 l möglich. Prüfung und Zurückweisung möglich; Einfuhr und Airline separat. Wien: Angaben zu Flüssigkeiten und Pasten unterscheiden sich. Größere Nassportionen dort vorab bestätigen lassen. Einfuhr von Fleisch- oder Milchfutter. Aus Drittländern wie TR ohne passende Ausnahme grundsätzlich verboten. Trocken, konserviert oder originalverpackt schafft keine Freigabe. AT nennt eine Verfahrensausnahme für gleichzeitig mitgeführte Tiere. Deren genauen Bereich für gewöhnliches Futter bei BMF klären. Warenursprung ist nicht das Umsteigeland. Medizinisches Spezialfutter: enge Einfuhrbedingungen. EU: bis 2 kg insgesamt pro Person. CH: bis 2 kg pro mitgeführtem Tier. Nur gesundheitlich benötigtes Futter für das begleitende Heimtier. Vor Verbrauch ohne Kühlung haltbar; verpacktes Markenprodukt. Ungeöffnet, außer gerade in Verwendung; private Reise. Keine bestätigte allgemeine Ausnahme von der Flüssigkeitskontrolle. Färöer/Grönland: gemeinsame Warengruppe. EU: bis 10 kg insgesamt pro Person in der territorialen Gruppe. CH: Tierprodukte und Heimtierfutter teilen die 10 kg pro Person. Fischereierzeugnisse separat; kein eigenes Kontingent je Packung. Tierseuchenmaßnahmen und weitere Zollregeln bleiben zu prüfen. Verschließen Sie haltbare Portionen dicht und lassen Sie die Kennzeichnung lesbar. Schützen Sie Beutel vor Rissen. Prüfen Sie Einfuhr und Rückreise für jede Route. Weitere Herkunftsländer und Transport am Körper stehen auf der Artikelseite. Geprüft 2026-10-03 · TakeOnAPlane.com/de/tierfutter
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Besondere Regeln nach Land, Flughafen, Airline und Ausführung

Was gilt für Ihren Flug?

Wählen Sie Land, Flughafen und Airline und suchen Sie nach Ihrer Ausführung. Bei einer erneuten Kontrolle nach dem Umstieg prüfen Sie auch den dortigen Flughafen.

Ihre Reise und Ihr Gegenstand

19 passende Kombinationen · 13 Antworten

Handgepäck

Mit Bedingungen · Nicht geklärt · Verboten

Aufgabegepäck

Mit Bedingungen · Nicht geklärt · Verboten

Am Körper

Nicht geklärt

Allgemeine Regeln stehen neben den Regeln der Airline und des Flughafens.

Deutschland · Nassfutter, Pasten, Wasser · nur 100-ml-Flüssigkeitsprüfung · gleiche Bedingungen für 3 KombinationenHandgepäck: Mit BedingungenAufgabegepäck: Mit Bedingungen

Handgepäck

Antwort

  • Sicherheitskontrolle: Bedingt
    • Diese Antwort betrifft nur die Flüssigkeitsprüfung. Kontrollentscheidung, Airline und Einfuhr bleiben separat; eine Tierbuchung oder tierärztliche Verordnung schafft keine bestätigte Flüssigkeitsausnahme.
    • Nur gewöhnliches Nassfutter, Pasten und Wasser bei einer Kontrolle mit 100-ml-Regel: höchstens 100 ml Fassungsvermögen je Behälter.
    • Alle Behälter müssen in einen durchsichtigen, wiederverschließbaren 1-l-Beutel passen; ein Beutel pro Person.

Aufgabegepäck

Antwort

  • Sicherheitskontrolle: Bedingt
    • Nur die Handgepäck-Flüssigkeitsgrenze entfällt im Aufgabegepäck; das ist keine vollständige Freigabe für Tierfutter, Kühlmittel, Airline oder Einfuhr.

Am Körper

Keine sichere Antwort

  • Regelwerk: Die Quellen reichen für eine sichere Antwort nicht aus.

Flüge und Quellen

Deutschland · Nassfutter, Pasten, Wasser · nur 100-ml-Flüssigkeitsprüfung
Abflugland
Deutschland

Handgepäck

Antwort

  • Sicherheitskontrolle: Bedingt
    • Diese Antwort betrifft nur die Flüssigkeitsprüfung. Kontrollentscheidung, Airline und Einfuhr bleiben separat; eine Tierbuchung oder tierärztliche Verordnung schafft keine bestätigte Flüssigkeitsausnahme.
    • Nur gewöhnliches Nassfutter, Pasten und Wasser bei einer Kontrolle mit 100-ml-Regel: höchstens 100 ml Fassungsvermögen je Behälter.
    • Alle Behälter müssen in einen durchsichtigen, wiederverschließbaren 1-l-Beutel passen; ein Beutel pro Person.

Quellen

Aufgabegepäck

Antwort

  • Sicherheitskontrolle: Bedingt
    • Nur die Handgepäck-Flüssigkeitsgrenze entfällt im Aufgabegepäck; das ist keine vollständige Freigabe für Tierfutter, Kühlmittel, Airline oder Einfuhr.

Quellen

Am Körper

Keine sichere Antwort

  • Regelwerk: Die Quellen reichen für eine sichere Antwort nicht aus.

Quellen

Quelle fehlt.

Österreich · Nassfutter, Pasten, Wasser · nur 100-ml-Flüssigkeitsprüfung
Abflugland
Österreich

Handgepäck

Antwort

  • Sicherheitskontrolle: Bedingt
    • Diese Antwort betrifft nur die Flüssigkeitsprüfung. Kontrollentscheidung, Airline und Einfuhr bleiben separat; eine Tierbuchung oder tierärztliche Verordnung schafft keine bestätigte Flüssigkeitsausnahme.
    • Nur gewöhnliches Nassfutter, Pasten und Wasser bei einer Kontrolle mit 100-ml-Regel: höchstens 100 ml Fassungsvermögen je Behälter.
    • Alle Behälter müssen in einen durchsichtigen, wiederverschließbaren 1-l-Beutel passen; ein Beutel pro Person.

Quellen

Aufgabegepäck

Antwort

  • Sicherheitskontrolle: Bedingt
    • Nur die Handgepäck-Flüssigkeitsgrenze entfällt im Aufgabegepäck; das ist keine vollständige Freigabe für Tierfutter, Kühlmittel, Airline oder Einfuhr.

Quellen

Am Körper

Keine sichere Antwort

  • Regelwerk: Die Quellen reichen für eine sichere Antwort nicht aus.

Quellen

Quelle fehlt.

Schweiz · Nassfutter, Pasten, Wasser · nur 100-ml-Flüssigkeitsprüfung
Abflugland
Schweiz

Handgepäck

Antwort

  • Sicherheitskontrolle: Bedingt
    • Diese Antwort betrifft nur die Flüssigkeitsprüfung. Kontrollentscheidung, Airline und Einfuhr bleiben separat; eine Tierbuchung oder tierärztliche Verordnung schafft keine bestätigte Flüssigkeitsausnahme.
    • Nur gewöhnliches Nassfutter, Pasten und Wasser bei einer Kontrolle mit 100-ml-Regel: höchstens 100 ml Fassungsvermögen je Behälter.
    • Alle Behälter müssen in einen durchsichtigen, wiederverschließbaren 1-l-Beutel passen; ein Beutel pro Person.

Quellen

Aufgabegepäck

Antwort

  • Sicherheitskontrolle: Bedingt
    • Nur die Handgepäck-Flüssigkeitsgrenze entfällt im Aufgabegepäck; das ist keine vollständige Freigabe für Tierfutter, Kühlmittel, Airline oder Einfuhr.

Quellen

Am Körper

Keine sichere Antwort

  • Regelwerk: Die Quellen reichen für eine sichere Antwort nicht aus.

Quellen

Quelle fehlt.

DE · trockene feste Futterpellets · Produktfreigabe ungeklärt · gleiche Bedingungen für 2 KombinationenHandgepäck: Nicht geklärtAufgabegepäck: Nicht geklärt

Handgepäck

Keine sichere Antwort

  • Sicherheitskontrolle: Die Quellen reichen für eine sichere Antwort nicht aus.

Aufgabegepäck

Keine sichere Antwort

  • Sicherheitskontrolle: Die Quellen reichen für eine sichere Antwort nicht aus.

Am Körper

Keine sichere Antwort

  • Regelwerk: Die Quellen reichen für eine sichere Antwort nicht aus.

Flüge und Quellen

DE · trockene feste Futterpellets · Produktfreigabe ungeklärt
Abflugland
Deutschland

Handgepäck

Keine sichere Antwort

  • Sicherheitskontrolle: Die Quellen reichen für eine sichere Antwort nicht aus.

Quellen

Aufgabegepäck

Keine sichere Antwort

  • Sicherheitskontrolle: Die Quellen reichen für eine sichere Antwort nicht aus.

Quellen

Am Körper

Keine sichere Antwort

  • Regelwerk: Die Quellen reichen für eine sichere Antwort nicht aus.

Quellen

Quelle fehlt.

CH · trockene feste Futterpellets · Produktfreigabe ungeklärt
Abflugland
Schweiz

Handgepäck

Keine sichere Antwort

  • Sicherheitskontrolle: Die Quellen reichen für eine sichere Antwort nicht aus.

Quellen

Aufgabegepäck

Keine sichere Antwort

  • Sicherheitskontrolle: Die Quellen reichen für eine sichere Antwort nicht aus.

Quellen

Am Körper

Keine sichere Antwort

  • Regelwerk: Die Quellen reichen für eine sichere Antwort nicht aus.

Quellen

Quelle fehlt.

AT · trockene feste Futterpellets · Kategorie-EinordnungHandgepäck: Mit BedingungenAufgabegepäck: Nicht geklärt

Handgepäck

Antwort

  • Sicherheitskontrolle: Bedingt
    • Nur feste trockene Futterpellets oder feste Leckerli ohne Soße; Einordnung in die bestätigte Kategorie feste Lebensmittel, kein namentlicher Tierfutterbescheid.
    • Kontrollentscheidung, Airline und Einfuhr bleiben separat; Nassfutter und Pasten gehören nicht in diesen Bereich.

Aufgabegepäck

Keine sichere Antwort

  • Sicherheitskontrolle: Die Quellen reichen für eine sichere Antwort nicht aus.

Am Körper

Keine sichere Antwort

  • Regelwerk: Die Quellen reichen für eine sichere Antwort nicht aus.

Flüge und Quellen

AT · trockene feste Futterpellets · Kategorie-Einordnung
Abflugland
Österreich

Handgepäck

Antwort

  • Sicherheitskontrolle: Bedingt
    • Nur feste trockene Futterpellets oder feste Leckerli ohne Soße; Einordnung in die bestätigte Kategorie feste Lebensmittel, kein namentlicher Tierfutterbescheid.
    • Kontrollentscheidung, Airline und Einfuhr bleiben separat; Nassfutter und Pasten gehören nicht in diesen Bereich.

Quellen

Aufgabegepäck

Keine sichere Antwort

  • Sicherheitskontrolle: Die Quellen reichen für eine sichere Antwort nicht aus.

Quellen

Am Körper

Keine sichere Antwort

  • Regelwerk: Die Quellen reichen für eine sichere Antwort nicht aus.

Quellen

Quelle fehlt.

München MUC · Nassfutter/Pasten/Wasser · nur FlüssigkeitsverfahrenHandgepäck: Mit BedingungenAufgabegepäck: Mit Bedingungen

Handgepäck

Antwort

  • Flughafenverfahren: Bedingt
    • Behälter können geöffnet und aus Sicherheitsgründen zurückgewiesen werden. Diese Flughafenregel bestätigt weder die Einfuhr noch die Airlinefreigabe; Weiter- und Rückflug separat prüfen.
    • Gewöhnliches Nassfutter, Pasten und Wasser als Flüssigkeiten: seit 18.09.2026 an sämtlichen MUC-Sicherheitskontrollstellen bis 2 l Fassungsvermögen pro Einzelbehältnis; mehrere Behälter möglich.

Aufgabegepäck

Antwort

  • Sicherheitskontrolle: Bedingt
    • Nur die Handgepäck-Flüssigkeitsgrenze entfällt im Aufgabegepäck; das ist keine vollständige Freigabe für Tierfutter, Kühlmittel, Airline oder Einfuhr.

Am Körper

Keine sichere Antwort

  • Regelwerk: Die Quellen reichen für eine sichere Antwort nicht aus.

Flüge und Quellen

München MUC · Nassfutter/Pasten/Wasser · nur Flüssigkeitsverfahren
Abflugland
Deutschland
Flughafen
MUC

Handgepäck

Antwort

  • Flughafenverfahren: Bedingt
    • Behälter können geöffnet und aus Sicherheitsgründen zurückgewiesen werden. Diese Flughafenregel bestätigt weder die Einfuhr noch die Airlinefreigabe; Weiter- und Rückflug separat prüfen.
    • Gewöhnliches Nassfutter, Pasten und Wasser als Flüssigkeiten: seit 18.09.2026 an sämtlichen MUC-Sicherheitskontrollstellen bis 2 l Fassungsvermögen pro Einzelbehältnis; mehrere Behälter möglich.

Quellen

Aufgabegepäck

Antwort

  • Sicherheitskontrolle: Bedingt
    • Nur die Handgepäck-Flüssigkeitsgrenze entfällt im Aufgabegepäck; das ist keine vollständige Freigabe für Tierfutter, Kühlmittel, Airline oder Einfuhr.

Quellen

Am Körper

Keine sichere Antwort

  • Regelwerk: Die Quellen reichen für eine sichere Antwort nicht aus.

Quellen

Quelle fehlt.

DE · Einfuhr aus TR · gewöhnliches Fleisch-/Milchfutter ohne AusnahmeHandgepäck: VerbotenAufgabegepäck: Verboten

Handgepäck

Antwort

  • Zoll: Verboten
    • Nur gewöhnliches Tierfutter oder Kauartikel mit Fleisch oder Milch aus einem Drittland wie der Türkei, ohne erfüllte Ausnahme. Trocknung, Dose, Originalpackung oder kleine Menge begründen keine allgemeine Freigabe.
    • Nur private Einfuhr im Reisegepäck. Aktuelle Tierseuchenmaßnahmen und Zollvorschriften bleiben zu prüfen; keine Security- oder Airlinefreigabe.

