Batterien und Stromversorgung
Darf eine Powerbank mit ins Flugzeug?
Nehmen Sie Ihre Powerbank in die Kabine, einzeln gegen Kurzschluss geschützt. Die ICAO-Grundregel begrenzt die Zahl auf zwei pro Person. Bis 100 Wh gilt die Grundgrenze; über 100 bis 160 Wh ist eine vorherige Zustimmung der Airline nötig. Prüfen Sie strengere Linienregeln. Im Aufgabegepäck ist die Powerbank verboten.
Handgepäck
Mit Bedingungen
Bedingt erlaubt: höchstens zwei insgesamt, einzeln geschützt. Wh und Zustimmung prüfen. LH, Austrian und SWISS verbieten das obere Gepäckfach sowie Laden und Nutzung, außer mit zugelassenen medizinischen Geräten. Bei genau 100 Wh LH/Austrian vorher fragen.
Aufgabegepäck
Verboten
Verboten. Nehmen Sie die Powerbank auch aus einer Tasche, die erst am Gate in den Frachtraum kommt.
Besondere Regeln nach Land, Flughafen, Airline und Ausführung
Was gilt für Ihren Flug?
Wählen Sie Land, Flughafen und Airline und suchen Sie nach Ihrer Ausführung. Bei einer erneuten Kontrolle nach dem Umstieg prüfen Sie auch den dortigen Flughafen.
12 passende Kombinationen · 9 Antworten
Mit Bedingungen
Verboten
Nicht geklärt · Mit Bedingungen
Allgemeine Regeln stehen neben den Regeln der Airline und des Flughafens.
Deutschland · ICAO-Grundlage, Airline zusätzlich fragenHandgepäck: Mit BedingungenAufgabegepäck: Verboten
Handgepäck
Antwort
- Gefahrgut: Bedingt
- Der Batterietyp muss UN 38.3 entsprechen. Verwenden Sie die Energieangabe des konkreten Modells.
- Dies ist die internationale ICAO-Grundlage für einen Abflug in Deutschland. Eine aktuelle nationale Powerbank-Sonderregel wurde nicht bestätigt; Betreiberbedingungen zusätzlich prüfen.
- Prüfen Sie die Vorschrift des ausführenden Betreibers; IATA veröffentlicht für Powerbanks über 100 Wh eine strengere Tabelle. Eine ICAO-Ausnahme ersetzt keine Transportgenehmigung.
- Die Powerbank an Bord nicht aufladen. ICAO rät davon ab, andere Geräte damit zu laden.
- Höchstens zwei Powerbanks insgesamt pro Person, unabhängig von Wh, weiteren Ersatzbatterien und der Zahl der Taschen.
- Nur Lithium-Ionen-Powerbanks für den persönlichen Gebrauch; bis einschließlich 100 Wh je Powerbank. Über 100 bis einschließlich 160 Wh nur mit vorheriger Genehmigung des ausführenden Betreibers. Über 160 Wh im Passagiergepäck verboten.
- Jede Powerbank einzeln vor Kurzschluss schützen, etwa im Schutzbeutel oder mit isolierten freiliegenden Kontakten; vor Beschädigung schützen.
Aufgabegepäck
Antwort
- Gefahrgut: Verboten
- Powerbanks dürfen nicht im aufgegebenen Gepäck einschließlich einer am Gate aufgegebenen Tasche befördert werden. Nehmen Sie sie vorher heraus und behalten Sie sie in der Kabine.
Am Körper
Keine sichere Antwort
- Regelwerk: Die Quellen reichen für eine sichere Antwort nicht aus.
Flüge und Quellen
Deutschland · ICAO-Grundlage, Airline zusätzlich fragen
- Abflugland
- Deutschland
Handgepäck
Antwort
- Gefahrgut: Bedingt
- Der Batterietyp muss UN 38.3 entsprechen. Verwenden Sie die Energieangabe des konkreten Modells.
- Dies ist die internationale ICAO-Grundlage für einen Abflug in Deutschland. Eine aktuelle nationale Powerbank-Sonderregel wurde nicht bestätigt; Betreiberbedingungen zusätzlich prüfen.
- Prüfen Sie die Vorschrift des ausführenden Betreibers; IATA veröffentlicht für Powerbanks über 100 Wh eine strengere Tabelle. Eine ICAO-Ausnahme ersetzt keine Transportgenehmigung.
- Die Powerbank an Bord nicht aufladen. ICAO rät davon ab, andere Geräte damit zu laden.
- Höchstens zwei Powerbanks insgesamt pro Person, unabhängig von Wh, weiteren Ersatzbatterien und der Zahl der Taschen.
- Nur Lithium-Ionen-Powerbanks für den persönlichen Gebrauch; bis einschließlich 100 Wh je Powerbank. Über 100 bis einschließlich 160 Wh nur mit vorheriger Genehmigung des ausführenden Betreibers. Über 160 Wh im Passagiergepäck verboten.
- Jede Powerbank einzeln vor Kurzschluss schützen, etwa im Schutzbeutel oder mit isolierten freiliegenden Kontakten; vor Beschädigung schützen.
Quellen
Aufgabegepäck
Antwort
- Gefahrgut: Verboten
- Powerbanks dürfen nicht im aufgegebenen Gepäck einschließlich einer am Gate aufgegebenen Tasche befördert werden. Nehmen Sie sie vorher heraus und behalten Sie sie in der Kabine.
Quellen
Am Körper
Keine sichere Antwort
- Regelwerk: Die Quellen reichen für eine sichere Antwort nicht aus.
Quellen
Quelle fehlt.
Deutschland · ausgeführt von Lufthansa · gleiche Bedingungen für 2 KombinationenHandgepäck: Mit BedingungenAufgabegepäck: Verboten
Handgepäck
Antwort
- Gefahrgut: Bedingt
- Der Batterietyp muss UN 38.3 entsprechen. Verwenden Sie die Energieangabe des konkreten Modells.
- Dies ist die internationale ICAO-Grundlage für einen Abflug in Deutschland. Eine aktuelle nationale Powerbank-Sonderregel wurde nicht bestätigt; Betreiberbedingungen zusätzlich prüfen.
- Prüfen Sie die Vorschrift des ausführenden Betreibers; IATA veröffentlicht für Powerbanks über 100 Wh eine strengere Tabelle. Eine ICAO-Ausnahme ersetzt keine Transportgenehmigung.
- Die Powerbank an Bord nicht aufladen. ICAO rät davon ab, andere Geräte damit zu laden.
- Höchstens zwei Powerbanks insgesamt pro Person, unabhängig von Wh, weiteren Ersatzbatterien und der Zahl der Taschen.
- Nur Lithium-Ionen-Powerbanks für den persönlichen Gebrauch; bis einschließlich 100 Wh je Powerbank. Über 100 bis einschließlich 160 Wh nur mit vorheriger Genehmigung des ausführenden Betreibers. Über 160 Wh im Passagiergepäck verboten.
- Jede Powerbank einzeln vor Kurzschluss schützen, etwa im Schutzbeutel oder mit isolierten freiliegenden Kontakten; vor Beschädigung schützen.
- Genehmigung der Fluggesellschaft: Bedingt
- Bei genau 100 Wh vorher nachfragen: Das Genehmigungssymbol nennt ab 100 Wh, der ausführliche Hinweis dagegen über 100 Wh. Bei über 100 bis 160 Wh vorab die Transportgenehmigung einholen.
- Der Batterietyp muss UN 38.3 entsprechen. Verwenden Sie die Energieangabe des konkreten Modells.
- Prüfen Sie die Vorschrift des ausführenden Betreibers; IATA veröffentlicht für Powerbanks über 100 Wh eine strengere Tabelle. Eine ICAO-Ausnahme ersetzt keine Transportgenehmigung.
- An Bord weder die Powerbank aufladen noch Geräte damit laden. Die Nutzung mit zugelassenen medizinischen Geräten ist als Ausnahme genannt und vorher mit dem Betreiber abzustimmen.
- Höchstens zwei Powerbanks insgesamt pro Person, unabhängig von Wh, weiteren Ersatzbatterien und der Zahl der Taschen.
- Keine beschädigte, defekte oder aus Sicherheitsgründen zurückgerufene Powerbank mitnehmen.
- Nur Lithium-Ionen-Powerbanks für den persönlichen Gebrauch; bis einschließlich 100 Wh je Powerbank. Über 100 bis einschließlich 160 Wh nur mit vorheriger Genehmigung des ausführenden Betreibers. Über 160 Wh im Passagiergepäck verboten.
- Jede Powerbank einzeln vor Kurzschluss schützen, etwa im Schutzbeutel oder mit isolierten freiliegenden Kontakten; vor Beschädigung schützen.
- Nicht im Gepäckfach über den Sitzen verstauen. Unter dem Vordersitz, in dessen Sitztasche oder am Körper griffbereit aufbewahren.
Aufgabegepäck
Antwort
- Gefahrgut: Verboten
- Powerbanks dürfen nicht im aufgegebenen Gepäck einschließlich einer am Gate aufgegebenen Tasche befördert werden. Nehmen Sie sie vorher heraus und behalten Sie sie in der Kabine.
- Genehmigung der Fluggesellschaft: Verboten
- Powerbanks dürfen nicht im aufgegebenen Gepäck einschließlich einer am Gate aufgegebenen Tasche befördert werden. Nehmen Sie sie vorher heraus und behalten Sie sie in der Kabine.
Am Körper
Antwort
- Genehmigung der Fluggesellschaft: Bedingt
- Bei genau 100 Wh vorher nachfragen: Das Genehmigungssymbol nennt ab 100 Wh, der ausführliche Hinweis dagegen über 100 Wh. Bei über 100 bis 160 Wh vorab die Transportgenehmigung einholen.
- Der Batterietyp muss UN 38.3 entsprechen. Verwenden Sie die Energieangabe des konkreten Modells.
- Prüfen Sie die Vorschrift des ausführenden Betreibers; IATA veröffentlicht für Powerbanks über 100 Wh eine strengere Tabelle. Eine ICAO-Ausnahme ersetzt keine Transportgenehmigung.
- An Bord weder die Powerbank aufladen noch Geräte damit laden. Die Nutzung mit zugelassenen medizinischen Geräten ist als Ausnahme genannt und vorher mit dem Betreiber abzustimmen.
- Höchstens zwei Powerbanks insgesamt pro Person, unabhängig von Wh, weiteren Ersatzbatterien und der Zahl der Taschen.
- Keine beschädigte, defekte oder aus Sicherheitsgründen zurückgerufene Powerbank mitnehmen.
- Nur Lithium-Ionen-Powerbanks für den persönlichen Gebrauch; bis einschließlich 100 Wh je Powerbank. Über 100 bis einschließlich 160 Wh nur mit vorheriger Genehmigung des ausführenden Betreibers. Über 160 Wh im Passagiergepäck verboten.
- Jede Powerbank einzeln vor Kurzschluss schützen, etwa im Schutzbeutel oder mit isolierten freiliegenden Kontakten; vor Beschädigung schützen.
- Nicht im Gepäckfach über den Sitzen verstauen. Unter dem Vordersitz, in dessen Sitztasche oder am Körper griffbereit aufbewahren.
Flüge und Quellen
Deutschland · ausgeführt von Lufthansa
- Abflugland
- Deutschland
- Fluggesellschaft
- Lufthansa
Handgepäck
Antwort
- Gefahrgut: Bedingt
- Der Batterietyp muss UN 38.3 entsprechen. Verwenden Sie die Energieangabe des konkreten Modells.
- Dies ist die internationale ICAO-Grundlage für einen Abflug in Deutschland. Eine aktuelle nationale Powerbank-Sonderregel wurde nicht bestätigt; Betreiberbedingungen zusätzlich prüfen.
- Prüfen Sie die Vorschrift des ausführenden Betreibers; IATA veröffentlicht für Powerbanks über 100 Wh eine strengere Tabelle. Eine ICAO-Ausnahme ersetzt keine Transportgenehmigung.
- Die Powerbank an Bord nicht aufladen. ICAO rät davon ab, andere Geräte damit zu laden.
- Höchstens zwei Powerbanks insgesamt pro Person, unabhängig von Wh, weiteren Ersatzbatterien und der Zahl der Taschen.
- Nur Lithium-Ionen-Powerbanks für den persönlichen Gebrauch; bis einschließlich 100 Wh je Powerbank. Über 100 bis einschließlich 160 Wh nur mit vorheriger Genehmigung des ausführenden Betreibers. Über 160 Wh im Passagiergepäck verboten.
- Jede Powerbank einzeln vor Kurzschluss schützen, etwa im Schutzbeutel oder mit isolierten freiliegenden Kontakten; vor Beschädigung schützen.
- Genehmigung der Fluggesellschaft: Bedingt
- Bei genau 100 Wh vorher nachfragen: Das Genehmigungssymbol nennt ab 100 Wh, der ausführliche Hinweis dagegen über 100 Wh. Bei über 100 bis 160 Wh vorab die Transportgenehmigung einholen.
- Der Batterietyp muss UN 38.3 entsprechen. Verwenden Sie die Energieangabe des konkreten Modells.
