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OPTISCHE AUSRÜSTUNG

Darf eine Nachtsichtbrille ins Flugzeug?

Klären Sie zuerst das konkrete Modell. Passive Brille, elektronisches Nachtsichtgerät und lose Ersatzbatterien brauchen getrennte Antworten. Die geprüften DACH-Quellen bestätigen keine pauschale Modellfreigabe. Für bestätigte persönliche Elektronik gelten Batteriebedingungen; lose Lithiumbatterien gehören in die Kabine.

Handgepäck

Nicht allgemein bestätigt

Die Sicherheitsfreigabe des konkreten Modells ist ungeklärt. Lose Lithiumbatterien und bei LH/OS/LX auch lose Alkali-/NiMH-Zellen nur in der Kabine, einzeln geschützt.

Aufgabegepäck

Nicht allgemein bestätigt

Modell und Airline zuerst klären. Für bestätigte persönliche Elektronik gelten Ausschalten, Aktivierungs- und Schadensschutz; lose Ersatzbatterien gehören in die Kabine.

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Schutzkappen, Polsterung und getrennte Batterieverpackung vorbereiten.
Infografik
Nachtsichtbrille im Flugzeug, Abflug Deutschland, Österreich oder Schweiz. Handgepäck und Aufgabegepäck: Modell klären, Sicherheitsbewertung offen. Passive Brille und elektronisches Nachtsichtgerät getrennt prüfen. Nur für ein bestätigtes übliches Elektronikgerät zum persönlichen Gebrauch. Li-Ionen bis 100 Wh oder Lithium-Metall bis 2 g Lithium je Batterie. Li-Ionen über 100 bis 160 Wh: vorherige Betreiberzustimmung. Über 160 Wh oder Lithium-Metall über 2 g: im normalen Gerät verboten. LH, Austrian, SWISS: im Aufgabegepäck vollständig ausschalten. Vor Schäden und Einschalten schützen. Weitere Bedingungen im Artikel. Die Batteriebedingungen entscheiden nicht über die Sicherheitskontrolle. Lose Lithium-Ersatzbatterien nur im Handgepäck; Kontakte einzeln schützen. Bis 100 Wh je Li-Ionen-Akku oder 2 g Lithium je Lithium-Metall-Batterie. Über 100 bis 160 Wh: höchstens zwei Ersatzakkus je Person mit Zustimmung. Bei Abgabe des Handgepäcks am Gate die Ersatzbatterien herausnehmen. Betreiberlimits für Anzahl und Verpackung stehen auf der Artikelseite. Passive Brille ohne Elektronik: keine Batteriebedingungen. Alkali/NiMH: eigene Bedingungen; entnommene Zellen sind lose Batterien. LH, Austrian, SWISS: beschädigte/defekte oder sicherheitsbedingt zurückgerufene Geräte und Batterien verboten. Andere Betreiber prüfen. Zoll und Ausfuhrkontrollen getrennt nach Modell und Reiseroute prüfen. Modell und Batteriedaten vorab an den ausführenden Betreiber senden. Linsen mit Kappen und gepolstertem Etui schützen.
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Besondere Regeln nach Land, Flughafen, Airline und Ausführung

Was gilt für Ihren Flug?

Wählen Sie Land, Flughafen und Airline und suchen Sie nach Ihrer Ausführung. Bei einer erneuten Kontrolle nach dem Umstieg prüfen Sie auch den dortigen Flughafen.

Ihre Reise und Ihr Gegenstand

Eine Suche nach „100 Wh“ kann auch „über 100 bis 160 Wh“ finden. Vergleichen Sie deshalb den Grenzwert mit Ihrer Batterie.

48 passende Kombinationen · 13 Antworten

Handgepäck

Nicht geklärt · Mit Bedingungen · Genehmigung erforderlich · Verboten

Aufgabegepäck

Nicht geklärt · Mit Bedingungen · Genehmigung erforderlich · Verboten

Am Körper

Nicht geklärt

Allgemeine Regeln stehen neben den Regeln der Airline und des Flughafens.

Deutschland · Nachtsichtmodell ungeklärt · Sicherheitskontrolle · gleiche Bedingungen für 3 KombinationenHandgepäck: Nicht geklärtAufgabegepäck: Nicht geklärt

Handgepäck

Keine sichere Antwort

  • Sicherheitskontrolle: Die Quellen reichen für eine sichere Antwort nicht aus.

Aufgabegepäck

Keine sichere Antwort

  • Sicherheitskontrolle: Die Quellen reichen für eine sichere Antwort nicht aus.

Am Körper

Keine sichere Antwort

  • Regelwerk: Die Quellen reichen für eine sichere Antwort nicht aus.

Flüge und Quellen

Deutschland · Nachtsichtmodell ungeklärt · Sicherheitskontrolle
Abflugland
Deutschland

Handgepäck

Keine sichere Antwort

  • Sicherheitskontrolle: Die Quellen reichen für eine sichere Antwort nicht aus.

Quellen

Aufgabegepäck

Keine sichere Antwort

  • Sicherheitskontrolle: Die Quellen reichen für eine sichere Antwort nicht aus.

Quellen

Am Körper

Keine sichere Antwort

  • Regelwerk: Die Quellen reichen für eine sichere Antwort nicht aus.

Quellen

Quelle fehlt.

Österreich · Nachtsichtmodell ungeklärt · Sicherheitskontrolle
Abflugland
Österreich

Handgepäck

Keine sichere Antwort

  • Sicherheitskontrolle: Die Quellen reichen für eine sichere Antwort nicht aus.

Quellen

Aufgabegepäck

Keine sichere Antwort

  • Sicherheitskontrolle: Die Quellen reichen für eine sichere Antwort nicht aus.

Quellen

Am Körper

Keine sichere Antwort

  • Regelwerk: Die Quellen reichen für eine sichere Antwort nicht aus.

Quellen

Quelle fehlt.

Schweiz · Nachtsichtmodell ungeklärt · Sicherheitskontrolle
Abflugland
Schweiz

Handgepäck

Keine sichere Antwort

  • Sicherheitskontrolle: Die Quellen reichen für eine sichere Antwort nicht aus.

Quellen

Aufgabegepäck

Keine sichere Antwort

  • Sicherheitskontrolle: Die Quellen reichen für eine sichere Antwort nicht aus.

Quellen

Am Körper

Keine sichere Antwort

  • Regelwerk: Die Quellen reichen für eine sichere Antwort nicht aus.

Quellen

Quelle fehlt.

Deutschland · bestätigtes persönliches PED bis 100 Wh / 2 g · nur Gefahrgut · gleiche Bedingungen für 3 KombinationenHandgepäck: Mit BedingungenAufgabegepäck: Mit Bedingungen

Handgepäck

Antwort

  • Gefahrgut: Bedingt
    • Gilt ausschließlich nach bestätigter Einstufung als tragbares elektronisches Gerät zum persönlichen Gebrauch. Das konkrete Nachtsichtmodell ist mit dieser Seite noch nicht eingestuft.
    • Bis 100 Wh je Lithium-Ionen-Batterie oder 2 g Lithium je Lithium-Metall-Batterie; Lithiumbatterien müssen UN 38.3 entsprechen.
    • IATA ergänzt höchstens 15 persönliche PED pro Person insgesamt; mehr nur mit Betreiberzustimmung.
    • Gerät vor Schäden und unbeabsichtigtem Einschalten schützen.

Aufgabegepäck

Antwort

  • Gefahrgut: Bedingt
    • Gilt ausschließlich nach bestätigter Einstufung als tragbares elektronisches Gerät zum persönlichen Gebrauch. Das konkrete Nachtsichtmodell ist mit dieser Seite noch nicht eingestuft.
    • Bis 100 Wh je Lithium-Ionen-Batterie oder 2 g Lithium je Lithium-Metall-Batterie; Lithiumbatterien müssen UN 38.3 entsprechen.
    • IATA ergänzt höchstens 15 persönliche PED pro Person insgesamt; mehr nur mit Betreiberzustimmung.
    • Gerät vollständig ausschalten, nicht im Ruhemodus. Die ICAO-Ausnahme bis 2,7 Wh oder 0,3 g je Gerät lässt Schadens- und Aktivierungsschutz bestehen.
    • Gerät vor Schäden und unbeabsichtigtem Einschalten schützen.

Am Körper

Keine sichere Antwort

  • Regelwerk: Die Quellen reichen für eine sichere Antwort nicht aus.

Flüge und Quellen

Deutschland · bestätigtes persönliches PED bis 100 Wh / 2 g · nur Gefahrgut
Abflugland
Deutschland

Handgepäck

Antwort

  • Gefahrgut: Bedingt
    • Gilt ausschließlich nach bestätigter Einstufung als tragbares elektronisches Gerät zum persönlichen Gebrauch. Das konkrete Nachtsichtmodell ist mit dieser Seite noch nicht eingestuft.
    • Bis 100 Wh je Lithium-Ionen-Batterie oder 2 g Lithium je Lithium-Metall-Batterie; Lithiumbatterien müssen UN 38.3 entsprechen.
    • IATA ergänzt höchstens 15 persönliche PED pro Person insgesamt; mehr nur mit Betreiberzustimmung.
    • Gerät vor Schäden und unbeabsichtigtem Einschalten schützen.

Quellen

Aufgabegepäck

Antwort

  • Gefahrgut: Bedingt
    • Gilt ausschließlich nach bestätigter Einstufung als tragbares elektronisches Gerät zum persönlichen Gebrauch. Das konkrete Nachtsichtmodell ist mit dieser Seite noch nicht eingestuft.
    • Bis 100 Wh je Lithium-Ionen-Batterie oder 2 g Lithium je Lithium-Metall-Batterie; Lithiumbatterien müssen UN 38.3 entsprechen.
    • IATA ergänzt höchstens 15 persönliche PED pro Person insgesamt; mehr nur mit Betreiberzustimmung.
    • Gerät vollständig ausschalten, nicht im Ruhemodus. Die ICAO-Ausnahme bis 2,7 Wh oder 0,3 g je Gerät lässt Schadens- und Aktivierungsschutz bestehen.
    • Gerät vor Schäden und unbeabsichtigtem Einschalten schützen.

Quellen

Am Körper

Keine sichere Antwort

  • Regelwerk: Die Quellen reichen für eine sichere Antwort nicht aus.

Quellen

Quelle fehlt.

Österreich · bestätigtes persönliches PED bis 100 Wh / 2 g · nur Gefahrgut
Abflugland
Österreich

Handgepäck

Antwort

  • Gefahrgut: Bedingt
    • Gilt ausschließlich nach bestätigter Einstufung als tragbares elektronisches Gerät zum persönlichen Gebrauch. Das konkrete Nachtsichtmodell ist mit dieser Seite noch nicht eingestuft.
    • Bis 100 Wh je Lithium-Ionen-Batterie oder 2 g Lithium je Lithium-Metall-Batterie; Lithiumbatterien müssen UN 38.3 entsprechen.
    • IATA ergänzt höchstens 15 persönliche PED pro Person insgesamt; mehr nur mit Betreiberzustimmung.
    • Gerät vor Schäden und unbeabsichtigtem Einschalten schützen.

Quellen

Aufgabegepäck

Antwort

  • Gefahrgut: Bedingt
    • Gilt ausschließlich nach bestätigter Einstufung als tragbares elektronisches Gerät zum persönlichen Gebrauch. Das konkrete Nachtsichtmodell ist mit dieser Seite noch nicht eingestuft.
    • Bis 100 Wh je Lithium-Ionen-Batterie oder 2 g Lithium je Lithium-Metall-Batterie; Lithiumbatterien müssen UN 38.3 entsprechen.
    • IATA ergänzt höchstens 15 persönliche PED pro Person insgesamt; mehr nur mit Betreiberzustimmung.
    • Gerät vollständig ausschalten, nicht im Ruhemodus. Die ICAO-Ausnahme bis 2,7 Wh oder 0,3 g je Gerät lässt Schadens- und Aktivierungsschutz bestehen.
    • Gerät vor Schäden und unbeabsichtigtem Einschalten schützen.

Quellen

Am Körper

Keine sichere Antwort

  • Regelwerk: Die Quellen reichen für eine sichere Antwort nicht aus.

Quellen

Quelle fehlt.

Schweiz · bestätigtes persönliches PED bis 100 Wh / 2 g · nur Gefahrgut
Abflugland
Schweiz

Handgepäck

Antwort

  • Gefahrgut: Bedingt
    • Gilt ausschließlich nach bestätigter Einstufung als tragbares elektronisches Gerät zum persönlichen Gebrauch. Das konkrete Nachtsichtmodell ist mit dieser Seite noch nicht eingestuft.
    • Bis 100 Wh je Lithium-Ionen-Batterie oder 2 g Lithium je Lithium-Metall-Batterie; Lithiumbatterien müssen UN 38.3 entsprechen.
    • IATA ergänzt höchstens 15 persönliche PED pro Person insgesamt; mehr nur mit Betreiberzustimmung.
    • Gerät vor Schäden und unbeabsichtigtem Einschalten schützen.

Quellen

Aufgabegepäck

Antwort

  • Gefahrgut: Bedingt
    • Gilt ausschließlich nach bestätigter Einstufung als tragbares elektronisches Gerät zum persönlichen Gebrauch. Das konkrete Nachtsichtmodell ist mit dieser Seite noch nicht eingestuft.
    • Bis 100 Wh je Lithium-Ionen-Batterie oder 2 g Lithium je Lithium-Metall-Batterie; Lithiumbatterien müssen UN 38.3 entsprechen.
    • IATA ergänzt höchstens 15 persönliche PED pro Person insgesamt; mehr nur mit Betreiberzustimmung.
    • Gerät vollständig ausschalten, nicht im Ruhemodus. Die ICAO-Ausnahme bis 2,7 Wh oder 0,3 g je Gerät lässt Schadens- und Aktivierungsschutz bestehen.
    • Gerät vor Schäden und unbeabsichtigtem Einschalten schützen.

Quellen

Am Körper

Keine sichere Antwort

  • Regelwerk: Die Quellen reichen für eine sichere Antwort nicht aus.

Quellen

Quelle fehlt.

Deutschland · bestätigtes persönliches PED über 100 bis 160 Wh Li-Ion · nur Gefahrgut · gleiche Bedingungen für 3 KombinationenHandgepäck: Genehmigung erforderlichAufgabegepäck: Genehmigung erforderlich

Handgepäck

Antwort

  • Gefahrgut: Genehmigung erforderlich
    • Gilt ausschließlich nach bestätigter Einstufung als tragbares elektronisches Gerät zum persönlichen Gebrauch. Das konkrete Nachtsichtmodell ist mit dieser Seite noch nicht eingestuft.
    • IATA ergänzt höchstens 15 persönliche PED pro Person insgesamt; mehr nur mit Betreiberzustimmung.
    • Nur Lithium-Ionen-Akkus über 100 bis einschließlich 160 Wh je Batterie; UN 38.3 und vorherige Zustimmung des ausführenden Betreibers erforderlich.
    • Gerät vor Schäden und unbeabsichtigtem Einschalten schützen.

Aufgabegepäck

Antwort

  • Gefahrgut: Genehmigung erforderlich
    • Gilt ausschließlich nach bestätigter Einstufung als tragbares elektronisches Gerät zum persönlichen Gebrauch. Das konkrete Nachtsichtmodell ist mit dieser Seite noch nicht eingestuft.
    • IATA ergänzt höchstens 15 persönliche PED pro Person insgesamt; mehr nur mit Betreiberzustimmung.
    • Nur Lithium-Ionen-Akkus über 100 bis einschließlich 160 Wh je Batterie; UN 38.3 und vorherige Zustimmung des ausführenden Betreibers erforderlich.
    • Gerät vollständig ausschalten, nicht im Ruhemodus. Die ICAO-Ausnahme bis 2,7 Wh oder 0,3 g je Gerät lässt Schadens- und Aktivierungsschutz bestehen.
    • Gerät vor Schäden und unbeabsichtigtem Einschalten schützen.

Am Körper

Keine sichere Antwort

  • Regelwerk: Die Quellen reichen für eine sichere Antwort nicht aus.

Flüge und Quellen

Deutschland · bestätigtes persönliches PED über 100 bis 160 Wh Li-Ion · nur Gefahrgut
Abflugland
Deutschland

Handgepäck

Antwort

  • Gefahrgut: Genehmigung erforderlich
    • Gilt ausschließlich nach bestätigter Einstufung als tragbares elektronisches Gerät zum persönlichen Gebrauch. Das konkrete Nachtsichtmodell ist mit dieser Seite noch nicht eingestuft.
    • IATA ergänzt höchstens 15 persönliche PED pro Person insgesamt; mehr nur mit Betreiberzustimmung.
    • Nur Lithium-Ionen-Akkus über 100 bis einschließlich 160 Wh je Batterie; UN 38.3 und vorherige Zustimmung des ausführenden Betreibers erforderlich.
    • Gerät vor Schäden und unbeabsichtigtem Einschalten schützen.

Quellen

Aufgabegepäck

Antwort

  • Gefahrgut: Genehmigung erforderlich
    • Gilt ausschließlich nach bestätigter Einstufung als tragbares elektronisches Gerät zum persönlichen Gebrauch. Das konkrete Nachtsichtmodell ist mit dieser Seite noch nicht eingestuft.
    • IATA ergänzt höchstens 15 persönliche PED pro Person insgesamt; mehr nur mit Betreiberzustimmung.
    • Nur Lithium-Ionen-Akkus über 100 bis einschließlich 160 Wh je Batterie; UN 38.3 und vorherige Zustimmung des ausführenden Betreibers erforderlich.
    • Gerät vollständig ausschalten, nicht im Ruhemodus. Die ICAO-Ausnahme bis 2,7 Wh oder 0,3 g je Gerät lässt Schadens- und Aktivierungsschutz bestehen.
    • Gerät vor Schäden und unbeabsichtigtem Einschalten schützen.

Quellen

Am Körper

Keine sichere Antwort

  • Regelwerk: Die Quellen reichen für eine sichere Antwort nicht aus.

Quellen

Quelle fehlt.

Österreich · bestätigtes persönliches PED über 100 bis 160 Wh Li-Ion · nur Gefahrgut
Abflugland
Österreich

Handgepäck

Antwort

  • Gefahrgut: Genehmigung erforderlich
    • Gilt ausschließlich nach bestätigter Einstufung als tragbares elektronisches Gerät zum persönlichen Gebrauch. Das konkrete Nachtsichtmodell ist mit dieser Seite noch nicht eingestuft.
    • IATA ergänzt höchstens 15 persönliche PED pro Person insgesamt; mehr nur mit Betreiberzustimmung.
    • Nur Lithium-Ionen-Akkus über 100 bis einschließlich 160 Wh je Batterie; UN 38.3 und vorherige Zustimmung des ausführenden Betreibers erforderlich.
    • Gerät vor Schäden und unbeabsichtigtem Einschalten schützen.

Quellen

Aufgabegepäck

Antwort

  • Gefahrgut: Genehmigung erforderlich
    • Gilt ausschließlich nach bestätigter Einstufung als tragbares elektronisches Gerät zum persönlichen Gebrauch. Das konkrete Nachtsichtmodell ist mit dieser Seite noch nicht eingestuft.
    • IATA ergänzt höchstens 15 persönliche PED pro Person insgesamt; mehr nur mit Betreiberzustimmung.
    • Nur Lithium-Ionen-Akkus über 100 bis einschließlich 160 Wh je Batterie; UN 38.3 und vorherige Zustimmung des ausführenden Betreibers erforderlich.
    • Gerät vollständig ausschalten, nicht im Ruhemodus. Die ICAO-Ausnahme bis 2,7 Wh oder 0,3 g je Gerät lässt Schadens- und Aktivierungsschutz bestehen.
    • Gerät vor Schäden und unbeabsichtigtem Einschalten schützen.

Quellen

Am Körper

Keine sichere Antwort

  • Regelwerk: Die Quellen reichen für eine sichere Antwort nicht aus.

Quellen

Quelle fehlt.

Schweiz · bestätigtes persönliches PED über 100 bis 160 Wh Li-Ion · nur Gefahrgut
Abflugland
Schweiz

Handgepäck

Antwort

  • Gefahrgut: Genehmigung erforderlich
    • Gilt ausschließlich nach bestätigter Einstufung als tragbares elektronisches Gerät zum persönlichen Gebrauch. Das konkrete Nachtsichtmodell ist mit dieser Seite noch nicht eingestuft.
    • IATA ergänzt höchstens 15 persönliche PED pro Person insgesamt; mehr nur mit Betreiberzustimmung.
    • Nur Lithium-Ionen-Akkus über 100 bis einschließlich 160 Wh je Batterie; UN 38.3 und vorherige Zustimmung des ausführenden Betreibers erforderlich.
    • Gerät vor Schäden und unbeabsichtigtem Einschalten schützen.

Quellen

Aufgabegepäck

Antwort

  • Gefahrgut: Genehmigung erforderlich
    • Gilt ausschließlich nach bestätigter Einstufung als tragbares elektronisches Gerät zum persönlichen Gebrauch. Das konkrete Nachtsichtmodell ist mit dieser Seite noch nicht eingestuft.
    • IATA ergänzt höchstens 15 persönliche PED pro Person insgesamt; mehr nur mit Betreiberzustimmung.
    • Nur Lithium-Ionen-Akkus über 100 bis einschließlich 160 Wh je Batterie; UN 38.3 und vorherige Zustimmung des ausführenden Betreibers erforderlich.
    • Gerät vollständig ausschalten, nicht im Ruhemodus. Die ICAO-Ausnahme bis 2,7 Wh oder 0,3 g je Gerät lässt Schadens- und Aktivierungsschutz bestehen.
    • Gerät vor Schäden und unbeabsichtigtem Einschalten schützen.

Quellen

Am Körper

Keine sichere Antwort

  • Regelwerk: Die Quellen reichen für eine sichere Antwort nicht aus.

Quellen

Quelle fehlt.

Deutschland · lose Lithiumbatterien bis 100 Wh / 2 g · nur Gefahrgut · gleiche Bedingungen für 3 KombinationenHandgepäck: Mit BedingungenAufgabegepäck: Verboten

Handgepäck

Antwort

  • Gefahrgut: Bedingt
    • Nur lose Ersatzbatterien oder aus dem Gerät entnommene Lithiumbatterien, keine Powerbank.
    • Lose Lithiumbatterien ausschließlich im Handgepäck. Vor einer Abgabe des Handgepäcks am Gate herausnehmen.
    • Bis 100 Wh je Li-Ionen-Akku oder 2 g Lithium je Li-Metall-Batterie; UN 38.3 erforderlich. IATA ergänzt höchstens 20 Ersatzbatterien pro Person insgesamt, mehr nur mit Betreiberzustimmung.
    • Jede Batterie einzeln vor Kurzschluss und Schäden schützen; Kontakte isolieren oder Originalverpackung bzw. eigene Schutzhülle verwenden.

Aufgabegepäck

Antwort

  • Gefahrgut: Verboten
    • Nur lose Ersatzbatterien oder aus dem Gerät entnommene Lithiumbatterien, keine Powerbank.
    • Lose Lithiumbatterien ausschließlich im Handgepäck. Vor einer Abgabe des Handgepäcks am Gate herausnehmen.
    • Bis 100 Wh je Li-Ionen-Akku oder 2 g Lithium je Li-Metall-Batterie; UN 38.3 erforderlich. IATA ergänzt höchstens 20 Ersatzbatterien pro Person insgesamt, mehr nur mit Betreiberzustimmung.
    • Jede Batterie einzeln vor Kurzschluss und Schäden schützen; Kontakte isolieren oder Originalverpackung bzw. eigene Schutzhülle verwenden.

Am Körper

Keine sichere Antwort

  • Regelwerk: Die Quellen reichen für eine sichere Antwort nicht aus.

Flüge und Quellen

Deutschland · lose Lithiumbatterien bis 100 Wh / 2 g · nur Gefahrgut
Abflugland
Deutschland

Handgepäck

Antwort

  • Gefahrgut: Bedingt
    • Nur lose Ersatzbatterien oder aus dem Gerät entnommene Lithiumbatterien, keine Powerbank.
    • Lose Lithiumbatterien ausschließlich im Handgepäck. Vor einer Abgabe des Handgepäcks am Gate herausnehmen.
    • Bis 100 Wh je Li-Ionen-Akku oder 2 g Lithium je Li-Metall-Batterie; UN 38.3 erforderlich. IATA ergänzt höchstens 20 Ersatzbatterien pro Person insgesamt, mehr nur mit Betreiberzustimmung.
    • Jede Batterie einzeln vor Kurzschluss und Schäden schützen; Kontakte isolieren oder Originalverpackung bzw. eigene Schutzhülle verwenden.

Quellen

Aufgabegepäck

Antwort

  • Gefahrgut: Verboten
    • Nur lose Ersatzbatterien oder aus dem Gerät entnommene Lithiumbatterien, keine Powerbank.
    • Lose Lithiumbatterien ausschließlich im Handgepäck. Vor einer Abgabe des Handgepäcks am Gate herausnehmen.
    • Bis 100 Wh je Li-Ionen-Akku oder 2 g Lithium je Li-Metall-Batterie; UN 38.3 erforderlich. IATA ergänzt höchstens 20 Ersatzbatterien pro Person insgesamt, mehr nur mit Betreiberzustimmung.
    • Jede Batterie einzeln vor Kurzschluss und Schäden schützen; Kontakte isolieren oder Originalverpackung bzw. eigene Schutzhülle verwenden.

Quellen

Am Körper

Keine sichere Antwort

  • Regelwerk: Die Quellen reichen für eine sichere Antwort nicht aus.

Quellen

Quelle fehlt.

Österreich · lose Lithiumbatterien bis 100 Wh / 2 g · nur Gefahrgut
Abflugland
Österreich

Handgepäck

Antwort

  • Gefahrgut: Bedingt
    • Nur lose Ersatzbatterien oder aus dem Gerät entnommene Lithiumbatterien, keine Powerbank.
    • Lose Lithiumbatterien ausschließlich im Handgepäck. Vor einer Abgabe des Handgepäcks am Gate herausnehmen.
    • Bis 100 Wh je Li-Ionen-Akku oder 2 g Lithium je Li-Metall-Batterie; UN 38.3 erforderlich. IATA ergänzt höchstens 20 Ersatzbatterien pro Person insgesamt, mehr nur mit Betreiberzustimmung.
    • Jede Batterie einzeln vor Kurzschluss und Schäden schützen; Kontakte isolieren oder Originalverpackung bzw. eigene Schutzhülle verwenden.

Quellen

Aufgabegepäck

Antwort

  • Gefahrgut: Verboten
    • Nur lose Ersatzbatterien oder aus dem Gerät entnommene Lithiumbatterien, keine Powerbank.
    • Lose Lithiumbatterien ausschließlich im Handgepäck. Vor einer Abgabe des Handgepäcks am Gate herausnehmen.
    • Bis 100 Wh je Li-Ionen-Akku oder 2 g Lithium je Li-Metall-Batterie; UN 38.3 erforderlich. IATA ergänzt höchstens 20 Ersatzbatterien pro Person insgesamt, mehr nur mit Betreiberzustimmung.
    • Jede Batterie einzeln vor Kurzschluss und Schäden schützen; Kontakte isolieren oder Originalverpackung bzw. eigene Schutzhülle verwenden.

Quellen

Am Körper

Keine sichere Antwort

  • Regelwerk: Die Quellen reichen für eine sichere Antwort nicht aus.

Quellen

Quelle fehlt.

Schweiz · lose Lithiumbatterien bis 100 Wh / 2 g · nur Gefahrgut
Abflugland
Schweiz

Handgepäck

Antwort

  • Gefahrgut: Bedingt
    • Nur lose Ersatzbatterien oder aus dem Gerät entnommene Lithiumbatterien, keine Powerbank.
    • Lose Lithiumbatterien ausschließlich im Handgepäck. Vor einer Abgabe des Handgepäcks am Gate herausnehmen.
    • Bis 100 Wh je Li-Ionen-Akku oder 2 g Lithium je Li-Metall-Batterie; UN 38.3 erforderlich. IATA ergänzt höchstens 20 Ersatzbatterien pro Person insgesamt, mehr nur mit Betreiberzustimmung.
    • Jede Batterie einzeln vor Kurzschluss und Schäden schützen; Kontakte isolieren oder Originalverpackung bzw. eigene Schutzhülle verwenden.

Quellen

Aufgabegepäck

Antwort

  • Gefahrgut: Verboten
    • Nur lose Ersatzbatterien oder aus dem Gerät entnommene Lithiumbatterien, keine Powerbank.
    • Lose Lithiumbatterien ausschließlich im Handgepäck. Vor einer Abgabe des Handgepäcks am Gate herausnehmen.
    • Bis 100 Wh je Li-Ionen-Akku oder 2 g Lithium je Li-Metall-Batterie; UN 38.3 erforderlich. IATA ergänzt höchstens 20 Ersatzbatterien pro Person insgesamt, mehr nur mit Betreiberzustimmung.
    • Jede Batterie einzeln vor Kurzschluss und Schäden schützen; Kontakte isolieren oder Originalverpackung bzw. eigene Schutzhülle verwenden.

Quellen

Am Körper

Keine sichere Antwort

  • Regelwerk: Die Quellen reichen für eine sichere Antwort nicht aus.

Quellen

Quelle fehlt.

Deutschland · lose Li-Ionen-Akkus über 100 bis 160 Wh · nur Gefahrgut · gleiche Bedingungen für 3 KombinationenHandgepäck: Genehmigung erforderlichAufgabegepäck: Verboten

Handgepäck

Antwort

  • Gefahrgut: Genehmigung erforderlich
    • Nur lose Ersatzbatterien oder aus dem Gerät entnommene Lithiumbatterien, keine Powerbank.
    • Lose Lithiumbatterien ausschließlich im Handgepäck. Vor einer Abgabe des Handgepäcks am Gate herausnehmen.
    • Über 100 bis einschließlich 160 Wh je Li-Ionen-Ersatzakku: höchstens zwei pro Person, nur Kabine, vorherige Betreiberzustimmung und UN 38.3 erforderlich.
    • Jede Batterie einzeln vor Kurzschluss und Schäden schützen; Kontakte isolieren oder Originalverpackung bzw. eigene Schutzhülle verwenden.

Aufgabegepäck

Antwort

  • Gefahrgut: Verboten
    • Nur lose Ersatzbatterien oder aus dem Gerät entnommene Lithiumbatterien, keine Powerbank.
    • Lose Lithiumbatterien ausschließlich im Handgepäck. Vor einer Abgabe des Handgepäcks am Gate herausnehmen.
    • Über 100 bis einschließlich 160 Wh je Li-Ionen-Ersatzakku: höchstens zwei pro Person, nur Kabine, vorherige Betreiberzustimmung und UN 38.3 erforderlich.
    • Jede Batterie einzeln vor Kurzschluss und Schäden schützen; Kontakte isolieren oder Originalverpackung bzw. eigene Schutzhülle verwenden.

Am Körper

Keine sichere Antwort

  • Regelwerk: Die Quellen reichen für eine sichere Antwort nicht aus.

Flüge und Quellen

Deutschland · lose Li-Ionen-Akkus über 100 bis 160 Wh · nur Gefahrgut
Abflugland
Deutschland

Handgepäck

Antwort

  • Gefahrgut: Genehmigung erforderlich
    • Nur lose Ersatzbatterien oder aus dem Gerät entnommene Lithiumbatterien, keine Powerbank.
    • Lose Lithiumbatterien ausschließlich im Handgepäck. Vor einer Abgabe des Handgepäcks am Gate herausnehmen.
    • Über 100 bis einschließlich 160 Wh je Li-Ionen-Ersatzakku: höchstens zwei pro Person, nur Kabine, vorherige Betreiberzustimmung und UN 38.3 erforderlich.
    • Jede Batterie einzeln vor Kurzschluss und Schäden schützen; Kontakte isolieren oder Originalverpackung bzw. eigene Schutzhülle verwenden.

Quellen

Aufgabegepäck

Antwort

  • Gefahrgut: Verboten
    • Nur lose Ersatzbatterien oder aus dem Gerät entnommene Lithiumbatterien, keine Powerbank.
    • Lose Lithiumbatterien ausschließlich im Handgepäck. Vor einer Abgabe des Handgepäcks am Gate herausnehmen.
    • Über 100 bis einschließlich 160 Wh je Li-Ionen-Ersatzakku: höchstens zwei pro Person, nur Kabine, vorherige Betreiberzustimmung und UN 38.3 erforderlich.
    • Jede Batterie einzeln vor Kurzschluss und Schäden schützen; Kontakte isolieren oder Originalverpackung bzw. eigene Schutzhülle verwenden.

Quellen

Am Körper

Keine sichere Antwort

  • Regelwerk: Die Quellen reichen für eine sichere Antwort nicht aus.

Quellen

Quelle fehlt.

Österreich · lose Li-Ionen-Akkus über 100 bis 160 Wh · nur Gefahrgut
Abflugland
Österreich

Handgepäck

Antwort

  • Gefahrgut: Genehmigung erforderlich
    • Nur lose Ersatzbatterien oder aus dem Gerät entnommene Lithiumbatterien, keine Powerbank.
    • Lose Lithiumbatterien ausschließlich im Handgepäck. Vor einer Abgabe des Handgepäcks am Gate herausnehmen.
    • Über 100 bis einschließlich 160 Wh je Li-Ionen-Ersatzakku: höchstens zwei pro Person, nur Kabine, vorherige Betreiberzustimmung und UN 38.3 erforderlich.
    • Jede Batterie einzeln vor Kurzschluss und Schäden schützen; Kontakte isolieren oder Originalverpackung bzw. eigene Schutzhülle verwenden.

Quellen

Aufgabegepäck

Antwort

  • Gefahrgut: Verboten
    • Nur lose Ersatzbatterien oder aus dem Gerät entnommene Lithiumbatterien, keine Powerbank.
    • Lose Lithiumbatterien ausschließlich im Handgepäck. Vor einer Abgabe des Handgepäcks am Gate herausnehmen.
    • Über 100 bis einschließlich 160 Wh je Li-Ionen-Ersatzakku: höchstens zwei pro Person, nur Kabine, vorherige Betreiberzustimmung und UN 38.3 erforderlich.
    • Jede Batterie einzeln vor Kurzschluss und Schäden schützen; Kontakte isolieren oder Originalverpackung bzw. eigene Schutzhülle verwenden.

Quellen

Am Körper

Keine sichere Antwort

  • Regelwerk: Die Quellen reichen für eine sichere Antwort nicht aus.

Quellen

Quelle fehlt.

Schweiz · lose Li-Ionen-Akkus über 100 bis 160 Wh · nur Gefahrgut
Abflugland
Schweiz

Handgepäck

Antwort

  • Gefahrgut: Genehmigung erforderlich
    • Nur lose Ersatzbatterien oder aus dem Gerät entnommene Lithiumbatterien, keine Powerbank.
    • Lose Lithiumbatterien ausschließlich im Handgepäck. Vor einer Abgabe des Handgepäcks am Gate herausnehmen.
    • Über 100 bis einschließlich 160 Wh je Li-Ionen-Ersatzakku: höchstens zwei pro Person, nur Kabine, vorherige Betreiberzustimmung und UN 38.3 erforderlich.
    • Jede Batterie einzeln vor Kurzschluss und Schäden schützen; Kontakte isolieren oder Originalverpackung bzw. eigene Schutzhülle verwenden.

Quellen

Aufgabegepäck

Antwort

  • Gefahrgut: Verboten
    • Nur lose Ersatzbatterien oder aus dem Gerät entnommene Lithiumbatterien, keine Powerbank.
    • Lose Lithiumbatterien ausschließlich im Handgepäck. Vor einer Abgabe des Handgepäcks am Gate herausnehmen.
    • Über 100 bis einschließlich 160 Wh je Li-Ionen-Ersatzakku: höchstens zwei pro Person, nur Kabine, vorherige Betreiberzustimmung und UN 38.3 erforderlich.
    • Jede Batterie einzeln vor Kurzschluss und Schäden schützen; Kontakte isolieren oder Originalverpackung bzw. eigene Schutzhülle verwenden.

Quellen

Am Körper

Keine sichere Antwort

  • Regelwerk: Die Quellen reichen für eine sichere Antwort nicht aus.

Quellen

Quelle fehlt.

Deutschland · Lithium-Ionen-Batterie über 160 Wh · nur Gefahrgut · gleiche Bedingungen für 3 KombinationenHandgepäck: VerbotenAufgabegepäck: Verboten

Handgepäck

Antwort

  • Gefahrgut: Verboten
    • Nur Lithium-Ionen-Batterie über 160 Wh.
    • Von der gewöhnlichen Passagierausnahme nicht erfasst. Die Ausnahme für größere Lithium-Metall-Batterien in tragbaren medizinischen Geräten wird nicht auf Nachtsichtgeräte übertragen.

Aufgabegepäck

Antwort

  • Gefahrgut: Verboten
    • Nur Lithium-Ionen-Batterie über 160 Wh.
    • Von der gewöhnlichen Passagierausnahme nicht erfasst. Die Ausnahme für größere Lithium-Metall-Batterien in tragbaren medizinischen Geräten wird nicht auf Nachtsichtgeräte übertragen.

Am Körper

Keine sichere Antwort

  • Regelwerk: Die Quellen reichen für eine sichere Antwort nicht aus.

Flüge und Quellen

Deutschland · Lithium-Ionen-Batterie über 160 Wh · nur Gefahrgut
Abflugland
Deutschland

Handgepäck

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  • Gefahrgut: Verboten
    • Nur Lithium-Ionen-Batterie über 160 Wh.
    • Von der gewöhnlichen Passagierausnahme nicht erfasst. Die Ausnahme für größere Lithium-Metall-Batterien in tragbaren medizinischen Geräten wird nicht auf Nachtsichtgeräte übertragen.

Quellen

Aufgabegepäck

Antwort

  • Gefahrgut: Verboten
    • Nur Lithium-Ionen-Batterie über 160 Wh.
    • Von der gewöhnlichen Passagierausnahme nicht erfasst. Die Ausnahme für größere Lithium-Metall-Batterien in tragbaren medizinischen Geräten wird nicht auf Nachtsichtgeräte übertragen.

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Am Körper

Keine sichere Antwort

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Österreich · Lithium-Ionen-Batterie über 160 Wh · nur Gefahrgut
Abflugland
Österreich

Handgepäck

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    • Nur Lithium-Ionen-Batterie über 160 Wh.
    • Von der gewöhnlichen Passagierausnahme nicht erfasst. Die Ausnahme für größere Lithium-Metall-Batterien in tragbaren medizinischen Geräten wird nicht auf Nachtsichtgeräte übertragen.

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Aufgabegepäck

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  • Gefahrgut: Verboten
    • Nur Lithium-Ionen-Batterie über 160 Wh.
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Am Körper

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Schweiz · Lithium-Ionen-Batterie über 160 Wh · nur Gefahrgut
Abflugland
Schweiz

Handgepäck

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  • Gefahrgut: Verboten
    • Nur Lithium-Ionen-Batterie über 160 Wh.
    • Von der gewöhnlichen Passagierausnahme nicht erfasst. Die Ausnahme für größere Lithium-Metall-Batterien in tragbaren medizinischen Geräten wird nicht auf Nachtsichtgeräte übertragen.

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Aufgabegepäck

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  • Gefahrgut: Verboten
    • Nur Lithium-Ionen-Batterie über 160 Wh.
    • Von der gewöhnlichen Passagierausnahme nicht erfasst. Die Ausnahme für größere Lithium-Metall-Batterien in tragbaren medizinischen Geräten wird nicht auf Nachtsichtgeräte übertragen.

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Am Körper

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Deutschland · Lithium-Metall über 2 g im gewöhnlichen Gerät · nur Gefahrgut · gleiche Bedingungen für 3 KombinationenHandgepäck: VerbotenAufgabegepäck: Verboten

Handgepäck

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  • Gefahrgut: Verboten
    • Nur Lithium-Metall-Batterie über 2 g in einem gewöhnlichen nichtmedizinischen Nachtsichtgerät oder als dessen Ersatzbatterie.
    • Von der gewöhnlichen Passagierausnahme nicht erfasst. Die Ausnahme für größere Lithium-Metall-Batterien in tragbaren medizinischen Geräten wird nicht auf Nachtsichtgeräte übertragen.

Aufgabegepäck

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  • Gefahrgut: Verboten
    • Nur Lithium-Metall-Batterie über 2 g in einem gewöhnlichen nichtmedizinischen Nachtsichtgerät oder als dessen Ersatzbatterie.
    • Von der gewöhnlichen Passagierausnahme nicht erfasst. Die Ausnahme für größere Lithium-Metall-Batterien in tragbaren medizinischen Geräten wird nicht auf Nachtsichtgeräte übertragen.

Am Körper

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Deutschland · Lithium-Metall über 2 g im gewöhnlichen Gerät · nur Gefahrgut
Abflugland
Deutschland

Handgepäck

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  • Gefahrgut: Verboten
    • Nur Lithium-Metall-Batterie über 2 g in einem gewöhnlichen nichtmedizinischen Nachtsichtgerät oder als dessen Ersatzbatterie.
    • Von der gewöhnlichen Passagierausnahme nicht erfasst. Die Ausnahme für größere Lithium-Metall-Batterien in tragbaren medizinischen Geräten wird nicht auf Nachtsichtgeräte übertragen.

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Aufgabegepäck

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  • Gefahrgut: Verboten
    • Nur Lithium-Metall-Batterie über 2 g in einem gewöhnlichen nichtmedizinischen Nachtsichtgerät oder als dessen Ersatzbatterie.
    • Von der gewöhnlichen Passagierausnahme nicht erfasst. Die Ausnahme für größere Lithium-Metall-Batterien in tragbaren medizinischen Geräten wird nicht auf Nachtsichtgeräte übertragen.

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Am Körper

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Österreich · Lithium-Metall über 2 g im gewöhnlichen Gerät · nur Gefahrgut
Abflugland
Österreich

Handgepäck

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  • Gefahrgut: Verboten
    • Nur Lithium-Metall-Batterie über 2 g in einem gewöhnlichen nichtmedizinischen Nachtsichtgerät oder als dessen Ersatzbatterie.
    • Von der gewöhnlichen Passagierausnahme nicht erfasst. Die Ausnahme für größere Lithium-Metall-Batterien in tragbaren medizinischen Geräten wird nicht auf Nachtsichtgeräte übertragen.

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Aufgabegepäck

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  • Gefahrgut: Verboten
    • Nur Lithium-Metall-Batterie über 2 g in einem gewöhnlichen nichtmedizinischen Nachtsichtgerät oder als dessen Ersatzbatterie.
    • Von der gewöhnlichen Passagierausnahme nicht erfasst. Die Ausnahme für größere Lithium-Metall-Batterien in tragbaren medizinischen Geräten wird nicht auf Nachtsichtgeräte übertragen.

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Schweiz · Lithium-Metall über 2 g im gewöhnlichen Gerät · nur Gefahrgut
Abflugland
Schweiz

Handgepäck

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  • Gefahrgut: Verboten
    • Nur Lithium-Metall-Batterie über 2 g in einem gewöhnlichen nichtmedizinischen Nachtsichtgerät oder als dessen Ersatzbatterie.
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Aufgabegepäck

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  • Gefahrgut: Verboten
    • Nur Lithium-Metall-Batterie über 2 g in einem gewöhnlichen nichtmedizinischen Nachtsichtgerät oder als dessen Ersatzbatterie.
    • Von der gewöhnlichen Passagierausnahme nicht erfasst. Die Ausnahme für größere Lithium-Metall-Batterien in tragbaren medizinischen Geräten wird nicht auf Nachtsichtgeräte übertragen.

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Lufthansa · Abflug DE · bestätigtes PED bis 100 Wh / 2 g · DG + Airline · gleiche Bedingungen für 9 KombinationenHandgepäck: Mit BedingungenAufgabegepäck: Mit Bedingungen

Handgepäck

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  • Gefahrgut: Bedingt
    • Gilt ausschließlich nach bestätigter Einstufung als tragbares elektronisches Gerät zum persönlichen Gebrauch. Das konkrete Nachtsichtmodell ist mit dieser Seite noch nicht eingestuft.
    • Bis 100 Wh je Lithium-Ionen-Batterie oder 2 g Lithium je Lithium-Metall-Batterie; Lithiumbatterien müssen UN 38.3 entsprechen.
    • IATA ergänzt höchstens 15 persönliche PED pro Person insgesamt; mehr nur mit Betreiberzustimmung.
    • Gerät vor Schäden und unbeabsichtigtem Einschalten schützen.
  • Genehmigung der Fluggesellschaft: Bedingt
    • Nur nach bestätigter Einstufung des konkreten Geräts als persönliche tragbare Elektronik mit eingesetzter Lithiumbatterie. Keine Modellfreigabe für ein ungeklärtes Nachtsichtgerät.
    • Bis 100 Wh oder 2 g Lithium je Gerät; insgesamt höchstens 15 Batteriegeräte pro Person. Lithiumbatterien müssen UN 38.3 entsprechen.
    • Gerät vor Schäden und unbeabsichtigtem Einschalten schützen; mehrere Geräte getrennt verpacken.

Aufgabegepäck

Antwort

  • Gefahrgut: Bedingt
    • Gilt ausschließlich nach bestätigter Einstufung als tragbares elektronisches Gerät zum persönlichen Gebrauch. Das konkrete Nachtsichtmodell ist mit dieser Seite noch nicht eingestuft.
    • Bis 100 Wh je Lithium-Ionen-Batterie oder 2 g Lithium je Lithium-Metall-Batterie; Lithiumbatterien müssen UN 38.3 entsprechen.
    • IATA ergänzt höchstens 15 persönliche PED pro Person insgesamt; mehr nur mit Betreiberzustimmung.
    • Gerät vollständig ausschalten, nicht im Ruhemodus. Die ICAO-Ausnahme bis 2,7 Wh oder 0,3 g je Gerät lässt Schadens- und Aktivierungsschutz bestehen.
    • Gerät vor Schäden und unbeabsichtigtem Einschalten schützen.
  • Genehmigung der Fluggesellschaft: Bedingt
    • Nur nach bestätigter Einstufung des konkreten Geräts als persönliche tragbare Elektronik mit eingesetzter Lithiumbatterie. Keine Modellfreigabe für ein ungeklärtes Nachtsichtgerät.
    • Bis 100 Wh oder 2 g Lithium je Gerät; insgesamt höchstens 15 Batteriegeräte pro Person. Lithiumbatterien müssen UN 38.3 entsprechen.
    • Im Aufgabegepäck höchstens drei Geräte pro Person, die größer als ein Smartphone sind.
    • Gerät vor Schäden und unbeabsichtigtem Einschalten schützen; mehrere Geräte getrennt verpacken.
    • Vollständig ausschalten, automatische Startfunktionen deaktivieren, einzeln polstern und nicht zusammen mit leicht entzündlichen Stoffen packen.

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Flüge und Quellen

Lufthansa · Abflug DE · bestätigtes PED bis 100 Wh / 2 g · DG + Airline
Abflugland
Deutschland
Fluggesellschaft
Lufthansa

Handgepäck

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    • Gilt ausschließlich nach bestätigter Einstufung als tragbares elektronisches Gerät zum persönlichen Gebrauch. Das konkrete Nachtsichtmodell ist mit dieser Seite noch nicht eingestuft.
    • Bis 100 Wh je Lithium-Ionen-Batterie oder 2 g Lithium je Lithium-Metall-Batterie; Lithiumbatterien müssen UN 38.3 entsprechen.
    • IATA ergänzt höchstens 15 persönliche PED pro Person insgesamt; mehr nur mit Betreiberzustimmung.
    • Gerät vor Schäden und unbeabsichtigtem Einschalten schützen.
  • Genehmigung der Fluggesellschaft: Bedingt
    • Nur nach bestätigter Einstufung des konkreten Geräts als persönliche tragbare Elektronik mit eingesetzter Lithiumbatterie. Keine Modellfreigabe für ein ungeklärtes Nachtsichtgerät.
    • Bis 100 Wh oder 2 g Lithium je Gerät; insgesamt höchstens 15 Batteriegeräte pro Person. Lithiumbatterien müssen UN 38.3 entsprechen.
    • Gerät vor Schäden und unbeabsichtigtem Einschalten schützen; mehrere Geräte getrennt verpacken.

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Aufgabegepäck

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    • Gilt ausschließlich nach bestätigter Einstufung als tragbares elektronisches Gerät zum persönlichen Gebrauch. Das konkrete Nachtsichtmodell ist mit dieser Seite noch nicht eingestuft.
    • Bis 100 Wh je Lithium-Ionen-Batterie oder 2 g Lithium je Lithium-Metall-Batterie; Lithiumbatterien müssen UN 38.3 entsprechen.
    • IATA ergänzt höchstens 15 persönliche PED pro Person insgesamt; mehr nur mit Betreiberzustimmung.
    • Gerät vollständig ausschalten, nicht im Ruhemodus. Die ICAO-Ausnahme bis 2,7 Wh oder 0,3 g je Gerät lässt Schadens- und Aktivierungsschutz bestehen.
    • Gerät vor Schäden und unbeabsichtigtem Einschalten schützen.
  • Genehmigung der Fluggesellschaft: Bedingt
    • Nur nach bestätigter Einstufung des konkreten Geräts als persönliche tragbare Elektronik mit eingesetzter Lithiumbatterie. Keine Modellfreigabe für ein ungeklärtes Nachtsichtgerät.
    • Bis 100 Wh oder 2 g Lithium je Gerät; insgesamt höchstens 15 Batteriegeräte pro Person. Lithiumbatterien müssen UN 38.3 entsprechen.
    • Im Aufgabegepäck höchstens drei Geräte pro Person, die größer als ein Smartphone sind.
    • Gerät vor Schäden und unbeabsichtigtem Einschalten schützen; mehrere Geräte getrennt verpacken.
    • Vollständig ausschalten, automatische Startfunktionen deaktivieren, einzeln polstern und nicht zusammen mit leicht entzündlichen Stoffen packen.

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Lufthansa · Abflug AT · bestätigtes PED bis 100 Wh / 2 g · DG + Airline
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    • Bis 100 Wh je Lithium-Ionen-Batterie oder 2 g Lithium je Lithium-Metall-Batterie; Lithiumbatterien müssen UN 38.3 entsprechen.
    • IATA ergänzt höchstens 15 persönliche PED pro Person insgesamt; mehr nur mit Betreiberzustimmung.
    • Gerät vor Schäden und unbeabsichtigtem Einschalten schützen.
  • Genehmigung der Fluggesellschaft: Bedingt
    • Nur nach bestätigter Einstufung des konkreten Geräts als persönliche tragbare Elektronik mit eingesetzter Lithiumbatterie. Keine Modellfreigabe für ein ungeklärtes Nachtsichtgerät.
    • Bis 100 Wh oder 2 g Lithium je Gerät; insgesamt höchstens 15 Batteriegeräte pro Person. Lithiumbatterien müssen UN 38.3 entsprechen.
    • Gerät vor Schäden und unbeabsichtigtem Einschalten schützen; mehrere Geräte getrennt verpacken.

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Aufgabegepäck

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    • Bis 100 Wh je Lithium-Ionen-Batterie oder 2 g Lithium je Lithium-Metall-Batterie; Lithiumbatterien müssen UN 38.3 entsprechen.
    • IATA ergänzt höchstens 15 persönliche PED pro Person insgesamt; mehr nur mit Betreiberzustimmung.
    • Gerät vollständig ausschalten, nicht im Ruhemodus. Die ICAO-Ausnahme bis 2,7 Wh oder 0,3 g je Gerät lässt Schadens- und Aktivierungsschutz bestehen.
    • Gerät vor Schäden und unbeabsichtigtem Einschalten schützen.
  • Genehmigung der Fluggesellschaft: Bedingt
    • Nur nach bestätigter Einstufung des konkreten Geräts als persönliche tragbare Elektronik mit eingesetzter Lithiumbatterie. Keine Modellfreigabe für ein ungeklärtes Nachtsichtgerät.
    • Bis 100 Wh oder 2 g Lithium je Gerät; insgesamt höchstens 15 Batteriegeräte pro Person. Lithiumbatterien müssen UN 38.3 entsprechen.
    • Im Aufgabegepäck höchstens drei Geräte pro Person, die größer als ein Smartphone sind.
    • Gerät vor Schäden und unbeabsichtigtem Einschalten schützen; mehrere Geräte getrennt verpacken.
    • Vollständig ausschalten, automatische Startfunktionen deaktivieren, einzeln polstern und nicht zusammen mit leicht entzündlichen Stoffen packen.

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Lufthansa · Abflug CH · bestätigtes PED bis 100 Wh / 2 g · DG + Airline
Abflugland
Schweiz
Fluggesellschaft
Lufthansa

Handgepäck

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  • Gefahrgut: Bedingt
    • Gilt ausschließlich nach bestätigter Einstufung als tragbares elektronisches Gerät zum persönlichen Gebrauch. Das konkrete Nachtsichtmodell ist mit dieser Seite noch nicht eingestuft.
    • Bis 100 Wh je Lithium-Ionen-Batterie oder 2 g Lithium je Lithium-Metall-Batterie; Lithiumbatterien müssen UN 38.3 entsprechen.
    • IATA ergänzt höchstens 15 persönliche PED pro Person insgesamt; mehr nur mit Betreiberzustimmung.
    • Gerät vor Schäden und unbeabsichtigtem Einschalten schützen.
  • Genehmigung der Fluggesellschaft: Bedingt
    • Nur nach bestätigter Einstufung des konkreten Geräts als persönliche tragbare Elektronik mit eingesetzter Lithiumbatterie. Keine Modellfreigabe für ein ungeklärtes Nachtsichtgerät.
    • Bis 100 Wh oder 2 g Lithium je Gerät; insgesamt höchstens 15 Batteriegeräte pro Person. Lithiumbatterien müssen UN 38.3 entsprechen.
    • Gerät vor Schäden und unbeabsichtigtem Einschalten schützen; mehrere Geräte getrennt verpacken.

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Aufgabegepäck

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  • Gefahrgut: Bedingt
    • Gilt ausschließlich nach bestätigter Einstufung als tragbares elektronisches Gerät zum persönlichen Gebrauch. Das konkrete Nachtsichtmodell ist mit dieser Seite noch nicht eingestuft.
    • Bis 100 Wh je Lithium-Ionen-Batterie oder 2 g Lithium je Lithium-Metall-Batterie; Lithiumbatterien müssen UN 38.3 entsprechen.
    • IATA ergänzt höchstens 15 persönliche PED pro Person insgesamt; mehr nur mit Betreiberzustimmung.
    • Gerät vollständig ausschalten, nicht im Ruhemodus. Die ICAO-Ausnahme bis 2,7 Wh oder 0,3 g je Gerät lässt Schadens- und Aktivierungsschutz bestehen.
    • Gerät vor Schäden und unbeabsichtigtem Einschalten schützen.
  • Genehmigung der Fluggesellschaft: Bedingt
    • Nur nach bestätigter Einstufung des konkreten Geräts als persönliche tragbare Elektronik mit eingesetzter Lithiumbatterie. Keine Modellfreigabe für ein ungeklärtes Nachtsichtgerät.
    • Bis 100 Wh oder 2 g Lithium je Gerät; insgesamt höchstens 15 Batteriegeräte pro Person. Lithiumbatterien müssen UN 38.3 entsprechen.
    • Im Aufgabegepäck höchstens drei Geräte pro Person, die größer als ein Smartphone sind.
    • Gerät vor Schäden und unbeabsichtigtem Einschalten schützen; mehrere Geräte getrennt verpacken.
    • Vollständig ausschalten, automatische Startfunktionen deaktivieren, einzeln polstern und nicht zusammen mit leicht entzündlichen Stoffen packen.

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Austrian · Abflug DE · bestätigtes PED bis 100 Wh / 2 g · DG + Airline
Abflugland
Deutschland
Fluggesellschaft
Austrian Airlines

Handgepäck

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    • IATA ergänzt höchstens 15 persönliche PED pro Person insgesamt; mehr nur mit Betreiberzustimmung.
    • Gerät vor Schäden und unbeabsichtigtem Einschalten schützen.
  • Genehmigung der Fluggesellschaft: Bedingt
    • Nur nach bestätigter Einstufung des konkreten Geräts als persönliche tragbare Elektronik mit eingesetzter Lithiumbatterie. Keine Modellfreigabe für ein ungeklärtes Nachtsichtgerät.
    • Bis 100 Wh oder 2 g Lithium je Gerät; insgesamt höchstens 15 Batteriegeräte pro Person. Lithiumbatterien müssen UN 38.3 entsprechen.
    • Gerät vor Schäden und unbeabsichtigtem Einschalten schützen; mehrere Geräte getrennt verpacken.

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    • Gilt ausschließlich nach bestätigter Einstufung als tragbares elektronisches Gerät zum persönlichen Gebrauch. Das konkrete Nachtsichtmodell ist mit dieser Seite noch nicht eingestuft.
    • Bis 100 Wh je Lithium-Ionen-Batterie oder 2 g Lithium je Lithium-Metall-Batterie; Lithiumbatterien müssen UN 38.3 entsprechen.
    • IATA ergänzt höchstens 15 persönliche PED pro Person insgesamt; mehr nur mit Betreiberzustimmung.
    • Gerät vollständig ausschalten, nicht im Ruhemodus. Die ICAO-Ausnahme bis 2,7 Wh oder 0,3 g je Gerät lässt Schadens- und Aktivierungsschutz bestehen.
    • Gerät vor Schäden und unbeabsichtigtem Einschalten schützen.
  • Genehmigung der Fluggesellschaft: Bedingt
    • Nur nach bestätigter Einstufung des konkreten Geräts als persönliche tragbare Elektronik mit eingesetzter Lithiumbatterie. Keine Modellfreigabe für ein ungeklärtes Nachtsichtgerät.
    • Bis 100 Wh oder 2 g Lithium je Gerät; insgesamt höchstens 15 Batteriegeräte pro Person. Lithiumbatterien müssen UN 38.3 entsprechen.
    • Im Aufgabegepäck höchstens drei Geräte pro Person, die größer als ein Smartphone sind.
    • Gerät vor Schäden und unbeabsichtigtem Einschalten schützen; mehrere Geräte getrennt verpacken.
    • Vollständig ausschalten, automatische Startfunktionen deaktivieren, einzeln polstern und nicht zusammen mit leicht entzündlichen Stoffen packen.

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Keine sichere Antwort

  • Regelwerk: Die Quellen reichen für eine sichere Antwort nicht aus.

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Austrian · Abflug AT · bestätigtes PED bis 100 Wh / 2 g · DG + Airline
Abflugland
Österreich
Fluggesellschaft
Austrian Airlines

Handgepäck

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  • Gefahrgut: Bedingt
    • Gilt ausschließlich nach bestätigter Einstufung als tragbares elektronisches Gerät zum persönlichen Gebrauch. Das konkrete Nachtsichtmodell ist mit dieser Seite noch nicht eingestuft.
    • Bis 100 Wh je Lithium-Ionen-Batterie oder 2 g Lithium je Lithium-Metall-Batterie; Lithiumbatterien müssen UN 38.3 entsprechen.
    • IATA ergänzt höchstens 15 persönliche PED pro Person insgesamt; mehr nur mit Betreiberzustimmung.
    • Gerät vor Schäden und unbeabsichtigtem Einschalten schützen.
  • Genehmigung der Fluggesellschaft: Bedingt
    • Nur nach bestätigter Einstufung des konkreten Geräts als persönliche tragbare Elektronik mit eingesetzter Lithiumbatterie. Keine Modellfreigabe für ein ungeklärtes Nachtsichtgerät.
    • Bis 100 Wh oder 2 g Lithium je Gerät; insgesamt höchstens 15 Batteriegeräte pro Person. Lithiumbatterien müssen UN 38.3 entsprechen.
    • Gerät vor Schäden und unbeabsichtigtem Einschalten schützen; mehrere Geräte getrennt verpacken.

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Aufgabegepäck

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    • Gilt ausschließlich nach bestätigter Einstufung als tragbares elektronisches Gerät zum persönlichen Gebrauch. Das konkrete Nachtsichtmodell ist mit dieser Seite noch nicht eingestuft.
    • Bis 100 Wh je Lithium-Ionen-Batterie oder 2 g Lithium je Lithium-Metall-Batterie; Lithiumbatterien müssen UN 38.3 entsprechen.
    • IATA ergänzt höchstens 15 persönliche PED pro Person insgesamt; mehr nur mit Betreiberzustimmung.
    • Gerät vollständig ausschalten, nicht im Ruhemodus. Die ICAO-Ausnahme bis 2,7 Wh oder 0,3 g je Gerät lässt Schadens- und Aktivierungsschutz bestehen.
    • Gerät vor Schäden und unbeabsichtigtem Einschalten schützen.
  • Genehmigung der Fluggesellschaft: Bedingt
    • Nur nach bestätigter Einstufung des konkreten Geräts als persönliche tragbare Elektronik mit eingesetzter Lithiumbatterie. Keine Modellfreigabe für ein ungeklärtes Nachtsichtgerät.
    • Bis 100 Wh oder 2 g Lithium je Gerät; insgesamt höchstens 15 Batteriegeräte pro Person. Lithiumbatterien müssen UN 38.3 entsprechen.
    • Im Aufgabegepäck höchstens drei Geräte pro Person, die größer als ein Smartphone sind.
    • Gerät vor Schäden und unbeabsichtigtem Einschalten schützen; mehrere Geräte getrennt verpacken.
    • Vollständig ausschalten, automatische Startfunktionen deaktivieren, einzeln polstern und nicht zusammen mit leicht entzündlichen Stoffen packen.

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Am Körper

Keine sichere Antwort

  • Regelwerk: Die Quellen reichen für eine sichere Antwort nicht aus.

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Austrian · Abflug CH · bestätigtes PED bis 100 Wh / 2 g · DG + Airline
Abflugland
Schweiz
Fluggesellschaft
Austrian Airlines

Handgepäck

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  • Gefahrgut: Bedingt
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    • Bis 100 Wh je Lithium-Ionen-Batterie oder 2 g Lithium je Lithium-Metall-Batterie; Lithiumbatterien müssen UN 38.3 entsprechen.
    • IATA ergänzt höchstens 15 persönliche PED pro Person insgesamt; mehr nur mit Betreiberzustimmung.
    • Gerät vor Schäden und unbeabsichtigtem Einschalten schützen.
  • Genehmigung der Fluggesellschaft: Bedingt
    • Nur nach bestätigter Einstufung des konkreten Geräts als persönliche tragbare Elektronik mit eingesetzter Lithiumbatterie. Keine Modellfreigabe für ein ungeklärtes Nachtsichtgerät.
    • Bis 100 Wh oder 2 g Lithium je Gerät; insgesamt höchstens 15 Batteriegeräte pro Person. Lithiumbatterien müssen UN 38.3 entsprechen.
    • Gerät vor Schäden und unbeabsichtigtem Einschalten schützen; mehrere Geräte getrennt verpacken.

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Aufgabegepäck

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  • Gefahrgut: Bedingt
    • Gilt ausschließlich nach bestätigter Einstufung als tragbares elektronisches Gerät zum persönlichen Gebrauch. Das konkrete Nachtsichtmodell ist mit dieser Seite noch nicht eingestuft.
    • Bis 100 Wh je Lithium-Ionen-Batterie oder 2 g Lithium je Lithium-Metall-Batterie; Lithiumbatterien müssen UN 38.3 entsprechen.
    • IATA ergänzt höchstens 15 persönliche PED pro Person insgesamt; mehr nur mit Betreiberzustimmung.
    • Gerät vollständig ausschalten, nicht im Ruhemodus. Die ICAO-Ausnahme bis 2,7 Wh oder 0,3 g je Gerät lässt Schadens- und Aktivierungsschutz bestehen.
    • Gerät vor Schäden und unbeabsichtigtem Einschalten schützen.
  • Genehmigung der Fluggesellschaft: Bedingt
    • Nur nach bestätigter Einstufung des konkreten Geräts als persönliche tragbare Elektronik mit eingesetzter Lithiumbatterie. Keine Modellfreigabe für ein ungeklärtes Nachtsichtgerät.
    • Bis 100 Wh oder 2 g Lithium je Gerät; insgesamt höchstens 15 Batteriegeräte pro Person. Lithiumbatterien müssen UN 38.3 entsprechen.
    • Im Aufgabegepäck höchstens drei Geräte pro Person, die größer als ein Smartphone sind.
    • Gerät vor Schäden und unbeabsichtigtem Einschalten schützen; mehrere Geräte getrennt verpacken.
    • Vollständig ausschalten, automatische Startfunktionen deaktivieren, einzeln polstern und nicht zusammen mit leicht entzündlichen Stoffen packen.

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Keine sichere Antwort

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SWISS · Abflug DE · bestätigtes PED bis 100 Wh / 2 g · DG + Airline
Abflugland
Deutschland
Fluggesellschaft
SWISS

Handgepäck

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  • Gefahrgut: Bedingt
    • Gilt ausschließlich nach bestätigter Einstufung als tragbares elektronisches Gerät zum persönlichen Gebrauch. Das konkrete Nachtsichtmodell ist mit dieser Seite noch nicht eingestuft.
    • Bis 100 Wh je Lithium-Ionen-Batterie oder 2 g Lithium je Lithium-Metall-Batterie; Lithiumbatterien müssen UN 38.3 entsprechen.
    • IATA ergänzt höchstens 15 persönliche PED pro Person insgesamt; mehr nur mit Betreiberzustimmung.
    • Gerät vor Schäden und unbeabsichtigtem Einschalten schützen.
  • Genehmigung der Fluggesellschaft: Bedingt
    • Nur nach bestätigter Einstufung des konkreten Geräts als persönliche tragbare Elektronik mit eingesetzter Lithiumbatterie. Keine Modellfreigabe für ein ungeklärtes Nachtsichtgerät.
    • Bis 100 Wh oder 2 g Lithium je Gerät; insgesamt höchstens 15 Batteriegeräte pro Person. Lithiumbatterien müssen UN 38.3 entsprechen.
    • Gerät vor Schäden und unbeabsichtigtem Einschalten schützen; mehrere Geräte getrennt verpacken.

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    • Gilt ausschließlich nach bestätigter Einstufung als tragbares elektronisches Gerät zum persönlichen Gebrauch. Das konkrete Nachtsichtmodell ist mit dieser Seite noch nicht eingestuft.
    • Bis 100 Wh je Lithium-Ionen-Batterie oder 2 g Lithium je Lithium-Metall-Batterie; Lithiumbatterien müssen UN 38.3 entsprechen.
    • IATA ergänzt höchstens 15 persönliche PED pro Person insgesamt; mehr nur mit Betreiberzustimmung.
    • Gerät vollständig ausschalten, nicht im Ruhemodus. Die ICAO-Ausnahme bis 2,7 Wh oder 0,3 g je Gerät lässt Schadens- und Aktivierungsschutz bestehen.
    • Gerät vor Schäden und unbeabsichtigtem Einschalten schützen.
  • Genehmigung der Fluggesellschaft: Bedingt
    • Nur nach bestätigter Einstufung des konkreten Geräts als persönliche tragbare Elektronik mit eingesetzter Lithiumbatterie. Keine Modellfreigabe für ein ungeklärtes Nachtsichtgerät.
    • Bis 100 Wh oder 2 g Lithium je Gerät; insgesamt höchstens 15 Batteriegeräte pro Person. Lithiumbatterien müssen UN 38.3 entsprechen.
    • Im Aufgabegepäck höchstens drei Geräte pro Person, die größer als ein Smartphone sind.
    • Gerät vor Schäden und unbeabsichtigtem Einschalten schützen; mehrere Geräte getrennt verpacken.
    • Vollständig ausschalten, automatische Startfunktionen deaktivieren, einzeln polstern und nicht zusammen mit leicht entzündlichen Stoffen packen.

Quellen

Am Körper

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  • Regelwerk: Die Quellen reichen für eine sichere Antwort nicht aus.

Quellen

Quelle fehlt.

SWISS · Abflug AT · bestätigtes PED bis 100 Wh / 2 g · DG + Airline
Abflugland
Österreich
Fluggesellschaft
SWISS

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  • Gefahrgut: Bedingt
    • Gilt ausschließlich nach bestätigter Einstufung als tragbares elektronisches Gerät zum persönlichen Gebrauch. Das konkrete Nachtsichtmodell ist mit dieser Seite noch nicht eingestuft.
    • Bis 100 Wh je Lithium-Ionen-Batterie oder 2 g Lithium je Lithium-Metall-Batterie; Lithiumbatterien müssen UN 38.3 entsprechen.
    • IATA ergänzt höchstens 15 persönliche PED pro Person insgesamt; mehr nur mit Betreiberzustimmung.
    • Gerät vor Schäden und unbeabsichtigtem Einschalten schützen.
  • Genehmigung der Fluggesellschaft: Bedingt
    • Nur nach bestätigter Einstufung des konkreten Geräts als persönliche tragbare Elektronik mit eingesetzter Lithiumbatterie. Keine Modellfreigabe für ein ungeklärtes Nachtsichtgerät.
    • Bis 100 Wh oder 2 g Lithium je Gerät; insgesamt höchstens 15 Batteriegeräte pro Person. Lithiumbatterien müssen UN 38.3 entsprechen.
    • Gerät vor Schäden und unbeabsichtigtem Einschalten schützen; mehrere Geräte getrennt verpacken.

Quellen

Aufgabegepäck

Antwort

  • Gefahrgut: Bedingt
    • Gilt ausschließlich nach bestätigter Einstufung als tragbares elektronisches Gerät zum persönlichen Gebrauch. Das konkrete Nachtsichtmodell ist mit dieser Seite noch nicht eingestuft.
    • Bis 100 Wh je Lithium-Ionen-Batterie oder 2 g Lithium je Lithium-Metall-Batterie; Lithiumbatterien müssen UN 38.3 entsprechen.
    • IATA ergänzt höchstens 15 persönliche PED pro Person insgesamt; mehr nur mit Betreiberzustimmung.
    • Gerät vollständig ausschalten, nicht im Ruhemodus. Die ICAO-Ausnahme bis 2,7 Wh oder 0,3 g je Gerät lässt Schadens- und Aktivierungsschutz bestehen.
    • Gerät vor Schäden und unbeabsichtigtem Einschalten schützen.
  • Genehmigung der Fluggesellschaft: Bedingt
    • Nur nach bestätigter Einstufung des konkreten Geräts als persönliche tragbare Elektronik mit eingesetzter Lithiumbatterie. Keine Modellfreigabe für ein ungeklärtes Nachtsichtgerät.
    • Bis 100 Wh oder 2 g Lithium je Gerät; insgesamt höchstens 15 Batteriegeräte pro Person. Lithiumbatterien müssen UN 38.3 entsprechen.
    • Im Aufgabegepäck höchstens drei Geräte pro Person, die größer als ein Smartphone sind.
    • Gerät vor Schäden und unbeabsichtigtem Einschalten schützen; mehrere Geräte getrennt verpacken.
    • Vollständig ausschalten, automatische Startfunktionen deaktivieren, einzeln polstern und nicht zusammen mit leicht entzündlichen Stoffen packen.

Quellen

Am Körper

Keine sichere Antwort

  • Regelwerk: Die Quellen reichen für eine sichere Antwort nicht aus.

Quellen

Quelle fehlt.

SWISS · Abflug CH · bestätigtes PED bis 100 Wh / 2 g · DG + Airline
Abflugland
Schweiz
Fluggesellschaft
SWISS

Handgepäck

Antwort

  • Gefahrgut: Bedingt
    • Gilt ausschließlich nach bestätigter Einstufung als tragbares elektronisches Gerät zum persönlichen Gebrauch. Das konkrete Nachtsichtmodell ist mit dieser Seite noch nicht eingestuft.
    • Bis 100 Wh je Lithium-Ionen-Batterie oder 2 g Lithium je Lithium-Metall-Batterie; Lithiumbatterien müssen UN 38.3 entsprechen.
    • IATA ergänzt höchstens 15 persönliche PED pro Person insgesamt; mehr nur mit Betreiberzustimmung.
    • Gerät vor Schäden und unbeabsichtigtem Einschalten schützen.
  • Genehmigung der Fluggesellschaft: Bedingt
    • Nur nach bestätigter Einstufung des konkreten Geräts als persönliche tragbare Elektronik mit eingesetzter Lithiumbatterie. Keine Modellfreigabe für ein ungeklärtes Nachtsichtgerät.
    • Bis 100 Wh oder 2 g Lithium je Gerät; insgesamt höchstens 15 Batteriegeräte pro Person. Lithiumbatterien müssen UN 38.3 entsprechen.
    • Gerät vor Schäden und unbeabsichtigtem Einschalten schützen; mehrere Geräte getrennt verpacken.

Quellen

Aufgabegepäck

Antwort

  • Gefahrgut: Bedingt
    • Gilt ausschließlich nach bestätigter Einstufung als tragbares elektronisches Gerät zum persönlichen Gebrauch. Das konkrete Nachtsichtmodell ist mit dieser Seite noch nicht eingestuft.
    • Bis 100 Wh je Lithium-Ionen-Batterie oder 2 g Lithium je Lithium-Metall-Batterie; Lithiumbatterien müssen UN 38.3 entsprechen.
    • IATA ergänzt höchstens 15 persönliche PED pro Person insgesamt; mehr nur mit Betreiberzustimmung.
    • Gerät vollständig ausschalten, nicht im Ruhemodus. Die ICAO-Ausnahme bis 2,7 Wh oder 0,3 g je Gerät lässt Schadens- und Aktivierungsschutz bestehen.
    • Gerät vor Schäden und unbeabsichtigtem Einschalten schützen.
  • Genehmigung der Fluggesellschaft: Bedingt
    • Nur nach bestätigter Einstufung des konkreten Geräts als persönliche tragbare Elektronik mit eingesetzter Lithiumbatterie. Keine Modellfreigabe für ein ungeklärtes Nachtsichtgerät.
    • Bis 100 Wh oder 2 g Lithium je Gerät; insgesamt höchstens 15 Batteriegeräte pro Person. Lithiumbatterien müssen UN 38.3 entsprechen.
    • Im Aufgabegepäck höchstens drei Geräte pro Person, die größer als ein Smartphone sind.
    • Gerät vor Schäden und unbeabsichtigtem Einschalten schützen; mehrere Geräte getrennt verpacken.
    • Vollständig ausschalten, automatische Startfunktionen deaktivieren, einzeln polstern und nicht zusammen mit leicht entzündlichen Stoffen packen.

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Am Körper

Keine sichere Antwort

  • Regelwerk: Die Quellen reichen für eine sichere Antwort nicht aus.

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Lufthansa · Abflug DE · Nachtsichtmodell ungeklärt · gleiche Bedingungen für 6 KombinationenHandgepäck: Nicht geklärtAufgabegepäck: Nicht geklärt

Handgepäck

Keine sichere Antwort

  • Genehmigung der Fluggesellschaft: Die Quellen reichen für eine sichere Antwort nicht aus.

Aufgabegepäck

Keine sichere Antwort

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Am Körper

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Flüge und Quellen

Lufthansa · Abflug DE · Nachtsichtmodell ungeklärt
Abflugland
Deutschland
Fluggesellschaft
Lufthansa

Handgepäck

Keine sichere Antwort

  • Genehmigung der Fluggesellschaft: Die Quellen reichen für eine sichere Antwort nicht aus.

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Aufgabegepäck

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Am Körper

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  • Regelwerk: Die Quellen reichen für eine sichere Antwort nicht aus.

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Lufthansa · Abflug DE · Nachtsichtmodell mit Alkali/NiMH ungeklärt
Abflugland
Deutschland
Fluggesellschaft
Lufthansa

Handgepäck

Keine sichere Antwort

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Aufgabegepäck

Keine sichere Antwort

  • Genehmigung der Fluggesellschaft: Die Quellen reichen für eine sichere Antwort nicht aus.

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Austrian · Abflug AT · Nachtsichtmodell ungeklärt
Abflugland
Österreich
Fluggesellschaft
Austrian Airlines

Handgepäck

Keine sichere Antwort

  • Genehmigung der Fluggesellschaft: Die Quellen reichen für eine sichere Antwort nicht aus.

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Aufgabegepäck

Keine sichere Antwort

  • Genehmigung der Fluggesellschaft: Die Quellen reichen für eine sichere Antwort nicht aus.

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Am Körper

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  • Regelwerk: Die Quellen reichen für eine sichere Antwort nicht aus.

Quellen

Quelle fehlt.

Austrian · Abflug AT · Nachtsichtmodell mit Alkali/NiMH ungeklärt
Abflugland
Österreich
Fluggesellschaft
Austrian Airlines

Handgepäck

Keine sichere Antwort

  • Genehmigung der Fluggesellschaft: Die Quellen reichen für eine sichere Antwort nicht aus.

Quellen

Aufgabegepäck

Keine sichere Antwort

  • Genehmigung der Fluggesellschaft: Die Quellen reichen für eine sichere Antwort nicht aus.

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Am Körper

Keine sichere Antwort

  • Regelwerk: Die Quellen reichen für eine sichere Antwort nicht aus.

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SWISS · Abflug CH · Nachtsichtmodell ungeklärt
Abflugland
Schweiz
Fluggesellschaft
SWISS

Handgepäck

Keine sichere Antwort

  • Genehmigung der Fluggesellschaft: Die Quellen reichen für eine sichere Antwort nicht aus.

Quellen

Aufgabegepäck

Keine sichere Antwort

  • Genehmigung der Fluggesellschaft: Die Quellen reichen für eine sichere Antwort nicht aus.

Quellen

Am Körper

Keine sichere Antwort

  • Regelwerk: Die Quellen reichen für eine sichere Antwort nicht aus.

Quellen

Quelle fehlt.

SWISS · Abflug CH · Nachtsichtmodell mit Alkali/NiMH ungeklärt
Abflugland
Schweiz
Fluggesellschaft
SWISS

Handgepäck

Keine sichere Antwort

  • Genehmigung der Fluggesellschaft: Die Quellen reichen für eine sichere Antwort nicht aus.

Quellen

Aufgabegepäck

Keine sichere Antwort

  • Genehmigung der Fluggesellschaft: Die Quellen reichen für eine sichere Antwort nicht aus.

Quellen

Am Körper

Keine sichere Antwort

  • Regelwerk: Die Quellen reichen für eine sichere Antwort nicht aus.

Quellen

Quelle fehlt.

Lufthansa · Abflug DE · lose Lithiumbatterien bis 100 Wh / 2 g · gleiche Bedingungen für 3 KombinationenHandgepäck: Mit BedingungenAufgabegepäck: Verboten

Handgepäck

Antwort

  • Gefahrgut: Bedingt
    • Nur lose Ersatzbatterien oder aus dem Gerät entnommene Lithiumbatterien, keine Powerbank.
    • Lose Lithiumbatterien ausschließlich im Handgepäck. Vor einer Abgabe des Handgepäcks am Gate herausnehmen.
    • Bis 100 Wh je Li-Ionen-Akku oder 2 g Lithium je Li-Metall-Batterie; UN 38.3 erforderlich. IATA ergänzt höchstens 20 Ersatzbatterien pro Person insgesamt, mehr nur mit Betreiberzustimmung.
    • Jede Batterie einzeln vor Kurzschluss und Schäden schützen; Kontakte isolieren oder Originalverpackung bzw. eigene Schutzhülle verwenden.
  • Genehmigung der Fluggesellschaft: Bedingt
    • Nur lose Lithium-Ersatzbatterien oder entnommene Akkus, keine eingesetzte Batterie; Powerbanks separat prüfen.
    • Ersatzbatterien an Bord nicht laden. Keine beschädigten, defekten oder sicherheitsbedingt zurückgerufenen Batterien.
    • Lose Batterien gehören ausschließlich ins Handgepäck; vor einer Abgabe am Gate herausnehmen.
    • Bis 100 Wh je Lithium-Ionen-Akku oder 2 g Lithium je Lithium-Metall-Batterie; UN 38.3 erforderlich. Über 100 bis 160 Wh je Li-Ionen-Ersatzakku: höchstens zwei pro Person und vorherige Zustimmung des Betreibers. Größere Lithium-Metall-Ersatzbatterien sind nur für medizinische Geräte erfasst.
    • Höchstens 20 lose Batterien aller Typen pro Person insgesamt, Powerbanks mitgezählt.
    • Jede Batterie einzeln gegen Kurzschluss und Beschädigung schützen; Kontakte isolieren oder getrennte Schutzhüllen verwenden.

Aufgabegepäck

Antwort

  • Gefahrgut: Verboten
    • Nur lose Ersatzbatterien oder aus dem Gerät entnommene Lithiumbatterien, keine Powerbank.
    • Lose Lithiumbatterien ausschließlich im Handgepäck. Vor einer Abgabe des Handgepäcks am Gate herausnehmen.
    • Bis 100 Wh je Li-Ionen-Akku oder 2 g Lithium je Li-Metall-Batterie; UN 38.3 erforderlich. IATA ergänzt höchstens 20 Ersatzbatterien pro Person insgesamt, mehr nur mit Betreiberzustimmung.
    • Jede Batterie einzeln vor Kurzschluss und Schäden schützen; Kontakte isolieren oder Originalverpackung bzw. eigene Schutzhülle verwenden.
  • Genehmigung der Fluggesellschaft: Verboten
    • Nur lose Lithium-Ersatzbatterien oder entnommene Akkus, keine eingesetzte Batterie; Powerbanks separat prüfen.
    • Ersatzbatterien an Bord nicht laden. Keine beschädigten, defekten oder sicherheitsbedingt zurückgerufenen Batterien.
    • Lose Batterien gehören ausschließlich ins Handgepäck; vor einer Abgabe am Gate herausnehmen.
    • Bis 100 Wh je Lithium-Ionen-Akku oder 2 g Lithium je Lithium-Metall-Batterie; UN 38.3 erforderlich. Über 100 bis 160 Wh je Li-Ionen-Ersatzakku: höchstens zwei pro Person und vorherige Zustimmung des Betreibers. Größere Lithium-Metall-Ersatzbatterien sind nur für medizinische Geräte erfasst.
    • Höchstens 20 lose Batterien aller Typen pro Person insgesamt, Powerbanks mitgezählt.
    • Jede Batterie einzeln gegen Kurzschluss und Beschädigung schützen; Kontakte isolieren oder getrennte Schutzhüllen verwenden.

Am Körper

Keine sichere Antwort

  • Regelwerk: Die Quellen reichen für eine sichere Antwort nicht aus.

Flüge und Quellen

Lufthansa · Abflug DE · lose Lithiumbatterien bis 100 Wh / 2 g
Abflugland
Deutschland
Fluggesellschaft
Lufthansa

Handgepäck

Antwort

  • Gefahrgut: Bedingt
    • Nur lose Ersatzbatterien oder aus dem Gerät entnommene Lithiumbatterien, keine Powerbank.
    • Lose Lithiumbatterien ausschließlich im Handgepäck. Vor einer Abgabe des Handgepäcks am Gate herausnehmen.
    • Bis 100 Wh je Li-Ionen-Akku oder 2 g Lithium je Li-Metall-Batterie; UN 38.3 erforderlich. IATA ergänzt höchstens 20 Ersatzbatterien pro Person insgesamt, mehr nur mit Betreiberzustimmung.
    • Jede Batterie einzeln vor Kurzschluss und Schäden schützen; Kontakte isolieren oder Originalverpackung bzw. eigene Schutzhülle verwenden.
  • Genehmigung der Fluggesellschaft: Bedingt
    • Nur lose Lithium-Ersatzbatterien oder entnommene Akkus, keine eingesetzte Batterie; Powerbanks separat prüfen.
    • Ersatzbatterien an Bord nicht laden. Keine beschädigten, defekten oder sicherheitsbedingt zurückgerufenen Batterien.
    • Lose Batterien gehören ausschließlich ins Handgepäck; vor einer Abgabe am Gate herausnehmen.
    • Bis 100 Wh je Lithium-Ionen-Akku oder 2 g Lithium je Lithium-Metall-Batterie; UN 38.3 erforderlich. Über 100 bis 160 Wh je Li-Ionen-Ersatzakku: höchstens zwei pro Person und vorherige Zustimmung des Betreibers. Größere Lithium-Metall-Ersatzbatterien sind nur für medizinische Geräte erfasst.
    • Höchstens 20 lose Batterien aller Typen pro Person insgesamt, Powerbanks mitgezählt.
    • Jede Batterie einzeln gegen Kurzschluss und Beschädigung schützen; Kontakte isolieren oder getrennte Schutzhüllen verwenden.

Quellen

Aufgabegepäck

Antwort

  • Gefahrgut: Verboten
    • Nur lose Ersatzbatterien oder aus dem Gerät entnommene Lithiumbatterien, keine Powerbank.
    • Lose Lithiumbatterien ausschließlich im Handgepäck. Vor einer Abgabe des Handgepäcks am Gate herausnehmen.
    • Bis 100 Wh je Li-Ionen-Akku oder 2 g Lithium je Li-Metall-Batterie; UN 38.3 erforderlich. IATA ergänzt höchstens 20 Ersatzbatterien pro Person insgesamt, mehr nur mit Betreiberzustimmung.
    • Jede Batterie einzeln vor Kurzschluss und Schäden schützen; Kontakte isolieren oder Originalverpackung bzw. eigene Schutzhülle verwenden.
  • Genehmigung der Fluggesellschaft: Verboten
    • Nur lose Lithium-Ersatzbatterien oder entnommene Akkus, keine eingesetzte Batterie; Powerbanks separat prüfen.
    • Ersatzbatterien an Bord nicht laden. Keine beschädigten, defekten oder sicherheitsbedingt zurückgerufenen Batterien.
    • Lose Batterien gehören ausschließlich ins Handgepäck; vor einer Abgabe am Gate herausnehmen.
    • Bis 100 Wh je Lithium-Ionen-Akku oder 2 g Lithium je Lithium-Metall-Batterie; UN 38.3 erforderlich. Über 100 bis 160 Wh je Li-Ionen-Ersatzakku: höchstens zwei pro Person und vorherige Zustimmung des Betreibers. Größere Lithium-Metall-Ersatzbatterien sind nur für medizinische Geräte erfasst.
    • Höchstens 20 lose Batterien aller Typen pro Person insgesamt, Powerbanks mitgezählt.
    • Jede Batterie einzeln gegen Kurzschluss und Beschädigung schützen; Kontakte isolieren oder getrennte Schutzhüllen verwenden.

Quellen

Am Körper

Keine sichere Antwort

  • Regelwerk: Die Quellen reichen für eine sichere Antwort nicht aus.

Quellen

Quelle fehlt.

Austrian · Abflug AT · lose Lithiumbatterien bis 100 Wh / 2 g
Abflugland
Österreich
Fluggesellschaft
Austrian Airlines

Handgepäck

Antwort

  • Gefahrgut: Bedingt
    • Nur lose Ersatzbatterien oder aus dem Gerät entnommene Lithiumbatterien, keine Powerbank.
    • Lose Lithiumbatterien ausschließlich im Handgepäck. Vor einer Abgabe des Handgepäcks am Gate herausnehmen.
    • Bis 100 Wh je Li-Ionen-Akku oder 2 g Lithium je Li-Metall-Batterie; UN 38.3 erforderlich. IATA ergänzt höchstens 20 Ersatzbatterien pro Person insgesamt, mehr nur mit Betreiberzustimmung.
    • Jede Batterie einzeln vor Kurzschluss und Schäden schützen; Kontakte isolieren oder Originalverpackung bzw. eigene Schutzhülle verwenden.
  • Genehmigung der Fluggesellschaft: Bedingt
    • Nur lose Lithium-Ersatzbatterien oder entnommene Akkus, keine eingesetzte Batterie; Powerbanks separat prüfen.
    • Ersatzbatterien an Bord nicht laden. Keine beschädigten, defekten oder sicherheitsbedingt zurückgerufenen Batterien.
    • Lose Batterien gehören ausschließlich ins Handgepäck; vor einer Abgabe am Gate herausnehmen.
    • Bis 100 Wh je Lithium-Ionen-Akku oder 2 g Lithium je Lithium-Metall-Batterie; UN 38.3 erforderlich. Über 100 bis 160 Wh je Li-Ionen-Ersatzakku: höchstens zwei pro Person und vorherige Zustimmung des Betreibers. Größere Lithium-Metall-Ersatzbatterien sind nur für medizinische Geräte erfasst.
    • Höchstens 20 lose Batterien aller Typen pro Person insgesamt, Powerbanks mitgezählt.
    • Jede Batterie einzeln gegen Kurzschluss und Beschädigung schützen; Kontakte isolieren oder getrennte Schutzhüllen verwenden.

Quellen

Aufgabegepäck

Antwort

  • Gefahrgut: Verboten
    • Nur lose Ersatzbatterien oder aus dem Gerät entnommene Lithiumbatterien, keine Powerbank.
    • Lose Lithiumbatterien ausschließlich im Handgepäck. Vor einer Abgabe des Handgepäcks am Gate herausnehmen.
    • Bis 100 Wh je Li-Ionen-Akku oder 2 g Lithium je Li-Metall-Batterie; UN 38.3 erforderlich. IATA ergänzt höchstens 20 Ersatzbatterien pro Person insgesamt, mehr nur mit Betreiberzustimmung.
    • Jede Batterie einzeln vor Kurzschluss und Schäden schützen; Kontakte isolieren oder Originalverpackung bzw. eigene Schutzhülle verwenden.
  • Genehmigung der Fluggesellschaft: Verboten
    • Nur lose Lithium-Ersatzbatterien oder entnommene Akkus, keine eingesetzte Batterie; Powerbanks separat prüfen.
    • Ersatzbatterien an Bord nicht laden. Keine beschädigten, defekten oder sicherheitsbedingt zurückgerufenen Batterien.
    • Lose Batterien gehören ausschließlich ins Handgepäck; vor einer Abgabe am Gate herausnehmen.
    • Bis 100 Wh je Lithium-Ionen-Akku oder 2 g Lithium je Lithium-Metall-Batterie; UN 38.3 erforderlich. Über 100 bis 160 Wh je Li-Ionen-Ersatzakku: höchstens zwei pro Person und vorherige Zustimmung des Betreibers. Größere Lithium-Metall-Ersatzbatterien sind nur für medizinische Geräte erfasst.
    • Höchstens 20 lose Batterien aller Typen pro Person insgesamt, Powerbanks mitgezählt.
    • Jede Batterie einzeln gegen Kurzschluss und Beschädigung schützen; Kontakte isolieren oder getrennte Schutzhüllen verwenden.

Quellen

Am Körper

Keine sichere Antwort

  • Regelwerk: Die Quellen reichen für eine sichere Antwort nicht aus.

Quellen

Quelle fehlt.

SWISS · Abflug CH · lose Lithiumbatterien bis 100 Wh / 2 g
Abflugland
Schweiz
Fluggesellschaft
SWISS

Handgepäck

Antwort

  • Gefahrgut: Bedingt
    • Nur lose Ersatzbatterien oder aus dem Gerät entnommene Lithiumbatterien, keine Powerbank.
    • Lose Lithiumbatterien ausschließlich im Handgepäck. Vor einer Abgabe des Handgepäcks am Gate herausnehmen.
    • Bis 100 Wh je Li-Ionen-Akku oder 2 g Lithium je Li-Metall-Batterie; UN 38.3 erforderlich. IATA ergänzt höchstens 20 Ersatzbatterien pro Person insgesamt, mehr nur mit Betreiberzustimmung.
    • Jede Batterie einzeln vor Kurzschluss und Schäden schützen; Kontakte isolieren oder Originalverpackung bzw. eigene Schutzhülle verwenden.
  • Genehmigung der Fluggesellschaft: Bedingt
    • Nur lose Lithium-Ersatzbatterien oder entnommene Akkus, keine eingesetzte Batterie; Powerbanks separat prüfen.
    • Ersatzbatterien an Bord nicht laden. Keine beschädigten, defekten oder sicherheitsbedingt zurückgerufenen Batterien.
    • Lose Batterien gehören ausschließlich ins Handgepäck; vor einer Abgabe am Gate herausnehmen.
    • Bis 100 Wh je Lithium-Ionen-Akku oder 2 g Lithium je Lithium-Metall-Batterie; UN 38.3 erforderlich. Über 100 bis 160 Wh je Li-Ionen-Ersatzakku: höchstens zwei pro Person und vorherige Zustimmung des Betreibers. Größere Lithium-Metall-Ersatzbatterien sind nur für medizinische Geräte erfasst.
    • Höchstens 20 lose Batterien aller Typen pro Person insgesamt, Powerbanks mitgezählt.
    • Jede Batterie einzeln gegen Kurzschluss und Beschädigung schützen; Kontakte isolieren oder getrennte Schutzhüllen verwenden.

Quellen

Aufgabegepäck

Antwort

  • Gefahrgut: Verboten
    • Nur lose Ersatzbatterien oder aus dem Gerät entnommene Lithiumbatterien, keine Powerbank.
    • Lose Lithiumbatterien ausschließlich im Handgepäck. Vor einer Abgabe des Handgepäcks am Gate herausnehmen.
    • Bis 100 Wh je Li-Ionen-Akku oder 2 g Lithium je Li-Metall-Batterie; UN 38.3 erforderlich. IATA ergänzt höchstens 20 Ersatzbatterien pro Person insgesamt, mehr nur mit Betreiberzustimmung.
    • Jede Batterie einzeln vor Kurzschluss und Schäden schützen; Kontakte isolieren oder Originalverpackung bzw. eigene Schutzhülle verwenden.
  • Genehmigung der Fluggesellschaft: Verboten
    • Nur lose Lithium-Ersatzbatterien oder entnommene Akkus, keine eingesetzte Batterie; Powerbanks separat prüfen.
    • Ersatzbatterien an Bord nicht laden. Keine beschädigten, defekten oder sicherheitsbedingt zurückgerufenen Batterien.
    • Lose Batterien gehören ausschließlich ins Handgepäck; vor einer Abgabe am Gate herausnehmen.
    • Bis 100 Wh je Lithium-Ionen-Akku oder 2 g Lithium je Lithium-Metall-Batterie; UN 38.3 erforderlich. Über 100 bis 160 Wh je Li-Ionen-Ersatzakku: höchstens zwei pro Person und vorherige Zustimmung des Betreibers. Größere Lithium-Metall-Ersatzbatterien sind nur für medizinische Geräte erfasst.
    • Höchstens 20 lose Batterien aller Typen pro Person insgesamt, Powerbanks mitgezählt.
    • Jede Batterie einzeln gegen Kurzschluss und Beschädigung schützen; Kontakte isolieren oder getrennte Schutzhüllen verwenden.

Quellen

Am Körper

Keine sichere Antwort

  • Regelwerk: Die Quellen reichen für eine sichere Antwort nicht aus.

Quellen

Quelle fehlt.

Lufthansa · Abflug DE · lose Li-Ionen-Akkus über 100 bis 160 Wh · gleiche Bedingungen für 3 KombinationenHandgepäck: Genehmigung erforderlichAufgabegepäck: Verboten

Handgepäck

Antwort

  • Gefahrgut: Genehmigung erforderlich
    • Nur lose Ersatzbatterien oder aus dem Gerät entnommene Lithiumbatterien, keine Powerbank.
    • Lose Lithiumbatterien ausschließlich im Handgepäck. Vor einer Abgabe des Handgepäcks am Gate herausnehmen.
    • Über 100 bis einschließlich 160 Wh je Li-Ionen-Ersatzakku: höchstens zwei pro Person, nur Kabine, vorherige Betreiberzustimmung und UN 38.3 erforderlich.
    • Jede Batterie einzeln vor Kurzschluss und Schäden schützen; Kontakte isolieren oder Originalverpackung bzw. eigene Schutzhülle verwenden.
  • Genehmigung der Fluggesellschaft: Genehmigung erforderlich
    • Dieser Bereich gilt nur für Li-Ionen-Ersatzakkus über 100 bis einschließlich 160 Wh je Akku.
    • Nur lose Lithium-Ersatzbatterien oder entnommene Akkus, keine eingesetzte Batterie; Powerbanks separat prüfen.
    • Ersatzbatterien an Bord nicht laden. Keine beschädigten, defekten oder sicherheitsbedingt zurückgerufenen Batterien.
    • Lose Batterien gehören ausschließlich ins Handgepäck; vor einer Abgabe am Gate herausnehmen.
    • Bis 100 Wh je Lithium-Ionen-Akku oder 2 g Lithium je Lithium-Metall-Batterie; UN 38.3 erforderlich. Über 100 bis 160 Wh je Li-Ionen-Ersatzakku: höchstens zwei pro Person und vorherige Zustimmung des Betreibers. Größere Lithium-Metall-Ersatzbatterien sind nur für medizinische Geräte erfasst.
    • Höchstens 20 lose Batterien aller Typen pro Person insgesamt, Powerbanks mitgezählt.
    • Jede Batterie einzeln gegen Kurzschluss und Beschädigung schützen; Kontakte isolieren oder getrennte Schutzhüllen verwenden.

Aufgabegepäck

Antwort

  • Gefahrgut: Verboten
    • Nur lose Ersatzbatterien oder aus dem Gerät entnommene Lithiumbatterien, keine Powerbank.
    • Lose Lithiumbatterien ausschließlich im Handgepäck. Vor einer Abgabe des Handgepäcks am Gate herausnehmen.
    • Über 100 bis einschließlich 160 Wh je Li-Ionen-Ersatzakku: höchstens zwei pro Person, nur Kabine, vorherige Betreiberzustimmung und UN 38.3 erforderlich.
    • Jede Batterie einzeln vor Kurzschluss und Schäden schützen; Kontakte isolieren oder Originalverpackung bzw. eigene Schutzhülle verwenden.
  • Genehmigung der Fluggesellschaft: Verboten
    • Dieser Bereich gilt nur für Li-Ionen-Ersatzakkus über 100 bis einschließlich 160 Wh je Akku.
    • Nur lose Lithium-Ersatzbatterien oder entnommene Akkus, keine eingesetzte Batterie; Powerbanks separat prüfen.
    • Ersatzbatterien an Bord nicht laden. Keine beschädigten, defekten oder sicherheitsbedingt zurückgerufenen Batterien.
    • Lose Batterien gehören ausschließlich ins Handgepäck; vor einer Abgabe am Gate herausnehmen.
    • Bis 100 Wh je Lithium-Ionen-Akku oder 2 g Lithium je Lithium-Metall-Batterie; UN 38.3 erforderlich. Über 100 bis 160 Wh je Li-Ionen-Ersatzakku: höchstens zwei pro Person und vorherige Zustimmung des Betreibers. Größere Lithium-Metall-Ersatzbatterien sind nur für medizinische Geräte erfasst.
    • Höchstens 20 lose Batterien aller Typen pro Person insgesamt, Powerbanks mitgezählt.
    • Jede Batterie einzeln gegen Kurzschluss und Beschädigung schützen; Kontakte isolieren oder getrennte Schutzhüllen verwenden.

Am Körper

Keine sichere Antwort

  • Regelwerk: Die Quellen reichen für eine sichere Antwort nicht aus.

Flüge und Quellen

Lufthansa · Abflug DE · lose Li-Ionen-Akkus über 100 bis 160 Wh
Abflugland
Deutschland
Fluggesellschaft
Lufthansa

Handgepäck

Antwort

  • Gefahrgut: Genehmigung erforderlich
    • Nur lose Ersatzbatterien oder aus dem Gerät entnommene Lithiumbatterien, keine Powerbank.
    • Lose Lithiumbatterien ausschließlich im Handgepäck. Vor einer Abgabe des Handgepäcks am Gate herausnehmen.
    • Über 100 bis einschließlich 160 Wh je Li-Ionen-Ersatzakku: höchstens zwei pro Person, nur Kabine, vorherige Betreiberzustimmung und UN 38.3 erforderlich.
    • Jede Batterie einzeln vor Kurzschluss und Schäden schützen; Kontakte isolieren oder Originalverpackung bzw. eigene Schutzhülle verwenden.
  • Genehmigung der Fluggesellschaft: Genehmigung erforderlich
    • Dieser Bereich gilt nur für Li-Ionen-Ersatzakkus über 100 bis einschließlich 160 Wh je Akku.
    • Nur lose Lithium-Ersatzbatterien oder entnommene Akkus, keine eingesetzte Batterie; Powerbanks separat prüfen.
    • Ersatzbatterien an Bord nicht laden. Keine beschädigten, defekten oder sicherheitsbedingt zurückgerufenen Batterien.
    • Lose Batterien gehören ausschließlich ins Handgepäck; vor einer Abgabe am Gate herausnehmen.
    • Bis 100 Wh je Lithium-Ionen-Akku oder 2 g Lithium je Lithium-Metall-Batterie; UN 38.3 erforderlich. Über 100 bis 160 Wh je Li-Ionen-Ersatzakku: höchstens zwei pro Person und vorherige Zustimmung des Betreibers. Größere Lithium-Metall-Ersatzbatterien sind nur für medizinische Geräte erfasst.
    • Höchstens 20 lose Batterien aller Typen pro Person insgesamt, Powerbanks mitgezählt.
    • Jede Batterie einzeln gegen Kurzschluss und Beschädigung schützen; Kontakte isolieren oder getrennte Schutzhüllen verwenden.

Quellen

Aufgabegepäck

Antwort

  • Gefahrgut: Verboten
    • Nur lose Ersatzbatterien oder aus dem Gerät entnommene Lithiumbatterien, keine Powerbank.
    • Lose Lithiumbatterien ausschließlich im Handgepäck. Vor einer Abgabe des Handgepäcks am Gate herausnehmen.
    • Über 100 bis einschließlich 160 Wh je Li-Ionen-Ersatzakku: höchstens zwei pro Person, nur Kabine, vorherige Betreiberzustimmung und UN 38.3 erforderlich.
    • Jede Batterie einzeln vor Kurzschluss und Schäden schützen; Kontakte isolieren oder Originalverpackung bzw. eigene Schutzhülle verwenden.
  • Genehmigung der Fluggesellschaft: Verboten
    • Dieser Bereich gilt nur für Li-Ionen-Ersatzakkus über 100 bis einschließlich 160 Wh je Akku.
    • Nur lose Lithium-Ersatzbatterien oder entnommene Akkus, keine eingesetzte Batterie; Powerbanks separat prüfen.
    • Ersatzbatterien an Bord nicht laden. Keine beschädigten, defekten oder sicherheitsbedingt zurückgerufenen Batterien.
    • Lose Batterien gehören ausschließlich ins Handgepäck; vor einer Abgabe am Gate herausnehmen.
    • Bis 100 Wh je Lithium-Ionen-Akku oder 2 g Lithium je Lithium-Metall-Batterie; UN 38.3 erforderlich. Über 100 bis 160 Wh je Li-Ionen-Ersatzakku: höchstens zwei pro Person und vorherige Zustimmung des Betreibers. Größere Lithium-Metall-Ersatzbatterien sind nur für medizinische Geräte erfasst.
    • Höchstens 20 lose Batterien aller Typen pro Person insgesamt, Powerbanks mitgezählt.
    • Jede Batterie einzeln gegen Kurzschluss und Beschädigung schützen; Kontakte isolieren oder getrennte Schutzhüllen verwenden.

Quellen

Am Körper

Keine sichere Antwort

  • Regelwerk: Die Quellen reichen für eine sichere Antwort nicht aus.

Quellen

Quelle fehlt.

Austrian · Abflug AT · lose Li-Ionen-Akkus über 100 bis 160 Wh
Abflugland
Österreich
Fluggesellschaft
Austrian Airlines

Handgepäck

Antwort

  • Gefahrgut: Genehmigung erforderlich
    • Nur lose Ersatzbatterien oder aus dem Gerät entnommene Lithiumbatterien, keine Powerbank.
    • Lose Lithiumbatterien ausschließlich im Handgepäck. Vor einer Abgabe des Handgepäcks am Gate herausnehmen.
    • Über 100 bis einschließlich 160 Wh je Li-Ionen-Ersatzakku: höchstens zwei pro Person, nur Kabine, vorherige Betreiberzustimmung und UN 38.3 erforderlich.
    • Jede Batterie einzeln vor Kurzschluss und Schäden schützen; Kontakte isolieren oder Originalverpackung bzw. eigene Schutzhülle verwenden.
  • Genehmigung der Fluggesellschaft: Genehmigung erforderlich
    • Dieser Bereich gilt nur für Li-Ionen-Ersatzakkus über 100 bis einschließlich 160 Wh je Akku.
    • Nur lose Lithium-Ersatzbatterien oder entnommene Akkus, keine eingesetzte Batterie; Powerbanks separat prüfen.
    • Ersatzbatterien an Bord nicht laden. Keine beschädigten, defekten oder sicherheitsbedingt zurückgerufenen Batterien.
    • Lose Batterien gehören ausschließlich ins Handgepäck; vor einer Abgabe am Gate herausnehmen.
    • Bis 100 Wh je Lithium-Ionen-Akku oder 2 g Lithium je Lithium-Metall-Batterie; UN 38.3 erforderlich. Über 100 bis 160 Wh je Li-Ionen-Ersatzakku: höchstens zwei pro Person und vorherige Zustimmung des Betreibers. Größere Lithium-Metall-Ersatzbatterien sind nur für medizinische Geräte erfasst.
    • Höchstens 20 lose Batterien aller Typen pro Person insgesamt, Powerbanks mitgezählt.
    • Jede Batterie einzeln gegen Kurzschluss und Beschädigung schützen; Kontakte isolieren oder getrennte Schutzhüllen verwenden.

Quellen

Aufgabegepäck

Antwort

  • Gefahrgut: Verboten
    • Nur lose Ersatzbatterien oder aus dem Gerät entnommene Lithiumbatterien, keine Powerbank.
    • Lose Lithiumbatterien ausschließlich im Handgepäck. Vor einer Abgabe des Handgepäcks am Gate herausnehmen.
    • Über 100 bis einschließlich 160 Wh je Li-Ionen-Ersatzakku: höchstens zwei pro Person, nur Kabine, vorherige Betreiberzustimmung und UN 38.3 erforderlich.
    • Jede Batterie einzeln vor Kurzschluss und Schäden schützen; Kontakte isolieren oder Originalverpackung bzw. eigene Schutzhülle verwenden.
  • Genehmigung der Fluggesellschaft: Verboten
    • Dieser Bereich gilt nur für Li-Ionen-Ersatzakkus über 100 bis einschließlich 160 Wh je Akku.
    • Nur lose Lithium-Ersatzbatterien oder entnommene Akkus, keine eingesetzte Batterie; Powerbanks separat prüfen.
    • Ersatzbatterien an Bord nicht laden. Keine beschädigten, defekten oder sicherheitsbedingt zurückgerufenen Batterien.
    • Lose Batterien gehören ausschließlich ins Handgepäck; vor einer Abgabe am Gate herausnehmen.
    • Bis 100 Wh je Lithium-Ionen-Akku oder 2 g Lithium je Lithium-Metall-Batterie; UN 38.3 erforderlich. Über 100 bis 160 Wh je Li-Ionen-Ersatzakku: höchstens zwei pro Person und vorherige Zustimmung des Betreibers. Größere Lithium-Metall-Ersatzbatterien sind nur für medizinische Geräte erfasst.
    • Höchstens 20 lose Batterien aller Typen pro Person insgesamt, Powerbanks mitgezählt.
    • Jede Batterie einzeln gegen Kurzschluss und Beschädigung schützen; Kontakte isolieren oder getrennte Schutzhüllen verwenden.

Quellen

Am Körper

Keine sichere Antwort

  • Regelwerk: Die Quellen reichen für eine sichere Antwort nicht aus.

Quellen

Quelle fehlt.

SWISS · Abflug CH · lose Li-Ionen-Akkus über 100 bis 160 Wh
Abflugland
Schweiz
Fluggesellschaft
SWISS

Handgepäck

Antwort

  • Gefahrgut: Genehmigung erforderlich
    • Nur lose Ersatzbatterien oder aus dem Gerät entnommene Lithiumbatterien, keine Powerbank.
    • Lose Lithiumbatterien ausschließlich im Handgepäck. Vor einer Abgabe des Handgepäcks am Gate herausnehmen.
    • Über 100 bis einschließlich 160 Wh je Li-Ionen-Ersatzakku: höchstens zwei pro Person, nur Kabine, vorherige Betreiberzustimmung und UN 38.3 erforderlich.
    • Jede Batterie einzeln vor Kurzschluss und Schäden schützen; Kontakte isolieren oder Originalverpackung bzw. eigene Schutzhülle verwenden.
  • Genehmigung der Fluggesellschaft: Genehmigung erforderlich
    • Dieser Bereich gilt nur für Li-Ionen-Ersatzakkus über 100 bis einschließlich 160 Wh je Akku.
    • Nur lose Lithium-Ersatzbatterien oder entnommene Akkus, keine eingesetzte Batterie; Powerbanks separat prüfen.
    • Ersatzbatterien an Bord nicht laden. Keine beschädigten, defekten oder sicherheitsbedingt zurückgerufenen Batterien.
    • Lose Batterien gehören ausschließlich ins Handgepäck; vor einer Abgabe am Gate herausnehmen.
    • Bis 100 Wh je Lithium-Ionen-Akku oder 2 g Lithium je Lithium-Metall-Batterie; UN 38.3 erforderlich. Über 100 bis 160 Wh je Li-Ionen-Ersatzakku: höchstens zwei pro Person und vorherige Zustimmung des Betreibers. Größere Lithium-Metall-Ersatzbatterien sind nur für medizinische Geräte erfasst.
    • Höchstens 20 lose Batterien aller Typen pro Person insgesamt, Powerbanks mitgezählt.
    • Jede Batterie einzeln gegen Kurzschluss und Beschädigung schützen; Kontakte isolieren oder getrennte Schutzhüllen verwenden.

Quellen

Aufgabegepäck

Antwort

  • Gefahrgut: Verboten
    • Nur lose Ersatzbatterien oder aus dem Gerät entnommene Lithiumbatterien, keine Powerbank.
    • Lose Lithiumbatterien ausschließlich im Handgepäck. Vor einer Abgabe des Handgepäcks am Gate herausnehmen.
    • Über 100 bis einschließlich 160 Wh je Li-Ionen-Ersatzakku: höchstens zwei pro Person, nur Kabine, vorherige Betreiberzustimmung und UN 38.3 erforderlich.
    • Jede Batterie einzeln vor Kurzschluss und Schäden schützen; Kontakte isolieren oder Originalverpackung bzw. eigene Schutzhülle verwenden.
  • Genehmigung der Fluggesellschaft: Verboten
    • Dieser Bereich gilt nur für Li-Ionen-Ersatzakkus über 100 bis einschließlich 160 Wh je Akku.
    • Nur lose Lithium-Ersatzbatterien oder entnommene Akkus, keine eingesetzte Batterie; Powerbanks separat prüfen.
    • Ersatzbatterien an Bord nicht laden. Keine beschädigten, defekten oder sicherheitsbedingt zurückgerufenen Batterien.
    • Lose Batterien gehören ausschließlich ins Handgepäck; vor einer Abgabe am Gate herausnehmen.
    • Bis 100 Wh je Lithium-Ionen-Akku oder 2 g Lithium je Lithium-Metall-Batterie; UN 38.3 erforderlich. Über 100 bis 160 Wh je Li-Ionen-Ersatzakku: höchstens zwei pro Person und vorherige Zustimmung des Betreibers. Größere Lithium-Metall-Ersatzbatterien sind nur für medizinische Geräte erfasst.
    • Höchstens 20 lose Batterien aller Typen pro Person insgesamt, Powerbanks mitgezählt.
    • Jede Batterie einzeln gegen Kurzschluss und Beschädigung schützen; Kontakte isolieren oder getrennte Schutzhüllen verwenden.

Quellen

Am Körper

Keine sichere Antwort

  • Regelwerk: Die Quellen reichen für eine sichere Antwort nicht aus.

Quellen

Quelle fehlt.

Lufthansa · Abflug DE · lose Alkali-/NiMH-Zellen · gleiche Bedingungen für 3 KombinationenHandgepäck: Mit BedingungenAufgabegepäck: Verboten

Handgepäck

Antwort

  • Genehmigung der Fluggesellschaft: Bedingt
    • Nur lose trockene Alkali-/NiMH-Zellen, keine eingesetzte Batterie; Powerbanks separat prüfen.
    • Ersatzbatterien an Bord nicht laden. Keine beschädigten, defekten oder sicherheitsbedingt zurückgerufenen Batterien.
    • Lose Batterien gehören ausschließlich ins Handgepäck; vor einer Abgabe am Gate herausnehmen.
    • Höchstens 20 lose Batterien aller Typen pro Person insgesamt, Powerbanks mitgezählt.
    • Jede Batterie einzeln gegen Kurzschluss und Beschädigung schützen; Kontakte isolieren oder getrennte Schutzhüllen verwenden.
    • Trockene Alkali-/NiMH-Zellen auch vor Hitze und eigener Wärme schützen.

Aufgabegepäck

Antwort

  • Genehmigung der Fluggesellschaft: Verboten
    • Nur lose trockene Alkali-/NiMH-Zellen, keine eingesetzte Batterie; Powerbanks separat prüfen.
    • Ersatzbatterien an Bord nicht laden. Keine beschädigten, defekten oder sicherheitsbedingt zurückgerufenen Batterien.
    • Lose Batterien gehören ausschließlich ins Handgepäck; vor einer Abgabe am Gate herausnehmen.
    • Höchstens 20 lose Batterien aller Typen pro Person insgesamt, Powerbanks mitgezählt.
    • Jede Batterie einzeln gegen Kurzschluss und Beschädigung schützen; Kontakte isolieren oder getrennte Schutzhüllen verwenden.
    • Trockene Alkali-/NiMH-Zellen auch vor Hitze und eigener Wärme schützen.

Am Körper

Keine sichere Antwort

  • Regelwerk: Die Quellen reichen für eine sichere Antwort nicht aus.

Flüge und Quellen

Lufthansa · Abflug DE · lose Alkali-/NiMH-Zellen
Abflugland
Deutschland
Fluggesellschaft
Lufthansa

Handgepäck

Antwort

  • Genehmigung der Fluggesellschaft: Bedingt
    • Nur lose trockene Alkali-/NiMH-Zellen, keine eingesetzte Batterie; Powerbanks separat prüfen.
    • Ersatzbatterien an Bord nicht laden. Keine beschädigten, defekten oder sicherheitsbedingt zurückgerufenen Batterien.
    • Lose Batterien gehören ausschließlich ins Handgepäck; vor einer Abgabe am Gate herausnehmen.
    • Höchstens 20 lose Batterien aller Typen pro Person insgesamt, Powerbanks mitgezählt.
    • Jede Batterie einzeln gegen Kurzschluss und Beschädigung schützen; Kontakte isolieren oder getrennte Schutzhüllen verwenden.
    • Trockene Alkali-/NiMH-Zellen auch vor Hitze und eigener Wärme schützen.

Quellen

Aufgabegepäck

Antwort

  • Genehmigung der Fluggesellschaft: Verboten
    • Nur lose trockene Alkali-/NiMH-Zellen, keine eingesetzte Batterie; Powerbanks separat prüfen.
    • Ersatzbatterien an Bord nicht laden. Keine beschädigten, defekten oder sicherheitsbedingt zurückgerufenen Batterien.
    • Lose Batterien gehören ausschließlich ins Handgepäck; vor einer Abgabe am Gate herausnehmen.
    • Höchstens 20 lose Batterien aller Typen pro Person insgesamt, Powerbanks mitgezählt.
    • Jede Batterie einzeln gegen Kurzschluss und Beschädigung schützen; Kontakte isolieren oder getrennte Schutzhüllen verwenden.
    • Trockene Alkali-/NiMH-Zellen auch vor Hitze und eigener Wärme schützen.

Quellen

Am Körper

Keine sichere Antwort

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Quellen

Quelle fehlt.

Austrian · Abflug AT · lose Alkali-/NiMH-Zellen
Abflugland
Österreich
Fluggesellschaft
Austrian Airlines

Handgepäck

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  • Genehmigung der Fluggesellschaft: Bedingt
    • Nur lose trockene Alkali-/NiMH-Zellen, keine eingesetzte Batterie; Powerbanks separat prüfen.
    • Ersatzbatterien an Bord nicht laden. Keine beschädigten, defekten oder sicherheitsbedingt zurückgerufenen Batterien.
    • Lose Batterien gehören ausschließlich ins Handgepäck; vor einer Abgabe am Gate herausnehmen.
    • Höchstens 20 lose Batterien aller Typen pro Person insgesamt, Powerbanks mitgezählt.
    • Jede Batterie einzeln gegen Kurzschluss und Beschädigung schützen; Kontakte isolieren oder getrennte Schutzhüllen verwenden.
    • Trockene Alkali-/NiMH-Zellen auch vor Hitze und eigener Wärme schützen.

Quellen

Aufgabegepäck

Antwort

  • Genehmigung der Fluggesellschaft: Verboten
    • Nur lose trockene Alkali-/NiMH-Zellen, keine eingesetzte Batterie; Powerbanks separat prüfen.
    • Ersatzbatterien an Bord nicht laden. Keine beschädigten, defekten oder sicherheitsbedingt zurückgerufenen Batterien.
    • Lose Batterien gehören ausschließlich ins Handgepäck; vor einer Abgabe am Gate herausnehmen.
    • Höchstens 20 lose Batterien aller Typen pro Person insgesamt, Powerbanks mitgezählt.
    • Jede Batterie einzeln gegen Kurzschluss und Beschädigung schützen; Kontakte isolieren oder getrennte Schutzhüllen verwenden.
    • Trockene Alkali-/NiMH-Zellen auch vor Hitze und eigener Wärme schützen.

Quellen

Am Körper

Keine sichere Antwort

  • Regelwerk: Die Quellen reichen für eine sichere Antwort nicht aus.

Quellen

Quelle fehlt.

SWISS · Abflug CH · lose Alkali-/NiMH-Zellen
Abflugland
Schweiz
Fluggesellschaft
SWISS

Handgepäck

Antwort

  • Genehmigung der Fluggesellschaft: Bedingt
    • Nur lose trockene Alkali-/NiMH-Zellen, keine eingesetzte Batterie; Powerbanks separat prüfen.
    • Ersatzbatterien an Bord nicht laden. Keine beschädigten, defekten oder sicherheitsbedingt zurückgerufenen Batterien.
    • Lose Batterien gehören ausschließlich ins Handgepäck; vor einer Abgabe am Gate herausnehmen.
    • Höchstens 20 lose Batterien aller Typen pro Person insgesamt, Powerbanks mitgezählt.
    • Jede Batterie einzeln gegen Kurzschluss und Beschädigung schützen; Kontakte isolieren oder getrennte Schutzhüllen verwenden.
    • Trockene Alkali-/NiMH-Zellen auch vor Hitze und eigener Wärme schützen.

Quellen

Aufgabegepäck

Antwort

  • Genehmigung der Fluggesellschaft: Verboten
    • Nur lose trockene Alkali-/NiMH-Zellen, keine eingesetzte Batterie; Powerbanks separat prüfen.
    • Ersatzbatterien an Bord nicht laden. Keine beschädigten, defekten oder sicherheitsbedingt zurückgerufenen Batterien.
    • Lose Batterien gehören ausschließlich ins Handgepäck; vor einer Abgabe am Gate herausnehmen.
    • Höchstens 20 lose Batterien aller Typen pro Person insgesamt, Powerbanks mitgezählt.
    • Jede Batterie einzeln gegen Kurzschluss und Beschädigung schützen; Kontakte isolieren oder getrennte Schutzhüllen verwenden.
    • Trockene Alkali-/NiMH-Zellen auch vor Hitze und eigener Wärme schützen.

Quellen

Am Körper

Keine sichere Antwort

  • Regelwerk: Die Quellen reichen für eine sichere Antwort nicht aus.

Quellen

Quelle fehlt.

Lufthansa · Abflug DE · beschädigtes/defektes/zurückgerufenes Gerät oder Batterie · gleiche Bedingungen für 3 KombinationenHandgepäck: VerbotenAufgabegepäck: Verboten

Handgepäck

Antwort

  • Genehmigung der Fluggesellschaft: Verboten
    • Nur beschädigtes, defektes oder aus Sicherheitsgründen zurückgerufenes elektronisches Gerät oder Batterie.
    • Bei diesem Betreiber dürfen solche Geräte und Batterien weder im Handgepäck noch im Aufgabegepäck mitgeführt werden.

Aufgabegepäck

Antwort

  • Genehmigung der Fluggesellschaft: Verboten
    • Nur beschädigtes, defektes oder aus Sicherheitsgründen zurückgerufenes elektronisches Gerät oder Batterie.
    • Bei diesem Betreiber dürfen solche Geräte und Batterien weder im Handgepäck noch im Aufgabegepäck mitgeführt werden.

Am Körper

Keine sichere Antwort

  • Regelwerk: Die Quellen reichen für eine sichere Antwort nicht aus.

Flüge und Quellen

Lufthansa · Abflug DE · beschädigtes/defektes/zurückgerufenes Gerät oder Batterie
Abflugland
Deutschland
Fluggesellschaft
Lufthansa

Handgepäck

Antwort

  • Genehmigung der Fluggesellschaft: Verboten
    • Nur beschädigtes, defektes oder aus Sicherheitsgründen zurückgerufenes elektronisches Gerät oder Batterie.
    • Bei diesem Betreiber dürfen solche Geräte und Batterien weder im Handgepäck noch im Aufgabegepäck mitgeführt werden.

Quellen

Aufgabegepäck

Antwort

  • Genehmigung der Fluggesellschaft: Verboten
    • Nur beschädigtes, defektes oder aus Sicherheitsgründen zurückgerufenes elektronisches Gerät oder Batterie.
    • Bei diesem Betreiber dürfen solche Geräte und Batterien weder im Handgepäck noch im Aufgabegepäck mitgeführt werden.

Quellen

Am Körper

Keine sichere Antwort

  • Regelwerk: Die Quellen reichen für eine sichere Antwort nicht aus.

Quellen

Quelle fehlt.

Austrian · Abflug AT · beschädigtes/defektes/zurückgerufenes Gerät oder Batterie
Abflugland
Österreich
Fluggesellschaft
Austrian Airlines

Handgepäck

Antwort

  • Genehmigung der Fluggesellschaft: Verboten
    • Nur beschädigtes, defektes oder aus Sicherheitsgründen zurückgerufenes elektronisches Gerät oder Batterie.
    • Bei diesem Betreiber dürfen solche Geräte und Batterien weder im Handgepäck noch im Aufgabegepäck mitgeführt werden.

Quellen

Aufgabegepäck

Antwort

  • Genehmigung der Fluggesellschaft: Verboten
    • Nur beschädigtes, defektes oder aus Sicherheitsgründen zurückgerufenes elektronisches Gerät oder Batterie.
    • Bei diesem Betreiber dürfen solche Geräte und Batterien weder im Handgepäck noch im Aufgabegepäck mitgeführt werden.

Quellen

Am Körper

Keine sichere Antwort

  • Regelwerk: Die Quellen reichen für eine sichere Antwort nicht aus.

Quellen

Quelle fehlt.

SWISS · Abflug CH · beschädigtes/defektes/zurückgerufenes Gerät oder Batterie
Abflugland
Schweiz
Fluggesellschaft
SWISS

Handgepäck

Antwort

  • Genehmigung der Fluggesellschaft: Verboten
    • Nur beschädigtes, defektes oder aus Sicherheitsgründen zurückgerufenes elektronisches Gerät oder Batterie.
    • Bei diesem Betreiber dürfen solche Geräte und Batterien weder im Handgepäck noch im Aufgabegepäck mitgeführt werden.

Quellen

Aufgabegepäck

Antwort

  • Genehmigung der Fluggesellschaft: Verboten
    • Nur beschädigtes, defektes oder aus Sicherheitsgründen zurückgerufenes elektronisches Gerät oder Batterie.
    • Bei diesem Betreiber dürfen solche Geräte und Batterien weder im Handgepäck noch im Aufgabegepäck mitgeführt werden.

Quellen

Am Körper

Keine sichere Antwort

  • Regelwerk: Die Quellen reichen für eine sichere Antwort nicht aus.

Quellen

Quelle fehlt.

Welche Nachtsichtbrille haben Sie?

Die Bezeichnung kann eine passive Brille ohne Stromversorgung oder ein elektronisches Nachtsichtgerät meinen. Eine passive Brille hat keine Gerätebatterie; damit entfallen die hier beschriebenen Batteriebedingungen für die Brille selbst. Daraus folgt keine pauschale Sicherheitsfreigabe. Bei elektronischen Geräten benötigen Sie Modellbezeichnung, Batterietyp und Energieangabe. Auch Restlichtverstärker und digitale Geräte mit Bildschirm oder Aufnahmefunktion dürfen nicht allein wegen des Namens derselben Transportkategorie zugeordnet werden.

Die gelesenen Quellen von Bundespolizei, BMI und BAZL bestätigen keine modellbezogene Freigabe für Nachtsichtbrillen. Klären Sie das konkrete Gerät samt Befestigung und Zubehör mit der Sicherheitskontrolle und der ausführenden Airline. Die Länderabschnitte zeigen deshalb einen offenen Sicherheitsstatus. Eine passende Batterieregel beantwortet nur den Gefahrgutaspekt.

Eingebaute Batterie und lose Ersatzbatterien

Wenn Ihr Gerät als persönliche tragbare Elektronik eingestuft ist, gilt die ICAO/IATA-Grundlage für eingesetzte Lithiumbatterien bis 100 Wh je Li-Ionen-Batterie oder 2 g Lithium je Li-Metall-Batterie. Lithiumbatterien müssen UN 38.3 entsprechen. Ein herausnehmbarer Akku, der im Gerät bleibt, zählt hier als eingesetzt. IATA nennt höchstens 15 persönliche PED pro Person insgesamt; mehr bedarf der Zustimmung der Airline. Die Kabine ist für empfindliche Optik praktisch und wird von Lufthansa, Austrian und SWISS für persönliche Elektronik empfohlen.

Schützen Sie das Gerät vor Schäden und unbeabsichtigtem Einschalten. Für das Aufgabegepäck schalten Sie es vollständig aus, auch automatische Start- und Alarmfunktionen. Ruhemodus reicht nicht. Die ICAO-Ausschaltausnahme bis 2,7 Wh oder 0,3 g je Gerät hebt Schadens- und Aktivierungsschutz nicht auf. Die drei genannten Betreiber verlangen in ihrer PED-Regel vollständiges Ausschalten.

Entnommene Akkus und zusätzliche Lithium-Ersatzbatterien gehören ausschließlich ins Handgepäck. Isolieren Sie die Kontakte einzeln, etwa mit Abdeckungen, Originalverpackung oder einer eigenen Schutzhülle je Batterie. Entfernen Sie die losen Batterien auch dann, wenn Ihr Handgepäck erst am Gate aufgegeben wird. Bei LH, OS und LX dürfen insgesamt höchstens 20 lose Batterien aller Typen pro Person mitreisen, Powerbanks mitgezählt. Ersatzbatterien dürfen dort an Bord nicht geladen werden. Powerbanks haben zusätzliche eigene Vorschriften.

Bei Lithium-Ionen-Akkus über 100 bis einschließlich 160 Wh brauchen Sie vorherige Zustimmung der Airline. Für lose Ersatzakkus gilt höchstens zwei pro Person, nur in der Kabine. Über 160 Wh greift die gewöhnliche Passagierausnahme nicht. Lithium-Metall-Batterien über 2 g sind von der Ausnahme für gewöhnliche Nachtsichtgeräte nicht erfasst; die medizinische Ausnahme lässt sich nicht auf diese Geräte übertragen.

Bei trockenen Alkali- oder NiMH-Zellen unterscheiden Sie ebenfalls eingesetzt und lose. Die Airlines nennen für bestätigte persönliche Nicht-Lithium-Elektronik Ausschalten, Schutz und getrennte gepolsterte Verpackung im Aufgabegepäck. Ein unbekanntes Nachtsichtmodell bleibt trotzdem ungeklärt. Lose Alkali-/NiMH-Zellen gehören bei LH, OS und LX in die Kabine und zählen zur Grenze von 20 losen Batterien. Schützen Sie sie vor Kurzschluss, Schäden und Hitze. Beschädigte, defekte oder aus Sicherheitsgründen zurückgerufene Geräte und Batterien sind bei diesen Airlines verboten.

Deutschland, Österreich und Schweiz

Für Deutschland wurde die Bundespolizei-Liste gelesen, für Österreich die BMI-Seite und die Handgepäckliste, für die Schweiz die BAZL-Informationen. Keine dieser Quellen ergibt eine ausdrückliche Zulassung des konkreten Nachtsichtmodells. Die Geräte- und Batteriebedingungen gelten nur innerhalb ihres benannten Gefahrgut- oder Betreiberbereichs. Sie ersetzen weder eine Sicherheitsentscheidung noch eine örtliche Kontrollanweisung.

Lufthansa, Austrian und SWISS veröffentlichen ähnliche persönliche Elektronikregeln, aber die tatsächlich ausführende Airline entscheidet über ihren eigenen Transportbereich. Eine Buchung bei einer dieser Marken legt den Betreiber eines Codeshare-Flugs nicht fest. Für bestätigte persönliche Elektronik bis 100 Wh oder 2 g je Gerät nennen diese Airlines insgesamt höchstens 15 Batteriegeräte pro Person. Im Aufgabegepäck sind höchstens drei Geräte pro Person zulässig, die größer als ein Smartphone sind. Verpacken Sie Geräte getrennt und ausreichend gepolstert, fern von leicht entzündlichen Stoffen.

Für ein Gerät mit größerem eingebautem Akku klären Sie auch die Kategorie. Der allgemeine PED-Abschnitt verlangt über 100 bis 160 Wh eine Genehmigung; die besondere Foto-/Video-Tabelle dieser Betreiber erlaubt Geräte dieser Größe nur in der Kabine. Ein digitales Nachtsichtgerät mit Aufnahmefunktion ist durch diese Seite noch nicht einer der Kategorien zugeordnet. Geben Sie dem Betreiber das technische Datenblatt und lassen Sie Transportkategorie und Gepäckart für Ihr Modell klären.

Optik, Befestigung und Ladegerät verpacken

Kontrollieren Sie die Befestigung, den Kopfriemen und die Schutzkappen. Lösen Sie Teile nur, wenn die Herstelleranleitung dies vorsieht. Beschriften Sie abgenommene Teile und legen Sie sie in passend geformte Fächer. Verbinder und Schrauben gehören in einen separaten Behälter, damit sie nicht an die Gläser gelangen.

Setzen Sie Schutzkappen auf beide Enden der Optik und schützen Sie den Bildschirm gegen Stöße. Polstern Sie ein starres Etui so, dass das Gerät nicht verrutscht. Legen Sie das schwere Ladegerät nicht auf die Optik, auch wenn der gesamte Satz in das Etui passt. Prüfen Sie vor dem Schließen, ob Kappen und Halterungen richtig sitzen.

Notieren Sie die vollständige Modellbezeichnung und halten Sie die Herstellerunterlagen für Rückfragen zur Reiseroute bereit. Bei beruflich verwendetem Spezialgerät fragen Sie den Eigentümer nach Unterlagen zu genau diesem Exemplar. Fotografieren Sie bei einem geliehenen Gerät den Zustand vor der Abreise und notieren Sie, welche Zubehörteile tatsächlich übergeben wurden. Vergleichen Sie nach der Ankunft den Inhalt mit Ihrer Liste.

Einfuhr und Ausfuhr gesondert prüfen

Die Antwort für Batterie oder Sicherheitskontrolle entscheidet keine Einfuhr-, Ausfuhr- oder Exportkontrollfrage. Prüfen Sie diese anhand des konkreten Modells, seiner technischen Eigenschaften und der Reiseroute separat. Diese Seite stellt keine generelle Genehmigungspflicht für jede Nachtsichtbrille fest. Herstellerunterlagen und die Dokumente des Eigentümers helfen bei Rückfragen zum Exemplar.

Ähnliche Ausrüstung

Eine passive Fernglasoptik hat keine Gerätebatterie. Ein elektronisches Kameragerät benötigt wie ein Nachtsichtgerät die Unterscheidung zwischen eingesetztem Akku und losem Ersatz. Die verlinkte Batterieseite erläutert die Auswahl und Verpackung der Zellen; die Powerbank-Seite behandelt ein separates Stromversorgungsgerät.

Quellen und Stand

Geprüft am 03.10.2026. Die folgenden Quellen tragen nur die jeweils beschriebenen Teilbereiche. Die Listen liefern keine positive Modellfreigabe. Bei einem späteren Flug prüfen Sie das konkrete Modell und die dann geltenden Airline-Bedingungen erneut.

Gerät für die Reise vorbereiten

  1. Modell, Batterietyp und Wh-Angabe prüfen; eingebaute und lose Zellen unterscheiden.

  2. Transportkategorie mit der Airline klären, dann Gerät ausschalten und Optik im Etui polstern.

  3. Kontakte loser Batterien einzeln schützen; vor einer Gepäckabgabe in der Kabine behalten. Befestigung, Schutzkappen und Zubehörliste vor dem Schließen prüfen.

Häufige Fragen

Gilt die Antwort auch für eine passive Brille?

Eine passive Brille ohne Stromversorgung hat keine Gerätebatterie. Damit entfallen diese Batteriebedingungen für die Brille selbst. Die Sicherheitsfreigabe für Modell und Zubehör müssen Sie trotzdem klären.

Darf ich einen Ersatzakku im Etui aufgeben?

Lose Lithiumbatterien gehören ausschließlich in die Kabine. Bei Lufthansa, Austrian und SWISS gilt dies auch für lose Alkali-/NiMH-Zellen. Packen Sie jede Batterie mit einzeln geschützten Kontakten.

Was mache ich bei einer Gepäckabgabe am Gate?

Nehmen Sie die losen Batterien vor der Abgabe aus dem Handgepäck und behalten Sie sie geschützt in der Kabine. Für ein verbleibendes Gerät gelten die Bedingungen der bestätigten Transportkategorie.

Was gilt für einen Akku über 100 Wh?

Über 100 bis einschließlich 160 Wh benötigt ein entsprechend eingestuftes Gerät oder ein loser Li-Ionen-Ersatzakku vorherige Zustimmung der Airline. Höchstens zwei solche Ersatzakkus pro Person, nur in der Kabine. Bei eingebauten Akkus klären Sie auch die Gepäckart und die Foto-/Video-Kategorie.

Ist mit der Batterieregel auch die Ein- und Ausfuhr geklärt?

Die Batterieregel entscheidet diese Fragen nicht. Prüfen Sie Modell, technische Eigenschaften und Reiseroute gesondert. Hier wird keine allgemeine Genehmigungspflicht für jede Nachtsichtbrille behauptet.

Prüfdatum der Quellen

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