Aufgabegepäck

Antwort

  • Zoll: Verboten
    • Nur gewöhnliches Tierfutter oder Kauartikel mit Fleisch oder Milch aus einem Drittland wie der Türkei, ohne erfüllte Ausnahme. Trocknung, Dose, Originalpackung oder kleine Menge begründen keine allgemeine Freigabe.
    • Nur private Einfuhr im Reisegepäck. Aktuelle Tierseuchenmaßnahmen und Zollvorschriften bleiben zu prüfen; keine Security- oder Airlinefreigabe.

Am Körper

Keine sichere Antwort

  • Regelwerk: Die Quellen reichen für eine sichere Antwort nicht aus.

Flüge und Quellen

DE · Einfuhr aus TR · gewöhnliches Fleisch-/Milchfutter ohne Ausnahme
Abflugland
Türkei
Ursprungsland der Ware
Türkei
Zielland
Deutschland

Handgepäck

Antwort

  • Zoll: Verboten
    • Nur gewöhnliches Tierfutter oder Kauartikel mit Fleisch oder Milch aus einem Drittland wie der Türkei, ohne erfüllte Ausnahme. Trocknung, Dose, Originalpackung oder kleine Menge begründen keine allgemeine Freigabe.
    • Nur private Einfuhr im Reisegepäck. Aktuelle Tierseuchenmaßnahmen und Zollvorschriften bleiben zu prüfen; keine Security- oder Airlinefreigabe.

Quellen

Aufgabegepäck

Antwort

  • Zoll: Verboten
    • Nur gewöhnliches Tierfutter oder Kauartikel mit Fleisch oder Milch aus einem Drittland wie der Türkei, ohne erfüllte Ausnahme. Trocknung, Dose, Originalpackung oder kleine Menge begründen keine allgemeine Freigabe.
    • Nur private Einfuhr im Reisegepäck. Aktuelle Tierseuchenmaßnahmen und Zollvorschriften bleiben zu prüfen; keine Security- oder Airlinefreigabe.

Quellen

Am Körper

Keine sichere Antwort

  • Regelwerk: Die Quellen reichen für eine sichere Antwort nicht aus.

Quellen

Quelle fehlt.

DE · Einfuhr aus TR · medizinisch benötigtes Heimtierfutter · gleiche Bedingungen für 2 KombinationenHandgepäck: Mit BedingungenAufgabegepäck: Mit Bedingungen

Handgepäck

Antwort

  • Zoll: Bedingt
    • Nur aus gesundheitlichen Gründen benötigtes Spezialfutter für das den Passagier begleitende Heimtier.
    • Nur private Einfuhr im Reisegepäck. Aktuelle Tierseuchenmaßnahmen und Zollvorschriften bleiben zu prüfen; keine Security- oder Airlinefreigabe.
    • Höchstens 2 kg medizinisches Heimtierfutter insgesamt pro Person, kein gesondertes Kontingent je Packung.
    • Vor dem Verbrauch ohne Kühlung haltbar, verpacktes Markenprodukt für den direkten Verkauf an Endverbraucher; ungeöffnet, außer bei gegenwärtiger Verwendung.

Aufgabegepäck

Antwort

  • Zoll: Bedingt
    • Nur aus gesundheitlichen Gründen benötigtes Spezialfutter für das den Passagier begleitende Heimtier.
    • Nur private Einfuhr im Reisegepäck. Aktuelle Tierseuchenmaßnahmen und Zollvorschriften bleiben zu prüfen; keine Security- oder Airlinefreigabe.
    • Höchstens 2 kg medizinisches Heimtierfutter insgesamt pro Person, kein gesondertes Kontingent je Packung.
    • Vor dem Verbrauch ohne Kühlung haltbar, verpacktes Markenprodukt für den direkten Verkauf an Endverbraucher; ungeöffnet, außer bei gegenwärtiger Verwendung.

Am Körper

Keine sichere Antwort

  • Regelwerk: Die Quellen reichen für eine sichere Antwort nicht aus.

Flüge und Quellen

DE · Einfuhr aus TR · medizinisch benötigtes Heimtierfutter
Abflugland
Türkei
Ursprungsland der Ware
Türkei
Zielland
Deutschland

Handgepäck

Antwort

  • Zoll: Bedingt
    • Nur aus gesundheitlichen Gründen benötigtes Spezialfutter für das den Passagier begleitende Heimtier.
    • Nur private Einfuhr im Reisegepäck. Aktuelle Tierseuchenmaßnahmen und Zollvorschriften bleiben zu prüfen; keine Security- oder Airlinefreigabe.
    • Höchstens 2 kg medizinisches Heimtierfutter insgesamt pro Person, kein gesondertes Kontingent je Packung.
    • Vor dem Verbrauch ohne Kühlung haltbar, verpacktes Markenprodukt für den direkten Verkauf an Endverbraucher; ungeöffnet, außer bei gegenwärtiger Verwendung.

Quellen

Aufgabegepäck

Antwort

  • Zoll: Bedingt
    • Nur aus gesundheitlichen Gründen benötigtes Spezialfutter für das den Passagier begleitende Heimtier.
    • Nur private Einfuhr im Reisegepäck. Aktuelle Tierseuchenmaßnahmen und Zollvorschriften bleiben zu prüfen; keine Security- oder Airlinefreigabe.
    • Höchstens 2 kg medizinisches Heimtierfutter insgesamt pro Person, kein gesondertes Kontingent je Packung.
    • Vor dem Verbrauch ohne Kühlung haltbar, verpacktes Markenprodukt für den direkten Verkauf an Endverbraucher; ungeöffnet, außer bei gegenwärtiger Verwendung.

Quellen

Am Körper

Keine sichere Antwort

  • Regelwerk: Die Quellen reichen für eine sichere Antwort nicht aus.

Quellen

Quelle fehlt.

AT · Einfuhr aus TR · medizinisch benötigtes Heimtierfutter
Abflugland
Türkei
Ursprungsland der Ware
Türkei
Zielland
Österreich

Handgepäck

Antwort

  • Zoll: Bedingt
    • Nur aus gesundheitlichen Gründen benötigtes Spezialfutter für das den Passagier begleitende Heimtier.
    • Nur private Einfuhr im Reisegepäck. Aktuelle Tierseuchenmaßnahmen und Zollvorschriften bleiben zu prüfen; keine Security- oder Airlinefreigabe.
    • Höchstens 2 kg medizinisches Heimtierfutter insgesamt pro Person, kein gesondertes Kontingent je Packung.
    • Vor dem Verbrauch ohne Kühlung haltbar, verpacktes Markenprodukt für den direkten Verkauf an Endverbraucher; ungeöffnet, außer bei gegenwärtiger Verwendung.

Quellen

Aufgabegepäck

Antwort

  • Zoll: Bedingt
    • Nur aus gesundheitlichen Gründen benötigtes Spezialfutter für das den Passagier begleitende Heimtier.
    • Nur private Einfuhr im Reisegepäck. Aktuelle Tierseuchenmaßnahmen und Zollvorschriften bleiben zu prüfen; keine Security- oder Airlinefreigabe.
    • Höchstens 2 kg medizinisches Heimtierfutter insgesamt pro Person, kein gesondertes Kontingent je Packung.
    • Vor dem Verbrauch ohne Kühlung haltbar, verpacktes Markenprodukt für den direkten Verkauf an Endverbraucher; ungeöffnet, außer bei gegenwärtiger Verwendung.

Quellen

Am Körper

Keine sichere Antwort

  • Regelwerk: Die Quellen reichen für eine sichere Antwort nicht aus.

