KOSMETIK AUF REISEN
Darf Nagellackentferner ins Fluggepäck?
Kosmetischer Nagellackentferner für den persönlichen Gebrauch ist bei Lufthansa, Austrian Airlines und SWISS in beiden Gepäckarten mit Bedingungen möglich. Bei konventioneller Kontrolle nehmen Sie einen Behälter bis 100 ml im 1-l-Flüssigkeitsbeutel. Technisches Aceton ist von dieser Antwort ausgenommen.
Handgepäck
Mit Bedingungen
Konventionelle Kontrolle: Behälter bis 100 ml im transparenten, wiederverschließbaren 1-l-Beutel. Kosmetischer Entferner zur eigenen Nagelpflege; Nettogrenzen der Airline zusätzlich beachten. München und zentrale Wiener CT-Kontrollen siehe unten.
Aufgabegepäck
Nicht allgemein bestätigt
Bei Lufthansa, Austrian Airlines und SWISS: kosmetische Toilettenartikel bis 0,5 kg oder 0,5 l netto je Artikel und insgesamt 2 kg oder 2 l pro Person über alle Gepäckstücke. Die 100-ml-Kontrollgrenze gilt hier nicht.
Besondere Regeln nach Land, Flughafen, Airline und Ausführung
Was gilt für Ihren Flug?
Wählen Sie Land, Flughafen und Airline und suchen Sie nach Ihrer Ausführung. Bei einer erneuten Kontrolle nach dem Umstieg prüfen Sie auch den dortigen Flughafen.
8 passende Kombinationen · 6 Antworten
Mit Bedingungen
Nicht geklärt · Mit Bedingungen
Nicht geklärt
Allgemeine Regeln stehen neben den Regeln der Airline und des Flughafens.
Deutschland · konventionelle Kontrolle · Airline offen · gleiche Bedingungen für 2 KombinationenHandgepäck: Mit BedingungenAufgabegepäck: Nicht geklärt
Handgepäck
Antwort
- Sicherheitskontrolle: Bedingt
- Bei konventioneller Sicherheitskontrolle darf der Behälter für flüssigen Nagellackentferner höchstens 100 ml Fassungsvermögen haben. Die Behältergröße zählt auch bei einer fast leeren Flasche.
- Alle gewöhnlichen Flüssigkeiten passen locker in einen transparenten, wiederverschließbaren Beutel bis 1 l. Pro Person ist ein Beutel erlaubt; legen Sie ihn bei konventioneller Kontrolle separat vor.
Aufgabegepäck
Keine sichere Antwort
- Regelwerk: Die Quellen reichen für eine sichere Antwort nicht aus.
Am Körper
Keine sichere Antwort
- Regelwerk: Die Quellen reichen für eine sichere Antwort nicht aus.
Flüge und Quellen
Deutschland · konventionelle Kontrolle · Airline offen
- Abflugland
- Deutschland
Handgepäck
Antwort
- Sicherheitskontrolle: Bedingt
- Bei konventioneller Sicherheitskontrolle darf der Behälter für flüssigen Nagellackentferner höchstens 100 ml Fassungsvermögen haben. Die Behältergröße zählt auch bei einer fast leeren Flasche.
- Alle gewöhnlichen Flüssigkeiten passen locker in einen transparenten, wiederverschließbaren Beutel bis 1 l. Pro Person ist ein Beutel erlaubt; legen Sie ihn bei konventioneller Kontrolle separat vor.
Quellen
Aufgabegepäck
Keine sichere Antwort
- Regelwerk: Die Quellen reichen für eine sichere Antwort nicht aus.
Quellen
Quelle fehlt.
Am Körper
Keine sichere Antwort
- Regelwerk: Die Quellen reichen für eine sichere Antwort nicht aus.
Quellen
Quelle fehlt.
Österreich · konventionelle Kontrolle · Airline offen
- Abflugland
- Österreich
Handgepäck
Antwort
- Sicherheitskontrolle: Bedingt
- Bei konventioneller Sicherheitskontrolle darf der Behälter für flüssigen Nagellackentferner höchstens 100 ml Fassungsvermögen haben. Die Behältergröße zählt auch bei einer fast leeren Flasche.
- Alle gewöhnlichen Flüssigkeiten passen locker in einen transparenten, wiederverschließbaren Beutel bis 1 l. Pro Person ist ein Beutel erlaubt; legen Sie ihn bei konventioneller Kontrolle separat vor.
Quellen
Aufgabegepäck
Keine sichere Antwort
- Regelwerk: Die Quellen reichen für eine sichere Antwort nicht aus.
Quellen
Quelle fehlt.
Am Körper
Keine sichere Antwort
- Regelwerk: Die Quellen reichen für eine sichere Antwort nicht aus.
Quellen
Quelle fehlt.
Deutschland · konventionelle Kontrolle · Lufthansa · gleiche Bedingungen für 2 KombinationenHandgepäck: Mit BedingungenAufgabegepäck: Mit Bedingungen
Handgepäck
Antwort
- Sicherheitskontrolle: Bedingt
- Bei konventioneller Sicherheitskontrolle darf der Behälter für flüssigen Nagellackentferner höchstens 100 ml Fassungsvermögen haben. Die Behältergröße zählt auch bei einer fast leeren Flasche.
- Alle gewöhnlichen Flüssigkeiten passen locker in einen transparenten, wiederverschließbaren Beutel bis 1 l. Pro Person ist ein Beutel erlaubt; legen Sie ihn bei konventioneller Kontrolle separat vor.
- Genehmigung der Fluggesellschaft: Bedingt
- Nur kosmetischer Nagellackentferner für den persönlichen Gebrauch. Technisches Aceton, industrielle Lösungsmittel und gewerbliche Salonvorräte sind von dieser Antwort ausgenommen.
- Alle erfassten nicht radioaktiven medizinischen und kosmetischen Artikel sowie die erlaubten Haushalts- und Sportaerosole zusammen höchstens 2 kg oder 2 l netto pro Person. Hand- und Aufgabegepäck zählen gemeinsam.
- Je erfasstem Artikel höchstens 0,5 kg oder 0,5 l Nettomenge.
Aufgabegepäck
Antwort
- Genehmigung der Fluggesellschaft: Bedingt
- Nur kosmetischer Nagellackentferner für den persönlichen Gebrauch. Technisches Aceton, industrielle Lösungsmittel und gewerbliche Salonvorräte sind von dieser Antwort ausgenommen.
- Alle erfassten nicht radioaktiven medizinischen und kosmetischen Artikel sowie die erlaubten Haushalts- und Sportaerosole zusammen höchstens 2 kg oder 2 l netto pro Person. Hand- und Aufgabegepäck zählen gemeinsam.
- Je erfasstem Artikel höchstens 0,5 kg oder 0,5 l Nettomenge.
Am Körper
Keine sichere Antwort
- Regelwerk: Die Quellen reichen für eine sichere Antwort nicht aus.
Flüge und Quellen
Deutschland · konventionelle Kontrolle · Lufthansa
- Abflugland
- Deutschland
- Fluggesellschaft
- Lufthansa
Handgepäck
Antwort
- Sicherheitskontrolle: Bedingt
- Bei konventioneller Sicherheitskontrolle darf der Behälter für flüssigen Nagellackentferner höchstens 100 ml Fassungsvermögen haben. Die Behältergröße zählt auch bei einer fast leeren Flasche.
- Alle gewöhnlichen Flüssigkeiten passen locker in einen transparenten, wiederverschließbaren Beutel bis 1 l. Pro Person ist ein Beutel erlaubt; legen Sie ihn bei konventioneller Kontrolle separat vor.
- Genehmigung der Fluggesellschaft: Bedingt
- Nur kosmetischer Nagellackentferner für den persönlichen Gebrauch. Technisches Aceton, industrielle Lösungsmittel und gewerbliche Salonvorräte sind von dieser Antwort ausgenommen.
- Alle erfassten nicht radioaktiven medizinischen und kosmetischen Artikel sowie die erlaubten Haushalts- und Sportaerosole zusammen höchstens 2 kg oder 2 l netto pro Person. Hand- und Aufgabegepäck zählen gemeinsam.
- Je erfasstem Artikel höchstens 0,5 kg oder 0,5 l Nettomenge.
Quellen
Aufgabegepäck
Antwort
- Genehmigung der Fluggesellschaft: Bedingt
- Nur kosmetischer Nagellackentferner für den persönlichen Gebrauch. Technisches Aceton, industrielle Lösungsmittel und gewerbliche Salonvorräte sind von dieser Antwort ausgenommen.
- Alle erfassten nicht radioaktiven medizinischen und kosmetischen Artikel sowie die erlaubten Haushalts- und Sportaerosole zusammen höchstens 2 kg oder 2 l netto pro Person. Hand- und Aufgabegepäck zählen gemeinsam.
- Je erfasstem Artikel höchstens 0,5 kg oder 0,5 l Nettomenge.
Quellen
Am Körper
Keine sichere Antwort
- Regelwerk: Die Quellen reichen für eine sichere Antwort nicht aus.
Quellen
Quelle fehlt.
Österreich · konventionelle Kontrolle · Austrian Airlines
- Abflugland
- Österreich
- Fluggesellschaft
- Austrian Airlines
Handgepäck
Antwort
- Sicherheitskontrolle: Bedingt
- Bei konventioneller Sicherheitskontrolle darf der Behälter für flüssigen Nagellackentferner höchstens 100 ml Fassungsvermögen haben. Die Behältergröße zählt auch bei einer fast leeren Flasche.
- Alle gewöhnlichen Flüssigkeiten passen locker in einen transparenten, wiederverschließbaren Beutel bis 1 l. Pro Person ist ein Beutel erlaubt; legen Sie ihn bei konventioneller Kontrolle separat vor.
- Genehmigung der Fluggesellschaft: Bedingt
- Nur kosmetischer Nagellackentferner für den persönlichen Gebrauch. Technisches Aceton, industrielle Lösungsmittel und gewerbliche Salonvorräte sind von dieser Antwort ausgenommen.
- Alle erfassten nicht radioaktiven medizinischen und kosmetischen Artikel sowie die erlaubten Haushalts- und Sportaerosole zusammen höchstens 2 kg oder 2 l netto pro Person. Hand- und Aufgabegepäck zählen gemeinsam.
- Je erfasstem Artikel höchstens 0,5 kg oder 0,5 l Nettomenge.
Quellen
Aufgabegepäck
Antwort
- Genehmigung der Fluggesellschaft: Bedingt
- Nur kosmetischer Nagellackentferner für den persönlichen Gebrauch. Technisches Aceton, industrielle Lösungsmittel und gewerbliche Salonvorräte sind von dieser Antwort ausgenommen.
- Alle erfassten nicht radioaktiven medizinischen und kosmetischen Artikel sowie die erlaubten Haushalts- und Sportaerosole zusammen höchstens 2 kg oder 2 l netto pro Person. Hand- und Aufgabegepäck zählen gemeinsam.
- Je erfasstem Artikel höchstens 0,5 kg oder 0,5 l Nettomenge.
Quellen
Am Körper
Keine sichere Antwort
- Regelwerk: Die Quellen reichen für eine sichere Antwort nicht aus.
Quellen
Quelle fehlt.
Schweiz · konventionelle Kontrolle · Airline offenHandgepäck: Mit BedingungenAufgabegepäck: Mit Bedingungen
Handgepäck
Antwort
- Sicherheitskontrolle: Bedingt
- Bei konventioneller Sicherheitskontrolle darf der Behälter für flüssigen Nagellackentferner höchstens 100 ml Fassungsvermögen haben. Die Behältergröße zählt auch bei einer fast leeren Flasche.
- Alle gewöhnlichen Flüssigkeiten passen locker in einen transparenten, wiederverschließbaren Beutel bis 1 l. Pro Person ist ein Beutel erlaubt; legen Sie ihn bei konventioneller Kontrolle separat vor.
- Gefahrgut: Bedingt
- Nur kosmetischer Nagellackentferner für den persönlichen Gebrauch. Technisches Aceton, industrielle Lösungsmittel und gewerbliche Salonvorräte sind von dieser Antwort ausgenommen.
- Alle erfassten nicht radioaktiven medizinischen und kosmetischen Artikel sowie die erlaubten Haushalts- und Sportaerosole zusammen höchstens 2 kg oder 2 l netto pro Person. Hand- und Aufgabegepäck zählen gemeinsam.
- Je erfasstem Artikel höchstens 0,5 kg oder 0,5 l Nettomenge.
Aufgabegepäck
Antwort
- Gefahrgut: Bedingt
- Nur kosmetischer Nagellackentferner für den persönlichen Gebrauch. Technisches Aceton, industrielle Lösungsmittel und gewerbliche Salonvorräte sind von dieser Antwort ausgenommen.
- Alle erfassten nicht radioaktiven medizinischen und kosmetischen Artikel sowie die erlaubten Haushalts- und Sportaerosole zusammen höchstens 2 kg oder 2 l netto pro Person. Hand- und Aufgabegepäck zählen gemeinsam.
- Je erfasstem Artikel höchstens 0,5 kg oder 0,5 l Nettomenge.
Am Körper
Keine sichere Antwort
- Regelwerk: Die Quellen reichen für eine sichere Antwort nicht aus.
Flüge und Quellen
Schweiz · konventionelle Kontrolle · Airline offen
- Abflugland
- Schweiz
Handgepäck
Antwort
- Sicherheitskontrolle: Bedingt
- Bei konventioneller Sicherheitskontrolle darf der Behälter für flüssigen Nagellackentferner höchstens 100 ml Fassungsvermögen haben. Die Behältergröße zählt auch bei einer fast leeren Flasche.
- Alle gewöhnlichen Flüssigkeiten passen locker in einen transparenten, wiederverschließbaren Beutel bis 1 l. Pro Person ist ein Beutel erlaubt; legen Sie ihn bei konventioneller Kontrolle separat vor.
- Gefahrgut: Bedingt
- Nur kosmetischer Nagellackentferner für den persönlichen Gebrauch. Technisches Aceton, industrielle Lösungsmittel und gewerbliche Salonvorräte sind von dieser Antwort ausgenommen.
- Alle erfassten nicht radioaktiven medizinischen und kosmetischen Artikel sowie die erlaubten Haushalts- und Sportaerosole zusammen höchstens 2 kg oder 2 l netto pro Person. Hand- und Aufgabegepäck zählen gemeinsam.
- Je erfasstem Artikel höchstens 0,5 kg oder 0,5 l Nettomenge.
Quellen
Aufgabegepäck
Antwort
- Gefahrgut: Bedingt
- Nur kosmetischer Nagellackentferner für den persönlichen Gebrauch. Technisches Aceton, industrielle Lösungsmittel und gewerbliche Salonvorräte sind von dieser Antwort ausgenommen.
- Alle erfassten nicht radioaktiven medizinischen und kosmetischen Artikel sowie die erlaubten Haushalts- und Sportaerosole zusammen höchstens 2 kg oder 2 l netto pro Person. Hand- und Aufgabegepäck zählen gemeinsam.
- Je erfasstem Artikel höchstens 0,5 kg oder 0,5 l Nettomenge.
Quellen
Am Körper
Keine sichere Antwort
- Regelwerk: Die Quellen reichen für eine sichere Antwort nicht aus.
