DÜFTE
Darf Parfüm ins Handgepäck oder Aufgabegepäck?
Ja, gewöhnliches Parfüm für den persönlichen Gebrauch kann mitfliegen. Bei der Standardkontrolle in Deutschland, Österreich und der Schweiz passen Flakons bis 100 ml in einen transparenten, wiederverschließbaren 1-l-Beutel pro Person. Lufthansa, Austrian und SWISS erlauben in beiden Gepäckarten bis 0,5 l oder 0,5 kg netto je Artikel und zusammen bis 2 l oder 2 kg pro Person für alle erfassten Artikel. In der Schweiz bestätigt BAZL dieselben Nettomengen. Duty-free-Käufe und die Kontrollen in München und Wien haben eigene Bedingungen.
Handgepäck
Mit Bedingungen
Bei der Standardkontrolle eigener Flakon bis 100 ml im einzigen transparenten, wiederverschließbaren 1-l-Beutel. STEB-Duty-free und verifizierte lokale CT-Kontrollen haben andere Kontrollbedingungen. Die Transportlimits Ihrer Airline gelten gleichzeitig.
Aufgabegepäck
Nicht allgemein bestätigt
Für Lufthansa, Austrian und SWISS sowie nach den BAZL-Kosmetikregeln: je Artikel bis 0,5 kg oder 0,5 l netto, pro Person insgesamt bis 2 kg oder 2 l netto für alle erfassten Artikel über beide Gepäckarten. Schützen Sie Glas und Sprühverschluss. Für andere Airlines die Transportbedingungen prüfen.
Besondere Regeln nach Land, Flughafen, Airline und Ausführung
Was gilt für Ihren Flug?
Wählen Sie Land, Flughafen und Airline und suchen Sie nach Ihrer Ausführung. Bei einer erneuten Kontrolle nach dem Umstieg prüfen Sie auch den dortigen Flughafen.
14 passende Kombinationen · 8 Antworten
Mit Bedingungen
Nicht geklärt · Mit Bedingungen
Nicht geklärt
Allgemeine Regeln stehen neben den Regeln der Airline und des Flughafens.
Deutschland · Standardkontrolle · Airline zusätzlich fragenHandgepäck: Mit BedingungenAufgabegepäck: Nicht geklärt
Handgepäck
Antwort
- Sicherheitskontrolle: Bedingt
- Für am Flughafen oder an Bord gekauftes Duty-free-Parfüm gilt bei der Kontrolle eine eigene Ausnahme: beim Kauf mit Beleg im manipulationssicheren Sicherheitsbeutel STEB versiegeln und bis zum Ziel verschlossen und unbeschädigt lassen. Eine erneute Kontrolle bleibt möglich; die Transportlimits gelten zusätzlich.
- Parfüm unterliegt der Sicherheitskontrolle. Kann die Unbedenklichkeit nicht festgestellt werden, darf es nicht in die Kabine.
- Bei konventioneller Kontrolle: eigener Flakon oder befüllter Reisezerstäuber mit höchstens 100 ml Fassungsvermögen je Behälter. Ein teilweise geleerter größerer Flakon erfüllt diesen Grenzwert nicht.
- Eigene Flüssigkeiten müssen locker in einen transparenten, wiederverschließbaren Beutel bis 1 l passen; höchstens ein solcher Beutel pro Person. Zur separaten Kontrolle bereithalten.
Aufgabegepäck
Keine sichere Antwort
- Regelwerk: Die Quellen reichen für eine sichere Antwort nicht aus.
Am Körper
Keine sichere Antwort
- Regelwerk: Die Quellen reichen für eine sichere Antwort nicht aus.
Flüge und Quellen
Deutschland · Standardkontrolle · Airline zusätzlich fragen
- Abflugland
- Deutschland
Handgepäck
Antwort
- Sicherheitskontrolle: Bedingt
- Für am Flughafen oder an Bord gekauftes Duty-free-Parfüm gilt bei der Kontrolle eine eigene Ausnahme: beim Kauf mit Beleg im manipulationssicheren Sicherheitsbeutel STEB versiegeln und bis zum Ziel verschlossen und unbeschädigt lassen. Eine erneute Kontrolle bleibt möglich; die Transportlimits gelten zusätzlich.
- Parfüm unterliegt der Sicherheitskontrolle. Kann die Unbedenklichkeit nicht festgestellt werden, darf es nicht in die Kabine.
- Bei konventioneller Kontrolle: eigener Flakon oder befüllter Reisezerstäuber mit höchstens 100 ml Fassungsvermögen je Behälter. Ein teilweise geleerter größerer Flakon erfüllt diesen Grenzwert nicht.
- Eigene Flüssigkeiten müssen locker in einen transparenten, wiederverschließbaren Beutel bis 1 l passen; höchstens ein solcher Beutel pro Person. Zur separaten Kontrolle bereithalten.
Quellen
Aufgabegepäck
Keine sichere Antwort
- Regelwerk: Die Quellen reichen für eine sichere Antwort nicht aus.
Quellen
Quelle fehlt.
Am Körper
Keine sichere Antwort
- Regelwerk: Die Quellen reichen für eine sichere Antwort nicht aus.
Quellen
Quelle fehlt.
Deutschland · Lufthansa · Standardkontrolle · gleiche Bedingungen für 3 KombinationenHandgepäck: Mit BedingungenAufgabegepäck: Mit Bedingungen
Handgepäck
Antwort
- Sicherheitskontrolle: Bedingt
- Für am Flughafen oder an Bord gekauftes Duty-free-Parfüm gilt bei der Kontrolle eine eigene Ausnahme: beim Kauf mit Beleg im manipulationssicheren Sicherheitsbeutel STEB versiegeln und bis zum Ziel verschlossen und unbeschädigt lassen. Eine erneute Kontrolle bleibt möglich; die Transportlimits gelten zusätzlich.
- Parfüm unterliegt der Sicherheitskontrolle. Kann die Unbedenklichkeit nicht festgestellt werden, darf es nicht in die Kabine.
- Bei konventioneller Kontrolle: eigener Flakon oder befüllter Reisezerstäuber mit höchstens 100 ml Fassungsvermögen je Behälter. Ein teilweise geleerter größerer Flakon erfüllt diesen Grenzwert nicht.
- Eigene Flüssigkeiten müssen locker in einen transparenten, wiederverschließbaren Beutel bis 1 l passen; höchstens ein solcher Beutel pro Person. Zur separaten Kontrolle bereithalten.
- Genehmigung der Fluggesellschaft: Bedingt
- Für diese gewöhnlichen Toilettenartikel ist innerhalb der genannten Grenzen keine vorherige Genehmigung der Fluggesellschaft erforderlich.
- Gewöhnliches Parfüm, Eau de Parfum, Eau de Toilette oder Kölnischwasser als Toilettenartikel zum persönlichen Gebrauch; industrielle Duftstoffe und andere Chemikalien sind nicht erfasst.
- Höchstens 0,5 kg oder 0,5 l Nettomenge je Artikel.
- Höchstens 2 kg oder 2 l Nettomenge pro Person für alle erfassten medizinischen Artikel, Toilettenartikel und zulässigen Haushalts-/Sportaerosole zusammen, über Hand- und Aufgabegepäck gemeinsam.
- Bei Parfüm als Druckaerosol das Auslassventil mit einer Kappe oder gleichwertig gegen unbeabsichtigtes Sprühen schützen.
Aufgabegepäck
Antwort
- Genehmigung der Fluggesellschaft: Bedingt
- Für diese gewöhnlichen Toilettenartikel ist innerhalb der genannten Grenzen keine vorherige Genehmigung der Fluggesellschaft erforderlich.
- Gewöhnliches Parfüm, Eau de Parfum, Eau de Toilette oder Kölnischwasser als Toilettenartikel zum persönlichen Gebrauch; industrielle Duftstoffe und andere Chemikalien sind nicht erfasst.
- Höchstens 0,5 kg oder 0,5 l Nettomenge je Artikel.
- Höchstens 2 kg oder 2 l Nettomenge pro Person für alle erfassten medizinischen Artikel, Toilettenartikel und zulässigen Haushalts-/Sportaerosole zusammen, über Hand- und Aufgabegepäck gemeinsam.
- Bei Parfüm als Druckaerosol das Auslassventil mit einer Kappe oder gleichwertig gegen unbeabsichtigtes Sprühen schützen.
Am Körper
Keine sichere Antwort
- Regelwerk: Die Quellen reichen für eine sichere Antwort nicht aus.
Flüge und Quellen
Deutschland · Lufthansa · Standardkontrolle
- Abflugland
- Deutschland
- Fluggesellschaft
- Lufthansa
Handgepäck
Antwort
- Sicherheitskontrolle: Bedingt
- Für am Flughafen oder an Bord gekauftes Duty-free-Parfüm gilt bei der Kontrolle eine eigene Ausnahme: beim Kauf mit Beleg im manipulationssicheren Sicherheitsbeutel STEB versiegeln und bis zum Ziel verschlossen und unbeschädigt lassen. Eine erneute Kontrolle bleibt möglich; die Transportlimits gelten zusätzlich.
- Parfüm unterliegt der Sicherheitskontrolle. Kann die Unbedenklichkeit nicht festgestellt werden, darf es nicht in die Kabine.
- Bei konventioneller Kontrolle: eigener Flakon oder befüllter Reisezerstäuber mit höchstens 100 ml Fassungsvermögen je Behälter. Ein teilweise geleerter größerer Flakon erfüllt diesen Grenzwert nicht.
- Eigene Flüssigkeiten müssen locker in einen transparenten, wiederverschließbaren Beutel bis 1 l passen; höchstens ein solcher Beutel pro Person. Zur separaten Kontrolle bereithalten.
- Genehmigung der Fluggesellschaft: Bedingt
- Für diese gewöhnlichen Toilettenartikel ist innerhalb der genannten Grenzen keine vorherige Genehmigung der Fluggesellschaft erforderlich.
- Gewöhnliches Parfüm, Eau de Parfum, Eau de Toilette oder Kölnischwasser als Toilettenartikel zum persönlichen Gebrauch; industrielle Duftstoffe und andere Chemikalien sind nicht erfasst.
- Höchstens 0,5 kg oder 0,5 l Nettomenge je Artikel.
- Höchstens 2 kg oder 2 l Nettomenge pro Person für alle erfassten medizinischen Artikel, Toilettenartikel und zulässigen Haushalts-/Sportaerosole zusammen, über Hand- und Aufgabegepäck gemeinsam.
- Bei Parfüm als Druckaerosol das Auslassventil mit einer Kappe oder gleichwertig gegen unbeabsichtigtes Sprühen schützen.
Quellen
Aufgabegepäck
Antwort
- Genehmigung der Fluggesellschaft: Bedingt
- Für diese gewöhnlichen Toilettenartikel ist innerhalb der genannten Grenzen keine vorherige Genehmigung der Fluggesellschaft erforderlich.
- Gewöhnliches Parfüm, Eau de Parfum, Eau de Toilette oder Kölnischwasser als Toilettenartikel zum persönlichen Gebrauch; industrielle Duftstoffe und andere Chemikalien sind nicht erfasst.
- Höchstens 0,5 kg oder 0,5 l Nettomenge je Artikel.
- Höchstens 2 kg oder 2 l Nettomenge pro Person für alle erfassten medizinischen Artikel, Toilettenartikel und zulässigen Haushalts-/Sportaerosole zusammen, über Hand- und Aufgabegepäck gemeinsam.
- Bei Parfüm als Druckaerosol das Auslassventil mit einer Kappe oder gleichwertig gegen unbeabsichtigtes Sprühen schützen.
Quellen
Am Körper
Keine sichere Antwort
- Regelwerk: Die Quellen reichen für eine sichere Antwort nicht aus.
Quellen
Quelle fehlt.
Deutschland · Austrian Airlines · Standardkontrolle
- Abflugland
- Deutschland
- Fluggesellschaft
- Austrian Airlines
Handgepäck
Antwort
- Sicherheitskontrolle: Bedingt
- Für am Flughafen oder an Bord gekauftes Duty-free-Parfüm gilt bei der Kontrolle eine eigene Ausnahme: beim Kauf mit Beleg im manipulationssicheren Sicherheitsbeutel STEB versiegeln und bis zum Ziel verschlossen und unbeschädigt lassen. Eine erneute Kontrolle bleibt möglich; die Transportlimits gelten zusätzlich.
- Parfüm unterliegt der Sicherheitskontrolle. Kann die Unbedenklichkeit nicht festgestellt werden, darf es nicht in die Kabine.
- Bei konventioneller Kontrolle: eigener Flakon oder befüllter Reisezerstäuber mit höchstens 100 ml Fassungsvermögen je Behälter. Ein teilweise geleerter größerer Flakon erfüllt diesen Grenzwert nicht.
- Eigene Flüssigkeiten müssen locker in einen transparenten, wiederverschließbaren Beutel bis 1 l passen; höchstens ein solcher Beutel pro Person. Zur separaten Kontrolle bereithalten.
- Genehmigung der Fluggesellschaft: Bedingt
- Für diese gewöhnlichen Toilettenartikel ist innerhalb der genannten Grenzen keine vorherige Genehmigung der Fluggesellschaft erforderlich.
- Gewöhnliches Parfüm, Eau de Parfum, Eau de Toilette oder Kölnischwasser als Toilettenartikel zum persönlichen Gebrauch; industrielle Duftstoffe und andere Chemikalien sind nicht erfasst.
- Höchstens 0,5 kg oder 0,5 l Nettomenge je Artikel.
- Höchstens 2 kg oder 2 l Nettomenge pro Person für alle erfassten medizinischen Artikel, Toilettenartikel und zulässigen Haushalts-/Sportaerosole zusammen, über Hand- und Aufgabegepäck gemeinsam.
- Bei Parfüm als Druckaerosol das Auslassventil mit einer Kappe oder gleichwertig gegen unbeabsichtigtes Sprühen schützen.
Quellen
Aufgabegepäck
Antwort
- Genehmigung der Fluggesellschaft: Bedingt
- Für diese gewöhnlichen Toilettenartikel ist innerhalb der genannten Grenzen keine vorherige Genehmigung der Fluggesellschaft erforderlich.
- Gewöhnliches Parfüm, Eau de Parfum, Eau de Toilette oder Kölnischwasser als Toilettenartikel zum persönlichen Gebrauch; industrielle Duftstoffe und andere Chemikalien sind nicht erfasst.
- Höchstens 0,5 kg oder 0,5 l Nettomenge je Artikel.
- Höchstens 2 kg oder 2 l Nettomenge pro Person für alle erfassten medizinischen Artikel, Toilettenartikel und zulässigen Haushalts-/Sportaerosole zusammen, über Hand- und Aufgabegepäck gemeinsam.
- Bei Parfüm als Druckaerosol das Auslassventil mit einer Kappe oder gleichwertig gegen unbeabsichtigtes Sprühen schützen.
Quellen
Am Körper
Keine sichere Antwort
- Regelwerk: Die Quellen reichen für eine sichere Antwort nicht aus.
Quellen
Quelle fehlt.
Deutschland · SWISS · Standardkontrolle
- Abflugland
- Deutschland
- Fluggesellschaft
- SWISS
Handgepäck
Antwort
- Sicherheitskontrolle: Bedingt
- Für am Flughafen oder an Bord gekauftes Duty-free-Parfüm gilt bei der Kontrolle eine eigene Ausnahme: beim Kauf mit Beleg im manipulationssicheren Sicherheitsbeutel STEB versiegeln und bis zum Ziel verschlossen und unbeschädigt lassen. Eine erneute Kontrolle bleibt möglich; die Transportlimits gelten zusätzlich.
- Parfüm unterliegt der Sicherheitskontrolle. Kann die Unbedenklichkeit nicht festgestellt werden, darf es nicht in die Kabine.
- Bei konventioneller Kontrolle: eigener Flakon oder befüllter Reisezerstäuber mit höchstens 100 ml Fassungsvermögen je Behälter. Ein teilweise geleerter größerer Flakon erfüllt diesen Grenzwert nicht.
- Eigene Flüssigkeiten müssen locker in einen transparenten, wiederverschließbaren Beutel bis 1 l passen; höchstens ein solcher Beutel pro Person. Zur separaten Kontrolle bereithalten.
- Genehmigung der Fluggesellschaft: Bedingt
- Für diese gewöhnlichen Toilettenartikel ist innerhalb der genannten Grenzen keine vorherige Genehmigung der Fluggesellschaft erforderlich.
- Gewöhnliches Parfüm, Eau de Parfum, Eau de Toilette oder Kölnischwasser als Toilettenartikel zum persönlichen Gebrauch; industrielle Duftstoffe und andere Chemikalien sind nicht erfasst.
- Höchstens 0,5 kg oder 0,5 l Nettomenge je Artikel.
- Höchstens 2 kg oder 2 l Nettomenge pro Person für alle erfassten medizinischen Artikel, Toilettenartikel und zulässigen Haushalts-/Sportaerosole zusammen, über Hand- und Aufgabegepäck gemeinsam.
- Bei Parfüm als Druckaerosol das Auslassventil mit einer Kappe oder gleichwertig gegen unbeabsichtigtes Sprühen schützen.
Quellen
Aufgabegepäck
Antwort
- Genehmigung der Fluggesellschaft: Bedingt
- Für diese gewöhnlichen Toilettenartikel ist innerhalb der genannten Grenzen keine vorherige Genehmigung der Fluggesellschaft erforderlich.
- Gewöhnliches Parfüm, Eau de Parfum, Eau de Toilette oder Kölnischwasser als Toilettenartikel zum persönlichen Gebrauch; industrielle Duftstoffe und andere Chemikalien sind nicht erfasst.
- Höchstens 0,5 kg oder 0,5 l Nettomenge je Artikel.
- Höchstens 2 kg oder 2 l Nettomenge pro Person für alle erfassten medizinischen Artikel, Toilettenartikel und zulässigen Haushalts-/Sportaerosole zusammen, über Hand- und Aufgabegepäck gemeinsam.
- Bei Parfüm als Druckaerosol das Auslassventil mit einer Kappe oder gleichwertig gegen unbeabsichtigtes Sprühen schützen.
Quellen
Am Körper
Keine sichere Antwort
- Regelwerk: Die Quellen reichen für eine sichere Antwort nicht aus.
Quellen
Quelle fehlt.
Österreich · Standardkontrolle · Airline zusätzlich fragenHandgepäck: Mit BedingungenAufgabegepäck: Nicht geklärt
Handgepäck
Antwort
- Sicherheitskontrolle: Bedingt
- Für am Flughafen oder an Bord gekauftes Duty-free-Parfüm gilt bei der Kontrolle eine eigene Ausnahme: beim Kauf mit Beleg im manipulationssicheren Sicherheitsbeutel STEB versiegeln und bis zum Ziel verschlossen und unbeschädigt lassen. Eine erneute Kontrolle bleibt möglich; die Transportlimits gelten zusätzlich.
- Bei konventioneller Kontrolle: eigener Flakon oder befüllter Reisezerstäuber mit höchstens 100 ml Fassungsvermögen je Behälter. Ein teilweise geleerter größerer Flakon erfüllt diesen Grenzwert nicht.
- Eigene Flüssigkeiten müssen locker in einen transparenten, wiederverschließbaren Beutel bis 1 l passen; höchstens ein solcher Beutel pro Person. Zur separaten Kontrolle bereithalten.
Aufgabegepäck
Keine sichere Antwort
- Regelwerk: Die Quellen reichen für eine sichere Antwort nicht aus.
Am Körper
Keine sichere Antwort
- Regelwerk: Die Quellen reichen für eine sichere Antwort nicht aus.
Flüge und Quellen
Österreich · Standardkontrolle · Airline zusätzlich fragen
- Abflugland
- Österreich
Handgepäck
Antwort
- Sicherheitskontrolle: Bedingt
- Für am Flughafen oder an Bord gekauftes Duty-free-Parfüm gilt bei der Kontrolle eine eigene Ausnahme: beim Kauf mit Beleg im manipulationssicheren Sicherheitsbeutel STEB versiegeln und bis zum Ziel verschlossen und unbeschädigt lassen. Eine erneute Kontrolle bleibt möglich; die Transportlimits gelten zusätzlich.
- Bei konventioneller Kontrolle: eigener Flakon oder befüllter Reisezerstäuber mit höchstens 100 ml Fassungsvermögen je Behälter. Ein teilweise geleerter größerer Flakon erfüllt diesen Grenzwert nicht.
- Eigene Flüssigkeiten müssen locker in einen transparenten, wiederverschließbaren Beutel bis 1 l passen; höchstens ein solcher Beutel pro Person. Zur separaten Kontrolle bereithalten.
Quellen
Aufgabegepäck
Keine sichere Antwort
- Regelwerk: Die Quellen reichen für eine sichere Antwort nicht aus.
Quellen
Quelle fehlt.
Am Körper
Keine sichere Antwort
- Regelwerk: Die Quellen reichen für eine sichere Antwort nicht aus.
Quellen
Quelle fehlt.
Österreich · Lufthansa · Standardkontrolle · gleiche Bedingungen für 3 KombinationenHandgepäck: Mit BedingungenAufgabegepäck: Mit Bedingungen
Handgepäck
Antwort
- Sicherheitskontrolle: Bedingt
- Für am Flughafen oder an Bord gekauftes Duty-free-Parfüm gilt bei der Kontrolle eine eigene Ausnahme: beim Kauf mit Beleg im manipulationssicheren Sicherheitsbeutel STEB versiegeln und bis zum Ziel verschlossen und unbeschädigt lassen. Eine erneute Kontrolle bleibt möglich; die Transportlimits gelten zusätzlich.
- Bei konventioneller Kontrolle: eigener Flakon oder befüllter Reisezerstäuber mit höchstens 100 ml Fassungsvermögen je Behälter. Ein teilweise geleerter größerer Flakon erfüllt diesen Grenzwert nicht.
- Eigene Flüssigkeiten müssen locker in einen transparenten, wiederverschließbaren Beutel bis 1 l passen; höchstens ein solcher Beutel pro Person. Zur separaten Kontrolle bereithalten.
- Genehmigung der Fluggesellschaft: Bedingt
- Für diese gewöhnlichen Toilettenartikel ist innerhalb der genannten Grenzen keine vorherige Genehmigung der Fluggesellschaft erforderlich.
- Gewöhnliches Parfüm, Eau de Parfum, Eau de Toilette oder Kölnischwasser als Toilettenartikel zum persönlichen Gebrauch; industrielle Duftstoffe und andere Chemikalien sind nicht erfasst.
- Höchstens 0,5 kg oder 0,5 l Nettomenge je Artikel.
- Höchstens 2 kg oder 2 l Nettomenge pro Person für alle erfassten medizinischen Artikel, Toilettenartikel und zulässigen Haushalts-/Sportaerosole zusammen, über Hand- und Aufgabegepäck gemeinsam.
- Bei Parfüm als Druckaerosol das Auslassventil mit einer Kappe oder gleichwertig gegen unbeabsichtigtes Sprühen schützen.
Aufgabegepäck
Antwort
- Genehmigung der Fluggesellschaft: Bedingt
- Für diese gewöhnlichen Toilettenartikel ist innerhalb der genannten Grenzen keine vorherige Genehmigung der Fluggesellschaft erforderlich.
- Gewöhnliches Parfüm, Eau de Parfum, Eau de Toilette oder Kölnischwasser als Toilettenartikel zum persönlichen Gebrauch; industrielle Duftstoffe und andere Chemikalien sind nicht erfasst.
- Höchstens 0,5 kg oder 0,5 l Nettomenge je Artikel.
- Höchstens 2 kg oder 2 l Nettomenge pro Person für alle erfassten medizinischen Artikel, Toilettenartikel und zulässigen Haushalts-/Sportaerosole zusammen, über Hand- und Aufgabegepäck gemeinsam.
- Bei Parfüm als Druckaerosol das Auslassventil mit einer Kappe oder gleichwertig gegen unbeabsichtigtes Sprühen schützen.
Am Körper
Keine sichere Antwort
- Regelwerk: Die Quellen reichen für eine sichere Antwort nicht aus.
Flüge und Quellen
Österreich · Lufthansa · Standardkontrolle
- Abflugland
- Österreich
- Fluggesellschaft
- Lufthansa
Handgepäck
Antwort
- Sicherheitskontrolle: Bedingt
- Für am Flughafen oder an Bord gekauftes Duty-free-Parfüm gilt bei der Kontrolle eine eigene Ausnahme: beim Kauf mit Beleg im manipulationssicheren Sicherheitsbeutel STEB versiegeln und bis zum Ziel verschlossen und unbeschädigt lassen. Eine erneute Kontrolle bleibt möglich; die Transportlimits gelten zusätzlich.
- Bei konventioneller Kontrolle: eigener Flakon oder befüllter Reisezerstäuber mit höchstens 100 ml Fassungsvermögen je Behälter. Ein teilweise geleerter größerer Flakon erfüllt diesen Grenzwert nicht.
- Eigene Flüssigkeiten müssen locker in einen transparenten, wiederverschließbaren Beutel bis 1 l passen; höchstens ein solcher Beutel pro Person. Zur separaten Kontrolle bereithalten.
- Genehmigung der Fluggesellschaft: Bedingt
- Für diese gewöhnlichen Toilettenartikel ist innerhalb der genannten Grenzen keine vorherige Genehmigung der Fluggesellschaft erforderlich.
- Gewöhnliches Parfüm, Eau de Parfum, Eau de Toilette oder Kölnischwasser als Toilettenartikel zum persönlichen Gebrauch; industrielle Duftstoffe und andere Chemikalien sind nicht erfasst.
- Höchstens 0,5 kg oder 0,5 l Nettomenge je Artikel.
- Höchstens 2 kg oder 2 l Nettomenge pro Person für alle erfassten medizinischen Artikel, Toilettenartikel und zulässigen Haushalts-/Sportaerosole zusammen, über Hand- und Aufgabegepäck gemeinsam.
- Bei Parfüm als Druckaerosol das Auslassventil mit einer Kappe oder gleichwertig gegen unbeabsichtigtes Sprühen schützen.
Quellen
Aufgabegepäck
Antwort
- Genehmigung der Fluggesellschaft: Bedingt
- Für diese gewöhnlichen Toilettenartikel ist innerhalb der genannten Grenzen keine vorherige Genehmigung der Fluggesellschaft erforderlich.
- Gewöhnliches Parfüm, Eau de Parfum, Eau de Toilette oder Kölnischwasser als Toilettenartikel zum persönlichen Gebrauch; industrielle Duftstoffe und andere Chemikalien sind nicht erfasst.
- Höchstens 0,5 kg oder 0,5 l Nettomenge je Artikel.
- Höchstens 2 kg oder 2 l Nettomenge pro Person für alle erfassten medizinischen Artikel, Toilettenartikel und zulässigen Haushalts-/Sportaerosole zusammen, über Hand- und Aufgabegepäck gemeinsam.
- Bei Parfüm als Druckaerosol das Auslassventil mit einer Kappe oder gleichwertig gegen unbeabsichtigtes Sprühen schützen.
Quellen
Am Körper
Keine sichere Antwort
- Regelwerk: Die Quellen reichen für eine sichere Antwort nicht aus.
Quellen
Quelle fehlt.
Österreich · Austrian Airlines · Standardkontrolle
- Abflugland
- Österreich
- Fluggesellschaft
- Austrian Airlines
Handgepäck
Antwort
- Sicherheitskontrolle: Bedingt
- Für am Flughafen oder an Bord gekauftes Duty-free-Parfüm gilt bei der Kontrolle eine eigene Ausnahme: beim Kauf mit Beleg im manipulationssicheren Sicherheitsbeutel STEB versiegeln und bis zum Ziel verschlossen und unbeschädigt lassen. Eine erneute Kontrolle bleibt möglich; die Transportlimits gelten zusätzlich.
- Bei konventioneller Kontrolle: eigener Flakon oder befüllter Reisezerstäuber mit höchstens 100 ml Fassungsvermögen je Behälter. Ein teilweise geleerter größerer Flakon erfüllt diesen Grenzwert nicht.
- Eigene Flüssigkeiten müssen locker in einen transparenten, wiederverschließbaren Beutel bis 1 l passen; höchstens ein solcher Beutel pro Person. Zur separaten Kontrolle bereithalten.
- Genehmigung der Fluggesellschaft: Bedingt
- Für diese gewöhnlichen Toilettenartikel ist innerhalb der genannten Grenzen keine vorherige Genehmigung der Fluggesellschaft erforderlich.
- Gewöhnliches Parfüm, Eau de Parfum, Eau de Toilette oder Kölnischwasser als Toilettenartikel zum persönlichen Gebrauch; industrielle Duftstoffe und andere Chemikalien sind nicht erfasst.
- Höchstens 0,5 kg oder 0,5 l Nettomenge je Artikel.
- Höchstens 2 kg oder 2 l Nettomenge pro Person für alle erfassten medizinischen Artikel, Toilettenartikel und zulässigen Haushalts-/Sportaerosole zusammen, über Hand- und Aufgabegepäck gemeinsam.
- Bei Parfüm als Druckaerosol das Auslassventil mit einer Kappe oder gleichwertig gegen unbeabsichtigtes Sprühen schützen.
Quellen
Aufgabegepäck
Antwort
- Genehmigung der Fluggesellschaft: Bedingt
- Für diese gewöhnlichen Toilettenartikel ist innerhalb der genannten Grenzen keine vorherige Genehmigung der Fluggesellschaft erforderlich.
- Gewöhnliches Parfüm, Eau de Parfum, Eau de Toilette oder Kölnischwasser als Toilettenartikel zum persönlichen Gebrauch; industrielle Duftstoffe und andere Chemikalien sind nicht erfasst.
- Höchstens 0,5 kg oder 0,5 l Nettomenge je Artikel.
- Höchstens 2 kg oder 2 l Nettomenge pro Person für alle erfassten medizinischen Artikel, Toilettenartikel und zulässigen Haushalts-/Sportaerosole zusammen, über Hand- und Aufgabegepäck gemeinsam.
- Bei Parfüm als Druckaerosol das Auslassventil mit einer Kappe oder gleichwertig gegen unbeabsichtigtes Sprühen schützen.
Quellen
Am Körper
Keine sichere Antwort
- Regelwerk: Die Quellen reichen für eine sichere Antwort nicht aus.
Quellen
Quelle fehlt.
Österreich · SWISS · Standardkontrolle
- Abflugland
- Österreich
- Fluggesellschaft
- SWISS
Handgepäck
Antwort
- Sicherheitskontrolle: Bedingt
- Für am Flughafen oder an Bord gekauftes Duty-free-Parfüm gilt bei der Kontrolle eine eigene Ausnahme: beim Kauf mit Beleg im manipulationssicheren Sicherheitsbeutel STEB versiegeln und bis zum Ziel verschlossen und unbeschädigt lassen. Eine erneute Kontrolle bleibt möglich; die Transportlimits gelten zusätzlich.
- Bei konventioneller Kontrolle: eigener Flakon oder befüllter Reisezerstäuber mit höchstens 100 ml Fassungsvermögen je Behälter. Ein teilweise geleerter größerer Flakon erfüllt diesen Grenzwert nicht.
- Eigene Flüssigkeiten müssen locker in einen transparenten, wiederverschließbaren Beutel bis 1 l passen; höchstens ein solcher Beutel pro Person. Zur separaten Kontrolle bereithalten.
- Genehmigung der Fluggesellschaft: Bedingt
- Für diese gewöhnlichen Toilettenartikel ist innerhalb der genannten Grenzen keine vorherige Genehmigung der Fluggesellschaft erforderlich.
- Gewöhnliches Parfüm, Eau de Parfum, Eau de Toilette oder Kölnischwasser als Toilettenartikel zum persönlichen Gebrauch; industrielle Duftstoffe und andere Chemikalien sind nicht erfasst.
- Höchstens 0,5 kg oder 0,5 l Nettomenge je Artikel.
- Höchstens 2 kg oder 2 l Nettomenge pro Person für alle erfassten medizinischen Artikel, Toilettenartikel und zulässigen Haushalts-/Sportaerosole zusammen, über Hand- und Aufgabegepäck gemeinsam.
- Bei Parfüm als Druckaerosol das Auslassventil mit einer Kappe oder gleichwertig gegen unbeabsichtigtes Sprühen schützen.
Quellen
Aufgabegepäck
Antwort
- Genehmigung der Fluggesellschaft: Bedingt
- Für diese gewöhnlichen Toilettenartikel ist innerhalb der genannten Grenzen keine vorherige Genehmigung der Fluggesellschaft erforderlich.
- Gewöhnliches Parfüm, Eau de Parfum, Eau de Toilette oder Kölnischwasser als Toilettenartikel zum persönlichen Gebrauch; industrielle Duftstoffe und andere Chemikalien sind nicht erfasst.
- Höchstens 0,5 kg oder 0,5 l Nettomenge je Artikel.
- Höchstens 2 kg oder 2 l Nettomenge pro Person für alle erfassten medizinischen Artikel, Toilettenartikel und zulässigen Haushalts-/Sportaerosole zusammen, über Hand- und Aufgabegepäck gemeinsam.
- Bei Parfüm als Druckaerosol das Auslassventil mit einer Kappe oder gleichwertig gegen unbeabsichtigtes Sprühen schützen.
Quellen
Am Körper
Keine sichere Antwort
- Regelwerk: Die Quellen reichen für eine sichere Antwort nicht aus.
Quellen
Quelle fehlt.
Schweiz · Standardkontrolle und BAZLHandgepäck: Mit BedingungenAufgabegepäck: Mit Bedingungen
Handgepäck
Antwort
- Sicherheitskontrolle: Bedingt
- BAZL nennt Duty-free-Käufe an Schweizer/EU/EFTA-Flughäfen oder an Bord entsprechender Fluggesellschaften: mit Kaufbeleg im manipulationssicher versiegelten Beutel bis zum Ende der Flugreise lassen. Für andere Kauforte ist diese Ausnahme hier nicht bestätigt; Kontroll- und Transportregeln zusätzlich beachten.
- Bei konventioneller Kontrolle: eigener Flakon oder befüllter Reisezerstäuber mit höchstens 100 ml Fassungsvermögen je Behälter. Ein teilweise geleerter größerer Flakon erfüllt diesen Grenzwert nicht.
- Eigene Flüssigkeiten müssen locker in einen transparenten, wiederverschließbaren Beutel bis 1 l passen; höchstens ein solcher Beutel pro Person. Zur separaten Kontrolle bereithalten.
- Gefahrgut: Bedingt
- Gewöhnliches Parfüm, Eau de Parfum, Eau de Toilette oder Kölnischwasser als Toilettenartikel zum persönlichen Gebrauch; industrielle Duftstoffe und andere Chemikalien sind nicht erfasst.
- Höchstens 0,5 kg oder 0,5 l Nettomenge je Artikel.
- Höchstens 2 kg oder 2 l Nettomenge pro Person für alle erfassten medizinischen Artikel, Toilettenartikel und zulässigen Haushalts-/Sportaerosole zusammen, über Hand- und Aufgabegepäck gemeinsam.
- Bei Parfüm als Druckaerosol das Auslassventil mit einer Kappe oder gleichwertig gegen unbeabsichtigtes Sprühen schützen.
Aufgabegepäck
Antwort
- Gefahrgut: Bedingt
- Gewöhnliches Parfüm, Eau de Parfum, Eau de Toilette oder Kölnischwasser als Toilettenartikel zum persönlichen Gebrauch; industrielle Duftstoffe und andere Chemikalien sind nicht erfasst.
- Höchstens 0,5 kg oder 0,5 l Nettomenge je Artikel.
- Höchstens 2 kg oder 2 l Nettomenge pro Person für alle erfassten medizinischen Artikel, Toilettenartikel und zulässigen Haushalts-/Sportaerosole zusammen, über Hand- und Aufgabegepäck gemeinsam.
- Bei Parfüm als Druckaerosol das Auslassventil mit einer Kappe oder gleichwertig gegen unbeabsichtigtes Sprühen schützen.
Am Körper
Keine sichere Antwort
- Regelwerk: Die Quellen reichen für eine sichere Antwort nicht aus.
Flüge und Quellen
Schweiz · Standardkontrolle und BAZL
- Abflugland
- Schweiz
Handgepäck
Antwort
- Sicherheitskontrolle: Bedingt
- BAZL nennt Duty-free-Käufe an Schweizer/EU/EFTA-Flughäfen oder an Bord entsprechender Fluggesellschaften: mit Kaufbeleg im manipulationssicher versiegelten Beutel bis zum Ende der Flugreise lassen. Für andere Kauforte ist diese Ausnahme hier nicht bestätigt; Kontroll- und Transportregeln zusätzlich beachten.
- Bei konventioneller Kontrolle: eigener Flakon oder befüllter Reisezerstäuber mit höchstens 100 ml Fassungsvermögen je Behälter. Ein teilweise geleerter größerer Flakon erfüllt diesen Grenzwert nicht.
- Eigene Flüssigkeiten müssen locker in einen transparenten, wiederverschließbaren Beutel bis 1 l passen; höchstens ein solcher Beutel pro Person. Zur separaten Kontrolle bereithalten.
- Gefahrgut: Bedingt
- Gewöhnliches Parfüm, Eau de Parfum, Eau de Toilette oder Kölnischwasser als Toilettenartikel zum persönlichen Gebrauch; industrielle Duftstoffe und andere Chemikalien sind nicht erfasst.
- Höchstens 0,5 kg oder 0,5 l Nettomenge je Artikel.
- Höchstens 2 kg oder 2 l Nettomenge pro Person für alle erfassten medizinischen Artikel, Toilettenartikel und zulässigen Haushalts-/Sportaerosole zusammen, über Hand- und Aufgabegepäck gemeinsam.
- Bei Parfüm als Druckaerosol das Auslassventil mit einer Kappe oder gleichwertig gegen unbeabsichtigtes Sprühen schützen.
Quellen
Aufgabegepäck
Antwort
- Gefahrgut: Bedingt
- Gewöhnliches Parfüm, Eau de Parfum, Eau de Toilette oder Kölnischwasser als Toilettenartikel zum persönlichen Gebrauch; industrielle Duftstoffe und andere Chemikalien sind nicht erfasst.
- Höchstens 0,5 kg oder 0,5 l Nettomenge je Artikel.
- Höchstens 2 kg oder 2 l Nettomenge pro Person für alle erfassten medizinischen Artikel, Toilettenartikel und zulässigen Haushalts-/Sportaerosole zusammen, über Hand- und Aufgabegepäck gemeinsam.
- Bei Parfüm als Druckaerosol das Auslassventil mit einer Kappe oder gleichwertig gegen unbeabsichtigtes Sprühen schützen.
Quellen
Am Körper
Keine sichere Antwort
- Regelwerk: Die Quellen reichen für eine sichere Antwort nicht aus.
Quellen
Quelle fehlt.
Schweiz · Lufthansa · Standardkontrolle · gleiche Bedingungen für 3 KombinationenHandgepäck: Mit BedingungenAufgabegepäck: Mit Bedingungen
Handgepäck
Antwort
- Sicherheitskontrolle: Bedingt
- BAZL nennt Duty-free-Käufe an Schweizer/EU/EFTA-Flughäfen oder an Bord entsprechender Fluggesellschaften: mit Kaufbeleg im manipulationssicher versiegelten Beutel bis zum Ende der Flugreise lassen. Für andere Kauforte ist diese Ausnahme hier nicht bestätigt; Kontroll- und Transportregeln zusätzlich beachten.
- Bei konventioneller Kontrolle: eigener Flakon oder befüllter Reisezerstäuber mit höchstens 100 ml Fassungsvermögen je Behälter. Ein teilweise geleerter größerer Flakon erfüllt diesen Grenzwert nicht.
- Eigene Flüssigkeiten müssen locker in einen transparenten, wiederverschließbaren Beutel bis 1 l passen; höchstens ein solcher Beutel pro Person. Zur separaten Kontrolle bereithalten.
- Gefahrgut: Bedingt
- Gewöhnliches Parfüm, Eau de Parfum, Eau de Toilette oder Kölnischwasser als Toilettenartikel zum persönlichen Gebrauch; industrielle Duftstoffe und andere Chemikalien sind nicht erfasst.
- Höchstens 0,5 kg oder 0,5 l Nettomenge je Artikel.
- Höchstens 2 kg oder 2 l Nettomenge pro Person für alle erfassten medizinischen Artikel, Toilettenartikel und zulässigen Haushalts-/Sportaerosole zusammen, über Hand- und Aufgabegepäck gemeinsam.
- Bei Parfüm als Druckaerosol das Auslassventil mit einer Kappe oder gleichwertig gegen unbeabsichtigtes Sprühen schützen.
- Genehmigung der Fluggesellschaft: Bedingt
- Für diese gewöhnlichen Toilettenartikel ist innerhalb der genannten Grenzen keine vorherige Genehmigung der Fluggesellschaft erforderlich.
- Gewöhnliches Parfüm, Eau de Parfum, Eau de Toilette oder Kölnischwasser als Toilettenartikel zum persönlichen Gebrauch; industrielle Duftstoffe und andere Chemikalien sind nicht erfasst.
- Höchstens 0,5 kg oder 0,5 l Nettomenge je Artikel.
- Höchstens 2 kg oder 2 l Nettomenge pro Person für alle erfassten medizinischen Artikel, Toilettenartikel und zulässigen Haushalts-/Sportaerosole zusammen, über Hand- und Aufgabegepäck gemeinsam.
- Bei Parfüm als Druckaerosol das Auslassventil mit einer Kappe oder gleichwertig gegen unbeabsichtigtes Sprühen schützen.
Aufgabegepäck
Antwort
- Gefahrgut: Bedingt
- Gewöhnliches Parfüm, Eau de Parfum, Eau de Toilette oder Kölnischwasser als Toilettenartikel zum persönlichen Gebrauch; industrielle Duftstoffe und andere Chemikalien sind nicht erfasst.
- Höchstens 0,5 kg oder 0,5 l Nettomenge je Artikel.
- Höchstens 2 kg oder 2 l Nettomenge pro Person für alle erfassten medizinischen Artikel, Toilettenartikel und zulässigen Haushalts-/Sportaerosole zusammen, über Hand- und Aufgabegepäck gemeinsam.
- Bei Parfüm als Druckaerosol das Auslassventil mit einer Kappe oder gleichwertig gegen unbeabsichtigtes Sprühen schützen.
- Genehmigung der Fluggesellschaft: Bedingt
- Für diese gewöhnlichen Toilettenartikel ist innerhalb der genannten Grenzen keine vorherige Genehmigung der Fluggesellschaft erforderlich.
- Gewöhnliches Parfüm, Eau de Parfum, Eau de Toilette oder Kölnischwasser als Toilettenartikel zum persönlichen Gebrauch; industrielle Duftstoffe und andere Chemikalien sind nicht erfasst.
- Höchstens 0,5 kg oder 0,5 l Nettomenge je Artikel.
- Höchstens 2 kg oder 2 l Nettomenge pro Person für alle erfassten medizinischen Artikel, Toilettenartikel und zulässigen Haushalts-/Sportaerosole zusammen, über Hand- und Aufgabegepäck gemeinsam.
- Bei Parfüm als Druckaerosol das Auslassventil mit einer Kappe oder gleichwertig gegen unbeabsichtigtes Sprühen schützen.
Am Körper
Keine sichere Antwort
- Regelwerk: Die Quellen reichen für eine sichere Antwort nicht aus.
Flüge und Quellen
Schweiz · Lufthansa · Standardkontrolle
- Abflugland
- Schweiz
- Fluggesellschaft
- Lufthansa
Handgepäck
Antwort
- Sicherheitskontrolle: Bedingt
- BAZL nennt Duty-free-Käufe an Schweizer/EU/EFTA-Flughäfen oder an Bord entsprechender Fluggesellschaften: mit Kaufbeleg im manipulationssicher versiegelten Beutel bis zum Ende der Flugreise lassen. Für andere Kauforte ist diese Ausnahme hier nicht bestätigt; Kontroll- und Transportregeln zusätzlich beachten.
- Bei konventioneller Kontrolle: eigener Flakon oder befüllter Reisezerstäuber mit höchstens 100 ml Fassungsvermögen je Behälter. Ein teilweise geleerter größerer Flakon erfüllt diesen Grenzwert nicht.
- Eigene Flüssigkeiten müssen locker in einen transparenten, wiederverschließbaren Beutel bis 1 l passen; höchstens ein solcher Beutel pro Person. Zur separaten Kontrolle bereithalten.
- Gefahrgut: Bedingt
- Gewöhnliches Parfüm, Eau de Parfum, Eau de Toilette oder Kölnischwasser als Toilettenartikel zum persönlichen Gebrauch; industrielle Duftstoffe und andere Chemikalien sind nicht erfasst.
- Höchstens 0,5 kg oder 0,5 l Nettomenge je Artikel.
- Höchstens 2 kg oder 2 l Nettomenge pro Person für alle erfassten medizinischen Artikel, Toilettenartikel und zulässigen Haushalts-/Sportaerosole zusammen, über Hand- und Aufgabegepäck gemeinsam.
- Bei Parfüm als Druckaerosol das Auslassventil mit einer Kappe oder gleichwertig gegen unbeabsichtigtes Sprühen schützen.
- Genehmigung der Fluggesellschaft: Bedingt
- Für diese gewöhnlichen Toilettenartikel ist innerhalb der genannten Grenzen keine vorherige Genehmigung der Fluggesellschaft erforderlich.
- Gewöhnliches Parfüm, Eau de Parfum, Eau de Toilette oder Kölnischwasser als Toilettenartikel zum persönlichen Gebrauch; industrielle Duftstoffe und andere Chemikalien sind nicht erfasst.
- Höchstens 0,5 kg oder 0,5 l Nettomenge je Artikel.
- Höchstens 2 kg oder 2 l Nettomenge pro Person für alle erfassten medizinischen Artikel, Toilettenartikel und zulässigen Haushalts-/Sportaerosole zusammen, über Hand- und Aufgabegepäck gemeinsam.
- Bei Parfüm als Druckaerosol das Auslassventil mit einer Kappe oder gleichwertig gegen unbeabsichtigtes Sprühen schützen.
Quellen
Aufgabegepäck
Antwort
- Gefahrgut: Bedingt
- Gewöhnliches Parfüm, Eau de Parfum, Eau de Toilette oder Kölnischwasser als Toilettenartikel zum persönlichen Gebrauch; industrielle Duftstoffe und andere Chemikalien sind nicht erfasst.
- Höchstens 0,5 kg oder 0,5 l Nettomenge je Artikel.
- Höchstens 2 kg oder 2 l Nettomenge pro Person für alle erfassten medizinischen Artikel, Toilettenartikel und zulässigen Haushalts-/Sportaerosole zusammen, über Hand- und Aufgabegepäck gemeinsam.
- Bei Parfüm als Druckaerosol das Auslassventil mit einer Kappe oder gleichwertig gegen unbeabsichtigtes Sprühen schützen.
- Genehmigung der Fluggesellschaft: Bedingt
- Für diese gewöhnlichen Toilettenartikel ist innerhalb der genannten Grenzen keine vorherige Genehmigung der Fluggesellschaft erforderlich.
- Gewöhnliches Parfüm, Eau de Parfum, Eau de Toilette oder Kölnischwasser als Toilettenartikel zum persönlichen Gebrauch; industrielle Duftstoffe und andere Chemikalien sind nicht erfasst.
- Höchstens 0,5 kg oder 0,5 l Nettomenge je Artikel.
- Höchstens 2 kg oder 2 l Nettomenge pro Person für alle erfassten medizinischen Artikel, Toilettenartikel und zulässigen Haushalts-/Sportaerosole zusammen, über Hand- und Aufgabegepäck gemeinsam.
- Bei Parfüm als Druckaerosol das Auslassventil mit einer Kappe oder gleichwertig gegen unbeabsichtigtes Sprühen schützen.
Quellen
Am Körper
Keine sichere Antwort
- Regelwerk: Die Quellen reichen für eine sichere Antwort nicht aus.
Quellen
Quelle fehlt.
Schweiz · Austrian Airlines · Standardkontrolle
- Abflugland
- Schweiz
- Fluggesellschaft
- Austrian Airlines
Handgepäck
Antwort
- Sicherheitskontrolle: Bedingt
- BAZL nennt Duty-free-Käufe an Schweizer/EU/EFTA-Flughäfen oder an Bord entsprechender Fluggesellschaften: mit Kaufbeleg im manipulationssicher versiegelten Beutel bis zum Ende der Flugreise lassen. Für andere Kauforte ist diese Ausnahme hier nicht bestätigt; Kontroll- und Transportregeln zusätzlich beachten.
- Bei konventioneller Kontrolle: eigener Flakon oder befüllter Reisezerstäuber mit höchstens 100 ml Fassungsvermögen je Behälter. Ein teilweise geleerter größerer Flakon erfüllt diesen Grenzwert nicht.
- Eigene Flüssigkeiten müssen locker in einen transparenten, wiederverschließbaren Beutel bis 1 l passen; höchstens ein solcher Beutel pro Person. Zur separaten Kontrolle bereithalten.
- Gefahrgut: Bedingt
- Gewöhnliches Parfüm, Eau de Parfum, Eau de Toilette oder Kölnischwasser als Toilettenartikel zum persönlichen Gebrauch; industrielle Duftstoffe und andere Chemikalien sind nicht erfasst.
- Höchstens 0,5 kg oder 0,5 l Nettomenge je Artikel.
- Höchstens 2 kg oder 2 l Nettomenge pro Person für alle erfassten medizinischen Artikel, Toilettenartikel und zulässigen Haushalts-/Sportaerosole zusammen, über Hand- und Aufgabegepäck gemeinsam.
- Bei Parfüm als Druckaerosol das Auslassventil mit einer Kappe oder gleichwertig gegen unbeabsichtigtes Sprühen schützen.
- Genehmigung der Fluggesellschaft: Bedingt
- Für diese gewöhnlichen Toilettenartikel ist innerhalb der genannten Grenzen keine vorherige Genehmigung der Fluggesellschaft erforderlich.
- Gewöhnliches Parfüm, Eau de Parfum, Eau de Toilette oder Kölnischwasser als Toilettenartikel zum persönlichen Gebrauch; industrielle Duftstoffe und andere Chemikalien sind nicht erfasst.
- Höchstens 0,5 kg oder 0,5 l Nettomenge je Artikel.
- Höchstens 2 kg oder 2 l Nettomenge pro Person für alle erfassten medizinischen Artikel, Toilettenartikel und zulässigen Haushalts-/Sportaerosole zusammen, über Hand- und Aufgabegepäck gemeinsam.
- Bei Parfüm als Druckaerosol das Auslassventil mit einer Kappe oder gleichwertig gegen unbeabsichtigtes Sprühen schützen.
Quellen
Aufgabegepäck
Antwort
- Gefahrgut: Bedingt
- Gewöhnliches Parfüm, Eau de Parfum, Eau de Toilette oder Kölnischwasser als Toilettenartikel zum persönlichen Gebrauch; industrielle Duftstoffe und andere Chemikalien sind nicht erfasst.
- Höchstens 0,5 kg oder 0,5 l Nettomenge je Artikel.
- Höchstens 2 kg oder 2 l Nettomenge pro Person für alle erfassten medizinischen Artikel, Toilettenartikel und zulässigen Haushalts-/Sportaerosole zusammen, über Hand- und Aufgabegepäck gemeinsam.
- Bei Parfüm als Druckaerosol das Auslassventil mit einer Kappe oder gleichwertig gegen unbeabsichtigtes Sprühen schützen.
- Genehmigung der Fluggesellschaft: Bedingt
- Für diese gewöhnlichen Toilettenartikel ist innerhalb der genannten Grenzen keine vorherige Genehmigung der Fluggesellschaft erforderlich.
- Gewöhnliches Parfüm, Eau de Parfum, Eau de Toilette oder Kölnischwasser als Toilettenartikel zum persönlichen Gebrauch; industrielle Duftstoffe und andere Chemikalien sind nicht erfasst.
- Höchstens 0,5 kg oder 0,5 l Nettomenge je Artikel.
- Höchstens 2 kg oder 2 l Nettomenge pro Person für alle erfassten medizinischen Artikel, Toilettenartikel und zulässigen Haushalts-/Sportaerosole zusammen, über Hand- und Aufgabegepäck gemeinsam.
- Bei Parfüm als Druckaerosol das Auslassventil mit einer Kappe oder gleichwertig gegen unbeabsichtigtes Sprühen schützen.
Quellen
Am Körper
Keine sichere Antwort
- Regelwerk: Die Quellen reichen für eine sichere Antwort nicht aus.
Quellen
Quelle fehlt.
Schweiz · SWISS · Standardkontrolle
- Abflugland
- Schweiz
- Fluggesellschaft
- SWISS
Handgepäck
Antwort
- Sicherheitskontrolle: Bedingt
- BAZL nennt Duty-free-Käufe an Schweizer/EU/EFTA-Flughäfen oder an Bord entsprechender Fluggesellschaften: mit Kaufbeleg im manipulationssicher versiegelten Beutel bis zum Ende der Flugreise lassen. Für andere Kauforte ist diese Ausnahme hier nicht bestätigt; Kontroll- und Transportregeln zusätzlich beachten.
- Bei konventioneller Kontrolle: eigener Flakon oder befüllter Reisezerstäuber mit höchstens 100 ml Fassungsvermögen je Behälter. Ein teilweise geleerter größerer Flakon erfüllt diesen Grenzwert nicht.
- Eigene Flüssigkeiten müssen locker in einen transparenten, wiederverschließbaren Beutel bis 1 l passen; höchstens ein solcher Beutel pro Person. Zur separaten Kontrolle bereithalten.
- Gefahrgut: Bedingt
- Gewöhnliches Parfüm, Eau de Parfum, Eau de Toilette oder Kölnischwasser als Toilettenartikel zum persönlichen Gebrauch; industrielle Duftstoffe und andere Chemikalien sind nicht erfasst.
- Höchstens 0,5 kg oder 0,5 l Nettomenge je Artikel.
- Höchstens 2 kg oder 2 l Nettomenge pro Person für alle erfassten medizinischen Artikel, Toilettenartikel und zulässigen Haushalts-/Sportaerosole zusammen, über Hand- und Aufgabegepäck gemeinsam.
- Bei Parfüm als Druckaerosol das Auslassventil mit einer Kappe oder gleichwertig gegen unbeabsichtigtes Sprühen schützen.
- Genehmigung der Fluggesellschaft: Bedingt
- Für diese gewöhnlichen Toilettenartikel ist innerhalb der genannten Grenzen keine vorherige Genehmigung der Fluggesellschaft erforderlich.
- Gewöhnliches Parfüm, Eau de Parfum, Eau de Toilette oder Kölnischwasser als Toilettenartikel zum persönlichen Gebrauch; industrielle Duftstoffe und andere Chemikalien sind nicht erfasst.
- Höchstens 0,5 kg oder 0,5 l Nettomenge je Artikel.
- Höchstens 2 kg oder 2 l Nettomenge pro Person für alle erfassten medizinischen Artikel, Toilettenartikel und zulässigen Haushalts-/Sportaerosole zusammen, über Hand- und Aufgabegepäck gemeinsam.
- Bei Parfüm als Druckaerosol das Auslassventil mit einer Kappe oder gleichwertig gegen unbeabsichtigtes Sprühen schützen.
Quellen
Aufgabegepäck
Antwort
- Gefahrgut: Bedingt
- Gewöhnliches Parfüm, Eau de Parfum, Eau de Toilette oder Kölnischwasser als Toilettenartikel zum persönlichen Gebrauch; industrielle Duftstoffe und andere Chemikalien sind nicht erfasst.
- Höchstens 0,5 kg oder 0,5 l Nettomenge je Artikel.
- Höchstens 2 kg oder 2 l Nettomenge pro Person für alle erfassten medizinischen Artikel, Toilettenartikel und zulässigen Haushalts-/Sportaerosole zusammen, über Hand- und Aufgabegepäck gemeinsam.
- Bei Parfüm als Druckaerosol das Auslassventil mit einer Kappe oder gleichwertig gegen unbeabsichtigtes Sprühen schützen.
- Genehmigung der Fluggesellschaft: Bedingt
- Für diese gewöhnlichen Toilettenartikel ist innerhalb der genannten Grenzen keine vorherige Genehmigung der Fluggesellschaft erforderlich.
- Gewöhnliches Parfüm, Eau de Parfum, Eau de Toilette oder Kölnischwasser als Toilettenartikel zum persönlichen Gebrauch; industrielle Duftstoffe und andere Chemikalien sind nicht erfasst.
- Höchstens 0,5 kg oder 0,5 l Nettomenge je Artikel.
- Höchstens 2 kg oder 2 l Nettomenge pro Person für alle erfassten medizinischen Artikel, Toilettenartikel und zulässigen Haushalts-/Sportaerosole zusammen, über Hand- und Aufgabegepäck gemeinsam.
- Bei Parfüm als Druckaerosol das Auslassventil mit einer Kappe oder gleichwertig gegen unbeabsichtigtes Sprühen schützen.
Quellen
Am Körper
Keine sichere Antwort
- Regelwerk: Die Quellen reichen für eine sichere Antwort nicht aus.
Quellen
Quelle fehlt.
München MUC · alle Sicherheitskontrollstellen seit 18. September 2026 · LufthansaHandgepäck: Mit BedingungenAufgabegepäck: Mit Bedingungen
Handgepäck
Antwort
- Genehmigung der Fluggesellschaft: Bedingt
- Für diese gewöhnlichen Toilettenartikel ist innerhalb der genannten Grenzen keine vorherige Genehmigung der Fluggesellschaft erforderlich.
- Gewöhnliches Parfüm, Eau de Parfum, Eau de Toilette oder Kölnischwasser als Toilettenartikel zum persönlichen Gebrauch; industrielle Duftstoffe und andere Chemikalien sind nicht erfasst.
- Höchstens 0,5 kg oder 0,5 l Nettomenge je Artikel.
- Höchstens 2 kg oder 2 l Nettomenge pro Person für alle erfassten medizinischen Artikel, Toilettenartikel und zulässigen Haushalts-/Sportaerosole zusammen, über Hand- und Aufgabegepäck gemeinsam.
- Bei Parfüm als Druckaerosol das Auslassventil mit einer Kappe oder gleichwertig gegen unbeabsichtigtes Sprühen schützen.
- Flughafenverfahren: Bedingt
- Befolgen Sie die Hinweise der Kontrollkräfte; zusätzliche Prüfungen, Öffnen des Gepäcks oder Zurückweisung bleiben möglich.
- Am Flughafen München gelten seit dem 18. September 2026 an allen Sicherheitskontrollstellen höchstens 2 l Fassungsvermögen je Einzelbehälter. Mehrere solche Behälter sind möglich; Flüssigkeiten dürfen im Handgepäck bleiben. Betreiber-, Nettomengen- und Einfuhrregeln gelten zusätzlich; jede weitere Sicherheitskontrolle ist separat zu prüfen.
Aufgabegepäck
Antwort
- Genehmigung der Fluggesellschaft: Bedingt
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- Gewöhnliches Parfüm, Eau de Parfum, Eau de Toilette oder Kölnischwasser als Toilettenartikel zum persönlichen Gebrauch; industrielle Duftstoffe und andere Chemikalien sind nicht erfasst.
- Höchstens 0,5 kg oder 0,5 l Nettomenge je Artikel.
- Höchstens 2 kg oder 2 l Nettomenge pro Person für alle erfassten medizinischen Artikel, Toilettenartikel und zulässigen Haushalts-/Sportaerosole zusammen, über Hand- und Aufgabegepäck gemeinsam.
- Bei Parfüm als Druckaerosol das Auslassventil mit einer Kappe oder gleichwertig gegen unbeabsichtigtes Sprühen schützen.
Am Körper
Keine sichere Antwort
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Flüge und Quellen
München MUC · alle Sicherheitskontrollstellen seit 18. September 2026 · Lufthansa
- Abflugland
- Deutschland
- Flughafen
- MUC
- Fluggesellschaft
- Lufthansa
Handgepäck
Antwort
- Genehmigung der Fluggesellschaft: Bedingt
- Für diese gewöhnlichen Toilettenartikel ist innerhalb der genannten Grenzen keine vorherige Genehmigung der Fluggesellschaft erforderlich.
- Gewöhnliches Parfüm, Eau de Parfum, Eau de Toilette oder Kölnischwasser als Toilettenartikel zum persönlichen Gebrauch; industrielle Duftstoffe und andere Chemikalien sind nicht erfasst.
- Höchstens 0,5 kg oder 0,5 l Nettomenge je Artikel.
- Höchstens 2 kg oder 2 l Nettomenge pro Person für alle erfassten medizinischen Artikel, Toilettenartikel und zulässigen Haushalts-/Sportaerosole zusammen, über Hand- und Aufgabegepäck gemeinsam.
- Bei Parfüm als Druckaerosol das Auslassventil mit einer Kappe oder gleichwertig gegen unbeabsichtigtes Sprühen schützen.
- Flughafenverfahren: Bedingt
- Befolgen Sie die Hinweise der Kontrollkräfte; zusätzliche Prüfungen, Öffnen des Gepäcks oder Zurückweisung bleiben möglich.
- Am Flughafen München gelten seit dem 18. September 2026 an allen Sicherheitskontrollstellen höchstens 2 l Fassungsvermögen je Einzelbehälter. Mehrere solche Behälter sind möglich; Flüssigkeiten dürfen im Handgepäck bleiben. Betreiber-, Nettomengen- und Einfuhrregeln gelten zusätzlich; jede weitere Sicherheitskontrolle ist separat zu prüfen.
Quellen
Aufgabegepäck
Antwort
- Genehmigung der Fluggesellschaft: Bedingt
- Für diese gewöhnlichen Toilettenartikel ist innerhalb der genannten Grenzen keine vorherige Genehmigung der Fluggesellschaft erforderlich.
- Gewöhnliches Parfüm, Eau de Parfum, Eau de Toilette oder Kölnischwasser als Toilettenartikel zum persönlichen Gebrauch; industrielle Duftstoffe und andere Chemikalien sind nicht erfasst.
- Höchstens 0,5 kg oder 0,5 l Nettomenge je Artikel.
- Höchstens 2 kg oder 2 l Nettomenge pro Person für alle erfassten medizinischen Artikel, Toilettenartikel und zulässigen Haushalts-/Sportaerosole zusammen, über Hand- und Aufgabegepäck gemeinsam.
- Bei Parfüm als Druckaerosol das Auslassventil mit einer Kappe oder gleichwertig gegen unbeabsichtigtes Sprühen schützen.
Quellen
Am Körper
Keine sichere Antwort
- Regelwerk: Die Quellen reichen für eine sichere Antwort nicht aus.
Quellen
Quelle fehlt.
Österreich · Wien zentrale CT-Kontrolle · Austrian AirlinesHandgepäck: Mit BedingungenAufgabegepäck: Mit Bedingungen
Handgepäck
Antwort
- Genehmigung der Fluggesellschaft: Bedingt
- Für diese gewöhnlichen Toilettenartikel ist innerhalb der genannten Grenzen keine vorherige Genehmigung der Fluggesellschaft erforderlich.
- Gewöhnliches Parfüm, Eau de Parfum, Eau de Toilette oder Kölnischwasser als Toilettenartikel zum persönlichen Gebrauch; industrielle Duftstoffe und andere Chemikalien sind nicht erfasst.
- Höchstens 0,5 kg oder 0,5 l Nettomenge je Artikel.
- Höchstens 2 kg oder 2 l Nettomenge pro Person für alle erfassten medizinischen Artikel, Toilettenartikel und zulässigen Haushalts-/Sportaerosole zusammen, über Hand- und Aufgabegepäck gemeinsam.
- Bei Parfüm als Druckaerosol das Auslassventil mit einer Kappe oder gleichwertig gegen unbeabsichtigtes Sprühen schützen.
- Flughafenverfahren: Bedingt
- Technische und zusätzliche Kontrollen sind möglich; beachten Sie die Anweisungen des Kontrollpersonals.
- An der zentralen CT-Sicherheitskontrolle in Wien dürfen Flüssigkeitsbehälter bis 2000 ml Fassungsvermögen im Handgepäck bleiben. Die zentrale Kontrolle gilt für alle Terminals. Für Parfüm gelten zusätzlich die Nettomengen der Transportregeln.
Aufgabegepäck
Antwort
- Genehmigung der Fluggesellschaft: Bedingt
- Für diese gewöhnlichen Toilettenartikel ist innerhalb der genannten Grenzen keine vorherige Genehmigung der Fluggesellschaft erforderlich.
- Gewöhnliches Parfüm, Eau de Parfum, Eau de Toilette oder Kölnischwasser als Toilettenartikel zum persönlichen Gebrauch; industrielle Duftstoffe und andere Chemikalien sind nicht erfasst.
- Höchstens 0,5 kg oder 0,5 l Nettomenge je Artikel.
- Höchstens 2 kg oder 2 l Nettomenge pro Person für alle erfassten medizinischen Artikel, Toilettenartikel und zulässigen Haushalts-/Sportaerosole zusammen, über Hand- und Aufgabegepäck gemeinsam.
- Bei Parfüm als Druckaerosol das Auslassventil mit einer Kappe oder gleichwertig gegen unbeabsichtigtes Sprühen schützen.
Am Körper
Keine sichere Antwort
- Regelwerk: Die Quellen reichen für eine sichere Antwort nicht aus.
Flüge und Quellen
Österreich · Wien zentrale CT-Kontrolle · Austrian Airlines
- Abflugland
- Österreich
- Flughafen
- VIE
- Fluggesellschaft
- Austrian Airlines
- Kontrollstelle
- central-CT
Handgepäck
Antwort
- Genehmigung der Fluggesellschaft: Bedingt
- Für diese gewöhnlichen Toilettenartikel ist innerhalb der genannten Grenzen keine vorherige Genehmigung der Fluggesellschaft erforderlich.
- Gewöhnliches Parfüm, Eau de Parfum, Eau de Toilette oder Kölnischwasser als Toilettenartikel zum persönlichen Gebrauch; industrielle Duftstoffe und andere Chemikalien sind nicht erfasst.
- Höchstens 0,5 kg oder 0,5 l Nettomenge je Artikel.
- Höchstens 2 kg oder 2 l Nettomenge pro Person für alle erfassten medizinischen Artikel, Toilettenartikel und zulässigen Haushalts-/Sportaerosole zusammen, über Hand- und Aufgabegepäck gemeinsam.
- Bei Parfüm als Druckaerosol das Auslassventil mit einer Kappe oder gleichwertig gegen unbeabsichtigtes Sprühen schützen.
- Flughafenverfahren: Bedingt
- Technische und zusätzliche Kontrollen sind möglich; beachten Sie die Anweisungen des Kontrollpersonals.
- An der zentralen CT-Sicherheitskontrolle in Wien dürfen Flüssigkeitsbehälter bis 2000 ml Fassungsvermögen im Handgepäck bleiben. Die zentrale Kontrolle gilt für alle Terminals. Für Parfüm gelten zusätzlich die Nettomengen der Transportregeln.
Quellen
Aufgabegepäck
Antwort
- Genehmigung der Fluggesellschaft: Bedingt
- Für diese gewöhnlichen Toilettenartikel ist innerhalb der genannten Grenzen keine vorherige Genehmigung der Fluggesellschaft erforderlich.
- Gewöhnliches Parfüm, Eau de Parfum, Eau de Toilette oder Kölnischwasser als Toilettenartikel zum persönlichen Gebrauch; industrielle Duftstoffe und andere Chemikalien sind nicht erfasst.
- Höchstens 0,5 kg oder 0,5 l Nettomenge je Artikel.
- Höchstens 2 kg oder 2 l Nettomenge pro Person für alle erfassten medizinischen Artikel, Toilettenartikel und zulässigen Haushalts-/Sportaerosole zusammen, über Hand- und Aufgabegepäck gemeinsam.
- Bei Parfüm als Druckaerosol das Auslassventil mit einer Kappe oder gleichwertig gegen unbeabsichtigtes Sprühen schützen.
Quellen
Am Körper
Keine sichere Antwort
- Regelwerk: Die Quellen reichen für eine sichere Antwort nicht aus.
Quellen
Quelle fehlt.
Eigener Flakon, Probe oder Reisezerstäuber
Parfüm, Eau de Parfum, Eau de Toilette und Kölnischwasser sind persönliche Duftartikel. Ein gefüllter Reisezerstäuber und kleine Proben zählen bei der Kontrolle zu Ihren Flüssigkeiten. Bei der Standardkontrolle passen die Behälter bis 100 ml zusammen mit Ihren anderen Flüssigkeiten locker in den einzigen 1-l-Beutel. Prüfen Sie das aufgedruckte Fassungsvermögen, auch wenn der Flakon schon fast leer ist.
Ein Pumpzerstäuber benötigt zum Sprühen keine Druckgasdose. Ist Ihr Parfüm dagegen ein Druckaerosol, schützen Sie dessen Ventil mit der Kappe gegen unbeabsichtigtes Auslösen. Die Mengenlimits für persönliche Toilettenartikel gelten zusätzlich. Raumduftsprays, technische Duftstoffe und reiner Alkohol brauchen eine eigene Prüfung.
Zwei Mengenprüfungen für dieselbe Reise
Die Kontrolle bewertet das Fassungsvermögen des Behälters. Die Regeln für Toilettenartikel begrenzen die Nettomenge des Inhalts. Bei Lufthansa, Austrian und SWISS dürfen Sie gewöhnliches Parfüm in Hand- und Aufgabegepäck transportieren, je Artikel bis 0,5 kg oder 0,5 l netto. In der Schweiz nennt BAZL diese Nettomengen für kosmetische und medizinische Artikel.
Pro Person sind insgesamt höchstens 2 kg oder 2 l netto für alle erfassten Toilettenartikel, medizinischen Artikel und zulässigen Haushalts- oder Sportaerosole erlaubt. Zählen Sie Hand- und Aufgabegepäck zusammen. Die Tasche Ihrer Begleitperson oder ein zweiter eigener Koffer schafft kein weiteres persönliches Mengenbudget. Für andere ausführende Fluggesellschaften prüfen Sie deren eigene Bedingungen.
Beispiel: Ein eigener 200-ml-Flakon mit 150 ml Parfüm erfüllt die Nettomengengrenze der genannten Betreiber. An einer Standardkontrolle mit 100-ml-Regel ist sein Fassungsvermögen trotzdem zu groß. Im Aufgabegepäck ist diese Flüssigkeitskontrolle kein Hindernis, die Transportbedingungen bleiben bestehen.
Deutschland, Österreich und die Schweiz
Für die Standardkontrolle nennt die Bundespolizei die 100-ml-Behälter und einen wiederverschließbaren 1-l-Beutel pro Person. Das österreichische BMI zählt Parfüm ausdrücklich zu Flüssigkeiten und beschreibt denselben Standard. BAZL bestätigt für die Schweiz die allgemeinen 100-ml- und Beutelregeln, weist aber auf unterschiedliche Kontrollverfahren je nach Ausrüstung hin. Diese drei Länderabschnitte legen keinen Betreiber für Ihren Flug fest.
Am Flughafen München gelten seit dem 18. September 2026 an allen Sicherheitskontrollstellen höchstens 2 l Fassungsvermögen je Einzelbehälter. Mehrere solche Behälter sind möglich; Flüssigkeiten dürfen im Handgepäck bleiben. Das Kontrollpersonal kann Behälter öffnen oder die Mitnahme aus Sicherheitsgründen ablehnen. Betreiber-, Nettomengen- und Einfuhrregeln gelten zusätzlich; jede neue Kontrolle beim Umstieg oder Rückflug ist separat zu prüfen. In Wien gilt seit dem 3. Juli 2026 an der zentralen CT-Sicherheitskontrolle für alle Terminals ein Fassungsvermögen bis 2000 ml. Dort dürfen Flüssigkeiten im Handgepäck bleiben. Befolgen Sie trotzdem die Anweisungen der Kontrollkräfte. Für den Inhalt eines Parfümflakons gilt bei den geprüften Airlines weiterhin höchstens 0,5 l oder 0,5 kg netto pro Artikel.
Wenn Sie von einer CT-Kontrolle zu einem Flughafen mit Standardkontrolle weiterreisen, kann Ihr größerer Flakon bei der erneuten Kontrolle scheitern. Prüfen Sie auch den Rückflug. Für Schweizer Flughäfen ist hier keine örtliche CT-Ausnahme bestätigt.
Duty-free-Parfüm mit Beleg im STEB
Bitten Sie beim Kauf um einen manipulationssicheren Sicherheitsbeutel STEB und lassen Sie den Kaufbeleg darin. Der Beutel muss für die weitere Kontrolle verschlossen und unbeschädigt bleiben. Eine normale Einkaufstüte erfüllt diese Bedingung nicht. Öffnen Sie den STEB erst am Ende der Flugreise.
Bundespolizei und BMI beschreiben diese Kontrollausnahme für am Flughafen oder an Bord gekaufte Duty-free-Flüssigkeiten. BAZL nennt dafür Schweizer/EU/EFTA-Flughäfen sowie Flüge entsprechender Gesellschaften. Für einen anderen Kaufort ist die Ausnahme in dieser Schweizer Antwort nicht bestätigt. Bei einer weiteren Kontrolle auf der Route gelten deren Bestimmungen und eine Prüfung kann nötig sein.
Auch ein versiegelter Kauf zählt unter den hier geprüften Transportregeln zum gemeinsamen Toilettenartikelbudget. Die Freigabe an der Kontrolle ersetzt weder diese Mengenprüfung noch die Zollregeln des Ziellandes. Fragen Sie bei größeren Einkäufen nach den Bedingungen Ihres ausführenden Betreibers.
Glas und Sprühverschluss schützen
Prüfen Sie vor dem Packen, ob der Verschluss dicht ist. Polstern Sie Flakon und dünne Flaschenhälse so, dass andere Gegenstände keinen Druck ausüben. Halten Sie den Flakon von hervorstehenden Ladegerätstiften fern. Die Schutzkappe darf nicht auf den Sprühknopf drücken.
Bewahren Sie Proben zusammen auf und lassen Sie die Mengenangabe sichtbar. Füllen Sie einen geeigneten Reisezerstäuber nach den Herstellerhinweisen. Das Zerlegen eines fest verbauten Atomizers kann den Verschluss beschädigen. Im Koffer hilft ein zusätzlicher dichter Beutel gegen auslaufendes Parfüm; vor einer Standardkontrolle bleibt für Ihre Flüssigkeiten nur der eine erlaubte 1-l-Beutel.
Quellen und Stand
Geprüft am 3. Oktober 2026. Diese Antwort umfasst gewöhnliches Parfüm als persönlichen Toilettenartikel, die genannten Kontrollverfahren und die separat geprüften Airlines. Der gemeinsame Mengenrahmen ist auch in IATA DGR, 67. Ausgabe für 2026, Tabelle 2.3.A beschrieben. IATA ist ein Branchenverband. Die Regel Ihrer ausführenden Fluggesellschaft und jede Kontrolle auf der Reise müssen gleichzeitig erfüllt sein.
Bundespolizei: Flüssigkeiten an Bord
Bundespolizei: Was darf ich mitnehmen?
Bundesministerium für Inneres: Flughafen- und Flugsicherheitswesen
Bundesamt für Zivilluftfahrt BAZL: Flüssigkeiten
Bundesamt für Zivilluftfahrt BAZL: Medizinische und kosmetische Mittel
Lufthansa: Gefährliche Gegenstände
Austrian Airlines: Gefährliche Gegenstände
SWISS: Gefährliche Gegenstände
Flughafen München: aktuelle Flüssigkeitsregel
Flughafen Wien: Sicherheitskontrolle
Flughafen Wien: Neue Sicherheitskontrolle am Flughafen Wien
Die aktuelle MUC-Hauptseite und die Mitteilung des bayerischen Verkehrsministeriums vom 14. September 2026 bestätigen die Änderung an allen Kontrollstellen seit dem 18. September 2026.
So bereiten Sie Ihren Flakon vor
Lesen Sie das Fassungsvermögen des Flakons ab und prüfen Sie Kontrollstelle, Airline und weitere Kontrollen beim Umstieg oder Rückflug.
Packen Sie bei Standardkontrolle einen Flakon bis 100 ml in den Flüssigkeitsbeutel. Zählen Sie alle erfassten Artikel in Hand- und Aufgabegepäck für das gemeinsame Transportlimit zusammen.
Polstern Sie das Glas, prüfen Sie die Dichtung und setzen Sie die Schutzkappe auf. Lassen Sie Duty-free-Parfüm mit Beleg im versiegelten Sicherheitsbeutel.
Häufige Fragen
Darf ein 150-ml-Flakon mit nur 50 ml Inhalt ins Handgepäck?
Bei einer Standardkontrolle mit 100-ml-Regel zählt das Fassungsvermögen des Behälters. Ein 150-ml-Flakon ist dort auch fast leer zu groß. Verwenden Sie einen geeigneten Reisezerstäuber bis 100 ml oder packen Sie den Flakon ins Aufgabegepäck unter den Transportbedingungen Ihrer Airline. Verifizierte CT-Kontrollen sind gesondert beschrieben.
Wie viele Parfümflakons darf ich mitnehmen?
Bei der Standardkontrolle müssen alle eigenen Flüssigkeitsbehälter bis 100 ml locker in Ihren einzigen 1-l-Beutel passen. Zusätzlich gilt bei Lufthansa, Austrian und SWISS sowie nach BAZL höchstens 0,5 kg oder 0,5 l netto pro Artikel und insgesamt 2 kg oder 2 l netto pro Person für alle erfassten Artikel über beide Gepäckarten. Eine eigene zusätzliche Flakonzahl ist für diesen Umfang nicht angegeben.
Kann ich Duty-free-Parfüm über 100 ml mitnehmen?
Für die Sicherheitskontrolle ist ein unbeschädigter, ungeöffneter STEB mit Kaufbeleg eine eigene Ausnahme. BAZL bestätigt sie für Käufe an Schweizer/EU/EFTA-Flughäfen oder an Bord entsprechender Fluggesellschaften. Informieren Sie sich über jeden erneuten Kontrollpunkt auf der Route. Die Nettomengen der Transportregeln gelten auch für das Parfüm im STEB.
Darf ein Parfüm mit mehr als 70 Prozent Alkohol mitfliegen?
Die hier geprüften Regeln für persönliche Toilettenartikel nennen Parfüm ausdrücklich und setzen keine 70-Prozent-Grenze für diese Kategorie. Die Alkoholgrenze für Getränke ist eine andere Regel. Industrielle Duftstoffe oder reiner Alkohol fallen nicht unter diese Antwort.
Darf ich wegen CT einen Liter Parfüm mitnehmen?
Die Kontrolle an allen Münchner Sicherheitskontrollstellen seit dem 18. September 2026 und die zentrale CT-Kontrolle in Wien lassen Flüssigkeitsbehälter bis 2 l zu. Bei den hier geprüften Transportregeln bleibt Parfüm auf 0,5 kg oder 0,5 l netto pro Artikel begrenzt. Ein Liter Parfüm in einem einzelnen Flakon überschreitet diesen Transportgrenzwert.
Prüfdatum der Quellen
- Handgepäck und Koffer richtig packen:
- Flughafen München rüstet auf:
- Flughafen- und Flugsicherheitswesen:
- Medizinische und kosmetische Mittel:
- Flüssigkeiten:
- Was darf ich mitnehmen?:
- Flüssigkeiten an Bord:
- DGR 67, Tabelle 2.3.A: Bestimmungen für gefährliche Güter, die von Passagieren oder Besatzungsmitgliedern mitgeführt werden:
- Gefährliche Gegenstände:
- Gefährliche Gegenstände:
- Gefährliche Gegenstände:
- Sicherheitskontrolle:
- Neue Sicherheitskontrolle am Flughafen Wien: