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SAATGUT UND PFLANZENGESUNDHEIT

Darf Saatgut ins Flugzeug?

Prüfen Sie Saatgut vor dem Flug nach Pflanzenart, Herkunft und Reiseroute. Die gelesenen Sicherheitslisten für Deutschland, Österreich und die Schweiz bestätigen keine pauschale Freigabe. Einfuhrdokumente und eine mögliche chemische Behandlung entscheiden zusätzlich darüber, ob Sie Ihre Samen mitnehmen können.

Handgepäck

Nicht allgemein bestätigt

Lassen Sie unklare Saatgutpäckchen vor dem Flug prüfen. Halten Sie die geschlossenen Originaltüten mit Arten- und Herkunftsangabe für die Kontrolle griffbereit. Einfuhrpflichten gelten auch im Handgepäck.

Aufgabegepäck

Nicht allgemein bestätigt

Auch im Aufgabegepäck müssen Einfuhr- und Gefahrgutregeln erfüllt sein. Schützen Sie die Tüten vor Feuchtigkeit und Zerreißen. Ein anderer Koffer hebt eine Dokumentenpflicht oder ein Verbot nicht auf.

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Trockene Samen zur Aussaat. Erde, Wasser und Dünger brauchen eine eigene Prüfung.
Infografik
Saatgut im Flugzeug. DE / AT / CH · Sicherheitskontrolle. Keine pauschale Freigabe für Saatgut bestätigt. Handgepäck und Aufgabegepäck: prüfen, Freigabe nicht bestätigt. Einfuhr nach Art und Herkunft prüfen. Behandeltes Saatgut: Gefahrgut prüfen. Originaltüten beschriften und schließen. Einfuhr, Pflanzengesundheit, invasive Arten, Artenschutz, Gefahrgut und Fluggesellschaft separat prüfen. Die Verpackungshinweise sind Packempfehlungen.
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Besondere Regeln nach Land, Flughafen, Airline und Ausführung

Was gilt für Ihren Flug?

Wählen Sie Land, Flughafen und Airline und suchen Sie nach Ihrer Ausführung. Bei einer erneuten Kontrolle nach dem Umstieg prüfen Sie auch den dortigen Flughafen.

Ihre Reise und Ihr Gegenstand

19 passende Kombinationen · 16 Antworten

Handgepäck

Nicht geklärt · Verboten · Mit Bedingungen

Aufgabegepäck

Nicht geklärt · Verboten · Mit Bedingungen

Am Körper

Nicht geklärt

Allgemeine Regeln stehen neben den Regeln der Airline und des Flughafens.

Deutschland · trockenes Saatgut · nur Sicherheitskontrolle · gleiche Bedingungen für 3 KombinationenHandgepäck: Nicht geklärtAufgabegepäck: Nicht geklärt

Handgepäck

Keine sichere Antwort

  • Sicherheitskontrolle: Die Quellen reichen für eine sichere Antwort nicht aus.

Aufgabegepäck

Keine sichere Antwort

  • Sicherheitskontrolle: Die Quellen reichen für eine sichere Antwort nicht aus.

Am Körper

Keine sichere Antwort

  • Regelwerk: Die Quellen reichen für eine sichere Antwort nicht aus.

Flüge und Quellen

Deutschland · trockenes Saatgut · nur Sicherheitskontrolle
Abflugland
Deutschland

Handgepäck

Keine sichere Antwort

  • Sicherheitskontrolle: Die Quellen reichen für eine sichere Antwort nicht aus.

Quellen

Aufgabegepäck

Keine sichere Antwort

  • Sicherheitskontrolle: Die Quellen reichen für eine sichere Antwort nicht aus.

Quellen

Am Körper

Keine sichere Antwort

  • Regelwerk: Die Quellen reichen für eine sichere Antwort nicht aus.

Quellen

Quelle fehlt.

Österreich · trockenes Saatgut · nur Sicherheitskontrolle
Abflugland
Österreich

Handgepäck

Keine sichere Antwort

  • Sicherheitskontrolle: Die Quellen reichen für eine sichere Antwort nicht aus.

Quellen

Aufgabegepäck

Keine sichere Antwort

  • Sicherheitskontrolle: Die Quellen reichen für eine sichere Antwort nicht aus.

Quellen

Am Körper

Keine sichere Antwort

  • Regelwerk: Die Quellen reichen für eine sichere Antwort nicht aus.

Quellen

Quelle fehlt.

Schweiz · trockenes Saatgut · nur Sicherheitskontrolle
Abflugland
Schweiz

Handgepäck

Keine sichere Antwort

  • Sicherheitskontrolle: Die Quellen reichen für eine sichere Antwort nicht aus.

Quellen

Aufgabegepäck

Keine sichere Antwort

  • Sicherheitskontrolle: Die Quellen reichen für eine sichere Antwort nicht aus.

Quellen

Am Körper

Keine sichere Antwort

  • Regelwerk: Die Quellen reichen für eine sichere Antwort nicht aus.

Quellen

Quelle fehlt.

Deutschland · Saatgutprodukt als Gefahrgut eingestuft · gleiche Bedingungen für 2 KombinationenHandgepäck: VerbotenAufgabegepäck: Verboten

Handgepäck

Antwort

  • Gefahrgut: Verboten
    • Dieser Bereich gilt nur für ein fertiges Saatgutprodukt, dessen Behandlung oder Verpackung als gefährlicher chemischer Stoff eingestuft ist und für das keine Passagiergepäck-Ausnahme greift. Eine Beizung allein belegt diese Einstufung nicht.

Aufgabegepäck

Antwort

  • Gefahrgut: Verboten
    • Dieser Bereich gilt nur für ein fertiges Saatgutprodukt, dessen Behandlung oder Verpackung als gefährlicher chemischer Stoff eingestuft ist und für das keine Passagiergepäck-Ausnahme greift. Eine Beizung allein belegt diese Einstufung nicht.

Am Körper

Keine sichere Antwort

  • Regelwerk: Die Quellen reichen für eine sichere Antwort nicht aus.

Flüge und Quellen

Deutschland · Saatgutprodukt als Gefahrgut eingestuft
Abflugland
Deutschland

Handgepäck

Antwort

  • Gefahrgut: Verboten
    • Dieser Bereich gilt nur für ein fertiges Saatgutprodukt, dessen Behandlung oder Verpackung als gefährlicher chemischer Stoff eingestuft ist und für das keine Passagiergepäck-Ausnahme greift. Eine Beizung allein belegt diese Einstufung nicht.

Quellen

Aufgabegepäck

Antwort

  • Gefahrgut: Verboten
    • Dieser Bereich gilt nur für ein fertiges Saatgutprodukt, dessen Behandlung oder Verpackung als gefährlicher chemischer Stoff eingestuft ist und für das keine Passagiergepäck-Ausnahme greift. Eine Beizung allein belegt diese Einstufung nicht.

Quellen

Am Körper

Keine sichere Antwort

  • Regelwerk: Die Quellen reichen für eine sichere Antwort nicht aus.

Quellen

Quelle fehlt.

Österreich · Saatgutprodukt als Gefahrgut eingestuft
Abflugland
Österreich

Handgepäck

Antwort

  • Gefahrgut: Verboten
    • Dieser Bereich gilt nur für ein fertiges Saatgutprodukt, dessen Behandlung oder Verpackung als gefährlicher chemischer Stoff eingestuft ist und für das keine Passagiergepäck-Ausnahme greift. Eine Beizung allein belegt diese Einstufung nicht.

Quellen

Aufgabegepäck

Antwort

  • Gefahrgut: Verboten
    • Dieser Bereich gilt nur für ein fertiges Saatgutprodukt, dessen Behandlung oder Verpackung als gefährlicher chemischer Stoff eingestuft ist und für das keine Passagiergepäck-Ausnahme greift. Eine Beizung allein belegt diese Einstufung nicht.

Quellen

Am Körper

Keine sichere Antwort

  • Regelwerk: Die Quellen reichen für eine sichere Antwort nicht aus.

Quellen

Quelle fehlt.

Schweiz · Saatgutprodukt als Gefahrgut eingestuftHandgepäck: VerbotenAufgabegepäck: Verboten

Handgepäck

Antwort

  • Gefahrgut: Verboten
    • Dieser Bereich gilt nur für ein fertiges Saatgutprodukt, dessen Behandlung oder Verpackung als gefährlicher chemischer Stoff eingestuft ist und für das keine Passagiergepäck-Ausnahme greift. Eine Beizung allein belegt diese Einstufung nicht.

Aufgabegepäck

Antwort

  • Gefahrgut: Verboten
    • Dieser Bereich gilt nur für ein fertiges Saatgutprodukt, dessen Behandlung oder Verpackung als gefährlicher chemischer Stoff eingestuft ist und für das keine Passagiergepäck-Ausnahme greift. Eine Beizung allein belegt diese Einstufung nicht.

Am Körper

Keine sichere Antwort

  • Regelwerk: Die Quellen reichen für eine sichere Antwort nicht aus.

Flüge und Quellen

Schweiz · Saatgutprodukt als Gefahrgut eingestuft
Abflugland
Schweiz

Handgepäck

Antwort

  • Gefahrgut: Verboten
    • Dieser Bereich gilt nur für ein fertiges Saatgutprodukt, dessen Behandlung oder Verpackung als gefährlicher chemischer Stoff eingestuft ist und für das keine Passagiergepäck-Ausnahme greift. Eine Beizung allein belegt diese Einstufung nicht.

Quellen

Aufgabegepäck

Antwort

  • Gefahrgut: Verboten
    • Dieser Bereich gilt nur für ein fertiges Saatgutprodukt, dessen Behandlung oder Verpackung als gefährlicher chemischer Stoff eingestuft ist und für das keine Passagiergepäck-Ausnahme greift. Eine Beizung allein belegt diese Einstufung nicht.

Quellen

Am Körper

Keine sichere Antwort

  • Regelwerk: Die Quellen reichen für eine sichere Antwort nicht aus.

Quellen

Quelle fehlt.

Deutschland + Lufthansa LH · giftiges SaatgutproduktHandgepäck: VerbotenAufgabegepäck: Verboten

Handgepäck

Antwort

  • Genehmigung der Fluggesellschaft: Verboten
    • Dieser Bereich gilt nur, wenn das fertige Saatgutprodukt als giftiger oder toxischer Stoff einzustufen ist. Bei einer unklaren Beizung legen Sie Lufthansa die Produktbeschreibung und das Sicherheitsdatenblatt vor. Die Regeln eines Codeshare-Partners sind gesondert zu prüfen.

Aufgabegepäck

Antwort

  • Genehmigung der Fluggesellschaft: Verboten
    • Dieser Bereich gilt nur, wenn das fertige Saatgutprodukt als giftiger oder toxischer Stoff einzustufen ist. Bei einer unklaren Beizung legen Sie Lufthansa die Produktbeschreibung und das Sicherheitsdatenblatt vor. Die Regeln eines Codeshare-Partners sind gesondert zu prüfen.

Am Körper

Keine sichere Antwort

  • Regelwerk: Die Quellen reichen für eine sichere Antwort nicht aus.

Flüge und Quellen

Deutschland + Lufthansa LH · giftiges Saatgutprodukt
Abflugland
Deutschland
Fluggesellschaft
Lufthansa

Handgepäck

Antwort

  • Genehmigung der Fluggesellschaft: Verboten
    • Dieser Bereich gilt nur, wenn das fertige Saatgutprodukt als giftiger oder toxischer Stoff einzustufen ist. Bei einer unklaren Beizung legen Sie Lufthansa die Produktbeschreibung und das Sicherheitsdatenblatt vor. Die Regeln eines Codeshare-Partners sind gesondert zu prüfen.

Quellen

Aufgabegepäck

Antwort

  • Genehmigung der Fluggesellschaft: Verboten
    • Dieser Bereich gilt nur, wenn das fertige Saatgutprodukt als giftiger oder toxischer Stoff einzustufen ist. Bei einer unklaren Beizung legen Sie Lufthansa die Produktbeschreibung und das Sicherheitsdatenblatt vor. Die Regeln eines Codeshare-Partners sind gesondert zu prüfen.

Quellen

Am Körper

Keine sichere Antwort

  • Regelwerk: Die Quellen reichen für eine sichere Antwort nicht aus.

Quellen

Quelle fehlt.

USA nach Deutschland · US-Ursprung · nur PflanzengesundheitHandgepäck: Mit BedingungenAufgabegepäck: Mit Bedingungen

Handgepäck

Antwort

  • Zoll: Bedingt
    • Lebende Samen zur Aussaat benötigen bei der Einfuhr aus den USA ein Pflanzengesundheitszeugnis des Pflanzenschutzdienstes im Exportland. Eine kleine Tüte oder ein Geschenk begründet keine Befreiung.
    • Diese Bedingung beurteilt nur die Pflanzengesundheit. Einfuhrverbote für bestimmte Arten, invasive Arten, Artenschutz und allgemeine Zollpflichten müssen zusätzlich erfüllt sein.
    • Die vorgeschriebene Anmeldung und Kontrolle erfolgt an der ersten zugelassenen EU-Eintrittsstelle. Klären Sie das Verfahren mit dem zuständigen Pflanzenschutzdienst vor dem Flug, auch bei einer Anschlussverbindung.

Aufgabegepäck

Antwort

  • Zoll: Bedingt
    • Lebende Samen zur Aussaat benötigen bei der Einfuhr aus den USA ein Pflanzengesundheitszeugnis des Pflanzenschutzdienstes im Exportland. Eine kleine Tüte oder ein Geschenk begründet keine Befreiung.
    • Diese Bedingung beurteilt nur die Pflanzengesundheit. Einfuhrverbote für bestimmte Arten, invasive Arten, Artenschutz und allgemeine Zollpflichten müssen zusätzlich erfüllt sein.
    • Die vorgeschriebene Anmeldung und Kontrolle erfolgt an der ersten zugelassenen EU-Eintrittsstelle. Klären Sie das Verfahren mit dem zuständigen Pflanzenschutzdienst vor dem Flug, auch bei einer Anschlussverbindung.

Am Körper

Keine sichere Antwort

  • Regelwerk: Die Quellen reichen für eine sichere Antwort nicht aus.

Flüge und Quellen

USA nach Deutschland · US-Ursprung · nur Pflanzengesundheit
Abflugland
Vereinigte Staaten
Ursprungsland der Ware
Vereinigte Staaten
Zielland
Deutschland

Handgepäck

Antwort

  • Zoll: Bedingt
    • Lebende Samen zur Aussaat benötigen bei der Einfuhr aus den USA ein Pflanzengesundheitszeugnis des Pflanzenschutzdienstes im Exportland. Eine kleine Tüte oder ein Geschenk begründet keine Befreiung.
    • Diese Bedingung beurteilt nur die Pflanzengesundheit. Einfuhrverbote für bestimmte Arten, invasive Arten, Artenschutz und allgemeine Zollpflichten müssen zusätzlich erfüllt sein.
    • Die vorgeschriebene Anmeldung und Kontrolle erfolgt an der ersten zugelassenen EU-Eintrittsstelle. Klären Sie das Verfahren mit dem zuständigen Pflanzenschutzdienst vor dem Flug, auch bei einer Anschlussverbindung.

Quellen

Aufgabegepäck

Antwort

  • Zoll: Bedingt
    • Lebende Samen zur Aussaat benötigen bei der Einfuhr aus den USA ein Pflanzengesundheitszeugnis des Pflanzenschutzdienstes im Exportland. Eine kleine Tüte oder ein Geschenk begründet keine Befreiung.
    • Diese Bedingung beurteilt nur die Pflanzengesundheit. Einfuhrverbote für bestimmte Arten, invasive Arten, Artenschutz und allgemeine Zollpflichten müssen zusätzlich erfüllt sein.
    • Die vorgeschriebene Anmeldung und Kontrolle erfolgt an der ersten zugelassenen EU-Eintrittsstelle. Klären Sie das Verfahren mit dem zuständigen Pflanzenschutzdienst vor dem Flug, auch bei einer Anschlussverbindung.

Quellen

Am Körper

Keine sichere Antwort

  • Regelwerk: Die Quellen reichen für eine sichere Antwort nicht aus.

Quellen

Quelle fehlt.

USA nach Österreich · US-Ursprung · nur PflanzengesundheitHandgepäck: Mit BedingungenAufgabegepäck: Mit Bedingungen

Handgepäck

Antwort

  • Zoll: Bedingt
    • Lebende Samen zur Aussaat benötigen bei der Einfuhr aus den USA ein Pflanzengesundheitszeugnis des Pflanzenschutzdienstes im Exportland. Eine kleine Tüte oder ein Geschenk begründet keine Befreiung.
    • Diese Bedingung beurteilt nur die Pflanzengesundheit. Einfuhrverbote für bestimmte Arten, invasive Arten, Artenschutz und allgemeine Zollpflichten müssen zusätzlich erfüllt sein.
    • Melden Sie kontrollpflichtiges Saatgut spätestens einen Werktag vorher über TRACES NT an und gehen Sie am Zoll unaufgefordert durch den roten Kanal. Die Kontrolle erfolgt an der ersten zugelassenen EU-Eintrittsstelle. Bei direkter Einfuhr nach Österreich kommen Wien, Graz oder Linz in Betracht.

Aufgabegepäck

Antwort

  • Zoll: Bedingt
    • Lebende Samen zur Aussaat benötigen bei der Einfuhr aus den USA ein Pflanzengesundheitszeugnis des Pflanzenschutzdienstes im Exportland. Eine kleine Tüte oder ein Geschenk begründet keine Befreiung.
    • Diese Bedingung beurteilt nur die Pflanzengesundheit. Einfuhrverbote für bestimmte Arten, invasive Arten, Artenschutz und allgemeine Zollpflichten müssen zusätzlich erfüllt sein.
    • Melden Sie kontrollpflichtiges Saatgut spätestens einen Werktag vorher über TRACES NT an und gehen Sie am Zoll unaufgefordert durch den roten Kanal. Die Kontrolle erfolgt an der ersten zugelassenen EU-Eintrittsstelle. Bei direkter Einfuhr nach Österreich kommen Wien, Graz oder Linz in Betracht.

Am Körper

Keine sichere Antwort

  • Regelwerk: Die Quellen reichen für eine sichere Antwort nicht aus.

Flüge und Quellen

USA nach Österreich · US-Ursprung · nur Pflanzengesundheit
Abflugland
Vereinigte Staaten
Ursprungsland der Ware
Vereinigte Staaten
Zielland
Österreich

Handgepäck

Antwort

  • Zoll: Bedingt
    • Lebende Samen zur Aussaat benötigen bei der Einfuhr aus den USA ein Pflanzengesundheitszeugnis des Pflanzenschutzdienstes im Exportland. Eine kleine Tüte oder ein Geschenk begründet keine Befreiung.
    • Diese Bedingung beurteilt nur die Pflanzengesundheit. Einfuhrverbote für bestimmte Arten, invasive Arten, Artenschutz und allgemeine Zollpflichten müssen zusätzlich erfüllt sein.
    • Melden Sie kontrollpflichtiges Saatgut spätestens einen Werktag vorher über TRACES NT an und gehen Sie am Zoll unaufgefordert durch den roten Kanal. Die Kontrolle erfolgt an der ersten zugelassenen EU-Eintrittsstelle. Bei direkter Einfuhr nach Österreich kommen Wien, Graz oder Linz in Betracht.

Quellen

Aufgabegepäck

Antwort

  • Zoll: Bedingt
    • Lebende Samen zur Aussaat benötigen bei der Einfuhr aus den USA ein Pflanzengesundheitszeugnis des Pflanzenschutzdienstes im Exportland. Eine kleine Tüte oder ein Geschenk begründet keine Befreiung.
    • Diese Bedingung beurteilt nur die Pflanzengesundheit. Einfuhrverbote für bestimmte Arten, invasive Arten, Artenschutz und allgemeine Zollpflichten müssen zusätzlich erfüllt sein.
    • Melden Sie kontrollpflichtiges Saatgut spätestens einen Werktag vorher über TRACES NT an und gehen Sie am Zoll unaufgefordert durch den roten Kanal. Die Kontrolle erfolgt an der ersten zugelassenen EU-Eintrittsstelle. Bei direkter Einfuhr nach Österreich kommen Wien, Graz oder Linz in Betracht.

Quellen

Am Körper

Keine sichere Antwort

  • Regelwerk: Die Quellen reichen für eine sichere Antwort nicht aus.

Quellen

Quelle fehlt.

USA nach Schweiz · US-Ursprung · nur PflanzengesundheitHandgepäck: Mit BedingungenAufgabegepäck: Mit Bedingungen

Handgepäck

Antwort

  • Zoll: Bedingt
    • Lebende Samen zur Aussaat benötigen bei der Einfuhr aus den USA ein Pflanzengesundheitszeugnis des Pflanzenschutzdienstes im Exportland. Eine kleine Tüte oder ein Geschenk begründet keine Befreiung.
    • Diese Bedingung beurteilt nur die Pflanzengesundheit. Einfuhrverbote für bestimmte Arten, invasive Arten, Artenschutz und allgemeine Zollpflichten müssen zusätzlich erfüllt sein.
    • Informieren Sie den EPSD frühzeitig über Flug, Datum und Ankunftszeit. Wählen Sie nach der Ankunft den roten Zollkanal und melden Sie die Pflanzenware zur Kontrolle an. Bei einer Route über die EU erfolgt die Kontrolle an der ersten EU-Eintrittsstelle.

Aufgabegepäck

Antwort

  • Zoll: Bedingt
    • Lebende Samen zur Aussaat benötigen bei der Einfuhr aus den USA ein Pflanzengesundheitszeugnis des Pflanzenschutzdienstes im Exportland. Eine kleine Tüte oder ein Geschenk begründet keine Befreiung.
    • Diese Bedingung beurteilt nur die Pflanzengesundheit. Einfuhrverbote für bestimmte Arten, invasive Arten, Artenschutz und allgemeine Zollpflichten müssen zusätzlich erfüllt sein.
    • Informieren Sie den EPSD frühzeitig über Flug, Datum und Ankunftszeit. Wählen Sie nach der Ankunft den roten Zollkanal und melden Sie die Pflanzenware zur Kontrolle an. Bei einer Route über die EU erfolgt die Kontrolle an der ersten EU-Eintrittsstelle.

Am Körper

Keine sichere Antwort

  • Regelwerk: Die Quellen reichen für eine sichere Antwort nicht aus.

Flüge und Quellen

USA nach Schweiz · US-Ursprung · nur Pflanzengesundheit
Abflugland
Vereinigte Staaten
Ursprungsland der Ware
Vereinigte Staaten
Zielland
Schweiz

Handgepäck

Antwort

  • Zoll: Bedingt
    • Lebende Samen zur Aussaat benötigen bei der Einfuhr aus den USA ein Pflanzengesundheitszeugnis des Pflanzenschutzdienstes im Exportland. Eine kleine Tüte oder ein Geschenk begründet keine Befreiung.
    • Diese Bedingung beurteilt nur die Pflanzengesundheit. Einfuhrverbote für bestimmte Arten, invasive Arten, Artenschutz und allgemeine Zollpflichten müssen zusätzlich erfüllt sein.
    • Informieren Sie den EPSD frühzeitig über Flug, Datum und Ankunftszeit. Wählen Sie nach der Ankunft den roten Zollkanal und melden Sie die Pflanzenware zur Kontrolle an. Bei einer Route über die EU erfolgt die Kontrolle an der ersten EU-Eintrittsstelle.

Quellen

Aufgabegepäck

Antwort

  • Zoll: Bedingt
    • Lebende Samen zur Aussaat benötigen bei der Einfuhr aus den USA ein Pflanzengesundheitszeugnis des Pflanzenschutzdienstes im Exportland. Eine kleine Tüte oder ein Geschenk begründet keine Befreiung.
    • Diese Bedingung beurteilt nur die Pflanzengesundheit. Einfuhrverbote für bestimmte Arten, invasive Arten, Artenschutz und allgemeine Zollpflichten müssen zusätzlich erfüllt sein.
    • Informieren Sie den EPSD frühzeitig über Flug, Datum und Ankunftszeit. Wählen Sie nach der Ankunft den roten Zollkanal und melden Sie die Pflanzenware zur Kontrolle an. Bei einer Route über die EU erfolgt die Kontrolle an der ersten EU-Eintrittsstelle.

Quellen

Am Körper

Keine sichere Antwort

  • Regelwerk: Die Quellen reichen für eine sichere Antwort nicht aus.

Quellen

Quelle fehlt.

Deutschland nach Schweiz · DE-Ursprung · eigenes Saatgut · PflanzengesundheitHandgepäck: Mit BedingungenAufgabegepäck: Mit Bedingungen

Handgepäck

Antwort

  • Zoll: Bedingt
    • Für den eigenen privaten Gebrauch mitgeführtes Saatgut aus der EU, der Schweiz oder Liechtenstein benötigt im persönlichen Reisegepäck keinen Pflanzenpass. Sonderregeln für Arten und forstliches Vermehrungsgut gelten weiterhin. Das ist keine allgemeine Einfuhrfreigabe für jedes Saatgut.

Aufgabegepäck

Antwort

  • Zoll: Bedingt
    • Für den eigenen privaten Gebrauch mitgeführtes Saatgut aus der EU, der Schweiz oder Liechtenstein benötigt im persönlichen Reisegepäck keinen Pflanzenpass. Sonderregeln für Arten und forstliches Vermehrungsgut gelten weiterhin. Das ist keine allgemeine Einfuhrfreigabe für jedes Saatgut.

Am Körper

Keine sichere Antwort

  • Regelwerk: Die Quellen reichen für eine sichere Antwort nicht aus.

Flüge und Quellen

Deutschland nach Schweiz · DE-Ursprung · eigenes Saatgut · Pflanzengesundheit
Abflugland
Deutschland
Ursprungsland der Ware
Deutschland
Zielland
Schweiz

Handgepäck

Antwort

  • Zoll: Bedingt
    • Für den eigenen privaten Gebrauch mitgeführtes Saatgut aus der EU, der Schweiz oder Liechtenstein benötigt im persönlichen Reisegepäck keinen Pflanzenpass. Sonderregeln für Arten und forstliches Vermehrungsgut gelten weiterhin. Das ist keine allgemeine Einfuhrfreigabe für jedes Saatgut.

Quellen

Aufgabegepäck

Antwort

  • Zoll: Bedingt
    • Für den eigenen privaten Gebrauch mitgeführtes Saatgut aus der EU, der Schweiz oder Liechtenstein benötigt im persönlichen Reisegepäck keinen Pflanzenpass. Sonderregeln für Arten und forstliches Vermehrungsgut gelten weiterhin. Das ist keine allgemeine Einfuhrfreigabe für jedes Saatgut.

Quellen

Am Körper

Keine sichere Antwort

  • Regelwerk: Die Quellen reichen für eine sichere Antwort nicht aus.

Quellen

Quelle fehlt.

Österreich nach Deutschland · AT-Ursprung · Eigengebrauch · PflanzengesundheitHandgepäck: Mit BedingungenAufgabegepäck: Mit Bedingungen

Handgepäck

Antwort

  • Zoll: Bedingt
    • Für ausschließlich privaten Gebrauch ist innerhalb der EU kein Pflanzenpass erforderlich. Vorschriften für Schutzgebiete und spezielle Arten gelten weiterhin. Die Ausnahme gilt nicht als Nachweis einer rechtmäßigen Erst-Einfuhr von Drittlandsware.

Aufgabegepäck

Antwort

  • Zoll: Bedingt
    • Für ausschließlich privaten Gebrauch ist innerhalb der EU kein Pflanzenpass erforderlich. Vorschriften für Schutzgebiete und spezielle Arten gelten weiterhin. Die Ausnahme gilt nicht als Nachweis einer rechtmäßigen Erst-Einfuhr von Drittlandsware.

Am Körper

Keine sichere Antwort

  • Regelwerk: Die Quellen reichen für eine sichere Antwort nicht aus.

Flüge und Quellen

Österreich nach Deutschland · AT-Ursprung · Eigengebrauch · Pflanzengesundheit
Abflugland
Österreich
Ursprungsland der Ware
Österreich
Zielland
Deutschland

Handgepäck

Antwort

  • Zoll: Bedingt
    • Für ausschließlich privaten Gebrauch ist innerhalb der EU kein Pflanzenpass erforderlich. Vorschriften für Schutzgebiete und spezielle Arten gelten weiterhin. Die Ausnahme gilt nicht als Nachweis einer rechtmäßigen Erst-Einfuhr von Drittlandsware.

Quellen

Aufgabegepäck

Antwort

  • Zoll: Bedingt
    • Für ausschließlich privaten Gebrauch ist innerhalb der EU kein Pflanzenpass erforderlich. Vorschriften für Schutzgebiete und spezielle Arten gelten weiterhin. Die Ausnahme gilt nicht als Nachweis einer rechtmäßigen Erst-Einfuhr von Drittlandsware.

Quellen

Am Körper

Keine sichere Antwort

  • Regelwerk: Die Quellen reichen für eine sichere Antwort nicht aus.

Quellen

Quelle fehlt.

Schweiz nach Österreich · CH-Ursprung · Eigengebrauch · PflanzengesundheitHandgepäck: Mit BedingungenAufgabegepäck: Mit Bedingungen

Handgepäck

Antwort

  • Zoll: Bedingt
    • Saatgut aus der Schweiz fällt bei der Einfuhr nach Österreich unter die genannte pflanzengesundheitliche Ausnahme. Diese Ausnahme umfasst keine automatische Zulassung verbotener Arten oder ungeklärter Ware aus einem Drittland.

Aufgabegepäck

Antwort

  • Zoll: Bedingt
    • Saatgut aus der Schweiz fällt bei der Einfuhr nach Österreich unter die genannte pflanzengesundheitliche Ausnahme. Diese Ausnahme umfasst keine automatische Zulassung verbotener Arten oder ungeklärter Ware aus einem Drittland.

Am Körper

Keine sichere Antwort

  • Regelwerk: Die Quellen reichen für eine sichere Antwort nicht aus.

Flüge und Quellen

Schweiz nach Österreich · CH-Ursprung · Eigengebrauch · Pflanzengesundheit
Abflugland
Schweiz
Ursprungsland der Ware
Schweiz
Zielland
Österreich

Handgepäck

Antwort

  • Zoll: Bedingt
    • Saatgut aus der Schweiz fällt bei der Einfuhr nach Österreich unter die genannte pflanzengesundheitliche Ausnahme. Diese Ausnahme umfasst keine automatische Zulassung verbotener Arten oder ungeklärter Ware aus einem Drittland.

Quellen

Aufgabegepäck

Antwort

  • Zoll: Bedingt
    • Saatgut aus der Schweiz fällt bei der Einfuhr nach Österreich unter die genannte pflanzengesundheitliche Ausnahme. Diese Ausnahme umfasst keine automatische Zulassung verbotener Arten oder ungeklärter Ware aus einem Drittland.

Quellen

Am Körper

Keine sichere Antwort

  • Regelwerk: Die Quellen reichen für eine sichere Antwort nicht aus.

Quellen

Quelle fehlt.

USA nach Deutschland · Samen einer verbotenen invasiven ArtHandgepäck: VerbotenAufgabegepäck: Verboten

Handgepäck

Antwort

  • Zoll: Verboten
    • Dieser Bereich gilt nur für fortpflanzungsfähige Samen einer nach der einschlägigen EU-Liste verbotenen invasiven gebietsfremden Art. Ein Pflanzengesundheitszeugnis hebt das Einfuhrverbot nicht auf.

Aufgabegepäck

Antwort

  • Zoll: Verboten
    • Dieser Bereich gilt nur für fortpflanzungsfähige Samen einer nach der einschlägigen EU-Liste verbotenen invasiven gebietsfremden Art. Ein Pflanzengesundheitszeugnis hebt das Einfuhrverbot nicht auf.

Am Körper

Keine sichere Antwort

  • Regelwerk: Die Quellen reichen für eine sichere Antwort nicht aus.

Flüge und Quellen

USA nach Deutschland · Samen einer verbotenen invasiven Art
Abflugland
Vereinigte Staaten
Ursprungsland der Ware
Vereinigte Staaten
Zielland
Deutschland

Handgepäck

Antwort

  • Zoll: Verboten
    • Dieser Bereich gilt nur für fortpflanzungsfähige Samen einer nach der einschlägigen EU-Liste verbotenen invasiven gebietsfremden Art. Ein Pflanzengesundheitszeugnis hebt das Einfuhrverbot nicht auf.

Quellen

Aufgabegepäck

Antwort

  • Zoll: Verboten
    • Dieser Bereich gilt nur für fortpflanzungsfähige Samen einer nach der einschlägigen EU-Liste verbotenen invasiven gebietsfremden Art. Ein Pflanzengesundheitszeugnis hebt das Einfuhrverbot nicht auf.

Quellen

Am Körper

Keine sichere Antwort

  • Regelwerk: Die Quellen reichen für eine sichere Antwort nicht aus.

Quellen

Quelle fehlt.

USA nach Österreich · Samen einer verbotenen invasiven ArtHandgepäck: VerbotenAufgabegepäck: Verboten

Handgepäck

Antwort

  • Zoll: Verboten
    • Dieser Bereich gilt nur für fortpflanzungsfähige Samen einer nach der einschlägigen EU-Liste verbotenen invasiven gebietsfremden Art. Ein Pflanzengesundheitszeugnis hebt das Einfuhrverbot nicht auf.

Aufgabegepäck

Antwort

  • Zoll: Verboten
    • Dieser Bereich gilt nur für fortpflanzungsfähige Samen einer nach der einschlägigen EU-Liste verbotenen invasiven gebietsfremden Art. Ein Pflanzengesundheitszeugnis hebt das Einfuhrverbot nicht auf.

Am Körper

Keine sichere Antwort

  • Regelwerk: Die Quellen reichen für eine sichere Antwort nicht aus.

Flüge und Quellen

USA nach Österreich · Samen einer verbotenen invasiven Art
Abflugland
Vereinigte Staaten
Ursprungsland der Ware
Vereinigte Staaten
Zielland
Österreich

Handgepäck

Antwort

  • Zoll: Verboten
    • Dieser Bereich gilt nur für fortpflanzungsfähige Samen einer nach der einschlägigen EU-Liste verbotenen invasiven gebietsfremden Art. Ein Pflanzengesundheitszeugnis hebt das Einfuhrverbot nicht auf.

Quellen

Aufgabegepäck

Antwort

  • Zoll: Verboten
    • Dieser Bereich gilt nur für fortpflanzungsfähige Samen einer nach der einschlägigen EU-Liste verbotenen invasiven gebietsfremden Art. Ein Pflanzengesundheitszeugnis hebt das Einfuhrverbot nicht auf.

Quellen

Am Körper

Keine sichere Antwort

  • Regelwerk: Die Quellen reichen für eine sichere Antwort nicht aus.

Quellen

Quelle fehlt.

Deutschland nach Schweiz · DE-Ursprung · invasive Art nach FrSVHandgepäck: VerbotenAufgabegepäck: Verboten

Handgepäck

Antwort

  • Zoll: Verboten
    • Dieser Bereich gilt für vermehrungsfähige Samen einer Art in Anhang 2.1 oder 2.2 der Freisetzungsverordnung. Die Einfuhr ist auch für private Zwecke verboten.

Aufgabegepäck

Antwort

  • Zoll: Verboten
    • Dieser Bereich gilt für vermehrungsfähige Samen einer Art in Anhang 2.1 oder 2.2 der Freisetzungsverordnung. Die Einfuhr ist auch für private Zwecke verboten.

Am Körper

Keine sichere Antwort

  • Regelwerk: Die Quellen reichen für eine sichere Antwort nicht aus.

Flüge und Quellen

Deutschland nach Schweiz · DE-Ursprung · invasive Art nach FrSV
Abflugland
Deutschland
Ursprungsland der Ware
Deutschland
Zielland
Schweiz

Handgepäck

Antwort

  • Zoll: Verboten
    • Dieser Bereich gilt für vermehrungsfähige Samen einer Art in Anhang 2.1 oder 2.2 der Freisetzungsverordnung. Die Einfuhr ist auch für private Zwecke verboten.

Quellen

Aufgabegepäck

Antwort

  • Zoll: Verboten
    • Dieser Bereich gilt für vermehrungsfähige Samen einer Art in Anhang 2.1 oder 2.2 der Freisetzungsverordnung. Die Einfuhr ist auch für private Zwecke verboten.

Quellen

Am Körper

Keine sichere Antwort

  • Regelwerk: Die Quellen reichen für eine sichere Antwort nicht aus.

Quellen

Quelle fehlt.

Deutschland nach Schweiz · DE-Ursprung · gebeiztes Saatgut · PflanzenschutzmittelHandgepäck: Mit BedingungenAufgabegepäck: Mit Bedingungen

Handgepäck

Antwort

  • Zoll: Bedingt
    • Prüfen Sie, ob das Pflanzenschutzmittel für den vorgesehenen Gebrauch in der Schweiz zugelassen ist. Für hier nicht bewilligte Mittel ist eine Bewilligung der Zulassungsstelle erforderlich; die dafür genannte Voraussetzung einer EU-Zulassung ist gesondert zu prüfen. Diese Einfuhrregel entscheidet nicht über die Gefahrgutklasse.

Aufgabegepäck

Antwort

  • Zoll: Bedingt
    • Prüfen Sie, ob das Pflanzenschutzmittel für den vorgesehenen Gebrauch in der Schweiz zugelassen ist. Für hier nicht bewilligte Mittel ist eine Bewilligung der Zulassungsstelle erforderlich; die dafür genannte Voraussetzung einer EU-Zulassung ist gesondert zu prüfen. Diese Einfuhrregel entscheidet nicht über die Gefahrgutklasse.

Am Körper

Keine sichere Antwort

  • Regelwerk: Die Quellen reichen für eine sichere Antwort nicht aus.

Flüge und Quellen

Deutschland nach Schweiz · DE-Ursprung · gebeiztes Saatgut · Pflanzenschutzmittel
Abflugland
Deutschland
Ursprungsland der Ware
Deutschland
Zielland
Schweiz

Handgepäck

Antwort

  • Zoll: Bedingt
    • Prüfen Sie, ob das Pflanzenschutzmittel für den vorgesehenen Gebrauch in der Schweiz zugelassen ist. Für hier nicht bewilligte Mittel ist eine Bewilligung der Zulassungsstelle erforderlich; die dafür genannte Voraussetzung einer EU-Zulassung ist gesondert zu prüfen. Diese Einfuhrregel entscheidet nicht über die Gefahrgutklasse.

Quellen

Aufgabegepäck

Antwort

  • Zoll: Bedingt
    • Prüfen Sie, ob das Pflanzenschutzmittel für den vorgesehenen Gebrauch in der Schweiz zugelassen ist. Für hier nicht bewilligte Mittel ist eine Bewilligung der Zulassungsstelle erforderlich; die dafür genannte Voraussetzung einer EU-Zulassung ist gesondert zu prüfen. Diese Einfuhrregel entscheidet nicht über die Gefahrgutklasse.

Quellen

Am Körper

Keine sichere Antwort

  • Regelwerk: Die Quellen reichen für eine sichere Antwort nicht aus.

Quellen

Quelle fehlt.

Deutschland nach Schweiz · DE-Ursprung · forstliches VermehrungsgutHandgepäck: Mit BedingungenAufgabegepäck: Mit Bedingungen

Handgepäck

Antwort

  • Zoll: Bedingt
    • Forstliches Vermehrungsgut, etwa für diesen Zweck bestimmte Baumsamen, benötigt eine Einfuhrbewilligung des BAFU. Die private Pflanzenpass-Ausnahme ersetzt diese Bewilligung nicht.

Aufgabegepäck

Antwort

  • Zoll: Bedingt
    • Forstliches Vermehrungsgut, etwa für diesen Zweck bestimmte Baumsamen, benötigt eine Einfuhrbewilligung des BAFU. Die private Pflanzenpass-Ausnahme ersetzt diese Bewilligung nicht.

Am Körper

Keine sichere Antwort

  • Regelwerk: Die Quellen reichen für eine sichere Antwort nicht aus.

Flüge und Quellen

Deutschland nach Schweiz · DE-Ursprung · forstliches Vermehrungsgut
Abflugland
Deutschland
Ursprungsland der Ware
Deutschland
Zielland
Schweiz

Handgepäck

Antwort

  • Zoll: Bedingt
    • Forstliches Vermehrungsgut, etwa für diesen Zweck bestimmte Baumsamen, benötigt eine Einfuhrbewilligung des BAFU. Die private Pflanzenpass-Ausnahme ersetzt diese Bewilligung nicht.

Quellen

Aufgabegepäck

Antwort

  • Zoll: Bedingt
    • Forstliches Vermehrungsgut, etwa für diesen Zweck bestimmte Baumsamen, benötigt eine Einfuhrbewilligung des BAFU. Die private Pflanzenpass-Ausnahme ersetzt diese Bewilligung nicht.

Quellen

Am Körper

Keine sichere Antwort

  • Regelwerk: Die Quellen reichen für eine sichere Antwort nicht aus.

Quellen

Quelle fehlt.

USA nach Deutschland · US-Ursprung · Anhang-B-Orchideensamen · nur ArtenschutzHandgepäck: Mit BedingungenAufgabegepäck: Mit Bedingungen

Handgepäck

Antwort

  • Zoll: Bedingt
    • Die vom BfN beschriebene artenschutzrechtliche Ausnahme umfasst Samen einschließlich Samenkapseln von Orchideen des Anhangs B. Prüfen Sie den wissenschaftlichen Artnamen und den Anhang. Die Ausnahme gilt nicht pauschal für alle Orchideen und befreit nicht vom Pflanzengesundheitszeugnis.

Aufgabegepäck

Antwort

  • Zoll: Bedingt
    • Die vom BfN beschriebene artenschutzrechtliche Ausnahme umfasst Samen einschließlich Samenkapseln von Orchideen des Anhangs B. Prüfen Sie den wissenschaftlichen Artnamen und den Anhang. Die Ausnahme gilt nicht pauschal für alle Orchideen und befreit nicht vom Pflanzengesundheitszeugnis.

Am Körper

Keine sichere Antwort

  • Regelwerk: Die Quellen reichen für eine sichere Antwort nicht aus.

Flüge und Quellen

USA nach Deutschland · US-Ursprung · Anhang-B-Orchideensamen · nur Artenschutz
Abflugland
Vereinigte Staaten
Ursprungsland der Ware
Vereinigte Staaten
Zielland
Deutschland

Handgepäck

Antwort

  • Zoll: Bedingt
    • Die vom BfN beschriebene artenschutzrechtliche Ausnahme umfasst Samen einschließlich Samenkapseln von Orchideen des Anhangs B. Prüfen Sie den wissenschaftlichen Artnamen und den Anhang. Die Ausnahme gilt nicht pauschal für alle Orchideen und befreit nicht vom Pflanzengesundheitszeugnis.

Quellen

Aufgabegepäck

Antwort

  • Zoll: Bedingt
    • Die vom BfN beschriebene artenschutzrechtliche Ausnahme umfasst Samen einschließlich Samenkapseln von Orchideen des Anhangs B. Prüfen Sie den wissenschaftlichen Artnamen und den Anhang. Die Ausnahme gilt nicht pauschal für alle Orchideen und befreit nicht vom Pflanzengesundheitszeugnis.

Quellen

Am Körper

Keine sichere Antwort

  • Regelwerk: Die Quellen reichen für eine sichere Antwort nicht aus.

Quellen

Quelle fehlt.

Was die Gepäckantwort abdeckt

Diese Seite behandelt trockene, lebende Samen zur Aussaat. Körner zum Essen, Vogelfutter, Erde und Dünger sind andere Produkte. Bei einem Aussaatset prüfen Sie jeden Bestandteil nach seiner tatsächlichen Zusammensetzung.

Die gelesenen Listen von Bundespolizei, BMI und BAZL enthalten keine namentliche Freigabe für Saatgut. Deshalb ist für gewöhnliche trockene Samentüten kein allgemeines Ja für Hand- oder Aufgabegepäck bestätigt. Klären Sie unbeschriftete, ungewöhnliche oder behandelte Produkte vor dem Flug mit der zuständigen Kontrolle und der ausführenden Fluggesellschaft. Auch eine bestandene Sicherheitskontrolle entscheidet nicht über die Einfuhr.

Gebeizte Samen und gefährliche Zusatzstoffe

Eine farbige Schutzschicht macht Samen nicht automatisch zu Gefahrgut. Entscheidend ist die Transportklassifikation des fertigen Produkts, einschließlich Behandlung und Verpackung. Bewahren Sie die Herstellerangaben auf. Wenn die Einstufung unklar ist, lassen Sie sie anhand der Produktbeschreibung und des Sicherheitsdatenblatts prüfen.

Die Grundregel der IATA-Tabelle 2.3.A, Ausgabe 2026 verbietet Gefahrgut im Passagiergepäck, soweit keine ausdrücklich genannte Ausnahme greift. BAZL nennt das Verbot gefährlicher chemischer Stoffe für beide Gepäckarten. Lufthansa verbietet unter anderem giftige Stoffe und Insektizide. Diese Lufthansa-Regel gilt für die ausführende Airline LH; bei Codeshare prüfen Sie die tatsächlich ausführende Airline.

Für die Einfuhr gebeizter Samen in die Schweiz kommt eine eigene Produktregel hinzu. Laut BLV muss das verwendete Pflanzenschutzmittel für den vorgesehenen Gebrauch zugelassen sein, oder die erforderliche Bewilligung der Zulassungsstelle vorliegen. Diese Prüfung ist unabhängig von der Gefahrgutklassifikation im Flugzeug.

Einfuhr nach Deutschland und Österreich

Lebende Samen zur Aussaat aus Ländern außerhalb des EU-Pflanzengesundheitsraums benötigen ein Pflanzengesundheitszeugnis. Die Schweiz und Liechtenstein gehören zu den hier gleichgestellten Gebieten. Das JKI für Privatpersonen erklärt die Beschaffung beim Pflanzenschutzdienst des Exportlandes und die fehlende allgemeine Ausnahme für kleine Mengen. Die JKI-Dokumentation zu Anhang XI der EU-Verordnung schließt lebende Pflanzensamen auch über Teil B ein. Die Ausnahme bestimmter Früchte befreit separat mitgeführte Aussaatsamen nicht.

Für Österreich nennt das BMF bei kontrollpflichtiger Ware eine Anmeldung über TRACES NT spätestens einen Werktag vor Ankunft sowie den roten Zollkanal. Die Einfuhrkontrolle ist in Österreich in Wien, Graz oder Linz möglich. Salzburg, Innsbruck und Klagenfurt sind für eine solche kontrollpflichtige Einfuhr nicht zugelassen. Der BAES-Pflanzenschutzdienst stellt klar, dass auch Privatpersonen die übrigen Einfuhranforderungen erfüllen müssen. Bei einer Anschlussverbindung zählt die erste zugelassene Eintrittsstelle in die EU.

Für ausschließlich privaten Gebrauch gilt bei innergemeinschaftlichem Verbringen eine Pflanzenpass-Ausnahme. Schutzgebiete und besondere Arten können zusätzliche Vorgaben haben. JKI behandelt die Schweiz und Liechtenstein pflanzengesundheitlich wie EU-Mitgliedstaaten. Gebiete wie die Kanarischen Inseln haben einen anderen Status. Prüfen Sie deshalb das konkrete Gebiet statt allein den Staat auf dem Ticket.

Einfuhr in die Schweiz

Das BLW unterscheidet die Herkunft und den Zweck der Waren. Bei privatem Eigengebrauch im persönlichen Reisegepäck aus der EU, der Schweiz oder Liechtenstein ist kein Pflanzenpass nötig. Für forstliches Vermehrungsgut, etwa entsprechende Baumsamen, bleibt eine Bewilligung des BAFU erforderlich.

Saatgut aus anderen Ländern benötigt ein Pflanzengesundheitszeugnis und die vorgeschriebene Kontrolle. Informieren Sie den Eidgenössischen Pflanzenschutzdienst EPSD frühzeitig über Flug, Datum und Ankunftszeit. Gehen Sie nach der Ankunft durch den roten Zollkanal. Bei einer Einreise über die EU erfolgt die pflanzengesundheitliche Kontrolle an der ersten EU-Eintrittsstelle. Gewöhnliche Zollpflichten müssen Sie zusätzlich erfüllen.

Pflanzenart, invasive Arten und CITES

Notieren Sie den wissenschaftlichen Artnamen. Eine erlaubte Herkunft oder ein Zeugnis hebt ein Verbot für eine bestimmte Art nicht auf. Das österreichische BMF beschreibt das EU-Einfuhrverbot für gelistete invasive Arten einschließlich fortpflanzungsfähiger Samen. In der Schweiz untersagt BAFU die Einfuhr von Arten in den Anhängen 2.1 und 2.2 der Freisetzungsverordnung; vermehrungsfähiges Material gehört zur Prüfung.

Bei CITES entscheiden Art, Anhang und die Anmerkung zur jeweiligen Listung. Das BfN nennt ausdrücklich eine Ausnahme für Samen einschließlich Samenkapseln von Orchideen des Anhangs B. Übertragen Sie diese Ausnahme nicht auf alle Orchideen oder andere geschützte Pflanzen. Das Pflanzengesundheitszeugnis wird davon unabhängig beurteilt.

Herkunft und Zwischenlandungen festhalten

Schreiben Sie den Warenursprung getrennt vom Abflugland, Ziel und tatsächlichen Transitweg auf. In Deutschland gekaufte, ursprünglich aus einem Drittland stammende Samen werden durch den Abflugort allein nicht zu Waren mit deutscher Herkunft. Bei bereits ordnungsgemäß eingeführter Ware bewahren Sie die verfügbaren Einfuhrnachweise auf.

Eine reine Umsteigeverbindung ist nicht in jedem Fall eine Einfuhr. Das BLV zum Schweizer Transit unterscheidet den Aufenthalt im Transitbereich ohne Zollgrenzübertritt von der Durchfuhr über eine Zollgrenze. Erforderliche CITES-Dokumente für den Weg vom Herkunfts- zum Zielland müssen die Sendung auch während des Schweizer Transits im Original begleiten. Prüfen Sie separat, ob Sie Gepäck abholen, eine Zollgrenze überschreiten oder erneut kontrolliert werden.

Für Pflanzensamen wird hier kein Lebensmittel-Gewichtslimit als Einfuhrbefreiung verwendet. Wenn Art, Behandlung oder Einfuhrdokumente ungeklärt bleiben, beschaffen Sie das Saatgut am Zielort.

Austausch, Geschenk und Gartenfund

Haben Sie Saatgut aus einem Tausch erhalten, bitten Sie die abgebende Person um die verfügbaren Angaben zu Art, Sorte und Herkunft. Klären Sie fehlende Beschreibungen vor dem Packen. Ordnen Sie kleine Samentüten in einer größeren Hülle so, dass Sie die einzelnen Sorten leicht zählen können. Mischen Sie verschiedene Pflanzenarten nicht in einer Tüte.

Bewahren Sie bei einem Geschenk auch die Anbauanleitung für den Empfänger auf. Prüfen Sie vor der Rückreise die Unterlagen neuer Käufe erneut. Samen aus einem Garten können anders dokumentiert sein als eine fabrikmäßig abgepackte Samentüte. Eine ähnliche Verpackung ersetzt die Prüfung der konkreten Pflanze und Ihrer Einfuhrstrecke nicht.

Saatgut erkennbar verpacken

  1. Bewahren Sie Art, Sorte und Warenursprung auf jeder geschlossenen Tüte auf. Legen Sie die Tüten in einen festen Umschlag und mischen Sie verschiedene Arten nicht.

  2. Lesen Sie Etikett und Sicherheitsdatenblatt bei gebeiztem Saatgut. Packen Sie Erde, Dünger und Flüssigkeiten getrennt.

  3. Organisieren Sie erforderliche Zeugnisse und Einfuhrkontrollen vor der Reise. Tragen Sie Dokumente griffbereit und prüfen Sie neue Käufe vor dem Rückflug.

Häufige Fragen

Sind kleine Samentüten oder Geschenke von der Einfuhrkontrolle befreit?

Für lebende Samen zur Aussaat aus einem Drittland gibt es keine allgemeine Befreiung für kleine Mengen. Auch ein Geschenk kann ein Pflanzengesundheitszeugnis und eine Einfuhrkontrolle benötigen.

Genügt die Originalverpackung als Pflanzengesundheitszeugnis?

Nein. Die Tüte hilft, Art, Sorte, Behandlung und Herkunft zu erkennen. Ein erforderliches Zeugnis stellt der Pflanzenschutzdienst des Exportlandes aus.

Ist gebeiztes Saatgut automatisch im Flugzeug verboten?

Nein. Entscheidend ist die Einstufung des fertigen Produkts. Fragen Sie den Hersteller nach der Transportklassifikation und prüfen Sie diese mit der ausführenden Fluggesellschaft. Als gefährlicher giftiger Stoff eingestufte Produkte sind im Passagiergepäck nicht zugelassen, sofern keine passende Ausnahme greift.

Darf ich Samen innerhalb der EU oder in die Schweiz mitnehmen?

Prüfen Sie Art und eventuelle Sondergebiete. Für den privaten Eigengebrauch im persönlichen Reisegepäck aus der EU, der Schweiz oder Liechtenstein nennt das BLW eine Ausnahme vom Pflanzenpass. Forstliches Vermehrungsgut und verbotene Arten müssen Sie gesondert prüfen.

Was muss ich bei einer Zwischenlandung beachten?

Prüfen Sie die Regeln aller tatsächlich berührten Einfuhr- und Kontrollstellen. Bei der Einfuhr in die EU zählt die erste zugelassene Eintrittsstelle. Schreiben Sie den Warenursprung getrennt vom Abflug- und Transitland auf.

Prüfdatum der Quellen

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