Quellen
Quelle fehlt.
Schweiz · konventionelle Kontrolle · SWISSHandgepäck: Mit BedingungenAufgabegepäck: Mit Bedingungen
Handgepäck
Antwort
- Sicherheitskontrolle: Bedingt
- Bei konventioneller Sicherheitskontrolle darf der Behälter für flüssigen Nagellackentferner höchstens 100 ml Fassungsvermögen haben. Die Behältergröße zählt auch bei einer fast leeren Flasche.
- Alle gewöhnlichen Flüssigkeiten passen locker in einen transparenten, wiederverschließbaren Beutel bis 1 l. Pro Person ist ein Beutel erlaubt; legen Sie ihn bei konventioneller Kontrolle separat vor.
- Gefahrgut: Bedingt
- Nur kosmetischer Nagellackentferner für den persönlichen Gebrauch. Technisches Aceton, industrielle Lösungsmittel und gewerbliche Salonvorräte sind von dieser Antwort ausgenommen.
- Alle erfassten nicht radioaktiven medizinischen und kosmetischen Artikel sowie die erlaubten Haushalts- und Sportaerosole zusammen höchstens 2 kg oder 2 l netto pro Person. Hand- und Aufgabegepäck zählen gemeinsam.
- Je erfasstem Artikel höchstens 0,5 kg oder 0,5 l Nettomenge.
- Genehmigung der Fluggesellschaft: Bedingt
- Nur kosmetischer Nagellackentferner für den persönlichen Gebrauch. Technisches Aceton, industrielle Lösungsmittel und gewerbliche Salonvorräte sind von dieser Antwort ausgenommen.
- Alle erfassten nicht radioaktiven medizinischen und kosmetischen Artikel sowie die erlaubten Haushalts- und Sportaerosole zusammen höchstens 2 kg oder 2 l netto pro Person. Hand- und Aufgabegepäck zählen gemeinsam.
- Je erfasstem Artikel höchstens 0,5 kg oder 0,5 l Nettomenge.
Aufgabegepäck
Antwort
- Gefahrgut: Bedingt
- Nur kosmetischer Nagellackentferner für den persönlichen Gebrauch. Technisches Aceton, industrielle Lösungsmittel und gewerbliche Salonvorräte sind von dieser Antwort ausgenommen.
- Alle erfassten nicht radioaktiven medizinischen und kosmetischen Artikel sowie die erlaubten Haushalts- und Sportaerosole zusammen höchstens 2 kg oder 2 l netto pro Person. Hand- und Aufgabegepäck zählen gemeinsam.
- Je erfasstem Artikel höchstens 0,5 kg oder 0,5 l Nettomenge.
- Genehmigung der Fluggesellschaft: Bedingt
- Nur kosmetischer Nagellackentferner für den persönlichen Gebrauch. Technisches Aceton, industrielle Lösungsmittel und gewerbliche Salonvorräte sind von dieser Antwort ausgenommen.
- Alle erfassten nicht radioaktiven medizinischen und kosmetischen Artikel sowie die erlaubten Haushalts- und Sportaerosole zusammen höchstens 2 kg oder 2 l netto pro Person. Hand- und Aufgabegepäck zählen gemeinsam.
- Je erfasstem Artikel höchstens 0,5 kg oder 0,5 l Nettomenge.
Am Körper
Keine sichere Antwort
- Regelwerk: Die Quellen reichen für eine sichere Antwort nicht aus.
Flüge und Quellen
Schweiz · konventionelle Kontrolle · SWISS
- Abflugland
- Schweiz
- Fluggesellschaft
- SWISS
Handgepäck
Antwort
- Sicherheitskontrolle: Bedingt
- Bei konventioneller Sicherheitskontrolle darf der Behälter für flüssigen Nagellackentferner höchstens 100 ml Fassungsvermögen haben. Die Behältergröße zählt auch bei einer fast leeren Flasche.
- Alle gewöhnlichen Flüssigkeiten passen locker in einen transparenten, wiederverschließbaren Beutel bis 1 l. Pro Person ist ein Beutel erlaubt; legen Sie ihn bei konventioneller Kontrolle separat vor.
- Gefahrgut: Bedingt
- Nur kosmetischer Nagellackentferner für den persönlichen Gebrauch. Technisches Aceton, industrielle Lösungsmittel und gewerbliche Salonvorräte sind von dieser Antwort ausgenommen.
- Alle erfassten nicht radioaktiven medizinischen und kosmetischen Artikel sowie die erlaubten Haushalts- und Sportaerosole zusammen höchstens 2 kg oder 2 l netto pro Person. Hand- und Aufgabegepäck zählen gemeinsam.
- Je erfasstem Artikel höchstens 0,5 kg oder 0,5 l Nettomenge.
- Genehmigung der Fluggesellschaft: Bedingt
- Nur kosmetischer Nagellackentferner für den persönlichen Gebrauch. Technisches Aceton, industrielle Lösungsmittel und gewerbliche Salonvorräte sind von dieser Antwort ausgenommen.
- Alle erfassten nicht radioaktiven medizinischen und kosmetischen Artikel sowie die erlaubten Haushalts- und Sportaerosole zusammen höchstens 2 kg oder 2 l netto pro Person. Hand- und Aufgabegepäck zählen gemeinsam.
- Je erfasstem Artikel höchstens 0,5 kg oder 0,5 l Nettomenge.
Quellen
Aufgabegepäck
Antwort
- Gefahrgut: Bedingt
- Nur kosmetischer Nagellackentferner für den persönlichen Gebrauch. Technisches Aceton, industrielle Lösungsmittel und gewerbliche Salonvorräte sind von dieser Antwort ausgenommen.
- Alle erfassten nicht radioaktiven medizinischen und kosmetischen Artikel sowie die erlaubten Haushalts- und Sportaerosole zusammen höchstens 2 kg oder 2 l netto pro Person. Hand- und Aufgabegepäck zählen gemeinsam.
- Je erfasstem Artikel höchstens 0,5 kg oder 0,5 l Nettomenge.
- Genehmigung der Fluggesellschaft: Bedingt
- Nur kosmetischer Nagellackentferner für den persönlichen Gebrauch. Technisches Aceton, industrielle Lösungsmittel und gewerbliche Salonvorräte sind von dieser Antwort ausgenommen.
- Alle erfassten nicht radioaktiven medizinischen und kosmetischen Artikel sowie die erlaubten Haushalts- und Sportaerosole zusammen höchstens 2 kg oder 2 l netto pro Person. Hand- und Aufgabegepäck zählen gemeinsam.
- Je erfasstem Artikel höchstens 0,5 kg oder 0,5 l Nettomenge.
Quellen
Am Körper
Keine sichere Antwort
- Regelwerk: Die Quellen reichen für eine sichere Antwort nicht aus.
Quellen
Quelle fehlt.
München MUC · alle Sicherheitskontrollen · LufthansaHandgepäck: Mit BedingungenAufgabegepäck: Mit Bedingungen
Handgepäck
Antwort
- Sicherheitskontrolle: Bedingt
- Flüssigkeiten können in MUC im Handgepäck bleiben. Das Kontrollpersonal kann Behälter zu Prüfzwecken öffnen oder die Mitnahme aus Sicherheitsgründen untersagen.
- Seit 18.09.2026 gilt an sämtlichen Sicherheitskontrollstellen in München MUC ein Fassungsvermögen von höchstens 2 l je Flüssigkeitsbehälter. Mehrere Behälter sind möglich; die allgemeine 100-ml-Regel und der 1-l-Beutel sind dort nicht erforderlich.
- Genehmigung der Fluggesellschaft: Bedingt
- Nur kosmetischer Nagellackentferner für den persönlichen Gebrauch. Technisches Aceton, industrielle Lösungsmittel und gewerbliche Salonvorräte sind von dieser Antwort ausgenommen.
- Alle erfassten nicht radioaktiven medizinischen und kosmetischen Artikel sowie die erlaubten Haushalts- und Sportaerosole zusammen höchstens 2 kg oder 2 l netto pro Person. Hand- und Aufgabegepäck zählen gemeinsam.
- Je erfasstem Artikel höchstens 0,5 kg oder 0,5 l Nettomenge.
Aufgabegepäck
Antwort
- Genehmigung der Fluggesellschaft: Bedingt
- Nur kosmetischer Nagellackentferner für den persönlichen Gebrauch. Technisches Aceton, industrielle Lösungsmittel und gewerbliche Salonvorräte sind von dieser Antwort ausgenommen.
- Alle erfassten nicht radioaktiven medizinischen und kosmetischen Artikel sowie die erlaubten Haushalts- und Sportaerosole zusammen höchstens 2 kg oder 2 l netto pro Person. Hand- und Aufgabegepäck zählen gemeinsam.
- Je erfasstem Artikel höchstens 0,5 kg oder 0,5 l Nettomenge.
Am Körper
Keine sichere Antwort
- Regelwerk: Die Quellen reichen für eine sichere Antwort nicht aus.
Flüge und Quellen
München MUC · alle Sicherheitskontrollen · Lufthansa
- Abflugland
- Deutschland
- Flughafen
- MUC
- Fluggesellschaft
- Lufthansa
Handgepäck
Antwort
- Sicherheitskontrolle: Bedingt
- Flüssigkeiten können in MUC im Handgepäck bleiben. Das Kontrollpersonal kann Behälter zu Prüfzwecken öffnen oder die Mitnahme aus Sicherheitsgründen untersagen.
- Seit 18.09.2026 gilt an sämtlichen Sicherheitskontrollstellen in München MUC ein Fassungsvermögen von höchstens 2 l je Flüssigkeitsbehälter. Mehrere Behälter sind möglich; die allgemeine 100-ml-Regel und der 1-l-Beutel sind dort nicht erforderlich.
- Genehmigung der Fluggesellschaft: Bedingt
- Nur kosmetischer Nagellackentferner für den persönlichen Gebrauch. Technisches Aceton, industrielle Lösungsmittel und gewerbliche Salonvorräte sind von dieser Antwort ausgenommen.
- Alle erfassten nicht radioaktiven medizinischen und kosmetischen Artikel sowie die erlaubten Haushalts- und Sportaerosole zusammen höchstens 2 kg oder 2 l netto pro Person. Hand- und Aufgabegepäck zählen gemeinsam.
- Je erfasstem Artikel höchstens 0,5 kg oder 0,5 l Nettomenge.
Quellen
Aufgabegepäck
Antwort
- Genehmigung der Fluggesellschaft: Bedingt
- Nur kosmetischer Nagellackentferner für den persönlichen Gebrauch. Technisches Aceton, industrielle Lösungsmittel und gewerbliche Salonvorräte sind von dieser Antwort ausgenommen.
- Alle erfassten nicht radioaktiven medizinischen und kosmetischen Artikel sowie die erlaubten Haushalts- und Sportaerosole zusammen höchstens 2 kg oder 2 l netto pro Person. Hand- und Aufgabegepäck zählen gemeinsam.
- Je erfasstem Artikel höchstens 0,5 kg oder 0,5 l Nettomenge.
Quellen
Am Körper
Keine sichere Antwort
- Regelwerk: Die Quellen reichen für eine sichere Antwort nicht aus.
Quellen
Quelle fehlt.
Wien VIE · zentrale CT-Kontrollen aller Terminals · Austrian AirlinesHandgepäck: Mit BedingungenAufgabegepäck: Mit Bedingungen
Handgepäck
Antwort
- Genehmigung der Fluggesellschaft: Bedingt
- Nur kosmetischer Nagellackentferner für den persönlichen Gebrauch. Technisches Aceton, industrielle Lösungsmittel und gewerbliche Salonvorräte sind von dieser Antwort ausgenommen.
- Alle erfassten nicht radioaktiven medizinischen und kosmetischen Artikel sowie die erlaubten Haushalts- und Sportaerosole zusammen höchstens 2 kg oder 2 l netto pro Person. Hand- und Aufgabegepäck zählen gemeinsam.
- Je erfasstem Artikel höchstens 0,5 kg oder 0,5 l Nettomenge.
- Flughafenverfahren: Bedingt
- Seit 03.07.2026 gilt dieses Verfahren an den zentralen Kontrollen aller Terminals. Zusätzliche Prüfungen bleiben möglich; Weiter- und Rückflug separat prüfen.
- An den zentralen CT-Sicherheitskontrollen aller Terminals in Wien VIE sind Flüssigkeitsbehälter bis 2 l Fassungsvermögen erlaubt. Sie können im Handgepäck bleiben; ein 1-l-Beutel ist dort nicht erforderlich. Die Nettomengen des Betreibers gelten zusätzlich.
Aufgabegepäck
Antwort
- Genehmigung der Fluggesellschaft: Bedingt
- Nur kosmetischer Nagellackentferner für den persönlichen Gebrauch. Technisches Aceton, industrielle Lösungsmittel und gewerbliche Salonvorräte sind von dieser Antwort ausgenommen.
- Alle erfassten nicht radioaktiven medizinischen und kosmetischen Artikel sowie die erlaubten Haushalts- und Sportaerosole zusammen höchstens 2 kg oder 2 l netto pro Person. Hand- und Aufgabegepäck zählen gemeinsam.
- Je erfasstem Artikel höchstens 0,5 kg oder 0,5 l Nettomenge.
Am Körper
Keine sichere Antwort
- Regelwerk: Die Quellen reichen für eine sichere Antwort nicht aus.
Flüge und Quellen
Wien VIE · zentrale CT-Kontrollen aller Terminals · Austrian Airlines
- Abflugland
- Österreich
- Flughafen
- VIE
- Fluggesellschaft
- Austrian Airlines
- Kontrollstelle
- central-CT
Handgepäck
Antwort
- Genehmigung der Fluggesellschaft: Bedingt
- Nur kosmetischer Nagellackentferner für den persönlichen Gebrauch. Technisches Aceton, industrielle Lösungsmittel und gewerbliche Salonvorräte sind von dieser Antwort ausgenommen.
- Alle erfassten nicht radioaktiven medizinischen und kosmetischen Artikel sowie die erlaubten Haushalts- und Sportaerosole zusammen höchstens 2 kg oder 2 l netto pro Person. Hand- und Aufgabegepäck zählen gemeinsam.
- Je erfasstem Artikel höchstens 0,5 kg oder 0,5 l Nettomenge.
- Flughafenverfahren: Bedingt
- Seit 03.07.2026 gilt dieses Verfahren an den zentralen Kontrollen aller Terminals. Zusätzliche Prüfungen bleiben möglich; Weiter- und Rückflug separat prüfen.
- An den zentralen CT-Sicherheitskontrollen aller Terminals in Wien VIE sind Flüssigkeitsbehälter bis 2 l Fassungsvermögen erlaubt. Sie können im Handgepäck bleiben; ein 1-l-Beutel ist dort nicht erforderlich. Die Nettomengen des Betreibers gelten zusätzlich.
Quellen
Aufgabegepäck
Antwort
- Genehmigung der Fluggesellschaft: Bedingt
- Nur kosmetischer Nagellackentferner für den persönlichen Gebrauch. Technisches Aceton, industrielle Lösungsmittel und gewerbliche Salonvorräte sind von dieser Antwort ausgenommen.
- Alle erfassten nicht radioaktiven medizinischen und kosmetischen Artikel sowie die erlaubten Haushalts- und Sportaerosole zusammen höchstens 2 kg oder 2 l netto pro Person. Hand- und Aufgabegepäck zählen gemeinsam.
- Je erfasstem Artikel höchstens 0,5 kg oder 0,5 l Nettomenge.
Quellen
Am Körper
Keine sichere Antwort
- Regelwerk: Die Quellen reichen für eine sichere Antwort nicht aus.
Quellen
Quelle fehlt.
Welche Art von Entferner nehmen Sie mit?
Prüfen Sie die Verwendung auf der Etikette. Diese Seite behandelt kosmetischen Nagellackentferner für die eigene Nagelpflege. Technisches Aceton, Farbverdünner, industrielle Lösungsmittel und gewerbliche Salonvorräte gehören nicht zu dieser Antwort. Der Stoffname allein entscheidet nicht über die Kategorie. Auch ein Flammensymbol verlangt eine Prüfung von Produkt und Einstufung, statt jedes kleine Kosmetikfläschchen pauschal auszuschließen.
Handgepäck und Aufgabegepäck
Bei konventioneller Kontrolle in Deutschland, Österreich und der Schweiz nehmen Sie einen Behälter bis 100 ml. Alle gewöhnlichen Flüssigkeiten müssen locker in einen transparenten, wiederverschließbaren Beutel bis 1 l passen. Pro Person ist ein Beutel erlaubt. Eine halb leere 150-ml-Flasche erfüllt die 100-ml-Behältergrenze nicht.
Lufthansa, Austrian Airlines und SWISS erlauben die Kategorie kosmetischer Toilettenartikel in beiden Gepäckarten. Kosmetischen Nagellackentferner für den persönlichen Gebrauch ordnen wir dieser Kategorie zu. Je erfasstem Artikel gelten höchstens 0,5 kg oder 0,5 l netto. Alle erfassten nicht radioaktiven medizinischen und kosmetischen Artikel sowie erlaubte Haushalts- und Sportaerosole teilen sich höchstens 2 kg oder 2 l pro Person über sämtliche Gepäckstücke. Auch Nagellack und andere eingeschränkte Kosmetik zählen zum gemeinsamen Vorrat. Eine Umrechnung von Gramm in Milliliter ist damit nicht gemeint.
Im Aufgabegepäck gilt die 100-ml-Kontrollgrenze nicht. Die Nettogrenzen bleiben bestehen. Für die Schweiz nennt BAZL dieselben kosmetischen Mengengrenzen. Eine länderbezogene Kontrollregel bestätigt noch nicht die Annahme durch jede Airline. Prüfen Sie bei einer anderen Airline deren Vorgaben, auch beim Codeshare die tatsächlich ausführende Airline.
München und Wien
Seit 18.09.2026 erlaubt München MUC an sämtlichen Sicherheitskontrollstellen Flüssigkeitsbehälter bis 2 l. Die 100-ml-Grenze und der 1-l-Beutel sind dort nicht erforderlich; Flüssigkeiten können im Handgepäck bleiben. Die aktuelle Flughafenangabe und die datierte bayerische Mitteilung ersetzen hier die ältere Unterscheidung zwischen CT und konventioneller Spur.
An den zentralen CT-Sicherheitskontrollen aller Terminals in Wien VIE sind seit 03.07.2026 Behälter bis 2 l möglich. Auch dort können Flüssigkeiten im Handgepäck bleiben und der 1-l-Beutel entfällt. Zusätzliche Prüfungen sind möglich. Bei Weiter- und Rückflug prüfen Sie die nächste Kontrolle. Die Transportgrenze von 0,5 l oder 0,5 kg netto je erfasstem Artikel bleibt bei den genannten Airlines auch in München und Wien bestehen.
Acetonfrei, getränkte Pads und Nagellack
Flüssiger acetonfreier Entferner ist weiterhin eine Flüssigkeit. Die Aufschrift erklärt weder die gesamte Mischung noch die Transportklassifizierung. Für getränkte Pads, Tücher und beigelegte Proben übernehmen Sie keine automatische Ausnahme von diesen Quellen. Prüfen Sie Zusammensetzung, tatsächliche Form und Verwendungszweck. Schließen Sie das Pad- oder Tücherpaket wieder fest.
Nagellack ist ebenfalls eine Flüssigkeit. Packen Sie die kleine Flasche bei konventioneller Kontrolle in denselben 1-l-Beutel. Prüfen Sie Nagelfeile und Pinzette im Maniküreset jeweils gesondert. Ist Ihr Produkt unklar, senden Sie der ausführenden Airline den Namen, ein Foto der Etikette und Abschnitt 14 des Sicherheitsdatenblatts. Das hilft bei der Einordnung; für gewöhnliche Toilettenartikel sehen die zitierten Regeln keinen routinemäßigen Genehmigungsantrag vor.
Nagelpflege während der Reise und vor dem Rückflug
Überlegen Sie vor dem Packen, ob Sie Entferner brauchen und für welchen Lack oder welche Maniküre. Bewahren Sie Produktnamen und Gebrauchsanweisung auf. Wenn Sie eine Behandlung vor Ort planen, fragen Sie den Salon nach der benötigten Leistung. Wählen Sie die passenden Werkzeuge einzeln aus. Ersetzen Sie einen kosmetischen Entferner nicht durch einen beliebigen Lösungsmittelreiniger mit ähnlich klingendem Inhaltsstoff.
Halten Sie die Flasche erkennbar getrennt von Gesichtspflege und Getränken. Zeigen Sie bei einer gemeinsamen Kosmetiktasche der anderen Person die richtige Flasche, bevor sie diese im Gepäck sucht. Lesen Sie bei einem Neukauf die vollständige Etikette. Prüfen Sie vor dem Rückflug auch neue Produkte, getränkte Pads und Ladenproben. Bewahren Sie Unterlagen auf und klären Sie eine unklare Einstufung vor dem Schließen des Koffers. Wenn Sie unterwegs keinen Entferner brauchen, kann ein Kauf nach der Ankunft das Packen vereinfachen.
Vor Auslaufen schützen
Lassen Sie den Entferner in einem geeigneten, erkennbar beschrifteten und dichten Behälter. Eine unbeschriftete Getränkeflasche ist dafür ungeeignet. Prüfen Sie Hals und Verschluss, drehen Sie die Kappe fest zu und legen Sie die Flasche in eine zusätzliche dichte Hülle. Im Aufgabegepäck halten Sie sie getrennt von Kleidung und Elektronik. Andere Gegenstände sollen nicht auf den Verschluss drücken.
Die Beförderungserlaubnis ist keine Zusage, dass Sie einen stark riechenden Entferner während des Fluges verwenden dürfen. Fragen Sie vorher die Kabinenbesatzung. Ein Behälter in der Jackentasche umgeht die Flüssigkeitskontrolle nicht. Die allgemeine IATA-Gefahrgutregel erfasst zwar auch das Mitführen am Körper; die genannten Airlineabschnitte bestätigen diesen Ort nicht gesondert. Die Antwort zur Airline bleibt deshalb getrennt.
Quellen und weitere Gegenstände
Die folgenden Quellen behandeln Kontrolle, Gefahrgut oder einen bestimmten Betreiber. Ihre Aussagen gelten jeweils innerhalb dieses Bereichs. Ein Zollrecht für ein bestimmtes Reiseziel wird hier nicht zugesichert.
Bayern, Umstellung am 18.09.2026.
Prüfen Sie weitere Gegenstände im Gegenstände-Verzeichnis.
Flasche dicht verpacken
Etikette lesbar lassen und einen geeigneten, dichten Behälter verwenden.
Flaschenhals und Verschluss prüfen, Kappe fest zudrehen und eine zusätzliche dichte Hülle verwenden.
Flasche von Kleidung und Elektronik fernhalten und gegen Druck auf den Verschluss schützen.
Häufige Fragen
Darf eine halb leere 150-ml-Flasche ins Handgepäck?
Bei konventioneller Kontrolle nicht. Die Behälterkapazität darf höchstens 100 ml betragen, unabhängig vom verbliebenen Inhalt. München und die zentralen CT-Kontrollen in Wien haben ein anderes Kontrollverfahren; die Transportlimits bleiben bestehen.
Wie viel Nagellackentferner darf ins Aufgabegepäck?
Für die kosmetische Toilettenartikelkategorie erlauben Lufthansa, Austrian Airlines und SWISS höchstens 0,5 kg oder 0,5 l netto je Artikel. Alle erfassten Artikel teilen sich 2 kg oder 2 l pro Person über sämtliche Gepäckstücke.
Ist Nagellackentferner mit Aceton immer verboten?
Der Inhaltsstoffname allein genügt nicht. Diese Antwort gilt für den kosmetischen Entferner zur persönlichen Nagelpflege. Technisches Aceton und industrielle Lösungsmittel brauchen eine andere Einstufung.
Gilt die Flüssigkeitsgrenze auch für acetonfreien Entferner?
Ja, wenn das Produkt flüssig ist und Sie eine konventionelle Kontrolle passieren. Acetonfrei ist keine Befreiung von der Behältergrenze. Für getränkte Pads oder Tücher wird hier keine eigene Ausnahme bestätigt.
Kann ich den Entferner an Bord benutzen?
Fragen Sie zuerst die Kabinenbesatzung. Die Erlaubnis zur Beförderung sagt nichts über die Verwendung eines stark riechenden Produkts während des Fluges aus.
Prüfdatum der Quellen
- Flughafen- und Flugsicherheitswesen:
- Medizinische und kosmetische Mittel:
- Flüssigkeiten:
- EU-Sicherheitsvorschriften an Flughäfen:
- Gefahrgutvorschriften · Tabelle 2.3.A · 67. Ausgabe:
- Gefährliche Gegenstände · Toilettenartikel:
- Gefährliche Gegenstände · Toilettenartikel:
- Gepäck aufgeben · 100-ml-Regel aufgehoben:
- Flughafen München rüstet auf:
- Gefährliche Gegenstände · Toilettenartikel:
- Sicherheitskontrolle:
- Neue CT-Scanner an den Sicherheitskontrollen in allen Terminals: