PROVIANT FÜR DIE REISE
Darf ein Sandwich ins Flugzeug?
Ein fertig belegtes Brot dürfen Sie in Stuttgart STR durch die Handgepäckkontrolle nehmen; Wien VIE erlaubt feste Lebensmittel, Genf GVA nennt Sandwiches ausdrücklich. Prüfen Sie separat verpackte Soßen nach dem Flüssigkeitslimit Ihrer Kontrolle. Bei Grenzübertritten zählen außerdem Zutaten, Herkunft und Einfuhrweg.
Handgepäck
Mit Bedingungen
Für ein Sandwich zum Essen unterwegs ist das Handgepäck praktisch. STR erlaubt Aufstrich auf dem Brot ausdrücklich; separate Soßen benötigen dort höchstens 100 ml Behältervolumen im Flüssigkeitsbeutel. MUC erlaubt seit 18.09.2026 an allen Kontrollen 2 l je Behälter. Bei easyJet bleibt die separate Angabe von 100 ml für flüssige Lebensmittel zu beachten.
Aufgabegepäck
Nicht allgemein bestätigt
Gewöhnliche Lebensmittel ohne Gefahrguteigenschaften können grundsätzlich in den Koffer; die Einordnung eines gewöhnlichen Sandwiches ist eine Übertragung der Lebensmittelregeln, keine ausdrückliche Sandwich-Zeile für jedes DACH-Land. Größere gewöhnliche Soßen können gemäß Flüssigkeitsflyern ins Aufgabegepäck. Planen Sie Kühlung und Druckschutz; Einfuhrregeln gelten in beiden Gepäckarten.
Besondere Regeln nach Land, Flughafen, Airline und Ausführung
Was gilt für Ihren Flug?
Wählen Sie Land, Flughafen und Airline und suchen Sie nach Ihrer Ausführung. Bei einer erneuten Kontrolle nach dem Umstieg prüfen Sie auch den dortigen Flughafen.
17 passende Kombinationen · 13 Antworten
Mit Bedingungen
Erlaubt · Nicht geklärt · Mit Bedingungen
Nicht geklärt · Mit Bedingungen
Allgemeine Regeln stehen neben den Regeln der Airline und des Flughafens.
DE · separater Soßentopf, konventionelle Sicherheitskontrolle · gleiche Bedingungen für 3 KombinationenHandgepäck: Mit BedingungenAufgabegepäck: Erlaubt
Handgepäck
Antwort
- Sicherheitskontrolle: Bedingt
- Nur gewöhnliche separat verpackte flüssige, cremige oder streichfähige Lebensmittel. Diese Länderantwort beurteilt den Soßentopf, nicht pauschal jedes Sandwich und dessen Einfuhr.
- Höchstens 100 ml Fassungsvermögen je separatem Soßen- oder Aufstrichbehälter; alle Flüssigkeiten in einem transparenten, wiederverschließbaren Beutel bis 1 l, ein Beutel pro Person.
Aufgabegepäck
Antwort
- Sicherheitskontrolle: Erlaubt
- Nur gewöhnliche Lebensmittel ohne Gefahrguteigenschaften; die 100-ml-Grenze für Handgepäck gilt im Aufgabegepäck nicht. Einfuhr, Airline und Kühlmittel gesondert prüfen.
Am Körper
Keine sichere Antwort
- Regelwerk: Die Quellen reichen für eine sichere Antwort nicht aus.
Flüge und Quellen
DE · separater Soßentopf, konventionelle Sicherheitskontrolle
- Abflugland
- Deutschland
Handgepäck
Antwort
- Sicherheitskontrolle: Bedingt
- Nur gewöhnliche separat verpackte flüssige, cremige oder streichfähige Lebensmittel. Diese Länderantwort beurteilt den Soßentopf, nicht pauschal jedes Sandwich und dessen Einfuhr.
- Höchstens 100 ml Fassungsvermögen je separatem Soßen- oder Aufstrichbehälter; alle Flüssigkeiten in einem transparenten, wiederverschließbaren Beutel bis 1 l, ein Beutel pro Person.
Quellen
Aufgabegepäck
Antwort
- Sicherheitskontrolle: Erlaubt
- Nur gewöhnliche Lebensmittel ohne Gefahrguteigenschaften; die 100-ml-Grenze für Handgepäck gilt im Aufgabegepäck nicht. Einfuhr, Airline und Kühlmittel gesondert prüfen.
Quellen
Am Körper
Keine sichere Antwort
- Regelwerk: Die Quellen reichen für eine sichere Antwort nicht aus.
Quellen
Quelle fehlt.
AT · separater Soßentopf, konventionelle Sicherheitskontrolle
- Abflugland
- Österreich
Handgepäck
Antwort
- Sicherheitskontrolle: Bedingt
- Nur gewöhnliche separat verpackte flüssige, cremige oder streichfähige Lebensmittel. Diese Länderantwort beurteilt den Soßentopf, nicht pauschal jedes Sandwich und dessen Einfuhr.
- Höchstens 100 ml Fassungsvermögen je separatem Soßen- oder Aufstrichbehälter; alle Flüssigkeiten in einem transparenten, wiederverschließbaren Beutel bis 1 l, ein Beutel pro Person.
Quellen
Aufgabegepäck
Antwort
- Sicherheitskontrolle: Erlaubt
- Nur gewöhnliche Lebensmittel ohne Gefahrguteigenschaften; die 100-ml-Grenze für Handgepäck gilt im Aufgabegepäck nicht. Einfuhr, Airline und Kühlmittel gesondert prüfen.
Quellen
Am Körper
Keine sichere Antwort
- Regelwerk: Die Quellen reichen für eine sichere Antwort nicht aus.
Quellen
Quelle fehlt.
CH · separater Soßentopf, konventionelle Sicherheitskontrolle
- Abflugland
- Schweiz
Handgepäck
Antwort
- Sicherheitskontrolle: Bedingt
- Nur gewöhnliche separat verpackte flüssige, cremige oder streichfähige Lebensmittel. Diese Länderantwort beurteilt den Soßentopf, nicht pauschal jedes Sandwich und dessen Einfuhr.
- Höchstens 100 ml Fassungsvermögen je separatem Soßen- oder Aufstrichbehälter; alle Flüssigkeiten in einem transparenten, wiederverschließbaren Beutel bis 1 l, ein Beutel pro Person.
Quellen
Aufgabegepäck
Antwort
- Sicherheitskontrolle: Erlaubt
- Nur gewöhnliche Lebensmittel ohne Gefahrguteigenschaften; die 100-ml-Grenze für Handgepäck gilt im Aufgabegepäck nicht. Einfuhr, Airline und Kühlmittel gesondert prüfen.
Quellen
Am Körper
Keine sichere Antwort
- Regelwerk: Die Quellen reichen für eine sichere Antwort nicht aus.
Quellen
Quelle fehlt.
Stuttgart STR · belegtes Brot und separat verpackte SoßeHandgepäck: Mit BedingungenAufgabegepäck: Erlaubt
Handgepäck
Antwort
- Sicherheitskontrolle: Bedingt
- Nur Stuttgart STR: ein fertig belegtes Brot mit Aufstrich darf ins Handgepäck. Separat verpackte Soßen oder Aufstriche werden als Flüssigkeit kontrolliert.
- Nachkontrollen bleiben möglich; die Vorgaben der Airline und die Einfuhrregeln gelten zusätzlich.
- Höchstens 100 ml Fassungsvermögen je separatem Soßen- oder Aufstrichbehälter; alle Flüssigkeiten in einem transparenten, wiederverschließbaren Beutel bis 1 l, ein Beutel pro Person.
Aufgabegepäck
Antwort
- Sicherheitskontrolle: Erlaubt
- Nur gewöhnliche Lebensmittel ohne Gefahrguteigenschaften; die 100-ml-Grenze für Handgepäck gilt im Aufgabegepäck nicht. Einfuhr, Airline und Kühlmittel gesondert prüfen.
- Verpacken Sie das gewöhnliche Sandwich gegen Druck und getrennt von Kosmetik; verschließen Sie separate Soßen auslaufsicher. Dies ist ein Packhinweis, keine zusätzliche gesetzliche Freimenge.
Am Körper
Keine sichere Antwort
- Regelwerk: Die Quellen reichen für eine sichere Antwort nicht aus.
Flüge und Quellen
Stuttgart STR · belegtes Brot und separat verpackte Soße
- Abflugland
- Deutschland
- Flughafen
- STR
Handgepäck
Antwort
- Sicherheitskontrolle: Bedingt
- Nur Stuttgart STR: ein fertig belegtes Brot mit Aufstrich darf ins Handgepäck. Separat verpackte Soßen oder Aufstriche werden als Flüssigkeit kontrolliert.
- Nachkontrollen bleiben möglich; die Vorgaben der Airline und die Einfuhrregeln gelten zusätzlich.
- Höchstens 100 ml Fassungsvermögen je separatem Soßen- oder Aufstrichbehälter; alle Flüssigkeiten in einem transparenten, wiederverschließbaren Beutel bis 1 l, ein Beutel pro Person.
Quellen
Aufgabegepäck
Antwort
- Sicherheitskontrolle: Erlaubt
- Nur gewöhnliche Lebensmittel ohne Gefahrguteigenschaften; die 100-ml-Grenze für Handgepäck gilt im Aufgabegepäck nicht. Einfuhr, Airline und Kühlmittel gesondert prüfen.
- Verpacken Sie das gewöhnliche Sandwich gegen Druck und getrennt von Kosmetik; verschließen Sie separate Soßen auslaufsicher. Dies ist ein Packhinweis, keine zusätzliche gesetzliche Freimenge.
Quellen
Am Körper
Keine sichere Antwort
- Regelwerk: Die Quellen reichen für eine sichere Antwort nicht aus.
Quellen
Quelle fehlt.
VIE · festes Sandwich und separate ZutatenHandgepäck: Mit BedingungenAufgabegepäck: Nicht geklärt
Handgepäck
Antwort
- Sicherheitskontrolle: Bedingt
- Nur VIE: gewöhnliches festes Brot beziehungsweise Sandwich im Handgepäck; separate flüssige Bestandteile sind eigene Produkte.
- VIE nennt allgemein 2 l je Flüssigkeitsbehälter; separat verpackte Streichwurst ist ausdrücklich auf 100 ml im 1-l-Beutel begrenzt. Diese produktspezifische Zeile bleibt erhalten.
Aufgabegepäck
Keine sichere Antwort
- Regelwerk: Die Quellen reichen für eine sichere Antwort nicht aus.
Am Körper
Keine sichere Antwort
- Regelwerk: Die Quellen reichen für eine sichere Antwort nicht aus.
Flüge und Quellen
VIE · festes Sandwich und separate Zutaten
- Abflugland
- Österreich
- Flughafen
- VIE
Handgepäck
Antwort
- Sicherheitskontrolle: Bedingt
- Nur VIE: gewöhnliches festes Brot beziehungsweise Sandwich im Handgepäck; separate flüssige Bestandteile sind eigene Produkte.
- VIE nennt allgemein 2 l je Flüssigkeitsbehälter; separat verpackte Streichwurst ist ausdrücklich auf 100 ml im 1-l-Beutel begrenzt. Diese produktspezifische Zeile bleibt erhalten.
Quellen
Aufgabegepäck
Keine sichere Antwort
- Regelwerk: Die Quellen reichen für eine sichere Antwort nicht aus.
Quellen
Quelle fehlt.
Am Körper
Keine sichere Antwort
- Regelwerk: Die Quellen reichen für eine sichere Antwort nicht aus.
Quellen
Quelle fehlt.
GVA · festes Sandwich und separate ZutatenHandgepäck: Mit BedingungenAufgabegepäck: Nicht geklärt
Handgepäck
Antwort
- Sicherheitskontrolle: Bedingt
- Nur GVA: gewöhnliches festes Brot beziehungsweise Sandwich im Handgepäck; separate flüssige Bestandteile sind eigene Produkte.
- Höchstens 100 ml Fassungsvermögen je separatem Soßen- oder Aufstrichbehälter; alle Flüssigkeiten in einem transparenten, wiederverschließbaren Beutel bis 1 l, ein Beutel pro Person.
Aufgabegepäck
Keine sichere Antwort
- Regelwerk: Die Quellen reichen für eine sichere Antwort nicht aus.
Am Körper
Keine sichere Antwort
- Regelwerk: Die Quellen reichen für eine sichere Antwort nicht aus.
Flüge und Quellen
GVA · festes Sandwich und separate Zutaten
- Abflugland
- Schweiz
- Flughafen
- GVA
Handgepäck
Antwort
- Sicherheitskontrolle: Bedingt
- Nur GVA: gewöhnliches festes Brot beziehungsweise Sandwich im Handgepäck; separate flüssige Bestandteile sind eigene Produkte.
- Höchstens 100 ml Fassungsvermögen je separatem Soßen- oder Aufstrichbehälter; alle Flüssigkeiten in einem transparenten, wiederverschließbaren Beutel bis 1 l, ein Beutel pro Person.
Quellen
Aufgabegepäck
Keine sichere Antwort
- Regelwerk: Die Quellen reichen für eine sichere Antwort nicht aus.
Quellen
Quelle fehlt.
Am Körper
Keine sichere Antwort
- Regelwerk: Die Quellen reichen für eine sichere Antwort nicht aus.
Quellen
Quelle fehlt.
München MUC · separater Soßentopf, alle Kontrollen seit 18.09.2026Handgepäck: Mit BedingungenAufgabegepäck: Erlaubt
Handgepäck
Antwort
- Sicherheitskontrolle: Bedingt
- Nur MUC, sämtliche Sicherheitskontrollstellen seit 18.09.2026: gewöhnliche separate Soßen und Aufstriche.
- Flüssigkeiten dürfen im Handgepäck bleiben. Öffnen zur Prüfung und Ablehnung aus Sicherheitsgründen bleiben möglich; Umstieg und Rückflug gesondert prüfen.
- Höchstens 2 l Fassungsvermögen je Behälter; mehrere Behälter bis 2 l erlaubt. Behälter über 2 l ins Aufgabegepäck. Keine Übertragung auf andere Flughäfen.
Aufgabegepäck
Antwort
- Sicherheitskontrolle: Erlaubt
- Nur gewöhnliche Lebensmittel ohne Gefahrguteigenschaften; die 100-ml-Grenze für Handgepäck gilt im Aufgabegepäck nicht. Einfuhr, Airline und Kühlmittel gesondert prüfen.
Am Körper
Keine sichere Antwort
- Regelwerk: Die Quellen reichen für eine sichere Antwort nicht aus.
Flüge und Quellen
München MUC · separater Soßentopf, alle Kontrollen seit 18.09.2026
- Abflugland
- Deutschland
- Flughafen
- MUC
Handgepäck
Antwort
- Sicherheitskontrolle: Bedingt
- Nur MUC, sämtliche Sicherheitskontrollstellen seit 18.09.2026: gewöhnliche separate Soßen und Aufstriche.
- Flüssigkeiten dürfen im Handgepäck bleiben. Öffnen zur Prüfung und Ablehnung aus Sicherheitsgründen bleiben möglich; Umstieg und Rückflug gesondert prüfen.
- Höchstens 2 l Fassungsvermögen je Behälter; mehrere Behälter bis 2 l erlaubt. Behälter über 2 l ins Aufgabegepäck. Keine Übertragung auf andere Flughäfen.
Quellen
Aufgabegepäck
Antwort
- Sicherheitskontrolle: Erlaubt
- Nur gewöhnliche Lebensmittel ohne Gefahrguteigenschaften; die 100-ml-Grenze für Handgepäck gilt im Aufgabegepäck nicht. Einfuhr, Airline und Kühlmittel gesondert prüfen.
Quellen
Am Körper
Keine sichere Antwort
- Regelwerk: Die Quellen reichen für eine sichere Antwort nicht aus.
Quellen
Quelle fehlt.
DE · easyJet, eigene Verpflegung · gleiche Bedingungen für 3 KombinationenHandgepäck: Mit BedingungenAufgabegepäck: Nicht geklärt
Handgepäck
Antwort
- Genehmigung der Fluggesellschaft: Bedingt
- Nur die eigene Verpflegung in der easyJet-Kabine; tatsächlichen Betreiber und gebuchte Handgepäckvorgaben prüfen.
- easyJet nennt für flüssige Lebensmittel zusätzlich 100 ml. Der allgemeine Hinweis auf größere Flughafenlimits hebt diese Lebensmittelzeile nicht ausdrücklich auf.
Aufgabegepäck
Keine sichere Antwort
- Regelwerk: Die Quellen reichen für eine sichere Antwort nicht aus.
Am Körper
Keine sichere Antwort
- Regelwerk: Die Quellen reichen für eine sichere Antwort nicht aus.
Flüge und Quellen
DE · easyJet, eigene Verpflegung
- Abflugland
- Deutschland
- Fluggesellschaft
- easyJet
Handgepäck
Antwort
- Genehmigung der Fluggesellschaft: Bedingt
- Nur die eigene Verpflegung in der easyJet-Kabine; tatsächlichen Betreiber und gebuchte Handgepäckvorgaben prüfen.
- easyJet nennt für flüssige Lebensmittel zusätzlich 100 ml. Der allgemeine Hinweis auf größere Flughafenlimits hebt diese Lebensmittelzeile nicht ausdrücklich auf.
Quellen
Aufgabegepäck
Keine sichere Antwort
- Regelwerk: Die Quellen reichen für eine sichere Antwort nicht aus.
Quellen
Quelle fehlt.
Am Körper
Keine sichere Antwort
- Regelwerk: Die Quellen reichen für eine sichere Antwort nicht aus.
Quellen
Quelle fehlt.
AT · easyJet, eigene Verpflegung
- Abflugland
- Österreich
- Fluggesellschaft
- easyJet
Handgepäck
Antwort
- Genehmigung der Fluggesellschaft: Bedingt
- Nur die eigene Verpflegung in der easyJet-Kabine; tatsächlichen Betreiber und gebuchte Handgepäckvorgaben prüfen.
- easyJet nennt für flüssige Lebensmittel zusätzlich 100 ml. Der allgemeine Hinweis auf größere Flughafenlimits hebt diese Lebensmittelzeile nicht ausdrücklich auf.
Quellen
Aufgabegepäck
Keine sichere Antwort
- Regelwerk: Die Quellen reichen für eine sichere Antwort nicht aus.
Quellen
Quelle fehlt.
Am Körper
Keine sichere Antwort
- Regelwerk: Die Quellen reichen für eine sichere Antwort nicht aus.
Quellen
Quelle fehlt.
CH · easyJet, eigene Verpflegung
- Abflugland
- Schweiz
- Fluggesellschaft
- easyJet
Handgepäck
Antwort
- Genehmigung der Fluggesellschaft: Bedingt
- Nur die eigene Verpflegung in der easyJet-Kabine; tatsächlichen Betreiber und gebuchte Handgepäckvorgaben prüfen.
- easyJet nennt für flüssige Lebensmittel zusätzlich 100 ml. Der allgemeine Hinweis auf größere Flughafenlimits hebt diese Lebensmittelzeile nicht ausdrücklich auf.
Quellen
Aufgabegepäck
Keine sichere Antwort
- Regelwerk: Die Quellen reichen für eine sichere Antwort nicht aus.
Quellen
Quelle fehlt.
Am Körper
Keine sichere Antwort
- Regelwerk: Die Quellen reichen für eine sichere Antwort nicht aus.
Quellen
Quelle fehlt.
MUC und easyJet · Flughafen 2 l, flüssige Lebensmittel Airline 100 mlHandgepäck: Mit BedingungenAufgabegepäck: Erlaubt
Handgepäck
Antwort
- Sicherheitskontrolle: Bedingt
- Nur MUC, sämtliche Sicherheitskontrollstellen seit 18.09.2026: gewöhnliche separate Soßen und Aufstriche.
- Flüssigkeiten dürfen im Handgepäck bleiben. Öffnen zur Prüfung und Ablehnung aus Sicherheitsgründen bleiben möglich; Umstieg und Rückflug gesondert prüfen.
- Höchstens 2 l Fassungsvermögen je Behälter; mehrere Behälter bis 2 l erlaubt. Behälter über 2 l ins Aufgabegepäck. Keine Übertragung auf andere Flughäfen.
- Genehmigung der Fluggesellschaft: Bedingt
- Nur die eigene Verpflegung in der easyJet-Kabine; tatsächlichen Betreiber und gebuchte Handgepäckvorgaben prüfen.
- easyJet nennt für flüssige Lebensmittel zusätzlich 100 ml. Der allgemeine Hinweis auf größere Flughafenlimits hebt diese Lebensmittelzeile nicht ausdrücklich auf.
Aufgabegepäck
Antwort
- Sicherheitskontrolle: Erlaubt
- Nur gewöhnliche Lebensmittel ohne Gefahrguteigenschaften; die 100-ml-Grenze für Handgepäck gilt im Aufgabegepäck nicht. Einfuhr, Airline und Kühlmittel gesondert prüfen.
Am Körper
Keine sichere Antwort
- Regelwerk: Die Quellen reichen für eine sichere Antwort nicht aus.
Flüge und Quellen
MUC und easyJet · Flughafen 2 l, flüssige Lebensmittel Airline 100 ml
- Abflugland
- Deutschland
- Flughafen
- MUC
- Fluggesellschaft
- easyJet
Handgepäck
Antwort
- Sicherheitskontrolle: Bedingt
- Nur MUC, sämtliche Sicherheitskontrollstellen seit 18.09.2026: gewöhnliche separate Soßen und Aufstriche.
- Flüssigkeiten dürfen im Handgepäck bleiben. Öffnen zur Prüfung und Ablehnung aus Sicherheitsgründen bleiben möglich; Umstieg und Rückflug gesondert prüfen.
- Höchstens 2 l Fassungsvermögen je Behälter; mehrere Behälter bis 2 l erlaubt. Behälter über 2 l ins Aufgabegepäck. Keine Übertragung auf andere Flughäfen.
- Genehmigung der Fluggesellschaft: Bedingt
- Nur die eigene Verpflegung in der easyJet-Kabine; tatsächlichen Betreiber und gebuchte Handgepäckvorgaben prüfen.
- easyJet nennt für flüssige Lebensmittel zusätzlich 100 ml. Der allgemeine Hinweis auf größere Flughafenlimits hebt diese Lebensmittelzeile nicht ausdrücklich auf.
Quellen
Aufgabegepäck
Antwort
- Sicherheitskontrolle: Erlaubt
- Nur gewöhnliche Lebensmittel ohne Gefahrguteigenschaften; die 100-ml-Grenze für Handgepäck gilt im Aufgabegepäck nicht. Einfuhr, Airline und Kühlmittel gesondert prüfen.
Quellen
Am Körper
Keine sichere Antwort
- Regelwerk: Die Quellen reichen für eine sichere Antwort nicht aus.
Quellen
Quelle fehlt.
DE · Einfuhrbeispiel Ware aus Deutschland zum EigengebrauchHandgepäck: Mit BedingungenAufgabegepäck: Mit Bedingungen
Handgepäck
Antwort
- Zoll: Bedingt
- Beispielfall: Lebensmittel aus Deutschland für den eigenen Verbrauch im beschriebenen europäischen Reiseverkehr; örtliche Tierseuchen- und Pflanzenschutzbeschränkungen bleiben vorbehalten.
- EU-Ausnahme für gelistete haltbare Backwaren: kein temperaturgeregelter Transport oder Lagerung nötig; kein Kolostrum oder verarbeitetes Fleisch außer den gesetzlich genannten Gelatine-/Kollagen-/hochverarbeiteten Ausnahmen. Alle Anforderungen aus 2021/630 Art.3 Abs.1 Buchst.a gelten: gelistetes Produkt, Kennzeichnung für menschlichen Verzehr, sichere Verpackung oder Versiegelung, konforme Milch-/Eizutaten nach 2020/692 Art.163 Abs.1 und Einfuhranforderungen 2022/2292 Art.20 Abs.2/3. Keine automatische Einstufung eines frischen belegten Brots als haltbarer Ausnahmeartikel.
- Nur nichtgewerblicher persönlicher Verbrauch im genannten Einfuhrfall. Zutaten und Produktart, Tierseuchen- und Pflanzenschutzmaßnahmen sowie die zollrechtliche Anmeldung gelten zusätzlich; diese Antwort umfasst keine Airline- oder Sicherheitsfreigabe.
- DE/AT: Der beschriebene europäische persönliche Reiseverkehr umfasst die EU sowie Andorra, Island, Liechtenstein, Norwegen, San Marino und die Schweiz. Für gewöhnliche andere Drittländer gelten Fleisch- und Milchbeschränkungen. Die EU-Verweise in Anhang III der geltenden Verordnung 2019/2122 schließen Nordirland gemäß Protokoll ein; dieser Rechtsnachweis ist von der engeren wörtlichen EC-Webliste getrennt.
- Der Warenursprung und der tatsächliche Einfuhrweg sind eigenständige Angaben. Ein Abflug in Deutschland belegt keinen deutschen Warenursprung. Bei zuvor rechtmäßig in die EU eingeführter Ware bewerten Sie den belegten Einfuhrstatus; ein Transit ohne Einfuhr macht Drittlandsware nicht zu EU-Ware.
Aufgabegepäck
Antwort
- Zoll: Bedingt
- Beispielfall: Lebensmittel aus Deutschland für den eigenen Verbrauch im beschriebenen europäischen Reiseverkehr; örtliche Tierseuchen- und Pflanzenschutzbeschränkungen bleiben vorbehalten.
- EU-Ausnahme für gelistete haltbare Backwaren: kein temperaturgeregelter Transport oder Lagerung nötig; kein Kolostrum oder verarbeitetes Fleisch außer den gesetzlich genannten Gelatine-/Kollagen-/hochverarbeiteten Ausnahmen. Alle Anforderungen aus 2021/630 Art.3 Abs.1 Buchst.a gelten: gelistetes Produkt, Kennzeichnung für menschlichen Verzehr, sichere Verpackung oder Versiegelung, konforme Milch-/Eizutaten nach 2020/692 Art.163 Abs.1 und Einfuhranforderungen 2022/2292 Art.20 Abs.2/3. Keine automatische Einstufung eines frischen belegten Brots als haltbarer Ausnahmeartikel.
- Nur nichtgewerblicher persönlicher Verbrauch im genannten Einfuhrfall. Zutaten und Produktart, Tierseuchen- und Pflanzenschutzmaßnahmen sowie die zollrechtliche Anmeldung gelten zusätzlich; diese Antwort umfasst keine Airline- oder Sicherheitsfreigabe.
- DE/AT: Der beschriebene europäische persönliche Reiseverkehr umfasst die EU sowie Andorra, Island, Liechtenstein, Norwegen, San Marino und die Schweiz. Für gewöhnliche andere Drittländer gelten Fleisch- und Milchbeschränkungen. Die EU-Verweise in Anhang III der geltenden Verordnung 2019/2122 schließen Nordirland gemäß Protokoll ein; dieser Rechtsnachweis ist von der engeren wörtlichen EC-Webliste getrennt.
- Der Warenursprung und der tatsächliche Einfuhrweg sind eigenständige Angaben. Ein Abflug in Deutschland belegt keinen deutschen Warenursprung. Bei zuvor rechtmäßig in die EU eingeführter Ware bewerten Sie den belegten Einfuhrstatus; ein Transit ohne Einfuhr macht Drittlandsware nicht zu EU-Ware.
Am Körper
Antwort
- Zoll: Bedingt
- Beispielfall: Lebensmittel aus Deutschland für den eigenen Verbrauch im beschriebenen europäischen Reiseverkehr; örtliche Tierseuchen- und Pflanzenschutzbeschränkungen bleiben vorbehalten.
- EU-Ausnahme für gelistete haltbare Backwaren: kein temperaturgeregelter Transport oder Lagerung nötig; kein Kolostrum oder verarbeitetes Fleisch außer den gesetzlich genannten Gelatine-/Kollagen-/hochverarbeiteten Ausnahmen. Alle Anforderungen aus 2021/630 Art.3 Abs.1 Buchst.a gelten: gelistetes Produkt, Kennzeichnung für menschlichen Verzehr, sichere Verpackung oder Versiegelung, konforme Milch-/Eizutaten nach 2020/692 Art.163 Abs.1 und Einfuhranforderungen 2022/2292 Art.20 Abs.2/3. Keine automatische Einstufung eines frischen belegten Brots als haltbarer Ausnahmeartikel.
- Nur nichtgewerblicher persönlicher Verbrauch im genannten Einfuhrfall. Zutaten und Produktart, Tierseuchen- und Pflanzenschutzmaßnahmen sowie die zollrechtliche Anmeldung gelten zusätzlich; diese Antwort umfasst keine Airline- oder Sicherheitsfreigabe.
- DE/AT: Der beschriebene europäische persönliche Reiseverkehr umfasst die EU sowie Andorra, Island, Liechtenstein, Norwegen, San Marino und die Schweiz. Für gewöhnliche andere Drittländer gelten Fleisch- und Milchbeschränkungen. Die EU-Verweise in Anhang III der geltenden Verordnung 2019/2122 schließen Nordirland gemäß Protokoll ein; dieser Rechtsnachweis ist von der engeren wörtlichen EC-Webliste getrennt.
- Der Warenursprung und der tatsächliche Einfuhrweg sind eigenständige Angaben. Ein Abflug in Deutschland belegt keinen deutschen Warenursprung. Bei zuvor rechtmäßig in die EU eingeführter Ware bewerten Sie den belegten Einfuhrstatus; ein Transit ohne Einfuhr macht Drittlandsware nicht zu EU-Ware.
Flüge und Quellen
DE · Einfuhrbeispiel Ware aus Deutschland zum Eigengebrauch
- Abflugland
- Deutschland
- Ursprungsland der Ware
- Deutschland
- Zielland
- Deutschland
Handgepäck
Antwort
- Zoll: Bedingt
- Beispielfall: Lebensmittel aus Deutschland für den eigenen Verbrauch im beschriebenen europäischen Reiseverkehr; örtliche Tierseuchen- und Pflanzenschutzbeschränkungen bleiben vorbehalten.
- EU-Ausnahme für gelistete haltbare Backwaren: kein temperaturgeregelter Transport oder Lagerung nötig; kein Kolostrum oder verarbeitetes Fleisch außer den gesetzlich genannten Gelatine-/Kollagen-/hochverarbeiteten Ausnahmen. Alle Anforderungen aus 2021/630 Art.3 Abs.1 Buchst.a gelten: gelistetes Produkt, Kennzeichnung für menschlichen Verzehr, sichere Verpackung oder Versiegelung, konforme Milch-/Eizutaten nach 2020/692 Art.163 Abs.1 und Einfuhranforderungen 2022/2292 Art.20 Abs.2/3. Keine automatische Einstufung eines frischen belegten Brots als haltbarer Ausnahmeartikel.
- Nur nichtgewerblicher persönlicher Verbrauch im genannten Einfuhrfall. Zutaten und Produktart, Tierseuchen- und Pflanzenschutzmaßnahmen sowie die zollrechtliche Anmeldung gelten zusätzlich; diese Antwort umfasst keine Airline- oder Sicherheitsfreigabe.
- DE/AT: Der beschriebene europäische persönliche Reiseverkehr umfasst die EU sowie Andorra, Island, Liechtenstein, Norwegen, San Marino und die Schweiz. Für gewöhnliche andere Drittländer gelten Fleisch- und Milchbeschränkungen. Die EU-Verweise in Anhang III der geltenden Verordnung 2019/2122 schließen Nordirland gemäß Protokoll ein; dieser Rechtsnachweis ist von der engeren wörtlichen EC-Webliste getrennt.
- Der Warenursprung und der tatsächliche Einfuhrweg sind eigenständige Angaben. Ein Abflug in Deutschland belegt keinen deutschen Warenursprung. Bei zuvor rechtmäßig in die EU eingeführter Ware bewerten Sie den belegten Einfuhrstatus; ein Transit ohne Einfuhr macht Drittlandsware nicht zu EU-Ware.
Quellen
Aufgabegepäck
Antwort
- Zoll: Bedingt
- Beispielfall: Lebensmittel aus Deutschland für den eigenen Verbrauch im beschriebenen europäischen Reiseverkehr; örtliche Tierseuchen- und Pflanzenschutzbeschränkungen bleiben vorbehalten.
- EU-Ausnahme für gelistete haltbare Backwaren: kein temperaturgeregelter Transport oder Lagerung nötig; kein Kolostrum oder verarbeitetes Fleisch außer den gesetzlich genannten Gelatine-/Kollagen-/hochverarbeiteten Ausnahmen. Alle Anforderungen aus 2021/630 Art.3 Abs.1 Buchst.a gelten: gelistetes Produkt, Kennzeichnung für menschlichen Verzehr, sichere Verpackung oder Versiegelung, konforme Milch-/Eizutaten nach 2020/692 Art.163 Abs.1 und Einfuhranforderungen 2022/2292 Art.20 Abs.2/3. Keine automatische Einstufung eines frischen belegten Brots als haltbarer Ausnahmeartikel.
- Nur nichtgewerblicher persönlicher Verbrauch im genannten Einfuhrfall. Zutaten und Produktart, Tierseuchen- und Pflanzenschutzmaßnahmen sowie die zollrechtliche Anmeldung gelten zusätzlich; diese Antwort umfasst keine Airline- oder Sicherheitsfreigabe.
- DE/AT: Der beschriebene europäische persönliche Reiseverkehr umfasst die EU sowie Andorra, Island, Liechtenstein, Norwegen, San Marino und die Schweiz. Für gewöhnliche andere Drittländer gelten Fleisch- und Milchbeschränkungen. Die EU-Verweise in Anhang III der geltenden Verordnung 2019/2122 schließen Nordirland gemäß Protokoll ein; dieser Rechtsnachweis ist von der engeren wörtlichen EC-Webliste getrennt.
- Der Warenursprung und der tatsächliche Einfuhrweg sind eigenständige Angaben. Ein Abflug in Deutschland belegt keinen deutschen Warenursprung. Bei zuvor rechtmäßig in die EU eingeführter Ware bewerten Sie den belegten Einfuhrstatus; ein Transit ohne Einfuhr macht Drittlandsware nicht zu EU-Ware.
Quellen
Am Körper
Antwort
- Zoll: Bedingt
- Beispielfall: Lebensmittel aus Deutschland für den eigenen Verbrauch im beschriebenen europäischen Reiseverkehr; örtliche Tierseuchen- und Pflanzenschutzbeschränkungen bleiben vorbehalten.
- EU-Ausnahme für gelistete haltbare Backwaren: kein temperaturgeregelter Transport oder Lagerung nötig; kein Kolostrum oder verarbeitetes Fleisch außer den gesetzlich genannten Gelatine-/Kollagen-/hochverarbeiteten Ausnahmen. Alle Anforderungen aus 2021/630 Art.3 Abs.1 Buchst.a gelten: gelistetes Produkt, Kennzeichnung für menschlichen Verzehr, sichere Verpackung oder Versiegelung, konforme Milch-/Eizutaten nach 2020/692 Art.163 Abs.1 und Einfuhranforderungen 2022/2292 Art.20 Abs.2/3. Keine automatische Einstufung eines frischen belegten Brots als haltbarer Ausnahmeartikel.
- Nur nichtgewerblicher persönlicher Verbrauch im genannten Einfuhrfall. Zutaten und Produktart, Tierseuchen- und Pflanzenschutzmaßnahmen sowie die zollrechtliche Anmeldung gelten zusätzlich; diese Antwort umfasst keine Airline- oder Sicherheitsfreigabe.
- DE/AT: Der beschriebene europäische persönliche Reiseverkehr umfasst die EU sowie Andorra, Island, Liechtenstein, Norwegen, San Marino und die Schweiz. Für gewöhnliche andere Drittländer gelten Fleisch- und Milchbeschränkungen. Die EU-Verweise in Anhang III der geltenden Verordnung 2019/2122 schließen Nordirland gemäß Protokoll ein; dieser Rechtsnachweis ist von der engeren wörtlichen EC-Webliste getrennt.
- Der Warenursprung und der tatsächliche Einfuhrweg sind eigenständige Angaben. Ein Abflug in Deutschland belegt keinen deutschen Warenursprung. Bei zuvor rechtmäßig in die EU eingeführter Ware bewerten Sie den belegten Einfuhrstatus; ein Transit ohne Einfuhr macht Drittlandsware nicht zu EU-Ware.
Quellen
DE · Einfuhrbeispiel Türkei-Ware, Transit in DE ohne vorherige EU-EinfuhrHandgepäck: Mit BedingungenAufgabegepäck: Mit Bedingungen
Handgepäck
Antwort
- Zoll: Bedingt
- Frische pflanzliche Drittlandszutaten können ein Pflanzengesundheitszeugnis und amtliche Kontrolle benötigen. Für AT gilt dies einschließlich Durchfuhr; ausdrücklich ausgenommen sind Ananas, Kokosnuss, Durian, Banane und Dattel sowie Pflanzenware aus CH, Liechtenstein und Nordirland. Frischen Salat im Sandwich nicht ohne Prüfung als verarbeitete Ware behandeln.
- EU-Ausnahme für gelistete haltbare Backwaren: kein temperaturgeregelter Transport oder Lagerung nötig; kein Kolostrum oder verarbeitetes Fleisch außer den gesetzlich genannten Gelatine-/Kollagen-/hochverarbeiteten Ausnahmen. Alle Anforderungen aus 2021/630 Art.3 Abs.1 Buchst.a gelten: gelistetes Produkt, Kennzeichnung für menschlichen Verzehr, sichere Verpackung oder Versiegelung, konforme Milch-/Eizutaten nach 2020/692 Art.163 Abs.1 und Einfuhranforderungen 2022/2292 Art.20 Abs.2/3. Keine automatische Einstufung eines frischen belegten Brots als haltbarer Ausnahmeartikel.
- Gewöhnliches frisches Sandwich mit Fleisch oder Milchprodukten bei Einfuhr aus der Türkei ohne vorherige rechtmäßige EU-Einfuhr nicht zulässig. Eine normale Reiseportion und die Verpackung begründen keine Ausnahme. Die Ausnahme für bestimmte haltbare Backwaren ist keine pauschale Freigabe für frische Käse- oder Schinkenfüllungen.
- Nur nichtgewerblicher persönlicher Verbrauch im genannten Einfuhrfall. Zutaten und Produktart, Tierseuchen- und Pflanzenschutzmaßnahmen sowie die zollrechtliche Anmeldung gelten zusätzlich; diese Antwort umfasst keine Airline- oder Sicherheitsfreigabe.
- Für EU-Einreisen nennt die Reisendeninformation Färöer/Grönland zusammen höchstens 10 kg tierische Erzeugnisse außer Fisch pro Person. Andere zugelassene tierische Erzeugnisse ohne Fleisch/Milch, etwa Honig, höchstens 2 kg; Fisch höchstens 20 kg oder ein Fisch, falls schwerer. Diese Gruppen sind keine zusätzliche Fleisch- oder Käse-Sandwichfreimenge.
- DE/AT: Der beschriebene europäische persönliche Reiseverkehr umfasst die EU sowie Andorra, Island, Liechtenstein, Norwegen, San Marino und die Schweiz. Für gewöhnliche andere Drittländer gelten Fleisch- und Milchbeschränkungen. Die EU-Verweise in Anhang III der geltenden Verordnung 2019/2122 schließen Nordirland gemäß Protokoll ein; dieser Rechtsnachweis ist von der engeren wörtlichen EC-Webliste getrennt.
- Der Warenursprung und der tatsächliche Einfuhrweg sind eigenständige Angaben. Ein Abflug in Deutschland belegt keinen deutschen Warenursprung. Bei zuvor rechtmäßig in die EU eingeführter Ware bewerten Sie den belegten Einfuhrstatus; ein Transit ohne Einfuhr macht Drittlandsware nicht zu EU-Ware.
Aufgabegepäck
Antwort
- Zoll: Bedingt
- Frische pflanzliche Drittlandszutaten können ein Pflanzengesundheitszeugnis und amtliche Kontrolle benötigen. Für AT gilt dies einschließlich Durchfuhr; ausdrücklich ausgenommen sind Ananas, Kokosnuss, Durian, Banane und Dattel sowie Pflanzenware aus CH, Liechtenstein und Nordirland. Frischen Salat im Sandwich nicht ohne Prüfung als verarbeitete Ware behandeln.
- EU-Ausnahme für gelistete haltbare Backwaren: kein temperaturgeregelter Transport oder Lagerung nötig; kein Kolostrum oder verarbeitetes Fleisch außer den gesetzlich genannten Gelatine-/Kollagen-/hochverarbeiteten Ausnahmen. Alle Anforderungen aus 2021/630 Art.3 Abs.1 Buchst.a gelten: gelistetes Produkt, Kennzeichnung für menschlichen Verzehr, sichere Verpackung oder Versiegelung, konforme Milch-/Eizutaten nach 2020/692 Art.163 Abs.1 und Einfuhranforderungen 2022/2292 Art.20 Abs.2/3. Keine automatische Einstufung eines frischen belegten Brots als haltbarer Ausnahmeartikel.
- Gewöhnliches frisches Sandwich mit Fleisch oder Milchprodukten bei Einfuhr aus der Türkei ohne vorherige rechtmäßige EU-Einfuhr nicht zulässig. Eine normale Reiseportion und die Verpackung begründen keine Ausnahme. Die Ausnahme für bestimmte haltbare Backwaren ist keine pauschale Freigabe für frische Käse- oder Schinkenfüllungen.
- Nur nichtgewerblicher persönlicher Verbrauch im genannten Einfuhrfall. Zutaten und Produktart, Tierseuchen- und Pflanzenschutzmaßnahmen sowie die zollrechtliche Anmeldung gelten zusätzlich; diese Antwort umfasst keine Airline- oder Sicherheitsfreigabe.
- Für EU-Einreisen nennt die Reisendeninformation Färöer/Grönland zusammen höchstens 10 kg tierische Erzeugnisse außer Fisch pro Person. Andere zugelassene tierische Erzeugnisse ohne Fleisch/Milch, etwa Honig, höchstens 2 kg; Fisch höchstens 20 kg oder ein Fisch, falls schwerer. Diese Gruppen sind keine zusätzliche Fleisch- oder Käse-Sandwichfreimenge.
- DE/AT: Der beschriebene europäische persönliche Reiseverkehr umfasst die EU sowie Andorra, Island, Liechtenstein, Norwegen, San Marino und die Schweiz. Für gewöhnliche andere Drittländer gelten Fleisch- und Milchbeschränkungen. Die EU-Verweise in Anhang III der geltenden Verordnung 2019/2122 schließen Nordirland gemäß Protokoll ein; dieser Rechtsnachweis ist von der engeren wörtlichen EC-Webliste getrennt.
- Der Warenursprung und der tatsächliche Einfuhrweg sind eigenständige Angaben. Ein Abflug in Deutschland belegt keinen deutschen Warenursprung. Bei zuvor rechtmäßig in die EU eingeführter Ware bewerten Sie den belegten Einfuhrstatus; ein Transit ohne Einfuhr macht Drittlandsware nicht zu EU-Ware.
Am Körper
Antwort
- Zoll: Bedingt
- Frische pflanzliche Drittlandszutaten können ein Pflanzengesundheitszeugnis und amtliche Kontrolle benötigen. Für AT gilt dies einschließlich Durchfuhr; ausdrücklich ausgenommen sind Ananas, Kokosnuss, Durian, Banane und Dattel sowie Pflanzenware aus CH, Liechtenstein und Nordirland. Frischen Salat im Sandwich nicht ohne Prüfung als verarbeitete Ware behandeln.
- EU-Ausnahme für gelistete haltbare Backwaren: kein temperaturgeregelter Transport oder Lagerung nötig; kein Kolostrum oder verarbeitetes Fleisch außer den gesetzlich genannten Gelatine-/Kollagen-/hochverarbeiteten Ausnahmen. Alle Anforderungen aus 2021/630 Art.3 Abs.1 Buchst.a gelten: gelistetes Produkt, Kennzeichnung für menschlichen Verzehr, sichere Verpackung oder Versiegelung, konforme Milch-/Eizutaten nach 2020/692 Art.163 Abs.1 und Einfuhranforderungen 2022/2292 Art.20 Abs.2/3. Keine automatische Einstufung eines frischen belegten Brots als haltbarer Ausnahmeartikel.
- Gewöhnliches frisches Sandwich mit Fleisch oder Milchprodukten bei Einfuhr aus der Türkei ohne vorherige rechtmäßige EU-Einfuhr nicht zulässig. Eine normale Reiseportion und die Verpackung begründen keine Ausnahme. Die Ausnahme für bestimmte haltbare Backwaren ist keine pauschale Freigabe für frische Käse- oder Schinkenfüllungen.
- Nur nichtgewerblicher persönlicher Verbrauch im genannten Einfuhrfall. Zutaten und Produktart, Tierseuchen- und Pflanzenschutzmaßnahmen sowie die zollrechtliche Anmeldung gelten zusätzlich; diese Antwort umfasst keine Airline- oder Sicherheitsfreigabe.
- Für EU-Einreisen nennt die Reisendeninformation Färöer/Grönland zusammen höchstens 10 kg tierische Erzeugnisse außer Fisch pro Person. Andere zugelassene tierische Erzeugnisse ohne Fleisch/Milch, etwa Honig, höchstens 2 kg; Fisch höchstens 20 kg oder ein Fisch, falls schwerer. Diese Gruppen sind keine zusätzliche Fleisch- oder Käse-Sandwichfreimenge.
- DE/AT: Der beschriebene europäische persönliche Reiseverkehr umfasst die EU sowie Andorra, Island, Liechtenstein, Norwegen, San Marino und die Schweiz. Für gewöhnliche andere Drittländer gelten Fleisch- und Milchbeschränkungen. Die EU-Verweise in Anhang III der geltenden Verordnung 2019/2122 schließen Nordirland gemäß Protokoll ein; dieser Rechtsnachweis ist von der engeren wörtlichen EC-Webliste getrennt.
- Der Warenursprung und der tatsächliche Einfuhrweg sind eigenständige Angaben. Ein Abflug in Deutschland belegt keinen deutschen Warenursprung. Bei zuvor rechtmäßig in die EU eingeführter Ware bewerten Sie den belegten Einfuhrstatus; ein Transit ohne Einfuhr macht Drittlandsware nicht zu EU-Ware.
Flüge und Quellen
DE · Einfuhrbeispiel Türkei-Ware, Transit in DE ohne vorherige EU-Einfuhr
- Abflugland
- Deutschland
- Ursprungsland der Ware
- Türkei
- Zielland
- Deutschland
Handgepäck
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- Zoll: Bedingt
- Frische pflanzliche Drittlandszutaten können ein Pflanzengesundheitszeugnis und amtliche Kontrolle benötigen. Für AT gilt dies einschließlich Durchfuhr; ausdrücklich ausgenommen sind Ananas, Kokosnuss, Durian, Banane und Dattel sowie Pflanzenware aus CH, Liechtenstein und Nordirland. Frischen Salat im Sandwich nicht ohne Prüfung als verarbeitete Ware behandeln.
- EU-Ausnahme für gelistete haltbare Backwaren: kein temperaturgeregelter Transport oder Lagerung nötig; kein Kolostrum oder verarbeitetes Fleisch außer den gesetzlich genannten Gelatine-/Kollagen-/hochverarbeiteten Ausnahmen. Alle Anforderungen aus 2021/630 Art.3 Abs.1 Buchst.a gelten: gelistetes Produkt, Kennzeichnung für menschlichen Verzehr, sichere Verpackung oder Versiegelung, konforme Milch-/Eizutaten nach 2020/692 Art.163 Abs.1 und Einfuhranforderungen 2022/2292 Art.20 Abs.2/3. Keine automatische Einstufung eines frischen belegten Brots als haltbarer Ausnahmeartikel.
- Gewöhnliches frisches Sandwich mit Fleisch oder Milchprodukten bei Einfuhr aus der Türkei ohne vorherige rechtmäßige EU-Einfuhr nicht zulässig. Eine normale Reiseportion und die Verpackung begründen keine Ausnahme. Die Ausnahme für bestimmte haltbare Backwaren ist keine pauschale Freigabe für frische Käse- oder Schinkenfüllungen.
- Nur nichtgewerblicher persönlicher Verbrauch im genannten Einfuhrfall. Zutaten und Produktart, Tierseuchen- und Pflanzenschutzmaßnahmen sowie die zollrechtliche Anmeldung gelten zusätzlich; diese Antwort umfasst keine Airline- oder Sicherheitsfreigabe.
- Für EU-Einreisen nennt die Reisendeninformation Färöer/Grönland zusammen höchstens 10 kg tierische Erzeugnisse außer Fisch pro Person. Andere zugelassene tierische Erzeugnisse ohne Fleisch/Milch, etwa Honig, höchstens 2 kg; Fisch höchstens 20 kg oder ein Fisch, falls schwerer. Diese Gruppen sind keine zusätzliche Fleisch- oder Käse-Sandwichfreimenge.
- DE/AT: Der beschriebene europäische persönliche Reiseverkehr umfasst die EU sowie Andorra, Island, Liechtenstein, Norwegen, San Marino und die Schweiz. Für gewöhnliche andere Drittländer gelten Fleisch- und Milchbeschränkungen. Die EU-Verweise in Anhang III der geltenden Verordnung 2019/2122 schließen Nordirland gemäß Protokoll ein; dieser Rechtsnachweis ist von der engeren wörtlichen EC-Webliste getrennt.
- Der Warenursprung und der tatsächliche Einfuhrweg sind eigenständige Angaben. Ein Abflug in Deutschland belegt keinen deutschen Warenursprung. Bei zuvor rechtmäßig in die EU eingeführter Ware bewerten Sie den belegten Einfuhrstatus; ein Transit ohne Einfuhr macht Drittlandsware nicht zu EU-Ware.
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Aufgabegepäck
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- Zoll: Bedingt
- Frische pflanzliche Drittlandszutaten können ein Pflanzengesundheitszeugnis und amtliche Kontrolle benötigen. Für AT gilt dies einschließlich Durchfuhr; ausdrücklich ausgenommen sind Ananas, Kokosnuss, Durian, Banane und Dattel sowie Pflanzenware aus CH, Liechtenstein und Nordirland. Frischen Salat im Sandwich nicht ohne Prüfung als verarbeitete Ware behandeln.
- EU-Ausnahme für gelistete haltbare Backwaren: kein temperaturgeregelter Transport oder Lagerung nötig; kein Kolostrum oder verarbeitetes Fleisch außer den gesetzlich genannten Gelatine-/Kollagen-/hochverarbeiteten Ausnahmen. Alle Anforderungen aus 2021/630 Art.3 Abs.1 Buchst.a gelten: gelistetes Produkt, Kennzeichnung für menschlichen Verzehr, sichere Verpackung oder Versiegelung, konforme Milch-/Eizutaten nach 2020/692 Art.163 Abs.1 und Einfuhranforderungen 2022/2292 Art.20 Abs.2/3. Keine automatische Einstufung eines frischen belegten Brots als haltbarer Ausnahmeartikel.
- Gewöhnliches frisches Sandwich mit Fleisch oder Milchprodukten bei Einfuhr aus der Türkei ohne vorherige rechtmäßige EU-Einfuhr nicht zulässig. Eine normale Reiseportion und die Verpackung begründen keine Ausnahme. Die Ausnahme für bestimmte haltbare Backwaren ist keine pauschale Freigabe für frische Käse- oder Schinkenfüllungen.
- Nur nichtgewerblicher persönlicher Verbrauch im genannten Einfuhrfall. Zutaten und Produktart, Tierseuchen- und Pflanzenschutzmaßnahmen sowie die zollrechtliche Anmeldung gelten zusätzlich; diese Antwort umfasst keine Airline- oder Sicherheitsfreigabe.
- Für EU-Einreisen nennt die Reisendeninformation Färöer/Grönland zusammen höchstens 10 kg tierische Erzeugnisse außer Fisch pro Person. Andere zugelassene tierische Erzeugnisse ohne Fleisch/Milch, etwa Honig, höchstens 2 kg; Fisch höchstens 20 kg oder ein Fisch, falls schwerer. Diese Gruppen sind keine zusätzliche Fleisch- oder Käse-Sandwichfreimenge.
- DE/AT: Der beschriebene europäische persönliche Reiseverkehr umfasst die EU sowie Andorra, Island, Liechtenstein, Norwegen, San Marino und die Schweiz. Für gewöhnliche andere Drittländer gelten Fleisch- und Milchbeschränkungen. Die EU-Verweise in Anhang III der geltenden Verordnung 2019/2122 schließen Nordirland gemäß Protokoll ein; dieser Rechtsnachweis ist von der engeren wörtlichen EC-Webliste getrennt.
- Der Warenursprung und der tatsächliche Einfuhrweg sind eigenständige Angaben. Ein Abflug in Deutschland belegt keinen deutschen Warenursprung. Bei zuvor rechtmäßig in die EU eingeführter Ware bewerten Sie den belegten Einfuhrstatus; ein Transit ohne Einfuhr macht Drittlandsware nicht zu EU-Ware.
Quellen
Am Körper
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- Zoll: Bedingt
- Frische pflanzliche Drittlandszutaten können ein Pflanzengesundheitszeugnis und amtliche Kontrolle benötigen. Für AT gilt dies einschließlich Durchfuhr; ausdrücklich ausgenommen sind Ananas, Kokosnuss, Durian, Banane und Dattel sowie Pflanzenware aus CH, Liechtenstein und Nordirland. Frischen Salat im Sandwich nicht ohne Prüfung als verarbeitete Ware behandeln.
- EU-Ausnahme für gelistete haltbare Backwaren: kein temperaturgeregelter Transport oder Lagerung nötig; kein Kolostrum oder verarbeitetes Fleisch außer den gesetzlich genannten Gelatine-/Kollagen-/hochverarbeiteten Ausnahmen. Alle Anforderungen aus 2021/630 Art.3 Abs.1 Buchst.a gelten: gelistetes Produkt, Kennzeichnung für menschlichen Verzehr, sichere Verpackung oder Versiegelung, konforme Milch-/Eizutaten nach 2020/692 Art.163 Abs.1 und Einfuhranforderungen 2022/2292 Art.20 Abs.2/3. Keine automatische Einstufung eines frischen belegten Brots als haltbarer Ausnahmeartikel.
- Gewöhnliches frisches Sandwich mit Fleisch oder Milchprodukten bei Einfuhr aus der Türkei ohne vorherige rechtmäßige EU-Einfuhr nicht zulässig. Eine normale Reiseportion und die Verpackung begründen keine Ausnahme. Die Ausnahme für bestimmte haltbare Backwaren ist keine pauschale Freigabe für frische Käse- oder Schinkenfüllungen.
- Nur nichtgewerblicher persönlicher Verbrauch im genannten Einfuhrfall. Zutaten und Produktart, Tierseuchen- und Pflanzenschutzmaßnahmen sowie die zollrechtliche Anmeldung gelten zusätzlich; diese Antwort umfasst keine Airline- oder Sicherheitsfreigabe.
- Für EU-Einreisen nennt die Reisendeninformation Färöer/Grönland zusammen höchstens 10 kg tierische Erzeugnisse außer Fisch pro Person. Andere zugelassene tierische Erzeugnisse ohne Fleisch/Milch, etwa Honig, höchstens 2 kg; Fisch höchstens 20 kg oder ein Fisch, falls schwerer. Diese Gruppen sind keine zusätzliche Fleisch- oder Käse-Sandwichfreimenge.
- DE/AT: Der beschriebene europäische persönliche Reiseverkehr umfasst die EU sowie Andorra, Island, Liechtenstein, Norwegen, San Marino und die Schweiz. Für gewöhnliche andere Drittländer gelten Fleisch- und Milchbeschränkungen. Die EU-Verweise in Anhang III der geltenden Verordnung 2019/2122 schließen Nordirland gemäß Protokoll ein; dieser Rechtsnachweis ist von der engeren wörtlichen EC-Webliste getrennt.
- Der Warenursprung und der tatsächliche Einfuhrweg sind eigenständige Angaben. Ein Abflug in Deutschland belegt keinen deutschen Warenursprung. Bei zuvor rechtmäßig in die EU eingeführter Ware bewerten Sie den belegten Einfuhrstatus; ein Transit ohne Einfuhr macht Drittlandsware nicht zu EU-Ware.
Quellen
AT · Einfuhrbeispiel Ware aus Deutschland zum EigengebrauchHandgepäck: Mit BedingungenAufgabegepäck: Mit Bedingungen
Handgepäck
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- Zoll: Bedingt
- Beispielfall: Lebensmittel aus Deutschland für den eigenen Verbrauch im beschriebenen europäischen Reiseverkehr; örtliche Tierseuchen- und Pflanzenschutzbeschränkungen bleiben vorbehalten.
- EU-Ausnahme für gelistete haltbare Backwaren: kein temperaturgeregelter Transport oder Lagerung nötig; kein Kolostrum oder verarbeitetes Fleisch außer den gesetzlich genannten Gelatine-/Kollagen-/hochverarbeiteten Ausnahmen. Alle Anforderungen aus 2021/630 Art.3 Abs.1 Buchst.a gelten: gelistetes Produkt, Kennzeichnung für menschlichen Verzehr, sichere Verpackung oder Versiegelung, konforme Milch-/Eizutaten nach 2020/692 Art.163 Abs.1 und Einfuhranforderungen 2022/2292 Art.20 Abs.2/3. Keine automatische Einstufung eines frischen belegten Brots als haltbarer Ausnahmeartikel.
- Nur nichtgewerblicher persönlicher Verbrauch im genannten Einfuhrfall. Zutaten und Produktart, Tierseuchen- und Pflanzenschutzmaßnahmen sowie die zollrechtliche Anmeldung gelten zusätzlich; diese Antwort umfasst keine Airline- oder Sicherheitsfreigabe.
- AT weist auch auf die Durchfuhr und kurzfristige Tierseuchenmaßnahmen hin. Größere nicht befreite Mengen benötigen amtliche Dokumente und zugelassene Kontrollstellen.
- DE/AT: Der beschriebene europäische persönliche Reiseverkehr umfasst die EU sowie Andorra, Island, Liechtenstein, Norwegen, San Marino und die Schweiz. Für gewöhnliche andere Drittländer gelten Fleisch- und Milchbeschränkungen. Die EU-Verweise in Anhang III der geltenden Verordnung 2019/2122 schließen Nordirland gemäß Protokoll ein; dieser Rechtsnachweis ist von der engeren wörtlichen EC-Webliste getrennt.
- Der Warenursprung und der tatsächliche Einfuhrweg sind eigenständige Angaben. Ein Abflug in Deutschland belegt keinen deutschen Warenursprung. Bei zuvor rechtmäßig in die EU eingeführter Ware bewerten Sie den belegten Einfuhrstatus; ein Transit ohne Einfuhr macht Drittlandsware nicht zu EU-Ware.
Aufgabegepäck
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- Zoll: Bedingt
- Beispielfall: Lebensmittel aus Deutschland für den eigenen Verbrauch im beschriebenen europäischen Reiseverkehr; örtliche Tierseuchen- und Pflanzenschutzbeschränkungen bleiben vorbehalten.
- EU-Ausnahme für gelistete haltbare Backwaren: kein temperaturgeregelter Transport oder Lagerung nötig; kein Kolostrum oder verarbeitetes Fleisch außer den gesetzlich genannten Gelatine-/Kollagen-/hochverarbeiteten Ausnahmen. Alle Anforderungen aus 2021/630 Art.3 Abs.1 Buchst.a gelten: gelistetes Produkt, Kennzeichnung für menschlichen Verzehr, sichere Verpackung oder Versiegelung, konforme Milch-/Eizutaten nach 2020/692 Art.163 Abs.1 und Einfuhranforderungen 2022/2292 Art.20 Abs.2/3. Keine automatische Einstufung eines frischen belegten Brots als haltbarer Ausnahmeartikel.
- Nur nichtgewerblicher persönlicher Verbrauch im genannten Einfuhrfall. Zutaten und Produktart, Tierseuchen- und Pflanzenschutzmaßnahmen sowie die zollrechtliche Anmeldung gelten zusätzlich; diese Antwort umfasst keine Airline- oder Sicherheitsfreigabe.
- AT weist auch auf die Durchfuhr und kurzfristige Tierseuchenmaßnahmen hin. Größere nicht befreite Mengen benötigen amtliche Dokumente und zugelassene Kontrollstellen.
- DE/AT: Der beschriebene europäische persönliche Reiseverkehr umfasst die EU sowie Andorra, Island, Liechtenstein, Norwegen, San Marino und die Schweiz. Für gewöhnliche andere Drittländer gelten Fleisch- und Milchbeschränkungen. Die EU-Verweise in Anhang III der geltenden Verordnung 2019/2122 schließen Nordirland gemäß Protokoll ein; dieser Rechtsnachweis ist von der engeren wörtlichen EC-Webliste getrennt.
- Der Warenursprung und der tatsächliche Einfuhrweg sind eigenständige Angaben. Ein Abflug in Deutschland belegt keinen deutschen Warenursprung. Bei zuvor rechtmäßig in die EU eingeführter Ware bewerten Sie den belegten Einfuhrstatus; ein Transit ohne Einfuhr macht Drittlandsware nicht zu EU-Ware.
Am Körper
Antwort
- Zoll: Bedingt
- Beispielfall: Lebensmittel aus Deutschland für den eigenen Verbrauch im beschriebenen europäischen Reiseverkehr; örtliche Tierseuchen- und Pflanzenschutzbeschränkungen bleiben vorbehalten.
- EU-Ausnahme für gelistete haltbare Backwaren: kein temperaturgeregelter Transport oder Lagerung nötig; kein Kolostrum oder verarbeitetes Fleisch außer den gesetzlich genannten Gelatine-/Kollagen-/hochverarbeiteten Ausnahmen. Alle Anforderungen aus 2021/630 Art.3 Abs.1 Buchst.a gelten: gelistetes Produkt, Kennzeichnung für menschlichen Verzehr, sichere Verpackung oder Versiegelung, konforme Milch-/Eizutaten nach 2020/692 Art.163 Abs.1 und Einfuhranforderungen 2022/2292 Art.20 Abs.2/3. Keine automatische Einstufung eines frischen belegten Brots als haltbarer Ausnahmeartikel.
- Nur nichtgewerblicher persönlicher Verbrauch im genannten Einfuhrfall. Zutaten und Produktart, Tierseuchen- und Pflanzenschutzmaßnahmen sowie die zollrechtliche Anmeldung gelten zusätzlich; diese Antwort umfasst keine Airline- oder Sicherheitsfreigabe.
- AT weist auch auf die Durchfuhr und kurzfristige Tierseuchenmaßnahmen hin. Größere nicht befreite Mengen benötigen amtliche Dokumente und zugelassene Kontrollstellen.
- DE/AT: Der beschriebene europäische persönliche Reiseverkehr umfasst die EU sowie Andorra, Island, Liechtenstein, Norwegen, San Marino und die Schweiz. Für gewöhnliche andere Drittländer gelten Fleisch- und Milchbeschränkungen. Die EU-Verweise in Anhang III der geltenden Verordnung 2019/2122 schließen Nordirland gemäß Protokoll ein; dieser Rechtsnachweis ist von der engeren wörtlichen EC-Webliste getrennt.
- Der Warenursprung und der tatsächliche Einfuhrweg sind eigenständige Angaben. Ein Abflug in Deutschland belegt keinen deutschen Warenursprung. Bei zuvor rechtmäßig in die EU eingeführter Ware bewerten Sie den belegten Einfuhrstatus; ein Transit ohne Einfuhr macht Drittlandsware nicht zu EU-Ware.
Flüge und Quellen
AT · Einfuhrbeispiel Ware aus Deutschland zum Eigengebrauch
- Abflugland
- Deutschland
- Ursprungsland der Ware
- Deutschland
- Zielland
- Österreich
Handgepäck
Antwort
- Zoll: Bedingt
- Beispielfall: Lebensmittel aus Deutschland für den eigenen Verbrauch im beschriebenen europäischen Reiseverkehr; örtliche Tierseuchen- und Pflanzenschutzbeschränkungen bleiben vorbehalten.
- EU-Ausnahme für gelistete haltbare Backwaren: kein temperaturgeregelter Transport oder Lagerung nötig; kein Kolostrum oder verarbeitetes Fleisch außer den gesetzlich genannten Gelatine-/Kollagen-/hochverarbeiteten Ausnahmen. Alle Anforderungen aus 2021/630 Art.3 Abs.1 Buchst.a gelten: gelistetes Produkt, Kennzeichnung für menschlichen Verzehr, sichere Verpackung oder Versiegelung, konforme Milch-/Eizutaten nach 2020/692 Art.163 Abs.1 und Einfuhranforderungen 2022/2292 Art.20 Abs.2/3. Keine automatische Einstufung eines frischen belegten Brots als haltbarer Ausnahmeartikel.
- Nur nichtgewerblicher persönlicher Verbrauch im genannten Einfuhrfall. Zutaten und Produktart, Tierseuchen- und Pflanzenschutzmaßnahmen sowie die zollrechtliche Anmeldung gelten zusätzlich; diese Antwort umfasst keine Airline- oder Sicherheitsfreigabe.
- AT weist auch auf die Durchfuhr und kurzfristige Tierseuchenmaßnahmen hin. Größere nicht befreite Mengen benötigen amtliche Dokumente und zugelassene Kontrollstellen.
- DE/AT: Der beschriebene europäische persönliche Reiseverkehr umfasst die EU sowie Andorra, Island, Liechtenstein, Norwegen, San Marino und die Schweiz. Für gewöhnliche andere Drittländer gelten Fleisch- und Milchbeschränkungen. Die EU-Verweise in Anhang III der geltenden Verordnung 2019/2122 schließen Nordirland gemäß Protokoll ein; dieser Rechtsnachweis ist von der engeren wörtlichen EC-Webliste getrennt.
- Der Warenursprung und der tatsächliche Einfuhrweg sind eigenständige Angaben. Ein Abflug in Deutschland belegt keinen deutschen Warenursprung. Bei zuvor rechtmäßig in die EU eingeführter Ware bewerten Sie den belegten Einfuhrstatus; ein Transit ohne Einfuhr macht Drittlandsware nicht zu EU-Ware.
Quellen
- Fleisch und Fleischerzeugnisse, Milch und Milcherzeugnisse sowie andere tierische Erzeugnisse
- Pflanzen, Pflanzenteile, Obst, Gemüse, Blumen und Saatgut
- Delegierte Verordnung (EU) 2021/630, konsolidierte Fassung
- Personal imports
- Mitnahme von tierischen Erzeugnissen, Lebensmitteln oder Pflanzen
- Delegierte Verordnung (EU) 2019/2122, konsolidierte Fassung
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- Zoll: Bedingt
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- EU-Ausnahme für gelistete haltbare Backwaren: kein temperaturgeregelter Transport oder Lagerung nötig; kein Kolostrum oder verarbeitetes Fleisch außer den gesetzlich genannten Gelatine-/Kollagen-/hochverarbeiteten Ausnahmen. Alle Anforderungen aus 2021/630 Art.3 Abs.1 Buchst.a gelten: gelistetes Produkt, Kennzeichnung für menschlichen Verzehr, sichere Verpackung oder Versiegelung, konforme Milch-/Eizutaten nach 2020/692 Art.163 Abs.1 und Einfuhranforderungen 2022/2292 Art.20 Abs.2/3. Keine automatische Einstufung eines frischen belegten Brots als haltbarer Ausnahmeartikel.
- Nur nichtgewerblicher persönlicher Verbrauch im genannten Einfuhrfall. Zutaten und Produktart, Tierseuchen- und Pflanzenschutzmaßnahmen sowie die zollrechtliche Anmeldung gelten zusätzlich; diese Antwort umfasst keine Airline- oder Sicherheitsfreigabe.
- AT weist auch auf die Durchfuhr und kurzfristige Tierseuchenmaßnahmen hin. Größere nicht befreite Mengen benötigen amtliche Dokumente und zugelassene Kontrollstellen.
- DE/AT: Der beschriebene europäische persönliche Reiseverkehr umfasst die EU sowie Andorra, Island, Liechtenstein, Norwegen, San Marino und die Schweiz. Für gewöhnliche andere Drittländer gelten Fleisch- und Milchbeschränkungen. Die EU-Verweise in Anhang III der geltenden Verordnung 2019/2122 schließen Nordirland gemäß Protokoll ein; dieser Rechtsnachweis ist von der engeren wörtlichen EC-Webliste getrennt.
- Der Warenursprung und der tatsächliche Einfuhrweg sind eigenständige Angaben. Ein Abflug in Deutschland belegt keinen deutschen Warenursprung. Bei zuvor rechtmäßig in die EU eingeführter Ware bewerten Sie den belegten Einfuhrstatus; ein Transit ohne Einfuhr macht Drittlandsware nicht zu EU-Ware.
Quellen
- Fleisch und Fleischerzeugnisse, Milch und Milcherzeugnisse sowie andere tierische Erzeugnisse
- Pflanzen, Pflanzenteile, Obst, Gemüse, Blumen und Saatgut
- Delegierte Verordnung (EU) 2021/630, konsolidierte Fassung
- Personal imports
- Mitnahme von tierischen Erzeugnissen, Lebensmitteln oder Pflanzen
- Delegierte Verordnung (EU) 2019/2122, konsolidierte Fassung
Am Körper
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- Zoll: Bedingt
- Beispielfall: Lebensmittel aus Deutschland für den eigenen Verbrauch im beschriebenen europäischen Reiseverkehr; örtliche Tierseuchen- und Pflanzenschutzbeschränkungen bleiben vorbehalten.
- EU-Ausnahme für gelistete haltbare Backwaren: kein temperaturgeregelter Transport oder Lagerung nötig; kein Kolostrum oder verarbeitetes Fleisch außer den gesetzlich genannten Gelatine-/Kollagen-/hochverarbeiteten Ausnahmen. Alle Anforderungen aus 2021/630 Art.3 Abs.1 Buchst.a gelten: gelistetes Produkt, Kennzeichnung für menschlichen Verzehr, sichere Verpackung oder Versiegelung, konforme Milch-/Eizutaten nach 2020/692 Art.163 Abs.1 und Einfuhranforderungen 2022/2292 Art.20 Abs.2/3. Keine automatische Einstufung eines frischen belegten Brots als haltbarer Ausnahmeartikel.
- Nur nichtgewerblicher persönlicher Verbrauch im genannten Einfuhrfall. Zutaten und Produktart, Tierseuchen- und Pflanzenschutzmaßnahmen sowie die zollrechtliche Anmeldung gelten zusätzlich; diese Antwort umfasst keine Airline- oder Sicherheitsfreigabe.
- AT weist auch auf die Durchfuhr und kurzfristige Tierseuchenmaßnahmen hin. Größere nicht befreite Mengen benötigen amtliche Dokumente und zugelassene Kontrollstellen.
- DE/AT: Der beschriebene europäische persönliche Reiseverkehr umfasst die EU sowie Andorra, Island, Liechtenstein, Norwegen, San Marino und die Schweiz. Für gewöhnliche andere Drittländer gelten Fleisch- und Milchbeschränkungen. Die EU-Verweise in Anhang III der geltenden Verordnung 2019/2122 schließen Nordirland gemäß Protokoll ein; dieser Rechtsnachweis ist von der engeren wörtlichen EC-Webliste getrennt.
- Der Warenursprung und der tatsächliche Einfuhrweg sind eigenständige Angaben. Ein Abflug in Deutschland belegt keinen deutschen Warenursprung. Bei zuvor rechtmäßig in die EU eingeführter Ware bewerten Sie den belegten Einfuhrstatus; ein Transit ohne Einfuhr macht Drittlandsware nicht zu EU-Ware.
Quellen
- Fleisch und Fleischerzeugnisse, Milch und Milcherzeugnisse sowie andere tierische Erzeugnisse
- Pflanzen, Pflanzenteile, Obst, Gemüse, Blumen und Saatgut
- Delegierte Verordnung (EU) 2021/630, konsolidierte Fassung
- Personal imports
- Mitnahme von tierischen Erzeugnissen, Lebensmitteln oder Pflanzen
- Delegierte Verordnung (EU) 2019/2122, konsolidierte Fassung
AT · Einfuhrbeispiel Türkei-Ware, Transit in DE ohne vorherige EU-EinfuhrHandgepäck: Mit BedingungenAufgabegepäck: Mit Bedingungen
Handgepäck
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- Zoll: Bedingt
- Frische pflanzliche Drittlandszutaten können ein Pflanzengesundheitszeugnis und amtliche Kontrolle benötigen. Für AT gilt dies einschließlich Durchfuhr; ausdrücklich ausgenommen sind Ananas, Kokosnuss, Durian, Banane und Dattel sowie Pflanzenware aus CH, Liechtenstein und Nordirland. Frischen Salat im Sandwich nicht ohne Prüfung als verarbeitete Ware behandeln.
- EU-Ausnahme für gelistete haltbare Backwaren: kein temperaturgeregelter Transport oder Lagerung nötig; kein Kolostrum oder verarbeitetes Fleisch außer den gesetzlich genannten Gelatine-/Kollagen-/hochverarbeiteten Ausnahmen. Alle Anforderungen aus 2021/630 Art.3 Abs.1 Buchst.a gelten: gelistetes Produkt, Kennzeichnung für menschlichen Verzehr, sichere Verpackung oder Versiegelung, konforme Milch-/Eizutaten nach 2020/692 Art.163 Abs.1 und Einfuhranforderungen 2022/2292 Art.20 Abs.2/3. Keine automatische Einstufung eines frischen belegten Brots als haltbarer Ausnahmeartikel.
- Gewöhnliches frisches Sandwich mit Fleisch oder Milchprodukten bei Einfuhr aus der Türkei ohne vorherige rechtmäßige EU-Einfuhr nicht zulässig. Eine normale Reiseportion und die Verpackung begründen keine Ausnahme. Die Ausnahme für bestimmte haltbare Backwaren ist keine pauschale Freigabe für frische Käse- oder Schinkenfüllungen.
- Nur nichtgewerblicher persönlicher Verbrauch im genannten Einfuhrfall. Zutaten und Produktart, Tierseuchen- und Pflanzenschutzmaßnahmen sowie die zollrechtliche Anmeldung gelten zusätzlich; diese Antwort umfasst keine Airline- oder Sicherheitsfreigabe.
- AT weist auch auf die Durchfuhr und kurzfristige Tierseuchenmaßnahmen hin. Größere nicht befreite Mengen benötigen amtliche Dokumente und zugelassene Kontrollstellen.
- Für EU-Einreisen nennt die Reisendeninformation Färöer/Grönland zusammen höchstens 10 kg tierische Erzeugnisse außer Fisch pro Person. Andere zugelassene tierische Erzeugnisse ohne Fleisch/Milch, etwa Honig, höchstens 2 kg; Fisch höchstens 20 kg oder ein Fisch, falls schwerer. Diese Gruppen sind keine zusätzliche Fleisch- oder Käse-Sandwichfreimenge.
- DE/AT: Der beschriebene europäische persönliche Reiseverkehr umfasst die EU sowie Andorra, Island, Liechtenstein, Norwegen, San Marino und die Schweiz. Für gewöhnliche andere Drittländer gelten Fleisch- und Milchbeschränkungen. Die EU-Verweise in Anhang III der geltenden Verordnung 2019/2122 schließen Nordirland gemäß Protokoll ein; dieser Rechtsnachweis ist von der engeren wörtlichen EC-Webliste getrennt.
- Der Warenursprung und der tatsächliche Einfuhrweg sind eigenständige Angaben. Ein Abflug in Deutschland belegt keinen deutschen Warenursprung. Bei zuvor rechtmäßig in die EU eingeführter Ware bewerten Sie den belegten Einfuhrstatus; ein Transit ohne Einfuhr macht Drittlandsware nicht zu EU-Ware.
Aufgabegepäck
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- Zoll: Bedingt
- Frische pflanzliche Drittlandszutaten können ein Pflanzengesundheitszeugnis und amtliche Kontrolle benötigen. Für AT gilt dies einschließlich Durchfuhr; ausdrücklich ausgenommen sind Ananas, Kokosnuss, Durian, Banane und Dattel sowie Pflanzenware aus CH, Liechtenstein und Nordirland. Frischen Salat im Sandwich nicht ohne Prüfung als verarbeitete Ware behandeln.
- EU-Ausnahme für gelistete haltbare Backwaren: kein temperaturgeregelter Transport oder Lagerung nötig; kein Kolostrum oder verarbeitetes Fleisch außer den gesetzlich genannten Gelatine-/Kollagen-/hochverarbeiteten Ausnahmen. Alle Anforderungen aus 2021/630 Art.3 Abs.1 Buchst.a gelten: gelistetes Produkt, Kennzeichnung für menschlichen Verzehr, sichere Verpackung oder Versiegelung, konforme Milch-/Eizutaten nach 2020/692 Art.163 Abs.1 und Einfuhranforderungen 2022/2292 Art.20 Abs.2/3. Keine automatische Einstufung eines frischen belegten Brots als haltbarer Ausnahmeartikel.
- Gewöhnliches frisches Sandwich mit Fleisch oder Milchprodukten bei Einfuhr aus der Türkei ohne vorherige rechtmäßige EU-Einfuhr nicht zulässig. Eine normale Reiseportion und die Verpackung begründen keine Ausnahme. Die Ausnahme für bestimmte haltbare Backwaren ist keine pauschale Freigabe für frische Käse- oder Schinkenfüllungen.
- Nur nichtgewerblicher persönlicher Verbrauch im genannten Einfuhrfall. Zutaten und Produktart, Tierseuchen- und Pflanzenschutzmaßnahmen sowie die zollrechtliche Anmeldung gelten zusätzlich; diese Antwort umfasst keine Airline- oder Sicherheitsfreigabe.
- AT weist auch auf die Durchfuhr und kurzfristige Tierseuchenmaßnahmen hin. Größere nicht befreite Mengen benötigen amtliche Dokumente und zugelassene Kontrollstellen.
- Für EU-Einreisen nennt die Reisendeninformation Färöer/Grönland zusammen höchstens 10 kg tierische Erzeugnisse außer Fisch pro Person. Andere zugelassene tierische Erzeugnisse ohne Fleisch/Milch, etwa Honig, höchstens 2 kg; Fisch höchstens 20 kg oder ein Fisch, falls schwerer. Diese Gruppen sind keine zusätzliche Fleisch- oder Käse-Sandwichfreimenge.
- DE/AT: Der beschriebene europäische persönliche Reiseverkehr umfasst die EU sowie Andorra, Island, Liechtenstein, Norwegen, San Marino und die Schweiz. Für gewöhnliche andere Drittländer gelten Fleisch- und Milchbeschränkungen. Die EU-Verweise in Anhang III der geltenden Verordnung 2019/2122 schließen Nordirland gemäß Protokoll ein; dieser Rechtsnachweis ist von der engeren wörtlichen EC-Webliste getrennt.
- Der Warenursprung und der tatsächliche Einfuhrweg sind eigenständige Angaben. Ein Abflug in Deutschland belegt keinen deutschen Warenursprung. Bei zuvor rechtmäßig in die EU eingeführter Ware bewerten Sie den belegten Einfuhrstatus; ein Transit ohne Einfuhr macht Drittlandsware nicht zu EU-Ware.
Am Körper
Antwort
- Zoll: Bedingt
- Frische pflanzliche Drittlandszutaten können ein Pflanzengesundheitszeugnis und amtliche Kontrolle benötigen. Für AT gilt dies einschließlich Durchfuhr; ausdrücklich ausgenommen sind Ananas, Kokosnuss, Durian, Banane und Dattel sowie Pflanzenware aus CH, Liechtenstein und Nordirland. Frischen Salat im Sandwich nicht ohne Prüfung als verarbeitete Ware behandeln.
- EU-Ausnahme für gelistete haltbare Backwaren: kein temperaturgeregelter Transport oder Lagerung nötig; kein Kolostrum oder verarbeitetes Fleisch außer den gesetzlich genannten Gelatine-/Kollagen-/hochverarbeiteten Ausnahmen. Alle Anforderungen aus 2021/630 Art.3 Abs.1 Buchst.a gelten: gelistetes Produkt, Kennzeichnung für menschlichen Verzehr, sichere Verpackung oder Versiegelung, konforme Milch-/Eizutaten nach 2020/692 Art.163 Abs.1 und Einfuhranforderungen 2022/2292 Art.20 Abs.2/3. Keine automatische Einstufung eines frischen belegten Brots als haltbarer Ausnahmeartikel.
- Gewöhnliches frisches Sandwich mit Fleisch oder Milchprodukten bei Einfuhr aus der Türkei ohne vorherige rechtmäßige EU-Einfuhr nicht zulässig. Eine normale Reiseportion und die Verpackung begründen keine Ausnahme. Die Ausnahme für bestimmte haltbare Backwaren ist keine pauschale Freigabe für frische Käse- oder Schinkenfüllungen.
- Nur nichtgewerblicher persönlicher Verbrauch im genannten Einfuhrfall. Zutaten und Produktart, Tierseuchen- und Pflanzenschutzmaßnahmen sowie die zollrechtliche Anmeldung gelten zusätzlich; diese Antwort umfasst keine Airline- oder Sicherheitsfreigabe.
- AT weist auch auf die Durchfuhr und kurzfristige Tierseuchenmaßnahmen hin. Größere nicht befreite Mengen benötigen amtliche Dokumente und zugelassene Kontrollstellen.
- Für EU-Einreisen nennt die Reisendeninformation Färöer/Grönland zusammen höchstens 10 kg tierische Erzeugnisse außer Fisch pro Person. Andere zugelassene tierische Erzeugnisse ohne Fleisch/Milch, etwa Honig, höchstens 2 kg; Fisch höchstens 20 kg oder ein Fisch, falls schwerer. Diese Gruppen sind keine zusätzliche Fleisch- oder Käse-Sandwichfreimenge.
- DE/AT: Der beschriebene europäische persönliche Reiseverkehr umfasst die EU sowie Andorra, Island, Liechtenstein, Norwegen, San Marino und die Schweiz. Für gewöhnliche andere Drittländer gelten Fleisch- und Milchbeschränkungen. Die EU-Verweise in Anhang III der geltenden Verordnung 2019/2122 schließen Nordirland gemäß Protokoll ein; dieser Rechtsnachweis ist von der engeren wörtlichen EC-Webliste getrennt.
- Der Warenursprung und der tatsächliche Einfuhrweg sind eigenständige Angaben. Ein Abflug in Deutschland belegt keinen deutschen Warenursprung. Bei zuvor rechtmäßig in die EU eingeführter Ware bewerten Sie den belegten Einfuhrstatus; ein Transit ohne Einfuhr macht Drittlandsware nicht zu EU-Ware.
Flüge und Quellen
AT · Einfuhrbeispiel Türkei-Ware, Transit in DE ohne vorherige EU-Einfuhr
- Abflugland
- Deutschland
- Ursprungsland der Ware
- Türkei
- Zielland
- Österreich
Handgepäck
Antwort
- Zoll: Bedingt
- Frische pflanzliche Drittlandszutaten können ein Pflanzengesundheitszeugnis und amtliche Kontrolle benötigen. Für AT gilt dies einschließlich Durchfuhr; ausdrücklich ausgenommen sind Ananas, Kokosnuss, Durian, Banane und Dattel sowie Pflanzenware aus CH, Liechtenstein und Nordirland. Frischen Salat im Sandwich nicht ohne Prüfung als verarbeitete Ware behandeln.
- EU-Ausnahme für gelistete haltbare Backwaren: kein temperaturgeregelter Transport oder Lagerung nötig; kein Kolostrum oder verarbeitetes Fleisch außer den gesetzlich genannten Gelatine-/Kollagen-/hochverarbeiteten Ausnahmen. Alle Anforderungen aus 2021/630 Art.3 Abs.1 Buchst.a gelten: gelistetes Produkt, Kennzeichnung für menschlichen Verzehr, sichere Verpackung oder Versiegelung, konforme Milch-/Eizutaten nach 2020/692 Art.163 Abs.1 und Einfuhranforderungen 2022/2292 Art.20 Abs.2/3. Keine automatische Einstufung eines frischen belegten Brots als haltbarer Ausnahmeartikel.
- Gewöhnliches frisches Sandwich mit Fleisch oder Milchprodukten bei Einfuhr aus der Türkei ohne vorherige rechtmäßige EU-Einfuhr nicht zulässig. Eine normale Reiseportion und die Verpackung begründen keine Ausnahme. Die Ausnahme für bestimmte haltbare Backwaren ist keine pauschale Freigabe für frische Käse- oder Schinkenfüllungen.
- Nur nichtgewerblicher persönlicher Verbrauch im genannten Einfuhrfall. Zutaten und Produktart, Tierseuchen- und Pflanzenschutzmaßnahmen sowie die zollrechtliche Anmeldung gelten zusätzlich; diese Antwort umfasst keine Airline- oder Sicherheitsfreigabe.
- AT weist auch auf die Durchfuhr und kurzfristige Tierseuchenmaßnahmen hin. Größere nicht befreite Mengen benötigen amtliche Dokumente und zugelassene Kontrollstellen.
- Für EU-Einreisen nennt die Reisendeninformation Färöer/Grönland zusammen höchstens 10 kg tierische Erzeugnisse außer Fisch pro Person. Andere zugelassene tierische Erzeugnisse ohne Fleisch/Milch, etwa Honig, höchstens 2 kg; Fisch höchstens 20 kg oder ein Fisch, falls schwerer. Diese Gruppen sind keine zusätzliche Fleisch- oder Käse-Sandwichfreimenge.
- DE/AT: Der beschriebene europäische persönliche Reiseverkehr umfasst die EU sowie Andorra, Island, Liechtenstein, Norwegen, San Marino und die Schweiz. Für gewöhnliche andere Drittländer gelten Fleisch- und Milchbeschränkungen. Die EU-Verweise in Anhang III der geltenden Verordnung 2019/2122 schließen Nordirland gemäß Protokoll ein; dieser Rechtsnachweis ist von der engeren wörtlichen EC-Webliste getrennt.
- Der Warenursprung und der tatsächliche Einfuhrweg sind eigenständige Angaben. Ein Abflug in Deutschland belegt keinen deutschen Warenursprung. Bei zuvor rechtmäßig in die EU eingeführter Ware bewerten Sie den belegten Einfuhrstatus; ein Transit ohne Einfuhr macht Drittlandsware nicht zu EU-Ware.
Quellen
- Fleisch und Fleischerzeugnisse, Milch und Milcherzeugnisse sowie andere tierische Erzeugnisse
- Pflanzen, Pflanzenteile, Obst, Gemüse, Blumen und Saatgut
- Delegierte Verordnung (EU) 2021/630, konsolidierte Fassung
- Personal imports
- Mitnahme von tierischen Erzeugnissen, Lebensmitteln oder Pflanzen
- Delegierte Verordnung (EU) 2019/2122, konsolidierte Fassung
Aufgabegepäck
Antwort
- Zoll: Bedingt
- Frische pflanzliche Drittlandszutaten können ein Pflanzengesundheitszeugnis und amtliche Kontrolle benötigen. Für AT gilt dies einschließlich Durchfuhr; ausdrücklich ausgenommen sind Ananas, Kokosnuss, Durian, Banane und Dattel sowie Pflanzenware aus CH, Liechtenstein und Nordirland. Frischen Salat im Sandwich nicht ohne Prüfung als verarbeitete Ware behandeln.
- EU-Ausnahme für gelistete haltbare Backwaren: kein temperaturgeregelter Transport oder Lagerung nötig; kein Kolostrum oder verarbeitetes Fleisch außer den gesetzlich genannten Gelatine-/Kollagen-/hochverarbeiteten Ausnahmen. Alle Anforderungen aus 2021/630 Art.3 Abs.1 Buchst.a gelten: gelistetes Produkt, Kennzeichnung für menschlichen Verzehr, sichere Verpackung oder Versiegelung, konforme Milch-/Eizutaten nach 2020/692 Art.163 Abs.1 und Einfuhranforderungen 2022/2292 Art.20 Abs.2/3. Keine automatische Einstufung eines frischen belegten Brots als haltbarer Ausnahmeartikel.
- Gewöhnliches frisches Sandwich mit Fleisch oder Milchprodukten bei Einfuhr aus der Türkei ohne vorherige rechtmäßige EU-Einfuhr nicht zulässig. Eine normale Reiseportion und die Verpackung begründen keine Ausnahme. Die Ausnahme für bestimmte haltbare Backwaren ist keine pauschale Freigabe für frische Käse- oder Schinkenfüllungen.
- Nur nichtgewerblicher persönlicher Verbrauch im genannten Einfuhrfall. Zutaten und Produktart, Tierseuchen- und Pflanzenschutzmaßnahmen sowie die zollrechtliche Anmeldung gelten zusätzlich; diese Antwort umfasst keine Airline- oder Sicherheitsfreigabe.
- AT weist auch auf die Durchfuhr und kurzfristige Tierseuchenmaßnahmen hin. Größere nicht befreite Mengen benötigen amtliche Dokumente und zugelassene Kontrollstellen.
- Für EU-Einreisen nennt die Reisendeninformation Färöer/Grönland zusammen höchstens 10 kg tierische Erzeugnisse außer Fisch pro Person. Andere zugelassene tierische Erzeugnisse ohne Fleisch/Milch, etwa Honig, höchstens 2 kg; Fisch höchstens 20 kg oder ein Fisch, falls schwerer. Diese Gruppen sind keine zusätzliche Fleisch- oder Käse-Sandwichfreimenge.
- DE/AT: Der beschriebene europäische persönliche Reiseverkehr umfasst die EU sowie Andorra, Island, Liechtenstein, Norwegen, San Marino und die Schweiz. Für gewöhnliche andere Drittländer gelten Fleisch- und Milchbeschränkungen. Die EU-Verweise in Anhang III der geltenden Verordnung 2019/2122 schließen Nordirland gemäß Protokoll ein; dieser Rechtsnachweis ist von der engeren wörtlichen EC-Webliste getrennt.
- Der Warenursprung und der tatsächliche Einfuhrweg sind eigenständige Angaben. Ein Abflug in Deutschland belegt keinen deutschen Warenursprung. Bei zuvor rechtmäßig in die EU eingeführter Ware bewerten Sie den belegten Einfuhrstatus; ein Transit ohne Einfuhr macht Drittlandsware nicht zu EU-Ware.
Quellen
- Fleisch und Fleischerzeugnisse, Milch und Milcherzeugnisse sowie andere tierische Erzeugnisse
- Pflanzen, Pflanzenteile, Obst, Gemüse, Blumen und Saatgut
- Delegierte Verordnung (EU) 2021/630, konsolidierte Fassung
- Personal imports
- Mitnahme von tierischen Erzeugnissen, Lebensmitteln oder Pflanzen
- Delegierte Verordnung (EU) 2019/2122, konsolidierte Fassung
Am Körper
Antwort
- Zoll: Bedingt
- Frische pflanzliche Drittlandszutaten können ein Pflanzengesundheitszeugnis und amtliche Kontrolle benötigen. Für AT gilt dies einschließlich Durchfuhr; ausdrücklich ausgenommen sind Ananas, Kokosnuss, Durian, Banane und Dattel sowie Pflanzenware aus CH, Liechtenstein und Nordirland. Frischen Salat im Sandwich nicht ohne Prüfung als verarbeitete Ware behandeln.
- EU-Ausnahme für gelistete haltbare Backwaren: kein temperaturgeregelter Transport oder Lagerung nötig; kein Kolostrum oder verarbeitetes Fleisch außer den gesetzlich genannten Gelatine-/Kollagen-/hochverarbeiteten Ausnahmen. Alle Anforderungen aus 2021/630 Art.3 Abs.1 Buchst.a gelten: gelistetes Produkt, Kennzeichnung für menschlichen Verzehr, sichere Verpackung oder Versiegelung, konforme Milch-/Eizutaten nach 2020/692 Art.163 Abs.1 und Einfuhranforderungen 2022/2292 Art.20 Abs.2/3. Keine automatische Einstufung eines frischen belegten Brots als haltbarer Ausnahmeartikel.
- Gewöhnliches frisches Sandwich mit Fleisch oder Milchprodukten bei Einfuhr aus der Türkei ohne vorherige rechtmäßige EU-Einfuhr nicht zulässig. Eine normale Reiseportion und die Verpackung begründen keine Ausnahme. Die Ausnahme für bestimmte haltbare Backwaren ist keine pauschale Freigabe für frische Käse- oder Schinkenfüllungen.
- Nur nichtgewerblicher persönlicher Verbrauch im genannten Einfuhrfall. Zutaten und Produktart, Tierseuchen- und Pflanzenschutzmaßnahmen sowie die zollrechtliche Anmeldung gelten zusätzlich; diese Antwort umfasst keine Airline- oder Sicherheitsfreigabe.
- AT weist auch auf die Durchfuhr und kurzfristige Tierseuchenmaßnahmen hin. Größere nicht befreite Mengen benötigen amtliche Dokumente und zugelassene Kontrollstellen.
- Für EU-Einreisen nennt die Reisendeninformation Färöer/Grönland zusammen höchstens 10 kg tierische Erzeugnisse außer Fisch pro Person. Andere zugelassene tierische Erzeugnisse ohne Fleisch/Milch, etwa Honig, höchstens 2 kg; Fisch höchstens 20 kg oder ein Fisch, falls schwerer. Diese Gruppen sind keine zusätzliche Fleisch- oder Käse-Sandwichfreimenge.
- DE/AT: Der beschriebene europäische persönliche Reiseverkehr umfasst die EU sowie Andorra, Island, Liechtenstein, Norwegen, San Marino und die Schweiz. Für gewöhnliche andere Drittländer gelten Fleisch- und Milchbeschränkungen. Die EU-Verweise in Anhang III der geltenden Verordnung 2019/2122 schließen Nordirland gemäß Protokoll ein; dieser Rechtsnachweis ist von der engeren wörtlichen EC-Webliste getrennt.
- Der Warenursprung und der tatsächliche Einfuhrweg sind eigenständige Angaben. Ein Abflug in Deutschland belegt keinen deutschen Warenursprung. Bei zuvor rechtmäßig in die EU eingeführter Ware bewerten Sie den belegten Einfuhrstatus; ein Transit ohne Einfuhr macht Drittlandsware nicht zu EU-Ware.
Quellen
- Fleisch und Fleischerzeugnisse, Milch und Milcherzeugnisse sowie andere tierische Erzeugnisse
- Pflanzen, Pflanzenteile, Obst, Gemüse, Blumen und Saatgut
- Delegierte Verordnung (EU) 2021/630, konsolidierte Fassung
- Personal imports
- Mitnahme von tierischen Erzeugnissen, Lebensmitteln oder Pflanzen
- Delegierte Verordnung (EU) 2019/2122, konsolidierte Fassung
CH · Einfuhrbeispiel Ware aus Deutschland zum EigengebrauchHandgepäck: Mit BedingungenAufgabegepäck: Mit Bedingungen
Handgepäck
Antwort
- Zoll: Bedingt
- Mehr als die Fleischfreimenge ist eine Anmelde- und Abgabenfrage, keine automatische Einfuhrerlaubnis oder ein automatisches Einfuhrverbot. Käse ist nicht die Butter/Rahm-Freimenge. Zoll-/Steuerfreigrenzen und BLV-Einfuhrverbote getrennt prüfen.
- Frische pflanzliche Zutaten aus Drittstaaten können für CH Pflanzengesundheitszeugnis und amtliche Kontrolle benötigen oder verboten sein. Aus EU/Liechtenstein ist privates Obst/Gemüse grundsätzlich ausgenommen; Sondergebiete beachten. Verarbeitete, etwa getrocknete, gefrorene oder eingelegte Produkte sind ausgenommen. Frisch geschnittener Salat im Sandwich wird hier nicht automatisch als verarbeitet eingestuft. Bei Einreise über die EU muss die Pflanzenkontrolle beim ersten EU-Eintritt erfolgen; danach keine zusätzliche CH-Pflanzenkontrolle.
- Nur nichtgewerblicher persönlicher Verbrauch im genannten Einfuhrfall. Zutaten und Produktart, Tierseuchen- und Pflanzenschutzmaßnahmen sowie die zollrechtliche Anmeldung gelten zusätzlich; diese Antwort umfasst keine Airline- oder Sicherheitsfreigabe.
- CH: Aus Färöern oder Grönland höchstens 10 kg tierische Erzeugnisse außer Fisch einschließlich Heimtierfutter zusammen pro Person; Fisch dort ohne Gewichtsgrenze. Aus anderen Drittländern bestimmte Erzeugnisse wie Honig/Eier zusammen höchstens 2 kg, Fisch höchstens 20 kg oder ein ganzer Fisch, falls schwerer. Diese Ausnahmen erlauben keine beliebigen Fleisch-/Milchfüllungen.
- Nur bei zulässiger Einfuhr in CH: 1 kg Fleisch und Fleischzubereitungen zollfrei pro Person und Tag, über alle Gepäckarten zusammen. Bei Zubereitungen mit mehr als 20 Gewichtsprozent Wurst/Fleisch/Blut zählt die gesamte Zubereitung; Berechnungsgrundlage ist das Bruttogewicht. Fisch/Wild und die genannten Wasserprodukte gehören nicht in diese Fleischfreimenge.
- CH erlaubt Eigengebrauch aus EU, Nordirland, Norwegen und Island unter den BLV-Vorbehalten. Bei anderen Herkunftsgebieten sind Erzeugnisse mit Fleisch, Milch oder entsprechenden Bestandteilen grundsätzlich verboten, sofern keine benannte Ausnahme greift. EU-Sicherheitsregeln und die 1-kg-Zollfreimenge ersetzen diese Einfuhrprüfung nicht.
- Der Warenursprung und der tatsächliche Einfuhrweg sind eigenständige Angaben. Ein Abflug in Deutschland belegt keinen deutschen Warenursprung. Bei zuvor rechtmäßig in die EU eingeführter Ware bewerten Sie den belegten Einfuhrstatus; ein Transit ohne Einfuhr macht Drittlandsware nicht zu EU-Ware.
Aufgabegepäck
Antwort
- Zoll: Bedingt
- Mehr als die Fleischfreimenge ist eine Anmelde- und Abgabenfrage, keine automatische Einfuhrerlaubnis oder ein automatisches Einfuhrverbot. Käse ist nicht die Butter/Rahm-Freimenge. Zoll-/Steuerfreigrenzen und BLV-Einfuhrverbote getrennt prüfen.
- Frische pflanzliche Zutaten aus Drittstaaten können für CH Pflanzengesundheitszeugnis und amtliche Kontrolle benötigen oder verboten sein. Aus EU/Liechtenstein ist privates Obst/Gemüse grundsätzlich ausgenommen; Sondergebiete beachten. Verarbeitete, etwa getrocknete, gefrorene oder eingelegte Produkte sind ausgenommen. Frisch geschnittener Salat im Sandwich wird hier nicht automatisch als verarbeitet eingestuft. Bei Einreise über die EU muss die Pflanzenkontrolle beim ersten EU-Eintritt erfolgen; danach keine zusätzliche CH-Pflanzenkontrolle.
- Nur nichtgewerblicher persönlicher Verbrauch im genannten Einfuhrfall. Zutaten und Produktart, Tierseuchen- und Pflanzenschutzmaßnahmen sowie die zollrechtliche Anmeldung gelten zusätzlich; diese Antwort umfasst keine Airline- oder Sicherheitsfreigabe.
- CH: Aus Färöern oder Grönland höchstens 10 kg tierische Erzeugnisse außer Fisch einschließlich Heimtierfutter zusammen pro Person; Fisch dort ohne Gewichtsgrenze. Aus anderen Drittländern bestimmte Erzeugnisse wie Honig/Eier zusammen höchstens 2 kg, Fisch höchstens 20 kg oder ein ganzer Fisch, falls schwerer. Diese Ausnahmen erlauben keine beliebigen Fleisch-/Milchfüllungen.
- Nur bei zulässiger Einfuhr in CH: 1 kg Fleisch und Fleischzubereitungen zollfrei pro Person und Tag, über alle Gepäckarten zusammen. Bei Zubereitungen mit mehr als 20 Gewichtsprozent Wurst/Fleisch/Blut zählt die gesamte Zubereitung; Berechnungsgrundlage ist das Bruttogewicht. Fisch/Wild und die genannten Wasserprodukte gehören nicht in diese Fleischfreimenge.
- CH erlaubt Eigengebrauch aus EU, Nordirland, Norwegen und Island unter den BLV-Vorbehalten. Bei anderen Herkunftsgebieten sind Erzeugnisse mit Fleisch, Milch oder entsprechenden Bestandteilen grundsätzlich verboten, sofern keine benannte Ausnahme greift. EU-Sicherheitsregeln und die 1-kg-Zollfreimenge ersetzen diese Einfuhrprüfung nicht.
- Der Warenursprung und der tatsächliche Einfuhrweg sind eigenständige Angaben. Ein Abflug in Deutschland belegt keinen deutschen Warenursprung. Bei zuvor rechtmäßig in die EU eingeführter Ware bewerten Sie den belegten Einfuhrstatus; ein Transit ohne Einfuhr macht Drittlandsware nicht zu EU-Ware.
Am Körper
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- Zoll: Bedingt
- Mehr als die Fleischfreimenge ist eine Anmelde- und Abgabenfrage, keine automatische Einfuhrerlaubnis oder ein automatisches Einfuhrverbot. Käse ist nicht die Butter/Rahm-Freimenge. Zoll-/Steuerfreigrenzen und BLV-Einfuhrverbote getrennt prüfen.
- Frische pflanzliche Zutaten aus Drittstaaten können für CH Pflanzengesundheitszeugnis und amtliche Kontrolle benötigen oder verboten sein. Aus EU/Liechtenstein ist privates Obst/Gemüse grundsätzlich ausgenommen; Sondergebiete beachten. Verarbeitete, etwa getrocknete, gefrorene oder eingelegte Produkte sind ausgenommen. Frisch geschnittener Salat im Sandwich wird hier nicht automatisch als verarbeitet eingestuft. Bei Einreise über die EU muss die Pflanzenkontrolle beim ersten EU-Eintritt erfolgen; danach keine zusätzliche CH-Pflanzenkontrolle.
- Nur nichtgewerblicher persönlicher Verbrauch im genannten Einfuhrfall. Zutaten und Produktart, Tierseuchen- und Pflanzenschutzmaßnahmen sowie die zollrechtliche Anmeldung gelten zusätzlich; diese Antwort umfasst keine Airline- oder Sicherheitsfreigabe.
- CH: Aus Färöern oder Grönland höchstens 10 kg tierische Erzeugnisse außer Fisch einschließlich Heimtierfutter zusammen pro Person; Fisch dort ohne Gewichtsgrenze. Aus anderen Drittländern bestimmte Erzeugnisse wie Honig/Eier zusammen höchstens 2 kg, Fisch höchstens 20 kg oder ein ganzer Fisch, falls schwerer. Diese Ausnahmen erlauben keine beliebigen Fleisch-/Milchfüllungen.
- Nur bei zulässiger Einfuhr in CH: 1 kg Fleisch und Fleischzubereitungen zollfrei pro Person und Tag, über alle Gepäckarten zusammen. Bei Zubereitungen mit mehr als 20 Gewichtsprozent Wurst/Fleisch/Blut zählt die gesamte Zubereitung; Berechnungsgrundlage ist das Bruttogewicht. Fisch/Wild und die genannten Wasserprodukte gehören nicht in diese Fleischfreimenge.
- CH erlaubt Eigengebrauch aus EU, Nordirland, Norwegen und Island unter den BLV-Vorbehalten. Bei anderen Herkunftsgebieten sind Erzeugnisse mit Fleisch, Milch oder entsprechenden Bestandteilen grundsätzlich verboten, sofern keine benannte Ausnahme greift. EU-Sicherheitsregeln und die 1-kg-Zollfreimenge ersetzen diese Einfuhrprüfung nicht.
- Der Warenursprung und der tatsächliche Einfuhrweg sind eigenständige Angaben. Ein Abflug in Deutschland belegt keinen deutschen Warenursprung. Bei zuvor rechtmäßig in die EU eingeführter Ware bewerten Sie den belegten Einfuhrstatus; ein Transit ohne Einfuhr macht Drittlandsware nicht zu EU-Ware.
Flüge und Quellen
CH · Einfuhrbeispiel Ware aus Deutschland zum Eigengebrauch
- Abflugland
- Deutschland
- Ursprungsland der Ware
- Deutschland
- Zielland
- Schweiz
Handgepäck
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- Zoll: Bedingt
- Mehr als die Fleischfreimenge ist eine Anmelde- und Abgabenfrage, keine automatische Einfuhrerlaubnis oder ein automatisches Einfuhrverbot. Käse ist nicht die Butter/Rahm-Freimenge. Zoll-/Steuerfreigrenzen und BLV-Einfuhrverbote getrennt prüfen.
- Frische pflanzliche Zutaten aus Drittstaaten können für CH Pflanzengesundheitszeugnis und amtliche Kontrolle benötigen oder verboten sein. Aus EU/Liechtenstein ist privates Obst/Gemüse grundsätzlich ausgenommen; Sondergebiete beachten. Verarbeitete, etwa getrocknete, gefrorene oder eingelegte Produkte sind ausgenommen. Frisch geschnittener Salat im Sandwich wird hier nicht automatisch als verarbeitet eingestuft. Bei Einreise über die EU muss die Pflanzenkontrolle beim ersten EU-Eintritt erfolgen; danach keine zusätzliche CH-Pflanzenkontrolle.
- Nur nichtgewerblicher persönlicher Verbrauch im genannten Einfuhrfall. Zutaten und Produktart, Tierseuchen- und Pflanzenschutzmaßnahmen sowie die zollrechtliche Anmeldung gelten zusätzlich; diese Antwort umfasst keine Airline- oder Sicherheitsfreigabe.
- CH: Aus Färöern oder Grönland höchstens 10 kg tierische Erzeugnisse außer Fisch einschließlich Heimtierfutter zusammen pro Person; Fisch dort ohne Gewichtsgrenze. Aus anderen Drittländern bestimmte Erzeugnisse wie Honig/Eier zusammen höchstens 2 kg, Fisch höchstens 20 kg oder ein ganzer Fisch, falls schwerer. Diese Ausnahmen erlauben keine beliebigen Fleisch-/Milchfüllungen.
- Nur bei zulässiger Einfuhr in CH: 1 kg Fleisch und Fleischzubereitungen zollfrei pro Person und Tag, über alle Gepäckarten zusammen. Bei Zubereitungen mit mehr als 20 Gewichtsprozent Wurst/Fleisch/Blut zählt die gesamte Zubereitung; Berechnungsgrundlage ist das Bruttogewicht. Fisch/Wild und die genannten Wasserprodukte gehören nicht in diese Fleischfreimenge.
- CH erlaubt Eigengebrauch aus EU, Nordirland, Norwegen und Island unter den BLV-Vorbehalten. Bei anderen Herkunftsgebieten sind Erzeugnisse mit Fleisch, Milch oder entsprechenden Bestandteilen grundsätzlich verboten, sofern keine benannte Ausnahme greift. EU-Sicherheitsregeln und die 1-kg-Zollfreimenge ersetzen diese Einfuhrprüfung nicht.
- Der Warenursprung und der tatsächliche Einfuhrweg sind eigenständige Angaben. Ein Abflug in Deutschland belegt keinen deutschen Warenursprung. Bei zuvor rechtmäßig in die EU eingeführter Ware bewerten Sie den belegten Einfuhrstatus; ein Transit ohne Einfuhr macht Drittlandsware nicht zu EU-Ware.
Quellen
Aufgabegepäck
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- Zoll: Bedingt
- Mehr als die Fleischfreimenge ist eine Anmelde- und Abgabenfrage, keine automatische Einfuhrerlaubnis oder ein automatisches Einfuhrverbot. Käse ist nicht die Butter/Rahm-Freimenge. Zoll-/Steuerfreigrenzen und BLV-Einfuhrverbote getrennt prüfen.
- Frische pflanzliche Zutaten aus Drittstaaten können für CH Pflanzengesundheitszeugnis und amtliche Kontrolle benötigen oder verboten sein. Aus EU/Liechtenstein ist privates Obst/Gemüse grundsätzlich ausgenommen; Sondergebiete beachten. Verarbeitete, etwa getrocknete, gefrorene oder eingelegte Produkte sind ausgenommen. Frisch geschnittener Salat im Sandwich wird hier nicht automatisch als verarbeitet eingestuft. Bei Einreise über die EU muss die Pflanzenkontrolle beim ersten EU-Eintritt erfolgen; danach keine zusätzliche CH-Pflanzenkontrolle.
- Nur nichtgewerblicher persönlicher Verbrauch im genannten Einfuhrfall. Zutaten und Produktart, Tierseuchen- und Pflanzenschutzmaßnahmen sowie die zollrechtliche Anmeldung gelten zusätzlich; diese Antwort umfasst keine Airline- oder Sicherheitsfreigabe.
- CH: Aus Färöern oder Grönland höchstens 10 kg tierische Erzeugnisse außer Fisch einschließlich Heimtierfutter zusammen pro Person; Fisch dort ohne Gewichtsgrenze. Aus anderen Drittländern bestimmte Erzeugnisse wie Honig/Eier zusammen höchstens 2 kg, Fisch höchstens 20 kg oder ein ganzer Fisch, falls schwerer. Diese Ausnahmen erlauben keine beliebigen Fleisch-/Milchfüllungen.
- Nur bei zulässiger Einfuhr in CH: 1 kg Fleisch und Fleischzubereitungen zollfrei pro Person und Tag, über alle Gepäckarten zusammen. Bei Zubereitungen mit mehr als 20 Gewichtsprozent Wurst/Fleisch/Blut zählt die gesamte Zubereitung; Berechnungsgrundlage ist das Bruttogewicht. Fisch/Wild und die genannten Wasserprodukte gehören nicht in diese Fleischfreimenge.
- CH erlaubt Eigengebrauch aus EU, Nordirland, Norwegen und Island unter den BLV-Vorbehalten. Bei anderen Herkunftsgebieten sind Erzeugnisse mit Fleisch, Milch oder entsprechenden Bestandteilen grundsätzlich verboten, sofern keine benannte Ausnahme greift. EU-Sicherheitsregeln und die 1-kg-Zollfreimenge ersetzen diese Einfuhrprüfung nicht.
- Der Warenursprung und der tatsächliche Einfuhrweg sind eigenständige Angaben. Ein Abflug in Deutschland belegt keinen deutschen Warenursprung. Bei zuvor rechtmäßig in die EU eingeführter Ware bewerten Sie den belegten Einfuhrstatus; ein Transit ohne Einfuhr macht Drittlandsware nicht zu EU-Ware.
Quellen
Am Körper
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- Zoll: Bedingt
- Mehr als die Fleischfreimenge ist eine Anmelde- und Abgabenfrage, keine automatische Einfuhrerlaubnis oder ein automatisches Einfuhrverbot. Käse ist nicht die Butter/Rahm-Freimenge. Zoll-/Steuerfreigrenzen und BLV-Einfuhrverbote getrennt prüfen.
- Frische pflanzliche Zutaten aus Drittstaaten können für CH Pflanzengesundheitszeugnis und amtliche Kontrolle benötigen oder verboten sein. Aus EU/Liechtenstein ist privates Obst/Gemüse grundsätzlich ausgenommen; Sondergebiete beachten. Verarbeitete, etwa getrocknete, gefrorene oder eingelegte Produkte sind ausgenommen. Frisch geschnittener Salat im Sandwich wird hier nicht automatisch als verarbeitet eingestuft. Bei Einreise über die EU muss die Pflanzenkontrolle beim ersten EU-Eintritt erfolgen; danach keine zusätzliche CH-Pflanzenkontrolle.
- Nur nichtgewerblicher persönlicher Verbrauch im genannten Einfuhrfall. Zutaten und Produktart, Tierseuchen- und Pflanzenschutzmaßnahmen sowie die zollrechtliche Anmeldung gelten zusätzlich; diese Antwort umfasst keine Airline- oder Sicherheitsfreigabe.
- CH: Aus Färöern oder Grönland höchstens 10 kg tierische Erzeugnisse außer Fisch einschließlich Heimtierfutter zusammen pro Person; Fisch dort ohne Gewichtsgrenze. Aus anderen Drittländern bestimmte Erzeugnisse wie Honig/Eier zusammen höchstens 2 kg, Fisch höchstens 20 kg oder ein ganzer Fisch, falls schwerer. Diese Ausnahmen erlauben keine beliebigen Fleisch-/Milchfüllungen.
- Nur bei zulässiger Einfuhr in CH: 1 kg Fleisch und Fleischzubereitungen zollfrei pro Person und Tag, über alle Gepäckarten zusammen. Bei Zubereitungen mit mehr als 20 Gewichtsprozent Wurst/Fleisch/Blut zählt die gesamte Zubereitung; Berechnungsgrundlage ist das Bruttogewicht. Fisch/Wild und die genannten Wasserprodukte gehören nicht in diese Fleischfreimenge.
- CH erlaubt Eigengebrauch aus EU, Nordirland, Norwegen und Island unter den BLV-Vorbehalten. Bei anderen Herkunftsgebieten sind Erzeugnisse mit Fleisch, Milch oder entsprechenden Bestandteilen grundsätzlich verboten, sofern keine benannte Ausnahme greift. EU-Sicherheitsregeln und die 1-kg-Zollfreimenge ersetzen diese Einfuhrprüfung nicht.
- Der Warenursprung und der tatsächliche Einfuhrweg sind eigenständige Angaben. Ein Abflug in Deutschland belegt keinen deutschen Warenursprung. Bei zuvor rechtmäßig in die EU eingeführter Ware bewerten Sie den belegten Einfuhrstatus; ein Transit ohne Einfuhr macht Drittlandsware nicht zu EU-Ware.
Quellen
CH · Einfuhrbeispiel Türkei-Ware, Transit in DE ohne vorherige EU-EinfuhrHandgepäck: Mit BedingungenAufgabegepäck: Mit Bedingungen
Handgepäck
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- Zoll: Bedingt
- Mehr als die Fleischfreimenge ist eine Anmelde- und Abgabenfrage, keine automatische Einfuhrerlaubnis oder ein automatisches Einfuhrverbot. Käse ist nicht die Butter/Rahm-Freimenge. Zoll-/Steuerfreigrenzen und BLV-Einfuhrverbote getrennt prüfen.
- Frische pflanzliche Zutaten aus Drittstaaten können für CH Pflanzengesundheitszeugnis und amtliche Kontrolle benötigen oder verboten sein. Aus EU/Liechtenstein ist privates Obst/Gemüse grundsätzlich ausgenommen; Sondergebiete beachten. Verarbeitete, etwa getrocknete, gefrorene oder eingelegte Produkte sind ausgenommen. Frisch geschnittener Salat im Sandwich wird hier nicht automatisch als verarbeitet eingestuft. Bei Einreise über die EU muss die Pflanzenkontrolle beim ersten EU-Eintritt erfolgen; danach keine zusätzliche CH-Pflanzenkontrolle.
- Gewöhnliches frisches Sandwich mit Fleisch oder Milchprodukten bei Einfuhr aus der Türkei ohne vorherige rechtmäßige EU-Einfuhr nicht zulässig. Eine normale Reiseportion und die Verpackung begründen keine Ausnahme. Die Ausnahme für bestimmte haltbare Backwaren ist keine pauschale Freigabe für frische Käse- oder Schinkenfüllungen.
- Nur nichtgewerblicher persönlicher Verbrauch im genannten Einfuhrfall. Zutaten und Produktart, Tierseuchen- und Pflanzenschutzmaßnahmen sowie die zollrechtliche Anmeldung gelten zusätzlich; diese Antwort umfasst keine Airline- oder Sicherheitsfreigabe.
- CH: Aus Färöern oder Grönland höchstens 10 kg tierische Erzeugnisse außer Fisch einschließlich Heimtierfutter zusammen pro Person; Fisch dort ohne Gewichtsgrenze. Aus anderen Drittländern bestimmte Erzeugnisse wie Honig/Eier zusammen höchstens 2 kg, Fisch höchstens 20 kg oder ein ganzer Fisch, falls schwerer. Diese Ausnahmen erlauben keine beliebigen Fleisch-/Milchfüllungen.
- Nur bei zulässiger Einfuhr in CH: 1 kg Fleisch und Fleischzubereitungen zollfrei pro Person und Tag, über alle Gepäckarten zusammen. Bei Zubereitungen mit mehr als 20 Gewichtsprozent Wurst/Fleisch/Blut zählt die gesamte Zubereitung; Berechnungsgrundlage ist das Bruttogewicht. Fisch/Wild und die genannten Wasserprodukte gehören nicht in diese Fleischfreimenge.
- CH erlaubt Eigengebrauch aus EU, Nordirland, Norwegen und Island unter den BLV-Vorbehalten. Bei anderen Herkunftsgebieten sind Erzeugnisse mit Fleisch, Milch oder entsprechenden Bestandteilen grundsätzlich verboten, sofern keine benannte Ausnahme greift. EU-Sicherheitsregeln und die 1-kg-Zollfreimenge ersetzen diese Einfuhrprüfung nicht.
- Der Warenursprung und der tatsächliche Einfuhrweg sind eigenständige Angaben. Ein Abflug in Deutschland belegt keinen deutschen Warenursprung. Bei zuvor rechtmäßig in die EU eingeführter Ware bewerten Sie den belegten Einfuhrstatus; ein Transit ohne Einfuhr macht Drittlandsware nicht zu EU-Ware.
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- Zoll: Bedingt
- Mehr als die Fleischfreimenge ist eine Anmelde- und Abgabenfrage, keine automatische Einfuhrerlaubnis oder ein automatisches Einfuhrverbot. Käse ist nicht die Butter/Rahm-Freimenge. Zoll-/Steuerfreigrenzen und BLV-Einfuhrverbote getrennt prüfen.
- Frische pflanzliche Zutaten aus Drittstaaten können für CH Pflanzengesundheitszeugnis und amtliche Kontrolle benötigen oder verboten sein. Aus EU/Liechtenstein ist privates Obst/Gemüse grundsätzlich ausgenommen; Sondergebiete beachten. Verarbeitete, etwa getrocknete, gefrorene oder eingelegte Produkte sind ausgenommen. Frisch geschnittener Salat im Sandwich wird hier nicht automatisch als verarbeitet eingestuft. Bei Einreise über die EU muss die Pflanzenkontrolle beim ersten EU-Eintritt erfolgen; danach keine zusätzliche CH-Pflanzenkontrolle.
- Gewöhnliches frisches Sandwich mit Fleisch oder Milchprodukten bei Einfuhr aus der Türkei ohne vorherige rechtmäßige EU-Einfuhr nicht zulässig. Eine normale Reiseportion und die Verpackung begründen keine Ausnahme. Die Ausnahme für bestimmte haltbare Backwaren ist keine pauschale Freigabe für frische Käse- oder Schinkenfüllungen.
- Nur nichtgewerblicher persönlicher Verbrauch im genannten Einfuhrfall. Zutaten und Produktart, Tierseuchen- und Pflanzenschutzmaßnahmen sowie die zollrechtliche Anmeldung gelten zusätzlich; diese Antwort umfasst keine Airline- oder Sicherheitsfreigabe.
- CH: Aus Färöern oder Grönland höchstens 10 kg tierische Erzeugnisse außer Fisch einschließlich Heimtierfutter zusammen pro Person; Fisch dort ohne Gewichtsgrenze. Aus anderen Drittländern bestimmte Erzeugnisse wie Honig/Eier zusammen höchstens 2 kg, Fisch höchstens 20 kg oder ein ganzer Fisch, falls schwerer. Diese Ausnahmen erlauben keine beliebigen Fleisch-/Milchfüllungen.
- Nur bei zulässiger Einfuhr in CH: 1 kg Fleisch und Fleischzubereitungen zollfrei pro Person und Tag, über alle Gepäckarten zusammen. Bei Zubereitungen mit mehr als 20 Gewichtsprozent Wurst/Fleisch/Blut zählt die gesamte Zubereitung; Berechnungsgrundlage ist das Bruttogewicht. Fisch/Wild und die genannten Wasserprodukte gehören nicht in diese Fleischfreimenge.
- CH erlaubt Eigengebrauch aus EU, Nordirland, Norwegen und Island unter den BLV-Vorbehalten. Bei anderen Herkunftsgebieten sind Erzeugnisse mit Fleisch, Milch oder entsprechenden Bestandteilen grundsätzlich verboten, sofern keine benannte Ausnahme greift. EU-Sicherheitsregeln und die 1-kg-Zollfreimenge ersetzen diese Einfuhrprüfung nicht.
- Der Warenursprung und der tatsächliche Einfuhrweg sind eigenständige Angaben. Ein Abflug in Deutschland belegt keinen deutschen Warenursprung. Bei zuvor rechtmäßig in die EU eingeführter Ware bewerten Sie den belegten Einfuhrstatus; ein Transit ohne Einfuhr macht Drittlandsware nicht zu EU-Ware.
Am Körper
Antwort
- Zoll: Bedingt
- Mehr als die Fleischfreimenge ist eine Anmelde- und Abgabenfrage, keine automatische Einfuhrerlaubnis oder ein automatisches Einfuhrverbot. Käse ist nicht die Butter/Rahm-Freimenge. Zoll-/Steuerfreigrenzen und BLV-Einfuhrverbote getrennt prüfen.
- Frische pflanzliche Zutaten aus Drittstaaten können für CH Pflanzengesundheitszeugnis und amtliche Kontrolle benötigen oder verboten sein. Aus EU/Liechtenstein ist privates Obst/Gemüse grundsätzlich ausgenommen; Sondergebiete beachten. Verarbeitete, etwa getrocknete, gefrorene oder eingelegte Produkte sind ausgenommen. Frisch geschnittener Salat im Sandwich wird hier nicht automatisch als verarbeitet eingestuft. Bei Einreise über die EU muss die Pflanzenkontrolle beim ersten EU-Eintritt erfolgen; danach keine zusätzliche CH-Pflanzenkontrolle.
- Gewöhnliches frisches Sandwich mit Fleisch oder Milchprodukten bei Einfuhr aus der Türkei ohne vorherige rechtmäßige EU-Einfuhr nicht zulässig. Eine normale Reiseportion und die Verpackung begründen keine Ausnahme. Die Ausnahme für bestimmte haltbare Backwaren ist keine pauschale Freigabe für frische Käse- oder Schinkenfüllungen.
- Nur nichtgewerblicher persönlicher Verbrauch im genannten Einfuhrfall. Zutaten und Produktart, Tierseuchen- und Pflanzenschutzmaßnahmen sowie die zollrechtliche Anmeldung gelten zusätzlich; diese Antwort umfasst keine Airline- oder Sicherheitsfreigabe.
- CH: Aus Färöern oder Grönland höchstens 10 kg tierische Erzeugnisse außer Fisch einschließlich Heimtierfutter zusammen pro Person; Fisch dort ohne Gewichtsgrenze. Aus anderen Drittländern bestimmte Erzeugnisse wie Honig/Eier zusammen höchstens 2 kg, Fisch höchstens 20 kg oder ein ganzer Fisch, falls schwerer. Diese Ausnahmen erlauben keine beliebigen Fleisch-/Milchfüllungen.
- Nur bei zulässiger Einfuhr in CH: 1 kg Fleisch und Fleischzubereitungen zollfrei pro Person und Tag, über alle Gepäckarten zusammen. Bei Zubereitungen mit mehr als 20 Gewichtsprozent Wurst/Fleisch/Blut zählt die gesamte Zubereitung; Berechnungsgrundlage ist das Bruttogewicht. Fisch/Wild und die genannten Wasserprodukte gehören nicht in diese Fleischfreimenge.
- CH erlaubt Eigengebrauch aus EU, Nordirland, Norwegen und Island unter den BLV-Vorbehalten. Bei anderen Herkunftsgebieten sind Erzeugnisse mit Fleisch, Milch oder entsprechenden Bestandteilen grundsätzlich verboten, sofern keine benannte Ausnahme greift. EU-Sicherheitsregeln und die 1-kg-Zollfreimenge ersetzen diese Einfuhrprüfung nicht.
- Der Warenursprung und der tatsächliche Einfuhrweg sind eigenständige Angaben. Ein Abflug in Deutschland belegt keinen deutschen Warenursprung. Bei zuvor rechtmäßig in die EU eingeführter Ware bewerten Sie den belegten Einfuhrstatus; ein Transit ohne Einfuhr macht Drittlandsware nicht zu EU-Ware.
Flüge und Quellen
CH · Einfuhrbeispiel Türkei-Ware, Transit in DE ohne vorherige EU-Einfuhr
- Abflugland
- Deutschland
- Ursprungsland der Ware
- Türkei
- Zielland
- Schweiz
Handgepäck
Antwort
- Zoll: Bedingt
- Mehr als die Fleischfreimenge ist eine Anmelde- und Abgabenfrage, keine automatische Einfuhrerlaubnis oder ein automatisches Einfuhrverbot. Käse ist nicht die Butter/Rahm-Freimenge. Zoll-/Steuerfreigrenzen und BLV-Einfuhrverbote getrennt prüfen.
- Frische pflanzliche Zutaten aus Drittstaaten können für CH Pflanzengesundheitszeugnis und amtliche Kontrolle benötigen oder verboten sein. Aus EU/Liechtenstein ist privates Obst/Gemüse grundsätzlich ausgenommen; Sondergebiete beachten. Verarbeitete, etwa getrocknete, gefrorene oder eingelegte Produkte sind ausgenommen. Frisch geschnittener Salat im Sandwich wird hier nicht automatisch als verarbeitet eingestuft. Bei Einreise über die EU muss die Pflanzenkontrolle beim ersten EU-Eintritt erfolgen; danach keine zusätzliche CH-Pflanzenkontrolle.
- Gewöhnliches frisches Sandwich mit Fleisch oder Milchprodukten bei Einfuhr aus der Türkei ohne vorherige rechtmäßige EU-Einfuhr nicht zulässig. Eine normale Reiseportion und die Verpackung begründen keine Ausnahme. Die Ausnahme für bestimmte haltbare Backwaren ist keine pauschale Freigabe für frische Käse- oder Schinkenfüllungen.
- Nur nichtgewerblicher persönlicher Verbrauch im genannten Einfuhrfall. Zutaten und Produktart, Tierseuchen- und Pflanzenschutzmaßnahmen sowie die zollrechtliche Anmeldung gelten zusätzlich; diese Antwort umfasst keine Airline- oder Sicherheitsfreigabe.
- CH: Aus Färöern oder Grönland höchstens 10 kg tierische Erzeugnisse außer Fisch einschließlich Heimtierfutter zusammen pro Person; Fisch dort ohne Gewichtsgrenze. Aus anderen Drittländern bestimmte Erzeugnisse wie Honig/Eier zusammen höchstens 2 kg, Fisch höchstens 20 kg oder ein ganzer Fisch, falls schwerer. Diese Ausnahmen erlauben keine beliebigen Fleisch-/Milchfüllungen.
- Nur bei zulässiger Einfuhr in CH: 1 kg Fleisch und Fleischzubereitungen zollfrei pro Person und Tag, über alle Gepäckarten zusammen. Bei Zubereitungen mit mehr als 20 Gewichtsprozent Wurst/Fleisch/Blut zählt die gesamte Zubereitung; Berechnungsgrundlage ist das Bruttogewicht. Fisch/Wild und die genannten Wasserprodukte gehören nicht in diese Fleischfreimenge.
- CH erlaubt Eigengebrauch aus EU, Nordirland, Norwegen und Island unter den BLV-Vorbehalten. Bei anderen Herkunftsgebieten sind Erzeugnisse mit Fleisch, Milch oder entsprechenden Bestandteilen grundsätzlich verboten, sofern keine benannte Ausnahme greift. EU-Sicherheitsregeln und die 1-kg-Zollfreimenge ersetzen diese Einfuhrprüfung nicht.
- Der Warenursprung und der tatsächliche Einfuhrweg sind eigenständige Angaben. Ein Abflug in Deutschland belegt keinen deutschen Warenursprung. Bei zuvor rechtmäßig in die EU eingeführter Ware bewerten Sie den belegten Einfuhrstatus; ein Transit ohne Einfuhr macht Drittlandsware nicht zu EU-Ware.
Quellen
Aufgabegepäck
Antwort
- Zoll: Bedingt
- Mehr als die Fleischfreimenge ist eine Anmelde- und Abgabenfrage, keine automatische Einfuhrerlaubnis oder ein automatisches Einfuhrverbot. Käse ist nicht die Butter/Rahm-Freimenge. Zoll-/Steuerfreigrenzen und BLV-Einfuhrverbote getrennt prüfen.
- Frische pflanzliche Zutaten aus Drittstaaten können für CH Pflanzengesundheitszeugnis und amtliche Kontrolle benötigen oder verboten sein. Aus EU/Liechtenstein ist privates Obst/Gemüse grundsätzlich ausgenommen; Sondergebiete beachten. Verarbeitete, etwa getrocknete, gefrorene oder eingelegte Produkte sind ausgenommen. Frisch geschnittener Salat im Sandwich wird hier nicht automatisch als verarbeitet eingestuft. Bei Einreise über die EU muss die Pflanzenkontrolle beim ersten EU-Eintritt erfolgen; danach keine zusätzliche CH-Pflanzenkontrolle.
- Gewöhnliches frisches Sandwich mit Fleisch oder Milchprodukten bei Einfuhr aus der Türkei ohne vorherige rechtmäßige EU-Einfuhr nicht zulässig. Eine normale Reiseportion und die Verpackung begründen keine Ausnahme. Die Ausnahme für bestimmte haltbare Backwaren ist keine pauschale Freigabe für frische Käse- oder Schinkenfüllungen.
- Nur nichtgewerblicher persönlicher Verbrauch im genannten Einfuhrfall. Zutaten und Produktart, Tierseuchen- und Pflanzenschutzmaßnahmen sowie die zollrechtliche Anmeldung gelten zusätzlich; diese Antwort umfasst keine Airline- oder Sicherheitsfreigabe.
- CH: Aus Färöern oder Grönland höchstens 10 kg tierische Erzeugnisse außer Fisch einschließlich Heimtierfutter zusammen pro Person; Fisch dort ohne Gewichtsgrenze. Aus anderen Drittländern bestimmte Erzeugnisse wie Honig/Eier zusammen höchstens 2 kg, Fisch höchstens 20 kg oder ein ganzer Fisch, falls schwerer. Diese Ausnahmen erlauben keine beliebigen Fleisch-/Milchfüllungen.
- Nur bei zulässiger Einfuhr in CH: 1 kg Fleisch und Fleischzubereitungen zollfrei pro Person und Tag, über alle Gepäckarten zusammen. Bei Zubereitungen mit mehr als 20 Gewichtsprozent Wurst/Fleisch/Blut zählt die gesamte Zubereitung; Berechnungsgrundlage ist das Bruttogewicht. Fisch/Wild und die genannten Wasserprodukte gehören nicht in diese Fleischfreimenge.
- CH erlaubt Eigengebrauch aus EU, Nordirland, Norwegen und Island unter den BLV-Vorbehalten. Bei anderen Herkunftsgebieten sind Erzeugnisse mit Fleisch, Milch oder entsprechenden Bestandteilen grundsätzlich verboten, sofern keine benannte Ausnahme greift. EU-Sicherheitsregeln und die 1-kg-Zollfreimenge ersetzen diese Einfuhrprüfung nicht.
- Der Warenursprung und der tatsächliche Einfuhrweg sind eigenständige Angaben. Ein Abflug in Deutschland belegt keinen deutschen Warenursprung. Bei zuvor rechtmäßig in die EU eingeführter Ware bewerten Sie den belegten Einfuhrstatus; ein Transit ohne Einfuhr macht Drittlandsware nicht zu EU-Ware.
Quellen
Am Körper
Antwort
- Zoll: Bedingt
- Mehr als die Fleischfreimenge ist eine Anmelde- und Abgabenfrage, keine automatische Einfuhrerlaubnis oder ein automatisches Einfuhrverbot. Käse ist nicht die Butter/Rahm-Freimenge. Zoll-/Steuerfreigrenzen und BLV-Einfuhrverbote getrennt prüfen.
- Frische pflanzliche Zutaten aus Drittstaaten können für CH Pflanzengesundheitszeugnis und amtliche Kontrolle benötigen oder verboten sein. Aus EU/Liechtenstein ist privates Obst/Gemüse grundsätzlich ausgenommen; Sondergebiete beachten. Verarbeitete, etwa getrocknete, gefrorene oder eingelegte Produkte sind ausgenommen. Frisch geschnittener Salat im Sandwich wird hier nicht automatisch als verarbeitet eingestuft. Bei Einreise über die EU muss die Pflanzenkontrolle beim ersten EU-Eintritt erfolgen; danach keine zusätzliche CH-Pflanzenkontrolle.
- Gewöhnliches frisches Sandwich mit Fleisch oder Milchprodukten bei Einfuhr aus der Türkei ohne vorherige rechtmäßige EU-Einfuhr nicht zulässig. Eine normale Reiseportion und die Verpackung begründen keine Ausnahme. Die Ausnahme für bestimmte haltbare Backwaren ist keine pauschale Freigabe für frische Käse- oder Schinkenfüllungen.
- Nur nichtgewerblicher persönlicher Verbrauch im genannten Einfuhrfall. Zutaten und Produktart, Tierseuchen- und Pflanzenschutzmaßnahmen sowie die zollrechtliche Anmeldung gelten zusätzlich; diese Antwort umfasst keine Airline- oder Sicherheitsfreigabe.
- CH: Aus Färöern oder Grönland höchstens 10 kg tierische Erzeugnisse außer Fisch einschließlich Heimtierfutter zusammen pro Person; Fisch dort ohne Gewichtsgrenze. Aus anderen Drittländern bestimmte Erzeugnisse wie Honig/Eier zusammen höchstens 2 kg, Fisch höchstens 20 kg oder ein ganzer Fisch, falls schwerer. Diese Ausnahmen erlauben keine beliebigen Fleisch-/Milchfüllungen.
- Nur bei zulässiger Einfuhr in CH: 1 kg Fleisch und Fleischzubereitungen zollfrei pro Person und Tag, über alle Gepäckarten zusammen. Bei Zubereitungen mit mehr als 20 Gewichtsprozent Wurst/Fleisch/Blut zählt die gesamte Zubereitung; Berechnungsgrundlage ist das Bruttogewicht. Fisch/Wild und die genannten Wasserprodukte gehören nicht in diese Fleischfreimenge.
- CH erlaubt Eigengebrauch aus EU, Nordirland, Norwegen und Island unter den BLV-Vorbehalten. Bei anderen Herkunftsgebieten sind Erzeugnisse mit Fleisch, Milch oder entsprechenden Bestandteilen grundsätzlich verboten, sofern keine benannte Ausnahme greift. EU-Sicherheitsregeln und die 1-kg-Zollfreimenge ersetzen diese Einfuhrprüfung nicht.
- Der Warenursprung und der tatsächliche Einfuhrweg sind eigenständige Angaben. Ein Abflug in Deutschland belegt keinen deutschen Warenursprung. Bei zuvor rechtmäßig in die EU eingeführter Ware bewerten Sie den belegten Einfuhrstatus; ein Transit ohne Einfuhr macht Drittlandsware nicht zu EU-Ware.
Quellen
Brot, Belag und separate Soße
Wählen Sie ein Sandwich, das Sie ohne Messer essen können. Festes Brot mit einem stabilen Belag ist unterwegs leichter zu handhaben als eine Portion, aus der Soße tropft. Hartkäse, Fleisch, rohe Salatblätter und gegartes Gemüse gehören bei der Einfuhr zu unterschiedlichen Produktgruppen. Auch ein vegetarisches Käsebrot enthält ein Milchprodukt. Ein veganes Sandwich kann frische pflanzliche Zutaten enthalten, für die Pflanzenschutzregeln gelten.
Stuttgart erlaubt süße und herzhafte Aufstriche, die bereits auf dem Brot sind, ausdrücklich. Für einen separat gepackten Topf Frischkäse, Honig, Marmelade oder Leberwurst gilt dort höchstens 100 ml Fassungsvermögen. Entscheidend ist der Behälter, nicht sein verbleibender Inhalt. Eine 200-ml-Dose mit einem kleinen Rest erfüllt diese Grenze nicht. Packen Sie alle Flüssigkeiten gemeinsam in einen transparenten, wiederverschließbaren Beutel bis 1 l, einen pro Person. Stark flüssige oder cremige Füllungen können als Flüssigkeitsmischung beurteilt werden; ein flüssiges Gericht wird durch Brot daneben nicht zu fester Nahrung.
Unterschiedliche Kontrollen in DE, AT und CH
Die Länderabschnitte für DE, AT und CH oben betreffen den separaten Soßentopf an einer konventionellen Kontrolle. Die positive Bestätigung für fertiges Brot oder Sandwiches ist zusätzlich nach Flughafen benannt. Wien VIE nennt feste Lebensmittel wie Brot; Genf GVA nennt Sandwiches ausdrücklich. Die Flughafenquellen bestätigen die Sicherheitskontrolle und ersetzen keine Zoll- oder Airline-Freigabe.
In München MUC gilt seit 18.09.2026 an allen Sicherheitskontrollstellen höchstens 2 l pro Flüssigkeitsbehälter. Mehrere Behälter bis 2 l sind möglich und dürfen im Handgepäck bleiben. Behälter über 2 l gehören ins Aufgabegepäck. Das Personal kann Behälter zur Prüfung öffnen oder aus Sicherheitsgründen zurückweisen. Das ältere MUC-FAQ unterscheidet noch CT- und konventionelle Kontrollen. Für den heutigen Stand sind die aktualisierte Gepäckseite und die datierte Mitteilung des bayerischen Ministeriums maßgeblich.
Wien nennt allgemein 2000 ml je Flüssigkeitsbehälter, führt separat verpackte Streichwurst aber weiterhin mit höchstens 100 ml im 1-l-Beutel auf. Diese besondere Produktangabe wird hier erhalten. easyJet erlaubt eigene Verpflegung in der Kabine und nennt für flüssige Lebensmittel 100 ml. Der allgemeine Hinweis der Airline auf größere Flughafenlimits hebt die Lebensmittelzeile nicht ausdrücklich auf. Eine Soßendose, die durch MUC kommt, ist dadurch noch nicht für jeden Betreiber freigegeben.
Verpackung, Kühlung und Portionen
Passen Sie die flache Box an das Brot an. In einer zu großen Box rutscht der Belag; ein zu enger Deckel drückt die Füllung heraus. Wickeln Sie mehrere Sandwiches einzeln ein und kennzeichnen Sie die Zutaten, wenn Sie unterschiedliche Portionen für mehrere Personen vorbereiten. Legen Sie das Essen getrennt von Kosmetik und feuchten Textilien ab. Eine zusätzliche dichte Hülle schützt die Tasche, falls der Soßentopf ausläuft.
Planen Sie, wann Sie essen werden, und berücksichtigen Sie Anfahrt, Wartezeit, Verspätungen und den Flug. Verderbliche Beläge brauchen passende Kühlung; ein aufgegebener Koffer bietet keine zugesicherte Kühlkette. Bewahren Sie die Sandwiches vor der Abreise nach den Vorgaben ihrer Zutaten auf. Entscheiden Sie die Kühlmittelwahl separat: Ein Kühlakku oder Trockeneis hat eigene Sicherheits- oder Gefahrgutregeln. Die Sandwich-Antwort umfasst diese Gegenstände nicht.
Nehmen Sie die vorgesehenen Portionen und einen passenden Vorrat für Ihre Reise mit. Mehr Proviant bedeutet mehr zu kühlen und mehr mögliche Reste bei der Ankunft. Eine Serviette und ein kleiner Abfallbeutel helfen, Krümel, Tropfen und leere Verpackungen während des Fluges aufzunehmen. Schneiden Sie das Brot vorher; ein Messer braucht eine eigene Bewertung nach der konkreten Klingenregel.
Einfuhr: Herkunft und Reiseweg der Zutaten
Für DE und AT beschreibt die aktuelle EU-Reisendeninformation den persönlichen Reiseverkehr innerhalb der EU sowie mit Andorra, Island, Liechtenstein, Norwegen, San Marino und der Schweiz. Fleisch und Milchprodukte für den eigenen Verbrauch sind in diesem beschriebenen Verkehr grundsätzlich möglich; örtliche Seuchenmaßnahmen bleiben vorbehalten. Bei Einfuhr aus gewöhnlichen anderen Drittländern sind Fleisch und Milchprodukte im persönlichen Gepäck grundsätzlich ausgeschlossen. Ein frisches Schinken- oder Käsebrot wird durch die Brothülle nicht automatisch zum haltbaren Backwaren-Ausnahmeprodukt. Die separate Soße kann ebenfalls Milch oder tierische Bestandteile enthalten.
Die EU-Reisendeninformation nennt für Färöer und Grönland zusammen höchstens 10 kg tierische Erzeugnisse außer Fisch pro Person. Für andere zulässige tierische Erzeugnisse ohne Fleisch oder Milch, etwa Honig, gilt bei sonstigen Drittländern die Gruppe bis 2 kg. Fisch hat einen eigenen Höchstwert von 20 kg oder einem Fisch, falls dieser schwerer ist. Diese Zahlen sind keine allgemeine Freimenge für eine Fleisch- oder Käsefüllung. Die gelesene konsolidierte Verordnung 2019/2122 bestätigt die Mengen und bezieht Nordirland in die EU-Verweise ihres Anhangs III ein. Für gelistete haltbare Backwaren verweist sie auf 2021/630 Art. 3 Abs. 1 Buchst. a: Das Produkt darf keinen temperaturgeregelten Transport oder Lagerung benötigen, muss für den menschlichen Verzehr gekennzeichnet und sicher verpackt oder versiegelt sein. Die Milch- und Eizutaten sowie der Einfuhrweg müssen die dort genannten Vorschriften erfüllen. Kolostrum und verarbeitetes Fleisch sind ausgeschlossen, außer den gesetzlich benannten Gelatine-, Kollagen- und hochverarbeiteten Erzeugnissen. Ein besonderes haltbares Fertigsandwich braucht daher eine genaue Einstufung nach Zutaten, Lagerung und Verpackung. Ein frisches Sandwich mit kühlpflichtigem Käse erfüllt die Haltbarkeitsvoraussetzung nicht.
Für CH nennt das BLV EU, Nordirland, Norwegen und Island als Herkunftsgebiete für Lebensmittel zum Eigengebrauch. Für andere Herkunftsgebiete gelten eigene Verbote für Fleisch- und Milchbestandteile mit benannten Ausnahmen. Brot und andere Backwaren ohne Fleisch sind in einer eigenen Ausnahmegruppe aufgeführt, auch wenn Milch Bestandteil des gebackenen Produkts ist; daraus folgt keine automatische Freigabe eines frisch mit Käse gefüllten Sandwiches. Für bestimmte andere Erzeugnisse wie Honig und Eier gilt die gemeinsame Gruppe bis 2 kg. Für Färöer und Grönland nennt CH bis 10 kg tierische Erzeugnisse außer Fisch einschließlich Heimtierfutter zusammen pro Person; Fisch hat dort keine Gewichtsgrenze.
Die schweizerische Zollfreimenge für Fleisch beträgt 1 kg pro Person und Tag, über das gesamte Gepäck verteilt. Enthält eine Zubereitung mehr als 20 Gewichtsprozent Wurst, Fleisch oder Blut, zählt die ganze Zubereitung; die Berechnungsgrundlage ist das Bruttogewicht. Über der Freimenge können Anmeldung und Abgaben erforderlich sein. Diese Zollregel setzt eine erlaubte Einfuhr voraus. Sie erlaubt kein ansonsten ausgeschlossenes Drittlands-Fleischsandwich. Käse wird nicht durch die besondere Butter-/Rahm-Freimenge begrenzt.
Prüfen Sie rohe Gemüsefüllungen gesondert. Frische pflanzliche Zutaten aus Drittstaaten können ein Pflanzengesundheitszeugnis und eine amtliche Kontrolle benötigen. CH unterscheidet frische Ware von bereits verarbeiteten Produkten wie getrockneter, gefrorener oder eingelegter Ware. Einfach geschnittener frischer Salat wird hier nicht automatisch als verarbeitet eingestuft. Bei Einreise über ein EU-Land erfolgt die Pflanzenkontrolle nach BLW beim ersten EU-Eintritt; danach gibt es keine zusätzliche CH-Pflanzenkontrolle. Österreich beschreibt kontrollpflichtige Pflanzenware einschließlich Durchfuhr und nennt eigene Ausnahmen, darunter Pflanzenware aus CH, Liechtenstein und Nordirland. Die geographischen Ausnahmen für Pflanzen sind also getrennt von denen für Fleisch und Milch zu lesen.
Notieren Sie Zutaten und tatsächliche Herkunft, und bewahren Sie bei abgepackter Ware das Etikett auf. Ein Abflug in Deutschland beweist keinen deutschen Warenursprung. Die Beispielbereiche oben zeigen bewusst einen deutschen Abflug mit unterschiedlichem Ursprung der Ware. Bei zuvor rechtmäßig in die EU eingeführten Lebensmitteln zählt außerdem der belegte Einfuhrstatus; ein Transit ohne Einfuhr ändert diesen Status nicht. Die BMF-Broschüre von 2022 enthält inzwischen abweichende Länder- und Produktangaben. Ihre veralteten Mengen werden hier nicht als aktuelles Recht verwendet.
Planen Sie vor dem Flug, ob Sie das Sandwich unterwegs essen oder am Ziel einführen möchten. Fragen Sie bei ausgeschlossenen Resten nach dem vorgesehenen Entsorgungsweg; nehmen Sie solche Reste nicht ungeprüft durch den Zoll.
Quellen und Stand
Die Quellen wurden am 03.10.2026 geprüft. Die Sicherheitsantworten beziehen sich auf die jeweils genannten Länder, Flughäfen und Airlines. Ältere Flüssigkeitsflyer werden nur für ihren fortbestehenden Grundsatz zum gewöhnlichen Aufgabegepäck verwendet. Einfuhrregeln stehen in eigenen Bereichen; Warenursprung, Abflugland und Zielland sind getrennte Angaben.
Information for air travellers · European Commission / DG MOVE
Flughafen- und Flugsicherheitswesen · Bundesministerium für Inneres
Flüssigkeiten im Handgepäck · European Commission / BMI
Flüssigkeiten · Bundesamt für Zivilluftfahrt BAZL
Vorbereitung Ihrer Flüssigkeiten für die Sicherheitskontrolle · European Commission / BAZL
Gepäck, ABC zum Handgepäck · Flughafen Stuttgart GmbH
Verbotene Gegenstände · Flughafen Wien AG / VIAS
Frequently Asked Questions · Genève Aéroport
Handgepäck und Koffer richtig packen · Flughafen München GmbH
Flughafen München rüstet auf · Bayerisches Staatsministerium für Wohnen Bau und Verkehr
Nicht allgemein zugelassene und weniger gebräuchliche Gegenstände · easyJet
Mitnahme von tierischen Erzeugnissen, Lebensmitteln oder Pflanzen · European Union / Your Europe
Personal imports · European Commission
Lebensmittel im privaten Reiseverkehr · Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen
Freimengen: Lebensmittel, Alkohol und Tabak · Bundesamt für Zoll und Grenzsicherheit
Einfuhr von Pflanzen · Bundesamt für Landwirtschaft
Pflanzen und Pflanzenteile · Bundesamt für Zoll und Grenzsicherheit
Das Sandwich für die Reise vorbereiten
Schneiden Sie das Brot zu Hause. Wickeln Sie jede Portion ein und wählen Sie eine flache Box, in der das Brot nicht gequetscht wird.
Verschließen Sie den separaten Soßentopf dicht und packen Sie ihn nach der Regel Ihrer Kontrolle. Halten Sie die Box für eine mögliche Nachkontrolle erreichbar.
Planen Sie Kühlung, Portionen und Reste. Legen Sie eine Serviette und einen Beutel für leere Verpackungen dazu; prüfen Sie die Einfuhr jedes Belags.
Häufige Fragen
Zählt der Aufstrich auf dem Brot als eigener Flüssigkeitsbehälter?
Stuttgart STR erlaubt Aufstriche, die bereits auf dem Brot sind, ausdrücklich im Handgepäck. Ein separat verpacktes Glas Frischkäse, Marmelade oder Leberwurst folgt dort der 100-ml-Regel. Ein stark flüssiges Gericht beurteilt die Kontrolle nach seiner Konsistenz; übertragen Sie die STR-Angabe nicht automatisch auf jede Kontrolle.
Darf ich ein Käse- oder Schinkenbrot aus einem Drittland mitbringen?
Das entscheidet die Einfuhrregel. Für die Einreise in DE oder AT aus gewöhnlichen Drittländern ist ein frisches Sandwich mit Fleisch oder Milchprodukten grundsätzlich ausgeschlossen; spezielle Herkunftsgebiete und Produktgruppen haben Ausnahmen. Für CH gelten eigene BLV-Regeln. Der Abflugort allein beweist weder Herkunft noch rechtmäßigen vorherigen Import.
Muss ein Soßentopf in München noch unter 100 ml bleiben?
Aus Sicht der MUC-Sicherheitskontrolle sind seit 18.09.2026 an allen Kontrollstellen bis 2 l je Behälter möglich. Für easyJet nennt die Lebensmittelrubrik zusätzlich 100 ml. Informieren Sie sich auch über jede erneute Kontrolle beim Umstieg und beim Rückflug.
Kann ich mein Sandwich im aufgegebenen Koffer transportieren?
Bei einem gewöhnlichen Sandwich ohne Gefahrgut ist das grundsätzlich möglich, jedoch eine abgeleitete Einordnung. Separate gewöhnliche Soßen dürfen nach den Flüssigkeitsflyern in den Koffer. Verpacken Sie beides auslaufsicher und gegen Druck. Kühlung und Einfuhr bleiben zusätzlich zu klären.
Was mache ich mit den Resten vor der Landung?
Planen Sie vor dem Flug, welche Zutaten Sie am Ziel einführen dürfen. Nehmen Sie ausgeschlossene Reste nicht einfach durch den Zoll. Fragen Sie die Crew nach dem vorgesehenen Entsorgungsweg und behalten Sie bei einer erlaubten Einfuhr Informationen zu Zutaten und Herkunft.
Prüfdatum der Quellen
- Fleisch und Fleischerzeugnisse, Milch und Milcherzeugnisse sowie andere tierische Erzeugnisse:
- Pflanzen, Pflanzenteile, Obst, Gemüse, Blumen und Saatgut:
- Delegierte Verordnung (EU) 2021/630, konsolidierte Fassung:
- Flughafen München rüstet auf:
- Flüssigkeiten:
- Vorbereitung Ihrer Flüssigkeiten für die Sicherheitskontrolle:
- Lebensmittel im privaten Reiseverkehr:
- Einfuhr von Pflanzen:
- Flughafen- und Flugsicherheitswesen:
- Flüssigkeiten im Handgepäck:
- Freimengen: Lebensmittel, Alkohol und Tabak:
- Pflanzen und Pflanzenteile:
- Nicht allgemein zugelassene und weniger gebräuchliche Gegenstände:
- Information for air travellers:
- Personal imports:
- Mitnahme von tierischen Erzeugnissen, Lebensmitteln oder Pflanzen:
- Delegierte Verordnung (EU) 2019/2122, konsolidierte Fassung:
- Frequently Asked Questions:
- Handgepäck und Koffer richtig packen:
- Gepäck, ABC zum Handgepäck:
- Verbotene Gegenstände: