Nägel und Maniküre
Darf Nagellack ins Flugzeug?
Ja, gewöhnlicher kosmetischer Nagellack und Gellack für den persönlichen Gebrauch können mitfliegen. Bei konventioneller Kontrolle in Deutschland, Österreich und der Schweiz gehören Behälter bis 100 ml in Ihren Flüssigkeitsbeutel. Lufthansa, Austrian Airlines und SWISS erlauben diese Kosmetik auch im Aufgabegepäck innerhalb ihrer Toilettenartikellimits. In München gelten seit 18.09.2026 eigene Bedingungen für die Sicherheitskontrolle.
Handgepäck
Mit Bedingungen
Konventionelle Kontrolle: Behälter bis 100 ml Fassungsvermögen in einem transparenten, wiederverschließbaren 1-l-Beutel, einer pro Person. In München MUC sind an allen Kontrollen Behälter bis 2 l möglich. Die Nettolimits der Airline gelten zusätzlich.
Aufgabegepäck
Nicht allgemein bestätigt
Lufthansa, Austrian Airlines und SWISS erlauben kosmetische Toilettenartikel bis 0,5 kg oder 0,5 l netto je Artikel und zusammen bis 2 kg oder 2 l pro Person. Alle erfassten Artikel in Hand- und Aufgabegepäck zählen gemeinsam.
Besondere Regeln nach Land, Flughafen, Airline und Ausführung
Was gilt für Ihren Flug?
Wählen Sie Land, Flughafen und Airline und suchen Sie nach Ihrer Ausführung. Bei einer erneuten Kontrolle nach dem Umstieg prüfen Sie auch den dortigen Flughafen.
16 passende Kombinationen · 4 Antworten
Mit Bedingungen
Nicht geklärt · Mit Bedingungen
Nicht geklärt
Allgemeine Regeln stehen neben den Regeln der Airline und des Flughafens.
Deutschland · konventionelle Sicherheitskontrolle · Airline offen · gleiche Bedingungen für 3 KombinationenHandgepäck: Mit BedingungenAufgabegepäck: Nicht geklärt
Handgepäck
Antwort
- Sicherheitskontrolle: Bedingt
- Bei konventioneller Kontrolle darf jeder Behälter flüssigen oder gelartigen kosmetischen Nagellacks höchstens 100 ml fassen. Das ganze Fassungsvermögen zählt, auch bei wenig Restinhalt.
- Alle eigenen Flüssigkeitsbehälter müssen locker in einen transparenten, wiederverschließbaren Beutel bis 1 l passen. Der Beutel muss vollständig schließen. Pro Person ist ein Beutel erlaubt.
Aufgabegepäck
Keine sichere Antwort
- Regelwerk: Die Quellen reichen für eine sichere Antwort nicht aus.
Am Körper
Keine sichere Antwort
- Regelwerk: Die Quellen reichen für eine sichere Antwort nicht aus.
Flüge und Quellen
Deutschland · konventionelle Sicherheitskontrolle · Airline offen
- Abflugland
- Deutschland
Handgepäck
Antwort
- Sicherheitskontrolle: Bedingt
- Bei konventioneller Kontrolle darf jeder Behälter flüssigen oder gelartigen kosmetischen Nagellacks höchstens 100 ml fassen. Das ganze Fassungsvermögen zählt, auch bei wenig Restinhalt.
- Alle eigenen Flüssigkeitsbehälter müssen locker in einen transparenten, wiederverschließbaren Beutel bis 1 l passen. Der Beutel muss vollständig schließen. Pro Person ist ein Beutel erlaubt.
Quellen
Aufgabegepäck
Keine sichere Antwort
- Regelwerk: Die Quellen reichen für eine sichere Antwort nicht aus.
Quellen
Quelle fehlt.
Am Körper
Keine sichere Antwort
- Regelwerk: Die Quellen reichen für eine sichere Antwort nicht aus.
Quellen
Quelle fehlt.
Österreich · konventionelle Sicherheitskontrolle · Airline offen
- Abflugland
- Österreich
Handgepäck
Antwort
- Sicherheitskontrolle: Bedingt
- Bei konventioneller Kontrolle darf jeder Behälter flüssigen oder gelartigen kosmetischen Nagellacks höchstens 100 ml fassen. Das ganze Fassungsvermögen zählt, auch bei wenig Restinhalt.
- Alle eigenen Flüssigkeitsbehälter müssen locker in einen transparenten, wiederverschließbaren Beutel bis 1 l passen. Der Beutel muss vollständig schließen. Pro Person ist ein Beutel erlaubt.
Quellen
Aufgabegepäck
Keine sichere Antwort
- Regelwerk: Die Quellen reichen für eine sichere Antwort nicht aus.
Quellen
Quelle fehlt.
Am Körper
Keine sichere Antwort
- Regelwerk: Die Quellen reichen für eine sichere Antwort nicht aus.
Quellen
Quelle fehlt.
Schweiz · konventionelle Sicherheitskontrolle · Airline offen
- Abflugland
- Schweiz
Handgepäck
Antwort
- Sicherheitskontrolle: Bedingt
- Bei konventioneller Kontrolle darf jeder Behälter flüssigen oder gelartigen kosmetischen Nagellacks höchstens 100 ml fassen. Das ganze Fassungsvermögen zählt, auch bei wenig Restinhalt.
- Alle eigenen Flüssigkeitsbehälter müssen locker in einen transparenten, wiederverschließbaren Beutel bis 1 l passen. Der Beutel muss vollständig schließen. Pro Person ist ein Beutel erlaubt.
Quellen
Aufgabegepäck
Keine sichere Antwort
- Regelwerk: Die Quellen reichen für eine sichere Antwort nicht aus.
Quellen
Quelle fehlt.
Am Körper
Keine sichere Antwort
- Regelwerk: Die Quellen reichen für eine sichere Antwort nicht aus.
Quellen
Quelle fehlt.
Deutschland · konventionelle Kontrolle · Lufthansa · gleiche Bedingungen für 9 KombinationenHandgepäck: Mit BedingungenAufgabegepäck: Mit Bedingungen
Handgepäck
Antwort
- Sicherheitskontrolle: Bedingt
- Bei konventioneller Kontrolle darf jeder Behälter flüssigen oder gelartigen kosmetischen Nagellacks höchstens 100 ml fassen. Das ganze Fassungsvermögen zählt, auch bei wenig Restinhalt.
- Alle eigenen Flüssigkeitsbehälter müssen locker in einen transparenten, wiederverschließbaren Beutel bis 1 l passen. Der Beutel muss vollständig schließen. Pro Person ist ein Beutel erlaubt.
- Genehmigung der Fluggesellschaft: Bedingt
- Die Zulassung gilt für gewöhnlichen kosmetischen Nagellack und kosmetischen Gellack für den persönlichen Gebrauch. Nagellackentferner, Klebstoffe, technische Lacke und gewerbliche Chemikalien benötigen eine eigene Prüfung.
- Alle von dieser Toilettenartikelregel erfassten medizinischen, kosmetischen und nicht radioaktiven Artikel sowie die darin erlaubten Aerosole zusammen höchstens 2 kg oder 2 l netto pro Fluggast. Hand- und Aufgabegepäck zählen gemeinsam.
- Je kosmetischem Toilettenartikel höchstens 0,5 kg oder 0,5 l Nettomenge.
Aufgabegepäck
Antwort
- Genehmigung der Fluggesellschaft: Bedingt
- Die Zulassung gilt für gewöhnlichen kosmetischen Nagellack und kosmetischen Gellack für den persönlichen Gebrauch. Nagellackentferner, Klebstoffe, technische Lacke und gewerbliche Chemikalien benötigen eine eigene Prüfung.
- Alle von dieser Toilettenartikelregel erfassten medizinischen, kosmetischen und nicht radioaktiven Artikel sowie die darin erlaubten Aerosole zusammen höchstens 2 kg oder 2 l netto pro Fluggast. Hand- und Aufgabegepäck zählen gemeinsam.
- Je kosmetischem Toilettenartikel höchstens 0,5 kg oder 0,5 l Nettomenge.
Am Körper
Keine sichere Antwort
- Regelwerk: Die Quellen reichen für eine sichere Antwort nicht aus.
Flüge und Quellen
Deutschland · konventionelle Kontrolle · Lufthansa
- Abflugland
- Deutschland
- Fluggesellschaft
- Lufthansa
Handgepäck
Antwort
- Sicherheitskontrolle: Bedingt
- Bei konventioneller Kontrolle darf jeder Behälter flüssigen oder gelartigen kosmetischen Nagellacks höchstens 100 ml fassen. Das ganze Fassungsvermögen zählt, auch bei wenig Restinhalt.
- Alle eigenen Flüssigkeitsbehälter müssen locker in einen transparenten, wiederverschließbaren Beutel bis 1 l passen. Der Beutel muss vollständig schließen. Pro Person ist ein Beutel erlaubt.
- Genehmigung der Fluggesellschaft: Bedingt
- Die Zulassung gilt für gewöhnlichen kosmetischen Nagellack und kosmetischen Gellack für den persönlichen Gebrauch. Nagellackentferner, Klebstoffe, technische Lacke und gewerbliche Chemikalien benötigen eine eigene Prüfung.
- Alle von dieser Toilettenartikelregel erfassten medizinischen, kosmetischen und nicht radioaktiven Artikel sowie die darin erlaubten Aerosole zusammen höchstens 2 kg oder 2 l netto pro Fluggast. Hand- und Aufgabegepäck zählen gemeinsam.
- Je kosmetischem Toilettenartikel höchstens 0,5 kg oder 0,5 l Nettomenge.
Quellen
Aufgabegepäck
Antwort
- Genehmigung der Fluggesellschaft: Bedingt
- Die Zulassung gilt für gewöhnlichen kosmetischen Nagellack und kosmetischen Gellack für den persönlichen Gebrauch. Nagellackentferner, Klebstoffe, technische Lacke und gewerbliche Chemikalien benötigen eine eigene Prüfung.
- Alle von dieser Toilettenartikelregel erfassten medizinischen, kosmetischen und nicht radioaktiven Artikel sowie die darin erlaubten Aerosole zusammen höchstens 2 kg oder 2 l netto pro Fluggast. Hand- und Aufgabegepäck zählen gemeinsam.
- Je kosmetischem Toilettenartikel höchstens 0,5 kg oder 0,5 l Nettomenge.
Quellen
Am Körper
Keine sichere Antwort
- Regelwerk: Die Quellen reichen für eine sichere Antwort nicht aus.
Quellen
Quelle fehlt.
Deutschland · konventionelle Kontrolle · Austrian Airlines
- Abflugland
- Deutschland
- Fluggesellschaft
- Austrian Airlines
Handgepäck
Antwort
- Sicherheitskontrolle: Bedingt
- Bei konventioneller Kontrolle darf jeder Behälter flüssigen oder gelartigen kosmetischen Nagellacks höchstens 100 ml fassen. Das ganze Fassungsvermögen zählt, auch bei wenig Restinhalt.
- Alle eigenen Flüssigkeitsbehälter müssen locker in einen transparenten, wiederverschließbaren Beutel bis 1 l passen. Der Beutel muss vollständig schließen. Pro Person ist ein Beutel erlaubt.
- Genehmigung der Fluggesellschaft: Bedingt
- Die Zulassung gilt für gewöhnlichen kosmetischen Nagellack und kosmetischen Gellack für den persönlichen Gebrauch. Nagellackentferner, Klebstoffe, technische Lacke und gewerbliche Chemikalien benötigen eine eigene Prüfung.
- Alle von dieser Toilettenartikelregel erfassten medizinischen, kosmetischen und nicht radioaktiven Artikel sowie die darin erlaubten Aerosole zusammen höchstens 2 kg oder 2 l netto pro Fluggast. Hand- und Aufgabegepäck zählen gemeinsam.
- Je kosmetischem Toilettenartikel höchstens 0,5 kg oder 0,5 l Nettomenge.
Quellen
Aufgabegepäck
Antwort
- Genehmigung der Fluggesellschaft: Bedingt
- Die Zulassung gilt für gewöhnlichen kosmetischen Nagellack und kosmetischen Gellack für den persönlichen Gebrauch. Nagellackentferner, Klebstoffe, technische Lacke und gewerbliche Chemikalien benötigen eine eigene Prüfung.
- Alle von dieser Toilettenartikelregel erfassten medizinischen, kosmetischen und nicht radioaktiven Artikel sowie die darin erlaubten Aerosole zusammen höchstens 2 kg oder 2 l netto pro Fluggast. Hand- und Aufgabegepäck zählen gemeinsam.
- Je kosmetischem Toilettenartikel höchstens 0,5 kg oder 0,5 l Nettomenge.
Quellen
Am Körper
Keine sichere Antwort
- Regelwerk: Die Quellen reichen für eine sichere Antwort nicht aus.
Quellen
Quelle fehlt.
Deutschland · konventionelle Kontrolle · SWISS
- Abflugland
- Deutschland
- Fluggesellschaft
- SWISS
Handgepäck
Antwort
- Sicherheitskontrolle: Bedingt
- Bei konventioneller Kontrolle darf jeder Behälter flüssigen oder gelartigen kosmetischen Nagellacks höchstens 100 ml fassen. Das ganze Fassungsvermögen zählt, auch bei wenig Restinhalt.
- Alle eigenen Flüssigkeitsbehälter müssen locker in einen transparenten, wiederverschließbaren Beutel bis 1 l passen. Der Beutel muss vollständig schließen. Pro Person ist ein Beutel erlaubt.
- Genehmigung der Fluggesellschaft: Bedingt
- Die Zulassung gilt für gewöhnlichen kosmetischen Nagellack und kosmetischen Gellack für den persönlichen Gebrauch. Nagellackentferner, Klebstoffe, technische Lacke und gewerbliche Chemikalien benötigen eine eigene Prüfung.
- Alle von dieser Toilettenartikelregel erfassten medizinischen, kosmetischen und nicht radioaktiven Artikel sowie die darin erlaubten Aerosole zusammen höchstens 2 kg oder 2 l netto pro Fluggast. Hand- und Aufgabegepäck zählen gemeinsam.
- Je kosmetischem Toilettenartikel höchstens 0,5 kg oder 0,5 l Nettomenge.
Quellen
Aufgabegepäck
Antwort
- Genehmigung der Fluggesellschaft: Bedingt
- Die Zulassung gilt für gewöhnlichen kosmetischen Nagellack und kosmetischen Gellack für den persönlichen Gebrauch. Nagellackentferner, Klebstoffe, technische Lacke und gewerbliche Chemikalien benötigen eine eigene Prüfung.
- Alle von dieser Toilettenartikelregel erfassten medizinischen, kosmetischen und nicht radioaktiven Artikel sowie die darin erlaubten Aerosole zusammen höchstens 2 kg oder 2 l netto pro Fluggast. Hand- und Aufgabegepäck zählen gemeinsam.
- Je kosmetischem Toilettenartikel höchstens 0,5 kg oder 0,5 l Nettomenge.
Quellen
Am Körper
Keine sichere Antwort
- Regelwerk: Die Quellen reichen für eine sichere Antwort nicht aus.
Quellen
Quelle fehlt.
Österreich · konventionelle Kontrolle · Lufthansa
- Abflugland
- Österreich
- Fluggesellschaft
- Lufthansa
Handgepäck
Antwort
- Sicherheitskontrolle: Bedingt
- Bei konventioneller Kontrolle darf jeder Behälter flüssigen oder gelartigen kosmetischen Nagellacks höchstens 100 ml fassen. Das ganze Fassungsvermögen zählt, auch bei wenig Restinhalt.
- Alle eigenen Flüssigkeitsbehälter müssen locker in einen transparenten, wiederverschließbaren Beutel bis 1 l passen. Der Beutel muss vollständig schließen. Pro Person ist ein Beutel erlaubt.
- Genehmigung der Fluggesellschaft: Bedingt
- Die Zulassung gilt für gewöhnlichen kosmetischen Nagellack und kosmetischen Gellack für den persönlichen Gebrauch. Nagellackentferner, Klebstoffe, technische Lacke und gewerbliche Chemikalien benötigen eine eigene Prüfung.
- Alle von dieser Toilettenartikelregel erfassten medizinischen, kosmetischen und nicht radioaktiven Artikel sowie die darin erlaubten Aerosole zusammen höchstens 2 kg oder 2 l netto pro Fluggast. Hand- und Aufgabegepäck zählen gemeinsam.
- Je kosmetischem Toilettenartikel höchstens 0,5 kg oder 0,5 l Nettomenge.
Quellen
Aufgabegepäck
Antwort
- Genehmigung der Fluggesellschaft: Bedingt
- Die Zulassung gilt für gewöhnlichen kosmetischen Nagellack und kosmetischen Gellack für den persönlichen Gebrauch. Nagellackentferner, Klebstoffe, technische Lacke und gewerbliche Chemikalien benötigen eine eigene Prüfung.
- Alle von dieser Toilettenartikelregel erfassten medizinischen, kosmetischen und nicht radioaktiven Artikel sowie die darin erlaubten Aerosole zusammen höchstens 2 kg oder 2 l netto pro Fluggast. Hand- und Aufgabegepäck zählen gemeinsam.
- Je kosmetischem Toilettenartikel höchstens 0,5 kg oder 0,5 l Nettomenge.
Quellen
Am Körper
Keine sichere Antwort
- Regelwerk: Die Quellen reichen für eine sichere Antwort nicht aus.
Quellen
Quelle fehlt.
Österreich · konventionelle Kontrolle · Austrian Airlines
- Abflugland
- Österreich
- Fluggesellschaft
- Austrian Airlines
Handgepäck
Antwort
- Sicherheitskontrolle: Bedingt
- Bei konventioneller Kontrolle darf jeder Behälter flüssigen oder gelartigen kosmetischen Nagellacks höchstens 100 ml fassen. Das ganze Fassungsvermögen zählt, auch bei wenig Restinhalt.
- Alle eigenen Flüssigkeitsbehälter müssen locker in einen transparenten, wiederverschließbaren Beutel bis 1 l passen. Der Beutel muss vollständig schließen. Pro Person ist ein Beutel erlaubt.
- Genehmigung der Fluggesellschaft: Bedingt
- Die Zulassung gilt für gewöhnlichen kosmetischen Nagellack und kosmetischen Gellack für den persönlichen Gebrauch. Nagellackentferner, Klebstoffe, technische Lacke und gewerbliche Chemikalien benötigen eine eigene Prüfung.
- Alle von dieser Toilettenartikelregel erfassten medizinischen, kosmetischen und nicht radioaktiven Artikel sowie die darin erlaubten Aerosole zusammen höchstens 2 kg oder 2 l netto pro Fluggast. Hand- und Aufgabegepäck zählen gemeinsam.
- Je kosmetischem Toilettenartikel höchstens 0,5 kg oder 0,5 l Nettomenge.
Quellen
Aufgabegepäck
Antwort
- Genehmigung der Fluggesellschaft: Bedingt
- Die Zulassung gilt für gewöhnlichen kosmetischen Nagellack und kosmetischen Gellack für den persönlichen Gebrauch. Nagellackentferner, Klebstoffe, technische Lacke und gewerbliche Chemikalien benötigen eine eigene Prüfung.
- Alle von dieser Toilettenartikelregel erfassten medizinischen, kosmetischen und nicht radioaktiven Artikel sowie die darin erlaubten Aerosole zusammen höchstens 2 kg oder 2 l netto pro Fluggast. Hand- und Aufgabegepäck zählen gemeinsam.
- Je kosmetischem Toilettenartikel höchstens 0,5 kg oder 0,5 l Nettomenge.
Quellen
Am Körper
Keine sichere Antwort
- Regelwerk: Die Quellen reichen für eine sichere Antwort nicht aus.
Quellen
Quelle fehlt.
Österreich · konventionelle Kontrolle · SWISS
- Abflugland
- Österreich
- Fluggesellschaft
- SWISS
Handgepäck
Antwort
- Sicherheitskontrolle: Bedingt
- Bei konventioneller Kontrolle darf jeder Behälter flüssigen oder gelartigen kosmetischen Nagellacks höchstens 100 ml fassen. Das ganze Fassungsvermögen zählt, auch bei wenig Restinhalt.
- Alle eigenen Flüssigkeitsbehälter müssen locker in einen transparenten, wiederverschließbaren Beutel bis 1 l passen. Der Beutel muss vollständig schließen. Pro Person ist ein Beutel erlaubt.
- Genehmigung der Fluggesellschaft: Bedingt
- Die Zulassung gilt für gewöhnlichen kosmetischen Nagellack und kosmetischen Gellack für den persönlichen Gebrauch. Nagellackentferner, Klebstoffe, technische Lacke und gewerbliche Chemikalien benötigen eine eigene Prüfung.
- Alle von dieser Toilettenartikelregel erfassten medizinischen, kosmetischen und nicht radioaktiven Artikel sowie die darin erlaubten Aerosole zusammen höchstens 2 kg oder 2 l netto pro Fluggast. Hand- und Aufgabegepäck zählen gemeinsam.
- Je kosmetischem Toilettenartikel höchstens 0,5 kg oder 0,5 l Nettomenge.
Quellen
Aufgabegepäck
Antwort
- Genehmigung der Fluggesellschaft: Bedingt
- Die Zulassung gilt für gewöhnlichen kosmetischen Nagellack und kosmetischen Gellack für den persönlichen Gebrauch. Nagellackentferner, Klebstoffe, technische Lacke und gewerbliche Chemikalien benötigen eine eigene Prüfung.
- Alle von dieser Toilettenartikelregel erfassten medizinischen, kosmetischen und nicht radioaktiven Artikel sowie die darin erlaubten Aerosole zusammen höchstens 2 kg oder 2 l netto pro Fluggast. Hand- und Aufgabegepäck zählen gemeinsam.
- Je kosmetischem Toilettenartikel höchstens 0,5 kg oder 0,5 l Nettomenge.
Quellen
Am Körper
Keine sichere Antwort
- Regelwerk: Die Quellen reichen für eine sichere Antwort nicht aus.
Quellen
Quelle fehlt.
Schweiz · konventionelle Kontrolle · Lufthansa
- Abflugland
- Schweiz
- Fluggesellschaft
- Lufthansa
Handgepäck
Antwort
- Sicherheitskontrolle: Bedingt
- Bei konventioneller Kontrolle darf jeder Behälter flüssigen oder gelartigen kosmetischen Nagellacks höchstens 100 ml fassen. Das ganze Fassungsvermögen zählt, auch bei wenig Restinhalt.
- Alle eigenen Flüssigkeitsbehälter müssen locker in einen transparenten, wiederverschließbaren Beutel bis 1 l passen. Der Beutel muss vollständig schließen. Pro Person ist ein Beutel erlaubt.
- Genehmigung der Fluggesellschaft: Bedingt
- Die Zulassung gilt für gewöhnlichen kosmetischen Nagellack und kosmetischen Gellack für den persönlichen Gebrauch. Nagellackentferner, Klebstoffe, technische Lacke und gewerbliche Chemikalien benötigen eine eigene Prüfung.
- Alle von dieser Toilettenartikelregel erfassten medizinischen, kosmetischen und nicht radioaktiven Artikel sowie die darin erlaubten Aerosole zusammen höchstens 2 kg oder 2 l netto pro Fluggast. Hand- und Aufgabegepäck zählen gemeinsam.
- Je kosmetischem Toilettenartikel höchstens 0,5 kg oder 0,5 l Nettomenge.
Quellen
Aufgabegepäck
Antwort
- Genehmigung der Fluggesellschaft: Bedingt
- Die Zulassung gilt für gewöhnlichen kosmetischen Nagellack und kosmetischen Gellack für den persönlichen Gebrauch. Nagellackentferner, Klebstoffe, technische Lacke und gewerbliche Chemikalien benötigen eine eigene Prüfung.
- Alle von dieser Toilettenartikelregel erfassten medizinischen, kosmetischen und nicht radioaktiven Artikel sowie die darin erlaubten Aerosole zusammen höchstens 2 kg oder 2 l netto pro Fluggast. Hand- und Aufgabegepäck zählen gemeinsam.
- Je kosmetischem Toilettenartikel höchstens 0,5 kg oder 0,5 l Nettomenge.
Quellen
Am Körper
Keine sichere Antwort
- Regelwerk: Die Quellen reichen für eine sichere Antwort nicht aus.
Quellen
Quelle fehlt.
Schweiz · konventionelle Kontrolle · Austrian Airlines
- Abflugland
- Schweiz
- Fluggesellschaft
- Austrian Airlines
Handgepäck
Antwort
- Sicherheitskontrolle: Bedingt
- Bei konventioneller Kontrolle darf jeder Behälter flüssigen oder gelartigen kosmetischen Nagellacks höchstens 100 ml fassen. Das ganze Fassungsvermögen zählt, auch bei wenig Restinhalt.
- Alle eigenen Flüssigkeitsbehälter müssen locker in einen transparenten, wiederverschließbaren Beutel bis 1 l passen. Der Beutel muss vollständig schließen. Pro Person ist ein Beutel erlaubt.
- Genehmigung der Fluggesellschaft: Bedingt
- Die Zulassung gilt für gewöhnlichen kosmetischen Nagellack und kosmetischen Gellack für den persönlichen Gebrauch. Nagellackentferner, Klebstoffe, technische Lacke und gewerbliche Chemikalien benötigen eine eigene Prüfung.
- Alle von dieser Toilettenartikelregel erfassten medizinischen, kosmetischen und nicht radioaktiven Artikel sowie die darin erlaubten Aerosole zusammen höchstens 2 kg oder 2 l netto pro Fluggast. Hand- und Aufgabegepäck zählen gemeinsam.
- Je kosmetischem Toilettenartikel höchstens 0,5 kg oder 0,5 l Nettomenge.
Quellen
Aufgabegepäck
Antwort
- Genehmigung der Fluggesellschaft: Bedingt
- Die Zulassung gilt für gewöhnlichen kosmetischen Nagellack und kosmetischen Gellack für den persönlichen Gebrauch. Nagellackentferner, Klebstoffe, technische Lacke und gewerbliche Chemikalien benötigen eine eigene Prüfung.
- Alle von dieser Toilettenartikelregel erfassten medizinischen, kosmetischen und nicht radioaktiven Artikel sowie die darin erlaubten Aerosole zusammen höchstens 2 kg oder 2 l netto pro Fluggast. Hand- und Aufgabegepäck zählen gemeinsam.
- Je kosmetischem Toilettenartikel höchstens 0,5 kg oder 0,5 l Nettomenge.
Quellen
Am Körper
Keine sichere Antwort
- Regelwerk: Die Quellen reichen für eine sichere Antwort nicht aus.
Quellen
Quelle fehlt.
Schweiz · konventionelle Kontrolle · SWISS
- Abflugland
- Schweiz
- Fluggesellschaft
- SWISS
Handgepäck
Antwort
- Sicherheitskontrolle: Bedingt
- Bei konventioneller Kontrolle darf jeder Behälter flüssigen oder gelartigen kosmetischen Nagellacks höchstens 100 ml fassen. Das ganze Fassungsvermögen zählt, auch bei wenig Restinhalt.
- Alle eigenen Flüssigkeitsbehälter müssen locker in einen transparenten, wiederverschließbaren Beutel bis 1 l passen. Der Beutel muss vollständig schließen. Pro Person ist ein Beutel erlaubt.
- Genehmigung der Fluggesellschaft: Bedingt
- Die Zulassung gilt für gewöhnlichen kosmetischen Nagellack und kosmetischen Gellack für den persönlichen Gebrauch. Nagellackentferner, Klebstoffe, technische Lacke und gewerbliche Chemikalien benötigen eine eigene Prüfung.
- Alle von dieser Toilettenartikelregel erfassten medizinischen, kosmetischen und nicht radioaktiven Artikel sowie die darin erlaubten Aerosole zusammen höchstens 2 kg oder 2 l netto pro Fluggast. Hand- und Aufgabegepäck zählen gemeinsam.
- Je kosmetischem Toilettenartikel höchstens 0,5 kg oder 0,5 l Nettomenge.
Quellen
Aufgabegepäck
Antwort
- Genehmigung der Fluggesellschaft: Bedingt
- Die Zulassung gilt für gewöhnlichen kosmetischen Nagellack und kosmetischen Gellack für den persönlichen Gebrauch. Nagellackentferner, Klebstoffe, technische Lacke und gewerbliche Chemikalien benötigen eine eigene Prüfung.
- Alle von dieser Toilettenartikelregel erfassten medizinischen, kosmetischen und nicht radioaktiven Artikel sowie die darin erlaubten Aerosole zusammen höchstens 2 kg oder 2 l netto pro Fluggast. Hand- und Aufgabegepäck zählen gemeinsam.
- Je kosmetischem Toilettenartikel höchstens 0,5 kg oder 0,5 l Nettomenge.
Quellen
Am Körper
Keine sichere Antwort
- Regelwerk: Die Quellen reichen für eine sichere Antwort nicht aus.
Quellen
Quelle fehlt.
München MUC · alle Sicherheitskontrollen · Airline offenHandgepäck: Mit BedingungenAufgabegepäck: Nicht geklärt
Handgepäck
Antwort
- Sicherheitskontrolle: Bedingt
- Flüssigkeiten können in MUC im Handgepäck bleiben. Das Kontrollpersonal kann Behälter zu Prüfzwecken öffnen oder die Mitnahme aus Sicherheitsgründen untersagen.
- Seit 18.09.2026 gilt an sämtlichen Sicherheitskontrollstellen in München MUC ein Fassungsvermögen von höchstens 2 l je Flüssigkeitsbehälter. Mehrere Behälter sind möglich; die allgemeine 100-ml-Regel und der 1-l-Beutel sind dort nicht erforderlich.
Aufgabegepäck
Keine sichere Antwort
- Regelwerk: Die Quellen reichen für eine sichere Antwort nicht aus.
Am Körper
Keine sichere Antwort
- Regelwerk: Die Quellen reichen für eine sichere Antwort nicht aus.
Flüge und Quellen
München MUC · alle Sicherheitskontrollen · Airline offen
- Abflugland
- Deutschland
- Flughafen
- MUC
Handgepäck
Antwort
- Sicherheitskontrolle: Bedingt
- Flüssigkeiten können in MUC im Handgepäck bleiben. Das Kontrollpersonal kann Behälter zu Prüfzwecken öffnen oder die Mitnahme aus Sicherheitsgründen untersagen.
- Seit 18.09.2026 gilt an sämtlichen Sicherheitskontrollstellen in München MUC ein Fassungsvermögen von höchstens 2 l je Flüssigkeitsbehälter. Mehrere Behälter sind möglich; die allgemeine 100-ml-Regel und der 1-l-Beutel sind dort nicht erforderlich.
Quellen
Aufgabegepäck
Keine sichere Antwort
- Regelwerk: Die Quellen reichen für eine sichere Antwort nicht aus.
Quellen
Quelle fehlt.
Am Körper
Keine sichere Antwort
- Regelwerk: Die Quellen reichen für eine sichere Antwort nicht aus.
Quellen
Quelle fehlt.
München MUC · alle Sicherheitskontrollen · Lufthansa · gleiche Bedingungen für 3 KombinationenHandgepäck: Mit BedingungenAufgabegepäck: Mit Bedingungen
Handgepäck
Antwort
- Sicherheitskontrolle: Bedingt
- Flüssigkeiten können in MUC im Handgepäck bleiben. Das Kontrollpersonal kann Behälter zu Prüfzwecken öffnen oder die Mitnahme aus Sicherheitsgründen untersagen.
- Seit 18.09.2026 gilt an sämtlichen Sicherheitskontrollstellen in München MUC ein Fassungsvermögen von höchstens 2 l je Flüssigkeitsbehälter. Mehrere Behälter sind möglich; die allgemeine 100-ml-Regel und der 1-l-Beutel sind dort nicht erforderlich.
- Genehmigung der Fluggesellschaft: Bedingt
- Die Zulassung gilt für gewöhnlichen kosmetischen Nagellack und kosmetischen Gellack für den persönlichen Gebrauch. Nagellackentferner, Klebstoffe, technische Lacke und gewerbliche Chemikalien benötigen eine eigene Prüfung.
- Alle von dieser Toilettenartikelregel erfassten medizinischen, kosmetischen und nicht radioaktiven Artikel sowie die darin erlaubten Aerosole zusammen höchstens 2 kg oder 2 l netto pro Fluggast. Hand- und Aufgabegepäck zählen gemeinsam.
- Je kosmetischem Toilettenartikel höchstens 0,5 kg oder 0,5 l Nettomenge.
Aufgabegepäck
Antwort
- Genehmigung der Fluggesellschaft: Bedingt
- Die Zulassung gilt für gewöhnlichen kosmetischen Nagellack und kosmetischen Gellack für den persönlichen Gebrauch. Nagellackentferner, Klebstoffe, technische Lacke und gewerbliche Chemikalien benötigen eine eigene Prüfung.
- Alle von dieser Toilettenartikelregel erfassten medizinischen, kosmetischen und nicht radioaktiven Artikel sowie die darin erlaubten Aerosole zusammen höchstens 2 kg oder 2 l netto pro Fluggast. Hand- und Aufgabegepäck zählen gemeinsam.
- Je kosmetischem Toilettenartikel höchstens 0,5 kg oder 0,5 l Nettomenge.
Am Körper
Keine sichere Antwort
- Regelwerk: Die Quellen reichen für eine sichere Antwort nicht aus.
Flüge und Quellen
München MUC · alle Sicherheitskontrollen · Lufthansa
- Abflugland
- Deutschland
- Flughafen
- MUC
- Fluggesellschaft
- Lufthansa
Handgepäck
Antwort
- Sicherheitskontrolle: Bedingt
- Flüssigkeiten können in MUC im Handgepäck bleiben. Das Kontrollpersonal kann Behälter zu Prüfzwecken öffnen oder die Mitnahme aus Sicherheitsgründen untersagen.
- Seit 18.09.2026 gilt an sämtlichen Sicherheitskontrollstellen in München MUC ein Fassungsvermögen von höchstens 2 l je Flüssigkeitsbehälter. Mehrere Behälter sind möglich; die allgemeine 100-ml-Regel und der 1-l-Beutel sind dort nicht erforderlich.
- Genehmigung der Fluggesellschaft: Bedingt
- Die Zulassung gilt für gewöhnlichen kosmetischen Nagellack und kosmetischen Gellack für den persönlichen Gebrauch. Nagellackentferner, Klebstoffe, technische Lacke und gewerbliche Chemikalien benötigen eine eigene Prüfung.
- Alle von dieser Toilettenartikelregel erfassten medizinischen, kosmetischen und nicht radioaktiven Artikel sowie die darin erlaubten Aerosole zusammen höchstens 2 kg oder 2 l netto pro Fluggast. Hand- und Aufgabegepäck zählen gemeinsam.
- Je kosmetischem Toilettenartikel höchstens 0,5 kg oder 0,5 l Nettomenge.
Quellen
Aufgabegepäck
Antwort
- Genehmigung der Fluggesellschaft: Bedingt
- Die Zulassung gilt für gewöhnlichen kosmetischen Nagellack und kosmetischen Gellack für den persönlichen Gebrauch. Nagellackentferner, Klebstoffe, technische Lacke und gewerbliche Chemikalien benötigen eine eigene Prüfung.
- Alle von dieser Toilettenartikelregel erfassten medizinischen, kosmetischen und nicht radioaktiven Artikel sowie die darin erlaubten Aerosole zusammen höchstens 2 kg oder 2 l netto pro Fluggast. Hand- und Aufgabegepäck zählen gemeinsam.
- Je kosmetischem Toilettenartikel höchstens 0,5 kg oder 0,5 l Nettomenge.
Quellen
Am Körper
Keine sichere Antwort
- Regelwerk: Die Quellen reichen für eine sichere Antwort nicht aus.
Quellen
Quelle fehlt.
München MUC · alle Sicherheitskontrollen · Austrian Airlines
- Abflugland
- Deutschland
- Flughafen
- MUC
- Fluggesellschaft
- Austrian Airlines
Handgepäck
Antwort
- Sicherheitskontrolle: Bedingt
- Flüssigkeiten können in MUC im Handgepäck bleiben. Das Kontrollpersonal kann Behälter zu Prüfzwecken öffnen oder die Mitnahme aus Sicherheitsgründen untersagen.
- Seit 18.09.2026 gilt an sämtlichen Sicherheitskontrollstellen in München MUC ein Fassungsvermögen von höchstens 2 l je Flüssigkeitsbehälter. Mehrere Behälter sind möglich; die allgemeine 100-ml-Regel und der 1-l-Beutel sind dort nicht erforderlich.
- Genehmigung der Fluggesellschaft: Bedingt
- Die Zulassung gilt für gewöhnlichen kosmetischen Nagellack und kosmetischen Gellack für den persönlichen Gebrauch. Nagellackentferner, Klebstoffe, technische Lacke und gewerbliche Chemikalien benötigen eine eigene Prüfung.
- Alle von dieser Toilettenartikelregel erfassten medizinischen, kosmetischen und nicht radioaktiven Artikel sowie die darin erlaubten Aerosole zusammen höchstens 2 kg oder 2 l netto pro Fluggast. Hand- und Aufgabegepäck zählen gemeinsam.
- Je kosmetischem Toilettenartikel höchstens 0,5 kg oder 0,5 l Nettomenge.
Quellen
Aufgabegepäck
Antwort
- Genehmigung der Fluggesellschaft: Bedingt
- Die Zulassung gilt für gewöhnlichen kosmetischen Nagellack und kosmetischen Gellack für den persönlichen Gebrauch. Nagellackentferner, Klebstoffe, technische Lacke und gewerbliche Chemikalien benötigen eine eigene Prüfung.
- Alle von dieser Toilettenartikelregel erfassten medizinischen, kosmetischen und nicht radioaktiven Artikel sowie die darin erlaubten Aerosole zusammen höchstens 2 kg oder 2 l netto pro Fluggast. Hand- und Aufgabegepäck zählen gemeinsam.
- Je kosmetischem Toilettenartikel höchstens 0,5 kg oder 0,5 l Nettomenge.
Quellen
Am Körper
Keine sichere Antwort
- Regelwerk: Die Quellen reichen für eine sichere Antwort nicht aus.
Quellen
Quelle fehlt.
München MUC · alle Sicherheitskontrollen · SWISS
- Abflugland
- Deutschland
- Flughafen
- MUC
- Fluggesellschaft
- SWISS
Handgepäck
Antwort
- Sicherheitskontrolle: Bedingt
- Flüssigkeiten können in MUC im Handgepäck bleiben. Das Kontrollpersonal kann Behälter zu Prüfzwecken öffnen oder die Mitnahme aus Sicherheitsgründen untersagen.
- Seit 18.09.2026 gilt an sämtlichen Sicherheitskontrollstellen in München MUC ein Fassungsvermögen von höchstens 2 l je Flüssigkeitsbehälter. Mehrere Behälter sind möglich; die allgemeine 100-ml-Regel und der 1-l-Beutel sind dort nicht erforderlich.
- Genehmigung der Fluggesellschaft: Bedingt
- Die Zulassung gilt für gewöhnlichen kosmetischen Nagellack und kosmetischen Gellack für den persönlichen Gebrauch. Nagellackentferner, Klebstoffe, technische Lacke und gewerbliche Chemikalien benötigen eine eigene Prüfung.
- Alle von dieser Toilettenartikelregel erfassten medizinischen, kosmetischen und nicht radioaktiven Artikel sowie die darin erlaubten Aerosole zusammen höchstens 2 kg oder 2 l netto pro Fluggast. Hand- und Aufgabegepäck zählen gemeinsam.
- Je kosmetischem Toilettenartikel höchstens 0,5 kg oder 0,5 l Nettomenge.
Quellen
Aufgabegepäck
Antwort
- Genehmigung der Fluggesellschaft: Bedingt
- Die Zulassung gilt für gewöhnlichen kosmetischen Nagellack und kosmetischen Gellack für den persönlichen Gebrauch. Nagellackentferner, Klebstoffe, technische Lacke und gewerbliche Chemikalien benötigen eine eigene Prüfung.
- Alle von dieser Toilettenartikelregel erfassten medizinischen, kosmetischen und nicht radioaktiven Artikel sowie die darin erlaubten Aerosole zusammen höchstens 2 kg oder 2 l netto pro Fluggast. Hand- und Aufgabegepäck zählen gemeinsam.
- Je kosmetischem Toilettenartikel höchstens 0,5 kg oder 0,5 l Nettomenge.
Quellen
Am Körper
Keine sichere Antwort
- Regelwerk: Die Quellen reichen für eine sichere Antwort nicht aus.
Quellen
Quelle fehlt.
Handgepäck ab Deutschland, Österreich und der Schweiz
Bei konventioneller Sicherheitskontrolle gelten für flüssigen Nagellack und kosmetischen Gellack dieselben Behältergrenzen wie für andere Flüssigkeiten. Entscheidend ist das Fassungsvermögen des ganzen Behälters. Eine 150-ml-Flasche mit 20 ml Restinhalt überschreitet die 100-ml-Grenze.
Für Deutschland bestätigt die Bundespolizei höchstens 100 ml je Behälter und einen durchsichtigen, wiederverschließbaren Beutel bis 1 l pro Person. Die entsprechenden Grundbedingungen für Österreich veröffentlicht das BMI, für die Schweiz das BAZL. Lack, Gellack und Ihre anderen Flüssigkeiten müssen zusammen in den geschlossenen Beutel passen. Halten Sie ihn für die Kontrolle bereit.
Die Quellen nennen Flüssigkeiten, Gele oder kosmetische Toilettenartikel. Wir ordnen gewöhnlichen kosmetischen Nagellack nach seiner Konsistenz und seinem Verwendungszweck ein. Diese Antwort gilt für persönliche Kosmetik. Technische Lacke, Lösungsmittel und gewerbliche Chemikalien brauchen eine andere Bewertung.
München MUC seit 18. September 2026
An sämtlichen Sicherheitskontrollstellen in München sind Flüssigkeitsbehälter bis 2 l Fassungsvermögen möglich. Mehrere Behälter dürfen im Handgepäck bleiben. Die allgemeine 100-ml-Grenze und der 1-l-Beutel sind dort nicht erforderlich. Das Personal kann Behälter zur Prüfung öffnen oder die Mitnahme aus Sicherheitsgründen verweigern.
Die aktuelle Gepäckseite des Flughafens München beschreibt diesen Umfang. Die Mitteilung des bayerischen Verkehrsministeriums vom 14.09.2026 bestätigt den Beginn am 18.09.2026. Das ältere FAQ enthält noch eine Unterscheidung zwischen CT- und konventionellen Spuren. Für die aktuelle MUC-Antwort verwenden wir die All-Kontrollstellen-Angabe und den datierten unabhängigen Beleg.
Die MUC-Regel betrifft nur die Sicherheitskontrolle. Bei Lufthansa, Austrian und SWISS bleibt für kosmetischen Nagellack die Grenze von 0,5 kg oder 0,5 l netto je Artikel bestehen. Eine 2-l-Flasche mit 2 l Lack überschreitet diesen Transportgrenzwert. Prüfen Sie auch die Regeln für Umstieg und Rückflug; die Münchner Ausnahme gilt nicht für andere Flughäfen.
Aufgabegepäck und Toilettenartikellimits
Lufthansa, Austrian Airlines und SWISS lassen kosmetische Toilettenartikel in Hand- und Aufgabegepäck innerhalb dieser Nettolimits zu. Je Artikel sind höchstens 0,5 kg oder 0,5 l möglich. Alle von dieser Regel erfassten medizinischen, kosmetischen und nicht radioaktiven Artikel sowie die darin erlaubten Aerosole dürfen zusammen höchstens 2 kg oder 2 l netto pro Person ausmachen. Die Mengen aus beiden Gepäckarten zählen gemeinsam.
Die IATA-Tabelle 2.3.A für 2026 bestätigt diese Gefahrgutbedingungen für die Kosmetikkategorie. IATA ist eine Branchenorganisation. Maßgeblich für die Annahme Ihres Gepäcks bleiben auch die Vorgaben der ausführenden Airline. Bei einem Codeshare prüfen Sie den Betreiber, der den Flug tatsächlich durchführt. Die drei geprüften Airline-Regeln sind keine Zusage jeder Fluggesellschaft.
Die Kontrolle begrenzt das Fassungsvermögen; die Toilettenartikelregel begrenzt den Nettoinhalt. Rechnen Sie Gewicht und Volumen nicht ohne Angaben zum Produkt ineinander um. Ein teilweise benutztes Fläschchen bleibt bei der 100-ml-Kontrolle nach seiner vollen Kapazität zu beurteilen.
Lack, Gel und die übrigen Teile des Sets
Gewöhnlicher kosmetischer UV-Nagellack oder Gellack für den persönlichen Gebrauch folgt bei der Kontrolle der Flüssigkeits- oder Gelregel. Eine Basis und ein Überlack zählen als eigene Behälter, wenn sie flüssig oder gelartig sind. Trennen Sie professionelle Klebstoffe, Verdünner und andere Chemikalien von dieser Bewertung.
Nagellackentferner kann eine andere Zusammensetzung haben. Die gemeinsame Verpackung im Maniküreset überträgt die Lackregeln nicht auf ihn. Metallnagelfeilen und Nagelknipser beurteilen Sie getrennt; für eine UV-Lampe müssen Sie außerdem die Stromversorgung prüfen. Die Platzaufteilung des Beutels erklärt die Seite zu Flüssigkeiten.
Drehen Sie jedes Fläschchen ganz zu. Polstern Sie Glas im Koffer so, dass Werkzeug nicht direkt dagegen schlägt. Ein zusätzlicher auslaufsicherer Beutel schützt Ihre Kleidung, ersetzt aber bei konventioneller Handgepäckkontrolle den vorgeschriebenen transparenten 1-l-Beutel nicht.
Benutzte Fläschchen, Geschenkset und Rückreise
Sehen Sie vor dem Packen nach, ob am Gewinde getrockneter Lack sitzt und sich die Kappe vollständig schließen lässt. Wenn Sie Lack in einer Geschenkbox transportieren möchten, legen Sie die Box probeweise auf die Seite. Prüfen Sie, ob die Einlage jedes Fläschchen weiterhin festhält. Eine lose Einlage schützt Glas beim Bewegen der Tasche nicht ausreichend.
Bewahren Sie die Gebrauchsanweisung für die Anwendung am Ziel auf. Fragen zum konkreten Produkt klären Sie mit dem Hersteller. Kontrollieren Sie vor der Rückreise noch einmal die Verschlüsse und den Inhalt Ihres Sets. Prüfen Sie einen neu im Ausland gekauften Lack anhand seiner eigenen Etikettangaben. Verwendungszweck, Fassungsvermögen und die Kontrollen des Rückwegs müssen zur bereits geprüften Antwort passen; die Verpackung eines ähnlichen Produkts reicht dafür nicht aus.
Nagellack in der Jackentasche
Die IATA-Kopfregel erlaubt im Handgepäck zugelassene Gefahrgüter grundsätzlich auch am Körper, sofern nichts anderes vorgesehen ist. Die geprüften Toilettenartikelabschnitte von Lufthansa, Austrian und SWISS bestätigen den Transport am Körper nicht gesondert. Deshalb bleibt dieser Teil der Carrier-Antwort offen. Eine Jackentasche umgeht die Flüssigkeitskontrolle nicht. Packen Sie Ihre Lacke nach den bestätigten Handgepäckbedingungen.
Die Angaben betreffen Gepäck und Sicherheitskontrolle. Die Einfuhrbestimmungen des Ziellandes prüfen Sie bei Bedarf zusätzlich.
Fläschchen und Maniküreset vorbereiten
Lesen Sie das Fassungsvermögen jeder Lackflasche und jedes Gelbehälters. Ein größeres, fast leeres Fläschchen erfüllt die 100-ml-Grenze nicht.
Legen Sie Ihre Lacke bei konventioneller Kontrolle zu den übrigen Flüssigkeiten in den transparenten, wiederverschließbaren Beutel bis 1 l. Prüfen Sie zusätzlich die Nettolimits Ihrer Airline und alle weiteren Kontrollen.
Drehen Sie die Verschlüsse ganz zu und polstern Sie Glas gegen Stöße. Trennen Sie Lacke von Metallwerkzeugen; beurteilen Sie Nagellackentferner und Klebstoffe einzeln.
Häufige Fragen
Zählt Nagellack im Handgepäck als Flüssigkeit?
Ja. Flüssiger kosmetischer Nagellack fällt unter die Flüssigkeitsregel. Bei konventioneller Kontrolle darf jedes Fläschchen höchstens 100 ml fassen und muss mit den übrigen Flüssigkeiten in Ihren einzigen 1-l-Beutel passen.
Darf UV-Nagellack oder Gellack mitfliegen?
Gewöhnlicher kosmetischer Gellack für Ihren eigenen Gebrauch wird nach seiner Konsistenz als Flüssigkeit oder Gel eingeordnet. Dafür gelten die genannten Behälter- und Toilettenartikellimits. Klebstoffe, technische Präparate und die UV-Lampe benötigen eine eigene Prüfung.
Wie viele Nagellacke darf ich mitnehmen?
Die hier geprüften Regeln nennen kein eigenes Stücklimit für Nagellack. Bei konventioneller Kontrolle muss jedes Fläschchen bis 100 ml in Ihren Flüssigkeitsbeutel passen. Bei Lufthansa, Austrian und SWISS zählen die Nettomengen aller erfassten Toilettenartikel und Aerosole zusammen, über beide Gepäckarten hinweg.
Darf eine 2-l-Flasche Nagellack ab München ins Handgepäck?
Die MUC-Kontrolle erlaubt seit 18.09.2026 Flüssigkeitsbehälter bis 2 l Fassungsvermögen. Das ist keine Freigabe für 2 l Nagellack. Lufthansa, Austrian und SWISS begrenzen kosmetische Toilettenartikel weiterhin auf 0,5 kg oder 0,5 l netto je Artikel. Die Regeln aller weiteren Kontrollen gelten zusätzlich.
Kann ich Nagellackentferner im selben Set mitnehmen?
Prüfen Sie den Entferner als eigenes Produkt anhand seines Inhalts und der Regeln Ihrer Airline. Die Antwort zu kosmetischem Nagellack gilt nicht automatisch für Entferner, Aceton, Klebstoffe oder scharfe Werkzeuge.
Prüfdatum der Quellen
- Flughafen- und Flugsicherheitswesen:
- Flüssigkeiten:
- EU-Sicherheitsvorschriften an Flughäfen:
- Gefahrgutvorschriften · Tabelle 2.3.A · 67. Ausgabe:
- Gefährliche Gegenstände · Toilettenartikel:
- Gefährliche Gegenstände · Toilettenartikel:
- Gepäck aufgeben · 100-ml-Regel aufgehoben:
- Flughafen München rüstet auf:
- Gefährliche Gegenstände · Toilettenartikel: