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Elektronik auf Reisen

Darf eine Taschenlampe ins Flugzeug?

Eine gewöhnliche Taschenlampe mit eingebauter Batterie kann unter Bedingungen ins Handgepäck und in den Koffer. Prüfen Sie Batterieart und Leistung. Bei Lufthansa, Austrian Airlines und SWISS gelten für Lithiumgeräte bis 100 Wh oder 2 g Lithiumgehalt je Gerät eigene Packregeln. Lose Batterien gehören in die Kabine; Tauchlampen brauchen eine gesonderte Genehmigung.

Handgepäck

Je nach Ausführung und Route

Gewöhnliche Lampe mit eingebauter Batterie unter Bedingungen. Lithium-Ionen-Akku bis 100 Wh oder Lithium-Metall bis 2 g; Airline-Limits beachten. Lose Batterien einzeln geschützt mitnehmen.

Aufgabegepäck

Nicht allgemein bestätigt

Gewöhnliche Lampe mit eingebauter Batterie unter Bedingungen. Bei Lufthansa, Austrian und SWISS vollständig aus und gepolstert; lose Batterien und Tauchlampen gehören nicht hierher.

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Erfassen Sie die eingebaute Batterie und lose Zellen getrennt.
Infografik
Gewöhnliche Taschenlampe mit eingebauter Lithiumbatterie bei Lufthansa, Austrian und SWISS, Abflug Deutschland, Österreich oder Schweiz. Gefahrgut- und Betreiberregeln: Handgepäck und Aufgabegepäck mit Bedingungen. Grundgrenze 100 Wh je Lithium-Ionen-Batterie oder 2 g Lithium je Lithium-Metall-Batterie; bei den drei Betreibern je Gerät. Maximal 15 Geräte mit Batterien pro Person über alle Gepäckstücke, für persönlichen Gebrauch. Im Aufgabegepäck vollständig ausschalten, auch automatische Einschaltfunktionen deaktivieren; maximal drei Geräte größer als ein Smartphone pro Person. Vor Schäden und Einschalten schützen, einzeln polstern, voneinander trennen und keine brennbaren Stoffe daneben packen. Lithiumbatterien müssen UN 38.3 entsprechen. ICAO kennt eine Ausschalt-Ausnahme bis 2,7 Wh oder 0,3 g je Gerät; die Betreiber verlangen vollständiges Ausschalten. Eingebaute Li-Ionen-Akkus über 100 bis 160 Wh nur mit Zustimmung, über 160 Wh verboten. Lithium-Metall über 2 g ist für gewöhnliche Taschenlampen verboten. NiMH und andere Nicht-Lithium-Batterien separat prüfen. Lose Ersatzbatterien aller Typen nur im Handgepäck; Kontakte einzeln schützen und Batterien vor Schäden schützen. Bis 100 Wh je Ersatzakku oder 2 g Lithium je Ersatzbatterie maximal 20 Ersatzbatterien aller Typen pro Person zusammen. Mehr nach IATA nur mit Zustimmung; Betreiberlimit gesondert klären. Alkali- und NiMH-Zellen zusätzlich vor Hitze und eigener Wärme schützen. Über 100 bis 160 Wh maximal zwei Ersatzakkus pro Person mit Zustimmung. Powerbanks haben separate Regeln. Wärmeerzeugende Tauchlampen brauchen vorherige Betreiberzustimmung und dürfen bei diesen Betreibern nur ausgeschaltet ins Handgepäck; persönlicher Gebrauch und maximal 15 elektronische Geräte pro Person. Batterie und wärmeerzeugenden Teil elektrisch trennen, etwa durch Entfernen einer Komponente. Herausgenommene Batterien nach den Regeln für lose Batterien packen. Für im Gerät verbleibende Batterien gelten die Regeln für eingebaute Batterien. Beschädigte, defekte oder aus Sicherheitsgründen zurückgerufene Geräte und Batterien sind verboten. Schlagstöcke und Elektroschockgeräte sowie Ladeetuis sind nicht vom Hauptumfang umfasst. Sicherheits- und Zollfragen separat prüfen.
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Besondere Regeln nach Land, Flughafen, Airline und Ausführung

Was gilt für Ihren Flug?

Wählen Sie Land, Flughafen und Airline und suchen Sie nach Ihrer Ausführung. Bei einer erneuten Kontrolle nach dem Umstieg prüfen Sie auch den dortigen Flughafen.

Ihre Reise und Ihr Gegenstand

Eine Suche nach 100 Wh kann auch über 100 bis 160 Wh finden. Vergleichen Sie deshalb den Grenzwert mit Ihrer Batterie.

58 passende Kombinationen · 12 Antworten

Handgepäck

Mit Bedingungen · Genehmigung erforderlich · Verboten

Aufgabegepäck

Mit Bedingungen · Genehmigung erforderlich · Verboten · Nicht geklärt

Am Körper

Mit Bedingungen · Genehmigung erforderlich · Verboten · Nicht geklärt

Allgemeine Regeln stehen neben den Regeln der Airline und des Flughafens.

Deutschland: gewöhnliche Lampe, eingebaute Lithiumbatterie bis 100 Wh / 2 g, Gefahrgutgrundlage · gleiche Bedingungen für 3 KombinationenHandgepäck: Mit BedingungenAufgabegepäck: Mit Bedingungen

Handgepäck

Antwort

  • Gefahrgut: Bedingt
    • Nur gewöhnliche Taschenlampen für den persönlichen Gebrauch mit eingebauter Lithiumbatterie. Tauchlampen, Geräte mit extremer Wärmeentwicklung, Schlagwaffen, Elektroschockgeräte, Ladeetuis und lose Batterien sind ausgeschlossen.
    • Bis 100 Wh je eingebauter Lithium-Ionen-Batterie oder bis 2 g Lithiumgehalt je eingebauter Lithium-Metall-Batterie; Lithiumbatterien müssen UN 38.3 entsprechen.
    • Höchstens 15 tragbare elektronische Geräte mit Lithiumbatterien je Person in allen Gepäckarten zusammen; mehr nur mit Zustimmung des Betreibers nach IATA.
    • Schützen Sie die Lampe vor Beschädigung und unbeabsichtigtem Einschalten.

Aufgabegepäck

Antwort

  • Gefahrgut: Bedingt
    • Nur gewöhnliche Taschenlampen für den persönlichen Gebrauch mit eingebauter Lithiumbatterie. Tauchlampen, Geräte mit extremer Wärmeentwicklung, Schlagwaffen, Elektroschockgeräte, Ladeetuis und lose Batterien sind ausgeschlossen.
    • Bis 100 Wh je eingebauter Lithium-Ionen-Batterie oder bis 2 g Lithiumgehalt je eingebauter Lithium-Metall-Batterie; Lithiumbatterien müssen UN 38.3 entsprechen.
    • Höchstens 15 tragbare elektronische Geräte mit Lithiumbatterien je Person in allen Gepäckarten zusammen; mehr nur mit Zustimmung des Betreibers nach IATA.
    • Im Aufgabegepäck vollständig ausschalten, wenn Lithium-Ionen-Batterien mehr als 2,7 Wh je Gerät oder Lithium-Metall-Batterien mehr als 0,3 g Lithiumgehalt je Gerät haben. Darunter entfällt in der ICAO-Grundlage nur die Ausschaltpflicht; Schutz vor Schäden und Einschalten bleibt erforderlich.
    • Schützen Sie die Lampe vor Beschädigung und unbeabsichtigtem Einschalten.

Am Körper

Antwort

  • Gefahrgut: Bedingt
    • Nur gewöhnliche Taschenlampen für den persönlichen Gebrauch mit eingebauter Lithiumbatterie. Tauchlampen, Geräte mit extremer Wärmeentwicklung, Schlagwaffen, Elektroschockgeräte, Ladeetuis und lose Batterien sind ausgeschlossen.
    • Bis 100 Wh je eingebauter Lithium-Ionen-Batterie oder bis 2 g Lithiumgehalt je eingebauter Lithium-Metall-Batterie; Lithiumbatterien müssen UN 38.3 entsprechen.
    • Höchstens 15 tragbare elektronische Geräte mit Lithiumbatterien je Person in allen Gepäckarten zusammen; mehr nur mit Zustimmung des Betreibers nach IATA.
    • Schützen Sie die Lampe vor Beschädigung und unbeabsichtigtem Einschalten.

Flüge und Quellen

Deutschland: gewöhnliche Lampe, eingebaute Lithiumbatterie bis 100 Wh / 2 g, Gefahrgutgrundlage
Abflugland
Deutschland

Handgepäck

Antwort

  • Gefahrgut: Bedingt
    • Nur gewöhnliche Taschenlampen für den persönlichen Gebrauch mit eingebauter Lithiumbatterie. Tauchlampen, Geräte mit extremer Wärmeentwicklung, Schlagwaffen, Elektroschockgeräte, Ladeetuis und lose Batterien sind ausgeschlossen.
    • Bis 100 Wh je eingebauter Lithium-Ionen-Batterie oder bis 2 g Lithiumgehalt je eingebauter Lithium-Metall-Batterie; Lithiumbatterien müssen UN 38.3 entsprechen.
    • Höchstens 15 tragbare elektronische Geräte mit Lithiumbatterien je Person in allen Gepäckarten zusammen; mehr nur mit Zustimmung des Betreibers nach IATA.
    • Schützen Sie die Lampe vor Beschädigung und unbeabsichtigtem Einschalten.

Quellen

Aufgabegepäck

Antwort

  • Gefahrgut: Bedingt
    • Nur gewöhnliche Taschenlampen für den persönlichen Gebrauch mit eingebauter Lithiumbatterie. Tauchlampen, Geräte mit extremer Wärmeentwicklung, Schlagwaffen, Elektroschockgeräte, Ladeetuis und lose Batterien sind ausgeschlossen.
    • Bis 100 Wh je eingebauter Lithium-Ionen-Batterie oder bis 2 g Lithiumgehalt je eingebauter Lithium-Metall-Batterie; Lithiumbatterien müssen UN 38.3 entsprechen.
    • Höchstens 15 tragbare elektronische Geräte mit Lithiumbatterien je Person in allen Gepäckarten zusammen; mehr nur mit Zustimmung des Betreibers nach IATA.
    • Im Aufgabegepäck vollständig ausschalten, wenn Lithium-Ionen-Batterien mehr als 2,7 Wh je Gerät oder Lithium-Metall-Batterien mehr als 0,3 g Lithiumgehalt je Gerät haben. Darunter entfällt in der ICAO-Grundlage nur die Ausschaltpflicht; Schutz vor Schäden und Einschalten bleibt erforderlich.
    • Schützen Sie die Lampe vor Beschädigung und unbeabsichtigtem Einschalten.

Quellen

Am Körper

Antwort

  • Gefahrgut: Bedingt
    • Nur gewöhnliche Taschenlampen für den persönlichen Gebrauch mit eingebauter Lithiumbatterie. Tauchlampen, Geräte mit extremer Wärmeentwicklung, Schlagwaffen, Elektroschockgeräte, Ladeetuis und lose Batterien sind ausgeschlossen.
    • Bis 100 Wh je eingebauter Lithium-Ionen-Batterie oder bis 2 g Lithiumgehalt je eingebauter Lithium-Metall-Batterie; Lithiumbatterien müssen UN 38.3 entsprechen.
    • Höchstens 15 tragbare elektronische Geräte mit Lithiumbatterien je Person in allen Gepäckarten zusammen; mehr nur mit Zustimmung des Betreibers nach IATA.
    • Schützen Sie die Lampe vor Beschädigung und unbeabsichtigtem Einschalten.

Quellen

Österreich: gewöhnliche Lampe, eingebaute Lithiumbatterie bis 100 Wh / 2 g, Gefahrgutgrundlage
Abflugland
Österreich

Handgepäck

Antwort

  • Gefahrgut: Bedingt
    • Nur gewöhnliche Taschenlampen für den persönlichen Gebrauch mit eingebauter Lithiumbatterie. Tauchlampen, Geräte mit extremer Wärmeentwicklung, Schlagwaffen, Elektroschockgeräte, Ladeetuis und lose Batterien sind ausgeschlossen.
    • Bis 100 Wh je eingebauter Lithium-Ionen-Batterie oder bis 2 g Lithiumgehalt je eingebauter Lithium-Metall-Batterie; Lithiumbatterien müssen UN 38.3 entsprechen.
    • Höchstens 15 tragbare elektronische Geräte mit Lithiumbatterien je Person in allen Gepäckarten zusammen; mehr nur mit Zustimmung des Betreibers nach IATA.
    • Schützen Sie die Lampe vor Beschädigung und unbeabsichtigtem Einschalten.

Quellen

Aufgabegepäck

Antwort

  • Gefahrgut: Bedingt
    • Nur gewöhnliche Taschenlampen für den persönlichen Gebrauch mit eingebauter Lithiumbatterie. Tauchlampen, Geräte mit extremer Wärmeentwicklung, Schlagwaffen, Elektroschockgeräte, Ladeetuis und lose Batterien sind ausgeschlossen.
    • Bis 100 Wh je eingebauter Lithium-Ionen-Batterie oder bis 2 g Lithiumgehalt je eingebauter Lithium-Metall-Batterie; Lithiumbatterien müssen UN 38.3 entsprechen.
    • Höchstens 15 tragbare elektronische Geräte mit Lithiumbatterien je Person in allen Gepäckarten zusammen; mehr nur mit Zustimmung des Betreibers nach IATA.
    • Im Aufgabegepäck vollständig ausschalten, wenn Lithium-Ionen-Batterien mehr als 2,7 Wh je Gerät oder Lithium-Metall-Batterien mehr als 0,3 g Lithiumgehalt je Gerät haben. Darunter entfällt in der ICAO-Grundlage nur die Ausschaltpflicht; Schutz vor Schäden und Einschalten bleibt erforderlich.
    • Schützen Sie die Lampe vor Beschädigung und unbeabsichtigtem Einschalten.

Quellen

Am Körper

Antwort

  • Gefahrgut: Bedingt
    • Nur gewöhnliche Taschenlampen für den persönlichen Gebrauch mit eingebauter Lithiumbatterie. Tauchlampen, Geräte mit extremer Wärmeentwicklung, Schlagwaffen, Elektroschockgeräte, Ladeetuis und lose Batterien sind ausgeschlossen.
    • Bis 100 Wh je eingebauter Lithium-Ionen-Batterie oder bis 2 g Lithiumgehalt je eingebauter Lithium-Metall-Batterie; Lithiumbatterien müssen UN 38.3 entsprechen.
    • Höchstens 15 tragbare elektronische Geräte mit Lithiumbatterien je Person in allen Gepäckarten zusammen; mehr nur mit Zustimmung des Betreibers nach IATA.
    • Schützen Sie die Lampe vor Beschädigung und unbeabsichtigtem Einschalten.

Quellen

Schweiz: gewöhnliche Lampe, eingebaute Lithiumbatterie bis 100 Wh / 2 g, Gefahrgutgrundlage
Abflugland
Schweiz

Handgepäck

Antwort

  • Gefahrgut: Bedingt
    • Nur gewöhnliche Taschenlampen für den persönlichen Gebrauch mit eingebauter Lithiumbatterie. Tauchlampen, Geräte mit extremer Wärmeentwicklung, Schlagwaffen, Elektroschockgeräte, Ladeetuis und lose Batterien sind ausgeschlossen.
    • Bis 100 Wh je eingebauter Lithium-Ionen-Batterie oder bis 2 g Lithiumgehalt je eingebauter Lithium-Metall-Batterie; Lithiumbatterien müssen UN 38.3 entsprechen.
    • Höchstens 15 tragbare elektronische Geräte mit Lithiumbatterien je Person in allen Gepäckarten zusammen; mehr nur mit Zustimmung des Betreibers nach IATA.
    • Schützen Sie die Lampe vor Beschädigung und unbeabsichtigtem Einschalten.

Quellen

Aufgabegepäck

Antwort

  • Gefahrgut: Bedingt
    • Nur gewöhnliche Taschenlampen für den persönlichen Gebrauch mit eingebauter Lithiumbatterie. Tauchlampen, Geräte mit extremer Wärmeentwicklung, Schlagwaffen, Elektroschockgeräte, Ladeetuis und lose Batterien sind ausgeschlossen.
    • Bis 100 Wh je eingebauter Lithium-Ionen-Batterie oder bis 2 g Lithiumgehalt je eingebauter Lithium-Metall-Batterie; Lithiumbatterien müssen UN 38.3 entsprechen.
    • Höchstens 15 tragbare elektronische Geräte mit Lithiumbatterien je Person in allen Gepäckarten zusammen; mehr nur mit Zustimmung des Betreibers nach IATA.
    • Im Aufgabegepäck vollständig ausschalten, wenn Lithium-Ionen-Batterien mehr als 2,7 Wh je Gerät oder Lithium-Metall-Batterien mehr als 0,3 g Lithiumgehalt je Gerät haben. Darunter entfällt in der ICAO-Grundlage nur die Ausschaltpflicht; Schutz vor Schäden und Einschalten bleibt erforderlich.
    • Schützen Sie die Lampe vor Beschädigung und unbeabsichtigtem Einschalten.

Quellen

Am Körper

Antwort

  • Gefahrgut: Bedingt
    • Nur gewöhnliche Taschenlampen für den persönlichen Gebrauch mit eingebauter Lithiumbatterie. Tauchlampen, Geräte mit extremer Wärmeentwicklung, Schlagwaffen, Elektroschockgeräte, Ladeetuis und lose Batterien sind ausgeschlossen.
    • Bis 100 Wh je eingebauter Lithium-Ionen-Batterie oder bis 2 g Lithiumgehalt je eingebauter Lithium-Metall-Batterie; Lithiumbatterien müssen UN 38.3 entsprechen.
    • Höchstens 15 tragbare elektronische Geräte mit Lithiumbatterien je Person in allen Gepäckarten zusammen; mehr nur mit Zustimmung des Betreibers nach IATA.
    • Schützen Sie die Lampe vor Beschädigung und unbeabsichtigtem Einschalten.

Quellen

Deutschland: eingebauter Lithium-Ionen-Akku über 100 bis 160 Wh, nur Gefahrgutgrundlage, Airline zusätzlich fragen · gleiche Bedingungen für 3 KombinationenHandgepäck: Genehmigung erforderlichAufgabegepäck: Genehmigung erforderlich

Handgepäck

Antwort

  • Gefahrgut: Genehmigung erforderlich
    • Nur gewöhnliche Taschenlampen für den persönlichen Gebrauch mit eingebauter Lithiumbatterie. Tauchlampen, Geräte mit extremer Wärmeentwicklung, Schlagwaffen, Elektroschockgeräte, Ladeetuis und lose Batterien sind ausgeschlossen.
    • Eingebauter Lithium-Ionen-Akku über 100 bis höchstens 160 Wh je Batterie; vorherige Zustimmung des ausführenden Betreibers erforderlich.
    • Höchstens 15 tragbare elektronische Geräte mit Lithiumbatterien je Person in allen Gepäckarten zusammen; mehr nur mit Zustimmung des Betreibers nach IATA.
    • Schützen Sie die Lampe vor Beschädigung und unbeabsichtigtem Einschalten.

Aufgabegepäck

Antwort

  • Gefahrgut: Genehmigung erforderlich
    • Nur gewöhnliche Taschenlampen für den persönlichen Gebrauch mit eingebauter Lithiumbatterie. Tauchlampen, Geräte mit extremer Wärmeentwicklung, Schlagwaffen, Elektroschockgeräte, Ladeetuis und lose Batterien sind ausgeschlossen.
    • Eingebauter Lithium-Ionen-Akku über 100 bis höchstens 160 Wh je Batterie; vorherige Zustimmung des ausführenden Betreibers erforderlich.
    • Höchstens 15 tragbare elektronische Geräte mit Lithiumbatterien je Person in allen Gepäckarten zusammen; mehr nur mit Zustimmung des Betreibers nach IATA.
    • Im Aufgabegepäck vollständig ausschalten, wenn Lithium-Ionen-Batterien mehr als 2,7 Wh je Gerät oder Lithium-Metall-Batterien mehr als 0,3 g Lithiumgehalt je Gerät haben. Darunter entfällt in der ICAO-Grundlage nur die Ausschaltpflicht; Schutz vor Schäden und Einschalten bleibt erforderlich.
    • Schützen Sie die Lampe vor Beschädigung und unbeabsichtigtem Einschalten.

Am Körper

Antwort

  • Gefahrgut: Genehmigung erforderlich
    • Nur gewöhnliche Taschenlampen für den persönlichen Gebrauch mit eingebauter Lithiumbatterie. Tauchlampen, Geräte mit extremer Wärmeentwicklung, Schlagwaffen, Elektroschockgeräte, Ladeetuis und lose Batterien sind ausgeschlossen.
    • Eingebauter Lithium-Ionen-Akku über 100 bis höchstens 160 Wh je Batterie; vorherige Zustimmung des ausführenden Betreibers erforderlich.
    • Höchstens 15 tragbare elektronische Geräte mit Lithiumbatterien je Person in allen Gepäckarten zusammen; mehr nur mit Zustimmung des Betreibers nach IATA.
    • Schützen Sie die Lampe vor Beschädigung und unbeabsichtigtem Einschalten.

Flüge und Quellen

Deutschland: eingebauter Lithium-Ionen-Akku über 100 bis 160 Wh, nur Gefahrgutgrundlage, Airline zusätzlich fragen
Abflugland
Deutschland

Handgepäck

Antwort

  • Gefahrgut: Genehmigung erforderlich
    • Nur gewöhnliche Taschenlampen für den persönlichen Gebrauch mit eingebauter Lithiumbatterie. Tauchlampen, Geräte mit extremer Wärmeentwicklung, Schlagwaffen, Elektroschockgeräte, Ladeetuis und lose Batterien sind ausgeschlossen.
    • Eingebauter Lithium-Ionen-Akku über 100 bis höchstens 160 Wh je Batterie; vorherige Zustimmung des ausführenden Betreibers erforderlich.
    • Höchstens 15 tragbare elektronische Geräte mit Lithiumbatterien je Person in allen Gepäckarten zusammen; mehr nur mit Zustimmung des Betreibers nach IATA.
    • Schützen Sie die Lampe vor Beschädigung und unbeabsichtigtem Einschalten.

Quellen

Aufgabegepäck

Antwort

  • Gefahrgut: Genehmigung erforderlich
    • Nur gewöhnliche Taschenlampen für den persönlichen Gebrauch mit eingebauter Lithiumbatterie. Tauchlampen, Geräte mit extremer Wärmeentwicklung, Schlagwaffen, Elektroschockgeräte, Ladeetuis und lose Batterien sind ausgeschlossen.
    • Eingebauter Lithium-Ionen-Akku über 100 bis höchstens 160 Wh je Batterie; vorherige Zustimmung des ausführenden Betreibers erforderlich.
    • Höchstens 15 tragbare elektronische Geräte mit Lithiumbatterien je Person in allen Gepäckarten zusammen; mehr nur mit Zustimmung des Betreibers nach IATA.
    • Im Aufgabegepäck vollständig ausschalten, wenn Lithium-Ionen-Batterien mehr als 2,7 Wh je Gerät oder Lithium-Metall-Batterien mehr als 0,3 g Lithiumgehalt je Gerät haben. Darunter entfällt in der ICAO-Grundlage nur die Ausschaltpflicht; Schutz vor Schäden und Einschalten bleibt erforderlich.
    • Schützen Sie die Lampe vor Beschädigung und unbeabsichtigtem Einschalten.

Quellen

Am Körper

Antwort

  • Gefahrgut: Genehmigung erforderlich
    • Nur gewöhnliche Taschenlampen für den persönlichen Gebrauch mit eingebauter Lithiumbatterie. Tauchlampen, Geräte mit extremer Wärmeentwicklung, Schlagwaffen, Elektroschockgeräte, Ladeetuis und lose Batterien sind ausgeschlossen.
    • Eingebauter Lithium-Ionen-Akku über 100 bis höchstens 160 Wh je Batterie; vorherige Zustimmung des ausführenden Betreibers erforderlich.
    • Höchstens 15 tragbare elektronische Geräte mit Lithiumbatterien je Person in allen Gepäckarten zusammen; mehr nur mit Zustimmung des Betreibers nach IATA.
    • Schützen Sie die Lampe vor Beschädigung und unbeabsichtigtem Einschalten.

Quellen

Österreich: eingebauter Lithium-Ionen-Akku über 100 bis 160 Wh, nur Gefahrgutgrundlage, Airline zusätzlich fragen
Abflugland
Österreich

Handgepäck

Antwort

  • Gefahrgut: Genehmigung erforderlich
    • Nur gewöhnliche Taschenlampen für den persönlichen Gebrauch mit eingebauter Lithiumbatterie. Tauchlampen, Geräte mit extremer Wärmeentwicklung, Schlagwaffen, Elektroschockgeräte, Ladeetuis und lose Batterien sind ausgeschlossen.
    • Eingebauter Lithium-Ionen-Akku über 100 bis höchstens 160 Wh je Batterie; vorherige Zustimmung des ausführenden Betreibers erforderlich.
    • Höchstens 15 tragbare elektronische Geräte mit Lithiumbatterien je Person in allen Gepäckarten zusammen; mehr nur mit Zustimmung des Betreibers nach IATA.
    • Schützen Sie die Lampe vor Beschädigung und unbeabsichtigtem Einschalten.

Quellen

Aufgabegepäck

Antwort

  • Gefahrgut: Genehmigung erforderlich
    • Nur gewöhnliche Taschenlampen für den persönlichen Gebrauch mit eingebauter Lithiumbatterie. Tauchlampen, Geräte mit extremer Wärmeentwicklung, Schlagwaffen, Elektroschockgeräte, Ladeetuis und lose Batterien sind ausgeschlossen.
    • Eingebauter Lithium-Ionen-Akku über 100 bis höchstens 160 Wh je Batterie; vorherige Zustimmung des ausführenden Betreibers erforderlich.
    • Höchstens 15 tragbare elektronische Geräte mit Lithiumbatterien je Person in allen Gepäckarten zusammen; mehr nur mit Zustimmung des Betreibers nach IATA.
    • Im Aufgabegepäck vollständig ausschalten, wenn Lithium-Ionen-Batterien mehr als 2,7 Wh je Gerät oder Lithium-Metall-Batterien mehr als 0,3 g Lithiumgehalt je Gerät haben. Darunter entfällt in der ICAO-Grundlage nur die Ausschaltpflicht; Schutz vor Schäden und Einschalten bleibt erforderlich.
    • Schützen Sie die Lampe vor Beschädigung und unbeabsichtigtem Einschalten.

Quellen

Am Körper

Antwort

  • Gefahrgut: Genehmigung erforderlich
    • Nur gewöhnliche Taschenlampen für den persönlichen Gebrauch mit eingebauter Lithiumbatterie. Tauchlampen, Geräte mit extremer Wärmeentwicklung, Schlagwaffen, Elektroschockgeräte, Ladeetuis und lose Batterien sind ausgeschlossen.
    • Eingebauter Lithium-Ionen-Akku über 100 bis höchstens 160 Wh je Batterie; vorherige Zustimmung des ausführenden Betreibers erforderlich.
    • Höchstens 15 tragbare elektronische Geräte mit Lithiumbatterien je Person in allen Gepäckarten zusammen; mehr nur mit Zustimmung des Betreibers nach IATA.
    • Schützen Sie die Lampe vor Beschädigung und unbeabsichtigtem Einschalten.

Quellen

Schweiz: eingebauter Lithium-Ionen-Akku über 100 bis 160 Wh, nur Gefahrgutgrundlage, Airline zusätzlich fragen
Abflugland
Schweiz

Handgepäck

Antwort

  • Gefahrgut: Genehmigung erforderlich
    • Nur gewöhnliche Taschenlampen für den persönlichen Gebrauch mit eingebauter Lithiumbatterie. Tauchlampen, Geräte mit extremer Wärmeentwicklung, Schlagwaffen, Elektroschockgeräte, Ladeetuis und lose Batterien sind ausgeschlossen.
    • Eingebauter Lithium-Ionen-Akku über 100 bis höchstens 160 Wh je Batterie; vorherige Zustimmung des ausführenden Betreibers erforderlich.
    • Höchstens 15 tragbare elektronische Geräte mit Lithiumbatterien je Person in allen Gepäckarten zusammen; mehr nur mit Zustimmung des Betreibers nach IATA.
    • Schützen Sie die Lampe vor Beschädigung und unbeabsichtigtem Einschalten.

Quellen

Aufgabegepäck

Antwort

  • Gefahrgut: Genehmigung erforderlich
    • Nur gewöhnliche Taschenlampen für den persönlichen Gebrauch mit eingebauter Lithiumbatterie. Tauchlampen, Geräte mit extremer Wärmeentwicklung, Schlagwaffen, Elektroschockgeräte, Ladeetuis und lose Batterien sind ausgeschlossen.
    • Eingebauter Lithium-Ionen-Akku über 100 bis höchstens 160 Wh je Batterie; vorherige Zustimmung des ausführenden Betreibers erforderlich.
    • Höchstens 15 tragbare elektronische Geräte mit Lithiumbatterien je Person in allen Gepäckarten zusammen; mehr nur mit Zustimmung des Betreibers nach IATA.
    • Im Aufgabegepäck vollständig ausschalten, wenn Lithium-Ionen-Batterien mehr als 2,7 Wh je Gerät oder Lithium-Metall-Batterien mehr als 0,3 g Lithiumgehalt je Gerät haben. Darunter entfällt in der ICAO-Grundlage nur die Ausschaltpflicht; Schutz vor Schäden und Einschalten bleibt erforderlich.
    • Schützen Sie die Lampe vor Beschädigung und unbeabsichtigtem Einschalten.

Quellen

Am Körper

Antwort

  • Gefahrgut: Genehmigung erforderlich
    • Nur gewöhnliche Taschenlampen für den persönlichen Gebrauch mit eingebauter Lithiumbatterie. Tauchlampen, Geräte mit extremer Wärmeentwicklung, Schlagwaffen, Elektroschockgeräte, Ladeetuis und lose Batterien sind ausgeschlossen.
    • Eingebauter Lithium-Ionen-Akku über 100 bis höchstens 160 Wh je Batterie; vorherige Zustimmung des ausführenden Betreibers erforderlich.
    • Höchstens 15 tragbare elektronische Geräte mit Lithiumbatterien je Person in allen Gepäckarten zusammen; mehr nur mit Zustimmung des Betreibers nach IATA.
    • Schützen Sie die Lampe vor Beschädigung und unbeabsichtigtem Einschalten.

Quellen

Deutschland: eingebauter Lithium-Ionen-Akku über 160 Wh, nur Gefahrgutgrundlage, Airline zusätzlich fragen · gleiche Bedingungen für 3 KombinationenHandgepäck: VerbotenAufgabegepäck: Verboten

Handgepäck

Antwort

  • Gefahrgut: Verboten
    • Nur gewöhnliche Taschenlampen für den persönlichen Gebrauch mit eingebauter Lithiumbatterie. Tauchlampen, Geräte mit extremer Wärmeentwicklung, Schlagwaffen, Elektroschockgeräte, Ladeetuis und lose Batterien sind ausgeschlossen.
    • Eingebauter Lithium-Ionen-Akku über 160 Wh je Batterie ist im Passagiergepäck ausgeschlossen.

Aufgabegepäck

Antwort

  • Gefahrgut: Verboten
    • Nur gewöhnliche Taschenlampen für den persönlichen Gebrauch mit eingebauter Lithiumbatterie. Tauchlampen, Geräte mit extremer Wärmeentwicklung, Schlagwaffen, Elektroschockgeräte, Ladeetuis und lose Batterien sind ausgeschlossen.
    • Eingebauter Lithium-Ionen-Akku über 160 Wh je Batterie ist im Passagiergepäck ausgeschlossen.

Am Körper

Antwort

  • Gefahrgut: Verboten
    • Nur gewöhnliche Taschenlampen für den persönlichen Gebrauch mit eingebauter Lithiumbatterie. Tauchlampen, Geräte mit extremer Wärmeentwicklung, Schlagwaffen, Elektroschockgeräte, Ladeetuis und lose Batterien sind ausgeschlossen.
    • Eingebauter Lithium-Ionen-Akku über 160 Wh je Batterie ist im Passagiergepäck ausgeschlossen.

Flüge und Quellen

Deutschland: eingebauter Lithium-Ionen-Akku über 160 Wh, nur Gefahrgutgrundlage, Airline zusätzlich fragen
Abflugland
Deutschland

Handgepäck

Antwort

  • Gefahrgut: Verboten
    • Nur gewöhnliche Taschenlampen für den persönlichen Gebrauch mit eingebauter Lithiumbatterie. Tauchlampen, Geräte mit extremer Wärmeentwicklung, Schlagwaffen, Elektroschockgeräte, Ladeetuis und lose Batterien sind ausgeschlossen.
    • Eingebauter Lithium-Ionen-Akku über 160 Wh je Batterie ist im Passagiergepäck ausgeschlossen.

Quellen

Aufgabegepäck

Antwort

  • Gefahrgut: Verboten
    • Nur gewöhnliche Taschenlampen für den persönlichen Gebrauch mit eingebauter Lithiumbatterie. Tauchlampen, Geräte mit extremer Wärmeentwicklung, Schlagwaffen, Elektroschockgeräte, Ladeetuis und lose Batterien sind ausgeschlossen.
    • Eingebauter Lithium-Ionen-Akku über 160 Wh je Batterie ist im Passagiergepäck ausgeschlossen.

Quellen

Am Körper

Antwort

  • Gefahrgut: Verboten
    • Nur gewöhnliche Taschenlampen für den persönlichen Gebrauch mit eingebauter Lithiumbatterie. Tauchlampen, Geräte mit extremer Wärmeentwicklung, Schlagwaffen, Elektroschockgeräte, Ladeetuis und lose Batterien sind ausgeschlossen.
    • Eingebauter Lithium-Ionen-Akku über 160 Wh je Batterie ist im Passagiergepäck ausgeschlossen.

Quellen

Österreich: eingebauter Lithium-Ionen-Akku über 160 Wh, nur Gefahrgutgrundlage, Airline zusätzlich fragen
Abflugland
Österreich

Handgepäck

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  • Gefahrgut: Verboten
    • Nur gewöhnliche Taschenlampen für den persönlichen Gebrauch mit eingebauter Lithiumbatterie. Tauchlampen, Geräte mit extremer Wärmeentwicklung, Schlagwaffen, Elektroschockgeräte, Ladeetuis und lose Batterien sind ausgeschlossen.
    • Eingebauter Lithium-Ionen-Akku über 160 Wh je Batterie ist im Passagiergepäck ausgeschlossen.

Quellen

Aufgabegepäck

Antwort

  • Gefahrgut: Verboten
    • Nur gewöhnliche Taschenlampen für den persönlichen Gebrauch mit eingebauter Lithiumbatterie. Tauchlampen, Geräte mit extremer Wärmeentwicklung, Schlagwaffen, Elektroschockgeräte, Ladeetuis und lose Batterien sind ausgeschlossen.
    • Eingebauter Lithium-Ionen-Akku über 160 Wh je Batterie ist im Passagiergepäck ausgeschlossen.

Quellen

Am Körper

Antwort

  • Gefahrgut: Verboten
    • Nur gewöhnliche Taschenlampen für den persönlichen Gebrauch mit eingebauter Lithiumbatterie. Tauchlampen, Geräte mit extremer Wärmeentwicklung, Schlagwaffen, Elektroschockgeräte, Ladeetuis und lose Batterien sind ausgeschlossen.
    • Eingebauter Lithium-Ionen-Akku über 160 Wh je Batterie ist im Passagiergepäck ausgeschlossen.

Quellen

Schweiz: eingebauter Lithium-Ionen-Akku über 160 Wh, nur Gefahrgutgrundlage, Airline zusätzlich fragen
Abflugland
Schweiz

Handgepäck

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  • Gefahrgut: Verboten
    • Nur gewöhnliche Taschenlampen für den persönlichen Gebrauch mit eingebauter Lithiumbatterie. Tauchlampen, Geräte mit extremer Wärmeentwicklung, Schlagwaffen, Elektroschockgeräte, Ladeetuis und lose Batterien sind ausgeschlossen.
    • Eingebauter Lithium-Ionen-Akku über 160 Wh je Batterie ist im Passagiergepäck ausgeschlossen.

Quellen

Aufgabegepäck

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  • Gefahrgut: Verboten
    • Nur gewöhnliche Taschenlampen für den persönlichen Gebrauch mit eingebauter Lithiumbatterie. Tauchlampen, Geräte mit extremer Wärmeentwicklung, Schlagwaffen, Elektroschockgeräte, Ladeetuis und lose Batterien sind ausgeschlossen.
    • Eingebauter Lithium-Ionen-Akku über 160 Wh je Batterie ist im Passagiergepäck ausgeschlossen.

Quellen

Am Körper

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  • Gefahrgut: Verboten
    • Nur gewöhnliche Taschenlampen für den persönlichen Gebrauch mit eingebauter Lithiumbatterie. Tauchlampen, Geräte mit extremer Wärmeentwicklung, Schlagwaffen, Elektroschockgeräte, Ladeetuis und lose Batterien sind ausgeschlossen.
    • Eingebauter Lithium-Ionen-Akku über 160 Wh je Batterie ist im Passagiergepäck ausgeschlossen.

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Deutschland: eingebaute Lithium-Metall-Batterie über 2 g Lithiumgehalt, nur Gefahrgutgrundlage, Airline zusätzlich fragen · gleiche Bedingungen für 3 KombinationenHandgepäck: VerbotenAufgabegepäck: Verboten

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    • Nur gewöhnliche Taschenlampen für den persönlichen Gebrauch mit eingebauter Lithiumbatterie. Tauchlampen, Geräte mit extremer Wärmeentwicklung, Schlagwaffen, Elektroschockgeräte, Ladeetuis und lose Batterien sind ausgeschlossen.
    • Eine gewöhnliche Taschenlampe mit mehr als 2 g Lithiumgehalt je Lithium-Metall-Batterie ist ausgeschlossen; die Ausnahme bis 8 g gilt nur für medizinische Geräte.

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Antwort

  • Gefahrgut: Verboten
    • Nur gewöhnliche Taschenlampen für den persönlichen Gebrauch mit eingebauter Lithiumbatterie. Tauchlampen, Geräte mit extremer Wärmeentwicklung, Schlagwaffen, Elektroschockgeräte, Ladeetuis und lose Batterien sind ausgeschlossen.
    • Eine gewöhnliche Taschenlampe mit mehr als 2 g Lithiumgehalt je Lithium-Metall-Batterie ist ausgeschlossen; die Ausnahme bis 8 g gilt nur für medizinische Geräte.

Am Körper

Antwort

  • Gefahrgut: Verboten
    • Nur gewöhnliche Taschenlampen für den persönlichen Gebrauch mit eingebauter Lithiumbatterie. Tauchlampen, Geräte mit extremer Wärmeentwicklung, Schlagwaffen, Elektroschockgeräte, Ladeetuis und lose Batterien sind ausgeschlossen.
    • Eine gewöhnliche Taschenlampe mit mehr als 2 g Lithiumgehalt je Lithium-Metall-Batterie ist ausgeschlossen; die Ausnahme bis 8 g gilt nur für medizinische Geräte.

Flüge und Quellen

Deutschland: eingebaute Lithium-Metall-Batterie über 2 g Lithiumgehalt, nur Gefahrgutgrundlage, Airline zusätzlich fragen
Abflugland
Deutschland

Handgepäck

Antwort

  • Gefahrgut: Verboten
    • Nur gewöhnliche Taschenlampen für den persönlichen Gebrauch mit eingebauter Lithiumbatterie. Tauchlampen, Geräte mit extremer Wärmeentwicklung, Schlagwaffen, Elektroschockgeräte, Ladeetuis und lose Batterien sind ausgeschlossen.
    • Eine gewöhnliche Taschenlampe mit mehr als 2 g Lithiumgehalt je Lithium-Metall-Batterie ist ausgeschlossen; die Ausnahme bis 8 g gilt nur für medizinische Geräte.

Quellen

Aufgabegepäck

Antwort

  • Gefahrgut: Verboten
    • Nur gewöhnliche Taschenlampen für den persönlichen Gebrauch mit eingebauter Lithiumbatterie. Tauchlampen, Geräte mit extremer Wärmeentwicklung, Schlagwaffen, Elektroschockgeräte, Ladeetuis und lose Batterien sind ausgeschlossen.
    • Eine gewöhnliche Taschenlampe mit mehr als 2 g Lithiumgehalt je Lithium-Metall-Batterie ist ausgeschlossen; die Ausnahme bis 8 g gilt nur für medizinische Geräte.

Quellen

Am Körper

Antwort

  • Gefahrgut: Verboten
    • Nur gewöhnliche Taschenlampen für den persönlichen Gebrauch mit eingebauter Lithiumbatterie. Tauchlampen, Geräte mit extremer Wärmeentwicklung, Schlagwaffen, Elektroschockgeräte, Ladeetuis und lose Batterien sind ausgeschlossen.
    • Eine gewöhnliche Taschenlampe mit mehr als 2 g Lithiumgehalt je Lithium-Metall-Batterie ist ausgeschlossen; die Ausnahme bis 8 g gilt nur für medizinische Geräte.

Quellen

Österreich: eingebaute Lithium-Metall-Batterie über 2 g Lithiumgehalt, nur Gefahrgutgrundlage, Airline zusätzlich fragen
Abflugland
Österreich

Handgepäck

Antwort

  • Gefahrgut: Verboten
    • Nur gewöhnliche Taschenlampen für den persönlichen Gebrauch mit eingebauter Lithiumbatterie. Tauchlampen, Geräte mit extremer Wärmeentwicklung, Schlagwaffen, Elektroschockgeräte, Ladeetuis und lose Batterien sind ausgeschlossen.
    • Eine gewöhnliche Taschenlampe mit mehr als 2 g Lithiumgehalt je Lithium-Metall-Batterie ist ausgeschlossen; die Ausnahme bis 8 g gilt nur für medizinische Geräte.

Quellen

Aufgabegepäck

Antwort

  • Gefahrgut: Verboten
    • Nur gewöhnliche Taschenlampen für den persönlichen Gebrauch mit eingebauter Lithiumbatterie. Tauchlampen, Geräte mit extremer Wärmeentwicklung, Schlagwaffen, Elektroschockgeräte, Ladeetuis und lose Batterien sind ausgeschlossen.
    • Eine gewöhnliche Taschenlampe mit mehr als 2 g Lithiumgehalt je Lithium-Metall-Batterie ist ausgeschlossen; die Ausnahme bis 8 g gilt nur für medizinische Geräte.

Quellen

Am Körper

Antwort

  • Gefahrgut: Verboten
    • Nur gewöhnliche Taschenlampen für den persönlichen Gebrauch mit eingebauter Lithiumbatterie. Tauchlampen, Geräte mit extremer Wärmeentwicklung, Schlagwaffen, Elektroschockgeräte, Ladeetuis und lose Batterien sind ausgeschlossen.
    • Eine gewöhnliche Taschenlampe mit mehr als 2 g Lithiumgehalt je Lithium-Metall-Batterie ist ausgeschlossen; die Ausnahme bis 8 g gilt nur für medizinische Geräte.

Quellen

Schweiz: eingebaute Lithium-Metall-Batterie über 2 g Lithiumgehalt, nur Gefahrgutgrundlage, Airline zusätzlich fragen
Abflugland
Schweiz

Handgepäck

Antwort

  • Gefahrgut: Verboten
    • Nur gewöhnliche Taschenlampen für den persönlichen Gebrauch mit eingebauter Lithiumbatterie. Tauchlampen, Geräte mit extremer Wärmeentwicklung, Schlagwaffen, Elektroschockgeräte, Ladeetuis und lose Batterien sind ausgeschlossen.
    • Eine gewöhnliche Taschenlampe mit mehr als 2 g Lithiumgehalt je Lithium-Metall-Batterie ist ausgeschlossen; die Ausnahme bis 8 g gilt nur für medizinische Geräte.

Quellen

Aufgabegepäck

Antwort

  • Gefahrgut: Verboten
    • Nur gewöhnliche Taschenlampen für den persönlichen Gebrauch mit eingebauter Lithiumbatterie. Tauchlampen, Geräte mit extremer Wärmeentwicklung, Schlagwaffen, Elektroschockgeräte, Ladeetuis und lose Batterien sind ausgeschlossen.
    • Eine gewöhnliche Taschenlampe mit mehr als 2 g Lithiumgehalt je Lithium-Metall-Batterie ist ausgeschlossen; die Ausnahme bis 8 g gilt nur für medizinische Geräte.

Quellen

Am Körper

Antwort

  • Gefahrgut: Verboten
    • Nur gewöhnliche Taschenlampen für den persönlichen Gebrauch mit eingebauter Lithiumbatterie. Tauchlampen, Geräte mit extremer Wärmeentwicklung, Schlagwaffen, Elektroschockgeräte, Ladeetuis und lose Batterien sind ausgeschlossen.
    • Eine gewöhnliche Taschenlampe mit mehr als 2 g Lithiumgehalt je Lithium-Metall-Batterie ist ausgeschlossen; die Ausnahme bis 8 g gilt nur für medizinische Geräte.

Quellen

Deutschland: bis 100 Wh / 2 g, lose Lithium-Ersatzbatterie, Gefahrgutgrundlage · gleiche Bedingungen für 3 KombinationenHandgepäck: Mit BedingungenAufgabegepäck: Verboten

Handgepäck

Antwort

  • Gefahrgut: Bedingt
    • Lose oder herausgenommene Lithiumbatterien für die Taschenlampe; keine Powerbanks und keine Ladeetuis.
    • Bis 100 Wh je Lithium-Ionen-Ersatzbatterie oder bis 2 g Lithium je Lithium-Metall-Ersatzbatterie; höchstens 20 Ersatzbatterien aller Typen insgesamt je Person, mehr nur mit Betreiberzustimmung nach IATA.
    • Nur in der Kabine transportieren, jede Batterie einzeln gegen Kurzschluss und Schäden schützen. Lithiumbatterien müssen UN 38.3 entsprechen.

Aufgabegepäck

Antwort

  • Gefahrgut: Verboten
    • Lose oder herausgenommene Lithiumbatterien für die Taschenlampe; keine Powerbanks und keine Ladeetuis.
    • Bis 100 Wh je Lithium-Ionen-Ersatzbatterie oder bis 2 g Lithium je Lithium-Metall-Ersatzbatterie; höchstens 20 Ersatzbatterien aller Typen insgesamt je Person, mehr nur mit Betreiberzustimmung nach IATA.
    • Nur in der Kabine transportieren, jede Batterie einzeln gegen Kurzschluss und Schäden schützen. Lithiumbatterien müssen UN 38.3 entsprechen.

Am Körper

Antwort

  • Gefahrgut: Bedingt
    • Lose oder herausgenommene Lithiumbatterien für die Taschenlampe; keine Powerbanks und keine Ladeetuis.
    • Bis 100 Wh je Lithium-Ionen-Ersatzbatterie oder bis 2 g Lithium je Lithium-Metall-Ersatzbatterie; höchstens 20 Ersatzbatterien aller Typen insgesamt je Person, mehr nur mit Betreiberzustimmung nach IATA.
    • Nur in der Kabine transportieren, jede Batterie einzeln gegen Kurzschluss und Schäden schützen. Lithiumbatterien müssen UN 38.3 entsprechen.

Flüge und Quellen

Deutschland: bis 100 Wh / 2 g, lose Lithium-Ersatzbatterie, Gefahrgutgrundlage
Abflugland
Deutschland

Handgepäck

Antwort

  • Gefahrgut: Bedingt
    • Lose oder herausgenommene Lithiumbatterien für die Taschenlampe; keine Powerbanks und keine Ladeetuis.
    • Bis 100 Wh je Lithium-Ionen-Ersatzbatterie oder bis 2 g Lithium je Lithium-Metall-Ersatzbatterie; höchstens 20 Ersatzbatterien aller Typen insgesamt je Person, mehr nur mit Betreiberzustimmung nach IATA.
    • Nur in der Kabine transportieren, jede Batterie einzeln gegen Kurzschluss und Schäden schützen. Lithiumbatterien müssen UN 38.3 entsprechen.

Quellen

Aufgabegepäck

Antwort

  • Gefahrgut: Verboten
    • Lose oder herausgenommene Lithiumbatterien für die Taschenlampe; keine Powerbanks und keine Ladeetuis.
    • Bis 100 Wh je Lithium-Ionen-Ersatzbatterie oder bis 2 g Lithium je Lithium-Metall-Ersatzbatterie; höchstens 20 Ersatzbatterien aller Typen insgesamt je Person, mehr nur mit Betreiberzustimmung nach IATA.
    • Nur in der Kabine transportieren, jede Batterie einzeln gegen Kurzschluss und Schäden schützen. Lithiumbatterien müssen UN 38.3 entsprechen.

Quellen

Am Körper

Antwort

  • Gefahrgut: Bedingt
    • Lose oder herausgenommene Lithiumbatterien für die Taschenlampe; keine Powerbanks und keine Ladeetuis.
    • Bis 100 Wh je Lithium-Ionen-Ersatzbatterie oder bis 2 g Lithium je Lithium-Metall-Ersatzbatterie; höchstens 20 Ersatzbatterien aller Typen insgesamt je Person, mehr nur mit Betreiberzustimmung nach IATA.
    • Nur in der Kabine transportieren, jede Batterie einzeln gegen Kurzschluss und Schäden schützen. Lithiumbatterien müssen UN 38.3 entsprechen.

Quellen

Österreich: bis 100 Wh / 2 g, lose Lithium-Ersatzbatterie, Gefahrgutgrundlage
Abflugland
Österreich

Handgepäck

Antwort

  • Gefahrgut: Bedingt
    • Lose oder herausgenommene Lithiumbatterien für die Taschenlampe; keine Powerbanks und keine Ladeetuis.
    • Bis 100 Wh je Lithium-Ionen-Ersatzbatterie oder bis 2 g Lithium je Lithium-Metall-Ersatzbatterie; höchstens 20 Ersatzbatterien aller Typen insgesamt je Person, mehr nur mit Betreiberzustimmung nach IATA.
    • Nur in der Kabine transportieren, jede Batterie einzeln gegen Kurzschluss und Schäden schützen. Lithiumbatterien müssen UN 38.3 entsprechen.

Quellen

Aufgabegepäck

Antwort

  • Gefahrgut: Verboten
    • Lose oder herausgenommene Lithiumbatterien für die Taschenlampe; keine Powerbanks und keine Ladeetuis.
    • Bis 100 Wh je Lithium-Ionen-Ersatzbatterie oder bis 2 g Lithium je Lithium-Metall-Ersatzbatterie; höchstens 20 Ersatzbatterien aller Typen insgesamt je Person, mehr nur mit Betreiberzustimmung nach IATA.
    • Nur in der Kabine transportieren, jede Batterie einzeln gegen Kurzschluss und Schäden schützen. Lithiumbatterien müssen UN 38.3 entsprechen.

Quellen

Am Körper

Antwort

  • Gefahrgut: Bedingt
    • Lose oder herausgenommene Lithiumbatterien für die Taschenlampe; keine Powerbanks und keine Ladeetuis.
    • Bis 100 Wh je Lithium-Ionen-Ersatzbatterie oder bis 2 g Lithium je Lithium-Metall-Ersatzbatterie; höchstens 20 Ersatzbatterien aller Typen insgesamt je Person, mehr nur mit Betreiberzustimmung nach IATA.
    • Nur in der Kabine transportieren, jede Batterie einzeln gegen Kurzschluss und Schäden schützen. Lithiumbatterien müssen UN 38.3 entsprechen.

Quellen

Schweiz: bis 100 Wh / 2 g, lose Lithium-Ersatzbatterie, Gefahrgutgrundlage
Abflugland
Schweiz

Handgepäck

Antwort

  • Gefahrgut: Bedingt
    • Lose oder herausgenommene Lithiumbatterien für die Taschenlampe; keine Powerbanks und keine Ladeetuis.
    • Bis 100 Wh je Lithium-Ionen-Ersatzbatterie oder bis 2 g Lithium je Lithium-Metall-Ersatzbatterie; höchstens 20 Ersatzbatterien aller Typen insgesamt je Person, mehr nur mit Betreiberzustimmung nach IATA.
    • Nur in der Kabine transportieren, jede Batterie einzeln gegen Kurzschluss und Schäden schützen. Lithiumbatterien müssen UN 38.3 entsprechen.

Quellen

Aufgabegepäck

Antwort

  • Gefahrgut: Verboten
    • Lose oder herausgenommene Lithiumbatterien für die Taschenlampe; keine Powerbanks und keine Ladeetuis.
    • Bis 100 Wh je Lithium-Ionen-Ersatzbatterie oder bis 2 g Lithium je Lithium-Metall-Ersatzbatterie; höchstens 20 Ersatzbatterien aller Typen insgesamt je Person, mehr nur mit Betreiberzustimmung nach IATA.
    • Nur in der Kabine transportieren, jede Batterie einzeln gegen Kurzschluss und Schäden schützen. Lithiumbatterien müssen UN 38.3 entsprechen.

Quellen

Am Körper

Antwort

  • Gefahrgut: Bedingt
    • Lose oder herausgenommene Lithiumbatterien für die Taschenlampe; keine Powerbanks und keine Ladeetuis.
    • Bis 100 Wh je Lithium-Ionen-Ersatzbatterie oder bis 2 g Lithium je Lithium-Metall-Ersatzbatterie; höchstens 20 Ersatzbatterien aller Typen insgesamt je Person, mehr nur mit Betreiberzustimmung nach IATA.
    • Nur in der Kabine transportieren, jede Batterie einzeln gegen Kurzschluss und Schäden schützen. Lithiumbatterien müssen UN 38.3 entsprechen.

Quellen

Deutschland: über 100 bis 160 Wh, lose Lithium-Ersatzbatterie, Gefahrgutgrundlage · gleiche Bedingungen für 3 KombinationenHandgepäck: Genehmigung erforderlichAufgabegepäck: Verboten

Handgepäck

Antwort

  • Gefahrgut: Genehmigung erforderlich
    • Lose oder herausgenommene Lithiumbatterien für die Taschenlampe; keine Powerbanks und keine Ladeetuis.
    • Über 100 bis höchstens 160 Wh je Lithium-Ionen-Ersatzbatterie: höchstens 2 je Person, nur mit vorheriger Betreiberzustimmung.
    • Nur in der Kabine transportieren, jede Batterie einzeln gegen Kurzschluss und Schäden schützen. Lithiumbatterien müssen UN 38.3 entsprechen.

Aufgabegepäck

Antwort

  • Gefahrgut: Verboten
    • Lose oder herausgenommene Lithiumbatterien für die Taschenlampe; keine Powerbanks und keine Ladeetuis.
    • Über 100 bis höchstens 160 Wh je Lithium-Ionen-Ersatzbatterie: höchstens 2 je Person, nur mit vorheriger Betreiberzustimmung.
    • Nur in der Kabine transportieren, jede Batterie einzeln gegen Kurzschluss und Schäden schützen. Lithiumbatterien müssen UN 38.3 entsprechen.

Am Körper

Antwort

  • Gefahrgut: Genehmigung erforderlich
    • Lose oder herausgenommene Lithiumbatterien für die Taschenlampe; keine Powerbanks und keine Ladeetuis.
    • Über 100 bis höchstens 160 Wh je Lithium-Ionen-Ersatzbatterie: höchstens 2 je Person, nur mit vorheriger Betreiberzustimmung.
    • Nur in der Kabine transportieren, jede Batterie einzeln gegen Kurzschluss und Schäden schützen. Lithiumbatterien müssen UN 38.3 entsprechen.

Flüge und Quellen

Deutschland: über 100 bis 160 Wh, lose Lithium-Ersatzbatterie, Gefahrgutgrundlage
Abflugland
Deutschland

Handgepäck

Antwort

  • Gefahrgut: Genehmigung erforderlich
    • Lose oder herausgenommene Lithiumbatterien für die Taschenlampe; keine Powerbanks und keine Ladeetuis.
    • Über 100 bis höchstens 160 Wh je Lithium-Ionen-Ersatzbatterie: höchstens 2 je Person, nur mit vorheriger Betreiberzustimmung.
    • Nur in der Kabine transportieren, jede Batterie einzeln gegen Kurzschluss und Schäden schützen. Lithiumbatterien müssen UN 38.3 entsprechen.

Quellen

Aufgabegepäck

Antwort

  • Gefahrgut: Verboten
    • Lose oder herausgenommene Lithiumbatterien für die Taschenlampe; keine Powerbanks und keine Ladeetuis.
    • Über 100 bis höchstens 160 Wh je Lithium-Ionen-Ersatzbatterie: höchstens 2 je Person, nur mit vorheriger Betreiberzustimmung.
    • Nur in der Kabine transportieren, jede Batterie einzeln gegen Kurzschluss und Schäden schützen. Lithiumbatterien müssen UN 38.3 entsprechen.

Quellen

Am Körper

Antwort

  • Gefahrgut: Genehmigung erforderlich
    • Lose oder herausgenommene Lithiumbatterien für die Taschenlampe; keine Powerbanks und keine Ladeetuis.
    • Über 100 bis höchstens 160 Wh je Lithium-Ionen-Ersatzbatterie: höchstens 2 je Person, nur mit vorheriger Betreiberzustimmung.
    • Nur in der Kabine transportieren, jede Batterie einzeln gegen Kurzschluss und Schäden schützen. Lithiumbatterien müssen UN 38.3 entsprechen.

Quellen

Österreich: über 100 bis 160 Wh, lose Lithium-Ersatzbatterie, Gefahrgutgrundlage
Abflugland
Österreich

Handgepäck

Antwort

  • Gefahrgut: Genehmigung erforderlich
    • Lose oder herausgenommene Lithiumbatterien für die Taschenlampe; keine Powerbanks und keine Ladeetuis.
    • Über 100 bis höchstens 160 Wh je Lithium-Ionen-Ersatzbatterie: höchstens 2 je Person, nur mit vorheriger Betreiberzustimmung.
    • Nur in der Kabine transportieren, jede Batterie einzeln gegen Kurzschluss und Schäden schützen. Lithiumbatterien müssen UN 38.3 entsprechen.

Quellen

Aufgabegepäck

Antwort

  • Gefahrgut: Verboten
    • Lose oder herausgenommene Lithiumbatterien für die Taschenlampe; keine Powerbanks und keine Ladeetuis.
    • Über 100 bis höchstens 160 Wh je Lithium-Ionen-Ersatzbatterie: höchstens 2 je Person, nur mit vorheriger Betreiberzustimmung.
    • Nur in der Kabine transportieren, jede Batterie einzeln gegen Kurzschluss und Schäden schützen. Lithiumbatterien müssen UN 38.3 entsprechen.

Quellen

Am Körper

Antwort

  • Gefahrgut: Genehmigung erforderlich
    • Lose oder herausgenommene Lithiumbatterien für die Taschenlampe; keine Powerbanks und keine Ladeetuis.
    • Über 100 bis höchstens 160 Wh je Lithium-Ionen-Ersatzbatterie: höchstens 2 je Person, nur mit vorheriger Betreiberzustimmung.
    • Nur in der Kabine transportieren, jede Batterie einzeln gegen Kurzschluss und Schäden schützen. Lithiumbatterien müssen UN 38.3 entsprechen.

Quellen

Schweiz: über 100 bis 160 Wh, lose Lithium-Ersatzbatterie, Gefahrgutgrundlage
Abflugland
Schweiz

Handgepäck

Antwort

  • Gefahrgut: Genehmigung erforderlich
    • Lose oder herausgenommene Lithiumbatterien für die Taschenlampe; keine Powerbanks und keine Ladeetuis.
    • Über 100 bis höchstens 160 Wh je Lithium-Ionen-Ersatzbatterie: höchstens 2 je Person, nur mit vorheriger Betreiberzustimmung.
    • Nur in der Kabine transportieren, jede Batterie einzeln gegen Kurzschluss und Schäden schützen. Lithiumbatterien müssen UN 38.3 entsprechen.

Quellen

Aufgabegepäck

Antwort

  • Gefahrgut: Verboten
    • Lose oder herausgenommene Lithiumbatterien für die Taschenlampe; keine Powerbanks und keine Ladeetuis.
    • Über 100 bis höchstens 160 Wh je Lithium-Ionen-Ersatzbatterie: höchstens 2 je Person, nur mit vorheriger Betreiberzustimmung.
    • Nur in der Kabine transportieren, jede Batterie einzeln gegen Kurzschluss und Schäden schützen. Lithiumbatterien müssen UN 38.3 entsprechen.

Quellen

Am Körper

Antwort

  • Gefahrgut: Genehmigung erforderlich
    • Lose oder herausgenommene Lithiumbatterien für die Taschenlampe; keine Powerbanks und keine Ladeetuis.
    • Über 100 bis höchstens 160 Wh je Lithium-Ionen-Ersatzbatterie: höchstens 2 je Person, nur mit vorheriger Betreiberzustimmung.
    • Nur in der Kabine transportieren, jede Batterie einzeln gegen Kurzschluss und Schäden schützen. Lithiumbatterien müssen UN 38.3 entsprechen.

Quellen

Deutschland · Lufthansa: gewöhnliche Lampe, eingebaute Lithiumbatterie bis 100 Wh / 2 g · gleiche Bedingungen für 9 KombinationenHandgepäck: Mit BedingungenAufgabegepäck: Mit Bedingungen

Handgepäck

Antwort

  • Gefahrgut: Bedingt
    • Nur gewöhnliche Taschenlampen für den persönlichen Gebrauch mit eingebauter Lithiumbatterie. Tauchlampen, Geräte mit extremer Wärmeentwicklung, Schlagwaffen, Elektroschockgeräte, Ladeetuis und lose Batterien sind ausgeschlossen.
    • Bis 100 Wh je eingebauter Lithium-Ionen-Batterie oder bis 2 g Lithiumgehalt je eingebauter Lithium-Metall-Batterie; Lithiumbatterien müssen UN 38.3 entsprechen.
    • Höchstens 15 tragbare elektronische Geräte mit Lithiumbatterien je Person in allen Gepäckarten zusammen; mehr nur mit Zustimmung des Betreibers nach IATA.
    • Schützen Sie die Lampe vor Beschädigung und unbeabsichtigtem Einschalten.
  • Genehmigung der Fluggesellschaft: Bedingt
    • Beschädigte, defekte oder aus Sicherheitsgründen zurückgerufene Geräte und Batterien sind verboten.
    • Nur gewöhnliche Taschenlampen für den persönlichen Gebrauch mit eingebauter Lithiumbatterie. Tauchlampen, Geräte mit extremer Wärmeentwicklung, Schlagwaffen, Elektroschockgeräte, Ladeetuis und lose Batterien sind ausgeschlossen.
    • Bis 100 Wh oder 2 g Lithiumgehalt je Gerät; höchstens 15 Geräte mit Batterien je Person insgesamt.
    • Mehrere Geräte getrennt voneinander verstauen, etwa durch Kleidung oder in der Originalverpackung.
    • Schützen Sie die Lampe vor Beschädigung und unbeabsichtigtem Einschalten.

Aufgabegepäck

Antwort

  • Gefahrgut: Bedingt
    • Nur gewöhnliche Taschenlampen für den persönlichen Gebrauch mit eingebauter Lithiumbatterie. Tauchlampen, Geräte mit extremer Wärmeentwicklung, Schlagwaffen, Elektroschockgeräte, Ladeetuis und lose Batterien sind ausgeschlossen.
    • Bis 100 Wh je eingebauter Lithium-Ionen-Batterie oder bis 2 g Lithiumgehalt je eingebauter Lithium-Metall-Batterie; Lithiumbatterien müssen UN 38.3 entsprechen.
    • Höchstens 15 tragbare elektronische Geräte mit Lithiumbatterien je Person in allen Gepäckarten zusammen; mehr nur mit Zustimmung des Betreibers nach IATA.
    • Im Aufgabegepäck vollständig ausschalten, wenn Lithium-Ionen-Batterien mehr als 2,7 Wh je Gerät oder Lithium-Metall-Batterien mehr als 0,3 g Lithiumgehalt je Gerät haben. Darunter entfällt in der ICAO-Grundlage nur die Ausschaltpflicht; Schutz vor Schäden und Einschalten bleibt erforderlich.
    • Schützen Sie die Lampe vor Beschädigung und unbeabsichtigtem Einschalten.
  • Genehmigung der Fluggesellschaft: Bedingt
    • Beschädigte, defekte oder aus Sicherheitsgründen zurückgerufene Geräte und Batterien sind verboten.
    • Nur gewöhnliche Taschenlampen für den persönlichen Gebrauch mit eingebauter Lithiumbatterie. Tauchlampen, Geräte mit extremer Wärmeentwicklung, Schlagwaffen, Elektroschockgeräte, Ladeetuis und lose Batterien sind ausgeschlossen.
    • Bis 100 Wh oder 2 g Lithiumgehalt je Gerät; höchstens 15 Geräte mit Batterien je Person insgesamt.
    • Höchstens 3 Geräte je Person im Aufgabegepäck, die größer als ein Smartphone sind.
    • Mehrere Geräte getrennt voneinander verstauen, etwa durch Kleidung oder in der Originalverpackung.
    • Schützen Sie die Lampe vor Beschädigung und unbeabsichtigtem Einschalten.
    • Vollständig ausschalten und alle automatischen Startfunktionen deaktivieren. Gepolstert verpacken und nicht zusammen mit leicht brennbaren Materialien wie Parfüms oder Sprays packen.

Am Körper

Antwort

  • Gefahrgut: Bedingt
    • Nur gewöhnliche Taschenlampen für den persönlichen Gebrauch mit eingebauter Lithiumbatterie. Tauchlampen, Geräte mit extremer Wärmeentwicklung, Schlagwaffen, Elektroschockgeräte, Ladeetuis und lose Batterien sind ausgeschlossen.
    • Bis 100 Wh je eingebauter Lithium-Ionen-Batterie oder bis 2 g Lithiumgehalt je eingebauter Lithium-Metall-Batterie; Lithiumbatterien müssen UN 38.3 entsprechen.
    • Höchstens 15 tragbare elektronische Geräte mit Lithiumbatterien je Person in allen Gepäckarten zusammen; mehr nur mit Zustimmung des Betreibers nach IATA.
    • Schützen Sie die Lampe vor Beschädigung und unbeabsichtigtem Einschalten.

Flüge und Quellen

Deutschland · Lufthansa: gewöhnliche Lampe, eingebaute Lithiumbatterie bis 100 Wh / 2 g
Abflugland
Deutschland
Fluggesellschaft
Lufthansa

Handgepäck

Antwort

  • Gefahrgut: Bedingt
    • Nur gewöhnliche Taschenlampen für den persönlichen Gebrauch mit eingebauter Lithiumbatterie. Tauchlampen, Geräte mit extremer Wärmeentwicklung, Schlagwaffen, Elektroschockgeräte, Ladeetuis und lose Batterien sind ausgeschlossen.
    • Bis 100 Wh je eingebauter Lithium-Ionen-Batterie oder bis 2 g Lithiumgehalt je eingebauter Lithium-Metall-Batterie; Lithiumbatterien müssen UN 38.3 entsprechen.
    • Höchstens 15 tragbare elektronische Geräte mit Lithiumbatterien je Person in allen Gepäckarten zusammen; mehr nur mit Zustimmung des Betreibers nach IATA.
    • Schützen Sie die Lampe vor Beschädigung und unbeabsichtigtem Einschalten.
  • Genehmigung der Fluggesellschaft: Bedingt
    • Beschädigte, defekte oder aus Sicherheitsgründen zurückgerufene Geräte und Batterien sind verboten.
    • Nur gewöhnliche Taschenlampen für den persönlichen Gebrauch mit eingebauter Lithiumbatterie. Tauchlampen, Geräte mit extremer Wärmeentwicklung, Schlagwaffen, Elektroschockgeräte, Ladeetuis und lose Batterien sind ausgeschlossen.
    • Bis 100 Wh oder 2 g Lithiumgehalt je Gerät; höchstens 15 Geräte mit Batterien je Person insgesamt.
    • Mehrere Geräte getrennt voneinander verstauen, etwa durch Kleidung oder in der Originalverpackung.
    • Schützen Sie die Lampe vor Beschädigung und unbeabsichtigtem Einschalten.

Quellen

Aufgabegepäck

Antwort

  • Gefahrgut: Bedingt
    • Nur gewöhnliche Taschenlampen für den persönlichen Gebrauch mit eingebauter Lithiumbatterie. Tauchlampen, Geräte mit extremer Wärmeentwicklung, Schlagwaffen, Elektroschockgeräte, Ladeetuis und lose Batterien sind ausgeschlossen.
    • Bis 100 Wh je eingebauter Lithium-Ionen-Batterie oder bis 2 g Lithiumgehalt je eingebauter Lithium-Metall-Batterie; Lithiumbatterien müssen UN 38.3 entsprechen.
    • Höchstens 15 tragbare elektronische Geräte mit Lithiumbatterien je Person in allen Gepäckarten zusammen; mehr nur mit Zustimmung des Betreibers nach IATA.
    • Im Aufgabegepäck vollständig ausschalten, wenn Lithium-Ionen-Batterien mehr als 2,7 Wh je Gerät oder Lithium-Metall-Batterien mehr als 0,3 g Lithiumgehalt je Gerät haben. Darunter entfällt in der ICAO-Grundlage nur die Ausschaltpflicht; Schutz vor Schäden und Einschalten bleibt erforderlich.
    • Schützen Sie die Lampe vor Beschädigung und unbeabsichtigtem Einschalten.
  • Genehmigung der Fluggesellschaft: Bedingt
    • Beschädigte, defekte oder aus Sicherheitsgründen zurückgerufene Geräte und Batterien sind verboten.
    • Nur gewöhnliche Taschenlampen für den persönlichen Gebrauch mit eingebauter Lithiumbatterie. Tauchlampen, Geräte mit extremer Wärmeentwicklung, Schlagwaffen, Elektroschockgeräte, Ladeetuis und lose Batterien sind ausgeschlossen.
    • Bis 100 Wh oder 2 g Lithiumgehalt je Gerät; höchstens 15 Geräte mit Batterien je Person insgesamt.
    • Höchstens 3 Geräte je Person im Aufgabegepäck, die größer als ein Smartphone sind.
    • Mehrere Geräte getrennt voneinander verstauen, etwa durch Kleidung oder in der Originalverpackung.
    • Schützen Sie die Lampe vor Beschädigung und unbeabsichtigtem Einschalten.
    • Vollständig ausschalten und alle automatischen Startfunktionen deaktivieren. Gepolstert verpacken und nicht zusammen mit leicht brennbaren Materialien wie Parfüms oder Sprays packen.

Quellen

Am Körper

Antwort

  • Gefahrgut: Bedingt
    • Nur gewöhnliche Taschenlampen für den persönlichen Gebrauch mit eingebauter Lithiumbatterie. Tauchlampen, Geräte mit extremer Wärmeentwicklung, Schlagwaffen, Elektroschockgeräte, Ladeetuis und lose Batterien sind ausgeschlossen.
    • Bis 100 Wh je eingebauter Lithium-Ionen-Batterie oder bis 2 g Lithiumgehalt je eingebauter Lithium-Metall-Batterie; Lithiumbatterien müssen UN 38.3 entsprechen.
    • Höchstens 15 tragbare elektronische Geräte mit Lithiumbatterien je Person in allen Gepäckarten zusammen; mehr nur mit Zustimmung des Betreibers nach IATA.
    • Schützen Sie die Lampe vor Beschädigung und unbeabsichtigtem Einschalten.

Quellen

Österreich · Lufthansa: gewöhnliche Lampe, eingebaute Lithiumbatterie bis 100 Wh / 2 g
Abflugland
Österreich
Fluggesellschaft
Lufthansa

Handgepäck

Antwort

  • Gefahrgut: Bedingt
    • Nur gewöhnliche Taschenlampen für den persönlichen Gebrauch mit eingebauter Lithiumbatterie. Tauchlampen, Geräte mit extremer Wärmeentwicklung, Schlagwaffen, Elektroschockgeräte, Ladeetuis und lose Batterien sind ausgeschlossen.
    • Bis 100 Wh je eingebauter Lithium-Ionen-Batterie oder bis 2 g Lithiumgehalt je eingebauter Lithium-Metall-Batterie; Lithiumbatterien müssen UN 38.3 entsprechen.
    • Höchstens 15 tragbare elektronische Geräte mit Lithiumbatterien je Person in allen Gepäckarten zusammen; mehr nur mit Zustimmung des Betreibers nach IATA.
    • Schützen Sie die Lampe vor Beschädigung und unbeabsichtigtem Einschalten.
  • Genehmigung der Fluggesellschaft: Bedingt
    • Beschädigte, defekte oder aus Sicherheitsgründen zurückgerufene Geräte und Batterien sind verboten.
    • Nur gewöhnliche Taschenlampen für den persönlichen Gebrauch mit eingebauter Lithiumbatterie. Tauchlampen, Geräte mit extremer Wärmeentwicklung, Schlagwaffen, Elektroschockgeräte, Ladeetuis und lose Batterien sind ausgeschlossen.
    • Bis 100 Wh oder 2 g Lithiumgehalt je Gerät; höchstens 15 Geräte mit Batterien je Person insgesamt.
    • Mehrere Geräte getrennt voneinander verstauen, etwa durch Kleidung oder in der Originalverpackung.
    • Schützen Sie die Lampe vor Beschädigung und unbeabsichtigtem Einschalten.

Quellen

Aufgabegepäck

Antwort

  • Gefahrgut: Bedingt
    • Nur gewöhnliche Taschenlampen für den persönlichen Gebrauch mit eingebauter Lithiumbatterie. Tauchlampen, Geräte mit extremer Wärmeentwicklung, Schlagwaffen, Elektroschockgeräte, Ladeetuis und lose Batterien sind ausgeschlossen.
    • Bis 100 Wh je eingebauter Lithium-Ionen-Batterie oder bis 2 g Lithiumgehalt je eingebauter Lithium-Metall-Batterie; Lithiumbatterien müssen UN 38.3 entsprechen.
    • Höchstens 15 tragbare elektronische Geräte mit Lithiumbatterien je Person in allen Gepäckarten zusammen; mehr nur mit Zustimmung des Betreibers nach IATA.
    • Im Aufgabegepäck vollständig ausschalten, wenn Lithium-Ionen-Batterien mehr als 2,7 Wh je Gerät oder Lithium-Metall-Batterien mehr als 0,3 g Lithiumgehalt je Gerät haben. Darunter entfällt in der ICAO-Grundlage nur die Ausschaltpflicht; Schutz vor Schäden und Einschalten bleibt erforderlich.
    • Schützen Sie die Lampe vor Beschädigung und unbeabsichtigtem Einschalten.
  • Genehmigung der Fluggesellschaft: Bedingt
    • Beschädigte, defekte oder aus Sicherheitsgründen zurückgerufene Geräte und Batterien sind verboten.
    • Nur gewöhnliche Taschenlampen für den persönlichen Gebrauch mit eingebauter Lithiumbatterie. Tauchlampen, Geräte mit extremer Wärmeentwicklung, Schlagwaffen, Elektroschockgeräte, Ladeetuis und lose Batterien sind ausgeschlossen.
    • Bis 100 Wh oder 2 g Lithiumgehalt je Gerät; höchstens 15 Geräte mit Batterien je Person insgesamt.
    • Höchstens 3 Geräte je Person im Aufgabegepäck, die größer als ein Smartphone sind.
    • Mehrere Geräte getrennt voneinander verstauen, etwa durch Kleidung oder in der Originalverpackung.
    • Schützen Sie die Lampe vor Beschädigung und unbeabsichtigtem Einschalten.
    • Vollständig ausschalten und alle automatischen Startfunktionen deaktivieren. Gepolstert verpacken und nicht zusammen mit leicht brennbaren Materialien wie Parfüms oder Sprays packen.

Quellen

Am Körper

Antwort

  • Gefahrgut: Bedingt
    • Nur gewöhnliche Taschenlampen für den persönlichen Gebrauch mit eingebauter Lithiumbatterie. Tauchlampen, Geräte mit extremer Wärmeentwicklung, Schlagwaffen, Elektroschockgeräte, Ladeetuis und lose Batterien sind ausgeschlossen.
    • Bis 100 Wh je eingebauter Lithium-Ionen-Batterie oder bis 2 g Lithiumgehalt je eingebauter Lithium-Metall-Batterie; Lithiumbatterien müssen UN 38.3 entsprechen.
    • Höchstens 15 tragbare elektronische Geräte mit Lithiumbatterien je Person in allen Gepäckarten zusammen; mehr nur mit Zustimmung des Betreibers nach IATA.
    • Schützen Sie die Lampe vor Beschädigung und unbeabsichtigtem Einschalten.

Quellen

Schweiz · Lufthansa: gewöhnliche Lampe, eingebaute Lithiumbatterie bis 100 Wh / 2 g
Abflugland
Schweiz
Fluggesellschaft
Lufthansa

Handgepäck

Antwort

  • Gefahrgut: Bedingt
    • Nur gewöhnliche Taschenlampen für den persönlichen Gebrauch mit eingebauter Lithiumbatterie. Tauchlampen, Geräte mit extremer Wärmeentwicklung, Schlagwaffen, Elektroschockgeräte, Ladeetuis und lose Batterien sind ausgeschlossen.
    • Bis 100 Wh je eingebauter Lithium-Ionen-Batterie oder bis 2 g Lithiumgehalt je eingebauter Lithium-Metall-Batterie; Lithiumbatterien müssen UN 38.3 entsprechen.
    • Höchstens 15 tragbare elektronische Geräte mit Lithiumbatterien je Person in allen Gepäckarten zusammen; mehr nur mit Zustimmung des Betreibers nach IATA.
    • Schützen Sie die Lampe vor Beschädigung und unbeabsichtigtem Einschalten.
  • Genehmigung der Fluggesellschaft: Bedingt
    • Beschädigte, defekte oder aus Sicherheitsgründen zurückgerufene Geräte und Batterien sind verboten.
    • Nur gewöhnliche Taschenlampen für den persönlichen Gebrauch mit eingebauter Lithiumbatterie. Tauchlampen, Geräte mit extremer Wärmeentwicklung, Schlagwaffen, Elektroschockgeräte, Ladeetuis und lose Batterien sind ausgeschlossen.
    • Bis 100 Wh oder 2 g Lithiumgehalt je Gerät; höchstens 15 Geräte mit Batterien je Person insgesamt.
    • Mehrere Geräte getrennt voneinander verstauen, etwa durch Kleidung oder in der Originalverpackung.
    • Schützen Sie die Lampe vor Beschädigung und unbeabsichtigtem Einschalten.

Quellen

Aufgabegepäck

Antwort

  • Gefahrgut: Bedingt
    • Nur gewöhnliche Taschenlampen für den persönlichen Gebrauch mit eingebauter Lithiumbatterie. Tauchlampen, Geräte mit extremer Wärmeentwicklung, Schlagwaffen, Elektroschockgeräte, Ladeetuis und lose Batterien sind ausgeschlossen.
    • Bis 100 Wh je eingebauter Lithium-Ionen-Batterie oder bis 2 g Lithiumgehalt je eingebauter Lithium-Metall-Batterie; Lithiumbatterien müssen UN 38.3 entsprechen.
    • Höchstens 15 tragbare elektronische Geräte mit Lithiumbatterien je Person in allen Gepäckarten zusammen; mehr nur mit Zustimmung des Betreibers nach IATA.
    • Im Aufgabegepäck vollständig ausschalten, wenn Lithium-Ionen-Batterien mehr als 2,7 Wh je Gerät oder Lithium-Metall-Batterien mehr als 0,3 g Lithiumgehalt je Gerät haben. Darunter entfällt in der ICAO-Grundlage nur die Ausschaltpflicht; Schutz vor Schäden und Einschalten bleibt erforderlich.
    • Schützen Sie die Lampe vor Beschädigung und unbeabsichtigtem Einschalten.
  • Genehmigung der Fluggesellschaft: Bedingt
    • Beschädigte, defekte oder aus Sicherheitsgründen zurückgerufene Geräte und Batterien sind verboten.
    • Nur gewöhnliche Taschenlampen für den persönlichen Gebrauch mit eingebauter Lithiumbatterie. Tauchlampen, Geräte mit extremer Wärmeentwicklung, Schlagwaffen, Elektroschockgeräte, Ladeetuis und lose Batterien sind ausgeschlossen.
    • Bis 100 Wh oder 2 g Lithiumgehalt je Gerät; höchstens 15 Geräte mit Batterien je Person insgesamt.
    • Höchstens 3 Geräte je Person im Aufgabegepäck, die größer als ein Smartphone sind.
    • Mehrere Geräte getrennt voneinander verstauen, etwa durch Kleidung oder in der Originalverpackung.
    • Schützen Sie die Lampe vor Beschädigung und unbeabsichtigtem Einschalten.
    • Vollständig ausschalten und alle automatischen Startfunktionen deaktivieren. Gepolstert verpacken und nicht zusammen mit leicht brennbaren Materialien wie Parfüms oder Sprays packen.

Quellen

Am Körper

Antwort

  • Gefahrgut: Bedingt
    • Nur gewöhnliche Taschenlampen für den persönlichen Gebrauch mit eingebauter Lithiumbatterie. Tauchlampen, Geräte mit extremer Wärmeentwicklung, Schlagwaffen, Elektroschockgeräte, Ladeetuis und lose Batterien sind ausgeschlossen.
    • Bis 100 Wh je eingebauter Lithium-Ionen-Batterie oder bis 2 g Lithiumgehalt je eingebauter Lithium-Metall-Batterie; Lithiumbatterien müssen UN 38.3 entsprechen.
    • Höchstens 15 tragbare elektronische Geräte mit Lithiumbatterien je Person in allen Gepäckarten zusammen; mehr nur mit Zustimmung des Betreibers nach IATA.
    • Schützen Sie die Lampe vor Beschädigung und unbeabsichtigtem Einschalten.

Quellen

Deutschland · Austrian Airlines: gewöhnliche Lampe, eingebaute Lithiumbatterie bis 100 Wh / 2 g
Abflugland
Deutschland
Fluggesellschaft
Austrian Airlines

Handgepäck

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  • Gefahrgut: Bedingt
    • Nur gewöhnliche Taschenlampen für den persönlichen Gebrauch mit eingebauter Lithiumbatterie. Tauchlampen, Geräte mit extremer Wärmeentwicklung, Schlagwaffen, Elektroschockgeräte, Ladeetuis und lose Batterien sind ausgeschlossen.
    • Bis 100 Wh je eingebauter Lithium-Ionen-Batterie oder bis 2 g Lithiumgehalt je eingebauter Lithium-Metall-Batterie; Lithiumbatterien müssen UN 38.3 entsprechen.
    • Höchstens 15 tragbare elektronische Geräte mit Lithiumbatterien je Person in allen Gepäckarten zusammen; mehr nur mit Zustimmung des Betreibers nach IATA.
    • Schützen Sie die Lampe vor Beschädigung und unbeabsichtigtem Einschalten.
  • Genehmigung der Fluggesellschaft: Bedingt
    • Beschädigte, defekte oder aus Sicherheitsgründen zurückgerufene Geräte und Batterien sind verboten.
    • Nur gewöhnliche Taschenlampen für den persönlichen Gebrauch mit eingebauter Lithiumbatterie. Tauchlampen, Geräte mit extremer Wärmeentwicklung, Schlagwaffen, Elektroschockgeräte, Ladeetuis und lose Batterien sind ausgeschlossen.
    • Bis 100 Wh oder 2 g Lithiumgehalt je Gerät; höchstens 15 Geräte mit Batterien je Person insgesamt.
    • Mehrere Geräte getrennt voneinander verstauen, etwa durch Kleidung oder in der Originalverpackung.
    • Schützen Sie die Lampe vor Beschädigung und unbeabsichtigtem Einschalten.

Quellen

Aufgabegepäck

Antwort

  • Gefahrgut: Bedingt
    • Nur gewöhnliche Taschenlampen für den persönlichen Gebrauch mit eingebauter Lithiumbatterie. Tauchlampen, Geräte mit extremer Wärmeentwicklung, Schlagwaffen, Elektroschockgeräte, Ladeetuis und lose Batterien sind ausgeschlossen.
    • Bis 100 Wh je eingebauter Lithium-Ionen-Batterie oder bis 2 g Lithiumgehalt je eingebauter Lithium-Metall-Batterie; Lithiumbatterien müssen UN 38.3 entsprechen.
    • Höchstens 15 tragbare elektronische Geräte mit Lithiumbatterien je Person in allen Gepäckarten zusammen; mehr nur mit Zustimmung des Betreibers nach IATA.
    • Im Aufgabegepäck vollständig ausschalten, wenn Lithium-Ionen-Batterien mehr als 2,7 Wh je Gerät oder Lithium-Metall-Batterien mehr als 0,3 g Lithiumgehalt je Gerät haben. Darunter entfällt in der ICAO-Grundlage nur die Ausschaltpflicht; Schutz vor Schäden und Einschalten bleibt erforderlich.
    • Schützen Sie die Lampe vor Beschädigung und unbeabsichtigtem Einschalten.
  • Genehmigung der Fluggesellschaft: Bedingt
    • Beschädigte, defekte oder aus Sicherheitsgründen zurückgerufene Geräte und Batterien sind verboten.
    • Nur gewöhnliche Taschenlampen für den persönlichen Gebrauch mit eingebauter Lithiumbatterie. Tauchlampen, Geräte mit extremer Wärmeentwicklung, Schlagwaffen, Elektroschockgeräte, Ladeetuis und lose Batterien sind ausgeschlossen.
    • Bis 100 Wh oder 2 g Lithiumgehalt je Gerät; höchstens 15 Geräte mit Batterien je Person insgesamt.
    • Höchstens 3 Geräte je Person im Aufgabegepäck, die größer als ein Smartphone sind.
    • Mehrere Geräte getrennt voneinander verstauen, etwa durch Kleidung oder in der Originalverpackung.
    • Schützen Sie die Lampe vor Beschädigung und unbeabsichtigtem Einschalten.
    • Vollständig ausschalten und alle automatischen Startfunktionen deaktivieren. Gepolstert verpacken und nicht zusammen mit leicht brennbaren Materialien wie Parfüms oder Sprays packen.

Quellen

Am Körper

Antwort

  • Gefahrgut: Bedingt
    • Nur gewöhnliche Taschenlampen für den persönlichen Gebrauch mit eingebauter Lithiumbatterie. Tauchlampen, Geräte mit extremer Wärmeentwicklung, Schlagwaffen, Elektroschockgeräte, Ladeetuis und lose Batterien sind ausgeschlossen.
    • Bis 100 Wh je eingebauter Lithium-Ionen-Batterie oder bis 2 g Lithiumgehalt je eingebauter Lithium-Metall-Batterie; Lithiumbatterien müssen UN 38.3 entsprechen.
    • Höchstens 15 tragbare elektronische Geräte mit Lithiumbatterien je Person in allen Gepäckarten zusammen; mehr nur mit Zustimmung des Betreibers nach IATA.
    • Schützen Sie die Lampe vor Beschädigung und unbeabsichtigtem Einschalten.

Quellen

Österreich · Austrian Airlines: gewöhnliche Lampe, eingebaute Lithiumbatterie bis 100 Wh / 2 g
Abflugland
Österreich
Fluggesellschaft
Austrian Airlines

Handgepäck

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  • Gefahrgut: Bedingt
    • Nur gewöhnliche Taschenlampen für den persönlichen Gebrauch mit eingebauter Lithiumbatterie. Tauchlampen, Geräte mit extremer Wärmeentwicklung, Schlagwaffen, Elektroschockgeräte, Ladeetuis und lose Batterien sind ausgeschlossen.
    • Bis 100 Wh je eingebauter Lithium-Ionen-Batterie oder bis 2 g Lithiumgehalt je eingebauter Lithium-Metall-Batterie; Lithiumbatterien müssen UN 38.3 entsprechen.
    • Höchstens 15 tragbare elektronische Geräte mit Lithiumbatterien je Person in allen Gepäckarten zusammen; mehr nur mit Zustimmung des Betreibers nach IATA.
    • Schützen Sie die Lampe vor Beschädigung und unbeabsichtigtem Einschalten.
  • Genehmigung der Fluggesellschaft: Bedingt
    • Beschädigte, defekte oder aus Sicherheitsgründen zurückgerufene Geräte und Batterien sind verboten.
    • Nur gewöhnliche Taschenlampen für den persönlichen Gebrauch mit eingebauter Lithiumbatterie. Tauchlampen, Geräte mit extremer Wärmeentwicklung, Schlagwaffen, Elektroschockgeräte, Ladeetuis und lose Batterien sind ausgeschlossen.
    • Bis 100 Wh oder 2 g Lithiumgehalt je Gerät; höchstens 15 Geräte mit Batterien je Person insgesamt.
    • Mehrere Geräte getrennt voneinander verstauen, etwa durch Kleidung oder in der Originalverpackung.
    • Schützen Sie die Lampe vor Beschädigung und unbeabsichtigtem Einschalten.

Quellen

Aufgabegepäck

Antwort

  • Gefahrgut: Bedingt
    • Nur gewöhnliche Taschenlampen für den persönlichen Gebrauch mit eingebauter Lithiumbatterie. Tauchlampen, Geräte mit extremer Wärmeentwicklung, Schlagwaffen, Elektroschockgeräte, Ladeetuis und lose Batterien sind ausgeschlossen.
    • Bis 100 Wh je eingebauter Lithium-Ionen-Batterie oder bis 2 g Lithiumgehalt je eingebauter Lithium-Metall-Batterie; Lithiumbatterien müssen UN 38.3 entsprechen.
    • Höchstens 15 tragbare elektronische Geräte mit Lithiumbatterien je Person in allen Gepäckarten zusammen; mehr nur mit Zustimmung des Betreibers nach IATA.
    • Im Aufgabegepäck vollständig ausschalten, wenn Lithium-Ionen-Batterien mehr als 2,7 Wh je Gerät oder Lithium-Metall-Batterien mehr als 0,3 g Lithiumgehalt je Gerät haben. Darunter entfällt in der ICAO-Grundlage nur die Ausschaltpflicht; Schutz vor Schäden und Einschalten bleibt erforderlich.
    • Schützen Sie die Lampe vor Beschädigung und unbeabsichtigtem Einschalten.
  • Genehmigung der Fluggesellschaft: Bedingt
    • Beschädigte, defekte oder aus Sicherheitsgründen zurückgerufene Geräte und Batterien sind verboten.
    • Nur gewöhnliche Taschenlampen für den persönlichen Gebrauch mit eingebauter Lithiumbatterie. Tauchlampen, Geräte mit extremer Wärmeentwicklung, Schlagwaffen, Elektroschockgeräte, Ladeetuis und lose Batterien sind ausgeschlossen.
    • Bis 100 Wh oder 2 g Lithiumgehalt je Gerät; höchstens 15 Geräte mit Batterien je Person insgesamt.
    • Höchstens 3 Geräte je Person im Aufgabegepäck, die größer als ein Smartphone sind.
    • Mehrere Geräte getrennt voneinander verstauen, etwa durch Kleidung oder in der Originalverpackung.
    • Schützen Sie die Lampe vor Beschädigung und unbeabsichtigtem Einschalten.
    • Vollständig ausschalten und alle automatischen Startfunktionen deaktivieren. Gepolstert verpacken und nicht zusammen mit leicht brennbaren Materialien wie Parfüms oder Sprays packen.

Quellen

Am Körper

Antwort

  • Gefahrgut: Bedingt
    • Nur gewöhnliche Taschenlampen für den persönlichen Gebrauch mit eingebauter Lithiumbatterie. Tauchlampen, Geräte mit extremer Wärmeentwicklung, Schlagwaffen, Elektroschockgeräte, Ladeetuis und lose Batterien sind ausgeschlossen.
    • Bis 100 Wh je eingebauter Lithium-Ionen-Batterie oder bis 2 g Lithiumgehalt je eingebauter Lithium-Metall-Batterie; Lithiumbatterien müssen UN 38.3 entsprechen.
    • Höchstens 15 tragbare elektronische Geräte mit Lithiumbatterien je Person in allen Gepäckarten zusammen; mehr nur mit Zustimmung des Betreibers nach IATA.
    • Schützen Sie die Lampe vor Beschädigung und unbeabsichtigtem Einschalten.

Quellen

Schweiz · Austrian Airlines: gewöhnliche Lampe, eingebaute Lithiumbatterie bis 100 Wh / 2 g
Abflugland
Schweiz
Fluggesellschaft
Austrian Airlines

Handgepäck

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  • Gefahrgut: Bedingt
    • Nur gewöhnliche Taschenlampen für den persönlichen Gebrauch mit eingebauter Lithiumbatterie. Tauchlampen, Geräte mit extremer Wärmeentwicklung, Schlagwaffen, Elektroschockgeräte, Ladeetuis und lose Batterien sind ausgeschlossen.
    • Bis 100 Wh je eingebauter Lithium-Ionen-Batterie oder bis 2 g Lithiumgehalt je eingebauter Lithium-Metall-Batterie; Lithiumbatterien müssen UN 38.3 entsprechen.
    • Höchstens 15 tragbare elektronische Geräte mit Lithiumbatterien je Person in allen Gepäckarten zusammen; mehr nur mit Zustimmung des Betreibers nach IATA.
    • Schützen Sie die Lampe vor Beschädigung und unbeabsichtigtem Einschalten.
  • Genehmigung der Fluggesellschaft: Bedingt
    • Beschädigte, defekte oder aus Sicherheitsgründen zurückgerufene Geräte und Batterien sind verboten.
    • Nur gewöhnliche Taschenlampen für den persönlichen Gebrauch mit eingebauter Lithiumbatterie. Tauchlampen, Geräte mit extremer Wärmeentwicklung, Schlagwaffen, Elektroschockgeräte, Ladeetuis und lose Batterien sind ausgeschlossen.
    • Bis 100 Wh oder 2 g Lithiumgehalt je Gerät; höchstens 15 Geräte mit Batterien je Person insgesamt.
    • Mehrere Geräte getrennt voneinander verstauen, etwa durch Kleidung oder in der Originalverpackung.
    • Schützen Sie die Lampe vor Beschädigung und unbeabsichtigtem Einschalten.

Quellen

Aufgabegepäck

Antwort

  • Gefahrgut: Bedingt
    • Nur gewöhnliche Taschenlampen für den persönlichen Gebrauch mit eingebauter Lithiumbatterie. Tauchlampen, Geräte mit extremer Wärmeentwicklung, Schlagwaffen, Elektroschockgeräte, Ladeetuis und lose Batterien sind ausgeschlossen.
    • Bis 100 Wh je eingebauter Lithium-Ionen-Batterie oder bis 2 g Lithiumgehalt je eingebauter Lithium-Metall-Batterie; Lithiumbatterien müssen UN 38.3 entsprechen.
    • Höchstens 15 tragbare elektronische Geräte mit Lithiumbatterien je Person in allen Gepäckarten zusammen; mehr nur mit Zustimmung des Betreibers nach IATA.
    • Im Aufgabegepäck vollständig ausschalten, wenn Lithium-Ionen-Batterien mehr als 2,7 Wh je Gerät oder Lithium-Metall-Batterien mehr als 0,3 g Lithiumgehalt je Gerät haben. Darunter entfällt in der ICAO-Grundlage nur die Ausschaltpflicht; Schutz vor Schäden und Einschalten bleibt erforderlich.
    • Schützen Sie die Lampe vor Beschädigung und unbeabsichtigtem Einschalten.
  • Genehmigung der Fluggesellschaft: Bedingt
    • Beschädigte, defekte oder aus Sicherheitsgründen zurückgerufene Geräte und Batterien sind verboten.
    • Nur gewöhnliche Taschenlampen für den persönlichen Gebrauch mit eingebauter Lithiumbatterie. Tauchlampen, Geräte mit extremer Wärmeentwicklung, Schlagwaffen, Elektroschockgeräte, Ladeetuis und lose Batterien sind ausgeschlossen.
    • Bis 100 Wh oder 2 g Lithiumgehalt je Gerät; höchstens 15 Geräte mit Batterien je Person insgesamt.
    • Höchstens 3 Geräte je Person im Aufgabegepäck, die größer als ein Smartphone sind.
    • Mehrere Geräte getrennt voneinander verstauen, etwa durch Kleidung oder in der Originalverpackung.
    • Schützen Sie die Lampe vor Beschädigung und unbeabsichtigtem Einschalten.
    • Vollständig ausschalten und alle automatischen Startfunktionen deaktivieren. Gepolstert verpacken und nicht zusammen mit leicht brennbaren Materialien wie Parfüms oder Sprays packen.

Quellen

Am Körper

Antwort

  • Gefahrgut: Bedingt
    • Nur gewöhnliche Taschenlampen für den persönlichen Gebrauch mit eingebauter Lithiumbatterie. Tauchlampen, Geräte mit extremer Wärmeentwicklung, Schlagwaffen, Elektroschockgeräte, Ladeetuis und lose Batterien sind ausgeschlossen.
    • Bis 100 Wh je eingebauter Lithium-Ionen-Batterie oder bis 2 g Lithiumgehalt je eingebauter Lithium-Metall-Batterie; Lithiumbatterien müssen UN 38.3 entsprechen.
    • Höchstens 15 tragbare elektronische Geräte mit Lithiumbatterien je Person in allen Gepäckarten zusammen; mehr nur mit Zustimmung des Betreibers nach IATA.
    • Schützen Sie die Lampe vor Beschädigung und unbeabsichtigtem Einschalten.

Quellen

Deutschland · SWISS: gewöhnliche Lampe, eingebaute Lithiumbatterie bis 100 Wh / 2 g
Abflugland
Deutschland
Fluggesellschaft
SWISS

Handgepäck

Antwort

  • Gefahrgut: Bedingt
    • Nur gewöhnliche Taschenlampen für den persönlichen Gebrauch mit eingebauter Lithiumbatterie. Tauchlampen, Geräte mit extremer Wärmeentwicklung, Schlagwaffen, Elektroschockgeräte, Ladeetuis und lose Batterien sind ausgeschlossen.
    • Bis 100 Wh je eingebauter Lithium-Ionen-Batterie oder bis 2 g Lithiumgehalt je eingebauter Lithium-Metall-Batterie; Lithiumbatterien müssen UN 38.3 entsprechen.
    • Höchstens 15 tragbare elektronische Geräte mit Lithiumbatterien je Person in allen Gepäckarten zusammen; mehr nur mit Zustimmung des Betreibers nach IATA.
    • Schützen Sie die Lampe vor Beschädigung und unbeabsichtigtem Einschalten.
  • Genehmigung der Fluggesellschaft: Bedingt
    • Beschädigte, defekte oder aus Sicherheitsgründen zurückgerufene Geräte und Batterien sind verboten.
    • Nur gewöhnliche Taschenlampen für den persönlichen Gebrauch mit eingebauter Lithiumbatterie. Tauchlampen, Geräte mit extremer Wärmeentwicklung, Schlagwaffen, Elektroschockgeräte, Ladeetuis und lose Batterien sind ausgeschlossen.
    • Bis 100 Wh oder 2 g Lithiumgehalt je Gerät; höchstens 15 Geräte mit Batterien je Person insgesamt.
    • Mehrere Geräte getrennt voneinander verstauen, etwa durch Kleidung oder in der Originalverpackung.
    • Schützen Sie die Lampe vor Beschädigung und unbeabsichtigtem Einschalten.

Quellen

Aufgabegepäck

Antwort

  • Gefahrgut: Bedingt
    • Nur gewöhnliche Taschenlampen für den persönlichen Gebrauch mit eingebauter Lithiumbatterie. Tauchlampen, Geräte mit extremer Wärmeentwicklung, Schlagwaffen, Elektroschockgeräte, Ladeetuis und lose Batterien sind ausgeschlossen.
    • Bis 100 Wh je eingebauter Lithium-Ionen-Batterie oder bis 2 g Lithiumgehalt je eingebauter Lithium-Metall-Batterie; Lithiumbatterien müssen UN 38.3 entsprechen.
    • Höchstens 15 tragbare elektronische Geräte mit Lithiumbatterien je Person in allen Gepäckarten zusammen; mehr nur mit Zustimmung des Betreibers nach IATA.
    • Im Aufgabegepäck vollständig ausschalten, wenn Lithium-Ionen-Batterien mehr als 2,7 Wh je Gerät oder Lithium-Metall-Batterien mehr als 0,3 g Lithiumgehalt je Gerät haben. Darunter entfällt in der ICAO-Grundlage nur die Ausschaltpflicht; Schutz vor Schäden und Einschalten bleibt erforderlich.
    • Schützen Sie die Lampe vor Beschädigung und unbeabsichtigtem Einschalten.
  • Genehmigung der Fluggesellschaft: Bedingt
    • Beschädigte, defekte oder aus Sicherheitsgründen zurückgerufene Geräte und Batterien sind verboten.
    • Nur gewöhnliche Taschenlampen für den persönlichen Gebrauch mit eingebauter Lithiumbatterie. Tauchlampen, Geräte mit extremer Wärmeentwicklung, Schlagwaffen, Elektroschockgeräte, Ladeetuis und lose Batterien sind ausgeschlossen.
    • Bis 100 Wh oder 2 g Lithiumgehalt je Gerät; höchstens 15 Geräte mit Batterien je Person insgesamt.
    • Höchstens 3 Geräte je Person im Aufgabegepäck, die größer als ein Smartphone sind.
    • Mehrere Geräte getrennt voneinander verstauen, etwa durch Kleidung oder in der Originalverpackung.
    • Schützen Sie die Lampe vor Beschädigung und unbeabsichtigtem Einschalten.
    • Vollständig ausschalten und alle automatischen Startfunktionen deaktivieren. Gepolstert verpacken und nicht zusammen mit leicht brennbaren Materialien wie Parfüms oder Sprays packen.

Quellen

Am Körper

Antwort

  • Gefahrgut: Bedingt
    • Nur gewöhnliche Taschenlampen für den persönlichen Gebrauch mit eingebauter Lithiumbatterie. Tauchlampen, Geräte mit extremer Wärmeentwicklung, Schlagwaffen, Elektroschockgeräte, Ladeetuis und lose Batterien sind ausgeschlossen.
    • Bis 100 Wh je eingebauter Lithium-Ionen-Batterie oder bis 2 g Lithiumgehalt je eingebauter Lithium-Metall-Batterie; Lithiumbatterien müssen UN 38.3 entsprechen.
    • Höchstens 15 tragbare elektronische Geräte mit Lithiumbatterien je Person in allen Gepäckarten zusammen; mehr nur mit Zustimmung des Betreibers nach IATA.
    • Schützen Sie die Lampe vor Beschädigung und unbeabsichtigtem Einschalten.

Quellen

Österreich · SWISS: gewöhnliche Lampe, eingebaute Lithiumbatterie bis 100 Wh / 2 g
Abflugland
Österreich
Fluggesellschaft
SWISS

Handgepäck

Antwort

  • Gefahrgut: Bedingt
    • Nur gewöhnliche Taschenlampen für den persönlichen Gebrauch mit eingebauter Lithiumbatterie. Tauchlampen, Geräte mit extremer Wärmeentwicklung, Schlagwaffen, Elektroschockgeräte, Ladeetuis und lose Batterien sind ausgeschlossen.
    • Bis 100 Wh je eingebauter Lithium-Ionen-Batterie oder bis 2 g Lithiumgehalt je eingebauter Lithium-Metall-Batterie; Lithiumbatterien müssen UN 38.3 entsprechen.
    • Höchstens 15 tragbare elektronische Geräte mit Lithiumbatterien je Person in allen Gepäckarten zusammen; mehr nur mit Zustimmung des Betreibers nach IATA.
    • Schützen Sie die Lampe vor Beschädigung und unbeabsichtigtem Einschalten.
  • Genehmigung der Fluggesellschaft: Bedingt
    • Beschädigte, defekte oder aus Sicherheitsgründen zurückgerufene Geräte und Batterien sind verboten.
    • Nur gewöhnliche Taschenlampen für den persönlichen Gebrauch mit eingebauter Lithiumbatterie. Tauchlampen, Geräte mit extremer Wärmeentwicklung, Schlagwaffen, Elektroschockgeräte, Ladeetuis und lose Batterien sind ausgeschlossen.
    • Bis 100 Wh oder 2 g Lithiumgehalt je Gerät; höchstens 15 Geräte mit Batterien je Person insgesamt.
    • Mehrere Geräte getrennt voneinander verstauen, etwa durch Kleidung oder in der Originalverpackung.
    • Schützen Sie die Lampe vor Beschädigung und unbeabsichtigtem Einschalten.

Quellen

Aufgabegepäck

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  • Gefahrgut: Bedingt
    • Nur gewöhnliche Taschenlampen für den persönlichen Gebrauch mit eingebauter Lithiumbatterie. Tauchlampen, Geräte mit extremer Wärmeentwicklung, Schlagwaffen, Elektroschockgeräte, Ladeetuis und lose Batterien sind ausgeschlossen.
    • Bis 100 Wh je eingebauter Lithium-Ionen-Batterie oder bis 2 g Lithiumgehalt je eingebauter Lithium-Metall-Batterie; Lithiumbatterien müssen UN 38.3 entsprechen.
    • Höchstens 15 tragbare elektronische Geräte mit Lithiumbatterien je Person in allen Gepäckarten zusammen; mehr nur mit Zustimmung des Betreibers nach IATA.
    • Im Aufgabegepäck vollständig ausschalten, wenn Lithium-Ionen-Batterien mehr als 2,7 Wh je Gerät oder Lithium-Metall-Batterien mehr als 0,3 g Lithiumgehalt je Gerät haben. Darunter entfällt in der ICAO-Grundlage nur die Ausschaltpflicht; Schutz vor Schäden und Einschalten bleibt erforderlich.
    • Schützen Sie die Lampe vor Beschädigung und unbeabsichtigtem Einschalten.
  • Genehmigung der Fluggesellschaft: Bedingt
    • Beschädigte, defekte oder aus Sicherheitsgründen zurückgerufene Geräte und Batterien sind verboten.
    • Nur gewöhnliche Taschenlampen für den persönlichen Gebrauch mit eingebauter Lithiumbatterie. Tauchlampen, Geräte mit extremer Wärmeentwicklung, Schlagwaffen, Elektroschockgeräte, Ladeetuis und lose Batterien sind ausgeschlossen.
    • Bis 100 Wh oder 2 g Lithiumgehalt je Gerät; höchstens 15 Geräte mit Batterien je Person insgesamt.
    • Höchstens 3 Geräte je Person im Aufgabegepäck, die größer als ein Smartphone sind.
    • Mehrere Geräte getrennt voneinander verstauen, etwa durch Kleidung oder in der Originalverpackung.
    • Schützen Sie die Lampe vor Beschädigung und unbeabsichtigtem Einschalten.
    • Vollständig ausschalten und alle automatischen Startfunktionen deaktivieren. Gepolstert verpacken und nicht zusammen mit leicht brennbaren Materialien wie Parfüms oder Sprays packen.

Quellen

Am Körper

Antwort

  • Gefahrgut: Bedingt
    • Nur gewöhnliche Taschenlampen für den persönlichen Gebrauch mit eingebauter Lithiumbatterie. Tauchlampen, Geräte mit extremer Wärmeentwicklung, Schlagwaffen, Elektroschockgeräte, Ladeetuis und lose Batterien sind ausgeschlossen.
    • Bis 100 Wh je eingebauter Lithium-Ionen-Batterie oder bis 2 g Lithiumgehalt je eingebauter Lithium-Metall-Batterie; Lithiumbatterien müssen UN 38.3 entsprechen.
    • Höchstens 15 tragbare elektronische Geräte mit Lithiumbatterien je Person in allen Gepäckarten zusammen; mehr nur mit Zustimmung des Betreibers nach IATA.
    • Schützen Sie die Lampe vor Beschädigung und unbeabsichtigtem Einschalten.

Quellen

Schweiz · SWISS: gewöhnliche Lampe, eingebaute Lithiumbatterie bis 100 Wh / 2 g
Abflugland
Schweiz
Fluggesellschaft
SWISS

Handgepäck

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  • Gefahrgut: Bedingt
    • Nur gewöhnliche Taschenlampen für den persönlichen Gebrauch mit eingebauter Lithiumbatterie. Tauchlampen, Geräte mit extremer Wärmeentwicklung, Schlagwaffen, Elektroschockgeräte, Ladeetuis und lose Batterien sind ausgeschlossen.
    • Bis 100 Wh je eingebauter Lithium-Ionen-Batterie oder bis 2 g Lithiumgehalt je eingebauter Lithium-Metall-Batterie; Lithiumbatterien müssen UN 38.3 entsprechen.
    • Höchstens 15 tragbare elektronische Geräte mit Lithiumbatterien je Person in allen Gepäckarten zusammen; mehr nur mit Zustimmung des Betreibers nach IATA.
    • Schützen Sie die Lampe vor Beschädigung und unbeabsichtigtem Einschalten.
  • Genehmigung der Fluggesellschaft: Bedingt
    • Beschädigte, defekte oder aus Sicherheitsgründen zurückgerufene Geräte und Batterien sind verboten.
    • Nur gewöhnliche Taschenlampen für den persönlichen Gebrauch mit eingebauter Lithiumbatterie. Tauchlampen, Geräte mit extremer Wärmeentwicklung, Schlagwaffen, Elektroschockgeräte, Ladeetuis und lose Batterien sind ausgeschlossen.
    • Bis 100 Wh oder 2 g Lithiumgehalt je Gerät; höchstens 15 Geräte mit Batterien je Person insgesamt.
    • Mehrere Geräte getrennt voneinander verstauen, etwa durch Kleidung oder in der Originalverpackung.
    • Schützen Sie die Lampe vor Beschädigung und unbeabsichtigtem Einschalten.

Quellen

Aufgabegepäck

Antwort

  • Gefahrgut: Bedingt
    • Nur gewöhnliche Taschenlampen für den persönlichen Gebrauch mit eingebauter Lithiumbatterie. Tauchlampen, Geräte mit extremer Wärmeentwicklung, Schlagwaffen, Elektroschockgeräte, Ladeetuis und lose Batterien sind ausgeschlossen.
    • Bis 100 Wh je eingebauter Lithium-Ionen-Batterie oder bis 2 g Lithiumgehalt je eingebauter Lithium-Metall-Batterie; Lithiumbatterien müssen UN 38.3 entsprechen.
    • Höchstens 15 tragbare elektronische Geräte mit Lithiumbatterien je Person in allen Gepäckarten zusammen; mehr nur mit Zustimmung des Betreibers nach IATA.
    • Im Aufgabegepäck vollständig ausschalten, wenn Lithium-Ionen-Batterien mehr als 2,7 Wh je Gerät oder Lithium-Metall-Batterien mehr als 0,3 g Lithiumgehalt je Gerät haben. Darunter entfällt in der ICAO-Grundlage nur die Ausschaltpflicht; Schutz vor Schäden und Einschalten bleibt erforderlich.
    • Schützen Sie die Lampe vor Beschädigung und unbeabsichtigtem Einschalten.
  • Genehmigung der Fluggesellschaft: Bedingt
    • Beschädigte, defekte oder aus Sicherheitsgründen zurückgerufene Geräte und Batterien sind verboten.
    • Nur gewöhnliche Taschenlampen für den persönlichen Gebrauch mit eingebauter Lithiumbatterie. Tauchlampen, Geräte mit extremer Wärmeentwicklung, Schlagwaffen, Elektroschockgeräte, Ladeetuis und lose Batterien sind ausgeschlossen.
    • Bis 100 Wh oder 2 g Lithiumgehalt je Gerät; höchstens 15 Geräte mit Batterien je Person insgesamt.
    • Höchstens 3 Geräte je Person im Aufgabegepäck, die größer als ein Smartphone sind.
    • Mehrere Geräte getrennt voneinander verstauen, etwa durch Kleidung oder in der Originalverpackung.
    • Schützen Sie die Lampe vor Beschädigung und unbeabsichtigtem Einschalten.
    • Vollständig ausschalten und alle automatischen Startfunktionen deaktivieren. Gepolstert verpacken und nicht zusammen mit leicht brennbaren Materialien wie Parfüms oder Sprays packen.

Quellen

Am Körper

Antwort

  • Gefahrgut: Bedingt
    • Nur gewöhnliche Taschenlampen für den persönlichen Gebrauch mit eingebauter Lithiumbatterie. Tauchlampen, Geräte mit extremer Wärmeentwicklung, Schlagwaffen, Elektroschockgeräte, Ladeetuis und lose Batterien sind ausgeschlossen.
    • Bis 100 Wh je eingebauter Lithium-Ionen-Batterie oder bis 2 g Lithiumgehalt je eingebauter Lithium-Metall-Batterie; Lithiumbatterien müssen UN 38.3 entsprechen.
    • Höchstens 15 tragbare elektronische Geräte mit Lithiumbatterien je Person in allen Gepäckarten zusammen; mehr nur mit Zustimmung des Betreibers nach IATA.
    • Schützen Sie die Lampe vor Beschädigung und unbeabsichtigtem Einschalten.

Quellen

Deutschland · Lufthansa: eingebaute Alkali- oder NiMH-Zellen, Regeln der Airline · gleiche Bedingungen für 9 KombinationenHandgepäck: Mit BedingungenAufgabegepäck: Mit Bedingungen

Handgepäck

Antwort

  • Genehmigung der Fluggesellschaft: Bedingt
    • Beschädigte, defekte oder aus Sicherheitsgründen zurückgerufene Geräte oder Batterien sind verboten.
    • Gewöhnliche Lampe mit eingebauten trockenen Alkali- oder NiMH-Zellen; keine Lithiumbatterie, Flüssigbatterie, Tauchlampe oder Schlagwaffe.
    • Schützen Sie die Lampe vor Beschädigung und unbeabsichtigtem Einschalten.

Aufgabegepäck

Antwort

  • Genehmigung der Fluggesellschaft: Bedingt
    • Beschädigte, defekte oder aus Sicherheitsgründen zurückgerufene Geräte oder Batterien sind verboten.
    • Gewöhnliche Lampe mit eingebauten trockenen Alkali- oder NiMH-Zellen; keine Lithiumbatterie, Flüssigbatterie, Tauchlampe oder Schlagwaffe.
    • Schützen Sie die Lampe vor Beschädigung und unbeabsichtigtem Einschalten.
    • Vollständig ausschalten, automatische Startfunktionen deaktivieren, gepolstert gegen Schäden schützen und mehrere Geräte voneinander getrennt verpacken.

Am Körper

Keine sichere Antwort

  • Regelwerk: Die Quellen reichen für eine sichere Antwort nicht aus.

Flüge und Quellen

Deutschland · Lufthansa: eingebaute Alkali- oder NiMH-Zellen, Regeln der Airline
Abflugland
Deutschland
Fluggesellschaft
Lufthansa

Handgepäck

Antwort

  • Genehmigung der Fluggesellschaft: Bedingt
    • Beschädigte, defekte oder aus Sicherheitsgründen zurückgerufene Geräte oder Batterien sind verboten.
    • Gewöhnliche Lampe mit eingebauten trockenen Alkali- oder NiMH-Zellen; keine Lithiumbatterie, Flüssigbatterie, Tauchlampe oder Schlagwaffe.
    • Schützen Sie die Lampe vor Beschädigung und unbeabsichtigtem Einschalten.

Quellen

Aufgabegepäck

Antwort

  • Genehmigung der Fluggesellschaft: Bedingt
    • Beschädigte, defekte oder aus Sicherheitsgründen zurückgerufene Geräte oder Batterien sind verboten.
    • Gewöhnliche Lampe mit eingebauten trockenen Alkali- oder NiMH-Zellen; keine Lithiumbatterie, Flüssigbatterie, Tauchlampe oder Schlagwaffe.
    • Schützen Sie die Lampe vor Beschädigung und unbeabsichtigtem Einschalten.
    • Vollständig ausschalten, automatische Startfunktionen deaktivieren, gepolstert gegen Schäden schützen und mehrere Geräte voneinander getrennt verpacken.

Quellen

Am Körper

Keine sichere Antwort

  • Regelwerk: Die Quellen reichen für eine sichere Antwort nicht aus.

Quellen

Quelle fehlt.

Österreich · Lufthansa: eingebaute Alkali- oder NiMH-Zellen, Regeln der Airline
Abflugland
Österreich
Fluggesellschaft
Lufthansa

Handgepäck

Antwort

  • Genehmigung der Fluggesellschaft: Bedingt
    • Beschädigte, defekte oder aus Sicherheitsgründen zurückgerufene Geräte oder Batterien sind verboten.
    • Gewöhnliche Lampe mit eingebauten trockenen Alkali- oder NiMH-Zellen; keine Lithiumbatterie, Flüssigbatterie, Tauchlampe oder Schlagwaffe.
    • Schützen Sie die Lampe vor Beschädigung und unbeabsichtigtem Einschalten.

Quellen

Aufgabegepäck

Antwort

  • Genehmigung der Fluggesellschaft: Bedingt
    • Beschädigte, defekte oder aus Sicherheitsgründen zurückgerufene Geräte oder Batterien sind verboten.
    • Gewöhnliche Lampe mit eingebauten trockenen Alkali- oder NiMH-Zellen; keine Lithiumbatterie, Flüssigbatterie, Tauchlampe oder Schlagwaffe.
    • Schützen Sie die Lampe vor Beschädigung und unbeabsichtigtem Einschalten.
    • Vollständig ausschalten, automatische Startfunktionen deaktivieren, gepolstert gegen Schäden schützen und mehrere Geräte voneinander getrennt verpacken.

Quellen

Am Körper

Keine sichere Antwort

  • Regelwerk: Die Quellen reichen für eine sichere Antwort nicht aus.

Quellen

Quelle fehlt.

Schweiz · Lufthansa: eingebaute Alkali- oder NiMH-Zellen, Regeln der Airline
Abflugland
Schweiz
Fluggesellschaft
Lufthansa

Handgepäck

Antwort

  • Genehmigung der Fluggesellschaft: Bedingt
    • Beschädigte, defekte oder aus Sicherheitsgründen zurückgerufene Geräte oder Batterien sind verboten.
    • Gewöhnliche Lampe mit eingebauten trockenen Alkali- oder NiMH-Zellen; keine Lithiumbatterie, Flüssigbatterie, Tauchlampe oder Schlagwaffe.
    • Schützen Sie die Lampe vor Beschädigung und unbeabsichtigtem Einschalten.

Quellen

Aufgabegepäck

Antwort

  • Genehmigung der Fluggesellschaft: Bedingt
    • Beschädigte, defekte oder aus Sicherheitsgründen zurückgerufene Geräte oder Batterien sind verboten.
    • Gewöhnliche Lampe mit eingebauten trockenen Alkali- oder NiMH-Zellen; keine Lithiumbatterie, Flüssigbatterie, Tauchlampe oder Schlagwaffe.
    • Schützen Sie die Lampe vor Beschädigung und unbeabsichtigtem Einschalten.
    • Vollständig ausschalten, automatische Startfunktionen deaktivieren, gepolstert gegen Schäden schützen und mehrere Geräte voneinander getrennt verpacken.

Quellen

Am Körper

Keine sichere Antwort

  • Regelwerk: Die Quellen reichen für eine sichere Antwort nicht aus.

Quellen

Quelle fehlt.

Deutschland · Austrian Airlines: eingebaute Alkali- oder NiMH-Zellen, Regeln der Airline
Abflugland
Deutschland
Fluggesellschaft
Austrian Airlines

Handgepäck

Antwort

  • Genehmigung der Fluggesellschaft: Bedingt
    • Beschädigte, defekte oder aus Sicherheitsgründen zurückgerufene Geräte oder Batterien sind verboten.
    • Gewöhnliche Lampe mit eingebauten trockenen Alkali- oder NiMH-Zellen; keine Lithiumbatterie, Flüssigbatterie, Tauchlampe oder Schlagwaffe.
    • Schützen Sie die Lampe vor Beschädigung und unbeabsichtigtem Einschalten.

Quellen

Aufgabegepäck

Antwort

  • Genehmigung der Fluggesellschaft: Bedingt
    • Beschädigte, defekte oder aus Sicherheitsgründen zurückgerufene Geräte oder Batterien sind verboten.
    • Gewöhnliche Lampe mit eingebauten trockenen Alkali- oder NiMH-Zellen; keine Lithiumbatterie, Flüssigbatterie, Tauchlampe oder Schlagwaffe.
    • Schützen Sie die Lampe vor Beschädigung und unbeabsichtigtem Einschalten.
    • Vollständig ausschalten, automatische Startfunktionen deaktivieren, gepolstert gegen Schäden schützen und mehrere Geräte voneinander getrennt verpacken.

Quellen

Am Körper

Keine sichere Antwort

  • Regelwerk: Die Quellen reichen für eine sichere Antwort nicht aus.

Quellen

Quelle fehlt.

Österreich · Austrian Airlines: eingebaute Alkali- oder NiMH-Zellen, Regeln der Airline
Abflugland
Österreich
Fluggesellschaft
Austrian Airlines

Handgepäck

Antwort

  • Genehmigung der Fluggesellschaft: Bedingt
    • Beschädigte, defekte oder aus Sicherheitsgründen zurückgerufene Geräte oder Batterien sind verboten.
    • Gewöhnliche Lampe mit eingebauten trockenen Alkali- oder NiMH-Zellen; keine Lithiumbatterie, Flüssigbatterie, Tauchlampe oder Schlagwaffe.
    • Schützen Sie die Lampe vor Beschädigung und unbeabsichtigtem Einschalten.

Quellen

Aufgabegepäck

Antwort

  • Genehmigung der Fluggesellschaft: Bedingt
    • Beschädigte, defekte oder aus Sicherheitsgründen zurückgerufene Geräte oder Batterien sind verboten.
    • Gewöhnliche Lampe mit eingebauten trockenen Alkali- oder NiMH-Zellen; keine Lithiumbatterie, Flüssigbatterie, Tauchlampe oder Schlagwaffe.
    • Schützen Sie die Lampe vor Beschädigung und unbeabsichtigtem Einschalten.
    • Vollständig ausschalten, automatische Startfunktionen deaktivieren, gepolstert gegen Schäden schützen und mehrere Geräte voneinander getrennt verpacken.

Quellen

Am Körper

Keine sichere Antwort

  • Regelwerk: Die Quellen reichen für eine sichere Antwort nicht aus.

Quellen

Quelle fehlt.

Schweiz · Austrian Airlines: eingebaute Alkali- oder NiMH-Zellen, Regeln der Airline
Abflugland
Schweiz
Fluggesellschaft
Austrian Airlines

Handgepäck

Antwort

  • Genehmigung der Fluggesellschaft: Bedingt
    • Beschädigte, defekte oder aus Sicherheitsgründen zurückgerufene Geräte oder Batterien sind verboten.
    • Gewöhnliche Lampe mit eingebauten trockenen Alkali- oder NiMH-Zellen; keine Lithiumbatterie, Flüssigbatterie, Tauchlampe oder Schlagwaffe.
    • Schützen Sie die Lampe vor Beschädigung und unbeabsichtigtem Einschalten.

Quellen

Aufgabegepäck

Antwort

  • Genehmigung der Fluggesellschaft: Bedingt
    • Beschädigte, defekte oder aus Sicherheitsgründen zurückgerufene Geräte oder Batterien sind verboten.
    • Gewöhnliche Lampe mit eingebauten trockenen Alkali- oder NiMH-Zellen; keine Lithiumbatterie, Flüssigbatterie, Tauchlampe oder Schlagwaffe.
    • Schützen Sie die Lampe vor Beschädigung und unbeabsichtigtem Einschalten.
    • Vollständig ausschalten, automatische Startfunktionen deaktivieren, gepolstert gegen Schäden schützen und mehrere Geräte voneinander getrennt verpacken.

Quellen

Am Körper

Keine sichere Antwort

  • Regelwerk: Die Quellen reichen für eine sichere Antwort nicht aus.

Quellen

Quelle fehlt.

Deutschland · SWISS: eingebaute Alkali- oder NiMH-Zellen, Regeln der Airline
Abflugland
Deutschland
Fluggesellschaft
SWISS

Handgepäck

Antwort

  • Genehmigung der Fluggesellschaft: Bedingt
    • Beschädigte, defekte oder aus Sicherheitsgründen zurückgerufene Geräte oder Batterien sind verboten.
    • Gewöhnliche Lampe mit eingebauten trockenen Alkali- oder NiMH-Zellen; keine Lithiumbatterie, Flüssigbatterie, Tauchlampe oder Schlagwaffe.
    • Schützen Sie die Lampe vor Beschädigung und unbeabsichtigtem Einschalten.

Quellen

Aufgabegepäck

Antwort

  • Genehmigung der Fluggesellschaft: Bedingt
    • Beschädigte, defekte oder aus Sicherheitsgründen zurückgerufene Geräte oder Batterien sind verboten.
    • Gewöhnliche Lampe mit eingebauten trockenen Alkali- oder NiMH-Zellen; keine Lithiumbatterie, Flüssigbatterie, Tauchlampe oder Schlagwaffe.
    • Schützen Sie die Lampe vor Beschädigung und unbeabsichtigtem Einschalten.
    • Vollständig ausschalten, automatische Startfunktionen deaktivieren, gepolstert gegen Schäden schützen und mehrere Geräte voneinander getrennt verpacken.

Quellen

Am Körper

Keine sichere Antwort

  • Regelwerk: Die Quellen reichen für eine sichere Antwort nicht aus.

Quellen

Quelle fehlt.

Österreich · SWISS: eingebaute Alkali- oder NiMH-Zellen, Regeln der Airline
Abflugland
Österreich
Fluggesellschaft
SWISS

Handgepäck

Antwort

  • Genehmigung der Fluggesellschaft: Bedingt
    • Beschädigte, defekte oder aus Sicherheitsgründen zurückgerufene Geräte oder Batterien sind verboten.
    • Gewöhnliche Lampe mit eingebauten trockenen Alkali- oder NiMH-Zellen; keine Lithiumbatterie, Flüssigbatterie, Tauchlampe oder Schlagwaffe.
    • Schützen Sie die Lampe vor Beschädigung und unbeabsichtigtem Einschalten.

Quellen

Aufgabegepäck

Antwort

  • Genehmigung der Fluggesellschaft: Bedingt
    • Beschädigte, defekte oder aus Sicherheitsgründen zurückgerufene Geräte oder Batterien sind verboten.
    • Gewöhnliche Lampe mit eingebauten trockenen Alkali- oder NiMH-Zellen; keine Lithiumbatterie, Flüssigbatterie, Tauchlampe oder Schlagwaffe.
    • Schützen Sie die Lampe vor Beschädigung und unbeabsichtigtem Einschalten.
    • Vollständig ausschalten, automatische Startfunktionen deaktivieren, gepolstert gegen Schäden schützen und mehrere Geräte voneinander getrennt verpacken.

Quellen

Am Körper

Keine sichere Antwort

  • Regelwerk: Die Quellen reichen für eine sichere Antwort nicht aus.

Quellen

Quelle fehlt.

Schweiz · SWISS: eingebaute Alkali- oder NiMH-Zellen, Regeln der Airline
Abflugland
Schweiz
Fluggesellschaft
SWISS

Handgepäck

Antwort

  • Genehmigung der Fluggesellschaft: Bedingt
    • Beschädigte, defekte oder aus Sicherheitsgründen zurückgerufene Geräte oder Batterien sind verboten.
    • Gewöhnliche Lampe mit eingebauten trockenen Alkali- oder NiMH-Zellen; keine Lithiumbatterie, Flüssigbatterie, Tauchlampe oder Schlagwaffe.
    • Schützen Sie die Lampe vor Beschädigung und unbeabsichtigtem Einschalten.

Quellen

Aufgabegepäck

Antwort

  • Genehmigung der Fluggesellschaft: Bedingt
    • Beschädigte, defekte oder aus Sicherheitsgründen zurückgerufene Geräte oder Batterien sind verboten.
    • Gewöhnliche Lampe mit eingebauten trockenen Alkali- oder NiMH-Zellen; keine Lithiumbatterie, Flüssigbatterie, Tauchlampe oder Schlagwaffe.
    • Schützen Sie die Lampe vor Beschädigung und unbeabsichtigtem Einschalten.
    • Vollständig ausschalten, automatische Startfunktionen deaktivieren, gepolstert gegen Schäden schützen und mehrere Geräte voneinander getrennt verpacken.

Quellen

Am Körper

Keine sichere Antwort

  • Regelwerk: Die Quellen reichen für eine sichere Antwort nicht aus.

Quellen

Quelle fehlt.

Deutschland · Lufthansa: lose Alkali- oder NiMH-Zellen, Regeln der Airline · gleiche Bedingungen für 9 KombinationenHandgepäck: Mit BedingungenAufgabegepäck: Verboten

Handgepäck

Antwort

  • Genehmigung der Fluggesellschaft: Bedingt
    • Beschädigte, defekte oder aus Sicherheitsgründen zurückgerufene Geräte und Batterien sind verboten.
    • Nur lose trockene Alkali- oder NiMH-Zellen; keine Flüssigbatterien und keine Powerbanks.
    • Höchstens 20 lose Batterien aller Typen insgesamt je Person, einschließlich der mitgeführten Lithium-Ersatzbatterien.
    • Nur im Handgepäck. Jede Batterie einzeln an den Polen isolieren und vor Hitze sowie eigener Wärmeentwicklung schützen.

Aufgabegepäck

Antwort

  • Genehmigung der Fluggesellschaft: Verboten
    • Beschädigte, defekte oder aus Sicherheitsgründen zurückgerufene Geräte und Batterien sind verboten.
    • Nur lose trockene Alkali- oder NiMH-Zellen; keine Flüssigbatterien und keine Powerbanks.
    • Höchstens 20 lose Batterien aller Typen insgesamt je Person, einschließlich der mitgeführten Lithium-Ersatzbatterien.
    • Nur im Handgepäck. Jede Batterie einzeln an den Polen isolieren und vor Hitze sowie eigener Wärmeentwicklung schützen.

Am Körper

Keine sichere Antwort

  • Regelwerk: Die Quellen reichen für eine sichere Antwort nicht aus.

Flüge und Quellen

Deutschland · Lufthansa: lose Alkali- oder NiMH-Zellen, Regeln der Airline
Abflugland
Deutschland
Fluggesellschaft
Lufthansa

Handgepäck

Antwort

  • Genehmigung der Fluggesellschaft: Bedingt
    • Beschädigte, defekte oder aus Sicherheitsgründen zurückgerufene Geräte und Batterien sind verboten.
    • Nur lose trockene Alkali- oder NiMH-Zellen; keine Flüssigbatterien und keine Powerbanks.
    • Höchstens 20 lose Batterien aller Typen insgesamt je Person, einschließlich der mitgeführten Lithium-Ersatzbatterien.
    • Nur im Handgepäck. Jede Batterie einzeln an den Polen isolieren und vor Hitze sowie eigener Wärmeentwicklung schützen.

Quellen

Aufgabegepäck

Antwort

  • Genehmigung der Fluggesellschaft: Verboten
    • Beschädigte, defekte oder aus Sicherheitsgründen zurückgerufene Geräte und Batterien sind verboten.
    • Nur lose trockene Alkali- oder NiMH-Zellen; keine Flüssigbatterien und keine Powerbanks.
    • Höchstens 20 lose Batterien aller Typen insgesamt je Person, einschließlich der mitgeführten Lithium-Ersatzbatterien.
    • Nur im Handgepäck. Jede Batterie einzeln an den Polen isolieren und vor Hitze sowie eigener Wärmeentwicklung schützen.

Quellen

Am Körper

Keine sichere Antwort

  • Regelwerk: Die Quellen reichen für eine sichere Antwort nicht aus.

Quellen

Quelle fehlt.

Österreich · Lufthansa: lose Alkali- oder NiMH-Zellen, Regeln der Airline
Abflugland
Österreich
Fluggesellschaft
Lufthansa

Handgepäck

Antwort

  • Genehmigung der Fluggesellschaft: Bedingt
    • Beschädigte, defekte oder aus Sicherheitsgründen zurückgerufene Geräte und Batterien sind verboten.
    • Nur lose trockene Alkali- oder NiMH-Zellen; keine Flüssigbatterien und keine Powerbanks.
    • Höchstens 20 lose Batterien aller Typen insgesamt je Person, einschließlich der mitgeführten Lithium-Ersatzbatterien.
    • Nur im Handgepäck. Jede Batterie einzeln an den Polen isolieren und vor Hitze sowie eigener Wärmeentwicklung schützen.

Quellen

Aufgabegepäck

Antwort

  • Genehmigung der Fluggesellschaft: Verboten
    • Beschädigte, defekte oder aus Sicherheitsgründen zurückgerufene Geräte und Batterien sind verboten.
    • Nur lose trockene Alkali- oder NiMH-Zellen; keine Flüssigbatterien und keine Powerbanks.
    • Höchstens 20 lose Batterien aller Typen insgesamt je Person, einschließlich der mitgeführten Lithium-Ersatzbatterien.
    • Nur im Handgepäck. Jede Batterie einzeln an den Polen isolieren und vor Hitze sowie eigener Wärmeentwicklung schützen.

Quellen

Am Körper

Keine sichere Antwort

  • Regelwerk: Die Quellen reichen für eine sichere Antwort nicht aus.

Quellen

Quelle fehlt.

Schweiz · Lufthansa: lose Alkali- oder NiMH-Zellen, Regeln der Airline
Abflugland
Schweiz
Fluggesellschaft
Lufthansa

Handgepäck

Antwort

  • Genehmigung der Fluggesellschaft: Bedingt
    • Beschädigte, defekte oder aus Sicherheitsgründen zurückgerufene Geräte und Batterien sind verboten.
    • Nur lose trockene Alkali- oder NiMH-Zellen; keine Flüssigbatterien und keine Powerbanks.
    • Höchstens 20 lose Batterien aller Typen insgesamt je Person, einschließlich der mitgeführten Lithium-Ersatzbatterien.
    • Nur im Handgepäck. Jede Batterie einzeln an den Polen isolieren und vor Hitze sowie eigener Wärmeentwicklung schützen.

Quellen

Aufgabegepäck

Antwort

  • Genehmigung der Fluggesellschaft: Verboten
    • Beschädigte, defekte oder aus Sicherheitsgründen zurückgerufene Geräte und Batterien sind verboten.
    • Nur lose trockene Alkali- oder NiMH-Zellen; keine Flüssigbatterien und keine Powerbanks.
    • Höchstens 20 lose Batterien aller Typen insgesamt je Person, einschließlich der mitgeführten Lithium-Ersatzbatterien.
    • Nur im Handgepäck. Jede Batterie einzeln an den Polen isolieren und vor Hitze sowie eigener Wärmeentwicklung schützen.

Quellen

Am Körper

Keine sichere Antwort

  • Regelwerk: Die Quellen reichen für eine sichere Antwort nicht aus.

Quellen

Quelle fehlt.

Deutschland · Austrian Airlines: lose Alkali- oder NiMH-Zellen, Regeln der Airline
Abflugland
Deutschland
Fluggesellschaft
Austrian Airlines

Handgepäck

Antwort

  • Genehmigung der Fluggesellschaft: Bedingt
    • Beschädigte, defekte oder aus Sicherheitsgründen zurückgerufene Geräte und Batterien sind verboten.
    • Nur lose trockene Alkali- oder NiMH-Zellen; keine Flüssigbatterien und keine Powerbanks.
    • Höchstens 20 lose Batterien aller Typen insgesamt je Person, einschließlich der mitgeführten Lithium-Ersatzbatterien.
    • Nur im Handgepäck. Jede Batterie einzeln an den Polen isolieren und vor Hitze sowie eigener Wärmeentwicklung schützen.

Quellen

Aufgabegepäck

Antwort

  • Genehmigung der Fluggesellschaft: Verboten
    • Beschädigte, defekte oder aus Sicherheitsgründen zurückgerufene Geräte und Batterien sind verboten.
    • Nur lose trockene Alkali- oder NiMH-Zellen; keine Flüssigbatterien und keine Powerbanks.
    • Höchstens 20 lose Batterien aller Typen insgesamt je Person, einschließlich der mitgeführten Lithium-Ersatzbatterien.
    • Nur im Handgepäck. Jede Batterie einzeln an den Polen isolieren und vor Hitze sowie eigener Wärmeentwicklung schützen.

Quellen

Am Körper

Keine sichere Antwort

  • Regelwerk: Die Quellen reichen für eine sichere Antwort nicht aus.

Quellen

Quelle fehlt.

Österreich · Austrian Airlines: lose Alkali- oder NiMH-Zellen, Regeln der Airline
Abflugland
Österreich
Fluggesellschaft
Austrian Airlines

Handgepäck

Antwort

  • Genehmigung der Fluggesellschaft: Bedingt
    • Beschädigte, defekte oder aus Sicherheitsgründen zurückgerufene Geräte und Batterien sind verboten.
    • Nur lose trockene Alkali- oder NiMH-Zellen; keine Flüssigbatterien und keine Powerbanks.
    • Höchstens 20 lose Batterien aller Typen insgesamt je Person, einschließlich der mitgeführten Lithium-Ersatzbatterien.
    • Nur im Handgepäck. Jede Batterie einzeln an den Polen isolieren und vor Hitze sowie eigener Wärmeentwicklung schützen.

Quellen

Aufgabegepäck

Antwort

  • Genehmigung der Fluggesellschaft: Verboten
    • Beschädigte, defekte oder aus Sicherheitsgründen zurückgerufene Geräte und Batterien sind verboten.
    • Nur lose trockene Alkali- oder NiMH-Zellen; keine Flüssigbatterien und keine Powerbanks.
    • Höchstens 20 lose Batterien aller Typen insgesamt je Person, einschließlich der mitgeführten Lithium-Ersatzbatterien.
    • Nur im Handgepäck. Jede Batterie einzeln an den Polen isolieren und vor Hitze sowie eigener Wärmeentwicklung schützen.

Quellen

Am Körper

Keine sichere Antwort

  • Regelwerk: Die Quellen reichen für eine sichere Antwort nicht aus.

Quellen

Quelle fehlt.

Schweiz · Austrian Airlines: lose Alkali- oder NiMH-Zellen, Regeln der Airline
Abflugland
Schweiz
Fluggesellschaft
Austrian Airlines

Handgepäck

Antwort

  • Genehmigung der Fluggesellschaft: Bedingt
    • Beschädigte, defekte oder aus Sicherheitsgründen zurückgerufene Geräte und Batterien sind verboten.
    • Nur lose trockene Alkali- oder NiMH-Zellen; keine Flüssigbatterien und keine Powerbanks.
    • Höchstens 20 lose Batterien aller Typen insgesamt je Person, einschließlich der mitgeführten Lithium-Ersatzbatterien.
    • Nur im Handgepäck. Jede Batterie einzeln an den Polen isolieren und vor Hitze sowie eigener Wärmeentwicklung schützen.

Quellen

Aufgabegepäck

Antwort

  • Genehmigung der Fluggesellschaft: Verboten
    • Beschädigte, defekte oder aus Sicherheitsgründen zurückgerufene Geräte und Batterien sind verboten.
    • Nur lose trockene Alkali- oder NiMH-Zellen; keine Flüssigbatterien und keine Powerbanks.
    • Höchstens 20 lose Batterien aller Typen insgesamt je Person, einschließlich der mitgeführten Lithium-Ersatzbatterien.
    • Nur im Handgepäck. Jede Batterie einzeln an den Polen isolieren und vor Hitze sowie eigener Wärmeentwicklung schützen.

Quellen

Am Körper

Keine sichere Antwort

  • Regelwerk: Die Quellen reichen für eine sichere Antwort nicht aus.

Quellen

Quelle fehlt.

Deutschland · SWISS: lose Alkali- oder NiMH-Zellen, Regeln der Airline
Abflugland
Deutschland
Fluggesellschaft
SWISS

Handgepäck

Antwort

  • Genehmigung der Fluggesellschaft: Bedingt
    • Beschädigte, defekte oder aus Sicherheitsgründen zurückgerufene Geräte und Batterien sind verboten.
    • Nur lose trockene Alkali- oder NiMH-Zellen; keine Flüssigbatterien und keine Powerbanks.
    • Höchstens 20 lose Batterien aller Typen insgesamt je Person, einschließlich der mitgeführten Lithium-Ersatzbatterien.
    • Nur im Handgepäck. Jede Batterie einzeln an den Polen isolieren und vor Hitze sowie eigener Wärmeentwicklung schützen.

Quellen

Aufgabegepäck

Antwort

  • Genehmigung der Fluggesellschaft: Verboten
    • Beschädigte, defekte oder aus Sicherheitsgründen zurückgerufene Geräte und Batterien sind verboten.
    • Nur lose trockene Alkali- oder NiMH-Zellen; keine Flüssigbatterien und keine Powerbanks.
    • Höchstens 20 lose Batterien aller Typen insgesamt je Person, einschließlich der mitgeführten Lithium-Ersatzbatterien.
    • Nur im Handgepäck. Jede Batterie einzeln an den Polen isolieren und vor Hitze sowie eigener Wärmeentwicklung schützen.

Quellen

Am Körper

Keine sichere Antwort

  • Regelwerk: Die Quellen reichen für eine sichere Antwort nicht aus.

Quellen

Quelle fehlt.

Österreich · SWISS: lose Alkali- oder NiMH-Zellen, Regeln der Airline
Abflugland
Österreich
Fluggesellschaft
SWISS

Handgepäck

Antwort

  • Genehmigung der Fluggesellschaft: Bedingt
    • Beschädigte, defekte oder aus Sicherheitsgründen zurückgerufene Geräte und Batterien sind verboten.
    • Nur lose trockene Alkali- oder NiMH-Zellen; keine Flüssigbatterien und keine Powerbanks.
    • Höchstens 20 lose Batterien aller Typen insgesamt je Person, einschließlich der mitgeführten Lithium-Ersatzbatterien.
    • Nur im Handgepäck. Jede Batterie einzeln an den Polen isolieren und vor Hitze sowie eigener Wärmeentwicklung schützen.

Quellen

Aufgabegepäck

Antwort

  • Genehmigung der Fluggesellschaft: Verboten
    • Beschädigte, defekte oder aus Sicherheitsgründen zurückgerufene Geräte und Batterien sind verboten.
    • Nur lose trockene Alkali- oder NiMH-Zellen; keine Flüssigbatterien und keine Powerbanks.
    • Höchstens 20 lose Batterien aller Typen insgesamt je Person, einschließlich der mitgeführten Lithium-Ersatzbatterien.
    • Nur im Handgepäck. Jede Batterie einzeln an den Polen isolieren und vor Hitze sowie eigener Wärmeentwicklung schützen.

Quellen

Am Körper

Keine sichere Antwort

  • Regelwerk: Die Quellen reichen für eine sichere Antwort nicht aus.

Quellen

Quelle fehlt.

Schweiz · SWISS: lose Alkali- oder NiMH-Zellen, Regeln der Airline
Abflugland
Schweiz
Fluggesellschaft
SWISS

Handgepäck

Antwort

  • Genehmigung der Fluggesellschaft: Bedingt
    • Beschädigte, defekte oder aus Sicherheitsgründen zurückgerufene Geräte und Batterien sind verboten.
    • Nur lose trockene Alkali- oder NiMH-Zellen; keine Flüssigbatterien und keine Powerbanks.
    • Höchstens 20 lose Batterien aller Typen insgesamt je Person, einschließlich der mitgeführten Lithium-Ersatzbatterien.
    • Nur im Handgepäck. Jede Batterie einzeln an den Polen isolieren und vor Hitze sowie eigener Wärmeentwicklung schützen.

Quellen

Aufgabegepäck

Antwort

  • Genehmigung der Fluggesellschaft: Verboten
    • Beschädigte, defekte oder aus Sicherheitsgründen zurückgerufene Geräte und Batterien sind verboten.
    • Nur lose trockene Alkali- oder NiMH-Zellen; keine Flüssigbatterien und keine Powerbanks.
    • Höchstens 20 lose Batterien aller Typen insgesamt je Person, einschließlich der mitgeführten Lithium-Ersatzbatterien.
    • Nur im Handgepäck. Jede Batterie einzeln an den Polen isolieren und vor Hitze sowie eigener Wärmeentwicklung schützen.

Quellen

Am Körper

Keine sichere Antwort

  • Regelwerk: Die Quellen reichen für eine sichere Antwort nicht aus.

Quellen

Quelle fehlt.

Deutschland · Lufthansa: Tauchlampe / extreme Wärmeentwicklung, Regeln der Airline · gleiche Bedingungen für 9 KombinationenHandgepäck: Genehmigung erforderlichAufgabegepäck: Verboten

Handgepäck

Antwort

  • Genehmigung der Fluggesellschaft: Genehmigung erforderlich
    • Vorherige Transportgenehmigung des ausführenden Betreibers erforderlich.
    • Beschädigte, defekte oder aus Sicherheitsgründen zurückgerufene Geräte und Batterien sind verboten.
    • Tauchlampe oder tragbares Gerät, das bei Aktivierung extreme Wärme und Brandgefahr erzeugen kann.
    • Nur Mengen für den persönlichen Gebrauch; höchstens 15 tragbare elektronische Geräte je Person insgesamt.
    • Nur in der Kabine und ausgeschaltet. Batterie und wärmeerzeugenden Teil elektrisch trennen, indem Batterie, Heizelement oder andere Komponenten entfernt werden; Für im Gerät verbleibende Batterien gelten die Regeln für Geräte mit eingebauten Batterien; entfernte Batterien unterliegen den Regeln für lose Batterien.

Aufgabegepäck

Antwort

  • Genehmigung der Fluggesellschaft: Verboten
    • Vorherige Transportgenehmigung des ausführenden Betreibers erforderlich.
    • Beschädigte, defekte oder aus Sicherheitsgründen zurückgerufene Geräte und Batterien sind verboten.
    • Tauchlampe oder tragbares Gerät, das bei Aktivierung extreme Wärme und Brandgefahr erzeugen kann.
    • Nur Mengen für den persönlichen Gebrauch; höchstens 15 tragbare elektronische Geräte je Person insgesamt.
    • Nur in der Kabine und ausgeschaltet. Batterie und wärmeerzeugenden Teil elektrisch trennen, indem Batterie, Heizelement oder andere Komponenten entfernt werden; Für im Gerät verbleibende Batterien gelten die Regeln für Geräte mit eingebauten Batterien; entfernte Batterien unterliegen den Regeln für lose Batterien.

Am Körper

Keine sichere Antwort

  • Regelwerk: Die Quellen reichen für eine sichere Antwort nicht aus.

Flüge und Quellen

Deutschland · Lufthansa: Tauchlampe / extreme Wärmeentwicklung, Regeln der Airline
Abflugland
Deutschland
Fluggesellschaft
Lufthansa

Handgepäck

Antwort

  • Genehmigung der Fluggesellschaft: Genehmigung erforderlich
    • Vorherige Transportgenehmigung des ausführenden Betreibers erforderlich.
    • Beschädigte, defekte oder aus Sicherheitsgründen zurückgerufene Geräte und Batterien sind verboten.
    • Tauchlampe oder tragbares Gerät, das bei Aktivierung extreme Wärme und Brandgefahr erzeugen kann.
    • Nur Mengen für den persönlichen Gebrauch; höchstens 15 tragbare elektronische Geräte je Person insgesamt.
    • Nur in der Kabine und ausgeschaltet. Batterie und wärmeerzeugenden Teil elektrisch trennen, indem Batterie, Heizelement oder andere Komponenten entfernt werden; Für im Gerät verbleibende Batterien gelten die Regeln für Geräte mit eingebauten Batterien; entfernte Batterien unterliegen den Regeln für lose Batterien.

Quellen

Aufgabegepäck

Antwort

  • Genehmigung der Fluggesellschaft: Verboten
    • Vorherige Transportgenehmigung des ausführenden Betreibers erforderlich.
    • Beschädigte, defekte oder aus Sicherheitsgründen zurückgerufene Geräte und Batterien sind verboten.
    • Tauchlampe oder tragbares Gerät, das bei Aktivierung extreme Wärme und Brandgefahr erzeugen kann.
    • Nur Mengen für den persönlichen Gebrauch; höchstens 15 tragbare elektronische Geräte je Person insgesamt.
    • Nur in der Kabine und ausgeschaltet. Batterie und wärmeerzeugenden Teil elektrisch trennen, indem Batterie, Heizelement oder andere Komponenten entfernt werden; Für im Gerät verbleibende Batterien gelten die Regeln für Geräte mit eingebauten Batterien; entfernte Batterien unterliegen den Regeln für lose Batterien.

Quellen

Am Körper

Keine sichere Antwort

  • Regelwerk: Die Quellen reichen für eine sichere Antwort nicht aus.

Quellen

Quelle fehlt.

Österreich · Lufthansa: Tauchlampe / extreme Wärmeentwicklung, Regeln der Airline
Abflugland
Österreich
Fluggesellschaft
Lufthansa

Handgepäck

Antwort

  • Genehmigung der Fluggesellschaft: Genehmigung erforderlich
    • Vorherige Transportgenehmigung des ausführenden Betreibers erforderlich.
    • Beschädigte, defekte oder aus Sicherheitsgründen zurückgerufene Geräte und Batterien sind verboten.
    • Tauchlampe oder tragbares Gerät, das bei Aktivierung extreme Wärme und Brandgefahr erzeugen kann.
    • Nur Mengen für den persönlichen Gebrauch; höchstens 15 tragbare elektronische Geräte je Person insgesamt.
    • Nur in der Kabine und ausgeschaltet. Batterie und wärmeerzeugenden Teil elektrisch trennen, indem Batterie, Heizelement oder andere Komponenten entfernt werden; Für im Gerät verbleibende Batterien gelten die Regeln für Geräte mit eingebauten Batterien; entfernte Batterien unterliegen den Regeln für lose Batterien.

Quellen

Aufgabegepäck

Antwort

  • Genehmigung der Fluggesellschaft: Verboten
    • Vorherige Transportgenehmigung des ausführenden Betreibers erforderlich.
    • Beschädigte, defekte oder aus Sicherheitsgründen zurückgerufene Geräte und Batterien sind verboten.
    • Tauchlampe oder tragbares Gerät, das bei Aktivierung extreme Wärme und Brandgefahr erzeugen kann.
    • Nur Mengen für den persönlichen Gebrauch; höchstens 15 tragbare elektronische Geräte je Person insgesamt.
    • Nur in der Kabine und ausgeschaltet. Batterie und wärmeerzeugenden Teil elektrisch trennen, indem Batterie, Heizelement oder andere Komponenten entfernt werden; Für im Gerät verbleibende Batterien gelten die Regeln für Geräte mit eingebauten Batterien; entfernte Batterien unterliegen den Regeln für lose Batterien.

Quellen

Am Körper

Keine sichere Antwort

  • Regelwerk: Die Quellen reichen für eine sichere Antwort nicht aus.

Quellen

Quelle fehlt.

Schweiz · Lufthansa: Tauchlampe / extreme Wärmeentwicklung, Regeln der Airline
Abflugland
Schweiz
Fluggesellschaft
Lufthansa

Handgepäck

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  • Genehmigung der Fluggesellschaft: Genehmigung erforderlich
    • Vorherige Transportgenehmigung des ausführenden Betreibers erforderlich.
    • Beschädigte, defekte oder aus Sicherheitsgründen zurückgerufene Geräte und Batterien sind verboten.
    • Tauchlampe oder tragbares Gerät, das bei Aktivierung extreme Wärme und Brandgefahr erzeugen kann.
    • Nur Mengen für den persönlichen Gebrauch; höchstens 15 tragbare elektronische Geräte je Person insgesamt.
    • Nur in der Kabine und ausgeschaltet. Batterie und wärmeerzeugenden Teil elektrisch trennen, indem Batterie, Heizelement oder andere Komponenten entfernt werden; Für im Gerät verbleibende Batterien gelten die Regeln für Geräte mit eingebauten Batterien; entfernte Batterien unterliegen den Regeln für lose Batterien.

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Aufgabegepäck

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  • Genehmigung der Fluggesellschaft: Verboten
    • Vorherige Transportgenehmigung des ausführenden Betreibers erforderlich.
    • Beschädigte, defekte oder aus Sicherheitsgründen zurückgerufene Geräte und Batterien sind verboten.
    • Tauchlampe oder tragbares Gerät, das bei Aktivierung extreme Wärme und Brandgefahr erzeugen kann.
    • Nur Mengen für den persönlichen Gebrauch; höchstens 15 tragbare elektronische Geräte je Person insgesamt.
    • Nur in der Kabine und ausgeschaltet. Batterie und wärmeerzeugenden Teil elektrisch trennen, indem Batterie, Heizelement oder andere Komponenten entfernt werden; Für im Gerät verbleibende Batterien gelten die Regeln für Geräte mit eingebauten Batterien; entfernte Batterien unterliegen den Regeln für lose Batterien.

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Deutschland · Austrian Airlines: Tauchlampe / extreme Wärmeentwicklung, Regeln der Airline
Abflugland
Deutschland
Fluggesellschaft
Austrian Airlines

Handgepäck

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Aufgabegepäck

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Österreich · Austrian Airlines: Tauchlampe / extreme Wärmeentwicklung, Regeln der Airline
Abflugland
Österreich
Fluggesellschaft
Austrian Airlines

Handgepäck

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Schweiz · Austrian Airlines: Tauchlampe / extreme Wärmeentwicklung, Regeln der Airline
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Deutschland · SWISS: Tauchlampe / extreme Wärmeentwicklung, Regeln der Airline
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Deutschland
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Österreich · SWISS: Tauchlampe / extreme Wärmeentwicklung, Regeln der Airline
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Österreich
Fluggesellschaft
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    • Nur Mengen für den persönlichen Gebrauch; höchstens 15 tragbare elektronische Geräte je Person insgesamt.
    • Nur in der Kabine und ausgeschaltet. Batterie und wärmeerzeugenden Teil elektrisch trennen, indem Batterie, Heizelement oder andere Komponenten entfernt werden; Für im Gerät verbleibende Batterien gelten die Regeln für Geräte mit eingebauten Batterien; entfernte Batterien unterliegen den Regeln für lose Batterien.

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Schweiz · SWISS: Tauchlampe / extreme Wärmeentwicklung, Regeln der Airline
Abflugland
Schweiz
Fluggesellschaft
SWISS

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    • Nur Mengen für den persönlichen Gebrauch; höchstens 15 tragbare elektronische Geräte je Person insgesamt.
    • Nur in der Kabine und ausgeschaltet. Batterie und wärmeerzeugenden Teil elektrisch trennen, indem Batterie, Heizelement oder andere Komponenten entfernt werden; Für im Gerät verbleibende Batterien gelten die Regeln für Geräte mit eingebauten Batterien; entfernte Batterien unterliegen den Regeln für lose Batterien.

Quellen

Aufgabegepäck

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    • Beschädigte, defekte oder aus Sicherheitsgründen zurückgerufene Geräte und Batterien sind verboten.
    • Tauchlampe oder tragbares Gerät, das bei Aktivierung extreme Wärme und Brandgefahr erzeugen kann.
    • Nur Mengen für den persönlichen Gebrauch; höchstens 15 tragbare elektronische Geräte je Person insgesamt.
    • Nur in der Kabine und ausgeschaltet. Batterie und wärmeerzeugenden Teil elektrisch trennen, indem Batterie, Heizelement oder andere Komponenten entfernt werden; Für im Gerät verbleibende Batterien gelten die Regeln für Geräte mit eingebauten Batterien; entfernte Batterien unterliegen den Regeln für lose Batterien.

Quellen

Am Körper

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Deutschland: als Schlagwaffe geeignete Lampe, Sicherheitskontrolle; Aufgabegepäck nicht belegt · gleiche Bedingungen für 3 KombinationenHandgepäck: VerbotenAufgabegepäck: Nicht geklärt

Handgepäck

Antwort

  • Sicherheitskontrolle: Verboten
    • Nur Lampen, deren Bauart als Schlagwaffe schwere Verletzungen verursachen kann. Die Verkaufsbezeichnung "taktisch" allein entscheidet nicht über die Einordnung.

Aufgabegepäck

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  • Sicherheitskontrolle: Verboten
    • Nur Lampen, deren Bauart als Schlagwaffe schwere Verletzungen verursachen kann. Die Verkaufsbezeichnung "taktisch" allein entscheidet nicht über die Einordnung.

Flüge und Quellen

Deutschland: als Schlagwaffe geeignete Lampe, Sicherheitskontrolle; Aufgabegepäck nicht belegt
Abflugland
Deutschland

Handgepäck

Antwort

  • Sicherheitskontrolle: Verboten
    • Nur Lampen, deren Bauart als Schlagwaffe schwere Verletzungen verursachen kann. Die Verkaufsbezeichnung "taktisch" allein entscheidet nicht über die Einordnung.

Quellen

Aufgabegepäck

Keine sichere Antwort

  • Regelwerk: Die Quellen reichen für eine sichere Antwort nicht aus.

Quellen

Quelle fehlt.

Am Körper

Antwort

  • Sicherheitskontrolle: Verboten
    • Nur Lampen, deren Bauart als Schlagwaffe schwere Verletzungen verursachen kann. Die Verkaufsbezeichnung "taktisch" allein entscheidet nicht über die Einordnung.

Quellen

Österreich: als Schlagwaffe geeignete Lampe, Sicherheitskontrolle; Aufgabegepäck nicht belegt
Abflugland
Österreich

Handgepäck

Antwort

  • Sicherheitskontrolle: Verboten
    • Nur Lampen, deren Bauart als Schlagwaffe schwere Verletzungen verursachen kann. Die Verkaufsbezeichnung "taktisch" allein entscheidet nicht über die Einordnung.

Quellen

Aufgabegepäck

Keine sichere Antwort

  • Regelwerk: Die Quellen reichen für eine sichere Antwort nicht aus.

Quellen

Quelle fehlt.

Am Körper

Antwort

  • Sicherheitskontrolle: Verboten
    • Nur Lampen, deren Bauart als Schlagwaffe schwere Verletzungen verursachen kann. Die Verkaufsbezeichnung "taktisch" allein entscheidet nicht über die Einordnung.

Quellen

Schweiz: als Schlagwaffe geeignete Lampe, Sicherheitskontrolle; Aufgabegepäck nicht belegt
Abflugland
Schweiz

Handgepäck

Antwort

  • Sicherheitskontrolle: Verboten
    • Nur Lampen, deren Bauart als Schlagwaffe schwere Verletzungen verursachen kann. Die Verkaufsbezeichnung "taktisch" allein entscheidet nicht über die Einordnung.

Quellen

Aufgabegepäck

Keine sichere Antwort

  • Regelwerk: Die Quellen reichen für eine sichere Antwort nicht aus.

Quellen

Quelle fehlt.

Am Körper

Antwort

  • Sicherheitskontrolle: Verboten
    • Nur Lampen, deren Bauart als Schlagwaffe schwere Verletzungen verursachen kann. Die Verkaufsbezeichnung "taktisch" allein entscheidet nicht über die Einordnung.

Quellen

Wien VIE: gewöhnliche kleine Taschenlampe, nur SicherheitskontrolleHandgepäck: Mit BedingungenAufgabegepäck: Nicht geklärt

Handgepäck

Antwort

  • Sicherheitskontrolle: Bedingt
    • Nur Sicherheitskontrolle VIE; Gefahrgutregeln, Betreiberbedingungen, Größe und Gewicht separat prüfen.
    • Kleine gewöhnliche Taschenlampe als tragbares elektronisches Gerät; keine Schlagwaffe, Elektroschock- oder Speziallampe.
    • Einordnung in die ausdrücklich zugelassene Kategorie elektronischer Geräte. Die Sicherheitskontrolle darf gefährlich erscheinende Gegenstände zurückweisen.

Aufgabegepäck

Keine sichere Antwort

  • Regelwerk: Die Quellen reichen für eine sichere Antwort nicht aus.

Am Körper

Keine sichere Antwort

  • Regelwerk: Die Quellen reichen für eine sichere Antwort nicht aus.

Flüge und Quellen

Wien VIE: gewöhnliche kleine Taschenlampe, nur Sicherheitskontrolle
Abflugland
Österreich
Flughafen
VIE

Handgepäck

Antwort

  • Sicherheitskontrolle: Bedingt
    • Nur Sicherheitskontrolle VIE; Gefahrgutregeln, Betreiberbedingungen, Größe und Gewicht separat prüfen.
    • Kleine gewöhnliche Taschenlampe als tragbares elektronisches Gerät; keine Schlagwaffe, Elektroschock- oder Speziallampe.
    • Einordnung in die ausdrücklich zugelassene Kategorie elektronischer Geräte. Die Sicherheitskontrolle darf gefährlich erscheinende Gegenstände zurückweisen.

Quellen

Aufgabegepäck

Keine sichere Antwort

  • Regelwerk: Die Quellen reichen für eine sichere Antwort nicht aus.

Quellen

Quelle fehlt.

Am Körper

Keine sichere Antwort

  • Regelwerk: Die Quellen reichen für eine sichere Antwort nicht aus.

Quellen

Quelle fehlt.

Welche Batterie steckt in der Lampe?

Lesen Sie die Kennzeichnung am Akku oder in der Anleitung. Für eine gewöhnliche Lampe mit eingebauter Lithiumbatterie erlaubt die internationale Gefahrgutgrundlage bis 100 Wh je Lithium-Ionen-Batterie oder bis 2 g Lithium je Lithium-Metall-Batterie. Die Zellen müssen UN 38.3 entsprechen. Nach IATA zählen höchstens 15 persönliche Geräte mit Lithiumbatterien je Person über alle Gepäckarten zusammen; mehr braucht Zustimmung der Airline.

Bei Lufthansa, Austrian Airlines und SWISS gilt die 100-Wh- beziehungsweise 2-g-Grenze je Gerät. Diese Betreiber nennen höchstens 15 Geräte mit Batterien je Person. Batterien und Geräte, die beschädigt, defekt oder aus Sicherheitsgründen zurückgerufen sind, dürfen bei ihnen nicht mitfliegen.

Eine Lampe mit eingebauten trockenen Alkali- oder NiMH-Zellen gehört bei diesen drei Betreibern zu einer eigenen Gerätekategorie. Dafür übernimmt diese Seite keine Lithium-Wh-Grenze. Die Lampe darf unter den beschriebenen Packbedingungen in beide Gepäckarten.

Handgepäck und Aufgabegepäck packen

Transportieren Sie die Lampe möglichst im Handgepäck. Schützen Sie das Gehäuse und den Einschaltknopf, etwa durch ein gepolstertes Etui. Verstauen Sie mehrere Geräte getrennt voneinander, damit sie sich nicht gegenseitig beschädigen.

Im Aufgabegepäck verlangen Lufthansa, Austrian und SWISS für Lithiumgeräte vollständiges Ausschalten einschließlich automatischer Startfunktionen, Schutz vor Aktivierung und eine gepolsterte Verpackung. Packen Sie sie getrennt von leicht brennbaren Stoffen wie Parfüms oder Sprays. Höchstens drei Geräte je Person, die größer als ein Smartphone sind, dürfen dort mitreisen. Diese Größenbegrenzung steht im Lithiumabschnitt; sie wird hier nicht auf Alkali- oder NiMH-Geräte übertragen.

Die ICAO-Grundlage enthält eine engere Ausschaltpflicht erst oberhalb 2,7 Wh bei Lithium-Ionen oder 0,3 g Lithiumgehalt bei Lithium-Metall, jeweils je Gerät. Unterhalb bleibt der Schutz vor Beschädigung und Aktivierung nötig. Die genannten drei Airlines verlangen für die gewöhnliche Lampe im Koffer trotzdem vollständiges Ausschalten.

Lose Batterien, größere Akkus und Speziallampen

Herausgenommene Zellen sind lose Batterien. Lithium-Ersatzbatterien gehören nur in die Kabine, jede einzeln kurzschlussgeschützt. Bis 100 Wh je Lithium-Ionen-Batterie beziehungsweise 2 g Lithium je Lithium-Metall-Batterie gilt nach IATA grundsätzlich höchstens 20 Ersatzbatterien aller Typen insgesamt je Person; mehr nur mit Zustimmung. Bei Lufthansa, Austrian und SWISS gehören auch lose Alkali- und NiMH-Zellen ausschließlich ins Handgepäck, mit isolierten Polen und vor Hitze geschützt. Auch ihr Limit von 20 zählt die Batterietypen zusammen.

Ein eingebauter Lithium-Ionen-Akku über 100 bis höchstens 160 Wh je Batterie braucht vorherige Zustimmung der Airline. Für lose Lithium-Ionen-Ersatzakkus in diesem Bereich gelten zusätzlich höchstens zwei je Person und Kabinentransport. Über 160 Wh ist die gewöhnliche Lampe mit dieser Batterie vom Passagiergepäck ausgeschlossen. Mehr als 2 g Lithium-Metall in der gewöhnlichen Lampe fallen ebenfalls nicht unter die Geräteerlaubnis; die Ausnahme bis 8 g betrifft medizinische Geräte.

Tauchlampen und Geräte, die extreme Hitze erzeugen können, haben einen eigenen Abschnitt bei den drei Betreibern. Sie verlangen vorherige Genehmigung, Transport nur in der Kabine und elektrische Trennung von Batterie und wärmeerzeugendem Teil. Entfernen Sie dafür nach Anleitung die Batterie, das Heizelement oder eine andere geeignete Komponente. Für eine Batterie, die nach der Trennung in der Lampe bleibt, gelten die Regeln für Geräte mit eingebauten Batterien. Eine entfernte Batterie packen Sie nach den Regeln für lose Zellen.

Ein Ladeetui mit eigener Batterie oder eine Lampe mit Funktion als Stromquelle für andere Geräte braucht eine separate Beurteilung. Übertragen Sie die Geräteerlaubnis nicht automatisch auf eine Powerbank. Wenn das Handgepäck am Gate in den Frachtraum soll, nehmen Sie lose Batterien heraus und klären Sie die Lampe mit dem Personal.

Deutschland, Österreich und Schweiz

Die Länderabschnitte unten zeigen die internationale Gefahrgutgrundlage getrennt von konkreten Airline-Bedingungen. Sie sind keine pauschale Sicherheits- oder Zollfreigabe. Die tatsächliche Konstruktion bleibt relevant. Bundespolizei, BMI und BAZL verbieten stumpfe Gegenstände mit erheblichem Verletzungspotential in der Kabine. Eine als Schlagwaffe gebaute Lampe ist anhand dieser Kategorie zu beurteilen; die Aufschrift "taktisch" allein reicht nicht.

Für Wien VIE gibt es eine zusätzliche, örtliche Antwort. Die Sicherheitskontrolle nennt elektronische Geräte ausdrücklich als im Handgepäck erlaubt. Eine kleine gewöhnliche Taschenlampe wird hier dieser Kategorie zugeordnet. Gefährlich erscheinende Gegenstände können trotzdem zurückgewiesen werden. Dieser VIE-Nachweis ersetzt weder die Batteriebedingungen noch eine Entscheidung der Airline und wird nicht auf andere Flughäfen übertragen.

Prüfen Sie bei Codeshare-Flügen die ausführende Fluggesellschaft. Die Übereinstimmung von Lufthansa, Austrian und SWISS bestätigt deren jeweilige Regeln, keine unabhängige Freigabe für sämtliche DACH-Flüge. Der Transport am Körper bleibt in den Gefahrgutabschnitten getrennt ausgewiesen; daraus folgt keine zusätzliche Betreibererlaubnis.

Quellen und Stand

Geprüft am 3. Oktober 2026. Die 2026-Gefahrgutunterlagen werden hier nur bis 31. Dezember 2026 angewendet. Bei einer späteren Reise prüfen Sie das passende neue Regelwerk. HTML-Seiten der Betreiber nennen kein eindeutiges Veröffentlichungsdatum.

So packen Sie Ihre Taschenlampe

  1. Lesen Sie Batterieart, Wh oder Lithiumgehalt ab und unterscheiden Sie eingebaute von losen Zellen. Melden Sie eine Tauchlampe oder einen Lithium-Ionen-Akku über 100 bis 160 Wh bei der ausführenden Airline an.

  2. Schalten Sie die Lampe aus, sichern Sie den Einschaltknopf und verpacken Sie sie gepolstert.

  3. Packen Sie lose Zellen einzeln mit isolierten Polen ins Handgepäck. Prüfen Sie ein Ladeetui oder eine Powerbank als eigenes Gerät.

Häufige Fragen

Darf eine Taschenlampe mit AA-Batterien in den Koffer?

Bei Lufthansa, Austrian Airlines und SWISS ja, wenn trockene Alkali- oder NiMH-Zellen in der gewöhnlichen Lampe stecken. Schalten Sie das Gerät vollständig aus und schützen Sie es gepolstert vor Schäden und Einschalten. Herausgenommene oder zusätzliche Zellen gehören bei diesen Airlines ins Handgepäck.

Wie berechne ich die Wattstunden des Akkus?

Multiplizieren Sie die Nennspannung in Volt mit der Kapazität in Amperestunden. Bei einer Angabe in mAh teilen Sie das Ergebnis durch 1.000. Nutzen Sie die Nennspannung des Akkus und halten Sie das Etikett oder Herstellerunterlagen bereit.

Darf ich Lithium-Ersatzakkus mitnehmen?

Nur in der Kabine und einzeln gegen Kurzschluss geschützt. Bis 100 Wh je Akku gilt nach IATA grundsätzlich ein Gesamtlimit von 20 Ersatzbatterien aller Typen je Person; eine höhere Zahl braucht Zustimmung. Über 100 bis 160 Wh sind höchstens zwei Lithium-Ionen-Ersatzakkus je Person mit vorheriger Zustimmung der Airline möglich. Powerbanks und Ladeetuis prüfen Sie separat.

Gelten für eine Tauchlampe dieselben Regeln?

Lufthansa, Austrian Airlines und SWISS verlangen eine vorherige Genehmigung und erlauben Tauchlampen nur in der Kabine. Schalten Sie die Lampe aus und trennen Sie Batterie und wärmeerzeugenden Teil elektrisch durch Entfernen eines geeigneten Bauteils. Bleibt die Batterie nach der Trennung in der Lampe, gelten die Regeln für eingebaute Batterien. Entfernte Batterien unterliegen den Regeln für lose Batterien.

Ist eine taktische Taschenlampe automatisch verboten?

Die Bezeichnung entscheidet nicht allein. Eine Konstruktion, die als Schlagwaffe schwere Verletzungen verursachen kann, fällt unter die Sicherheitsverbote für stumpfe Gegenstände in Deutschland, Österreich und der Schweiz. Lassen Sie ein solches Modell vor dem Flug konkret beurteilen. Die Batterieerlaubnis beantwortet diese Sicherheitsfrage nicht.

Prüfdatum der Quellen