Quellen

Quelle fehlt.

DE · Einfuhr · Futter mit Ursprung FO, territoriale FO/GL-Gruppe · gleiche Bedingungen für 2 KombinationenHandgepäck: Mit BedingungenAufgabegepäck: Mit Bedingungen

Handgepäck

Antwort

  • Zoll: Bedingt
    • Nur private Einfuhr im Reisegepäck. Aktuelle Tierseuchenmaßnahmen und Zollvorschriften bleiben zu prüfen; keine Security- oder Airlinefreigabe.
    • Färöer/Grönland: höchstens 10 kg insgesamt pro Person für die Waren der territorialen Ausnahme Artikel 7 Buchstabe g; Fischereierzeugnisse und Pflanzen zum Anpflanzen zählen nicht zu dieser Gruppe.
    • Warenursprung Färöer oder Grönland; eine dortige Zwischenlandung reicht nicht.

Aufgabegepäck

Antwort

  • Zoll: Bedingt
    • Nur private Einfuhr im Reisegepäck. Aktuelle Tierseuchenmaßnahmen und Zollvorschriften bleiben zu prüfen; keine Security- oder Airlinefreigabe.
    • Färöer/Grönland: höchstens 10 kg insgesamt pro Person für die Waren der territorialen Ausnahme Artikel 7 Buchstabe g; Fischereierzeugnisse und Pflanzen zum Anpflanzen zählen nicht zu dieser Gruppe.
    • Warenursprung Färöer oder Grönland; eine dortige Zwischenlandung reicht nicht.

Am Körper

Keine sichere Antwort

  • Regelwerk: Die Quellen reichen für eine sichere Antwort nicht aus.

Flüge und Quellen

DE · Einfuhr · Futter mit Ursprung FO, territoriale FO/GL-Gruppe
Abflugland
Färöer
Ursprungsland der Ware
Färöer
Zielland
Deutschland

Handgepäck

Antwort

  • Zoll: Bedingt
    • Nur private Einfuhr im Reisegepäck. Aktuelle Tierseuchenmaßnahmen und Zollvorschriften bleiben zu prüfen; keine Security- oder Airlinefreigabe.
    • Färöer/Grönland: höchstens 10 kg insgesamt pro Person für die Waren der territorialen Ausnahme Artikel 7 Buchstabe g; Fischereierzeugnisse und Pflanzen zum Anpflanzen zählen nicht zu dieser Gruppe.
    • Warenursprung Färöer oder Grönland; eine dortige Zwischenlandung reicht nicht.

Quellen

Aufgabegepäck

Antwort

  • Zoll: Bedingt
    • Nur private Einfuhr im Reisegepäck. Aktuelle Tierseuchenmaßnahmen und Zollvorschriften bleiben zu prüfen; keine Security- oder Airlinefreigabe.
    • Färöer/Grönland: höchstens 10 kg insgesamt pro Person für die Waren der territorialen Ausnahme Artikel 7 Buchstabe g; Fischereierzeugnisse und Pflanzen zum Anpflanzen zählen nicht zu dieser Gruppe.
    • Warenursprung Färöer oder Grönland; eine dortige Zwischenlandung reicht nicht.

Quellen

Am Körper

Keine sichere Antwort

  • Regelwerk: Die Quellen reichen für eine sichere Antwort nicht aus.

Quellen

Quelle fehlt.

AT · Einfuhr · Futter mit Ursprung FO, territoriale FO/GL-Gruppe
Abflugland
Färöer
Ursprungsland der Ware
Färöer
Zielland
Österreich

Handgepäck

Antwort

  • Zoll: Bedingt
    • Nur private Einfuhr im Reisegepäck. Aktuelle Tierseuchenmaßnahmen und Zollvorschriften bleiben zu prüfen; keine Security- oder Airlinefreigabe.
    • Färöer/Grönland: höchstens 10 kg insgesamt pro Person für die Waren der territorialen Ausnahme Artikel 7 Buchstabe g; Fischereierzeugnisse und Pflanzen zum Anpflanzen zählen nicht zu dieser Gruppe.
    • Warenursprung Färöer oder Grönland; eine dortige Zwischenlandung reicht nicht.

Quellen

Aufgabegepäck

Antwort

  • Zoll: Bedingt
    • Nur private Einfuhr im Reisegepäck. Aktuelle Tierseuchenmaßnahmen und Zollvorschriften bleiben zu prüfen; keine Security- oder Airlinefreigabe.
    • Färöer/Grönland: höchstens 10 kg insgesamt pro Person für die Waren der territorialen Ausnahme Artikel 7 Buchstabe g; Fischereierzeugnisse und Pflanzen zum Anpflanzen zählen nicht zu dieser Gruppe.
    • Warenursprung Färöer oder Grönland; eine dortige Zwischenlandung reicht nicht.

Quellen

Am Körper

Keine sichere Antwort

  • Regelwerk: Die Quellen reichen für eine sichere Antwort nicht aus.

Quellen

Quelle fehlt.

AT · Einfuhr aus TR · gewöhnliches Fleisch-/Milchfutter ohne AusnahmeHandgepäck: VerbotenAufgabegepäck: Verboten

Handgepäck

Antwort

  • Zoll: Verboten
    • Dieser Bereich gilt für gewöhnliches Futter, das nicht zur Verfütterung an gleichzeitig mitgeführte Heimtiere unter der gesonderten BMF-Verfahrensausnahme bestimmt ist.
    • Nur gewöhnliches Tierfutter oder Kauartikel mit Fleisch oder Milch aus einem Drittland wie der Türkei, ohne erfüllte Ausnahme. Trocknung, Dose, Originalpackung oder kleine Menge begründen keine allgemeine Freigabe.
    • Nur private Einfuhr im Reisegepäck. Aktuelle Tierseuchenmaßnahmen und Zollvorschriften bleiben zu prüfen; keine Security- oder Airlinefreigabe.

Aufgabegepäck

Antwort

  • Zoll: Verboten
    • Dieser Bereich gilt für gewöhnliches Futter, das nicht zur Verfütterung an gleichzeitig mitgeführte Heimtiere unter der gesonderten BMF-Verfahrensausnahme bestimmt ist.
    • Nur gewöhnliches Tierfutter oder Kauartikel mit Fleisch oder Milch aus einem Drittland wie der Türkei, ohne erfüllte Ausnahme. Trocknung, Dose, Originalpackung oder kleine Menge begründen keine allgemeine Freigabe.
    • Nur private Einfuhr im Reisegepäck. Aktuelle Tierseuchenmaßnahmen und Zollvorschriften bleiben zu prüfen; keine Security- oder Airlinefreigabe.

Am Körper

Keine sichere Antwort

  • Regelwerk: Die Quellen reichen für eine sichere Antwort nicht aus.

Flüge und Quellen

AT · Einfuhr aus TR · gewöhnliches Fleisch-/Milchfutter ohne Ausnahme
Abflugland
Türkei
Ursprungsland der Ware
Türkei
Zielland
Österreich

Handgepäck

Antwort

  • Zoll: Verboten
    • Dieser Bereich gilt für gewöhnliches Futter, das nicht zur Verfütterung an gleichzeitig mitgeführte Heimtiere unter der gesonderten BMF-Verfahrensausnahme bestimmt ist.
    • Nur gewöhnliches Tierfutter oder Kauartikel mit Fleisch oder Milch aus einem Drittland wie der Türkei, ohne erfüllte Ausnahme. Trocknung, Dose, Originalpackung oder kleine Menge begründen keine allgemeine Freigabe.
    • Nur private Einfuhr im Reisegepäck. Aktuelle Tierseuchenmaßnahmen und Zollvorschriften bleiben zu prüfen; keine Security- oder Airlinefreigabe.

Quellen

Aufgabegepäck

Antwort

  • Zoll: Verboten
    • Dieser Bereich gilt für gewöhnliches Futter, das nicht zur Verfütterung an gleichzeitig mitgeführte Heimtiere unter der gesonderten BMF-Verfahrensausnahme bestimmt ist.
    • Nur gewöhnliches Tierfutter oder Kauartikel mit Fleisch oder Milch aus einem Drittland wie der Türkei, ohne erfüllte Ausnahme. Trocknung, Dose, Originalpackung oder kleine Menge begründen keine allgemeine Freigabe.
    • Nur private Einfuhr im Reisegepäck. Aktuelle Tierseuchenmaßnahmen und Zollvorschriften bleiben zu prüfen; keine Security- oder Airlinefreigabe.

Quellen

Am Körper

Keine sichere Antwort

  • Regelwerk: Die Quellen reichen für eine sichere Antwort nicht aus.

Quellen

Quelle fehlt.

CH · Einfuhr aus TR · gewöhnliches Fleisch-/Milchfutter ohne AusnahmeHandgepäck: VerbotenAufgabegepäck: Verboten

Handgepäck

Antwort

  • Zoll: Verboten
    • Nur gewöhnliches Tierfutter oder Kauartikel mit Fleisch oder Milch aus einem Drittland wie der Türkei, ohne erfüllte Ausnahme. Trocknung, Dose, Originalpackung oder kleine Menge begründen keine allgemeine Freigabe.
    • Nur private Einfuhr im Reisegepäck. Aktuelle Tierseuchenmaßnahmen und Zollvorschriften bleiben zu prüfen; keine Security- oder Airlinefreigabe.

Aufgabegepäck

Antwort

  • Zoll: Verboten
    • Nur gewöhnliches Tierfutter oder Kauartikel mit Fleisch oder Milch aus einem Drittland wie der Türkei, ohne erfüllte Ausnahme. Trocknung, Dose, Originalpackung oder kleine Menge begründen keine allgemeine Freigabe.
    • Nur private Einfuhr im Reisegepäck. Aktuelle Tierseuchenmaßnahmen und Zollvorschriften bleiben zu prüfen; keine Security- oder Airlinefreigabe.

Am Körper

Keine sichere Antwort

  • Regelwerk: Die Quellen reichen für eine sichere Antwort nicht aus.

Flüge und Quellen

CH · Einfuhr aus TR · gewöhnliches Fleisch-/Milchfutter ohne Ausnahme
Abflugland
Türkei
Ursprungsland der Ware
Türkei
Zielland
Schweiz

Handgepäck

Antwort

  • Zoll: Verboten
    • Nur gewöhnliches Tierfutter oder Kauartikel mit Fleisch oder Milch aus einem Drittland wie der Türkei, ohne erfüllte Ausnahme. Trocknung, Dose, Originalpackung oder kleine Menge begründen keine allgemeine Freigabe.
    • Nur private Einfuhr im Reisegepäck. Aktuelle Tierseuchenmaßnahmen und Zollvorschriften bleiben zu prüfen; keine Security- oder Airlinefreigabe.

Quellen

Aufgabegepäck

Antwort

  • Zoll: Verboten
    • Nur gewöhnliches Tierfutter oder Kauartikel mit Fleisch oder Milch aus einem Drittland wie der Türkei, ohne erfüllte Ausnahme. Trocknung, Dose, Originalpackung oder kleine Menge begründen keine allgemeine Freigabe.
    • Nur private Einfuhr im Reisegepäck. Aktuelle Tierseuchenmaßnahmen und Zollvorschriften bleiben zu prüfen; keine Security- oder Airlinefreigabe.

Quellen

Am Körper

Keine sichere Antwort

  • Regelwerk: Die Quellen reichen für eine sichere Antwort nicht aus.

Quellen

Quelle fehlt.

CH · Einfuhr aus TR · medizinisch benötigtes HeimtierfutterHandgepäck: Mit BedingungenAufgabegepäck: Mit Bedingungen

Handgepäck

Antwort

  • Zoll: Bedingt
    • Nur aus gesundheitlichen Gründen benötigtes Spezialfutter für das den Passagier begleitende Heimtier.
    • Nur private Einfuhr im Reisegepäck. Aktuelle Tierseuchenmaßnahmen und Zollvorschriften bleiben zu prüfen; keine Security- oder Airlinefreigabe.
    • Höchstens 2 kg medizinisches Spezialfutter pro mitgeführtem Heimtier, kein gesondertes Kontingent je Packung.
    • Vor dem Verbrauch ohne Kühlung haltbar, verpacktes Markenprodukt für den direkten Verkauf an Endverbraucher; ungeöffnet, außer bei gegenwärtiger Verwendung.

Aufgabegepäck

Antwort

  • Zoll: Bedingt
    • Nur aus gesundheitlichen Gründen benötigtes Spezialfutter für das den Passagier begleitende Heimtier.
    • Nur private Einfuhr im Reisegepäck. Aktuelle Tierseuchenmaßnahmen und Zollvorschriften bleiben zu prüfen; keine Security- oder Airlinefreigabe.
    • Höchstens 2 kg medizinisches Spezialfutter pro mitgeführtem Heimtier, kein gesondertes Kontingent je Packung.
    • Vor dem Verbrauch ohne Kühlung haltbar, verpacktes Markenprodukt für den direkten Verkauf an Endverbraucher; ungeöffnet, außer bei gegenwärtiger Verwendung.

Am Körper

Keine sichere Antwort

  • Regelwerk: Die Quellen reichen für eine sichere Antwort nicht aus.

Flüge und Quellen

CH · Einfuhr aus TR · medizinisch benötigtes Heimtierfutter
Abflugland
Türkei
Ursprungsland der Ware
Türkei
Zielland
Schweiz

Handgepäck

Antwort

  • Zoll: Bedingt
    • Nur aus gesundheitlichen Gründen benötigtes Spezialfutter für das den Passagier begleitende Heimtier.
    • Nur private Einfuhr im Reisegepäck. Aktuelle Tierseuchenmaßnahmen und Zollvorschriften bleiben zu prüfen; keine Security- oder Airlinefreigabe.
    • Höchstens 2 kg medizinisches Spezialfutter pro mitgeführtem Heimtier, kein gesondertes Kontingent je Packung.
    • Vor dem Verbrauch ohne Kühlung haltbar, verpacktes Markenprodukt für den direkten Verkauf an Endverbraucher; ungeöffnet, außer bei gegenwärtiger Verwendung.

Quellen

Aufgabegepäck

Antwort

  • Zoll: Bedingt
    • Nur aus gesundheitlichen Gründen benötigtes Spezialfutter für das den Passagier begleitende Heimtier.
    • Nur private Einfuhr im Reisegepäck. Aktuelle Tierseuchenmaßnahmen und Zollvorschriften bleiben zu prüfen; keine Security- oder Airlinefreigabe.
    • Höchstens 2 kg medizinisches Spezialfutter pro mitgeführtem Heimtier, kein gesondertes Kontingent je Packung.
    • Vor dem Verbrauch ohne Kühlung haltbar, verpacktes Markenprodukt für den direkten Verkauf an Endverbraucher; ungeöffnet, außer bei gegenwärtiger Verwendung.

Quellen

Am Körper

Keine sichere Antwort

  • Regelwerk: Die Quellen reichen für eine sichere Antwort nicht aus.

Quellen

Quelle fehlt.

CH · Einfuhr · Futter mit Ursprung FO, territoriale FO/GL-GruppeHandgepäck: Mit BedingungenAufgabegepäck: Mit Bedingungen

Handgepäck

Antwort

  • Zoll: Bedingt
    • Nur private Einfuhr im Reisegepäck. Aktuelle Tierseuchenmaßnahmen und Zollvorschriften bleiben zu prüfen; keine Security- oder Airlinefreigabe.
    • Färöer/Grönland: höchstens 10 kg insgesamt pro Person in der gemeinsamen BLV-Gruppe aus Tierprodukten und Heimtierfutter; Fischereierzeugnisse werden separat beurteilt.
    • Warenursprung Färöer oder Grönland; eine dortige Zwischenlandung reicht nicht.

Aufgabegepäck

Antwort

  • Zoll: Bedingt
    • Nur private Einfuhr im Reisegepäck. Aktuelle Tierseuchenmaßnahmen und Zollvorschriften bleiben zu prüfen; keine Security- oder Airlinefreigabe.
    • Färöer/Grönland: höchstens 10 kg insgesamt pro Person in der gemeinsamen BLV-Gruppe aus Tierprodukten und Heimtierfutter; Fischereierzeugnisse werden separat beurteilt.
    • Warenursprung Färöer oder Grönland; eine dortige Zwischenlandung reicht nicht.

Am Körper

Keine sichere Antwort

  • Regelwerk: Die Quellen reichen für eine sichere Antwort nicht aus.

Flüge und Quellen

CH · Einfuhr · Futter mit Ursprung FO, territoriale FO/GL-Gruppe
Abflugland
Färöer
Ursprungsland der Ware
Färöer
Zielland
Schweiz

Handgepäck

Antwort

  • Zoll: Bedingt
    • Nur private Einfuhr im Reisegepäck. Aktuelle Tierseuchenmaßnahmen und Zollvorschriften bleiben zu prüfen; keine Security- oder Airlinefreigabe.
    • Färöer/Grönland: höchstens 10 kg insgesamt pro Person in der gemeinsamen BLV-Gruppe aus Tierprodukten und Heimtierfutter; Fischereierzeugnisse werden separat beurteilt.
    • Warenursprung Färöer oder Grönland; eine dortige Zwischenlandung reicht nicht.

Quellen

Aufgabegepäck

Antwort

  • Zoll: Bedingt
    • Nur private Einfuhr im Reisegepäck. Aktuelle Tierseuchenmaßnahmen und Zollvorschriften bleiben zu prüfen; keine Security- oder Airlinefreigabe.
    • Färöer/Grönland: höchstens 10 kg insgesamt pro Person in der gemeinsamen BLV-Gruppe aus Tierprodukten und Heimtierfutter; Fischereierzeugnisse werden separat beurteilt.
    • Warenursprung Färöer oder Grönland; eine dortige Zwischenlandung reicht nicht.

Quellen

Am Körper

Keine sichere Antwort

  • Regelwerk: Die Quellen reichen für eine sichere Antwort nicht aus.

Quellen

Quelle fehlt.

AT · gewöhnliche Futterkonserven/Trockenfutter für gleichzeitig mitgeführte Tiere · BehördenklärungHandgepäck: Nicht geklärtAufgabegepäck: Nicht geklärt

Handgepäck

Keine sichere Antwort

  • Zoll: Die Quellen reichen für eine sichere Antwort nicht aus.

Aufgabegepäck

Keine sichere Antwort

  • Zoll: Die Quellen reichen für eine sichere Antwort nicht aus.

Am Körper

Keine sichere Antwort

  • Regelwerk: Die Quellen reichen für eine sichere Antwort nicht aus.

Flüge und Quellen

AT · gewöhnliche Futterkonserven/Trockenfutter für gleichzeitig mitgeführte Tiere · Behördenklärung
Abflugland
Türkei
Ursprungsland der Ware
Türkei
Zielland
Österreich

Am Körper

Keine sichere Antwort

  • Regelwerk: Die Quellen reichen für eine sichere Antwort nicht aus.

Quellen

Quelle fehlt.

DE · Einfuhr · Futter mit Ursprung CH, Beispiel für Artikel7e · gleiche Bedingungen für 2 KombinationenHandgepäck: Mit BedingungenAufgabegepäck: Mit Bedingungen

Handgepäck

Antwort

  • Zoll: Bedingt
    • Nur private Einfuhr im Reisegepäck. Aktuelle Tierseuchenmaßnahmen und Zollvorschriften bleiben zu prüfen; keine Security- oder Airlinefreigabe.
    • Kleine Mengen für den Eigengebrauch; hier ist kein eigener Zahlenwert für Tierfutter festgelegt.
    • Warenursprung Andorra, Island, Liechtenstein, Norwegen, San Marino oder Schweiz nach Artikel 7 Buchstabe e; nicht aus dem Umsteigeland ableiten.

Aufgabegepäck

Antwort

  • Zoll: Bedingt
    • Nur private Einfuhr im Reisegepäck. Aktuelle Tierseuchenmaßnahmen und Zollvorschriften bleiben zu prüfen; keine Security- oder Airlinefreigabe.
    • Kleine Mengen für den Eigengebrauch; hier ist kein eigener Zahlenwert für Tierfutter festgelegt.
    • Warenursprung Andorra, Island, Liechtenstein, Norwegen, San Marino oder Schweiz nach Artikel 7 Buchstabe e; nicht aus dem Umsteigeland ableiten.

Am Körper

Keine sichere Antwort

  • Regelwerk: Die Quellen reichen für eine sichere Antwort nicht aus.

Flüge und Quellen

DE · Einfuhr · Futter mit Ursprung CH, Beispiel für Artikel7e
Abflugland
Schweiz
Ursprungsland der Ware
Schweiz
Zielland
Deutschland

Handgepäck

Antwort

  • Zoll: Bedingt
    • Nur private Einfuhr im Reisegepäck. Aktuelle Tierseuchenmaßnahmen und Zollvorschriften bleiben zu prüfen; keine Security- oder Airlinefreigabe.
    • Kleine Mengen für den Eigengebrauch; hier ist kein eigener Zahlenwert für Tierfutter festgelegt.
    • Warenursprung Andorra, Island, Liechtenstein, Norwegen, San Marino oder Schweiz nach Artikel 7 Buchstabe e; nicht aus dem Umsteigeland ableiten.

Quellen

Aufgabegepäck

Antwort

  • Zoll: Bedingt
    • Nur private Einfuhr im Reisegepäck. Aktuelle Tierseuchenmaßnahmen und Zollvorschriften bleiben zu prüfen; keine Security- oder Airlinefreigabe.
    • Kleine Mengen für den Eigengebrauch; hier ist kein eigener Zahlenwert für Tierfutter festgelegt.
    • Warenursprung Andorra, Island, Liechtenstein, Norwegen, San Marino oder Schweiz nach Artikel 7 Buchstabe e; nicht aus dem Umsteigeland ableiten.

Quellen

Am Körper

Keine sichere Antwort

  • Regelwerk: Die Quellen reichen für eine sichere Antwort nicht aus.

Quellen

Quelle fehlt.

AT · Einfuhr · Futter mit Ursprung CH, Beispiel für Artikel7e
Abflugland
Schweiz
Ursprungsland der Ware
Schweiz
Zielland
Österreich

Handgepäck

Antwort

  • Zoll: Bedingt
    • Nur private Einfuhr im Reisegepäck. Aktuelle Tierseuchenmaßnahmen und Zollvorschriften bleiben zu prüfen; keine Security- oder Airlinefreigabe.
    • Kleine Mengen für den Eigengebrauch; hier ist kein eigener Zahlenwert für Tierfutter festgelegt.
    • Warenursprung Andorra, Island, Liechtenstein, Norwegen, San Marino oder Schweiz nach Artikel 7 Buchstabe e; nicht aus dem Umsteigeland ableiten.

Quellen

Aufgabegepäck

Antwort

  • Zoll: Bedingt
    • Nur private Einfuhr im Reisegepäck. Aktuelle Tierseuchenmaßnahmen und Zollvorschriften bleiben zu prüfen; keine Security- oder Airlinefreigabe.
    • Kleine Mengen für den Eigengebrauch; hier ist kein eigener Zahlenwert für Tierfutter festgelegt.
    • Warenursprung Andorra, Island, Liechtenstein, Norwegen, San Marino oder Schweiz nach Artikel 7 Buchstabe e; nicht aus dem Umsteigeland ableiten.

Quellen

Am Körper

Keine sichere Antwort

  • Regelwerk: Die Quellen reichen für eine sichere Antwort nicht aus.

Quellen

Quelle fehlt.

Trockenfutter, Nassfutter und Spezialfutter unterscheiden

Trockene feste Pellets und feste Leckerli ohne Soße sind keine Flüssigkeiten. Österreichs vom BMI verlinkte Sicherheitsbroschüre erlaubt feste Lebensmittel, ebenso die aktuelle Liste für Wien. Die Einordnung gewöhnlicher trockener Futterpellets ist eine Ableitung aus dieser Kategorie, keine namentliche Tierfutterentscheidung. Für Deutschland und die Schweiz belegen die geprüften allgemeinen Quellen keine vollständige Produktfreigabe für Trockenfutter. Lassen Sie das konkrete Futter bei Bedarf vorab von der Abflugkontrolle und der Airline bestätigen. Eine fehlende Position auf einer Verbotsliste ersetzt diese Auskunft nicht.

Nassfutter in Soße, streichfähiges Futter und Pasten werden nach ihrer weichen oder flüssigen Konsistenz beurteilt. Wasser ist eine Flüssigkeit. Feuchte feste Stücke ohne Flüssigkeit brauchen eine Einordnung ihrer tatsächlichen Beschaffenheit; die US-Kategorie wird hier nicht als DACH-Freigabe übernommen.

Die Flüssigkeitskontrolle auf Ihrer Strecke

Bei einer konventionellen 100-ml-Kontrolle in Deutschland, Österreich oder der Schweiz muss jeder gewöhnliche Flüssigkeitsbehälter höchstens 100 ml fassen. Alle Behälter kommen in einen durchsichtigen, wiederverschließbaren 1-l-Beutel, einer pro Person. Es zählt das Fassungsvermögen des Behälters. Eine Grammangabe auf einer Futterbeutel sagt nicht zuverlässig, wie viele Milliliter sie fasst. Auch eine halb leere größere Packung erfüllt die Grenze nicht.

München MUC erlaubt seit 18.09.2026 an sämtlichen Sicherheitskontrollstellen Flüssigkeiten bis 2 l Fassungsvermögen je Einzelbehälter; mehrere Behälter sind möglich. Das gilt für die Flüssigkeitsprüfung von Nassfutter, Pasten und Wasser. Behälter können trotzdem geöffnet und aus Sicherheitsgründen zurückgewiesen werden. Es ist keine allgemeine Einfuhr- oder Airlinefreigabe. Informieren Sie sich über jede neue Kontrolle beim Umsteigen und den Rückflug.

Die aktuelle Wiener Tabelle nennt 2 l für allgemeine Flüssigkeiten, behält aber 100 ml im 1-l-Beutel für Streichwurst bei. Daraus lässt sich keine sichere pauschale 2-l-Freigabe für Tierfutterpasten ableiten. Lassen Sie größere Nassfutter- oder Pastenpackungen für Ihre konkrete Wiener Kontrolle bestätigen. Die hier gezeigten Länderbereiche beschreiben ausdrücklich das 100-ml-Verfahren, nicht jede heutige Kontrolle.

Im Aufgabegepäck entfällt die Handgepäck-Flüssigkeitsgrenze. Die Annahme des Produkts und Kühlmittel, Zollregeln und Anforderungen des Zielstaats bleiben separat. Frisches Fleisch, BARF und kühlpflichtige Mischungen gehören nicht zur hier beschriebenen trockenen Standard- oder haltbaren Spezialnahrung.

Einfuhr: Zutaten und Warenursprung prüfen

Die Zoll- und Veterinärregeln gelten für beide Gepäckarten. Warenursprung bedeutet Herkunft der Ware, nicht den Flughafen der letzten Zwischenlandung. Lesen Sie die Zutatenliste auch bei Leckerli und Kauartikeln. Fleisch- oder Milchfutter bleibt diese Produktkategorie, wenn es getrocknet, in einer Dose oder fabrikverschlossen ist. Rein pflanzliches Futter, Fischfutter oder Produkte mit anderen tierischen Zutaten brauchen ihre passende Einordnung; die Fleisch-/Milchregel ist keine pauschale Regel für jedes Tierfutter.

Bei der privaten Einreise nach Deutschland oder Österreich aus gewöhnlichen Drittländern wie der Türkei ist gewöhnliches Heimtierfutter mit Fleisch oder Milch ohne erfüllte Ausnahme nicht von der kleinen Reisemengenregel erfasst. Die 2-kg-Ausnahme für andere tierische Erzeugnisse gilt nicht automatisch für solches Futter oder Kauartikel. Für Österreich wird eine gleichzeitig mitgeführte Tierbegleitung im nächsten Absatz gesondert behandelt. Auch die Schweiz verbietet Fleisch- und Milchprodukte aus diesen Ländern grundsätzlich, soweit keine passende Ausnahme greift.

Österreichs BMF nennt Konserven oder getrocknetes Heimtierfutter in angemessener benötigter Menge für gleichzeitig mitgeführte Tiere als Ausnahme von der Veterinärkontrolle. Das steht auch in einem ausgelesenen Abschnitt der Richtlinie vom 18.05.2026. Die gelesenen EU-Abschnitte bestätigen diese breite Ausnahme für Fleisch-/Milchfutter nicht eindeutig. Lassen Sie daher das konkrete Futter, die benötigte Menge und den Warenursprung bei der österreichischen Einfuhrbehörde klären. Diese eng beschriebene Verfahrensausnahme wird hier nicht als pauschale Einfuhrfreigabe dargestellt und schafft keine Ausnahme an der Flughafenkontrolle.

Medizinisches Heimtierfutter: enger Einfuhrbereich

Für aus gesundheitlichen Gründen benötigtes Futter des begleitenden Heimtiers gibt es eine besondere private Einfuhrausnahme. Bei der beschriebenen Einreise in die EU gilt höchstens 2 kg medizinisches Heimtierfutter insgesamt pro Person, nicht pro Packung. Die Schweiz nennt höchstens 2 kg pro mitgeführtem Tier. Das Produkt muss vor Verbrauch ohne Kühlung haltbar sein, als Markenprodukt für den direkten Verkauf an Endverbraucher verpackt und ungeöffnet sein, außer wenn es gegenwärtig verwendet wird. Selbst gemischtes oder kühlpflichtiges Futter erfüllt diesen Bereich nicht.

Prüfen Sie diese Voraussetzungen vor dem Einkauf. Eine tierärztliche Verordnung allein bestätigt weder alle Einfuhrbedingungen noch eine Ausnahme von der Flüssigkeitskontrolle. Die geprüften Quellen belegen keine allgemeine medizinische Flüssigkeitsausnahme für Tierfutter. Wenn Sie größere nasse Spezialfutterportionen während der Reise brauchen, klären Sie deren Kontrolle vorab. Regeln für Babynahrung werden nicht auf ein Tier übertragen. Auch ein Assistenz- oder Begleittier schafft für sein Futter keine automatische Freigabe.

Färöer, Grönland und benachbarte Ursprünge

Bei Futter mit Warenursprung Färöer oder Grönland nennt die EU eine territoriale Ausnahme bis 10 kg insgesamt pro Person in der betreffenden Warengruppe. Fischereierzeugnisse und Pflanzen zum Anpflanzen werden dabei separat behandelt. Für die Schweiz teilt Heimtierfutter die gemeinsame 10-kg-Gruppe mit Tierprodukten; Fischereierzeugnisse stehen separat. Das ist kein zusätzliches 10-kg-Kontingent für jede Packung oder jede Lebensmittelart. Ein Fischanteil macht Heimtierfutter nicht automatisch zum Fischereierzeugnis.

Die EU-Regel für kleine Mengen aus Andorra, Island, Liechtenstein, Norwegen, San Marino und der Schweiz verlangt Eigengebrauch; aus dem gelesenen Abschnitt wird hier kein eigener numerischer Futtergrenzwert abgeleitet. Für die Schweiz bestätigen die hier geprüften BLV-Abschnitte keine allgemeine Übertragung der EU-Sonderländerregel auf Heimtierfutter. Prüfen Sie den aktuellen Einfuhrbereich für Ihre Herkunft separat. Vorübergehende Tierseuchenmaßnahmen und die gewöhnlichen Zollregeln bleiben in allen Fällen maßgeblich.

Vorrat, Wegportion und Rückreise packen

Notieren Sie den Namen der gewohnten Nahrung und prüfen Sie, ob Sie sie am Ziel kaufen können, bevor Sie einen Vorrat für den ganzen Aufenthalt einpacken. Besprechen Sie einen möglichen Futterwechsel mit der Person, die das Tier betreut. Berechnen Sie die Portionen für die Strecke. Packen Sie die kleine Wegportion getrennt vom größeren Vorrat, damit Sie beim Umsteigen nicht den ganzen Sack öffnen müssen.

Behalten Sie das Etikett mit Zutaten und Lagerhinweisen. Schließen Sie trockene Pellets dicht. Prüfen Sie die Schweißnähte der Nassfutterbeutel und legen Sie diese geschützt vor Druck und steifen Zubehörkanten in eine zusätzliche dichte Verpackung. Die zusätzliche Verpackung ersetzt weder die Flüssigkeitsgrenze noch einen vorgeschriebenen Flüssigkeitsbeutel.

Führen Sie Napf und sonstiges Transporterzubehör als eigene Gepäckteile auf. Klären Sie mit der ausführenden Airline die Fütterung und Betreuung für jeden Reiseabschnitt; die Tierbuchung und die Futterannahme sind eigene Fragen. Vor der Rückreise trennen Sie geöffnete Portionen vom fabrikverschlossenen Vorrat. Prüfen Sie neues Futter vom Reiseziel anhand von Zutaten, Warenursprung und den Regeln der Rückreisestrecke.

Weiterprüfen

Flüssigkeiten erklären die Unterschiede der Kontrollverfahren. Lebensmittel helfen, die Einfuhrfrage von der Sicherheitskontrolle zu trennen. Der Transport des Hundes oder der Katze sowie frisches Fleisch als Futter brauchen jeweils eine eigene Prüfung.

Offizielle Quellen

Portionen für die Reise vorbereiten

  1. Berechnen Sie die Portionen für die gesamte Strecke. Packen Sie die kleine Wegportion getrennt vom größeren Vorrat.

  2. Trockenfutter dicht schließen und etikettieren; Nähte der Nassfutterbeutel prüfen und vor Zubehörkanten schützen.

  3. Fütterung und Betreuung mit der Airline für jeden Abschnitt klären. Napf und Zubehör als eigene Gepäckteile prüfen.

Häufige Fragen

Darf Hundefutter oder Katzenfutter ins Handgepäck?

Trennen Sie feste Pellets von Nassfutter und Wasser. Für gewöhnliche Flüssigkeiten gelten die Regeln Ihrer Kontrolle. Österreich bestätigt feste Lebensmittel als Kategorie; die Einordnung trockener Pellets ist daraus abgeleitet. Eine allgemeine Tierfutterfreigabe für DE und CH ist mit den geprüften Quellen nicht bestätigt.

Reicht eine 100-g-Packung für die 100-ml-Regel?

Die Angabe in Gramm bestätigt das Fassungsvermögen nicht. Bei einer 100-ml-Kontrolle muss jeder Behälter höchstens 100 ml fassen, auch wenn er nur teilweise gefüllt ist. Klären Sie unklare Verpackungen vorab.

Ist medizinische Tiernahrung automatisch von der Flüssigkeitsgrenze befreit?

Ein tierärztliches Rezept oder die Buchung eines Begleittiers belegt keine bestätigte allgemeine Flüssigkeitsausnahme. Die engen Einfuhrausnahmen betreffen andere Vorschriften. Klären Sie größere nasse Spezialfutterportionen mit der Sicherheitskontrolle.

Wie viel medizinisches Futter darf ich aus einem Drittland mitbringen?

Für das begleitende Heimtier nennt die EU bei der beschriebenen Ausnahme bis 2 kg insgesamt pro Person. Die Schweiz nennt bis 2 kg pro mitgeführtem Tier. Das Futter muss vor Verbrauch ohne Kühlung haltbar, als Markenprodukt verpackt und ungeöffnet sein, außer wenn es gerade verwendet wird.

Gibt die Mitnahme meines Hundes auch seine normale Nahrung frei?

Prüfen Sie die Nahrung getrennt. Österreich nennt eine besondere Ausnahme von der Veterinärkontrolle für Konserven oder getrocknetes Futter in angemessener benötigter Menge für gleichzeitig mitgeführte Tiere. Bei Fleisch- oder Milchfutter aus gewöhnlichen Drittländern lassen Sie den konkreten Warenursprung und die Bedingungen vom BMF klären. Das ist keine Flug- oder Flüssigkeitsfreigabe.

Prüfdatum der Quellen

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