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KAMPFSPORT

Dürfen Nunchakus ins Flugzeug?

Harte Nunchakus sind in Deutschland, Österreich und der Schweiz in der Kabine verboten. Für Aufgabegepäck müssen Sie Sicherheitsregeln, Annahme und Waffenrecht getrennt klären. In Deutschland gilt ein gesetzliches Verbot; in der Schweiz sind Ausnahmebewilligungen erforderlich.

Handgepäck

Verboten

Harte Nunchakus sind bei Abflug in DE, AT und CH in der Kabine verboten. Nehmen Sie sie auch nicht am Körper durch die Kontrolle.

Aufgabegepäck

Nicht allgemein bestätigt

DE und AT: konkrete Sicherheitsfreigabe vorab klären. CH: verletzungssicher verpacken. Waffenrecht und Annahme bleiben gesondert zu klären; in DE besteht grundsätzlich ein Verbot.

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Ein Etui verhindert Bewegung im Gepäck. Es ersetzt keine rechtliche Erlaubnis.
Infografik
Nunchakus im Flugzeug. Sicherheitskontrolle bei Abflug aus Deutschland, Österreich und der Schweiz für Nunchakus mit starren Holz- oder Metallgriffen und Kette oder Schnur. Handgepäck und Mitnahme am Körper verboten. Aufgabegepäck in DE und AT vorher klären, da eine konkrete Sicherheitsfreigabe fehlt. In CH gilt die Verpackungsbedingung des BAZL. Waffenrecht, Ein- und Ausfuhr sowie die Annahme durch die Fluggesellschaft sind gesondert zu klären. Weiche Trainingsmodelle und Schaumstoffmodelle benötigen eine eigene Prüfung. Verpacken Sie die Gegenstände so, dass sie während des Transports keinen Schaden anrichten können und niemanden verletzen.  DE: Nunchakus sind verbotene Waffen. WaffG Anlage 2 Nr. 1.3.8; BKA-Ausnahme gesondert klären. CH: Erwerb und Besitz erfordern eine kantonale Ausnahmebewilligung. Ein- und Ausfuhr für die gesamte Route vor der Reise prüfen. Sichere Verpackung erteilt keine waffenrechtliche Erlaubnis. Griffe zusammenbinden. Kette oder Schnur im Etui sichern. Geschlossenes, festes Etui. Im Koffer polstern und fixieren.
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Besondere Regeln nach Land, Flughafen, Airline und Ausführung

Was gilt für Ihren Flug?

Wählen Sie Land, Flughafen und Airline und suchen Sie nach Ihrer Ausführung. Bei einer erneuten Kontrolle nach dem Umstieg prüfen Sie auch den dortigen Flughafen.

Ihre Reise und Ihr Gegenstand

3 passende Kombinationen · 2 Antworten

Handgepäck

Verboten

Aufgabegepäck

Nicht geklärt · Mit Bedingungen

Am Körper

Verboten

Allgemeine Regeln stehen neben den Regeln der Airline und des Flughafens.

Deutschland: harte verbundene Nunchakus, Sicherheitskontrolle · gleiche Bedingungen für 2 KombinationenHandgepäck: VerbotenAufgabegepäck: Nicht geklärt

Handgepäck

Antwort

  • Sicherheitskontrolle: Verboten

Aufgabegepäck

Keine sichere Antwort

  • Sicherheitskontrolle: Die Quellen reichen für eine sichere Antwort nicht aus.

Am Körper

Antwort

  • Sicherheitskontrolle: Verboten

Flüge und Quellen

Deutschland: harte verbundene Nunchakus, Sicherheitskontrolle
Abflugland
Deutschland

Handgepäck

Antwort

  • Sicherheitskontrolle: Verboten

Quellen

Aufgabegepäck

Keine sichere Antwort

  • Sicherheitskontrolle: Die Quellen reichen für eine sichere Antwort nicht aus.

Quellen

Am Körper

Antwort

  • Sicherheitskontrolle: Verboten

Quellen

Österreich: harte verbundene Nunchakus, Sicherheitskontrolle
Abflugland
Österreich

Aufgabegepäck

Keine sichere Antwort

  • Sicherheitskontrolle: Die Quellen reichen für eine sichere Antwort nicht aus.

Quellen

Schweiz: harte verbundene Nunchakus, SicherheitskontrolleHandgepäck: VerbotenAufgabegepäck: Mit Bedingungen

Handgepäck

Antwort

  • Sicherheitskontrolle: Verboten

Aufgabegepäck

Antwort

  • Sicherheitskontrolle: Bedingt
    • Verpacken Sie die Gegenstände so, dass sie während des Transports keinen Schaden anrichten können und niemanden verletzen.

Am Körper

Antwort

  • Sicherheitskontrolle: Verboten

Flüge und Quellen

Schweiz: harte verbundene Nunchakus, Sicherheitskontrolle
Abflugland
Schweiz

Handgepäck

Antwort

  • Sicherheitskontrolle: Verboten

Quellen

Aufgabegepäck

Antwort

  • Sicherheitskontrolle: Bedingt
    • Verpacken Sie die Gegenstände so, dass sie während des Transports keinen Schaden anrichten können und niemanden verletzen.

Quellen

Am Körper

Antwort

  • Sicherheitskontrolle: Verboten

Quellen

Nunchakus im Handgepäck und am Körper

Nunchakus mit zwei harten Schlagstöcken gehören bei Abflug in Deutschland, Österreich und der Schweiz nicht in die Kabine. Das betrifft auch den Transport am Körper. Die Sicherheitsquellen verbieten schwere, als Schlagwaffe verwendbare Kampfsportgeräte. Ein geschlossener Trainingskoffer hebt diesen Ausschluss nicht auf.

Die Antwort betrifft verbundene Nunchakus mit festen Griffen aus Holz oder Metall. Beschreiben Sie Material, Länge, Modell und die Verbindung durch Kette oder Schnur genau. Eine Schnur macht ein solches Gerät nicht zum gewöhnlichen Reiseaccessoire. Entfernen Sie den Verbinder nicht, um die Griffe als harmlose Einzelteile durch die Kontrolle zu bringen. Getrennte Schlagstöcke brauchen weiterhin eine eigene Bewertung.

Ein mit Schaumstoff gepolstertes oder vollständig weiches Trainingsmodell ist damit nicht automatisch freigegeben. Polsterung allein beantwortet weder die Sicherheitsfrage noch die waffenrechtliche Einstufung. Lassen Sie die konkrete Bauart vor der Reise prüfen.

Aufgabegepäck: Sicherheitskontrolle und Waffenrecht

Für Deutschland und Österreich bestätigen die gelesenen Sicherheitslisten Nunchakus im Aufgabegepäck nicht ausdrücklich. Ihre Listen für diesen Gepäcktyp nennen Spreng- und Brandstoffe; aus dem fehlenden Nunchaku-Eintrag entsteht keine Freigabe. Klären Sie Modell und Annahme vor dem Flug mit der zuständigen Sicherheitsstelle und Ihrer Fluggesellschaft. Die österreichische Liste für Fluggäste und Handgepäck verbietet gefährliche stumpfe Kampfsportgeräte.

Für die Schweiz verweist BAZL stumpfe Gegenstände ins Aufgabegepäck. Verpacken Sie die Gegenstände so, dass sie während des Transports keinen Schaden anrichten können und niemanden verletzen. Diese Bedingung gilt für die Sicherheitsbewertung. Bei Zweifeln sollen Sie die Fluggesellschaft fragen, auch nach strengeren Regeln anderer Länder.

Die drei Länderbereiche zeigen ausschließlich die Sicherheitskontrolle. Eine Antwort für Aufgabegepäck ersetzt keine Erlaubnis zum Besitz, zur Einfuhr oder zur Ausfuhr und keine Annahme durch die Fluggesellschaft. Beachten Sie deren Maße, Gewicht und Zahl der Gepäckstücke. Eine polnische oder US-amerikanische Mitnahmeauskunft gilt nicht automatisch für Ihre DACH-Reise.

Deutschland: gesetzliches Verbot beachten

Das deutsche Waffengesetz nennt Nun-Chakus unter den verbotenen Waffen in Anlage 2, Abschnitt 1, Nummer 1.3.8. Erfasst sind Geräte, die nach Beschaffenheit und Handhabung dazu bestimmt sind, durch Drosseln die Gesundheit zu schädigen. Der Umgang mit solchen Geräten ist grundsätzlich verboten. Ein Platz im Aufgabegepäck beseitigt dieses Verbot nicht. Das BKA kann nach § 40 Absatz 4 Ausnahmen zulassen; eine Reise zum Training ist für sich keine Ausnahmegenehmigung. Nehmen Sie ein erfasstes Gerät ohne passende behördliche Ausnahme nicht mit.

Schweiz: Bewilligungen vor der Reise

fedpol zeigt Nunchakus als verbotene Waffen. Für Erwerb und Besitz ist eine kantonale Ausnahmebewilligung erforderlich. Das weiterhin verlinkte Merkblatt nennt für die private Einfuhr eine Verbringungsbewilligung der Zentralstelle Waffen und für die Ausfuhr eine SECO-Bewilligung. Klären Sie die erforderlichen Bewilligungen für Ihre konkrete Reise vor dem Packen. Das Merkblatt trägt das Datum 08.07.2014; die aktuelle fedpol-Übersicht vom 07.07.2026 bestätigt die Einordnung als verbotene Waffe.

Für Österreich ist mit der Sicherheitsliste keine abschließende Aussage zum Besitz oder grenzüberschreitenden Transport festgestellt. Fragen Sie die zuständige Waffenbehörde nach Ihrem tatsächlichen Modell und Ihrer Route. Beziehen Sie auch Umstiege und das Zielland ein. Übertragen Sie die deutsche oder schweizerische Einstufung nicht ungeprüft auf Österreich.

Für ein Seminar vor Ort planen

Fragen Sie den Veranstalter, ob Sie den passenden Nunchaku-Typ am Trainingsort leihen können. Wenn Sie nur mit Handgepäck reisen, organisieren Sie die Ausstattung vor der Abreise und lassen Sie Ihren eigenen Satz zu Hause. Auch eine Leihe vor Ort setzt voraus, dass die dortigen Besitz- und Nutzungsregeln eingehalten werden.

Notieren Sie Material, Modell und Verwendungszweck für Anfragen. Ein genauer Produktbeschrieb hilft der zuständigen Stelle mehr als die Bezeichnung als Trainingsgerät. Bewerten Sie weitere Kampfsportwaffen im Set einzeln. Ein Schlagring ist ein eigener Gegenstand mit eigenen Besitzregeln; Boxhandschuhe haben eine separate Sicherheitsbewertung.

Nach rechtlicher Klärung sicher packen

Sichern Sie beide Griffe zusammen, damit sie nicht frei schwingen und gegen andere Sachen schlagen. Schützen Sie die Enden. Legen Sie Kette oder Schnur vollständig in ein passendes, geschlossenes Etui oder einen festen Transportkoffer. Prüfen Sie vor dem Schließen, dass der Verbinder weder zwischen Kleidungsstücke rutscht noch am Reißverschluss hängen bleibt.

Bei mehreren Sätzen kennzeichnen Sie die Sets und zählen alle Teile. Fotografieren Sie die Ausrüstung verschiedener Eigentümer, wenn Sie gemeinsam packen. Packhinweise schaffen keine Mitnahmeerlaubnis. Verwenden Sie Aufgabegepäck nur, wenn die rechtlichen Voraussetzungen und die Annahme geklärt sind.

Nach dem Training und vor dem Rückflug

Bereiten Sie das Gerät nach der Anleitung seines Modells erneut für den Transport vor. Vergleichen Sie den Inhalt mit Ihrer Teileliste und prüfen Sie, welche zusätzlichen Gegenstände während des Trainings in das Etui gelangt sind. Kontrollieren Sie den Verschluss und die Lage des Verbinders erneut. Prüfen Sie Sicherheitskontrolle, Fluggesellschaft und Waffenrecht für den Rückweg einschließlich aller Umstiege.

Quellen und Stand

Geprüft am 03.10.2026. Die Länderbereiche gelten für harte verbundene Nunchakus und ausschließlich für die Sicherheitskontrolle. Weiche Sondermodelle und getrennte Einzelteile benötigen eine eigene Einstufung. Waffenrechtliche Hinweise sind gesondert ausgewiesen; sie bestätigen keine pauschale Erlaubnis.

Erst die Reise klären, dann packen

  1. Klären Sie die rechtliche Einstufung, Bewilligungen und Annahme für Modell und Route.

  2. Sichern Sie beide Griffe zusammen und schützen Sie die Enden.

  3. Legen Sie Kette oder Schnur vollständig ins Etui, prüfen Sie den Reißverschluss und schließen Sie das Etui.

Häufige Fragen

Darf ein Schaumstoff-Nunchaku ins Handgepäck?

Eine Polsterung schafft keine automatische Ausnahme. Klären Sie die konkrete Bauart vor dem Flug mit Sicherheitsstelle und Waffenbehörde. Die Länderantworten dieser Seite betreffen harte verbundene Nunchakus.

Macht das Aufgabegepäck ein Nunchaku legal?

Die Gepäckart ändert das Waffenrecht nicht. Für erfasste Geräte gilt in Deutschland grundsätzlich das Verbot der Anlage 2 WaffG. In der Schweiz sind die einschlägigen Ausnahme- und Reisebewilligungen zu klären.

Kann ich Kette oder Schnur entfernen?

Behandeln Sie die verbleibenden Schlagstöcke weiterhin als prüfpflichtige Teile. Zerlegen schafft keine bestätigte Kabinenfreigabe.

Wie bereite ich den Rückflug vor?

Prüfen Sie Teileliste, zusätzliche Sachen im Etui und die Anleitung Ihres Modells. Klären Sie Waffenrecht, Sicherheitskontrolle und Fluggesellschaft für Rückflug und Umstiege erneut.

Prüfdatum der Quellen

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