Alltagsgegenstände
Darf ein Magnet ins Flugzeug?
Gewöhnliche Kühlschrankmagnete mit geringer Magnetfeldstärke erlauben Lufthansa, Austrian Airlines und SWISS in Mengen für den persönlichen Gebrauch. Für starke Magnete müssen Sie die Einstufung klären. Als UN 2807 eingestuftes Material verbieten diese Airlines. Eine eigene positive Sicherheitsfreigabe für DE, AT oder CH ist damit nicht bestätigt.
Handgepäck
Nicht allgemein bestätigt
Lufthansa, Austrian Airlines und SWISS erlauben die genannten schwach magnetischen Konsumgüter in Mengen für den persönlichen Gebrauch. Für unbekannte starke Magnete fehlt eine Einstufung; bestätigtes UN 2807 ist verboten. Die Sicherheitskontrolle bleibt eine eigene Prüfung.
Aufgabegepäck
Nicht allgemein bestätigt
Die gleichen betreiberspezifischen Transportbedingungen gelten für das Aufgabegepäck. Ein als UN 2807 bestätigter Gegenstand wird durch die Wahl dieses Gepäcks nicht zulässig.
Besondere Regeln nach Land, Flughafen, Airline und Ausführung
Was gilt für Ihren Flug?
Wählen Sie Land, Flughafen und Airline und suchen Sie nach Ihrer Ausführung. Bei einer erneuten Kontrolle nach dem Umstieg prüfen Sie auch den dortigen Flughafen.
48 passende Kombinationen · 6 Antworten
Nicht geklärt · Mit Bedingungen · Verboten
Nicht geklärt · Mit Bedingungen · Verboten
Nicht geklärt · Verboten
Allgemeine Regeln stehen neben den Regeln der Airline und des Flughafens.
Deutschland · Magnet · Sicherheitskontrolle nicht ausdrücklich bestätigt · gleiche Bedingungen für 3 KombinationenHandgepäck: Nicht geklärtAufgabegepäck: Nicht geklärt
Handgepäck
Keine sichere Antwort
- Sicherheitskontrolle: Die Quellen reichen für eine sichere Antwort nicht aus.
Aufgabegepäck
Keine sichere Antwort
- Sicherheitskontrolle: Die Quellen reichen für eine sichere Antwort nicht aus.
Am Körper
Keine sichere Antwort
- Regelwerk: Die Quellen reichen für eine sichere Antwort nicht aus.
Flüge und Quellen
Deutschland · Magnet · Sicherheitskontrolle nicht ausdrücklich bestätigt
- Abflugland
- Deutschland
Handgepäck
Keine sichere Antwort
- Sicherheitskontrolle: Die Quellen reichen für eine sichere Antwort nicht aus.
Quellen
Aufgabegepäck
Keine sichere Antwort
- Sicherheitskontrolle: Die Quellen reichen für eine sichere Antwort nicht aus.
Quellen
Am Körper
Keine sichere Antwort
- Regelwerk: Die Quellen reichen für eine sichere Antwort nicht aus.
Quellen
Quelle fehlt.
Österreich · Magnet · Sicherheitskontrolle nicht ausdrücklich bestätigt
- Abflugland
- Österreich
Handgepäck
Keine sichere Antwort
- Sicherheitskontrolle: Die Quellen reichen für eine sichere Antwort nicht aus.
Quellen
Aufgabegepäck
Keine sichere Antwort
- Sicherheitskontrolle: Die Quellen reichen für eine sichere Antwort nicht aus.
Quellen
Am Körper
Keine sichere Antwort
- Regelwerk: Die Quellen reichen für eine sichere Antwort nicht aus.
Quellen
Quelle fehlt.
Schweiz · Magnet · Sicherheitskontrolle nicht ausdrücklich bestätigt
- Abflugland
- Schweiz
Handgepäck
Keine sichere Antwort
- Sicherheitskontrolle: Die Quellen reichen für eine sichere Antwort nicht aus.
Quellen
Aufgabegepäck
Keine sichere Antwort
- Sicherheitskontrolle: Die Quellen reichen für eine sichere Antwort nicht aus.
Quellen
Am Körper
Keine sichere Antwort
- Regelwerk: Die Quellen reichen für eine sichere Antwort nicht aus.
Quellen
Quelle fehlt.
Deutschland · Lufthansa als ausführende Airline · gewöhnlicher Kühlschrankmagnet oder schwach magnetisches Konsumgut · Transportregel · gleiche Bedingungen für 9 KombinationenHandgepäck: Mit BedingungenAufgabegepäck: Mit Bedingungen
Handgepäck
Antwort
- Genehmigung der Fluggesellschaft: Bedingt
- Nur gewöhnliche Kühlschrankmagnete oder vergleichbare Konsumgüter mit geringer Magnetfeldstärke in Mengen für den persönlichen Gebrauch. Die Ausnahme betrifft den Magnetanteil; weitere Eigenschaften des gesamten Gegenstands separat prüfen.
Aufgabegepäck
Antwort
- Genehmigung der Fluggesellschaft: Bedingt
- Nur gewöhnliche Kühlschrankmagnete oder vergleichbare Konsumgüter mit geringer Magnetfeldstärke in Mengen für den persönlichen Gebrauch. Die Ausnahme betrifft den Magnetanteil; weitere Eigenschaften des gesamten Gegenstands separat prüfen.
Am Körper
Keine sichere Antwort
- Regelwerk: Die Quellen reichen für eine sichere Antwort nicht aus.
Flüge und Quellen
Deutschland · Lufthansa als ausführende Airline · gewöhnlicher Kühlschrankmagnet oder schwach magnetisches Konsumgut · Transportregel
- Abflugland
- Deutschland
- Fluggesellschaft
- Lufthansa
Handgepäck
Antwort
- Genehmigung der Fluggesellschaft: Bedingt
- Nur gewöhnliche Kühlschrankmagnete oder vergleichbare Konsumgüter mit geringer Magnetfeldstärke in Mengen für den persönlichen Gebrauch. Die Ausnahme betrifft den Magnetanteil; weitere Eigenschaften des gesamten Gegenstands separat prüfen.
Quellen
Aufgabegepäck
Antwort
- Genehmigung der Fluggesellschaft: Bedingt
- Nur gewöhnliche Kühlschrankmagnete oder vergleichbare Konsumgüter mit geringer Magnetfeldstärke in Mengen für den persönlichen Gebrauch. Die Ausnahme betrifft den Magnetanteil; weitere Eigenschaften des gesamten Gegenstands separat prüfen.
Quellen
Am Körper
Keine sichere Antwort
- Regelwerk: Die Quellen reichen für eine sichere Antwort nicht aus.
Quellen
Quelle fehlt.
Österreich · Lufthansa als ausführende Airline · gewöhnlicher Kühlschrankmagnet oder schwach magnetisches Konsumgut · Transportregel
- Abflugland
- Österreich
- Fluggesellschaft
- Lufthansa
Handgepäck
Antwort
- Genehmigung der Fluggesellschaft: Bedingt
- Nur gewöhnliche Kühlschrankmagnete oder vergleichbare Konsumgüter mit geringer Magnetfeldstärke in Mengen für den persönlichen Gebrauch. Die Ausnahme betrifft den Magnetanteil; weitere Eigenschaften des gesamten Gegenstands separat prüfen.
Quellen
Aufgabegepäck
Antwort
- Genehmigung der Fluggesellschaft: Bedingt
- Nur gewöhnliche Kühlschrankmagnete oder vergleichbare Konsumgüter mit geringer Magnetfeldstärke in Mengen für den persönlichen Gebrauch. Die Ausnahme betrifft den Magnetanteil; weitere Eigenschaften des gesamten Gegenstands separat prüfen.
Quellen
Am Körper
Keine sichere Antwort
- Regelwerk: Die Quellen reichen für eine sichere Antwort nicht aus.
Quellen
Quelle fehlt.
Schweiz · Lufthansa als ausführende Airline · gewöhnlicher Kühlschrankmagnet oder schwach magnetisches Konsumgut · Transportregel
- Abflugland
- Schweiz
- Fluggesellschaft
- Lufthansa
Handgepäck
Antwort
- Genehmigung der Fluggesellschaft: Bedingt
- Nur gewöhnliche Kühlschrankmagnete oder vergleichbare Konsumgüter mit geringer Magnetfeldstärke in Mengen für den persönlichen Gebrauch. Die Ausnahme betrifft den Magnetanteil; weitere Eigenschaften des gesamten Gegenstands separat prüfen.
Quellen
Aufgabegepäck
Antwort
- Genehmigung der Fluggesellschaft: Bedingt
- Nur gewöhnliche Kühlschrankmagnete oder vergleichbare Konsumgüter mit geringer Magnetfeldstärke in Mengen für den persönlichen Gebrauch. Die Ausnahme betrifft den Magnetanteil; weitere Eigenschaften des gesamten Gegenstands separat prüfen.
Quellen
Am Körper
Keine sichere Antwort
- Regelwerk: Die Quellen reichen für eine sichere Antwort nicht aus.
Quellen
Quelle fehlt.
Deutschland · Austrian Airlines als ausführende Airline · gewöhnlicher Kühlschrankmagnet oder schwach magnetisches Konsumgut · Transportregel
- Abflugland
- Deutschland
- Fluggesellschaft
- Austrian Airlines
Handgepäck
Antwort
- Genehmigung der Fluggesellschaft: Bedingt
- Nur gewöhnliche Kühlschrankmagnete oder vergleichbare Konsumgüter mit geringer Magnetfeldstärke in Mengen für den persönlichen Gebrauch. Die Ausnahme betrifft den Magnetanteil; weitere Eigenschaften des gesamten Gegenstands separat prüfen.
Quellen
Aufgabegepäck
Antwort
- Genehmigung der Fluggesellschaft: Bedingt
- Nur gewöhnliche Kühlschrankmagnete oder vergleichbare Konsumgüter mit geringer Magnetfeldstärke in Mengen für den persönlichen Gebrauch. Die Ausnahme betrifft den Magnetanteil; weitere Eigenschaften des gesamten Gegenstands separat prüfen.
Quellen
Am Körper
Keine sichere Antwort
- Regelwerk: Die Quellen reichen für eine sichere Antwort nicht aus.
Quellen
Quelle fehlt.
Österreich · Austrian Airlines als ausführende Airline · gewöhnlicher Kühlschrankmagnet oder schwach magnetisches Konsumgut · Transportregel
- Abflugland
- Österreich
- Fluggesellschaft
- Austrian Airlines
Handgepäck
Antwort
- Genehmigung der Fluggesellschaft: Bedingt
- Nur gewöhnliche Kühlschrankmagnete oder vergleichbare Konsumgüter mit geringer Magnetfeldstärke in Mengen für den persönlichen Gebrauch. Die Ausnahme betrifft den Magnetanteil; weitere Eigenschaften des gesamten Gegenstands separat prüfen.
Quellen
Aufgabegepäck
Antwort
- Genehmigung der Fluggesellschaft: Bedingt
- Nur gewöhnliche Kühlschrankmagnete oder vergleichbare Konsumgüter mit geringer Magnetfeldstärke in Mengen für den persönlichen Gebrauch. Die Ausnahme betrifft den Magnetanteil; weitere Eigenschaften des gesamten Gegenstands separat prüfen.
Quellen
Am Körper
Keine sichere Antwort
- Regelwerk: Die Quellen reichen für eine sichere Antwort nicht aus.
Quellen
Quelle fehlt.
Schweiz · Austrian Airlines als ausführende Airline · gewöhnlicher Kühlschrankmagnet oder schwach magnetisches Konsumgut · Transportregel
- Abflugland
- Schweiz
- Fluggesellschaft
- Austrian Airlines
Handgepäck
Antwort
- Genehmigung der Fluggesellschaft: Bedingt
- Nur gewöhnliche Kühlschrankmagnete oder vergleichbare Konsumgüter mit geringer Magnetfeldstärke in Mengen für den persönlichen Gebrauch. Die Ausnahme betrifft den Magnetanteil; weitere Eigenschaften des gesamten Gegenstands separat prüfen.
Quellen
Aufgabegepäck
Antwort
- Genehmigung der Fluggesellschaft: Bedingt
- Nur gewöhnliche Kühlschrankmagnete oder vergleichbare Konsumgüter mit geringer Magnetfeldstärke in Mengen für den persönlichen Gebrauch. Die Ausnahme betrifft den Magnetanteil; weitere Eigenschaften des gesamten Gegenstands separat prüfen.
Quellen
Am Körper
Keine sichere Antwort
- Regelwerk: Die Quellen reichen für eine sichere Antwort nicht aus.
Quellen
Quelle fehlt.
Deutschland · SWISS als ausführende Airline · gewöhnlicher Kühlschrankmagnet oder schwach magnetisches Konsumgut · Transportregel
- Abflugland
- Deutschland
- Fluggesellschaft
- SWISS
Handgepäck
Antwort
- Genehmigung der Fluggesellschaft: Bedingt
- Nur gewöhnliche Kühlschrankmagnete oder vergleichbare Konsumgüter mit geringer Magnetfeldstärke in Mengen für den persönlichen Gebrauch. Die Ausnahme betrifft den Magnetanteil; weitere Eigenschaften des gesamten Gegenstands separat prüfen.
Quellen
Aufgabegepäck
Antwort
- Genehmigung der Fluggesellschaft: Bedingt
- Nur gewöhnliche Kühlschrankmagnete oder vergleichbare Konsumgüter mit geringer Magnetfeldstärke in Mengen für den persönlichen Gebrauch. Die Ausnahme betrifft den Magnetanteil; weitere Eigenschaften des gesamten Gegenstands separat prüfen.
Quellen
Am Körper
Keine sichere Antwort
- Regelwerk: Die Quellen reichen für eine sichere Antwort nicht aus.
Quellen
Quelle fehlt.
Österreich · SWISS als ausführende Airline · gewöhnlicher Kühlschrankmagnet oder schwach magnetisches Konsumgut · Transportregel
- Abflugland
- Österreich
- Fluggesellschaft
- SWISS
Handgepäck
Antwort
- Genehmigung der Fluggesellschaft: Bedingt
- Nur gewöhnliche Kühlschrankmagnete oder vergleichbare Konsumgüter mit geringer Magnetfeldstärke in Mengen für den persönlichen Gebrauch. Die Ausnahme betrifft den Magnetanteil; weitere Eigenschaften des gesamten Gegenstands separat prüfen.
Quellen
Aufgabegepäck
Antwort
- Genehmigung der Fluggesellschaft: Bedingt
- Nur gewöhnliche Kühlschrankmagnete oder vergleichbare Konsumgüter mit geringer Magnetfeldstärke in Mengen für den persönlichen Gebrauch. Die Ausnahme betrifft den Magnetanteil; weitere Eigenschaften des gesamten Gegenstands separat prüfen.
Quellen
Am Körper
Keine sichere Antwort
- Regelwerk: Die Quellen reichen für eine sichere Antwort nicht aus.
Quellen
Quelle fehlt.
Schweiz · SWISS als ausführende Airline · gewöhnlicher Kühlschrankmagnet oder schwach magnetisches Konsumgut · Transportregel
- Abflugland
- Schweiz
- Fluggesellschaft
- SWISS
Handgepäck
Antwort
- Genehmigung der Fluggesellschaft: Bedingt
- Nur gewöhnliche Kühlschrankmagnete oder vergleichbare Konsumgüter mit geringer Magnetfeldstärke in Mengen für den persönlichen Gebrauch. Die Ausnahme betrifft den Magnetanteil; weitere Eigenschaften des gesamten Gegenstands separat prüfen.
Quellen
Aufgabegepäck
Antwort
- Genehmigung der Fluggesellschaft: Bedingt
- Nur gewöhnliche Kühlschrankmagnete oder vergleichbare Konsumgüter mit geringer Magnetfeldstärke in Mengen für den persönlichen Gebrauch. Die Ausnahme betrifft den Magnetanteil; weitere Eigenschaften des gesamten Gegenstands separat prüfen.
Quellen
Am Körper
Keine sichere Antwort
- Regelwerk: Die Quellen reichen für eine sichere Antwort nicht aus.
Quellen
Quelle fehlt.
Deutschland · Lufthansa als ausführende Airline · bestätigt als UN 2807 eingestuftes magnetisches Material · Transportregel · gleiche Bedingungen für 9 KombinationenHandgepäck: VerbotenAufgabegepäck: Verboten
Handgepäck
Antwort
- Gefahrgut: Verboten
- Gilt für Material mit bestätigter Einstufung als UN 2807. Ein Magnet im Gerät oder die Bezeichnung Neodym allein begründet diese Einstufung nicht.
Aufgabegepäck
Antwort
- Gefahrgut: Verboten
- Gilt für Material mit bestätigter Einstufung als UN 2807. Ein Magnet im Gerät oder die Bezeichnung Neodym allein begründet diese Einstufung nicht.
Am Körper
Antwort
- Gefahrgut: Verboten
- Gilt für Material mit bestätigter Einstufung als UN 2807. Ein Magnet im Gerät oder die Bezeichnung Neodym allein begründet diese Einstufung nicht.
Flüge und Quellen
Deutschland · Lufthansa als ausführende Airline · bestätigt als UN 2807 eingestuftes magnetisches Material · Transportregel
- Abflugland
- Deutschland
- Fluggesellschaft
- Lufthansa
Handgepäck
Antwort
- Gefahrgut: Verboten
- Gilt für Material mit bestätigter Einstufung als UN 2807. Ein Magnet im Gerät oder die Bezeichnung Neodym allein begründet diese Einstufung nicht.
Quellen
Aufgabegepäck
Antwort
- Gefahrgut: Verboten
- Gilt für Material mit bestätigter Einstufung als UN 2807. Ein Magnet im Gerät oder die Bezeichnung Neodym allein begründet diese Einstufung nicht.
Quellen
Am Körper
Antwort
- Gefahrgut: Verboten
- Gilt für Material mit bestätigter Einstufung als UN 2807. Ein Magnet im Gerät oder die Bezeichnung Neodym allein begründet diese Einstufung nicht.
Quellen
Österreich · Lufthansa als ausführende Airline · bestätigt als UN 2807 eingestuftes magnetisches Material · Transportregel
- Abflugland
- Österreich
- Fluggesellschaft
- Lufthansa
Handgepäck
Antwort
- Gefahrgut: Verboten
- Gilt für Material mit bestätigter Einstufung als UN 2807. Ein Magnet im Gerät oder die Bezeichnung Neodym allein begründet diese Einstufung nicht.
Quellen
Aufgabegepäck
Antwort
- Gefahrgut: Verboten
- Gilt für Material mit bestätigter Einstufung als UN 2807. Ein Magnet im Gerät oder die Bezeichnung Neodym allein begründet diese Einstufung nicht.
Quellen
Am Körper
Antwort
- Gefahrgut: Verboten
- Gilt für Material mit bestätigter Einstufung als UN 2807. Ein Magnet im Gerät oder die Bezeichnung Neodym allein begründet diese Einstufung nicht.
Quellen
Schweiz · Lufthansa als ausführende Airline · bestätigt als UN 2807 eingestuftes magnetisches Material · Transportregel
- Abflugland
- Schweiz
- Fluggesellschaft
- Lufthansa
Handgepäck
Antwort
- Gefahrgut: Verboten
- Gilt für Material mit bestätigter Einstufung als UN 2807. Ein Magnet im Gerät oder die Bezeichnung Neodym allein begründet diese Einstufung nicht.
Quellen
Aufgabegepäck
Antwort
- Gefahrgut: Verboten
- Gilt für Material mit bestätigter Einstufung als UN 2807. Ein Magnet im Gerät oder die Bezeichnung Neodym allein begründet diese Einstufung nicht.
Quellen
Am Körper
Antwort
- Gefahrgut: Verboten
- Gilt für Material mit bestätigter Einstufung als UN 2807. Ein Magnet im Gerät oder die Bezeichnung Neodym allein begründet diese Einstufung nicht.
Quellen
Deutschland · Austrian Airlines als ausführende Airline · bestätigt als UN 2807 eingestuftes magnetisches Material · Transportregel
- Abflugland
- Deutschland
- Fluggesellschaft
- Austrian Airlines
Handgepäck
Antwort
- Gefahrgut: Verboten
- Gilt für Material mit bestätigter Einstufung als UN 2807. Ein Magnet im Gerät oder die Bezeichnung Neodym allein begründet diese Einstufung nicht.
Quellen
Aufgabegepäck
Antwort
- Gefahrgut: Verboten
- Gilt für Material mit bestätigter Einstufung als UN 2807. Ein Magnet im Gerät oder die Bezeichnung Neodym allein begründet diese Einstufung nicht.
Quellen
Am Körper
Antwort
- Gefahrgut: Verboten
- Gilt für Material mit bestätigter Einstufung als UN 2807. Ein Magnet im Gerät oder die Bezeichnung Neodym allein begründet diese Einstufung nicht.
Quellen
Österreich · Austrian Airlines als ausführende Airline · bestätigt als UN 2807 eingestuftes magnetisches Material · Transportregel
- Abflugland
- Österreich
- Fluggesellschaft
- Austrian Airlines
Handgepäck
Antwort
- Gefahrgut: Verboten
- Gilt für Material mit bestätigter Einstufung als UN 2807. Ein Magnet im Gerät oder die Bezeichnung Neodym allein begründet diese Einstufung nicht.
Quellen
Aufgabegepäck
Antwort
- Gefahrgut: Verboten
- Gilt für Material mit bestätigter Einstufung als UN 2807. Ein Magnet im Gerät oder die Bezeichnung Neodym allein begründet diese Einstufung nicht.
Quellen
Am Körper
Antwort
- Gefahrgut: Verboten
- Gilt für Material mit bestätigter Einstufung als UN 2807. Ein Magnet im Gerät oder die Bezeichnung Neodym allein begründet diese Einstufung nicht.
Quellen
Schweiz · Austrian Airlines als ausführende Airline · bestätigt als UN 2807 eingestuftes magnetisches Material · Transportregel
- Abflugland
- Schweiz
- Fluggesellschaft
- Austrian Airlines
Handgepäck
Antwort
- Gefahrgut: Verboten
- Gilt für Material mit bestätigter Einstufung als UN 2807. Ein Magnet im Gerät oder die Bezeichnung Neodym allein begründet diese Einstufung nicht.
Quellen
Aufgabegepäck
Antwort
- Gefahrgut: Verboten
- Gilt für Material mit bestätigter Einstufung als UN 2807. Ein Magnet im Gerät oder die Bezeichnung Neodym allein begründet diese Einstufung nicht.
Quellen
Am Körper
Antwort
- Gefahrgut: Verboten
- Gilt für Material mit bestätigter Einstufung als UN 2807. Ein Magnet im Gerät oder die Bezeichnung Neodym allein begründet diese Einstufung nicht.
Quellen
Deutschland · SWISS als ausführende Airline · bestätigt als UN 2807 eingestuftes magnetisches Material · Transportregel
- Abflugland
- Deutschland
- Fluggesellschaft
- SWISS
Handgepäck
Antwort
- Gefahrgut: Verboten
- Gilt für Material mit bestätigter Einstufung als UN 2807. Ein Magnet im Gerät oder die Bezeichnung Neodym allein begründet diese Einstufung nicht.
Quellen
Aufgabegepäck
Antwort
- Gefahrgut: Verboten
- Gilt für Material mit bestätigter Einstufung als UN 2807. Ein Magnet im Gerät oder die Bezeichnung Neodym allein begründet diese Einstufung nicht.
Quellen
Am Körper
Antwort
- Gefahrgut: Verboten
- Gilt für Material mit bestätigter Einstufung als UN 2807. Ein Magnet im Gerät oder die Bezeichnung Neodym allein begründet diese Einstufung nicht.
Quellen
Österreich · SWISS als ausführende Airline · bestätigt als UN 2807 eingestuftes magnetisches Material · Transportregel
- Abflugland
- Österreich
- Fluggesellschaft
- SWISS
Handgepäck
Antwort
- Gefahrgut: Verboten
- Gilt für Material mit bestätigter Einstufung als UN 2807. Ein Magnet im Gerät oder die Bezeichnung Neodym allein begründet diese Einstufung nicht.
Quellen
Aufgabegepäck
Antwort
- Gefahrgut: Verboten
- Gilt für Material mit bestätigter Einstufung als UN 2807. Ein Magnet im Gerät oder die Bezeichnung Neodym allein begründet diese Einstufung nicht.
Quellen
Am Körper
Antwort
- Gefahrgut: Verboten
- Gilt für Material mit bestätigter Einstufung als UN 2807. Ein Magnet im Gerät oder die Bezeichnung Neodym allein begründet diese Einstufung nicht.
Quellen
Schweiz · SWISS als ausführende Airline · bestätigt als UN 2807 eingestuftes magnetisches Material · Transportregel
- Abflugland
- Schweiz
- Fluggesellschaft
- SWISS
Handgepäck
Antwort
- Gefahrgut: Verboten
- Gilt für Material mit bestätigter Einstufung als UN 2807. Ein Magnet im Gerät oder die Bezeichnung Neodym allein begründet diese Einstufung nicht.
Quellen
Aufgabegepäck
Antwort
- Gefahrgut: Verboten
- Gilt für Material mit bestätigter Einstufung als UN 2807. Ein Magnet im Gerät oder die Bezeichnung Neodym allein begründet diese Einstufung nicht.
Quellen
Am Körper
Antwort
- Gefahrgut: Verboten
- Gilt für Material mit bestätigter Einstufung als UN 2807. Ein Magnet im Gerät oder die Bezeichnung Neodym allein begründet diese Einstufung nicht.
Quellen
Deutschland · Lufthansa als ausführende Airline · Neodym-, Berge- oder Industriemagnet, Einstufung ungeklärt · Transportregel · gleiche Bedingungen für 9 KombinationenHandgepäck: Nicht geklärtAufgabegepäck: Nicht geklärt
Handgepäck
Keine sichere Antwort
- Gefahrgut: Die Quellen reichen für eine sichere Antwort nicht aus.
Aufgabegepäck
Keine sichere Antwort
- Gefahrgut: Die Quellen reichen für eine sichere Antwort nicht aus.
Am Körper
Keine sichere Antwort
- Regelwerk: Die Quellen reichen für eine sichere Antwort nicht aus.
Flüge und Quellen
Deutschland · Lufthansa als ausführende Airline · Neodym-, Berge- oder Industriemagnet, Einstufung ungeklärt · Transportregel
- Abflugland
- Deutschland
- Fluggesellschaft
- Lufthansa
Handgepäck
Keine sichere Antwort
- Gefahrgut: Die Quellen reichen für eine sichere Antwort nicht aus.
Quellen
Aufgabegepäck
Keine sichere Antwort
- Gefahrgut: Die Quellen reichen für eine sichere Antwort nicht aus.
Quellen
Am Körper
Keine sichere Antwort
- Regelwerk: Die Quellen reichen für eine sichere Antwort nicht aus.
Quellen
Quelle fehlt.
Österreich · Lufthansa als ausführende Airline · Neodym-, Berge- oder Industriemagnet, Einstufung ungeklärt · Transportregel
- Abflugland
- Österreich
- Fluggesellschaft
- Lufthansa
Handgepäck
Keine sichere Antwort
- Gefahrgut: Die Quellen reichen für eine sichere Antwort nicht aus.
Quellen
Aufgabegepäck
Keine sichere Antwort
- Gefahrgut: Die Quellen reichen für eine sichere Antwort nicht aus.
Quellen
Am Körper
Keine sichere Antwort
- Regelwerk: Die Quellen reichen für eine sichere Antwort nicht aus.
Quellen
Quelle fehlt.
Schweiz · Lufthansa als ausführende Airline · Neodym-, Berge- oder Industriemagnet, Einstufung ungeklärt · Transportregel
- Abflugland
- Schweiz
- Fluggesellschaft
- Lufthansa
Handgepäck
Keine sichere Antwort
- Gefahrgut: Die Quellen reichen für eine sichere Antwort nicht aus.
Quellen
Aufgabegepäck
Keine sichere Antwort
- Gefahrgut: Die Quellen reichen für eine sichere Antwort nicht aus.
Quellen
Am Körper
Keine sichere Antwort
- Regelwerk: Die Quellen reichen für eine sichere Antwort nicht aus.
Quellen
Quelle fehlt.
Deutschland · Austrian Airlines als ausführende Airline · Neodym-, Berge- oder Industriemagnet, Einstufung ungeklärt · Transportregel
- Abflugland
- Deutschland
- Fluggesellschaft
- Austrian Airlines
Handgepäck
Keine sichere Antwort
- Gefahrgut: Die Quellen reichen für eine sichere Antwort nicht aus.
Quellen
Aufgabegepäck
Keine sichere Antwort
- Gefahrgut: Die Quellen reichen für eine sichere Antwort nicht aus.
Quellen
Am Körper
Keine sichere Antwort
- Regelwerk: Die Quellen reichen für eine sichere Antwort nicht aus.
Quellen
Quelle fehlt.
Österreich · Austrian Airlines als ausführende Airline · Neodym-, Berge- oder Industriemagnet, Einstufung ungeklärt · Transportregel
- Abflugland
- Österreich
- Fluggesellschaft
- Austrian Airlines
Handgepäck
Keine sichere Antwort
- Gefahrgut: Die Quellen reichen für eine sichere Antwort nicht aus.
Quellen
Aufgabegepäck
Keine sichere Antwort
- Gefahrgut: Die Quellen reichen für eine sichere Antwort nicht aus.
Quellen
Am Körper
Keine sichere Antwort
- Regelwerk: Die Quellen reichen für eine sichere Antwort nicht aus.
Quellen
Quelle fehlt.
Schweiz · Austrian Airlines als ausführende Airline · Neodym-, Berge- oder Industriemagnet, Einstufung ungeklärt · Transportregel
- Abflugland
- Schweiz
- Fluggesellschaft
- Austrian Airlines
Handgepäck
Keine sichere Antwort
- Gefahrgut: Die Quellen reichen für eine sichere Antwort nicht aus.
Quellen
Aufgabegepäck
Keine sichere Antwort
- Gefahrgut: Die Quellen reichen für eine sichere Antwort nicht aus.
Quellen
Am Körper
Keine sichere Antwort
- Regelwerk: Die Quellen reichen für eine sichere Antwort nicht aus.
Quellen
Quelle fehlt.
Deutschland · SWISS als ausführende Airline · Neodym-, Berge- oder Industriemagnet, Einstufung ungeklärt · Transportregel
- Abflugland
- Deutschland
- Fluggesellschaft
- SWISS
Handgepäck
Keine sichere Antwort
- Gefahrgut: Die Quellen reichen für eine sichere Antwort nicht aus.
Quellen
Aufgabegepäck
Keine sichere Antwort
- Gefahrgut: Die Quellen reichen für eine sichere Antwort nicht aus.
Quellen
Am Körper
Keine sichere Antwort
- Regelwerk: Die Quellen reichen für eine sichere Antwort nicht aus.
Quellen
Quelle fehlt.
Österreich · SWISS als ausführende Airline · Neodym-, Berge- oder Industriemagnet, Einstufung ungeklärt · Transportregel
- Abflugland
- Österreich
- Fluggesellschaft
- SWISS
Handgepäck
Keine sichere Antwort
- Gefahrgut: Die Quellen reichen für eine sichere Antwort nicht aus.
Quellen
Aufgabegepäck
Keine sichere Antwort
- Gefahrgut: Die Quellen reichen für eine sichere Antwort nicht aus.
Quellen
Am Körper
Keine sichere Antwort
- Regelwerk: Die Quellen reichen für eine sichere Antwort nicht aus.
Quellen
Quelle fehlt.
Schweiz · SWISS als ausführende Airline · Neodym-, Berge- oder Industriemagnet, Einstufung ungeklärt · Transportregel
- Abflugland
- Schweiz
- Fluggesellschaft
- SWISS
Handgepäck
Keine sichere Antwort
- Gefahrgut: Die Quellen reichen für eine sichere Antwort nicht aus.
Quellen
Aufgabegepäck
Keine sichere Antwort
- Gefahrgut: Die Quellen reichen für eine sichere Antwort nicht aus.
Quellen
Am Körper
Keine sichere Antwort
- Regelwerk: Die Quellen reichen für eine sichere Antwort nicht aus.
Quellen
Quelle fehlt.
Deutschland · Lufthansa als ausführende Airline · Elektromagnet im Gerät, genannte Transportausnahme · Transportregel · gleiche Bedingungen für 9 KombinationenHandgepäck: Mit BedingungenAufgabegepäck: Mit Bedingungen
Handgepäck
Antwort
- Genehmigung der Fluggesellschaft: Bedingt
- Nur die auf der Betreiberseite genannte Elektromagnet-Ausnahme mit geringer Magnetfeldstärke in Mengen für den persönlichen Gebrauch.
- Elektromagnete vollständig ausschalten und gegen unbeabsichtigte Aktivierung schützen bzw. von der Energiequelle getrennt transportieren. Die Betreiberquelle nennt diese Alternative; Batterien und weitere Gerätebestandteile separat prüfen.
Aufgabegepäck
Antwort
- Genehmigung der Fluggesellschaft: Bedingt
- Nur die auf der Betreiberseite genannte Elektromagnet-Ausnahme mit geringer Magnetfeldstärke in Mengen für den persönlichen Gebrauch.
- Elektromagnete vollständig ausschalten und gegen unbeabsichtigte Aktivierung schützen bzw. von der Energiequelle getrennt transportieren. Die Betreiberquelle nennt diese Alternative; Batterien und weitere Gerätebestandteile separat prüfen.
Am Körper
Keine sichere Antwort
- Regelwerk: Die Quellen reichen für eine sichere Antwort nicht aus.
Flüge und Quellen
Deutschland · Lufthansa als ausführende Airline · Elektromagnet im Gerät, genannte Transportausnahme · Transportregel
- Abflugland
- Deutschland
- Fluggesellschaft
- Lufthansa
Handgepäck
Antwort
- Genehmigung der Fluggesellschaft: Bedingt
- Nur die auf der Betreiberseite genannte Elektromagnet-Ausnahme mit geringer Magnetfeldstärke in Mengen für den persönlichen Gebrauch.
- Elektromagnete vollständig ausschalten und gegen unbeabsichtigte Aktivierung schützen bzw. von der Energiequelle getrennt transportieren. Die Betreiberquelle nennt diese Alternative; Batterien und weitere Gerätebestandteile separat prüfen.
Quellen
Aufgabegepäck
Antwort
- Genehmigung der Fluggesellschaft: Bedingt
- Nur die auf der Betreiberseite genannte Elektromagnet-Ausnahme mit geringer Magnetfeldstärke in Mengen für den persönlichen Gebrauch.
- Elektromagnete vollständig ausschalten und gegen unbeabsichtigte Aktivierung schützen bzw. von der Energiequelle getrennt transportieren. Die Betreiberquelle nennt diese Alternative; Batterien und weitere Gerätebestandteile separat prüfen.
Quellen
Am Körper
Keine sichere Antwort
- Regelwerk: Die Quellen reichen für eine sichere Antwort nicht aus.
Quellen
Quelle fehlt.
Österreich · Lufthansa als ausführende Airline · Elektromagnet im Gerät, genannte Transportausnahme · Transportregel
- Abflugland
- Österreich
- Fluggesellschaft
- Lufthansa
Handgepäck
Antwort
- Genehmigung der Fluggesellschaft: Bedingt
- Nur die auf der Betreiberseite genannte Elektromagnet-Ausnahme mit geringer Magnetfeldstärke in Mengen für den persönlichen Gebrauch.
- Elektromagnete vollständig ausschalten und gegen unbeabsichtigte Aktivierung schützen bzw. von der Energiequelle getrennt transportieren. Die Betreiberquelle nennt diese Alternative; Batterien und weitere Gerätebestandteile separat prüfen.
Quellen
Aufgabegepäck
Antwort
- Genehmigung der Fluggesellschaft: Bedingt
- Nur die auf der Betreiberseite genannte Elektromagnet-Ausnahme mit geringer Magnetfeldstärke in Mengen für den persönlichen Gebrauch.
- Elektromagnete vollständig ausschalten und gegen unbeabsichtigte Aktivierung schützen bzw. von der Energiequelle getrennt transportieren. Die Betreiberquelle nennt diese Alternative; Batterien und weitere Gerätebestandteile separat prüfen.
Quellen
Am Körper
Keine sichere Antwort
- Regelwerk: Die Quellen reichen für eine sichere Antwort nicht aus.
Quellen
Quelle fehlt.
Schweiz · Lufthansa als ausführende Airline · Elektromagnet im Gerät, genannte Transportausnahme · Transportregel
- Abflugland
- Schweiz
- Fluggesellschaft
- Lufthansa
Handgepäck
Antwort
- Genehmigung der Fluggesellschaft: Bedingt
- Nur die auf der Betreiberseite genannte Elektromagnet-Ausnahme mit geringer Magnetfeldstärke in Mengen für den persönlichen Gebrauch.
- Elektromagnete vollständig ausschalten und gegen unbeabsichtigte Aktivierung schützen bzw. von der Energiequelle getrennt transportieren. Die Betreiberquelle nennt diese Alternative; Batterien und weitere Gerätebestandteile separat prüfen.
Quellen
Aufgabegepäck
Antwort
- Genehmigung der Fluggesellschaft: Bedingt
- Nur die auf der Betreiberseite genannte Elektromagnet-Ausnahme mit geringer Magnetfeldstärke in Mengen für den persönlichen Gebrauch.
- Elektromagnete vollständig ausschalten und gegen unbeabsichtigte Aktivierung schützen bzw. von der Energiequelle getrennt transportieren. Die Betreiberquelle nennt diese Alternative; Batterien und weitere Gerätebestandteile separat prüfen.
Quellen
Am Körper
Keine sichere Antwort
- Regelwerk: Die Quellen reichen für eine sichere Antwort nicht aus.
Quellen
Quelle fehlt.
Deutschland · Austrian Airlines als ausführende Airline · Elektromagnet im Gerät, genannte Transportausnahme · Transportregel
- Abflugland
- Deutschland
- Fluggesellschaft
- Austrian Airlines
Handgepäck
Antwort
- Genehmigung der Fluggesellschaft: Bedingt
- Nur die auf der Betreiberseite genannte Elektromagnet-Ausnahme mit geringer Magnetfeldstärke in Mengen für den persönlichen Gebrauch.
- Elektromagnete vollständig ausschalten und gegen unbeabsichtigte Aktivierung schützen bzw. von der Energiequelle getrennt transportieren. Die Betreiberquelle nennt diese Alternative; Batterien und weitere Gerätebestandteile separat prüfen.
Quellen
Aufgabegepäck
Antwort
- Genehmigung der Fluggesellschaft: Bedingt
- Nur die auf der Betreiberseite genannte Elektromagnet-Ausnahme mit geringer Magnetfeldstärke in Mengen für den persönlichen Gebrauch.
- Elektromagnete vollständig ausschalten und gegen unbeabsichtigte Aktivierung schützen bzw. von der Energiequelle getrennt transportieren. Die Betreiberquelle nennt diese Alternative; Batterien und weitere Gerätebestandteile separat prüfen.
Quellen
Am Körper
Keine sichere Antwort
- Regelwerk: Die Quellen reichen für eine sichere Antwort nicht aus.
Quellen
Quelle fehlt.
Österreich · Austrian Airlines als ausführende Airline · Elektromagnet im Gerät, genannte Transportausnahme · Transportregel
- Abflugland
- Österreich
- Fluggesellschaft
- Austrian Airlines
Handgepäck
Antwort
- Genehmigung der Fluggesellschaft: Bedingt
- Nur die auf der Betreiberseite genannte Elektromagnet-Ausnahme mit geringer Magnetfeldstärke in Mengen für den persönlichen Gebrauch.
- Elektromagnete vollständig ausschalten und gegen unbeabsichtigte Aktivierung schützen bzw. von der Energiequelle getrennt transportieren. Die Betreiberquelle nennt diese Alternative; Batterien und weitere Gerätebestandteile separat prüfen.
Quellen
Aufgabegepäck
Antwort
- Genehmigung der Fluggesellschaft: Bedingt
- Nur die auf der Betreiberseite genannte Elektromagnet-Ausnahme mit geringer Magnetfeldstärke in Mengen für den persönlichen Gebrauch.
- Elektromagnete vollständig ausschalten und gegen unbeabsichtigte Aktivierung schützen bzw. von der Energiequelle getrennt transportieren. Die Betreiberquelle nennt diese Alternative; Batterien und weitere Gerätebestandteile separat prüfen.
Quellen
Am Körper
Keine sichere Antwort
- Regelwerk: Die Quellen reichen für eine sichere Antwort nicht aus.
Quellen
Quelle fehlt.
Schweiz · Austrian Airlines als ausführende Airline · Elektromagnet im Gerät, genannte Transportausnahme · Transportregel
- Abflugland
- Schweiz
- Fluggesellschaft
- Austrian Airlines
Handgepäck
Antwort
- Genehmigung der Fluggesellschaft: Bedingt
- Nur die auf der Betreiberseite genannte Elektromagnet-Ausnahme mit geringer Magnetfeldstärke in Mengen für den persönlichen Gebrauch.
- Elektromagnete vollständig ausschalten und gegen unbeabsichtigte Aktivierung schützen bzw. von der Energiequelle getrennt transportieren. Die Betreiberquelle nennt diese Alternative; Batterien und weitere Gerätebestandteile separat prüfen.
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Aufgabegepäck
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- Genehmigung der Fluggesellschaft: Bedingt
- Nur die auf der Betreiberseite genannte Elektromagnet-Ausnahme mit geringer Magnetfeldstärke in Mengen für den persönlichen Gebrauch.
- Elektromagnete vollständig ausschalten und gegen unbeabsichtigte Aktivierung schützen bzw. von der Energiequelle getrennt transportieren. Die Betreiberquelle nennt diese Alternative; Batterien und weitere Gerätebestandteile separat prüfen.
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Am Körper
Keine sichere Antwort
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Deutschland · SWISS als ausführende Airline · Elektromagnet im Gerät, genannte Transportausnahme · Transportregel
- Abflugland
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Handgepäck
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- Nur die auf der Betreiberseite genannte Elektromagnet-Ausnahme mit geringer Magnetfeldstärke in Mengen für den persönlichen Gebrauch.
- Elektromagnete vollständig ausschalten und gegen unbeabsichtigte Aktivierung schützen bzw. von der Energiequelle getrennt transportieren. Die Betreiberquelle nennt diese Alternative; Batterien und weitere Gerätebestandteile separat prüfen.
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Aufgabegepäck
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- Genehmigung der Fluggesellschaft: Bedingt
- Nur die auf der Betreiberseite genannte Elektromagnet-Ausnahme mit geringer Magnetfeldstärke in Mengen für den persönlichen Gebrauch.
- Elektromagnete vollständig ausschalten und gegen unbeabsichtigte Aktivierung schützen bzw. von der Energiequelle getrennt transportieren. Die Betreiberquelle nennt diese Alternative; Batterien und weitere Gerätebestandteile separat prüfen.
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Österreich · SWISS als ausführende Airline · Elektromagnet im Gerät, genannte Transportausnahme · Transportregel
- Abflugland
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Handgepäck
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- Genehmigung der Fluggesellschaft: Bedingt
- Nur die auf der Betreiberseite genannte Elektromagnet-Ausnahme mit geringer Magnetfeldstärke in Mengen für den persönlichen Gebrauch.
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Schweiz · SWISS als ausführende Airline · Elektromagnet im Gerät, genannte Transportausnahme · Transportregel
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Deutschland · Lufthansa als ausführende Airline · magnetisches Haiabwehrarmband wie Sharkbanz · Transportregel · gleiche Bedingungen für 9 KombinationenHandgepäck: Mit BedingungenAufgabegepäck: Mit Bedingungen
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- Nur das ausdrücklich genannte magnetische Haiabwehrarmband mit geringer Magnetfeldstärke in Mengen für den persönlichen Gebrauch.
- Das magnetische Haiabwehrarmband muss in der Transportbox des Herstellers transportiert werden.
Aufgabegepäck
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Deutschland · Lufthansa als ausführende Airline · magnetisches Haiabwehrarmband wie Sharkbanz · Transportregel
- Abflugland
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Österreich · Lufthansa als ausführende Airline · magnetisches Haiabwehrarmband wie Sharkbanz · Transportregel
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Schweiz · Lufthansa als ausführende Airline · magnetisches Haiabwehrarmband wie Sharkbanz · Transportregel
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Aufgabegepäck
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- Nur das ausdrücklich genannte magnetische Haiabwehrarmband mit geringer Magnetfeldstärke in Mengen für den persönlichen Gebrauch.
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Deutschland · Austrian Airlines als ausführende Airline · magnetisches Haiabwehrarmband wie Sharkbanz · Transportregel
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- Nur das ausdrücklich genannte magnetische Haiabwehrarmband mit geringer Magnetfeldstärke in Mengen für den persönlichen Gebrauch.
- Das magnetische Haiabwehrarmband muss in der Transportbox des Herstellers transportiert werden.
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Österreich · Austrian Airlines als ausführende Airline · magnetisches Haiabwehrarmband wie Sharkbanz · Transportregel
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- Das magnetische Haiabwehrarmband muss in der Transportbox des Herstellers transportiert werden.
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- Nur das ausdrücklich genannte magnetische Haiabwehrarmband mit geringer Magnetfeldstärke in Mengen für den persönlichen Gebrauch.
- Das magnetische Haiabwehrarmband muss in der Transportbox des Herstellers transportiert werden.
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Schweiz · Austrian Airlines als ausführende Airline · magnetisches Haiabwehrarmband wie Sharkbanz · Transportregel
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Deutschland · SWISS als ausführende Airline · magnetisches Haiabwehrarmband wie Sharkbanz · Transportregel
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Österreich · SWISS als ausführende Airline · magnetisches Haiabwehrarmband wie Sharkbanz · Transportregel
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- Genehmigung der Fluggesellschaft: Bedingt
- Nur das ausdrücklich genannte magnetische Haiabwehrarmband mit geringer Magnetfeldstärke in Mengen für den persönlichen Gebrauch.
- Das magnetische Haiabwehrarmband muss in der Transportbox des Herstellers transportiert werden.
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Keine sichere Antwort
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Was bedeutet die Antwort für Ihren Flug?
Sehen Sie in der Buchung nach, welche Airline Ihren Flug tatsächlich ausführt. Lufthansa, Austrian Airlines und SWISS nennen gewöhnliche Kühlschrankmagnete sowie vergleichbare schwach magnetische Konsumgüter als Transportausnahme für Mengen zum persönlichen Gebrauch. Diese Ausnahme gibt keine allgemeine Freigabe für jede Fluggesellschaft, jedes Gerät oder die Sicherheitskontrolle. Bei einem Codeshare gilt die Regel des Unternehmens, das den Flug tatsächlich ausführt.
Für Deutschland, Österreich und die Schweiz liefern die gelesenen nationalen Sicherheitsquellen keinen eigenen positiven Magneteintrag. Die Antworten zur Sicherheitskontrolle bleiben deshalb ungeklärt. Flughafen und tatsächliche Kontrollstelle müssen Sie bei einer offenen Frage getrennt ansprechen. Aus dem Fehlen auf einer Verbotsliste folgt keine Zulassung. Auch Zoll und Einfuhr richten sich nach dem konkreten Gegenstand und Ihrer Reiseroute.
Kleine Magnete, starke Magnete und Geräte unterscheiden
Ein kleiner Souvenir- oder Kühlschrankmagnet gehört bei den drei genannten Airlines zur ausdrücklich beschriebenen Konsumgut-Ausnahme, sofern die geringe Magnetfeldstärke und der persönliche Gebrauch zutreffen. Ein starker Neodym-, Berge-, Angel- oder Industriemagnet braucht eine eigene Einstufung. Neodym bezeichnet das Material. Weder der Materialname, die Größe, N52 noch die angegebene Zugkraft bestimmt die Transportklassifizierung. Bei einem Modell mit der Bezeichnung N52 prüfen Sie die Herstellerdaten und die für dieses Modell vorgesehene Abschirmung mit der Airline.
Mehrere Magnete in einer Verpackung sind als konkretes Set zu beschreiben. Anzahl, Anordnung und Verpackung gehören zur Anfrage an Hersteller und Airline. Bewahren Sie vorhandene Transportdaten zum fertig verpackten Set auf. Ein Test am Telefon oder an anderer Elektronik belegt keine Zulässigkeit. Führen Sie dafür auch keine eigenen Umbauten durch.
Ein Gegenstand aus nicht magnetisiertem Material hat durch diese Eigenschaft allein keine Einstufung als magnetisches Gefahrgut. Bei einem Gerät mit Magnetverschluss oder eingebautem Magneten müssen Sie den gesamten Gegenstand nach seinen eigenen Eigenschaften prüfen. Ein magnetischer Handyhalter an einem Selfie-Stick hat beispielsweise zusätzliche Fragen zu Größe und Stromversorgung. Ein Elektromagnet ist wiederum eine eigene, von den Betreibern ausdrücklich genannte Ausnahme.
Was die Betreiber mit UN 2807 meinen
Lufthansa, Austrian Airlines und SWISS verbieten magnetisches Material mit bestätigter Einstufung als UN 2807 für den Transport. Der Wechsel vom Handgepäck ins Aufgabegepäck hebt dieses Verbot nicht auf. Es gilt auch für den Transport am Körper. Bei einem starken Magneten ohne bestätigte Einstufung bleibt die Antwort offen; eine vermutete Feldstärke wird hier weder als Verbot noch als Zulassung behandelt.
Die drei Airlines nennen in ihren Beispielen eine Kompassabweichung von 2 Grad bei 2,1 m Entfernung und die Angaben "min. 0,418 A/m oder 0,000525 Gauß". Das sind die Originalangaben der Betreiber. Die beiden Feldangaben sind als Umrechnung nicht konsistent; wir wählen oder korrigieren keinen Wert. Der gelesene Absatz legt zudem keinen Messursprung an einer bestimmten Oberfläche und keine Messrichtung fest. Lassen Sie die Einstufung des konkreten Gegenstands mit Hersteller und Airline klären. Die Zahlen sind keine Anleitung für einen eigenen Zulässigkeitstest und keine pauschale Grenze für beliebige Magnete.
Eine Anleitung für Luftfracht würde ebenfalls eine eigene Prüfung ihres Geltungsbereichs erfordern. Zur Prüfung eines tatsächlichen Grenzfalls oder eines Messwerts genau an einer Grenze fehlt hier eine bestätigte Einzelfallentscheidung.
Weitere ausdrücklich genannte Transportausnahmen
Für magnetische Haiabwehrarmbänder wie Sharkbanz verlangen die drei Airlines die Transportbox des Herstellers. Diese konkrete Produktgruppe darf nicht als Ausnahme für andere starke Magnete verwendet werden.
Bei Elektromagneten nennen die Betreiber vollständiges Ausschalten mit Schutz vor unbeabsichtigter Aktivierung bzw. den Transport getrennt von der Energiequelle. Diese Alternative bleibt erhalten. Die Magnetregel klärt keine Batteriebedingungen und bestätigt kein beliebiges vollständiges Gerät. Prüfen Sie dessen Energiequelle und weitere Bestandteile gesondert. Für den Transport der erlaubten Varianten am Körper haben wir keine eigene positive Angabe festgestellt; am Körper ist ein anderer Bereich als im Handgepäck.
Sammlung und Verpackung vorbereiten
Fotografieren Sie Ihre Sammlung vor der Reise. Legen Sie kleine Magnete in ein starres, verschließbares Behältnis und schließen Sie es, damit die Stücke nicht herausfallen oder sich an lose Metallteile heften. Lagern Sie kleine Metallgegenstände getrennt. Schützen Sie Oberflächen mit Polsterung und trennen Sie einzelne Magnete. So können die Stücke beim Öffnen nicht plötzlich zusammenschlagen und Finger einklemmen.
Zerbrechliche Souvenirverzierungen brauchen eigene Fächer. Lassen Sie im Behältnis Platz, damit Sie es ohne ruckartiges Trennen der Teile öffnen können. Verpacken Sie ein starkes Set nach den Vorgaben, die Hersteller und Airline für genau dieses Set bestätigt haben. Ein normales Kästchen ersetzt keine vorgeschriebene Abschirmung oder Herstellerbox.
Schicken Sie vor der Abreise eine Beschreibung der Verwendung, ein Foto und die verfügbaren Herstellerdaten an die ausführende Airline. Fügen Sie vorhandene Angaben zur endgültigen Verpackung bei. Wenn der Transport ungeklärt bleibt, planen Sie den Kauf oder das Ausleihen des benötigten Sets am Zielort. Packen Sie ein ungeklärtes starkes Set bis zur Klärung nicht in die fertige Flugtasche. Prüfen Sie für den Rückflug den dortigen Abflugort und die ausführende Airline erneut.
Quellen und offene Fragen
Die Quellen wurden am 03.10.2026 gelesen. Bundespolizei und BMI beschreiben Sicherheitsverbote, BAZL erläutert erlaubte und verbotene Gegenstände sowie weitere Gefahrgutgruppen. Die Magnetabschnitte von Lufthansa, Austrian Airlines und SWISS liefern die hier getrennt dargestellten Transportregeln. Ihre ähnliche Formulierung ist kein zusätzlicher Nachweis einer allgemeinen Landesregel.
Bei einer abgelaufenen Prüfung oder widersprüchlichen Information müssen Sie die aktuelle Quelle und den Geltungsbereich erneut prüfen. Eine frühere Antwort ersetzt keine Bestätigung für ein anderes Magnetmodell, eine andere Verpackung oder eine andere Airline.
Welchen Magneten möchten Sie mitnehmen?
Ordnen Sie Ihr konkretes Modell dem passenden Bereich zu, bevor Sie eine Antwort verwenden.
- Kleiner Souvenir- oder Kühlschrankmagnet
Geringe Magnetfeldstärke und Mengen zum persönlichen Gebrauch sind Voraussetzungen der Ausnahmen bei den drei genannten Airlines.
- Starker Neodym-, Berge- oder Industriemagnet
Die Transportklassifizierung bleibt bis zur Prüfung des konkreten Modells und der Verpackung offen. Bestätigtes UN 2807 ist bei Lufthansa, Austrian Airlines und SWISS verboten.
- Gerät mit Magnet oder Elektromagnet
Bewerten Sie die Magnetkomponente und den ganzen Gegenstand getrennt. Für Elektromagnete gelten die genannten Ausschalt-, Aktivierungsschutz- bzw. Trennungsbedingungen; weitere Gerätebestandteile separat prüfen.
Magnete vor der Abreise verpacken
Schließen Sie das starre Behältnis und verwenden Sie Fächer und Polsterung für einzelne Stücke.
Bewahren Sie lose Metallteile getrennt auf und lassen Sie Platz zum Öffnen ohne ruckartiges Trennen.
Legen Sie bei starken Sets Herstellerdaten und Informationen zur endgültigen Verpackung für die Anfrage an den Betreiber bereit.
Häufige Fragen
Darf ich einen Kühlschrankmagneten als Souvenir mitnehmen?
Lufthansa, Austrian Airlines und SWISS nennen gewöhnliche Kühlschrankmagnete mit geringer Magnetfeldstärke in Mengen für den persönlichen Gebrauch ausdrücklich als Transportausnahme. Die nationale Sicherheitskontrolle ist damit nicht eigenständig bestätigt. Andere ausführende Airlines müssen Sie gesondert prüfen.
Ist ein Neodymmagnet automatisch verboten?
Der Materialname bestimmt die Einstufung nicht. Für das konkrete Modell müssen Hersteller und ausführende Airline die Transportklassifizierung klären. Bestätigtes UN 2807 ist bei den drei genannten Airlines verboten.
Löst Aufgabegepäck das Problem eines starken Magneten?
Ein bestätigtes UN-2807-Transportverbot gilt auch im Aufgabegepäck und am Körper. Ein noch nicht eingestufter starker Magnet bleibt in beiden Gepäckarten ungeklärt.
Was gilt für einen Elektromagneten oder Sharkbanz?
Die Airlines nennen Elektromagnete vollständig ausgeschaltet und gegen Aktivierung geschützt bzw. von der Energiequelle getrennt. Magnetische Haiabwehrarmbänder wie Sharkbanz müssen in der Transportbox des Herstellers reisen. Beide Ausnahmen stehen unter geringer Magnetfeldstärke und Mengen zum persönlichen Gebrauch.
Wie kläre ich mehrere Magnete in einem Set?
Beschreiben Sie das ganze Set einschließlich Anzahl, Anordnung und endgültiger Verpackung. Schicken Sie der ausführenden Airline ein Foto, die Verwendung und vorhandene Herstellerdaten. Zugkraft und Versuche an Elektronik belegen keine Zulässigkeit.
Prüfdatum der Quellen
- Flughafen- und Flugsicherheitswesen:
- Liste der verbotenen Gegenstände im aufgegebenen Gepäck:
- Liste der verbotenen Gegenstände für Fluggäste und Handgepäck:
- Erlaubte und verbotene Gegenstände im Passagiergepäck:
- Weitere Gegenstände:
- Verbotene Gegenstände:
- Gefährliche Gegenstände:
- Gefährliche Gegenstände:
- Gefährliche Gegenstände: