Medikamente auf Reisen
Dürfen Medikamente ins Flugzeug?
Packen Sie Ihre Medikamente ins Handgepäck. Bei Abflug in Deutschland, Österreich oder der Schweiz dürfen medizinisch benötigte flüssige Medikamente auch über 100 ml durch die Kontrolle. Für Dokumente und die Annahme im Aufgabegepäck gelten unterschiedliche Vorgaben. Lufthansa und SWISS schließen Medikamente im Aufgabegepäck aus.
Handgepäck
Nicht allgemein bestätigt
Tabletten lassen sich griffbereit in ihrer beschrifteten Verpackung mitnehmen. Für flüssige Medikamente über 100 ml müssen Sie den medizinischen Reisebedarf und die Regeln Ihrer Fluggesellschaft beachten. Deutschland und Österreich verlangen einen glaubhaften Nachweis und eine gesonderte Kontrolle.
Aufgabegepäck
Nicht allgemein bestätigt
Die Sicherheitsregel für Flüssigkeiten ersetzt die Annahmebedingungen Ihrer Fluggesellschaft nicht. Lufthansa und SWISS schließen Medikamente im Aufgabegepäck aus. Austrian empfiehlt das Handgepäck; bei geeigneten Präparaten gelten zusätzlich die Gefahrgut- und Lagerungsbedingungen.
Besondere Regeln nach Land, Flughafen, Airline und Ausführung
Was gilt für Ihren Flug?
Wählen Sie Land, Flughafen und Airline und suchen Sie nach Ihrer Ausführung. Bei einer erneuten Kontrolle nach dem Umstieg prüfen Sie auch den dortigen Flughafen.
28 passende Kombinationen · 17 Antworten
Mit Bedingungen · Nicht geklärt · Erlaubt
Nicht geklärt · Erlaubt · Mit Bedingungen · Verboten
Nicht geklärt
Allgemeine Regeln stehen neben den Regeln der Airline und des Flughafens.
DE: flüssige Medikamente für medizinischen Reisebedarf, SicherheitskontrolleHandgepäck: Mit BedingungenAufgabegepäck: Nicht geklärt
Handgepäck
Antwort
- Sicherheitskontrolle: Bedingt
- Weisen Sie den Bedarf glaubhaft nach, zum Beispiel mit einem Rezept oder ärztlichen Attest.
- Flüssige Medikamente dürfen die normale 100-ml-Grenze überschreiten, wenn sie für die Dauer der Reise medizinisch benötigt werden.
- Legen Sie die Medikamente gesondert vor. Ist die Ungefährlichkeit nicht feststellbar, sind sie im Handgepäck nicht zugelassen.
Aufgabegepäck
Keine sichere Antwort
- Regelwerk: Die Quellen reichen für eine sichere Antwort nicht aus.
Am Körper
Keine sichere Antwort
- Regelwerk: Die Quellen reichen für eine sichere Antwort nicht aus.
Flüge und Quellen
DE: flüssige Medikamente für medizinischen Reisebedarf, Sicherheitskontrolle
- Abflugland
- Deutschland
Handgepäck
Antwort
- Sicherheitskontrolle: Bedingt
- Weisen Sie den Bedarf glaubhaft nach, zum Beispiel mit einem Rezept oder ärztlichen Attest.
- Flüssige Medikamente dürfen die normale 100-ml-Grenze überschreiten, wenn sie für die Dauer der Reise medizinisch benötigt werden.
- Legen Sie die Medikamente gesondert vor. Ist die Ungefährlichkeit nicht feststellbar, sind sie im Handgepäck nicht zugelassen.
Quellen
Aufgabegepäck
Keine sichere Antwort
- Regelwerk: Die Quellen reichen für eine sichere Antwort nicht aus.
Quellen
Quelle fehlt.
Am Körper
Keine sichere Antwort
- Regelwerk: Die Quellen reichen für eine sichere Antwort nicht aus.
Quellen
Quelle fehlt.
DE: gewöhnliche flüssige Medikamente, nur Flüssigkeits-Sicherheitsregel für Aufgabegepäck · gleiche Bedingungen für 3 KombinationenHandgepäck: Nicht geklärtAufgabegepäck: Erlaubt
Handgepäck
Keine sichere Antwort
- Regelwerk: Die Quellen reichen für eine sichere Antwort nicht aus.
Aufgabegepäck
Antwort
- Sicherheitskontrolle: Erlaubt
Am Körper
Keine sichere Antwort
- Regelwerk: Die Quellen reichen für eine sichere Antwort nicht aus.
Flüge und Quellen
DE: gewöhnliche flüssige Medikamente, nur Flüssigkeits-Sicherheitsregel für Aufgabegepäck
- Abflugland
- Deutschland
Handgepäck
Keine sichere Antwort
- Regelwerk: Die Quellen reichen für eine sichere Antwort nicht aus.
Quellen
Quelle fehlt.
Aufgabegepäck
Antwort
- Sicherheitskontrolle: Erlaubt
Quellen
Am Körper
Keine sichere Antwort
- Regelwerk: Die Quellen reichen für eine sichere Antwort nicht aus.
Quellen
Quelle fehlt.
AT: gewöhnliche flüssige Medikamente, nur Flüssigkeits-Sicherheitsregel für Aufgabegepäck
- Abflugland
- Österreich
Handgepäck
Keine sichere Antwort
- Regelwerk: Die Quellen reichen für eine sichere Antwort nicht aus.
Quellen
Quelle fehlt.
Aufgabegepäck
Antwort
- Sicherheitskontrolle: Erlaubt
Quellen
Am Körper
Keine sichere Antwort
- Regelwerk: Die Quellen reichen für eine sichere Antwort nicht aus.
Quellen
Quelle fehlt.
CH: gewöhnliche flüssige Medikamente, nur Flüssigkeits-Sicherheitsregel für Aufgabegepäck
- Abflugland
- Schweiz
Handgepäck
Keine sichere Antwort
- Regelwerk: Die Quellen reichen für eine sichere Antwort nicht aus.
Quellen
Quelle fehlt.
Aufgabegepäck
Antwort
- Sicherheitskontrolle: Erlaubt
Quellen
Am Körper
Keine sichere Antwort
- Regelwerk: Die Quellen reichen für eine sichere Antwort nicht aus.
Quellen
Quelle fehlt.
AT: flüssige Medikamente für medizinischen Reisebedarf, SicherheitskontrolleHandgepäck: Mit BedingungenAufgabegepäck: Nicht geklärt
Handgepäck
Antwort
- Sicherheitskontrolle: Bedingt
- Weisen Sie die medizinische Verwendung nach, zum Beispiel mit Rezept oder ärztlicher Bestätigung.
- Flüssige Medikamente für die Dauer der Reise dürfen außerhalb des normalen Flüssigkeitsbeutels auch über 100 ml mitgeführt werden.
- Zeigen Sie die Medikamente getrennt vor. Behälter über 100 ml werden technisch kontrolliert.
Aufgabegepäck
Keine sichere Antwort
- Regelwerk: Die Quellen reichen für eine sichere Antwort nicht aus.
Am Körper
Keine sichere Antwort
- Regelwerk: Die Quellen reichen für eine sichere Antwort nicht aus.
Flüge und Quellen
AT: flüssige Medikamente für medizinischen Reisebedarf, Sicherheitskontrolle
- Abflugland
- Österreich
Handgepäck
Antwort
- Sicherheitskontrolle: Bedingt
- Weisen Sie die medizinische Verwendung nach, zum Beispiel mit Rezept oder ärztlicher Bestätigung.
- Flüssige Medikamente für die Dauer der Reise dürfen außerhalb des normalen Flüssigkeitsbeutels auch über 100 ml mitgeführt werden.
- Zeigen Sie die Medikamente getrennt vor. Behälter über 100 ml werden technisch kontrolliert.
Quellen
Aufgabegepäck
Keine sichere Antwort
- Regelwerk: Die Quellen reichen für eine sichere Antwort nicht aus.
Quellen
Quelle fehlt.
Am Körper
Keine sichere Antwort
- Regelwerk: Die Quellen reichen für eine sichere Antwort nicht aus.
Quellen
Quelle fehlt.
CH: flüssige Medikamente für medizinischen Reisebedarf, SicherheitskontrolleHandgepäck: Mit BedingungenAufgabegepäck: Nicht geklärt
Handgepäck
Antwort
- Sicherheitskontrolle: Bedingt
- Ein Nachweis der Echtheit kann verlangt werden; halten Sie dafür Rezept oder Bescheinigung bereit.
- Flüssige Medikamente in Behältern jeder Größe dürfen mitgeführt werden, soweit sie während der Reise aus medizinischen Gründen benötigt werden.
- Legen Sie benötigte flüssige Medikamente getrennt zur Sicherheitskontrolle vor und beachten Sie die örtlichen Hinweise.
Aufgabegepäck
Keine sichere Antwort
- Regelwerk: Die Quellen reichen für eine sichere Antwort nicht aus.
Am Körper
Keine sichere Antwort
- Regelwerk: Die Quellen reichen für eine sichere Antwort nicht aus.
Flüge und Quellen
CH: flüssige Medikamente für medizinischen Reisebedarf, Sicherheitskontrolle
- Abflugland
- Schweiz
Handgepäck
Antwort
- Sicherheitskontrolle: Bedingt
- Ein Nachweis der Echtheit kann verlangt werden; halten Sie dafür Rezept oder Bescheinigung bereit.
- Flüssige Medikamente in Behältern jeder Größe dürfen mitgeführt werden, soweit sie während der Reise aus medizinischen Gründen benötigt werden.
- Legen Sie benötigte flüssige Medikamente getrennt zur Sicherheitskontrolle vor und beachten Sie die örtlichen Hinweise.
Quellen
Aufgabegepäck
Keine sichere Antwort
- Regelwerk: Die Quellen reichen für eine sichere Antwort nicht aus.
Quellen
Quelle fehlt.
Am Körper
Keine sichere Antwort
- Regelwerk: Die Quellen reichen für eine sichere Antwort nicht aus.
Quellen
Quelle fehlt.
Österreich: feste Tabletten, SicherheitskontrolleHandgepäck: ErlaubtAufgabegepäck: Nicht geklärt
Handgepäck
Antwort
- Sicherheitskontrolle: Erlaubt
Aufgabegepäck
Keine sichere Antwort
- Regelwerk: Die Quellen reichen für eine sichere Antwort nicht aus.
Am Körper
Keine sichere Antwort
- Regelwerk: Die Quellen reichen für eine sichere Antwort nicht aus.
Flüge und Quellen
Österreich: feste Tabletten, Sicherheitskontrolle
- Abflugland
- Österreich
Handgepäck
Antwort
- Sicherheitskontrolle: Erlaubt
Quellen
Aufgabegepäck
Keine sichere Antwort
- Regelwerk: Die Quellen reichen für eine sichere Antwort nicht aus.
Quellen
Quelle fehlt.
Am Körper
Keine sichere Antwort
- Regelwerk: Die Quellen reichen für eine sichere Antwort nicht aus.
Quellen
Quelle fehlt.
DE + LH: flüssiger medizinischer Reisebedarf in der aufgeführten DG-KategorieHandgepäck: Mit BedingungenAufgabegepäck: Mit Bedingungen · Verboten
Handgepäck
Antwort
- Sicherheitskontrolle: Bedingt
- Weisen Sie den Bedarf glaubhaft nach, zum Beispiel mit einem Rezept oder ärztlichen Attest.
- Flüssige Medikamente dürfen die normale 100-ml-Grenze überschreiten, wenn sie für die Dauer der Reise medizinisch benötigt werden.
- Legen Sie die Medikamente gesondert vor. Ist die Ungefährlichkeit nicht feststellbar, sind sie im Handgepäck nicht zugelassen.
- Gefahrgut: Bedingt
- Alle Artikel dieser Kategorie zusammen dürfen höchstens 2 kg oder 2 l Nettomenge je Fluggast ergeben, über alle Gepäckstücke zusammen.
- Für die aufgeführte nicht-radioaktive medizinische Kategorie gelten höchstens 0,5 kg oder 0,5 l Nettomenge je Artikel.
- Schützen Sie bei Aerosolen das Sprühventil durch eine Kappe oder eine geeignete Vorrichtung gegen unbeabsichtigte Freisetzung.
Aufgabegepäck
Antwort
- Gefahrgut: Bedingt
- Alle Artikel dieser Kategorie zusammen dürfen höchstens 2 kg oder 2 l Nettomenge je Fluggast ergeben, über alle Gepäckstücke zusammen.
- Für die aufgeführte nicht-radioaktive medizinische Kategorie gelten höchstens 0,5 kg oder 0,5 l Nettomenge je Artikel.
- Schützen Sie bei Aerosolen das Sprühventil durch eine Kappe oder eine geeignete Vorrichtung gegen unbeabsichtigte Freisetzung.
- Genehmigung der Fluggesellschaft: Verboten
Am Körper
Keine sichere Antwort
- Regelwerk: Die Quellen reichen für eine sichere Antwort nicht aus.
Flüge und Quellen
DE + LH: flüssiger medizinischer Reisebedarf in der aufgeführten DG-Kategorie
- Abflugland
- Deutschland
- Fluggesellschaft
- Lufthansa
Handgepäck
Antwort
- Sicherheitskontrolle: Bedingt
- Weisen Sie den Bedarf glaubhaft nach, zum Beispiel mit einem Rezept oder ärztlichen Attest.
- Flüssige Medikamente dürfen die normale 100-ml-Grenze überschreiten, wenn sie für die Dauer der Reise medizinisch benötigt werden.
- Legen Sie die Medikamente gesondert vor. Ist die Ungefährlichkeit nicht feststellbar, sind sie im Handgepäck nicht zugelassen.
- Gefahrgut: Bedingt
- Alle Artikel dieser Kategorie zusammen dürfen höchstens 2 kg oder 2 l Nettomenge je Fluggast ergeben, über alle Gepäckstücke zusammen.
- Für die aufgeführte nicht-radioaktive medizinische Kategorie gelten höchstens 0,5 kg oder 0,5 l Nettomenge je Artikel.
- Schützen Sie bei Aerosolen das Sprühventil durch eine Kappe oder eine geeignete Vorrichtung gegen unbeabsichtigte Freisetzung.
Quellen
Aufgabegepäck
Antwort
- Gefahrgut: Bedingt
- Alle Artikel dieser Kategorie zusammen dürfen höchstens 2 kg oder 2 l Nettomenge je Fluggast ergeben, über alle Gepäckstücke zusammen.
- Für die aufgeführte nicht-radioaktive medizinische Kategorie gelten höchstens 0,5 kg oder 0,5 l Nettomenge je Artikel.
- Schützen Sie bei Aerosolen das Sprühventil durch eine Kappe oder eine geeignete Vorrichtung gegen unbeabsichtigte Freisetzung.
- Genehmigung der Fluggesellschaft: Verboten
Quellen
Am Körper
Keine sichere Antwort
- Regelwerk: Die Quellen reichen für eine sichere Antwort nicht aus.
Quellen
Quelle fehlt.
AT + LH: flüssiger medizinischer Reisebedarf in der aufgeführten DG-KategorieHandgepäck: Mit BedingungenAufgabegepäck: Mit Bedingungen · Verboten
Handgepäck
Antwort
- Sicherheitskontrolle: Bedingt
- Weisen Sie die medizinische Verwendung nach, zum Beispiel mit Rezept oder ärztlicher Bestätigung.
- Flüssige Medikamente für die Dauer der Reise dürfen außerhalb des normalen Flüssigkeitsbeutels auch über 100 ml mitgeführt werden.
- Zeigen Sie die Medikamente getrennt vor. Behälter über 100 ml werden technisch kontrolliert.
- Gefahrgut: Bedingt
- Alle Artikel dieser Kategorie zusammen dürfen höchstens 2 kg oder 2 l Nettomenge je Fluggast ergeben, über alle Gepäckstücke zusammen.
- Für die aufgeführte nicht-radioaktive medizinische Kategorie gelten höchstens 0,5 kg oder 0,5 l Nettomenge je Artikel.
- Schützen Sie bei Aerosolen das Sprühventil durch eine Kappe oder eine geeignete Vorrichtung gegen unbeabsichtigte Freisetzung.
Aufgabegepäck
Antwort
- Gefahrgut: Bedingt
- Alle Artikel dieser Kategorie zusammen dürfen höchstens 2 kg oder 2 l Nettomenge je Fluggast ergeben, über alle Gepäckstücke zusammen.
- Für die aufgeführte nicht-radioaktive medizinische Kategorie gelten höchstens 0,5 kg oder 0,5 l Nettomenge je Artikel.
- Schützen Sie bei Aerosolen das Sprühventil durch eine Kappe oder eine geeignete Vorrichtung gegen unbeabsichtigte Freisetzung.
- Genehmigung der Fluggesellschaft: Verboten
Am Körper
Keine sichere Antwort
- Regelwerk: Die Quellen reichen für eine sichere Antwort nicht aus.
Flüge und Quellen
AT + LH: flüssiger medizinischer Reisebedarf in der aufgeführten DG-Kategorie
- Abflugland
- Österreich
- Fluggesellschaft
- Lufthansa
Handgepäck
Antwort
- Sicherheitskontrolle: Bedingt
- Weisen Sie die medizinische Verwendung nach, zum Beispiel mit Rezept oder ärztlicher Bestätigung.
- Flüssige Medikamente für die Dauer der Reise dürfen außerhalb des normalen Flüssigkeitsbeutels auch über 100 ml mitgeführt werden.
- Zeigen Sie die Medikamente getrennt vor. Behälter über 100 ml werden technisch kontrolliert.
- Gefahrgut: Bedingt
- Alle Artikel dieser Kategorie zusammen dürfen höchstens 2 kg oder 2 l Nettomenge je Fluggast ergeben, über alle Gepäckstücke zusammen.
- Für die aufgeführte nicht-radioaktive medizinische Kategorie gelten höchstens 0,5 kg oder 0,5 l Nettomenge je Artikel.
- Schützen Sie bei Aerosolen das Sprühventil durch eine Kappe oder eine geeignete Vorrichtung gegen unbeabsichtigte Freisetzung.
Quellen
Aufgabegepäck
Antwort
- Gefahrgut: Bedingt
- Alle Artikel dieser Kategorie zusammen dürfen höchstens 2 kg oder 2 l Nettomenge je Fluggast ergeben, über alle Gepäckstücke zusammen.
- Für die aufgeführte nicht-radioaktive medizinische Kategorie gelten höchstens 0,5 kg oder 0,5 l Nettomenge je Artikel.
- Schützen Sie bei Aerosolen das Sprühventil durch eine Kappe oder eine geeignete Vorrichtung gegen unbeabsichtigte Freisetzung.
- Genehmigung der Fluggesellschaft: Verboten
Quellen
Am Körper
Keine sichere Antwort
- Regelwerk: Die Quellen reichen für eine sichere Antwort nicht aus.
Quellen
Quelle fehlt.
CH + LH: flüssiger medizinischer Reisebedarf in der aufgeführten DG-KategorieHandgepäck: Mit BedingungenAufgabegepäck: Mit Bedingungen · Verboten
Handgepäck
Antwort
- Sicherheitskontrolle: Bedingt
- Ein Nachweis der Echtheit kann verlangt werden; halten Sie dafür Rezept oder Bescheinigung bereit.
- Flüssige Medikamente in Behältern jeder Größe dürfen mitgeführt werden, soweit sie während der Reise aus medizinischen Gründen benötigt werden.
- Legen Sie benötigte flüssige Medikamente getrennt zur Sicherheitskontrolle vor und beachten Sie die örtlichen Hinweise.
- Gefahrgut: Bedingt
- Alle Artikel dieser Kategorie zusammen dürfen höchstens 2 kg oder 2 l Nettomenge je Fluggast ergeben, über alle Gepäckstücke zusammen.
- Für die aufgeführte nicht-radioaktive medizinische Kategorie gelten höchstens 0,5 kg oder 0,5 l Nettomenge je Artikel.
- Schützen Sie bei Aerosolen das Sprühventil durch eine Kappe oder eine geeignete Vorrichtung gegen unbeabsichtigte Freisetzung.
Aufgabegepäck
Antwort
- Gefahrgut: Bedingt
- Alle Artikel dieser Kategorie zusammen dürfen höchstens 2 kg oder 2 l Nettomenge je Fluggast ergeben, über alle Gepäckstücke zusammen.
- Für die aufgeführte nicht-radioaktive medizinische Kategorie gelten höchstens 0,5 kg oder 0,5 l Nettomenge je Artikel.
- Schützen Sie bei Aerosolen das Sprühventil durch eine Kappe oder eine geeignete Vorrichtung gegen unbeabsichtigte Freisetzung.
- Genehmigung der Fluggesellschaft: Verboten
Am Körper
Keine sichere Antwort
- Regelwerk: Die Quellen reichen für eine sichere Antwort nicht aus.
Flüge und Quellen
CH + LH: flüssiger medizinischer Reisebedarf in der aufgeführten DG-Kategorie
- Abflugland
- Schweiz
- Fluggesellschaft
- Lufthansa
Handgepäck
Antwort
- Sicherheitskontrolle: Bedingt
- Ein Nachweis der Echtheit kann verlangt werden; halten Sie dafür Rezept oder Bescheinigung bereit.
- Flüssige Medikamente in Behältern jeder Größe dürfen mitgeführt werden, soweit sie während der Reise aus medizinischen Gründen benötigt werden.
- Legen Sie benötigte flüssige Medikamente getrennt zur Sicherheitskontrolle vor und beachten Sie die örtlichen Hinweise.
- Gefahrgut: Bedingt
- Alle Artikel dieser Kategorie zusammen dürfen höchstens 2 kg oder 2 l Nettomenge je Fluggast ergeben, über alle Gepäckstücke zusammen.
- Für die aufgeführte nicht-radioaktive medizinische Kategorie gelten höchstens 0,5 kg oder 0,5 l Nettomenge je Artikel.
- Schützen Sie bei Aerosolen das Sprühventil durch eine Kappe oder eine geeignete Vorrichtung gegen unbeabsichtigte Freisetzung.
Quellen
Aufgabegepäck
Antwort
- Gefahrgut: Bedingt
- Alle Artikel dieser Kategorie zusammen dürfen höchstens 2 kg oder 2 l Nettomenge je Fluggast ergeben, über alle Gepäckstücke zusammen.
- Für die aufgeführte nicht-radioaktive medizinische Kategorie gelten höchstens 0,5 kg oder 0,5 l Nettomenge je Artikel.
- Schützen Sie bei Aerosolen das Sprühventil durch eine Kappe oder eine geeignete Vorrichtung gegen unbeabsichtigte Freisetzung.
- Genehmigung der Fluggesellschaft: Verboten
Quellen
Am Körper
Keine sichere Antwort
- Regelwerk: Die Quellen reichen für eine sichere Antwort nicht aus.
Quellen
Quelle fehlt.
DE + OS: flüssiger medizinischer Reisebedarf in der aufgeführten DG-KategorieHandgepäck: Mit BedingungenAufgabegepäck: Mit Bedingungen · Erlaubt
Handgepäck
Antwort
- Sicherheitskontrolle: Bedingt
- Weisen Sie den Bedarf glaubhaft nach, zum Beispiel mit einem Rezept oder ärztlichen Attest.
- Flüssige Medikamente dürfen die normale 100-ml-Grenze überschreiten, wenn sie für die Dauer der Reise medizinisch benötigt werden.
- Legen Sie die Medikamente gesondert vor. Ist die Ungefährlichkeit nicht feststellbar, sind sie im Handgepäck nicht zugelassen.
- Gefahrgut: Bedingt
- Alle Artikel dieser Kategorie zusammen dürfen höchstens 2 kg oder 2 l Nettomenge je Fluggast ergeben, über alle Gepäckstücke zusammen.
- Für die aufgeführte nicht-radioaktive medizinische Kategorie gelten höchstens 0,5 kg oder 0,5 l Nettomenge je Artikel.
- Schützen Sie bei Aerosolen das Sprühventil durch eine Kappe oder eine geeignete Vorrichtung gegen unbeabsichtigte Freisetzung.
Aufgabegepäck
Antwort
- Gefahrgut: Bedingt
- Alle Artikel dieser Kategorie zusammen dürfen höchstens 2 kg oder 2 l Nettomenge je Fluggast ergeben, über alle Gepäckstücke zusammen.
- Für die aufgeführte nicht-radioaktive medizinische Kategorie gelten höchstens 0,5 kg oder 0,5 l Nettomenge je Artikel.
- Schützen Sie bei Aerosolen das Sprühventil durch eine Kappe oder eine geeignete Vorrichtung gegen unbeabsichtigte Freisetzung.
- Genehmigung der Fluggesellschaft: Erlaubt
Am Körper
Keine sichere Antwort
- Regelwerk: Die Quellen reichen für eine sichere Antwort nicht aus.
Flüge und Quellen
DE + OS: flüssiger medizinischer Reisebedarf in der aufgeführten DG-Kategorie
- Abflugland
- Deutschland
- Fluggesellschaft
- Austrian Airlines
Handgepäck
Antwort
- Sicherheitskontrolle: Bedingt
- Weisen Sie den Bedarf glaubhaft nach, zum Beispiel mit einem Rezept oder ärztlichen Attest.
- Flüssige Medikamente dürfen die normale 100-ml-Grenze überschreiten, wenn sie für die Dauer der Reise medizinisch benötigt werden.
- Legen Sie die Medikamente gesondert vor. Ist die Ungefährlichkeit nicht feststellbar, sind sie im Handgepäck nicht zugelassen.
- Gefahrgut: Bedingt
- Alle Artikel dieser Kategorie zusammen dürfen höchstens 2 kg oder 2 l Nettomenge je Fluggast ergeben, über alle Gepäckstücke zusammen.
- Für die aufgeführte nicht-radioaktive medizinische Kategorie gelten höchstens 0,5 kg oder 0,5 l Nettomenge je Artikel.
- Schützen Sie bei Aerosolen das Sprühventil durch eine Kappe oder eine geeignete Vorrichtung gegen unbeabsichtigte Freisetzung.
Quellen
Aufgabegepäck
Antwort
- Gefahrgut: Bedingt
- Alle Artikel dieser Kategorie zusammen dürfen höchstens 2 kg oder 2 l Nettomenge je Fluggast ergeben, über alle Gepäckstücke zusammen.
- Für die aufgeführte nicht-radioaktive medizinische Kategorie gelten höchstens 0,5 kg oder 0,5 l Nettomenge je Artikel.
- Schützen Sie bei Aerosolen das Sprühventil durch eine Kappe oder eine geeignete Vorrichtung gegen unbeabsichtigte Freisetzung.
- Genehmigung der Fluggesellschaft: Erlaubt
Quellen
Am Körper
Keine sichere Antwort
- Regelwerk: Die Quellen reichen für eine sichere Antwort nicht aus.
Quellen
Quelle fehlt.
AT + OS: flüssiger medizinischer Reisebedarf in der aufgeführten DG-KategorieHandgepäck: Mit BedingungenAufgabegepäck: Mit Bedingungen · Erlaubt
Handgepäck
Antwort
- Sicherheitskontrolle: Bedingt
- Weisen Sie die medizinische Verwendung nach, zum Beispiel mit Rezept oder ärztlicher Bestätigung.
- Flüssige Medikamente für die Dauer der Reise dürfen außerhalb des normalen Flüssigkeitsbeutels auch über 100 ml mitgeführt werden.
- Zeigen Sie die Medikamente getrennt vor. Behälter über 100 ml werden technisch kontrolliert.
- Gefahrgut: Bedingt
- Alle Artikel dieser Kategorie zusammen dürfen höchstens 2 kg oder 2 l Nettomenge je Fluggast ergeben, über alle Gepäckstücke zusammen.
- Für die aufgeführte nicht-radioaktive medizinische Kategorie gelten höchstens 0,5 kg oder 0,5 l Nettomenge je Artikel.
- Schützen Sie bei Aerosolen das Sprühventil durch eine Kappe oder eine geeignete Vorrichtung gegen unbeabsichtigte Freisetzung.
Aufgabegepäck
Antwort
- Gefahrgut: Bedingt
- Alle Artikel dieser Kategorie zusammen dürfen höchstens 2 kg oder 2 l Nettomenge je Fluggast ergeben, über alle Gepäckstücke zusammen.
- Für die aufgeführte nicht-radioaktive medizinische Kategorie gelten höchstens 0,5 kg oder 0,5 l Nettomenge je Artikel.
- Schützen Sie bei Aerosolen das Sprühventil durch eine Kappe oder eine geeignete Vorrichtung gegen unbeabsichtigte Freisetzung.
- Genehmigung der Fluggesellschaft: Erlaubt
Am Körper
Keine sichere Antwort
- Regelwerk: Die Quellen reichen für eine sichere Antwort nicht aus.
Flüge und Quellen
AT + OS: flüssiger medizinischer Reisebedarf in der aufgeführten DG-Kategorie
- Abflugland
- Österreich
- Fluggesellschaft
- Austrian Airlines
Handgepäck
Antwort
- Sicherheitskontrolle: Bedingt
- Weisen Sie die medizinische Verwendung nach, zum Beispiel mit Rezept oder ärztlicher Bestätigung.
- Flüssige Medikamente für die Dauer der Reise dürfen außerhalb des normalen Flüssigkeitsbeutels auch über 100 ml mitgeführt werden.
- Zeigen Sie die Medikamente getrennt vor. Behälter über 100 ml werden technisch kontrolliert.
- Gefahrgut: Bedingt
- Alle Artikel dieser Kategorie zusammen dürfen höchstens 2 kg oder 2 l Nettomenge je Fluggast ergeben, über alle Gepäckstücke zusammen.
- Für die aufgeführte nicht-radioaktive medizinische Kategorie gelten höchstens 0,5 kg oder 0,5 l Nettomenge je Artikel.
- Schützen Sie bei Aerosolen das Sprühventil durch eine Kappe oder eine geeignete Vorrichtung gegen unbeabsichtigte Freisetzung.
Quellen
Aufgabegepäck
Antwort
- Gefahrgut: Bedingt
- Alle Artikel dieser Kategorie zusammen dürfen höchstens 2 kg oder 2 l Nettomenge je Fluggast ergeben, über alle Gepäckstücke zusammen.
- Für die aufgeführte nicht-radioaktive medizinische Kategorie gelten höchstens 0,5 kg oder 0,5 l Nettomenge je Artikel.
- Schützen Sie bei Aerosolen das Sprühventil durch eine Kappe oder eine geeignete Vorrichtung gegen unbeabsichtigte Freisetzung.
- Genehmigung der Fluggesellschaft: Erlaubt
Quellen
Am Körper
Keine sichere Antwort
- Regelwerk: Die Quellen reichen für eine sichere Antwort nicht aus.
Quellen
Quelle fehlt.
CH + OS: flüssiger medizinischer Reisebedarf in der aufgeführten DG-KategorieHandgepäck: Mit BedingungenAufgabegepäck: Mit Bedingungen · Erlaubt
Handgepäck
Antwort
- Sicherheitskontrolle: Bedingt
- Ein Nachweis der Echtheit kann verlangt werden; halten Sie dafür Rezept oder Bescheinigung bereit.
- Flüssige Medikamente in Behältern jeder Größe dürfen mitgeführt werden, soweit sie während der Reise aus medizinischen Gründen benötigt werden.
- Legen Sie benötigte flüssige Medikamente getrennt zur Sicherheitskontrolle vor und beachten Sie die örtlichen Hinweise.
- Gefahrgut: Bedingt
- Alle Artikel dieser Kategorie zusammen dürfen höchstens 2 kg oder 2 l Nettomenge je Fluggast ergeben, über alle Gepäckstücke zusammen.
- Für die aufgeführte nicht-radioaktive medizinische Kategorie gelten höchstens 0,5 kg oder 0,5 l Nettomenge je Artikel.
- Schützen Sie bei Aerosolen das Sprühventil durch eine Kappe oder eine geeignete Vorrichtung gegen unbeabsichtigte Freisetzung.
Aufgabegepäck
Antwort
- Gefahrgut: Bedingt
- Alle Artikel dieser Kategorie zusammen dürfen höchstens 2 kg oder 2 l Nettomenge je Fluggast ergeben, über alle Gepäckstücke zusammen.
- Für die aufgeführte nicht-radioaktive medizinische Kategorie gelten höchstens 0,5 kg oder 0,5 l Nettomenge je Artikel.
- Schützen Sie bei Aerosolen das Sprühventil durch eine Kappe oder eine geeignete Vorrichtung gegen unbeabsichtigte Freisetzung.
- Genehmigung der Fluggesellschaft: Erlaubt
Am Körper
Keine sichere Antwort
- Regelwerk: Die Quellen reichen für eine sichere Antwort nicht aus.
Flüge und Quellen
CH + OS: flüssiger medizinischer Reisebedarf in der aufgeführten DG-Kategorie
- Abflugland
- Schweiz
- Fluggesellschaft
- Austrian Airlines
Handgepäck
Antwort
- Sicherheitskontrolle: Bedingt
- Ein Nachweis der Echtheit kann verlangt werden; halten Sie dafür Rezept oder Bescheinigung bereit.
- Flüssige Medikamente in Behältern jeder Größe dürfen mitgeführt werden, soweit sie während der Reise aus medizinischen Gründen benötigt werden.
- Legen Sie benötigte flüssige Medikamente getrennt zur Sicherheitskontrolle vor und beachten Sie die örtlichen Hinweise.
- Gefahrgut: Bedingt
- Alle Artikel dieser Kategorie zusammen dürfen höchstens 2 kg oder 2 l Nettomenge je Fluggast ergeben, über alle Gepäckstücke zusammen.
- Für die aufgeführte nicht-radioaktive medizinische Kategorie gelten höchstens 0,5 kg oder 0,5 l Nettomenge je Artikel.
- Schützen Sie bei Aerosolen das Sprühventil durch eine Kappe oder eine geeignete Vorrichtung gegen unbeabsichtigte Freisetzung.
Quellen
Aufgabegepäck
Antwort
- Gefahrgut: Bedingt
- Alle Artikel dieser Kategorie zusammen dürfen höchstens 2 kg oder 2 l Nettomenge je Fluggast ergeben, über alle Gepäckstücke zusammen.
- Für die aufgeführte nicht-radioaktive medizinische Kategorie gelten höchstens 0,5 kg oder 0,5 l Nettomenge je Artikel.
- Schützen Sie bei Aerosolen das Sprühventil durch eine Kappe oder eine geeignete Vorrichtung gegen unbeabsichtigte Freisetzung.
- Genehmigung der Fluggesellschaft: Erlaubt
Quellen
Am Körper
Keine sichere Antwort
- Regelwerk: Die Quellen reichen für eine sichere Antwort nicht aus.
Quellen
Quelle fehlt.
DE + LX: flüssiger medizinischer Reisebedarf in der aufgeführten DG-KategorieHandgepäck: Mit BedingungenAufgabegepäck: Mit Bedingungen · Verboten
Handgepäck
Antwort
- Sicherheitskontrolle: Bedingt
- Weisen Sie den Bedarf glaubhaft nach, zum Beispiel mit einem Rezept oder ärztlichen Attest.
- Flüssige Medikamente dürfen die normale 100-ml-Grenze überschreiten, wenn sie für die Dauer der Reise medizinisch benötigt werden.
- Legen Sie die Medikamente gesondert vor. Ist die Ungefährlichkeit nicht feststellbar, sind sie im Handgepäck nicht zugelassen.
- Gefahrgut: Bedingt
- Alle Artikel dieser Kategorie zusammen dürfen höchstens 2 kg oder 2 l Nettomenge je Fluggast ergeben, über alle Gepäckstücke zusammen.
- Für die aufgeführte nicht-radioaktive medizinische Kategorie gelten höchstens 0,5 kg oder 0,5 l Nettomenge je Artikel.
- Schützen Sie bei Aerosolen das Sprühventil durch eine Kappe oder eine geeignete Vorrichtung gegen unbeabsichtigte Freisetzung.
- Genehmigung der Fluggesellschaft: Bedingt
- SWISS empfiehlt ein ärztliches Attest in englischer Sprache; je nach Situation kann dessen Vorlage erforderlich sein.
- Die SWISS-Gepäck-FAQ beschränkt dringend benötigte flüssige Medikamente auf den Bedarf während des Fluges. Klären Sie einen größeren Reisevorrat vorab mit SWISS.
Aufgabegepäck
Antwort
- Gefahrgut: Bedingt
- Alle Artikel dieser Kategorie zusammen dürfen höchstens 2 kg oder 2 l Nettomenge je Fluggast ergeben, über alle Gepäckstücke zusammen.
- Für die aufgeführte nicht-radioaktive medizinische Kategorie gelten höchstens 0,5 kg oder 0,5 l Nettomenge je Artikel.
- Schützen Sie bei Aerosolen das Sprühventil durch eine Kappe oder eine geeignete Vorrichtung gegen unbeabsichtigte Freisetzung.
- Genehmigung der Fluggesellschaft: Verboten
Am Körper
Keine sichere Antwort
- Regelwerk: Die Quellen reichen für eine sichere Antwort nicht aus.
Flüge und Quellen
DE + LX: flüssiger medizinischer Reisebedarf in der aufgeführten DG-Kategorie
- Abflugland
- Deutschland
- Fluggesellschaft
- SWISS
Handgepäck
Antwort
- Sicherheitskontrolle: Bedingt
- Weisen Sie den Bedarf glaubhaft nach, zum Beispiel mit einem Rezept oder ärztlichen Attest.
- Flüssige Medikamente dürfen die normale 100-ml-Grenze überschreiten, wenn sie für die Dauer der Reise medizinisch benötigt werden.
- Legen Sie die Medikamente gesondert vor. Ist die Ungefährlichkeit nicht feststellbar, sind sie im Handgepäck nicht zugelassen.
- Gefahrgut: Bedingt
- Alle Artikel dieser Kategorie zusammen dürfen höchstens 2 kg oder 2 l Nettomenge je Fluggast ergeben, über alle Gepäckstücke zusammen.
- Für die aufgeführte nicht-radioaktive medizinische Kategorie gelten höchstens 0,5 kg oder 0,5 l Nettomenge je Artikel.
- Schützen Sie bei Aerosolen das Sprühventil durch eine Kappe oder eine geeignete Vorrichtung gegen unbeabsichtigte Freisetzung.
- Genehmigung der Fluggesellschaft: Bedingt
- SWISS empfiehlt ein ärztliches Attest in englischer Sprache; je nach Situation kann dessen Vorlage erforderlich sein.
- Die SWISS-Gepäck-FAQ beschränkt dringend benötigte flüssige Medikamente auf den Bedarf während des Fluges. Klären Sie einen größeren Reisevorrat vorab mit SWISS.
Quellen
Aufgabegepäck
Antwort
- Gefahrgut: Bedingt
- Alle Artikel dieser Kategorie zusammen dürfen höchstens 2 kg oder 2 l Nettomenge je Fluggast ergeben, über alle Gepäckstücke zusammen.
- Für die aufgeführte nicht-radioaktive medizinische Kategorie gelten höchstens 0,5 kg oder 0,5 l Nettomenge je Artikel.
- Schützen Sie bei Aerosolen das Sprühventil durch eine Kappe oder eine geeignete Vorrichtung gegen unbeabsichtigte Freisetzung.
- Genehmigung der Fluggesellschaft: Verboten
Quellen
Am Körper
Keine sichere Antwort
- Regelwerk: Die Quellen reichen für eine sichere Antwort nicht aus.
Quellen
Quelle fehlt.
AT + LX: flüssiger medizinischer Reisebedarf in der aufgeführten DG-KategorieHandgepäck: Mit BedingungenAufgabegepäck: Mit Bedingungen · Verboten
Handgepäck
Antwort
- Sicherheitskontrolle: Bedingt
- Weisen Sie die medizinische Verwendung nach, zum Beispiel mit Rezept oder ärztlicher Bestätigung.
- Flüssige Medikamente für die Dauer der Reise dürfen außerhalb des normalen Flüssigkeitsbeutels auch über 100 ml mitgeführt werden.
- Zeigen Sie die Medikamente getrennt vor. Behälter über 100 ml werden technisch kontrolliert.
- Gefahrgut: Bedingt
- Alle Artikel dieser Kategorie zusammen dürfen höchstens 2 kg oder 2 l Nettomenge je Fluggast ergeben, über alle Gepäckstücke zusammen.
- Für die aufgeführte nicht-radioaktive medizinische Kategorie gelten höchstens 0,5 kg oder 0,5 l Nettomenge je Artikel.
- Schützen Sie bei Aerosolen das Sprühventil durch eine Kappe oder eine geeignete Vorrichtung gegen unbeabsichtigte Freisetzung.
- Genehmigung der Fluggesellschaft: Bedingt
- SWISS empfiehlt ein ärztliches Attest in englischer Sprache; je nach Situation kann dessen Vorlage erforderlich sein.
- Die SWISS-Gepäck-FAQ beschränkt dringend benötigte flüssige Medikamente auf den Bedarf während des Fluges. Klären Sie einen größeren Reisevorrat vorab mit SWISS.
Aufgabegepäck
Antwort
- Gefahrgut: Bedingt
- Alle Artikel dieser Kategorie zusammen dürfen höchstens 2 kg oder 2 l Nettomenge je Fluggast ergeben, über alle Gepäckstücke zusammen.
- Für die aufgeführte nicht-radioaktive medizinische Kategorie gelten höchstens 0,5 kg oder 0,5 l Nettomenge je Artikel.
- Schützen Sie bei Aerosolen das Sprühventil durch eine Kappe oder eine geeignete Vorrichtung gegen unbeabsichtigte Freisetzung.
- Genehmigung der Fluggesellschaft: Verboten
Am Körper
Keine sichere Antwort
- Regelwerk: Die Quellen reichen für eine sichere Antwort nicht aus.
Flüge und Quellen
AT + LX: flüssiger medizinischer Reisebedarf in der aufgeführten DG-Kategorie
- Abflugland
- Österreich
- Fluggesellschaft
- SWISS
Handgepäck
Antwort
- Sicherheitskontrolle: Bedingt
- Weisen Sie die medizinische Verwendung nach, zum Beispiel mit Rezept oder ärztlicher Bestätigung.
- Flüssige Medikamente für die Dauer der Reise dürfen außerhalb des normalen Flüssigkeitsbeutels auch über 100 ml mitgeführt werden.
- Zeigen Sie die Medikamente getrennt vor. Behälter über 100 ml werden technisch kontrolliert.
- Gefahrgut: Bedingt
- Alle Artikel dieser Kategorie zusammen dürfen höchstens 2 kg oder 2 l Nettomenge je Fluggast ergeben, über alle Gepäckstücke zusammen.
- Für die aufgeführte nicht-radioaktive medizinische Kategorie gelten höchstens 0,5 kg oder 0,5 l Nettomenge je Artikel.
- Schützen Sie bei Aerosolen das Sprühventil durch eine Kappe oder eine geeignete Vorrichtung gegen unbeabsichtigte Freisetzung.
- Genehmigung der Fluggesellschaft: Bedingt
- SWISS empfiehlt ein ärztliches Attest in englischer Sprache; je nach Situation kann dessen Vorlage erforderlich sein.
- Die SWISS-Gepäck-FAQ beschränkt dringend benötigte flüssige Medikamente auf den Bedarf während des Fluges. Klären Sie einen größeren Reisevorrat vorab mit SWISS.
Quellen
Aufgabegepäck
Antwort
- Gefahrgut: Bedingt
- Alle Artikel dieser Kategorie zusammen dürfen höchstens 2 kg oder 2 l Nettomenge je Fluggast ergeben, über alle Gepäckstücke zusammen.
- Für die aufgeführte nicht-radioaktive medizinische Kategorie gelten höchstens 0,5 kg oder 0,5 l Nettomenge je Artikel.
- Schützen Sie bei Aerosolen das Sprühventil durch eine Kappe oder eine geeignete Vorrichtung gegen unbeabsichtigte Freisetzung.
- Genehmigung der Fluggesellschaft: Verboten
Quellen
Am Körper
Keine sichere Antwort
- Regelwerk: Die Quellen reichen für eine sichere Antwort nicht aus.
Quellen
Quelle fehlt.
CH + LX: flüssiger medizinischer Reisebedarf in der aufgeführten DG-KategorieHandgepäck: Mit BedingungenAufgabegepäck: Mit Bedingungen · Verboten
Handgepäck
Antwort
- Sicherheitskontrolle: Bedingt
- Ein Nachweis der Echtheit kann verlangt werden; halten Sie dafür Rezept oder Bescheinigung bereit.
- Flüssige Medikamente in Behältern jeder Größe dürfen mitgeführt werden, soweit sie während der Reise aus medizinischen Gründen benötigt werden.
- Legen Sie benötigte flüssige Medikamente getrennt zur Sicherheitskontrolle vor und beachten Sie die örtlichen Hinweise.
- Gefahrgut: Bedingt
- Alle Artikel dieser Kategorie zusammen dürfen höchstens 2 kg oder 2 l Nettomenge je Fluggast ergeben, über alle Gepäckstücke zusammen.
- Für die aufgeführte nicht-radioaktive medizinische Kategorie gelten höchstens 0,5 kg oder 0,5 l Nettomenge je Artikel.
- Schützen Sie bei Aerosolen das Sprühventil durch eine Kappe oder eine geeignete Vorrichtung gegen unbeabsichtigte Freisetzung.
- Genehmigung der Fluggesellschaft: Bedingt
- SWISS empfiehlt ein ärztliches Attest in englischer Sprache; je nach Situation kann dessen Vorlage erforderlich sein.
- Die SWISS-Gepäck-FAQ beschränkt dringend benötigte flüssige Medikamente auf den Bedarf während des Fluges. Klären Sie einen größeren Reisevorrat vorab mit SWISS.
Aufgabegepäck
Antwort
- Gefahrgut: Bedingt
- Alle Artikel dieser Kategorie zusammen dürfen höchstens 2 kg oder 2 l Nettomenge je Fluggast ergeben, über alle Gepäckstücke zusammen.
- Für die aufgeführte nicht-radioaktive medizinische Kategorie gelten höchstens 0,5 kg oder 0,5 l Nettomenge je Artikel.
- Schützen Sie bei Aerosolen das Sprühventil durch eine Kappe oder eine geeignete Vorrichtung gegen unbeabsichtigte Freisetzung.
- Genehmigung der Fluggesellschaft: Verboten
Am Körper
Keine sichere Antwort
- Regelwerk: Die Quellen reichen für eine sichere Antwort nicht aus.
Flüge und Quellen
CH + LX: flüssiger medizinischer Reisebedarf in der aufgeführten DG-Kategorie
- Abflugland
- Schweiz
- Fluggesellschaft
- SWISS
Handgepäck
Antwort
- Sicherheitskontrolle: Bedingt
- Ein Nachweis der Echtheit kann verlangt werden; halten Sie dafür Rezept oder Bescheinigung bereit.
- Flüssige Medikamente in Behältern jeder Größe dürfen mitgeführt werden, soweit sie während der Reise aus medizinischen Gründen benötigt werden.
- Legen Sie benötigte flüssige Medikamente getrennt zur Sicherheitskontrolle vor und beachten Sie die örtlichen Hinweise.
- Gefahrgut: Bedingt
- Alle Artikel dieser Kategorie zusammen dürfen höchstens 2 kg oder 2 l Nettomenge je Fluggast ergeben, über alle Gepäckstücke zusammen.
- Für die aufgeführte nicht-radioaktive medizinische Kategorie gelten höchstens 0,5 kg oder 0,5 l Nettomenge je Artikel.
- Schützen Sie bei Aerosolen das Sprühventil durch eine Kappe oder eine geeignete Vorrichtung gegen unbeabsichtigte Freisetzung.
- Genehmigung der Fluggesellschaft: Bedingt
- SWISS empfiehlt ein ärztliches Attest in englischer Sprache; je nach Situation kann dessen Vorlage erforderlich sein.
- Die SWISS-Gepäck-FAQ beschränkt dringend benötigte flüssige Medikamente auf den Bedarf während des Fluges. Klären Sie einen größeren Reisevorrat vorab mit SWISS.
Quellen
Aufgabegepäck
Antwort
- Gefahrgut: Bedingt
- Alle Artikel dieser Kategorie zusammen dürfen höchstens 2 kg oder 2 l Nettomenge je Fluggast ergeben, über alle Gepäckstücke zusammen.
- Für die aufgeführte nicht-radioaktive medizinische Kategorie gelten höchstens 0,5 kg oder 0,5 l Nettomenge je Artikel.
- Schützen Sie bei Aerosolen das Sprühventil durch eine Kappe oder eine geeignete Vorrichtung gegen unbeabsichtigte Freisetzung.
- Genehmigung der Fluggesellschaft: Verboten
Quellen
Am Körper
Keine sichere Antwort
- Regelwerk: Die Quellen reichen für eine sichere Antwort nicht aus.
Quellen
Quelle fehlt.
DE + LH: gewöhnliche feste Medikamente, Airline-Information · gleiche Bedingungen für 3 KombinationenHandgepäck: ErlaubtAufgabegepäck: Verboten
Handgepäck
Antwort
- Genehmigung der Fluggesellschaft: Erlaubt
Aufgabegepäck
Antwort
- Genehmigung der Fluggesellschaft: Verboten
Am Körper
Keine sichere Antwort
- Regelwerk: Die Quellen reichen für eine sichere Antwort nicht aus.
Flüge und Quellen
DE + LH: gewöhnliche feste Medikamente, Airline-Information
- Abflugland
- Deutschland
- Fluggesellschaft
- Lufthansa
Handgepäck
Antwort
- Genehmigung der Fluggesellschaft: Erlaubt
Quellen
Aufgabegepäck
Antwort
- Genehmigung der Fluggesellschaft: Verboten
Quellen
Am Körper
Keine sichere Antwort
- Regelwerk: Die Quellen reichen für eine sichere Antwort nicht aus.
Quellen
Quelle fehlt.
AT + LH: gewöhnliche feste Medikamente, Airline-Information
- Abflugland
- Österreich
- Fluggesellschaft
- Lufthansa
Handgepäck
Antwort
- Genehmigung der Fluggesellschaft: Erlaubt
Quellen
Aufgabegepäck
Antwort
- Genehmigung der Fluggesellschaft: Verboten
Quellen
Am Körper
Keine sichere Antwort
- Regelwerk: Die Quellen reichen für eine sichere Antwort nicht aus.
Quellen
Quelle fehlt.
CH + LH: gewöhnliche feste Medikamente, Airline-Information
- Abflugland
- Schweiz
- Fluggesellschaft
- Lufthansa
Handgepäck
Antwort
- Genehmigung der Fluggesellschaft: Erlaubt
Quellen
Aufgabegepäck
Antwort
- Genehmigung der Fluggesellschaft: Verboten
Quellen
Am Körper
Keine sichere Antwort
- Regelwerk: Die Quellen reichen für eine sichere Antwort nicht aus.
Quellen
Quelle fehlt.
DE + LH: alle Medikamente, Annahme im Aufgabegepäck · gleiche Bedingungen für 6 KombinationenHandgepäck: Nicht geklärtAufgabegepäck: Verboten
Handgepäck
Keine sichere Antwort
- Regelwerk: Die Quellen reichen für eine sichere Antwort nicht aus.
Aufgabegepäck
Antwort
- Genehmigung der Fluggesellschaft: Verboten
Am Körper
Keine sichere Antwort
- Regelwerk: Die Quellen reichen für eine sichere Antwort nicht aus.
Flüge und Quellen
DE + LH: alle Medikamente, Annahme im Aufgabegepäck
- Abflugland
- Deutschland
- Fluggesellschaft
- Lufthansa
Handgepäck
Keine sichere Antwort
- Regelwerk: Die Quellen reichen für eine sichere Antwort nicht aus.
Quellen
Quelle fehlt.
Aufgabegepäck
Antwort
- Genehmigung der Fluggesellschaft: Verboten
Quellen
Am Körper
Keine sichere Antwort
- Regelwerk: Die Quellen reichen für eine sichere Antwort nicht aus.
Quellen
Quelle fehlt.
AT + LH: alle Medikamente, Annahme im Aufgabegepäck
- Abflugland
- Österreich
- Fluggesellschaft
- Lufthansa
Handgepäck
Keine sichere Antwort
- Regelwerk: Die Quellen reichen für eine sichere Antwort nicht aus.
Quellen
Quelle fehlt.
Aufgabegepäck
Antwort
- Genehmigung der Fluggesellschaft: Verboten
Quellen
Am Körper
Keine sichere Antwort
- Regelwerk: Die Quellen reichen für eine sichere Antwort nicht aus.
Quellen
Quelle fehlt.
CH + LH: alle Medikamente, Annahme im Aufgabegepäck
- Abflugland
- Schweiz
- Fluggesellschaft
- Lufthansa
Handgepäck
Keine sichere Antwort
- Regelwerk: Die Quellen reichen für eine sichere Antwort nicht aus.
Quellen
Quelle fehlt.
Aufgabegepäck
Antwort
- Genehmigung der Fluggesellschaft: Verboten
Quellen
Am Körper
Keine sichere Antwort
- Regelwerk: Die Quellen reichen für eine sichere Antwort nicht aus.
Quellen
Quelle fehlt.
DE + LX: alle Medikamente, Annahme im Aufgabegepäck
- Abflugland
- Deutschland
- Fluggesellschaft
- SWISS
Handgepäck
Keine sichere Antwort
- Regelwerk: Die Quellen reichen für eine sichere Antwort nicht aus.
Quellen
Quelle fehlt.
Aufgabegepäck
Antwort
- Genehmigung der Fluggesellschaft: Verboten
Quellen
Am Körper
Keine sichere Antwort
- Regelwerk: Die Quellen reichen für eine sichere Antwort nicht aus.
Quellen
Quelle fehlt.
AT + LX: alle Medikamente, Annahme im Aufgabegepäck
- Abflugland
- Österreich
- Fluggesellschaft
- SWISS
Handgepäck
Keine sichere Antwort
- Regelwerk: Die Quellen reichen für eine sichere Antwort nicht aus.
Quellen
Quelle fehlt.
Aufgabegepäck
Antwort
- Genehmigung der Fluggesellschaft: Verboten
Quellen
Am Körper
Keine sichere Antwort
- Regelwerk: Die Quellen reichen für eine sichere Antwort nicht aus.
Quellen
Quelle fehlt.
CH + LX: alle Medikamente, Annahme im Aufgabegepäck
- Abflugland
- Schweiz
- Fluggesellschaft
- SWISS
Handgepäck
Keine sichere Antwort
- Regelwerk: Die Quellen reichen für eine sichere Antwort nicht aus.
Quellen
Quelle fehlt.
Aufgabegepäck
Antwort
- Genehmigung der Fluggesellschaft: Verboten
Quellen
Am Körper
Keine sichere Antwort
- Regelwerk: Die Quellen reichen für eine sichere Antwort nicht aus.
Quellen
Quelle fehlt.
DE + OS: alle Medikamente, Annahme im Aufgabegepäck · gleiche Bedingungen für 3 KombinationenHandgepäck: Nicht geklärtAufgabegepäck: Erlaubt
Handgepäck
Keine sichere Antwort
- Regelwerk: Die Quellen reichen für eine sichere Antwort nicht aus.
Aufgabegepäck
Antwort
- Genehmigung der Fluggesellschaft: Erlaubt
Am Körper
Keine sichere Antwort
- Regelwerk: Die Quellen reichen für eine sichere Antwort nicht aus.
Flüge und Quellen
DE + OS: alle Medikamente, Annahme im Aufgabegepäck
- Abflugland
- Deutschland
- Fluggesellschaft
- Austrian Airlines
Handgepäck
Keine sichere Antwort
- Regelwerk: Die Quellen reichen für eine sichere Antwort nicht aus.
Quellen
Quelle fehlt.
Aufgabegepäck
Antwort
- Genehmigung der Fluggesellschaft: Erlaubt
Quellen
Am Körper
Keine sichere Antwort
- Regelwerk: Die Quellen reichen für eine sichere Antwort nicht aus.
Quellen
Quelle fehlt.
AT + OS: alle Medikamente, Annahme im Aufgabegepäck
- Abflugland
- Österreich
- Fluggesellschaft
- Austrian Airlines
Handgepäck
Keine sichere Antwort
- Regelwerk: Die Quellen reichen für eine sichere Antwort nicht aus.
Quellen
Quelle fehlt.
Aufgabegepäck
Antwort
- Genehmigung der Fluggesellschaft: Erlaubt
Quellen
Am Körper
Keine sichere Antwort
- Regelwerk: Die Quellen reichen für eine sichere Antwort nicht aus.
Quellen
Quelle fehlt.
CH + OS: alle Medikamente, Annahme im Aufgabegepäck
- Abflugland
- Schweiz
- Fluggesellschaft
- Austrian Airlines
Handgepäck
Keine sichere Antwort
- Regelwerk: Die Quellen reichen für eine sichere Antwort nicht aus.
Quellen
Quelle fehlt.
Aufgabegepäck
Antwort
- Genehmigung der Fluggesellschaft: Erlaubt
Quellen
Am Körper
Keine sichere Antwort
- Regelwerk: Die Quellen reichen für eine sichere Antwort nicht aus.
Quellen
Quelle fehlt.
Tabletten, Tropfen und Sprays
Bewahren Sie Tabletten und Kapseln in beschrifteten Packungen oder Blistern auf. Sie brauchen keinen Flüssigkeitsbeutel. Der vom österreichischen BMI verlinkte Security Folder nennt feste Tabletten ausdrücklich als im Handgepäck erlaubt. Lufthansa empfiehlt Medikamente im Handgepäck. Flüssige Tropfen, Salben, Gele und medizinische Sprays brauchen eine eigene Prüfung.
Für einen gewöhnlichen Flüssigkeitsbehälter ohne medizinischen Ausnahmebedarf ist die sichere Vorbereitung an einer konventionellen Kontrolle höchstens 100 ml Fassungsvermögen in einem transparenten, wieder verschließbaren 1-Liter-Beutel. Pro Person ist ein solcher Beutel vorgesehen. Auch eine nur teilweise gefüllte größere Flasche zählt als größeres Behältnis. Die Ausnahme für Medikamente hängt am medizinischen Bedarf während der Reise. Prüfen Sie bei jeder erneuten Kontrolle die örtlichen Hinweise.
Flüssige Medikamente bei Abflug in DE, AT und CH
| Abflug | Medizinischer Reisebedarf über 100 ml | Nachweis und Kontrolle |
|---|---|---|
| Deutschland | Die Bundespolizei nennt für benötigte flüssige Medikamente keine Mengenbeschränkung aus den Luftsicherheitsregeln. | Bedarf glaubhaft nachweisen, zum Beispiel durch Rezept oder Attest. Medikamente getrennt vorlegen. Können Zweifel an der Ungefährlichkeit nicht ausgeräumt werden, darf das Mittel nicht ins Handgepäck. |
| Österreich | Der BMI-Folder erlaubt benötigte Medikamente auch außerhalb des normalen Flüssigkeitsbeutels. | Medizinische Verwendung nachweisen, etwa mit Rezept oder ärztlicher Bestätigung. Behälter über 100 ml werden technisch kontrolliert. |
| Schweiz | BAZL erlaubt Behälter jeder Größe, wenn der Inhalt während der Reise medizinisch benötigt wird. | Der von BAZL verlinkte EU-Flyer nennt einen möglichen Echtheitsnachweis und eine gesonderte Vorlage. Halten Sie Rezept oder Bescheinigung bereit und beachten Sie das örtliche Kontrollverfahren. |
Diese Tabelle beschreibt die Sicherheitskontrolle. Gefahrgutgrenzen, Annahmebedingungen der Fluggesellschaft und Einfuhrrecht können die Mitnahme zusätzlich einschränken. Ein CT-Scanner ist für die medizinische Ausnahme keine Voraussetzung. Die österreichische Broschüre ist undatiert und enthält einen alten Verordnungsverweis; für die Medikamente wird sie zusammen mit der aktuell verlinkenden BMI-Seite verwendet.
Medikamente im Aufgabegepäck: Fluggesellschaft prüfen
Lufthansa schließt Medikamente in Artikel 8.3.5 der ABB vom März 2026 im aufgegebenen Gepäck aus. SWISS nennt in Ziffer 8.3.5 der ABB vom Januar 2026 ebenfalls einen Ausschluss. Die SWISS-ABB haben Vorrang vor anderen Regeln des Unternehmens, vorbehaltlich gesetzlicher Bestimmungen und Tarife. Bei Austrian steht in den ABB vom 18. September 2026 eine Empfehlung, Medikamente wegen des möglicherweise fehlenden Zugriffs nach der Landung im Handgepäck zu behalten. Der Text behandelt ausdrücklich den Transport trotz dieser Empfehlung.
Die Gefahrgutseiten aller drei Fluggesellschaften erlauben eine bestimmte Kategorie nicht-radioaktiver medizinischer Artikel, darunter alkoholhaltige Medikamente, aus Gefahrgutsicht in beiden Gepäckarten. Dafür gelten höchstens 0,5 kg oder 0,5 l Nettomenge je Artikel und 2 kg oder 2 l für alle Artikel dieser Kategorie je Fluggast zusammen. Zu dieser Summe zählen auch weitere mitgeführte Artikel derselben Kategorie. Bei Aerosolen müssen Kappe oder Schutzvorrichtung eine unbeabsichtigte Betätigung des Ventils verhindern.
Das sind zusätzliche Gefahrgutbedingungen. Für eine Aufgabe von Medikamenten beachten Sie auch den Ausschluss bei LH und LX. Austrian unterscheidet sich hier. Packen Sie die benötigten Medikamente deshalb in die Kabinentasche und nehmen Sie sie heraus, bevor die Tasche am Gate verladen wird. Prüfen Sie die ausführende Fluggesellschaft jeder Teilstrecke; eine andere Marke der Unternehmensgruppe oder ein Codeshare-Partner kann andere Bedingungen haben.
Bei SWISS ist auch die Flüssigkeitsmenge klärungsbedürftig: Die Gepäck-FAQ nennt den Bedarf während des Fluges, andere medizinische Informationen beschreiben einen weiter gefassten Reisebedarf. Wenn Sie größere Mengen benötigen, klären Sie die Annahme vorab mit SWISS. Ein englisches ärztliches Attest wird empfohlen und kann je nach Situation erforderlich sein.
Verpackung, Unterlagen und Kühlung
Halten Sie eine Liste mit Präparatnamen, Wirkstoffen und der Lage der Packungen im Gepäck auch ohne Internet bereit. Lassen Sie das Etikett auf der Flasche lesbar und schützen Sie Glas vor Stößen. Eine äußere dichte Hülle kann ausgelaufene Flüssigkeit auffangen. Diese Verpackungstipps sind praktische Empfehlungen, keine allgemeine Pflicht zur Originalverpackung an jeder Kontrolle.
Bewahren Sie Rezept oder Bedarfsbescheinigung neben den Medikamenten auf. Bei Spritzen, Injektionsmaterial, medizinischen Geräten und deren Batterien gelten zusätzliche Regeln. SWISS verlangt für Spritzen zur Anwendung an Bord ein ärztliches Attest. Setzen Sie diesen Gerätebereich nicht mit einer gewöhnlichen Tablettenpackung gleich.
Richten Sie Lagerung und Temperatur nach der Packungsbeilage aus. Lufthansa stellt für Ihre Medikamente keine Kühlung an Bord bereit. Besprechen Sie eine erforderliche Änderung der Einnahmezeiten bei Zeitzonenwechsel mit Ihrer behandelnden Praxis. Ändern Sie die Dosis nicht allein wegen des Fluges. Für Trockeneis oder ein elektrisches Kühlsystem müssen Sie die Regeln des jeweiligen Kühlmittels und der Fluggesellschaft zusätzlich prüfen.
Einfuhr und kontrollierte Wirkstoffe
Eine erfolgreich bestandene Sicherheitskontrolle beantwortet die Frage nach der Einfuhr nicht. Prüfen Sie Ziel- und Transitländer getrennt, besonders bei Betäubungsmitteln oder psychotropen Wirkstoffen. Lassen Sie sich die erforderlichen Bescheinigungen für die konkrete Route vor der Reise erklären. Ein normales Rezept ersetzt nicht automatisch eine spezielle Reisebescheinigung.
Für die Schweiz nennt Swissmedic bei gewöhnlichen Medikamenten ohne Betäubungsmittel einen Vorrat für höchstens einen Monat, bestimmt nach Rezept oder Packungsbeilage. Er muss für Ihren eigenen Bedarf sein. Für kontrollierte Wirkstoffe gelten gesonderte Vorgaben. Österreich unterscheidet nach Wohnsitz: Wer im Ausland wohnt, darf persönlichen Reisebedarf mitführen. Bei Wohnsitz in Österreich gelten für im Ausland gekaufte Medikamente bis zu drei Einzelhandelspackungen je Medikament; ein zuvor aus Österreich mitgenommener eigener Vorrat wird separat behandelt.
Für die vom BfArM beschriebenen Reisen von Bürgern der Schengen-Staaten innerhalb Schengens mit Betäubungsmitteln bis 30 Tage ist eine ärztlich ausgefüllte und vor Reisebeginn behördlich beglaubigte Bescheinigung nach Artikel 75 vorgesehen. Jedes verschriebene Betäubungsmittel braucht eine eigene Bescheinigung. Prüfen Sie bei anderen Routen die Ziel- und Transitregeln über die zuständigen Behörden. Die Transportantwort dieser Seite ist keine vollständige Einfuhrbewertung Ihrer Reise.
Geprüfte Quellen
Die Transportquellen wurden am 3. Oktober 2026 gelesen. Die nationale Tabelle und die Airline-Hinweise haben unterschiedliche Zuständigkeiten.
- Bundespolizei: Flüssigkeiten an Bord und BMI: Flugsicherheitswesen, mit Security Folder.
- BAZL: Flüssigkeiten.
- Lufthansa: Gefahrgut, ABB März 2026 und Gesund reisen.
- Austrian: Gefahrgut und ABB September 2026.
- SWISS: Gefahrgut, ABB Januar 2026, Gepäck-FAQ und Reisen und Gesundheit.
Für Einfuhr und besondere Nachweise: Swissmedic: Einreise mit Medikamenten, Österreich: Mitnahme von Medikamenten und BfArM: Reisen mit Betäubungsmitteln. Die Hinweise zur Schweizer Flüssigkeitskontrolle ergänzen der BAZL-verlinkte Flyer und für Österreich der BMI-verlinkte Flyer.
So bleiben Ihre Medikamente verfügbar
Packen Sie benötigte Medikamente mit lesbarer Beschriftung und Unterlagen griffbereit ins Handgepäck.
Legen Sie größere flüssige Medikamente für die Kontrolle separat bereit und halten Sie den Bedarfsnachweis verfügbar.
Nehmen Sie Ihre Medikamente heraus, bevor Ihre Tasche am Gate in den Frachtraum kommt. Halten Sie sich bei der Lagerung an die Packungsbeilage.
Häufige Fragen
Brauche ich für jedes Medikament ein Attest?
Für normale Tabletten ergibt sich aus den hier geprüften Sicherheitsinformationen kein pauschaler Attestzwang. Bei größeren flüssigen Medikamenten verlangen Deutschland und Österreich einen Nachweis des medizinischen Bedarfs, etwa Rezept oder Attest. Die Fluggesellschaft und Einfuhrregeln können zusätzliche Dokumente verlangen.
Darf eine 200-ml-Flasche mit Medikamenten ins Handgepäck?
An der Sicherheitskontrolle in DE, AT und CH greift die Ausnahme, wenn Sie das flüssige Medikament während der Reise aus medizinischen Gründen benötigen. Ein Etikett allein bestätigt den Bedarf nicht. Beachten Sie die Dokumente und Kontrolle in DE/AT sowie die Menge, die Ihre Fluggesellschaft akzeptiert. Die SWISS-FAQ nennt nur den Bedarf während des Fluges.
Kann ich Medikamente in den aufgegebenen Koffer packen?
Bei Lufthansa schließen die ABB Medikamente im Aufgabegepäck aus, bei SWISS nennt die Gepäck-FAQ ebenfalls einen Ausschluss. Austrian rät wegen möglicher Verzögerungen bei der Gepäckausgabe davon ab. Die Gefahrguttabelle allein ist keine vollständige Annahmezusage.
Gelten 0,5 l pro Medikament für alle Tabletten?
Die Mengenangaben von LH, OS und LX gehören zur aufgeführten nicht-radioaktiven medizinischen Gefahrgutkategorie, einschließlich alkoholhaltiger Medikamente. Prüfen Sie, ob Ihr Präparat darunter fällt. Die Grenzen gelten netto je Artikel und für die gesamte Kategorie je Person, nicht erneut pro Koffer.
Wie nehme ich gekühlte Medikamente mit?
Lesen Sie die Temperatur- und Lagerungsbedingungen in der Packungsbeilage und planen Sie die Kühlung für die gesamte Reise. Lufthansa kühlt Ihre Medikamente an Bord nicht. Trockeneis, Akkus und andere Kühlmittel haben eigene Transportbedingungen; klären Sie sie vor der Buchung mit der ausführenden Fluggesellschaft.
Prüfdatum der Quellen
- Neue Sicherheitsvorschriften für Flüssigkeiten an Flughäfen:
- Flüssigkeiten:
- Sicherheit auf Österreichs Flughäfen:
- Flüssigkeiten an Bord:
- Neue Sicherheitsvorschriften für Flüssigkeiten an Flughäfen:
- Allgemeine Beförderungsbedingungen für Fluggäste und Gepäck:
- Gefährliche Gegenstände:
- Gesund reisen:
- Allgemeine Beförderungsbestimmungen:
- Gefährliche Gegenstände:
- Häufig gestellte Fragen zum Gepäck:
- Reisen und Gesundheit:
- Allgemeine Beförderungsbedingungen für Passagiere und Gepäck:
- Gefährliche Gegenstände: