Elektronik auf Reisen
Darf eine Taschenlampe ins Flugzeug?
Eine gewöhnliche Taschenlampe mit eingebauter Batterie kann unter Bedingungen ins Handgepäck und in den Koffer. Prüfen Sie Batterieart und Leistung. Bei Lufthansa, Austrian Airlines und SWISS gelten für Lithiumgeräte bis 100 Wh oder 2 g Lithiumgehalt je Gerät eigene Packregeln. Lose Batterien gehören in die Kabine; Tauchlampen brauchen eine gesonderte Genehmigung.
Handgepäck
Je nach Ausführung und Route
Gewöhnliche Lampe mit eingebauter Batterie unter Bedingungen. Lithium-Ionen-Akku bis 100 Wh oder Lithium-Metall bis 2 g; Airline-Limits beachten. Lose Batterien einzeln geschützt mitnehmen.
Aufgabegepäck
Nicht allgemein bestätigt
Gewöhnliche Lampe mit eingebauter Batterie unter Bedingungen. Bei Lufthansa, Austrian und SWISS vollständig aus und gepolstert; lose Batterien und Tauchlampen gehören nicht hierher.
Besondere Regeln nach Land, Flughafen, Airline und Ausführung
Was gilt für Ihren Flug?
Wählen Sie Land, Flughafen und Airline und suchen Sie nach Ihrer Ausführung. Bei einer erneuten Kontrolle nach dem Umstieg prüfen Sie auch den dortigen Flughafen.
Eine Suche nach 100 Wh kann auch über 100 bis 160 Wh finden. Vergleichen Sie deshalb den Grenzwert mit Ihrer Batterie.
58 passende Kombinationen · 12 Antworten
Mit Bedingungen · Genehmigung erforderlich · Verboten
Mit Bedingungen · Genehmigung erforderlich · Verboten · Nicht geklärt
Mit Bedingungen · Genehmigung erforderlich · Verboten · Nicht geklärt
Allgemeine Regeln stehen neben den Regeln der Airline und des Flughafens.
Deutschland: gewöhnliche Lampe, eingebaute Lithiumbatterie bis 100 Wh / 2 g, Gefahrgutgrundlage · gleiche Bedingungen für 3 KombinationenHandgepäck: Mit BedingungenAufgabegepäck: Mit Bedingungen
Handgepäck
Antwort
- Gefahrgut: Bedingt
- Nur gewöhnliche Taschenlampen für den persönlichen Gebrauch mit eingebauter Lithiumbatterie. Tauchlampen, Geräte mit extremer Wärmeentwicklung, Schlagwaffen, Elektroschockgeräte, Ladeetuis und lose Batterien sind ausgeschlossen.
- Bis 100 Wh je eingebauter Lithium-Ionen-Batterie oder bis 2 g Lithiumgehalt je eingebauter Lithium-Metall-Batterie; Lithiumbatterien müssen UN 38.3 entsprechen.
- Höchstens 15 tragbare elektronische Geräte mit Lithiumbatterien je Person in allen Gepäckarten zusammen; mehr nur mit Zustimmung des Betreibers nach IATA.
- Schützen Sie die Lampe vor Beschädigung und unbeabsichtigtem Einschalten.
Aufgabegepäck
Antwort
- Gefahrgut: Bedingt
- Nur gewöhnliche Taschenlampen für den persönlichen Gebrauch mit eingebauter Lithiumbatterie. Tauchlampen, Geräte mit extremer Wärmeentwicklung, Schlagwaffen, Elektroschockgeräte, Ladeetuis und lose Batterien sind ausgeschlossen.
- Bis 100 Wh je eingebauter Lithium-Ionen-Batterie oder bis 2 g Lithiumgehalt je eingebauter Lithium-Metall-Batterie; Lithiumbatterien müssen UN 38.3 entsprechen.
- Höchstens 15 tragbare elektronische Geräte mit Lithiumbatterien je Person in allen Gepäckarten zusammen; mehr nur mit Zustimmung des Betreibers nach IATA.
- Im Aufgabegepäck vollständig ausschalten, wenn Lithium-Ionen-Batterien mehr als 2,7 Wh je Gerät oder Lithium-Metall-Batterien mehr als 0,3 g Lithiumgehalt je Gerät haben. Darunter entfällt in der ICAO-Grundlage nur die Ausschaltpflicht; Schutz vor Schäden und Einschalten bleibt erforderlich.
- Schützen Sie die Lampe vor Beschädigung und unbeabsichtigtem Einschalten.
Am Körper
Antwort
- Gefahrgut: Bedingt
- Nur gewöhnliche Taschenlampen für den persönlichen Gebrauch mit eingebauter Lithiumbatterie. Tauchlampen, Geräte mit extremer Wärmeentwicklung, Schlagwaffen, Elektroschockgeräte, Ladeetuis und lose Batterien sind ausgeschlossen.
- Bis 100 Wh je eingebauter Lithium-Ionen-Batterie oder bis 2 g Lithiumgehalt je eingebauter Lithium-Metall-Batterie; Lithiumbatterien müssen UN 38.3 entsprechen.
- Höchstens 15 tragbare elektronische Geräte mit Lithiumbatterien je Person in allen Gepäckarten zusammen; mehr nur mit Zustimmung des Betreibers nach IATA.
- Schützen Sie die Lampe vor Beschädigung und unbeabsichtigtem Einschalten.
Flüge und Quellen
Deutschland: gewöhnliche Lampe, eingebaute Lithiumbatterie bis 100 Wh / 2 g, Gefahrgutgrundlage
- Abflugland
- Deutschland
Handgepäck
Antwort
- Gefahrgut: Bedingt
- Nur gewöhnliche Taschenlampen für den persönlichen Gebrauch mit eingebauter Lithiumbatterie. Tauchlampen, Geräte mit extremer Wärmeentwicklung, Schlagwaffen, Elektroschockgeräte, Ladeetuis und lose Batterien sind ausgeschlossen.
- Bis 100 Wh je eingebauter Lithium-Ionen-Batterie oder bis 2 g Lithiumgehalt je eingebauter Lithium-Metall-Batterie; Lithiumbatterien müssen UN 38.3 entsprechen.
- Höchstens 15 tragbare elektronische Geräte mit Lithiumbatterien je Person in allen Gepäckarten zusammen; mehr nur mit Zustimmung des Betreibers nach IATA.
- Schützen Sie die Lampe vor Beschädigung und unbeabsichtigtem Einschalten.
Quellen
Aufgabegepäck
Antwort
- Gefahrgut: Bedingt
- Nur gewöhnliche Taschenlampen für den persönlichen Gebrauch mit eingebauter Lithiumbatterie. Tauchlampen, Geräte mit extremer Wärmeentwicklung, Schlagwaffen, Elektroschockgeräte, Ladeetuis und lose Batterien sind ausgeschlossen.
- Bis 100 Wh je eingebauter Lithium-Ionen-Batterie oder bis 2 g Lithiumgehalt je eingebauter Lithium-Metall-Batterie; Lithiumbatterien müssen UN 38.3 entsprechen.
- Höchstens 15 tragbare elektronische Geräte mit Lithiumbatterien je Person in allen Gepäckarten zusammen; mehr nur mit Zustimmung des Betreibers nach IATA.
- Im Aufgabegepäck vollständig ausschalten, wenn Lithium-Ionen-Batterien mehr als 2,7 Wh je Gerät oder Lithium-Metall-Batterien mehr als 0,3 g Lithiumgehalt je Gerät haben. Darunter entfällt in der ICAO-Grundlage nur die Ausschaltpflicht; Schutz vor Schäden und Einschalten bleibt erforderlich.
- Schützen Sie die Lampe vor Beschädigung und unbeabsichtigtem Einschalten.
Quellen
Am Körper
Antwort
- Gefahrgut: Bedingt
- Nur gewöhnliche Taschenlampen für den persönlichen Gebrauch mit eingebauter Lithiumbatterie. Tauchlampen, Geräte mit extremer Wärmeentwicklung, Schlagwaffen, Elektroschockgeräte, Ladeetuis und lose Batterien sind ausgeschlossen.
- Bis 100 Wh je eingebauter Lithium-Ionen-Batterie oder bis 2 g Lithiumgehalt je eingebauter Lithium-Metall-Batterie; Lithiumbatterien müssen UN 38.3 entsprechen.
- Höchstens 15 tragbare elektronische Geräte mit Lithiumbatterien je Person in allen Gepäckarten zusammen; mehr nur mit Zustimmung des Betreibers nach IATA.
- Schützen Sie die Lampe vor Beschädigung und unbeabsichtigtem Einschalten.
Quellen
Österreich: gewöhnliche Lampe, eingebaute Lithiumbatterie bis 100 Wh / 2 g, Gefahrgutgrundlage
- Abflugland
- Österreich
Handgepäck
Antwort
- Gefahrgut: Bedingt
- Nur gewöhnliche Taschenlampen für den persönlichen Gebrauch mit eingebauter Lithiumbatterie. Tauchlampen, Geräte mit extremer Wärmeentwicklung, Schlagwaffen, Elektroschockgeräte, Ladeetuis und lose Batterien sind ausgeschlossen.
- Bis 100 Wh je eingebauter Lithium-Ionen-Batterie oder bis 2 g Lithiumgehalt je eingebauter Lithium-Metall-Batterie; Lithiumbatterien müssen UN 38.3 entsprechen.
- Höchstens 15 tragbare elektronische Geräte mit Lithiumbatterien je Person in allen Gepäckarten zusammen; mehr nur mit Zustimmung des Betreibers nach IATA.
- Schützen Sie die Lampe vor Beschädigung und unbeabsichtigtem Einschalten.
Quellen
Aufgabegepäck
Antwort
- Gefahrgut: Bedingt
- Nur gewöhnliche Taschenlampen für den persönlichen Gebrauch mit eingebauter Lithiumbatterie. Tauchlampen, Geräte mit extremer Wärmeentwicklung, Schlagwaffen, Elektroschockgeräte, Ladeetuis und lose Batterien sind ausgeschlossen.
- Bis 100 Wh je eingebauter Lithium-Ionen-Batterie oder bis 2 g Lithiumgehalt je eingebauter Lithium-Metall-Batterie; Lithiumbatterien müssen UN 38.3 entsprechen.
- Höchstens 15 tragbare elektronische Geräte mit Lithiumbatterien je Person in allen Gepäckarten zusammen; mehr nur mit Zustimmung des Betreibers nach IATA.
- Im Aufgabegepäck vollständig ausschalten, wenn Lithium-Ionen-Batterien mehr als 2,7 Wh je Gerät oder Lithium-Metall-Batterien mehr als 0,3 g Lithiumgehalt je Gerät haben. Darunter entfällt in der ICAO-Grundlage nur die Ausschaltpflicht; Schutz vor Schäden und Einschalten bleibt erforderlich.
- Schützen Sie die Lampe vor Beschädigung und unbeabsichtigtem Einschalten.
Quellen
Am Körper
Antwort
- Gefahrgut: Bedingt
- Nur gewöhnliche Taschenlampen für den persönlichen Gebrauch mit eingebauter Lithiumbatterie. Tauchlampen, Geräte mit extremer Wärmeentwicklung, Schlagwaffen, Elektroschockgeräte, Ladeetuis und lose Batterien sind ausgeschlossen.
- Bis 100 Wh je eingebauter Lithium-Ionen-Batterie oder bis 2 g Lithiumgehalt je eingebauter Lithium-Metall-Batterie; Lithiumbatterien müssen UN 38.3 entsprechen.
- Höchstens 15 tragbare elektronische Geräte mit Lithiumbatterien je Person in allen Gepäckarten zusammen; mehr nur mit Zustimmung des Betreibers nach IATA.
- Schützen Sie die Lampe vor Beschädigung und unbeabsichtigtem Einschalten.
Quellen
Schweiz: gewöhnliche Lampe, eingebaute Lithiumbatterie bis 100 Wh / 2 g, Gefahrgutgrundlage
- Abflugland
- Schweiz
Handgepäck
Antwort
- Gefahrgut: Bedingt
- Nur gewöhnliche Taschenlampen für den persönlichen Gebrauch mit eingebauter Lithiumbatterie. Tauchlampen, Geräte mit extremer Wärmeentwicklung, Schlagwaffen, Elektroschockgeräte, Ladeetuis und lose Batterien sind ausgeschlossen.
- Bis 100 Wh je eingebauter Lithium-Ionen-Batterie oder bis 2 g Lithiumgehalt je eingebauter Lithium-Metall-Batterie; Lithiumbatterien müssen UN 38.3 entsprechen.
- Höchstens 15 tragbare elektronische Geräte mit Lithiumbatterien je Person in allen Gepäckarten zusammen; mehr nur mit Zustimmung des Betreibers nach IATA.
- Schützen Sie die Lampe vor Beschädigung und unbeabsichtigtem Einschalten.
Quellen
Aufgabegepäck
Antwort
- Gefahrgut: Bedingt
- Nur gewöhnliche Taschenlampen für den persönlichen Gebrauch mit eingebauter Lithiumbatterie. Tauchlampen, Geräte mit extremer Wärmeentwicklung, Schlagwaffen, Elektroschockgeräte, Ladeetuis und lose Batterien sind ausgeschlossen.
- Bis 100 Wh je eingebauter Lithium-Ionen-Batterie oder bis 2 g Lithiumgehalt je eingebauter Lithium-Metall-Batterie; Lithiumbatterien müssen UN 38.3 entsprechen.
- Höchstens 15 tragbare elektronische Geräte mit Lithiumbatterien je Person in allen Gepäckarten zusammen; mehr nur mit Zustimmung des Betreibers nach IATA.
- Im Aufgabegepäck vollständig ausschalten, wenn Lithium-Ionen-Batterien mehr als 2,7 Wh je Gerät oder Lithium-Metall-Batterien mehr als 0,3 g Lithiumgehalt je Gerät haben. Darunter entfällt in der ICAO-Grundlage nur die Ausschaltpflicht; Schutz vor Schäden und Einschalten bleibt erforderlich.
- Schützen Sie die Lampe vor Beschädigung und unbeabsichtigtem Einschalten.
Quellen
Am Körper
Antwort
- Gefahrgut: Bedingt
- Nur gewöhnliche Taschenlampen für den persönlichen Gebrauch mit eingebauter Lithiumbatterie. Tauchlampen, Geräte mit extremer Wärmeentwicklung, Schlagwaffen, Elektroschockgeräte, Ladeetuis und lose Batterien sind ausgeschlossen.
- Bis 100 Wh je eingebauter Lithium-Ionen-Batterie oder bis 2 g Lithiumgehalt je eingebauter Lithium-Metall-Batterie; Lithiumbatterien müssen UN 38.3 entsprechen.
- Höchstens 15 tragbare elektronische Geräte mit Lithiumbatterien je Person in allen Gepäckarten zusammen; mehr nur mit Zustimmung des Betreibers nach IATA.
- Schützen Sie die Lampe vor Beschädigung und unbeabsichtigtem Einschalten.
Quellen
Deutschland: eingebauter Lithium-Ionen-Akku über 100 bis 160 Wh, nur Gefahrgutgrundlage, Airline zusätzlich fragen · gleiche Bedingungen für 3 KombinationenHandgepäck: Genehmigung erforderlichAufgabegepäck: Genehmigung erforderlich
Handgepäck
Antwort
- Gefahrgut: Genehmigung erforderlich
- Nur gewöhnliche Taschenlampen für den persönlichen Gebrauch mit eingebauter Lithiumbatterie. Tauchlampen, Geräte mit extremer Wärmeentwicklung, Schlagwaffen, Elektroschockgeräte, Ladeetuis und lose Batterien sind ausgeschlossen.
- Eingebauter Lithium-Ionen-Akku über 100 bis höchstens 160 Wh je Batterie; vorherige Zustimmung des ausführenden Betreibers erforderlich.
- Höchstens 15 tragbare elektronische Geräte mit Lithiumbatterien je Person in allen Gepäckarten zusammen; mehr nur mit Zustimmung des Betreibers nach IATA.
- Schützen Sie die Lampe vor Beschädigung und unbeabsichtigtem Einschalten.
Aufgabegepäck
Antwort
- Gefahrgut: Genehmigung erforderlich
- Nur gewöhnliche Taschenlampen für den persönlichen Gebrauch mit eingebauter Lithiumbatterie. Tauchlampen, Geräte mit extremer Wärmeentwicklung, Schlagwaffen, Elektroschockgeräte, Ladeetuis und lose Batterien sind ausgeschlossen.
- Eingebauter Lithium-Ionen-Akku über 100 bis höchstens 160 Wh je Batterie; vorherige Zustimmung des ausführenden Betreibers erforderlich.
- Höchstens 15 tragbare elektronische Geräte mit Lithiumbatterien je Person in allen Gepäckarten zusammen; mehr nur mit Zustimmung des Betreibers nach IATA.
- Im Aufgabegepäck vollständig ausschalten, wenn Lithium-Ionen-Batterien mehr als 2,7 Wh je Gerät oder Lithium-Metall-Batterien mehr als 0,3 g Lithiumgehalt je Gerät haben. Darunter entfällt in der ICAO-Grundlage nur die Ausschaltpflicht; Schutz vor Schäden und Einschalten bleibt erforderlich.
- Schützen Sie die Lampe vor Beschädigung und unbeabsichtigtem Einschalten.
Am Körper
Antwort
- Gefahrgut: Genehmigung erforderlich
- Nur gewöhnliche Taschenlampen für den persönlichen Gebrauch mit eingebauter Lithiumbatterie. Tauchlampen, Geräte mit extremer Wärmeentwicklung, Schlagwaffen, Elektroschockgeräte, Ladeetuis und lose Batterien sind ausgeschlossen.
- Eingebauter Lithium-Ionen-Akku über 100 bis höchstens 160 Wh je Batterie; vorherige Zustimmung des ausführenden Betreibers erforderlich.
- Höchstens 15 tragbare elektronische Geräte mit Lithiumbatterien je Person in allen Gepäckarten zusammen; mehr nur mit Zustimmung des Betreibers nach IATA.
- Schützen Sie die Lampe vor Beschädigung und unbeabsichtigtem Einschalten.
Flüge und Quellen
Deutschland: eingebauter Lithium-Ionen-Akku über 100 bis 160 Wh, nur Gefahrgutgrundlage, Airline zusätzlich fragen
- Abflugland
- Deutschland
Handgepäck
Antwort
- Gefahrgut: Genehmigung erforderlich
- Nur gewöhnliche Taschenlampen für den persönlichen Gebrauch mit eingebauter Lithiumbatterie. Tauchlampen, Geräte mit extremer Wärmeentwicklung, Schlagwaffen, Elektroschockgeräte, Ladeetuis und lose Batterien sind ausgeschlossen.
- Eingebauter Lithium-Ionen-Akku über 100 bis höchstens 160 Wh je Batterie; vorherige Zustimmung des ausführenden Betreibers erforderlich.
- Höchstens 15 tragbare elektronische Geräte mit Lithiumbatterien je Person in allen Gepäckarten zusammen; mehr nur mit Zustimmung des Betreibers nach IATA.
- Schützen Sie die Lampe vor Beschädigung und unbeabsichtigtem Einschalten.
Quellen
Aufgabegepäck
Antwort
- Gefahrgut: Genehmigung erforderlich
- Nur gewöhnliche Taschenlampen für den persönlichen Gebrauch mit eingebauter Lithiumbatterie. Tauchlampen, Geräte mit extremer Wärmeentwicklung, Schlagwaffen, Elektroschockgeräte, Ladeetuis und lose Batterien sind ausgeschlossen.
- Eingebauter Lithium-Ionen-Akku über 100 bis höchstens 160 Wh je Batterie; vorherige Zustimmung des ausführenden Betreibers erforderlich.
- Höchstens 15 tragbare elektronische Geräte mit Lithiumbatterien je Person in allen Gepäckarten zusammen; mehr nur mit Zustimmung des Betreibers nach IATA.
- Im Aufgabegepäck vollständig ausschalten, wenn Lithium-Ionen-Batterien mehr als 2,7 Wh je Gerät oder Lithium-Metall-Batterien mehr als 0,3 g Lithiumgehalt je Gerät haben. Darunter entfällt in der ICAO-Grundlage nur die Ausschaltpflicht; Schutz vor Schäden und Einschalten bleibt erforderlich.
- Schützen Sie die Lampe vor Beschädigung und unbeabsichtigtem Einschalten.
Quellen
Am Körper
Antwort
- Gefahrgut: Genehmigung erforderlich
- Nur gewöhnliche Taschenlampen für den persönlichen Gebrauch mit eingebauter Lithiumbatterie. Tauchlampen, Geräte mit extremer Wärmeentwicklung, Schlagwaffen, Elektroschockgeräte, Ladeetuis und lose Batterien sind ausgeschlossen.
- Eingebauter Lithium-Ionen-Akku über 100 bis höchstens 160 Wh je Batterie; vorherige Zustimmung des ausführenden Betreibers erforderlich.
- Höchstens 15 tragbare elektronische Geräte mit Lithiumbatterien je Person in allen Gepäckarten zusammen; mehr nur mit Zustimmung des Betreibers nach IATA.
- Schützen Sie die Lampe vor Beschädigung und unbeabsichtigtem Einschalten.
Quellen
Österreich: eingebauter Lithium-Ionen-Akku über 100 bis 160 Wh, nur Gefahrgutgrundlage, Airline zusätzlich fragen
- Abflugland
- Österreich
Handgepäck
Antwort
- Gefahrgut: Genehmigung erforderlich
- Nur gewöhnliche Taschenlampen für den persönlichen Gebrauch mit eingebauter Lithiumbatterie. Tauchlampen, Geräte mit extremer Wärmeentwicklung, Schlagwaffen, Elektroschockgeräte, Ladeetuis und lose Batterien sind ausgeschlossen.
- Eingebauter Lithium-Ionen-Akku über 100 bis höchstens 160 Wh je Batterie; vorherige Zustimmung des ausführenden Betreibers erforderlich.
- Höchstens 15 tragbare elektronische Geräte mit Lithiumbatterien je Person in allen Gepäckarten zusammen; mehr nur mit Zustimmung des Betreibers nach IATA.
- Schützen Sie die Lampe vor Beschädigung und unbeabsichtigtem Einschalten.
Quellen
Aufgabegepäck
Antwort
- Gefahrgut: Genehmigung erforderlich
- Nur gewöhnliche Taschenlampen für den persönlichen Gebrauch mit eingebauter Lithiumbatterie. Tauchlampen, Geräte mit extremer Wärmeentwicklung, Schlagwaffen, Elektroschockgeräte, Ladeetuis und lose Batterien sind ausgeschlossen.
- Eingebauter Lithium-Ionen-Akku über 100 bis höchstens 160 Wh je Batterie; vorherige Zustimmung des ausführenden Betreibers erforderlich.
- Höchstens 15 tragbare elektronische Geräte mit Lithiumbatterien je Person in allen Gepäckarten zusammen; mehr nur mit Zustimmung des Betreibers nach IATA.
- Im Aufgabegepäck vollständig ausschalten, wenn Lithium-Ionen-Batterien mehr als 2,7 Wh je Gerät oder Lithium-Metall-Batterien mehr als 0,3 g Lithiumgehalt je Gerät haben. Darunter entfällt in der ICAO-Grundlage nur die Ausschaltpflicht; Schutz vor Schäden und Einschalten bleibt erforderlich.
- Schützen Sie die Lampe vor Beschädigung und unbeabsichtigtem Einschalten.
Quellen
Am Körper
Antwort
- Gefahrgut: Genehmigung erforderlich
- Nur gewöhnliche Taschenlampen für den persönlichen Gebrauch mit eingebauter Lithiumbatterie. Tauchlampen, Geräte mit extremer Wärmeentwicklung, Schlagwaffen, Elektroschockgeräte, Ladeetuis und lose Batterien sind ausgeschlossen.
- Eingebauter Lithium-Ionen-Akku über 100 bis höchstens 160 Wh je Batterie; vorherige Zustimmung des ausführenden Betreibers erforderlich.
- Höchstens 15 tragbare elektronische Geräte mit Lithiumbatterien je Person in allen Gepäckarten zusammen; mehr nur mit Zustimmung des Betreibers nach IATA.
- Schützen Sie die Lampe vor Beschädigung und unbeabsichtigtem Einschalten.
Quellen
Schweiz: eingebauter Lithium-Ionen-Akku über 100 bis 160 Wh, nur Gefahrgutgrundlage, Airline zusätzlich fragen
- Abflugland
- Schweiz
Handgepäck
Antwort
- Gefahrgut: Genehmigung erforderlich
- Nur gewöhnliche Taschenlampen für den persönlichen Gebrauch mit eingebauter Lithiumbatterie. Tauchlampen, Geräte mit extremer Wärmeentwicklung, Schlagwaffen, Elektroschockgeräte, Ladeetuis und lose Batterien sind ausgeschlossen.
- Eingebauter Lithium-Ionen-Akku über 100 bis höchstens 160 Wh je Batterie; vorherige Zustimmung des ausführenden Betreibers erforderlich.
- Höchstens 15 tragbare elektronische Geräte mit Lithiumbatterien je Person in allen Gepäckarten zusammen; mehr nur mit Zustimmung des Betreibers nach IATA.
- Schützen Sie die Lampe vor Beschädigung und unbeabsichtigtem Einschalten.
Quellen
Aufgabegepäck
Antwort
- Gefahrgut: Genehmigung erforderlich
- Nur gewöhnliche Taschenlampen für den persönlichen Gebrauch mit eingebauter Lithiumbatterie. Tauchlampen, Geräte mit extremer Wärmeentwicklung, Schlagwaffen, Elektroschockgeräte, Ladeetuis und lose Batterien sind ausgeschlossen.
- Eingebauter Lithium-Ionen-Akku über 100 bis höchstens 160 Wh je Batterie; vorherige Zustimmung des ausführenden Betreibers erforderlich.
- Höchstens 15 tragbare elektronische Geräte mit Lithiumbatterien je Person in allen Gepäckarten zusammen; mehr nur mit Zustimmung des Betreibers nach IATA.
- Im Aufgabegepäck vollständig ausschalten, wenn Lithium-Ionen-Batterien mehr als 2,7 Wh je Gerät oder Lithium-Metall-Batterien mehr als 0,3 g Lithiumgehalt je Gerät haben. Darunter entfällt in der ICAO-Grundlage nur die Ausschaltpflicht; Schutz vor Schäden und Einschalten bleibt erforderlich.
- Schützen Sie die Lampe vor Beschädigung und unbeabsichtigtem Einschalten.
Quellen
Am Körper
Antwort
- Gefahrgut: Genehmigung erforderlich
- Nur gewöhnliche Taschenlampen für den persönlichen Gebrauch mit eingebauter Lithiumbatterie. Tauchlampen, Geräte mit extremer Wärmeentwicklung, Schlagwaffen, Elektroschockgeräte, Ladeetuis und lose Batterien sind ausgeschlossen.
- Eingebauter Lithium-Ionen-Akku über 100 bis höchstens 160 Wh je Batterie; vorherige Zustimmung des ausführenden Betreibers erforderlich.
- Höchstens 15 tragbare elektronische Geräte mit Lithiumbatterien je Person in allen Gepäckarten zusammen; mehr nur mit Zustimmung des Betreibers nach IATA.
- Schützen Sie die Lampe vor Beschädigung und unbeabsichtigtem Einschalten.
Quellen
Deutschland: eingebauter Lithium-Ionen-Akku über 160 Wh, nur Gefahrgutgrundlage, Airline zusätzlich fragen · gleiche Bedingungen für 3 KombinationenHandgepäck: VerbotenAufgabegepäck: Verboten
Handgepäck
Antwort
- Gefahrgut: Verboten
- Nur gewöhnliche Taschenlampen für den persönlichen Gebrauch mit eingebauter Lithiumbatterie. Tauchlampen, Geräte mit extremer Wärmeentwicklung, Schlagwaffen, Elektroschockgeräte, Ladeetuis und lose Batterien sind ausgeschlossen.
- Eingebauter Lithium-Ionen-Akku über 160 Wh je Batterie ist im Passagiergepäck ausgeschlossen.
Aufgabegepäck
Antwort
- Gefahrgut: Verboten
- Nur gewöhnliche Taschenlampen für den persönlichen Gebrauch mit eingebauter Lithiumbatterie. Tauchlampen, Geräte mit extremer Wärmeentwicklung, Schlagwaffen, Elektroschockgeräte, Ladeetuis und lose Batterien sind ausgeschlossen.
- Eingebauter Lithium-Ionen-Akku über 160 Wh je Batterie ist im Passagiergepäck ausgeschlossen.
Am Körper
Antwort
- Gefahrgut: Verboten
- Nur gewöhnliche Taschenlampen für den persönlichen Gebrauch mit eingebauter Lithiumbatterie. Tauchlampen, Geräte mit extremer Wärmeentwicklung, Schlagwaffen, Elektroschockgeräte, Ladeetuis und lose Batterien sind ausgeschlossen.
- Eingebauter Lithium-Ionen-Akku über 160 Wh je Batterie ist im Passagiergepäck ausgeschlossen.
Flüge und Quellen
Deutschland: eingebauter Lithium-Ionen-Akku über 160 Wh, nur Gefahrgutgrundlage, Airline zusätzlich fragen
- Abflugland
- Deutschland
Handgepäck
Antwort
- Gefahrgut: Verboten
- Nur gewöhnliche Taschenlampen für den persönlichen Gebrauch mit eingebauter Lithiumbatterie. Tauchlampen, Geräte mit extremer Wärmeentwicklung, Schlagwaffen, Elektroschockgeräte, Ladeetuis und lose Batterien sind ausgeschlossen.
- Eingebauter Lithium-Ionen-Akku über 160 Wh je Batterie ist im Passagiergepäck ausgeschlossen.
Quellen
Aufgabegepäck
Antwort
- Gefahrgut: Verboten
- Nur gewöhnliche Taschenlampen für den persönlichen Gebrauch mit eingebauter Lithiumbatterie. Tauchlampen, Geräte mit extremer Wärmeentwicklung, Schlagwaffen, Elektroschockgeräte, Ladeetuis und lose Batterien sind ausgeschlossen.
- Eingebauter Lithium-Ionen-Akku über 160 Wh je Batterie ist im Passagiergepäck ausgeschlossen.
Quellen
Am Körper
Antwort
- Gefahrgut: Verboten
- Nur gewöhnliche Taschenlampen für den persönlichen Gebrauch mit eingebauter Lithiumbatterie. Tauchlampen, Geräte mit extremer Wärmeentwicklung, Schlagwaffen, Elektroschockgeräte, Ladeetuis und lose Batterien sind ausgeschlossen.
- Eingebauter Lithium-Ionen-Akku über 160 Wh je Batterie ist im Passagiergepäck ausgeschlossen.
Quellen
Österreich: eingebauter Lithium-Ionen-Akku über 160 Wh, nur Gefahrgutgrundlage, Airline zusätzlich fragen
- Abflugland
- Österreich
Handgepäck
Antwort
- Gefahrgut: Verboten
- Nur gewöhnliche Taschenlampen für den persönlichen Gebrauch mit eingebauter Lithiumbatterie. Tauchlampen, Geräte mit extremer Wärmeentwicklung, Schlagwaffen, Elektroschockgeräte, Ladeetuis und lose Batterien sind ausgeschlossen.
- Eingebauter Lithium-Ionen-Akku über 160 Wh je Batterie ist im Passagiergepäck ausgeschlossen.
Quellen
Aufgabegepäck
Antwort
- Gefahrgut: Verboten
- Nur gewöhnliche Taschenlampen für den persönlichen Gebrauch mit eingebauter Lithiumbatterie. Tauchlampen, Geräte mit extremer Wärmeentwicklung, Schlagwaffen, Elektroschockgeräte, Ladeetuis und lose Batterien sind ausgeschlossen.
- Eingebauter Lithium-Ionen-Akku über 160 Wh je Batterie ist im Passagiergepäck ausgeschlossen.
Quellen
Am Körper
Antwort
- Gefahrgut: Verboten
- Nur gewöhnliche Taschenlampen für den persönlichen Gebrauch mit eingebauter Lithiumbatterie. Tauchlampen, Geräte mit extremer Wärmeentwicklung, Schlagwaffen, Elektroschockgeräte, Ladeetuis und lose Batterien sind ausgeschlossen.
- Eingebauter Lithium-Ionen-Akku über 160 Wh je Batterie ist im Passagiergepäck ausgeschlossen.
Quellen
Schweiz: eingebauter Lithium-Ionen-Akku über 160 Wh, nur Gefahrgutgrundlage, Airline zusätzlich fragen
- Abflugland
- Schweiz
Handgepäck
Antwort
- Gefahrgut: Verboten
- Nur gewöhnliche Taschenlampen für den persönlichen Gebrauch mit eingebauter Lithiumbatterie. Tauchlampen, Geräte mit extremer Wärmeentwicklung, Schlagwaffen, Elektroschockgeräte, Ladeetuis und lose Batterien sind ausgeschlossen.
- Eingebauter Lithium-Ionen-Akku über 160 Wh je Batterie ist im Passagiergepäck ausgeschlossen.
Quellen
Aufgabegepäck
Antwort
- Gefahrgut: Verboten
- Nur gewöhnliche Taschenlampen für den persönlichen Gebrauch mit eingebauter Lithiumbatterie. Tauchlampen, Geräte mit extremer Wärmeentwicklung, Schlagwaffen, Elektroschockgeräte, Ladeetuis und lose Batterien sind ausgeschlossen.
- Eingebauter Lithium-Ionen-Akku über 160 Wh je Batterie ist im Passagiergepäck ausgeschlossen.
Quellen
Am Körper
Antwort
- Gefahrgut: Verboten
- Nur gewöhnliche Taschenlampen für den persönlichen Gebrauch mit eingebauter Lithiumbatterie. Tauchlampen, Geräte mit extremer Wärmeentwicklung, Schlagwaffen, Elektroschockgeräte, Ladeetuis und lose Batterien sind ausgeschlossen.
- Eingebauter Lithium-Ionen-Akku über 160 Wh je Batterie ist im Passagiergepäck ausgeschlossen.
Quellen
Deutschland: eingebaute Lithium-Metall-Batterie über 2 g Lithiumgehalt, nur Gefahrgutgrundlage, Airline zusätzlich fragen · gleiche Bedingungen für 3 KombinationenHandgepäck: VerbotenAufgabegepäck: Verboten
Handgepäck
Antwort
- Gefahrgut: Verboten
- Nur gewöhnliche Taschenlampen für den persönlichen Gebrauch mit eingebauter Lithiumbatterie. Tauchlampen, Geräte mit extremer Wärmeentwicklung, Schlagwaffen, Elektroschockgeräte, Ladeetuis und lose Batterien sind ausgeschlossen.
- Eine gewöhnliche Taschenlampe mit mehr als 2 g Lithiumgehalt je Lithium-Metall-Batterie ist ausgeschlossen; die Ausnahme bis 8 g gilt nur für medizinische Geräte.
Aufgabegepäck
Antwort
- Gefahrgut: Verboten
- Nur gewöhnliche Taschenlampen für den persönlichen Gebrauch mit eingebauter Lithiumbatterie. Tauchlampen, Geräte mit extremer Wärmeentwicklung, Schlagwaffen, Elektroschockgeräte, Ladeetuis und lose Batterien sind ausgeschlossen.
- Eine gewöhnliche Taschenlampe mit mehr als 2 g Lithiumgehalt je Lithium-Metall-Batterie ist ausgeschlossen; die Ausnahme bis 8 g gilt nur für medizinische Geräte.
Am Körper
Antwort
- Gefahrgut: Verboten
- Nur gewöhnliche Taschenlampen für den persönlichen Gebrauch mit eingebauter Lithiumbatterie. Tauchlampen, Geräte mit extremer Wärmeentwicklung, Schlagwaffen, Elektroschockgeräte, Ladeetuis und lose Batterien sind ausgeschlossen.
- Eine gewöhnliche Taschenlampe mit mehr als 2 g Lithiumgehalt je Lithium-Metall-Batterie ist ausgeschlossen; die Ausnahme bis 8 g gilt nur für medizinische Geräte.
Flüge und Quellen
Deutschland: eingebaute Lithium-Metall-Batterie über 2 g Lithiumgehalt, nur Gefahrgutgrundlage, Airline zusätzlich fragen
- Abflugland
- Deutschland
Handgepäck
Antwort
- Gefahrgut: Verboten
- Nur gewöhnliche Taschenlampen für den persönlichen Gebrauch mit eingebauter Lithiumbatterie. Tauchlampen, Geräte mit extremer Wärmeentwicklung, Schlagwaffen, Elektroschockgeräte, Ladeetuis und lose Batterien sind ausgeschlossen.
- Eine gewöhnliche Taschenlampe mit mehr als 2 g Lithiumgehalt je Lithium-Metall-Batterie ist ausgeschlossen; die Ausnahme bis 8 g gilt nur für medizinische Geräte.
Quellen
Aufgabegepäck
Antwort
- Gefahrgut: Verboten
- Nur gewöhnliche Taschenlampen für den persönlichen Gebrauch mit eingebauter Lithiumbatterie. Tauchlampen, Geräte mit extremer Wärmeentwicklung, Schlagwaffen, Elektroschockgeräte, Ladeetuis und lose Batterien sind ausgeschlossen.
- Eine gewöhnliche Taschenlampe mit mehr als 2 g Lithiumgehalt je Lithium-Metall-Batterie ist ausgeschlossen; die Ausnahme bis 8 g gilt nur für medizinische Geräte.
Quellen
Am Körper
Antwort
- Gefahrgut: Verboten
- Nur gewöhnliche Taschenlampen für den persönlichen Gebrauch mit eingebauter Lithiumbatterie. Tauchlampen, Geräte mit extremer Wärmeentwicklung, Schlagwaffen, Elektroschockgeräte, Ladeetuis und lose Batterien sind ausgeschlossen.
- Eine gewöhnliche Taschenlampe mit mehr als 2 g Lithiumgehalt je Lithium-Metall-Batterie ist ausgeschlossen; die Ausnahme bis 8 g gilt nur für medizinische Geräte.
Quellen
Österreich: eingebaute Lithium-Metall-Batterie über 2 g Lithiumgehalt, nur Gefahrgutgrundlage, Airline zusätzlich fragen
- Abflugland
- Österreich
Handgepäck
Antwort
- Gefahrgut: Verboten
- Nur gewöhnliche Taschenlampen für den persönlichen Gebrauch mit eingebauter Lithiumbatterie. Tauchlampen, Geräte mit extremer Wärmeentwicklung, Schlagwaffen, Elektroschockgeräte, Ladeetuis und lose Batterien sind ausgeschlossen.
- Eine gewöhnliche Taschenlampe mit mehr als 2 g Lithiumgehalt je Lithium-Metall-Batterie ist ausgeschlossen; die Ausnahme bis 8 g gilt nur für medizinische Geräte.
Quellen
Aufgabegepäck
Antwort
- Gefahrgut: Verboten
- Nur gewöhnliche Taschenlampen für den persönlichen Gebrauch mit eingebauter Lithiumbatterie. Tauchlampen, Geräte mit extremer Wärmeentwicklung, Schlagwaffen, Elektroschockgeräte, Ladeetuis und lose Batterien sind ausgeschlossen.
- Eine gewöhnliche Taschenlampe mit mehr als 2 g Lithiumgehalt je Lithium-Metall-Batterie ist ausgeschlossen; die Ausnahme bis 8 g gilt nur für medizinische Geräte.
Quellen
Am Körper
Antwort
- Gefahrgut: Verboten
- Nur gewöhnliche Taschenlampen für den persönlichen Gebrauch mit eingebauter Lithiumbatterie. Tauchlampen, Geräte mit extremer Wärmeentwicklung, Schlagwaffen, Elektroschockgeräte, Ladeetuis und lose Batterien sind ausgeschlossen.
- Eine gewöhnliche Taschenlampe mit mehr als 2 g Lithiumgehalt je Lithium-Metall-Batterie ist ausgeschlossen; die Ausnahme bis 8 g gilt nur für medizinische Geräte.
Quellen
Schweiz: eingebaute Lithium-Metall-Batterie über 2 g Lithiumgehalt, nur Gefahrgutgrundlage, Airline zusätzlich fragen
- Abflugland
- Schweiz
Handgepäck
Antwort
- Gefahrgut: Verboten
- Nur gewöhnliche Taschenlampen für den persönlichen Gebrauch mit eingebauter Lithiumbatterie. Tauchlampen, Geräte mit extremer Wärmeentwicklung, Schlagwaffen, Elektroschockgeräte, Ladeetuis und lose Batterien sind ausgeschlossen.
- Eine gewöhnliche Taschenlampe mit mehr als 2 g Lithiumgehalt je Lithium-Metall-Batterie ist ausgeschlossen; die Ausnahme bis 8 g gilt nur für medizinische Geräte.
Quellen
Aufgabegepäck
Antwort
- Gefahrgut: Verboten
- Nur gewöhnliche Taschenlampen für den persönlichen Gebrauch mit eingebauter Lithiumbatterie. Tauchlampen, Geräte mit extremer Wärmeentwicklung, Schlagwaffen, Elektroschockgeräte, Ladeetuis und lose Batterien sind ausgeschlossen.
- Eine gewöhnliche Taschenlampe mit mehr als 2 g Lithiumgehalt je Lithium-Metall-Batterie ist ausgeschlossen; die Ausnahme bis 8 g gilt nur für medizinische Geräte.
Quellen
Am Körper
Antwort
- Gefahrgut: Verboten
- Nur gewöhnliche Taschenlampen für den persönlichen Gebrauch mit eingebauter Lithiumbatterie. Tauchlampen, Geräte mit extremer Wärmeentwicklung, Schlagwaffen, Elektroschockgeräte, Ladeetuis und lose Batterien sind ausgeschlossen.
- Eine gewöhnliche Taschenlampe mit mehr als 2 g Lithiumgehalt je Lithium-Metall-Batterie ist ausgeschlossen; die Ausnahme bis 8 g gilt nur für medizinische Geräte.
Quellen
Deutschland: bis 100 Wh / 2 g, lose Lithium-Ersatzbatterie, Gefahrgutgrundlage · gleiche Bedingungen für 3 KombinationenHandgepäck: Mit BedingungenAufgabegepäck: Verboten
Handgepäck
Antwort
- Gefahrgut: Bedingt
- Lose oder herausgenommene Lithiumbatterien für die Taschenlampe; keine Powerbanks und keine Ladeetuis.
- Bis 100 Wh je Lithium-Ionen-Ersatzbatterie oder bis 2 g Lithium je Lithium-Metall-Ersatzbatterie; höchstens 20 Ersatzbatterien aller Typen insgesamt je Person, mehr nur mit Betreiberzustimmung nach IATA.
- Nur in der Kabine transportieren, jede Batterie einzeln gegen Kurzschluss und Schäden schützen. Lithiumbatterien müssen UN 38.3 entsprechen.
Aufgabegepäck
Antwort
- Gefahrgut: Verboten
- Lose oder herausgenommene Lithiumbatterien für die Taschenlampe; keine Powerbanks und keine Ladeetuis.
- Bis 100 Wh je Lithium-Ionen-Ersatzbatterie oder bis 2 g Lithium je Lithium-Metall-Ersatzbatterie; höchstens 20 Ersatzbatterien aller Typen insgesamt je Person, mehr nur mit Betreiberzustimmung nach IATA.
- Nur in der Kabine transportieren, jede Batterie einzeln gegen Kurzschluss und Schäden schützen. Lithiumbatterien müssen UN 38.3 entsprechen.
Am Körper
Antwort
- Gefahrgut: Bedingt
- Lose oder herausgenommene Lithiumbatterien für die Taschenlampe; keine Powerbanks und keine Ladeetuis.
- Bis 100 Wh je Lithium-Ionen-Ersatzbatterie oder bis 2 g Lithium je Lithium-Metall-Ersatzbatterie; höchstens 20 Ersatzbatterien aller Typen insgesamt je Person, mehr nur mit Betreiberzustimmung nach IATA.
- Nur in der Kabine transportieren, jede Batterie einzeln gegen Kurzschluss und Schäden schützen. Lithiumbatterien müssen UN 38.3 entsprechen.
Flüge und Quellen
Deutschland: bis 100 Wh / 2 g, lose Lithium-Ersatzbatterie, Gefahrgutgrundlage
- Abflugland
- Deutschland
Handgepäck
Antwort
- Gefahrgut: Bedingt
- Lose oder herausgenommene Lithiumbatterien für die Taschenlampe; keine Powerbanks und keine Ladeetuis.
- Bis 100 Wh je Lithium-Ionen-Ersatzbatterie oder bis 2 g Lithium je Lithium-Metall-Ersatzbatterie; höchstens 20 Ersatzbatterien aller Typen insgesamt je Person, mehr nur mit Betreiberzustimmung nach IATA.
- Nur in der Kabine transportieren, jede Batterie einzeln gegen Kurzschluss und Schäden schützen. Lithiumbatterien müssen UN 38.3 entsprechen.
Quellen
Aufgabegepäck
Antwort
- Gefahrgut: Verboten
- Lose oder herausgenommene Lithiumbatterien für die Taschenlampe; keine Powerbanks und keine Ladeetuis.
- Bis 100 Wh je Lithium-Ionen-Ersatzbatterie oder bis 2 g Lithium je Lithium-Metall-Ersatzbatterie; höchstens 20 Ersatzbatterien aller Typen insgesamt je Person, mehr nur mit Betreiberzustimmung nach IATA.
- Nur in der Kabine transportieren, jede Batterie einzeln gegen Kurzschluss und Schäden schützen. Lithiumbatterien müssen UN 38.3 entsprechen.
Quellen
Am Körper
Antwort
- Gefahrgut: Bedingt
- Lose oder herausgenommene Lithiumbatterien für die Taschenlampe; keine Powerbanks und keine Ladeetuis.
- Bis 100 Wh je Lithium-Ionen-Ersatzbatterie oder bis 2 g Lithium je Lithium-Metall-Ersatzbatterie; höchstens 20 Ersatzbatterien aller Typen insgesamt je Person, mehr nur mit Betreiberzustimmung nach IATA.
- Nur in der Kabine transportieren, jede Batterie einzeln gegen Kurzschluss und Schäden schützen. Lithiumbatterien müssen UN 38.3 entsprechen.
Quellen
Österreich: bis 100 Wh / 2 g, lose Lithium-Ersatzbatterie, Gefahrgutgrundlage
- Abflugland
- Österreich
Handgepäck
Antwort
- Gefahrgut: Bedingt
- Lose oder herausgenommene Lithiumbatterien für die Taschenlampe; keine Powerbanks und keine Ladeetuis.
- Bis 100 Wh je Lithium-Ionen-Ersatzbatterie oder bis 2 g Lithium je Lithium-Metall-Ersatzbatterie; höchstens 20 Ersatzbatterien aller Typen insgesamt je Person, mehr nur mit Betreiberzustimmung nach IATA.
- Nur in der Kabine transportieren, jede Batterie einzeln gegen Kurzschluss und Schäden schützen. Lithiumbatterien müssen UN 38.3 entsprechen.
Quellen
Aufgabegepäck
Antwort
- Gefahrgut: Verboten
- Lose oder herausgenommene Lithiumbatterien für die Taschenlampe; keine Powerbanks und keine Ladeetuis.
- Bis 100 Wh je Lithium-Ionen-Ersatzbatterie oder bis 2 g Lithium je Lithium-Metall-Ersatzbatterie; höchstens 20 Ersatzbatterien aller Typen insgesamt je Person, mehr nur mit Betreiberzustimmung nach IATA.
- Nur in der Kabine transportieren, jede Batterie einzeln gegen Kurzschluss und Schäden schützen. Lithiumbatterien müssen UN 38.3 entsprechen.
Quellen
Am Körper
Antwort
- Gefahrgut: Bedingt
- Lose oder herausgenommene Lithiumbatterien für die Taschenlampe; keine Powerbanks und keine Ladeetuis.
- Bis 100 Wh je Lithium-Ionen-Ersatzbatterie oder bis 2 g Lithium je Lithium-Metall-Ersatzbatterie; höchstens 20 Ersatzbatterien aller Typen insgesamt je Person, mehr nur mit Betreiberzustimmung nach IATA.
- Nur in der Kabine transportieren, jede Batterie einzeln gegen Kurzschluss und Schäden schützen. Lithiumbatterien müssen UN 38.3 entsprechen.
Quellen
Schweiz: bis 100 Wh / 2 g, lose Lithium-Ersatzbatterie, Gefahrgutgrundlage
- Abflugland
- Schweiz
Handgepäck
Antwort
- Gefahrgut: Bedingt
- Lose oder herausgenommene Lithiumbatterien für die Taschenlampe; keine Powerbanks und keine Ladeetuis.
- Bis 100 Wh je Lithium-Ionen-Ersatzbatterie oder bis 2 g Lithium je Lithium-Metall-Ersatzbatterie; höchstens 20 Ersatzbatterien aller Typen insgesamt je Person, mehr nur mit Betreiberzustimmung nach IATA.
- Nur in der Kabine transportieren, jede Batterie einzeln gegen Kurzschluss und Schäden schützen. Lithiumbatterien müssen UN 38.3 entsprechen.
Quellen
Aufgabegepäck
Antwort
- Gefahrgut: Verboten
- Lose oder herausgenommene Lithiumbatterien für die Taschenlampe; keine Powerbanks und keine Ladeetuis.
- Bis 100 Wh je Lithium-Ionen-Ersatzbatterie oder bis 2 g Lithium je Lithium-Metall-Ersatzbatterie; höchstens 20 Ersatzbatterien aller Typen insgesamt je Person, mehr nur mit Betreiberzustimmung nach IATA.
- Nur in der Kabine transportieren, jede Batterie einzeln gegen Kurzschluss und Schäden schützen. Lithiumbatterien müssen UN 38.3 entsprechen.
Quellen
Am Körper
Antwort
- Gefahrgut: Bedingt
- Lose oder herausgenommene Lithiumbatterien für die Taschenlampe; keine Powerbanks und keine Ladeetuis.
- Bis 100 Wh je Lithium-Ionen-Ersatzbatterie oder bis 2 g Lithium je Lithium-Metall-Ersatzbatterie; höchstens 20 Ersatzbatterien aller Typen insgesamt je Person, mehr nur mit Betreiberzustimmung nach IATA.
- Nur in der Kabine transportieren, jede Batterie einzeln gegen Kurzschluss und Schäden schützen. Lithiumbatterien müssen UN 38.3 entsprechen.
Quellen
Deutschland: über 100 bis 160 Wh, lose Lithium-Ersatzbatterie, Gefahrgutgrundlage · gleiche Bedingungen für 3 KombinationenHandgepäck: Genehmigung erforderlichAufgabegepäck: Verboten
Handgepäck
Antwort
- Gefahrgut: Genehmigung erforderlich
- Lose oder herausgenommene Lithiumbatterien für die Taschenlampe; keine Powerbanks und keine Ladeetuis.
- Über 100 bis höchstens 160 Wh je Lithium-Ionen-Ersatzbatterie: höchstens 2 je Person, nur mit vorheriger Betreiberzustimmung.
- Nur in der Kabine transportieren, jede Batterie einzeln gegen Kurzschluss und Schäden schützen. Lithiumbatterien müssen UN 38.3 entsprechen.
Aufgabegepäck
Antwort
- Gefahrgut: Verboten
- Lose oder herausgenommene Lithiumbatterien für die Taschenlampe; keine Powerbanks und keine Ladeetuis.
- Über 100 bis höchstens 160 Wh je Lithium-Ionen-Ersatzbatterie: höchstens 2 je Person, nur mit vorheriger Betreiberzustimmung.
- Nur in der Kabine transportieren, jede Batterie einzeln gegen Kurzschluss und Schäden schützen. Lithiumbatterien müssen UN 38.3 entsprechen.
Am Körper
Antwort
- Gefahrgut: Genehmigung erforderlich
- Lose oder herausgenommene Lithiumbatterien für die Taschenlampe; keine Powerbanks und keine Ladeetuis.
- Über 100 bis höchstens 160 Wh je Lithium-Ionen-Ersatzbatterie: höchstens 2 je Person, nur mit vorheriger Betreiberzustimmung.
- Nur in der Kabine transportieren, jede Batterie einzeln gegen Kurzschluss und Schäden schützen. Lithiumbatterien müssen UN 38.3 entsprechen.
Flüge und Quellen
Deutschland: über 100 bis 160 Wh, lose Lithium-Ersatzbatterie, Gefahrgutgrundlage
- Abflugland
- Deutschland
Handgepäck
Antwort
- Gefahrgut: Genehmigung erforderlich
- Lose oder herausgenommene Lithiumbatterien für die Taschenlampe; keine Powerbanks und keine Ladeetuis.
- Über 100 bis höchstens 160 Wh je Lithium-Ionen-Ersatzbatterie: höchstens 2 je Person, nur mit vorheriger Betreiberzustimmung.
- Nur in der Kabine transportieren, jede Batterie einzeln gegen Kurzschluss und Schäden schützen. Lithiumbatterien müssen UN 38.3 entsprechen.
Quellen
Aufgabegepäck
Antwort
- Gefahrgut: Verboten
- Lose oder herausgenommene Lithiumbatterien für die Taschenlampe; keine Powerbanks und keine Ladeetuis.
- Über 100 bis höchstens 160 Wh je Lithium-Ionen-Ersatzbatterie: höchstens 2 je Person, nur mit vorheriger Betreiberzustimmung.
- Nur in der Kabine transportieren, jede Batterie einzeln gegen Kurzschluss und Schäden schützen. Lithiumbatterien müssen UN 38.3 entsprechen.
Quellen
Am Körper
Antwort
- Gefahrgut: Genehmigung erforderlich
- Lose oder herausgenommene Lithiumbatterien für die Taschenlampe; keine Powerbanks und keine Ladeetuis.
- Über 100 bis höchstens 160 Wh je Lithium-Ionen-Ersatzbatterie: höchstens 2 je Person, nur mit vorheriger Betreiberzustimmung.
- Nur in der Kabine transportieren, jede Batterie einzeln gegen Kurzschluss und Schäden schützen. Lithiumbatterien müssen UN 38.3 entsprechen.
Quellen
Österreich: über 100 bis 160 Wh, lose Lithium-Ersatzbatterie, Gefahrgutgrundlage
- Abflugland
- Österreich
Handgepäck
Antwort
- Gefahrgut: Genehmigung erforderlich
- Lose oder herausgenommene Lithiumbatterien für die Taschenlampe; keine Powerbanks und keine Ladeetuis.
- Über 100 bis höchstens 160 Wh je Lithium-Ionen-Ersatzbatterie: höchstens 2 je Person, nur mit vorheriger Betreiberzustimmung.
- Nur in der Kabine transportieren, jede Batterie einzeln gegen Kurzschluss und Schäden schützen. Lithiumbatterien müssen UN 38.3 entsprechen.
Quellen
Aufgabegepäck
Antwort
- Gefahrgut: Verboten
- Lose oder herausgenommene Lithiumbatterien für die Taschenlampe; keine Powerbanks und keine Ladeetuis.
- Über 100 bis höchstens 160 Wh je Lithium-Ionen-Ersatzbatterie: höchstens 2 je Person, nur mit vorheriger Betreiberzustimmung.
- Nur in der Kabine transportieren, jede Batterie einzeln gegen Kurzschluss und Schäden schützen. Lithiumbatterien müssen UN 38.3 entsprechen.
Quellen
Am Körper
Antwort
- Gefahrgut: Genehmigung erforderlich
- Lose oder herausgenommene Lithiumbatterien für die Taschenlampe; keine Powerbanks und keine Ladeetuis.
- Über 100 bis höchstens 160 Wh je Lithium-Ionen-Ersatzbatterie: höchstens 2 je Person, nur mit vorheriger Betreiberzustimmung.
- Nur in der Kabine transportieren, jede Batterie einzeln gegen Kurzschluss und Schäden schützen. Lithiumbatterien müssen UN 38.3 entsprechen.
Quellen
Schweiz: über 100 bis 160 Wh, lose Lithium-Ersatzbatterie, Gefahrgutgrundlage
- Abflugland
- Schweiz
Handgepäck
Antwort
- Gefahrgut: Genehmigung erforderlich
- Lose oder herausgenommene Lithiumbatterien für die Taschenlampe; keine Powerbanks und keine Ladeetuis.
- Über 100 bis höchstens 160 Wh je Lithium-Ionen-Ersatzbatterie: höchstens 2 je Person, nur mit vorheriger Betreiberzustimmung.
- Nur in der Kabine transportieren, jede Batterie einzeln gegen Kurzschluss und Schäden schützen. Lithiumbatterien müssen UN 38.3 entsprechen.
Quellen
Aufgabegepäck
Antwort
- Gefahrgut: Verboten
- Lose oder herausgenommene Lithiumbatterien für die Taschenlampe; keine Powerbanks und keine Ladeetuis.
- Über 100 bis höchstens 160 Wh je Lithium-Ionen-Ersatzbatterie: höchstens 2 je Person, nur mit vorheriger Betreiberzustimmung.
- Nur in der Kabine transportieren, jede Batterie einzeln gegen Kurzschluss und Schäden schützen. Lithiumbatterien müssen UN 38.3 entsprechen.
Quellen
Am Körper
Antwort
- Gefahrgut: Genehmigung erforderlich
- Lose oder herausgenommene Lithiumbatterien für die Taschenlampe; keine Powerbanks und keine Ladeetuis.
- Über 100 bis höchstens 160 Wh je Lithium-Ionen-Ersatzbatterie: höchstens 2 je Person, nur mit vorheriger Betreiberzustimmung.
- Nur in der Kabine transportieren, jede Batterie einzeln gegen Kurzschluss und Schäden schützen. Lithiumbatterien müssen UN 38.3 entsprechen.
Quellen
Deutschland · Lufthansa: gewöhnliche Lampe, eingebaute Lithiumbatterie bis 100 Wh / 2 g · gleiche Bedingungen für 9 KombinationenHandgepäck: Mit BedingungenAufgabegepäck: Mit Bedingungen
Handgepäck
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- Gefahrgut: Bedingt
- Nur gewöhnliche Taschenlampen für den persönlichen Gebrauch mit eingebauter Lithiumbatterie. Tauchlampen, Geräte mit extremer Wärmeentwicklung, Schlagwaffen, Elektroschockgeräte, Ladeetuis und lose Batterien sind ausgeschlossen.
- Bis 100 Wh je eingebauter Lithium-Ionen-Batterie oder bis 2 g Lithiumgehalt je eingebauter Lithium-Metall-Batterie; Lithiumbatterien müssen UN 38.3 entsprechen.
- Höchstens 15 tragbare elektronische Geräte mit Lithiumbatterien je Person in allen Gepäckarten zusammen; mehr nur mit Zustimmung des Betreibers nach IATA.
- Schützen Sie die Lampe vor Beschädigung und unbeabsichtigtem Einschalten.
- Genehmigung der Fluggesellschaft: Bedingt
- Beschädigte, defekte oder aus Sicherheitsgründen zurückgerufene Geräte und Batterien sind verboten.
- Nur gewöhnliche Taschenlampen für den persönlichen Gebrauch mit eingebauter Lithiumbatterie. Tauchlampen, Geräte mit extremer Wärmeentwicklung, Schlagwaffen, Elektroschockgeräte, Ladeetuis und lose Batterien sind ausgeschlossen.
- Bis 100 Wh oder 2 g Lithiumgehalt je Gerät; höchstens 15 Geräte mit Batterien je Person insgesamt.
- Mehrere Geräte getrennt voneinander verstauen, etwa durch Kleidung oder in der Originalverpackung.
- Schützen Sie die Lampe vor Beschädigung und unbeabsichtigtem Einschalten.
Aufgabegepäck
Antwort
- Gefahrgut: Bedingt
- Nur gewöhnliche Taschenlampen für den persönlichen Gebrauch mit eingebauter Lithiumbatterie. Tauchlampen, Geräte mit extremer Wärmeentwicklung, Schlagwaffen, Elektroschockgeräte, Ladeetuis und lose Batterien sind ausgeschlossen.
- Bis 100 Wh je eingebauter Lithium-Ionen-Batterie oder bis 2 g Lithiumgehalt je eingebauter Lithium-Metall-Batterie; Lithiumbatterien müssen UN 38.3 entsprechen.
- Höchstens 15 tragbare elektronische Geräte mit Lithiumbatterien je Person in allen Gepäckarten zusammen; mehr nur mit Zustimmung des Betreibers nach IATA.
- Im Aufgabegepäck vollständig ausschalten, wenn Lithium-Ionen-Batterien mehr als 2,7 Wh je Gerät oder Lithium-Metall-Batterien mehr als 0,3 g Lithiumgehalt je Gerät haben. Darunter entfällt in der ICAO-Grundlage nur die Ausschaltpflicht; Schutz vor Schäden und Einschalten bleibt erforderlich.
- Schützen Sie die Lampe vor Beschädigung und unbeabsichtigtem Einschalten.
- Genehmigung der Fluggesellschaft: Bedingt
- Beschädigte, defekte oder aus Sicherheitsgründen zurückgerufene Geräte und Batterien sind verboten.
- Nur gewöhnliche Taschenlampen für den persönlichen Gebrauch mit eingebauter Lithiumbatterie. Tauchlampen, Geräte mit extremer Wärmeentwicklung, Schlagwaffen, Elektroschockgeräte, Ladeetuis und lose Batterien sind ausgeschlossen.
- Bis 100 Wh oder 2 g Lithiumgehalt je Gerät; höchstens 15 Geräte mit Batterien je Person insgesamt.
- Höchstens 3 Geräte je Person im Aufgabegepäck, die größer als ein Smartphone sind.
- Mehrere Geräte getrennt voneinander verstauen, etwa durch Kleidung oder in der Originalverpackung.
- Schützen Sie die Lampe vor Beschädigung und unbeabsichtigtem Einschalten.
- Vollständig ausschalten und alle automatischen Startfunktionen deaktivieren. Gepolstert verpacken und nicht zusammen mit leicht brennbaren Materialien wie Parfüms oder Sprays packen.
Am Körper
Antwort
- Gefahrgut: Bedingt
- Nur gewöhnliche Taschenlampen für den persönlichen Gebrauch mit eingebauter Lithiumbatterie. Tauchlampen, Geräte mit extremer Wärmeentwicklung, Schlagwaffen, Elektroschockgeräte, Ladeetuis und lose Batterien sind ausgeschlossen.
- Bis 100 Wh je eingebauter Lithium-Ionen-Batterie oder bis 2 g Lithiumgehalt je eingebauter Lithium-Metall-Batterie; Lithiumbatterien müssen UN 38.3 entsprechen.
- Höchstens 15 tragbare elektronische Geräte mit Lithiumbatterien je Person in allen Gepäckarten zusammen; mehr nur mit Zustimmung des Betreibers nach IATA.
- Schützen Sie die Lampe vor Beschädigung und unbeabsichtigtem Einschalten.
Flüge und Quellen
Deutschland · Lufthansa: gewöhnliche Lampe, eingebaute Lithiumbatterie bis 100 Wh / 2 g
- Abflugland
- Deutschland
- Fluggesellschaft
- Lufthansa
Handgepäck
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- Gefahrgut: Bedingt
- Nur gewöhnliche Taschenlampen für den persönlichen Gebrauch mit eingebauter Lithiumbatterie. Tauchlampen, Geräte mit extremer Wärmeentwicklung, Schlagwaffen, Elektroschockgeräte, Ladeetuis und lose Batterien sind ausgeschlossen.
- Bis 100 Wh je eingebauter Lithium-Ionen-Batterie oder bis 2 g Lithiumgehalt je eingebauter Lithium-Metall-Batterie; Lithiumbatterien müssen UN 38.3 entsprechen.
- Höchstens 15 tragbare elektronische Geräte mit Lithiumbatterien je Person in allen Gepäckarten zusammen; mehr nur mit Zustimmung des Betreibers nach IATA.
- Schützen Sie die Lampe vor Beschädigung und unbeabsichtigtem Einschalten.
- Genehmigung der Fluggesellschaft: Bedingt
- Beschädigte, defekte oder aus Sicherheitsgründen zurückgerufene Geräte und Batterien sind verboten.
- Nur gewöhnliche Taschenlampen für den persönlichen Gebrauch mit eingebauter Lithiumbatterie. Tauchlampen, Geräte mit extremer Wärmeentwicklung, Schlagwaffen, Elektroschockgeräte, Ladeetuis und lose Batterien sind ausgeschlossen.
- Bis 100 Wh oder 2 g Lithiumgehalt je Gerät; höchstens 15 Geräte mit Batterien je Person insgesamt.
- Mehrere Geräte getrennt voneinander verstauen, etwa durch Kleidung oder in der Originalverpackung.
- Schützen Sie die Lampe vor Beschädigung und unbeabsichtigtem Einschalten.
Quellen
Aufgabegepäck
Antwort
- Gefahrgut: Bedingt
- Nur gewöhnliche Taschenlampen für den persönlichen Gebrauch mit eingebauter Lithiumbatterie. Tauchlampen, Geräte mit extremer Wärmeentwicklung, Schlagwaffen, Elektroschockgeräte, Ladeetuis und lose Batterien sind ausgeschlossen.
- Bis 100 Wh je eingebauter Lithium-Ionen-Batterie oder bis 2 g Lithiumgehalt je eingebauter Lithium-Metall-Batterie; Lithiumbatterien müssen UN 38.3 entsprechen.
- Höchstens 15 tragbare elektronische Geräte mit Lithiumbatterien je Person in allen Gepäckarten zusammen; mehr nur mit Zustimmung des Betreibers nach IATA.
- Im Aufgabegepäck vollständig ausschalten, wenn Lithium-Ionen-Batterien mehr als 2,7 Wh je Gerät oder Lithium-Metall-Batterien mehr als 0,3 g Lithiumgehalt je Gerät haben. Darunter entfällt in der ICAO-Grundlage nur die Ausschaltpflicht; Schutz vor Schäden und Einschalten bleibt erforderlich.
- Schützen Sie die Lampe vor Beschädigung und unbeabsichtigtem Einschalten.
- Genehmigung der Fluggesellschaft: Bedingt
- Beschädigte, defekte oder aus Sicherheitsgründen zurückgerufene Geräte und Batterien sind verboten.
- Nur gewöhnliche Taschenlampen für den persönlichen Gebrauch mit eingebauter Lithiumbatterie. Tauchlampen, Geräte mit extremer Wärmeentwicklung, Schlagwaffen, Elektroschockgeräte, Ladeetuis und lose Batterien sind ausgeschlossen.
- Bis 100 Wh oder 2 g Lithiumgehalt je Gerät; höchstens 15 Geräte mit Batterien je Person insgesamt.
- Höchstens 3 Geräte je Person im Aufgabegepäck, die größer als ein Smartphone sind.
- Mehrere Geräte getrennt voneinander verstauen, etwa durch Kleidung oder in der Originalverpackung.
- Schützen Sie die Lampe vor Beschädigung und unbeabsichtigtem Einschalten.
- Vollständig ausschalten und alle automatischen Startfunktionen deaktivieren. Gepolstert verpacken und nicht zusammen mit leicht brennbaren Materialien wie Parfüms oder Sprays packen.
Quellen
Am Körper
Antwort
- Gefahrgut: Bedingt
- Nur gewöhnliche Taschenlampen für den persönlichen Gebrauch mit eingebauter Lithiumbatterie. Tauchlampen, Geräte mit extremer Wärmeentwicklung, Schlagwaffen, Elektroschockgeräte, Ladeetuis und lose Batterien sind ausgeschlossen.
- Bis 100 Wh je eingebauter Lithium-Ionen-Batterie oder bis 2 g Lithiumgehalt je eingebauter Lithium-Metall-Batterie; Lithiumbatterien müssen UN 38.3 entsprechen.
- Höchstens 15 tragbare elektronische Geräte mit Lithiumbatterien je Person in allen Gepäckarten zusammen; mehr nur mit Zustimmung des Betreibers nach IATA.
- Schützen Sie die Lampe vor Beschädigung und unbeabsichtigtem Einschalten.
Quellen
Österreich · Lufthansa: gewöhnliche Lampe, eingebaute Lithiumbatterie bis 100 Wh / 2 g
- Abflugland
- Österreich
- Fluggesellschaft
- Lufthansa
Handgepäck
Antwort
- Gefahrgut: Bedingt
- Nur gewöhnliche Taschenlampen für den persönlichen Gebrauch mit eingebauter Lithiumbatterie. Tauchlampen, Geräte mit extremer Wärmeentwicklung, Schlagwaffen, Elektroschockgeräte, Ladeetuis und lose Batterien sind ausgeschlossen.
- Bis 100 Wh je eingebauter Lithium-Ionen-Batterie oder bis 2 g Lithiumgehalt je eingebauter Lithium-Metall-Batterie; Lithiumbatterien müssen UN 38.3 entsprechen.
- Höchstens 15 tragbare elektronische Geräte mit Lithiumbatterien je Person in allen Gepäckarten zusammen; mehr nur mit Zustimmung des Betreibers nach IATA.
- Schützen Sie die Lampe vor Beschädigung und unbeabsichtigtem Einschalten.
- Genehmigung der Fluggesellschaft: Bedingt
- Beschädigte, defekte oder aus Sicherheitsgründen zurückgerufene Geräte und Batterien sind verboten.
- Nur gewöhnliche Taschenlampen für den persönlichen Gebrauch mit eingebauter Lithiumbatterie. Tauchlampen, Geräte mit extremer Wärmeentwicklung, Schlagwaffen, Elektroschockgeräte, Ladeetuis und lose Batterien sind ausgeschlossen.
- Bis 100 Wh oder 2 g Lithiumgehalt je Gerät; höchstens 15 Geräte mit Batterien je Person insgesamt.
- Mehrere Geräte getrennt voneinander verstauen, etwa durch Kleidung oder in der Originalverpackung.
- Schützen Sie die Lampe vor Beschädigung und unbeabsichtigtem Einschalten.
Quellen
Aufgabegepäck
Antwort
- Gefahrgut: Bedingt
- Nur gewöhnliche Taschenlampen für den persönlichen Gebrauch mit eingebauter Lithiumbatterie. Tauchlampen, Geräte mit extremer Wärmeentwicklung, Schlagwaffen, Elektroschockgeräte, Ladeetuis und lose Batterien sind ausgeschlossen.
- Bis 100 Wh je eingebauter Lithium-Ionen-Batterie oder bis 2 g Lithiumgehalt je eingebauter Lithium-Metall-Batterie; Lithiumbatterien müssen UN 38.3 entsprechen.
- Höchstens 15 tragbare elektronische Geräte mit Lithiumbatterien je Person in allen Gepäckarten zusammen; mehr nur mit Zustimmung des Betreibers nach IATA.
- Im Aufgabegepäck vollständig ausschalten, wenn Lithium-Ionen-Batterien mehr als 2,7 Wh je Gerät oder Lithium-Metall-Batterien mehr als 0,3 g Lithiumgehalt je Gerät haben. Darunter entfällt in der ICAO-Grundlage nur die Ausschaltpflicht; Schutz vor Schäden und Einschalten bleibt erforderlich.
- Schützen Sie die Lampe vor Beschädigung und unbeabsichtigtem Einschalten.
- Genehmigung der Fluggesellschaft: Bedingt
- Beschädigte, defekte oder aus Sicherheitsgründen zurückgerufene Geräte und Batterien sind verboten.
- Nur gewöhnliche Taschenlampen für den persönlichen Gebrauch mit eingebauter Lithiumbatterie. Tauchlampen, Geräte mit extremer Wärmeentwicklung, Schlagwaffen, Elektroschockgeräte, Ladeetuis und lose Batterien sind ausgeschlossen.
- Bis 100 Wh oder 2 g Lithiumgehalt je Gerät; höchstens 15 Geräte mit Batterien je Person insgesamt.
- Höchstens 3 Geräte je Person im Aufgabegepäck, die größer als ein Smartphone sind.
- Mehrere Geräte getrennt voneinander verstauen, etwa durch Kleidung oder in der Originalverpackung.
- Schützen Sie die Lampe vor Beschädigung und unbeabsichtigtem Einschalten.
- Vollständig ausschalten und alle automatischen Startfunktionen deaktivieren. Gepolstert verpacken und nicht zusammen mit leicht brennbaren Materialien wie Parfüms oder Sprays packen.
Quellen
Am Körper
Antwort
- Gefahrgut: Bedingt
- Nur gewöhnliche Taschenlampen für den persönlichen Gebrauch mit eingebauter Lithiumbatterie. Tauchlampen, Geräte mit extremer Wärmeentwicklung, Schlagwaffen, Elektroschockgeräte, Ladeetuis und lose Batterien sind ausgeschlossen.
- Bis 100 Wh je eingebauter Lithium-Ionen-Batterie oder bis 2 g Lithiumgehalt je eingebauter Lithium-Metall-Batterie; Lithiumbatterien müssen UN 38.3 entsprechen.
- Höchstens 15 tragbare elektronische Geräte mit Lithiumbatterien je Person in allen Gepäckarten zusammen; mehr nur mit Zustimmung des Betreibers nach IATA.
- Schützen Sie die Lampe vor Beschädigung und unbeabsichtigtem Einschalten.
Quellen
Schweiz · Lufthansa: gewöhnliche Lampe, eingebaute Lithiumbatterie bis 100 Wh / 2 g
- Abflugland
- Schweiz
- Fluggesellschaft
- Lufthansa
Handgepäck
Antwort
- Gefahrgut: Bedingt
- Nur gewöhnliche Taschenlampen für den persönlichen Gebrauch mit eingebauter Lithiumbatterie. Tauchlampen, Geräte mit extremer Wärmeentwicklung, Schlagwaffen, Elektroschockgeräte, Ladeetuis und lose Batterien sind ausgeschlossen.
- Bis 100 Wh je eingebauter Lithium-Ionen-Batterie oder bis 2 g Lithiumgehalt je eingebauter Lithium-Metall-Batterie; Lithiumbatterien müssen UN 38.3 entsprechen.
- Höchstens 15 tragbare elektronische Geräte mit Lithiumbatterien je Person in allen Gepäckarten zusammen; mehr nur mit Zustimmung des Betreibers nach IATA.
- Schützen Sie die Lampe vor Beschädigung und unbeabsichtigtem Einschalten.
- Genehmigung der Fluggesellschaft: Bedingt
- Beschädigte, defekte oder aus Sicherheitsgründen zurückgerufene Geräte und Batterien sind verboten.
- Nur gewöhnliche Taschenlampen für den persönlichen Gebrauch mit eingebauter Lithiumbatterie. Tauchlampen, Geräte mit extremer Wärmeentwicklung, Schlagwaffen, Elektroschockgeräte, Ladeetuis und lose Batterien sind ausgeschlossen.
- Bis 100 Wh oder 2 g Lithiumgehalt je Gerät; höchstens 15 Geräte mit Batterien je Person insgesamt.
- Mehrere Geräte getrennt voneinander verstauen, etwa durch Kleidung oder in der Originalverpackung.
- Schützen Sie die Lampe vor Beschädigung und unbeabsichtigtem Einschalten.
Quellen
Aufgabegepäck
Antwort
- Gefahrgut: Bedingt
- Nur gewöhnliche Taschenlampen für den persönlichen Gebrauch mit eingebauter Lithiumbatterie. Tauchlampen, Geräte mit extremer Wärmeentwicklung, Schlagwaffen, Elektroschockgeräte, Ladeetuis und lose Batterien sind ausgeschlossen.
- Bis 100 Wh je eingebauter Lithium-Ionen-Batterie oder bis 2 g Lithiumgehalt je eingebauter Lithium-Metall-Batterie; Lithiumbatterien müssen UN 38.3 entsprechen.
- Höchstens 15 tragbare elektronische Geräte mit Lithiumbatterien je Person in allen Gepäckarten zusammen; mehr nur mit Zustimmung des Betreibers nach IATA.
- Im Aufgabegepäck vollständig ausschalten, wenn Lithium-Ionen-Batterien mehr als 2,7 Wh je Gerät oder Lithium-Metall-Batterien mehr als 0,3 g Lithiumgehalt je Gerät haben. Darunter entfällt in der ICAO-Grundlage nur die Ausschaltpflicht; Schutz vor Schäden und Einschalten bleibt erforderlich.
- Schützen Sie die Lampe vor Beschädigung und unbeabsichtigtem Einschalten.
- Genehmigung der Fluggesellschaft: Bedingt
- Beschädigte, defekte oder aus Sicherheitsgründen zurückgerufene Geräte und Batterien sind verboten.
- Nur gewöhnliche Taschenlampen für den persönlichen Gebrauch mit eingebauter Lithiumbatterie. Tauchlampen, Geräte mit extremer Wärmeentwicklung, Schlagwaffen, Elektroschockgeräte, Ladeetuis und lose Batterien sind ausgeschlossen.
- Bis 100 Wh oder 2 g Lithiumgehalt je Gerät; höchstens 15 Geräte mit Batterien je Person insgesamt.
- Höchstens 3 Geräte je Person im Aufgabegepäck, die größer als ein Smartphone sind.
- Mehrere Geräte getrennt voneinander verstauen, etwa durch Kleidung oder in der Originalverpackung.
- Schützen Sie die Lampe vor Beschädigung und unbeabsichtigtem Einschalten.
- Vollständig ausschalten und alle automatischen Startfunktionen deaktivieren. Gepolstert verpacken und nicht zusammen mit leicht brennbaren Materialien wie Parfüms oder Sprays packen.
Quellen
Am Körper
Antwort
- Gefahrgut: Bedingt
- Nur gewöhnliche Taschenlampen für den persönlichen Gebrauch mit eingebauter Lithiumbatterie. Tauchlampen, Geräte mit extremer Wärmeentwicklung, Schlagwaffen, Elektroschockgeräte, Ladeetuis und lose Batterien sind ausgeschlossen.
- Bis 100 Wh je eingebauter Lithium-Ionen-Batterie oder bis 2 g Lithiumgehalt je eingebauter Lithium-Metall-Batterie; Lithiumbatterien müssen UN 38.3 entsprechen.
- Höchstens 15 tragbare elektronische Geräte mit Lithiumbatterien je Person in allen Gepäckarten zusammen; mehr nur mit Zustimmung des Betreibers nach IATA.
- Schützen Sie die Lampe vor Beschädigung und unbeabsichtigtem Einschalten.
Quellen
Deutschland · Austrian Airlines: gewöhnliche Lampe, eingebaute Lithiumbatterie bis 100 Wh / 2 g
- Abflugland
- Deutschland
- Fluggesellschaft
- Austrian Airlines
Handgepäck
Antwort
- Gefahrgut: Bedingt
- Nur gewöhnliche Taschenlampen für den persönlichen Gebrauch mit eingebauter Lithiumbatterie. Tauchlampen, Geräte mit extremer Wärmeentwicklung, Schlagwaffen, Elektroschockgeräte, Ladeetuis und lose Batterien sind ausgeschlossen.
- Bis 100 Wh je eingebauter Lithium-Ionen-Batterie oder bis 2 g Lithiumgehalt je eingebauter Lithium-Metall-Batterie; Lithiumbatterien müssen UN 38.3 entsprechen.
- Höchstens 15 tragbare elektronische Geräte mit Lithiumbatterien je Person in allen Gepäckarten zusammen; mehr nur mit Zustimmung des Betreibers nach IATA.
- Schützen Sie die Lampe vor Beschädigung und unbeabsichtigtem Einschalten.
- Genehmigung der Fluggesellschaft: Bedingt
- Beschädigte, defekte oder aus Sicherheitsgründen zurückgerufene Geräte und Batterien sind verboten.
- Nur gewöhnliche Taschenlampen für den persönlichen Gebrauch mit eingebauter Lithiumbatterie. Tauchlampen, Geräte mit extremer Wärmeentwicklung, Schlagwaffen, Elektroschockgeräte, Ladeetuis und lose Batterien sind ausgeschlossen.
- Bis 100 Wh oder 2 g Lithiumgehalt je Gerät; höchstens 15 Geräte mit Batterien je Person insgesamt.
- Mehrere Geräte getrennt voneinander verstauen, etwa durch Kleidung oder in der Originalverpackung.
- Schützen Sie die Lampe vor Beschädigung und unbeabsichtigtem Einschalten.
Quellen
Aufgabegepäck
Antwort
- Gefahrgut: Bedingt
- Nur gewöhnliche Taschenlampen für den persönlichen Gebrauch mit eingebauter Lithiumbatterie. Tauchlampen, Geräte mit extremer Wärmeentwicklung, Schlagwaffen, Elektroschockgeräte, Ladeetuis und lose Batterien sind ausgeschlossen.
- Bis 100 Wh je eingebauter Lithium-Ionen-Batterie oder bis 2 g Lithiumgehalt je eingebauter Lithium-Metall-Batterie; Lithiumbatterien müssen UN 38.3 entsprechen.
- Höchstens 15 tragbare elektronische Geräte mit Lithiumbatterien je Person in allen Gepäckarten zusammen; mehr nur mit Zustimmung des Betreibers nach IATA.
- Im Aufgabegepäck vollständig ausschalten, wenn Lithium-Ionen-Batterien mehr als 2,7 Wh je Gerät oder Lithium-Metall-Batterien mehr als 0,3 g Lithiumgehalt je Gerät haben. Darunter entfällt in der ICAO-Grundlage nur die Ausschaltpflicht; Schutz vor Schäden und Einschalten bleibt erforderlich.
- Schützen Sie die Lampe vor Beschädigung und unbeabsichtigtem Einschalten.
- Genehmigung der Fluggesellschaft: Bedingt
- Beschädigte, defekte oder aus Sicherheitsgründen zurückgerufene Geräte und Batterien sind verboten.
- Nur gewöhnliche Taschenlampen für den persönlichen Gebrauch mit eingebauter Lithiumbatterie. Tauchlampen, Geräte mit extremer Wärmeentwicklung, Schlagwaffen, Elektroschockgeräte, Ladeetuis und lose Batterien sind ausgeschlossen.
- Bis 100 Wh oder 2 g Lithiumgehalt je Gerät; höchstens 15 Geräte mit Batterien je Person insgesamt.
- Höchstens 3 Geräte je Person im Aufgabegepäck, die größer als ein Smartphone sind.
- Mehrere Geräte getrennt voneinander verstauen, etwa durch Kleidung oder in der Originalverpackung.
- Schützen Sie die Lampe vor Beschädigung und unbeabsichtigtem Einschalten.
- Vollständig ausschalten und alle automatischen Startfunktionen deaktivieren. Gepolstert verpacken und nicht zusammen mit leicht brennbaren Materialien wie Parfüms oder Sprays packen.
Quellen
Am Körper
Antwort
- Gefahrgut: Bedingt
- Nur gewöhnliche Taschenlampen für den persönlichen Gebrauch mit eingebauter Lithiumbatterie. Tauchlampen, Geräte mit extremer Wärmeentwicklung, Schlagwaffen, Elektroschockgeräte, Ladeetuis und lose Batterien sind ausgeschlossen.
- Bis 100 Wh je eingebauter Lithium-Ionen-Batterie oder bis 2 g Lithiumgehalt je eingebauter Lithium-Metall-Batterie; Lithiumbatterien müssen UN 38.3 entsprechen.
- Höchstens 15 tragbare elektronische Geräte mit Lithiumbatterien je Person in allen Gepäckarten zusammen; mehr nur mit Zustimmung des Betreibers nach IATA.
- Schützen Sie die Lampe vor Beschädigung und unbeabsichtigtem Einschalten.
Quellen
Österreich · Austrian Airlines: gewöhnliche Lampe, eingebaute Lithiumbatterie bis 100 Wh / 2 g
- Abflugland
- Österreich
- Fluggesellschaft
- Austrian Airlines
Handgepäck
Antwort
- Gefahrgut: Bedingt
- Nur gewöhnliche Taschenlampen für den persönlichen Gebrauch mit eingebauter Lithiumbatterie. Tauchlampen, Geräte mit extremer Wärmeentwicklung, Schlagwaffen, Elektroschockgeräte, Ladeetuis und lose Batterien sind ausgeschlossen.
- Bis 100 Wh je eingebauter Lithium-Ionen-Batterie oder bis 2 g Lithiumgehalt je eingebauter Lithium-Metall-Batterie; Lithiumbatterien müssen UN 38.3 entsprechen.
- Höchstens 15 tragbare elektronische Geräte mit Lithiumbatterien je Person in allen Gepäckarten zusammen; mehr nur mit Zustimmung des Betreibers nach IATA.
- Schützen Sie die Lampe vor Beschädigung und unbeabsichtigtem Einschalten.
- Genehmigung der Fluggesellschaft: Bedingt
- Beschädigte, defekte oder aus Sicherheitsgründen zurückgerufene Geräte und Batterien sind verboten.
- Nur gewöhnliche Taschenlampen für den persönlichen Gebrauch mit eingebauter Lithiumbatterie. Tauchlampen, Geräte mit extremer Wärmeentwicklung, Schlagwaffen, Elektroschockgeräte, Ladeetuis und lose Batterien sind ausgeschlossen.
- Bis 100 Wh oder 2 g Lithiumgehalt je Gerät; höchstens 15 Geräte mit Batterien je Person insgesamt.
- Mehrere Geräte getrennt voneinander verstauen, etwa durch Kleidung oder in der Originalverpackung.
- Schützen Sie die Lampe vor Beschädigung und unbeabsichtigtem Einschalten.
Quellen
Aufgabegepäck
Antwort
- Gefahrgut: Bedingt
- Nur gewöhnliche Taschenlampen für den persönlichen Gebrauch mit eingebauter Lithiumbatterie. Tauchlampen, Geräte mit extremer Wärmeentwicklung, Schlagwaffen, Elektroschockgeräte, Ladeetuis und lose Batterien sind ausgeschlossen.
- Bis 100 Wh je eingebauter Lithium-Ionen-Batterie oder bis 2 g Lithiumgehalt je eingebauter Lithium-Metall-Batterie; Lithiumbatterien müssen UN 38.3 entsprechen.
- Höchstens 15 tragbare elektronische Geräte mit Lithiumbatterien je Person in allen Gepäckarten zusammen; mehr nur mit Zustimmung des Betreibers nach IATA.
- Im Aufgabegepäck vollständig ausschalten, wenn Lithium-Ionen-Batterien mehr als 2,7 Wh je Gerät oder Lithium-Metall-Batterien mehr als 0,3 g Lithiumgehalt je Gerät haben. Darunter entfällt in der ICAO-Grundlage nur die Ausschaltpflicht; Schutz vor Schäden und Einschalten bleibt erforderlich.
- Schützen Sie die Lampe vor Beschädigung und unbeabsichtigtem Einschalten.
- Genehmigung der Fluggesellschaft: Bedingt
- Beschädigte, defekte oder aus Sicherheitsgründen zurückgerufene Geräte und Batterien sind verboten.
- Nur gewöhnliche Taschenlampen für den persönlichen Gebrauch mit eingebauter Lithiumbatterie. Tauchlampen, Geräte mit extremer Wärmeentwicklung, Schlagwaffen, Elektroschockgeräte, Ladeetuis und lose Batterien sind ausgeschlossen.
- Bis 100 Wh oder 2 g Lithiumgehalt je Gerät; höchstens 15 Geräte mit Batterien je Person insgesamt.
- Höchstens 3 Geräte je Person im Aufgabegepäck, die größer als ein Smartphone sind.
- Mehrere Geräte getrennt voneinander verstauen, etwa durch Kleidung oder in der Originalverpackung.
- Schützen Sie die Lampe vor Beschädigung und unbeabsichtigtem Einschalten.
- Vollständig ausschalten und alle automatischen Startfunktionen deaktivieren. Gepolstert verpacken und nicht zusammen mit leicht brennbaren Materialien wie Parfüms oder Sprays packen.
Quellen
Am Körper
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- Gefahrgut: Bedingt
- Nur gewöhnliche Taschenlampen für den persönlichen Gebrauch mit eingebauter Lithiumbatterie. Tauchlampen, Geräte mit extremer Wärmeentwicklung, Schlagwaffen, Elektroschockgeräte, Ladeetuis und lose Batterien sind ausgeschlossen.
- Bis 100 Wh je eingebauter Lithium-Ionen-Batterie oder bis 2 g Lithiumgehalt je eingebauter Lithium-Metall-Batterie; Lithiumbatterien müssen UN 38.3 entsprechen.
- Höchstens 15 tragbare elektronische Geräte mit Lithiumbatterien je Person in allen Gepäckarten zusammen; mehr nur mit Zustimmung des Betreibers nach IATA.
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Quellen
Schweiz · Austrian Airlines: gewöhnliche Lampe, eingebaute Lithiumbatterie bis 100 Wh / 2 g
- Abflugland
- Schweiz
- Fluggesellschaft
- Austrian Airlines
Handgepäck
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- Gefahrgut: Bedingt
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- Bis 100 Wh je eingebauter Lithium-Ionen-Batterie oder bis 2 g Lithiumgehalt je eingebauter Lithium-Metall-Batterie; Lithiumbatterien müssen UN 38.3 entsprechen.
- Höchstens 15 tragbare elektronische Geräte mit Lithiumbatterien je Person in allen Gepäckarten zusammen; mehr nur mit Zustimmung des Betreibers nach IATA.
- Schützen Sie die Lampe vor Beschädigung und unbeabsichtigtem Einschalten.
- Genehmigung der Fluggesellschaft: Bedingt
- Beschädigte, defekte oder aus Sicherheitsgründen zurückgerufene Geräte und Batterien sind verboten.
- Nur gewöhnliche Taschenlampen für den persönlichen Gebrauch mit eingebauter Lithiumbatterie. Tauchlampen, Geräte mit extremer Wärmeentwicklung, Schlagwaffen, Elektroschockgeräte, Ladeetuis und lose Batterien sind ausgeschlossen.
- Bis 100 Wh oder 2 g Lithiumgehalt je Gerät; höchstens 15 Geräte mit Batterien je Person insgesamt.
- Mehrere Geräte getrennt voneinander verstauen, etwa durch Kleidung oder in der Originalverpackung.
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Quellen
Aufgabegepäck
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- Nur gewöhnliche Taschenlampen für den persönlichen Gebrauch mit eingebauter Lithiumbatterie. Tauchlampen, Geräte mit extremer Wärmeentwicklung, Schlagwaffen, Elektroschockgeräte, Ladeetuis und lose Batterien sind ausgeschlossen.
- Bis 100 Wh je eingebauter Lithium-Ionen-Batterie oder bis 2 g Lithiumgehalt je eingebauter Lithium-Metall-Batterie; Lithiumbatterien müssen UN 38.3 entsprechen.
- Höchstens 15 tragbare elektronische Geräte mit Lithiumbatterien je Person in allen Gepäckarten zusammen; mehr nur mit Zustimmung des Betreibers nach IATA.
- Im Aufgabegepäck vollständig ausschalten, wenn Lithium-Ionen-Batterien mehr als 2,7 Wh je Gerät oder Lithium-Metall-Batterien mehr als 0,3 g Lithiumgehalt je Gerät haben. Darunter entfällt in der ICAO-Grundlage nur die Ausschaltpflicht; Schutz vor Schäden und Einschalten bleibt erforderlich.
- Schützen Sie die Lampe vor Beschädigung und unbeabsichtigtem Einschalten.
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- Beschädigte, defekte oder aus Sicherheitsgründen zurückgerufene Geräte und Batterien sind verboten.
- Nur gewöhnliche Taschenlampen für den persönlichen Gebrauch mit eingebauter Lithiumbatterie. Tauchlampen, Geräte mit extremer Wärmeentwicklung, Schlagwaffen, Elektroschockgeräte, Ladeetuis und lose Batterien sind ausgeschlossen.
- Bis 100 Wh oder 2 g Lithiumgehalt je Gerät; höchstens 15 Geräte mit Batterien je Person insgesamt.
- Höchstens 3 Geräte je Person im Aufgabegepäck, die größer als ein Smartphone sind.
- Mehrere Geräte getrennt voneinander verstauen, etwa durch Kleidung oder in der Originalverpackung.
- Schützen Sie die Lampe vor Beschädigung und unbeabsichtigtem Einschalten.
- Vollständig ausschalten und alle automatischen Startfunktionen deaktivieren. Gepolstert verpacken und nicht zusammen mit leicht brennbaren Materialien wie Parfüms oder Sprays packen.
Quellen
Am Körper
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- Gefahrgut: Bedingt
- Nur gewöhnliche Taschenlampen für den persönlichen Gebrauch mit eingebauter Lithiumbatterie. Tauchlampen, Geräte mit extremer Wärmeentwicklung, Schlagwaffen, Elektroschockgeräte, Ladeetuis und lose Batterien sind ausgeschlossen.
- Bis 100 Wh je eingebauter Lithium-Ionen-Batterie oder bis 2 g Lithiumgehalt je eingebauter Lithium-Metall-Batterie; Lithiumbatterien müssen UN 38.3 entsprechen.
- Höchstens 15 tragbare elektronische Geräte mit Lithiumbatterien je Person in allen Gepäckarten zusammen; mehr nur mit Zustimmung des Betreibers nach IATA.
- Schützen Sie die Lampe vor Beschädigung und unbeabsichtigtem Einschalten.
Quellen
Deutschland · SWISS: gewöhnliche Lampe, eingebaute Lithiumbatterie bis 100 Wh / 2 g
- Abflugland
- Deutschland
- Fluggesellschaft
- SWISS
Handgepäck
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- Gefahrgut: Bedingt
- Nur gewöhnliche Taschenlampen für den persönlichen Gebrauch mit eingebauter Lithiumbatterie. Tauchlampen, Geräte mit extremer Wärmeentwicklung, Schlagwaffen, Elektroschockgeräte, Ladeetuis und lose Batterien sind ausgeschlossen.
- Bis 100 Wh je eingebauter Lithium-Ionen-Batterie oder bis 2 g Lithiumgehalt je eingebauter Lithium-Metall-Batterie; Lithiumbatterien müssen UN 38.3 entsprechen.
- Höchstens 15 tragbare elektronische Geräte mit Lithiumbatterien je Person in allen Gepäckarten zusammen; mehr nur mit Zustimmung des Betreibers nach IATA.
- Schützen Sie die Lampe vor Beschädigung und unbeabsichtigtem Einschalten.
- Genehmigung der Fluggesellschaft: Bedingt
- Beschädigte, defekte oder aus Sicherheitsgründen zurückgerufene Geräte und Batterien sind verboten.
- Nur gewöhnliche Taschenlampen für den persönlichen Gebrauch mit eingebauter Lithiumbatterie. Tauchlampen, Geräte mit extremer Wärmeentwicklung, Schlagwaffen, Elektroschockgeräte, Ladeetuis und lose Batterien sind ausgeschlossen.
- Bis 100 Wh oder 2 g Lithiumgehalt je Gerät; höchstens 15 Geräte mit Batterien je Person insgesamt.
- Mehrere Geräte getrennt voneinander verstauen, etwa durch Kleidung oder in der Originalverpackung.
- Schützen Sie die Lampe vor Beschädigung und unbeabsichtigtem Einschalten.
Quellen
Aufgabegepäck
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- Gefahrgut: Bedingt
- Nur gewöhnliche Taschenlampen für den persönlichen Gebrauch mit eingebauter Lithiumbatterie. Tauchlampen, Geräte mit extremer Wärmeentwicklung, Schlagwaffen, Elektroschockgeräte, Ladeetuis und lose Batterien sind ausgeschlossen.
- Bis 100 Wh je eingebauter Lithium-Ionen-Batterie oder bis 2 g Lithiumgehalt je eingebauter Lithium-Metall-Batterie; Lithiumbatterien müssen UN 38.3 entsprechen.
- Höchstens 15 tragbare elektronische Geräte mit Lithiumbatterien je Person in allen Gepäckarten zusammen; mehr nur mit Zustimmung des Betreibers nach IATA.
- Im Aufgabegepäck vollständig ausschalten, wenn Lithium-Ionen-Batterien mehr als 2,7 Wh je Gerät oder Lithium-Metall-Batterien mehr als 0,3 g Lithiumgehalt je Gerät haben. Darunter entfällt in der ICAO-Grundlage nur die Ausschaltpflicht; Schutz vor Schäden und Einschalten bleibt erforderlich.
- Schützen Sie die Lampe vor Beschädigung und unbeabsichtigtem Einschalten.
- Genehmigung der Fluggesellschaft: Bedingt
- Beschädigte, defekte oder aus Sicherheitsgründen zurückgerufene Geräte und Batterien sind verboten.
- Nur gewöhnliche Taschenlampen für den persönlichen Gebrauch mit eingebauter Lithiumbatterie. Tauchlampen, Geräte mit extremer Wärmeentwicklung, Schlagwaffen, Elektroschockgeräte, Ladeetuis und lose Batterien sind ausgeschlossen.
- Bis 100 Wh oder 2 g Lithiumgehalt je Gerät; höchstens 15 Geräte mit Batterien je Person insgesamt.
- Höchstens 3 Geräte je Person im Aufgabegepäck, die größer als ein Smartphone sind.
- Mehrere Geräte getrennt voneinander verstauen, etwa durch Kleidung oder in der Originalverpackung.
- Schützen Sie die Lampe vor Beschädigung und unbeabsichtigtem Einschalten.
- Vollständig ausschalten und alle automatischen Startfunktionen deaktivieren. Gepolstert verpacken und nicht zusammen mit leicht brennbaren Materialien wie Parfüms oder Sprays packen.
Quellen
Am Körper
Antwort
- Gefahrgut: Bedingt
- Nur gewöhnliche Taschenlampen für den persönlichen Gebrauch mit eingebauter Lithiumbatterie. Tauchlampen, Geräte mit extremer Wärmeentwicklung, Schlagwaffen, Elektroschockgeräte, Ladeetuis und lose Batterien sind ausgeschlossen.
- Bis 100 Wh je eingebauter Lithium-Ionen-Batterie oder bis 2 g Lithiumgehalt je eingebauter Lithium-Metall-Batterie; Lithiumbatterien müssen UN 38.3 entsprechen.
- Höchstens 15 tragbare elektronische Geräte mit Lithiumbatterien je Person in allen Gepäckarten zusammen; mehr nur mit Zustimmung des Betreibers nach IATA.
- Schützen Sie die Lampe vor Beschädigung und unbeabsichtigtem Einschalten.
Quellen
Österreich · SWISS: gewöhnliche Lampe, eingebaute Lithiumbatterie bis 100 Wh / 2 g
- Abflugland
- Österreich
- Fluggesellschaft
- SWISS
Handgepäck
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- Gefahrgut: Bedingt
- Nur gewöhnliche Taschenlampen für den persönlichen Gebrauch mit eingebauter Lithiumbatterie. Tauchlampen, Geräte mit extremer Wärmeentwicklung, Schlagwaffen, Elektroschockgeräte, Ladeetuis und lose Batterien sind ausgeschlossen.
- Bis 100 Wh je eingebauter Lithium-Ionen-Batterie oder bis 2 g Lithiumgehalt je eingebauter Lithium-Metall-Batterie; Lithiumbatterien müssen UN 38.3 entsprechen.
- Höchstens 15 tragbare elektronische Geräte mit Lithiumbatterien je Person in allen Gepäckarten zusammen; mehr nur mit Zustimmung des Betreibers nach IATA.
- Schützen Sie die Lampe vor Beschädigung und unbeabsichtigtem Einschalten.
- Genehmigung der Fluggesellschaft: Bedingt
- Beschädigte, defekte oder aus Sicherheitsgründen zurückgerufene Geräte und Batterien sind verboten.
- Nur gewöhnliche Taschenlampen für den persönlichen Gebrauch mit eingebauter Lithiumbatterie. Tauchlampen, Geräte mit extremer Wärmeentwicklung, Schlagwaffen, Elektroschockgeräte, Ladeetuis und lose Batterien sind ausgeschlossen.
- Bis 100 Wh oder 2 g Lithiumgehalt je Gerät; höchstens 15 Geräte mit Batterien je Person insgesamt.
- Mehrere Geräte getrennt voneinander verstauen, etwa durch Kleidung oder in der Originalverpackung.
- Schützen Sie die Lampe vor Beschädigung und unbeabsichtigtem Einschalten.
Quellen
Aufgabegepäck
Antwort
- Gefahrgut: Bedingt
- Nur gewöhnliche Taschenlampen für den persönlichen Gebrauch mit eingebauter Lithiumbatterie. Tauchlampen, Geräte mit extremer Wärmeentwicklung, Schlagwaffen, Elektroschockgeräte, Ladeetuis und lose Batterien sind ausgeschlossen.
- Bis 100 Wh je eingebauter Lithium-Ionen-Batterie oder bis 2 g Lithiumgehalt je eingebauter Lithium-Metall-Batterie; Lithiumbatterien müssen UN 38.3 entsprechen.
- Höchstens 15 tragbare elektronische Geräte mit Lithiumbatterien je Person in allen Gepäckarten zusammen; mehr nur mit Zustimmung des Betreibers nach IATA.
- Im Aufgabegepäck vollständig ausschalten, wenn Lithium-Ionen-Batterien mehr als 2,7 Wh je Gerät oder Lithium-Metall-Batterien mehr als 0,3 g Lithiumgehalt je Gerät haben. Darunter entfällt in der ICAO-Grundlage nur die Ausschaltpflicht; Schutz vor Schäden und Einschalten bleibt erforderlich.
- Schützen Sie die Lampe vor Beschädigung und unbeabsichtigtem Einschalten.
- Genehmigung der Fluggesellschaft: Bedingt
- Beschädigte, defekte oder aus Sicherheitsgründen zurückgerufene Geräte und Batterien sind verboten.
- Nur gewöhnliche Taschenlampen für den persönlichen Gebrauch mit eingebauter Lithiumbatterie. Tauchlampen, Geräte mit extremer Wärmeentwicklung, Schlagwaffen, Elektroschockgeräte, Ladeetuis und lose Batterien sind ausgeschlossen.
- Bis 100 Wh oder 2 g Lithiumgehalt je Gerät; höchstens 15 Geräte mit Batterien je Person insgesamt.
- Höchstens 3 Geräte je Person im Aufgabegepäck, die größer als ein Smartphone sind.
- Mehrere Geräte getrennt voneinander verstauen, etwa durch Kleidung oder in der Originalverpackung.
- Schützen Sie die Lampe vor Beschädigung und unbeabsichtigtem Einschalten.
- Vollständig ausschalten und alle automatischen Startfunktionen deaktivieren. Gepolstert verpacken und nicht zusammen mit leicht brennbaren Materialien wie Parfüms oder Sprays packen.
Quellen
Am Körper
Antwort
- Gefahrgut: Bedingt
- Nur gewöhnliche Taschenlampen für den persönlichen Gebrauch mit eingebauter Lithiumbatterie. Tauchlampen, Geräte mit extremer Wärmeentwicklung, Schlagwaffen, Elektroschockgeräte, Ladeetuis und lose Batterien sind ausgeschlossen.
- Bis 100 Wh je eingebauter Lithium-Ionen-Batterie oder bis 2 g Lithiumgehalt je eingebauter Lithium-Metall-Batterie; Lithiumbatterien müssen UN 38.3 entsprechen.
- Höchstens 15 tragbare elektronische Geräte mit Lithiumbatterien je Person in allen Gepäckarten zusammen; mehr nur mit Zustimmung des Betreibers nach IATA.
- Schützen Sie die Lampe vor Beschädigung und unbeabsichtigtem Einschalten.
Quellen
Schweiz · SWISS: gewöhnliche Lampe, eingebaute Lithiumbatterie bis 100 Wh / 2 g
- Abflugland
- Schweiz
- Fluggesellschaft
- SWISS
Handgepäck
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- Gefahrgut: Bedingt
- Nur gewöhnliche Taschenlampen für den persönlichen Gebrauch mit eingebauter Lithiumbatterie. Tauchlampen, Geräte mit extremer Wärmeentwicklung, Schlagwaffen, Elektroschockgeräte, Ladeetuis und lose Batterien sind ausgeschlossen.
- Bis 100 Wh je eingebauter Lithium-Ionen-Batterie oder bis 2 g Lithiumgehalt je eingebauter Lithium-Metall-Batterie; Lithiumbatterien müssen UN 38.3 entsprechen.
- Höchstens 15 tragbare elektronische Geräte mit Lithiumbatterien je Person in allen Gepäckarten zusammen; mehr nur mit Zustimmung des Betreibers nach IATA.
- Schützen Sie die Lampe vor Beschädigung und unbeabsichtigtem Einschalten.
- Genehmigung der Fluggesellschaft: Bedingt
- Beschädigte, defekte oder aus Sicherheitsgründen zurückgerufene Geräte und Batterien sind verboten.
- Nur gewöhnliche Taschenlampen für den persönlichen Gebrauch mit eingebauter Lithiumbatterie. Tauchlampen, Geräte mit extremer Wärmeentwicklung, Schlagwaffen, Elektroschockgeräte, Ladeetuis und lose Batterien sind ausgeschlossen.
- Bis 100 Wh oder 2 g Lithiumgehalt je Gerät; höchstens 15 Geräte mit Batterien je Person insgesamt.
- Mehrere Geräte getrennt voneinander verstauen, etwa durch Kleidung oder in der Originalverpackung.
- Schützen Sie die Lampe vor Beschädigung und unbeabsichtigtem Einschalten.
Quellen
Aufgabegepäck
Antwort
- Gefahrgut: Bedingt
- Nur gewöhnliche Taschenlampen für den persönlichen Gebrauch mit eingebauter Lithiumbatterie. Tauchlampen, Geräte mit extremer Wärmeentwicklung, Schlagwaffen, Elektroschockgeräte, Ladeetuis und lose Batterien sind ausgeschlossen.
- Bis 100 Wh je eingebauter Lithium-Ionen-Batterie oder bis 2 g Lithiumgehalt je eingebauter Lithium-Metall-Batterie; Lithiumbatterien müssen UN 38.3 entsprechen.
- Höchstens 15 tragbare elektronische Geräte mit Lithiumbatterien je Person in allen Gepäckarten zusammen; mehr nur mit Zustimmung des Betreibers nach IATA.
- Im Aufgabegepäck vollständig ausschalten, wenn Lithium-Ionen-Batterien mehr als 2,7 Wh je Gerät oder Lithium-Metall-Batterien mehr als 0,3 g Lithiumgehalt je Gerät haben. Darunter entfällt in der ICAO-Grundlage nur die Ausschaltpflicht; Schutz vor Schäden und Einschalten bleibt erforderlich.
- Schützen Sie die Lampe vor Beschädigung und unbeabsichtigtem Einschalten.
- Genehmigung der Fluggesellschaft: Bedingt
- Beschädigte, defekte oder aus Sicherheitsgründen zurückgerufene Geräte und Batterien sind verboten.
- Nur gewöhnliche Taschenlampen für den persönlichen Gebrauch mit eingebauter Lithiumbatterie. Tauchlampen, Geräte mit extremer Wärmeentwicklung, Schlagwaffen, Elektroschockgeräte, Ladeetuis und lose Batterien sind ausgeschlossen.
- Bis 100 Wh oder 2 g Lithiumgehalt je Gerät; höchstens 15 Geräte mit Batterien je Person insgesamt.
- Höchstens 3 Geräte je Person im Aufgabegepäck, die größer als ein Smartphone sind.
- Mehrere Geräte getrennt voneinander verstauen, etwa durch Kleidung oder in der Originalverpackung.
- Schützen Sie die Lampe vor Beschädigung und unbeabsichtigtem Einschalten.
- Vollständig ausschalten und alle automatischen Startfunktionen deaktivieren. Gepolstert verpacken und nicht zusammen mit leicht brennbaren Materialien wie Parfüms oder Sprays packen.
Quellen
Am Körper
Antwort
- Gefahrgut: Bedingt
- Nur gewöhnliche Taschenlampen für den persönlichen Gebrauch mit eingebauter Lithiumbatterie. Tauchlampen, Geräte mit extremer Wärmeentwicklung, Schlagwaffen, Elektroschockgeräte, Ladeetuis und lose Batterien sind ausgeschlossen.
- Bis 100 Wh je eingebauter Lithium-Ionen-Batterie oder bis 2 g Lithiumgehalt je eingebauter Lithium-Metall-Batterie; Lithiumbatterien müssen UN 38.3 entsprechen.
- Höchstens 15 tragbare elektronische Geräte mit Lithiumbatterien je Person in allen Gepäckarten zusammen; mehr nur mit Zustimmung des Betreibers nach IATA.
- Schützen Sie die Lampe vor Beschädigung und unbeabsichtigtem Einschalten.
Quellen
Deutschland · Lufthansa: eingebaute Alkali- oder NiMH-Zellen, Regeln der Airline · gleiche Bedingungen für 9 KombinationenHandgepäck: Mit BedingungenAufgabegepäck: Mit Bedingungen
Handgepäck
Antwort
- Genehmigung der Fluggesellschaft: Bedingt
- Beschädigte, defekte oder aus Sicherheitsgründen zurückgerufene Geräte oder Batterien sind verboten.
- Gewöhnliche Lampe mit eingebauten trockenen Alkali- oder NiMH-Zellen; keine Lithiumbatterie, Flüssigbatterie, Tauchlampe oder Schlagwaffe.
- Schützen Sie die Lampe vor Beschädigung und unbeabsichtigtem Einschalten.
Aufgabegepäck
Antwort
- Genehmigung der Fluggesellschaft: Bedingt
- Beschädigte, defekte oder aus Sicherheitsgründen zurückgerufene Geräte oder Batterien sind verboten.
- Gewöhnliche Lampe mit eingebauten trockenen Alkali- oder NiMH-Zellen; keine Lithiumbatterie, Flüssigbatterie, Tauchlampe oder Schlagwaffe.
- Schützen Sie die Lampe vor Beschädigung und unbeabsichtigtem Einschalten.
- Vollständig ausschalten, automatische Startfunktionen deaktivieren, gepolstert gegen Schäden schützen und mehrere Geräte voneinander getrennt verpacken.
Am Körper
Keine sichere Antwort
- Regelwerk: Die Quellen reichen für eine sichere Antwort nicht aus.
Flüge und Quellen
Deutschland · Lufthansa: eingebaute Alkali- oder NiMH-Zellen, Regeln der Airline
- Abflugland
- Deutschland
- Fluggesellschaft
- Lufthansa
Handgepäck
Antwort
- Genehmigung der Fluggesellschaft: Bedingt
- Beschädigte, defekte oder aus Sicherheitsgründen zurückgerufene Geräte oder Batterien sind verboten.
- Gewöhnliche Lampe mit eingebauten trockenen Alkali- oder NiMH-Zellen; keine Lithiumbatterie, Flüssigbatterie, Tauchlampe oder Schlagwaffe.
- Schützen Sie die Lampe vor Beschädigung und unbeabsichtigtem Einschalten.
Quellen
Aufgabegepäck
Antwort
- Genehmigung der Fluggesellschaft: Bedingt
- Beschädigte, defekte oder aus Sicherheitsgründen zurückgerufene Geräte oder Batterien sind verboten.
- Gewöhnliche Lampe mit eingebauten trockenen Alkali- oder NiMH-Zellen; keine Lithiumbatterie, Flüssigbatterie, Tauchlampe oder Schlagwaffe.
- Schützen Sie die Lampe vor Beschädigung und unbeabsichtigtem Einschalten.
- Vollständig ausschalten, automatische Startfunktionen deaktivieren, gepolstert gegen Schäden schützen und mehrere Geräte voneinander getrennt verpacken.
Quellen
Am Körper
Keine sichere Antwort
- Regelwerk: Die Quellen reichen für eine sichere Antwort nicht aus.
Quellen
Quelle fehlt.
Österreich · Lufthansa: eingebaute Alkali- oder NiMH-Zellen, Regeln der Airline
- Abflugland
- Österreich
- Fluggesellschaft
- Lufthansa
Handgepäck
Antwort
- Genehmigung der Fluggesellschaft: Bedingt
- Beschädigte, defekte oder aus Sicherheitsgründen zurückgerufene Geräte oder Batterien sind verboten.
- Gewöhnliche Lampe mit eingebauten trockenen Alkali- oder NiMH-Zellen; keine Lithiumbatterie, Flüssigbatterie, Tauchlampe oder Schlagwaffe.
- Schützen Sie die Lampe vor Beschädigung und unbeabsichtigtem Einschalten.
Quellen
Aufgabegepäck
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- Genehmigung der Fluggesellschaft: Bedingt
- Beschädigte, defekte oder aus Sicherheitsgründen zurückgerufene Geräte oder Batterien sind verboten.
- Gewöhnliche Lampe mit eingebauten trockenen Alkali- oder NiMH-Zellen; keine Lithiumbatterie, Flüssigbatterie, Tauchlampe oder Schlagwaffe.
- Schützen Sie die Lampe vor Beschädigung und unbeabsichtigtem Einschalten.
- Vollständig ausschalten, automatische Startfunktionen deaktivieren, gepolstert gegen Schäden schützen und mehrere Geräte voneinander getrennt verpacken.
Quellen
Am Körper
Keine sichere Antwort
- Regelwerk: Die Quellen reichen für eine sichere Antwort nicht aus.
Quellen
Quelle fehlt.
Schweiz · Lufthansa: eingebaute Alkali- oder NiMH-Zellen, Regeln der Airline
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- Schweiz
- Fluggesellschaft
- Lufthansa
Handgepäck
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- Genehmigung der Fluggesellschaft: Bedingt
- Beschädigte, defekte oder aus Sicherheitsgründen zurückgerufene Geräte oder Batterien sind verboten.
- Gewöhnliche Lampe mit eingebauten trockenen Alkali- oder NiMH-Zellen; keine Lithiumbatterie, Flüssigbatterie, Tauchlampe oder Schlagwaffe.
- Schützen Sie die Lampe vor Beschädigung und unbeabsichtigtem Einschalten.
Quellen
Aufgabegepäck
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- Genehmigung der Fluggesellschaft: Bedingt
- Beschädigte, defekte oder aus Sicherheitsgründen zurückgerufene Geräte oder Batterien sind verboten.
- Gewöhnliche Lampe mit eingebauten trockenen Alkali- oder NiMH-Zellen; keine Lithiumbatterie, Flüssigbatterie, Tauchlampe oder Schlagwaffe.
- Schützen Sie die Lampe vor Beschädigung und unbeabsichtigtem Einschalten.
- Vollständig ausschalten, automatische Startfunktionen deaktivieren, gepolstert gegen Schäden schützen und mehrere Geräte voneinander getrennt verpacken.
Quellen
Am Körper
Keine sichere Antwort
- Regelwerk: Die Quellen reichen für eine sichere Antwort nicht aus.
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Deutschland · Austrian Airlines: eingebaute Alkali- oder NiMH-Zellen, Regeln der Airline
- Abflugland
- Deutschland
- Fluggesellschaft
- Austrian Airlines
Handgepäck
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- Genehmigung der Fluggesellschaft: Bedingt
- Beschädigte, defekte oder aus Sicherheitsgründen zurückgerufene Geräte oder Batterien sind verboten.
- Gewöhnliche Lampe mit eingebauten trockenen Alkali- oder NiMH-Zellen; keine Lithiumbatterie, Flüssigbatterie, Tauchlampe oder Schlagwaffe.
- Schützen Sie die Lampe vor Beschädigung und unbeabsichtigtem Einschalten.
Quellen
Aufgabegepäck
Antwort
- Genehmigung der Fluggesellschaft: Bedingt
- Beschädigte, defekte oder aus Sicherheitsgründen zurückgerufene Geräte oder Batterien sind verboten.
- Gewöhnliche Lampe mit eingebauten trockenen Alkali- oder NiMH-Zellen; keine Lithiumbatterie, Flüssigbatterie, Tauchlampe oder Schlagwaffe.
- Schützen Sie die Lampe vor Beschädigung und unbeabsichtigtem Einschalten.
- Vollständig ausschalten, automatische Startfunktionen deaktivieren, gepolstert gegen Schäden schützen und mehrere Geräte voneinander getrennt verpacken.
Quellen
Am Körper
Keine sichere Antwort
- Regelwerk: Die Quellen reichen für eine sichere Antwort nicht aus.
Quellen
Quelle fehlt.
Österreich · Austrian Airlines: eingebaute Alkali- oder NiMH-Zellen, Regeln der Airline
- Abflugland
- Österreich
- Fluggesellschaft
- Austrian Airlines
Handgepäck
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- Genehmigung der Fluggesellschaft: Bedingt
- Beschädigte, defekte oder aus Sicherheitsgründen zurückgerufene Geräte oder Batterien sind verboten.
- Gewöhnliche Lampe mit eingebauten trockenen Alkali- oder NiMH-Zellen; keine Lithiumbatterie, Flüssigbatterie, Tauchlampe oder Schlagwaffe.
- Schützen Sie die Lampe vor Beschädigung und unbeabsichtigtem Einschalten.
Quellen
Aufgabegepäck
Antwort
- Genehmigung der Fluggesellschaft: Bedingt
- Beschädigte, defekte oder aus Sicherheitsgründen zurückgerufene Geräte oder Batterien sind verboten.
- Gewöhnliche Lampe mit eingebauten trockenen Alkali- oder NiMH-Zellen; keine Lithiumbatterie, Flüssigbatterie, Tauchlampe oder Schlagwaffe.
- Schützen Sie die Lampe vor Beschädigung und unbeabsichtigtem Einschalten.
- Vollständig ausschalten, automatische Startfunktionen deaktivieren, gepolstert gegen Schäden schützen und mehrere Geräte voneinander getrennt verpacken.
Quellen
Am Körper
Keine sichere Antwort
- Regelwerk: Die Quellen reichen für eine sichere Antwort nicht aus.
Quellen
Quelle fehlt.
Schweiz · Austrian Airlines: eingebaute Alkali- oder NiMH-Zellen, Regeln der Airline
- Abflugland
- Schweiz
- Fluggesellschaft
- Austrian Airlines
Handgepäck
Antwort
- Genehmigung der Fluggesellschaft: Bedingt
- Beschädigte, defekte oder aus Sicherheitsgründen zurückgerufene Geräte oder Batterien sind verboten.
- Gewöhnliche Lampe mit eingebauten trockenen Alkali- oder NiMH-Zellen; keine Lithiumbatterie, Flüssigbatterie, Tauchlampe oder Schlagwaffe.
- Schützen Sie die Lampe vor Beschädigung und unbeabsichtigtem Einschalten.
Quellen
Aufgabegepäck
Antwort
- Genehmigung der Fluggesellschaft: Bedingt
- Beschädigte, defekte oder aus Sicherheitsgründen zurückgerufene Geräte oder Batterien sind verboten.
- Gewöhnliche Lampe mit eingebauten trockenen Alkali- oder NiMH-Zellen; keine Lithiumbatterie, Flüssigbatterie, Tauchlampe oder Schlagwaffe.
- Schützen Sie die Lampe vor Beschädigung und unbeabsichtigtem Einschalten.
- Vollständig ausschalten, automatische Startfunktionen deaktivieren, gepolstert gegen Schäden schützen und mehrere Geräte voneinander getrennt verpacken.
Quellen
Am Körper
Keine sichere Antwort
- Regelwerk: Die Quellen reichen für eine sichere Antwort nicht aus.
Quellen
Quelle fehlt.
Deutschland · SWISS: eingebaute Alkali- oder NiMH-Zellen, Regeln der Airline
- Abflugland
- Deutschland
- Fluggesellschaft
- SWISS
Handgepäck
Antwort
- Genehmigung der Fluggesellschaft: Bedingt
- Beschädigte, defekte oder aus Sicherheitsgründen zurückgerufene Geräte oder Batterien sind verboten.
- Gewöhnliche Lampe mit eingebauten trockenen Alkali- oder NiMH-Zellen; keine Lithiumbatterie, Flüssigbatterie, Tauchlampe oder Schlagwaffe.
- Schützen Sie die Lampe vor Beschädigung und unbeabsichtigtem Einschalten.
Quellen
Aufgabegepäck
Antwort
- Genehmigung der Fluggesellschaft: Bedingt
- Beschädigte, defekte oder aus Sicherheitsgründen zurückgerufene Geräte oder Batterien sind verboten.
- Gewöhnliche Lampe mit eingebauten trockenen Alkali- oder NiMH-Zellen; keine Lithiumbatterie, Flüssigbatterie, Tauchlampe oder Schlagwaffe.
- Schützen Sie die Lampe vor Beschädigung und unbeabsichtigtem Einschalten.
- Vollständig ausschalten, automatische Startfunktionen deaktivieren, gepolstert gegen Schäden schützen und mehrere Geräte voneinander getrennt verpacken.
Quellen
Am Körper
Keine sichere Antwort
- Regelwerk: Die Quellen reichen für eine sichere Antwort nicht aus.
Quellen
Quelle fehlt.
Österreich · SWISS: eingebaute Alkali- oder NiMH-Zellen, Regeln der Airline
- Abflugland
- Österreich
- Fluggesellschaft
- SWISS
Handgepäck
Antwort
- Genehmigung der Fluggesellschaft: Bedingt
- Beschädigte, defekte oder aus Sicherheitsgründen zurückgerufene Geräte oder Batterien sind verboten.
- Gewöhnliche Lampe mit eingebauten trockenen Alkali- oder NiMH-Zellen; keine Lithiumbatterie, Flüssigbatterie, Tauchlampe oder Schlagwaffe.
- Schützen Sie die Lampe vor Beschädigung und unbeabsichtigtem Einschalten.
Quellen
Aufgabegepäck
Antwort
- Genehmigung der Fluggesellschaft: Bedingt
- Beschädigte, defekte oder aus Sicherheitsgründen zurückgerufene Geräte oder Batterien sind verboten.
- Gewöhnliche Lampe mit eingebauten trockenen Alkali- oder NiMH-Zellen; keine Lithiumbatterie, Flüssigbatterie, Tauchlampe oder Schlagwaffe.
- Schützen Sie die Lampe vor Beschädigung und unbeabsichtigtem Einschalten.
- Vollständig ausschalten, automatische Startfunktionen deaktivieren, gepolstert gegen Schäden schützen und mehrere Geräte voneinander getrennt verpacken.
Quellen
Am Körper
Keine sichere Antwort
- Regelwerk: Die Quellen reichen für eine sichere Antwort nicht aus.
Quellen
Quelle fehlt.
Schweiz · SWISS: eingebaute Alkali- oder NiMH-Zellen, Regeln der Airline
- Abflugland
- Schweiz
- Fluggesellschaft
- SWISS
Handgepäck
Antwort
- Genehmigung der Fluggesellschaft: Bedingt
- Beschädigte, defekte oder aus Sicherheitsgründen zurückgerufene Geräte oder Batterien sind verboten.
- Gewöhnliche Lampe mit eingebauten trockenen Alkali- oder NiMH-Zellen; keine Lithiumbatterie, Flüssigbatterie, Tauchlampe oder Schlagwaffe.
- Schützen Sie die Lampe vor Beschädigung und unbeabsichtigtem Einschalten.
Quellen
Aufgabegepäck
Antwort
- Genehmigung der Fluggesellschaft: Bedingt
- Beschädigte, defekte oder aus Sicherheitsgründen zurückgerufene Geräte oder Batterien sind verboten.
- Gewöhnliche Lampe mit eingebauten trockenen Alkali- oder NiMH-Zellen; keine Lithiumbatterie, Flüssigbatterie, Tauchlampe oder Schlagwaffe.
- Schützen Sie die Lampe vor Beschädigung und unbeabsichtigtem Einschalten.
- Vollständig ausschalten, automatische Startfunktionen deaktivieren, gepolstert gegen Schäden schützen und mehrere Geräte voneinander getrennt verpacken.
Quellen
Am Körper
Keine sichere Antwort
- Regelwerk: Die Quellen reichen für eine sichere Antwort nicht aus.
Quellen
Quelle fehlt.
Deutschland · Lufthansa: lose Alkali- oder NiMH-Zellen, Regeln der Airline · gleiche Bedingungen für 9 KombinationenHandgepäck: Mit BedingungenAufgabegepäck: Verboten
Handgepäck
Antwort
- Genehmigung der Fluggesellschaft: Bedingt
- Beschädigte, defekte oder aus Sicherheitsgründen zurückgerufene Geräte und Batterien sind verboten.
- Nur lose trockene Alkali- oder NiMH-Zellen; keine Flüssigbatterien und keine Powerbanks.
- Höchstens 20 lose Batterien aller Typen insgesamt je Person, einschließlich der mitgeführten Lithium-Ersatzbatterien.
- Nur im Handgepäck. Jede Batterie einzeln an den Polen isolieren und vor Hitze sowie eigener Wärmeentwicklung schützen.
Aufgabegepäck
Antwort
- Genehmigung der Fluggesellschaft: Verboten
- Beschädigte, defekte oder aus Sicherheitsgründen zurückgerufene Geräte und Batterien sind verboten.
- Nur lose trockene Alkali- oder NiMH-Zellen; keine Flüssigbatterien und keine Powerbanks.
- Höchstens 20 lose Batterien aller Typen insgesamt je Person, einschließlich der mitgeführten Lithium-Ersatzbatterien.
- Nur im Handgepäck. Jede Batterie einzeln an den Polen isolieren und vor Hitze sowie eigener Wärmeentwicklung schützen.
Am Körper
Keine sichere Antwort
- Regelwerk: Die Quellen reichen für eine sichere Antwort nicht aus.
Flüge und Quellen
Deutschland · Lufthansa: lose Alkali- oder NiMH-Zellen, Regeln der Airline
- Abflugland
- Deutschland
- Fluggesellschaft
- Lufthansa
Handgepäck
Antwort
- Genehmigung der Fluggesellschaft: Bedingt
- Beschädigte, defekte oder aus Sicherheitsgründen zurückgerufene Geräte und Batterien sind verboten.
- Nur lose trockene Alkali- oder NiMH-Zellen; keine Flüssigbatterien und keine Powerbanks.
- Höchstens 20 lose Batterien aller Typen insgesamt je Person, einschließlich der mitgeführten Lithium-Ersatzbatterien.
- Nur im Handgepäck. Jede Batterie einzeln an den Polen isolieren und vor Hitze sowie eigener Wärmeentwicklung schützen.
Quellen
Aufgabegepäck
Antwort
- Genehmigung der Fluggesellschaft: Verboten
- Beschädigte, defekte oder aus Sicherheitsgründen zurückgerufene Geräte und Batterien sind verboten.
- Nur lose trockene Alkali- oder NiMH-Zellen; keine Flüssigbatterien und keine Powerbanks.
- Höchstens 20 lose Batterien aller Typen insgesamt je Person, einschließlich der mitgeführten Lithium-Ersatzbatterien.
- Nur im Handgepäck. Jede Batterie einzeln an den Polen isolieren und vor Hitze sowie eigener Wärmeentwicklung schützen.
Quellen
Am Körper
Keine sichere Antwort
- Regelwerk: Die Quellen reichen für eine sichere Antwort nicht aus.
Quellen
Quelle fehlt.
Österreich · Lufthansa: lose Alkali- oder NiMH-Zellen, Regeln der Airline
- Abflugland
- Österreich
- Fluggesellschaft
- Lufthansa
Handgepäck
Antwort
- Genehmigung der Fluggesellschaft: Bedingt
- Beschädigte, defekte oder aus Sicherheitsgründen zurückgerufene Geräte und Batterien sind verboten.
- Nur lose trockene Alkali- oder NiMH-Zellen; keine Flüssigbatterien und keine Powerbanks.
- Höchstens 20 lose Batterien aller Typen insgesamt je Person, einschließlich der mitgeführten Lithium-Ersatzbatterien.
- Nur im Handgepäck. Jede Batterie einzeln an den Polen isolieren und vor Hitze sowie eigener Wärmeentwicklung schützen.
Quellen
Aufgabegepäck
Antwort
- Genehmigung der Fluggesellschaft: Verboten
- Beschädigte, defekte oder aus Sicherheitsgründen zurückgerufene Geräte und Batterien sind verboten.
- Nur lose trockene Alkali- oder NiMH-Zellen; keine Flüssigbatterien und keine Powerbanks.
- Höchstens 20 lose Batterien aller Typen insgesamt je Person, einschließlich der mitgeführten Lithium-Ersatzbatterien.
- Nur im Handgepäck. Jede Batterie einzeln an den Polen isolieren und vor Hitze sowie eigener Wärmeentwicklung schützen.
Quellen
Am Körper
Keine sichere Antwort
- Regelwerk: Die Quellen reichen für eine sichere Antwort nicht aus.
Quellen
Quelle fehlt.
Schweiz · Lufthansa: lose Alkali- oder NiMH-Zellen, Regeln der Airline
- Abflugland
- Schweiz
- Fluggesellschaft
- Lufthansa
Handgepäck
Antwort
- Genehmigung der Fluggesellschaft: Bedingt
- Beschädigte, defekte oder aus Sicherheitsgründen zurückgerufene Geräte und Batterien sind verboten.
- Nur lose trockene Alkali- oder NiMH-Zellen; keine Flüssigbatterien und keine Powerbanks.
- Höchstens 20 lose Batterien aller Typen insgesamt je Person, einschließlich der mitgeführten Lithium-Ersatzbatterien.
- Nur im Handgepäck. Jede Batterie einzeln an den Polen isolieren und vor Hitze sowie eigener Wärmeentwicklung schützen.
Quellen
Aufgabegepäck
Antwort
- Genehmigung der Fluggesellschaft: Verboten
- Beschädigte, defekte oder aus Sicherheitsgründen zurückgerufene Geräte und Batterien sind verboten.
- Nur lose trockene Alkali- oder NiMH-Zellen; keine Flüssigbatterien und keine Powerbanks.
- Höchstens 20 lose Batterien aller Typen insgesamt je Person, einschließlich der mitgeführten Lithium-Ersatzbatterien.
- Nur im Handgepäck. Jede Batterie einzeln an den Polen isolieren und vor Hitze sowie eigener Wärmeentwicklung schützen.
Quellen
Am Körper
Keine sichere Antwort
- Regelwerk: Die Quellen reichen für eine sichere Antwort nicht aus.
Quellen
Quelle fehlt.
Deutschland · Austrian Airlines: lose Alkali- oder NiMH-Zellen, Regeln der Airline
- Abflugland
- Deutschland
- Fluggesellschaft
- Austrian Airlines
Handgepäck
Antwort
- Genehmigung der Fluggesellschaft: Bedingt
- Beschädigte, defekte oder aus Sicherheitsgründen zurückgerufene Geräte und Batterien sind verboten.
- Nur lose trockene Alkali- oder NiMH-Zellen; keine Flüssigbatterien und keine Powerbanks.
- Höchstens 20 lose Batterien aller Typen insgesamt je Person, einschließlich der mitgeführten Lithium-Ersatzbatterien.
- Nur im Handgepäck. Jede Batterie einzeln an den Polen isolieren und vor Hitze sowie eigener Wärmeentwicklung schützen.
Quellen
Aufgabegepäck
Antwort
- Genehmigung der Fluggesellschaft: Verboten
- Beschädigte, defekte oder aus Sicherheitsgründen zurückgerufene Geräte und Batterien sind verboten.
- Nur lose trockene Alkali- oder NiMH-Zellen; keine Flüssigbatterien und keine Powerbanks.
- Höchstens 20 lose Batterien aller Typen insgesamt je Person, einschließlich der mitgeführten Lithium-Ersatzbatterien.
- Nur im Handgepäck. Jede Batterie einzeln an den Polen isolieren und vor Hitze sowie eigener Wärmeentwicklung schützen.
Quellen
Am Körper
Keine sichere Antwort
- Regelwerk: Die Quellen reichen für eine sichere Antwort nicht aus.
Quellen
Quelle fehlt.
Österreich · Austrian Airlines: lose Alkali- oder NiMH-Zellen, Regeln der Airline
- Abflugland
- Österreich
- Fluggesellschaft
- Austrian Airlines
Handgepäck
Antwort
- Genehmigung der Fluggesellschaft: Bedingt
- Beschädigte, defekte oder aus Sicherheitsgründen zurückgerufene Geräte und Batterien sind verboten.
- Nur lose trockene Alkali- oder NiMH-Zellen; keine Flüssigbatterien und keine Powerbanks.
- Höchstens 20 lose Batterien aller Typen insgesamt je Person, einschließlich der mitgeführten Lithium-Ersatzbatterien.
- Nur im Handgepäck. Jede Batterie einzeln an den Polen isolieren und vor Hitze sowie eigener Wärmeentwicklung schützen.
Quellen
Aufgabegepäck
Antwort
- Genehmigung der Fluggesellschaft: Verboten
- Beschädigte, defekte oder aus Sicherheitsgründen zurückgerufene Geräte und Batterien sind verboten.
- Nur lose trockene Alkali- oder NiMH-Zellen; keine Flüssigbatterien und keine Powerbanks.
- Höchstens 20 lose Batterien aller Typen insgesamt je Person, einschließlich der mitgeführten Lithium-Ersatzbatterien.
- Nur im Handgepäck. Jede Batterie einzeln an den Polen isolieren und vor Hitze sowie eigener Wärmeentwicklung schützen.
Quellen
Am Körper
Keine sichere Antwort
- Regelwerk: Die Quellen reichen für eine sichere Antwort nicht aus.
Quellen
Quelle fehlt.
Schweiz · Austrian Airlines: lose Alkali- oder NiMH-Zellen, Regeln der Airline
- Abflugland
- Schweiz
- Fluggesellschaft
- Austrian Airlines
Handgepäck
Antwort
- Genehmigung der Fluggesellschaft: Bedingt
- Beschädigte, defekte oder aus Sicherheitsgründen zurückgerufene Geräte und Batterien sind verboten.
- Nur lose trockene Alkali- oder NiMH-Zellen; keine Flüssigbatterien und keine Powerbanks.
- Höchstens 20 lose Batterien aller Typen insgesamt je Person, einschließlich der mitgeführten Lithium-Ersatzbatterien.
- Nur im Handgepäck. Jede Batterie einzeln an den Polen isolieren und vor Hitze sowie eigener Wärmeentwicklung schützen.
Quellen
Aufgabegepäck
Antwort
- Genehmigung der Fluggesellschaft: Verboten
- Beschädigte, defekte oder aus Sicherheitsgründen zurückgerufene Geräte und Batterien sind verboten.
- Nur lose trockene Alkali- oder NiMH-Zellen; keine Flüssigbatterien und keine Powerbanks.
- Höchstens 20 lose Batterien aller Typen insgesamt je Person, einschließlich der mitgeführten Lithium-Ersatzbatterien.
- Nur im Handgepäck. Jede Batterie einzeln an den Polen isolieren und vor Hitze sowie eigener Wärmeentwicklung schützen.
Quellen
Am Körper
Keine sichere Antwort
- Regelwerk: Die Quellen reichen für eine sichere Antwort nicht aus.
Quellen
Quelle fehlt.
Deutschland · SWISS: lose Alkali- oder NiMH-Zellen, Regeln der Airline
- Abflugland
- Deutschland
- Fluggesellschaft
- SWISS
Handgepäck
Antwort
- Genehmigung der Fluggesellschaft: Bedingt
- Beschädigte, defekte oder aus Sicherheitsgründen zurückgerufene Geräte und Batterien sind verboten.
- Nur lose trockene Alkali- oder NiMH-Zellen; keine Flüssigbatterien und keine Powerbanks.
- Höchstens 20 lose Batterien aller Typen insgesamt je Person, einschließlich der mitgeführten Lithium-Ersatzbatterien.
- Nur im Handgepäck. Jede Batterie einzeln an den Polen isolieren und vor Hitze sowie eigener Wärmeentwicklung schützen.
Quellen
Aufgabegepäck
Antwort
- Genehmigung der Fluggesellschaft: Verboten
- Beschädigte, defekte oder aus Sicherheitsgründen zurückgerufene Geräte und Batterien sind verboten.
- Nur lose trockene Alkali- oder NiMH-Zellen; keine Flüssigbatterien und keine Powerbanks.
- Höchstens 20 lose Batterien aller Typen insgesamt je Person, einschließlich der mitgeführten Lithium-Ersatzbatterien.
- Nur im Handgepäck. Jede Batterie einzeln an den Polen isolieren und vor Hitze sowie eigener Wärmeentwicklung schützen.
Quellen
Am Körper
Keine sichere Antwort
- Regelwerk: Die Quellen reichen für eine sichere Antwort nicht aus.
Quellen
Quelle fehlt.
Österreich · SWISS: lose Alkali- oder NiMH-Zellen, Regeln der Airline
- Abflugland
- Österreich
- Fluggesellschaft
- SWISS
Handgepäck
Antwort
- Genehmigung der Fluggesellschaft: Bedingt
- Beschädigte, defekte oder aus Sicherheitsgründen zurückgerufene Geräte und Batterien sind verboten.
- Nur lose trockene Alkali- oder NiMH-Zellen; keine Flüssigbatterien und keine Powerbanks.
- Höchstens 20 lose Batterien aller Typen insgesamt je Person, einschließlich der mitgeführten Lithium-Ersatzbatterien.
- Nur im Handgepäck. Jede Batterie einzeln an den Polen isolieren und vor Hitze sowie eigener Wärmeentwicklung schützen.
Quellen
Aufgabegepäck
Antwort
- Genehmigung der Fluggesellschaft: Verboten
- Beschädigte, defekte oder aus Sicherheitsgründen zurückgerufene Geräte und Batterien sind verboten.
- Nur lose trockene Alkali- oder NiMH-Zellen; keine Flüssigbatterien und keine Powerbanks.
- Höchstens 20 lose Batterien aller Typen insgesamt je Person, einschließlich der mitgeführten Lithium-Ersatzbatterien.
- Nur im Handgepäck. Jede Batterie einzeln an den Polen isolieren und vor Hitze sowie eigener Wärmeentwicklung schützen.
Quellen
Am Körper
Keine sichere Antwort
- Regelwerk: Die Quellen reichen für eine sichere Antwort nicht aus.
Quellen
Quelle fehlt.
Schweiz · SWISS: lose Alkali- oder NiMH-Zellen, Regeln der Airline
- Abflugland
- Schweiz
- Fluggesellschaft
- SWISS
Handgepäck
Antwort
- Genehmigung der Fluggesellschaft: Bedingt
- Beschädigte, defekte oder aus Sicherheitsgründen zurückgerufene Geräte und Batterien sind verboten.
- Nur lose trockene Alkali- oder NiMH-Zellen; keine Flüssigbatterien und keine Powerbanks.
- Höchstens 20 lose Batterien aller Typen insgesamt je Person, einschließlich der mitgeführten Lithium-Ersatzbatterien.
- Nur im Handgepäck. Jede Batterie einzeln an den Polen isolieren und vor Hitze sowie eigener Wärmeentwicklung schützen.
Quellen
Aufgabegepäck
Antwort
- Genehmigung der Fluggesellschaft: Verboten
- Beschädigte, defekte oder aus Sicherheitsgründen zurückgerufene Geräte und Batterien sind verboten.
- Nur lose trockene Alkali- oder NiMH-Zellen; keine Flüssigbatterien und keine Powerbanks.
- Höchstens 20 lose Batterien aller Typen insgesamt je Person, einschließlich der mitgeführten Lithium-Ersatzbatterien.
- Nur im Handgepäck. Jede Batterie einzeln an den Polen isolieren und vor Hitze sowie eigener Wärmeentwicklung schützen.
Quellen
Am Körper
Keine sichere Antwort
- Regelwerk: Die Quellen reichen für eine sichere Antwort nicht aus.
Quellen
Quelle fehlt.
Deutschland · Lufthansa: Tauchlampe / extreme Wärmeentwicklung, Regeln der Airline · gleiche Bedingungen für 9 KombinationenHandgepäck: Genehmigung erforderlichAufgabegepäck: Verboten
Handgepäck
Antwort
- Genehmigung der Fluggesellschaft: Genehmigung erforderlich
- Vorherige Transportgenehmigung des ausführenden Betreibers erforderlich.
- Beschädigte, defekte oder aus Sicherheitsgründen zurückgerufene Geräte und Batterien sind verboten.
- Tauchlampe oder tragbares Gerät, das bei Aktivierung extreme Wärme und Brandgefahr erzeugen kann.
- Nur Mengen für den persönlichen Gebrauch; höchstens 15 tragbare elektronische Geräte je Person insgesamt.
- Nur in der Kabine und ausgeschaltet. Batterie und wärmeerzeugenden Teil elektrisch trennen, indem Batterie, Heizelement oder andere Komponenten entfernt werden; Für im Gerät verbleibende Batterien gelten die Regeln für Geräte mit eingebauten Batterien; entfernte Batterien unterliegen den Regeln für lose Batterien.
Aufgabegepäck
Antwort
- Genehmigung der Fluggesellschaft: Verboten
- Vorherige Transportgenehmigung des ausführenden Betreibers erforderlich.
- Beschädigte, defekte oder aus Sicherheitsgründen zurückgerufene Geräte und Batterien sind verboten.
- Tauchlampe oder tragbares Gerät, das bei Aktivierung extreme Wärme und Brandgefahr erzeugen kann.
- Nur Mengen für den persönlichen Gebrauch; höchstens 15 tragbare elektronische Geräte je Person insgesamt.
- Nur in der Kabine und ausgeschaltet. Batterie und wärmeerzeugenden Teil elektrisch trennen, indem Batterie, Heizelement oder andere Komponenten entfernt werden; Für im Gerät verbleibende Batterien gelten die Regeln für Geräte mit eingebauten Batterien; entfernte Batterien unterliegen den Regeln für lose Batterien.
Am Körper
Keine sichere Antwort
- Regelwerk: Die Quellen reichen für eine sichere Antwort nicht aus.
Flüge und Quellen
Deutschland · Lufthansa: Tauchlampe / extreme Wärmeentwicklung, Regeln der Airline
- Abflugland
- Deutschland
- Fluggesellschaft
- Lufthansa
Handgepäck
Antwort
- Genehmigung der Fluggesellschaft: Genehmigung erforderlich
- Vorherige Transportgenehmigung des ausführenden Betreibers erforderlich.
- Beschädigte, defekte oder aus Sicherheitsgründen zurückgerufene Geräte und Batterien sind verboten.
- Tauchlampe oder tragbares Gerät, das bei Aktivierung extreme Wärme und Brandgefahr erzeugen kann.
- Nur Mengen für den persönlichen Gebrauch; höchstens 15 tragbare elektronische Geräte je Person insgesamt.
- Nur in der Kabine und ausgeschaltet. Batterie und wärmeerzeugenden Teil elektrisch trennen, indem Batterie, Heizelement oder andere Komponenten entfernt werden; Für im Gerät verbleibende Batterien gelten die Regeln für Geräte mit eingebauten Batterien; entfernte Batterien unterliegen den Regeln für lose Batterien.
Quellen
Aufgabegepäck
Antwort
- Genehmigung der Fluggesellschaft: Verboten
- Vorherige Transportgenehmigung des ausführenden Betreibers erforderlich.
- Beschädigte, defekte oder aus Sicherheitsgründen zurückgerufene Geräte und Batterien sind verboten.
- Tauchlampe oder tragbares Gerät, das bei Aktivierung extreme Wärme und Brandgefahr erzeugen kann.
- Nur Mengen für den persönlichen Gebrauch; höchstens 15 tragbare elektronische Geräte je Person insgesamt.
- Nur in der Kabine und ausgeschaltet. Batterie und wärmeerzeugenden Teil elektrisch trennen, indem Batterie, Heizelement oder andere Komponenten entfernt werden; Für im Gerät verbleibende Batterien gelten die Regeln für Geräte mit eingebauten Batterien; entfernte Batterien unterliegen den Regeln für lose Batterien.
Quellen
Am Körper
Keine sichere Antwort
- Regelwerk: Die Quellen reichen für eine sichere Antwort nicht aus.
Quellen
Quelle fehlt.
Österreich · Lufthansa: Tauchlampe / extreme Wärmeentwicklung, Regeln der Airline
- Abflugland
- Österreich
- Fluggesellschaft
- Lufthansa
Handgepäck
Antwort
- Genehmigung der Fluggesellschaft: Genehmigung erforderlich
- Vorherige Transportgenehmigung des ausführenden Betreibers erforderlich.
- Beschädigte, defekte oder aus Sicherheitsgründen zurückgerufene Geräte und Batterien sind verboten.
- Tauchlampe oder tragbares Gerät, das bei Aktivierung extreme Wärme und Brandgefahr erzeugen kann.
- Nur Mengen für den persönlichen Gebrauch; höchstens 15 tragbare elektronische Geräte je Person insgesamt.
- Nur in der Kabine und ausgeschaltet. Batterie und wärmeerzeugenden Teil elektrisch trennen, indem Batterie, Heizelement oder andere Komponenten entfernt werden; Für im Gerät verbleibende Batterien gelten die Regeln für Geräte mit eingebauten Batterien; entfernte Batterien unterliegen den Regeln für lose Batterien.
Quellen
Aufgabegepäck
Antwort
- Genehmigung der Fluggesellschaft: Verboten
- Vorherige Transportgenehmigung des ausführenden Betreibers erforderlich.
- Beschädigte, defekte oder aus Sicherheitsgründen zurückgerufene Geräte und Batterien sind verboten.
- Tauchlampe oder tragbares Gerät, das bei Aktivierung extreme Wärme und Brandgefahr erzeugen kann.
- Nur Mengen für den persönlichen Gebrauch; höchstens 15 tragbare elektronische Geräte je Person insgesamt.
- Nur in der Kabine und ausgeschaltet. Batterie und wärmeerzeugenden Teil elektrisch trennen, indem Batterie, Heizelement oder andere Komponenten entfernt werden; Für im Gerät verbleibende Batterien gelten die Regeln für Geräte mit eingebauten Batterien; entfernte Batterien unterliegen den Regeln für lose Batterien.
Quellen
Am Körper
Keine sichere Antwort
- Regelwerk: Die Quellen reichen für eine sichere Antwort nicht aus.
Quellen
Quelle fehlt.
Schweiz · Lufthansa: Tauchlampe / extreme Wärmeentwicklung, Regeln der Airline
- Abflugland
- Schweiz
- Fluggesellschaft
- Lufthansa
Handgepäck
Antwort
- Genehmigung der Fluggesellschaft: Genehmigung erforderlich
- Vorherige Transportgenehmigung des ausführenden Betreibers erforderlich.
- Beschädigte, defekte oder aus Sicherheitsgründen zurückgerufene Geräte und Batterien sind verboten.
- Tauchlampe oder tragbares Gerät, das bei Aktivierung extreme Wärme und Brandgefahr erzeugen kann.
- Nur Mengen für den persönlichen Gebrauch; höchstens 15 tragbare elektronische Geräte je Person insgesamt.
- Nur in der Kabine und ausgeschaltet. Batterie und wärmeerzeugenden Teil elektrisch trennen, indem Batterie, Heizelement oder andere Komponenten entfernt werden; Für im Gerät verbleibende Batterien gelten die Regeln für Geräte mit eingebauten Batterien; entfernte Batterien unterliegen den Regeln für lose Batterien.
Quellen
Aufgabegepäck
Antwort
- Genehmigung der Fluggesellschaft: Verboten
- Vorherige Transportgenehmigung des ausführenden Betreibers erforderlich.
- Beschädigte, defekte oder aus Sicherheitsgründen zurückgerufene Geräte und Batterien sind verboten.
- Tauchlampe oder tragbares Gerät, das bei Aktivierung extreme Wärme und Brandgefahr erzeugen kann.
- Nur Mengen für den persönlichen Gebrauch; höchstens 15 tragbare elektronische Geräte je Person insgesamt.
- Nur in der Kabine und ausgeschaltet. Batterie und wärmeerzeugenden Teil elektrisch trennen, indem Batterie, Heizelement oder andere Komponenten entfernt werden; Für im Gerät verbleibende Batterien gelten die Regeln für Geräte mit eingebauten Batterien; entfernte Batterien unterliegen den Regeln für lose Batterien.
Quellen
Am Körper
Keine sichere Antwort
- Regelwerk: Die Quellen reichen für eine sichere Antwort nicht aus.
Quellen
Quelle fehlt.
Deutschland · Austrian Airlines: Tauchlampe / extreme Wärmeentwicklung, Regeln der Airline
- Abflugland
- Deutschland
- Fluggesellschaft
- Austrian Airlines
Handgepäck
Antwort
- Genehmigung der Fluggesellschaft: Genehmigung erforderlich
- Vorherige Transportgenehmigung des ausführenden Betreibers erforderlich.
- Beschädigte, defekte oder aus Sicherheitsgründen zurückgerufene Geräte und Batterien sind verboten.
- Tauchlampe oder tragbares Gerät, das bei Aktivierung extreme Wärme und Brandgefahr erzeugen kann.
- Nur Mengen für den persönlichen Gebrauch; höchstens 15 tragbare elektronische Geräte je Person insgesamt.
- Nur in der Kabine und ausgeschaltet. Batterie und wärmeerzeugenden Teil elektrisch trennen, indem Batterie, Heizelement oder andere Komponenten entfernt werden; Für im Gerät verbleibende Batterien gelten die Regeln für Geräte mit eingebauten Batterien; entfernte Batterien unterliegen den Regeln für lose Batterien.
Quellen
Aufgabegepäck
Antwort
- Genehmigung der Fluggesellschaft: Verboten
- Vorherige Transportgenehmigung des ausführenden Betreibers erforderlich.
- Beschädigte, defekte oder aus Sicherheitsgründen zurückgerufene Geräte und Batterien sind verboten.
- Tauchlampe oder tragbares Gerät, das bei Aktivierung extreme Wärme und Brandgefahr erzeugen kann.
- Nur Mengen für den persönlichen Gebrauch; höchstens 15 tragbare elektronische Geräte je Person insgesamt.
- Nur in der Kabine und ausgeschaltet. Batterie und wärmeerzeugenden Teil elektrisch trennen, indem Batterie, Heizelement oder andere Komponenten entfernt werden; Für im Gerät verbleibende Batterien gelten die Regeln für Geräte mit eingebauten Batterien; entfernte Batterien unterliegen den Regeln für lose Batterien.
Quellen
Am Körper
Keine sichere Antwort
- Regelwerk: Die Quellen reichen für eine sichere Antwort nicht aus.
Quellen
Quelle fehlt.
Österreich · Austrian Airlines: Tauchlampe / extreme Wärmeentwicklung, Regeln der Airline
- Abflugland
- Österreich
- Fluggesellschaft
- Austrian Airlines
Handgepäck
Antwort
- Genehmigung der Fluggesellschaft: Genehmigung erforderlich
- Vorherige Transportgenehmigung des ausführenden Betreibers erforderlich.
- Beschädigte, defekte oder aus Sicherheitsgründen zurückgerufene Geräte und Batterien sind verboten.
- Tauchlampe oder tragbares Gerät, das bei Aktivierung extreme Wärme und Brandgefahr erzeugen kann.
- Nur Mengen für den persönlichen Gebrauch; höchstens 15 tragbare elektronische Geräte je Person insgesamt.
- Nur in der Kabine und ausgeschaltet. Batterie und wärmeerzeugenden Teil elektrisch trennen, indem Batterie, Heizelement oder andere Komponenten entfernt werden; Für im Gerät verbleibende Batterien gelten die Regeln für Geräte mit eingebauten Batterien; entfernte Batterien unterliegen den Regeln für lose Batterien.
Quellen
Aufgabegepäck
Antwort
- Genehmigung der Fluggesellschaft: Verboten
- Vorherige Transportgenehmigung des ausführenden Betreibers erforderlich.
- Beschädigte, defekte oder aus Sicherheitsgründen zurückgerufene Geräte und Batterien sind verboten.
- Tauchlampe oder tragbares Gerät, das bei Aktivierung extreme Wärme und Brandgefahr erzeugen kann.
- Nur Mengen für den persönlichen Gebrauch; höchstens 15 tragbare elektronische Geräte je Person insgesamt.
- Nur in der Kabine und ausgeschaltet. Batterie und wärmeerzeugenden Teil elektrisch trennen, indem Batterie, Heizelement oder andere Komponenten entfernt werden; Für im Gerät verbleibende Batterien gelten die Regeln für Geräte mit eingebauten Batterien; entfernte Batterien unterliegen den Regeln für lose Batterien.
Quellen
Am Körper
Keine sichere Antwort
- Regelwerk: Die Quellen reichen für eine sichere Antwort nicht aus.
Quellen
Quelle fehlt.
Schweiz · Austrian Airlines: Tauchlampe / extreme Wärmeentwicklung, Regeln der Airline
- Abflugland
- Schweiz
- Fluggesellschaft
- Austrian Airlines
Handgepäck
Antwort
- Genehmigung der Fluggesellschaft: Genehmigung erforderlich
- Vorherige Transportgenehmigung des ausführenden Betreibers erforderlich.
- Beschädigte, defekte oder aus Sicherheitsgründen zurückgerufene Geräte und Batterien sind verboten.
- Tauchlampe oder tragbares Gerät, das bei Aktivierung extreme Wärme und Brandgefahr erzeugen kann.
- Nur Mengen für den persönlichen Gebrauch; höchstens 15 tragbare elektronische Geräte je Person insgesamt.
- Nur in der Kabine und ausgeschaltet. Batterie und wärmeerzeugenden Teil elektrisch trennen, indem Batterie, Heizelement oder andere Komponenten entfernt werden; Für im Gerät verbleibende Batterien gelten die Regeln für Geräte mit eingebauten Batterien; entfernte Batterien unterliegen den Regeln für lose Batterien.
Quellen
Aufgabegepäck
Antwort
- Genehmigung der Fluggesellschaft: Verboten
- Vorherige Transportgenehmigung des ausführenden Betreibers erforderlich.
- Beschädigte, defekte oder aus Sicherheitsgründen zurückgerufene Geräte und Batterien sind verboten.
- Tauchlampe oder tragbares Gerät, das bei Aktivierung extreme Wärme und Brandgefahr erzeugen kann.
- Nur Mengen für den persönlichen Gebrauch; höchstens 15 tragbare elektronische Geräte je Person insgesamt.
- Nur in der Kabine und ausgeschaltet. Batterie und wärmeerzeugenden Teil elektrisch trennen, indem Batterie, Heizelement oder andere Komponenten entfernt werden; Für im Gerät verbleibende Batterien gelten die Regeln für Geräte mit eingebauten Batterien; entfernte Batterien unterliegen den Regeln für lose Batterien.
Quellen
Am Körper
Keine sichere Antwort
- Regelwerk: Die Quellen reichen für eine sichere Antwort nicht aus.
Quellen
Quelle fehlt.
Deutschland · SWISS: Tauchlampe / extreme Wärmeentwicklung, Regeln der Airline
- Abflugland
- Deutschland
- Fluggesellschaft
- SWISS
Handgepäck
Antwort
- Genehmigung der Fluggesellschaft: Genehmigung erforderlich
- Vorherige Transportgenehmigung des ausführenden Betreibers erforderlich.
- Beschädigte, defekte oder aus Sicherheitsgründen zurückgerufene Geräte und Batterien sind verboten.
- Tauchlampe oder tragbares Gerät, das bei Aktivierung extreme Wärme und Brandgefahr erzeugen kann.
- Nur Mengen für den persönlichen Gebrauch; höchstens 15 tragbare elektronische Geräte je Person insgesamt.
- Nur in der Kabine und ausgeschaltet. Batterie und wärmeerzeugenden Teil elektrisch trennen, indem Batterie, Heizelement oder andere Komponenten entfernt werden; Für im Gerät verbleibende Batterien gelten die Regeln für Geräte mit eingebauten Batterien; entfernte Batterien unterliegen den Regeln für lose Batterien.
Quellen
Aufgabegepäck
Antwort
- Genehmigung der Fluggesellschaft: Verboten
- Vorherige Transportgenehmigung des ausführenden Betreibers erforderlich.
- Beschädigte, defekte oder aus Sicherheitsgründen zurückgerufene Geräte und Batterien sind verboten.
- Tauchlampe oder tragbares Gerät, das bei Aktivierung extreme Wärme und Brandgefahr erzeugen kann.
- Nur Mengen für den persönlichen Gebrauch; höchstens 15 tragbare elektronische Geräte je Person insgesamt.
- Nur in der Kabine und ausgeschaltet. Batterie und wärmeerzeugenden Teil elektrisch trennen, indem Batterie, Heizelement oder andere Komponenten entfernt werden; Für im Gerät verbleibende Batterien gelten die Regeln für Geräte mit eingebauten Batterien; entfernte Batterien unterliegen den Regeln für lose Batterien.
Quellen
Am Körper
Keine sichere Antwort
- Regelwerk: Die Quellen reichen für eine sichere Antwort nicht aus.
Quellen
Quelle fehlt.
Österreich · SWISS: Tauchlampe / extreme Wärmeentwicklung, Regeln der Airline
- Abflugland
- Österreich
- Fluggesellschaft
- SWISS
Handgepäck
Antwort
- Genehmigung der Fluggesellschaft: Genehmigung erforderlich
- Vorherige Transportgenehmigung des ausführenden Betreibers erforderlich.
- Beschädigte, defekte oder aus Sicherheitsgründen zurückgerufene Geräte und Batterien sind verboten.
- Tauchlampe oder tragbares Gerät, das bei Aktivierung extreme Wärme und Brandgefahr erzeugen kann.
- Nur Mengen für den persönlichen Gebrauch; höchstens 15 tragbare elektronische Geräte je Person insgesamt.
- Nur in der Kabine und ausgeschaltet. Batterie und wärmeerzeugenden Teil elektrisch trennen, indem Batterie, Heizelement oder andere Komponenten entfernt werden; Für im Gerät verbleibende Batterien gelten die Regeln für Geräte mit eingebauten Batterien; entfernte Batterien unterliegen den Regeln für lose Batterien.
Quellen
Aufgabegepäck
Antwort
- Genehmigung der Fluggesellschaft: Verboten
- Vorherige Transportgenehmigung des ausführenden Betreibers erforderlich.
- Beschädigte, defekte oder aus Sicherheitsgründen zurückgerufene Geräte und Batterien sind verboten.
- Tauchlampe oder tragbares Gerät, das bei Aktivierung extreme Wärme und Brandgefahr erzeugen kann.
- Nur Mengen für den persönlichen Gebrauch; höchstens 15 tragbare elektronische Geräte je Person insgesamt.
- Nur in der Kabine und ausgeschaltet. Batterie und wärmeerzeugenden Teil elektrisch trennen, indem Batterie, Heizelement oder andere Komponenten entfernt werden; Für im Gerät verbleibende Batterien gelten die Regeln für Geräte mit eingebauten Batterien; entfernte Batterien unterliegen den Regeln für lose Batterien.
Quellen
Am Körper
Keine sichere Antwort
- Regelwerk: Die Quellen reichen für eine sichere Antwort nicht aus.
Quellen
Quelle fehlt.
Schweiz · SWISS: Tauchlampe / extreme Wärmeentwicklung, Regeln der Airline
- Abflugland
- Schweiz
- Fluggesellschaft
- SWISS
Handgepäck
Antwort
- Genehmigung der Fluggesellschaft: Genehmigung erforderlich
- Vorherige Transportgenehmigung des ausführenden Betreibers erforderlich.
- Beschädigte, defekte oder aus Sicherheitsgründen zurückgerufene Geräte und Batterien sind verboten.
- Tauchlampe oder tragbares Gerät, das bei Aktivierung extreme Wärme und Brandgefahr erzeugen kann.
- Nur Mengen für den persönlichen Gebrauch; höchstens 15 tragbare elektronische Geräte je Person insgesamt.
- Nur in der Kabine und ausgeschaltet. Batterie und wärmeerzeugenden Teil elektrisch trennen, indem Batterie, Heizelement oder andere Komponenten entfernt werden; Für im Gerät verbleibende Batterien gelten die Regeln für Geräte mit eingebauten Batterien; entfernte Batterien unterliegen den Regeln für lose Batterien.
Quellen
Aufgabegepäck
Antwort
- Genehmigung der Fluggesellschaft: Verboten
- Vorherige Transportgenehmigung des ausführenden Betreibers erforderlich.
- Beschädigte, defekte oder aus Sicherheitsgründen zurückgerufene Geräte und Batterien sind verboten.
- Tauchlampe oder tragbares Gerät, das bei Aktivierung extreme Wärme und Brandgefahr erzeugen kann.
- Nur Mengen für den persönlichen Gebrauch; höchstens 15 tragbare elektronische Geräte je Person insgesamt.
- Nur in der Kabine und ausgeschaltet. Batterie und wärmeerzeugenden Teil elektrisch trennen, indem Batterie, Heizelement oder andere Komponenten entfernt werden; Für im Gerät verbleibende Batterien gelten die Regeln für Geräte mit eingebauten Batterien; entfernte Batterien unterliegen den Regeln für lose Batterien.
Quellen
Am Körper
Keine sichere Antwort
- Regelwerk: Die Quellen reichen für eine sichere Antwort nicht aus.
Quellen
Quelle fehlt.
Deutschland: als Schlagwaffe geeignete Lampe, Sicherheitskontrolle; Aufgabegepäck nicht belegt · gleiche Bedingungen für 3 KombinationenHandgepäck: VerbotenAufgabegepäck: Nicht geklärt
Handgepäck
Antwort
- Sicherheitskontrolle: Verboten
- Nur Lampen, deren Bauart als Schlagwaffe schwere Verletzungen verursachen kann. Die Verkaufsbezeichnung "taktisch" allein entscheidet nicht über die Einordnung.
Aufgabegepäck
Keine sichere Antwort
- Regelwerk: Die Quellen reichen für eine sichere Antwort nicht aus.
Am Körper
Antwort
- Sicherheitskontrolle: Verboten
- Nur Lampen, deren Bauart als Schlagwaffe schwere Verletzungen verursachen kann. Die Verkaufsbezeichnung "taktisch" allein entscheidet nicht über die Einordnung.
Flüge und Quellen
Deutschland: als Schlagwaffe geeignete Lampe, Sicherheitskontrolle; Aufgabegepäck nicht belegt
- Abflugland
- Deutschland
Handgepäck
Antwort
- Sicherheitskontrolle: Verboten
- Nur Lampen, deren Bauart als Schlagwaffe schwere Verletzungen verursachen kann. Die Verkaufsbezeichnung "taktisch" allein entscheidet nicht über die Einordnung.
Quellen
Aufgabegepäck
Keine sichere Antwort
- Regelwerk: Die Quellen reichen für eine sichere Antwort nicht aus.
Quellen
Quelle fehlt.
Am Körper
Antwort
- Sicherheitskontrolle: Verboten
- Nur Lampen, deren Bauart als Schlagwaffe schwere Verletzungen verursachen kann. Die Verkaufsbezeichnung "taktisch" allein entscheidet nicht über die Einordnung.
Quellen
Österreich: als Schlagwaffe geeignete Lampe, Sicherheitskontrolle; Aufgabegepäck nicht belegt
- Abflugland
- Österreich
Handgepäck
Antwort
- Sicherheitskontrolle: Verboten
- Nur Lampen, deren Bauart als Schlagwaffe schwere Verletzungen verursachen kann. Die Verkaufsbezeichnung "taktisch" allein entscheidet nicht über die Einordnung.
Quellen
Aufgabegepäck
Keine sichere Antwort
- Regelwerk: Die Quellen reichen für eine sichere Antwort nicht aus.
Quellen
Quelle fehlt.
Am Körper
Antwort
- Sicherheitskontrolle: Verboten
- Nur Lampen, deren Bauart als Schlagwaffe schwere Verletzungen verursachen kann. Die Verkaufsbezeichnung "taktisch" allein entscheidet nicht über die Einordnung.
Quellen
Schweiz: als Schlagwaffe geeignete Lampe, Sicherheitskontrolle; Aufgabegepäck nicht belegt
- Abflugland
- Schweiz
Handgepäck
Antwort
- Sicherheitskontrolle: Verboten
- Nur Lampen, deren Bauart als Schlagwaffe schwere Verletzungen verursachen kann. Die Verkaufsbezeichnung "taktisch" allein entscheidet nicht über die Einordnung.
Quellen
Aufgabegepäck
Keine sichere Antwort
- Regelwerk: Die Quellen reichen für eine sichere Antwort nicht aus.
Quellen
Quelle fehlt.
Am Körper
Antwort
- Sicherheitskontrolle: Verboten
- Nur Lampen, deren Bauart als Schlagwaffe schwere Verletzungen verursachen kann. Die Verkaufsbezeichnung "taktisch" allein entscheidet nicht über die Einordnung.
Quellen
Wien VIE: gewöhnliche kleine Taschenlampe, nur SicherheitskontrolleHandgepäck: Mit BedingungenAufgabegepäck: Nicht geklärt
Handgepäck
Antwort
- Sicherheitskontrolle: Bedingt
- Nur Sicherheitskontrolle VIE; Gefahrgutregeln, Betreiberbedingungen, Größe und Gewicht separat prüfen.
- Kleine gewöhnliche Taschenlampe als tragbares elektronisches Gerät; keine Schlagwaffe, Elektroschock- oder Speziallampe.
- Einordnung in die ausdrücklich zugelassene Kategorie elektronischer Geräte. Die Sicherheitskontrolle darf gefährlich erscheinende Gegenstände zurückweisen.
Aufgabegepäck
Keine sichere Antwort
- Regelwerk: Die Quellen reichen für eine sichere Antwort nicht aus.
Am Körper
Keine sichere Antwort
- Regelwerk: Die Quellen reichen für eine sichere Antwort nicht aus.
Flüge und Quellen
Wien VIE: gewöhnliche kleine Taschenlampe, nur Sicherheitskontrolle
- Abflugland
- Österreich
- Flughafen
- VIE
Handgepäck
Antwort
- Sicherheitskontrolle: Bedingt
- Nur Sicherheitskontrolle VIE; Gefahrgutregeln, Betreiberbedingungen, Größe und Gewicht separat prüfen.
- Kleine gewöhnliche Taschenlampe als tragbares elektronisches Gerät; keine Schlagwaffe, Elektroschock- oder Speziallampe.
- Einordnung in die ausdrücklich zugelassene Kategorie elektronischer Geräte. Die Sicherheitskontrolle darf gefährlich erscheinende Gegenstände zurückweisen.
Quellen
Aufgabegepäck
Keine sichere Antwort
- Regelwerk: Die Quellen reichen für eine sichere Antwort nicht aus.
Quellen
Quelle fehlt.
Am Körper
Keine sichere Antwort
- Regelwerk: Die Quellen reichen für eine sichere Antwort nicht aus.
Quellen
Quelle fehlt.
Welche Batterie steckt in der Lampe?
Lesen Sie die Kennzeichnung am Akku oder in der Anleitung. Für eine gewöhnliche Lampe mit eingebauter Lithiumbatterie erlaubt die internationale Gefahrgutgrundlage bis 100 Wh je Lithium-Ionen-Batterie oder bis 2 g Lithium je Lithium-Metall-Batterie. Die Zellen müssen UN 38.3 entsprechen. Nach IATA zählen höchstens 15 persönliche Geräte mit Lithiumbatterien je Person über alle Gepäckarten zusammen; mehr braucht Zustimmung der Airline.
Bei Lufthansa, Austrian Airlines und SWISS gilt die 100-Wh- beziehungsweise 2-g-Grenze je Gerät. Diese Betreiber nennen höchstens 15 Geräte mit Batterien je Person. Batterien und Geräte, die beschädigt, defekt oder aus Sicherheitsgründen zurückgerufen sind, dürfen bei ihnen nicht mitfliegen.
Eine Lampe mit eingebauten trockenen Alkali- oder NiMH-Zellen gehört bei diesen drei Betreibern zu einer eigenen Gerätekategorie. Dafür übernimmt diese Seite keine Lithium-Wh-Grenze. Die Lampe darf unter den beschriebenen Packbedingungen in beide Gepäckarten.
Handgepäck und Aufgabegepäck packen
Transportieren Sie die Lampe möglichst im Handgepäck. Schützen Sie das Gehäuse und den Einschaltknopf, etwa durch ein gepolstertes Etui. Verstauen Sie mehrere Geräte getrennt voneinander, damit sie sich nicht gegenseitig beschädigen.
Im Aufgabegepäck verlangen Lufthansa, Austrian und SWISS für Lithiumgeräte vollständiges Ausschalten einschließlich automatischer Startfunktionen, Schutz vor Aktivierung und eine gepolsterte Verpackung. Packen Sie sie getrennt von leicht brennbaren Stoffen wie Parfüms oder Sprays. Höchstens drei Geräte je Person, die größer als ein Smartphone sind, dürfen dort mitreisen. Diese Größenbegrenzung steht im Lithiumabschnitt; sie wird hier nicht auf Alkali- oder NiMH-Geräte übertragen.
Die ICAO-Grundlage enthält eine engere Ausschaltpflicht erst oberhalb 2,7 Wh bei Lithium-Ionen oder 0,3 g Lithiumgehalt bei Lithium-Metall, jeweils je Gerät. Unterhalb bleibt der Schutz vor Beschädigung und Aktivierung nötig. Die genannten drei Airlines verlangen für die gewöhnliche Lampe im Koffer trotzdem vollständiges Ausschalten.
Lose Batterien, größere Akkus und Speziallampen
Herausgenommene Zellen sind lose Batterien. Lithium-Ersatzbatterien gehören nur in die Kabine, jede einzeln kurzschlussgeschützt. Bis 100 Wh je Lithium-Ionen-Batterie beziehungsweise 2 g Lithium je Lithium-Metall-Batterie gilt nach IATA grundsätzlich höchstens 20 Ersatzbatterien aller Typen insgesamt je Person; mehr nur mit Zustimmung. Bei Lufthansa, Austrian und SWISS gehören auch lose Alkali- und NiMH-Zellen ausschließlich ins Handgepäck, mit isolierten Polen und vor Hitze geschützt. Auch ihr Limit von 20 zählt die Batterietypen zusammen.
Ein eingebauter Lithium-Ionen-Akku über 100 bis höchstens 160 Wh je Batterie braucht vorherige Zustimmung der Airline. Für lose Lithium-Ionen-Ersatzakkus in diesem Bereich gelten zusätzlich höchstens zwei je Person und Kabinentransport. Über 160 Wh ist die gewöhnliche Lampe mit dieser Batterie vom Passagiergepäck ausgeschlossen. Mehr als 2 g Lithium-Metall in der gewöhnlichen Lampe fallen ebenfalls nicht unter die Geräteerlaubnis; die Ausnahme bis 8 g betrifft medizinische Geräte.
Tauchlampen und Geräte, die extreme Hitze erzeugen können, haben einen eigenen Abschnitt bei den drei Betreibern. Sie verlangen vorherige Genehmigung, Transport nur in der Kabine und elektrische Trennung von Batterie und wärmeerzeugendem Teil. Entfernen Sie dafür nach Anleitung die Batterie, das Heizelement oder eine andere geeignete Komponente. Für eine Batterie, die nach der Trennung in der Lampe bleibt, gelten die Regeln für Geräte mit eingebauten Batterien. Eine entfernte Batterie packen Sie nach den Regeln für lose Zellen.
Ein Ladeetui mit eigener Batterie oder eine Lampe mit Funktion als Stromquelle für andere Geräte braucht eine separate Beurteilung. Übertragen Sie die Geräteerlaubnis nicht automatisch auf eine Powerbank. Wenn das Handgepäck am Gate in den Frachtraum soll, nehmen Sie lose Batterien heraus und klären Sie die Lampe mit dem Personal.
Deutschland, Österreich und Schweiz
Die Länderabschnitte unten zeigen die internationale Gefahrgutgrundlage getrennt von konkreten Airline-Bedingungen. Sie sind keine pauschale Sicherheits- oder Zollfreigabe. Die tatsächliche Konstruktion bleibt relevant. Bundespolizei, BMI und BAZL verbieten stumpfe Gegenstände mit erheblichem Verletzungspotential in der Kabine. Eine als Schlagwaffe gebaute Lampe ist anhand dieser Kategorie zu beurteilen; die Aufschrift "taktisch" allein reicht nicht.
Für Wien VIE gibt es eine zusätzliche, örtliche Antwort. Die Sicherheitskontrolle nennt elektronische Geräte ausdrücklich als im Handgepäck erlaubt. Eine kleine gewöhnliche Taschenlampe wird hier dieser Kategorie zugeordnet. Gefährlich erscheinende Gegenstände können trotzdem zurückgewiesen werden. Dieser VIE-Nachweis ersetzt weder die Batteriebedingungen noch eine Entscheidung der Airline und wird nicht auf andere Flughäfen übertragen.
Prüfen Sie bei Codeshare-Flügen die ausführende Fluggesellschaft. Die Übereinstimmung von Lufthansa, Austrian und SWISS bestätigt deren jeweilige Regeln, keine unabhängige Freigabe für sämtliche DACH-Flüge. Der Transport am Körper bleibt in den Gefahrgutabschnitten getrennt ausgewiesen; daraus folgt keine zusätzliche Betreibererlaubnis.
Quellen und Stand
Geprüft am 3. Oktober 2026. Die 2026-Gefahrgutunterlagen werden hier nur bis 31. Dezember 2026 angewendet. Bei einer späteren Reise prüfen Sie das passende neue Regelwerk. HTML-Seiten der Betreiber nennen kein eindeutiges Veröffentlichungsdatum.
- Technical Instructions 2025/2026, Addendum No. 1 (ICAO)
- DGR 67, Tabelle 2.3.A (IATA)
- Passengers Travelling with Lithium Batteries (IATA)
- Elektronische Geräte und Ersatzbatterien (Bundesamt für Zivilluftfahrt BAZL)
- Elektronische Geräte und Batterien (Lufthansa)
- Elektronische Geräte und Batterien (Austrian Airlines)
- Elektronische Geräte und Batterien (SWISS)
- Verbotene Gegenstände (Bundespolizei)
- Liste der verbotenen Gegenstände für Fluggäste und Handgepäck (Bundesministerium für Inneres)
- Waffen und stumpfe Gegenstände (Bundesamt für Zivilluftfahrt BAZL)
- Verbotene Gegenstände (Flughafen Wien / VIAS)
So packen Sie Ihre Taschenlampe
Lesen Sie Batterieart, Wh oder Lithiumgehalt ab und unterscheiden Sie eingebaute von losen Zellen. Melden Sie eine Tauchlampe oder einen Lithium-Ionen-Akku über 100 bis 160 Wh bei der ausführenden Airline an.
Schalten Sie die Lampe aus, sichern Sie den Einschaltknopf und verpacken Sie sie gepolstert.
Packen Sie lose Zellen einzeln mit isolierten Polen ins Handgepäck. Prüfen Sie ein Ladeetui oder eine Powerbank als eigenes Gerät.
Häufige Fragen
Darf eine Taschenlampe mit AA-Batterien in den Koffer?
Bei Lufthansa, Austrian Airlines und SWISS ja, wenn trockene Alkali- oder NiMH-Zellen in der gewöhnlichen Lampe stecken. Schalten Sie das Gerät vollständig aus und schützen Sie es gepolstert vor Schäden und Einschalten. Herausgenommene oder zusätzliche Zellen gehören bei diesen Airlines ins Handgepäck.
Wie berechne ich die Wattstunden des Akkus?
Multiplizieren Sie die Nennspannung in Volt mit der Kapazität in Amperestunden. Bei einer Angabe in mAh teilen Sie das Ergebnis durch 1.000. Nutzen Sie die Nennspannung des Akkus und halten Sie das Etikett oder Herstellerunterlagen bereit.
Darf ich Lithium-Ersatzakkus mitnehmen?
Nur in der Kabine und einzeln gegen Kurzschluss geschützt. Bis 100 Wh je Akku gilt nach IATA grundsätzlich ein Gesamtlimit von 20 Ersatzbatterien aller Typen je Person; eine höhere Zahl braucht Zustimmung. Über 100 bis 160 Wh sind höchstens zwei Lithium-Ionen-Ersatzakkus je Person mit vorheriger Zustimmung der Airline möglich. Powerbanks und Ladeetuis prüfen Sie separat.
Gelten für eine Tauchlampe dieselben Regeln?
Lufthansa, Austrian Airlines und SWISS verlangen eine vorherige Genehmigung und erlauben Tauchlampen nur in der Kabine. Schalten Sie die Lampe aus und trennen Sie Batterie und wärmeerzeugenden Teil elektrisch durch Entfernen eines geeigneten Bauteils. Bleibt die Batterie nach der Trennung in der Lampe, gelten die Regeln für eingebaute Batterien. Entfernte Batterien unterliegen den Regeln für lose Batterien.
Ist eine taktische Taschenlampe automatisch verboten?
Die Bezeichnung entscheidet nicht allein. Eine Konstruktion, die als Schlagwaffe schwere Verletzungen verursachen kann, fällt unter die Sicherheitsverbote für stumpfe Gegenstände in Deutschland, Österreich und der Schweiz. Lassen Sie ein solches Modell vor dem Flug konkret beurteilen. Die Batterieerlaubnis beantwortet diese Sicherheitsfrage nicht.
Prüfdatum der Quellen
- Elektronische Geräte und Batterien:
- Elektronische Geräte und Ersatzbatterien:
- Waffen und stumpfe Gegenstände:
- Liste der verbotenen Gegenstände für Fluggäste und Handgepäck:
- Verbotene Gegenstände:
- Passengers Travelling with Lithium Batteries:
- DGR 67, Tabelle 2.3.A:
- Technical Instructions 2025/2026, Addendum No. 1:
- Elektronische Geräte und Batterien:
- Elektronische Geräte und Batterien:
- Verbotene Gegenstände: