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Haushaltsaerosole

Darf Sprühstärke ins Flugzeug?

Sprühstärke in einer entzündbaren oder giftigen Aerosoldose dürfen Sie bei Lufthansa, Austrian und SWISS weder im Handgepäck noch im Aufgabegepäck mitnehmen. Ein ungiftiges, nicht entzündbares Haushaltsaerosol der Klasse 2.2 ohne Nebengefahr kann mit Mengenlimits und geschütztem Ventil mitfliegen. Prüfen Sie dafür das konkrete Produkt.

Handgepäck

Mit Bedingungen

Bei konventioneller Kontrolle höchstens 100 ml Fassungsvermögen je Dose im transparenten, wiederverschließbaren 1-l-Beutel. Zusätzlich müssen Klasse, Nettomenge und Ventilschutz zur Airline-Regel passen.

Aufgabegepäck

Mit Bedingungen

Nur ungiftiges, nicht entzündbares Haushaltsaerosol der Klasse 2.2 ohne Nebengefahr. Netto bis 0,5 kg oder 0,5 l je Artikel und zusammen 2 kg oder 2 l pro Person über beide Gepäckarten; Ventil schützen.

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Die Dose mit Treibgas und trockene Wäschestärke brauchen getrennte Bewertungen.
Infografik
Sprühstärke. Beide Gepäckarten mit Bedingungen, ausschließlich nicht entzündbares, ungiftiges Haushaltsaerosol der Klasse 2.2 ohne Nebengefahr. DE + Lufthansa (LH) · AT + Austrian (OS) · CH + SWISS (LX) Hauptkarten: konventionelle Sicherheitskontrolle und diese Airlines. Dose bis 100 ml Fassungsvermögen. Ein transparenter 1-l-Beutel. Verschließbar, ein Beutel je Person. Netto je Artikel bis 0,5 kg / 0,5 l. Zusammen bis 2 kg oder 2 l. Pro Person, über alle Gepäckstücke. Nur nicht entzündbare, ungiftige Haushaltsaerosole der Klasse 2.2 ohne Nebengefahr, für Ihren persönlichen Heimgebrauch. Netto je Artikel bis 0,5 kg oder 0,5 l; zusammen bis 2 kg oder 2 l pro Person. Alle erfassten nicht radioaktiven Arzneimittel, Toilettenartikel und erlaubten Sport- und Haushaltsaerosole zählen zusammen, über beide Gepäckarten. Schützen Sie das Ventil vor unbeabsichtigtem Sprühen, etwa mit einer Kappe. Entzündbare oder giftige Sprühstärke ist in beiden Gepäckarten verboten. Sprühstärke ist kein Kosmetikartikel. Eine Schutzkappe erlaubt keine Ausnahme. Ausnahme München + Lufthansa: MUC: seit 18.09.2026 an allen Kontrollen Behälter bis 2 l; ohne 1-l-Beutel. Airline: weiter bis 0,5 kg / 0,5 l netto je Artikel. Je Behälter zählt Fassungsvermögen. Mehrere Behälter sind möglich. Bleibt im Handgepäck; zusätzliche Prüfung oder Ablehnung möglich. Ausnahme Wien + Austrian: VIE: zentrale CT-Kontrollen aller Terminals Seit 03.07.2026 Behälter bis 2 l; ohne 1-l-Beutel. Airline: weiter bis 0,5 kg / 0,5 l netto je Artikel. Fassungsvermögen je Behälter; Flüssigkeiten bleiben im Handgepäck. Zusätzliche Prüfungen möglich; weitere Kontrollen separat prüfen. Trockene Stärke ist ein anderer Gegenstand. Prüfen Sie deren Regeln separat. Pumpflaschen ohne Treibgas sind kein Aerosol. Für flüssigen Inhalt gilt im Handgepäck die jeweilige Flüssigkeitskontrolle. Beide Varianten sind von den Hauptkarten für Haushaltsaerosole ausgenommen. Am Körper: nicht gesondert bestätigt. Die Angaben der Hauptkarten betreffen Hand- und Aufgabegepäck. Andere Airlines und Umsteigekontrollen separat prüfen. Zoll ist nicht erfasst.
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Besondere Regeln nach Land, Flughafen, Airline und Ausführung

Was gilt für Ihren Flug?

Wählen Sie Land, Flughafen und Airline und suchen Sie nach Ihrer Ausführung. Bei einer erneuten Kontrolle nach dem Umstieg prüfen Sie auch den dortigen Flughafen.

Ihre Reise und Ihr Gegenstand

5 passende Kombinationen · 3 Antworten

Handgepäck

Mit Bedingungen

Aufgabegepäck

Mit Bedingungen

Am Körper

Nicht geklärt

Allgemeine Regeln stehen neben den Regeln der Airline und des Flughafens.

Deutschland · Lufthansa · konventionelle Kontrolle · Haushaltsaerosol Klasse 2.2 ohne Nebengefahr · gleiche Bedingungen für 3 KombinationenHandgepäck: Mit BedingungenAufgabegepäck: Mit Bedingungen

Handgepäck

Antwort

  • Sicherheitskontrolle: Bedingt
    • Die Kontrollgrenzen erlauben kein entzündbares oder giftiges Haushaltsaerosol. Die Einstufung und Transportlimits der ausführenden Airline gelten zusätzlich.
    • Bei konventioneller Kontrolle höchstens 100 ml Fassungsvermögen je Dose. Auch eine fast leere größere Dose erfüllt diesen Grenzwert nicht.
    • Alle Flüssigkeiten, Aerosole und Gele müssen locker in einen transparenten, wiederverschließbaren Beutel bis 1 l passen. Höchstens ein solcher Beutel pro Person; bei konventioneller Kontrolle separat vorzeigen.
  • Genehmigung der Fluggesellschaft: Bedingt
    • Prüfen Sie die Herstellerangaben zur Lufttransportklasse des konkreten Produkts. Die Werbeangabe "nicht brennbar" oder eine kleine Reisedose ersetzt die Einstufung nicht. Trockene Stärke und eine mechanische Pumpe ohne Druckgas werden separat beurteilt.
    • Nur für den persönlichen Heimgebrauch: ungiftiges und nicht entzündbares Aerosol der Gefahrenunterklasse 2.2 ohne Nebengefahr. Entzündbare, giftige oder sonst nicht von dieser Ausnahme erfasste gefährliche Sprühstärke ist in beiden Gepäckarten verboten. Die kosmetische Ausnahme für Haarspray gilt nicht für Wäschestärke.
    • Netto höchstens 0,5 kg oder 0,5 l je Artikel. Zusammen netto höchstens 2 kg oder 2 l pro Person für alle erfassten Toilettenartikel, nicht radioaktiven Arzneimittel und zulässigen Sport- oder Haushaltsaerosole, über Hand- und Aufgabegepäck zusammen.
    • Das Sprühventil muss mit einer Kappe oder einer anderen geeigneten Vorrichtung gegen versehentliche Freisetzung geschützt sein. Eine Schutzkappe ändert die Transportklasse nicht.

Aufgabegepäck

Antwort

  • Genehmigung der Fluggesellschaft: Bedingt
    • Prüfen Sie die Herstellerangaben zur Lufttransportklasse des konkreten Produkts. Die Werbeangabe "nicht brennbar" oder eine kleine Reisedose ersetzt die Einstufung nicht. Trockene Stärke und eine mechanische Pumpe ohne Druckgas werden separat beurteilt.
    • Nur für den persönlichen Heimgebrauch: ungiftiges und nicht entzündbares Aerosol der Gefahrenunterklasse 2.2 ohne Nebengefahr. Entzündbare, giftige oder sonst nicht von dieser Ausnahme erfasste gefährliche Sprühstärke ist in beiden Gepäckarten verboten. Die kosmetische Ausnahme für Haarspray gilt nicht für Wäschestärke.
    • Netto höchstens 0,5 kg oder 0,5 l je Artikel. Zusammen netto höchstens 2 kg oder 2 l pro Person für alle erfassten Toilettenartikel, nicht radioaktiven Arzneimittel und zulässigen Sport- oder Haushaltsaerosole, über Hand- und Aufgabegepäck zusammen.
    • Das Sprühventil muss mit einer Kappe oder einer anderen geeigneten Vorrichtung gegen versehentliche Freisetzung geschützt sein. Eine Schutzkappe ändert die Transportklasse nicht.

Am Körper

Keine sichere Antwort

  • Regelwerk: Die Quellen reichen für eine sichere Antwort nicht aus.

Flüge und Quellen

Deutschland · Lufthansa · konventionelle Kontrolle · Haushaltsaerosol Klasse 2.2 ohne Nebengefahr
Abflugland
Deutschland
Fluggesellschaft
Lufthansa

Handgepäck

Antwort

  • Sicherheitskontrolle: Bedingt
    • Die Kontrollgrenzen erlauben kein entzündbares oder giftiges Haushaltsaerosol. Die Einstufung und Transportlimits der ausführenden Airline gelten zusätzlich.
    • Bei konventioneller Kontrolle höchstens 100 ml Fassungsvermögen je Dose. Auch eine fast leere größere Dose erfüllt diesen Grenzwert nicht.
    • Alle Flüssigkeiten, Aerosole und Gele müssen locker in einen transparenten, wiederverschließbaren Beutel bis 1 l passen. Höchstens ein solcher Beutel pro Person; bei konventioneller Kontrolle separat vorzeigen.
  • Genehmigung der Fluggesellschaft: Bedingt
    • Prüfen Sie die Herstellerangaben zur Lufttransportklasse des konkreten Produkts. Die Werbeangabe "nicht brennbar" oder eine kleine Reisedose ersetzt die Einstufung nicht. Trockene Stärke und eine mechanische Pumpe ohne Druckgas werden separat beurteilt.
    • Nur für den persönlichen Heimgebrauch: ungiftiges und nicht entzündbares Aerosol der Gefahrenunterklasse 2.2 ohne Nebengefahr. Entzündbare, giftige oder sonst nicht von dieser Ausnahme erfasste gefährliche Sprühstärke ist in beiden Gepäckarten verboten. Die kosmetische Ausnahme für Haarspray gilt nicht für Wäschestärke.
    • Netto höchstens 0,5 kg oder 0,5 l je Artikel. Zusammen netto höchstens 2 kg oder 2 l pro Person für alle erfassten Toilettenartikel, nicht radioaktiven Arzneimittel und zulässigen Sport- oder Haushaltsaerosole, über Hand- und Aufgabegepäck zusammen.
    • Das Sprühventil muss mit einer Kappe oder einer anderen geeigneten Vorrichtung gegen versehentliche Freisetzung geschützt sein. Eine Schutzkappe ändert die Transportklasse nicht.

Quellen

Aufgabegepäck

Antwort

  • Genehmigung der Fluggesellschaft: Bedingt
    • Prüfen Sie die Herstellerangaben zur Lufttransportklasse des konkreten Produkts. Die Werbeangabe "nicht brennbar" oder eine kleine Reisedose ersetzt die Einstufung nicht. Trockene Stärke und eine mechanische Pumpe ohne Druckgas werden separat beurteilt.
    • Nur für den persönlichen Heimgebrauch: ungiftiges und nicht entzündbares Aerosol der Gefahrenunterklasse 2.2 ohne Nebengefahr. Entzündbare, giftige oder sonst nicht von dieser Ausnahme erfasste gefährliche Sprühstärke ist in beiden Gepäckarten verboten. Die kosmetische Ausnahme für Haarspray gilt nicht für Wäschestärke.
    • Netto höchstens 0,5 kg oder 0,5 l je Artikel. Zusammen netto höchstens 2 kg oder 2 l pro Person für alle erfassten Toilettenartikel, nicht radioaktiven Arzneimittel und zulässigen Sport- oder Haushaltsaerosole, über Hand- und Aufgabegepäck zusammen.
    • Das Sprühventil muss mit einer Kappe oder einer anderen geeigneten Vorrichtung gegen versehentliche Freisetzung geschützt sein. Eine Schutzkappe ändert die Transportklasse nicht.

Quellen

Am Körper

Keine sichere Antwort

  • Regelwerk: Die Quellen reichen für eine sichere Antwort nicht aus.

Quellen

Quelle fehlt.

Österreich · Austrian Airlines · konventionelle Kontrolle · Haushaltsaerosol Klasse 2.2 ohne Nebengefahr
Abflugland
Österreich
Fluggesellschaft
Austrian Airlines

Handgepäck

Antwort

  • Sicherheitskontrolle: Bedingt
    • Die Kontrollgrenzen erlauben kein entzündbares oder giftiges Haushaltsaerosol. Die Einstufung und Transportlimits der ausführenden Airline gelten zusätzlich.
    • Bei konventioneller Kontrolle höchstens 100 ml Fassungsvermögen je Dose. Auch eine fast leere größere Dose erfüllt diesen Grenzwert nicht.
    • Alle Flüssigkeiten, Aerosole und Gele müssen locker in einen transparenten, wiederverschließbaren Beutel bis 1 l passen. Höchstens ein solcher Beutel pro Person; bei konventioneller Kontrolle separat vorzeigen.
  • Genehmigung der Fluggesellschaft: Bedingt
    • Prüfen Sie die Herstellerangaben zur Lufttransportklasse des konkreten Produkts. Die Werbeangabe "nicht brennbar" oder eine kleine Reisedose ersetzt die Einstufung nicht. Trockene Stärke und eine mechanische Pumpe ohne Druckgas werden separat beurteilt.
    • Nur für den persönlichen Heimgebrauch: ungiftiges und nicht entzündbares Aerosol der Gefahrenunterklasse 2.2 ohne Nebengefahr. Entzündbare, giftige oder sonst nicht von dieser Ausnahme erfasste gefährliche Sprühstärke ist in beiden Gepäckarten verboten. Die kosmetische Ausnahme für Haarspray gilt nicht für Wäschestärke.
    • Netto höchstens 0,5 kg oder 0,5 l je Artikel. Zusammen netto höchstens 2 kg oder 2 l pro Person für alle erfassten Toilettenartikel, nicht radioaktiven Arzneimittel und zulässigen Sport- oder Haushaltsaerosole, über Hand- und Aufgabegepäck zusammen.
    • Das Sprühventil muss mit einer Kappe oder einer anderen geeigneten Vorrichtung gegen versehentliche Freisetzung geschützt sein. Eine Schutzkappe ändert die Transportklasse nicht.

Quellen

Aufgabegepäck

Antwort

  • Genehmigung der Fluggesellschaft: Bedingt
    • Prüfen Sie die Herstellerangaben zur Lufttransportklasse des konkreten Produkts. Die Werbeangabe "nicht brennbar" oder eine kleine Reisedose ersetzt die Einstufung nicht. Trockene Stärke und eine mechanische Pumpe ohne Druckgas werden separat beurteilt.
    • Nur für den persönlichen Heimgebrauch: ungiftiges und nicht entzündbares Aerosol der Gefahrenunterklasse 2.2 ohne Nebengefahr. Entzündbare, giftige oder sonst nicht von dieser Ausnahme erfasste gefährliche Sprühstärke ist in beiden Gepäckarten verboten. Die kosmetische Ausnahme für Haarspray gilt nicht für Wäschestärke.
    • Netto höchstens 0,5 kg oder 0,5 l je Artikel. Zusammen netto höchstens 2 kg oder 2 l pro Person für alle erfassten Toilettenartikel, nicht radioaktiven Arzneimittel und zulässigen Sport- oder Haushaltsaerosole, über Hand- und Aufgabegepäck zusammen.
    • Das Sprühventil muss mit einer Kappe oder einer anderen geeigneten Vorrichtung gegen versehentliche Freisetzung geschützt sein. Eine Schutzkappe ändert die Transportklasse nicht.

Quellen

Am Körper

Keine sichere Antwort

  • Regelwerk: Die Quellen reichen für eine sichere Antwort nicht aus.

Quellen

Quelle fehlt.

Schweiz · SWISS · konventionelle Kontrolle · Haushaltsaerosol Klasse 2.2 ohne Nebengefahr
Abflugland
Schweiz
Fluggesellschaft
SWISS

Handgepäck

Antwort

  • Sicherheitskontrolle: Bedingt
    • Die Kontrollgrenzen erlauben kein entzündbares oder giftiges Haushaltsaerosol. Die Einstufung und Transportlimits der ausführenden Airline gelten zusätzlich.
    • Bei konventioneller Kontrolle höchstens 100 ml Fassungsvermögen je Dose. Auch eine fast leere größere Dose erfüllt diesen Grenzwert nicht.
    • Alle Flüssigkeiten, Aerosole und Gele müssen locker in einen transparenten, wiederverschließbaren Beutel bis 1 l passen. Höchstens ein solcher Beutel pro Person; bei konventioneller Kontrolle separat vorzeigen.
  • Genehmigung der Fluggesellschaft: Bedingt
    • Prüfen Sie die Herstellerangaben zur Lufttransportklasse des konkreten Produkts. Die Werbeangabe "nicht brennbar" oder eine kleine Reisedose ersetzt die Einstufung nicht. Trockene Stärke und eine mechanische Pumpe ohne Druckgas werden separat beurteilt.
    • Nur für den persönlichen Heimgebrauch: ungiftiges und nicht entzündbares Aerosol der Gefahrenunterklasse 2.2 ohne Nebengefahr. Entzündbare, giftige oder sonst nicht von dieser Ausnahme erfasste gefährliche Sprühstärke ist in beiden Gepäckarten verboten. Die kosmetische Ausnahme für Haarspray gilt nicht für Wäschestärke.
    • Netto höchstens 0,5 kg oder 0,5 l je Artikel. Zusammen netto höchstens 2 kg oder 2 l pro Person für alle erfassten Toilettenartikel, nicht radioaktiven Arzneimittel und zulässigen Sport- oder Haushaltsaerosole, über Hand- und Aufgabegepäck zusammen.
    • Das Sprühventil muss mit einer Kappe oder einer anderen geeigneten Vorrichtung gegen versehentliche Freisetzung geschützt sein. Eine Schutzkappe ändert die Transportklasse nicht.

Quellen

Aufgabegepäck

Antwort

  • Genehmigung der Fluggesellschaft: Bedingt
    • Prüfen Sie die Herstellerangaben zur Lufttransportklasse des konkreten Produkts. Die Werbeangabe "nicht brennbar" oder eine kleine Reisedose ersetzt die Einstufung nicht. Trockene Stärke und eine mechanische Pumpe ohne Druckgas werden separat beurteilt.
    • Nur für den persönlichen Heimgebrauch: ungiftiges und nicht entzündbares Aerosol der Gefahrenunterklasse 2.2 ohne Nebengefahr. Entzündbare, giftige oder sonst nicht von dieser Ausnahme erfasste gefährliche Sprühstärke ist in beiden Gepäckarten verboten. Die kosmetische Ausnahme für Haarspray gilt nicht für Wäschestärke.
    • Netto höchstens 0,5 kg oder 0,5 l je Artikel. Zusammen netto höchstens 2 kg oder 2 l pro Person für alle erfassten Toilettenartikel, nicht radioaktiven Arzneimittel und zulässigen Sport- oder Haushaltsaerosole, über Hand- und Aufgabegepäck zusammen.
    • Das Sprühventil muss mit einer Kappe oder einer anderen geeigneten Vorrichtung gegen versehentliche Freisetzung geschützt sein. Eine Schutzkappe ändert die Transportklasse nicht.

Quellen

Am Körper

Keine sichere Antwort

  • Regelwerk: Die Quellen reichen für eine sichere Antwort nicht aus.

Quellen

Quelle fehlt.

München MUC · alle Kontrollen · Lufthansa · Haushaltsaerosol Klasse 2.2 ohne NebengefahrHandgepäck: Mit BedingungenAufgabegepäck: Mit Bedingungen

Handgepäck

Antwort

  • Sicherheitskontrolle: Bedingt
    • Zusätzliche Prüfungen und eine Verweigerung aus Sicherheitsgründen bleiben möglich. Die Airline-Grenze von 0,5 kg oder 0,5 l netto je Artikel sowie die Aerosolklassifizierung gelten weiterhin. Bei Umstieg und Rückflug gilt die jeweilige nächste Kontrolle.
    • MUC: Seit 18.09.2026 an sämtlichen Sicherheitskontrollstellen Flüssigkeitsbehälter bis 2 l Fassungsvermögen je Behälter. Mehrere Behälter möglich; Flüssigkeiten können im Handgepäck bleiben. Kein 1-l-Beutel erforderlich.
  • Genehmigung der Fluggesellschaft: Bedingt
    • Prüfen Sie die Herstellerangaben zur Lufttransportklasse des konkreten Produkts. Die Werbeangabe "nicht brennbar" oder eine kleine Reisedose ersetzt die Einstufung nicht. Trockene Stärke und eine mechanische Pumpe ohne Druckgas werden separat beurteilt.
    • Nur für den persönlichen Heimgebrauch: ungiftiges und nicht entzündbares Aerosol der Gefahrenunterklasse 2.2 ohne Nebengefahr. Entzündbare, giftige oder sonst nicht von dieser Ausnahme erfasste gefährliche Sprühstärke ist in beiden Gepäckarten verboten. Die kosmetische Ausnahme für Haarspray gilt nicht für Wäschestärke.
    • Netto höchstens 0,5 kg oder 0,5 l je Artikel. Zusammen netto höchstens 2 kg oder 2 l pro Person für alle erfassten Toilettenartikel, nicht radioaktiven Arzneimittel und zulässigen Sport- oder Haushaltsaerosole, über Hand- und Aufgabegepäck zusammen.
    • Das Sprühventil muss mit einer Kappe oder einer anderen geeigneten Vorrichtung gegen versehentliche Freisetzung geschützt sein. Eine Schutzkappe ändert die Transportklasse nicht.

Aufgabegepäck

Antwort

  • Genehmigung der Fluggesellschaft: Bedingt
    • Prüfen Sie die Herstellerangaben zur Lufttransportklasse des konkreten Produkts. Die Werbeangabe "nicht brennbar" oder eine kleine Reisedose ersetzt die Einstufung nicht. Trockene Stärke und eine mechanische Pumpe ohne Druckgas werden separat beurteilt.
    • Nur für den persönlichen Heimgebrauch: ungiftiges und nicht entzündbares Aerosol der Gefahrenunterklasse 2.2 ohne Nebengefahr. Entzündbare, giftige oder sonst nicht von dieser Ausnahme erfasste gefährliche Sprühstärke ist in beiden Gepäckarten verboten. Die kosmetische Ausnahme für Haarspray gilt nicht für Wäschestärke.
    • Netto höchstens 0,5 kg oder 0,5 l je Artikel. Zusammen netto höchstens 2 kg oder 2 l pro Person für alle erfassten Toilettenartikel, nicht radioaktiven Arzneimittel und zulässigen Sport- oder Haushaltsaerosole, über Hand- und Aufgabegepäck zusammen.
    • Das Sprühventil muss mit einer Kappe oder einer anderen geeigneten Vorrichtung gegen versehentliche Freisetzung geschützt sein. Eine Schutzkappe ändert die Transportklasse nicht.

Am Körper

Keine sichere Antwort

  • Regelwerk: Die Quellen reichen für eine sichere Antwort nicht aus.

Flüge und Quellen

München MUC · alle Kontrollen · Lufthansa · Haushaltsaerosol Klasse 2.2 ohne Nebengefahr
Abflugland
Deutschland
Flughafen
MUC
Fluggesellschaft
Lufthansa

Handgepäck

Antwort

  • Sicherheitskontrolle: Bedingt
    • Zusätzliche Prüfungen und eine Verweigerung aus Sicherheitsgründen bleiben möglich. Die Airline-Grenze von 0,5 kg oder 0,5 l netto je Artikel sowie die Aerosolklassifizierung gelten weiterhin. Bei Umstieg und Rückflug gilt die jeweilige nächste Kontrolle.
    • MUC: Seit 18.09.2026 an sämtlichen Sicherheitskontrollstellen Flüssigkeitsbehälter bis 2 l Fassungsvermögen je Behälter. Mehrere Behälter möglich; Flüssigkeiten können im Handgepäck bleiben. Kein 1-l-Beutel erforderlich.
  • Genehmigung der Fluggesellschaft: Bedingt
    • Prüfen Sie die Herstellerangaben zur Lufttransportklasse des konkreten Produkts. Die Werbeangabe "nicht brennbar" oder eine kleine Reisedose ersetzt die Einstufung nicht. Trockene Stärke und eine mechanische Pumpe ohne Druckgas werden separat beurteilt.
    • Nur für den persönlichen Heimgebrauch: ungiftiges und nicht entzündbares Aerosol der Gefahrenunterklasse 2.2 ohne Nebengefahr. Entzündbare, giftige oder sonst nicht von dieser Ausnahme erfasste gefährliche Sprühstärke ist in beiden Gepäckarten verboten. Die kosmetische Ausnahme für Haarspray gilt nicht für Wäschestärke.
    • Netto höchstens 0,5 kg oder 0,5 l je Artikel. Zusammen netto höchstens 2 kg oder 2 l pro Person für alle erfassten Toilettenartikel, nicht radioaktiven Arzneimittel und zulässigen Sport- oder Haushaltsaerosole, über Hand- und Aufgabegepäck zusammen.
    • Das Sprühventil muss mit einer Kappe oder einer anderen geeigneten Vorrichtung gegen versehentliche Freisetzung geschützt sein. Eine Schutzkappe ändert die Transportklasse nicht.

Quellen

Aufgabegepäck

Antwort

  • Genehmigung der Fluggesellschaft: Bedingt
    • Prüfen Sie die Herstellerangaben zur Lufttransportklasse des konkreten Produkts. Die Werbeangabe "nicht brennbar" oder eine kleine Reisedose ersetzt die Einstufung nicht. Trockene Stärke und eine mechanische Pumpe ohne Druckgas werden separat beurteilt.
    • Nur für den persönlichen Heimgebrauch: ungiftiges und nicht entzündbares Aerosol der Gefahrenunterklasse 2.2 ohne Nebengefahr. Entzündbare, giftige oder sonst nicht von dieser Ausnahme erfasste gefährliche Sprühstärke ist in beiden Gepäckarten verboten. Die kosmetische Ausnahme für Haarspray gilt nicht für Wäschestärke.
    • Netto höchstens 0,5 kg oder 0,5 l je Artikel. Zusammen netto höchstens 2 kg oder 2 l pro Person für alle erfassten Toilettenartikel, nicht radioaktiven Arzneimittel und zulässigen Sport- oder Haushaltsaerosole, über Hand- und Aufgabegepäck zusammen.
    • Das Sprühventil muss mit einer Kappe oder einer anderen geeigneten Vorrichtung gegen versehentliche Freisetzung geschützt sein. Eine Schutzkappe ändert die Transportklasse nicht.

Quellen

Am Körper

Keine sichere Antwort

  • Regelwerk: Die Quellen reichen für eine sichere Antwort nicht aus.

Quellen

Quelle fehlt.

Wien VIE · zentrale CT-Kontrollen · Austrian Airlines · Haushaltsaerosol Klasse 2.2 ohne NebengefahrHandgepäck: Mit BedingungenAufgabegepäck: Mit Bedingungen

Handgepäck

Antwort

  • Sicherheitskontrolle: Bedingt
    • Die Ausnahme gilt für diese zentralen CT-Kontrollen. Zusätzliche Prüfungen sind möglich. Die Airline-Grenze von 0,5 kg oder 0,5 l netto je Artikel sowie die Aerosolklassifizierung gelten weiterhin. Bei Umstieg und Rückflug gilt die jeweilige nächste Kontrolle.
    • VIE: Seit 03.07.2026 an den zentralen CT-Sicherheitskontrollen aller Terminals Behälter bis 2 l Fassungsvermögen. Flüssigkeiten können im Handgepäck bleiben; kein 1-l-Beutel erforderlich.
  • Genehmigung der Fluggesellschaft: Bedingt
    • Prüfen Sie die Herstellerangaben zur Lufttransportklasse des konkreten Produkts. Die Werbeangabe "nicht brennbar" oder eine kleine Reisedose ersetzt die Einstufung nicht. Trockene Stärke und eine mechanische Pumpe ohne Druckgas werden separat beurteilt.
    • Nur für den persönlichen Heimgebrauch: ungiftiges und nicht entzündbares Aerosol der Gefahrenunterklasse 2.2 ohne Nebengefahr. Entzündbare, giftige oder sonst nicht von dieser Ausnahme erfasste gefährliche Sprühstärke ist in beiden Gepäckarten verboten. Die kosmetische Ausnahme für Haarspray gilt nicht für Wäschestärke.
    • Netto höchstens 0,5 kg oder 0,5 l je Artikel. Zusammen netto höchstens 2 kg oder 2 l pro Person für alle erfassten Toilettenartikel, nicht radioaktiven Arzneimittel und zulässigen Sport- oder Haushaltsaerosole, über Hand- und Aufgabegepäck zusammen.
    • Das Sprühventil muss mit einer Kappe oder einer anderen geeigneten Vorrichtung gegen versehentliche Freisetzung geschützt sein. Eine Schutzkappe ändert die Transportklasse nicht.

Aufgabegepäck

Antwort

  • Genehmigung der Fluggesellschaft: Bedingt
    • Prüfen Sie die Herstellerangaben zur Lufttransportklasse des konkreten Produkts. Die Werbeangabe "nicht brennbar" oder eine kleine Reisedose ersetzt die Einstufung nicht. Trockene Stärke und eine mechanische Pumpe ohne Druckgas werden separat beurteilt.
    • Nur für den persönlichen Heimgebrauch: ungiftiges und nicht entzündbares Aerosol der Gefahrenunterklasse 2.2 ohne Nebengefahr. Entzündbare, giftige oder sonst nicht von dieser Ausnahme erfasste gefährliche Sprühstärke ist in beiden Gepäckarten verboten. Die kosmetische Ausnahme für Haarspray gilt nicht für Wäschestärke.
    • Netto höchstens 0,5 kg oder 0,5 l je Artikel. Zusammen netto höchstens 2 kg oder 2 l pro Person für alle erfassten Toilettenartikel, nicht radioaktiven Arzneimittel und zulässigen Sport- oder Haushaltsaerosole, über Hand- und Aufgabegepäck zusammen.
    • Das Sprühventil muss mit einer Kappe oder einer anderen geeigneten Vorrichtung gegen versehentliche Freisetzung geschützt sein. Eine Schutzkappe ändert die Transportklasse nicht.

Am Körper

Keine sichere Antwort

  • Regelwerk: Die Quellen reichen für eine sichere Antwort nicht aus.

Flüge und Quellen

Wien VIE · zentrale CT-Kontrollen · Austrian Airlines · Haushaltsaerosol Klasse 2.2 ohne Nebengefahr
Abflugland
Österreich
Flughafen
VIE
Fluggesellschaft
Austrian Airlines
Kontrollstelle
central-CT

Handgepäck

Antwort

  • Sicherheitskontrolle: Bedingt
    • Die Ausnahme gilt für diese zentralen CT-Kontrollen. Zusätzliche Prüfungen sind möglich. Die Airline-Grenze von 0,5 kg oder 0,5 l netto je Artikel sowie die Aerosolklassifizierung gelten weiterhin. Bei Umstieg und Rückflug gilt die jeweilige nächste Kontrolle.
    • VIE: Seit 03.07.2026 an den zentralen CT-Sicherheitskontrollen aller Terminals Behälter bis 2 l Fassungsvermögen. Flüssigkeiten können im Handgepäck bleiben; kein 1-l-Beutel erforderlich.
  • Genehmigung der Fluggesellschaft: Bedingt
    • Prüfen Sie die Herstellerangaben zur Lufttransportklasse des konkreten Produkts. Die Werbeangabe "nicht brennbar" oder eine kleine Reisedose ersetzt die Einstufung nicht. Trockene Stärke und eine mechanische Pumpe ohne Druckgas werden separat beurteilt.
    • Nur für den persönlichen Heimgebrauch: ungiftiges und nicht entzündbares Aerosol der Gefahrenunterklasse 2.2 ohne Nebengefahr. Entzündbare, giftige oder sonst nicht von dieser Ausnahme erfasste gefährliche Sprühstärke ist in beiden Gepäckarten verboten. Die kosmetische Ausnahme für Haarspray gilt nicht für Wäschestärke.
    • Netto höchstens 0,5 kg oder 0,5 l je Artikel. Zusammen netto höchstens 2 kg oder 2 l pro Person für alle erfassten Toilettenartikel, nicht radioaktiven Arzneimittel und zulässigen Sport- oder Haushaltsaerosole, über Hand- und Aufgabegepäck zusammen.
    • Das Sprühventil muss mit einer Kappe oder einer anderen geeigneten Vorrichtung gegen versehentliche Freisetzung geschützt sein. Eine Schutzkappe ändert die Transportklasse nicht.

Quellen

Aufgabegepäck

Antwort

  • Genehmigung der Fluggesellschaft: Bedingt
    • Prüfen Sie die Herstellerangaben zur Lufttransportklasse des konkreten Produkts. Die Werbeangabe "nicht brennbar" oder eine kleine Reisedose ersetzt die Einstufung nicht. Trockene Stärke und eine mechanische Pumpe ohne Druckgas werden separat beurteilt.
    • Nur für den persönlichen Heimgebrauch: ungiftiges und nicht entzündbares Aerosol der Gefahrenunterklasse 2.2 ohne Nebengefahr. Entzündbare, giftige oder sonst nicht von dieser Ausnahme erfasste gefährliche Sprühstärke ist in beiden Gepäckarten verboten. Die kosmetische Ausnahme für Haarspray gilt nicht für Wäschestärke.
    • Netto höchstens 0,5 kg oder 0,5 l je Artikel. Zusammen netto höchstens 2 kg oder 2 l pro Person für alle erfassten Toilettenartikel, nicht radioaktiven Arzneimittel und zulässigen Sport- oder Haushaltsaerosole, über Hand- und Aufgabegepäck zusammen.
    • Das Sprühventil muss mit einer Kappe oder einer anderen geeigneten Vorrichtung gegen versehentliche Freisetzung geschützt sein. Eine Schutzkappe ändert die Transportklasse nicht.

Quellen

Am Körper

Keine sichere Antwort

  • Regelwerk: Die Quellen reichen für eine sichere Antwort nicht aus.

Quellen

Quelle fehlt.

Produkt bestimmen

Prüfen Sie die genaue Produktbezeichnung, das Treibgas und Abschnitt 14 des Sicherheitsdatenblatts. Die Angabe für den Lufttransport muss zum konkreten Produkt passen. Beachten Sie auch die Gefahrenkennzeichnung auf der Dose. Bei unklarer Einstufung lassen Sie das Spray zunächst außerhalb des Gepäcks.

Schicken Sie der ausführenden Airline bei einer Rückfrage ein Foto der Dose und die Herstellerunterlagen. Ein Mittel zum Bügeln kann ein entzündbares Treibgas enthalten; der Verwendungszweck allein beantwortet die Transportfrage.

Eine Schutzkappe verhindert versehentliches Sprühen. Sie ändert weder die Transportklasse noch die Entzündbarkeit. Sprühstärke ist ein Haushaltsmittel für Textilien. Die Ausnahme für kosmetisches Haarspray lässt sich darauf nicht übertragen.

Handgepäck und Aufgabegepäck

Die Antworten gelten für Deutschland mit Lufthansa, Österreich mit Austrian und die Schweiz mit SWISS. Die drei Airlines erlauben in beiden Gepäckarten nur ungiftige, nicht entzündbare Haushaltsaerosole der Gefahrenunterklasse 2.2 ohne Nebengefahr. Die Anwendung auf Sprühstärke folgt aus dieser Produktkategorie; die Quellen nennen keine konkrete Stärke-Marke.

Für einen zulässigen Artikel gilt höchstens 0,5 kg oder 0,5 l Nettomenge. Alle erfassten Toilettenartikel, nicht radioaktiven Arzneimittel und zulässigen Sport- oder Haushaltsaerosole dürfen zusammen höchstens 2 kg oder 2 l netto pro Person ergeben. Zählen Sie Handgepäck und Aufgabegepäck zusammen. Sichern Sie den Sprühkopf gegen versehentliches Auslösen.

Bei einer konventionellen Kontrolle in DE, AT oder CH darf die Dose höchstens 100 ml fassen. Alle Flüssigkeiten, Aerosole und Gele müssen locker in einen transparenten, wiederverschließbaren Beutel bis 1 l passen; ein Beutel pro Person. Stellen Sie ihn bei der konventionellen Kontrolle separat bereit. Eine teilweise leere 300-ml-Dose erfüllt den Grenzwert nicht.

Im Aufgabegepäck entfällt diese 100-ml-Kontrollgrenze. Die Klasse-2.2-Bedingung, Nettolimits und der Ventilschutz gelten weiterhin. Ein entzündbarer Haushaltsspray wird durch das Aufgeben des Koffers nicht zulässig. Für einen separaten Transport am Körper liegt aus den verwendeten Airline-Angaben keine bestätigte Freigabe vor.

CT-Kontrollen in München und Wien

In München MUC sind seit 18. September 2026 an allen Sicherheitskontrollstellen Behälter bis 2 l Fassungsvermögen zugelassen. An den zentralen CT-Kontrollen aller Terminals in Wien VIE gilt seit 3. Juli 2026 ebenfalls ein Grenzwert von 2 l je Behälter. Dort können Flüssigkeiten im Handgepäck bleiben; ein 1-l-Beutel ist nicht erforderlich. Zusätzliche Prüfungen bleiben möglich.

Für Ihre zulässige Aerosoldose bleibt auch dort die Airline-Grenze von 0,5 kg oder 0,5 l netto je Artikel bestehen. CT erlaubt keine entzündbare Sprühstärke. Prüfen Sie bei Umstieg und Rückflug die nächste Kontrolle. Die Angaben für VIE betreffen die zentralen CT-Kontrollen und werden nicht auf jeden Transferkontrollpunkt übertragen.

Verpackung und Reiseplanung

Lassen Sie eine ausgeschlossene Dose zu Hause. Füllen Sie den Inhalt eines Druckbehälters nicht in eine kleinere Flasche um und entfernen Sie keine Kennzeichnung. Bei einer zulässigen Dose setzen Sie die Schutzkappe auf oder verwenden die vom Hersteller vorgesehene Ventilsicherung. Halten Sie die Originalkennzeichnung lesbar.

Fragen Sie Ihre Unterkunft nach einem Bügelservice oder einem geeigneten Produkt vor Ort. Prüfen Sie bei einem Ersatzprodukt Zusammensetzung und Gebrauchsanweisung. Packen Sie kein unbekanntes Spray ein, das Sie kurz vor der Abfahrt geliehen haben.

Kontrollieren Sie vor dem Rückflug auch Kulturbeutel und Taschen des Kleidersacks. Dort kann noch ein Spray liegen, das Sie während des Aufenthalts benutzt haben.

Andere Formen und verwandte Produkte

Trockene Wäschestärke ohne Treibgas ist ein eigener Produktfall. Lassen Sie sie in einer beschrifteten, gut geschlossenen Packung und prüfen Sie die Regeln für Pulver an Ihrem Ziel und bei einer erneuten Kontrolle. Für eine mechanische Pumpflasche ohne Druckgas müssen Sie die Flüssigkeit selbst beurteilen. Die Aerosolkarten auf dieser Seite geben für beide Formen keine Freigabe.

Insektizide und Sprühfarbe haben eigene Zusammensetzungen und Ausnahmen. Verwenden Sie die Antwort für Sprühstärke nicht für diese Produkte. Haarspray ist ein kosmetisches Aerosol mit einer anderen Produktzuordnung. Weitere Artikel finden Sie unter Gegenstände im Gepäck.

Länder und Airlines

Bundespolizei, BMI und BAZL beschreiben hier die konventionelle Flüssigkeitskontrolle. Die Airline-Regeln von Lufthansa, Austrian und SWISS ergänzen die Transportbedingungen. Für einen Flug mit einer anderen ausführenden Airline prüfen Sie deren Angaben separat, auch bei Codeshare. Die vorliegenden Antworten bestätigen keine Einfuhrregeln oder Nutzung des Produkts an Bord.

Eine kleine Reisedose, eine Kappe oder die Werbeangabe "nicht brennbar" reichen für eine Freigabe nicht aus. Maßgeblich ist die Einstufung des konkreten Produkts. Die amerikanische TSA-Antwort aus der englischen Vorlage gilt nicht als Regel für einen Abflug in DACH.

Quellen und Stand

Geprüft am 3. Oktober 2026. Die konkreten Grenzen stammen aus den folgenden Quellen; die Produktzuordnung zu Haushaltsaerosolen ist eine Ableitung.

Vor dem Packen prüfen

  1. Dose, Treibgas und Angaben zum Lufttransport bestimmen.

  2. Entzündbare, giftige oder nicht erfasste gefährliche Sprühstärke außerhalb des Gepäcks lassen.

  3. Für ein zulässiges Produkt Nettomengen zusammenzählen, Ventil sichern und die nächste Kontrolle, Airline und Rückflug prüfen.

Häufige Fragen

Darf eine Reisedose mit 100 ml mitfliegen?

Eine kleine Dose mit entzündbarem oder giftigem Inhalt bleibt ausgeschlossen. Für ein zulässiges Haushaltsaerosol gelten zusätzlich die Mengen- und Kontrollgrenzen.

Kann ich eine halb leere 300-ml-Dose ins Handgepäck nehmen?

Bei konventioneller Kontrolle zählt das Fassungsvermögen der Dose. 300 ml überschreiten die 100-ml-Grenze auch bei wenig Inhalt. Prüfen Sie CT-Kontrollen separat; Einstufung und Nettolimits der Airline bleiben bestehen.

Gilt die Ausnahme für Haarspray auch für Sprühstärke?

Sprühstärke für Textilien fällt unter Haushaltsaerosole. Dafür muss das Aerosol ungiftig und nicht entzündbar sein und zur Klasse 2.2 ohne Nebengefahr gehören.

Ist trockene Wäschestärke gleich zu behandeln?

Trockene Stärke ohne Treibgas ist ein anderer Produktfall. Prüfen Sie Pulverregeln und mögliche zusätzliche Kontrollen separat; die Aerosolkarten geben dafür keine Freigabe.

Prüfdatum der Quellen

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