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Optik und Fotoausrüstung im Flugzeug

Legen Sie für eine Fotoreise Film, Batterien und den fertig gepackten Koffer getrennt auf Ihre Packliste. Kamera, Fernglas und Stativ können unterschiedliche Anforderungen haben. Planen Sie außerdem, wie Sie Ihre Bilder sichern und einen festen Fototermin einhalten, falls ein Teil der Ausrüstung verspätet ankommt.

Stilisiertes Fernglas mit zwei geschützten Optikkörpern; batteriebetriebene Modelle gesondert prüfen.

Unentwickelten Film griffbereit halten

Packen Sie unbelichtete und belichtete, aber noch nicht entwickelte Filme zugänglich ins Handgepäck. Fragen Sie vor der Kontrolle nach einer Handkontrolle und planen Sie dafür Zeit ein. Kodak Alaris rät ausdrücklich davon ab, diese Filme durch CT-Scanner zu schicken; auch das Aufgabegepäck ist keine sichere Alternative. Handkontrollen werden nicht an jedem Flughafen zugesagt. Klären Sie das Verfahren deshalb vor der Reise für jede erneute Kontrolle. Ist eine Handkontrolle nicht möglich, nennt Kodak den Kauf und die Entwicklung vor Ort als Alternative. Quelle: Kodak Alaris, CT und Film

Für eine Kamera mit eingelegtem, unentwickeltem Film gilt dieselbe Vorbereitung. Das Kodak-Merkblatt zur Lagerung und Pflege nennt geladene Kameras ausdrücklich. Schützen Sie Ihre Aufnahmen, ohne dadurch eine Transporterlaubnis für die Kamera oder ihre Batterie vorauszusetzen. Quelle: Kodak, Pflege und Lagerung

Verlassen Sie sich bei CT-Geräten nicht auf eine vermeintlich sichere niedrige ISO-Zahl: ILFORD beschreibt in seinen veröffentlichten Hinweisen ein Risiko für ILFORD- und KENTMERE-Filme unabhängig von der Empfindlichkeit. Das ist Herstellerinformation zum Bildmaterial, keine Anweisung, eine Sicherheitskontrolle zu umgehen. Quelle: ILFORD Photo

Fernglas und Kamera mit Batterie

Polstern Sie ein gewöhnliches Fernglas und schützen Sie die Linsen vor Schmutz und Druck. Bei stabilisierten Ferngläsern, Nachtsichtgeräten und Kameras notieren Sie Batterietyp und Leistungsangabe vom tatsächlichen Akku. Bei Lithium-Ionen-Akkus ist die Angabe in Wattstunden relevant; Lithium-Metall-Zellen werden nach Lithiumgehalt beurteilt. Fragen Sie bei einer unleserlichen oder fehlenden Kennzeichnung nach dem konkreten Datenblatt.

BestandteilVorbereitung
Gerät mit eingesetzter BatterieModell, Batterietyp und Leistungsangabe prüfen; gegen Beschädigung und unbeabsichtigtes Einschalten schützen.
Herausgenommener Lithium-ErsatzakkuIm Handgepäck mitführen und jeden Akku einzeln gegen Kurzschluss schützen.
Kamera im AufgabegepäckNur bei erfüllten Carrierbedingungen; vollständig ausschalten, gegen Einschalten und Druck sichern. Standby reicht nicht.
PowerbankAls eigene Kategorie prüfen. Die Regeln für einen Kameraakku im Gerät gelten dafür nicht automatisch.

Das BAZL veröffentlicht die grundsätzliche Schweizer Regel für Lithium-Ersatzakkus: ausschließlich im Handgepäck und mit einzeln geschützten Kontakten. Beschädigte oder defekte Batterien dürfen nicht mit. Länder und Airlines können strengere Bedingungen anwenden. Quelle: BAZL

Lufthansa unterscheidet Foto- und Videogeräte bis 100 Wh von Geräten über 100 bis höchstens 160 Wh. Für die größere Kategorie sind eine Transportgenehmigung und Kabinentransport vorgesehen; sie gehört nicht ins Aufgabegepäck. Für kleinere zulässige Geräte im Aufgabegepäck nennt die Airline unter anderem vollständiges Ausschalten, Schutz gegen Aktivierung und Beschädigung sowie höchstens drei Geräte größer als ein Smartphone. Fragen Sie die ausführende Airline nach Ihrem vollständigen Set; ein Codeshare-Buchungsname genügt dafür nicht. Quelle: Lufthansa

Nachtsichtgeräte genauer einordnen

Ein gewöhnliches Fernglas und eine für eine Schusswaffe bestimmte Zieloptik sind rechtlich unterschiedliche Gegenstände. Die deutsche Waffenliste nennt bestimmte Nachtsicht- und Nachtzielgeräte sowie entsprechende Vorsätze mit elektronischer Verstärkung oder Bildwandler. Daraus folgt keine gleiche Einordnung jedes Nachtsicht-Fernglases. Lassen Sie ein unklar beschriebenes Gerät anhand seiner tatsächlichen Ausführung von der zuständigen Behörde prüfen, bevor Sie es über eine Grenze mitnehmen. Quelle: Waffengesetz, Anlage 2

Stativ, Einbeinstativ und Laserpointer

Messen Sie Stativ oder Einbeinstativ zusammengeklappt mit Kopf und Hülle. Decken Sie die Füße ab und beurteilen Sie abnehmbare spitze oder schwere Teile gesondert. Die Wiener Sicherheitsinformation führt Kameras und Stative grundsätzlich als handgepäcktauglich auf. Das ersetzt weder die Maße und Stückzahl der Airline noch die Bewertung eines ungewöhnlichen Einzelteils an einer anderen Kontrolle. Klären Sie deshalb auch die Kontrolle auf dem Rückflug. Quelle: Flughafen Wien

Klären Sie bei einem Laserpointer auch die Einreisevorschriften. In der Schweiz sind laut BAG seit Juni 2021 nur Laserpointer der Klasse 1 erlaubt, deren Verwendung auf Zeigezwecke in Innenräumen beschränkt ist. Verbotene Klassen betreffen auch Ein- und Durchfuhr sowie Besitz. Unbekannte oder unleserlich gekennzeichnete Geräte brauchen eine Klärung vor der Reise. Bei einem rechtlich zulässigen Gerät schützen Sie Schalter und Batterie gegen unbeabsichtigte Aktivierung. Quelle: BAG

Aufnahmeplan und Datensicherung

Packen Sie nach den geplanten Aufnahmen: Welche Brennweite und welches Zubehör brauchen Sie am ersten Tag, was ist lediglich Ersatz? Notieren Sie zu jeder Kamera den Kartentyp und den passenden Leser. Übertragen Sie vor der Reise eine Testdatei mit genau dem Laptop, Tablet oder Telefon und dem Adapter, den Sie unterwegs verwenden. Ein passender Anschluss allein bestätigt die Funktion nicht.

Trennen Sie leere und bereits benutzte Speicherkarten sichtbar im Etui. Beschriften Sie eigene Karten, Leser und Kabel, wenn mehrere Personen fotografieren. Sichern Sie vorhandene Bilder vor der Abreise und legen Sie fest, wohin neue Aufnahmen kopiert werden. Bewahren Sie benutzte Karten nicht ungekennzeichnet zwischen den Karten für die nächste Aufnahme auf.

Bei geliehener Ausrüstung fotografieren Sie das vollständige Set und führen eine Liste: Objektivdeckel, Gegenlichtblenden, Stativplatte und Gurt. Zählen Sie diese Teile bei jedem Wechsel der Unterkunft nach. Haben Sie einen Auftrag zu einer festen Uhrzeit, vereinbaren Sie vorab eine Ersatzkamera und einen Weg zur Dateiübergabe ohne Ihren eigenen Laptop. Das muss zum Auftrag passen, etwa zu benötigtem Dateiformat und Abgabetermin; eine beliebige Leihkamera allein löst die Übergabe nicht.