HAARSTYLING
Darf ein Lockenstab ins Handgepäck?
Ein Akku-Lockenstab braucht bei Lufthansa, Austrian Airlines und SWISS eine Transportgenehmigung und gehört ins Handgepäck. Eine gasbetriebene Lockenzange darf dort mit Schutzkappe in beide Gepäckarten, höchstens ein Gerät pro Person. Für einen gewöhnlichen Lockenstab mit Netzkabel ist hier die Kategorie Haushaltsgeräte bei der Sicherheitskontrolle in Wien VIE bestätigt.
Handgepäck
Nicht allgemein bestätigt
Bei Lufthansa, Austrian Airlines und SWISS: Lithium-Ionen-Akku bis 100 Wh mit Transportgenehmigung, ausgeschaltet und elektrisch getrenntem Heizteil. Gas: ein Gerät pro Person mit fester Schutzkappe. Netzkabel ohne Akku oder Gas: positive Kategorie bei der Sicherheitskontrolle in Wien VIE.
Aufgabegepäck
Nicht allgemein bestätigt
Die drei geprüften Airlines verbieten Akku-Lockenstäbe im Aufgabegepäck. Gasbetriebene Haarstylinggeräte sind mit Schutzkappe innerhalb des gemeinsamen Ein-Gerät-Limits zulässig. Für einen gewöhnlichen Lockenstab mit Netzkabel ist hier keine allgemeine Aufgabegepäck-Freigabe belegt.
Besondere Regeln nach Land, Flughafen, Airline und Ausführung
Was gilt für Ihren Flug?
Wählen Sie Land, Flughafen und Airline und suchen Sie nach Ihrer Ausführung. Bei einer erneuten Kontrolle nach dem Umstieg prüfen Sie auch den dortigen Flughafen.
13 passende Kombinationen · 5 Antworten
Nicht geklärt · Mit Bedingungen · Genehmigung erforderlich · Verboten
Nicht geklärt · Verboten · Mit Bedingungen
Nicht geklärt
Allgemeine Regeln stehen neben den Regeln der Airline und des Flughafens.
Deutschland: Lockenstab mit Netzkabel, allgemeine Freigabe nicht belegt · gleiche Bedingungen für 3 KombinationenHandgepäck: Nicht geklärtAufgabegepäck: Nicht geklärt
Handgepäck
Keine sichere Antwort
- Sicherheitskontrolle: Die Quellen reichen für eine sichere Antwort nicht aus.
Aufgabegepäck
Keine sichere Antwort
- Sicherheitskontrolle: Die Quellen reichen für eine sichere Antwort nicht aus.
Am Körper
Keine sichere Antwort
- Regelwerk: Die Quellen reichen für eine sichere Antwort nicht aus.
Flüge und Quellen
Deutschland: Lockenstab mit Netzkabel, allgemeine Freigabe nicht belegt
- Abflugland
- Deutschland
Handgepäck
Keine sichere Antwort
- Sicherheitskontrolle: Die Quellen reichen für eine sichere Antwort nicht aus.
Quellen
Aufgabegepäck
Keine sichere Antwort
- Sicherheitskontrolle: Die Quellen reichen für eine sichere Antwort nicht aus.
Quellen
Am Körper
Keine sichere Antwort
- Regelwerk: Die Quellen reichen für eine sichere Antwort nicht aus.
Quellen
Quelle fehlt.
Österreich: Lockenstab mit Netzkabel, allgemeine Freigabe nicht belegt
- Abflugland
- Österreich
Handgepäck
Keine sichere Antwort
- Sicherheitskontrolle: Die Quellen reichen für eine sichere Antwort nicht aus.
Quellen
Aufgabegepäck
Keine sichere Antwort
- Sicherheitskontrolle: Die Quellen reichen für eine sichere Antwort nicht aus.
Quellen
Am Körper
Keine sichere Antwort
- Regelwerk: Die Quellen reichen für eine sichere Antwort nicht aus.
Quellen
Quelle fehlt.
Schweiz: Lockenstab mit Netzkabel, allgemeine Freigabe nicht belegt
- Abflugland
- Schweiz
Handgepäck
Keine sichere Antwort
- Sicherheitskontrolle: Die Quellen reichen für eine sichere Antwort nicht aus.
Quellen
Aufgabegepäck
Keine sichere Antwort
- Sicherheitskontrolle: Die Quellen reichen für eine sichere Antwort nicht aus.
Quellen
Am Körper
Keine sichere Antwort
- Regelwerk: Die Quellen reichen für eine sichere Antwort nicht aus.
Quellen
Quelle fehlt.
Wien VIE: Netzkabel ohne Batterie/Gas, nur SicherheitskontrolleHandgepäck: Mit BedingungenAufgabegepäck: Nicht geklärt
Handgepäck
Antwort
- Sicherheitskontrolle: Bedingt
- Größe, Gewicht und Annahme durch den ausführenden Betreiber müssen Sie gesondert prüfen.
- Nur ein gewöhnlicher Lockenstab mit Netzkabel, ohne Batterie und ohne Gas; Zuordnung zur erlaubten Kategorie elektronische Haushaltsgeräte.
- Gilt ausschließlich für die Sicherheitskontrolle am Flughafen Wien VIE. Die Kontrollstelle kann einen Gegenstand im Einzelfall zurückweisen.
Aufgabegepäck
Keine sichere Antwort
- Sicherheitskontrolle: Die Quellen reichen für eine sichere Antwort nicht aus.
Am Körper
Keine sichere Antwort
- Regelwerk: Die Quellen reichen für eine sichere Antwort nicht aus.
Flüge und Quellen
Wien VIE: Netzkabel ohne Batterie/Gas, nur Sicherheitskontrolle
- Abflugland
- Österreich
- Flughafen
- VIE
Handgepäck
Antwort
- Sicherheitskontrolle: Bedingt
- Größe, Gewicht und Annahme durch den ausführenden Betreiber müssen Sie gesondert prüfen.
- Nur ein gewöhnlicher Lockenstab mit Netzkabel, ohne Batterie und ohne Gas; Zuordnung zur erlaubten Kategorie elektronische Haushaltsgeräte.
- Gilt ausschließlich für die Sicherheitskontrolle am Flughafen Wien VIE. Die Kontrollstelle kann einen Gegenstand im Einzelfall zurückweisen.
Quellen
Aufgabegepäck
Keine sichere Antwort
- Sicherheitskontrolle: Die Quellen reichen für eine sichere Antwort nicht aus.
Quellen
Am Körper
Keine sichere Antwort
- Regelwerk: Die Quellen reichen für eine sichere Antwort nicht aus.
Quellen
Quelle fehlt.
Lufthansa ab Deutschland: Lithium-Ionen-Lockenstab bis 100 Wh, Transportregeln · gleiche Bedingungen für 3 KombinationenHandgepäck: Genehmigung erforderlichAufgabegepäck: Verboten
Handgepäck
Antwort
- Gefahrgut: Genehmigung erforderlich
- Holen Sie vor dem Flug die Transportgenehmigung des ausführenden Betreibers ein, auch bei höchstens 100 Wh.
- Der Lithium-Batterietyp muss den Prüfanforderungen des UN-Handbuchs, Teil III, Abschnitt 38.3 entsprechen.
- Beschädigte, defekte oder aus Sicherheitsgründen zurückgerufene Geräte oder Batterien sind von dieser Freigabe ausgeschlossen. Für andere Batteriearten oder mehr als 100 Wh gilt eine eigene Prüfung.
- Gilt für einen Lockenstab mit eingebauter Lithium-Ionen-Batterie bis 100 Wh pro Gerät und für den persönlichen Gebrauch.
- Laden Sie ausgebaute Batterien nicht an Bord auf.
- Ausgebaute Lithium-Ionen-Akkus bis 100 Wh zählen zum gemeinsamen Limit von höchstens 20 losen Batterien und Powerbanks pro Person; andere Batterietypen zählen mit. Für Powerbanks gelten zusätzlich eigene strengere Grenzen.
- Insgesamt höchstens 15 tragbare elektronische Geräte mit Batterien pro Person, einschließlich Ihrer anderen elektronischen Geräte in allen Gepäckarten zusammen.
- Schalten Sie das Gerät aus. Trennen Sie Batterie und Heizteil elektrisch, indem Sie die Batterie, das Heizteil oder einen anderen trennenden Bestandteil entfernen.
- Schützen Sie Gerät und Batterie vor Beschädigung und unbeabsichtigter Aktivierung; ausgebaute Batterien bleiben im Handgepäck und ihre Kontakte müssen gegen Kurzschluss geschützt sein.
- Wenn Sie mehrere elektronische Geräte transportieren, verpacken Sie diese getrennt voneinander, etwa durch Kleidung oder in der Originalverpackung.
Aufgabegepäck
Antwort
- Gefahrgut: Verboten
- Batteriebetriebene wärmeerzeugende Lockenstäbe dürfen nicht im oder als Aufgabegepäck transportiert werden. Eine Transportgenehmigung hebt dieses Verbot nicht auf.
Am Körper
Keine sichere Antwort
- Regelwerk: Die Quellen reichen für eine sichere Antwort nicht aus.
Flüge und Quellen
Lufthansa ab Deutschland: Lithium-Ionen-Lockenstab bis 100 Wh, Transportregeln
- Abflugland
- Deutschland
- Fluggesellschaft
- Lufthansa
Handgepäck
Antwort
- Gefahrgut: Genehmigung erforderlich
- Holen Sie vor dem Flug die Transportgenehmigung des ausführenden Betreibers ein, auch bei höchstens 100 Wh.
- Der Lithium-Batterietyp muss den Prüfanforderungen des UN-Handbuchs, Teil III, Abschnitt 38.3 entsprechen.
- Beschädigte, defekte oder aus Sicherheitsgründen zurückgerufene Geräte oder Batterien sind von dieser Freigabe ausgeschlossen. Für andere Batteriearten oder mehr als 100 Wh gilt eine eigene Prüfung.
- Gilt für einen Lockenstab mit eingebauter Lithium-Ionen-Batterie bis 100 Wh pro Gerät und für den persönlichen Gebrauch.
- Laden Sie ausgebaute Batterien nicht an Bord auf.
- Ausgebaute Lithium-Ionen-Akkus bis 100 Wh zählen zum gemeinsamen Limit von höchstens 20 losen Batterien und Powerbanks pro Person; andere Batterietypen zählen mit. Für Powerbanks gelten zusätzlich eigene strengere Grenzen.
- Insgesamt höchstens 15 tragbare elektronische Geräte mit Batterien pro Person, einschließlich Ihrer anderen elektronischen Geräte in allen Gepäckarten zusammen.
- Schalten Sie das Gerät aus. Trennen Sie Batterie und Heizteil elektrisch, indem Sie die Batterie, das Heizteil oder einen anderen trennenden Bestandteil entfernen.
- Schützen Sie Gerät und Batterie vor Beschädigung und unbeabsichtigter Aktivierung; ausgebaute Batterien bleiben im Handgepäck und ihre Kontakte müssen gegen Kurzschluss geschützt sein.
- Wenn Sie mehrere elektronische Geräte transportieren, verpacken Sie diese getrennt voneinander, etwa durch Kleidung oder in der Originalverpackung.
Quellen
Aufgabegepäck
Antwort
- Gefahrgut: Verboten
- Batteriebetriebene wärmeerzeugende Lockenstäbe dürfen nicht im oder als Aufgabegepäck transportiert werden. Eine Transportgenehmigung hebt dieses Verbot nicht auf.
Quellen
Am Körper
Keine sichere Antwort
- Regelwerk: Die Quellen reichen für eine sichere Antwort nicht aus.
Quellen
Quelle fehlt.
Austrian Airlines ab Österreich: Lithium-Ionen-Lockenstab bis 100 Wh, Transportregeln
- Abflugland
- Österreich
- Fluggesellschaft
- Austrian Airlines
Handgepäck
Antwort
- Gefahrgut: Genehmigung erforderlich
- Holen Sie vor dem Flug die Transportgenehmigung des ausführenden Betreibers ein, auch bei höchstens 100 Wh.
- Der Lithium-Batterietyp muss den Prüfanforderungen des UN-Handbuchs, Teil III, Abschnitt 38.3 entsprechen.
- Beschädigte, defekte oder aus Sicherheitsgründen zurückgerufene Geräte oder Batterien sind von dieser Freigabe ausgeschlossen. Für andere Batteriearten oder mehr als 100 Wh gilt eine eigene Prüfung.
- Gilt für einen Lockenstab mit eingebauter Lithium-Ionen-Batterie bis 100 Wh pro Gerät und für den persönlichen Gebrauch.
- Laden Sie ausgebaute Batterien nicht an Bord auf.
- Ausgebaute Lithium-Ionen-Akkus bis 100 Wh zählen zum gemeinsamen Limit von höchstens 20 losen Batterien und Powerbanks pro Person; andere Batterietypen zählen mit. Für Powerbanks gelten zusätzlich eigene strengere Grenzen.
- Insgesamt höchstens 15 tragbare elektronische Geräte mit Batterien pro Person, einschließlich Ihrer anderen elektronischen Geräte in allen Gepäckarten zusammen.
- Schalten Sie das Gerät aus. Trennen Sie Batterie und Heizteil elektrisch, indem Sie die Batterie, das Heizteil oder einen anderen trennenden Bestandteil entfernen.
- Schützen Sie Gerät und Batterie vor Beschädigung und unbeabsichtigter Aktivierung; ausgebaute Batterien bleiben im Handgepäck und ihre Kontakte müssen gegen Kurzschluss geschützt sein.
- Wenn Sie mehrere elektronische Geräte transportieren, verpacken Sie diese getrennt voneinander, etwa durch Kleidung oder in der Originalverpackung.
Quellen
Aufgabegepäck
Antwort
- Gefahrgut: Verboten
- Batteriebetriebene wärmeerzeugende Lockenstäbe dürfen nicht im oder als Aufgabegepäck transportiert werden. Eine Transportgenehmigung hebt dieses Verbot nicht auf.
Quellen
Am Körper
Keine sichere Antwort
- Regelwerk: Die Quellen reichen für eine sichere Antwort nicht aus.
Quellen
Quelle fehlt.
SWISS ab der Schweiz: Lithium-Ionen-Lockenstab bis 100 Wh, Transportregeln
- Abflugland
- Schweiz
- Fluggesellschaft
- SWISS
Handgepäck
Antwort
- Gefahrgut: Genehmigung erforderlich
- Holen Sie vor dem Flug die Transportgenehmigung des ausführenden Betreibers ein, auch bei höchstens 100 Wh.
- Der Lithium-Batterietyp muss den Prüfanforderungen des UN-Handbuchs, Teil III, Abschnitt 38.3 entsprechen.
- Beschädigte, defekte oder aus Sicherheitsgründen zurückgerufene Geräte oder Batterien sind von dieser Freigabe ausgeschlossen. Für andere Batteriearten oder mehr als 100 Wh gilt eine eigene Prüfung.
- Gilt für einen Lockenstab mit eingebauter Lithium-Ionen-Batterie bis 100 Wh pro Gerät und für den persönlichen Gebrauch.
- Laden Sie ausgebaute Batterien nicht an Bord auf.
- Ausgebaute Lithium-Ionen-Akkus bis 100 Wh zählen zum gemeinsamen Limit von höchstens 20 losen Batterien und Powerbanks pro Person; andere Batterietypen zählen mit. Für Powerbanks gelten zusätzlich eigene strengere Grenzen.
- Insgesamt höchstens 15 tragbare elektronische Geräte mit Batterien pro Person, einschließlich Ihrer anderen elektronischen Geräte in allen Gepäckarten zusammen.
- Schalten Sie das Gerät aus. Trennen Sie Batterie und Heizteil elektrisch, indem Sie die Batterie, das Heizteil oder einen anderen trennenden Bestandteil entfernen.
- Schützen Sie Gerät und Batterie vor Beschädigung und unbeabsichtigter Aktivierung; ausgebaute Batterien bleiben im Handgepäck und ihre Kontakte müssen gegen Kurzschluss geschützt sein.
- Wenn Sie mehrere elektronische Geräte transportieren, verpacken Sie diese getrennt voneinander, etwa durch Kleidung oder in der Originalverpackung.
Quellen
Aufgabegepäck
Antwort
- Gefahrgut: Verboten
- Batteriebetriebene wärmeerzeugende Lockenstäbe dürfen nicht im oder als Aufgabegepäck transportiert werden. Eine Transportgenehmigung hebt dieses Verbot nicht auf.
Quellen
Am Körper
Keine sichere Antwort
- Regelwerk: Die Quellen reichen für eine sichere Antwort nicht aus.
Quellen
Quelle fehlt.
Lufthansa: Lockenstab mit Kohlenwasserstoff-Gaskartusche, Transportregeln · gleiche Bedingungen für 3 KombinationenHandgepäck: Mit BedingungenAufgabegepäck: Mit Bedingungen
Handgepäck
Antwort
- Gefahrgut: Bedingt
- Benutzen Sie das Gerät nicht an Bord. Gasnachfüllpatronen sind in keinem Gepäck erlaubt.
- Gilt für ein Haarstylinggerät mit einer Kohlenwasserstoff-Gaskartusche, einschließlich eines so betriebenen Lockenstabs.
- Höchstens ein solches Haarstylinggerät pro Person, über Hand- und Aufgabegepäck zusammen.
- Die Schutzkappe muss fest über dem Heizteil sitzen.
Aufgabegepäck
Antwort
- Gefahrgut: Bedingt
- Benutzen Sie das Gerät nicht an Bord. Gasnachfüllpatronen sind in keinem Gepäck erlaubt.
- Gilt für ein Haarstylinggerät mit einer Kohlenwasserstoff-Gaskartusche, einschließlich eines so betriebenen Lockenstabs.
- Höchstens ein solches Haarstylinggerät pro Person, über Hand- und Aufgabegepäck zusammen.
- Die Schutzkappe muss fest über dem Heizteil sitzen.
Am Körper
Keine sichere Antwort
- Regelwerk: Die Quellen reichen für eine sichere Antwort nicht aus.
Flüge und Quellen
Lufthansa: Lockenstab mit Kohlenwasserstoff-Gaskartusche, Transportregeln
- Abflugland
- Deutschland
- Fluggesellschaft
- Lufthansa
Handgepäck
Antwort
- Gefahrgut: Bedingt
- Benutzen Sie das Gerät nicht an Bord. Gasnachfüllpatronen sind in keinem Gepäck erlaubt.
- Gilt für ein Haarstylinggerät mit einer Kohlenwasserstoff-Gaskartusche, einschließlich eines so betriebenen Lockenstabs.
- Höchstens ein solches Haarstylinggerät pro Person, über Hand- und Aufgabegepäck zusammen.
- Die Schutzkappe muss fest über dem Heizteil sitzen.
Quellen
Aufgabegepäck
Antwort
- Gefahrgut: Bedingt
- Benutzen Sie das Gerät nicht an Bord. Gasnachfüllpatronen sind in keinem Gepäck erlaubt.
- Gilt für ein Haarstylinggerät mit einer Kohlenwasserstoff-Gaskartusche, einschließlich eines so betriebenen Lockenstabs.
- Höchstens ein solches Haarstylinggerät pro Person, über Hand- und Aufgabegepäck zusammen.
- Die Schutzkappe muss fest über dem Heizteil sitzen.
Quellen
Am Körper
Keine sichere Antwort
- Regelwerk: Die Quellen reichen für eine sichere Antwort nicht aus.
Quellen
Quelle fehlt.
Austrian Airlines: Lockenstab mit Kohlenwasserstoff-Gaskartusche, Transportregeln
- Abflugland
- Österreich
- Fluggesellschaft
- Austrian Airlines
Handgepäck
Antwort
- Gefahrgut: Bedingt
- Benutzen Sie das Gerät nicht an Bord. Gasnachfüllpatronen sind in keinem Gepäck erlaubt.
- Gilt für ein Haarstylinggerät mit einer Kohlenwasserstoff-Gaskartusche, einschließlich eines so betriebenen Lockenstabs.
- Höchstens ein solches Haarstylinggerät pro Person, über Hand- und Aufgabegepäck zusammen.
- Die Schutzkappe muss fest über dem Heizteil sitzen.
Quellen
Aufgabegepäck
Antwort
- Gefahrgut: Bedingt
- Benutzen Sie das Gerät nicht an Bord. Gasnachfüllpatronen sind in keinem Gepäck erlaubt.
- Gilt für ein Haarstylinggerät mit einer Kohlenwasserstoff-Gaskartusche, einschließlich eines so betriebenen Lockenstabs.
- Höchstens ein solches Haarstylinggerät pro Person, über Hand- und Aufgabegepäck zusammen.
- Die Schutzkappe muss fest über dem Heizteil sitzen.
Quellen
Am Körper
Keine sichere Antwort
- Regelwerk: Die Quellen reichen für eine sichere Antwort nicht aus.
Quellen
Quelle fehlt.
SWISS: Lockenstab mit Kohlenwasserstoff-Gaskartusche, Transportregeln
- Abflugland
- Schweiz
- Fluggesellschaft
- SWISS
Handgepäck
Antwort
- Gefahrgut: Bedingt
- Benutzen Sie das Gerät nicht an Bord. Gasnachfüllpatronen sind in keinem Gepäck erlaubt.
- Gilt für ein Haarstylinggerät mit einer Kohlenwasserstoff-Gaskartusche, einschließlich eines so betriebenen Lockenstabs.
- Höchstens ein solches Haarstylinggerät pro Person, über Hand- und Aufgabegepäck zusammen.
- Die Schutzkappe muss fest über dem Heizteil sitzen.
Quellen
Aufgabegepäck
Antwort
- Gefahrgut: Bedingt
- Benutzen Sie das Gerät nicht an Bord. Gasnachfüllpatronen sind in keinem Gepäck erlaubt.
- Gilt für ein Haarstylinggerät mit einer Kohlenwasserstoff-Gaskartusche, einschließlich eines so betriebenen Lockenstabs.
- Höchstens ein solches Haarstylinggerät pro Person, über Hand- und Aufgabegepäck zusammen.
- Die Schutzkappe muss fest über dem Heizteil sitzen.
Quellen
Am Körper
Keine sichere Antwort
- Regelwerk: Die Quellen reichen für eine sichere Antwort nicht aus.
Quellen
Quelle fehlt.
Lufthansa: Gasnachfüllpatronen für Haarstylinggeräte · gleiche Bedingungen für 3 KombinationenHandgepäck: VerbotenAufgabegepäck: Verboten
Handgepäck
Antwort
- Gefahrgut: Verboten
- Gasnachfüllpatronen für Haarstylinggeräte sind im Hand- und Aufgabegepäck verboten.
Aufgabegepäck
Antwort
- Gefahrgut: Verboten
- Gasnachfüllpatronen für Haarstylinggeräte sind im Hand- und Aufgabegepäck verboten.
Am Körper
Keine sichere Antwort
- Regelwerk: Die Quellen reichen für eine sichere Antwort nicht aus.
Flüge und Quellen
Lufthansa: Gasnachfüllpatronen für Haarstylinggeräte
- Abflugland
- Deutschland
- Fluggesellschaft
- Lufthansa
Handgepäck
Antwort
- Gefahrgut: Verboten
- Gasnachfüllpatronen für Haarstylinggeräte sind im Hand- und Aufgabegepäck verboten.
Quellen
Aufgabegepäck
Antwort
- Gefahrgut: Verboten
- Gasnachfüllpatronen für Haarstylinggeräte sind im Hand- und Aufgabegepäck verboten.
Quellen
Am Körper
Keine sichere Antwort
- Regelwerk: Die Quellen reichen für eine sichere Antwort nicht aus.
Quellen
Quelle fehlt.
Austrian Airlines: Gasnachfüllpatronen für Haarstylinggeräte
- Abflugland
- Österreich
- Fluggesellschaft
- Austrian Airlines
Handgepäck
Antwort
- Gefahrgut: Verboten
- Gasnachfüllpatronen für Haarstylinggeräte sind im Hand- und Aufgabegepäck verboten.
Quellen
Aufgabegepäck
Antwort
- Gefahrgut: Verboten
- Gasnachfüllpatronen für Haarstylinggeräte sind im Hand- und Aufgabegepäck verboten.
Quellen
Am Körper
Keine sichere Antwort
- Regelwerk: Die Quellen reichen für eine sichere Antwort nicht aus.
Quellen
Quelle fehlt.
SWISS: Gasnachfüllpatronen für Haarstylinggeräte
- Abflugland
- Schweiz
- Fluggesellschaft
- SWISS
Handgepäck
Antwort
- Gefahrgut: Verboten
- Gasnachfüllpatronen für Haarstylinggeräte sind im Hand- und Aufgabegepäck verboten.
Quellen
Aufgabegepäck
Antwort
- Gefahrgut: Verboten
- Gasnachfüllpatronen für Haarstylinggeräte sind im Hand- und Aufgabegepäck verboten.
Quellen
Am Körper
Keine sichere Antwort
- Regelwerk: Die Quellen reichen für eine sichere Antwort nicht aus.
Quellen
Quelle fehlt.
Lockenstab mit Netzkabel
Bei der Sicherheitskontrolle in Wien VIE sind elektronische Haushaltsgeräte erlaubt. Ein gewöhnlicher Lockenstab mit Netzkabel, ohne Batterie und ohne Gas, wird dieser Kategorie zugeordnet. Die Tabelle nennt den Lockenstab nicht einzeln. Größe, Gewicht und Annahme durch Ihre Fluggesellschaft müssen Sie gesondert prüfen. Flughafen Wien: verbotene Gegenstände.
Für Deutschland enthält die gelesene Bundespolizei-Liste Verbotskategorien, jedoch keine ausdrückliche Erlaubnis für diesen Gegenstand. Das österreichische BMI verweist auf die europäischen Verbotslisten. Die BAZL-Übersicht für die Schweiz beschreibt Gegenstandskategorien und bestätigt einen Netzkabel-Lockenstab ebenfalls nicht ausdrücklich. Die lokale Wiener Einordnung wird deshalb nicht auf alle Abflüge in Deutschland, Österreich oder der Schweiz übertragen. Für das Aufgabegepäck ist hier keine allgemeine positive Bestätigung belegt.
Lockenstab mit Lithium-Ionen-Akku
Lufthansa, Austrian Airlines und SWISS verweisen bei lithiumbetriebenen Haarstylinggeräten ausdrücklich auf ihre Regeln für batteriebetriebene wärmeerzeugende Geräte. Sie brauchen eine Transportgenehmigung der ausführenden Airline, auch bei höchstens 100 Wh. Das Gerät darf nur ins Handgepäck. Im Aufgabegepäck ist es verboten.
Diese Antwort umfasst einen Lithium-Ionen-Akku bis 100 Wh pro Gerät für Ihren persönlichen Gebrauch. Insgesamt dürfen Sie höchstens 15 tragbare elektronische Geräte mit Batterien pro Person mitführen. Ihre anderen Geräte und alle Gepäckarten zählen zusammen. Für höhere Wh-Werte oder andere Batteriearten lassen Sie die konkrete Kombination gesondert prüfen. Der Batterietyp muss die UN-Prüfanforderungen aus Teil III, Abschnitt 38.3 erfüllen. Beschädigte, defekte oder aus Sicherheitsgründen zurückgerufene Geräte und Batterien sind ausgeschlossen.
Schalten Sie den Lockenstab aus. Trennen Sie Batterie und Heizteil elektrisch, indem Sie die Batterie, das Heizteil oder einen anderen Bestandteil entfernen, der die Verbindung unterbricht. Nutzen Sie die Anleitung Ihres Modells. Lassen Sie eine Hersteller-Flugfunktion von der ausführenden Airline bestätigen; ihre Genehmigung brauchen Sie weiterhin.
Schützen Sie Gerät und Batterie vor Beschädigung und unbeabsichtigtem Einschalten. Verpacken Sie mehrere elektronische Geräte getrennt, zum Beispiel mit Kleidung dazwischen. Ausgebaute Lithium-Ionen-Akkus bis 100 Wh bleiben im Handgepäck. Sichern Sie ihre Kontakte einzeln gegen Kurzschluss. Sie zählen zum gemeinsamen Limit von höchstens 20 losen Batterien und Powerbanks pro Person; andere Batterietypen zählen mit. Die zusätzlichen strengeren Powerbankgrenzen gelten weiterhin. Laden Sie ausgebaute Batterien nicht an Bord auf.
Die Bedingungen stehen bei Lufthansa: elektronische Geräte und Batterien, Austrian Airlines und SWISS.
Lockenstab mit Gas
Bei Lufthansa, Austrian Airlines und SWISS ist ein Haarstylinggerät mit Kohlenwasserstoff-Gaskartusche pro Person im Hand- oder Aufgabegepäck erlaubt. Das Limit zählt beide Gepäckarten zusammen. Setzen Sie die Schutzkappe fest über dem Heizteil auf. Benutzen Sie das Gerät nicht an Bord. Gasnachfüllpatronen dürfen Sie in keiner der beiden Gepäckarten mitnehmen.
Diese Bedingungen betreffen die genannte Gasart und die drei geprüften Airlines. Sie sind keine Bestätigung für jedes kabellose Gerät oder jede Fluggesellschaft. Lesen Sie die Haarstyling-Abschnitte bei Lufthansa: gefährliche Gegenstände, Austrian Airlines und SWISS.
Nach dem Styling am Abflugmorgen
Lassen Sie den Heizstab vor dem Einpacken vollständig abkühlen. Legen Sie die heiße Spitze nicht zwischen Kleidung. Verwenden Sie die passende Abdeckung und wickeln Sie das Netzkabel locker auf, ohne es am Gehäuseausgang zu knicken. Nehmen Sie abnehmbare Aufsätze nur so auseinander, wie es die Herstelleranleitung vorsieht.
Bewahren Sie die Transportgenehmigung für einen Akku-Lockenstab auf dem Telefon auf. Wird Ihre Kabinentasche am Gate aufgegeben, nehmen Sie das Akku-Gerät und lose Lithiumbatterien vorher heraus. Für den Rückflug prüfen Sie den dortigen Abflugort und die ausführende Airline erneut.
Welcher Bereich ist bestätigt?
Die Länderabschnitte behandeln die Sicherheitskontrolle; die Abschnitte Lufthansa, Austrian Airlines und SWISS ihre Transportregeln für Gas und Akku. Bei Codeshare-Flügen zählt die Gesellschaft, die den Flug tatsächlich durchführt. Eine Operatorregel bestätigt keine Zoll- oder Einfuhrfreigabe am Zielort. Eine gesonderte Erlaubnis für den Transport am Körper ist hier nicht bestätigt.
Welche Energiequelle hat Ihr Lockenstab?
Lesen Sie das Typenschild und die Anleitung. Auch ein Lockenstab mit Ladekabel kann einen Akku enthalten.
- Netzkabel ohne Batterie und Gas
Ein gewöhnlicher Lockenstab fällt in Wien VIE unter elektronische Haushaltsgeräte. Die lokale Erlaubnis betrifft die Sicherheitskontrolle; andere Abflugorte und die Annahme durch die Airline prüfen Sie gesondert.
- Kohlenwasserstoff-Gaskartusche, etwa Butan
Lufthansa, Austrian Airlines und SWISS erlauben ein Haarstylinggerät pro Person in beiden Gepäckarten zusammen. Setzen Sie die Schutzkappe fest auf. Gasnachfüllpatronen und Benutzung an Bord sind verboten.
- Lithium-Ionen-Akku bis 100 Wh
Bei den drei geprüften Airlines nur im Handgepäck mit Transportgenehmigung. Schalten Sie das Gerät aus und trennen Sie Heizteil und Batterie elektrisch. Im Aufgabegepäck ist es verboten.
So packen Sie Ihren Lockenstab
Lassen Sie den Heizstab vollständig abkühlen und setzen Sie die passende Abdeckung auf.
Bereiten Sie ein Akku-Gerät nach Herstelleranleitung vor und bewahren Sie die Transportgenehmigung auf.
Lassen Sie Gasnachfüllpatronen zu Hause. Lose Lithiumbatterien gehören mit geschützten Kontakten ins Handgepäck.
Häufige Fragen
Darf ein Lockenstab mit Akku in den aufgegebenen Koffer?
Bei Lufthansa, Austrian Airlines und SWISS sind batteriebetriebene wärmeerzeugende Lockenstäbe im Aufgabegepäck verboten. Für das Handgepäck brauchen Sie eine Transportgenehmigung. Schalten Sie das Gerät aus und trennen Sie Batterie und Heizteil elektrisch nach der Anleitung Ihres Modells.
Kann ich einen Lockenstab mit Butankartusche mitnehmen?
Die drei geprüften Airlines erlauben ein Haarstylinggerät mit Kohlenwasserstoff-Gaskartusche pro Person im Hand- oder Aufgabegepäck. Das ist ein gemeinsames Limit für beide Gepäckarten. Die Schutzkappe muss fest auf dem Heizteil sitzen. Benutzung an Bord und Gasnachfüllpatronen sind verboten.
Ist ein Lockenstab mit Kabel überall in DACH erlaubt?
Die gelesenen nationalen Quellen bestätigen dafür keine allgemeine Erlaubnis. Wien VIE erlaubt elektronische Haushaltsgeräte bei der Sicherheitskontrolle. Ein gewöhnlicher Lockenstab ohne Akku und Gas wird dieser Kategorie zugeordnet; Annahme, Größe und Gewicht müssen Sie mit der ausführenden Airline prüfen.
Reicht die Flugfunktion meines Akku-Lockenstabs?
Lassen Sie die ausführende Airline bestätigen, dass die Funktion Ihres Modells Batterie und Heizteil wie verlangt trennt. Die Herstellerfunktion ersetzt die Transportgenehmigung der Airline nicht. Ein ausgeschalteter Schalter allein erfüllt die geforderte elektrische Trennung nicht.
Prüfdatum der Quellen
- Erlaubte und verbotene Gegenstände im Passagiergepäck:
- Flughafen- und Flugsicherheitswesen:
- Verbotene Gegenstände:
- Elektronische Geräte und Batterien:
- Gefährliche Gegenstände:
- Elektronische Geräte und Batterien:
- Gefährliche Gegenstände:
- Elektronische Geräte und Batterien:
- Gefährliche Gegenstände:
- Verbotene Gegenstände: