KOSMETIK UND SONNENSCHUTZ
Darf Sonnencreme ins Flugzeug?
Ja, gewöhnliche kosmetische Sonnencreme können Sie mitnehmen. Bei konventioneller Kontrolle in Deutschland, Österreich und der Schweiz braucht Creme oder Sonnenspray einen Behälter bis 100 ml im transparenten, wiederverschließbaren 1-l-Beutel. Lufthansa, Austrian Airlines und SWISS erlauben kosmetische Toilettenartikel in beiden Gepäckarten mit Nettomengenbegrenzungen. Für die örtlichen Kontrollen in München und Wien gelten die unten beschriebenen Ausnahmen.
Handgepäck
Mit Bedingungen
Bei konventioneller Kontrolle: Sonnencreme, Sonnenmilch, Gel oder Sonnenspray im Behälter bis 100 ml. Alle Flüssigkeiten müssen in einen transparenten, wiederverschließbaren Beutel bis 1 l pro Person passen. Die benannten CT-Kontrollen haben größere Behältergrenzen; die Transportlimits gelten weiter.
Aufgabegepäck
Nicht allgemein bestätigt
Lufthansa, Austrian Airlines und SWISS erlauben gewöhnliche kosmetische Sonnencreme und kosmetisches Sonnenspray bis 0,5 kg oder 0,5 l netto je Artikel. Alle erfassten Toilettenartikel und Aerosole zusammen dürfen pro Person höchstens 2 kg oder 2 l netto wiegen oder enthalten, verteilt auf beide Gepäckarten. Schützen Sie bei Aerosolen das Ventil.
Besondere Regeln nach Land, Flughafen, Airline und Ausführung
Was gilt für Ihren Flug?
Wählen Sie Land, Flughafen und Airline und suchen Sie nach Ihrer Ausführung. Bei einer erneuten Kontrolle nach dem Umstieg prüfen Sie auch den dortigen Flughafen.
14 passende Kombinationen · 6 Antworten
Mit Bedingungen
Nicht geklärt · Mit Bedingungen
Nicht geklärt
Allgemeine Regeln stehen neben den Regeln der Airline und des Flughafens.
Deutschland · konventionelle Kontrolle · Antwort der Airline noch offen · gleiche Bedingungen für 2 KombinationenHandgepäck: Mit BedingungenAufgabegepäck: Nicht geklärt
Handgepäck
Antwort
- Sicherheitskontrolle: Bedingt
- Die Flüssigkeitsregel betrifft flüssige, cremige, pastöse und gelartige Produkte sowie Aerosole. Bei einem Sonnenschutzstift prüfen Sie die tatsächliche Konsistenz und klären eine feste Variante mit der Kontrollstelle.
- Bei konventioneller Kontrolle dürfen Sonnencreme, Sonnenmilch, Gel und Sonnenspray nur in Behältern bis 100 ml Fassungsvermögen ins Handgepäck. Auch eine fast leere größere Packung überschreitet diese Behältergrenze.
- Alle eigenen Flüssigkeiten müssen locker in einen transparenten, wiederverschließbaren Beutel bis 1 l passen. Pro Person ist ein Beutel erlaubt; legen Sie ihn bei konventioneller Kontrolle separat vor.
Aufgabegepäck
Keine sichere Antwort
- Regelwerk: Die Quellen reichen für eine sichere Antwort nicht aus.
Am Körper
Keine sichere Antwort
- Regelwerk: Die Quellen reichen für eine sichere Antwort nicht aus.
Flüge und Quellen
Deutschland · konventionelle Kontrolle · Antwort der Airline noch offen
- Abflugland
- Deutschland
Handgepäck
Antwort
- Sicherheitskontrolle: Bedingt
- Die Flüssigkeitsregel betrifft flüssige, cremige, pastöse und gelartige Produkte sowie Aerosole. Bei einem Sonnenschutzstift prüfen Sie die tatsächliche Konsistenz und klären eine feste Variante mit der Kontrollstelle.
- Bei konventioneller Kontrolle dürfen Sonnencreme, Sonnenmilch, Gel und Sonnenspray nur in Behältern bis 100 ml Fassungsvermögen ins Handgepäck. Auch eine fast leere größere Packung überschreitet diese Behältergrenze.
- Alle eigenen Flüssigkeiten müssen locker in einen transparenten, wiederverschließbaren Beutel bis 1 l passen. Pro Person ist ein Beutel erlaubt; legen Sie ihn bei konventioneller Kontrolle separat vor.
Quellen
Aufgabegepäck
Keine sichere Antwort
- Regelwerk: Die Quellen reichen für eine sichere Antwort nicht aus.
Quellen
Quelle fehlt.
Am Körper
Keine sichere Antwort
- Regelwerk: Die Quellen reichen für eine sichere Antwort nicht aus.
Quellen
Quelle fehlt.
Österreich · konventionelle Kontrolle · Antwort der Airline noch offen
- Abflugland
- Österreich
Handgepäck
Antwort
- Sicherheitskontrolle: Bedingt
- Die Flüssigkeitsregel betrifft flüssige, cremige, pastöse und gelartige Produkte sowie Aerosole. Bei einem Sonnenschutzstift prüfen Sie die tatsächliche Konsistenz und klären eine feste Variante mit der Kontrollstelle.
- Bei konventioneller Kontrolle dürfen Sonnencreme, Sonnenmilch, Gel und Sonnenspray nur in Behältern bis 100 ml Fassungsvermögen ins Handgepäck. Auch eine fast leere größere Packung überschreitet diese Behältergrenze.
- Alle eigenen Flüssigkeiten müssen locker in einen transparenten, wiederverschließbaren Beutel bis 1 l passen. Pro Person ist ein Beutel erlaubt; legen Sie ihn bei konventioneller Kontrolle separat vor.
Quellen
Aufgabegepäck
Keine sichere Antwort
- Regelwerk: Die Quellen reichen für eine sichere Antwort nicht aus.
Quellen
Quelle fehlt.
Am Körper
Keine sichere Antwort
- Regelwerk: Die Quellen reichen für eine sichere Antwort nicht aus.
Quellen
Quelle fehlt.
Deutschland · konventionelle Kontrolle · Lufthansa · gleiche Bedingungen für 6 KombinationenHandgepäck: Mit BedingungenAufgabegepäck: Mit Bedingungen
Handgepäck
Antwort
- Sicherheitskontrolle: Bedingt
- Die Flüssigkeitsregel betrifft flüssige, cremige, pastöse und gelartige Produkte sowie Aerosole. Bei einem Sonnenschutzstift prüfen Sie die tatsächliche Konsistenz und klären eine feste Variante mit der Kontrollstelle.
- Bei konventioneller Kontrolle dürfen Sonnencreme, Sonnenmilch, Gel und Sonnenspray nur in Behältern bis 100 ml Fassungsvermögen ins Handgepäck. Auch eine fast leere größere Packung überschreitet diese Behältergrenze.
- Alle eigenen Flüssigkeiten müssen locker in einen transparenten, wiederverschließbaren Beutel bis 1 l passen. Pro Person ist ein Beutel erlaubt; legen Sie ihn bei konventioneller Kontrolle separat vor.
- Genehmigung der Fluggesellschaft: Bedingt
- Die Zulassung gilt für gewöhnliche kosmetische Sonnencreme, Sonnenmilch und Sonnenspray für den persönlichen Gebrauch. Andere Stoffe oder Spezialpräparate müssen nach ihrer Zusammensetzung gesondert geprüft werden.
- Alle von dieser Toilettenartikelregel erfassten medizinischen, kosmetischen und nicht radioaktiven Artikel sowie die darin erlaubten Aerosole zusammen höchstens 2 kg oder 2 l netto pro Fluggast. Hand- und Aufgabegepäck zählen gemeinsam.
- Je kosmetischem Toilettenartikel höchstens 0,5 kg oder 0,5 l Nettomenge. Für die Flüssigkeitskontrolle zählt zusätzlich das Fassungsvermögen des Behälters.
- Bei einem kosmetischen Aerosolspray muss eine Schutzkappe oder ein gleichwertiger Schutz am Ventil eine unbeabsichtigte Freisetzung verhindern.
Aufgabegepäck
Antwort
- Genehmigung der Fluggesellschaft: Bedingt
- Die Zulassung gilt für gewöhnliche kosmetische Sonnencreme, Sonnenmilch und Sonnenspray für den persönlichen Gebrauch. Andere Stoffe oder Spezialpräparate müssen nach ihrer Zusammensetzung gesondert geprüft werden.
- Alle von dieser Toilettenartikelregel erfassten medizinischen, kosmetischen und nicht radioaktiven Artikel sowie die darin erlaubten Aerosole zusammen höchstens 2 kg oder 2 l netto pro Fluggast. Hand- und Aufgabegepäck zählen gemeinsam.
- Je kosmetischem Toilettenartikel höchstens 0,5 kg oder 0,5 l Nettomenge. Für die Flüssigkeitskontrolle zählt zusätzlich das Fassungsvermögen des Behälters.
- Bei einem kosmetischen Aerosolspray muss eine Schutzkappe oder ein gleichwertiger Schutz am Ventil eine unbeabsichtigte Freisetzung verhindern.
Am Körper
Keine sichere Antwort
- Regelwerk: Die Quellen reichen für eine sichere Antwort nicht aus.
Flüge und Quellen
Deutschland · konventionelle Kontrolle · Lufthansa
- Abflugland
- Deutschland
- Fluggesellschaft
- Lufthansa
Handgepäck
Antwort
- Sicherheitskontrolle: Bedingt
- Die Flüssigkeitsregel betrifft flüssige, cremige, pastöse und gelartige Produkte sowie Aerosole. Bei einem Sonnenschutzstift prüfen Sie die tatsächliche Konsistenz und klären eine feste Variante mit der Kontrollstelle.
- Bei konventioneller Kontrolle dürfen Sonnencreme, Sonnenmilch, Gel und Sonnenspray nur in Behältern bis 100 ml Fassungsvermögen ins Handgepäck. Auch eine fast leere größere Packung überschreitet diese Behältergrenze.
- Alle eigenen Flüssigkeiten müssen locker in einen transparenten, wiederverschließbaren Beutel bis 1 l passen. Pro Person ist ein Beutel erlaubt; legen Sie ihn bei konventioneller Kontrolle separat vor.
- Genehmigung der Fluggesellschaft: Bedingt
- Die Zulassung gilt für gewöhnliche kosmetische Sonnencreme, Sonnenmilch und Sonnenspray für den persönlichen Gebrauch. Andere Stoffe oder Spezialpräparate müssen nach ihrer Zusammensetzung gesondert geprüft werden.
- Alle von dieser Toilettenartikelregel erfassten medizinischen, kosmetischen und nicht radioaktiven Artikel sowie die darin erlaubten Aerosole zusammen höchstens 2 kg oder 2 l netto pro Fluggast. Hand- und Aufgabegepäck zählen gemeinsam.
- Je kosmetischem Toilettenartikel höchstens 0,5 kg oder 0,5 l Nettomenge. Für die Flüssigkeitskontrolle zählt zusätzlich das Fassungsvermögen des Behälters.
- Bei einem kosmetischen Aerosolspray muss eine Schutzkappe oder ein gleichwertiger Schutz am Ventil eine unbeabsichtigte Freisetzung verhindern.
Quellen
Aufgabegepäck
Antwort
- Genehmigung der Fluggesellschaft: Bedingt
- Die Zulassung gilt für gewöhnliche kosmetische Sonnencreme, Sonnenmilch und Sonnenspray für den persönlichen Gebrauch. Andere Stoffe oder Spezialpräparate müssen nach ihrer Zusammensetzung gesondert geprüft werden.
- Alle von dieser Toilettenartikelregel erfassten medizinischen, kosmetischen und nicht radioaktiven Artikel sowie die darin erlaubten Aerosole zusammen höchstens 2 kg oder 2 l netto pro Fluggast. Hand- und Aufgabegepäck zählen gemeinsam.
- Je kosmetischem Toilettenartikel höchstens 0,5 kg oder 0,5 l Nettomenge. Für die Flüssigkeitskontrolle zählt zusätzlich das Fassungsvermögen des Behälters.
- Bei einem kosmetischen Aerosolspray muss eine Schutzkappe oder ein gleichwertiger Schutz am Ventil eine unbeabsichtigte Freisetzung verhindern.
Quellen
Am Körper
Keine sichere Antwort
- Regelwerk: Die Quellen reichen für eine sichere Antwort nicht aus.
Quellen
Quelle fehlt.
Deutschland · konventionelle Kontrolle · Austrian Airlines
- Abflugland
- Deutschland
- Fluggesellschaft
- Austrian Airlines
Handgepäck
Antwort
- Sicherheitskontrolle: Bedingt
- Die Flüssigkeitsregel betrifft flüssige, cremige, pastöse und gelartige Produkte sowie Aerosole. Bei einem Sonnenschutzstift prüfen Sie die tatsächliche Konsistenz und klären eine feste Variante mit der Kontrollstelle.
- Bei konventioneller Kontrolle dürfen Sonnencreme, Sonnenmilch, Gel und Sonnenspray nur in Behältern bis 100 ml Fassungsvermögen ins Handgepäck. Auch eine fast leere größere Packung überschreitet diese Behältergrenze.
- Alle eigenen Flüssigkeiten müssen locker in einen transparenten, wiederverschließbaren Beutel bis 1 l passen. Pro Person ist ein Beutel erlaubt; legen Sie ihn bei konventioneller Kontrolle separat vor.
- Genehmigung der Fluggesellschaft: Bedingt
- Die Zulassung gilt für gewöhnliche kosmetische Sonnencreme, Sonnenmilch und Sonnenspray für den persönlichen Gebrauch. Andere Stoffe oder Spezialpräparate müssen nach ihrer Zusammensetzung gesondert geprüft werden.
- Alle von dieser Toilettenartikelregel erfassten medizinischen, kosmetischen und nicht radioaktiven Artikel sowie die darin erlaubten Aerosole zusammen höchstens 2 kg oder 2 l netto pro Fluggast. Hand- und Aufgabegepäck zählen gemeinsam.
- Je kosmetischem Toilettenartikel höchstens 0,5 kg oder 0,5 l Nettomenge. Für die Flüssigkeitskontrolle zählt zusätzlich das Fassungsvermögen des Behälters.
- Bei einem kosmetischen Aerosolspray muss eine Schutzkappe oder ein gleichwertiger Schutz am Ventil eine unbeabsichtigte Freisetzung verhindern.
Quellen
Aufgabegepäck
Antwort
- Genehmigung der Fluggesellschaft: Bedingt
- Die Zulassung gilt für gewöhnliche kosmetische Sonnencreme, Sonnenmilch und Sonnenspray für den persönlichen Gebrauch. Andere Stoffe oder Spezialpräparate müssen nach ihrer Zusammensetzung gesondert geprüft werden.
- Alle von dieser Toilettenartikelregel erfassten medizinischen, kosmetischen und nicht radioaktiven Artikel sowie die darin erlaubten Aerosole zusammen höchstens 2 kg oder 2 l netto pro Fluggast. Hand- und Aufgabegepäck zählen gemeinsam.
- Je kosmetischem Toilettenartikel höchstens 0,5 kg oder 0,5 l Nettomenge. Für die Flüssigkeitskontrolle zählt zusätzlich das Fassungsvermögen des Behälters.
- Bei einem kosmetischen Aerosolspray muss eine Schutzkappe oder ein gleichwertiger Schutz am Ventil eine unbeabsichtigte Freisetzung verhindern.
Quellen
Am Körper
Keine sichere Antwort
- Regelwerk: Die Quellen reichen für eine sichere Antwort nicht aus.
Quellen
Quelle fehlt.
Deutschland · konventionelle Kontrolle · SWISS
- Abflugland
- Deutschland
- Fluggesellschaft
- SWISS
Handgepäck
Antwort
- Sicherheitskontrolle: Bedingt
- Die Flüssigkeitsregel betrifft flüssige, cremige, pastöse und gelartige Produkte sowie Aerosole. Bei einem Sonnenschutzstift prüfen Sie die tatsächliche Konsistenz und klären eine feste Variante mit der Kontrollstelle.
- Bei konventioneller Kontrolle dürfen Sonnencreme, Sonnenmilch, Gel und Sonnenspray nur in Behältern bis 100 ml Fassungsvermögen ins Handgepäck. Auch eine fast leere größere Packung überschreitet diese Behältergrenze.
- Alle eigenen Flüssigkeiten müssen locker in einen transparenten, wiederverschließbaren Beutel bis 1 l passen. Pro Person ist ein Beutel erlaubt; legen Sie ihn bei konventioneller Kontrolle separat vor.
- Genehmigung der Fluggesellschaft: Bedingt
- Die Zulassung gilt für gewöhnliche kosmetische Sonnencreme, Sonnenmilch und Sonnenspray für den persönlichen Gebrauch. Andere Stoffe oder Spezialpräparate müssen nach ihrer Zusammensetzung gesondert geprüft werden.
- Alle von dieser Toilettenartikelregel erfassten medizinischen, kosmetischen und nicht radioaktiven Artikel sowie die darin erlaubten Aerosole zusammen höchstens 2 kg oder 2 l netto pro Fluggast. Hand- und Aufgabegepäck zählen gemeinsam.
- Je kosmetischem Toilettenartikel höchstens 0,5 kg oder 0,5 l Nettomenge. Für die Flüssigkeitskontrolle zählt zusätzlich das Fassungsvermögen des Behälters.
- Bei einem kosmetischen Aerosolspray muss eine Schutzkappe oder ein gleichwertiger Schutz am Ventil eine unbeabsichtigte Freisetzung verhindern.
Quellen
Aufgabegepäck
Antwort
- Genehmigung der Fluggesellschaft: Bedingt
- Die Zulassung gilt für gewöhnliche kosmetische Sonnencreme, Sonnenmilch und Sonnenspray für den persönlichen Gebrauch. Andere Stoffe oder Spezialpräparate müssen nach ihrer Zusammensetzung gesondert geprüft werden.
- Alle von dieser Toilettenartikelregel erfassten medizinischen, kosmetischen und nicht radioaktiven Artikel sowie die darin erlaubten Aerosole zusammen höchstens 2 kg oder 2 l netto pro Fluggast. Hand- und Aufgabegepäck zählen gemeinsam.
- Je kosmetischem Toilettenartikel höchstens 0,5 kg oder 0,5 l Nettomenge. Für die Flüssigkeitskontrolle zählt zusätzlich das Fassungsvermögen des Behälters.
- Bei einem kosmetischen Aerosolspray muss eine Schutzkappe oder ein gleichwertiger Schutz am Ventil eine unbeabsichtigte Freisetzung verhindern.
Quellen
Am Körper
Keine sichere Antwort
- Regelwerk: Die Quellen reichen für eine sichere Antwort nicht aus.
Quellen
Quelle fehlt.
Österreich · konventionelle Kontrolle · Lufthansa
- Abflugland
- Österreich
- Fluggesellschaft
- Lufthansa
Handgepäck
Antwort
- Sicherheitskontrolle: Bedingt
- Die Flüssigkeitsregel betrifft flüssige, cremige, pastöse und gelartige Produkte sowie Aerosole. Bei einem Sonnenschutzstift prüfen Sie die tatsächliche Konsistenz und klären eine feste Variante mit der Kontrollstelle.
- Bei konventioneller Kontrolle dürfen Sonnencreme, Sonnenmilch, Gel und Sonnenspray nur in Behältern bis 100 ml Fassungsvermögen ins Handgepäck. Auch eine fast leere größere Packung überschreitet diese Behältergrenze.
- Alle eigenen Flüssigkeiten müssen locker in einen transparenten, wiederverschließbaren Beutel bis 1 l passen. Pro Person ist ein Beutel erlaubt; legen Sie ihn bei konventioneller Kontrolle separat vor.
- Genehmigung der Fluggesellschaft: Bedingt
- Die Zulassung gilt für gewöhnliche kosmetische Sonnencreme, Sonnenmilch und Sonnenspray für den persönlichen Gebrauch. Andere Stoffe oder Spezialpräparate müssen nach ihrer Zusammensetzung gesondert geprüft werden.
- Alle von dieser Toilettenartikelregel erfassten medizinischen, kosmetischen und nicht radioaktiven Artikel sowie die darin erlaubten Aerosole zusammen höchstens 2 kg oder 2 l netto pro Fluggast. Hand- und Aufgabegepäck zählen gemeinsam.
- Je kosmetischem Toilettenartikel höchstens 0,5 kg oder 0,5 l Nettomenge. Für die Flüssigkeitskontrolle zählt zusätzlich das Fassungsvermögen des Behälters.
- Bei einem kosmetischen Aerosolspray muss eine Schutzkappe oder ein gleichwertiger Schutz am Ventil eine unbeabsichtigte Freisetzung verhindern.
Quellen
Aufgabegepäck
Antwort
- Genehmigung der Fluggesellschaft: Bedingt
- Die Zulassung gilt für gewöhnliche kosmetische Sonnencreme, Sonnenmilch und Sonnenspray für den persönlichen Gebrauch. Andere Stoffe oder Spezialpräparate müssen nach ihrer Zusammensetzung gesondert geprüft werden.
- Alle von dieser Toilettenartikelregel erfassten medizinischen, kosmetischen und nicht radioaktiven Artikel sowie die darin erlaubten Aerosole zusammen höchstens 2 kg oder 2 l netto pro Fluggast. Hand- und Aufgabegepäck zählen gemeinsam.
- Je kosmetischem Toilettenartikel höchstens 0,5 kg oder 0,5 l Nettomenge. Für die Flüssigkeitskontrolle zählt zusätzlich das Fassungsvermögen des Behälters.
- Bei einem kosmetischen Aerosolspray muss eine Schutzkappe oder ein gleichwertiger Schutz am Ventil eine unbeabsichtigte Freisetzung verhindern.
Quellen
Am Körper
Keine sichere Antwort
- Regelwerk: Die Quellen reichen für eine sichere Antwort nicht aus.
Quellen
Quelle fehlt.
Österreich · konventionelle Kontrolle · Austrian Airlines
- Abflugland
- Österreich
- Fluggesellschaft
- Austrian Airlines
Handgepäck
Antwort
- Sicherheitskontrolle: Bedingt
- Die Flüssigkeitsregel betrifft flüssige, cremige, pastöse und gelartige Produkte sowie Aerosole. Bei einem Sonnenschutzstift prüfen Sie die tatsächliche Konsistenz und klären eine feste Variante mit der Kontrollstelle.
- Bei konventioneller Kontrolle dürfen Sonnencreme, Sonnenmilch, Gel und Sonnenspray nur in Behältern bis 100 ml Fassungsvermögen ins Handgepäck. Auch eine fast leere größere Packung überschreitet diese Behältergrenze.
- Alle eigenen Flüssigkeiten müssen locker in einen transparenten, wiederverschließbaren Beutel bis 1 l passen. Pro Person ist ein Beutel erlaubt; legen Sie ihn bei konventioneller Kontrolle separat vor.
- Genehmigung der Fluggesellschaft: Bedingt
- Die Zulassung gilt für gewöhnliche kosmetische Sonnencreme, Sonnenmilch und Sonnenspray für den persönlichen Gebrauch. Andere Stoffe oder Spezialpräparate müssen nach ihrer Zusammensetzung gesondert geprüft werden.
- Alle von dieser Toilettenartikelregel erfassten medizinischen, kosmetischen und nicht radioaktiven Artikel sowie die darin erlaubten Aerosole zusammen höchstens 2 kg oder 2 l netto pro Fluggast. Hand- und Aufgabegepäck zählen gemeinsam.
- Je kosmetischem Toilettenartikel höchstens 0,5 kg oder 0,5 l Nettomenge. Für die Flüssigkeitskontrolle zählt zusätzlich das Fassungsvermögen des Behälters.
- Bei einem kosmetischen Aerosolspray muss eine Schutzkappe oder ein gleichwertiger Schutz am Ventil eine unbeabsichtigte Freisetzung verhindern.
Quellen
Aufgabegepäck
Antwort
- Genehmigung der Fluggesellschaft: Bedingt
- Die Zulassung gilt für gewöhnliche kosmetische Sonnencreme, Sonnenmilch und Sonnenspray für den persönlichen Gebrauch. Andere Stoffe oder Spezialpräparate müssen nach ihrer Zusammensetzung gesondert geprüft werden.
- Alle von dieser Toilettenartikelregel erfassten medizinischen, kosmetischen und nicht radioaktiven Artikel sowie die darin erlaubten Aerosole zusammen höchstens 2 kg oder 2 l netto pro Fluggast. Hand- und Aufgabegepäck zählen gemeinsam.
- Je kosmetischem Toilettenartikel höchstens 0,5 kg oder 0,5 l Nettomenge. Für die Flüssigkeitskontrolle zählt zusätzlich das Fassungsvermögen des Behälters.
- Bei einem kosmetischen Aerosolspray muss eine Schutzkappe oder ein gleichwertiger Schutz am Ventil eine unbeabsichtigte Freisetzung verhindern.
Quellen
Am Körper
Keine sichere Antwort
- Regelwerk: Die Quellen reichen für eine sichere Antwort nicht aus.
Quellen
Quelle fehlt.
Österreich · konventionelle Kontrolle · SWISS
- Abflugland
- Österreich
- Fluggesellschaft
- SWISS
Handgepäck
Antwort
- Sicherheitskontrolle: Bedingt
- Die Flüssigkeitsregel betrifft flüssige, cremige, pastöse und gelartige Produkte sowie Aerosole. Bei einem Sonnenschutzstift prüfen Sie die tatsächliche Konsistenz und klären eine feste Variante mit der Kontrollstelle.
- Bei konventioneller Kontrolle dürfen Sonnencreme, Sonnenmilch, Gel und Sonnenspray nur in Behältern bis 100 ml Fassungsvermögen ins Handgepäck. Auch eine fast leere größere Packung überschreitet diese Behältergrenze.
- Alle eigenen Flüssigkeiten müssen locker in einen transparenten, wiederverschließbaren Beutel bis 1 l passen. Pro Person ist ein Beutel erlaubt; legen Sie ihn bei konventioneller Kontrolle separat vor.
- Genehmigung der Fluggesellschaft: Bedingt
- Die Zulassung gilt für gewöhnliche kosmetische Sonnencreme, Sonnenmilch und Sonnenspray für den persönlichen Gebrauch. Andere Stoffe oder Spezialpräparate müssen nach ihrer Zusammensetzung gesondert geprüft werden.
- Alle von dieser Toilettenartikelregel erfassten medizinischen, kosmetischen und nicht radioaktiven Artikel sowie die darin erlaubten Aerosole zusammen höchstens 2 kg oder 2 l netto pro Fluggast. Hand- und Aufgabegepäck zählen gemeinsam.
- Je kosmetischem Toilettenartikel höchstens 0,5 kg oder 0,5 l Nettomenge. Für die Flüssigkeitskontrolle zählt zusätzlich das Fassungsvermögen des Behälters.
- Bei einem kosmetischen Aerosolspray muss eine Schutzkappe oder ein gleichwertiger Schutz am Ventil eine unbeabsichtigte Freisetzung verhindern.
Quellen
Aufgabegepäck
Antwort
- Genehmigung der Fluggesellschaft: Bedingt
- Die Zulassung gilt für gewöhnliche kosmetische Sonnencreme, Sonnenmilch und Sonnenspray für den persönlichen Gebrauch. Andere Stoffe oder Spezialpräparate müssen nach ihrer Zusammensetzung gesondert geprüft werden.
- Alle von dieser Toilettenartikelregel erfassten medizinischen, kosmetischen und nicht radioaktiven Artikel sowie die darin erlaubten Aerosole zusammen höchstens 2 kg oder 2 l netto pro Fluggast. Hand- und Aufgabegepäck zählen gemeinsam.
- Je kosmetischem Toilettenartikel höchstens 0,5 kg oder 0,5 l Nettomenge. Für die Flüssigkeitskontrolle zählt zusätzlich das Fassungsvermögen des Behälters.
- Bei einem kosmetischen Aerosolspray muss eine Schutzkappe oder ein gleichwertiger Schutz am Ventil eine unbeabsichtigte Freisetzung verhindern.
Quellen
Am Körper
Keine sichere Antwort
- Regelwerk: Die Quellen reichen für eine sichere Antwort nicht aus.
Quellen
Quelle fehlt.
Schweiz · konventionelle Kontrolle und BAZL-Gefahrgutregeln · Antwort der Airline noch offenHandgepäck: Mit BedingungenAufgabegepäck: Mit Bedingungen
Handgepäck
Antwort
- Sicherheitskontrolle: Bedingt
- Die Flüssigkeitsregel betrifft flüssige, cremige, pastöse und gelartige Produkte sowie Aerosole. Bei einem Sonnenschutzstift prüfen Sie die tatsächliche Konsistenz und klären eine feste Variante mit der Kontrollstelle.
- Bei konventioneller Kontrolle dürfen Sonnencreme, Sonnenmilch, Gel und Sonnenspray nur in Behältern bis 100 ml Fassungsvermögen ins Handgepäck. Auch eine fast leere größere Packung überschreitet diese Behältergrenze.
- Alle eigenen Flüssigkeiten müssen locker in einen transparenten, wiederverschließbaren Beutel bis 1 l passen. Pro Person ist ein Beutel erlaubt; legen Sie ihn bei konventioneller Kontrolle separat vor.
- Gefahrgut: Bedingt
- Die Zulassung gilt für gewöhnliche kosmetische Sonnencreme, Sonnenmilch und Sonnenspray für den persönlichen Gebrauch. Andere Stoffe oder Spezialpräparate müssen nach ihrer Zusammensetzung gesondert geprüft werden.
- Alle von dieser Toilettenartikelregel erfassten medizinischen, kosmetischen und nicht radioaktiven Artikel sowie die darin erlaubten Aerosole zusammen höchstens 2 kg oder 2 l netto pro Fluggast. Hand- und Aufgabegepäck zählen gemeinsam.
- Je kosmetischem Toilettenartikel höchstens 0,5 kg oder 0,5 l Nettomenge. Für die Flüssigkeitskontrolle zählt zusätzlich das Fassungsvermögen des Behälters.
- Bei einem kosmetischen Aerosolspray muss eine Schutzkappe oder ein gleichwertiger Schutz am Ventil eine unbeabsichtigte Freisetzung verhindern.
Aufgabegepäck
Antwort
- Gefahrgut: Bedingt
- Die Zulassung gilt für gewöhnliche kosmetische Sonnencreme, Sonnenmilch und Sonnenspray für den persönlichen Gebrauch. Andere Stoffe oder Spezialpräparate müssen nach ihrer Zusammensetzung gesondert geprüft werden.
- Alle von dieser Toilettenartikelregel erfassten medizinischen, kosmetischen und nicht radioaktiven Artikel sowie die darin erlaubten Aerosole zusammen höchstens 2 kg oder 2 l netto pro Fluggast. Hand- und Aufgabegepäck zählen gemeinsam.
- Je kosmetischem Toilettenartikel höchstens 0,5 kg oder 0,5 l Nettomenge. Für die Flüssigkeitskontrolle zählt zusätzlich das Fassungsvermögen des Behälters.
- Bei einem kosmetischen Aerosolspray muss eine Schutzkappe oder ein gleichwertiger Schutz am Ventil eine unbeabsichtigte Freisetzung verhindern.
Am Körper
Keine sichere Antwort
- Regelwerk: Die Quellen reichen für eine sichere Antwort nicht aus.
Flüge und Quellen
Schweiz · konventionelle Kontrolle und BAZL-Gefahrgutregeln · Antwort der Airline noch offen
- Abflugland
- Schweiz
Handgepäck
Antwort
- Sicherheitskontrolle: Bedingt
- Die Flüssigkeitsregel betrifft flüssige, cremige, pastöse und gelartige Produkte sowie Aerosole. Bei einem Sonnenschutzstift prüfen Sie die tatsächliche Konsistenz und klären eine feste Variante mit der Kontrollstelle.
- Bei konventioneller Kontrolle dürfen Sonnencreme, Sonnenmilch, Gel und Sonnenspray nur in Behältern bis 100 ml Fassungsvermögen ins Handgepäck. Auch eine fast leere größere Packung überschreitet diese Behältergrenze.
- Alle eigenen Flüssigkeiten müssen locker in einen transparenten, wiederverschließbaren Beutel bis 1 l passen. Pro Person ist ein Beutel erlaubt; legen Sie ihn bei konventioneller Kontrolle separat vor.
- Gefahrgut: Bedingt
- Die Zulassung gilt für gewöhnliche kosmetische Sonnencreme, Sonnenmilch und Sonnenspray für den persönlichen Gebrauch. Andere Stoffe oder Spezialpräparate müssen nach ihrer Zusammensetzung gesondert geprüft werden.
- Alle von dieser Toilettenartikelregel erfassten medizinischen, kosmetischen und nicht radioaktiven Artikel sowie die darin erlaubten Aerosole zusammen höchstens 2 kg oder 2 l netto pro Fluggast. Hand- und Aufgabegepäck zählen gemeinsam.
- Je kosmetischem Toilettenartikel höchstens 0,5 kg oder 0,5 l Nettomenge. Für die Flüssigkeitskontrolle zählt zusätzlich das Fassungsvermögen des Behälters.
- Bei einem kosmetischen Aerosolspray muss eine Schutzkappe oder ein gleichwertiger Schutz am Ventil eine unbeabsichtigte Freisetzung verhindern.
Quellen
Aufgabegepäck
Antwort
- Gefahrgut: Bedingt
- Die Zulassung gilt für gewöhnliche kosmetische Sonnencreme, Sonnenmilch und Sonnenspray für den persönlichen Gebrauch. Andere Stoffe oder Spezialpräparate müssen nach ihrer Zusammensetzung gesondert geprüft werden.
- Alle von dieser Toilettenartikelregel erfassten medizinischen, kosmetischen und nicht radioaktiven Artikel sowie die darin erlaubten Aerosole zusammen höchstens 2 kg oder 2 l netto pro Fluggast. Hand- und Aufgabegepäck zählen gemeinsam.
- Je kosmetischem Toilettenartikel höchstens 0,5 kg oder 0,5 l Nettomenge. Für die Flüssigkeitskontrolle zählt zusätzlich das Fassungsvermögen des Behälters.
- Bei einem kosmetischen Aerosolspray muss eine Schutzkappe oder ein gleichwertiger Schutz am Ventil eine unbeabsichtigte Freisetzung verhindern.
Quellen
Am Körper
Keine sichere Antwort
- Regelwerk: Die Quellen reichen für eine sichere Antwort nicht aus.
Quellen
Quelle fehlt.
Schweiz · konventionelle Kontrolle · Lufthansa · gleiche Bedingungen für 3 KombinationenHandgepäck: Mit BedingungenAufgabegepäck: Mit Bedingungen
Handgepäck
Antwort
- Sicherheitskontrolle: Bedingt
- Die Flüssigkeitsregel betrifft flüssige, cremige, pastöse und gelartige Produkte sowie Aerosole. Bei einem Sonnenschutzstift prüfen Sie die tatsächliche Konsistenz und klären eine feste Variante mit der Kontrollstelle.
- Bei konventioneller Kontrolle dürfen Sonnencreme, Sonnenmilch, Gel und Sonnenspray nur in Behältern bis 100 ml Fassungsvermögen ins Handgepäck. Auch eine fast leere größere Packung überschreitet diese Behältergrenze.
- Alle eigenen Flüssigkeiten müssen locker in einen transparenten, wiederverschließbaren Beutel bis 1 l passen. Pro Person ist ein Beutel erlaubt; legen Sie ihn bei konventioneller Kontrolle separat vor.
- Gefahrgut: Bedingt
- Die Zulassung gilt für gewöhnliche kosmetische Sonnencreme, Sonnenmilch und Sonnenspray für den persönlichen Gebrauch. Andere Stoffe oder Spezialpräparate müssen nach ihrer Zusammensetzung gesondert geprüft werden.
- Alle von dieser Toilettenartikelregel erfassten medizinischen, kosmetischen und nicht radioaktiven Artikel sowie die darin erlaubten Aerosole zusammen höchstens 2 kg oder 2 l netto pro Fluggast. Hand- und Aufgabegepäck zählen gemeinsam.
- Je kosmetischem Toilettenartikel höchstens 0,5 kg oder 0,5 l Nettomenge. Für die Flüssigkeitskontrolle zählt zusätzlich das Fassungsvermögen des Behälters.
- Bei einem kosmetischen Aerosolspray muss eine Schutzkappe oder ein gleichwertiger Schutz am Ventil eine unbeabsichtigte Freisetzung verhindern.
- Genehmigung der Fluggesellschaft: Bedingt
- Die Zulassung gilt für gewöhnliche kosmetische Sonnencreme, Sonnenmilch und Sonnenspray für den persönlichen Gebrauch. Andere Stoffe oder Spezialpräparate müssen nach ihrer Zusammensetzung gesondert geprüft werden.
- Alle von dieser Toilettenartikelregel erfassten medizinischen, kosmetischen und nicht radioaktiven Artikel sowie die darin erlaubten Aerosole zusammen höchstens 2 kg oder 2 l netto pro Fluggast. Hand- und Aufgabegepäck zählen gemeinsam.
- Je kosmetischem Toilettenartikel höchstens 0,5 kg oder 0,5 l Nettomenge. Für die Flüssigkeitskontrolle zählt zusätzlich das Fassungsvermögen des Behälters.
- Bei einem kosmetischen Aerosolspray muss eine Schutzkappe oder ein gleichwertiger Schutz am Ventil eine unbeabsichtigte Freisetzung verhindern.
Aufgabegepäck
Antwort
- Gefahrgut: Bedingt
- Die Zulassung gilt für gewöhnliche kosmetische Sonnencreme, Sonnenmilch und Sonnenspray für den persönlichen Gebrauch. Andere Stoffe oder Spezialpräparate müssen nach ihrer Zusammensetzung gesondert geprüft werden.
- Alle von dieser Toilettenartikelregel erfassten medizinischen, kosmetischen und nicht radioaktiven Artikel sowie die darin erlaubten Aerosole zusammen höchstens 2 kg oder 2 l netto pro Fluggast. Hand- und Aufgabegepäck zählen gemeinsam.
- Je kosmetischem Toilettenartikel höchstens 0,5 kg oder 0,5 l Nettomenge. Für die Flüssigkeitskontrolle zählt zusätzlich das Fassungsvermögen des Behälters.
- Bei einem kosmetischen Aerosolspray muss eine Schutzkappe oder ein gleichwertiger Schutz am Ventil eine unbeabsichtigte Freisetzung verhindern.
- Genehmigung der Fluggesellschaft: Bedingt
- Die Zulassung gilt für gewöhnliche kosmetische Sonnencreme, Sonnenmilch und Sonnenspray für den persönlichen Gebrauch. Andere Stoffe oder Spezialpräparate müssen nach ihrer Zusammensetzung gesondert geprüft werden.
- Alle von dieser Toilettenartikelregel erfassten medizinischen, kosmetischen und nicht radioaktiven Artikel sowie die darin erlaubten Aerosole zusammen höchstens 2 kg oder 2 l netto pro Fluggast. Hand- und Aufgabegepäck zählen gemeinsam.
- Je kosmetischem Toilettenartikel höchstens 0,5 kg oder 0,5 l Nettomenge. Für die Flüssigkeitskontrolle zählt zusätzlich das Fassungsvermögen des Behälters.
- Bei einem kosmetischen Aerosolspray muss eine Schutzkappe oder ein gleichwertiger Schutz am Ventil eine unbeabsichtigte Freisetzung verhindern.
Am Körper
Keine sichere Antwort
- Regelwerk: Die Quellen reichen für eine sichere Antwort nicht aus.
Flüge und Quellen
Schweiz · konventionelle Kontrolle · Lufthansa
- Abflugland
- Schweiz
- Fluggesellschaft
- Lufthansa
Handgepäck
Antwort
- Sicherheitskontrolle: Bedingt
- Die Flüssigkeitsregel betrifft flüssige, cremige, pastöse und gelartige Produkte sowie Aerosole. Bei einem Sonnenschutzstift prüfen Sie die tatsächliche Konsistenz und klären eine feste Variante mit der Kontrollstelle.
- Bei konventioneller Kontrolle dürfen Sonnencreme, Sonnenmilch, Gel und Sonnenspray nur in Behältern bis 100 ml Fassungsvermögen ins Handgepäck. Auch eine fast leere größere Packung überschreitet diese Behältergrenze.
- Alle eigenen Flüssigkeiten müssen locker in einen transparenten, wiederverschließbaren Beutel bis 1 l passen. Pro Person ist ein Beutel erlaubt; legen Sie ihn bei konventioneller Kontrolle separat vor.
- Gefahrgut: Bedingt
- Die Zulassung gilt für gewöhnliche kosmetische Sonnencreme, Sonnenmilch und Sonnenspray für den persönlichen Gebrauch. Andere Stoffe oder Spezialpräparate müssen nach ihrer Zusammensetzung gesondert geprüft werden.
- Alle von dieser Toilettenartikelregel erfassten medizinischen, kosmetischen und nicht radioaktiven Artikel sowie die darin erlaubten Aerosole zusammen höchstens 2 kg oder 2 l netto pro Fluggast. Hand- und Aufgabegepäck zählen gemeinsam.
- Je kosmetischem Toilettenartikel höchstens 0,5 kg oder 0,5 l Nettomenge. Für die Flüssigkeitskontrolle zählt zusätzlich das Fassungsvermögen des Behälters.
- Bei einem kosmetischen Aerosolspray muss eine Schutzkappe oder ein gleichwertiger Schutz am Ventil eine unbeabsichtigte Freisetzung verhindern.
- Genehmigung der Fluggesellschaft: Bedingt
- Die Zulassung gilt für gewöhnliche kosmetische Sonnencreme, Sonnenmilch und Sonnenspray für den persönlichen Gebrauch. Andere Stoffe oder Spezialpräparate müssen nach ihrer Zusammensetzung gesondert geprüft werden.
- Alle von dieser Toilettenartikelregel erfassten medizinischen, kosmetischen und nicht radioaktiven Artikel sowie die darin erlaubten Aerosole zusammen höchstens 2 kg oder 2 l netto pro Fluggast. Hand- und Aufgabegepäck zählen gemeinsam.
- Je kosmetischem Toilettenartikel höchstens 0,5 kg oder 0,5 l Nettomenge. Für die Flüssigkeitskontrolle zählt zusätzlich das Fassungsvermögen des Behälters.
- Bei einem kosmetischen Aerosolspray muss eine Schutzkappe oder ein gleichwertiger Schutz am Ventil eine unbeabsichtigte Freisetzung verhindern.
Quellen
Aufgabegepäck
Antwort
- Gefahrgut: Bedingt
- Die Zulassung gilt für gewöhnliche kosmetische Sonnencreme, Sonnenmilch und Sonnenspray für den persönlichen Gebrauch. Andere Stoffe oder Spezialpräparate müssen nach ihrer Zusammensetzung gesondert geprüft werden.
- Alle von dieser Toilettenartikelregel erfassten medizinischen, kosmetischen und nicht radioaktiven Artikel sowie die darin erlaubten Aerosole zusammen höchstens 2 kg oder 2 l netto pro Fluggast. Hand- und Aufgabegepäck zählen gemeinsam.
- Je kosmetischem Toilettenartikel höchstens 0,5 kg oder 0,5 l Nettomenge. Für die Flüssigkeitskontrolle zählt zusätzlich das Fassungsvermögen des Behälters.
- Bei einem kosmetischen Aerosolspray muss eine Schutzkappe oder ein gleichwertiger Schutz am Ventil eine unbeabsichtigte Freisetzung verhindern.
- Genehmigung der Fluggesellschaft: Bedingt
- Die Zulassung gilt für gewöhnliche kosmetische Sonnencreme, Sonnenmilch und Sonnenspray für den persönlichen Gebrauch. Andere Stoffe oder Spezialpräparate müssen nach ihrer Zusammensetzung gesondert geprüft werden.
- Alle von dieser Toilettenartikelregel erfassten medizinischen, kosmetischen und nicht radioaktiven Artikel sowie die darin erlaubten Aerosole zusammen höchstens 2 kg oder 2 l netto pro Fluggast. Hand- und Aufgabegepäck zählen gemeinsam.
- Je kosmetischem Toilettenartikel höchstens 0,5 kg oder 0,5 l Nettomenge. Für die Flüssigkeitskontrolle zählt zusätzlich das Fassungsvermögen des Behälters.
- Bei einem kosmetischen Aerosolspray muss eine Schutzkappe oder ein gleichwertiger Schutz am Ventil eine unbeabsichtigte Freisetzung verhindern.
Quellen
Am Körper
Keine sichere Antwort
- Regelwerk: Die Quellen reichen für eine sichere Antwort nicht aus.
Quellen
Quelle fehlt.
Schweiz · konventionelle Kontrolle · Austrian Airlines
- Abflugland
- Schweiz
- Fluggesellschaft
- Austrian Airlines
Handgepäck
Antwort
- Sicherheitskontrolle: Bedingt
- Die Flüssigkeitsregel betrifft flüssige, cremige, pastöse und gelartige Produkte sowie Aerosole. Bei einem Sonnenschutzstift prüfen Sie die tatsächliche Konsistenz und klären eine feste Variante mit der Kontrollstelle.
- Bei konventioneller Kontrolle dürfen Sonnencreme, Sonnenmilch, Gel und Sonnenspray nur in Behältern bis 100 ml Fassungsvermögen ins Handgepäck. Auch eine fast leere größere Packung überschreitet diese Behältergrenze.
- Alle eigenen Flüssigkeiten müssen locker in einen transparenten, wiederverschließbaren Beutel bis 1 l passen. Pro Person ist ein Beutel erlaubt; legen Sie ihn bei konventioneller Kontrolle separat vor.
- Gefahrgut: Bedingt
- Die Zulassung gilt für gewöhnliche kosmetische Sonnencreme, Sonnenmilch und Sonnenspray für den persönlichen Gebrauch. Andere Stoffe oder Spezialpräparate müssen nach ihrer Zusammensetzung gesondert geprüft werden.
- Alle von dieser Toilettenartikelregel erfassten medizinischen, kosmetischen und nicht radioaktiven Artikel sowie die darin erlaubten Aerosole zusammen höchstens 2 kg oder 2 l netto pro Fluggast. Hand- und Aufgabegepäck zählen gemeinsam.
- Je kosmetischem Toilettenartikel höchstens 0,5 kg oder 0,5 l Nettomenge. Für die Flüssigkeitskontrolle zählt zusätzlich das Fassungsvermögen des Behälters.
- Bei einem kosmetischen Aerosolspray muss eine Schutzkappe oder ein gleichwertiger Schutz am Ventil eine unbeabsichtigte Freisetzung verhindern.
- Genehmigung der Fluggesellschaft: Bedingt
- Die Zulassung gilt für gewöhnliche kosmetische Sonnencreme, Sonnenmilch und Sonnenspray für den persönlichen Gebrauch. Andere Stoffe oder Spezialpräparate müssen nach ihrer Zusammensetzung gesondert geprüft werden.
- Alle von dieser Toilettenartikelregel erfassten medizinischen, kosmetischen und nicht radioaktiven Artikel sowie die darin erlaubten Aerosole zusammen höchstens 2 kg oder 2 l netto pro Fluggast. Hand- und Aufgabegepäck zählen gemeinsam.
- Je kosmetischem Toilettenartikel höchstens 0,5 kg oder 0,5 l Nettomenge. Für die Flüssigkeitskontrolle zählt zusätzlich das Fassungsvermögen des Behälters.
- Bei einem kosmetischen Aerosolspray muss eine Schutzkappe oder ein gleichwertiger Schutz am Ventil eine unbeabsichtigte Freisetzung verhindern.
Quellen
Aufgabegepäck
Antwort
- Gefahrgut: Bedingt
- Die Zulassung gilt für gewöhnliche kosmetische Sonnencreme, Sonnenmilch und Sonnenspray für den persönlichen Gebrauch. Andere Stoffe oder Spezialpräparate müssen nach ihrer Zusammensetzung gesondert geprüft werden.
- Alle von dieser Toilettenartikelregel erfassten medizinischen, kosmetischen und nicht radioaktiven Artikel sowie die darin erlaubten Aerosole zusammen höchstens 2 kg oder 2 l netto pro Fluggast. Hand- und Aufgabegepäck zählen gemeinsam.
- Je kosmetischem Toilettenartikel höchstens 0,5 kg oder 0,5 l Nettomenge. Für die Flüssigkeitskontrolle zählt zusätzlich das Fassungsvermögen des Behälters.
- Bei einem kosmetischen Aerosolspray muss eine Schutzkappe oder ein gleichwertiger Schutz am Ventil eine unbeabsichtigte Freisetzung verhindern.
- Genehmigung der Fluggesellschaft: Bedingt
- Die Zulassung gilt für gewöhnliche kosmetische Sonnencreme, Sonnenmilch und Sonnenspray für den persönlichen Gebrauch. Andere Stoffe oder Spezialpräparate müssen nach ihrer Zusammensetzung gesondert geprüft werden.
- Alle von dieser Toilettenartikelregel erfassten medizinischen, kosmetischen und nicht radioaktiven Artikel sowie die darin erlaubten Aerosole zusammen höchstens 2 kg oder 2 l netto pro Fluggast. Hand- und Aufgabegepäck zählen gemeinsam.
- Je kosmetischem Toilettenartikel höchstens 0,5 kg oder 0,5 l Nettomenge. Für die Flüssigkeitskontrolle zählt zusätzlich das Fassungsvermögen des Behälters.
- Bei einem kosmetischen Aerosolspray muss eine Schutzkappe oder ein gleichwertiger Schutz am Ventil eine unbeabsichtigte Freisetzung verhindern.
Quellen
Am Körper
Keine sichere Antwort
- Regelwerk: Die Quellen reichen für eine sichere Antwort nicht aus.
Quellen
Quelle fehlt.
Schweiz · konventionelle Kontrolle · SWISS
- Abflugland
- Schweiz
- Fluggesellschaft
- SWISS
Handgepäck
Antwort
- Sicherheitskontrolle: Bedingt
- Die Flüssigkeitsregel betrifft flüssige, cremige, pastöse und gelartige Produkte sowie Aerosole. Bei einem Sonnenschutzstift prüfen Sie die tatsächliche Konsistenz und klären eine feste Variante mit der Kontrollstelle.
- Bei konventioneller Kontrolle dürfen Sonnencreme, Sonnenmilch, Gel und Sonnenspray nur in Behältern bis 100 ml Fassungsvermögen ins Handgepäck. Auch eine fast leere größere Packung überschreitet diese Behältergrenze.
- Alle eigenen Flüssigkeiten müssen locker in einen transparenten, wiederverschließbaren Beutel bis 1 l passen. Pro Person ist ein Beutel erlaubt; legen Sie ihn bei konventioneller Kontrolle separat vor.
- Gefahrgut: Bedingt
- Die Zulassung gilt für gewöhnliche kosmetische Sonnencreme, Sonnenmilch und Sonnenspray für den persönlichen Gebrauch. Andere Stoffe oder Spezialpräparate müssen nach ihrer Zusammensetzung gesondert geprüft werden.
- Alle von dieser Toilettenartikelregel erfassten medizinischen, kosmetischen und nicht radioaktiven Artikel sowie die darin erlaubten Aerosole zusammen höchstens 2 kg oder 2 l netto pro Fluggast. Hand- und Aufgabegepäck zählen gemeinsam.
- Je kosmetischem Toilettenartikel höchstens 0,5 kg oder 0,5 l Nettomenge. Für die Flüssigkeitskontrolle zählt zusätzlich das Fassungsvermögen des Behälters.
- Bei einem kosmetischen Aerosolspray muss eine Schutzkappe oder ein gleichwertiger Schutz am Ventil eine unbeabsichtigte Freisetzung verhindern.
- Genehmigung der Fluggesellschaft: Bedingt
- Die Zulassung gilt für gewöhnliche kosmetische Sonnencreme, Sonnenmilch und Sonnenspray für den persönlichen Gebrauch. Andere Stoffe oder Spezialpräparate müssen nach ihrer Zusammensetzung gesondert geprüft werden.
- Alle von dieser Toilettenartikelregel erfassten medizinischen, kosmetischen und nicht radioaktiven Artikel sowie die darin erlaubten Aerosole zusammen höchstens 2 kg oder 2 l netto pro Fluggast. Hand- und Aufgabegepäck zählen gemeinsam.
- Je kosmetischem Toilettenartikel höchstens 0,5 kg oder 0,5 l Nettomenge. Für die Flüssigkeitskontrolle zählt zusätzlich das Fassungsvermögen des Behälters.
- Bei einem kosmetischen Aerosolspray muss eine Schutzkappe oder ein gleichwertiger Schutz am Ventil eine unbeabsichtigte Freisetzung verhindern.
Quellen
Aufgabegepäck
Antwort
- Gefahrgut: Bedingt
- Die Zulassung gilt für gewöhnliche kosmetische Sonnencreme, Sonnenmilch und Sonnenspray für den persönlichen Gebrauch. Andere Stoffe oder Spezialpräparate müssen nach ihrer Zusammensetzung gesondert geprüft werden.
- Alle von dieser Toilettenartikelregel erfassten medizinischen, kosmetischen und nicht radioaktiven Artikel sowie die darin erlaubten Aerosole zusammen höchstens 2 kg oder 2 l netto pro Fluggast. Hand- und Aufgabegepäck zählen gemeinsam.
- Je kosmetischem Toilettenartikel höchstens 0,5 kg oder 0,5 l Nettomenge. Für die Flüssigkeitskontrolle zählt zusätzlich das Fassungsvermögen des Behälters.
- Bei einem kosmetischen Aerosolspray muss eine Schutzkappe oder ein gleichwertiger Schutz am Ventil eine unbeabsichtigte Freisetzung verhindern.
- Genehmigung der Fluggesellschaft: Bedingt
- Die Zulassung gilt für gewöhnliche kosmetische Sonnencreme, Sonnenmilch und Sonnenspray für den persönlichen Gebrauch. Andere Stoffe oder Spezialpräparate müssen nach ihrer Zusammensetzung gesondert geprüft werden.
- Alle von dieser Toilettenartikelregel erfassten medizinischen, kosmetischen und nicht radioaktiven Artikel sowie die darin erlaubten Aerosole zusammen höchstens 2 kg oder 2 l netto pro Fluggast. Hand- und Aufgabegepäck zählen gemeinsam.
- Je kosmetischem Toilettenartikel höchstens 0,5 kg oder 0,5 l Nettomenge. Für die Flüssigkeitskontrolle zählt zusätzlich das Fassungsvermögen des Behälters.
- Bei einem kosmetischen Aerosolspray muss eine Schutzkappe oder ein gleichwertiger Schutz am Ventil eine unbeabsichtigte Freisetzung verhindern.
Quellen
Am Körper
Keine sichere Antwort
- Regelwerk: Die Quellen reichen für eine sichere Antwort nicht aus.
Quellen
Quelle fehlt.
München MUC · alle Sicherheitskontrollstellen seit 18. September 2026 · LufthansaHandgepäck: Mit BedingungenAufgabegepäck: Mit Bedingungen
Handgepäck
Antwort
- Genehmigung der Fluggesellschaft: Bedingt
- Die Zulassung gilt für gewöhnliche kosmetische Sonnencreme, Sonnenmilch und Sonnenspray für den persönlichen Gebrauch. Andere Stoffe oder Spezialpräparate müssen nach ihrer Zusammensetzung gesondert geprüft werden.
- Alle von dieser Toilettenartikelregel erfassten medizinischen, kosmetischen und nicht radioaktiven Artikel sowie die darin erlaubten Aerosole zusammen höchstens 2 kg oder 2 l netto pro Fluggast. Hand- und Aufgabegepäck zählen gemeinsam.
- Je kosmetischem Toilettenartikel höchstens 0,5 kg oder 0,5 l Nettomenge. Für die Flüssigkeitskontrolle zählt zusätzlich das Fassungsvermögen des Behälters.
- Bei einem kosmetischen Aerosolspray muss eine Schutzkappe oder ein gleichwertiger Schutz am Ventil eine unbeabsichtigte Freisetzung verhindern.
- Flughafenverfahren: Bedingt
- Die Flüssigkeitsregel betrifft flüssige, cremige, pastöse und gelartige Produkte sowie Aerosole. Bei einem Sonnenschutzstift prüfen Sie die tatsächliche Konsistenz und klären eine feste Variante mit der Kontrollstelle.
- Beachten Sie zusätzliche Kontrollen und die Anweisungen des Kontrollpersonals. Prüfen Sie die nächste Kontrolle bei Umstieg und Rückflug.
- Am Flughafen München gelten seit dem 18. September 2026 an allen Sicherheitskontrollstellen höchstens 2 l Fassungsvermögen je Einzelbehälter. Mehrere solche Behälter sind möglich; Flüssigkeiten dürfen im Handgepäck bleiben. Betreiber-, Nettomengen- und Einfuhrregeln gelten zusätzlich; jede weitere Sicherheitskontrolle ist separat zu prüfen.
Aufgabegepäck
Antwort
- Genehmigung der Fluggesellschaft: Bedingt
- Die Zulassung gilt für gewöhnliche kosmetische Sonnencreme, Sonnenmilch und Sonnenspray für den persönlichen Gebrauch. Andere Stoffe oder Spezialpräparate müssen nach ihrer Zusammensetzung gesondert geprüft werden.
- Alle von dieser Toilettenartikelregel erfassten medizinischen, kosmetischen und nicht radioaktiven Artikel sowie die darin erlaubten Aerosole zusammen höchstens 2 kg oder 2 l netto pro Fluggast. Hand- und Aufgabegepäck zählen gemeinsam.
- Je kosmetischem Toilettenartikel höchstens 0,5 kg oder 0,5 l Nettomenge. Für die Flüssigkeitskontrolle zählt zusätzlich das Fassungsvermögen des Behälters.
- Bei einem kosmetischen Aerosolspray muss eine Schutzkappe oder ein gleichwertiger Schutz am Ventil eine unbeabsichtigte Freisetzung verhindern.
Am Körper
Keine sichere Antwort
- Regelwerk: Die Quellen reichen für eine sichere Antwort nicht aus.
Flüge und Quellen
München MUC · alle Sicherheitskontrollstellen seit 18. September 2026 · Lufthansa
- Abflugland
- Deutschland
- Flughafen
- MUC
- Fluggesellschaft
- Lufthansa
Handgepäck
Antwort
- Genehmigung der Fluggesellschaft: Bedingt
- Die Zulassung gilt für gewöhnliche kosmetische Sonnencreme, Sonnenmilch und Sonnenspray für den persönlichen Gebrauch. Andere Stoffe oder Spezialpräparate müssen nach ihrer Zusammensetzung gesondert geprüft werden.
- Alle von dieser Toilettenartikelregel erfassten medizinischen, kosmetischen und nicht radioaktiven Artikel sowie die darin erlaubten Aerosole zusammen höchstens 2 kg oder 2 l netto pro Fluggast. Hand- und Aufgabegepäck zählen gemeinsam.
- Je kosmetischem Toilettenartikel höchstens 0,5 kg oder 0,5 l Nettomenge. Für die Flüssigkeitskontrolle zählt zusätzlich das Fassungsvermögen des Behälters.
- Bei einem kosmetischen Aerosolspray muss eine Schutzkappe oder ein gleichwertiger Schutz am Ventil eine unbeabsichtigte Freisetzung verhindern.
- Flughafenverfahren: Bedingt
- Die Flüssigkeitsregel betrifft flüssige, cremige, pastöse und gelartige Produkte sowie Aerosole. Bei einem Sonnenschutzstift prüfen Sie die tatsächliche Konsistenz und klären eine feste Variante mit der Kontrollstelle.
- Beachten Sie zusätzliche Kontrollen und die Anweisungen des Kontrollpersonals. Prüfen Sie die nächste Kontrolle bei Umstieg und Rückflug.
- Am Flughafen München gelten seit dem 18. September 2026 an allen Sicherheitskontrollstellen höchstens 2 l Fassungsvermögen je Einzelbehälter. Mehrere solche Behälter sind möglich; Flüssigkeiten dürfen im Handgepäck bleiben. Betreiber-, Nettomengen- und Einfuhrregeln gelten zusätzlich; jede weitere Sicherheitskontrolle ist separat zu prüfen.
Quellen
Aufgabegepäck
Antwort
- Genehmigung der Fluggesellschaft: Bedingt
- Die Zulassung gilt für gewöhnliche kosmetische Sonnencreme, Sonnenmilch und Sonnenspray für den persönlichen Gebrauch. Andere Stoffe oder Spezialpräparate müssen nach ihrer Zusammensetzung gesondert geprüft werden.
- Alle von dieser Toilettenartikelregel erfassten medizinischen, kosmetischen und nicht radioaktiven Artikel sowie die darin erlaubten Aerosole zusammen höchstens 2 kg oder 2 l netto pro Fluggast. Hand- und Aufgabegepäck zählen gemeinsam.
- Je kosmetischem Toilettenartikel höchstens 0,5 kg oder 0,5 l Nettomenge. Für die Flüssigkeitskontrolle zählt zusätzlich das Fassungsvermögen des Behälters.
- Bei einem kosmetischen Aerosolspray muss eine Schutzkappe oder ein gleichwertiger Schutz am Ventil eine unbeabsichtigte Freisetzung verhindern.
Quellen
Am Körper
Keine sichere Antwort
- Regelwerk: Die Quellen reichen für eine sichere Antwort nicht aus.
Quellen
Quelle fehlt.
Wien zentrale CT-Kontrolle · Austrian AirlinesHandgepäck: Mit BedingungenAufgabegepäck: Mit Bedingungen
Handgepäck
Antwort
- Genehmigung der Fluggesellschaft: Bedingt
- Die Zulassung gilt für gewöhnliche kosmetische Sonnencreme, Sonnenmilch und Sonnenspray für den persönlichen Gebrauch. Andere Stoffe oder Spezialpräparate müssen nach ihrer Zusammensetzung gesondert geprüft werden.
- Alle von dieser Toilettenartikelregel erfassten medizinischen, kosmetischen und nicht radioaktiven Artikel sowie die darin erlaubten Aerosole zusammen höchstens 2 kg oder 2 l netto pro Fluggast. Hand- und Aufgabegepäck zählen gemeinsam.
- Je kosmetischem Toilettenartikel höchstens 0,5 kg oder 0,5 l Nettomenge. Für die Flüssigkeitskontrolle zählt zusätzlich das Fassungsvermögen des Behälters.
- Bei einem kosmetischen Aerosolspray muss eine Schutzkappe oder ein gleichwertiger Schutz am Ventil eine unbeabsichtigte Freisetzung verhindern.
- Flughafenverfahren: Bedingt
- Die Flüssigkeitsregel betrifft flüssige, cremige, pastöse und gelartige Produkte sowie Aerosole. Bei einem Sonnenschutzstift prüfen Sie die tatsächliche Konsistenz und klären eine feste Variante mit der Kontrollstelle.
- Beachten Sie zusätzliche Kontrollen und die Anweisungen des Kontrollpersonals. Prüfen Sie die nächste Kontrolle bei Umstieg und Rückflug.
- An den zentralen CT-Sicherheitskontrollen aller Terminals in Wien dürfen Flüssigkeitsbehälter mit Sonnencreme oder Sonnenspray bis 2000 ml Fassungsvermögen im Handgepäck bleiben. Die Nettomengen des Betreibers gelten zusätzlich.
Aufgabegepäck
Antwort
- Genehmigung der Fluggesellschaft: Bedingt
- Die Zulassung gilt für gewöhnliche kosmetische Sonnencreme, Sonnenmilch und Sonnenspray für den persönlichen Gebrauch. Andere Stoffe oder Spezialpräparate müssen nach ihrer Zusammensetzung gesondert geprüft werden.
- Alle von dieser Toilettenartikelregel erfassten medizinischen, kosmetischen und nicht radioaktiven Artikel sowie die darin erlaubten Aerosole zusammen höchstens 2 kg oder 2 l netto pro Fluggast. Hand- und Aufgabegepäck zählen gemeinsam.
- Je kosmetischem Toilettenartikel höchstens 0,5 kg oder 0,5 l Nettomenge. Für die Flüssigkeitskontrolle zählt zusätzlich das Fassungsvermögen des Behälters.
- Bei einem kosmetischen Aerosolspray muss eine Schutzkappe oder ein gleichwertiger Schutz am Ventil eine unbeabsichtigte Freisetzung verhindern.
Am Körper
Keine sichere Antwort
- Regelwerk: Die Quellen reichen für eine sichere Antwort nicht aus.
Flüge und Quellen
Wien zentrale CT-Kontrolle · Austrian Airlines
- Abflugland
- Österreich
- Flughafen
- VIE
- Fluggesellschaft
- Austrian Airlines
- Kontrollstelle
- central-CT
Handgepäck
Antwort
- Genehmigung der Fluggesellschaft: Bedingt
- Die Zulassung gilt für gewöhnliche kosmetische Sonnencreme, Sonnenmilch und Sonnenspray für den persönlichen Gebrauch. Andere Stoffe oder Spezialpräparate müssen nach ihrer Zusammensetzung gesondert geprüft werden.
- Alle von dieser Toilettenartikelregel erfassten medizinischen, kosmetischen und nicht radioaktiven Artikel sowie die darin erlaubten Aerosole zusammen höchstens 2 kg oder 2 l netto pro Fluggast. Hand- und Aufgabegepäck zählen gemeinsam.
- Je kosmetischem Toilettenartikel höchstens 0,5 kg oder 0,5 l Nettomenge. Für die Flüssigkeitskontrolle zählt zusätzlich das Fassungsvermögen des Behälters.
- Bei einem kosmetischen Aerosolspray muss eine Schutzkappe oder ein gleichwertiger Schutz am Ventil eine unbeabsichtigte Freisetzung verhindern.
- Flughafenverfahren: Bedingt
- Die Flüssigkeitsregel betrifft flüssige, cremige, pastöse und gelartige Produkte sowie Aerosole. Bei einem Sonnenschutzstift prüfen Sie die tatsächliche Konsistenz und klären eine feste Variante mit der Kontrollstelle.
- Beachten Sie zusätzliche Kontrollen und die Anweisungen des Kontrollpersonals. Prüfen Sie die nächste Kontrolle bei Umstieg und Rückflug.
- An den zentralen CT-Sicherheitskontrollen aller Terminals in Wien dürfen Flüssigkeitsbehälter mit Sonnencreme oder Sonnenspray bis 2000 ml Fassungsvermögen im Handgepäck bleiben. Die Nettomengen des Betreibers gelten zusätzlich.
Quellen
Aufgabegepäck
Antwort
- Genehmigung der Fluggesellschaft: Bedingt
- Die Zulassung gilt für gewöhnliche kosmetische Sonnencreme, Sonnenmilch und Sonnenspray für den persönlichen Gebrauch. Andere Stoffe oder Spezialpräparate müssen nach ihrer Zusammensetzung gesondert geprüft werden.
- Alle von dieser Toilettenartikelregel erfassten medizinischen, kosmetischen und nicht radioaktiven Artikel sowie die darin erlaubten Aerosole zusammen höchstens 2 kg oder 2 l netto pro Fluggast. Hand- und Aufgabegepäck zählen gemeinsam.
- Je kosmetischem Toilettenartikel höchstens 0,5 kg oder 0,5 l Nettomenge. Für die Flüssigkeitskontrolle zählt zusätzlich das Fassungsvermögen des Behälters.
- Bei einem kosmetischen Aerosolspray muss eine Schutzkappe oder ein gleichwertiger Schutz am Ventil eine unbeabsichtigte Freisetzung verhindern.
Quellen
Am Körper
Keine sichere Antwort
- Regelwerk: Die Quellen reichen für eine sichere Antwort nicht aus.
Quellen
Quelle fehlt.
Welche Form haben Sie eingepackt?
Sonnencreme, Sonnenmilch und Sonnengel zählen bei der Sicherheitskontrolle zu Flüssigkeiten. Das gilt auch für ein Pumpspray und für kosmetisches Aerosolspray. Lesen Sie das Fassungsvermögen auf der Tube oder Flasche ab. Die Angabe in Gramm beschreibt die Masse; sie ersetzt keine Behältergröße in Millilitern.
Ein Druckspray hat ein Ventil, das gegen unbeabsichtigtes Auslösen geschützt werden muss. Bei einer Pumpflasche sichern Sie die Pumpe und verschließen die Flasche dicht. Beide Sprays fallen bei konventioneller Kontrolle unter die Flüssigkeitsregel. Für einen Sonnenschutzstift prüfen Sie die Konsistenz und fragen bei einer festen Variante die Kontrollstelle. Eine cremige oder gelartige Masse bleibt Teil der Flüssigkeitskontrolle.
Handgepäck bei Abflug aus DE, AT oder CH
Die Grundregel bei konventioneller Kontrolle ist in den drei Ländern gleich: Behälter bis 100 ml, alle eigenen Flüssigkeiten in einem transparenten, wiederverschließbaren Beutel bis 1 l, ein Beutel pro Person. Der Beutel muss sich schließen lassen. Legen Sie ihn bei konventioneller Kontrolle separat vor.
Eine fast leere 200-ml-Tube bleibt ein 200-ml-Behälter. Möchten Sie die Creme im Handgepäck behalten, füllen Sie sie in ein dichtes, geeignetes Reisegefäß bis 100 ml um und beschriften es. Planen Sie für die nächste Sicherheitskontrolle bei Umstieg und Rückflug ebenfalls passende Packungen ein. Sonnencreme in der Jackentasche umgeht die Flüssigkeitskontrolle nicht.
Die nationalen Grundlagen sind Bundespolizei: Flüssigkeiten an Bord, BMI: Flugsicherheit und BAZL: Flüssigkeiten. Die Bundespolizei erklärt ausdrücklich die Behältergröße.
Größere Packungen bei den benannten CT-Kontrollen
| Kontrollstelle | Bestätigte Behältergrenze | Zusätzlich beachten |
|---|---|---|
| München: alle Sicherheitskontrollstellen seit 18. September 2026 | Bis 2 l Fassungsvermögen je Einzelbehälter | Weitere Prüfung möglich; Betreiber- und Nettolimits bleiben bestehen |
| Wien, zentrale CT-Kontrollen aller Terminals | Bis 2000 ml pro Behälter; Flüssigkeiten dürfen im Handgepäck bleiben | Verfahren seit 3. Juli 2026; zusätzliche Prüfungen möglich |
Am Flughafen München gelten seit dem 18. September 2026 an allen Sicherheitskontrollstellen höchstens 2 l Fassungsvermögen je Einzelbehälter. Mehrere solche Behälter sind möglich; Flüssigkeiten dürfen im Handgepäck bleiben. Das Kontrollpersonal kann Behälter öffnen oder die Mitnahme aus Sicherheitsgründen ablehnen. Betreiber-, Nettomengen- und Einfuhrregeln gelten zusätzlich; jede neue Kontrolle beim Umstieg oder Rückflug ist separat zu prüfen.
Für Wien bestätigen die Seite zur Sicherheitskontrolle und die Mitteilung zum CT-Verfahren ab Juli 2026 den zentralen Kontrollbereich. Eine größere Packung kann dort die Sicherheitskontrolle erfüllen und trotzdem das Nettolimit der Airline überschreiten. Beachten Sie die Anweisungen des Kontrollpersonals und prüfen Sie jeden weiteren Kontrollpunkt Ihrer Reise.
Aufgabegepäck und die Grenzen der Airline
Lufthansa, Austrian Airlines und SWISS lassen gewöhnliche kosmetische Toilettenartikel für den persönlichen Gebrauch in Hand- und Aufgabegepäck unter diesen Bedingungen zu:
- Je Artikel höchstens 0,5 kg oder 0,5 l Nettomenge.
- Alle von der Toilettenartikelregel erfassten medizinischen, kosmetischen und nicht radioaktiven Artikel sowie die darin erlaubten Aerosole zusammen höchstens 2 kg oder 2 l netto pro Fluggast. Hand- und Aufgabegepäck zählen gemeinsam.
- Bei Aerosolspray schützt eine Kappe oder eine gleichwertige Sicherung das Ventil gegen unbeabsichtigte Freisetzung.
Eine gewöhnliche 200-ml-Packung Sonnencreme kann damit ins Aufgabegepäck dieser Betreiber passen. Zählen Sie die anderen erfassten Toilettenartikel mit. Die Regeln betreffen die Nettomenge aller erfassten Kosmetikprodukte, auch Creme; sie beschränken sich nicht auf Drucksprays.
Sonnencreme und Sonnenmilch sind laut BfR Kosmetikprodukte. Auf dieser Einordnung beruht die Anwendung der positiven Toilettenartikelkategorie. Die genannten Airlines führen Sonnencreme dort nicht als eigenen Eintrag auf. Für die Schweiz bestätigt BAZL medizinische und kosmetische Mittel mit Mengenbegrenzungen. Ergänzend enthält IATA DGR 67, Tabelle 2.3.A die Toilettenartikelregel für 2026. IATA ist ein Branchenverband; die konkrete Annahme prüfen Sie bei der ausführenden Airline, auch bei einem Codeshare-Flug.
Dicht verpacken und den Rückflug mitplanen
Drehen Sie die Tube zu und sichern Sie eine Pumpe gegen Druck durch andere Gegenstände. Legen Sie Sonnencreme im Koffer in eine zusätzliche dichte Tasche, damit ein Leck nicht die Kleidung erreicht. Bei Drucksprays kontrollieren Sie vor jeder Reise, ob die Ventilkappe noch fest sitzt.
Für mehrere Reisende rechnen Sie die persönlichen Toilettenartikelgrenzen getrennt. Ein zusätzlicher Koffer erhöht die Menge pro Person nicht. Bewahren Sie die Produktbezeichnung und die Hinweise zur Anwendung auf. Wenn Sie für den Aufenthalt mehr Creme brauchen, können Sie den größeren Vorrat unter den Transportbedingungen aufgeben oder einen passenden Ersatz nach der Ankunft kaufen.
Andere Kosmetikprodukte müssen bei konventioneller Kontrolle in denselben Flüssigkeitsbeutel passen. Prüfen Sie After-Sun-Produkte oder Insektenschutzmittel nach ihrer eigenen Zusammensetzung. Diese Antwort behandelt gewöhnlichen kosmetischen Sonnenschutz; sie bestätigt keine besonderen Arzneimittel, industriellen Sprays oder Einfuhrregeln des Ziellands.
Quellen und Mengen wurden am 3. Oktober 2026 geprüft. Lokale CT-Verfahren und die Bedingungen Ihrer ausführenden Airline sollten Sie vor dem Abflug erneut kontrollieren.
Die aktuelle MUC-Hauptseite und die Mitteilung des bayerischen Verkehrsministeriums vom 14. September 2026 bestätigen die Änderung an allen Kontrollstellen seit dem 18. September 2026.
So packen Sie Sonnencreme
Lesen Sie Behältergröße und Produktform auf der Packung ab.
Packen Sie flüssigen Sonnenschutz bei konventioneller Kontrolle in Behälter bis 100 ml und in Ihren 1-l-Flüssigkeitsbeutel.
Zählen Sie alle erfassten Toilettenartikel in beiden Gepäckarten gemeinsam. Verschließen Sie Tuben und Pumpen; sichern Sie bei Aerosolspray das Ventil mit einer Schutzkappe.
Häufige Fragen
Darf eine halb leere 200-ml-Tube ins Handgepäck?
Bei konventioneller Kontrolle mit der 100-ml-Grenze ist die 200-ml-Tube zu groß. Entscheidend ist ihr Fassungsvermögen. Füllen Sie Creme in einen geeigneten Behälter bis 100 ml um oder wählen Sie Aufgabegepäck unter den Bedingungen Ihrer Airline.
Ist Sonnenmilch ebenfalls eine Flüssigkeit?
Ja. Die Kontrolle erfasst auch Lotionen, Cremes, Gele und Sprays. Sonnenmilch gehört bei konventioneller Kontrolle in einen Behälter bis 100 ml und in Ihren Flüssigkeitsbeutel.
Wie viel Sonnencreme darf in den Koffer?
Bei Lufthansa, Austrian Airlines und SWISS gelten bis 0,5 kg oder 0,5 l netto je kosmetischem Toilettenartikel. Die gemeinsame Obergrenze beträgt 2 kg oder 2 l netto pro Person für alle erfassten Artikel in Hand- und Aufgabegepäck zusammen. Für eine andere ausführende Airline prüfen Sie deren Bedingungen.
Darf Sonnenspray als Aerosol mitfliegen?
Ein gewöhnliches kosmetisches Sonnenspray ist bei den drei genannten Airlines unter den Toilettenartikelbedingungen zugelassen. Schützen Sie das Ventil gegen unbeabsichtigte Freisetzung. Bei konventioneller Kontrolle darf der Behälter im Handgepäck höchstens 100 ml fassen; die Nettolimits gelten in beiden Gepäckarten.
Gilt die 100-ml-Grenze auch für einen Sonnenschutzstift?
Sehen Sie sich seine tatsächliche Konsistenz an. Ein cremiger, pastöser oder gelartiger Stift fällt unter die Flüssigkeitsregel. Eine feste Variante sollten Sie vorab mit der Kontrollstelle klären; die Bezeichnung Stift allein bestätigt keinen Ausnahmefall.
Prüfdatum der Quellen
- Handgepäck und Koffer richtig packen:
- Flughafen München rüstet auf:
- Flughafen- und Flugsicherheitswesen:
- Kosmetik-Artikel: Alle Inhaltsstoffe müssen geprüft sein:
- Medizinische und kosmetische Mittel:
- Flüssigkeiten:
- EU-Sicherheitsvorschriften an Flughäfen:
- Flüssigkeiten an Bord:
- Gefährliche Gegenstände · medizinische oder kosmetische Artikel und Aerosole:
- Gefährliche Gegenstände · medizinische oder kosmetische Artikel und Aerosole:
- Gefährliche Gegenstände · medizinische oder kosmetische Artikel und Aerosole:
- Sicherheitskontrolle:
- Neue CT-Scanner an den Sicherheitskontrollen in allen Terminals: