KOSMETIK UND HYGIENE
Darf Shampoo ins Flugzeug?
Ja, gewöhnliches flüssiges Shampoo können Sie unter den folgenden Bedingungen mitnehmen. Bei konventioneller Kontrolle in Deutschland, Österreich und der Schweiz darf die Flasche höchstens 100 ml fassen und muss in Ihren transparenten, wiederverschließbaren Flüssigkeitsbeutel bis 1 l passen. Lufthansa, Austrian Airlines und SWISS haben zusätzlich Nettolimits für Toilettenartikel in beiden Gepäckarten. Für die Schweiz nennt auch BAZL entsprechende Kosmetikgrenzen. Ein festes Shampoostück unterscheidet sich vom flüssigen Produkt.
Handgepäck
Mit Bedingungen
Konventionelle Kontrolle: Flasche bis 100 ml Fassungsvermögen im transparenten, wiederverschließbaren 1-l-Beutel, einer pro Person. Die lokalen Kontrollverfahren in München und Wien lassen größere Behälter zu; Nettolimits für Kosmetik gelten weiter.
Aufgabegepäck
Nicht allgemein bestätigt
Bei Lufthansa, Austrian Airlines und SWISS gewöhnliches Shampoo für den persönlichen Gebrauch innerhalb der Toilettenartikelgrenzen: bis 0,5 kg oder 0,5 l netto je Artikel, zusammen bis 2 kg oder 2 l pro Person über alle erfassten Artikel und beide Gepäckarten. BAZL nennt entsprechende Grenzen für Kosmetik bei Abflug aus der Schweiz.
Besondere Regeln nach Land, Flughafen, Airline und Ausführung
Was gilt für Ihren Flug?
Wählen Sie Land, Flughafen und Airline und suchen Sie nach Ihrer Ausführung. Bei einer erneuten Kontrolle nach dem Umstieg prüfen Sie auch den dortigen Flughafen.
14 passende Kombinationen · 6 Antworten
Mit Bedingungen
Nicht geklärt · Mit Bedingungen
Nicht geklärt
Allgemeine Regeln stehen neben den Regeln der Airline und des Flughafens.
Deutschland · konventionelle Sicherheitskontrolle · Antwort der Airline noch offen · gleiche Bedingungen für 2 KombinationenHandgepäck: Mit BedingungenAufgabegepäck: Nicht geklärt
Handgepäck
Antwort
- Sicherheitskontrolle: Bedingt
- Bei konventioneller Kontrolle darf jede Shampooflasche höchstens 100 ml Fassungsvermögen haben. Auch eine fast leere größere Flasche überschreitet diese Behältergrenze.
- Alle eigenen Flüssigkeiten müssen locker in einen transparenten, wiederverschließbaren Beutel bis 1 l passen. Pro Person ist ein Beutel erlaubt; legen Sie ihn bei konventioneller Kontrolle separat vor.
Aufgabegepäck
Keine sichere Antwort
- Regelwerk: Die Quellen reichen für eine sichere Antwort nicht aus.
Am Körper
Keine sichere Antwort
- Regelwerk: Die Quellen reichen für eine sichere Antwort nicht aus.
Flüge und Quellen
Deutschland · konventionelle Sicherheitskontrolle · Antwort der Airline noch offen
- Abflugland
- Deutschland
Handgepäck
Antwort
- Sicherheitskontrolle: Bedingt
- Bei konventioneller Kontrolle darf jede Shampooflasche höchstens 100 ml Fassungsvermögen haben. Auch eine fast leere größere Flasche überschreitet diese Behältergrenze.
- Alle eigenen Flüssigkeiten müssen locker in einen transparenten, wiederverschließbaren Beutel bis 1 l passen. Pro Person ist ein Beutel erlaubt; legen Sie ihn bei konventioneller Kontrolle separat vor.
Quellen
Aufgabegepäck
Keine sichere Antwort
- Regelwerk: Die Quellen reichen für eine sichere Antwort nicht aus.
Quellen
Quelle fehlt.
Am Körper
Keine sichere Antwort
- Regelwerk: Die Quellen reichen für eine sichere Antwort nicht aus.
Quellen
Quelle fehlt.
Österreich · konventionelle Sicherheitskontrolle · Antwort der Airline noch offen
- Abflugland
- Österreich
Handgepäck
Antwort
- Sicherheitskontrolle: Bedingt
- Bei konventioneller Kontrolle darf jede Shampooflasche höchstens 100 ml Fassungsvermögen haben. Auch eine fast leere größere Flasche überschreitet diese Behältergrenze.
- Alle eigenen Flüssigkeiten müssen locker in einen transparenten, wiederverschließbaren Beutel bis 1 l passen. Pro Person ist ein Beutel erlaubt; legen Sie ihn bei konventioneller Kontrolle separat vor.
Quellen
Aufgabegepäck
Keine sichere Antwort
- Regelwerk: Die Quellen reichen für eine sichere Antwort nicht aus.
Quellen
Quelle fehlt.
Am Körper
Keine sichere Antwort
- Regelwerk: Die Quellen reichen für eine sichere Antwort nicht aus.
Quellen
Quelle fehlt.
Deutschland · konventionelle Kontrolle · Lufthansa · gleiche Bedingungen für 6 KombinationenHandgepäck: Mit BedingungenAufgabegepäck: Mit Bedingungen
Handgepäck
Antwort
- Sicherheitskontrolle: Bedingt
- Bei konventioneller Kontrolle darf jede Shampooflasche höchstens 100 ml Fassungsvermögen haben. Auch eine fast leere größere Flasche überschreitet diese Behältergrenze.
- Alle eigenen Flüssigkeiten müssen locker in einen transparenten, wiederverschließbaren Beutel bis 1 l passen. Pro Person ist ein Beutel erlaubt; legen Sie ihn bei konventioneller Kontrolle separat vor.
- Genehmigung der Fluggesellschaft: Bedingt
- Diese Zulassung gilt für gewöhnliches flüssiges kosmetisches Shampoo für den persönlichen Gebrauch. Medizinische Spezialprodukte und Aerosole benötigen eine gesonderte Prüfung.
- Alle von dieser Toilettenartikelregel erfassten medizinischen, kosmetischen und nicht radioaktiven Artikel sowie die darin erlaubten Aerosole zusammen höchstens 2 kg oder 2 l netto pro Fluggast. Hand- und Aufgabegepäck zählen gemeinsam.
- Je kosmetischem Toilettenartikel höchstens 0,5 kg oder 0,5 l Nettomenge. Die Grammangabe beschreibt die Masse des Inhalts und ersetzt keine Angabe zur Behältergröße in Millilitern.
Aufgabegepäck
Antwort
- Genehmigung der Fluggesellschaft: Bedingt
- Diese Zulassung gilt für gewöhnliches flüssiges kosmetisches Shampoo für den persönlichen Gebrauch. Medizinische Spezialprodukte und Aerosole benötigen eine gesonderte Prüfung.
- Alle von dieser Toilettenartikelregel erfassten medizinischen, kosmetischen und nicht radioaktiven Artikel sowie die darin erlaubten Aerosole zusammen höchstens 2 kg oder 2 l netto pro Fluggast. Hand- und Aufgabegepäck zählen gemeinsam.
- Je kosmetischem Toilettenartikel höchstens 0,5 kg oder 0,5 l Nettomenge. Die Grammangabe beschreibt die Masse des Inhalts und ersetzt keine Angabe zur Behältergröße in Millilitern.
Am Körper
Keine sichere Antwort
- Regelwerk: Die Quellen reichen für eine sichere Antwort nicht aus.
Flüge und Quellen
Deutschland · konventionelle Kontrolle · Lufthansa
- Abflugland
- Deutschland
- Fluggesellschaft
- Lufthansa
Handgepäck
Antwort
- Sicherheitskontrolle: Bedingt
- Bei konventioneller Kontrolle darf jede Shampooflasche höchstens 100 ml Fassungsvermögen haben. Auch eine fast leere größere Flasche überschreitet diese Behältergrenze.
- Alle eigenen Flüssigkeiten müssen locker in einen transparenten, wiederverschließbaren Beutel bis 1 l passen. Pro Person ist ein Beutel erlaubt; legen Sie ihn bei konventioneller Kontrolle separat vor.
- Genehmigung der Fluggesellschaft: Bedingt
- Diese Zulassung gilt für gewöhnliches flüssiges kosmetisches Shampoo für den persönlichen Gebrauch. Medizinische Spezialprodukte und Aerosole benötigen eine gesonderte Prüfung.
- Alle von dieser Toilettenartikelregel erfassten medizinischen, kosmetischen und nicht radioaktiven Artikel sowie die darin erlaubten Aerosole zusammen höchstens 2 kg oder 2 l netto pro Fluggast. Hand- und Aufgabegepäck zählen gemeinsam.
- Je kosmetischem Toilettenartikel höchstens 0,5 kg oder 0,5 l Nettomenge. Die Grammangabe beschreibt die Masse des Inhalts und ersetzt keine Angabe zur Behältergröße in Millilitern.
Quellen
Aufgabegepäck
Antwort
- Genehmigung der Fluggesellschaft: Bedingt
- Diese Zulassung gilt für gewöhnliches flüssiges kosmetisches Shampoo für den persönlichen Gebrauch. Medizinische Spezialprodukte und Aerosole benötigen eine gesonderte Prüfung.
- Alle von dieser Toilettenartikelregel erfassten medizinischen, kosmetischen und nicht radioaktiven Artikel sowie die darin erlaubten Aerosole zusammen höchstens 2 kg oder 2 l netto pro Fluggast. Hand- und Aufgabegepäck zählen gemeinsam.
- Je kosmetischem Toilettenartikel höchstens 0,5 kg oder 0,5 l Nettomenge. Die Grammangabe beschreibt die Masse des Inhalts und ersetzt keine Angabe zur Behältergröße in Millilitern.
Quellen
Am Körper
Keine sichere Antwort
- Regelwerk: Die Quellen reichen für eine sichere Antwort nicht aus.
Quellen
Quelle fehlt.
Deutschland · konventionelle Kontrolle · Austrian Airlines
- Abflugland
- Deutschland
- Fluggesellschaft
- Austrian Airlines
Handgepäck
Antwort
- Sicherheitskontrolle: Bedingt
- Bei konventioneller Kontrolle darf jede Shampooflasche höchstens 100 ml Fassungsvermögen haben. Auch eine fast leere größere Flasche überschreitet diese Behältergrenze.
- Alle eigenen Flüssigkeiten müssen locker in einen transparenten, wiederverschließbaren Beutel bis 1 l passen. Pro Person ist ein Beutel erlaubt; legen Sie ihn bei konventioneller Kontrolle separat vor.
- Genehmigung der Fluggesellschaft: Bedingt
- Diese Zulassung gilt für gewöhnliches flüssiges kosmetisches Shampoo für den persönlichen Gebrauch. Medizinische Spezialprodukte und Aerosole benötigen eine gesonderte Prüfung.
- Alle von dieser Toilettenartikelregel erfassten medizinischen, kosmetischen und nicht radioaktiven Artikel sowie die darin erlaubten Aerosole zusammen höchstens 2 kg oder 2 l netto pro Fluggast. Hand- und Aufgabegepäck zählen gemeinsam.
- Je kosmetischem Toilettenartikel höchstens 0,5 kg oder 0,5 l Nettomenge. Die Grammangabe beschreibt die Masse des Inhalts und ersetzt keine Angabe zur Behältergröße in Millilitern.
Quellen
Aufgabegepäck
Antwort
- Genehmigung der Fluggesellschaft: Bedingt
- Diese Zulassung gilt für gewöhnliches flüssiges kosmetisches Shampoo für den persönlichen Gebrauch. Medizinische Spezialprodukte und Aerosole benötigen eine gesonderte Prüfung.
- Alle von dieser Toilettenartikelregel erfassten medizinischen, kosmetischen und nicht radioaktiven Artikel sowie die darin erlaubten Aerosole zusammen höchstens 2 kg oder 2 l netto pro Fluggast. Hand- und Aufgabegepäck zählen gemeinsam.
- Je kosmetischem Toilettenartikel höchstens 0,5 kg oder 0,5 l Nettomenge. Die Grammangabe beschreibt die Masse des Inhalts und ersetzt keine Angabe zur Behältergröße in Millilitern.
Quellen
Am Körper
Keine sichere Antwort
- Regelwerk: Die Quellen reichen für eine sichere Antwort nicht aus.
Quellen
Quelle fehlt.
Deutschland · konventionelle Kontrolle · SWISS
- Abflugland
- Deutschland
- Fluggesellschaft
- SWISS
Handgepäck
Antwort
- Sicherheitskontrolle: Bedingt
- Bei konventioneller Kontrolle darf jede Shampooflasche höchstens 100 ml Fassungsvermögen haben. Auch eine fast leere größere Flasche überschreitet diese Behältergrenze.
- Alle eigenen Flüssigkeiten müssen locker in einen transparenten, wiederverschließbaren Beutel bis 1 l passen. Pro Person ist ein Beutel erlaubt; legen Sie ihn bei konventioneller Kontrolle separat vor.
- Genehmigung der Fluggesellschaft: Bedingt
- Diese Zulassung gilt für gewöhnliches flüssiges kosmetisches Shampoo für den persönlichen Gebrauch. Medizinische Spezialprodukte und Aerosole benötigen eine gesonderte Prüfung.
- Alle von dieser Toilettenartikelregel erfassten medizinischen, kosmetischen und nicht radioaktiven Artikel sowie die darin erlaubten Aerosole zusammen höchstens 2 kg oder 2 l netto pro Fluggast. Hand- und Aufgabegepäck zählen gemeinsam.
- Je kosmetischem Toilettenartikel höchstens 0,5 kg oder 0,5 l Nettomenge. Die Grammangabe beschreibt die Masse des Inhalts und ersetzt keine Angabe zur Behältergröße in Millilitern.
Quellen
Aufgabegepäck
Antwort
- Genehmigung der Fluggesellschaft: Bedingt
- Diese Zulassung gilt für gewöhnliches flüssiges kosmetisches Shampoo für den persönlichen Gebrauch. Medizinische Spezialprodukte und Aerosole benötigen eine gesonderte Prüfung.
- Alle von dieser Toilettenartikelregel erfassten medizinischen, kosmetischen und nicht radioaktiven Artikel sowie die darin erlaubten Aerosole zusammen höchstens 2 kg oder 2 l netto pro Fluggast. Hand- und Aufgabegepäck zählen gemeinsam.
- Je kosmetischem Toilettenartikel höchstens 0,5 kg oder 0,5 l Nettomenge. Die Grammangabe beschreibt die Masse des Inhalts und ersetzt keine Angabe zur Behältergröße in Millilitern.
Quellen
Am Körper
Keine sichere Antwort
- Regelwerk: Die Quellen reichen für eine sichere Antwort nicht aus.
Quellen
Quelle fehlt.
Österreich · konventionelle Kontrolle · Lufthansa
- Abflugland
- Österreich
- Fluggesellschaft
- Lufthansa
Handgepäck
Antwort
- Sicherheitskontrolle: Bedingt
- Bei konventioneller Kontrolle darf jede Shampooflasche höchstens 100 ml Fassungsvermögen haben. Auch eine fast leere größere Flasche überschreitet diese Behältergrenze.
- Alle eigenen Flüssigkeiten müssen locker in einen transparenten, wiederverschließbaren Beutel bis 1 l passen. Pro Person ist ein Beutel erlaubt; legen Sie ihn bei konventioneller Kontrolle separat vor.
- Genehmigung der Fluggesellschaft: Bedingt
- Diese Zulassung gilt für gewöhnliches flüssiges kosmetisches Shampoo für den persönlichen Gebrauch. Medizinische Spezialprodukte und Aerosole benötigen eine gesonderte Prüfung.
- Alle von dieser Toilettenartikelregel erfassten medizinischen, kosmetischen und nicht radioaktiven Artikel sowie die darin erlaubten Aerosole zusammen höchstens 2 kg oder 2 l netto pro Fluggast. Hand- und Aufgabegepäck zählen gemeinsam.
- Je kosmetischem Toilettenartikel höchstens 0,5 kg oder 0,5 l Nettomenge. Die Grammangabe beschreibt die Masse des Inhalts und ersetzt keine Angabe zur Behältergröße in Millilitern.
Quellen
Aufgabegepäck
Antwort
- Genehmigung der Fluggesellschaft: Bedingt
- Diese Zulassung gilt für gewöhnliches flüssiges kosmetisches Shampoo für den persönlichen Gebrauch. Medizinische Spezialprodukte und Aerosole benötigen eine gesonderte Prüfung.
- Alle von dieser Toilettenartikelregel erfassten medizinischen, kosmetischen und nicht radioaktiven Artikel sowie die darin erlaubten Aerosole zusammen höchstens 2 kg oder 2 l netto pro Fluggast. Hand- und Aufgabegepäck zählen gemeinsam.
- Je kosmetischem Toilettenartikel höchstens 0,5 kg oder 0,5 l Nettomenge. Die Grammangabe beschreibt die Masse des Inhalts und ersetzt keine Angabe zur Behältergröße in Millilitern.
Quellen
Am Körper
Keine sichere Antwort
- Regelwerk: Die Quellen reichen für eine sichere Antwort nicht aus.
Quellen
Quelle fehlt.
Österreich · konventionelle Kontrolle · Austrian Airlines
- Abflugland
- Österreich
- Fluggesellschaft
- Austrian Airlines
Handgepäck
Antwort
- Sicherheitskontrolle: Bedingt
- Bei konventioneller Kontrolle darf jede Shampooflasche höchstens 100 ml Fassungsvermögen haben. Auch eine fast leere größere Flasche überschreitet diese Behältergrenze.
- Alle eigenen Flüssigkeiten müssen locker in einen transparenten, wiederverschließbaren Beutel bis 1 l passen. Pro Person ist ein Beutel erlaubt; legen Sie ihn bei konventioneller Kontrolle separat vor.
- Genehmigung der Fluggesellschaft: Bedingt
- Diese Zulassung gilt für gewöhnliches flüssiges kosmetisches Shampoo für den persönlichen Gebrauch. Medizinische Spezialprodukte und Aerosole benötigen eine gesonderte Prüfung.
- Alle von dieser Toilettenartikelregel erfassten medizinischen, kosmetischen und nicht radioaktiven Artikel sowie die darin erlaubten Aerosole zusammen höchstens 2 kg oder 2 l netto pro Fluggast. Hand- und Aufgabegepäck zählen gemeinsam.
- Je kosmetischem Toilettenartikel höchstens 0,5 kg oder 0,5 l Nettomenge. Die Grammangabe beschreibt die Masse des Inhalts und ersetzt keine Angabe zur Behältergröße in Millilitern.
Quellen
Aufgabegepäck
Antwort
- Genehmigung der Fluggesellschaft: Bedingt
- Diese Zulassung gilt für gewöhnliches flüssiges kosmetisches Shampoo für den persönlichen Gebrauch. Medizinische Spezialprodukte und Aerosole benötigen eine gesonderte Prüfung.
- Alle von dieser Toilettenartikelregel erfassten medizinischen, kosmetischen und nicht radioaktiven Artikel sowie die darin erlaubten Aerosole zusammen höchstens 2 kg oder 2 l netto pro Fluggast. Hand- und Aufgabegepäck zählen gemeinsam.
- Je kosmetischem Toilettenartikel höchstens 0,5 kg oder 0,5 l Nettomenge. Die Grammangabe beschreibt die Masse des Inhalts und ersetzt keine Angabe zur Behältergröße in Millilitern.
Quellen
Am Körper
Keine sichere Antwort
- Regelwerk: Die Quellen reichen für eine sichere Antwort nicht aus.
Quellen
Quelle fehlt.
Österreich · konventionelle Kontrolle · SWISS
- Abflugland
- Österreich
- Fluggesellschaft
- SWISS
Handgepäck
Antwort
- Sicherheitskontrolle: Bedingt
- Bei konventioneller Kontrolle darf jede Shampooflasche höchstens 100 ml Fassungsvermögen haben. Auch eine fast leere größere Flasche überschreitet diese Behältergrenze.
- Alle eigenen Flüssigkeiten müssen locker in einen transparenten, wiederverschließbaren Beutel bis 1 l passen. Pro Person ist ein Beutel erlaubt; legen Sie ihn bei konventioneller Kontrolle separat vor.
- Genehmigung der Fluggesellschaft: Bedingt
- Diese Zulassung gilt für gewöhnliches flüssiges kosmetisches Shampoo für den persönlichen Gebrauch. Medizinische Spezialprodukte und Aerosole benötigen eine gesonderte Prüfung.
- Alle von dieser Toilettenartikelregel erfassten medizinischen, kosmetischen und nicht radioaktiven Artikel sowie die darin erlaubten Aerosole zusammen höchstens 2 kg oder 2 l netto pro Fluggast. Hand- und Aufgabegepäck zählen gemeinsam.
- Je kosmetischem Toilettenartikel höchstens 0,5 kg oder 0,5 l Nettomenge. Die Grammangabe beschreibt die Masse des Inhalts und ersetzt keine Angabe zur Behältergröße in Millilitern.
Quellen
Aufgabegepäck
Antwort
- Genehmigung der Fluggesellschaft: Bedingt
- Diese Zulassung gilt für gewöhnliches flüssiges kosmetisches Shampoo für den persönlichen Gebrauch. Medizinische Spezialprodukte und Aerosole benötigen eine gesonderte Prüfung.
- Alle von dieser Toilettenartikelregel erfassten medizinischen, kosmetischen und nicht radioaktiven Artikel sowie die darin erlaubten Aerosole zusammen höchstens 2 kg oder 2 l netto pro Fluggast. Hand- und Aufgabegepäck zählen gemeinsam.
- Je kosmetischem Toilettenartikel höchstens 0,5 kg oder 0,5 l Nettomenge. Die Grammangabe beschreibt die Masse des Inhalts und ersetzt keine Angabe zur Behältergröße in Millilitern.
Quellen
Am Körper
Keine sichere Antwort
- Regelwerk: Die Quellen reichen für eine sichere Antwort nicht aus.
Quellen
Quelle fehlt.
Schweiz · konventionelle Sicherheitskontrolle · Antwort der Airline noch offenHandgepäck: Mit BedingungenAufgabegepäck: Mit Bedingungen
Handgepäck
Antwort
- Sicherheitskontrolle: Bedingt
- Bei konventioneller Kontrolle darf jede Shampooflasche höchstens 100 ml Fassungsvermögen haben. Auch eine fast leere größere Flasche überschreitet diese Behältergrenze.
- Alle eigenen Flüssigkeiten müssen locker in einen transparenten, wiederverschließbaren Beutel bis 1 l passen. Pro Person ist ein Beutel erlaubt; legen Sie ihn bei konventioneller Kontrolle separat vor.
- Gefahrgut: Bedingt
- Diese Zulassung gilt für gewöhnliches flüssiges kosmetisches Shampoo für den persönlichen Gebrauch. Medizinische Spezialprodukte und Aerosole benötigen eine gesonderte Prüfung.
- Alle von dieser Toilettenartikelregel erfassten medizinischen, kosmetischen und nicht radioaktiven Artikel sowie die darin erlaubten Aerosole zusammen höchstens 2 kg oder 2 l netto pro Fluggast. Hand- und Aufgabegepäck zählen gemeinsam.
- Je kosmetischem Toilettenartikel höchstens 0,5 kg oder 0,5 l Nettomenge. Die Grammangabe beschreibt die Masse des Inhalts und ersetzt keine Angabe zur Behältergröße in Millilitern.
Aufgabegepäck
Antwort
- Gefahrgut: Bedingt
- Diese Zulassung gilt für gewöhnliches flüssiges kosmetisches Shampoo für den persönlichen Gebrauch. Medizinische Spezialprodukte und Aerosole benötigen eine gesonderte Prüfung.
- Alle von dieser Toilettenartikelregel erfassten medizinischen, kosmetischen und nicht radioaktiven Artikel sowie die darin erlaubten Aerosole zusammen höchstens 2 kg oder 2 l netto pro Fluggast. Hand- und Aufgabegepäck zählen gemeinsam.
- Je kosmetischem Toilettenartikel höchstens 0,5 kg oder 0,5 l Nettomenge. Die Grammangabe beschreibt die Masse des Inhalts und ersetzt keine Angabe zur Behältergröße in Millilitern.
Am Körper
Keine sichere Antwort
- Regelwerk: Die Quellen reichen für eine sichere Antwort nicht aus.
Flüge und Quellen
Schweiz · konventionelle Sicherheitskontrolle · Antwort der Airline noch offen
- Abflugland
- Schweiz
Handgepäck
Antwort
- Sicherheitskontrolle: Bedingt
- Bei konventioneller Kontrolle darf jede Shampooflasche höchstens 100 ml Fassungsvermögen haben. Auch eine fast leere größere Flasche überschreitet diese Behältergrenze.
- Alle eigenen Flüssigkeiten müssen locker in einen transparenten, wiederverschließbaren Beutel bis 1 l passen. Pro Person ist ein Beutel erlaubt; legen Sie ihn bei konventioneller Kontrolle separat vor.
- Gefahrgut: Bedingt
- Diese Zulassung gilt für gewöhnliches flüssiges kosmetisches Shampoo für den persönlichen Gebrauch. Medizinische Spezialprodukte und Aerosole benötigen eine gesonderte Prüfung.
- Alle von dieser Toilettenartikelregel erfassten medizinischen, kosmetischen und nicht radioaktiven Artikel sowie die darin erlaubten Aerosole zusammen höchstens 2 kg oder 2 l netto pro Fluggast. Hand- und Aufgabegepäck zählen gemeinsam.
- Je kosmetischem Toilettenartikel höchstens 0,5 kg oder 0,5 l Nettomenge. Die Grammangabe beschreibt die Masse des Inhalts und ersetzt keine Angabe zur Behältergröße in Millilitern.
Quellen
Aufgabegepäck
Antwort
- Gefahrgut: Bedingt
- Diese Zulassung gilt für gewöhnliches flüssiges kosmetisches Shampoo für den persönlichen Gebrauch. Medizinische Spezialprodukte und Aerosole benötigen eine gesonderte Prüfung.
- Alle von dieser Toilettenartikelregel erfassten medizinischen, kosmetischen und nicht radioaktiven Artikel sowie die darin erlaubten Aerosole zusammen höchstens 2 kg oder 2 l netto pro Fluggast. Hand- und Aufgabegepäck zählen gemeinsam.
- Je kosmetischem Toilettenartikel höchstens 0,5 kg oder 0,5 l Nettomenge. Die Grammangabe beschreibt die Masse des Inhalts und ersetzt keine Angabe zur Behältergröße in Millilitern.
Quellen
Am Körper
Keine sichere Antwort
- Regelwerk: Die Quellen reichen für eine sichere Antwort nicht aus.
Quellen
Quelle fehlt.
Schweiz · konventionelle Kontrolle · Lufthansa · gleiche Bedingungen für 3 KombinationenHandgepäck: Mit BedingungenAufgabegepäck: Mit Bedingungen
Handgepäck
Antwort
- Sicherheitskontrolle: Bedingt
- Bei konventioneller Kontrolle darf jede Shampooflasche höchstens 100 ml Fassungsvermögen haben. Auch eine fast leere größere Flasche überschreitet diese Behältergrenze.
- Alle eigenen Flüssigkeiten müssen locker in einen transparenten, wiederverschließbaren Beutel bis 1 l passen. Pro Person ist ein Beutel erlaubt; legen Sie ihn bei konventioneller Kontrolle separat vor.
- Gefahrgut: Bedingt
- Diese Zulassung gilt für gewöhnliches flüssiges kosmetisches Shampoo für den persönlichen Gebrauch. Medizinische Spezialprodukte und Aerosole benötigen eine gesonderte Prüfung.
- Alle von dieser Toilettenartikelregel erfassten medizinischen, kosmetischen und nicht radioaktiven Artikel sowie die darin erlaubten Aerosole zusammen höchstens 2 kg oder 2 l netto pro Fluggast. Hand- und Aufgabegepäck zählen gemeinsam.
- Je kosmetischem Toilettenartikel höchstens 0,5 kg oder 0,5 l Nettomenge. Die Grammangabe beschreibt die Masse des Inhalts und ersetzt keine Angabe zur Behältergröße in Millilitern.
- Genehmigung der Fluggesellschaft: Bedingt
- Diese Zulassung gilt für gewöhnliches flüssiges kosmetisches Shampoo für den persönlichen Gebrauch. Medizinische Spezialprodukte und Aerosole benötigen eine gesonderte Prüfung.
- Alle von dieser Toilettenartikelregel erfassten medizinischen, kosmetischen und nicht radioaktiven Artikel sowie die darin erlaubten Aerosole zusammen höchstens 2 kg oder 2 l netto pro Fluggast. Hand- und Aufgabegepäck zählen gemeinsam.
- Je kosmetischem Toilettenartikel höchstens 0,5 kg oder 0,5 l Nettomenge. Die Grammangabe beschreibt die Masse des Inhalts und ersetzt keine Angabe zur Behältergröße in Millilitern.
Aufgabegepäck
Antwort
- Gefahrgut: Bedingt
- Diese Zulassung gilt für gewöhnliches flüssiges kosmetisches Shampoo für den persönlichen Gebrauch. Medizinische Spezialprodukte und Aerosole benötigen eine gesonderte Prüfung.
- Alle von dieser Toilettenartikelregel erfassten medizinischen, kosmetischen und nicht radioaktiven Artikel sowie die darin erlaubten Aerosole zusammen höchstens 2 kg oder 2 l netto pro Fluggast. Hand- und Aufgabegepäck zählen gemeinsam.
- Je kosmetischem Toilettenartikel höchstens 0,5 kg oder 0,5 l Nettomenge. Die Grammangabe beschreibt die Masse des Inhalts und ersetzt keine Angabe zur Behältergröße in Millilitern.
- Genehmigung der Fluggesellschaft: Bedingt
- Diese Zulassung gilt für gewöhnliches flüssiges kosmetisches Shampoo für den persönlichen Gebrauch. Medizinische Spezialprodukte und Aerosole benötigen eine gesonderte Prüfung.
- Alle von dieser Toilettenartikelregel erfassten medizinischen, kosmetischen und nicht radioaktiven Artikel sowie die darin erlaubten Aerosole zusammen höchstens 2 kg oder 2 l netto pro Fluggast. Hand- und Aufgabegepäck zählen gemeinsam.
- Je kosmetischem Toilettenartikel höchstens 0,5 kg oder 0,5 l Nettomenge. Die Grammangabe beschreibt die Masse des Inhalts und ersetzt keine Angabe zur Behältergröße in Millilitern.
Am Körper
Keine sichere Antwort
- Regelwerk: Die Quellen reichen für eine sichere Antwort nicht aus.
Flüge und Quellen
Schweiz · konventionelle Kontrolle · Lufthansa
- Abflugland
- Schweiz
- Fluggesellschaft
- Lufthansa
Handgepäck
Antwort
- Sicherheitskontrolle: Bedingt
- Bei konventioneller Kontrolle darf jede Shampooflasche höchstens 100 ml Fassungsvermögen haben. Auch eine fast leere größere Flasche überschreitet diese Behältergrenze.
- Alle eigenen Flüssigkeiten müssen locker in einen transparenten, wiederverschließbaren Beutel bis 1 l passen. Pro Person ist ein Beutel erlaubt; legen Sie ihn bei konventioneller Kontrolle separat vor.
- Gefahrgut: Bedingt
- Diese Zulassung gilt für gewöhnliches flüssiges kosmetisches Shampoo für den persönlichen Gebrauch. Medizinische Spezialprodukte und Aerosole benötigen eine gesonderte Prüfung.
- Alle von dieser Toilettenartikelregel erfassten medizinischen, kosmetischen und nicht radioaktiven Artikel sowie die darin erlaubten Aerosole zusammen höchstens 2 kg oder 2 l netto pro Fluggast. Hand- und Aufgabegepäck zählen gemeinsam.
- Je kosmetischem Toilettenartikel höchstens 0,5 kg oder 0,5 l Nettomenge. Die Grammangabe beschreibt die Masse des Inhalts und ersetzt keine Angabe zur Behältergröße in Millilitern.
- Genehmigung der Fluggesellschaft: Bedingt
- Diese Zulassung gilt für gewöhnliches flüssiges kosmetisches Shampoo für den persönlichen Gebrauch. Medizinische Spezialprodukte und Aerosole benötigen eine gesonderte Prüfung.
- Alle von dieser Toilettenartikelregel erfassten medizinischen, kosmetischen und nicht radioaktiven Artikel sowie die darin erlaubten Aerosole zusammen höchstens 2 kg oder 2 l netto pro Fluggast. Hand- und Aufgabegepäck zählen gemeinsam.
- Je kosmetischem Toilettenartikel höchstens 0,5 kg oder 0,5 l Nettomenge. Die Grammangabe beschreibt die Masse des Inhalts und ersetzt keine Angabe zur Behältergröße in Millilitern.
Quellen
Aufgabegepäck
Antwort
- Gefahrgut: Bedingt
- Diese Zulassung gilt für gewöhnliches flüssiges kosmetisches Shampoo für den persönlichen Gebrauch. Medizinische Spezialprodukte und Aerosole benötigen eine gesonderte Prüfung.
- Alle von dieser Toilettenartikelregel erfassten medizinischen, kosmetischen und nicht radioaktiven Artikel sowie die darin erlaubten Aerosole zusammen höchstens 2 kg oder 2 l netto pro Fluggast. Hand- und Aufgabegepäck zählen gemeinsam.
- Je kosmetischem Toilettenartikel höchstens 0,5 kg oder 0,5 l Nettomenge. Die Grammangabe beschreibt die Masse des Inhalts und ersetzt keine Angabe zur Behältergröße in Millilitern.
- Genehmigung der Fluggesellschaft: Bedingt
- Diese Zulassung gilt für gewöhnliches flüssiges kosmetisches Shampoo für den persönlichen Gebrauch. Medizinische Spezialprodukte und Aerosole benötigen eine gesonderte Prüfung.
- Alle von dieser Toilettenartikelregel erfassten medizinischen, kosmetischen und nicht radioaktiven Artikel sowie die darin erlaubten Aerosole zusammen höchstens 2 kg oder 2 l netto pro Fluggast. Hand- und Aufgabegepäck zählen gemeinsam.
- Je kosmetischem Toilettenartikel höchstens 0,5 kg oder 0,5 l Nettomenge. Die Grammangabe beschreibt die Masse des Inhalts und ersetzt keine Angabe zur Behältergröße in Millilitern.
Quellen
Am Körper
Keine sichere Antwort
- Regelwerk: Die Quellen reichen für eine sichere Antwort nicht aus.
Quellen
Quelle fehlt.
Schweiz · konventionelle Kontrolle · Austrian Airlines
- Abflugland
- Schweiz
- Fluggesellschaft
- Austrian Airlines
Handgepäck
Antwort
- Sicherheitskontrolle: Bedingt
- Bei konventioneller Kontrolle darf jede Shampooflasche höchstens 100 ml Fassungsvermögen haben. Auch eine fast leere größere Flasche überschreitet diese Behältergrenze.
- Alle eigenen Flüssigkeiten müssen locker in einen transparenten, wiederverschließbaren Beutel bis 1 l passen. Pro Person ist ein Beutel erlaubt; legen Sie ihn bei konventioneller Kontrolle separat vor.
- Gefahrgut: Bedingt
- Diese Zulassung gilt für gewöhnliches flüssiges kosmetisches Shampoo für den persönlichen Gebrauch. Medizinische Spezialprodukte und Aerosole benötigen eine gesonderte Prüfung.
- Alle von dieser Toilettenartikelregel erfassten medizinischen, kosmetischen und nicht radioaktiven Artikel sowie die darin erlaubten Aerosole zusammen höchstens 2 kg oder 2 l netto pro Fluggast. Hand- und Aufgabegepäck zählen gemeinsam.
- Je kosmetischem Toilettenartikel höchstens 0,5 kg oder 0,5 l Nettomenge. Die Grammangabe beschreibt die Masse des Inhalts und ersetzt keine Angabe zur Behältergröße in Millilitern.
- Genehmigung der Fluggesellschaft: Bedingt
- Diese Zulassung gilt für gewöhnliches flüssiges kosmetisches Shampoo für den persönlichen Gebrauch. Medizinische Spezialprodukte und Aerosole benötigen eine gesonderte Prüfung.
- Alle von dieser Toilettenartikelregel erfassten medizinischen, kosmetischen und nicht radioaktiven Artikel sowie die darin erlaubten Aerosole zusammen höchstens 2 kg oder 2 l netto pro Fluggast. Hand- und Aufgabegepäck zählen gemeinsam.
- Je kosmetischem Toilettenartikel höchstens 0,5 kg oder 0,5 l Nettomenge. Die Grammangabe beschreibt die Masse des Inhalts und ersetzt keine Angabe zur Behältergröße in Millilitern.
Quellen
Aufgabegepäck
Antwort
- Gefahrgut: Bedingt
- Diese Zulassung gilt für gewöhnliches flüssiges kosmetisches Shampoo für den persönlichen Gebrauch. Medizinische Spezialprodukte und Aerosole benötigen eine gesonderte Prüfung.
- Alle von dieser Toilettenartikelregel erfassten medizinischen, kosmetischen und nicht radioaktiven Artikel sowie die darin erlaubten Aerosole zusammen höchstens 2 kg oder 2 l netto pro Fluggast. Hand- und Aufgabegepäck zählen gemeinsam.
- Je kosmetischem Toilettenartikel höchstens 0,5 kg oder 0,5 l Nettomenge. Die Grammangabe beschreibt die Masse des Inhalts und ersetzt keine Angabe zur Behältergröße in Millilitern.
- Genehmigung der Fluggesellschaft: Bedingt
- Diese Zulassung gilt für gewöhnliches flüssiges kosmetisches Shampoo für den persönlichen Gebrauch. Medizinische Spezialprodukte und Aerosole benötigen eine gesonderte Prüfung.
- Alle von dieser Toilettenartikelregel erfassten medizinischen, kosmetischen und nicht radioaktiven Artikel sowie die darin erlaubten Aerosole zusammen höchstens 2 kg oder 2 l netto pro Fluggast. Hand- und Aufgabegepäck zählen gemeinsam.
- Je kosmetischem Toilettenartikel höchstens 0,5 kg oder 0,5 l Nettomenge. Die Grammangabe beschreibt die Masse des Inhalts und ersetzt keine Angabe zur Behältergröße in Millilitern.
Quellen
Am Körper
Keine sichere Antwort
- Regelwerk: Die Quellen reichen für eine sichere Antwort nicht aus.
Quellen
Quelle fehlt.
Schweiz · konventionelle Kontrolle · SWISS
- Abflugland
- Schweiz
- Fluggesellschaft
- SWISS
Handgepäck
Antwort
- Sicherheitskontrolle: Bedingt
- Bei konventioneller Kontrolle darf jede Shampooflasche höchstens 100 ml Fassungsvermögen haben. Auch eine fast leere größere Flasche überschreitet diese Behältergrenze.
- Alle eigenen Flüssigkeiten müssen locker in einen transparenten, wiederverschließbaren Beutel bis 1 l passen. Pro Person ist ein Beutel erlaubt; legen Sie ihn bei konventioneller Kontrolle separat vor.
- Gefahrgut: Bedingt
- Diese Zulassung gilt für gewöhnliches flüssiges kosmetisches Shampoo für den persönlichen Gebrauch. Medizinische Spezialprodukte und Aerosole benötigen eine gesonderte Prüfung.
- Alle von dieser Toilettenartikelregel erfassten medizinischen, kosmetischen und nicht radioaktiven Artikel sowie die darin erlaubten Aerosole zusammen höchstens 2 kg oder 2 l netto pro Fluggast. Hand- und Aufgabegepäck zählen gemeinsam.
- Je kosmetischem Toilettenartikel höchstens 0,5 kg oder 0,5 l Nettomenge. Die Grammangabe beschreibt die Masse des Inhalts und ersetzt keine Angabe zur Behältergröße in Millilitern.
- Genehmigung der Fluggesellschaft: Bedingt
- Diese Zulassung gilt für gewöhnliches flüssiges kosmetisches Shampoo für den persönlichen Gebrauch. Medizinische Spezialprodukte und Aerosole benötigen eine gesonderte Prüfung.
- Alle von dieser Toilettenartikelregel erfassten medizinischen, kosmetischen und nicht radioaktiven Artikel sowie die darin erlaubten Aerosole zusammen höchstens 2 kg oder 2 l netto pro Fluggast. Hand- und Aufgabegepäck zählen gemeinsam.
- Je kosmetischem Toilettenartikel höchstens 0,5 kg oder 0,5 l Nettomenge. Die Grammangabe beschreibt die Masse des Inhalts und ersetzt keine Angabe zur Behältergröße in Millilitern.
Quellen
Aufgabegepäck
Antwort
- Gefahrgut: Bedingt
- Diese Zulassung gilt für gewöhnliches flüssiges kosmetisches Shampoo für den persönlichen Gebrauch. Medizinische Spezialprodukte und Aerosole benötigen eine gesonderte Prüfung.
- Alle von dieser Toilettenartikelregel erfassten medizinischen, kosmetischen und nicht radioaktiven Artikel sowie die darin erlaubten Aerosole zusammen höchstens 2 kg oder 2 l netto pro Fluggast. Hand- und Aufgabegepäck zählen gemeinsam.
- Je kosmetischem Toilettenartikel höchstens 0,5 kg oder 0,5 l Nettomenge. Die Grammangabe beschreibt die Masse des Inhalts und ersetzt keine Angabe zur Behältergröße in Millilitern.
- Genehmigung der Fluggesellschaft: Bedingt
- Diese Zulassung gilt für gewöhnliches flüssiges kosmetisches Shampoo für den persönlichen Gebrauch. Medizinische Spezialprodukte und Aerosole benötigen eine gesonderte Prüfung.
- Alle von dieser Toilettenartikelregel erfassten medizinischen, kosmetischen und nicht radioaktiven Artikel sowie die darin erlaubten Aerosole zusammen höchstens 2 kg oder 2 l netto pro Fluggast. Hand- und Aufgabegepäck zählen gemeinsam.
- Je kosmetischem Toilettenartikel höchstens 0,5 kg oder 0,5 l Nettomenge. Die Grammangabe beschreibt die Masse des Inhalts und ersetzt keine Angabe zur Behältergröße in Millilitern.
Quellen
Am Körper
Keine sichere Antwort
- Regelwerk: Die Quellen reichen für eine sichere Antwort nicht aus.
Quellen
Quelle fehlt.
München MUC · alle Sicherheitskontrollstellen seit 18. September 2026 · LufthansaHandgepäck: Mit BedingungenAufgabegepäck: Mit Bedingungen
Handgepäck
Antwort
- Genehmigung der Fluggesellschaft: Bedingt
- Diese Zulassung gilt für gewöhnliches flüssiges kosmetisches Shampoo für den persönlichen Gebrauch. Medizinische Spezialprodukte und Aerosole benötigen eine gesonderte Prüfung.
- Alle von dieser Toilettenartikelregel erfassten medizinischen, kosmetischen und nicht radioaktiven Artikel sowie die darin erlaubten Aerosole zusammen höchstens 2 kg oder 2 l netto pro Fluggast. Hand- und Aufgabegepäck zählen gemeinsam.
- Je kosmetischem Toilettenartikel höchstens 0,5 kg oder 0,5 l Nettomenge. Die Grammangabe beschreibt die Masse des Inhalts und ersetzt keine Angabe zur Behältergröße in Millilitern.
- Flughafenverfahren: Bedingt
- Das Kontrollpersonal kann Behälter für weitere Prüfungen öffnen oder zurückweisen. Prüfen Sie die nächste Kontrolle bei Umstieg und Rückflug.
- Am Flughafen München gelten seit dem 18. September 2026 an allen Sicherheitskontrollstellen höchstens 2 l Fassungsvermögen je Einzelbehälter. Mehrere solche Behälter sind möglich; Flüssigkeiten dürfen im Handgepäck bleiben. Betreiber-, Nettomengen- und Einfuhrregeln gelten zusätzlich; jede weitere Sicherheitskontrolle ist separat zu prüfen.
Aufgabegepäck
Antwort
- Genehmigung der Fluggesellschaft: Bedingt
- Diese Zulassung gilt für gewöhnliches flüssiges kosmetisches Shampoo für den persönlichen Gebrauch. Medizinische Spezialprodukte und Aerosole benötigen eine gesonderte Prüfung.
- Alle von dieser Toilettenartikelregel erfassten medizinischen, kosmetischen und nicht radioaktiven Artikel sowie die darin erlaubten Aerosole zusammen höchstens 2 kg oder 2 l netto pro Fluggast. Hand- und Aufgabegepäck zählen gemeinsam.
- Je kosmetischem Toilettenartikel höchstens 0,5 kg oder 0,5 l Nettomenge. Die Grammangabe beschreibt die Masse des Inhalts und ersetzt keine Angabe zur Behältergröße in Millilitern.
Am Körper
Keine sichere Antwort
- Regelwerk: Die Quellen reichen für eine sichere Antwort nicht aus.
Flüge und Quellen
München MUC · alle Sicherheitskontrollstellen seit 18. September 2026 · Lufthansa
- Abflugland
- Deutschland
- Flughafen
- MUC
- Fluggesellschaft
- Lufthansa
Handgepäck
Antwort
- Genehmigung der Fluggesellschaft: Bedingt
- Diese Zulassung gilt für gewöhnliches flüssiges kosmetisches Shampoo für den persönlichen Gebrauch. Medizinische Spezialprodukte und Aerosole benötigen eine gesonderte Prüfung.
- Alle von dieser Toilettenartikelregel erfassten medizinischen, kosmetischen und nicht radioaktiven Artikel sowie die darin erlaubten Aerosole zusammen höchstens 2 kg oder 2 l netto pro Fluggast. Hand- und Aufgabegepäck zählen gemeinsam.
- Je kosmetischem Toilettenartikel höchstens 0,5 kg oder 0,5 l Nettomenge. Die Grammangabe beschreibt die Masse des Inhalts und ersetzt keine Angabe zur Behältergröße in Millilitern.
- Flughafenverfahren: Bedingt
- Das Kontrollpersonal kann Behälter für weitere Prüfungen öffnen oder zurückweisen. Prüfen Sie die nächste Kontrolle bei Umstieg und Rückflug.
- Am Flughafen München gelten seit dem 18. September 2026 an allen Sicherheitskontrollstellen höchstens 2 l Fassungsvermögen je Einzelbehälter. Mehrere solche Behälter sind möglich; Flüssigkeiten dürfen im Handgepäck bleiben. Betreiber-, Nettomengen- und Einfuhrregeln gelten zusätzlich; jede weitere Sicherheitskontrolle ist separat zu prüfen.
Quellen
Aufgabegepäck
Antwort
- Genehmigung der Fluggesellschaft: Bedingt
- Diese Zulassung gilt für gewöhnliches flüssiges kosmetisches Shampoo für den persönlichen Gebrauch. Medizinische Spezialprodukte und Aerosole benötigen eine gesonderte Prüfung.
- Alle von dieser Toilettenartikelregel erfassten medizinischen, kosmetischen und nicht radioaktiven Artikel sowie die darin erlaubten Aerosole zusammen höchstens 2 kg oder 2 l netto pro Fluggast. Hand- und Aufgabegepäck zählen gemeinsam.
- Je kosmetischem Toilettenartikel höchstens 0,5 kg oder 0,5 l Nettomenge. Die Grammangabe beschreibt die Masse des Inhalts und ersetzt keine Angabe zur Behältergröße in Millilitern.
Quellen
Am Körper
Keine sichere Antwort
- Regelwerk: Die Quellen reichen für eine sichere Antwort nicht aus.
Quellen
Quelle fehlt.
Österreich · Wien zentrale CT-Kontrolle · Austrian AirlinesHandgepäck: Mit BedingungenAufgabegepäck: Mit Bedingungen
Handgepäck
Antwort
- Genehmigung der Fluggesellschaft: Bedingt
- Diese Zulassung gilt für gewöhnliches flüssiges kosmetisches Shampoo für den persönlichen Gebrauch. Medizinische Spezialprodukte und Aerosole benötigen eine gesonderte Prüfung.
- Alle von dieser Toilettenartikelregel erfassten medizinischen, kosmetischen und nicht radioaktiven Artikel sowie die darin erlaubten Aerosole zusammen höchstens 2 kg oder 2 l netto pro Fluggast. Hand- und Aufgabegepäck zählen gemeinsam.
- Je kosmetischem Toilettenartikel höchstens 0,5 kg oder 0,5 l Nettomenge. Die Grammangabe beschreibt die Masse des Inhalts und ersetzt keine Angabe zur Behältergröße in Millilitern.
- Flughafenverfahren: Bedingt
- Technische und zusätzliche Kontrollen sind möglich. Beachten Sie die Anweisungen des Kontrollpersonals und prüfen Sie die nächste Kontrolle bei Umstieg und Rückflug.
- An der zentralen CT-Sicherheitskontrolle in Wien dürfen Shampoobehälter als Flüssigkeitsbehälter bis 2000 ml Fassungsvermögen im Handgepäck bleiben. Dies gilt für die zentrale Kontrolle aller Terminals. Die Nettomengen des Betreibers gelten zusätzlich.
Aufgabegepäck
Antwort
- Genehmigung der Fluggesellschaft: Bedingt
- Diese Zulassung gilt für gewöhnliches flüssiges kosmetisches Shampoo für den persönlichen Gebrauch. Medizinische Spezialprodukte und Aerosole benötigen eine gesonderte Prüfung.
- Alle von dieser Toilettenartikelregel erfassten medizinischen, kosmetischen und nicht radioaktiven Artikel sowie die darin erlaubten Aerosole zusammen höchstens 2 kg oder 2 l netto pro Fluggast. Hand- und Aufgabegepäck zählen gemeinsam.
- Je kosmetischem Toilettenartikel höchstens 0,5 kg oder 0,5 l Nettomenge. Die Grammangabe beschreibt die Masse des Inhalts und ersetzt keine Angabe zur Behältergröße in Millilitern.
Am Körper
Keine sichere Antwort
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Flüge und Quellen
Österreich · Wien zentrale CT-Kontrolle · Austrian Airlines
- Abflugland
- Österreich
- Flughafen
- VIE
- Fluggesellschaft
- Austrian Airlines
- Kontrollstelle
- central-CT
Handgepäck
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- Genehmigung der Fluggesellschaft: Bedingt
- Diese Zulassung gilt für gewöhnliches flüssiges kosmetisches Shampoo für den persönlichen Gebrauch. Medizinische Spezialprodukte und Aerosole benötigen eine gesonderte Prüfung.
- Alle von dieser Toilettenartikelregel erfassten medizinischen, kosmetischen und nicht radioaktiven Artikel sowie die darin erlaubten Aerosole zusammen höchstens 2 kg oder 2 l netto pro Fluggast. Hand- und Aufgabegepäck zählen gemeinsam.
- Je kosmetischem Toilettenartikel höchstens 0,5 kg oder 0,5 l Nettomenge. Die Grammangabe beschreibt die Masse des Inhalts und ersetzt keine Angabe zur Behältergröße in Millilitern.
- Flughafenverfahren: Bedingt
- Technische und zusätzliche Kontrollen sind möglich. Beachten Sie die Anweisungen des Kontrollpersonals und prüfen Sie die nächste Kontrolle bei Umstieg und Rückflug.
- An der zentralen CT-Sicherheitskontrolle in Wien dürfen Shampoobehälter als Flüssigkeitsbehälter bis 2000 ml Fassungsvermögen im Handgepäck bleiben. Dies gilt für die zentrale Kontrolle aller Terminals. Die Nettomengen des Betreibers gelten zusätzlich.
Quellen
Aufgabegepäck
Antwort
- Genehmigung der Fluggesellschaft: Bedingt
- Diese Zulassung gilt für gewöhnliches flüssiges kosmetisches Shampoo für den persönlichen Gebrauch. Medizinische Spezialprodukte und Aerosole benötigen eine gesonderte Prüfung.
- Alle von dieser Toilettenartikelregel erfassten medizinischen, kosmetischen und nicht radioaktiven Artikel sowie die darin erlaubten Aerosole zusammen höchstens 2 kg oder 2 l netto pro Fluggast. Hand- und Aufgabegepäck zählen gemeinsam.
- Je kosmetischem Toilettenartikel höchstens 0,5 kg oder 0,5 l Nettomenge. Die Grammangabe beschreibt die Masse des Inhalts und ersetzt keine Angabe zur Behältergröße in Millilitern.
Quellen
Am Körper
Keine sichere Antwort
- Regelwerk: Die Quellen reichen für eine sichere Antwort nicht aus.
Quellen
Quelle fehlt.
Welche Flasche passt durch die Kontrolle?
Eine Reiseflasche mit 75 ml oder 100 ml passt zur Behältergrenze einer konventionellen Kontrolle. Eine fast leere 250-ml-Flasche bleibt zu groß. Füllen Sie Ihren Vorrat vor der Reise um und beschriften Sie den Reisebehälter, damit Sie Shampoo und Duschgel unterscheiden können.
Die Bundespolizei, das österreichische BMI und die Schweizer BAZL beschreiben Flüssigkeiten nach ihrer Konsistenz. Gewöhnliches flüssiges oder gelartiges Shampoo fällt in diese Kategorie. Die Zuordnung beruht auf dieser Definition; die drei Seiten nennen Shampoo nicht einzeln. Bundespolizei, BMI, BAZL.
Deutschland, Österreich und Schweiz
| Abflug und Kontrolle | Flüssiges Shampoo im Handgepäck |
|---|---|
| Deutschland, konventionell | Flasche bis 100 ml im 1-l-Beutel, einer pro Person |
| Österreich, konventionell | Flasche bis 100 ml im 1-l-Beutel, einer pro Person |
| Schweiz, konventionell | Flasche bis 100 ml im 1-l-Beutel, einer pro Person |
| München: alle Sicherheitskontrollstellen seit 18. September 2026 | Bis 2 l Fassungsvermögen je Einzelbehälter |
| Wien VIE, zentrale CT-Kontrolle | Behälter bis 2000 ml; darf im Handgepäck bleiben |
Am Flughafen München gelten seit dem 18. September 2026 an allen Sicherheitskontrollstellen höchstens 2 l Fassungsvermögen je Einzelbehälter. Mehrere solche Behälter sind möglich; Flüssigkeiten dürfen im Handgepäck bleiben. Das Kontrollpersonal kann Behälter öffnen oder die Mitnahme aus Sicherheitsgründen ablehnen. Betreiber-, Nettomengen- und Einfuhrregeln gelten zusätzlich; jede neue Kontrolle beim Umstieg oder Rückflug ist separat zu prüfen. Wien setzt seit dem 3. Juli 2026 CT an den zentralen Kontrollen aller Terminals ein. Zusätzliche Kontrollen bleiben möglich. Prüfen Sie auch den Transfer- und Rückflug: Eine größere Flasche kann bei der nächsten Kontrolle wieder an der 100-ml-Grenze scheitern. München: aktuelle Flüssigkeitsregel, Wien: Sicherheitskontrolle, Wien: CT-Einführung.
Was gilt im aufgegebenen Koffer?
Die 100-ml-Behältergrenze betrifft die konventionelle Handgepäckkontrolle. Für Toilettenartikel nennen Lufthansa, Austrian Airlines und SWISS in beiden Gepäckarten höchstens 0,5 kg oder 0,5 l netto je Artikel und insgesamt höchstens 2 kg oder 2 l pro Person. Die Gesamtmenge umfasst alle von dieser Regel erfassten medizinischen, kosmetischen und nicht radioaktiven Artikel sowie die erlaubten Aerosole. Rechnen Sie Hand- und Aufgabegepäck gemeinsam. Auch eine an CT zugelassene große Flasche muss diese Nettolimits einhalten. Lufthansa, Austrian Airlines, SWISS.
Wir ordnen gewöhnliches Shampoo für den persönlichen Gebrauch der positiv zugelassenen Toilettenartikelkategorie zu. Lufthansa führt es in ihrer Packliste als Hygieneartikel auf; die Airline-Bedingungen nennen Shampoo nicht einzeln. Deshalb ist diese Zuordnung als Ableitung dokumentiert. Für Abflug aus der Schweiz bestätigt BAZL zusätzlich die entsprechende kosmetische Produktkategorie mit Nettolimits. Prüfen Sie beim Codeshare die ausführende Airline. Lufthansa: Hygieneartikel, BAZL: kosmetische Mittel.
Flasche, festes Stück oder Spray
Ein wirklich festes, trockenes Shampoostück entspricht keiner der beschriebenen flüssigen, cremigen oder gelartigen Konsistenzen. Es fällt deshalb außerhalb der Flüssigkeitsdefinition. Daraus folgt keine vollständige Transportfreigabe für jede Zusammensetzung. Ein cremiges Produkt im Tiegel bleibt von der Flüssigkeitsregel erfasst. Packen Sie ein festes Stück in ein eigenes Etui und lassen Sie es nach dem Waschen nach Herstellerhinweis trocknen. Definition der Europäischen Kommission.
Trockenshampoo in einer Druckdose ist ein anderer Produkttyp. Prüfen Sie dafür die Aerosol- und Ventilbedingungen separat. Die Regeln und Antwortkarten dieser Seite betreffen gewöhnliches flüssiges Shampoo. Ein als medizinisch notwendig geltendes Produkt über 100 ml braucht bei konventioneller Kontrolle eine geklärte Ausnahme mit Bedarfsnachweis. Das gilt auch dann, wenn Sie die Flasche in einer Jackentasche tragen.
Für einen dicht gepackten Koffer prüfen Sie die Kappe und verriegeln Sie eine Pumpe. Ein zusätzlicher dichter Beutel hält ausgelaufenes Shampoo von Kleidung fern. Testen Sie einen neuen Reisebehälter vor der Abfahrt. Für mehrere kurze Hotelaufenthalte reicht oft ein kleiner Vorrat; prüfen Sie zuvor, ob Ihr benötigtes Produkt vor Ort erhältlich ist.
Quellen und Stand
Geprüft am 3. Oktober 2026. Die Landesangaben betreffen die genannten Sicherheitsverfahren; die Airline-Angaben gelten für Lufthansa, Austrian Airlines und SWISS. Die Schweizer Kosmetikregel ist gesondert ausgewiesen. Einreise- und Zollregeln des Reiseziels sind hier nicht bewertet. Die Bundespolizei nennt ausdrücklich die Behälterkapazität.
Die aktuelle MUC-Hauptseite und die Mitteilung des bayerischen Verkehrsministeriums vom 14. September 2026 bestätigen die Änderung an allen Kontrollstellen seit dem 18. September 2026.
So packen Sie Ihr Shampoo
Lesen Sie die Behältergröße ab. Für eine konventionelle Kontrolle nehmen Sie eine Flasche bis 100 ml oder füllen Sie Ihr Shampoo in einen entsprechend kleinen Reisebehälter um.
Packen Sie flüssiges Shampoo mit den übrigen Flüssigkeiten in Ihren transparenten, wiederverschließbaren 1-l-Beutel. Prüfen Sie vor einer größeren Flasche die konkrete Kontrolle und jeden Umstieg.
Drehen Sie die Kappe fest zu, verriegeln Sie eine Pumpe und legen Sie die Flasche in einen dichten Beutel. Rechnen Sie die Nettomengen aller erfassten Toilettenartikel über Hand- und Aufgabegepäck zusammen.
Häufige Fragen
Darf eine 250-ml-Flasche mit nur 50 ml Shampoo ins Handgepäck?
Bei einer konventionellen Kontrolle überschreitet die Flasche die Grenze von 100 ml. Ihr Fassungsvermögen bleibt 250 ml. Füllen Sie den Rest in einen Behälter bis 100 ml um oder prüfen Sie eine passende lokale CT-Kontrolle.
Wie viele kleine Shampooflaschen darf ich mitnehmen?
Bei konventioneller Kontrolle muss jede Flasche höchstens 100 ml fassen. Alle Flüssigkeiten müssen locker in Ihren einen 1-l-Beutel passen. Außerdem zählen bei den genannten Airlines alle erfassten Toilettenartikel gemeinsam zur Nettogesamtgrenze von 2 kg oder 2 l pro Person, auch wenn sie auf mehrere Gepäckstücke verteilt sind.
Muss festes Shampoo in den Flüssigkeitsbeutel?
Ein wirklich festes, trockenes Shampoostück fällt außerhalb der zitierten Flüssigkeitsdefinition. Diese Einordnung ist aus der Konsistenz abgeleitet. Cremiges, gelartiges oder halbflüssiges Shampoo bleibt von der Flüssigkeitskontrolle erfasst. Die Antwortkarten dieser Seite bewerten das flüssige Produkt; das Stück ist keine pauschale Ausnahme von allen Transportregeln.
Darf eine große Shampooflasche wegen CT überall mit?
München erlaubt seit dem 18. September 2026 an allen Sicherheitskontrollstellen bis 2 l je Behälter. In Wien gilt an der zentralen CT-Kontrolle aller Terminals bis 2000 ml je Behälter. Die Kosmetik-Nettolimits der Airline gelten zusätzlich. Informieren Sie sich über jede weitere Kontrolle und den Rückflug.
Gelten diese Regeln auch für Trockenshampoo oder medizinisches Shampoo?
Ein Trockenshampoo in der Druckdose ist ein Aerosol und braucht eine eigene Prüfung. Für medizinisch notwendiges flüssiges Shampoo über 100 ml klären Sie die Ausnahme mit der Kontrollstelle und weisen Sie den Bedarf nach. Ein medizinischer Produktname allein bestätigt diese Ausnahme nicht.
Prüfdatum der Quellen
- Handgepäck und Koffer richtig packen:
- Flughafen München rüstet auf:
- Flughafen- und Flugsicherheitswesen:
- Medizinische und kosmetische Mittel:
- Flüssigkeiten:
- Packliste für den Urlaub:
- EU-Sicherheitsvorschriften an Flughäfen:
- Flüssigkeiten an Bord:
- Information for air travellers:
- Gefährliche Gegenstände · medizinische oder kosmetische Artikel und Aerosole:
- Gefährliche Gegenstände · medizinische oder kosmetische Artikel und Aerosole:
- Gefährliche Gegenstände · medizinische oder kosmetische Artikel und Aerosole:
- Sicherheitskontrolle:
- Neue CT-Scanner an den Sicherheitskontrollen in allen Terminals: