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REISEAUSRÜSTUNG

Darf eine Luftmatratze ins Flugzeug?

Lassen Sie die Luft heraus und prüfen Sie den fertigen Packbeutel bei Ihrer Fluggesellschaft. Für die leere Matratzenhülle bestätigen die geprüften nationalen Quellen in Deutschland, Österreich und der Schweiz keine ausdrückliche Freigabe in Hand- oder Aufgabegepäck. Eine Pumpe mit Akku, eine lose Lithiumbatterie und eine Füllkartusche haben eigene Regeln.

Handgepäck

Nicht allgemein bestätigt

Klären Sie die Annahme der leeren Hülle und messen Sie das ganze Paket einschließlich Zubehör. Eine Pumpenbatterie oder Gaskartusche übernimmt die Hüllenantwort nicht.

Aufgabegepäck

Nicht allgemein bestätigt

Trocknen Sie die Hülle und schützen Sie das Ventil. Lose Lithiumbatterien müssen vor der Gepäckabgabe in die Kabine; eingesetzte Pumpenakkus brauchen eine eigene Prüfung.

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Lassen Sie die Luft heraus. Prüfen Sie Pumpe und Stromquelle separat.
Infografik
Luftmatratze im Flugzeug. DE, AT und CH, Sicherheitskontrolle, nur die leere Hülle ohne Pumpe, Batterie oder Gaspatrone: Handgepäck und Aufgabegepäck nicht geklärt. Luft ablassen, trocknen, das Ventil schützen und die Gepäckmaße prüfen. Pumpen und eingebaute Akkus separat prüfen. Lose Lithiumbatterien nur im Handgepäck mit Kurzschlussschutz; über 100 bis 160 Wh nur mit Genehmigung, höchstens zwei pro Person. Über 160 Wh nicht mitnehmen; BAZL verbietet beschädigte oder defekte Batterien in der Schweiz. Lufthansa hat eine gesonderte Genehmigungsregel für kleine Gaspatronen der Unterklasse 2.2.
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Besondere Regeln nach Land, Flughafen, Airline und Ausführung

Was gilt für Ihren Flug?

Wählen Sie Land, Flughafen und Airline und suchen Sie nach Ihrer Ausführung. Bei einer erneuten Kontrolle nach dem Umstieg prüfen Sie auch den dortigen Flughafen.

Ihre Reise und Ihr Gegenstand

Eine Suche nach „100 Wh“ kann auch „über 100 bis 160 Wh“ finden. Vergleichen Sie deshalb den Grenzwert mit Ihrer Batterie.

22 passende Kombinationen · 10 Antworten

Handgepäck

Nicht geklärt · Mit Bedingungen · Genehmigung erforderlich · Verboten

Aufgabegepäck

Nicht geklärt · Mit Bedingungen · Genehmigung erforderlich · Verboten

Am Körper

Nicht geklärt

Allgemeine Regeln stehen neben den Regeln der Airline und des Flughafens.

Deutschland · Sicherheitskontrolle · leere Hülle · gleiche Bedingungen für 3 KombinationenHandgepäck: Nicht geklärtAufgabegepäck: Nicht geklärt

Handgepäck

Keine sichere Antwort

  • Sicherheitskontrolle: Die Quellen reichen für eine sichere Antwort nicht aus.

Aufgabegepäck

Keine sichere Antwort

  • Sicherheitskontrolle: Die Quellen reichen für eine sichere Antwort nicht aus.

Am Körper

Keine sichere Antwort

  • Regelwerk: Die Quellen reichen für eine sichere Antwort nicht aus.

Flüge und Quellen

Deutschland · Sicherheitskontrolle · leere Hülle
Abflugland
Deutschland

Handgepäck

Keine sichere Antwort

  • Sicherheitskontrolle: Die Quellen reichen für eine sichere Antwort nicht aus.

Quellen

Aufgabegepäck

Keine sichere Antwort

  • Sicherheitskontrolle: Die Quellen reichen für eine sichere Antwort nicht aus.

Quellen

Am Körper

Keine sichere Antwort

  • Regelwerk: Die Quellen reichen für eine sichere Antwort nicht aus.

Quellen

Quelle fehlt.

Österreich · Sicherheitskontrolle · leere Hülle
Abflugland
Österreich

Handgepäck

Keine sichere Antwort

  • Sicherheitskontrolle: Die Quellen reichen für eine sichere Antwort nicht aus.

Quellen

Aufgabegepäck

Keine sichere Antwort

  • Sicherheitskontrolle: Die Quellen reichen für eine sichere Antwort nicht aus.

Quellen

Am Körper

Keine sichere Antwort

  • Regelwerk: Die Quellen reichen für eine sichere Antwort nicht aus.

Quellen

Quelle fehlt.

Schweiz · Sicherheitskontrolle · leere Hülle
Abflugland
Schweiz

Handgepäck

Keine sichere Antwort

  • Sicherheitskontrolle: Die Quellen reichen für eine sichere Antwort nicht aus.

Quellen

Aufgabegepäck

Keine sichere Antwort

  • Sicherheitskontrolle: Die Quellen reichen für eine sichere Antwort nicht aus.

Quellen

Am Körper

Keine sichere Antwort

  • Regelwerk: Die Quellen reichen für eine sichere Antwort nicht aus.

Quellen

Quelle fehlt.

DE · Internationale Gefahrgutgrundlage · bestätigte PED-Pumpe bis 100 Wh · gleiche Bedingungen für 3 KombinationenHandgepäck: Mit BedingungenAufgabegepäck: Mit Bedingungen

Handgepäck

Antwort

  • Gefahrgut: Bedingt
    • Jede Lithiumbatterie muss die Prüfanforderungen des UN-Handbuchs Teil III, Abschnitt 38.3 erfüllen.
    • Nur eine gewöhnliche tragbare elektrische Luftpumpe für den persönlichen Gebrauch oder eine entsprechend eingestufte eingebaute Pumpe. Bestätigen Sie die PED-Einordnung anhand von Modell und Herstellerdaten; die Batterieantwort bestätigt keine Sicherheitsfreigabe der ganzen Matratze.
    • Lose Batterien, Powerbanks, beschädigte Batterien, Gaskartuschen und Gepäckstücke mit eingebauter Batterie sind nicht von dieser PED-Antwort umfasst. Strengere Betreiberregeln sind zusätzlich zu prüfen.
    • Höchstens 100 Wh je eingesetzter Lithium-Ionen-Batterie oder 2 g Lithium je eingesetzter Lithium-Metall-Batterie.
    • Nach ergänzender IATA-Branchenregel höchstens 15 tragbare elektronische Geräte insgesamt pro Person; mehr nur mit Betreiberzustimmung.
    • Schützen Sie Pumpe und eingesetzte Batterie vor Beschädigung und unbeabsichtigtem Einschalten.

Aufgabegepäck

Antwort

  • Gefahrgut: Bedingt
    • Jede Lithiumbatterie muss die Prüfanforderungen des UN-Handbuchs Teil III, Abschnitt 38.3 erfüllen.
    • Nur eine gewöhnliche tragbare elektrische Luftpumpe für den persönlichen Gebrauch oder eine entsprechend eingestufte eingebaute Pumpe. Bestätigen Sie die PED-Einordnung anhand von Modell und Herstellerdaten; die Batterieantwort bestätigt keine Sicherheitsfreigabe der ganzen Matratze.
    • Lose Batterien, Powerbanks, beschädigte Batterien, Gaskartuschen und Gepäckstücke mit eingebauter Batterie sind nicht von dieser PED-Antwort umfasst. Strengere Betreiberregeln sind zusätzlich zu prüfen.
    • Höchstens 100 Wh je eingesetzter Lithium-Ionen-Batterie oder 2 g Lithium je eingesetzter Lithium-Metall-Batterie.
    • Nach ergänzender IATA-Branchenregel höchstens 15 tragbare elektronische Geräte insgesamt pro Person; mehr nur mit Betreiberzustimmung.
    • Bei mehr als 2,7 Wh je Gerät beziehungsweise mehr als 0,3 g Lithium je Gerät muss die Pumpe im Aufgabegepäck vollständig ausgeschaltet sein, nicht im Ruhemodus. Der Betreiber kann auch kleinere Geräte vollständig ausgeschaltet verlangen.
    • Schützen Sie Pumpe und eingesetzte Batterie vor Beschädigung und unbeabsichtigtem Einschalten.

Am Körper

Keine sichere Antwort

  • Regelwerk: Die Quellen reichen für eine sichere Antwort nicht aus.

Flüge und Quellen

DE · Internationale Gefahrgutgrundlage · bestätigte PED-Pumpe bis 100 Wh
Abflugland
Deutschland

Handgepäck

Antwort

  • Gefahrgut: Bedingt
    • Jede Lithiumbatterie muss die Prüfanforderungen des UN-Handbuchs Teil III, Abschnitt 38.3 erfüllen.
    • Nur eine gewöhnliche tragbare elektrische Luftpumpe für den persönlichen Gebrauch oder eine entsprechend eingestufte eingebaute Pumpe. Bestätigen Sie die PED-Einordnung anhand von Modell und Herstellerdaten; die Batterieantwort bestätigt keine Sicherheitsfreigabe der ganzen Matratze.
    • Lose Batterien, Powerbanks, beschädigte Batterien, Gaskartuschen und Gepäckstücke mit eingebauter Batterie sind nicht von dieser PED-Antwort umfasst. Strengere Betreiberregeln sind zusätzlich zu prüfen.
    • Höchstens 100 Wh je eingesetzter Lithium-Ionen-Batterie oder 2 g Lithium je eingesetzter Lithium-Metall-Batterie.
    • Nach ergänzender IATA-Branchenregel höchstens 15 tragbare elektronische Geräte insgesamt pro Person; mehr nur mit Betreiberzustimmung.
    • Schützen Sie Pumpe und eingesetzte Batterie vor Beschädigung und unbeabsichtigtem Einschalten.

Quellen

Aufgabegepäck

Antwort

  • Gefahrgut: Bedingt
    • Jede Lithiumbatterie muss die Prüfanforderungen des UN-Handbuchs Teil III, Abschnitt 38.3 erfüllen.
    • Nur eine gewöhnliche tragbare elektrische Luftpumpe für den persönlichen Gebrauch oder eine entsprechend eingestufte eingebaute Pumpe. Bestätigen Sie die PED-Einordnung anhand von Modell und Herstellerdaten; die Batterieantwort bestätigt keine Sicherheitsfreigabe der ganzen Matratze.
    • Lose Batterien, Powerbanks, beschädigte Batterien, Gaskartuschen und Gepäckstücke mit eingebauter Batterie sind nicht von dieser PED-Antwort umfasst. Strengere Betreiberregeln sind zusätzlich zu prüfen.
    • Höchstens 100 Wh je eingesetzter Lithium-Ionen-Batterie oder 2 g Lithium je eingesetzter Lithium-Metall-Batterie.
    • Nach ergänzender IATA-Branchenregel höchstens 15 tragbare elektronische Geräte insgesamt pro Person; mehr nur mit Betreiberzustimmung.
    • Bei mehr als 2,7 Wh je Gerät beziehungsweise mehr als 0,3 g Lithium je Gerät muss die Pumpe im Aufgabegepäck vollständig ausgeschaltet sein, nicht im Ruhemodus. Der Betreiber kann auch kleinere Geräte vollständig ausgeschaltet verlangen.
    • Schützen Sie Pumpe und eingesetzte Batterie vor Beschädigung und unbeabsichtigtem Einschalten.

Quellen

Am Körper

Keine sichere Antwort

  • Regelwerk: Die Quellen reichen für eine sichere Antwort nicht aus.

Quellen

Quelle fehlt.

AT · Internationale Gefahrgutgrundlage · bestätigte PED-Pumpe bis 100 Wh
Abflugland
Österreich

Handgepäck

Antwort

  • Gefahrgut: Bedingt
    • Jede Lithiumbatterie muss die Prüfanforderungen des UN-Handbuchs Teil III, Abschnitt 38.3 erfüllen.
    • Nur eine gewöhnliche tragbare elektrische Luftpumpe für den persönlichen Gebrauch oder eine entsprechend eingestufte eingebaute Pumpe. Bestätigen Sie die PED-Einordnung anhand von Modell und Herstellerdaten; die Batterieantwort bestätigt keine Sicherheitsfreigabe der ganzen Matratze.
    • Lose Batterien, Powerbanks, beschädigte Batterien, Gaskartuschen und Gepäckstücke mit eingebauter Batterie sind nicht von dieser PED-Antwort umfasst. Strengere Betreiberregeln sind zusätzlich zu prüfen.
    • Höchstens 100 Wh je eingesetzter Lithium-Ionen-Batterie oder 2 g Lithium je eingesetzter Lithium-Metall-Batterie.
    • Nach ergänzender IATA-Branchenregel höchstens 15 tragbare elektronische Geräte insgesamt pro Person; mehr nur mit Betreiberzustimmung.
    • Schützen Sie Pumpe und eingesetzte Batterie vor Beschädigung und unbeabsichtigtem Einschalten.

Quellen

Aufgabegepäck

Antwort

  • Gefahrgut: Bedingt
    • Jede Lithiumbatterie muss die Prüfanforderungen des UN-Handbuchs Teil III, Abschnitt 38.3 erfüllen.
    • Nur eine gewöhnliche tragbare elektrische Luftpumpe für den persönlichen Gebrauch oder eine entsprechend eingestufte eingebaute Pumpe. Bestätigen Sie die PED-Einordnung anhand von Modell und Herstellerdaten; die Batterieantwort bestätigt keine Sicherheitsfreigabe der ganzen Matratze.
    • Lose Batterien, Powerbanks, beschädigte Batterien, Gaskartuschen und Gepäckstücke mit eingebauter Batterie sind nicht von dieser PED-Antwort umfasst. Strengere Betreiberregeln sind zusätzlich zu prüfen.
    • Höchstens 100 Wh je eingesetzter Lithium-Ionen-Batterie oder 2 g Lithium je eingesetzter Lithium-Metall-Batterie.
    • Nach ergänzender IATA-Branchenregel höchstens 15 tragbare elektronische Geräte insgesamt pro Person; mehr nur mit Betreiberzustimmung.
    • Bei mehr als 2,7 Wh je Gerät beziehungsweise mehr als 0,3 g Lithium je Gerät muss die Pumpe im Aufgabegepäck vollständig ausgeschaltet sein, nicht im Ruhemodus. Der Betreiber kann auch kleinere Geräte vollständig ausgeschaltet verlangen.
    • Schützen Sie Pumpe und eingesetzte Batterie vor Beschädigung und unbeabsichtigtem Einschalten.

Quellen

Am Körper

Keine sichere Antwort

  • Regelwerk: Die Quellen reichen für eine sichere Antwort nicht aus.

Quellen

Quelle fehlt.

CH · Internationale Gefahrgutgrundlage · bestätigte PED-Pumpe bis 100 Wh
Abflugland
Schweiz

Handgepäck

Antwort

  • Gefahrgut: Bedingt
    • Jede Lithiumbatterie muss die Prüfanforderungen des UN-Handbuchs Teil III, Abschnitt 38.3 erfüllen.
    • Nur eine gewöhnliche tragbare elektrische Luftpumpe für den persönlichen Gebrauch oder eine entsprechend eingestufte eingebaute Pumpe. Bestätigen Sie die PED-Einordnung anhand von Modell und Herstellerdaten; die Batterieantwort bestätigt keine Sicherheitsfreigabe der ganzen Matratze.
    • Lose Batterien, Powerbanks, beschädigte Batterien, Gaskartuschen und Gepäckstücke mit eingebauter Batterie sind nicht von dieser PED-Antwort umfasst. Strengere Betreiberregeln sind zusätzlich zu prüfen.
    • Höchstens 100 Wh je eingesetzter Lithium-Ionen-Batterie oder 2 g Lithium je eingesetzter Lithium-Metall-Batterie.
    • Nach ergänzender IATA-Branchenregel höchstens 15 tragbare elektronische Geräte insgesamt pro Person; mehr nur mit Betreiberzustimmung.
    • Schützen Sie Pumpe und eingesetzte Batterie vor Beschädigung und unbeabsichtigtem Einschalten.

Quellen

Aufgabegepäck

Antwort

  • Gefahrgut: Bedingt
    • Jede Lithiumbatterie muss die Prüfanforderungen des UN-Handbuchs Teil III, Abschnitt 38.3 erfüllen.
    • Nur eine gewöhnliche tragbare elektrische Luftpumpe für den persönlichen Gebrauch oder eine entsprechend eingestufte eingebaute Pumpe. Bestätigen Sie die PED-Einordnung anhand von Modell und Herstellerdaten; die Batterieantwort bestätigt keine Sicherheitsfreigabe der ganzen Matratze.
    • Lose Batterien, Powerbanks, beschädigte Batterien, Gaskartuschen und Gepäckstücke mit eingebauter Batterie sind nicht von dieser PED-Antwort umfasst. Strengere Betreiberregeln sind zusätzlich zu prüfen.
    • Höchstens 100 Wh je eingesetzter Lithium-Ionen-Batterie oder 2 g Lithium je eingesetzter Lithium-Metall-Batterie.
    • Nach ergänzender IATA-Branchenregel höchstens 15 tragbare elektronische Geräte insgesamt pro Person; mehr nur mit Betreiberzustimmung.
    • Bei mehr als 2,7 Wh je Gerät beziehungsweise mehr als 0,3 g Lithium je Gerät muss die Pumpe im Aufgabegepäck vollständig ausgeschaltet sein, nicht im Ruhemodus. Der Betreiber kann auch kleinere Geräte vollständig ausgeschaltet verlangen.
    • Schützen Sie Pumpe und eingesetzte Batterie vor Beschädigung und unbeabsichtigtem Einschalten.

Quellen

Am Körper

Keine sichere Antwort

  • Regelwerk: Die Quellen reichen für eine sichere Antwort nicht aus.

Quellen

Quelle fehlt.

DE · Internationale Gefahrgutgrundlage · bestätigte PED-Pumpe über 100 bis 160 Wh · gleiche Bedingungen für 3 KombinationenHandgepäck: Genehmigung erforderlichAufgabegepäck: Genehmigung erforderlich

Handgepäck

Antwort

  • Gefahrgut: Genehmigung erforderlich
    • Jede Lithiumbatterie muss die Prüfanforderungen des UN-Handbuchs Teil III, Abschnitt 38.3 erfüllen.
    • Nur eine gewöhnliche tragbare elektrische Luftpumpe für den persönlichen Gebrauch oder eine entsprechend eingestufte eingebaute Pumpe. Bestätigen Sie die PED-Einordnung anhand von Modell und Herstellerdaten; die Batterieantwort bestätigt keine Sicherheitsfreigabe der ganzen Matratze.
    • Lose Batterien, Powerbanks, beschädigte Batterien, Gaskartuschen und Gepäckstücke mit eingebauter Batterie sind nicht von dieser PED-Antwort umfasst. Strengere Betreiberregeln sind zusätzlich zu prüfen.
    • Mehr als 100 Wh, höchstens 160 Wh je eingesetzter Lithium-Ionen-Batterie; vorab Zustimmung des ausführenden Betreibers einholen. Die Ausnahme für größere Lithium-Metall-Batterien gilt nur für medizinische Geräte und nicht für eine gewöhnliche Luftpumpe.
    • Nach ergänzender IATA-Branchenregel höchstens 15 tragbare elektronische Geräte insgesamt pro Person; mehr nur mit Betreiberzustimmung.
    • Schützen Sie Pumpe und eingesetzte Batterie vor Beschädigung und unbeabsichtigtem Einschalten.

Aufgabegepäck

Antwort

  • Gefahrgut: Genehmigung erforderlich
    • Jede Lithiumbatterie muss die Prüfanforderungen des UN-Handbuchs Teil III, Abschnitt 38.3 erfüllen.
    • Nur eine gewöhnliche tragbare elektrische Luftpumpe für den persönlichen Gebrauch oder eine entsprechend eingestufte eingebaute Pumpe. Bestätigen Sie die PED-Einordnung anhand von Modell und Herstellerdaten; die Batterieantwort bestätigt keine Sicherheitsfreigabe der ganzen Matratze.
    • Lose Batterien, Powerbanks, beschädigte Batterien, Gaskartuschen und Gepäckstücke mit eingebauter Batterie sind nicht von dieser PED-Antwort umfasst. Strengere Betreiberregeln sind zusätzlich zu prüfen.
    • Mehr als 100 Wh, höchstens 160 Wh je eingesetzter Lithium-Ionen-Batterie; vorab Zustimmung des ausführenden Betreibers einholen. Die Ausnahme für größere Lithium-Metall-Batterien gilt nur für medizinische Geräte und nicht für eine gewöhnliche Luftpumpe.
    • Nach ergänzender IATA-Branchenregel höchstens 15 tragbare elektronische Geräte insgesamt pro Person; mehr nur mit Betreiberzustimmung.
    • Im Aufgabegepäck muss die Pumpe vollständig ausgeschaltet sein, nicht im Ruhemodus.
    • Schützen Sie Pumpe und eingesetzte Batterie vor Beschädigung und unbeabsichtigtem Einschalten.

Am Körper

Keine sichere Antwort

  • Regelwerk: Die Quellen reichen für eine sichere Antwort nicht aus.

Flüge und Quellen

DE · Internationale Gefahrgutgrundlage · bestätigte PED-Pumpe über 100 bis 160 Wh
Abflugland
Deutschland

Handgepäck

Antwort

  • Gefahrgut: Genehmigung erforderlich
    • Jede Lithiumbatterie muss die Prüfanforderungen des UN-Handbuchs Teil III, Abschnitt 38.3 erfüllen.
    • Nur eine gewöhnliche tragbare elektrische Luftpumpe für den persönlichen Gebrauch oder eine entsprechend eingestufte eingebaute Pumpe. Bestätigen Sie die PED-Einordnung anhand von Modell und Herstellerdaten; die Batterieantwort bestätigt keine Sicherheitsfreigabe der ganzen Matratze.
    • Lose Batterien, Powerbanks, beschädigte Batterien, Gaskartuschen und Gepäckstücke mit eingebauter Batterie sind nicht von dieser PED-Antwort umfasst. Strengere Betreiberregeln sind zusätzlich zu prüfen.
    • Mehr als 100 Wh, höchstens 160 Wh je eingesetzter Lithium-Ionen-Batterie; vorab Zustimmung des ausführenden Betreibers einholen. Die Ausnahme für größere Lithium-Metall-Batterien gilt nur für medizinische Geräte und nicht für eine gewöhnliche Luftpumpe.
    • Nach ergänzender IATA-Branchenregel höchstens 15 tragbare elektronische Geräte insgesamt pro Person; mehr nur mit Betreiberzustimmung.
    • Schützen Sie Pumpe und eingesetzte Batterie vor Beschädigung und unbeabsichtigtem Einschalten.

Quellen

Aufgabegepäck

Antwort

  • Gefahrgut: Genehmigung erforderlich
    • Jede Lithiumbatterie muss die Prüfanforderungen des UN-Handbuchs Teil III, Abschnitt 38.3 erfüllen.
    • Nur eine gewöhnliche tragbare elektrische Luftpumpe für den persönlichen Gebrauch oder eine entsprechend eingestufte eingebaute Pumpe. Bestätigen Sie die PED-Einordnung anhand von Modell und Herstellerdaten; die Batterieantwort bestätigt keine Sicherheitsfreigabe der ganzen Matratze.
    • Lose Batterien, Powerbanks, beschädigte Batterien, Gaskartuschen und Gepäckstücke mit eingebauter Batterie sind nicht von dieser PED-Antwort umfasst. Strengere Betreiberregeln sind zusätzlich zu prüfen.
    • Mehr als 100 Wh, höchstens 160 Wh je eingesetzter Lithium-Ionen-Batterie; vorab Zustimmung des ausführenden Betreibers einholen. Die Ausnahme für größere Lithium-Metall-Batterien gilt nur für medizinische Geräte und nicht für eine gewöhnliche Luftpumpe.
    • Nach ergänzender IATA-Branchenregel höchstens 15 tragbare elektronische Geräte insgesamt pro Person; mehr nur mit Betreiberzustimmung.
    • Im Aufgabegepäck muss die Pumpe vollständig ausgeschaltet sein, nicht im Ruhemodus.
    • Schützen Sie Pumpe und eingesetzte Batterie vor Beschädigung und unbeabsichtigtem Einschalten.

Quellen

Am Körper

Keine sichere Antwort

  • Regelwerk: Die Quellen reichen für eine sichere Antwort nicht aus.

Quellen

Quelle fehlt.

AT · Internationale Gefahrgutgrundlage · bestätigte PED-Pumpe über 100 bis 160 Wh
Abflugland
Österreich

Handgepäck

Antwort

  • Gefahrgut: Genehmigung erforderlich
    • Jede Lithiumbatterie muss die Prüfanforderungen des UN-Handbuchs Teil III, Abschnitt 38.3 erfüllen.
    • Nur eine gewöhnliche tragbare elektrische Luftpumpe für den persönlichen Gebrauch oder eine entsprechend eingestufte eingebaute Pumpe. Bestätigen Sie die PED-Einordnung anhand von Modell und Herstellerdaten; die Batterieantwort bestätigt keine Sicherheitsfreigabe der ganzen Matratze.
    • Lose Batterien, Powerbanks, beschädigte Batterien, Gaskartuschen und Gepäckstücke mit eingebauter Batterie sind nicht von dieser PED-Antwort umfasst. Strengere Betreiberregeln sind zusätzlich zu prüfen.
    • Mehr als 100 Wh, höchstens 160 Wh je eingesetzter Lithium-Ionen-Batterie; vorab Zustimmung des ausführenden Betreibers einholen. Die Ausnahme für größere Lithium-Metall-Batterien gilt nur für medizinische Geräte und nicht für eine gewöhnliche Luftpumpe.
    • Nach ergänzender IATA-Branchenregel höchstens 15 tragbare elektronische Geräte insgesamt pro Person; mehr nur mit Betreiberzustimmung.
    • Schützen Sie Pumpe und eingesetzte Batterie vor Beschädigung und unbeabsichtigtem Einschalten.

Quellen

Aufgabegepäck

Antwort

  • Gefahrgut: Genehmigung erforderlich
    • Jede Lithiumbatterie muss die Prüfanforderungen des UN-Handbuchs Teil III, Abschnitt 38.3 erfüllen.
    • Nur eine gewöhnliche tragbare elektrische Luftpumpe für den persönlichen Gebrauch oder eine entsprechend eingestufte eingebaute Pumpe. Bestätigen Sie die PED-Einordnung anhand von Modell und Herstellerdaten; die Batterieantwort bestätigt keine Sicherheitsfreigabe der ganzen Matratze.
    • Lose Batterien, Powerbanks, beschädigte Batterien, Gaskartuschen und Gepäckstücke mit eingebauter Batterie sind nicht von dieser PED-Antwort umfasst. Strengere Betreiberregeln sind zusätzlich zu prüfen.
    • Mehr als 100 Wh, höchstens 160 Wh je eingesetzter Lithium-Ionen-Batterie; vorab Zustimmung des ausführenden Betreibers einholen. Die Ausnahme für größere Lithium-Metall-Batterien gilt nur für medizinische Geräte und nicht für eine gewöhnliche Luftpumpe.
    • Nach ergänzender IATA-Branchenregel höchstens 15 tragbare elektronische Geräte insgesamt pro Person; mehr nur mit Betreiberzustimmung.
    • Im Aufgabegepäck muss die Pumpe vollständig ausgeschaltet sein, nicht im Ruhemodus.
    • Schützen Sie Pumpe und eingesetzte Batterie vor Beschädigung und unbeabsichtigtem Einschalten.

Quellen

Am Körper

Keine sichere Antwort

  • Regelwerk: Die Quellen reichen für eine sichere Antwort nicht aus.

Quellen

Quelle fehlt.

CH · Internationale Gefahrgutgrundlage · bestätigte PED-Pumpe über 100 bis 160 Wh
Abflugland
Schweiz

Handgepäck

Antwort

  • Gefahrgut: Genehmigung erforderlich
    • Jede Lithiumbatterie muss die Prüfanforderungen des UN-Handbuchs Teil III, Abschnitt 38.3 erfüllen.
    • Nur eine gewöhnliche tragbare elektrische Luftpumpe für den persönlichen Gebrauch oder eine entsprechend eingestufte eingebaute Pumpe. Bestätigen Sie die PED-Einordnung anhand von Modell und Herstellerdaten; die Batterieantwort bestätigt keine Sicherheitsfreigabe der ganzen Matratze.
    • Lose Batterien, Powerbanks, beschädigte Batterien, Gaskartuschen und Gepäckstücke mit eingebauter Batterie sind nicht von dieser PED-Antwort umfasst. Strengere Betreiberregeln sind zusätzlich zu prüfen.
    • Mehr als 100 Wh, höchstens 160 Wh je eingesetzter Lithium-Ionen-Batterie; vorab Zustimmung des ausführenden Betreibers einholen. Die Ausnahme für größere Lithium-Metall-Batterien gilt nur für medizinische Geräte und nicht für eine gewöhnliche Luftpumpe.
    • Nach ergänzender IATA-Branchenregel höchstens 15 tragbare elektronische Geräte insgesamt pro Person; mehr nur mit Betreiberzustimmung.
    • Schützen Sie Pumpe und eingesetzte Batterie vor Beschädigung und unbeabsichtigtem Einschalten.

Quellen

Aufgabegepäck

Antwort

  • Gefahrgut: Genehmigung erforderlich
    • Jede Lithiumbatterie muss die Prüfanforderungen des UN-Handbuchs Teil III, Abschnitt 38.3 erfüllen.
    • Nur eine gewöhnliche tragbare elektrische Luftpumpe für den persönlichen Gebrauch oder eine entsprechend eingestufte eingebaute Pumpe. Bestätigen Sie die PED-Einordnung anhand von Modell und Herstellerdaten; die Batterieantwort bestätigt keine Sicherheitsfreigabe der ganzen Matratze.
    • Lose Batterien, Powerbanks, beschädigte Batterien, Gaskartuschen und Gepäckstücke mit eingebauter Batterie sind nicht von dieser PED-Antwort umfasst. Strengere Betreiberregeln sind zusätzlich zu prüfen.
    • Mehr als 100 Wh, höchstens 160 Wh je eingesetzter Lithium-Ionen-Batterie; vorab Zustimmung des ausführenden Betreibers einholen. Die Ausnahme für größere Lithium-Metall-Batterien gilt nur für medizinische Geräte und nicht für eine gewöhnliche Luftpumpe.
    • Nach ergänzender IATA-Branchenregel höchstens 15 tragbare elektronische Geräte insgesamt pro Person; mehr nur mit Betreiberzustimmung.
    • Im Aufgabegepäck muss die Pumpe vollständig ausgeschaltet sein, nicht im Ruhemodus.
    • Schützen Sie Pumpe und eingesetzte Batterie vor Beschädigung und unbeabsichtigtem Einschalten.

Quellen

Am Körper

Keine sichere Antwort

  • Regelwerk: Die Quellen reichen für eine sichere Antwort nicht aus.

Quellen

Quelle fehlt.

DE · Internationale Gefahrgutgrundlage · lose Pumpenbatterie bis 100 Wh · gleiche Bedingungen für 3 KombinationenHandgepäck: Mit BedingungenAufgabegepäck: Verboten

Handgepäck

Antwort

  • Gefahrgut: Bedingt
    • Jede Lithiumbatterie muss UN 38.3 erfüllen.
    • Lose Lithiumbatterien gehören ausschließlich in die Kabine. Nehmen Sie sie vor einer Gepäckabgabe am Gate aus dem Paket. Strengere Betreiberregeln bleiben maßgeblich.
    • Nur lose, entnommene oder zusätzliche Lithiumbatterien für die Pumpe; keine Powerbank.
    • Höchstens 100 Wh je Lithium-Ionen-Batterie oder 2 g Lithium je Lithium-Metall-Batterie. Nach IATA höchstens 20 Ersatzbatterien insgesamt pro Person; mehr nur mit Betreiberzustimmung.
    • Jede Batterie einzeln vor Kurzschluss und Beschädigung schützen, etwa Kontakte isolieren und eine eigene Schutzhülle verwenden.

Aufgabegepäck

Antwort

  • Gefahrgut: Verboten
    • Jede Lithiumbatterie muss UN 38.3 erfüllen.
    • Lose Lithiumbatterien gehören ausschließlich in die Kabine. Nehmen Sie sie vor einer Gepäckabgabe am Gate aus dem Paket. Strengere Betreiberregeln bleiben maßgeblich.
    • Nur lose, entnommene oder zusätzliche Lithiumbatterien für die Pumpe; keine Powerbank.
    • Höchstens 100 Wh je Lithium-Ionen-Batterie oder 2 g Lithium je Lithium-Metall-Batterie. Nach IATA höchstens 20 Ersatzbatterien insgesamt pro Person; mehr nur mit Betreiberzustimmung.
    • Jede Batterie einzeln vor Kurzschluss und Beschädigung schützen, etwa Kontakte isolieren und eine eigene Schutzhülle verwenden.

Am Körper

Keine sichere Antwort

  • Regelwerk: Die Quellen reichen für eine sichere Antwort nicht aus.

Flüge und Quellen

DE · Internationale Gefahrgutgrundlage · lose Pumpenbatterie bis 100 Wh
Abflugland
Deutschland

Handgepäck

Antwort

  • Gefahrgut: Bedingt
    • Jede Lithiumbatterie muss UN 38.3 erfüllen.
    • Lose Lithiumbatterien gehören ausschließlich in die Kabine. Nehmen Sie sie vor einer Gepäckabgabe am Gate aus dem Paket. Strengere Betreiberregeln bleiben maßgeblich.
    • Nur lose, entnommene oder zusätzliche Lithiumbatterien für die Pumpe; keine Powerbank.
    • Höchstens 100 Wh je Lithium-Ionen-Batterie oder 2 g Lithium je Lithium-Metall-Batterie. Nach IATA höchstens 20 Ersatzbatterien insgesamt pro Person; mehr nur mit Betreiberzustimmung.
    • Jede Batterie einzeln vor Kurzschluss und Beschädigung schützen, etwa Kontakte isolieren und eine eigene Schutzhülle verwenden.

Quellen

Aufgabegepäck

Antwort

  • Gefahrgut: Verboten
    • Jede Lithiumbatterie muss UN 38.3 erfüllen.
    • Lose Lithiumbatterien gehören ausschließlich in die Kabine. Nehmen Sie sie vor einer Gepäckabgabe am Gate aus dem Paket. Strengere Betreiberregeln bleiben maßgeblich.
    • Nur lose, entnommene oder zusätzliche Lithiumbatterien für die Pumpe; keine Powerbank.
    • Höchstens 100 Wh je Lithium-Ionen-Batterie oder 2 g Lithium je Lithium-Metall-Batterie. Nach IATA höchstens 20 Ersatzbatterien insgesamt pro Person; mehr nur mit Betreiberzustimmung.
    • Jede Batterie einzeln vor Kurzschluss und Beschädigung schützen, etwa Kontakte isolieren und eine eigene Schutzhülle verwenden.

Quellen

Am Körper

Keine sichere Antwort

  • Regelwerk: Die Quellen reichen für eine sichere Antwort nicht aus.

Quellen

Quelle fehlt.

AT · Internationale Gefahrgutgrundlage · lose Pumpenbatterie bis 100 Wh
Abflugland
Österreich

Handgepäck

Antwort

  • Gefahrgut: Bedingt
    • Jede Lithiumbatterie muss UN 38.3 erfüllen.
    • Lose Lithiumbatterien gehören ausschließlich in die Kabine. Nehmen Sie sie vor einer Gepäckabgabe am Gate aus dem Paket. Strengere Betreiberregeln bleiben maßgeblich.
    • Nur lose, entnommene oder zusätzliche Lithiumbatterien für die Pumpe; keine Powerbank.
    • Höchstens 100 Wh je Lithium-Ionen-Batterie oder 2 g Lithium je Lithium-Metall-Batterie. Nach IATA höchstens 20 Ersatzbatterien insgesamt pro Person; mehr nur mit Betreiberzustimmung.
    • Jede Batterie einzeln vor Kurzschluss und Beschädigung schützen, etwa Kontakte isolieren und eine eigene Schutzhülle verwenden.

Quellen

Aufgabegepäck

Antwort

  • Gefahrgut: Verboten
    • Jede Lithiumbatterie muss UN 38.3 erfüllen.
    • Lose Lithiumbatterien gehören ausschließlich in die Kabine. Nehmen Sie sie vor einer Gepäckabgabe am Gate aus dem Paket. Strengere Betreiberregeln bleiben maßgeblich.
    • Nur lose, entnommene oder zusätzliche Lithiumbatterien für die Pumpe; keine Powerbank.
    • Höchstens 100 Wh je Lithium-Ionen-Batterie oder 2 g Lithium je Lithium-Metall-Batterie. Nach IATA höchstens 20 Ersatzbatterien insgesamt pro Person; mehr nur mit Betreiberzustimmung.
    • Jede Batterie einzeln vor Kurzschluss und Beschädigung schützen, etwa Kontakte isolieren und eine eigene Schutzhülle verwenden.

Quellen

Am Körper

Keine sichere Antwort

  • Regelwerk: Die Quellen reichen für eine sichere Antwort nicht aus.

Quellen

Quelle fehlt.

CH · Internationale Gefahrgutgrundlage · lose Pumpenbatterie bis 100 Wh
Abflugland
Schweiz

Handgepäck

Antwort

  • Gefahrgut: Bedingt
    • Jede Lithiumbatterie muss UN 38.3 erfüllen.
    • Lose Lithiumbatterien gehören ausschließlich in die Kabine. Nehmen Sie sie vor einer Gepäckabgabe am Gate aus dem Paket. Strengere Betreiberregeln bleiben maßgeblich.
    • Nur lose, entnommene oder zusätzliche Lithiumbatterien für die Pumpe; keine Powerbank.
    • Höchstens 100 Wh je Lithium-Ionen-Batterie oder 2 g Lithium je Lithium-Metall-Batterie. Nach IATA höchstens 20 Ersatzbatterien insgesamt pro Person; mehr nur mit Betreiberzustimmung.
    • Jede Batterie einzeln vor Kurzschluss und Beschädigung schützen, etwa Kontakte isolieren und eine eigene Schutzhülle verwenden.

Quellen

Aufgabegepäck

Antwort

  • Gefahrgut: Verboten
    • Jede Lithiumbatterie muss UN 38.3 erfüllen.
    • Lose Lithiumbatterien gehören ausschließlich in die Kabine. Nehmen Sie sie vor einer Gepäckabgabe am Gate aus dem Paket. Strengere Betreiberregeln bleiben maßgeblich.
    • Nur lose, entnommene oder zusätzliche Lithiumbatterien für die Pumpe; keine Powerbank.
    • Höchstens 100 Wh je Lithium-Ionen-Batterie oder 2 g Lithium je Lithium-Metall-Batterie. Nach IATA höchstens 20 Ersatzbatterien insgesamt pro Person; mehr nur mit Betreiberzustimmung.
    • Jede Batterie einzeln vor Kurzschluss und Beschädigung schützen, etwa Kontakte isolieren und eine eigene Schutzhülle verwenden.

Quellen

Am Körper

Keine sichere Antwort

  • Regelwerk: Die Quellen reichen für eine sichere Antwort nicht aus.

Quellen

Quelle fehlt.

DE · Internationale Gefahrgutgrundlage · lose Pumpenbatterie über 100 bis 160 Wh · gleiche Bedingungen für 3 KombinationenHandgepäck: Genehmigung erforderlichAufgabegepäck: Verboten

Handgepäck

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  • Gefahrgut: Genehmigung erforderlich
    • Jede Lithiumbatterie muss UN 38.3 erfüllen.
    • Lose Lithiumbatterien gehören ausschließlich in die Kabine. Nehmen Sie sie vor einer Gepäckabgabe am Gate aus dem Paket. Strengere Betreiberregeln bleiben maßgeblich.
    • Nur lose, entnommene oder zusätzliche Lithiumbatterien für die Pumpe; keine Powerbank.
    • Mehr als 100 Wh bis höchstens 160 Wh je Lithium-Ionen-Batterie, höchstens zwei solche Ersatzbatterien pro Person; vorab Zustimmung des ausführenden Betreibers erforderlich.
    • Jede Batterie einzeln vor Kurzschluss und Beschädigung schützen, etwa Kontakte isolieren und eine eigene Schutzhülle verwenden.

Aufgabegepäck

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  • Gefahrgut: Verboten
    • Jede Lithiumbatterie muss UN 38.3 erfüllen.
    • Lose Lithiumbatterien gehören ausschließlich in die Kabine. Nehmen Sie sie vor einer Gepäckabgabe am Gate aus dem Paket. Strengere Betreiberregeln bleiben maßgeblich.
    • Nur lose, entnommene oder zusätzliche Lithiumbatterien für die Pumpe; keine Powerbank.
    • Mehr als 100 Wh bis höchstens 160 Wh je Lithium-Ionen-Batterie, höchstens zwei solche Ersatzbatterien pro Person; vorab Zustimmung des ausführenden Betreibers erforderlich.
    • Jede Batterie einzeln vor Kurzschluss und Beschädigung schützen, etwa Kontakte isolieren und eine eigene Schutzhülle verwenden.

Am Körper

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Flüge und Quellen

DE · Internationale Gefahrgutgrundlage · lose Pumpenbatterie über 100 bis 160 Wh
Abflugland
Deutschland

Handgepäck

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  • Gefahrgut: Genehmigung erforderlich
    • Jede Lithiumbatterie muss UN 38.3 erfüllen.
    • Lose Lithiumbatterien gehören ausschließlich in die Kabine. Nehmen Sie sie vor einer Gepäckabgabe am Gate aus dem Paket. Strengere Betreiberregeln bleiben maßgeblich.
    • Nur lose, entnommene oder zusätzliche Lithiumbatterien für die Pumpe; keine Powerbank.
    • Mehr als 100 Wh bis höchstens 160 Wh je Lithium-Ionen-Batterie, höchstens zwei solche Ersatzbatterien pro Person; vorab Zustimmung des ausführenden Betreibers erforderlich.
    • Jede Batterie einzeln vor Kurzschluss und Beschädigung schützen, etwa Kontakte isolieren und eine eigene Schutzhülle verwenden.

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  • Gefahrgut: Verboten
    • Jede Lithiumbatterie muss UN 38.3 erfüllen.
    • Lose Lithiumbatterien gehören ausschließlich in die Kabine. Nehmen Sie sie vor einer Gepäckabgabe am Gate aus dem Paket. Strengere Betreiberregeln bleiben maßgeblich.
    • Nur lose, entnommene oder zusätzliche Lithiumbatterien für die Pumpe; keine Powerbank.
    • Mehr als 100 Wh bis höchstens 160 Wh je Lithium-Ionen-Batterie, höchstens zwei solche Ersatzbatterien pro Person; vorab Zustimmung des ausführenden Betreibers erforderlich.
    • Jede Batterie einzeln vor Kurzschluss und Beschädigung schützen, etwa Kontakte isolieren und eine eigene Schutzhülle verwenden.

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AT · Internationale Gefahrgutgrundlage · lose Pumpenbatterie über 100 bis 160 Wh
Abflugland
Österreich

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  • Gefahrgut: Genehmigung erforderlich
    • Jede Lithiumbatterie muss UN 38.3 erfüllen.
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    • Nur lose, entnommene oder zusätzliche Lithiumbatterien für die Pumpe; keine Powerbank.
    • Mehr als 100 Wh bis höchstens 160 Wh je Lithium-Ionen-Batterie, höchstens zwei solche Ersatzbatterien pro Person; vorab Zustimmung des ausführenden Betreibers erforderlich.
    • Jede Batterie einzeln vor Kurzschluss und Beschädigung schützen, etwa Kontakte isolieren und eine eigene Schutzhülle verwenden.

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Aufgabegepäck

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  • Gefahrgut: Verboten
    • Jede Lithiumbatterie muss UN 38.3 erfüllen.
    • Lose Lithiumbatterien gehören ausschließlich in die Kabine. Nehmen Sie sie vor einer Gepäckabgabe am Gate aus dem Paket. Strengere Betreiberregeln bleiben maßgeblich.
    • Nur lose, entnommene oder zusätzliche Lithiumbatterien für die Pumpe; keine Powerbank.
    • Mehr als 100 Wh bis höchstens 160 Wh je Lithium-Ionen-Batterie, höchstens zwei solche Ersatzbatterien pro Person; vorab Zustimmung des ausführenden Betreibers erforderlich.
    • Jede Batterie einzeln vor Kurzschluss und Beschädigung schützen, etwa Kontakte isolieren und eine eigene Schutzhülle verwenden.

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Am Körper

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CH · Internationale Gefahrgutgrundlage · lose Pumpenbatterie über 100 bis 160 Wh
Abflugland
Schweiz

Handgepäck

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  • Gefahrgut: Genehmigung erforderlich
    • Jede Lithiumbatterie muss UN 38.3 erfüllen.
    • Lose Lithiumbatterien gehören ausschließlich in die Kabine. Nehmen Sie sie vor einer Gepäckabgabe am Gate aus dem Paket. Strengere Betreiberregeln bleiben maßgeblich.
    • Nur lose, entnommene oder zusätzliche Lithiumbatterien für die Pumpe; keine Powerbank.
    • Mehr als 100 Wh bis höchstens 160 Wh je Lithium-Ionen-Batterie, höchstens zwei solche Ersatzbatterien pro Person; vorab Zustimmung des ausführenden Betreibers erforderlich.
    • Jede Batterie einzeln vor Kurzschluss und Beschädigung schützen, etwa Kontakte isolieren und eine eigene Schutzhülle verwenden.

Quellen

Aufgabegepäck

Antwort

  • Gefahrgut: Verboten
    • Jede Lithiumbatterie muss UN 38.3 erfüllen.
    • Lose Lithiumbatterien gehören ausschließlich in die Kabine. Nehmen Sie sie vor einer Gepäckabgabe am Gate aus dem Paket. Strengere Betreiberregeln bleiben maßgeblich.
    • Nur lose, entnommene oder zusätzliche Lithiumbatterien für die Pumpe; keine Powerbank.
    • Mehr als 100 Wh bis höchstens 160 Wh je Lithium-Ionen-Batterie, höchstens zwei solche Ersatzbatterien pro Person; vorab Zustimmung des ausführenden Betreibers erforderlich.
    • Jede Batterie einzeln vor Kurzschluss und Beschädigung schützen, etwa Kontakte isolieren und eine eigene Schutzhülle verwenden.

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Am Körper

Keine sichere Antwort

  • Regelwerk: Die Quellen reichen für eine sichere Antwort nicht aus.

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DE · Internationale Gefahrgutgrundlage · Pumpenbatterie außerhalb der Passagierausnahme · gleiche Bedingungen für 3 KombinationenHandgepäck: VerbotenAufgabegepäck: Verboten

Handgepäck

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  • Gefahrgut: Verboten
    • Eine gewöhnliche private Luftpumpe mit mehr als 160 Wh je Lithium-Ionen-Batterie oder mehr als 2 g Lithium je Lithium-Metall-Batterie fällt nicht unter die genannten Passagierausnahmen. Das gilt auch für ihre lose Batterie; keine Übertragung der medizinischen Ausnahme.

Aufgabegepäck

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  • Gefahrgut: Verboten
    • Eine gewöhnliche private Luftpumpe mit mehr als 160 Wh je Lithium-Ionen-Batterie oder mehr als 2 g Lithium je Lithium-Metall-Batterie fällt nicht unter die genannten Passagierausnahmen. Das gilt auch für ihre lose Batterie; keine Übertragung der medizinischen Ausnahme.

Am Körper

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  • Regelwerk: Die Quellen reichen für eine sichere Antwort nicht aus.

Flüge und Quellen

DE · Internationale Gefahrgutgrundlage · Pumpenbatterie außerhalb der Passagierausnahme
Abflugland
Deutschland

Handgepäck

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  • Gefahrgut: Verboten
    • Eine gewöhnliche private Luftpumpe mit mehr als 160 Wh je Lithium-Ionen-Batterie oder mehr als 2 g Lithium je Lithium-Metall-Batterie fällt nicht unter die genannten Passagierausnahmen. Das gilt auch für ihre lose Batterie; keine Übertragung der medizinischen Ausnahme.

Quellen

Aufgabegepäck

Antwort

  • Gefahrgut: Verboten
    • Eine gewöhnliche private Luftpumpe mit mehr als 160 Wh je Lithium-Ionen-Batterie oder mehr als 2 g Lithium je Lithium-Metall-Batterie fällt nicht unter die genannten Passagierausnahmen. Das gilt auch für ihre lose Batterie; keine Übertragung der medizinischen Ausnahme.

Quellen

Am Körper

Keine sichere Antwort

  • Regelwerk: Die Quellen reichen für eine sichere Antwort nicht aus.

Quellen

Quelle fehlt.

AT · Internationale Gefahrgutgrundlage · Pumpenbatterie außerhalb der Passagierausnahme
Abflugland
Österreich

Handgepäck

Antwort

  • Gefahrgut: Verboten
    • Eine gewöhnliche private Luftpumpe mit mehr als 160 Wh je Lithium-Ionen-Batterie oder mehr als 2 g Lithium je Lithium-Metall-Batterie fällt nicht unter die genannten Passagierausnahmen. Das gilt auch für ihre lose Batterie; keine Übertragung der medizinischen Ausnahme.

Quellen

Aufgabegepäck

Antwort

  • Gefahrgut: Verboten
    • Eine gewöhnliche private Luftpumpe mit mehr als 160 Wh je Lithium-Ionen-Batterie oder mehr als 2 g Lithium je Lithium-Metall-Batterie fällt nicht unter die genannten Passagierausnahmen. Das gilt auch für ihre lose Batterie; keine Übertragung der medizinischen Ausnahme.

Quellen

Am Körper

Keine sichere Antwort

  • Regelwerk: Die Quellen reichen für eine sichere Antwort nicht aus.

Quellen

Quelle fehlt.

CH · Internationale Gefahrgutgrundlage · Pumpenbatterie außerhalb der Passagierausnahme
Abflugland
Schweiz

Handgepäck

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  • Gefahrgut: Verboten
    • Eine gewöhnliche private Luftpumpe mit mehr als 160 Wh je Lithium-Ionen-Batterie oder mehr als 2 g Lithium je Lithium-Metall-Batterie fällt nicht unter die genannten Passagierausnahmen. Das gilt auch für ihre lose Batterie; keine Übertragung der medizinischen Ausnahme.

Quellen

Aufgabegepäck

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  • Gefahrgut: Verboten
    • Eine gewöhnliche private Luftpumpe mit mehr als 160 Wh je Lithium-Ionen-Batterie oder mehr als 2 g Lithium je Lithium-Metall-Batterie fällt nicht unter die genannten Passagierausnahmen. Das gilt auch für ihre lose Batterie; keine Übertragung der medizinischen Ausnahme.

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Am Körper

Keine sichere Antwort

  • Regelwerk: Die Quellen reichen für eine sichere Antwort nicht aus.

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Quelle fehlt.

Schweiz · beschädigte oder defekte PumpenbatterieHandgepäck: VerbotenAufgabegepäck: Verboten

Handgepäck

Antwort

  • Gefahrgut: Verboten
    • Beschädigte oder defekte Batterien dürfen nicht mitgeführt werden. Packen Sie eine solche Pumpenbatterie weder in die Kabine noch in den aufgegebenen Koffer.

Aufgabegepäck

Antwort

  • Gefahrgut: Verboten
    • Beschädigte oder defekte Batterien dürfen nicht mitgeführt werden. Packen Sie eine solche Pumpenbatterie weder in die Kabine noch in den aufgegebenen Koffer.

Am Körper

Keine sichere Antwort

  • Regelwerk: Die Quellen reichen für eine sichere Antwort nicht aus.

Flüge und Quellen

Schweiz · beschädigte oder defekte Pumpenbatterie
Abflugland
Schweiz

Handgepäck

Antwort

  • Gefahrgut: Verboten
    • Beschädigte oder defekte Batterien dürfen nicht mitgeführt werden. Packen Sie eine solche Pumpenbatterie weder in die Kabine noch in den aufgegebenen Koffer.

Quellen

Aufgabegepäck

Antwort

  • Gefahrgut: Verboten
    • Beschädigte oder defekte Batterien dürfen nicht mitgeführt werden. Packen Sie eine solche Pumpenbatterie weder in die Kabine noch in den aufgegebenen Koffer.

Quellen

Am Körper

Keine sichere Antwort

  • Regelwerk: Die Quellen reichen für eine sichere Antwort nicht aus.

Quellen

Quelle fehlt.

Deutschland · Lufthansa LH · kleine FüllkartuscheHandgepäck: Genehmigung erforderlichAufgabegepäck: Genehmigung erforderlich

Handgepäck

Antwort

  • Gefahrgut: Genehmigung erforderlich
    • Vor dem Transport ist eine Genehmigung von Lufthansa erforderlich; bei Buchung über das Service Center anmelden.
    • Diese Antwort ist eine Lufthansa-Gefahrgutregel. Sicherheitskontrolle und Regeln eines anderen ausführenden Betreibers sind gesondert zu prüfen.
    • Nur kleine Füllkartuschen mit ungiftigem, nicht entzündbarem Gas der Unterklasse 2.2 ohne Nebengefahr; keine automatische Anwendung der Regeln für Rettungswesten oder Lawinenrucksäcke.
    • Höchstens vier Gaskartuschen pro Fluggast, jede mit höchstens 50 ml Wasserkapazität. Bei Kohlendioxid entspricht dies einer 28-g-Kartusche.
    • Verpacken Sie jede Kartusche so, dass sie nicht versehentlich aktiviert werden kann.

Aufgabegepäck

Antwort

  • Gefahrgut: Genehmigung erforderlich
    • Vor dem Transport ist eine Genehmigung von Lufthansa erforderlich; bei Buchung über das Service Center anmelden.
    • Diese Antwort ist eine Lufthansa-Gefahrgutregel. Sicherheitskontrolle und Regeln eines anderen ausführenden Betreibers sind gesondert zu prüfen.
    • Nur kleine Füllkartuschen mit ungiftigem, nicht entzündbarem Gas der Unterklasse 2.2 ohne Nebengefahr; keine automatische Anwendung der Regeln für Rettungswesten oder Lawinenrucksäcke.
    • Höchstens vier Gaskartuschen pro Fluggast, jede mit höchstens 50 ml Wasserkapazität. Bei Kohlendioxid entspricht dies einer 28-g-Kartusche.
    • Verpacken Sie jede Kartusche so, dass sie nicht versehentlich aktiviert werden kann.

Am Körper

Keine sichere Antwort

  • Regelwerk: Die Quellen reichen für eine sichere Antwort nicht aus.

Flüge und Quellen

Deutschland · Lufthansa LH · kleine Füllkartusche
Abflugland
Deutschland
Fluggesellschaft
Lufthansa

Handgepäck

Antwort

  • Gefahrgut: Genehmigung erforderlich
    • Vor dem Transport ist eine Genehmigung von Lufthansa erforderlich; bei Buchung über das Service Center anmelden.
    • Diese Antwort ist eine Lufthansa-Gefahrgutregel. Sicherheitskontrolle und Regeln eines anderen ausführenden Betreibers sind gesondert zu prüfen.
    • Nur kleine Füllkartuschen mit ungiftigem, nicht entzündbarem Gas der Unterklasse 2.2 ohne Nebengefahr; keine automatische Anwendung der Regeln für Rettungswesten oder Lawinenrucksäcke.
    • Höchstens vier Gaskartuschen pro Fluggast, jede mit höchstens 50 ml Wasserkapazität. Bei Kohlendioxid entspricht dies einer 28-g-Kartusche.
    • Verpacken Sie jede Kartusche so, dass sie nicht versehentlich aktiviert werden kann.

Quellen

Aufgabegepäck

Antwort

  • Gefahrgut: Genehmigung erforderlich
    • Vor dem Transport ist eine Genehmigung von Lufthansa erforderlich; bei Buchung über das Service Center anmelden.
    • Diese Antwort ist eine Lufthansa-Gefahrgutregel. Sicherheitskontrolle und Regeln eines anderen ausführenden Betreibers sind gesondert zu prüfen.
    • Nur kleine Füllkartuschen mit ungiftigem, nicht entzündbarem Gas der Unterklasse 2.2 ohne Nebengefahr; keine automatische Anwendung der Regeln für Rettungswesten oder Lawinenrucksäcke.
    • Höchstens vier Gaskartuschen pro Fluggast, jede mit höchstens 50 ml Wasserkapazität. Bei Kohlendioxid entspricht dies einer 28-g-Kartusche.
    • Verpacken Sie jede Kartusche so, dass sie nicht versehentlich aktiviert werden kann.

Quellen

Am Körper

Keine sichere Antwort

  • Regelwerk: Die Quellen reichen für eine sichere Antwort nicht aus.

Quellen

Quelle fehlt.

Deutschland · Lufthansa LH · verbotene Gas- und ReparaturmittelHandgepäck: VerbotenAufgabegepäck: Verboten

Handgepäck

Antwort

  • Gefahrgut: Verboten
    • Lufthansa verbietet Butan-/Propangasflaschen, Campingkocher-Ersatzkartuschen, Lachgas wegen seiner Nebengefahr sowie Behälter mit entzündbaren Flüssigkeiten. Ein entzündbarer Reparaturkleber fällt als Flüssigkeit in diese Kategorie; nicht jeder Kleber ist dadurch verboten.

Aufgabegepäck

Antwort

  • Gefahrgut: Verboten
    • Lufthansa verbietet Butan-/Propangasflaschen, Campingkocher-Ersatzkartuschen, Lachgas wegen seiner Nebengefahr sowie Behälter mit entzündbaren Flüssigkeiten. Ein entzündbarer Reparaturkleber fällt als Flüssigkeit in diese Kategorie; nicht jeder Kleber ist dadurch verboten.

Am Körper

Keine sichere Antwort

  • Regelwerk: Die Quellen reichen für eine sichere Antwort nicht aus.

Flüge und Quellen

Deutschland · Lufthansa LH · verbotene Gas- und Reparaturmittel
Abflugland
Deutschland
Fluggesellschaft
Lufthansa

Handgepäck

Antwort

  • Gefahrgut: Verboten
    • Lufthansa verbietet Butan-/Propangasflaschen, Campingkocher-Ersatzkartuschen, Lachgas wegen seiner Nebengefahr sowie Behälter mit entzündbaren Flüssigkeiten. Ein entzündbarer Reparaturkleber fällt als Flüssigkeit in diese Kategorie; nicht jeder Kleber ist dadurch verboten.

Quellen

Aufgabegepäck

Antwort

  • Gefahrgut: Verboten
    • Lufthansa verbietet Butan-/Propangasflaschen, Campingkocher-Ersatzkartuschen, Lachgas wegen seiner Nebengefahr sowie Behälter mit entzündbaren Flüssigkeiten. Ein entzündbarer Reparaturkleber fällt als Flüssigkeit in diese Kategorie; nicht jeder Kleber ist dadurch verboten.

Quellen

Am Körper

Keine sichere Antwort

  • Regelwerk: Die Quellen reichen für eine sichere Antwort nicht aus.

Quellen

Quelle fehlt.

Deutschland · Modellprüfung · andere Pumpe oder anderes aufblasbares ProduktHandgepäck: Nicht geklärtAufgabegepäck: Nicht geklärt

Handgepäck

Keine sichere Antwort

  • Gefahrgut: Die Quellen reichen für eine sichere Antwort nicht aus.

Aufgabegepäck

Keine sichere Antwort

  • Gefahrgut: Die Quellen reichen für eine sichere Antwort nicht aus.

Am Körper

Keine sichere Antwort

  • Regelwerk: Die Quellen reichen für eine sichere Antwort nicht aus.

Flüge und Quellen

Deutschland · Modellprüfung · andere Pumpe oder anderes aufblasbares Produkt
Abflugland
Deutschland

Handgepäck

Keine sichere Antwort

  • Gefahrgut: Die Quellen reichen für eine sichere Antwort nicht aus.

Quellen

Aufgabegepäck

Keine sichere Antwort

  • Gefahrgut: Die Quellen reichen für eine sichere Antwort nicht aus.

Quellen

Am Körper

Keine sichere Antwort

  • Regelwerk: Die Quellen reichen für eine sichere Antwort nicht aus.

Quellen

Quelle fehlt.

Hülle, Pumpe und Stromquelle unterscheiden

Eine entleerte Luftmatratze ohne Elektronik und Gas ist zunächst eine weiche Hülle. In den geprüften Quellen von Bundespolizei, BMI und BAZL fehlt eine ausdrückliche Zulassung dieses Gegenstands. Fragen Sie vor der Reise die Kontrollstelle nach der Hülle und die Fluggesellschaft nach der Annahme des fertigen Pakets. Die behördlichen Verbotslisten sind keine vollständigen Übersichten erlaubter Produkte.

Für das Handgepäck zählen die Maße, das Gewicht und die Stückzahl Ihrer Buchung. Im Aufgabegepäck kann ein zusätzlicher Packbeutel als weiteres Gepäckstück zählen. Prüfen Sie die Grenzen Ihrer Fluggesellschaft; ein einzelnes Tarifbeispiel gilt nicht für alle Betreiber. Die Hinweise zum Entleeren und Rollen sind Packempfehlungen.

Eine Hand- oder Fußpumpe hat keine Batterie. Eine Netzpumpe benötigt eine passende Stromversorgung am Ziel; eine eingebaute Akkupumpe bringt dagegen eine Batterie mit. Notieren Sie Modell, Batterieart und Wh, bevor Sie die Transportbedingungen prüfen. Ein Reparaturset mit Kleber, eine Gaskartusche oder eine externe Powerbank wird separat beurteilt. Das gilt auch, wenn alles gemeinsam verkauft wurde.

Akku der Pumpe und lose Batterie

Die folgenden Gefahrgutbedingungen gelten für eine gewöhnliche private Pumpe, die als tragbares persönliches elektronisches Gerät (PED) eingestuft ist. Sie bestätigen weder die Sicherheitskontrolle der Matratze noch die Annahme jedes Pumpenmodells. Klären Sie die Einordnung mit Herstellerdaten und der ausführenden Airline. Eine Pumpe mit einer anderen Batterieart braucht deren eigene Bedingungen.

Für eingesetzte Lithium-Ionen-Batterien beträgt die Grenze grundsätzlich 100 Wh je Batterie, für Lithium-Metall 2 g Lithium je Batterie. Lithiumbatterien müssen UN 38.3 erfüllen. Nach der ergänzenden IATA-Branchenregel sind insgesamt höchstens 15 PED pro Person vorgesehen; mehr nur mit Zustimmung. Schützen Sie die Pumpe vor Beschädigung und unbeabsichtigtem Einschalten. Die Kabine ist empfohlen. Im Aufgabegepäck verlangt ICAO bei mehr als 2,7 Wh je Gerät oder mehr als 0,3 g Lithium je Gerät vollständiges Ausschalten. Schalten Sie die Pumpe zum Packen vollständig aus; der Betreiber darf dies auch unterhalb dieser Schwellen verlangen.

Über 100 Wh bis höchstens 160 Wh je Lithium-Ionen-Batterie ist vorab die Zustimmung der ausführenden Airline erforderlich. Im Aufgabegepäck muss das Gerät vollständig aus sein. Mehr als 160 Wh fällt nicht unter diese Passagierausnahme. Die Ausnahme für größere Lithium-Metall-Batterien medizinischer Geräte gilt nicht für eine gewöhnliche Luftpumpe.

Lose oder entnommene Lithiumbatterien gehören ausschließlich in die Kabine. Isolieren Sie die Kontakte und schützen Sie jede Batterie einzeln in einer Hülle. Bis 100 Wh beziehungsweise 2 g Lithium je Batterie nennt IATA höchstens 20 Ersatzbatterien insgesamt pro Person; mehr braucht Zustimmung. Für größere Lithium-Ionen-Ersatzakkus über 100 bis 160 Wh sind höchstens zwei pro Person mit Zustimmung der Airline vorgesehen. Im Aufgabegepäck sind lose Lithiumbatterien verboten. Nehmen Sie sie auch vor einer Abgabe am Gate heraus. Eine Powerbank ist separat zu prüfen.

Beschädigte oder defekte Batterien dürfen nach BAZL nicht mitgeführt werden. Prüfen Sie strengere Vorgaben Ihrer Airline, auch bei einem Rückruf. Diese Grundlagen ersetzen keine Freigabe für ein Gepäckstück mit integrierter Batterie oder ein Gerät mit anderer Funktion.

Füllkartusche und Reparaturset

Für Lufthansa LH ist eine geeignete kleine Füllkartusche nur mit vorheriger Genehmigung vorgesehen: ungiftiges, nicht entzündbares Gas der Unterklasse 2.2 ohne Nebengefahr, höchstens vier Kartuschen pro Fluggast und höchstens 50 ml Wasserkapazität je Kartusche. Bei CO₂ entspricht dies einer 28-g-Kartusche. Melden Sie sie bei Buchung über das Service Center an und schützen Sie sie vor versehentlicher Aktivierung. Diese Bedingungen gelten für Lufthansa; fragen Sie eine andere ausführende Airline gesondert.

Butan-/Propangasflaschen, Ersatzkartuschen für Campingkocher und Lachgas mit seiner Nebengefahr sind bei Lufthansa verboten. Ein entzündbarer flüssiger Reparaturkleber fällt unter das Verbot entzündbarer Flüssigkeiten. Prüfen Sie Produktetikett und gegebenenfalls Sicherheitsdatenblatt; nicht jeder Kleber hat dieselbe Einstufung. Bei einem nicht entzündbaren Reparaturmittel gelten zusätzlich dessen Flüssigkeits- und Kontrollbedingungen am Abflugort.

Übertragen Sie die Patronenregeln von Rettungswesten oder Lawinenrucksäcken nicht auf eine Schlafmatratze. Eine selbstaufblasende Schaumstoffmatte kann sich ohne Gaspatrone mit Umgebungsluft füllen. Entscheidend sind die tatsächlichen Bauteile und die Funktion des Produkts.

Vor dem Aufenthalt und für den Rückflug

Breiten Sie die Matratze vor der Abreise aus und suchen Sie Ventile und abnehmbare Stopfen. Prüfen Sie, ob der Pumpenaufsatz zu Ihrem Modell passt. Packen Sie Hülle, Netzteil und Zubehör probeweise gemeinsam in den Beutel; die Hülle allein kann passen, während der komplette Satz mehr Platz braucht. Legen Sie die laut Anleitung vorgesehenen Ersatzteile nach ihrer eigenen Transportprüfung in eine kleine Tasche.

Fragen Sie Ihre Unterkunft, ob Sie dort eine Pumpe verwenden oder ausleihen können und welcher Anschluss verfügbar ist. Bereiten Sie die Matratze nach dem Gebrauch gemäß Anleitung für den Transport vor. Prüfen Sie auch Unterseite und Ventile. Legen Sie keine schweren Gegenstände auf die Ventile. Zählen Sie beim Rückflug Aufsätze und Stopfen, damit keine Kleinteile am Aufstellort bleiben. Für den Rückflug prüfen Sie die dortigen Kontroll- und Airline-Bedingungen erneut.

Ein Zelt ist ein separates Teil des Campinggepäcks: Packmaß und Zubehör werden eigenständig geprüft. Für die Pumpenbatterie finden Sie weitere Hinweise unter Batterien; eine externe Stromquelle prüfen Sie unter Powerbank.

Quellen und Stand

Die Sicherheitsbereiche DE, AT und CH betreffen ausschließlich die leere Hülle. Die internationalen Batterieabschnitte betreffen Gefahrgut und eine bestätigte PED-Einordnung. Der Kartuschenabschnitt gilt ausdrücklich für Lufthansa LH. Keiner dieser Bereiche bestätigt die Benutzung an Bord oder eine Zollfreigabe für das Zielland. Quellen geprüft am 3. Oktober 2026; ICAO 2025–2026 einschließlich des Addendums vom 27. März 2026, ergänzend IATA DGR 67.

Bundespolizei: verbotene Gegenstände, BMI: Flugsicherheit und BAZL: Passagiergepäck erklären die nationalen Sicherheitsbereiche. ICAO: Addendum 2026 und IATA: Tabelle 2.3.A liefern die Batteriegrundlage. Ergänzend: BAZL: Batterien und Lufthansa: gefährliche Gegenstände.

Matratze und Zubehör packen

  1. Lassen Sie die Luft nach der Herstelleranleitung vollständig heraus und trocknen Sie die Oberfläche. Packen Sie keinen feuchten Stoff zu Ihrer Kleidung.

  2. Rollen Sie die Hülle ohne scharfen Knick am Ventil. Legen Sie sie in den geschlossenen Packbeutel und messen Sie das fertige Paket.

  3. Prüfen Sie Stromquelle, Pumpenaufsatz und Reparaturset getrennt. Schützen Sie lose Lithiumbatterien einzeln und nehmen Sie sie vor einer Gepäckabgabe in die Kabine.

Häufige Fragen

Ist eine eingebaute Pumpe automatisch erlaubt?

Nein. Eine Netzpumpe hat keinen Akku, eine Akkupumpe schon. Prüfen Sie Modell, Stromquelle und gegebenenfalls die Energie in Wh. Die US-Antwort für eine eingebaute Pumpe ersetzt keine Freigabe für einen Abflug in Deutschland, Österreich oder der Schweiz.

Muss jeder Akku aus der Matratze entfernt werden?

Ein eingesetzter Akku einer bestätigten persönlichen elektronischen Pumpe ist anders geregelt als eine lose Ersatzbatterie. Entfernen Sie ihn nur nach Herstelleranleitung. Sobald er lose ist, gilt die Kabinenregel. Ein Gepäckstück mit integrierter Batterie gehört wiederum zu einer eigenen Kategorie.

Darf eine CO₂-Kartusche mit?

Prüfen Sie zuerst das Gas und die Wasserkapazität der Kartusche. Lufthansa verlangt für geeignete kleine Füllkartuschen eine Genehmigung vorab und begrenzt sie auf vier pro Person mit je höchstens 50 ml Wasserkapazität, entsprechend 28 g CO₂. Andere Betreiber müssen ihre eigenen Bedingungen bestätigen.

Gilt das auch für eine selbstaufblasende Matte?

Eine Matte, die sich durch Schaum und ein geöffnetes Ventil mit Umgebungsluft füllt, ist keine Gaskartusche. Prüfen Sie trotzdem, ob tatsächlich eine Pumpe, Batterie oder Gaspatrone im Produkt steckt. Eine Rettungsweste und ein Lawinenrucksack sind andere Produkte.

Was gehört beim Rückflug wieder in den Beutel?

Trocknen Sie die Matratze, sehen Sie Unterseite und Ventile durch und zählen Sie Aufsätze sowie Stopfen. Prüfen Sie beim Rückflug die dortige Kontrollstelle und die ausführende Airline; die Hüllenantwort deckt Zubehör weiterhin nicht ab.

Prüfdatum der Quellen

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