Zum Inhalt springen
TakeOnAPlane

Deo, Haarspray und flüssige Kosmetik im Flugzeug

Deospray, Haarspray, Parfum und flüssiges Make-up werden beim Packen nach ihrer Form und Verpackung geprüft. Für die Kabine zählt die Flüssigkeitskontrolle; bei zulässigen Sprays und Kosmetika kommen Gefahrgutbedingungen hinzu. Eine 150-ml-Spraydose kann deshalb eine andere Antwort bekommen als ein fester Deo-Stick, obwohl beide zum gleichen Zweck dienen.

Kosmetikspray: Behältergröße, Gesamtmenge und Ventilschutz prüfen

Behälter und Produktform zuerst sortieren

Legen Sie Ihre Kosmetik vor dem Packen nach Form auseinander: Spraydose, Pumpflasche, Gel, Creme, Öl und feste Produkte. Lesen Sie auf jeder Verpackung Volumen beziehungsweise Nettomenge und die Produktbezeichnung. Die aufgedruckte Größe bleibt wichtig, auch wenn eine Dose fast leer ist. Eine technische Sprühdose für Ausrüstung bekommt nicht automatisch die Regeln eines Körperpflegeprodukts.

Öffnen Sie auch Geschenksets und sehen Sie jede Reisegröße einzeln an. Ein Set mit kleinem Lippenstift kann zusätzlich eine größere Flüssigflasche enthalten. Namen wie „Travel“ ersetzen die Volumenangabe nicht. Fotografieren Sie die ausgewählten Produkte, wenn Sie später noch wissen möchten, welche Variante Sie geprüft haben. So lässt sich eine neue Nachfüllflasche nicht versehentlich mit der alten Größe verwechseln.

Deutschland, Österreich und Schweiz: gewöhnliche Flüssigkeiten

Beim Abflug in Deutschland nennt die Bundespolizei für gewöhnliche Flüssigkeiten, Aerosole und Gele Behälter bis 100 ml im wiederverschließbaren Ein-Liter-Beutel. Dazu gehören auch viele Produkte, die sich eher wie Creme oder Paste anfühlen. Das österreichische Innenministerium beschreibt ebenfalls diese allgemeine Kontrolle. Für die Schweiz nennt das BAZL die entsprechende allgemeine Grundlage.

Diese gemeinsame Grundregel bestätigt keine besondere Scanner-Ausnahme an Ihrem konkreten Flughafen. Planen Sie für Frankfurt am Main, München, Berlin, Wien oder Genf anhand des tatsächlichen Abflugorts und prüfen Sie notwendige aktuelle Kontrollinformationen zusätzlich. Hin- und Rückflug können unterschiedliche Kontrollsituationen haben. Medizinische Flüssigkeiten und versiegelte Duty-free-Einkäufe haben eigene Voraussetzungen; eine gewöhnliche Kosmetikflasche erfüllt diese Ausnahmen nicht allein durch ihren Kaufpreis.

Sprays: 100 ml und Gefahrgutgrenzen getrennt beachten

Für die zulässigen medizinischen und kosmetischen Artikel beschreibt das BAZL eine gesamte Nettomenge von höchstens 2 kg oder 2 l und je Artikel höchstens 0,5 kg oder 0,5 l. Ventile von Aerosolen müssen gegen unbeabsichtigtes Auslösen geschützt werden. Die einzelnen Bedingungen gelten gemeinsam.

Bei Lufthansa, Austrian Airlines und SWISS sind entsprechend zulässige Toilettenartikel wie Haarspray und Parfum unter diesen Mengenbedingungen in beiden Gepäckarten aufgeführt. Das ist die Beförderungsregel des jeweiligen Unternehmens. An einer Kontrolle mit der gewöhnlichen Flüssigkeitsregel gilt zusätzlich die engere 100-ml-Behältergrenze. Andere ausführende Fluggesellschaften brauchen ihre eigene Prüfung.

Rechnen Sie die betroffenen Artikel für die gesamte mitgeführte Menge zusammen. Zwei getrennte Taschen erzeugen keinen neuen persönlichen Gesamtbetrag. Setzen Sie die Schutzkappe auf; eine Dose ohne geeigneten Ventilschutz ist durch ihre geringe Größe nicht automatisch passend verpackt.

Deo, Parfum und Haarspray im Vergleich

ProduktformVorbereitung für die KabineZusätzliche Frage
Deo als SprayBehältergröße und Flüssigkeitsbeutel prüfenAerosolmenge und Ventilschutz
Deo als Roll-on oder GelFlüssige beziehungsweise gelartige Form berücksichtigenDichtheit und Größe der Verpackung
Tatsächlich fester Deo-StickFeste Form von Creme oder Gel unterscheidenWeitere Bestandteile des Sets
Parfum und Pump-HaarsprayFlüssigkeitsbehälter mit passender Größe wählenKosmetikmenge, Verschluss und Leckschutz
Technischer oder unbekannter SprayKeine Kosmetikfreigabe voraussetzenZusammensetzung und Gefahrgutklassifizierung

Die Tabelle ist eine Sortierhilfe, keine Zulassung für eine unbekannte Dose. Entscheidend bleibt das wirkliche Produkt. Gerade bei Sprays mit mehreren Verwendungszwecken sollte die Fluggesellschaft die Einordnung anhand des Etiketts bestätigen.

Make-up und Maniküre vollständig durchsehen

Fester Lippenstift und trockener Puder brauchen eine andere Prüfung als Mascara, flüssige Foundation, Creme-Rouge oder Gel-Eyeliner. Stellen Sie die Produkte zusammen, die Sie tatsächlich verwenden, und sortieren Sie alle flüssigen, pastösen oder gelartigen Bestandteile für die Kontrollvorbereitung aus. Ein stabiles Etui macht seinen Inhalt nicht zu festen Produkten.

Zu einem Maniküreset gehören möglicherweise Nagellack, Entferner und Werkzeuge. Prüfen Sie deren Stoffe und Werkzeugformen getrennt. Die Flüssigkeitsgröße allein beantwortet die Gefahrgutfrage eines Entferners nicht. Umgekehrt sagt ein zulässiger kosmetischer Inhalt nichts über eine spitze Schere oder eine offene Klinge im selben Beutel. Bewahren Sie Pinsel und andere trockene Teile so auf, dass sie beim Auslaufen einer Flasche nicht verschmutzt werden.

Für Hochzeit, Fotos oder Geschäftsreise auswählen

Probieren Sie vor der Reise genau den Look aus, den Sie am Ziel brauchen. Legen Sie dazu Produkte und Werkzeuge bereit und fotografieren Sie diese Auswahl. So sehen Sie, ob drei ähnliche Flaschen wirklich nötig sind oder ob eine einzige passende Variante genügt. Behalten Sie die Teile, die sich für den Anlass bewährt haben; entfernen Sie unbenutzte Doppelungen.

Besprechen Sie bei einem Termin am Ziel, was dort bereitsteht und was Sie selbst mitbringen müssen. Wenn eine Ankunft spät am Abend geplant ist, hilft ein geordnetes kleines Set für den nächsten Morgen. Das ist eine praktische Auswahlhilfe und verändert keine Kontrollregel. Ein Veranstaltungstermin schafft auch keine Ausnahme für einen zu großen Handgepäckbehälter.

Kappen, Pumpen und schnelle Kontrolle vorbereiten

Halten Sie jede Schutzkappe beim zugehörigen Behälter. Testen Sie den Pumpverschluss mit mehreren vorsichtigen Druckversuchen, bevor Sie die Flasche zwischen andere Gegenstände legen. Eine Sperre, die beim ersten Versuch hält, kann sich unter Druck im Koffer lösen. Schützen Sie die Verpackung zusätzlich gegen Auslaufen, ohne die vorgeschriebene Kontrolle zu erschweren.

Packen Sie den Flüssigkeitsbeutel zugänglich. Nach der Kontrolle sollten sich die Produkte schnell zurücklegen lassen, ohne Pinsel oder trockene Kleidung zu durchnässen. Lassen Sie Volumenangaben lesbar. Bei einer Weiterreise mit neuer Sicherheitskontrolle brauchen Sie die gleiche Übersicht erneut; die Kontrolle beim ersten Abflug ist keine Zusage für den nächsten Flughafen.

Neue Einkäufe und die Rückreise

Nehmen Sie neue Kosmetik vor dem Rückflug aus der Verpackung und lesen Sie die Produktangaben. Ein Produkt aus derselben Reihe kann diesmal flüssig statt fest oder in einer größeren Dose abgefüllt sein. Auch Proben und kostenlose Minis gehören zu den tatsächlich mitgeführten Produkten. Halten Sie die Größenangaben fest und rechnen Sie betroffene Kosmetikmengen erneut zusammen.

Lassen Sie etwas Platz in Ihrer geplanten Auswahl, wenn Sie am Ziel einkaufen möchten. Ein versiegelter Duty-free-Einkauf muss die dafür geltenden Voraussetzungen erfüllen und kann beim Umstieg erneut kontrolliert werden. Prüfen Sie die konkrete Route; eine Einkaufstüte allein reicht nicht. Sortieren Sie vor der Heimreise beschädigte Kappen, undichte Flaschen und unbekannte technische Sprays aus der vorbereiteten Kosmetiktasche zur gesonderten Klärung aus.