- Prüfen Sie die Vorschrift des ausführenden Betreibers; IATA veröffentlicht für Powerbanks über 100 Wh eine strengere Tabelle. Eine ICAO-Ausnahme ersetzt keine Transportgenehmigung.
- An Bord weder die Powerbank aufladen noch Geräte damit laden. Die Nutzung mit zugelassenen medizinischen Geräten ist als Ausnahme genannt und vorher mit dem Betreiber abzustimmen.
- Höchstens zwei Powerbanks insgesamt pro Person, unabhängig von Wh, weiteren Ersatzbatterien und der Zahl der Taschen.
- Keine beschädigte, defekte oder aus Sicherheitsgründen zurückgerufene Powerbank mitnehmen.
- Nur Lithium-Ionen-Powerbanks für den persönlichen Gebrauch; bis einschließlich 100 Wh je Powerbank. Über 100 bis einschließlich 160 Wh nur mit vorheriger Genehmigung des ausführenden Betreibers. Über 160 Wh im Passagiergepäck verboten.
- Jede Powerbank einzeln vor Kurzschluss schützen, etwa im Schutzbeutel oder mit isolierten freiliegenden Kontakten; vor Beschädigung schützen.
- Nicht im Gepäckfach über den Sitzen verstauen. Unter dem Vordersitz, in dessen Sitztasche oder am Körper griffbereit aufbewahren.
Quellen
Aufgabegepäck
Antwort
- Gefahrgut: Verboten
- Powerbanks dürfen nicht im aufgegebenen Gepäck einschließlich einer am Gate aufgegebenen Tasche befördert werden. Nehmen Sie sie vorher heraus und behalten Sie sie in der Kabine.
- Genehmigung der Fluggesellschaft: Verboten
- Powerbanks dürfen nicht im aufgegebenen Gepäck einschließlich einer am Gate aufgegebenen Tasche befördert werden. Nehmen Sie sie vorher heraus und behalten Sie sie in der Kabine.
Quellen
Am Körper
Antwort
- Genehmigung der Fluggesellschaft: Bedingt
- Bei genau 100 Wh vorher nachfragen: Das Genehmigungssymbol nennt ab 100 Wh, der ausführliche Hinweis dagegen über 100 Wh. Bei über 100 bis 160 Wh vorab die Transportgenehmigung einholen.
- Der Batterietyp muss UN 38.3 entsprechen. Verwenden Sie die Energieangabe des konkreten Modells.
- Prüfen Sie die Vorschrift des ausführenden Betreibers; IATA veröffentlicht für Powerbanks über 100 Wh eine strengere Tabelle. Eine ICAO-Ausnahme ersetzt keine Transportgenehmigung.
- An Bord weder die Powerbank aufladen noch Geräte damit laden. Die Nutzung mit zugelassenen medizinischen Geräten ist als Ausnahme genannt und vorher mit dem Betreiber abzustimmen.
- Höchstens zwei Powerbanks insgesamt pro Person, unabhängig von Wh, weiteren Ersatzbatterien und der Zahl der Taschen.
- Keine beschädigte, defekte oder aus Sicherheitsgründen zurückgerufene Powerbank mitnehmen.
- Nur Lithium-Ionen-Powerbanks für den persönlichen Gebrauch; bis einschließlich 100 Wh je Powerbank. Über 100 bis einschließlich 160 Wh nur mit vorheriger Genehmigung des ausführenden Betreibers. Über 160 Wh im Passagiergepäck verboten.
- Jede Powerbank einzeln vor Kurzschluss schützen, etwa im Schutzbeutel oder mit isolierten freiliegenden Kontakten; vor Beschädigung schützen.
- Nicht im Gepäckfach über den Sitzen verstauen. Unter dem Vordersitz, in dessen Sitztasche oder am Körper griffbereit aufbewahren.
Quellen
Deutschland · ausgeführt von Austrian Airlines
- Abflugland
- Deutschland
- Fluggesellschaft
- Austrian Airlines
Handgepäck
Antwort
- Gefahrgut: Bedingt
- Der Batterietyp muss UN 38.3 entsprechen. Verwenden Sie die Energieangabe des konkreten Modells.
- Dies ist die internationale ICAO-Grundlage für einen Abflug in Deutschland. Eine aktuelle nationale Powerbank-Sonderregel wurde nicht bestätigt; Betreiberbedingungen zusätzlich prüfen.
- Prüfen Sie die Vorschrift des ausführenden Betreibers; IATA veröffentlicht für Powerbanks über 100 Wh eine strengere Tabelle. Eine ICAO-Ausnahme ersetzt keine Transportgenehmigung.
- Die Powerbank an Bord nicht aufladen. ICAO rät davon ab, andere Geräte damit zu laden.
- Höchstens zwei Powerbanks insgesamt pro Person, unabhängig von Wh, weiteren Ersatzbatterien und der Zahl der Taschen.
- Nur Lithium-Ionen-Powerbanks für den persönlichen Gebrauch; bis einschließlich 100 Wh je Powerbank. Über 100 bis einschließlich 160 Wh nur mit vorheriger Genehmigung des ausführenden Betreibers. Über 160 Wh im Passagiergepäck verboten.
- Jede Powerbank einzeln vor Kurzschluss schützen, etwa im Schutzbeutel oder mit isolierten freiliegenden Kontakten; vor Beschädigung schützen.
- Genehmigung der Fluggesellschaft: Bedingt
- Bei genau 100 Wh vorher nachfragen: Das Genehmigungssymbol nennt ab 100 Wh, der ausführliche Hinweis dagegen über 100 Wh. Bei über 100 bis 160 Wh vorab die Transportgenehmigung einholen.
- Der Batterietyp muss UN 38.3 entsprechen. Verwenden Sie die Energieangabe des konkreten Modells.
- Prüfen Sie die Vorschrift des ausführenden Betreibers; IATA veröffentlicht für Powerbanks über 100 Wh eine strengere Tabelle. Eine ICAO-Ausnahme ersetzt keine Transportgenehmigung.
- An Bord weder die Powerbank aufladen noch Geräte damit laden. Die Nutzung mit zugelassenen medizinischen Geräten ist als Ausnahme genannt und vorher mit dem Betreiber abzustimmen.
- Höchstens zwei Powerbanks insgesamt pro Person, unabhängig von Wh, weiteren Ersatzbatterien und der Zahl der Taschen.
- Keine beschädigte, defekte oder aus Sicherheitsgründen zurückgerufene Powerbank mitnehmen.
- Nur Lithium-Ionen-Powerbanks für den persönlichen Gebrauch; bis einschließlich 100 Wh je Powerbank. Über 100 bis einschließlich 160 Wh nur mit vorheriger Genehmigung des ausführenden Betreibers. Über 160 Wh im Passagiergepäck verboten.
- Jede Powerbank einzeln vor Kurzschluss schützen, etwa im Schutzbeutel oder mit isolierten freiliegenden Kontakten; vor Beschädigung schützen.
- Nicht im Gepäckfach über den Sitzen verstauen. Unter dem Vordersitz, in dessen Sitztasche oder am Körper griffbereit aufbewahren.
Quellen
Aufgabegepäck
Antwort
- Gefahrgut: Verboten
- Powerbanks dürfen nicht im aufgegebenen Gepäck einschließlich einer am Gate aufgegebenen Tasche befördert werden. Nehmen Sie sie vorher heraus und behalten Sie sie in der Kabine.
- Genehmigung der Fluggesellschaft: Verboten
- Powerbanks dürfen nicht im aufgegebenen Gepäck einschließlich einer am Gate aufgegebenen Tasche befördert werden. Nehmen Sie sie vorher heraus und behalten Sie sie in der Kabine.
Quellen
Am Körper
Antwort
- Genehmigung der Fluggesellschaft: Bedingt
- Bei genau 100 Wh vorher nachfragen: Das Genehmigungssymbol nennt ab 100 Wh, der ausführliche Hinweis dagegen über 100 Wh. Bei über 100 bis 160 Wh vorab die Transportgenehmigung einholen.
- Der Batterietyp muss UN 38.3 entsprechen. Verwenden Sie die Energieangabe des konkreten Modells.
- Prüfen Sie die Vorschrift des ausführenden Betreibers; IATA veröffentlicht für Powerbanks über 100 Wh eine strengere Tabelle. Eine ICAO-Ausnahme ersetzt keine Transportgenehmigung.
- An Bord weder die Powerbank aufladen noch Geräte damit laden. Die Nutzung mit zugelassenen medizinischen Geräten ist als Ausnahme genannt und vorher mit dem Betreiber abzustimmen.
- Höchstens zwei Powerbanks insgesamt pro Person, unabhängig von Wh, weiteren Ersatzbatterien und der Zahl der Taschen.
- Keine beschädigte, defekte oder aus Sicherheitsgründen zurückgerufene Powerbank mitnehmen.
- Nur Lithium-Ionen-Powerbanks für den persönlichen Gebrauch; bis einschließlich 100 Wh je Powerbank. Über 100 bis einschließlich 160 Wh nur mit vorheriger Genehmigung des ausführenden Betreibers. Über 160 Wh im Passagiergepäck verboten.
- Jede Powerbank einzeln vor Kurzschluss schützen, etwa im Schutzbeutel oder mit isolierten freiliegenden Kontakten; vor Beschädigung schützen.
- Nicht im Gepäckfach über den Sitzen verstauen. Unter dem Vordersitz, in dessen Sitztasche oder am Körper griffbereit aufbewahren.
Quellen
Deutschland · ausgeführt von SWISSHandgepäck: Mit BedingungenAufgabegepäck: Verboten
Handgepäck
Antwort
- Gefahrgut: Bedingt
- Der Batterietyp muss UN 38.3 entsprechen. Verwenden Sie die Energieangabe des konkreten Modells.
- Dies ist die internationale ICAO-Grundlage für einen Abflug in Deutschland. Eine aktuelle nationale Powerbank-Sonderregel wurde nicht bestätigt; Betreiberbedingungen zusätzlich prüfen.
- Prüfen Sie die Vorschrift des ausführenden Betreibers; IATA veröffentlicht für Powerbanks über 100 Wh eine strengere Tabelle. Eine ICAO-Ausnahme ersetzt keine Transportgenehmigung.
- Die Powerbank an Bord nicht aufladen. ICAO rät davon ab, andere Geräte damit zu laden.
- Höchstens zwei Powerbanks insgesamt pro Person, unabhängig von Wh, weiteren Ersatzbatterien und der Zahl der Taschen.
- Nur Lithium-Ionen-Powerbanks für den persönlichen Gebrauch; bis einschließlich 100 Wh je Powerbank. Über 100 bis einschließlich 160 Wh nur mit vorheriger Genehmigung des ausführenden Betreibers. Über 160 Wh im Passagiergepäck verboten.
- Jede Powerbank einzeln vor Kurzschluss schützen, etwa im Schutzbeutel oder mit isolierten freiliegenden Kontakten; vor Beschädigung schützen.
- Genehmigung der Fluggesellschaft: Bedingt
- Der Batterietyp muss UN 38.3 entsprechen. Verwenden Sie die Energieangabe des konkreten Modells.
- Die Seite nennt bis 100 Wh als Grundgrenze und über 100 bis 160 Wh als genehmigungspflichtige Ausnahme. Bestätigen Sie diese Ausnahme für das konkrete Modell und den Flug.
- Prüfen Sie die Vorschrift des ausführenden Betreibers; IATA veröffentlicht für Powerbanks über 100 Wh eine strengere Tabelle. Eine ICAO-Ausnahme ersetzt keine Transportgenehmigung.
- An Bord weder die Powerbank aufladen noch Geräte damit laden. Die Nutzung mit zugelassenen medizinischen Geräten ist als Ausnahme genannt und vorher mit dem Betreiber abzustimmen.
- Höchstens zwei Powerbanks insgesamt pro Person, unabhängig von Wh, weiteren Ersatzbatterien und der Zahl der Taschen.
- Keine beschädigte, defekte oder aus Sicherheitsgründen zurückgerufene Powerbank mitnehmen.
- Nur Lithium-Ionen-Powerbanks für den persönlichen Gebrauch; bis einschließlich 100 Wh je Powerbank. Über 100 bis einschließlich 160 Wh nur mit vorheriger Genehmigung des ausführenden Betreibers. Über 160 Wh im Passagiergepäck verboten.
- Jede Powerbank einzeln vor Kurzschluss schützen, etwa im Schutzbeutel oder mit isolierten freiliegenden Kontakten; vor Beschädigung schützen.
- Nicht im Gepäckfach über den Sitzen verstauen. Unter dem Vordersitz, in dessen Sitztasche oder am Körper griffbereit aufbewahren.
Aufgabegepäck
Antwort
- Gefahrgut: Verboten
- Powerbanks dürfen nicht im aufgegebenen Gepäck einschließlich einer am Gate aufgegebenen Tasche befördert werden. Nehmen Sie sie vorher heraus und behalten Sie sie in der Kabine.
- Genehmigung der Fluggesellschaft: Verboten
- Powerbanks dürfen nicht im aufgegebenen Gepäck einschließlich einer am Gate aufgegebenen Tasche befördert werden. Nehmen Sie sie vorher heraus und behalten Sie sie in der Kabine.
Am Körper
Antwort
- Genehmigung der Fluggesellschaft: Bedingt
- Der Batterietyp muss UN 38.3 entsprechen. Verwenden Sie die Energieangabe des konkreten Modells.
- Die Seite nennt bis 100 Wh als Grundgrenze und über 100 bis 160 Wh als genehmigungspflichtige Ausnahme. Bestätigen Sie diese Ausnahme für das konkrete Modell und den Flug.
- Prüfen Sie die Vorschrift des ausführenden Betreibers; IATA veröffentlicht für Powerbanks über 100 Wh eine strengere Tabelle. Eine ICAO-Ausnahme ersetzt keine Transportgenehmigung.
- An Bord weder die Powerbank aufladen noch Geräte damit laden. Die Nutzung mit zugelassenen medizinischen Geräten ist als Ausnahme genannt und vorher mit dem Betreiber abzustimmen.
- Höchstens zwei Powerbanks insgesamt pro Person, unabhängig von Wh, weiteren Ersatzbatterien und der Zahl der Taschen.
- Keine beschädigte, defekte oder aus Sicherheitsgründen zurückgerufene Powerbank mitnehmen.
- Nur Lithium-Ionen-Powerbanks für den persönlichen Gebrauch; bis einschließlich 100 Wh je Powerbank. Über 100 bis einschließlich 160 Wh nur mit vorheriger Genehmigung des ausführenden Betreibers. Über 160 Wh im Passagiergepäck verboten.
- Jede Powerbank einzeln vor Kurzschluss schützen, etwa im Schutzbeutel oder mit isolierten freiliegenden Kontakten; vor Beschädigung schützen.
- Nicht im Gepäckfach über den Sitzen verstauen. Unter dem Vordersitz, in dessen Sitztasche oder am Körper griffbereit aufbewahren.
Flüge und Quellen
Deutschland · ausgeführt von SWISS
- Abflugland
- Deutschland
- Fluggesellschaft
- SWISS
Handgepäck
Antwort
- Gefahrgut: Bedingt
- Der Batterietyp muss UN 38.3 entsprechen. Verwenden Sie die Energieangabe des konkreten Modells.
- Dies ist die internationale ICAO-Grundlage für einen Abflug in Deutschland. Eine aktuelle nationale Powerbank-Sonderregel wurde nicht bestätigt; Betreiberbedingungen zusätzlich prüfen.
- Prüfen Sie die Vorschrift des ausführenden Betreibers; IATA veröffentlicht für Powerbanks über 100 Wh eine strengere Tabelle. Eine ICAO-Ausnahme ersetzt keine Transportgenehmigung.
- Die Powerbank an Bord nicht aufladen. ICAO rät davon ab, andere Geräte damit zu laden.
- Höchstens zwei Powerbanks insgesamt pro Person, unabhängig von Wh, weiteren Ersatzbatterien und der Zahl der Taschen.
- Nur Lithium-Ionen-Powerbanks für den persönlichen Gebrauch; bis einschließlich 100 Wh je Powerbank. Über 100 bis einschließlich 160 Wh nur mit vorheriger Genehmigung des ausführenden Betreibers. Über 160 Wh im Passagiergepäck verboten.
- Jede Powerbank einzeln vor Kurzschluss schützen, etwa im Schutzbeutel oder mit isolierten freiliegenden Kontakten; vor Beschädigung schützen.
- Genehmigung der Fluggesellschaft: Bedingt
- Der Batterietyp muss UN 38.3 entsprechen. Verwenden Sie die Energieangabe des konkreten Modells.
- Die Seite nennt bis 100 Wh als Grundgrenze und über 100 bis 160 Wh als genehmigungspflichtige Ausnahme. Bestätigen Sie diese Ausnahme für das konkrete Modell und den Flug.
- Prüfen Sie die Vorschrift des ausführenden Betreibers; IATA veröffentlicht für Powerbanks über 100 Wh eine strengere Tabelle. Eine ICAO-Ausnahme ersetzt keine Transportgenehmigung.
- An Bord weder die Powerbank aufladen noch Geräte damit laden. Die Nutzung mit zugelassenen medizinischen Geräten ist als Ausnahme genannt und vorher mit dem Betreiber abzustimmen.
- Höchstens zwei Powerbanks insgesamt pro Person, unabhängig von Wh, weiteren Ersatzbatterien und der Zahl der Taschen.
- Keine beschädigte, defekte oder aus Sicherheitsgründen zurückgerufene Powerbank mitnehmen.
- Nur Lithium-Ionen-Powerbanks für den persönlichen Gebrauch; bis einschließlich 100 Wh je Powerbank. Über 100 bis einschließlich 160 Wh nur mit vorheriger Genehmigung des ausführenden Betreibers. Über 160 Wh im Passagiergepäck verboten.
- Jede Powerbank einzeln vor Kurzschluss schützen, etwa im Schutzbeutel oder mit isolierten freiliegenden Kontakten; vor Beschädigung schützen.
- Nicht im Gepäckfach über den Sitzen verstauen. Unter dem Vordersitz, in dessen Sitztasche oder am Körper griffbereit aufbewahren.
Quellen
Aufgabegepäck
Antwort
- Gefahrgut: Verboten
- Powerbanks dürfen nicht im aufgegebenen Gepäck einschließlich einer am Gate aufgegebenen Tasche befördert werden. Nehmen Sie sie vorher heraus und behalten Sie sie in der Kabine.
- Genehmigung der Fluggesellschaft: Verboten
- Powerbanks dürfen nicht im aufgegebenen Gepäck einschließlich einer am Gate aufgegebenen Tasche befördert werden. Nehmen Sie sie vorher heraus und behalten Sie sie in der Kabine.
Quellen
Am Körper
Antwort
- Genehmigung der Fluggesellschaft: Bedingt
- Der Batterietyp muss UN 38.3 entsprechen. Verwenden Sie die Energieangabe des konkreten Modells.
- Die Seite nennt bis 100 Wh als Grundgrenze und über 100 bis 160 Wh als genehmigungspflichtige Ausnahme. Bestätigen Sie diese Ausnahme für das konkrete Modell und den Flug.
- Prüfen Sie die Vorschrift des ausführenden Betreibers; IATA veröffentlicht für Powerbanks über 100 Wh eine strengere Tabelle. Eine ICAO-Ausnahme ersetzt keine Transportgenehmigung.
- An Bord weder die Powerbank aufladen noch Geräte damit laden. Die Nutzung mit zugelassenen medizinischen Geräten ist als Ausnahme genannt und vorher mit dem Betreiber abzustimmen.
- Höchstens zwei Powerbanks insgesamt pro Person, unabhängig von Wh, weiteren Ersatzbatterien und der Zahl der Taschen.
- Keine beschädigte, defekte oder aus Sicherheitsgründen zurückgerufene Powerbank mitnehmen.
- Nur Lithium-Ionen-Powerbanks für den persönlichen Gebrauch; bis einschließlich 100 Wh je Powerbank. Über 100 bis einschließlich 160 Wh nur mit vorheriger Genehmigung des ausführenden Betreibers. Über 160 Wh im Passagiergepäck verboten.
- Jede Powerbank einzeln vor Kurzschluss schützen, etwa im Schutzbeutel oder mit isolierten freiliegenden Kontakten; vor Beschädigung schützen.
- Nicht im Gepäckfach über den Sitzen verstauen. Unter dem Vordersitz, in dessen Sitztasche oder am Körper griffbereit aufbewahren.
Quellen
Österreich · GefahrgutgrundlageHandgepäck: Mit BedingungenAufgabegepäck: Verboten
Handgepäck
Antwort
- Gefahrgut: Bedingt
- Der Batterietyp muss UN 38.3 entsprechen. Verwenden Sie die Energieangabe des konkreten Modells.
- Prüfen Sie die Vorschrift des ausführenden Betreibers; IATA veröffentlicht für Powerbanks über 100 Wh eine strengere Tabelle. Eine ICAO-Ausnahme ersetzt keine Transportgenehmigung.
- Die Powerbank an Bord nicht aufladen. ICAO rät davon ab, andere Geräte damit zu laden.
- Höchstens zwei Powerbanks insgesamt pro Person, unabhängig von Wh, weiteren Ersatzbatterien und der Zahl der Taschen.
- Nur Lithium-Ionen-Powerbanks für den persönlichen Gebrauch; bis einschließlich 100 Wh je Powerbank. Über 100 bis einschließlich 160 Wh nur mit vorheriger Genehmigung des ausführenden Betreibers. Über 160 Wh im Passagiergepäck verboten.
- Jede Powerbank einzeln vor Kurzschluss schützen, etwa im Schutzbeutel oder mit isolierten freiliegenden Kontakten; vor Beschädigung schützen.
Aufgabegepäck
Antwort
- Gefahrgut: Verboten
- Powerbanks dürfen nicht im aufgegebenen Gepäck einschließlich einer am Gate aufgegebenen Tasche befördert werden. Nehmen Sie sie vorher heraus und behalten Sie sie in der Kabine.
Am Körper
Keine sichere Antwort
- Regelwerk: Die Quellen reichen für eine sichere Antwort nicht aus.
Flüge und Quellen
Österreich · Gefahrgutgrundlage
- Abflugland
- Österreich
Handgepäck
Antwort
- Gefahrgut: Bedingt
- Der Batterietyp muss UN 38.3 entsprechen. Verwenden Sie die Energieangabe des konkreten Modells.
- Prüfen Sie die Vorschrift des ausführenden Betreibers; IATA veröffentlicht für Powerbanks über 100 Wh eine strengere Tabelle. Eine ICAO-Ausnahme ersetzt keine Transportgenehmigung.
- Die Powerbank an Bord nicht aufladen. ICAO rät davon ab, andere Geräte damit zu laden.
- Höchstens zwei Powerbanks insgesamt pro Person, unabhängig von Wh, weiteren Ersatzbatterien und der Zahl der Taschen.
- Nur Lithium-Ionen-Powerbanks für den persönlichen Gebrauch; bis einschließlich 100 Wh je Powerbank. Über 100 bis einschließlich 160 Wh nur mit vorheriger Genehmigung des ausführenden Betreibers. Über 160 Wh im Passagiergepäck verboten.
- Jede Powerbank einzeln vor Kurzschluss schützen, etwa im Schutzbeutel oder mit isolierten freiliegenden Kontakten; vor Beschädigung schützen.
Quellen
Aufgabegepäck
Antwort
- Gefahrgut: Verboten
- Powerbanks dürfen nicht im aufgegebenen Gepäck einschließlich einer am Gate aufgegebenen Tasche befördert werden. Nehmen Sie sie vorher heraus und behalten Sie sie in der Kabine.
Quellen
Am Körper
Keine sichere Antwort
- Regelwerk: Die Quellen reichen für eine sichere Antwort nicht aus.
Quellen
Quelle fehlt.
Österreich · ausgeführt von Lufthansa · gleiche Bedingungen für 2 KombinationenHandgepäck: Mit BedingungenAufgabegepäck: Verboten
Handgepäck
Antwort
- Gefahrgut: Bedingt
- Der Batterietyp muss UN 38.3 entsprechen. Verwenden Sie die Energieangabe des konkreten Modells.
- Prüfen Sie die Vorschrift des ausführenden Betreibers; IATA veröffentlicht für Powerbanks über 100 Wh eine strengere Tabelle. Eine ICAO-Ausnahme ersetzt keine Transportgenehmigung.
- Die Powerbank an Bord nicht aufladen. ICAO rät davon ab, andere Geräte damit zu laden.
- Höchstens zwei Powerbanks insgesamt pro Person, unabhängig von Wh, weiteren Ersatzbatterien und der Zahl der Taschen.
- Nur Lithium-Ionen-Powerbanks für den persönlichen Gebrauch; bis einschließlich 100 Wh je Powerbank. Über 100 bis einschließlich 160 Wh nur mit vorheriger Genehmigung des ausführenden Betreibers. Über 160 Wh im Passagiergepäck verboten.
- Jede Powerbank einzeln vor Kurzschluss schützen, etwa im Schutzbeutel oder mit isolierten freiliegenden Kontakten; vor Beschädigung schützen.
- Genehmigung der Fluggesellschaft: Bedingt
- Bei genau 100 Wh vorher nachfragen: Das Genehmigungssymbol nennt ab 100 Wh, der ausführliche Hinweis dagegen über 100 Wh. Bei über 100 bis 160 Wh vorab die Transportgenehmigung einholen.
- Der Batterietyp muss UN 38.3 entsprechen. Verwenden Sie die Energieangabe des konkreten Modells.
- Prüfen Sie die Vorschrift des ausführenden Betreibers; IATA veröffentlicht für Powerbanks über 100 Wh eine strengere Tabelle. Eine ICAO-Ausnahme ersetzt keine Transportgenehmigung.
- An Bord weder die Powerbank aufladen noch Geräte damit laden. Die Nutzung mit zugelassenen medizinischen Geräten ist als Ausnahme genannt und vorher mit dem Betreiber abzustimmen.
- Höchstens zwei Powerbanks insgesamt pro Person, unabhängig von Wh, weiteren Ersatzbatterien und der Zahl der Taschen.
- Keine beschädigte, defekte oder aus Sicherheitsgründen zurückgerufene Powerbank mitnehmen.
- Nur Lithium-Ionen-Powerbanks für den persönlichen Gebrauch; bis einschließlich 100 Wh je Powerbank. Über 100 bis einschließlich 160 Wh nur mit vorheriger Genehmigung des ausführenden Betreibers. Über 160 Wh im Passagiergepäck verboten.
- Jede Powerbank einzeln vor Kurzschluss schützen, etwa im Schutzbeutel oder mit isolierten freiliegenden Kontakten; vor Beschädigung schützen.
- Nicht im Gepäckfach über den Sitzen verstauen. Unter dem Vordersitz, in dessen Sitztasche oder am Körper griffbereit aufbewahren.
Aufgabegepäck
Antwort
- Gefahrgut: Verboten
- Powerbanks dürfen nicht im aufgegebenen Gepäck einschließlich einer am Gate aufgegebenen Tasche befördert werden. Nehmen Sie sie vorher heraus und behalten Sie sie in der Kabine.
- Genehmigung der Fluggesellschaft: Verboten
- Powerbanks dürfen nicht im aufgegebenen Gepäck einschließlich einer am Gate aufgegebenen Tasche befördert werden. Nehmen Sie sie vorher heraus und behalten Sie sie in der Kabine.
Am Körper
Antwort
- Genehmigung der Fluggesellschaft: Bedingt
- Bei genau 100 Wh vorher nachfragen: Das Genehmigungssymbol nennt ab 100 Wh, der ausführliche Hinweis dagegen über 100 Wh. Bei über 100 bis 160 Wh vorab die Transportgenehmigung einholen.
- Der Batterietyp muss UN 38.3 entsprechen. Verwenden Sie die Energieangabe des konkreten Modells.
- Prüfen Sie die Vorschrift des ausführenden Betreibers; IATA veröffentlicht für Powerbanks über 100 Wh eine strengere Tabelle. Eine ICAO-Ausnahme ersetzt keine Transportgenehmigung.
- An Bord weder die Powerbank aufladen noch Geräte damit laden. Die Nutzung mit zugelassenen medizinischen Geräten ist als Ausnahme genannt und vorher mit dem Betreiber abzustimmen.
- Höchstens zwei Powerbanks insgesamt pro Person, unabhängig von Wh, weiteren Ersatzbatterien und der Zahl der Taschen.
- Keine beschädigte, defekte oder aus Sicherheitsgründen zurückgerufene Powerbank mitnehmen.
- Nur Lithium-Ionen-Powerbanks für den persönlichen Gebrauch; bis einschließlich 100 Wh je Powerbank. Über 100 bis einschließlich 160 Wh nur mit vorheriger Genehmigung des ausführenden Betreibers. Über 160 Wh im Passagiergepäck verboten.
- Jede Powerbank einzeln vor Kurzschluss schützen, etwa im Schutzbeutel oder mit isolierten freiliegenden Kontakten; vor Beschädigung schützen.
- Nicht im Gepäckfach über den Sitzen verstauen. Unter dem Vordersitz, in dessen Sitztasche oder am Körper griffbereit aufbewahren.
Flüge und Quellen
Österreich · ausgeführt von Lufthansa
- Abflugland
- Österreich
- Fluggesellschaft
- Lufthansa
Handgepäck
Antwort
- Gefahrgut: Bedingt
- Der Batterietyp muss UN 38.3 entsprechen. Verwenden Sie die Energieangabe des konkreten Modells.
- Prüfen Sie die Vorschrift des ausführenden Betreibers; IATA veröffentlicht für Powerbanks über 100 Wh eine strengere Tabelle. Eine ICAO-Ausnahme ersetzt keine Transportgenehmigung.
- Die Powerbank an Bord nicht aufladen. ICAO rät davon ab, andere Geräte damit zu laden.
- Höchstens zwei Powerbanks insgesamt pro Person, unabhängig von Wh, weiteren Ersatzbatterien und der Zahl der Taschen.
- Nur Lithium-Ionen-Powerbanks für den persönlichen Gebrauch; bis einschließlich 100 Wh je Powerbank. Über 100 bis einschließlich 160 Wh nur mit vorheriger Genehmigung des ausführenden Betreibers. Über 160 Wh im Passagiergepäck verboten.
- Jede Powerbank einzeln vor Kurzschluss schützen, etwa im Schutzbeutel oder mit isolierten freiliegenden Kontakten; vor Beschädigung schützen.
- Genehmigung der Fluggesellschaft: Bedingt
- Bei genau 100 Wh vorher nachfragen: Das Genehmigungssymbol nennt ab 100 Wh, der ausführliche Hinweis dagegen über 100 Wh. Bei über 100 bis 160 Wh vorab die Transportgenehmigung einholen.
- Der Batterietyp muss UN 38.3 entsprechen. Verwenden Sie die Energieangabe des konkreten Modells.
- Prüfen Sie die Vorschrift des ausführenden Betreibers; IATA veröffentlicht für Powerbanks über 100 Wh eine strengere Tabelle. Eine ICAO-Ausnahme ersetzt keine Transportgenehmigung.
- An Bord weder die Powerbank aufladen noch Geräte damit laden. Die Nutzung mit zugelassenen medizinischen Geräten ist als Ausnahme genannt und vorher mit dem Betreiber abzustimmen.
- Höchstens zwei Powerbanks insgesamt pro Person, unabhängig von Wh, weiteren Ersatzbatterien und der Zahl der Taschen.
- Keine beschädigte, defekte oder aus Sicherheitsgründen zurückgerufene Powerbank mitnehmen.
- Nur Lithium-Ionen-Powerbanks für den persönlichen Gebrauch; bis einschließlich 100 Wh je Powerbank. Über 100 bis einschließlich 160 Wh nur mit vorheriger Genehmigung des ausführenden Betreibers. Über 160 Wh im Passagiergepäck verboten.
- Jede Powerbank einzeln vor Kurzschluss schützen, etwa im Schutzbeutel oder mit isolierten freiliegenden Kontakten; vor Beschädigung schützen.
- Nicht im Gepäckfach über den Sitzen verstauen. Unter dem Vordersitz, in dessen Sitztasche oder am Körper griffbereit aufbewahren.
Quellen
Aufgabegepäck
Antwort
- Gefahrgut: Verboten
- Powerbanks dürfen nicht im aufgegebenen Gepäck einschließlich einer am Gate aufgegebenen Tasche befördert werden. Nehmen Sie sie vorher heraus und behalten Sie sie in der Kabine.
- Genehmigung der Fluggesellschaft: Verboten
- Powerbanks dürfen nicht im aufgegebenen Gepäck einschließlich einer am Gate aufgegebenen Tasche befördert werden. Nehmen Sie sie vorher heraus und behalten Sie sie in der Kabine.
Quellen
Am Körper
Antwort
- Genehmigung der Fluggesellschaft: Bedingt
- Bei genau 100 Wh vorher nachfragen: Das Genehmigungssymbol nennt ab 100 Wh, der ausführliche Hinweis dagegen über 100 Wh. Bei über 100 bis 160 Wh vorab die Transportgenehmigung einholen.
- Der Batterietyp muss UN 38.3 entsprechen. Verwenden Sie die Energieangabe des konkreten Modells.
- Prüfen Sie die Vorschrift des ausführenden Betreibers; IATA veröffentlicht für Powerbanks über 100 Wh eine strengere Tabelle. Eine ICAO-Ausnahme ersetzt keine Transportgenehmigung.
- An Bord weder die Powerbank aufladen noch Geräte damit laden. Die Nutzung mit zugelassenen medizinischen Geräten ist als Ausnahme genannt und vorher mit dem Betreiber abzustimmen.
- Höchstens zwei Powerbanks insgesamt pro Person, unabhängig von Wh, weiteren Ersatzbatterien und der Zahl der Taschen.
- Keine beschädigte, defekte oder aus Sicherheitsgründen zurückgerufene Powerbank mitnehmen.
- Nur Lithium-Ionen-Powerbanks für den persönlichen Gebrauch; bis einschließlich 100 Wh je Powerbank. Über 100 bis einschließlich 160 Wh nur mit vorheriger Genehmigung des ausführenden Betreibers. Über 160 Wh im Passagiergepäck verboten.
- Jede Powerbank einzeln vor Kurzschluss schützen, etwa im Schutzbeutel oder mit isolierten freiliegenden Kontakten; vor Beschädigung schützen.
- Nicht im Gepäckfach über den Sitzen verstauen. Unter dem Vordersitz, in dessen Sitztasche oder am Körper griffbereit aufbewahren.
Quellen
Österreich · ausgeführt von Austrian Airlines
- Abflugland
- Österreich
- Fluggesellschaft
- Austrian Airlines
Handgepäck
Antwort
- Gefahrgut: Bedingt
- Der Batterietyp muss UN 38.3 entsprechen. Verwenden Sie die Energieangabe des konkreten Modells.
- Prüfen Sie die Vorschrift des ausführenden Betreibers; IATA veröffentlicht für Powerbanks über 100 Wh eine strengere Tabelle. Eine ICAO-Ausnahme ersetzt keine Transportgenehmigung.
- Die Powerbank an Bord nicht aufladen. ICAO rät davon ab, andere Geräte damit zu laden.
- Höchstens zwei Powerbanks insgesamt pro Person, unabhängig von Wh, weiteren Ersatzbatterien und der Zahl der Taschen.
- Nur Lithium-Ionen-Powerbanks für den persönlichen Gebrauch; bis einschließlich 100 Wh je Powerbank. Über 100 bis einschließlich 160 Wh nur mit vorheriger Genehmigung des ausführenden Betreibers. Über 160 Wh im Passagiergepäck verboten.
- Jede Powerbank einzeln vor Kurzschluss schützen, etwa im Schutzbeutel oder mit isolierten freiliegenden Kontakten; vor Beschädigung schützen.
- Genehmigung der Fluggesellschaft: Bedingt
- Bei genau 100 Wh vorher nachfragen: Das Genehmigungssymbol nennt ab 100 Wh, der ausführliche Hinweis dagegen über 100 Wh. Bei über 100 bis 160 Wh vorab die Transportgenehmigung einholen.
- Der Batterietyp muss UN 38.3 entsprechen. Verwenden Sie die Energieangabe des konkreten Modells.
- Prüfen Sie die Vorschrift des ausführenden Betreibers; IATA veröffentlicht für Powerbanks über 100 Wh eine strengere Tabelle. Eine ICAO-Ausnahme ersetzt keine Transportgenehmigung.
- An Bord weder die Powerbank aufladen noch Geräte damit laden. Die Nutzung mit zugelassenen medizinischen Geräten ist als Ausnahme genannt und vorher mit dem Betreiber abzustimmen.
- Höchstens zwei Powerbanks insgesamt pro Person, unabhängig von Wh, weiteren Ersatzbatterien und der Zahl der Taschen.
- Keine beschädigte, defekte oder aus Sicherheitsgründen zurückgerufene Powerbank mitnehmen.
- Nur Lithium-Ionen-Powerbanks für den persönlichen Gebrauch; bis einschließlich 100 Wh je Powerbank. Über 100 bis einschließlich 160 Wh nur mit vorheriger Genehmigung des ausführenden Betreibers. Über 160 Wh im Passagiergepäck verboten.
- Jede Powerbank einzeln vor Kurzschluss schützen, etwa im Schutzbeutel oder mit isolierten freiliegenden Kontakten; vor Beschädigung schützen.
- Nicht im Gepäckfach über den Sitzen verstauen. Unter dem Vordersitz, in dessen Sitztasche oder am Körper griffbereit aufbewahren.
Quellen
Aufgabegepäck
Antwort
- Gefahrgut: Verboten
- Powerbanks dürfen nicht im aufgegebenen Gepäck einschließlich einer am Gate aufgegebenen Tasche befördert werden. Nehmen Sie sie vorher heraus und behalten Sie sie in der Kabine.
- Genehmigung der Fluggesellschaft: Verboten
- Powerbanks dürfen nicht im aufgegebenen Gepäck einschließlich einer am Gate aufgegebenen Tasche befördert werden. Nehmen Sie sie vorher heraus und behalten Sie sie in der Kabine.
Quellen
Am Körper
Antwort
- Genehmigung der Fluggesellschaft: Bedingt
- Bei genau 100 Wh vorher nachfragen: Das Genehmigungssymbol nennt ab 100 Wh, der ausführliche Hinweis dagegen über 100 Wh. Bei über 100 bis 160 Wh vorab die Transportgenehmigung einholen.
- Der Batterietyp muss UN 38.3 entsprechen. Verwenden Sie die Energieangabe des konkreten Modells.
- Prüfen Sie die Vorschrift des ausführenden Betreibers; IATA veröffentlicht für Powerbanks über 100 Wh eine strengere Tabelle. Eine ICAO-Ausnahme ersetzt keine Transportgenehmigung.
- An Bord weder die Powerbank aufladen noch Geräte damit laden. Die Nutzung mit zugelassenen medizinischen Geräten ist als Ausnahme genannt und vorher mit dem Betreiber abzustimmen.
- Höchstens zwei Powerbanks insgesamt pro Person, unabhängig von Wh, weiteren Ersatzbatterien und der Zahl der Taschen.
- Keine beschädigte, defekte oder aus Sicherheitsgründen zurückgerufene Powerbank mitnehmen.
- Nur Lithium-Ionen-Powerbanks für den persönlichen Gebrauch; bis einschließlich 100 Wh je Powerbank. Über 100 bis einschließlich 160 Wh nur mit vorheriger Genehmigung des ausführenden Betreibers. Über 160 Wh im Passagiergepäck verboten.
- Jede Powerbank einzeln vor Kurzschluss schützen, etwa im Schutzbeutel oder mit isolierten freiliegenden Kontakten; vor Beschädigung schützen.
- Nicht im Gepäckfach über den Sitzen verstauen. Unter dem Vordersitz, in dessen Sitztasche oder am Körper griffbereit aufbewahren.
Quellen
Österreich · ausgeführt von SWISSHandgepäck: Mit BedingungenAufgabegepäck: Verboten
Handgepäck
Antwort
- Gefahrgut: Bedingt
- Der Batterietyp muss UN 38.3 entsprechen. Verwenden Sie die Energieangabe des konkreten Modells.
- Prüfen Sie die Vorschrift des ausführenden Betreibers; IATA veröffentlicht für Powerbanks über 100 Wh eine strengere Tabelle. Eine ICAO-Ausnahme ersetzt keine Transportgenehmigung.
- Die Powerbank an Bord nicht aufladen. ICAO rät davon ab, andere Geräte damit zu laden.
- Höchstens zwei Powerbanks insgesamt pro Person, unabhängig von Wh, weiteren Ersatzbatterien und der Zahl der Taschen.
- Nur Lithium-Ionen-Powerbanks für den persönlichen Gebrauch; bis einschließlich 100 Wh je Powerbank. Über 100 bis einschließlich 160 Wh nur mit vorheriger Genehmigung des ausführenden Betreibers. Über 160 Wh im Passagiergepäck verboten.
- Jede Powerbank einzeln vor Kurzschluss schützen, etwa im Schutzbeutel oder mit isolierten freiliegenden Kontakten; vor Beschädigung schützen.
- Genehmigung der Fluggesellschaft: Bedingt
- Der Batterietyp muss UN 38.3 entsprechen. Verwenden Sie die Energieangabe des konkreten Modells.
- Die Seite nennt bis 100 Wh als Grundgrenze und über 100 bis 160 Wh als genehmigungspflichtige Ausnahme. Bestätigen Sie diese Ausnahme für das konkrete Modell und den Flug.
- Prüfen Sie die Vorschrift des ausführenden Betreibers; IATA veröffentlicht für Powerbanks über 100 Wh eine strengere Tabelle. Eine ICAO-Ausnahme ersetzt keine Transportgenehmigung.
- An Bord weder die Powerbank aufladen noch Geräte damit laden. Die Nutzung mit zugelassenen medizinischen Geräten ist als Ausnahme genannt und vorher mit dem Betreiber abzustimmen.
- Höchstens zwei Powerbanks insgesamt pro Person, unabhängig von Wh, weiteren Ersatzbatterien und der Zahl der Taschen.
- Keine beschädigte, defekte oder aus Sicherheitsgründen zurückgerufene Powerbank mitnehmen.
- Nur Lithium-Ionen-Powerbanks für den persönlichen Gebrauch; bis einschließlich 100 Wh je Powerbank. Über 100 bis einschließlich 160 Wh nur mit vorheriger Genehmigung des ausführenden Betreibers. Über 160 Wh im Passagiergepäck verboten.
- Jede Powerbank einzeln vor Kurzschluss schützen, etwa im Schutzbeutel oder mit isolierten freiliegenden Kontakten; vor Beschädigung schützen.
- Nicht im Gepäckfach über den Sitzen verstauen. Unter dem Vordersitz, in dessen Sitztasche oder am Körper griffbereit aufbewahren.
Aufgabegepäck
Antwort
- Gefahrgut: Verboten
- Powerbanks dürfen nicht im aufgegebenen Gepäck einschließlich einer am Gate aufgegebenen Tasche befördert werden. Nehmen Sie sie vorher heraus und behalten Sie sie in der Kabine.
- Genehmigung der Fluggesellschaft: Verboten
- Powerbanks dürfen nicht im aufgegebenen Gepäck einschließlich einer am Gate aufgegebenen Tasche befördert werden. Nehmen Sie sie vorher heraus und behalten Sie sie in der Kabine.
Am Körper
Antwort
- Genehmigung der Fluggesellschaft: Bedingt
- Der Batterietyp muss UN 38.3 entsprechen. Verwenden Sie die Energieangabe des konkreten Modells.
- Die Seite nennt bis 100 Wh als Grundgrenze und über 100 bis 160 Wh als genehmigungspflichtige Ausnahme. Bestätigen Sie diese Ausnahme für das konkrete Modell und den Flug.
- Prüfen Sie die Vorschrift des ausführenden Betreibers; IATA veröffentlicht für Powerbanks über 100 Wh eine strengere Tabelle. Eine ICAO-Ausnahme ersetzt keine Transportgenehmigung.
- An Bord weder die Powerbank aufladen noch Geräte damit laden. Die Nutzung mit zugelassenen medizinischen Geräten ist als Ausnahme genannt und vorher mit dem Betreiber abzustimmen.
- Höchstens zwei Powerbanks insgesamt pro Person, unabhängig von Wh, weiteren Ersatzbatterien und der Zahl der Taschen.
- Keine beschädigte, defekte oder aus Sicherheitsgründen zurückgerufene Powerbank mitnehmen.
- Nur Lithium-Ionen-Powerbanks für den persönlichen Gebrauch; bis einschließlich 100 Wh je Powerbank. Über 100 bis einschließlich 160 Wh nur mit vorheriger Genehmigung des ausführenden Betreibers. Über 160 Wh im Passagiergepäck verboten.
- Jede Powerbank einzeln vor Kurzschluss schützen, etwa im Schutzbeutel oder mit isolierten freiliegenden Kontakten; vor Beschädigung schützen.
- Nicht im Gepäckfach über den Sitzen verstauen. Unter dem Vordersitz, in dessen Sitztasche oder am Körper griffbereit aufbewahren.
Flüge und Quellen
Österreich · ausgeführt von SWISS
- Abflugland
- Österreich
- Fluggesellschaft
- SWISS
Handgepäck
Antwort
- Gefahrgut: Bedingt
- Der Batterietyp muss UN 38.3 entsprechen. Verwenden Sie die Energieangabe des konkreten Modells.
- Prüfen Sie die Vorschrift des ausführenden Betreibers; IATA veröffentlicht für Powerbanks über 100 Wh eine strengere Tabelle. Eine ICAO-Ausnahme ersetzt keine Transportgenehmigung.
- Die Powerbank an Bord nicht aufladen. ICAO rät davon ab, andere Geräte damit zu laden.
- Höchstens zwei Powerbanks insgesamt pro Person, unabhängig von Wh, weiteren Ersatzbatterien und der Zahl der Taschen.
- Nur Lithium-Ionen-Powerbanks für den persönlichen Gebrauch; bis einschließlich 100 Wh je Powerbank. Über 100 bis einschließlich 160 Wh nur mit vorheriger Genehmigung des ausführenden Betreibers. Über 160 Wh im Passagiergepäck verboten.
- Jede Powerbank einzeln vor Kurzschluss schützen, etwa im Schutzbeutel oder mit isolierten freiliegenden Kontakten; vor Beschädigung schützen.
- Genehmigung der Fluggesellschaft: Bedingt
- Der Batterietyp muss UN 38.3 entsprechen. Verwenden Sie die Energieangabe des konkreten Modells.
- Die Seite nennt bis 100 Wh als Grundgrenze und über 100 bis 160 Wh als genehmigungspflichtige Ausnahme. Bestätigen Sie diese Ausnahme für das konkrete Modell und den Flug.
- Prüfen Sie die Vorschrift des ausführenden Betreibers; IATA veröffentlicht für Powerbanks über 100 Wh eine strengere Tabelle. Eine ICAO-Ausnahme ersetzt keine Transportgenehmigung.
- An Bord weder die Powerbank aufladen noch Geräte damit laden. Die Nutzung mit zugelassenen medizinischen Geräten ist als Ausnahme genannt und vorher mit dem Betreiber abzustimmen.
- Höchstens zwei Powerbanks insgesamt pro Person, unabhängig von Wh, weiteren Ersatzbatterien und der Zahl der Taschen.
- Keine beschädigte, defekte oder aus Sicherheitsgründen zurückgerufene Powerbank mitnehmen.
- Nur Lithium-Ionen-Powerbanks für den persönlichen Gebrauch; bis einschließlich 100 Wh je Powerbank. Über 100 bis einschließlich 160 Wh nur mit vorheriger Genehmigung des ausführenden Betreibers. Über 160 Wh im Passagiergepäck verboten.
- Jede Powerbank einzeln vor Kurzschluss schützen, etwa im Schutzbeutel oder mit isolierten freiliegenden Kontakten; vor Beschädigung schützen.
- Nicht im Gepäckfach über den Sitzen verstauen. Unter dem Vordersitz, in dessen Sitztasche oder am Körper griffbereit aufbewahren.
Quellen
Aufgabegepäck
Antwort
- Gefahrgut: Verboten
- Powerbanks dürfen nicht im aufgegebenen Gepäck einschließlich einer am Gate aufgegebenen Tasche befördert werden. Nehmen Sie sie vorher heraus und behalten Sie sie in der Kabine.
- Genehmigung der Fluggesellschaft: Verboten
- Powerbanks dürfen nicht im aufgegebenen Gepäck einschließlich einer am Gate aufgegebenen Tasche befördert werden. Nehmen Sie sie vorher heraus und behalten Sie sie in der Kabine.
Quellen
Am Körper
Antwort
- Genehmigung der Fluggesellschaft: Bedingt
- Der Batterietyp muss UN 38.3 entsprechen. Verwenden Sie die Energieangabe des konkreten Modells.
- Die Seite nennt bis 100 Wh als Grundgrenze und über 100 bis 160 Wh als genehmigungspflichtige Ausnahme. Bestätigen Sie diese Ausnahme für das konkrete Modell und den Flug.
- Prüfen Sie die Vorschrift des ausführenden Betreibers; IATA veröffentlicht für Powerbanks über 100 Wh eine strengere Tabelle. Eine ICAO-Ausnahme ersetzt keine Transportgenehmigung.
- An Bord weder die Powerbank aufladen noch Geräte damit laden. Die Nutzung mit zugelassenen medizinischen Geräten ist als Ausnahme genannt und vorher mit dem Betreiber abzustimmen.
- Höchstens zwei Powerbanks insgesamt pro Person, unabhängig von Wh, weiteren Ersatzbatterien und der Zahl der Taschen.
- Keine beschädigte, defekte oder aus Sicherheitsgründen zurückgerufene Powerbank mitnehmen.
- Nur Lithium-Ionen-Powerbanks für den persönlichen Gebrauch; bis einschließlich 100 Wh je Powerbank. Über 100 bis einschließlich 160 Wh nur mit vorheriger Genehmigung des ausführenden Betreibers. Über 160 Wh im Passagiergepäck verboten.
- Jede Powerbank einzeln vor Kurzschluss schützen, etwa im Schutzbeutel oder mit isolierten freiliegenden Kontakten; vor Beschädigung schützen.
- Nicht im Gepäckfach über den Sitzen verstauen. Unter dem Vordersitz, in dessen Sitztasche oder am Körper griffbereit aufbewahren.
Quellen
Schweiz · GefahrgutgrundlageHandgepäck: Mit BedingungenAufgabegepäck: Verboten
Handgepäck
Antwort
- Gefahrgut: Bedingt
- Der Batterietyp muss UN 38.3 entsprechen. Verwenden Sie die Energieangabe des konkreten Modells.
- Prüfen Sie die Vorschrift des ausführenden Betreibers; IATA veröffentlicht für Powerbanks über 100 Wh eine strengere Tabelle. Eine ICAO-Ausnahme ersetzt keine Transportgenehmigung.
- Beschädigte oder defekte Powerbanks dürfen nicht mitgeführt werden.
- Die Powerbank an Bord nicht aufladen. ICAO rät davon ab, andere Geräte damit zu laden.
- Höchstens zwei Powerbanks insgesamt pro Person, unabhängig von Wh, weiteren Ersatzbatterien und der Zahl der Taschen.
- Nur Lithium-Ionen-Powerbanks für den persönlichen Gebrauch; bis einschließlich 100 Wh je Powerbank. Über 100 bis einschließlich 160 Wh nur mit vorheriger Genehmigung des ausführenden Betreibers. Über 160 Wh im Passagiergepäck verboten.
- Jede Powerbank einzeln vor Kurzschluss schützen, etwa im Schutzbeutel oder mit isolierten freiliegenden Kontakten; vor Beschädigung schützen.
Aufgabegepäck
Antwort
- Gefahrgut: Verboten
- Powerbanks dürfen nicht im aufgegebenen Gepäck einschließlich einer am Gate aufgegebenen Tasche befördert werden. Nehmen Sie sie vorher heraus und behalten Sie sie in der Kabine.
Am Körper
Keine sichere Antwort
- Regelwerk: Die Quellen reichen für eine sichere Antwort nicht aus.
Flüge und Quellen
Schweiz · Gefahrgutgrundlage
- Abflugland
- Schweiz
Handgepäck
Antwort
- Gefahrgut: Bedingt
- Der Batterietyp muss UN 38.3 entsprechen. Verwenden Sie die Energieangabe des konkreten Modells.
- Prüfen Sie die Vorschrift des ausführenden Betreibers; IATA veröffentlicht für Powerbanks über 100 Wh eine strengere Tabelle. Eine ICAO-Ausnahme ersetzt keine Transportgenehmigung.
- Beschädigte oder defekte Powerbanks dürfen nicht mitgeführt werden.
- Die Powerbank an Bord nicht aufladen. ICAO rät davon ab, andere Geräte damit zu laden.
- Höchstens zwei Powerbanks insgesamt pro Person, unabhängig von Wh, weiteren Ersatzbatterien und der Zahl der Taschen.
- Nur Lithium-Ionen-Powerbanks für den persönlichen Gebrauch; bis einschließlich 100 Wh je Powerbank. Über 100 bis einschließlich 160 Wh nur mit vorheriger Genehmigung des ausführenden Betreibers. Über 160 Wh im Passagiergepäck verboten.
- Jede Powerbank einzeln vor Kurzschluss schützen, etwa im Schutzbeutel oder mit isolierten freiliegenden Kontakten; vor Beschädigung schützen.
Quellen
Aufgabegepäck
Antwort
- Gefahrgut: Verboten
- Powerbanks dürfen nicht im aufgegebenen Gepäck einschließlich einer am Gate aufgegebenen Tasche befördert werden. Nehmen Sie sie vorher heraus und behalten Sie sie in der Kabine.
Quellen
Am Körper
Keine sichere Antwort
- Regelwerk: Die Quellen reichen für eine sichere Antwort nicht aus.
Quellen
Quelle fehlt.
Schweiz · ausgeführt von Lufthansa · gleiche Bedingungen für 2 KombinationenHandgepäck: Mit BedingungenAufgabegepäck: Verboten
Handgepäck
Antwort
- Gefahrgut: Bedingt
- Der Batterietyp muss UN 38.3 entsprechen. Verwenden Sie die Energieangabe des konkreten Modells.
- Prüfen Sie die Vorschrift des ausführenden Betreibers; IATA veröffentlicht für Powerbanks über 100 Wh eine strengere Tabelle. Eine ICAO-Ausnahme ersetzt keine Transportgenehmigung.
- Beschädigte oder defekte Powerbanks dürfen nicht mitgeführt werden.
- Die Powerbank an Bord nicht aufladen. ICAO rät davon ab, andere Geräte damit zu laden.
- Höchstens zwei Powerbanks insgesamt pro Person, unabhängig von Wh, weiteren Ersatzbatterien und der Zahl der Taschen.
- Nur Lithium-Ionen-Powerbanks für den persönlichen Gebrauch; bis einschließlich 100 Wh je Powerbank. Über 100 bis einschließlich 160 Wh nur mit vorheriger Genehmigung des ausführenden Betreibers. Über 160 Wh im Passagiergepäck verboten.
- Jede Powerbank einzeln vor Kurzschluss schützen, etwa im Schutzbeutel oder mit isolierten freiliegenden Kontakten; vor Beschädigung schützen.
- Genehmigung der Fluggesellschaft: Bedingt
- Bei genau 100 Wh vorher nachfragen: Das Genehmigungssymbol nennt ab 100 Wh, der ausführliche Hinweis dagegen über 100 Wh. Bei über 100 bis 160 Wh vorab die Transportgenehmigung einholen.
- Der Batterietyp muss UN 38.3 entsprechen. Verwenden Sie die Energieangabe des konkreten Modells.
- Prüfen Sie die Vorschrift des ausführenden Betreibers; IATA veröffentlicht für Powerbanks über 100 Wh eine strengere Tabelle. Eine ICAO-Ausnahme ersetzt keine Transportgenehmigung.
- An Bord weder die Powerbank aufladen noch Geräte damit laden. Die Nutzung mit zugelassenen medizinischen Geräten ist als Ausnahme genannt und vorher mit dem Betreiber abzustimmen.
- Höchstens zwei Powerbanks insgesamt pro Person, unabhängig von Wh, weiteren Ersatzbatterien und der Zahl der Taschen.
- Keine beschädigte, defekte oder aus Sicherheitsgründen zurückgerufene Powerbank mitnehmen.
- Nur Lithium-Ionen-Powerbanks für den persönlichen Gebrauch; bis einschließlich 100 Wh je Powerbank. Über 100 bis einschließlich 160 Wh nur mit vorheriger Genehmigung des ausführenden Betreibers. Über 160 Wh im Passagiergepäck verboten.
- Jede Powerbank einzeln vor Kurzschluss schützen, etwa im Schutzbeutel oder mit isolierten freiliegenden Kontakten; vor Beschädigung schützen.
- Nicht im Gepäckfach über den Sitzen verstauen. Unter dem Vordersitz, in dessen Sitztasche oder am Körper griffbereit aufbewahren.
Aufgabegepäck
Antwort
- Gefahrgut: Verboten
- Powerbanks dürfen nicht im aufgegebenen Gepäck einschließlich einer am Gate aufgegebenen Tasche befördert werden. Nehmen Sie sie vorher heraus und behalten Sie sie in der Kabine.
- Genehmigung der Fluggesellschaft: Verboten
- Powerbanks dürfen nicht im aufgegebenen Gepäck einschließlich einer am Gate aufgegebenen Tasche befördert werden. Nehmen Sie sie vorher heraus und behalten Sie sie in der Kabine.
Am Körper
Antwort
- Genehmigung der Fluggesellschaft: Bedingt
- Bei genau 100 Wh vorher nachfragen: Das Genehmigungssymbol nennt ab 100 Wh, der ausführliche Hinweis dagegen über 100 Wh. Bei über 100 bis 160 Wh vorab die Transportgenehmigung einholen.
- Der Batterietyp muss UN 38.3 entsprechen. Verwenden Sie die Energieangabe des konkreten Modells.
- Prüfen Sie die Vorschrift des ausführenden Betreibers; IATA veröffentlicht für Powerbanks über 100 Wh eine strengere Tabelle. Eine ICAO-Ausnahme ersetzt keine Transportgenehmigung.
- An Bord weder die Powerbank aufladen noch Geräte damit laden. Die Nutzung mit zugelassenen medizinischen Geräten ist als Ausnahme genannt und vorher mit dem Betreiber abzustimmen.
- Höchstens zwei Powerbanks insgesamt pro Person, unabhängig von Wh, weiteren Ersatzbatterien und der Zahl der Taschen.
- Keine beschädigte, defekte oder aus Sicherheitsgründen zurückgerufene Powerbank mitnehmen.
- Nur Lithium-Ionen-Powerbanks für den persönlichen Gebrauch; bis einschließlich 100 Wh je Powerbank. Über 100 bis einschließlich 160 Wh nur mit vorheriger Genehmigung des ausführenden Betreibers. Über 160 Wh im Passagiergepäck verboten.
- Jede Powerbank einzeln vor Kurzschluss schützen, etwa im Schutzbeutel oder mit isolierten freiliegenden Kontakten; vor Beschädigung schützen.
- Nicht im Gepäckfach über den Sitzen verstauen. Unter dem Vordersitz, in dessen Sitztasche oder am Körper griffbereit aufbewahren.
Flüge und Quellen
Schweiz · ausgeführt von Lufthansa
- Abflugland
- Schweiz
- Fluggesellschaft
- Lufthansa
Handgepäck
Antwort
- Gefahrgut: Bedingt
- Der Batterietyp muss UN 38.3 entsprechen. Verwenden Sie die Energieangabe des konkreten Modells.
- Prüfen Sie die Vorschrift des ausführenden Betreibers; IATA veröffentlicht für Powerbanks über 100 Wh eine strengere Tabelle. Eine ICAO-Ausnahme ersetzt keine Transportgenehmigung.
- Beschädigte oder defekte Powerbanks dürfen nicht mitgeführt werden.
- Die Powerbank an Bord nicht aufladen. ICAO rät davon ab, andere Geräte damit zu laden.
- Höchstens zwei Powerbanks insgesamt pro Person, unabhängig von Wh, weiteren Ersatzbatterien und der Zahl der Taschen.
- Nur Lithium-Ionen-Powerbanks für den persönlichen Gebrauch; bis einschließlich 100 Wh je Powerbank. Über 100 bis einschließlich 160 Wh nur mit vorheriger Genehmigung des ausführenden Betreibers. Über 160 Wh im Passagiergepäck verboten.
- Jede Powerbank einzeln vor Kurzschluss schützen, etwa im Schutzbeutel oder mit isolierten freiliegenden Kontakten; vor Beschädigung schützen.
- Genehmigung der Fluggesellschaft: Bedingt
- Bei genau 100 Wh vorher nachfragen: Das Genehmigungssymbol nennt ab 100 Wh, der ausführliche Hinweis dagegen über 100 Wh. Bei über 100 bis 160 Wh vorab die Transportgenehmigung einholen.
- Der Batterietyp muss UN 38.3 entsprechen. Verwenden Sie die Energieangabe des konkreten Modells.
- Prüfen Sie die Vorschrift des ausführenden Betreibers; IATA veröffentlicht für Powerbanks über 100 Wh eine strengere Tabelle. Eine ICAO-Ausnahme ersetzt keine Transportgenehmigung.
- An Bord weder die Powerbank aufladen noch Geräte damit laden. Die Nutzung mit zugelassenen medizinischen Geräten ist als Ausnahme genannt und vorher mit dem Betreiber abzustimmen.
- Höchstens zwei Powerbanks insgesamt pro Person, unabhängig von Wh, weiteren Ersatzbatterien und der Zahl der Taschen.
- Keine beschädigte, defekte oder aus Sicherheitsgründen zurückgerufene Powerbank mitnehmen.
- Nur Lithium-Ionen-Powerbanks für den persönlichen Gebrauch; bis einschließlich 100 Wh je Powerbank. Über 100 bis einschließlich 160 Wh nur mit vorheriger Genehmigung des ausführenden Betreibers. Über 160 Wh im Passagiergepäck verboten.
- Jede Powerbank einzeln vor Kurzschluss schützen, etwa im Schutzbeutel oder mit isolierten freiliegenden Kontakten; vor Beschädigung schützen.
- Nicht im Gepäckfach über den Sitzen verstauen. Unter dem Vordersitz, in dessen Sitztasche oder am Körper griffbereit aufbewahren.
Quellen
Aufgabegepäck
Antwort
- Gefahrgut: Verboten
- Powerbanks dürfen nicht im aufgegebenen Gepäck einschließlich einer am Gate aufgegebenen Tasche befördert werden. Nehmen Sie sie vorher heraus und behalten Sie sie in der Kabine.
- Genehmigung der Fluggesellschaft: Verboten
- Powerbanks dürfen nicht im aufgegebenen Gepäck einschließlich einer am Gate aufgegebenen Tasche befördert werden. Nehmen Sie sie vorher heraus und behalten Sie sie in der Kabine.
Quellen
Am Körper
Antwort
- Genehmigung der Fluggesellschaft: Bedingt
- Bei genau 100 Wh vorher nachfragen: Das Genehmigungssymbol nennt ab 100 Wh, der ausführliche Hinweis dagegen über 100 Wh. Bei über 100 bis 160 Wh vorab die Transportgenehmigung einholen.
- Der Batterietyp muss UN 38.3 entsprechen. Verwenden Sie die Energieangabe des konkreten Modells.
- Prüfen Sie die Vorschrift des ausführenden Betreibers; IATA veröffentlicht für Powerbanks über 100 Wh eine strengere Tabelle. Eine ICAO-Ausnahme ersetzt keine Transportgenehmigung.
- An Bord weder die Powerbank aufladen noch Geräte damit laden. Die Nutzung mit zugelassenen medizinischen Geräten ist als Ausnahme genannt und vorher mit dem Betreiber abzustimmen.
- Höchstens zwei Powerbanks insgesamt pro Person, unabhängig von Wh, weiteren Ersatzbatterien und der Zahl der Taschen.
- Keine beschädigte, defekte oder aus Sicherheitsgründen zurückgerufene Powerbank mitnehmen.
- Nur Lithium-Ionen-Powerbanks für den persönlichen Gebrauch; bis einschließlich 100 Wh je Powerbank. Über 100 bis einschließlich 160 Wh nur mit vorheriger Genehmigung des ausführenden Betreibers. Über 160 Wh im Passagiergepäck verboten.
- Jede Powerbank einzeln vor Kurzschluss schützen, etwa im Schutzbeutel oder mit isolierten freiliegenden Kontakten; vor Beschädigung schützen.
- Nicht im Gepäckfach über den Sitzen verstauen. Unter dem Vordersitz, in dessen Sitztasche oder am Körper griffbereit aufbewahren.
Quellen
Schweiz · ausgeführt von Austrian Airlines
- Abflugland
- Schweiz
- Fluggesellschaft
- Austrian Airlines
Handgepäck
Antwort
- Gefahrgut: Bedingt
- Der Batterietyp muss UN 38.3 entsprechen. Verwenden Sie die Energieangabe des konkreten Modells.
- Prüfen Sie die Vorschrift des ausführenden Betreibers; IATA veröffentlicht für Powerbanks über 100 Wh eine strengere Tabelle. Eine ICAO-Ausnahme ersetzt keine Transportgenehmigung.
- Beschädigte oder defekte Powerbanks dürfen nicht mitgeführt werden.
- Die Powerbank an Bord nicht aufladen. ICAO rät davon ab, andere Geräte damit zu laden.
- Höchstens zwei Powerbanks insgesamt pro Person, unabhängig von Wh, weiteren Ersatzbatterien und der Zahl der Taschen.
- Nur Lithium-Ionen-Powerbanks für den persönlichen Gebrauch; bis einschließlich 100 Wh je Powerbank. Über 100 bis einschließlich 160 Wh nur mit vorheriger Genehmigung des ausführenden Betreibers. Über 160 Wh im Passagiergepäck verboten.
- Jede Powerbank einzeln vor Kurzschluss schützen, etwa im Schutzbeutel oder mit isolierten freiliegenden Kontakten; vor Beschädigung schützen.
- Genehmigung der Fluggesellschaft: Bedingt
- Bei genau 100 Wh vorher nachfragen: Das Genehmigungssymbol nennt ab 100 Wh, der ausführliche Hinweis dagegen über 100 Wh. Bei über 100 bis 160 Wh vorab die Transportgenehmigung einholen.
- Der Batterietyp muss UN 38.3 entsprechen. Verwenden Sie die Energieangabe des konkreten Modells.
- Prüfen Sie die Vorschrift des ausführenden Betreibers; IATA veröffentlicht für Powerbanks über 100 Wh eine strengere Tabelle. Eine ICAO-Ausnahme ersetzt keine Transportgenehmigung.
- An Bord weder die Powerbank aufladen noch Geräte damit laden. Die Nutzung mit zugelassenen medizinischen Geräten ist als Ausnahme genannt und vorher mit dem Betreiber abzustimmen.
- Höchstens zwei Powerbanks insgesamt pro Person, unabhängig von Wh, weiteren Ersatzbatterien und der Zahl der Taschen.
- Keine beschädigte, defekte oder aus Sicherheitsgründen zurückgerufene Powerbank mitnehmen.
- Nur Lithium-Ionen-Powerbanks für den persönlichen Gebrauch; bis einschließlich 100 Wh je Powerbank. Über 100 bis einschließlich 160 Wh nur mit vorheriger Genehmigung des ausführenden Betreibers. Über 160 Wh im Passagiergepäck verboten.
- Jede Powerbank einzeln vor Kurzschluss schützen, etwa im Schutzbeutel oder mit isolierten freiliegenden Kontakten; vor Beschädigung schützen.
- Nicht im Gepäckfach über den Sitzen verstauen. Unter dem Vordersitz, in dessen Sitztasche oder am Körper griffbereit aufbewahren.
Quellen
Aufgabegepäck
Antwort
- Gefahrgut: Verboten
- Powerbanks dürfen nicht im aufgegebenen Gepäck einschließlich einer am Gate aufgegebenen Tasche befördert werden. Nehmen Sie sie vorher heraus und behalten Sie sie in der Kabine.
- Genehmigung der Fluggesellschaft: Verboten
- Powerbanks dürfen nicht im aufgegebenen Gepäck einschließlich einer am Gate aufgegebenen Tasche befördert werden. Nehmen Sie sie vorher heraus und behalten Sie sie in der Kabine.
Quellen
Am Körper
Antwort
- Genehmigung der Fluggesellschaft: Bedingt
- Bei genau 100 Wh vorher nachfragen: Das Genehmigungssymbol nennt ab 100 Wh, der ausführliche Hinweis dagegen über 100 Wh. Bei über 100 bis 160 Wh vorab die Transportgenehmigung einholen.
- Der Batterietyp muss UN 38.3 entsprechen. Verwenden Sie die Energieangabe des konkreten Modells.
- Prüfen Sie die Vorschrift des ausführenden Betreibers; IATA veröffentlicht für Powerbanks über 100 Wh eine strengere Tabelle. Eine ICAO-Ausnahme ersetzt keine Transportgenehmigung.
- An Bord weder die Powerbank aufladen noch Geräte damit laden. Die Nutzung mit zugelassenen medizinischen Geräten ist als Ausnahme genannt und vorher mit dem Betreiber abzustimmen.
- Höchstens zwei Powerbanks insgesamt pro Person, unabhängig von Wh, weiteren Ersatzbatterien und der Zahl der Taschen.
- Keine beschädigte, defekte oder aus Sicherheitsgründen zurückgerufene Powerbank mitnehmen.
- Nur Lithium-Ionen-Powerbanks für den persönlichen Gebrauch; bis einschließlich 100 Wh je Powerbank. Über 100 bis einschließlich 160 Wh nur mit vorheriger Genehmigung des ausführenden Betreibers. Über 160 Wh im Passagiergepäck verboten.
- Jede Powerbank einzeln vor Kurzschluss schützen, etwa im Schutzbeutel oder mit isolierten freiliegenden Kontakten; vor Beschädigung schützen.
- Nicht im Gepäckfach über den Sitzen verstauen. Unter dem Vordersitz, in dessen Sitztasche oder am Körper griffbereit aufbewahren.
Quellen
Schweiz · ausgeführt von SWISSHandgepäck: Mit BedingungenAufgabegepäck: Verboten
Handgepäck
Antwort
- Gefahrgut: Bedingt
- Der Batterietyp muss UN 38.3 entsprechen. Verwenden Sie die Energieangabe des konkreten Modells.
- Prüfen Sie die Vorschrift des ausführenden Betreibers; IATA veröffentlicht für Powerbanks über 100 Wh eine strengere Tabelle. Eine ICAO-Ausnahme ersetzt keine Transportgenehmigung.
- Beschädigte oder defekte Powerbanks dürfen nicht mitgeführt werden.
- Die Powerbank an Bord nicht aufladen. ICAO rät davon ab, andere Geräte damit zu laden.
- Höchstens zwei Powerbanks insgesamt pro Person, unabhängig von Wh, weiteren Ersatzbatterien und der Zahl der Taschen.
- Nur Lithium-Ionen-Powerbanks für den persönlichen Gebrauch; bis einschließlich 100 Wh je Powerbank. Über 100 bis einschließlich 160 Wh nur mit vorheriger Genehmigung des ausführenden Betreibers. Über 160 Wh im Passagiergepäck verboten.
- Jede Powerbank einzeln vor Kurzschluss schützen, etwa im Schutzbeutel oder mit isolierten freiliegenden Kontakten; vor Beschädigung schützen.
- Genehmigung der Fluggesellschaft: Bedingt
- Der Batterietyp muss UN 38.3 entsprechen. Verwenden Sie die Energieangabe des konkreten Modells.
- Die Seite nennt bis 100 Wh als Grundgrenze und über 100 bis 160 Wh als genehmigungspflichtige Ausnahme. Bestätigen Sie diese Ausnahme für das konkrete Modell und den Flug.
- Prüfen Sie die Vorschrift des ausführenden Betreibers; IATA veröffentlicht für Powerbanks über 100 Wh eine strengere Tabelle. Eine ICAO-Ausnahme ersetzt keine Transportgenehmigung.
- An Bord weder die Powerbank aufladen noch Geräte damit laden. Die Nutzung mit zugelassenen medizinischen Geräten ist als Ausnahme genannt und vorher mit dem Betreiber abzustimmen.
- Höchstens zwei Powerbanks insgesamt pro Person, unabhängig von Wh, weiteren Ersatzbatterien und der Zahl der Taschen.
- Keine beschädigte, defekte oder aus Sicherheitsgründen zurückgerufene Powerbank mitnehmen.
- Nur Lithium-Ionen-Powerbanks für den persönlichen Gebrauch; bis einschließlich 100 Wh je Powerbank. Über 100 bis einschließlich 160 Wh nur mit vorheriger Genehmigung des ausführenden Betreibers. Über 160 Wh im Passagiergepäck verboten.
- Jede Powerbank einzeln vor Kurzschluss schützen, etwa im Schutzbeutel oder mit isolierten freiliegenden Kontakten; vor Beschädigung schützen.
- Nicht im Gepäckfach über den Sitzen verstauen. Unter dem Vordersitz, in dessen Sitztasche oder am Körper griffbereit aufbewahren.
Aufgabegepäck
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- Gefahrgut: Verboten
- Powerbanks dürfen nicht im aufgegebenen Gepäck einschließlich einer am Gate aufgegebenen Tasche befördert werden. Nehmen Sie sie vorher heraus und behalten Sie sie in der Kabine.
- Genehmigung der Fluggesellschaft: Verboten
- Powerbanks dürfen nicht im aufgegebenen Gepäck einschließlich einer am Gate aufgegebenen Tasche befördert werden. Nehmen Sie sie vorher heraus und behalten Sie sie in der Kabine.
Am Körper
Antwort
- Genehmigung der Fluggesellschaft: Bedingt
- Der Batterietyp muss UN 38.3 entsprechen. Verwenden Sie die Energieangabe des konkreten Modells.
- Die Seite nennt bis 100 Wh als Grundgrenze und über 100 bis 160 Wh als genehmigungspflichtige Ausnahme. Bestätigen Sie diese Ausnahme für das konkrete Modell und den Flug.
- Prüfen Sie die Vorschrift des ausführenden Betreibers; IATA veröffentlicht für Powerbanks über 100 Wh eine strengere Tabelle. Eine ICAO-Ausnahme ersetzt keine Transportgenehmigung.
- An Bord weder die Powerbank aufladen noch Geräte damit laden. Die Nutzung mit zugelassenen medizinischen Geräten ist als Ausnahme genannt und vorher mit dem Betreiber abzustimmen.
- Höchstens zwei Powerbanks insgesamt pro Person, unabhängig von Wh, weiteren Ersatzbatterien und der Zahl der Taschen.
- Keine beschädigte, defekte oder aus Sicherheitsgründen zurückgerufene Powerbank mitnehmen.
- Nur Lithium-Ionen-Powerbanks für den persönlichen Gebrauch; bis einschließlich 100 Wh je Powerbank. Über 100 bis einschließlich 160 Wh nur mit vorheriger Genehmigung des ausführenden Betreibers. Über 160 Wh im Passagiergepäck verboten.
- Jede Powerbank einzeln vor Kurzschluss schützen, etwa im Schutzbeutel oder mit isolierten freiliegenden Kontakten; vor Beschädigung schützen.
- Nicht im Gepäckfach über den Sitzen verstauen. Unter dem Vordersitz, in dessen Sitztasche oder am Körper griffbereit aufbewahren.
Flüge und Quellen
Schweiz · ausgeführt von SWISS
- Abflugland
- Schweiz
- Fluggesellschaft
- SWISS
Handgepäck
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- Gefahrgut: Bedingt
- Der Batterietyp muss UN 38.3 entsprechen. Verwenden Sie die Energieangabe des konkreten Modells.
- Prüfen Sie die Vorschrift des ausführenden Betreibers; IATA veröffentlicht für Powerbanks über 100 Wh eine strengere Tabelle. Eine ICAO-Ausnahme ersetzt keine Transportgenehmigung.
- Beschädigte oder defekte Powerbanks dürfen nicht mitgeführt werden.
- Die Powerbank an Bord nicht aufladen. ICAO rät davon ab, andere Geräte damit zu laden.
- Höchstens zwei Powerbanks insgesamt pro Person, unabhängig von Wh, weiteren Ersatzbatterien und der Zahl der Taschen.
- Nur Lithium-Ionen-Powerbanks für den persönlichen Gebrauch; bis einschließlich 100 Wh je Powerbank. Über 100 bis einschließlich 160 Wh nur mit vorheriger Genehmigung des ausführenden Betreibers. Über 160 Wh im Passagiergepäck verboten.
- Jede Powerbank einzeln vor Kurzschluss schützen, etwa im Schutzbeutel oder mit isolierten freiliegenden Kontakten; vor Beschädigung schützen.
- Genehmigung der Fluggesellschaft: Bedingt
- Der Batterietyp muss UN 38.3 entsprechen. Verwenden Sie die Energieangabe des konkreten Modells.
- Die Seite nennt bis 100 Wh als Grundgrenze und über 100 bis 160 Wh als genehmigungspflichtige Ausnahme. Bestätigen Sie diese Ausnahme für das konkrete Modell und den Flug.
- Prüfen Sie die Vorschrift des ausführenden Betreibers; IATA veröffentlicht für Powerbanks über 100 Wh eine strengere Tabelle. Eine ICAO-Ausnahme ersetzt keine Transportgenehmigung.
- An Bord weder die Powerbank aufladen noch Geräte damit laden. Die Nutzung mit zugelassenen medizinischen Geräten ist als Ausnahme genannt und vorher mit dem Betreiber abzustimmen.
- Höchstens zwei Powerbanks insgesamt pro Person, unabhängig von Wh, weiteren Ersatzbatterien und der Zahl der Taschen.
- Keine beschädigte, defekte oder aus Sicherheitsgründen zurückgerufene Powerbank mitnehmen.
- Nur Lithium-Ionen-Powerbanks für den persönlichen Gebrauch; bis einschließlich 100 Wh je Powerbank. Über 100 bis einschließlich 160 Wh nur mit vorheriger Genehmigung des ausführenden Betreibers. Über 160 Wh im Passagiergepäck verboten.
- Jede Powerbank einzeln vor Kurzschluss schützen, etwa im Schutzbeutel oder mit isolierten freiliegenden Kontakten; vor Beschädigung schützen.
- Nicht im Gepäckfach über den Sitzen verstauen. Unter dem Vordersitz, in dessen Sitztasche oder am Körper griffbereit aufbewahren.
Quellen
Aufgabegepäck
Antwort
- Gefahrgut: Verboten
- Powerbanks dürfen nicht im aufgegebenen Gepäck einschließlich einer am Gate aufgegebenen Tasche befördert werden. Nehmen Sie sie vorher heraus und behalten Sie sie in der Kabine.
- Genehmigung der Fluggesellschaft: Verboten
- Powerbanks dürfen nicht im aufgegebenen Gepäck einschließlich einer am Gate aufgegebenen Tasche befördert werden. Nehmen Sie sie vorher heraus und behalten Sie sie in der Kabine.
Quellen
Am Körper
Antwort
- Genehmigung der Fluggesellschaft: Bedingt
- Der Batterietyp muss UN 38.3 entsprechen. Verwenden Sie die Energieangabe des konkreten Modells.
- Die Seite nennt bis 100 Wh als Grundgrenze und über 100 bis 160 Wh als genehmigungspflichtige Ausnahme. Bestätigen Sie diese Ausnahme für das konkrete Modell und den Flug.
- Prüfen Sie die Vorschrift des ausführenden Betreibers; IATA veröffentlicht für Powerbanks über 100 Wh eine strengere Tabelle. Eine ICAO-Ausnahme ersetzt keine Transportgenehmigung.
- An Bord weder die Powerbank aufladen noch Geräte damit laden. Die Nutzung mit zugelassenen medizinischen Geräten ist als Ausnahme genannt und vorher mit dem Betreiber abzustimmen.
- Höchstens zwei Powerbanks insgesamt pro Person, unabhängig von Wh, weiteren Ersatzbatterien und der Zahl der Taschen.
- Keine beschädigte, defekte oder aus Sicherheitsgründen zurückgerufene Powerbank mitnehmen.
- Nur Lithium-Ionen-Powerbanks für den persönlichen Gebrauch; bis einschließlich 100 Wh je Powerbank. Über 100 bis einschließlich 160 Wh nur mit vorheriger Genehmigung des ausführenden Betreibers. Über 160 Wh im Passagiergepäck verboten.
- Jede Powerbank einzeln vor Kurzschluss schützen, etwa im Schutzbeutel oder mit isolierten freiliegenden Kontakten; vor Beschädigung schützen.
- Nicht im Gepäckfach über den Sitzen verstauen. Unter dem Vordersitz, in dessen Sitztasche oder am Körper griffbereit aufbewahren.
Quellen
Welche Powerbank ist hier gemeint?
Die Regeln gelten für eine tragbare Lithium-Ionen-Powerbank für den persönlichen Gebrauch, auch wenn sie ein Handy kabellos lädt. Ein Netzladegerät ohne Akku, eine herausgenommene Gerätebatterie und ein Laptop mit eingebautem Akku sind andere Gegenstände. Eine Produktbezeichnung wie MagSafe ersetzt die Wh-Angabe des konkreten Modells nicht.
Handgepäck, Aufgabegepäck und größere Modelle
| Energie pro Powerbank | ICAO-Grundregel für 2026 |
|---|---|
| Bis einschließlich 100 Wh | In der Kabine unter den genannten Bedingungen |
| Über 100 bis einschließlich 160 Wh | Nur mit vorheriger Genehmigung der ausführenden Airline |
| Über 160 Wh | Im Passagiergepäck verboten |
Höchstens zwei Powerbanks sind insgesamt pro Person vorgesehen. Zwei Taschen oder weitere Ersatzbatterien erhöhen diese Zahl nicht. Jede Powerbank braucht eigenen Kurzschlussschutz. Der Batterietyp muss UN 38.3 entsprechen. Bei Defekten, Beschädigung oder einem sicherheitsbedingten Rückruf nehmen Sie das Gerät nicht mit.
Die strengere IATA-Tabelle für Passagiere bezeichnet Powerbanks über 100 bis 160 Wh als verboten. Die ICAO-Regel für 2026 und die ausführlichen Hinweise der drei unten genannten Airlines nennen dagegen eine Ausnahme mit Genehmigung. Klären Sie vor der Reise, welche Annahmebedingung für Ihr Modell und die ausführende Airline gilt. Eine mögliche Ausnahme ist keine erteilte Transportgenehmigung.
Abflug aus Deutschland, Österreich oder der Schweiz
| Abflug | Grundlage und offene Punkte |
|---|---|
| Deutschland | Hier gelten die beschriebenen internationalen ICAO-Grundbedingungen. Eine deutsche Sonderregel für Powerbanks wurde nicht bestätigt; die Sicherheitsliste der Bundespolizei beantwortet diese Gefahrgutfrage nicht. Beachten Sie zusätzlich die Bedingungen Ihrer Airline. |
| Österreich | Austro Control nennt ICAO Part 8 als in Österreich geltende Grundlage und weist auf strengere IATA-Bedingungen hin. Der aktuelle ICAO-Zusatz ist hier maßgeblich für die beschriebenen Grundbedingungen. |
| Schweiz | BAZL nennt Powerbanks ausdrücklich: höchstens zwei, nur Handgepäck, einzeln geschützt, an Bord nicht aufladen. Für die größere Energiegruppe wird zusätzlich der aktuelle ICAO-Zusatz herangezogen. Strengere Airline-Bedingungen bleiben möglich. |
Die Angaben beziehen sich auf Gefahrgut. Am Flughafen und bei Ihrer Airline können zusätzliche Anforderungen gelten. Wählen Sie den tatsächlichen Abflugstaat, unabhängig von der Sprache dieser Seite.
Lufthansa, Austrian und SWISS
Die folgenden Bedingungen gelten, wenn die genannte Airline Ihren Flug selbst durchführt. Bei einem Codeshare richten Sie sich nach der tatsächlich ausführenden Fluggesellschaft.
| Airline | Aufbewahrung und Nutzung | Energie und Zustimmung |
|---|---|---|
| Lufthansa | Unter dem Vordersitz, in dessen Sitztasche oder am Körper; nicht im oberen Gepäckfach. Laden und Verwenden verboten, außer mit zugelassenen medizinischen Geräten. | Über 100 bis 160 Wh nennt der Hinweis eine vorherige Genehmigung. Bei genau 100 Wh nachfragen: Symbol „ab 100 Wh“, Hinweis „über 100 Wh“. |
| Austrian Airlines | Dieselben Aufbewahrungs- und Nutzungsbedingungen wie Lufthansa, einschließlich der medizinischen Ausnahme. | Über 100 bis 160 Wh vorher genehmigen lassen. Auch hier widersprechen sich Symbol „ab 100 Wh“ und Hinweis „über 100 Wh“ bei genau 100 Wh. |
| SWISS | Dieselben Aufbewahrungs- und Nutzungsbedingungen; kein oberes Fach. | Genehmigung über 100 Wh; der Hinweis nennt höchstens 160 Wh. Bestätigen Sie die Ausnahme für Ihr Modell. |
Alle drei begrenzen die Zahl auf zwei Powerbanks pro Passagier. Ihre Seiten nennen 100 Wh als Grundgrenze und daneben die größere Ausnahme. Stimmen Sie größere Modelle sowie eine medizinische Nutzung vorab mit der Airline ab. Die Zulassung des medizinischen Geräts ersetzt keine pauschale Erlaubnis zum Laden anderer Geräte.
Wh aus mAh berechnen
Wh = mAh × Batteriespannung in V ÷ 1.000.
Bei einer Batteriespannung von 3,7 V ergeben 10.000 mAh 37 Wh, 20.000 mAh 74 Wh und 30.000 mAh 111 Wh. Nutzen Sie die Batteriespannung des Modells, nicht pauschal die 5 V eines USB-Anschlusses. Wenn die Angaben fehlen oder unleserlich sind, lassen Sie die Einstufung vor dem Flug bestätigen.
Praktisch packen
Wählen Sie für jede Powerbank eine eigene Hülle oder schützen Sie freiliegende Kontakte vor Metallgegenständen. Lassen Sie die Modell- und Energieangaben lesbar. Ein integriertes Ladekabel oder kabelloses Laden ändern die Einstufung als Powerbank nicht.
Nehmen Sie die Powerbank heraus, bevor eine Kabinentasche am Gate aufgegeben wird. Bei Lufthansa, Austrian und SWISS darf sie auch in der Kabine nicht in das Fach über den Sitzen. Halten Sie sie am vorgesehenen Ort erreichbar. Wenn sie heiß wird, sich verformt oder Rauch entwickelt, informieren Sie sofort die Besatzung.
Quellen und Stand
Stand: 3. Oktober 2026. Die ICAO-Grundlage bezieht sich auf die Ausgabe 2025/2026 mit dem Zusatz vom 27. März 2026. Für Reisen ab 2027 müssen die dann geltenden Regeln erneut geprüft werden.
- ICAO, Technical Instructions, Addendum Nr. 1 und Erläuterung mit Beispielen.
- Austro Control, Passagierinformation und BAZL, Batterien.
- Lufthansa, elektronische Geräte und Batterien.
- Austrian Airlines, elektronische Geräte und Batterien und SWISS, elektronische Geräte und Batterien.
- IATA, Operator Guidance 2026 und Passenger Guidance 2026.
Powerbank vor dem Flug vorbereiten
Lesen Sie die Wh-Angabe, Zahl der Powerbanks und Annahme durch die ausführende Airline. Bei über 100 Wh holen Sie die Genehmigung der Airline ein; bei genau 100 Wh fragen Sie LH/Austrian vorher.
Schützen Sie jede Powerbank einzeln vor Kurzschluss und Beschädigung. Nehmen Sie keine defekte, aufgeblähte oder aus Sicherheitsgründen zurückgerufene Batterie mit.
Packen Sie die Powerbank griffbereit in die Kabinentasche. Nehmen Sie sie vor einer Gate-Aufgabe heraus. Befolgen Sie die Vorgaben zur Aufbewahrung und Nutzung an Bord.
Steht auf Ihrer Powerbank nur mAh? Verwenden Sie die Nennspannung des Akkus, etwa 3,7 V. Die USB-Ausgangsspannung ist dafür ungeeignet. Eine aufgedruckte Wh-Angabe hat Vorrang.
Wh-Rechner
Die Berechnung erfolgt in diesem Browser. Eingegebene Werte verlassen das Gerät nicht.
Dieser Rechner führt nur die Berechnung aus. Er bestimmt keine Transportregeln, Erlaubnis oder Annahme.
Wh = mAh × V ÷ 1000
Häufige Fragen
Darf eine Powerbank ins Handgepäck?
Ja, unter Bedingungen. Die ICAO-Grundregel erlaubt höchstens zwei Powerbanks pro Person, einzeln gegen Kurzschluss geschützt. Bis 100 Wh gilt die Grundgrenze; über 100 bis 160 Wh brauchen Sie die vorherige Zustimmung der Airline. Die strengeren Regeln dieser Airline müssen Sie ebenfalls erfüllen.
Sind 20.000 oder 30.000 mAh erlaubt?
Entscheidend sind Wh und die Batteriespannung. Bei 3,7 V ergeben 20.000 mAh 74 Wh und 30.000 mAh 111 Wh. Das sind Rechenbeispiele. Verwenden Sie die Angaben Ihres Modells, nicht die USB-Ausgangsspannung.
Darf ich mit der Powerbank mein Handy im Flugzeug laden?
Bei Lufthansa, Austrian und SWISS ist das Laden und Verwenden von Powerbanks an Bord verboten. Als Ausnahme nennen sie zugelassene medizinische Geräte. ICAO und BAZL verbieten das Aufladen der Powerbank selbst und raten vom Laden anderer Geräte damit ab.
Was gilt bei genau 100 Wh?
ICAO zählt genau 100 Wh zur Grundgrenze. Bei Lufthansa und Austrian nennt das Symbol eine Genehmigung ab 100 Wh, der Hinweis dagegen erst über 100 Wh. Lassen Sie die Annahme dieses Modells vorher bestätigen. SWISS nennt über 100 Wh.
Was mache ich, wenn mein Handgepäck am Gate aufgegeben wird?
Nehmen Sie alle Powerbanks vorher heraus und behalten Sie sie in der Kabine. Bei den drei genannten Airlines gehören sie unter den Vordersitz, in dessen Sitztasche oder an den Körper; das Gepäckfach über dem Sitz ist ausgeschlossen.
Prüfdatum der Quellen
- Elektronische Geräte und Batterien:
- Passagierinformation:
- Elektronische Geräte und Ersatzbatterien:
- Changes Regarding Power Banks, Guidance Document for Operators:
- Passengers travelling with lithium batteries:
- Doc 9284, Ausgabe 2025–2026, Addendum Nr. 1:
- Elektronische Geräte und Batterien:
- Elektronische Geräte und Batterien: