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LITHIUMBATTERIEN

Dürfen Lithiumbatterien ins Flugzeug?

Lose Lithium-Ersatzbatterien gehören ins Handgepäck und brauchen einzeln geschützte Kontakte. Bis 100 Wh bei Lithium-Ionen oder 2 g Lithium bei Lithium-Metall gelten die Grundgrenzen. Batterien im Gerät und größere Akkus haben eigene Bedingungen.

Handgepäck

Je nach Ausführung und Route

Lose Lithiumbatterien bis 100 Wh oder 2 g Lithium einzeln vor Kurzschluss schützen. Über 100 bis 160 Wh brauchen Lithium-Ionen-Ersatzakkus vorherige Zustimmung; höchstens zwei pro Person.

Aufgabegepäck

Je nach Ausführung und Route

Lose Ersatzbatterien sind verboten. Eine eingebaute Batterie kann im vollständig ausgeschalteten, geschützten Gerät innerhalb der zulässigen Grenzen mitreisen. Prüfen Sie zusätzlich die ausführende Fluglinie.

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Eine lose Ersatzbatterie bleibt in der Kabine, auch wenn Sie die Tasche am Gate abgeben.
Infografik
Kleine lose Lithium-Ersatzbatterien bei Lufthansa, Austrian und SWISS mit Abflug DE, AT oder CH: im Handgepäck mit Bedingungen, im Aufgabegepäck verboten. Li-Ion bis 100 Wh je Batterie, Li-Metall bis 2 g Lithium je Batterie. Maximal 20 Ersatzbatterien aller Typen insgesamt pro Person, Powerbanks mitgezählt. Nur zum persönlichen Gebrauch. Batterietyp muss UN 38.3 erfüllen. Vor der Gepäckabgabe am Gate herausnehmen. Kontakte einzeln vor Kurzschluss schützen. An Bord nicht laden. Li-Ion über 100 bis 160 Wh: max. 2 Ersatzakkus pro Person, vorherige Genehmigung. Über 160 Wh verboten. Li-Metall über 2 g Lithium ist für normale Geräte verboten. Li-Metall für Medizingeräte: über 2 bis 8 g nur mit Genehmigung, maximal 2 Ersatzbatterien pro Person. Separat prüfen. Powerbanks haben eigene Regeln. Separat prüfen. Im Gerät: Li-Ion bis 100 Wh oder Li-Metall bis 2 g Lithium je Gerät. max. 15 Geräte pro Person. Im Aufgabegepäck max. 3, die größer als ein Smartphone sind. Vollständig ausschalten, auch Wecker und automatische Startfunktionen. Vor Schäden und Einschalten schützen. Einzeln polstern, fern von leicht entzündlichen Materialien. Größere Geräte separat prüfen. Beschädigte, defekte oder aus Sicherheitsgründen zurückgerufene Batterien sind verboten. Andere Fluglinien prüfen.
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Besondere Regeln nach Land, Flughafen, Airline und Ausführung

Was gilt für Ihren Flug?

Wählen Sie Land, Flughafen und Airline und suchen Sie nach Ihrer Ausführung. Bei einer erneuten Kontrolle nach dem Umstieg prüfen Sie auch den dortigen Flughafen.

Ihre Reise und Ihr Gegenstand

Eine Suche nach 100 Wh kann auch über 100 bis 160 Wh finden. Vergleichen Sie deshalb den Grenzwert mit Ihrer Batterie.

49 passende Kombinationen · 11 Antworten

Handgepäck

Mit Bedingungen · Genehmigung erforderlich · Verboten

Aufgabegepäck

Mit Bedingungen · Verboten · Genehmigung erforderlich

Am Körper

Nicht geklärt

Allgemeine Regeln stehen neben den Regeln der Airline und des Flughafens.

Deutschland · Lithiumbatterien, Gefahrgutgrundlage · gleiche Bedingungen für 3 KombinationenHandgepäck: Mit BedingungenAufgabegepäck: Mit Bedingungen

Handgepäck

Antwort

  • Gefahrgut: Bedingt
    • Lithiumbatterien müssen einem nach UN-Handbuch Teil III, Unterabschnitt 38.3 geprüften Typ entsprechen. Prüfen Sie unklare Modelldaten vor der Reise.
    • Lose Ersatzbatterien gehören in die Kabine. Nehmen Sie sie vor jeder Gepäckabgabe am Gate aus der Tasche.
    • Nur für den persönlichen Gebrauch.
    • Die Ausnahme für Lithium-Metall über 2 bis 8 g Lithium gilt ausschließlich für tragbare medizinische Geräte mit vorheriger Zustimmung. Höchstens zwei solche Ersatzbatterien pro Person, nur in der Kabine. Gewöhnliche Batterien über 2 g sind ausgeschlossen. Mobilitätshilfen werden separat geprüft.
    • Je Batterie höchstens 100 Wh bei Lithium-Ionen oder 2 g Lithium bei Lithium-Metall. Die Grenzen gelten für unterschiedliche Batterietypen.
    • Lithium-Ionen-Ersatzbatterien über 100 bis einschließlich 160 Wh: vorherige Zustimmung der ausführenden Fluglinie und höchstens zwei pro Person, nur in der Kabine.
    • Nach IATA höchstens 15 tragbare Geräte mit Lithiumbatterien pro Person; mehr nur mit Zustimmung des Betreibers.
    • Nach IATA höchstens 20 Ersatzbatterien insgesamt pro Person; mehr nur mit Zustimmung des Betreibers. Powerbanks haben eigene Regeln.
    • Schützen Sie jede lose Batterie einzeln vor Kurzschluss und Beschädigung, etwa in der Originalverpackung oder mit abgedeckten Kontakten in einem eigenen Etui.

Aufgabegepäck

Antwort

  • Gefahrgut: Bedingt
    • Eingebaute Lithium-Ionen-Batterien über 100 bis 160 Wh brauchen vorherige Zustimmung. Lose Batterien dürfen nicht ins Aufgabegepäck.
    • Lithiumbatterien müssen einem nach UN-Handbuch Teil III, Unterabschnitt 38.3 geprüften Typ entsprechen. Prüfen Sie unklare Modelldaten vor der Reise.
    • Nur für den persönlichen Gebrauch.
    • Die Ausnahme für Lithium-Metall über 2 bis 8 g Lithium gilt ausschließlich für tragbare medizinische Geräte mit vorheriger Zustimmung. Höchstens zwei solche Ersatzbatterien pro Person, nur in der Kabine. Gewöhnliche Batterien über 2 g sind ausgeschlossen. Mobilitätshilfen werden separat geprüft.
    • Je Batterie höchstens 100 Wh bei Lithium-Ionen oder 2 g Lithium bei Lithium-Metall. Die Grenzen gelten für unterschiedliche Batterietypen.
    • Nach IATA höchstens 15 tragbare Geräte mit Lithiumbatterien pro Person; mehr nur mit Zustimmung des Betreibers.
    • Im Aufgabegepäck muss die Batterie im Gerät eingebaut sein. Schalten Sie das Gerät vollständig aus und schützen Sie es vor Beschädigung und unbeabsichtigtem Einschalten.

Am Körper

Keine sichere Antwort

  • Regelwerk: Die Quellen reichen für eine sichere Antwort nicht aus.

Flüge und Quellen

Deutschland · Lithiumbatterien, Gefahrgutgrundlage
Abflugland
Deutschland

Handgepäck

Antwort

  • Gefahrgut: Bedingt
    • Lithiumbatterien müssen einem nach UN-Handbuch Teil III, Unterabschnitt 38.3 geprüften Typ entsprechen. Prüfen Sie unklare Modelldaten vor der Reise.
    • Lose Ersatzbatterien gehören in die Kabine. Nehmen Sie sie vor jeder Gepäckabgabe am Gate aus der Tasche.
    • Nur für den persönlichen Gebrauch.
    • Die Ausnahme für Lithium-Metall über 2 bis 8 g Lithium gilt ausschließlich für tragbare medizinische Geräte mit vorheriger Zustimmung. Höchstens zwei solche Ersatzbatterien pro Person, nur in der Kabine. Gewöhnliche Batterien über 2 g sind ausgeschlossen. Mobilitätshilfen werden separat geprüft.
    • Je Batterie höchstens 100 Wh bei Lithium-Ionen oder 2 g Lithium bei Lithium-Metall. Die Grenzen gelten für unterschiedliche Batterietypen.
    • Lithium-Ionen-Ersatzbatterien über 100 bis einschließlich 160 Wh: vorherige Zustimmung der ausführenden Fluglinie und höchstens zwei pro Person, nur in der Kabine.
    • Nach IATA höchstens 15 tragbare Geräte mit Lithiumbatterien pro Person; mehr nur mit Zustimmung des Betreibers.
    • Nach IATA höchstens 20 Ersatzbatterien insgesamt pro Person; mehr nur mit Zustimmung des Betreibers. Powerbanks haben eigene Regeln.
    • Schützen Sie jede lose Batterie einzeln vor Kurzschluss und Beschädigung, etwa in der Originalverpackung oder mit abgedeckten Kontakten in einem eigenen Etui.

Quellen

Aufgabegepäck

Antwort

  • Gefahrgut: Bedingt
    • Eingebaute Lithium-Ionen-Batterien über 100 bis 160 Wh brauchen vorherige Zustimmung. Lose Batterien dürfen nicht ins Aufgabegepäck.
    • Lithiumbatterien müssen einem nach UN-Handbuch Teil III, Unterabschnitt 38.3 geprüften Typ entsprechen. Prüfen Sie unklare Modelldaten vor der Reise.
    • Nur für den persönlichen Gebrauch.
    • Die Ausnahme für Lithium-Metall über 2 bis 8 g Lithium gilt ausschließlich für tragbare medizinische Geräte mit vorheriger Zustimmung. Höchstens zwei solche Ersatzbatterien pro Person, nur in der Kabine. Gewöhnliche Batterien über 2 g sind ausgeschlossen. Mobilitätshilfen werden separat geprüft.
    • Je Batterie höchstens 100 Wh bei Lithium-Ionen oder 2 g Lithium bei Lithium-Metall. Die Grenzen gelten für unterschiedliche Batterietypen.
    • Nach IATA höchstens 15 tragbare Geräte mit Lithiumbatterien pro Person; mehr nur mit Zustimmung des Betreibers.
    • Im Aufgabegepäck muss die Batterie im Gerät eingebaut sein. Schalten Sie das Gerät vollständig aus und schützen Sie es vor Beschädigung und unbeabsichtigtem Einschalten.

Quellen

Am Körper

Keine sichere Antwort

  • Regelwerk: Die Quellen reichen für eine sichere Antwort nicht aus.

Quellen

Quelle fehlt.

Österreich · Lithiumbatterien, Gefahrgutgrundlage
Abflugland
Österreich

Handgepäck

Antwort

  • Gefahrgut: Bedingt
    • Lithiumbatterien müssen einem nach UN-Handbuch Teil III, Unterabschnitt 38.3 geprüften Typ entsprechen. Prüfen Sie unklare Modelldaten vor der Reise.
    • Lose Ersatzbatterien gehören in die Kabine. Nehmen Sie sie vor jeder Gepäckabgabe am Gate aus der Tasche.
    • Nur für den persönlichen Gebrauch.
    • Die Ausnahme für Lithium-Metall über 2 bis 8 g Lithium gilt ausschließlich für tragbare medizinische Geräte mit vorheriger Zustimmung. Höchstens zwei solche Ersatzbatterien pro Person, nur in der Kabine. Gewöhnliche Batterien über 2 g sind ausgeschlossen. Mobilitätshilfen werden separat geprüft.
    • Je Batterie höchstens 100 Wh bei Lithium-Ionen oder 2 g Lithium bei Lithium-Metall. Die Grenzen gelten für unterschiedliche Batterietypen.
    • Lithium-Ionen-Ersatzbatterien über 100 bis einschließlich 160 Wh: vorherige Zustimmung der ausführenden Fluglinie und höchstens zwei pro Person, nur in der Kabine.
    • Nach IATA höchstens 15 tragbare Geräte mit Lithiumbatterien pro Person; mehr nur mit Zustimmung des Betreibers.
    • Nach IATA höchstens 20 Ersatzbatterien insgesamt pro Person; mehr nur mit Zustimmung des Betreibers. Powerbanks haben eigene Regeln.
    • Schützen Sie jede lose Batterie einzeln vor Kurzschluss und Beschädigung, etwa in der Originalverpackung oder mit abgedeckten Kontakten in einem eigenen Etui.

Quellen

Aufgabegepäck

Antwort

  • Gefahrgut: Bedingt
    • Eingebaute Lithium-Ionen-Batterien über 100 bis 160 Wh brauchen vorherige Zustimmung. Lose Batterien dürfen nicht ins Aufgabegepäck.
    • Lithiumbatterien müssen einem nach UN-Handbuch Teil III, Unterabschnitt 38.3 geprüften Typ entsprechen. Prüfen Sie unklare Modelldaten vor der Reise.
    • Nur für den persönlichen Gebrauch.
    • Die Ausnahme für Lithium-Metall über 2 bis 8 g Lithium gilt ausschließlich für tragbare medizinische Geräte mit vorheriger Zustimmung. Höchstens zwei solche Ersatzbatterien pro Person, nur in der Kabine. Gewöhnliche Batterien über 2 g sind ausgeschlossen. Mobilitätshilfen werden separat geprüft.
    • Je Batterie höchstens 100 Wh bei Lithium-Ionen oder 2 g Lithium bei Lithium-Metall. Die Grenzen gelten für unterschiedliche Batterietypen.
    • Nach IATA höchstens 15 tragbare Geräte mit Lithiumbatterien pro Person; mehr nur mit Zustimmung des Betreibers.
    • Im Aufgabegepäck muss die Batterie im Gerät eingebaut sein. Schalten Sie das Gerät vollständig aus und schützen Sie es vor Beschädigung und unbeabsichtigtem Einschalten.

Quellen

Am Körper

Keine sichere Antwort

  • Regelwerk: Die Quellen reichen für eine sichere Antwort nicht aus.

Quellen

Quelle fehlt.

Schweiz · Lithiumbatterien, Gefahrgutgrundlage
Abflugland
Schweiz

Handgepäck

Antwort

  • Gefahrgut: Bedingt
    • Lithiumbatterien müssen einem nach UN-Handbuch Teil III, Unterabschnitt 38.3 geprüften Typ entsprechen. Prüfen Sie unklare Modelldaten vor der Reise.
    • Lose Ersatzbatterien gehören in die Kabine. Nehmen Sie sie vor jeder Gepäckabgabe am Gate aus der Tasche.
    • Nur für den persönlichen Gebrauch.
    • Die Ausnahme für Lithium-Metall über 2 bis 8 g Lithium gilt ausschließlich für tragbare medizinische Geräte mit vorheriger Zustimmung. Höchstens zwei solche Ersatzbatterien pro Person, nur in der Kabine. Gewöhnliche Batterien über 2 g sind ausgeschlossen. Mobilitätshilfen werden separat geprüft.
    • Je Batterie höchstens 100 Wh bei Lithium-Ionen oder 2 g Lithium bei Lithium-Metall. Die Grenzen gelten für unterschiedliche Batterietypen.
    • Lithium-Ionen-Ersatzbatterien über 100 bis einschließlich 160 Wh: vorherige Zustimmung der ausführenden Fluglinie und höchstens zwei pro Person, nur in der Kabine.
    • Nach IATA höchstens 15 tragbare Geräte mit Lithiumbatterien pro Person; mehr nur mit Zustimmung des Betreibers.
    • Nach IATA höchstens 20 Ersatzbatterien insgesamt pro Person; mehr nur mit Zustimmung des Betreibers. Powerbanks haben eigene Regeln.
    • Schützen Sie jede lose Batterie einzeln vor Kurzschluss und Beschädigung, etwa in der Originalverpackung oder mit abgedeckten Kontakten in einem eigenen Etui.

Quellen

Aufgabegepäck

Antwort

  • Gefahrgut: Bedingt
    • Eingebaute Lithium-Ionen-Batterien über 100 bis 160 Wh brauchen vorherige Zustimmung. Lose Batterien dürfen nicht ins Aufgabegepäck.
    • Lithiumbatterien müssen einem nach UN-Handbuch Teil III, Unterabschnitt 38.3 geprüften Typ entsprechen. Prüfen Sie unklare Modelldaten vor der Reise.
    • Nur für den persönlichen Gebrauch.
    • Die Ausnahme für Lithium-Metall über 2 bis 8 g Lithium gilt ausschließlich für tragbare medizinische Geräte mit vorheriger Zustimmung. Höchstens zwei solche Ersatzbatterien pro Person, nur in der Kabine. Gewöhnliche Batterien über 2 g sind ausgeschlossen. Mobilitätshilfen werden separat geprüft.
    • Je Batterie höchstens 100 Wh bei Lithium-Ionen oder 2 g Lithium bei Lithium-Metall. Die Grenzen gelten für unterschiedliche Batterietypen.
    • Nach IATA höchstens 15 tragbare Geräte mit Lithiumbatterien pro Person; mehr nur mit Zustimmung des Betreibers.
    • Im Aufgabegepäck muss die Batterie im Gerät eingebaut sein. Schalten Sie das Gerät vollständig aus und schützen Sie es vor Beschädigung und unbeabsichtigtem Einschalten.

Quellen

Am Körper

Keine sichere Antwort

  • Regelwerk: Die Quellen reichen für eine sichere Antwort nicht aus.

Quellen

Quelle fehlt.

Deutschland · lose Ersatzbatterien bis 100 Wh oder 2 g · gleiche Bedingungen für 3 KombinationenHandgepäck: Mit BedingungenAufgabegepäck: Verboten

Handgepäck

Antwort

  • Gefahrgut: Bedingt
    • Lithiumbatterien müssen einem nach UN-Handbuch Teil III, Unterabschnitt 38.3 geprüften Typ entsprechen. Prüfen Sie unklare Modelldaten vor der Reise.
    • Lose Ersatzbatterien gehören in die Kabine. Nehmen Sie sie vor jeder Gepäckabgabe am Gate aus der Tasche.
    • Nur für den persönlichen Gebrauch.
    • Je Batterie höchstens 100 Wh bei Lithium-Ionen oder 2 g Lithium bei Lithium-Metall. Die Grenzen gelten für unterschiedliche Batterietypen.
    • Nach IATA höchstens 20 Ersatzbatterien insgesamt pro Person; mehr nur mit Zustimmung des Betreibers. Powerbanks haben eigene Regeln.
    • Schützen Sie jede lose Batterie einzeln vor Kurzschluss und Beschädigung, etwa in der Originalverpackung oder mit abgedeckten Kontakten in einem eigenen Etui.

Aufgabegepäck

Antwort

  • Gefahrgut: Verboten
    • Lithiumbatterien müssen einem nach UN-Handbuch Teil III, Unterabschnitt 38.3 geprüften Typ entsprechen. Prüfen Sie unklare Modelldaten vor der Reise.
    • Lose Lithium-Ersatzbatterien dürfen nicht ins Aufgabegepäck, auch nicht bei Abgabe am Gate.
    • Nur für den persönlichen Gebrauch.

Am Körper

Keine sichere Antwort

  • Regelwerk: Die Quellen reichen für eine sichere Antwort nicht aus.

Flüge und Quellen

Deutschland · lose Ersatzbatterien bis 100 Wh oder 2 g
Abflugland
Deutschland

Handgepäck

Antwort

  • Gefahrgut: Bedingt
    • Lithiumbatterien müssen einem nach UN-Handbuch Teil III, Unterabschnitt 38.3 geprüften Typ entsprechen. Prüfen Sie unklare Modelldaten vor der Reise.
    • Lose Ersatzbatterien gehören in die Kabine. Nehmen Sie sie vor jeder Gepäckabgabe am Gate aus der Tasche.
    • Nur für den persönlichen Gebrauch.
    • Je Batterie höchstens 100 Wh bei Lithium-Ionen oder 2 g Lithium bei Lithium-Metall. Die Grenzen gelten für unterschiedliche Batterietypen.
    • Nach IATA höchstens 20 Ersatzbatterien insgesamt pro Person; mehr nur mit Zustimmung des Betreibers. Powerbanks haben eigene Regeln.
    • Schützen Sie jede lose Batterie einzeln vor Kurzschluss und Beschädigung, etwa in der Originalverpackung oder mit abgedeckten Kontakten in einem eigenen Etui.

Quellen

Aufgabegepäck

Antwort

  • Gefahrgut: Verboten
    • Lithiumbatterien müssen einem nach UN-Handbuch Teil III, Unterabschnitt 38.3 geprüften Typ entsprechen. Prüfen Sie unklare Modelldaten vor der Reise.
    • Lose Lithium-Ersatzbatterien dürfen nicht ins Aufgabegepäck, auch nicht bei Abgabe am Gate.
    • Nur für den persönlichen Gebrauch.

Quellen

Am Körper

Keine sichere Antwort

  • Regelwerk: Die Quellen reichen für eine sichere Antwort nicht aus.

Quellen

Quelle fehlt.

Österreich · lose Ersatzbatterien bis 100 Wh oder 2 g
Abflugland
Österreich

Handgepäck

Antwort

  • Gefahrgut: Bedingt
    • Lithiumbatterien müssen einem nach UN-Handbuch Teil III, Unterabschnitt 38.3 geprüften Typ entsprechen. Prüfen Sie unklare Modelldaten vor der Reise.
    • Lose Ersatzbatterien gehören in die Kabine. Nehmen Sie sie vor jeder Gepäckabgabe am Gate aus der Tasche.
    • Nur für den persönlichen Gebrauch.
    • Je Batterie höchstens 100 Wh bei Lithium-Ionen oder 2 g Lithium bei Lithium-Metall. Die Grenzen gelten für unterschiedliche Batterietypen.
    • Nach IATA höchstens 20 Ersatzbatterien insgesamt pro Person; mehr nur mit Zustimmung des Betreibers. Powerbanks haben eigene Regeln.
    • Schützen Sie jede lose Batterie einzeln vor Kurzschluss und Beschädigung, etwa in der Originalverpackung oder mit abgedeckten Kontakten in einem eigenen Etui.

Quellen

Aufgabegepäck

Antwort

  • Gefahrgut: Verboten
    • Lithiumbatterien müssen einem nach UN-Handbuch Teil III, Unterabschnitt 38.3 geprüften Typ entsprechen. Prüfen Sie unklare Modelldaten vor der Reise.
    • Lose Lithium-Ersatzbatterien dürfen nicht ins Aufgabegepäck, auch nicht bei Abgabe am Gate.
    • Nur für den persönlichen Gebrauch.

Quellen

Am Körper

Keine sichere Antwort

  • Regelwerk: Die Quellen reichen für eine sichere Antwort nicht aus.

Quellen

Quelle fehlt.

Schweiz · lose Ersatzbatterien bis 100 Wh oder 2 g
Abflugland
Schweiz

Handgepäck

Antwort

  • Gefahrgut: Bedingt
    • Lithiumbatterien müssen einem nach UN-Handbuch Teil III, Unterabschnitt 38.3 geprüften Typ entsprechen. Prüfen Sie unklare Modelldaten vor der Reise.
    • Lose Ersatzbatterien gehören in die Kabine. Nehmen Sie sie vor jeder Gepäckabgabe am Gate aus der Tasche.
    • Nur für den persönlichen Gebrauch.
    • Je Batterie höchstens 100 Wh bei Lithium-Ionen oder 2 g Lithium bei Lithium-Metall. Die Grenzen gelten für unterschiedliche Batterietypen.
    • Nach IATA höchstens 20 Ersatzbatterien insgesamt pro Person; mehr nur mit Zustimmung des Betreibers. Powerbanks haben eigene Regeln.
    • Schützen Sie jede lose Batterie einzeln vor Kurzschluss und Beschädigung, etwa in der Originalverpackung oder mit abgedeckten Kontakten in einem eigenen Etui.

Quellen

Aufgabegepäck

Antwort

  • Gefahrgut: Verboten
    • Lithiumbatterien müssen einem nach UN-Handbuch Teil III, Unterabschnitt 38.3 geprüften Typ entsprechen. Prüfen Sie unklare Modelldaten vor der Reise.
    • Lose Lithium-Ersatzbatterien dürfen nicht ins Aufgabegepäck, auch nicht bei Abgabe am Gate.
    • Nur für den persönlichen Gebrauch.

Quellen

Am Körper

Keine sichere Antwort

  • Regelwerk: Die Quellen reichen für eine sichere Antwort nicht aus.

Quellen

Quelle fehlt.

Deutschland · Li-Ion-Ersatz über 100 bis 160 Wh · gleiche Bedingungen für 3 KombinationenHandgepäck: Genehmigung erforderlichAufgabegepäck: Verboten

Handgepäck

Antwort

  • Gefahrgut: Genehmigung erforderlich
    • Lithiumbatterien müssen einem nach UN-Handbuch Teil III, Unterabschnitt 38.3 geprüften Typ entsprechen. Prüfen Sie unklare Modelldaten vor der Reise.
    • Nur für den persönlichen Gebrauch.
    • Lithium-Ionen-Ersatzbatterien über 100 bis einschließlich 160 Wh: vorherige Zustimmung der ausführenden Fluglinie und höchstens zwei pro Person, nur in der Kabine.
    • Schützen Sie jede lose Batterie einzeln vor Kurzschluss und Beschädigung, etwa in der Originalverpackung oder mit abgedeckten Kontakten in einem eigenen Etui.

Aufgabegepäck

Antwort

  • Gefahrgut: Verboten
    • Lithiumbatterien müssen einem nach UN-Handbuch Teil III, Unterabschnitt 38.3 geprüften Typ entsprechen. Prüfen Sie unklare Modelldaten vor der Reise.
    • Lose Lithium-Ersatzbatterien dürfen unabhängig von der Genehmigung nicht ins Aufgabegepäck.

Am Körper

Keine sichere Antwort

  • Regelwerk: Die Quellen reichen für eine sichere Antwort nicht aus.

Flüge und Quellen

Deutschland · Li-Ion-Ersatz über 100 bis 160 Wh
Abflugland
Deutschland

Handgepäck

Antwort

  • Gefahrgut: Genehmigung erforderlich
    • Lithiumbatterien müssen einem nach UN-Handbuch Teil III, Unterabschnitt 38.3 geprüften Typ entsprechen. Prüfen Sie unklare Modelldaten vor der Reise.
    • Nur für den persönlichen Gebrauch.
    • Lithium-Ionen-Ersatzbatterien über 100 bis einschließlich 160 Wh: vorherige Zustimmung der ausführenden Fluglinie und höchstens zwei pro Person, nur in der Kabine.
    • Schützen Sie jede lose Batterie einzeln vor Kurzschluss und Beschädigung, etwa in der Originalverpackung oder mit abgedeckten Kontakten in einem eigenen Etui.

Quellen

Aufgabegepäck

Antwort

  • Gefahrgut: Verboten
    • Lithiumbatterien müssen einem nach UN-Handbuch Teil III, Unterabschnitt 38.3 geprüften Typ entsprechen. Prüfen Sie unklare Modelldaten vor der Reise.
    • Lose Lithium-Ersatzbatterien dürfen unabhängig von der Genehmigung nicht ins Aufgabegepäck.

Quellen

Am Körper

Keine sichere Antwort

  • Regelwerk: Die Quellen reichen für eine sichere Antwort nicht aus.

Quellen

Quelle fehlt.

Österreich · Li-Ion-Ersatz über 100 bis 160 Wh
Abflugland
Österreich

Handgepäck

Antwort

  • Gefahrgut: Genehmigung erforderlich
    • Lithiumbatterien müssen einem nach UN-Handbuch Teil III, Unterabschnitt 38.3 geprüften Typ entsprechen. Prüfen Sie unklare Modelldaten vor der Reise.
    • Nur für den persönlichen Gebrauch.
    • Lithium-Ionen-Ersatzbatterien über 100 bis einschließlich 160 Wh: vorherige Zustimmung der ausführenden Fluglinie und höchstens zwei pro Person, nur in der Kabine.
    • Schützen Sie jede lose Batterie einzeln vor Kurzschluss und Beschädigung, etwa in der Originalverpackung oder mit abgedeckten Kontakten in einem eigenen Etui.

Quellen

Aufgabegepäck

Antwort

  • Gefahrgut: Verboten
    • Lithiumbatterien müssen einem nach UN-Handbuch Teil III, Unterabschnitt 38.3 geprüften Typ entsprechen. Prüfen Sie unklare Modelldaten vor der Reise.
    • Lose Lithium-Ersatzbatterien dürfen unabhängig von der Genehmigung nicht ins Aufgabegepäck.

Quellen

Am Körper

Keine sichere Antwort

  • Regelwerk: Die Quellen reichen für eine sichere Antwort nicht aus.

Quellen

Quelle fehlt.

Schweiz · Li-Ion-Ersatz über 100 bis 160 Wh
Abflugland
Schweiz

Handgepäck

Antwort

  • Gefahrgut: Genehmigung erforderlich
    • Lithiumbatterien müssen einem nach UN-Handbuch Teil III, Unterabschnitt 38.3 geprüften Typ entsprechen. Prüfen Sie unklare Modelldaten vor der Reise.
    • Nur für den persönlichen Gebrauch.
    • Lithium-Ionen-Ersatzbatterien über 100 bis einschließlich 160 Wh: vorherige Zustimmung der ausführenden Fluglinie und höchstens zwei pro Person, nur in der Kabine.
    • Schützen Sie jede lose Batterie einzeln vor Kurzschluss und Beschädigung, etwa in der Originalverpackung oder mit abgedeckten Kontakten in einem eigenen Etui.

Quellen

Aufgabegepäck

Antwort

  • Gefahrgut: Verboten
    • Lithiumbatterien müssen einem nach UN-Handbuch Teil III, Unterabschnitt 38.3 geprüften Typ entsprechen. Prüfen Sie unklare Modelldaten vor der Reise.
    • Lose Lithium-Ersatzbatterien dürfen unabhängig von der Genehmigung nicht ins Aufgabegepäck.

Quellen

Am Körper

Keine sichere Antwort

  • Regelwerk: Die Quellen reichen für eine sichere Antwort nicht aus.

Quellen

Quelle fehlt.

Deutschland · im Gerät, bis 100 Wh oder 2 g · gleiche Bedingungen für 3 KombinationenHandgepäck: Mit BedingungenAufgabegepäck: Mit Bedingungen

Handgepäck

Antwort

  • Gefahrgut: Bedingt
    • Lithiumbatterien müssen einem nach UN-Handbuch Teil III, Unterabschnitt 38.3 geprüften Typ entsprechen. Prüfen Sie unklare Modelldaten vor der Reise.
    • Nur für den persönlichen Gebrauch.
    • Je Batterie höchstens 100 Wh bei Lithium-Ionen oder 2 g Lithium bei Lithium-Metall. Die Grenzen gelten für unterschiedliche Batterietypen.
    • Nach IATA höchstens 15 tragbare Geräte mit Lithiumbatterien pro Person; mehr nur mit Zustimmung des Betreibers.
    • Schützen Sie das Gerät vor Schäden und versehentlichem Einschalten.

Aufgabegepäck

Antwort

  • Gefahrgut: Bedingt
    • Lithiumbatterien müssen einem nach UN-Handbuch Teil III, Unterabschnitt 38.3 geprüften Typ entsprechen. Prüfen Sie unklare Modelldaten vor der Reise.
    • Nur für den persönlichen Gebrauch.
    • Je Batterie höchstens 100 Wh bei Lithium-Ionen oder 2 g Lithium bei Lithium-Metall. Die Grenzen gelten für unterschiedliche Batterietypen.
    • Nach IATA höchstens 15 tragbare Geräte mit Lithiumbatterien pro Person; mehr nur mit Zustimmung des Betreibers.
    • Im Aufgabegepäck muss die Batterie im Gerät eingebaut sein. Schalten Sie das Gerät vollständig aus und schützen Sie es vor Beschädigung und unbeabsichtigtem Einschalten.

Am Körper

Keine sichere Antwort

  • Regelwerk: Die Quellen reichen für eine sichere Antwort nicht aus.

Flüge und Quellen

Deutschland · im Gerät, bis 100 Wh oder 2 g
Abflugland
Deutschland

Handgepäck

Antwort

  • Gefahrgut: Bedingt
    • Lithiumbatterien müssen einem nach UN-Handbuch Teil III, Unterabschnitt 38.3 geprüften Typ entsprechen. Prüfen Sie unklare Modelldaten vor der Reise.
    • Nur für den persönlichen Gebrauch.
    • Je Batterie höchstens 100 Wh bei Lithium-Ionen oder 2 g Lithium bei Lithium-Metall. Die Grenzen gelten für unterschiedliche Batterietypen.
    • Nach IATA höchstens 15 tragbare Geräte mit Lithiumbatterien pro Person; mehr nur mit Zustimmung des Betreibers.
    • Schützen Sie das Gerät vor Schäden und versehentlichem Einschalten.

Quellen

Aufgabegepäck

Antwort

  • Gefahrgut: Bedingt
    • Lithiumbatterien müssen einem nach UN-Handbuch Teil III, Unterabschnitt 38.3 geprüften Typ entsprechen. Prüfen Sie unklare Modelldaten vor der Reise.
    • Nur für den persönlichen Gebrauch.
    • Je Batterie höchstens 100 Wh bei Lithium-Ionen oder 2 g Lithium bei Lithium-Metall. Die Grenzen gelten für unterschiedliche Batterietypen.
    • Nach IATA höchstens 15 tragbare Geräte mit Lithiumbatterien pro Person; mehr nur mit Zustimmung des Betreibers.
    • Im Aufgabegepäck muss die Batterie im Gerät eingebaut sein. Schalten Sie das Gerät vollständig aus und schützen Sie es vor Beschädigung und unbeabsichtigtem Einschalten.

Quellen

Am Körper

Keine sichere Antwort

  • Regelwerk: Die Quellen reichen für eine sichere Antwort nicht aus.

Quellen

Quelle fehlt.

Österreich · im Gerät, bis 100 Wh oder 2 g
Abflugland
Österreich

Handgepäck

Antwort

  • Gefahrgut: Bedingt
    • Lithiumbatterien müssen einem nach UN-Handbuch Teil III, Unterabschnitt 38.3 geprüften Typ entsprechen. Prüfen Sie unklare Modelldaten vor der Reise.
    • Nur für den persönlichen Gebrauch.
    • Je Batterie höchstens 100 Wh bei Lithium-Ionen oder 2 g Lithium bei Lithium-Metall. Die Grenzen gelten für unterschiedliche Batterietypen.
    • Nach IATA höchstens 15 tragbare Geräte mit Lithiumbatterien pro Person; mehr nur mit Zustimmung des Betreibers.
    • Schützen Sie das Gerät vor Schäden und versehentlichem Einschalten.

Quellen

Aufgabegepäck

Antwort

  • Gefahrgut: Bedingt
    • Lithiumbatterien müssen einem nach UN-Handbuch Teil III, Unterabschnitt 38.3 geprüften Typ entsprechen. Prüfen Sie unklare Modelldaten vor der Reise.
    • Nur für den persönlichen Gebrauch.
    • Je Batterie höchstens 100 Wh bei Lithium-Ionen oder 2 g Lithium bei Lithium-Metall. Die Grenzen gelten für unterschiedliche Batterietypen.
    • Nach IATA höchstens 15 tragbare Geräte mit Lithiumbatterien pro Person; mehr nur mit Zustimmung des Betreibers.
    • Im Aufgabegepäck muss die Batterie im Gerät eingebaut sein. Schalten Sie das Gerät vollständig aus und schützen Sie es vor Beschädigung und unbeabsichtigtem Einschalten.

Quellen

Am Körper

Keine sichere Antwort

  • Regelwerk: Die Quellen reichen für eine sichere Antwort nicht aus.

Quellen

Quelle fehlt.

Schweiz · im Gerät, bis 100 Wh oder 2 g
Abflugland
Schweiz

Handgepäck

Antwort

  • Gefahrgut: Bedingt
    • Lithiumbatterien müssen einem nach UN-Handbuch Teil III, Unterabschnitt 38.3 geprüften Typ entsprechen. Prüfen Sie unklare Modelldaten vor der Reise.
    • Nur für den persönlichen Gebrauch.
    • Je Batterie höchstens 100 Wh bei Lithium-Ionen oder 2 g Lithium bei Lithium-Metall. Die Grenzen gelten für unterschiedliche Batterietypen.
    • Nach IATA höchstens 15 tragbare Geräte mit Lithiumbatterien pro Person; mehr nur mit Zustimmung des Betreibers.
    • Schützen Sie das Gerät vor Schäden und versehentlichem Einschalten.

Quellen

Aufgabegepäck

Antwort

  • Gefahrgut: Bedingt
    • Lithiumbatterien müssen einem nach UN-Handbuch Teil III, Unterabschnitt 38.3 geprüften Typ entsprechen. Prüfen Sie unklare Modelldaten vor der Reise.
    • Nur für den persönlichen Gebrauch.
    • Je Batterie höchstens 100 Wh bei Lithium-Ionen oder 2 g Lithium bei Lithium-Metall. Die Grenzen gelten für unterschiedliche Batterietypen.
    • Nach IATA höchstens 15 tragbare Geräte mit Lithiumbatterien pro Person; mehr nur mit Zustimmung des Betreibers.
    • Im Aufgabegepäck muss die Batterie im Gerät eingebaut sein. Schalten Sie das Gerät vollständig aus und schützen Sie es vor Beschädigung und unbeabsichtigtem Einschalten.

Quellen

Am Körper

Keine sichere Antwort

  • Regelwerk: Die Quellen reichen für eine sichere Antwort nicht aus.

Quellen

Quelle fehlt.

Deutschland · Li-Ion im Gerät, über 100 bis 160 Wh · gleiche Bedingungen für 3 KombinationenHandgepäck: Genehmigung erforderlichAufgabegepäck: Genehmigung erforderlich

Handgepäck

Antwort

  • Gefahrgut: Genehmigung erforderlich
    • Lithiumbatterien müssen einem nach UN-Handbuch Teil III, Unterabschnitt 38.3 geprüften Typ entsprechen. Prüfen Sie unklare Modelldaten vor der Reise.
    • Nur für den persönlichen Gebrauch.
    • Vorherige Zustimmung der ausführenden Fluglinie für eingebaute Lithium-Ionen-Batterien über 100 bis 160 Wh erforderlich.
    • Nach IATA höchstens 15 tragbare Geräte mit Lithiumbatterien pro Person; mehr nur mit Zustimmung des Betreibers.
    • Gerät vor Schäden und versehentlichem Einschalten schützen.

Aufgabegepäck

Antwort

  • Gefahrgut: Genehmigung erforderlich
    • Für eingebaute Lithium-Ionen-Batterien über 100 bis 160 Wh ist vorherige Zustimmung nötig. Prüfen Sie zusätzliche Einschränkungen des Betreibers.
    • Lithiumbatterien müssen einem nach UN-Handbuch Teil III, Unterabschnitt 38.3 geprüften Typ entsprechen. Prüfen Sie unklare Modelldaten vor der Reise.
    • Nur für den persönlichen Gebrauch.
    • Nach IATA höchstens 15 tragbare Geräte mit Lithiumbatterien pro Person; mehr nur mit Zustimmung des Betreibers.
    • Im Aufgabegepäck muss die Batterie im Gerät eingebaut sein. Schalten Sie das Gerät vollständig aus und schützen Sie es vor Beschädigung und unbeabsichtigtem Einschalten.

Am Körper

Keine sichere Antwort

  • Regelwerk: Die Quellen reichen für eine sichere Antwort nicht aus.

Flüge und Quellen

Deutschland · Li-Ion im Gerät, über 100 bis 160 Wh
Abflugland
Deutschland

Handgepäck

Antwort

  • Gefahrgut: Genehmigung erforderlich
    • Lithiumbatterien müssen einem nach UN-Handbuch Teil III, Unterabschnitt 38.3 geprüften Typ entsprechen. Prüfen Sie unklare Modelldaten vor der Reise.
    • Nur für den persönlichen Gebrauch.
    • Vorherige Zustimmung der ausführenden Fluglinie für eingebaute Lithium-Ionen-Batterien über 100 bis 160 Wh erforderlich.
    • Nach IATA höchstens 15 tragbare Geräte mit Lithiumbatterien pro Person; mehr nur mit Zustimmung des Betreibers.
    • Gerät vor Schäden und versehentlichem Einschalten schützen.

Quellen

Aufgabegepäck

Antwort

  • Gefahrgut: Genehmigung erforderlich
    • Für eingebaute Lithium-Ionen-Batterien über 100 bis 160 Wh ist vorherige Zustimmung nötig. Prüfen Sie zusätzliche Einschränkungen des Betreibers.
    • Lithiumbatterien müssen einem nach UN-Handbuch Teil III, Unterabschnitt 38.3 geprüften Typ entsprechen. Prüfen Sie unklare Modelldaten vor der Reise.
    • Nur für den persönlichen Gebrauch.
    • Nach IATA höchstens 15 tragbare Geräte mit Lithiumbatterien pro Person; mehr nur mit Zustimmung des Betreibers.
    • Im Aufgabegepäck muss die Batterie im Gerät eingebaut sein. Schalten Sie das Gerät vollständig aus und schützen Sie es vor Beschädigung und unbeabsichtigtem Einschalten.

Quellen

Am Körper

Keine sichere Antwort

  • Regelwerk: Die Quellen reichen für eine sichere Antwort nicht aus.

Quellen

Quelle fehlt.

Österreich · Li-Ion im Gerät, über 100 bis 160 Wh
Abflugland
Österreich

Handgepäck

Antwort

  • Gefahrgut: Genehmigung erforderlich
    • Lithiumbatterien müssen einem nach UN-Handbuch Teil III, Unterabschnitt 38.3 geprüften Typ entsprechen. Prüfen Sie unklare Modelldaten vor der Reise.
    • Nur für den persönlichen Gebrauch.
    • Vorherige Zustimmung der ausführenden Fluglinie für eingebaute Lithium-Ionen-Batterien über 100 bis 160 Wh erforderlich.
    • Nach IATA höchstens 15 tragbare Geräte mit Lithiumbatterien pro Person; mehr nur mit Zustimmung des Betreibers.
    • Gerät vor Schäden und versehentlichem Einschalten schützen.

Quellen

Aufgabegepäck

Antwort

  • Gefahrgut: Genehmigung erforderlich
    • Für eingebaute Lithium-Ionen-Batterien über 100 bis 160 Wh ist vorherige Zustimmung nötig. Prüfen Sie zusätzliche Einschränkungen des Betreibers.
    • Lithiumbatterien müssen einem nach UN-Handbuch Teil III, Unterabschnitt 38.3 geprüften Typ entsprechen. Prüfen Sie unklare Modelldaten vor der Reise.
    • Nur für den persönlichen Gebrauch.
    • Nach IATA höchstens 15 tragbare Geräte mit Lithiumbatterien pro Person; mehr nur mit Zustimmung des Betreibers.
    • Im Aufgabegepäck muss die Batterie im Gerät eingebaut sein. Schalten Sie das Gerät vollständig aus und schützen Sie es vor Beschädigung und unbeabsichtigtem Einschalten.

Quellen

Am Körper

Keine sichere Antwort

  • Regelwerk: Die Quellen reichen für eine sichere Antwort nicht aus.

Quellen

Quelle fehlt.

Schweiz · Li-Ion im Gerät, über 100 bis 160 Wh
Abflugland
Schweiz

Handgepäck

Antwort

  • Gefahrgut: Genehmigung erforderlich
    • Lithiumbatterien müssen einem nach UN-Handbuch Teil III, Unterabschnitt 38.3 geprüften Typ entsprechen. Prüfen Sie unklare Modelldaten vor der Reise.
    • Nur für den persönlichen Gebrauch.
    • Vorherige Zustimmung der ausführenden Fluglinie für eingebaute Lithium-Ionen-Batterien über 100 bis 160 Wh erforderlich.
    • Nach IATA höchstens 15 tragbare Geräte mit Lithiumbatterien pro Person; mehr nur mit Zustimmung des Betreibers.
    • Gerät vor Schäden und versehentlichem Einschalten schützen.

Quellen

Aufgabegepäck

Antwort

  • Gefahrgut: Genehmigung erforderlich
    • Für eingebaute Lithium-Ionen-Batterien über 100 bis 160 Wh ist vorherige Zustimmung nötig. Prüfen Sie zusätzliche Einschränkungen des Betreibers.
    • Lithiumbatterien müssen einem nach UN-Handbuch Teil III, Unterabschnitt 38.3 geprüften Typ entsprechen. Prüfen Sie unklare Modelldaten vor der Reise.
    • Nur für den persönlichen Gebrauch.
    • Nach IATA höchstens 15 tragbare Geräte mit Lithiumbatterien pro Person; mehr nur mit Zustimmung des Betreibers.
    • Im Aufgabegepäck muss die Batterie im Gerät eingebaut sein. Schalten Sie das Gerät vollständig aus und schützen Sie es vor Beschädigung und unbeabsichtigtem Einschalten.

Quellen

Am Körper

Keine sichere Antwort

  • Regelwerk: Die Quellen reichen für eine sichere Antwort nicht aus.

Quellen

Quelle fehlt.

Deutschland · gewöhnliches Lithium-Metall über 2 g · gleiche Bedingungen für 3 KombinationenHandgepäck: VerbotenAufgabegepäck: Verboten

Handgepäck

Antwort

  • Gefahrgut: Verboten
    • Lithiumbatterien müssen einem nach UN-Handbuch Teil III, Unterabschnitt 38.3 geprüften Typ entsprechen. Prüfen Sie unklare Modelldaten vor der Reise.
    • Die Ausnahme für Lithium-Metall über 2 bis 8 g Lithium gilt ausschließlich für tragbare medizinische Geräte mit vorheriger Zustimmung. Höchstens zwei solche Ersatzbatterien pro Person, nur in der Kabine. Gewöhnliche Batterien über 2 g sind ausgeschlossen. Mobilitätshilfen werden separat geprüft.

Aufgabegepäck

Antwort

  • Gefahrgut: Verboten
    • Lithiumbatterien müssen einem nach UN-Handbuch Teil III, Unterabschnitt 38.3 geprüften Typ entsprechen. Prüfen Sie unklare Modelldaten vor der Reise.
    • Die Ausnahme für Lithium-Metall über 2 bis 8 g Lithium gilt ausschließlich für tragbare medizinische Geräte mit vorheriger Zustimmung. Höchstens zwei solche Ersatzbatterien pro Person, nur in der Kabine. Gewöhnliche Batterien über 2 g sind ausgeschlossen. Mobilitätshilfen werden separat geprüft.

Am Körper

Keine sichere Antwort

  • Regelwerk: Die Quellen reichen für eine sichere Antwort nicht aus.

Flüge und Quellen

Deutschland · gewöhnliches Lithium-Metall über 2 g
Abflugland
Deutschland

Handgepäck

Antwort

  • Gefahrgut: Verboten
    • Lithiumbatterien müssen einem nach UN-Handbuch Teil III, Unterabschnitt 38.3 geprüften Typ entsprechen. Prüfen Sie unklare Modelldaten vor der Reise.
    • Die Ausnahme für Lithium-Metall über 2 bis 8 g Lithium gilt ausschließlich für tragbare medizinische Geräte mit vorheriger Zustimmung. Höchstens zwei solche Ersatzbatterien pro Person, nur in der Kabine. Gewöhnliche Batterien über 2 g sind ausgeschlossen. Mobilitätshilfen werden separat geprüft.

Quellen

Aufgabegepäck

Antwort

  • Gefahrgut: Verboten
    • Lithiumbatterien müssen einem nach UN-Handbuch Teil III, Unterabschnitt 38.3 geprüften Typ entsprechen. Prüfen Sie unklare Modelldaten vor der Reise.
    • Die Ausnahme für Lithium-Metall über 2 bis 8 g Lithium gilt ausschließlich für tragbare medizinische Geräte mit vorheriger Zustimmung. Höchstens zwei solche Ersatzbatterien pro Person, nur in der Kabine. Gewöhnliche Batterien über 2 g sind ausgeschlossen. Mobilitätshilfen werden separat geprüft.

Quellen

Am Körper

Keine sichere Antwort

  • Regelwerk: Die Quellen reichen für eine sichere Antwort nicht aus.

Quellen

Quelle fehlt.

Österreich · gewöhnliches Lithium-Metall über 2 g
Abflugland
Österreich

Handgepäck

Antwort

  • Gefahrgut: Verboten
    • Lithiumbatterien müssen einem nach UN-Handbuch Teil III, Unterabschnitt 38.3 geprüften Typ entsprechen. Prüfen Sie unklare Modelldaten vor der Reise.
    • Die Ausnahme für Lithium-Metall über 2 bis 8 g Lithium gilt ausschließlich für tragbare medizinische Geräte mit vorheriger Zustimmung. Höchstens zwei solche Ersatzbatterien pro Person, nur in der Kabine. Gewöhnliche Batterien über 2 g sind ausgeschlossen. Mobilitätshilfen werden separat geprüft.

Quellen

Aufgabegepäck

Antwort

  • Gefahrgut: Verboten
    • Lithiumbatterien müssen einem nach UN-Handbuch Teil III, Unterabschnitt 38.3 geprüften Typ entsprechen. Prüfen Sie unklare Modelldaten vor der Reise.
    • Die Ausnahme für Lithium-Metall über 2 bis 8 g Lithium gilt ausschließlich für tragbare medizinische Geräte mit vorheriger Zustimmung. Höchstens zwei solche Ersatzbatterien pro Person, nur in der Kabine. Gewöhnliche Batterien über 2 g sind ausgeschlossen. Mobilitätshilfen werden separat geprüft.

Quellen

Am Körper

Keine sichere Antwort

  • Regelwerk: Die Quellen reichen für eine sichere Antwort nicht aus.

Quellen

Quelle fehlt.

Schweiz · gewöhnliches Lithium-Metall über 2 g
Abflugland
Schweiz

Handgepäck

Antwort

  • Gefahrgut: Verboten
    • Lithiumbatterien müssen einem nach UN-Handbuch Teil III, Unterabschnitt 38.3 geprüften Typ entsprechen. Prüfen Sie unklare Modelldaten vor der Reise.
    • Die Ausnahme für Lithium-Metall über 2 bis 8 g Lithium gilt ausschließlich für tragbare medizinische Geräte mit vorheriger Zustimmung. Höchstens zwei solche Ersatzbatterien pro Person, nur in der Kabine. Gewöhnliche Batterien über 2 g sind ausgeschlossen. Mobilitätshilfen werden separat geprüft.

Quellen

Aufgabegepäck

Antwort

  • Gefahrgut: Verboten
    • Lithiumbatterien müssen einem nach UN-Handbuch Teil III, Unterabschnitt 38.3 geprüften Typ entsprechen. Prüfen Sie unklare Modelldaten vor der Reise.
    • Die Ausnahme für Lithium-Metall über 2 bis 8 g Lithium gilt ausschließlich für tragbare medizinische Geräte mit vorheriger Zustimmung. Höchstens zwei solche Ersatzbatterien pro Person, nur in der Kabine. Gewöhnliche Batterien über 2 g sind ausgeschlossen. Mobilitätshilfen werden separat geprüft.

Quellen

Am Körper

Keine sichere Antwort

  • Regelwerk: Die Quellen reichen für eine sichere Antwort nicht aus.

Quellen

Quelle fehlt.

Deutschland · gewöhnliche Li-Ion-Batterien über 160 Wh · gleiche Bedingungen für 3 KombinationenHandgepäck: VerbotenAufgabegepäck: Verboten

Handgepäck

Antwort

  • Gefahrgut: Verboten
    • Lithiumbatterien müssen einem nach UN-Handbuch Teil III, Unterabschnitt 38.3 geprüften Typ entsprechen. Prüfen Sie unklare Modelldaten vor der Reise.
    • Gewöhnliche Lithium-Ionen-Batterien über 160 Wh sind im Passagiergepäck nicht zugelassen. Batterien von Mobilitätshilfen benötigen eine eigene Prüfung.

Aufgabegepäck

Antwort

  • Gefahrgut: Verboten
    • Lithiumbatterien müssen einem nach UN-Handbuch Teil III, Unterabschnitt 38.3 geprüften Typ entsprechen. Prüfen Sie unklare Modelldaten vor der Reise.
    • Gewöhnliche Lithium-Ionen-Batterien über 160 Wh sind im Passagiergepäck nicht zugelassen. Batterien von Mobilitätshilfen benötigen eine eigene Prüfung.

Am Körper

Keine sichere Antwort

  • Regelwerk: Die Quellen reichen für eine sichere Antwort nicht aus.

Flüge und Quellen

Deutschland · gewöhnliche Li-Ion-Batterien über 160 Wh
Abflugland
Deutschland

Handgepäck

Antwort

  • Gefahrgut: Verboten
    • Lithiumbatterien müssen einem nach UN-Handbuch Teil III, Unterabschnitt 38.3 geprüften Typ entsprechen. Prüfen Sie unklare Modelldaten vor der Reise.
    • Gewöhnliche Lithium-Ionen-Batterien über 160 Wh sind im Passagiergepäck nicht zugelassen. Batterien von Mobilitätshilfen benötigen eine eigene Prüfung.

Quellen

Aufgabegepäck

Antwort

  • Gefahrgut: Verboten
    • Lithiumbatterien müssen einem nach UN-Handbuch Teil III, Unterabschnitt 38.3 geprüften Typ entsprechen. Prüfen Sie unklare Modelldaten vor der Reise.
    • Gewöhnliche Lithium-Ionen-Batterien über 160 Wh sind im Passagiergepäck nicht zugelassen. Batterien von Mobilitätshilfen benötigen eine eigene Prüfung.

Quellen

Am Körper

Keine sichere Antwort

  • Regelwerk: Die Quellen reichen für eine sichere Antwort nicht aus.

Quellen

Quelle fehlt.

Österreich · gewöhnliche Li-Ion-Batterien über 160 Wh
Abflugland
Österreich

Handgepäck

Antwort

  • Gefahrgut: Verboten
    • Lithiumbatterien müssen einem nach UN-Handbuch Teil III, Unterabschnitt 38.3 geprüften Typ entsprechen. Prüfen Sie unklare Modelldaten vor der Reise.
    • Gewöhnliche Lithium-Ionen-Batterien über 160 Wh sind im Passagiergepäck nicht zugelassen. Batterien von Mobilitätshilfen benötigen eine eigene Prüfung.

Quellen

Aufgabegepäck

Antwort

  • Gefahrgut: Verboten
    • Lithiumbatterien müssen einem nach UN-Handbuch Teil III, Unterabschnitt 38.3 geprüften Typ entsprechen. Prüfen Sie unklare Modelldaten vor der Reise.
    • Gewöhnliche Lithium-Ionen-Batterien über 160 Wh sind im Passagiergepäck nicht zugelassen. Batterien von Mobilitätshilfen benötigen eine eigene Prüfung.

Quellen

Am Körper

Keine sichere Antwort

  • Regelwerk: Die Quellen reichen für eine sichere Antwort nicht aus.

Quellen

Quelle fehlt.

Schweiz · gewöhnliche Li-Ion-Batterien über 160 Wh
Abflugland
Schweiz

Handgepäck

Antwort

  • Gefahrgut: Verboten
    • Lithiumbatterien müssen einem nach UN-Handbuch Teil III, Unterabschnitt 38.3 geprüften Typ entsprechen. Prüfen Sie unklare Modelldaten vor der Reise.
    • Gewöhnliche Lithium-Ionen-Batterien über 160 Wh sind im Passagiergepäck nicht zugelassen. Batterien von Mobilitätshilfen benötigen eine eigene Prüfung.

Quellen

Aufgabegepäck

Antwort

  • Gefahrgut: Verboten
    • Lithiumbatterien müssen einem nach UN-Handbuch Teil III, Unterabschnitt 38.3 geprüften Typ entsprechen. Prüfen Sie unklare Modelldaten vor der Reise.
    • Gewöhnliche Lithium-Ionen-Batterien über 160 Wh sind im Passagiergepäck nicht zugelassen. Batterien von Mobilitätshilfen benötigen eine eigene Prüfung.

Quellen

Am Körper

Keine sichere Antwort

  • Regelwerk: Die Quellen reichen für eine sichere Antwort nicht aus.

Quellen

Quelle fehlt.

DE · Lufthansa · Lithiumbatterien · gleiche Bedingungen für 9 KombinationenHandgepäck: Mit BedingungenAufgabegepäck: Mit Bedingungen

Handgepäck

Antwort

  • Gefahrgut: Bedingt
    • Lithiumbatterien müssen einem nach UN-Handbuch Teil III, Unterabschnitt 38.3 geprüften Typ entsprechen. Prüfen Sie unklare Modelldaten vor der Reise.
    • Lose Ersatzbatterien gehören in die Kabine. Nehmen Sie sie vor jeder Gepäckabgabe am Gate aus der Tasche.
    • Nur für den persönlichen Gebrauch.
    • Die Ausnahme für Lithium-Metall über 2 bis 8 g Lithium gilt ausschließlich für tragbare medizinische Geräte mit vorheriger Zustimmung. Höchstens zwei solche Ersatzbatterien pro Person, nur in der Kabine. Gewöhnliche Batterien über 2 g sind ausgeschlossen. Mobilitätshilfen werden separat geprüft.
    • Je Batterie höchstens 100 Wh bei Lithium-Ionen oder 2 g Lithium bei Lithium-Metall. Die Grenzen gelten für unterschiedliche Batterietypen.
    • Lithium-Ionen-Ersatzbatterien über 100 bis einschließlich 160 Wh: vorherige Zustimmung der ausführenden Fluglinie und höchstens zwei pro Person, nur in der Kabine.
    • Nach IATA höchstens 15 tragbare Geräte mit Lithiumbatterien pro Person; mehr nur mit Zustimmung des Betreibers.
    • Nach IATA höchstens 20 Ersatzbatterien insgesamt pro Person; mehr nur mit Zustimmung des Betreibers. Powerbanks haben eigene Regeln.
    • Schützen Sie jede lose Batterie einzeln vor Kurzschluss und Beschädigung, etwa in der Originalverpackung oder mit abgedeckten Kontakten in einem eigenen Etui.
  • Genehmigung der Fluggesellschaft: Bedingt
    • Laden Sie lose Ersatzbatterien an Bord nicht auf.
    • Lithiumbatterien müssen einem nach UN-Handbuch Teil III, Unterabschnitt 38.3 geprüften Typ entsprechen. Prüfen Sie unklare Modelldaten vor der Reise.
    • Lose Ersatzbatterien gehören in die Kabine. Nehmen Sie sie vor jeder Gepäckabgabe am Gate aus der Tasche.
    • Nur für den persönlichen Gebrauch. Beschädigte, defekte oder aus Sicherheitsgründen zurückgerufene Lithiumbatterien dürfen nicht mitreisen.
    • Die Ausnahme für Lithium-Metall über 2 bis 8 g Lithium gilt ausschließlich für tragbare medizinische Geräte mit vorheriger Zustimmung. Höchstens zwei solche Ersatzbatterien pro Person, nur in der Kabine. Gewöhnliche Batterien über 2 g sind ausgeschlossen. Mobilitätshilfen werden separat geprüft.
    • Grundgrenze für Geräte: höchstens 100 Wh bei Lithium-Ionen oder 2 g Lithium bei Lithium-Metall je Gerät. Für lose Ersatzbatterien gilt die Grenze je Batterie.
    • Höchstens 15 Geräte mit Lithiumbatterien insgesamt pro Person. Im Aufgabegepäck höchstens drei Geräte, die größer als ein Smartphone sind.
    • Höchstens 20 lose Ersatzbatterien aller Typen zusammen pro Person, Powerbanks mitgezählt. Jede Powerbank muss zusätzlich ihre eigenen Bedingungen erfüllen.
    • Lithium-Ionen-Ersatzbatterien über 100 bis einschließlich 160 Wh: vorherige Zustimmung der ausführenden Fluglinie und höchstens zwei pro Person, nur in der Kabine.
    • Schützen Sie jede lose Batterie einzeln vor Kurzschluss und Beschädigung, etwa in der Originalverpackung oder mit abgedeckten Kontakten in einem eigenen Etui.

Aufgabegepäck

Antwort

  • Gefahrgut: Bedingt
    • Eingebaute Lithium-Ionen-Batterien über 100 bis 160 Wh brauchen vorherige Zustimmung. Lose Batterien dürfen nicht ins Aufgabegepäck.
    • Lithiumbatterien müssen einem nach UN-Handbuch Teil III, Unterabschnitt 38.3 geprüften Typ entsprechen. Prüfen Sie unklare Modelldaten vor der Reise.
    • Nur für den persönlichen Gebrauch.
    • Die Ausnahme für Lithium-Metall über 2 bis 8 g Lithium gilt ausschließlich für tragbare medizinische Geräte mit vorheriger Zustimmung. Höchstens zwei solche Ersatzbatterien pro Person, nur in der Kabine. Gewöhnliche Batterien über 2 g sind ausgeschlossen. Mobilitätshilfen werden separat geprüft.
    • Je Batterie höchstens 100 Wh bei Lithium-Ionen oder 2 g Lithium bei Lithium-Metall. Die Grenzen gelten für unterschiedliche Batterietypen.
    • Nach IATA höchstens 15 tragbare Geräte mit Lithiumbatterien pro Person; mehr nur mit Zustimmung des Betreibers.
    • Im Aufgabegepäck muss die Batterie im Gerät eingebaut sein. Schalten Sie das Gerät vollständig aus und schützen Sie es vor Beschädigung und unbeabsichtigtem Einschalten.
  • Genehmigung der Fluggesellschaft: Bedingt
    • Lithiumbatterien müssen einem nach UN-Handbuch Teil III, Unterabschnitt 38.3 geprüften Typ entsprechen. Prüfen Sie unklare Modelldaten vor der Reise.
    • Nur für den persönlichen Gebrauch. Beschädigte, defekte oder aus Sicherheitsgründen zurückgerufene Lithiumbatterien dürfen nicht mitreisen.
    • Die Ausnahme für Lithium-Metall über 2 bis 8 g Lithium gilt ausschließlich für tragbare medizinische Geräte mit vorheriger Zustimmung. Höchstens zwei solche Ersatzbatterien pro Person, nur in der Kabine. Gewöhnliche Batterien über 2 g sind ausgeschlossen. Mobilitätshilfen werden separat geprüft.
    • Foto- und Videogeräte mit Lithium-Ionen-Batterien über 100 bis 160 Wh dürfen bei Lufthansa, Austrian und SWISS nur mit vorheriger Zustimmung in die Kabine, nicht ins Aufgabegepäck.
    • Grundgrenze für Geräte: höchstens 100 Wh bei Lithium-Ionen oder 2 g Lithium bei Lithium-Metall je Gerät. Für lose Ersatzbatterien gilt die Grenze je Batterie.
    • Höchstens 15 Geräte mit Lithiumbatterien insgesamt pro Person. Im Aufgabegepäck höchstens drei Geräte, die größer als ein Smartphone sind.
    • Geräte im Aufgabegepäck vollständig ausschalten, auch Wecker und automatische Startfunktionen. Einzeln gepolstert und getrennt von leicht entzündlichen Materialien verpacken; vor Schäden und Einschalten schützen.
    • Im Aufgabegepäck muss die Batterie im Gerät eingebaut sein. Schalten Sie das Gerät vollständig aus und schützen Sie es vor Beschädigung und unbeabsichtigtem Einschalten.

Am Körper

Keine sichere Antwort

  • Regelwerk: Die Quellen reichen für eine sichere Antwort nicht aus.

Flüge und Quellen

DE · Lufthansa · Lithiumbatterien
Abflugland
Deutschland
Fluggesellschaft
Lufthansa

Handgepäck

Antwort

  • Gefahrgut: Bedingt
    • Lithiumbatterien müssen einem nach UN-Handbuch Teil III, Unterabschnitt 38.3 geprüften Typ entsprechen. Prüfen Sie unklare Modelldaten vor der Reise.
    • Lose Ersatzbatterien gehören in die Kabine. Nehmen Sie sie vor jeder Gepäckabgabe am Gate aus der Tasche.
    • Nur für den persönlichen Gebrauch.
    • Die Ausnahme für Lithium-Metall über 2 bis 8 g Lithium gilt ausschließlich für tragbare medizinische Geräte mit vorheriger Zustimmung. Höchstens zwei solche Ersatzbatterien pro Person, nur in der Kabine. Gewöhnliche Batterien über 2 g sind ausgeschlossen. Mobilitätshilfen werden separat geprüft.
    • Je Batterie höchstens 100 Wh bei Lithium-Ionen oder 2 g Lithium bei Lithium-Metall. Die Grenzen gelten für unterschiedliche Batterietypen.
    • Lithium-Ionen-Ersatzbatterien über 100 bis einschließlich 160 Wh: vorherige Zustimmung der ausführenden Fluglinie und höchstens zwei pro Person, nur in der Kabine.
    • Nach IATA höchstens 15 tragbare Geräte mit Lithiumbatterien pro Person; mehr nur mit Zustimmung des Betreibers.
    • Nach IATA höchstens 20 Ersatzbatterien insgesamt pro Person; mehr nur mit Zustimmung des Betreibers. Powerbanks haben eigene Regeln.
    • Schützen Sie jede lose Batterie einzeln vor Kurzschluss und Beschädigung, etwa in der Originalverpackung oder mit abgedeckten Kontakten in einem eigenen Etui.
  • Genehmigung der Fluggesellschaft: Bedingt
    • Laden Sie lose Ersatzbatterien an Bord nicht auf.
    • Lithiumbatterien müssen einem nach UN-Handbuch Teil III, Unterabschnitt 38.3 geprüften Typ entsprechen. Prüfen Sie unklare Modelldaten vor der Reise.
    • Lose Ersatzbatterien gehören in die Kabine. Nehmen Sie sie vor jeder Gepäckabgabe am Gate aus der Tasche.
    • Nur für den persönlichen Gebrauch. Beschädigte, defekte oder aus Sicherheitsgründen zurückgerufene Lithiumbatterien dürfen nicht mitreisen.
    • Die Ausnahme für Lithium-Metall über 2 bis 8 g Lithium gilt ausschließlich für tragbare medizinische Geräte mit vorheriger Zustimmung. Höchstens zwei solche Ersatzbatterien pro Person, nur in der Kabine. Gewöhnliche Batterien über 2 g sind ausgeschlossen. Mobilitätshilfen werden separat geprüft.
    • Grundgrenze für Geräte: höchstens 100 Wh bei Lithium-Ionen oder 2 g Lithium bei Lithium-Metall je Gerät. Für lose Ersatzbatterien gilt die Grenze je Batterie.
    • Höchstens 15 Geräte mit Lithiumbatterien insgesamt pro Person. Im Aufgabegepäck höchstens drei Geräte, die größer als ein Smartphone sind.
    • Höchstens 20 lose Ersatzbatterien aller Typen zusammen pro Person, Powerbanks mitgezählt. Jede Powerbank muss zusätzlich ihre eigenen Bedingungen erfüllen.
    • Lithium-Ionen-Ersatzbatterien über 100 bis einschließlich 160 Wh: vorherige Zustimmung der ausführenden Fluglinie und höchstens zwei pro Person, nur in der Kabine.
    • Schützen Sie jede lose Batterie einzeln vor Kurzschluss und Beschädigung, etwa in der Originalverpackung oder mit abgedeckten Kontakten in einem eigenen Etui.

Quellen

Aufgabegepäck

Antwort

  • Gefahrgut: Bedingt
    • Eingebaute Lithium-Ionen-Batterien über 100 bis 160 Wh brauchen vorherige Zustimmung. Lose Batterien dürfen nicht ins Aufgabegepäck.
    • Lithiumbatterien müssen einem nach UN-Handbuch Teil III, Unterabschnitt 38.3 geprüften Typ entsprechen. Prüfen Sie unklare Modelldaten vor der Reise.
    • Nur für den persönlichen Gebrauch.
    • Die Ausnahme für Lithium-Metall über 2 bis 8 g Lithium gilt ausschließlich für tragbare medizinische Geräte mit vorheriger Zustimmung. Höchstens zwei solche Ersatzbatterien pro Person, nur in der Kabine. Gewöhnliche Batterien über 2 g sind ausgeschlossen. Mobilitätshilfen werden separat geprüft.
    • Je Batterie höchstens 100 Wh bei Lithium-Ionen oder 2 g Lithium bei Lithium-Metall. Die Grenzen gelten für unterschiedliche Batterietypen.
    • Nach IATA höchstens 15 tragbare Geräte mit Lithiumbatterien pro Person; mehr nur mit Zustimmung des Betreibers.
    • Im Aufgabegepäck muss die Batterie im Gerät eingebaut sein. Schalten Sie das Gerät vollständig aus und schützen Sie es vor Beschädigung und unbeabsichtigtem Einschalten.
  • Genehmigung der Fluggesellschaft: Bedingt
    • Lithiumbatterien müssen einem nach UN-Handbuch Teil III, Unterabschnitt 38.3 geprüften Typ entsprechen. Prüfen Sie unklare Modelldaten vor der Reise.
    • Nur für den persönlichen Gebrauch. Beschädigte, defekte oder aus Sicherheitsgründen zurückgerufene Lithiumbatterien dürfen nicht mitreisen.
    • Die Ausnahme für Lithium-Metall über 2 bis 8 g Lithium gilt ausschließlich für tragbare medizinische Geräte mit vorheriger Zustimmung. Höchstens zwei solche Ersatzbatterien pro Person, nur in der Kabine. Gewöhnliche Batterien über 2 g sind ausgeschlossen. Mobilitätshilfen werden separat geprüft.
    • Foto- und Videogeräte mit Lithium-Ionen-Batterien über 100 bis 160 Wh dürfen bei Lufthansa, Austrian und SWISS nur mit vorheriger Zustimmung in die Kabine, nicht ins Aufgabegepäck.
    • Grundgrenze für Geräte: höchstens 100 Wh bei Lithium-Ionen oder 2 g Lithium bei Lithium-Metall je Gerät. Für lose Ersatzbatterien gilt die Grenze je Batterie.
    • Höchstens 15 Geräte mit Lithiumbatterien insgesamt pro Person. Im Aufgabegepäck höchstens drei Geräte, die größer als ein Smartphone sind.
    • Geräte im Aufgabegepäck vollständig ausschalten, auch Wecker und automatische Startfunktionen. Einzeln gepolstert und getrennt von leicht entzündlichen Materialien verpacken; vor Schäden und Einschalten schützen.
    • Im Aufgabegepäck muss die Batterie im Gerät eingebaut sein. Schalten Sie das Gerät vollständig aus und schützen Sie es vor Beschädigung und unbeabsichtigtem Einschalten.

Quellen

Am Körper

Keine sichere Antwort

  • Regelwerk: Die Quellen reichen für eine sichere Antwort nicht aus.

Quellen

Quelle fehlt.

DE · Austrian Airlines · Lithiumbatterien
Abflugland
Deutschland
Fluggesellschaft
Austrian Airlines

Handgepäck

Antwort

  • Gefahrgut: Bedingt
    • Lithiumbatterien müssen einem nach UN-Handbuch Teil III, Unterabschnitt 38.3 geprüften Typ entsprechen. Prüfen Sie unklare Modelldaten vor der Reise.
    • Lose Ersatzbatterien gehören in die Kabine. Nehmen Sie sie vor jeder Gepäckabgabe am Gate aus der Tasche.
    • Nur für den persönlichen Gebrauch.
    • Die Ausnahme für Lithium-Metall über 2 bis 8 g Lithium gilt ausschließlich für tragbare medizinische Geräte mit vorheriger Zustimmung. Höchstens zwei solche Ersatzbatterien pro Person, nur in der Kabine. Gewöhnliche Batterien über 2 g sind ausgeschlossen. Mobilitätshilfen werden separat geprüft.
    • Je Batterie höchstens 100 Wh bei Lithium-Ionen oder 2 g Lithium bei Lithium-Metall. Die Grenzen gelten für unterschiedliche Batterietypen.
    • Lithium-Ionen-Ersatzbatterien über 100 bis einschließlich 160 Wh: vorherige Zustimmung der ausführenden Fluglinie und höchstens zwei pro Person, nur in der Kabine.
    • Nach IATA höchstens 15 tragbare Geräte mit Lithiumbatterien pro Person; mehr nur mit Zustimmung des Betreibers.
    • Nach IATA höchstens 20 Ersatzbatterien insgesamt pro Person; mehr nur mit Zustimmung des Betreibers. Powerbanks haben eigene Regeln.
    • Schützen Sie jede lose Batterie einzeln vor Kurzschluss und Beschädigung, etwa in der Originalverpackung oder mit abgedeckten Kontakten in einem eigenen Etui.
  • Genehmigung der Fluggesellschaft: Bedingt
    • Laden Sie lose Ersatzbatterien an Bord nicht auf.
    • Lithiumbatterien müssen einem nach UN-Handbuch Teil III, Unterabschnitt 38.3 geprüften Typ entsprechen. Prüfen Sie unklare Modelldaten vor der Reise.
    • Lose Ersatzbatterien gehören in die Kabine. Nehmen Sie sie vor jeder Gepäckabgabe am Gate aus der Tasche.
    • Nur für den persönlichen Gebrauch. Beschädigte, defekte oder aus Sicherheitsgründen zurückgerufene Lithiumbatterien dürfen nicht mitreisen.
    • Die Ausnahme für Lithium-Metall über 2 bis 8 g Lithium gilt ausschließlich für tragbare medizinische Geräte mit vorheriger Zustimmung. Höchstens zwei solche Ersatzbatterien pro Person, nur in der Kabine. Gewöhnliche Batterien über 2 g sind ausgeschlossen. Mobilitätshilfen werden separat geprüft.
    • Grundgrenze für Geräte: höchstens 100 Wh bei Lithium-Ionen oder 2 g Lithium bei Lithium-Metall je Gerät. Für lose Ersatzbatterien gilt die Grenze je Batterie.
    • Höchstens 15 Geräte mit Lithiumbatterien insgesamt pro Person. Im Aufgabegepäck höchstens drei Geräte, die größer als ein Smartphone sind.
    • Höchstens 20 lose Ersatzbatterien aller Typen zusammen pro Person, Powerbanks mitgezählt. Jede Powerbank muss zusätzlich ihre eigenen Bedingungen erfüllen.
    • Lithium-Ionen-Ersatzbatterien über 100 bis einschließlich 160 Wh: vorherige Zustimmung der ausführenden Fluglinie und höchstens zwei pro Person, nur in der Kabine.
    • Schützen Sie jede lose Batterie einzeln vor Kurzschluss und Beschädigung, etwa in der Originalverpackung oder mit abgedeckten Kontakten in einem eigenen Etui.

Quellen

Aufgabegepäck

Antwort

  • Gefahrgut: Bedingt
    • Eingebaute Lithium-Ionen-Batterien über 100 bis 160 Wh brauchen vorherige Zustimmung. Lose Batterien dürfen nicht ins Aufgabegepäck.
    • Lithiumbatterien müssen einem nach UN-Handbuch Teil III, Unterabschnitt 38.3 geprüften Typ entsprechen. Prüfen Sie unklare Modelldaten vor der Reise.
    • Nur für den persönlichen Gebrauch.
    • Die Ausnahme für Lithium-Metall über 2 bis 8 g Lithium gilt ausschließlich für tragbare medizinische Geräte mit vorheriger Zustimmung. Höchstens zwei solche Ersatzbatterien pro Person, nur in der Kabine. Gewöhnliche Batterien über 2 g sind ausgeschlossen. Mobilitätshilfen werden separat geprüft.
    • Je Batterie höchstens 100 Wh bei Lithium-Ionen oder 2 g Lithium bei Lithium-Metall. Die Grenzen gelten für unterschiedliche Batterietypen.
    • Nach IATA höchstens 15 tragbare Geräte mit Lithiumbatterien pro Person; mehr nur mit Zustimmung des Betreibers.
    • Im Aufgabegepäck muss die Batterie im Gerät eingebaut sein. Schalten Sie das Gerät vollständig aus und schützen Sie es vor Beschädigung und unbeabsichtigtem Einschalten.
  • Genehmigung der Fluggesellschaft: Bedingt
    • Lithiumbatterien müssen einem nach UN-Handbuch Teil III, Unterabschnitt 38.3 geprüften Typ entsprechen. Prüfen Sie unklare Modelldaten vor der Reise.
    • Nur für den persönlichen Gebrauch. Beschädigte, defekte oder aus Sicherheitsgründen zurückgerufene Lithiumbatterien dürfen nicht mitreisen.
    • Die Ausnahme für Lithium-Metall über 2 bis 8 g Lithium gilt ausschließlich für tragbare medizinische Geräte mit vorheriger Zustimmung. Höchstens zwei solche Ersatzbatterien pro Person, nur in der Kabine. Gewöhnliche Batterien über 2 g sind ausgeschlossen. Mobilitätshilfen werden separat geprüft.
    • Foto- und Videogeräte mit Lithium-Ionen-Batterien über 100 bis 160 Wh dürfen bei Lufthansa, Austrian und SWISS nur mit vorheriger Zustimmung in die Kabine, nicht ins Aufgabegepäck.
    • Grundgrenze für Geräte: höchstens 100 Wh bei Lithium-Ionen oder 2 g Lithium bei Lithium-Metall je Gerät. Für lose Ersatzbatterien gilt die Grenze je Batterie.
    • Höchstens 15 Geräte mit Lithiumbatterien insgesamt pro Person. Im Aufgabegepäck höchstens drei Geräte, die größer als ein Smartphone sind.
    • Geräte im Aufgabegepäck vollständig ausschalten, auch Wecker und automatische Startfunktionen. Einzeln gepolstert und getrennt von leicht entzündlichen Materialien verpacken; vor Schäden und Einschalten schützen.
    • Im Aufgabegepäck muss die Batterie im Gerät eingebaut sein. Schalten Sie das Gerät vollständig aus und schützen Sie es vor Beschädigung und unbeabsichtigtem Einschalten.

Quellen

Am Körper

Keine sichere Antwort

  • Regelwerk: Die Quellen reichen für eine sichere Antwort nicht aus.

Quellen

Quelle fehlt.

DE · SWISS · Lithiumbatterien
Abflugland
Deutschland
Fluggesellschaft
SWISS

Handgepäck

Antwort

  • Gefahrgut: Bedingt
    • Lithiumbatterien müssen einem nach UN-Handbuch Teil III, Unterabschnitt 38.3 geprüften Typ entsprechen. Prüfen Sie unklare Modelldaten vor der Reise.
    • Lose Ersatzbatterien gehören in die Kabine. Nehmen Sie sie vor jeder Gepäckabgabe am Gate aus der Tasche.
    • Nur für den persönlichen Gebrauch.
    • Die Ausnahme für Lithium-Metall über 2 bis 8 g Lithium gilt ausschließlich für tragbare medizinische Geräte mit vorheriger Zustimmung. Höchstens zwei solche Ersatzbatterien pro Person, nur in der Kabine. Gewöhnliche Batterien über 2 g sind ausgeschlossen. Mobilitätshilfen werden separat geprüft.
    • Je Batterie höchstens 100 Wh bei Lithium-Ionen oder 2 g Lithium bei Lithium-Metall. Die Grenzen gelten für unterschiedliche Batterietypen.
    • Lithium-Ionen-Ersatzbatterien über 100 bis einschließlich 160 Wh: vorherige Zustimmung der ausführenden Fluglinie und höchstens zwei pro Person, nur in der Kabine.
    • Nach IATA höchstens 15 tragbare Geräte mit Lithiumbatterien pro Person; mehr nur mit Zustimmung des Betreibers.
    • Nach IATA höchstens 20 Ersatzbatterien insgesamt pro Person; mehr nur mit Zustimmung des Betreibers. Powerbanks haben eigene Regeln.
    • Schützen Sie jede lose Batterie einzeln vor Kurzschluss und Beschädigung, etwa in der Originalverpackung oder mit abgedeckten Kontakten in einem eigenen Etui.
  • Genehmigung der Fluggesellschaft: Bedingt
    • Laden Sie lose Ersatzbatterien an Bord nicht auf.
    • Lithiumbatterien müssen einem nach UN-Handbuch Teil III, Unterabschnitt 38.3 geprüften Typ entsprechen. Prüfen Sie unklare Modelldaten vor der Reise.
    • Lose Ersatzbatterien gehören in die Kabine. Nehmen Sie sie vor jeder Gepäckabgabe am Gate aus der Tasche.
    • Nur für den persönlichen Gebrauch. Beschädigte, defekte oder aus Sicherheitsgründen zurückgerufene Lithiumbatterien dürfen nicht mitreisen.
    • Die Ausnahme für Lithium-Metall über 2 bis 8 g Lithium gilt ausschließlich für tragbare medizinische Geräte mit vorheriger Zustimmung. Höchstens zwei solche Ersatzbatterien pro Person, nur in der Kabine. Gewöhnliche Batterien über 2 g sind ausgeschlossen. Mobilitätshilfen werden separat geprüft.
    • Grundgrenze für Geräte: höchstens 100 Wh bei Lithium-Ionen oder 2 g Lithium bei Lithium-Metall je Gerät. Für lose Ersatzbatterien gilt die Grenze je Batterie.
    • Höchstens 15 Geräte mit Lithiumbatterien insgesamt pro Person. Im Aufgabegepäck höchstens drei Geräte, die größer als ein Smartphone sind.
    • Höchstens 20 lose Ersatzbatterien aller Typen zusammen pro Person, Powerbanks mitgezählt. Jede Powerbank muss zusätzlich ihre eigenen Bedingungen erfüllen.
    • Lithium-Ionen-Ersatzbatterien über 100 bis einschließlich 160 Wh: vorherige Zustimmung der ausführenden Fluglinie und höchstens zwei pro Person, nur in der Kabine.
    • Schützen Sie jede lose Batterie einzeln vor Kurzschluss und Beschädigung, etwa in der Originalverpackung oder mit abgedeckten Kontakten in einem eigenen Etui.

Quellen

Aufgabegepäck

Antwort

  • Gefahrgut: Bedingt
    • Eingebaute Lithium-Ionen-Batterien über 100 bis 160 Wh brauchen vorherige Zustimmung. Lose Batterien dürfen nicht ins Aufgabegepäck.
    • Lithiumbatterien müssen einem nach UN-Handbuch Teil III, Unterabschnitt 38.3 geprüften Typ entsprechen. Prüfen Sie unklare Modelldaten vor der Reise.
    • Nur für den persönlichen Gebrauch.
    • Die Ausnahme für Lithium-Metall über 2 bis 8 g Lithium gilt ausschließlich für tragbare medizinische Geräte mit vorheriger Zustimmung. Höchstens zwei solche Ersatzbatterien pro Person, nur in der Kabine. Gewöhnliche Batterien über 2 g sind ausgeschlossen. Mobilitätshilfen werden separat geprüft.
    • Je Batterie höchstens 100 Wh bei Lithium-Ionen oder 2 g Lithium bei Lithium-Metall. Die Grenzen gelten für unterschiedliche Batterietypen.
    • Nach IATA höchstens 15 tragbare Geräte mit Lithiumbatterien pro Person; mehr nur mit Zustimmung des Betreibers.
    • Im Aufgabegepäck muss die Batterie im Gerät eingebaut sein. Schalten Sie das Gerät vollständig aus und schützen Sie es vor Beschädigung und unbeabsichtigtem Einschalten.
  • Genehmigung der Fluggesellschaft: Bedingt
    • Lithiumbatterien müssen einem nach UN-Handbuch Teil III, Unterabschnitt 38.3 geprüften Typ entsprechen. Prüfen Sie unklare Modelldaten vor der Reise.
    • Nur für den persönlichen Gebrauch. Beschädigte, defekte oder aus Sicherheitsgründen zurückgerufene Lithiumbatterien dürfen nicht mitreisen.
    • Die Ausnahme für Lithium-Metall über 2 bis 8 g Lithium gilt ausschließlich für tragbare medizinische Geräte mit vorheriger Zustimmung. Höchstens zwei solche Ersatzbatterien pro Person, nur in der Kabine. Gewöhnliche Batterien über 2 g sind ausgeschlossen. Mobilitätshilfen werden separat geprüft.
    • Foto- und Videogeräte mit Lithium-Ionen-Batterien über 100 bis 160 Wh dürfen bei Lufthansa, Austrian und SWISS nur mit vorheriger Zustimmung in die Kabine, nicht ins Aufgabegepäck.
    • Grundgrenze für Geräte: höchstens 100 Wh bei Lithium-Ionen oder 2 g Lithium bei Lithium-Metall je Gerät. Für lose Ersatzbatterien gilt die Grenze je Batterie.
    • Höchstens 15 Geräte mit Lithiumbatterien insgesamt pro Person. Im Aufgabegepäck höchstens drei Geräte, die größer als ein Smartphone sind.
    • Geräte im Aufgabegepäck vollständig ausschalten, auch Wecker und automatische Startfunktionen. Einzeln gepolstert und getrennt von leicht entzündlichen Materialien verpacken; vor Schäden und Einschalten schützen.
    • Im Aufgabegepäck muss die Batterie im Gerät eingebaut sein. Schalten Sie das Gerät vollständig aus und schützen Sie es vor Beschädigung und unbeabsichtigtem Einschalten.

Quellen

Am Körper

Keine sichere Antwort

  • Regelwerk: Die Quellen reichen für eine sichere Antwort nicht aus.

Quellen

Quelle fehlt.

AT · Lufthansa · Lithiumbatterien
Abflugland
Österreich
Fluggesellschaft
Lufthansa

Handgepäck

Antwort

  • Gefahrgut: Bedingt
    • Lithiumbatterien müssen einem nach UN-Handbuch Teil III, Unterabschnitt 38.3 geprüften Typ entsprechen. Prüfen Sie unklare Modelldaten vor der Reise.
    • Lose Ersatzbatterien gehören in die Kabine. Nehmen Sie sie vor jeder Gepäckabgabe am Gate aus der Tasche.
    • Nur für den persönlichen Gebrauch.
    • Die Ausnahme für Lithium-Metall über 2 bis 8 g Lithium gilt ausschließlich für tragbare medizinische Geräte mit vorheriger Zustimmung. Höchstens zwei solche Ersatzbatterien pro Person, nur in der Kabine. Gewöhnliche Batterien über 2 g sind ausgeschlossen. Mobilitätshilfen werden separat geprüft.
    • Je Batterie höchstens 100 Wh bei Lithium-Ionen oder 2 g Lithium bei Lithium-Metall. Die Grenzen gelten für unterschiedliche Batterietypen.
    • Lithium-Ionen-Ersatzbatterien über 100 bis einschließlich 160 Wh: vorherige Zustimmung der ausführenden Fluglinie und höchstens zwei pro Person, nur in der Kabine.
    • Nach IATA höchstens 15 tragbare Geräte mit Lithiumbatterien pro Person; mehr nur mit Zustimmung des Betreibers.
    • Nach IATA höchstens 20 Ersatzbatterien insgesamt pro Person; mehr nur mit Zustimmung des Betreibers. Powerbanks haben eigene Regeln.
    • Schützen Sie jede lose Batterie einzeln vor Kurzschluss und Beschädigung, etwa in der Originalverpackung oder mit abgedeckten Kontakten in einem eigenen Etui.
  • Genehmigung der Fluggesellschaft: Bedingt
    • Laden Sie lose Ersatzbatterien an Bord nicht auf.
    • Lithiumbatterien müssen einem nach UN-Handbuch Teil III, Unterabschnitt 38.3 geprüften Typ entsprechen. Prüfen Sie unklare Modelldaten vor der Reise.
    • Lose Ersatzbatterien gehören in die Kabine. Nehmen Sie sie vor jeder Gepäckabgabe am Gate aus der Tasche.
    • Nur für den persönlichen Gebrauch. Beschädigte, defekte oder aus Sicherheitsgründen zurückgerufene Lithiumbatterien dürfen nicht mitreisen.
    • Die Ausnahme für Lithium-Metall über 2 bis 8 g Lithium gilt ausschließlich für tragbare medizinische Geräte mit vorheriger Zustimmung. Höchstens zwei solche Ersatzbatterien pro Person, nur in der Kabine. Gewöhnliche Batterien über 2 g sind ausgeschlossen. Mobilitätshilfen werden separat geprüft.
    • Grundgrenze für Geräte: höchstens 100 Wh bei Lithium-Ionen oder 2 g Lithium bei Lithium-Metall je Gerät. Für lose Ersatzbatterien gilt die Grenze je Batterie.
    • Höchstens 15 Geräte mit Lithiumbatterien insgesamt pro Person. Im Aufgabegepäck höchstens drei Geräte, die größer als ein Smartphone sind.
    • Höchstens 20 lose Ersatzbatterien aller Typen zusammen pro Person, Powerbanks mitgezählt. Jede Powerbank muss zusätzlich ihre eigenen Bedingungen erfüllen.
    • Lithium-Ionen-Ersatzbatterien über 100 bis einschließlich 160 Wh: vorherige Zustimmung der ausführenden Fluglinie und höchstens zwei pro Person, nur in der Kabine.
    • Schützen Sie jede lose Batterie einzeln vor Kurzschluss und Beschädigung, etwa in der Originalverpackung oder mit abgedeckten Kontakten in einem eigenen Etui.

Quellen

Aufgabegepäck

Antwort

  • Gefahrgut: Bedingt
    • Eingebaute Lithium-Ionen-Batterien über 100 bis 160 Wh brauchen vorherige Zustimmung. Lose Batterien dürfen nicht ins Aufgabegepäck.
    • Lithiumbatterien müssen einem nach UN-Handbuch Teil III, Unterabschnitt 38.3 geprüften Typ entsprechen. Prüfen Sie unklare Modelldaten vor der Reise.
    • Nur für den persönlichen Gebrauch.
    • Die Ausnahme für Lithium-Metall über 2 bis 8 g Lithium gilt ausschließlich für tragbare medizinische Geräte mit vorheriger Zustimmung. Höchstens zwei solche Ersatzbatterien pro Person, nur in der Kabine. Gewöhnliche Batterien über 2 g sind ausgeschlossen. Mobilitätshilfen werden separat geprüft.
    • Je Batterie höchstens 100 Wh bei Lithium-Ionen oder 2 g Lithium bei Lithium-Metall. Die Grenzen gelten für unterschiedliche Batterietypen.
    • Nach IATA höchstens 15 tragbare Geräte mit Lithiumbatterien pro Person; mehr nur mit Zustimmung des Betreibers.
    • Im Aufgabegepäck muss die Batterie im Gerät eingebaut sein. Schalten Sie das Gerät vollständig aus und schützen Sie es vor Beschädigung und unbeabsichtigtem Einschalten.
  • Genehmigung der Fluggesellschaft: Bedingt
    • Lithiumbatterien müssen einem nach UN-Handbuch Teil III, Unterabschnitt 38.3 geprüften Typ entsprechen. Prüfen Sie unklare Modelldaten vor der Reise.
    • Nur für den persönlichen Gebrauch. Beschädigte, defekte oder aus Sicherheitsgründen zurückgerufene Lithiumbatterien dürfen nicht mitreisen.
    • Die Ausnahme für Lithium-Metall über 2 bis 8 g Lithium gilt ausschließlich für tragbare medizinische Geräte mit vorheriger Zustimmung. Höchstens zwei solche Ersatzbatterien pro Person, nur in der Kabine. Gewöhnliche Batterien über 2 g sind ausgeschlossen. Mobilitätshilfen werden separat geprüft.
    • Foto- und Videogeräte mit Lithium-Ionen-Batterien über 100 bis 160 Wh dürfen bei Lufthansa, Austrian und SWISS nur mit vorheriger Zustimmung in die Kabine, nicht ins Aufgabegepäck.
    • Grundgrenze für Geräte: höchstens 100 Wh bei Lithium-Ionen oder 2 g Lithium bei Lithium-Metall je Gerät. Für lose Ersatzbatterien gilt die Grenze je Batterie.
    • Höchstens 15 Geräte mit Lithiumbatterien insgesamt pro Person. Im Aufgabegepäck höchstens drei Geräte, die größer als ein Smartphone sind.
    • Geräte im Aufgabegepäck vollständig ausschalten, auch Wecker und automatische Startfunktionen. Einzeln gepolstert und getrennt von leicht entzündlichen Materialien verpacken; vor Schäden und Einschalten schützen.
    • Im Aufgabegepäck muss die Batterie im Gerät eingebaut sein. Schalten Sie das Gerät vollständig aus und schützen Sie es vor Beschädigung und unbeabsichtigtem Einschalten.

Quellen

Am Körper

Keine sichere Antwort

  • Regelwerk: Die Quellen reichen für eine sichere Antwort nicht aus.

Quellen

Quelle fehlt.

AT · Austrian Airlines · Lithiumbatterien
Abflugland
Österreich
Fluggesellschaft
Austrian Airlines

Handgepäck

Antwort

  • Gefahrgut: Bedingt
    • Lithiumbatterien müssen einem nach UN-Handbuch Teil III, Unterabschnitt 38.3 geprüften Typ entsprechen. Prüfen Sie unklare Modelldaten vor der Reise.
    • Lose Ersatzbatterien gehören in die Kabine. Nehmen Sie sie vor jeder Gepäckabgabe am Gate aus der Tasche.
    • Nur für den persönlichen Gebrauch.
    • Die Ausnahme für Lithium-Metall über 2 bis 8 g Lithium gilt ausschließlich für tragbare medizinische Geräte mit vorheriger Zustimmung. Höchstens zwei solche Ersatzbatterien pro Person, nur in der Kabine. Gewöhnliche Batterien über 2 g sind ausgeschlossen. Mobilitätshilfen werden separat geprüft.
    • Je Batterie höchstens 100 Wh bei Lithium-Ionen oder 2 g Lithium bei Lithium-Metall. Die Grenzen gelten für unterschiedliche Batterietypen.
    • Lithium-Ionen-Ersatzbatterien über 100 bis einschließlich 160 Wh: vorherige Zustimmung der ausführenden Fluglinie und höchstens zwei pro Person, nur in der Kabine.
    • Nach IATA höchstens 15 tragbare Geräte mit Lithiumbatterien pro Person; mehr nur mit Zustimmung des Betreibers.
    • Nach IATA höchstens 20 Ersatzbatterien insgesamt pro Person; mehr nur mit Zustimmung des Betreibers. Powerbanks haben eigene Regeln.
    • Schützen Sie jede lose Batterie einzeln vor Kurzschluss und Beschädigung, etwa in der Originalverpackung oder mit abgedeckten Kontakten in einem eigenen Etui.
  • Genehmigung der Fluggesellschaft: Bedingt
    • Laden Sie lose Ersatzbatterien an Bord nicht auf.
    • Lithiumbatterien müssen einem nach UN-Handbuch Teil III, Unterabschnitt 38.3 geprüften Typ entsprechen. Prüfen Sie unklare Modelldaten vor der Reise.
    • Lose Ersatzbatterien gehören in die Kabine. Nehmen Sie sie vor jeder Gepäckabgabe am Gate aus der Tasche.
    • Nur für den persönlichen Gebrauch. Beschädigte, defekte oder aus Sicherheitsgründen zurückgerufene Lithiumbatterien dürfen nicht mitreisen.
    • Die Ausnahme für Lithium-Metall über 2 bis 8 g Lithium gilt ausschließlich für tragbare medizinische Geräte mit vorheriger Zustimmung. Höchstens zwei solche Ersatzbatterien pro Person, nur in der Kabine. Gewöhnliche Batterien über 2 g sind ausgeschlossen. Mobilitätshilfen werden separat geprüft.
    • Grundgrenze für Geräte: höchstens 100 Wh bei Lithium-Ionen oder 2 g Lithium bei Lithium-Metall je Gerät. Für lose Ersatzbatterien gilt die Grenze je Batterie.
    • Höchstens 15 Geräte mit Lithiumbatterien insgesamt pro Person. Im Aufgabegepäck höchstens drei Geräte, die größer als ein Smartphone sind.
    • Höchstens 20 lose Ersatzbatterien aller Typen zusammen pro Person, Powerbanks mitgezählt. Jede Powerbank muss zusätzlich ihre eigenen Bedingungen erfüllen.
    • Lithium-Ionen-Ersatzbatterien über 100 bis einschließlich 160 Wh: vorherige Zustimmung der ausführenden Fluglinie und höchstens zwei pro Person, nur in der Kabine.
    • Schützen Sie jede lose Batterie einzeln vor Kurzschluss und Beschädigung, etwa in der Originalverpackung oder mit abgedeckten Kontakten in einem eigenen Etui.

Quellen

Aufgabegepäck

Antwort

  • Gefahrgut: Bedingt
    • Eingebaute Lithium-Ionen-Batterien über 100 bis 160 Wh brauchen vorherige Zustimmung. Lose Batterien dürfen nicht ins Aufgabegepäck.
    • Lithiumbatterien müssen einem nach UN-Handbuch Teil III, Unterabschnitt 38.3 geprüften Typ entsprechen. Prüfen Sie unklare Modelldaten vor der Reise.
    • Nur für den persönlichen Gebrauch.
    • Die Ausnahme für Lithium-Metall über 2 bis 8 g Lithium gilt ausschließlich für tragbare medizinische Geräte mit vorheriger Zustimmung. Höchstens zwei solche Ersatzbatterien pro Person, nur in der Kabine. Gewöhnliche Batterien über 2 g sind ausgeschlossen. Mobilitätshilfen werden separat geprüft.
    • Je Batterie höchstens 100 Wh bei Lithium-Ionen oder 2 g Lithium bei Lithium-Metall. Die Grenzen gelten für unterschiedliche Batterietypen.
    • Nach IATA höchstens 15 tragbare Geräte mit Lithiumbatterien pro Person; mehr nur mit Zustimmung des Betreibers.
    • Im Aufgabegepäck muss die Batterie im Gerät eingebaut sein. Schalten Sie das Gerät vollständig aus und schützen Sie es vor Beschädigung und unbeabsichtigtem Einschalten.
  • Genehmigung der Fluggesellschaft: Bedingt
    • Lithiumbatterien müssen einem nach UN-Handbuch Teil III, Unterabschnitt 38.3 geprüften Typ entsprechen. Prüfen Sie unklare Modelldaten vor der Reise.
    • Nur für den persönlichen Gebrauch. Beschädigte, defekte oder aus Sicherheitsgründen zurückgerufene Lithiumbatterien dürfen nicht mitreisen.
    • Die Ausnahme für Lithium-Metall über 2 bis 8 g Lithium gilt ausschließlich für tragbare medizinische Geräte mit vorheriger Zustimmung. Höchstens zwei solche Ersatzbatterien pro Person, nur in der Kabine. Gewöhnliche Batterien über 2 g sind ausgeschlossen. Mobilitätshilfen werden separat geprüft.
    • Foto- und Videogeräte mit Lithium-Ionen-Batterien über 100 bis 160 Wh dürfen bei Lufthansa, Austrian und SWISS nur mit vorheriger Zustimmung in die Kabine, nicht ins Aufgabegepäck.
    • Grundgrenze für Geräte: höchstens 100 Wh bei Lithium-Ionen oder 2 g Lithium bei Lithium-Metall je Gerät. Für lose Ersatzbatterien gilt die Grenze je Batterie.
    • Höchstens 15 Geräte mit Lithiumbatterien insgesamt pro Person. Im Aufgabegepäck höchstens drei Geräte, die größer als ein Smartphone sind.
    • Geräte im Aufgabegepäck vollständig ausschalten, auch Wecker und automatische Startfunktionen. Einzeln gepolstert und getrennt von leicht entzündlichen Materialien verpacken; vor Schäden und Einschalten schützen.
    • Im Aufgabegepäck muss die Batterie im Gerät eingebaut sein. Schalten Sie das Gerät vollständig aus und schützen Sie es vor Beschädigung und unbeabsichtigtem Einschalten.

Quellen

Am Körper

Keine sichere Antwort

  • Regelwerk: Die Quellen reichen für eine sichere Antwort nicht aus.

Quellen

Quelle fehlt.

AT · SWISS · Lithiumbatterien
Abflugland
Österreich
Fluggesellschaft
SWISS

Handgepäck

Antwort

  • Gefahrgut: Bedingt
    • Lithiumbatterien müssen einem nach UN-Handbuch Teil III, Unterabschnitt 38.3 geprüften Typ entsprechen. Prüfen Sie unklare Modelldaten vor der Reise.
    • Lose Ersatzbatterien gehören in die Kabine. Nehmen Sie sie vor jeder Gepäckabgabe am Gate aus der Tasche.
    • Nur für den persönlichen Gebrauch.
    • Die Ausnahme für Lithium-Metall über 2 bis 8 g Lithium gilt ausschließlich für tragbare medizinische Geräte mit vorheriger Zustimmung. Höchstens zwei solche Ersatzbatterien pro Person, nur in der Kabine. Gewöhnliche Batterien über 2 g sind ausgeschlossen. Mobilitätshilfen werden separat geprüft.
    • Je Batterie höchstens 100 Wh bei Lithium-Ionen oder 2 g Lithium bei Lithium-Metall. Die Grenzen gelten für unterschiedliche Batterietypen.
    • Lithium-Ionen-Ersatzbatterien über 100 bis einschließlich 160 Wh: vorherige Zustimmung der ausführenden Fluglinie und höchstens zwei pro Person, nur in der Kabine.
    • Nach IATA höchstens 15 tragbare Geräte mit Lithiumbatterien pro Person; mehr nur mit Zustimmung des Betreibers.
    • Nach IATA höchstens 20 Ersatzbatterien insgesamt pro Person; mehr nur mit Zustimmung des Betreibers. Powerbanks haben eigene Regeln.
    • Schützen Sie jede lose Batterie einzeln vor Kurzschluss und Beschädigung, etwa in der Originalverpackung oder mit abgedeckten Kontakten in einem eigenen Etui.
  • Genehmigung der Fluggesellschaft: Bedingt
    • Laden Sie lose Ersatzbatterien an Bord nicht auf.
    • Lithiumbatterien müssen einem nach UN-Handbuch Teil III, Unterabschnitt 38.3 geprüften Typ entsprechen. Prüfen Sie unklare Modelldaten vor der Reise.
    • Lose Ersatzbatterien gehören in die Kabine. Nehmen Sie sie vor jeder Gepäckabgabe am Gate aus der Tasche.
    • Nur für den persönlichen Gebrauch. Beschädigte, defekte oder aus Sicherheitsgründen zurückgerufene Lithiumbatterien dürfen nicht mitreisen.
    • Die Ausnahme für Lithium-Metall über 2 bis 8 g Lithium gilt ausschließlich für tragbare medizinische Geräte mit vorheriger Zustimmung. Höchstens zwei solche Ersatzbatterien pro Person, nur in der Kabine. Gewöhnliche Batterien über 2 g sind ausgeschlossen. Mobilitätshilfen werden separat geprüft.
    • Grundgrenze für Geräte: höchstens 100 Wh bei Lithium-Ionen oder 2 g Lithium bei Lithium-Metall je Gerät. Für lose Ersatzbatterien gilt die Grenze je Batterie.
    • Höchstens 15 Geräte mit Lithiumbatterien insgesamt pro Person. Im Aufgabegepäck höchstens drei Geräte, die größer als ein Smartphone sind.
    • Höchstens 20 lose Ersatzbatterien aller Typen zusammen pro Person, Powerbanks mitgezählt. Jede Powerbank muss zusätzlich ihre eigenen Bedingungen erfüllen.
    • Lithium-Ionen-Ersatzbatterien über 100 bis einschließlich 160 Wh: vorherige Zustimmung der ausführenden Fluglinie und höchstens zwei pro Person, nur in der Kabine.
    • Schützen Sie jede lose Batterie einzeln vor Kurzschluss und Beschädigung, etwa in der Originalverpackung oder mit abgedeckten Kontakten in einem eigenen Etui.

Quellen

Aufgabegepäck

Antwort

  • Gefahrgut: Bedingt
    • Eingebaute Lithium-Ionen-Batterien über 100 bis 160 Wh brauchen vorherige Zustimmung. Lose Batterien dürfen nicht ins Aufgabegepäck.
    • Lithiumbatterien müssen einem nach UN-Handbuch Teil III, Unterabschnitt 38.3 geprüften Typ entsprechen. Prüfen Sie unklare Modelldaten vor der Reise.
    • Nur für den persönlichen Gebrauch.
    • Die Ausnahme für Lithium-Metall über 2 bis 8 g Lithium gilt ausschließlich für tragbare medizinische Geräte mit vorheriger Zustimmung. Höchstens zwei solche Ersatzbatterien pro Person, nur in der Kabine. Gewöhnliche Batterien über 2 g sind ausgeschlossen. Mobilitätshilfen werden separat geprüft.
    • Je Batterie höchstens 100 Wh bei Lithium-Ionen oder 2 g Lithium bei Lithium-Metall. Die Grenzen gelten für unterschiedliche Batterietypen.
    • Nach IATA höchstens 15 tragbare Geräte mit Lithiumbatterien pro Person; mehr nur mit Zustimmung des Betreibers.
    • Im Aufgabegepäck muss die Batterie im Gerät eingebaut sein. Schalten Sie das Gerät vollständig aus und schützen Sie es vor Beschädigung und unbeabsichtigtem Einschalten.
  • Genehmigung der Fluggesellschaft: Bedingt
    • Lithiumbatterien müssen einem nach UN-Handbuch Teil III, Unterabschnitt 38.3 geprüften Typ entsprechen. Prüfen Sie unklare Modelldaten vor der Reise.
    • Nur für den persönlichen Gebrauch. Beschädigte, defekte oder aus Sicherheitsgründen zurückgerufene Lithiumbatterien dürfen nicht mitreisen.
    • Die Ausnahme für Lithium-Metall über 2 bis 8 g Lithium gilt ausschließlich für tragbare medizinische Geräte mit vorheriger Zustimmung. Höchstens zwei solche Ersatzbatterien pro Person, nur in der Kabine. Gewöhnliche Batterien über 2 g sind ausgeschlossen. Mobilitätshilfen werden separat geprüft.
    • Foto- und Videogeräte mit Lithium-Ionen-Batterien über 100 bis 160 Wh dürfen bei Lufthansa, Austrian und SWISS nur mit vorheriger Zustimmung in die Kabine, nicht ins Aufgabegepäck.
    • Grundgrenze für Geräte: höchstens 100 Wh bei Lithium-Ionen oder 2 g Lithium bei Lithium-Metall je Gerät. Für lose Ersatzbatterien gilt die Grenze je Batterie.
    • Höchstens 15 Geräte mit Lithiumbatterien insgesamt pro Person. Im Aufgabegepäck höchstens drei Geräte, die größer als ein Smartphone sind.
    • Geräte im Aufgabegepäck vollständig ausschalten, auch Wecker und automatische Startfunktionen. Einzeln gepolstert und getrennt von leicht entzündlichen Materialien verpacken; vor Schäden und Einschalten schützen.
    • Im Aufgabegepäck muss die Batterie im Gerät eingebaut sein. Schalten Sie das Gerät vollständig aus und schützen Sie es vor Beschädigung und unbeabsichtigtem Einschalten.

Quellen

Am Körper

Keine sichere Antwort

  • Regelwerk: Die Quellen reichen für eine sichere Antwort nicht aus.

Quellen

Quelle fehlt.

CH · Lufthansa · Lithiumbatterien
Abflugland
Schweiz
Fluggesellschaft
Lufthansa

Handgepäck

Antwort

  • Gefahrgut: Bedingt
    • Lithiumbatterien müssen einem nach UN-Handbuch Teil III, Unterabschnitt 38.3 geprüften Typ entsprechen. Prüfen Sie unklare Modelldaten vor der Reise.
    • Lose Ersatzbatterien gehören in die Kabine. Nehmen Sie sie vor jeder Gepäckabgabe am Gate aus der Tasche.
    • Nur für den persönlichen Gebrauch.
    • Die Ausnahme für Lithium-Metall über 2 bis 8 g Lithium gilt ausschließlich für tragbare medizinische Geräte mit vorheriger Zustimmung. Höchstens zwei solche Ersatzbatterien pro Person, nur in der Kabine. Gewöhnliche Batterien über 2 g sind ausgeschlossen. Mobilitätshilfen werden separat geprüft.
    • Je Batterie höchstens 100 Wh bei Lithium-Ionen oder 2 g Lithium bei Lithium-Metall. Die Grenzen gelten für unterschiedliche Batterietypen.
    • Lithium-Ionen-Ersatzbatterien über 100 bis einschließlich 160 Wh: vorherige Zustimmung der ausführenden Fluglinie und höchstens zwei pro Person, nur in der Kabine.
    • Nach IATA höchstens 15 tragbare Geräte mit Lithiumbatterien pro Person; mehr nur mit Zustimmung des Betreibers.
    • Nach IATA höchstens 20 Ersatzbatterien insgesamt pro Person; mehr nur mit Zustimmung des Betreibers. Powerbanks haben eigene Regeln.
    • Schützen Sie jede lose Batterie einzeln vor Kurzschluss und Beschädigung, etwa in der Originalverpackung oder mit abgedeckten Kontakten in einem eigenen Etui.
  • Genehmigung der Fluggesellschaft: Bedingt
    • Laden Sie lose Ersatzbatterien an Bord nicht auf.
    • Lithiumbatterien müssen einem nach UN-Handbuch Teil III, Unterabschnitt 38.3 geprüften Typ entsprechen. Prüfen Sie unklare Modelldaten vor der Reise.
    • Lose Ersatzbatterien gehören in die Kabine. Nehmen Sie sie vor jeder Gepäckabgabe am Gate aus der Tasche.
    • Nur für den persönlichen Gebrauch. Beschädigte, defekte oder aus Sicherheitsgründen zurückgerufene Lithiumbatterien dürfen nicht mitreisen.
    • Die Ausnahme für Lithium-Metall über 2 bis 8 g Lithium gilt ausschließlich für tragbare medizinische Geräte mit vorheriger Zustimmung. Höchstens zwei solche Ersatzbatterien pro Person, nur in der Kabine. Gewöhnliche Batterien über 2 g sind ausgeschlossen. Mobilitätshilfen werden separat geprüft.
    • Grundgrenze für Geräte: höchstens 100 Wh bei Lithium-Ionen oder 2 g Lithium bei Lithium-Metall je Gerät. Für lose Ersatzbatterien gilt die Grenze je Batterie.
    • Höchstens 15 Geräte mit Lithiumbatterien insgesamt pro Person. Im Aufgabegepäck höchstens drei Geräte, die größer als ein Smartphone sind.
    • Höchstens 20 lose Ersatzbatterien aller Typen zusammen pro Person, Powerbanks mitgezählt. Jede Powerbank muss zusätzlich ihre eigenen Bedingungen erfüllen.
    • Lithium-Ionen-Ersatzbatterien über 100 bis einschließlich 160 Wh: vorherige Zustimmung der ausführenden Fluglinie und höchstens zwei pro Person, nur in der Kabine.
    • Schützen Sie jede lose Batterie einzeln vor Kurzschluss und Beschädigung, etwa in der Originalverpackung oder mit abgedeckten Kontakten in einem eigenen Etui.

Quellen

Aufgabegepäck

Antwort

  • Gefahrgut: Bedingt
    • Eingebaute Lithium-Ionen-Batterien über 100 bis 160 Wh brauchen vorherige Zustimmung. Lose Batterien dürfen nicht ins Aufgabegepäck.
    • Lithiumbatterien müssen einem nach UN-Handbuch Teil III, Unterabschnitt 38.3 geprüften Typ entsprechen. Prüfen Sie unklare Modelldaten vor der Reise.
    • Nur für den persönlichen Gebrauch.
    • Die Ausnahme für Lithium-Metall über 2 bis 8 g Lithium gilt ausschließlich für tragbare medizinische Geräte mit vorheriger Zustimmung. Höchstens zwei solche Ersatzbatterien pro Person, nur in der Kabine. Gewöhnliche Batterien über 2 g sind ausgeschlossen. Mobilitätshilfen werden separat geprüft.
    • Je Batterie höchstens 100 Wh bei Lithium-Ionen oder 2 g Lithium bei Lithium-Metall. Die Grenzen gelten für unterschiedliche Batterietypen.
    • Nach IATA höchstens 15 tragbare Geräte mit Lithiumbatterien pro Person; mehr nur mit Zustimmung des Betreibers.
    • Im Aufgabegepäck muss die Batterie im Gerät eingebaut sein. Schalten Sie das Gerät vollständig aus und schützen Sie es vor Beschädigung und unbeabsichtigtem Einschalten.
  • Genehmigung der Fluggesellschaft: Bedingt
    • Lithiumbatterien müssen einem nach UN-Handbuch Teil III, Unterabschnitt 38.3 geprüften Typ entsprechen. Prüfen Sie unklare Modelldaten vor der Reise.
    • Nur für den persönlichen Gebrauch. Beschädigte, defekte oder aus Sicherheitsgründen zurückgerufene Lithiumbatterien dürfen nicht mitreisen.
    • Die Ausnahme für Lithium-Metall über 2 bis 8 g Lithium gilt ausschließlich für tragbare medizinische Geräte mit vorheriger Zustimmung. Höchstens zwei solche Ersatzbatterien pro Person, nur in der Kabine. Gewöhnliche Batterien über 2 g sind ausgeschlossen. Mobilitätshilfen werden separat geprüft.
    • Foto- und Videogeräte mit Lithium-Ionen-Batterien über 100 bis 160 Wh dürfen bei Lufthansa, Austrian und SWISS nur mit vorheriger Zustimmung in die Kabine, nicht ins Aufgabegepäck.
    • Grundgrenze für Geräte: höchstens 100 Wh bei Lithium-Ionen oder 2 g Lithium bei Lithium-Metall je Gerät. Für lose Ersatzbatterien gilt die Grenze je Batterie.
    • Höchstens 15 Geräte mit Lithiumbatterien insgesamt pro Person. Im Aufgabegepäck höchstens drei Geräte, die größer als ein Smartphone sind.
    • Geräte im Aufgabegepäck vollständig ausschalten, auch Wecker und automatische Startfunktionen. Einzeln gepolstert und getrennt von leicht entzündlichen Materialien verpacken; vor Schäden und Einschalten schützen.
    • Im Aufgabegepäck muss die Batterie im Gerät eingebaut sein. Schalten Sie das Gerät vollständig aus und schützen Sie es vor Beschädigung und unbeabsichtigtem Einschalten.

Quellen

Am Körper

Keine sichere Antwort

  • Regelwerk: Die Quellen reichen für eine sichere Antwort nicht aus.

Quellen

Quelle fehlt.

CH · Austrian Airlines · Lithiumbatterien
Abflugland
Schweiz
Fluggesellschaft
Austrian Airlines

Handgepäck

Antwort

  • Gefahrgut: Bedingt
    • Lithiumbatterien müssen einem nach UN-Handbuch Teil III, Unterabschnitt 38.3 geprüften Typ entsprechen. Prüfen Sie unklare Modelldaten vor der Reise.
    • Lose Ersatzbatterien gehören in die Kabine. Nehmen Sie sie vor jeder Gepäckabgabe am Gate aus der Tasche.
    • Nur für den persönlichen Gebrauch.
    • Die Ausnahme für Lithium-Metall über 2 bis 8 g Lithium gilt ausschließlich für tragbare medizinische Geräte mit vorheriger Zustimmung. Höchstens zwei solche Ersatzbatterien pro Person, nur in der Kabine. Gewöhnliche Batterien über 2 g sind ausgeschlossen. Mobilitätshilfen werden separat geprüft.
    • Je Batterie höchstens 100 Wh bei Lithium-Ionen oder 2 g Lithium bei Lithium-Metall. Die Grenzen gelten für unterschiedliche Batterietypen.
    • Lithium-Ionen-Ersatzbatterien über 100 bis einschließlich 160 Wh: vorherige Zustimmung der ausführenden Fluglinie und höchstens zwei pro Person, nur in der Kabine.
    • Nach IATA höchstens 15 tragbare Geräte mit Lithiumbatterien pro Person; mehr nur mit Zustimmung des Betreibers.
    • Nach IATA höchstens 20 Ersatzbatterien insgesamt pro Person; mehr nur mit Zustimmung des Betreibers. Powerbanks haben eigene Regeln.
    • Schützen Sie jede lose Batterie einzeln vor Kurzschluss und Beschädigung, etwa in der Originalverpackung oder mit abgedeckten Kontakten in einem eigenen Etui.
  • Genehmigung der Fluggesellschaft: Bedingt
    • Laden Sie lose Ersatzbatterien an Bord nicht auf.
    • Lithiumbatterien müssen einem nach UN-Handbuch Teil III, Unterabschnitt 38.3 geprüften Typ entsprechen. Prüfen Sie unklare Modelldaten vor der Reise.
    • Lose Ersatzbatterien gehören in die Kabine. Nehmen Sie sie vor jeder Gepäckabgabe am Gate aus der Tasche.
    • Nur für den persönlichen Gebrauch. Beschädigte, defekte oder aus Sicherheitsgründen zurückgerufene Lithiumbatterien dürfen nicht mitreisen.
    • Die Ausnahme für Lithium-Metall über 2 bis 8 g Lithium gilt ausschließlich für tragbare medizinische Geräte mit vorheriger Zustimmung. Höchstens zwei solche Ersatzbatterien pro Person, nur in der Kabine. Gewöhnliche Batterien über 2 g sind ausgeschlossen. Mobilitätshilfen werden separat geprüft.
    • Grundgrenze für Geräte: höchstens 100 Wh bei Lithium-Ionen oder 2 g Lithium bei Lithium-Metall je Gerät. Für lose Ersatzbatterien gilt die Grenze je Batterie.
    • Höchstens 15 Geräte mit Lithiumbatterien insgesamt pro Person. Im Aufgabegepäck höchstens drei Geräte, die größer als ein Smartphone sind.
    • Höchstens 20 lose Ersatzbatterien aller Typen zusammen pro Person, Powerbanks mitgezählt. Jede Powerbank muss zusätzlich ihre eigenen Bedingungen erfüllen.
    • Lithium-Ionen-Ersatzbatterien über 100 bis einschließlich 160 Wh: vorherige Zustimmung der ausführenden Fluglinie und höchstens zwei pro Person, nur in der Kabine.
    • Schützen Sie jede lose Batterie einzeln vor Kurzschluss und Beschädigung, etwa in der Originalverpackung oder mit abgedeckten Kontakten in einem eigenen Etui.

Quellen

Aufgabegepäck

Antwort

  • Gefahrgut: Bedingt
    • Eingebaute Lithium-Ionen-Batterien über 100 bis 160 Wh brauchen vorherige Zustimmung. Lose Batterien dürfen nicht ins Aufgabegepäck.
    • Lithiumbatterien müssen einem nach UN-Handbuch Teil III, Unterabschnitt 38.3 geprüften Typ entsprechen. Prüfen Sie unklare Modelldaten vor der Reise.
    • Nur für den persönlichen Gebrauch.
    • Die Ausnahme für Lithium-Metall über 2 bis 8 g Lithium gilt ausschließlich für tragbare medizinische Geräte mit vorheriger Zustimmung. Höchstens zwei solche Ersatzbatterien pro Person, nur in der Kabine. Gewöhnliche Batterien über 2 g sind ausgeschlossen. Mobilitätshilfen werden separat geprüft.
    • Je Batterie höchstens 100 Wh bei Lithium-Ionen oder 2 g Lithium bei Lithium-Metall. Die Grenzen gelten für unterschiedliche Batterietypen.
    • Nach IATA höchstens 15 tragbare Geräte mit Lithiumbatterien pro Person; mehr nur mit Zustimmung des Betreibers.
    • Im Aufgabegepäck muss die Batterie im Gerät eingebaut sein. Schalten Sie das Gerät vollständig aus und schützen Sie es vor Beschädigung und unbeabsichtigtem Einschalten.
  • Genehmigung der Fluggesellschaft: Bedingt
    • Lithiumbatterien müssen einem nach UN-Handbuch Teil III, Unterabschnitt 38.3 geprüften Typ entsprechen. Prüfen Sie unklare Modelldaten vor der Reise.
    • Nur für den persönlichen Gebrauch. Beschädigte, defekte oder aus Sicherheitsgründen zurückgerufene Lithiumbatterien dürfen nicht mitreisen.
    • Die Ausnahme für Lithium-Metall über 2 bis 8 g Lithium gilt ausschließlich für tragbare medizinische Geräte mit vorheriger Zustimmung. Höchstens zwei solche Ersatzbatterien pro Person, nur in der Kabine. Gewöhnliche Batterien über 2 g sind ausgeschlossen. Mobilitätshilfen werden separat geprüft.
    • Foto- und Videogeräte mit Lithium-Ionen-Batterien über 100 bis 160 Wh dürfen bei Lufthansa, Austrian und SWISS nur mit vorheriger Zustimmung in die Kabine, nicht ins Aufgabegepäck.
    • Grundgrenze für Geräte: höchstens 100 Wh bei Lithium-Ionen oder 2 g Lithium bei Lithium-Metall je Gerät. Für lose Ersatzbatterien gilt die Grenze je Batterie.
    • Höchstens 15 Geräte mit Lithiumbatterien insgesamt pro Person. Im Aufgabegepäck höchstens drei Geräte, die größer als ein Smartphone sind.
    • Geräte im Aufgabegepäck vollständig ausschalten, auch Wecker und automatische Startfunktionen. Einzeln gepolstert und getrennt von leicht entzündlichen Materialien verpacken; vor Schäden und Einschalten schützen.
    • Im Aufgabegepäck muss die Batterie im Gerät eingebaut sein. Schalten Sie das Gerät vollständig aus und schützen Sie es vor Beschädigung und unbeabsichtigtem Einschalten.

Quellen

Am Körper

Keine sichere Antwort

  • Regelwerk: Die Quellen reichen für eine sichere Antwort nicht aus.

Quellen

Quelle fehlt.

CH · SWISS · Lithiumbatterien
Abflugland
Schweiz
Fluggesellschaft
SWISS

Handgepäck

Antwort

  • Gefahrgut: Bedingt
    • Lithiumbatterien müssen einem nach UN-Handbuch Teil III, Unterabschnitt 38.3 geprüften Typ entsprechen. Prüfen Sie unklare Modelldaten vor der Reise.
    • Lose Ersatzbatterien gehören in die Kabine. Nehmen Sie sie vor jeder Gepäckabgabe am Gate aus der Tasche.
    • Nur für den persönlichen Gebrauch.
    • Die Ausnahme für Lithium-Metall über 2 bis 8 g Lithium gilt ausschließlich für tragbare medizinische Geräte mit vorheriger Zustimmung. Höchstens zwei solche Ersatzbatterien pro Person, nur in der Kabine. Gewöhnliche Batterien über 2 g sind ausgeschlossen. Mobilitätshilfen werden separat geprüft.
    • Je Batterie höchstens 100 Wh bei Lithium-Ionen oder 2 g Lithium bei Lithium-Metall. Die Grenzen gelten für unterschiedliche Batterietypen.
    • Lithium-Ionen-Ersatzbatterien über 100 bis einschließlich 160 Wh: vorherige Zustimmung der ausführenden Fluglinie und höchstens zwei pro Person, nur in der Kabine.
    • Nach IATA höchstens 15 tragbare Geräte mit Lithiumbatterien pro Person; mehr nur mit Zustimmung des Betreibers.
    • Nach IATA höchstens 20 Ersatzbatterien insgesamt pro Person; mehr nur mit Zustimmung des Betreibers. Powerbanks haben eigene Regeln.
    • Schützen Sie jede lose Batterie einzeln vor Kurzschluss und Beschädigung, etwa in der Originalverpackung oder mit abgedeckten Kontakten in einem eigenen Etui.
  • Genehmigung der Fluggesellschaft: Bedingt
    • Laden Sie lose Ersatzbatterien an Bord nicht auf.
    • Lithiumbatterien müssen einem nach UN-Handbuch Teil III, Unterabschnitt 38.3 geprüften Typ entsprechen. Prüfen Sie unklare Modelldaten vor der Reise.
    • Lose Ersatzbatterien gehören in die Kabine. Nehmen Sie sie vor jeder Gepäckabgabe am Gate aus der Tasche.
    • Nur für den persönlichen Gebrauch. Beschädigte, defekte oder aus Sicherheitsgründen zurückgerufene Lithiumbatterien dürfen nicht mitreisen.
    • Die Ausnahme für Lithium-Metall über 2 bis 8 g Lithium gilt ausschließlich für tragbare medizinische Geräte mit vorheriger Zustimmung. Höchstens zwei solche Ersatzbatterien pro Person, nur in der Kabine. Gewöhnliche Batterien über 2 g sind ausgeschlossen. Mobilitätshilfen werden separat geprüft.
    • Grundgrenze für Geräte: höchstens 100 Wh bei Lithium-Ionen oder 2 g Lithium bei Lithium-Metall je Gerät. Für lose Ersatzbatterien gilt die Grenze je Batterie.
    • Höchstens 15 Geräte mit Lithiumbatterien insgesamt pro Person. Im Aufgabegepäck höchstens drei Geräte, die größer als ein Smartphone sind.
    • Höchstens 20 lose Ersatzbatterien aller Typen zusammen pro Person, Powerbanks mitgezählt. Jede Powerbank muss zusätzlich ihre eigenen Bedingungen erfüllen.
    • Lithium-Ionen-Ersatzbatterien über 100 bis einschließlich 160 Wh: vorherige Zustimmung der ausführenden Fluglinie und höchstens zwei pro Person, nur in der Kabine.
    • Schützen Sie jede lose Batterie einzeln vor Kurzschluss und Beschädigung, etwa in der Originalverpackung oder mit abgedeckten Kontakten in einem eigenen Etui.

Quellen

Aufgabegepäck

Antwort

  • Gefahrgut: Bedingt
    • Eingebaute Lithium-Ionen-Batterien über 100 bis 160 Wh brauchen vorherige Zustimmung. Lose Batterien dürfen nicht ins Aufgabegepäck.
    • Lithiumbatterien müssen einem nach UN-Handbuch Teil III, Unterabschnitt 38.3 geprüften Typ entsprechen. Prüfen Sie unklare Modelldaten vor der Reise.
    • Nur für den persönlichen Gebrauch.
    • Die Ausnahme für Lithium-Metall über 2 bis 8 g Lithium gilt ausschließlich für tragbare medizinische Geräte mit vorheriger Zustimmung. Höchstens zwei solche Ersatzbatterien pro Person, nur in der Kabine. Gewöhnliche Batterien über 2 g sind ausgeschlossen. Mobilitätshilfen werden separat geprüft.
    • Je Batterie höchstens 100 Wh bei Lithium-Ionen oder 2 g Lithium bei Lithium-Metall. Die Grenzen gelten für unterschiedliche Batterietypen.
    • Nach IATA höchstens 15 tragbare Geräte mit Lithiumbatterien pro Person; mehr nur mit Zustimmung des Betreibers.
    • Im Aufgabegepäck muss die Batterie im Gerät eingebaut sein. Schalten Sie das Gerät vollständig aus und schützen Sie es vor Beschädigung und unbeabsichtigtem Einschalten.
  • Genehmigung der Fluggesellschaft: Bedingt
    • Lithiumbatterien müssen einem nach UN-Handbuch Teil III, Unterabschnitt 38.3 geprüften Typ entsprechen. Prüfen Sie unklare Modelldaten vor der Reise.
    • Nur für den persönlichen Gebrauch. Beschädigte, defekte oder aus Sicherheitsgründen zurückgerufene Lithiumbatterien dürfen nicht mitreisen.
    • Die Ausnahme für Lithium-Metall über 2 bis 8 g Lithium gilt ausschließlich für tragbare medizinische Geräte mit vorheriger Zustimmung. Höchstens zwei solche Ersatzbatterien pro Person, nur in der Kabine. Gewöhnliche Batterien über 2 g sind ausgeschlossen. Mobilitätshilfen werden separat geprüft.
    • Foto- und Videogeräte mit Lithium-Ionen-Batterien über 100 bis 160 Wh dürfen bei Lufthansa, Austrian und SWISS nur mit vorheriger Zustimmung in die Kabine, nicht ins Aufgabegepäck.
    • Grundgrenze für Geräte: höchstens 100 Wh bei Lithium-Ionen oder 2 g Lithium bei Lithium-Metall je Gerät. Für lose Ersatzbatterien gilt die Grenze je Batterie.
    • Höchstens 15 Geräte mit Lithiumbatterien insgesamt pro Person. Im Aufgabegepäck höchstens drei Geräte, die größer als ein Smartphone sind.
    • Geräte im Aufgabegepäck vollständig ausschalten, auch Wecker und automatische Startfunktionen. Einzeln gepolstert und getrennt von leicht entzündlichen Materialien verpacken; vor Schäden und Einschalten schützen.
    • Im Aufgabegepäck muss die Batterie im Gerät eingebaut sein. Schalten Sie das Gerät vollständig aus und schützen Sie es vor Beschädigung und unbeabsichtigtem Einschalten.

Quellen

Am Körper

Keine sichere Antwort

  • Regelwerk: Die Quellen reichen für eine sichere Antwort nicht aus.

Quellen

Quelle fehlt.

DE · Lufthansa · lose Ersatzbatterien bis 100 Wh oder 2 g · gleiche Bedingungen für 9 KombinationenHandgepäck: Mit BedingungenAufgabegepäck: Verboten

Handgepäck

Antwort

  • Gefahrgut: Bedingt
    • Lithiumbatterien müssen einem nach UN-Handbuch Teil III, Unterabschnitt 38.3 geprüften Typ entsprechen. Prüfen Sie unklare Modelldaten vor der Reise.
    • Lose Ersatzbatterien gehören in die Kabine. Nehmen Sie sie vor jeder Gepäckabgabe am Gate aus der Tasche.
    • Nur für den persönlichen Gebrauch.
    • Je Batterie höchstens 100 Wh bei Lithium-Ionen oder 2 g Lithium bei Lithium-Metall. Die Grenzen gelten für unterschiedliche Batterietypen.
    • Nach IATA höchstens 20 Ersatzbatterien insgesamt pro Person; mehr nur mit Zustimmung des Betreibers. Powerbanks haben eigene Regeln.
    • Schützen Sie jede lose Batterie einzeln vor Kurzschluss und Beschädigung, etwa in der Originalverpackung oder mit abgedeckten Kontakten in einem eigenen Etui.
  • Genehmigung der Fluggesellschaft: Bedingt
    • Laden Sie lose Ersatzbatterien an Bord nicht auf.
    • Lithiumbatterien müssen einem nach UN-Handbuch Teil III, Unterabschnitt 38.3 geprüften Typ entsprechen. Prüfen Sie unklare Modelldaten vor der Reise.
    • Lose Ersatzbatterien gehören in die Kabine. Nehmen Sie sie vor jeder Gepäckabgabe am Gate aus der Tasche.
    • Nur für den persönlichen Gebrauch. Beschädigte, defekte oder aus Sicherheitsgründen zurückgerufene Lithiumbatterien dürfen nicht mitreisen.
    • Höchstens 20 lose Ersatzbatterien aller Typen zusammen pro Person, Powerbanks mitgezählt. Jede Powerbank muss zusätzlich ihre eigenen Bedingungen erfüllen.
    • Je Batterie höchstens 100 Wh bei Lithium-Ionen oder 2 g Lithium bei Lithium-Metall. Die Grenzen gelten für unterschiedliche Batterietypen.
    • Schützen Sie jede lose Batterie einzeln vor Kurzschluss und Beschädigung, etwa in der Originalverpackung oder mit abgedeckten Kontakten in einem eigenen Etui.

Aufgabegepäck

Antwort

  • Gefahrgut: Verboten
    • Lithiumbatterien müssen einem nach UN-Handbuch Teil III, Unterabschnitt 38.3 geprüften Typ entsprechen. Prüfen Sie unklare Modelldaten vor der Reise.
    • Lose Lithium-Ersatzbatterien dürfen nicht ins Aufgabegepäck, auch nicht bei Abgabe am Gate.
    • Nur für den persönlichen Gebrauch.
  • Genehmigung der Fluggesellschaft: Verboten
    • Lithiumbatterien müssen einem nach UN-Handbuch Teil III, Unterabschnitt 38.3 geprüften Typ entsprechen. Prüfen Sie unklare Modelldaten vor der Reise.
    • Lose Lithium-Ersatzbatterien dürfen nicht ins Aufgabegepäck, auch nicht bei Abgabe am Gate.
    • Nur für den persönlichen Gebrauch. Beschädigte, defekte oder aus Sicherheitsgründen zurückgerufene Lithiumbatterien dürfen nicht mitreisen.

Am Körper

Keine sichere Antwort

  • Regelwerk: Die Quellen reichen für eine sichere Antwort nicht aus.

Flüge und Quellen

DE · Lufthansa · lose Ersatzbatterien bis 100 Wh oder 2 g
Abflugland
Deutschland
Fluggesellschaft
Lufthansa

Handgepäck

Antwort

  • Gefahrgut: Bedingt
    • Lithiumbatterien müssen einem nach UN-Handbuch Teil III, Unterabschnitt 38.3 geprüften Typ entsprechen. Prüfen Sie unklare Modelldaten vor der Reise.
    • Lose Ersatzbatterien gehören in die Kabine. Nehmen Sie sie vor jeder Gepäckabgabe am Gate aus der Tasche.
    • Nur für den persönlichen Gebrauch.
    • Je Batterie höchstens 100 Wh bei Lithium-Ionen oder 2 g Lithium bei Lithium-Metall. Die Grenzen gelten für unterschiedliche Batterietypen.
    • Nach IATA höchstens 20 Ersatzbatterien insgesamt pro Person; mehr nur mit Zustimmung des Betreibers. Powerbanks haben eigene Regeln.
    • Schützen Sie jede lose Batterie einzeln vor Kurzschluss und Beschädigung, etwa in der Originalverpackung oder mit abgedeckten Kontakten in einem eigenen Etui.
  • Genehmigung der Fluggesellschaft: Bedingt
    • Laden Sie lose Ersatzbatterien an Bord nicht auf.
    • Lithiumbatterien müssen einem nach UN-Handbuch Teil III, Unterabschnitt 38.3 geprüften Typ entsprechen. Prüfen Sie unklare Modelldaten vor der Reise.
    • Lose Ersatzbatterien gehören in die Kabine. Nehmen Sie sie vor jeder Gepäckabgabe am Gate aus der Tasche.
    • Nur für den persönlichen Gebrauch. Beschädigte, defekte oder aus Sicherheitsgründen zurückgerufene Lithiumbatterien dürfen nicht mitreisen.
    • Höchstens 20 lose Ersatzbatterien aller Typen zusammen pro Person, Powerbanks mitgezählt. Jede Powerbank muss zusätzlich ihre eigenen Bedingungen erfüllen.
    • Je Batterie höchstens 100 Wh bei Lithium-Ionen oder 2 g Lithium bei Lithium-Metall. Die Grenzen gelten für unterschiedliche Batterietypen.
    • Schützen Sie jede lose Batterie einzeln vor Kurzschluss und Beschädigung, etwa in der Originalverpackung oder mit abgedeckten Kontakten in einem eigenen Etui.

Quellen

Aufgabegepäck

Antwort

  • Gefahrgut: Verboten
    • Lithiumbatterien müssen einem nach UN-Handbuch Teil III, Unterabschnitt 38.3 geprüften Typ entsprechen. Prüfen Sie unklare Modelldaten vor der Reise.
    • Lose Lithium-Ersatzbatterien dürfen nicht ins Aufgabegepäck, auch nicht bei Abgabe am Gate.
    • Nur für den persönlichen Gebrauch.
  • Genehmigung der Fluggesellschaft: Verboten
    • Lithiumbatterien müssen einem nach UN-Handbuch Teil III, Unterabschnitt 38.3 geprüften Typ entsprechen. Prüfen Sie unklare Modelldaten vor der Reise.
    • Lose Lithium-Ersatzbatterien dürfen nicht ins Aufgabegepäck, auch nicht bei Abgabe am Gate.
    • Nur für den persönlichen Gebrauch. Beschädigte, defekte oder aus Sicherheitsgründen zurückgerufene Lithiumbatterien dürfen nicht mitreisen.

Quellen

Am Körper

Keine sichere Antwort

  • Regelwerk: Die Quellen reichen für eine sichere Antwort nicht aus.

Quellen

Quelle fehlt.

DE · Austrian Airlines · lose Ersatzbatterien bis 100 Wh oder 2 g
Abflugland
Deutschland
Fluggesellschaft
Austrian Airlines

Handgepäck

Antwort

  • Gefahrgut: Bedingt
    • Lithiumbatterien müssen einem nach UN-Handbuch Teil III, Unterabschnitt 38.3 geprüften Typ entsprechen. Prüfen Sie unklare Modelldaten vor der Reise.
    • Lose Ersatzbatterien gehören in die Kabine. Nehmen Sie sie vor jeder Gepäckabgabe am Gate aus der Tasche.
    • Nur für den persönlichen Gebrauch.
    • Je Batterie höchstens 100 Wh bei Lithium-Ionen oder 2 g Lithium bei Lithium-Metall. Die Grenzen gelten für unterschiedliche Batterietypen.
    • Nach IATA höchstens 20 Ersatzbatterien insgesamt pro Person; mehr nur mit Zustimmung des Betreibers. Powerbanks haben eigene Regeln.
    • Schützen Sie jede lose Batterie einzeln vor Kurzschluss und Beschädigung, etwa in der Originalverpackung oder mit abgedeckten Kontakten in einem eigenen Etui.
  • Genehmigung der Fluggesellschaft: Bedingt
    • Laden Sie lose Ersatzbatterien an Bord nicht auf.
    • Lithiumbatterien müssen einem nach UN-Handbuch Teil III, Unterabschnitt 38.3 geprüften Typ entsprechen. Prüfen Sie unklare Modelldaten vor der Reise.
    • Lose Ersatzbatterien gehören in die Kabine. Nehmen Sie sie vor jeder Gepäckabgabe am Gate aus der Tasche.
    • Nur für den persönlichen Gebrauch. Beschädigte, defekte oder aus Sicherheitsgründen zurückgerufene Lithiumbatterien dürfen nicht mitreisen.
    • Höchstens 20 lose Ersatzbatterien aller Typen zusammen pro Person, Powerbanks mitgezählt. Jede Powerbank muss zusätzlich ihre eigenen Bedingungen erfüllen.
    • Je Batterie höchstens 100 Wh bei Lithium-Ionen oder 2 g Lithium bei Lithium-Metall. Die Grenzen gelten für unterschiedliche Batterietypen.
    • Schützen Sie jede lose Batterie einzeln vor Kurzschluss und Beschädigung, etwa in der Originalverpackung oder mit abgedeckten Kontakten in einem eigenen Etui.

Quellen

Aufgabegepäck

Antwort

  • Gefahrgut: Verboten
    • Lithiumbatterien müssen einem nach UN-Handbuch Teil III, Unterabschnitt 38.3 geprüften Typ entsprechen. Prüfen Sie unklare Modelldaten vor der Reise.
    • Lose Lithium-Ersatzbatterien dürfen nicht ins Aufgabegepäck, auch nicht bei Abgabe am Gate.
    • Nur für den persönlichen Gebrauch.
  • Genehmigung der Fluggesellschaft: Verboten
    • Lithiumbatterien müssen einem nach UN-Handbuch Teil III, Unterabschnitt 38.3 geprüften Typ entsprechen. Prüfen Sie unklare Modelldaten vor der Reise.
    • Lose Lithium-Ersatzbatterien dürfen nicht ins Aufgabegepäck, auch nicht bei Abgabe am Gate.
    • Nur für den persönlichen Gebrauch. Beschädigte, defekte oder aus Sicherheitsgründen zurückgerufene Lithiumbatterien dürfen nicht mitreisen.

Quellen

Am Körper

Keine sichere Antwort

  • Regelwerk: Die Quellen reichen für eine sichere Antwort nicht aus.

Quellen

Quelle fehlt.

DE · SWISS · lose Ersatzbatterien bis 100 Wh oder 2 g
Abflugland
Deutschland
Fluggesellschaft
SWISS

Handgepäck

Antwort

  • Gefahrgut: Bedingt
    • Lithiumbatterien müssen einem nach UN-Handbuch Teil III, Unterabschnitt 38.3 geprüften Typ entsprechen. Prüfen Sie unklare Modelldaten vor der Reise.
    • Lose Ersatzbatterien gehören in die Kabine. Nehmen Sie sie vor jeder Gepäckabgabe am Gate aus der Tasche.
    • Nur für den persönlichen Gebrauch.
    • Je Batterie höchstens 100 Wh bei Lithium-Ionen oder 2 g Lithium bei Lithium-Metall. Die Grenzen gelten für unterschiedliche Batterietypen.
    • Nach IATA höchstens 20 Ersatzbatterien insgesamt pro Person; mehr nur mit Zustimmung des Betreibers. Powerbanks haben eigene Regeln.
    • Schützen Sie jede lose Batterie einzeln vor Kurzschluss und Beschädigung, etwa in der Originalverpackung oder mit abgedeckten Kontakten in einem eigenen Etui.
  • Genehmigung der Fluggesellschaft: Bedingt
    • Laden Sie lose Ersatzbatterien an Bord nicht auf.
    • Lithiumbatterien müssen einem nach UN-Handbuch Teil III, Unterabschnitt 38.3 geprüften Typ entsprechen. Prüfen Sie unklare Modelldaten vor der Reise.
    • Lose Ersatzbatterien gehören in die Kabine. Nehmen Sie sie vor jeder Gepäckabgabe am Gate aus der Tasche.
    • Nur für den persönlichen Gebrauch. Beschädigte, defekte oder aus Sicherheitsgründen zurückgerufene Lithiumbatterien dürfen nicht mitreisen.
    • Höchstens 20 lose Ersatzbatterien aller Typen zusammen pro Person, Powerbanks mitgezählt. Jede Powerbank muss zusätzlich ihre eigenen Bedingungen erfüllen.
    • Je Batterie höchstens 100 Wh bei Lithium-Ionen oder 2 g Lithium bei Lithium-Metall. Die Grenzen gelten für unterschiedliche Batterietypen.
    • Schützen Sie jede lose Batterie einzeln vor Kurzschluss und Beschädigung, etwa in der Originalverpackung oder mit abgedeckten Kontakten in einem eigenen Etui.

Quellen

Aufgabegepäck

Antwort

  • Gefahrgut: Verboten
    • Lithiumbatterien müssen einem nach UN-Handbuch Teil III, Unterabschnitt 38.3 geprüften Typ entsprechen. Prüfen Sie unklare Modelldaten vor der Reise.
    • Lose Lithium-Ersatzbatterien dürfen nicht ins Aufgabegepäck, auch nicht bei Abgabe am Gate.
    • Nur für den persönlichen Gebrauch.
  • Genehmigung der Fluggesellschaft: Verboten
    • Lithiumbatterien müssen einem nach UN-Handbuch Teil III, Unterabschnitt 38.3 geprüften Typ entsprechen. Prüfen Sie unklare Modelldaten vor der Reise.
    • Lose Lithium-Ersatzbatterien dürfen nicht ins Aufgabegepäck, auch nicht bei Abgabe am Gate.
    • Nur für den persönlichen Gebrauch. Beschädigte, defekte oder aus Sicherheitsgründen zurückgerufene Lithiumbatterien dürfen nicht mitreisen.

Quellen

Am Körper

Keine sichere Antwort

  • Regelwerk: Die Quellen reichen für eine sichere Antwort nicht aus.

Quellen

Quelle fehlt.

AT · Lufthansa · lose Ersatzbatterien bis 100 Wh oder 2 g
Abflugland
Österreich
Fluggesellschaft
Lufthansa

Handgepäck

Antwort

  • Gefahrgut: Bedingt
    • Lithiumbatterien müssen einem nach UN-Handbuch Teil III, Unterabschnitt 38.3 geprüften Typ entsprechen. Prüfen Sie unklare Modelldaten vor der Reise.
    • Lose Ersatzbatterien gehören in die Kabine. Nehmen Sie sie vor jeder Gepäckabgabe am Gate aus der Tasche.
    • Nur für den persönlichen Gebrauch.
    • Je Batterie höchstens 100 Wh bei Lithium-Ionen oder 2 g Lithium bei Lithium-Metall. Die Grenzen gelten für unterschiedliche Batterietypen.
    • Nach IATA höchstens 20 Ersatzbatterien insgesamt pro Person; mehr nur mit Zustimmung des Betreibers. Powerbanks haben eigene Regeln.
    • Schützen Sie jede lose Batterie einzeln vor Kurzschluss und Beschädigung, etwa in der Originalverpackung oder mit abgedeckten Kontakten in einem eigenen Etui.
  • Genehmigung der Fluggesellschaft: Bedingt
    • Laden Sie lose Ersatzbatterien an Bord nicht auf.
    • Lithiumbatterien müssen einem nach UN-Handbuch Teil III, Unterabschnitt 38.3 geprüften Typ entsprechen. Prüfen Sie unklare Modelldaten vor der Reise.
    • Lose Ersatzbatterien gehören in die Kabine. Nehmen Sie sie vor jeder Gepäckabgabe am Gate aus der Tasche.
    • Nur für den persönlichen Gebrauch. Beschädigte, defekte oder aus Sicherheitsgründen zurückgerufene Lithiumbatterien dürfen nicht mitreisen.
    • Höchstens 20 lose Ersatzbatterien aller Typen zusammen pro Person, Powerbanks mitgezählt. Jede Powerbank muss zusätzlich ihre eigenen Bedingungen erfüllen.
    • Je Batterie höchstens 100 Wh bei Lithium-Ionen oder 2 g Lithium bei Lithium-Metall. Die Grenzen gelten für unterschiedliche Batterietypen.
    • Schützen Sie jede lose Batterie einzeln vor Kurzschluss und Beschädigung, etwa in der Originalverpackung oder mit abgedeckten Kontakten in einem eigenen Etui.

Quellen

Aufgabegepäck

Antwort

  • Gefahrgut: Verboten
    • Lithiumbatterien müssen einem nach UN-Handbuch Teil III, Unterabschnitt 38.3 geprüften Typ entsprechen. Prüfen Sie unklare Modelldaten vor der Reise.
    • Lose Lithium-Ersatzbatterien dürfen nicht ins Aufgabegepäck, auch nicht bei Abgabe am Gate.
    • Nur für den persönlichen Gebrauch.
  • Genehmigung der Fluggesellschaft: Verboten
    • Lithiumbatterien müssen einem nach UN-Handbuch Teil III, Unterabschnitt 38.3 geprüften Typ entsprechen. Prüfen Sie unklare Modelldaten vor der Reise.
    • Lose Lithium-Ersatzbatterien dürfen nicht ins Aufgabegepäck, auch nicht bei Abgabe am Gate.
    • Nur für den persönlichen Gebrauch. Beschädigte, defekte oder aus Sicherheitsgründen zurückgerufene Lithiumbatterien dürfen nicht mitreisen.

Quellen

Am Körper

Keine sichere Antwort

  • Regelwerk: Die Quellen reichen für eine sichere Antwort nicht aus.

Quellen

Quelle fehlt.

AT · Austrian Airlines · lose Ersatzbatterien bis 100 Wh oder 2 g
Abflugland
Österreich
Fluggesellschaft
Austrian Airlines

Handgepäck

Antwort

  • Gefahrgut: Bedingt
    • Lithiumbatterien müssen einem nach UN-Handbuch Teil III, Unterabschnitt 38.3 geprüften Typ entsprechen. Prüfen Sie unklare Modelldaten vor der Reise.
    • Lose Ersatzbatterien gehören in die Kabine. Nehmen Sie sie vor jeder Gepäckabgabe am Gate aus der Tasche.
    • Nur für den persönlichen Gebrauch.
    • Je Batterie höchstens 100 Wh bei Lithium-Ionen oder 2 g Lithium bei Lithium-Metall. Die Grenzen gelten für unterschiedliche Batterietypen.
    • Nach IATA höchstens 20 Ersatzbatterien insgesamt pro Person; mehr nur mit Zustimmung des Betreibers. Powerbanks haben eigene Regeln.
    • Schützen Sie jede lose Batterie einzeln vor Kurzschluss und Beschädigung, etwa in der Originalverpackung oder mit abgedeckten Kontakten in einem eigenen Etui.
  • Genehmigung der Fluggesellschaft: Bedingt
    • Laden Sie lose Ersatzbatterien an Bord nicht auf.
    • Lithiumbatterien müssen einem nach UN-Handbuch Teil III, Unterabschnitt 38.3 geprüften Typ entsprechen. Prüfen Sie unklare Modelldaten vor der Reise.
    • Lose Ersatzbatterien gehören in die Kabine. Nehmen Sie sie vor jeder Gepäckabgabe am Gate aus der Tasche.
    • Nur für den persönlichen Gebrauch. Beschädigte, defekte oder aus Sicherheitsgründen zurückgerufene Lithiumbatterien dürfen nicht mitreisen.
    • Höchstens 20 lose Ersatzbatterien aller Typen zusammen pro Person, Powerbanks mitgezählt. Jede Powerbank muss zusätzlich ihre eigenen Bedingungen erfüllen.
    • Je Batterie höchstens 100 Wh bei Lithium-Ionen oder 2 g Lithium bei Lithium-Metall. Die Grenzen gelten für unterschiedliche Batterietypen.
    • Schützen Sie jede lose Batterie einzeln vor Kurzschluss und Beschädigung, etwa in der Originalverpackung oder mit abgedeckten Kontakten in einem eigenen Etui.

Quellen

Aufgabegepäck

Antwort

  • Gefahrgut: Verboten
    • Lithiumbatterien müssen einem nach UN-Handbuch Teil III, Unterabschnitt 38.3 geprüften Typ entsprechen. Prüfen Sie unklare Modelldaten vor der Reise.
    • Lose Lithium-Ersatzbatterien dürfen nicht ins Aufgabegepäck, auch nicht bei Abgabe am Gate.
    • Nur für den persönlichen Gebrauch.
  • Genehmigung der Fluggesellschaft: Verboten
    • Lithiumbatterien müssen einem nach UN-Handbuch Teil III, Unterabschnitt 38.3 geprüften Typ entsprechen. Prüfen Sie unklare Modelldaten vor der Reise.
    • Lose Lithium-Ersatzbatterien dürfen nicht ins Aufgabegepäck, auch nicht bei Abgabe am Gate.
    • Nur für den persönlichen Gebrauch. Beschädigte, defekte oder aus Sicherheitsgründen zurückgerufene Lithiumbatterien dürfen nicht mitreisen.

Quellen

Am Körper

Keine sichere Antwort

  • Regelwerk: Die Quellen reichen für eine sichere Antwort nicht aus.

Quellen

Quelle fehlt.

AT · SWISS · lose Ersatzbatterien bis 100 Wh oder 2 g
Abflugland
Österreich
Fluggesellschaft
SWISS

Handgepäck

Antwort

  • Gefahrgut: Bedingt
    • Lithiumbatterien müssen einem nach UN-Handbuch Teil III, Unterabschnitt 38.3 geprüften Typ entsprechen. Prüfen Sie unklare Modelldaten vor der Reise.
    • Lose Ersatzbatterien gehören in die Kabine. Nehmen Sie sie vor jeder Gepäckabgabe am Gate aus der Tasche.
    • Nur für den persönlichen Gebrauch.
    • Je Batterie höchstens 100 Wh bei Lithium-Ionen oder 2 g Lithium bei Lithium-Metall. Die Grenzen gelten für unterschiedliche Batterietypen.
    • Nach IATA höchstens 20 Ersatzbatterien insgesamt pro Person; mehr nur mit Zustimmung des Betreibers. Powerbanks haben eigene Regeln.
    • Schützen Sie jede lose Batterie einzeln vor Kurzschluss und Beschädigung, etwa in der Originalverpackung oder mit abgedeckten Kontakten in einem eigenen Etui.
  • Genehmigung der Fluggesellschaft: Bedingt
    • Laden Sie lose Ersatzbatterien an Bord nicht auf.
    • Lithiumbatterien müssen einem nach UN-Handbuch Teil III, Unterabschnitt 38.3 geprüften Typ entsprechen. Prüfen Sie unklare Modelldaten vor der Reise.
    • Lose Ersatzbatterien gehören in die Kabine. Nehmen Sie sie vor jeder Gepäckabgabe am Gate aus der Tasche.
    • Nur für den persönlichen Gebrauch. Beschädigte, defekte oder aus Sicherheitsgründen zurückgerufene Lithiumbatterien dürfen nicht mitreisen.
    • Höchstens 20 lose Ersatzbatterien aller Typen zusammen pro Person, Powerbanks mitgezählt. Jede Powerbank muss zusätzlich ihre eigenen Bedingungen erfüllen.
    • Je Batterie höchstens 100 Wh bei Lithium-Ionen oder 2 g Lithium bei Lithium-Metall. Die Grenzen gelten für unterschiedliche Batterietypen.
    • Schützen Sie jede lose Batterie einzeln vor Kurzschluss und Beschädigung, etwa in der Originalverpackung oder mit abgedeckten Kontakten in einem eigenen Etui.

Quellen

Aufgabegepäck

Antwort

  • Gefahrgut: Verboten
    • Lithiumbatterien müssen einem nach UN-Handbuch Teil III, Unterabschnitt 38.3 geprüften Typ entsprechen. Prüfen Sie unklare Modelldaten vor der Reise.
    • Lose Lithium-Ersatzbatterien dürfen nicht ins Aufgabegepäck, auch nicht bei Abgabe am Gate.
    • Nur für den persönlichen Gebrauch.
  • Genehmigung der Fluggesellschaft: Verboten
    • Lithiumbatterien müssen einem nach UN-Handbuch Teil III, Unterabschnitt 38.3 geprüften Typ entsprechen. Prüfen Sie unklare Modelldaten vor der Reise.
    • Lose Lithium-Ersatzbatterien dürfen nicht ins Aufgabegepäck, auch nicht bei Abgabe am Gate.
    • Nur für den persönlichen Gebrauch. Beschädigte, defekte oder aus Sicherheitsgründen zurückgerufene Lithiumbatterien dürfen nicht mitreisen.

Quellen

Am Körper

Keine sichere Antwort

  • Regelwerk: Die Quellen reichen für eine sichere Antwort nicht aus.

Quellen

Quelle fehlt.

CH · Lufthansa · lose Ersatzbatterien bis 100 Wh oder 2 g
Abflugland
Schweiz
Fluggesellschaft
Lufthansa

Handgepäck

Antwort

  • Gefahrgut: Bedingt
    • Lithiumbatterien müssen einem nach UN-Handbuch Teil III, Unterabschnitt 38.3 geprüften Typ entsprechen. Prüfen Sie unklare Modelldaten vor der Reise.
    • Lose Ersatzbatterien gehören in die Kabine. Nehmen Sie sie vor jeder Gepäckabgabe am Gate aus der Tasche.
    • Nur für den persönlichen Gebrauch.
    • Je Batterie höchstens 100 Wh bei Lithium-Ionen oder 2 g Lithium bei Lithium-Metall. Die Grenzen gelten für unterschiedliche Batterietypen.
    • Nach IATA höchstens 20 Ersatzbatterien insgesamt pro Person; mehr nur mit Zustimmung des Betreibers. Powerbanks haben eigene Regeln.
    • Schützen Sie jede lose Batterie einzeln vor Kurzschluss und Beschädigung, etwa in der Originalverpackung oder mit abgedeckten Kontakten in einem eigenen Etui.
  • Genehmigung der Fluggesellschaft: Bedingt
    • Laden Sie lose Ersatzbatterien an Bord nicht auf.
    • Lithiumbatterien müssen einem nach UN-Handbuch Teil III, Unterabschnitt 38.3 geprüften Typ entsprechen. Prüfen Sie unklare Modelldaten vor der Reise.
    • Lose Ersatzbatterien gehören in die Kabine. Nehmen Sie sie vor jeder Gepäckabgabe am Gate aus der Tasche.
    • Nur für den persönlichen Gebrauch. Beschädigte, defekte oder aus Sicherheitsgründen zurückgerufene Lithiumbatterien dürfen nicht mitreisen.
    • Höchstens 20 lose Ersatzbatterien aller Typen zusammen pro Person, Powerbanks mitgezählt. Jede Powerbank muss zusätzlich ihre eigenen Bedingungen erfüllen.
    • Je Batterie höchstens 100 Wh bei Lithium-Ionen oder 2 g Lithium bei Lithium-Metall. Die Grenzen gelten für unterschiedliche Batterietypen.
    • Schützen Sie jede lose Batterie einzeln vor Kurzschluss und Beschädigung, etwa in der Originalverpackung oder mit abgedeckten Kontakten in einem eigenen Etui.

Quellen

Aufgabegepäck

Antwort

  • Gefahrgut: Verboten
    • Lithiumbatterien müssen einem nach UN-Handbuch Teil III, Unterabschnitt 38.3 geprüften Typ entsprechen. Prüfen Sie unklare Modelldaten vor der Reise.
    • Lose Lithium-Ersatzbatterien dürfen nicht ins Aufgabegepäck, auch nicht bei Abgabe am Gate.
    • Nur für den persönlichen Gebrauch.
  • Genehmigung der Fluggesellschaft: Verboten
    • Lithiumbatterien müssen einem nach UN-Handbuch Teil III, Unterabschnitt 38.3 geprüften Typ entsprechen. Prüfen Sie unklare Modelldaten vor der Reise.
    • Lose Lithium-Ersatzbatterien dürfen nicht ins Aufgabegepäck, auch nicht bei Abgabe am Gate.
    • Nur für den persönlichen Gebrauch. Beschädigte, defekte oder aus Sicherheitsgründen zurückgerufene Lithiumbatterien dürfen nicht mitreisen.

Quellen

Am Körper

Keine sichere Antwort

  • Regelwerk: Die Quellen reichen für eine sichere Antwort nicht aus.

Quellen

Quelle fehlt.

CH · Austrian Airlines · lose Ersatzbatterien bis 100 Wh oder 2 g
Abflugland
Schweiz
Fluggesellschaft
Austrian Airlines

Handgepäck

Antwort

  • Gefahrgut: Bedingt
    • Lithiumbatterien müssen einem nach UN-Handbuch Teil III, Unterabschnitt 38.3 geprüften Typ entsprechen. Prüfen Sie unklare Modelldaten vor der Reise.
    • Lose Ersatzbatterien gehören in die Kabine. Nehmen Sie sie vor jeder Gepäckabgabe am Gate aus der Tasche.
    • Nur für den persönlichen Gebrauch.
    • Je Batterie höchstens 100 Wh bei Lithium-Ionen oder 2 g Lithium bei Lithium-Metall. Die Grenzen gelten für unterschiedliche Batterietypen.
    • Nach IATA höchstens 20 Ersatzbatterien insgesamt pro Person; mehr nur mit Zustimmung des Betreibers. Powerbanks haben eigene Regeln.
    • Schützen Sie jede lose Batterie einzeln vor Kurzschluss und Beschädigung, etwa in der Originalverpackung oder mit abgedeckten Kontakten in einem eigenen Etui.
  • Genehmigung der Fluggesellschaft: Bedingt
    • Laden Sie lose Ersatzbatterien an Bord nicht auf.
    • Lithiumbatterien müssen einem nach UN-Handbuch Teil III, Unterabschnitt 38.3 geprüften Typ entsprechen. Prüfen Sie unklare Modelldaten vor der Reise.
    • Lose Ersatzbatterien gehören in die Kabine. Nehmen Sie sie vor jeder Gepäckabgabe am Gate aus der Tasche.
    • Nur für den persönlichen Gebrauch. Beschädigte, defekte oder aus Sicherheitsgründen zurückgerufene Lithiumbatterien dürfen nicht mitreisen.
    • Höchstens 20 lose Ersatzbatterien aller Typen zusammen pro Person, Powerbanks mitgezählt. Jede Powerbank muss zusätzlich ihre eigenen Bedingungen erfüllen.
    • Je Batterie höchstens 100 Wh bei Lithium-Ionen oder 2 g Lithium bei Lithium-Metall. Die Grenzen gelten für unterschiedliche Batterietypen.
    • Schützen Sie jede lose Batterie einzeln vor Kurzschluss und Beschädigung, etwa in der Originalverpackung oder mit abgedeckten Kontakten in einem eigenen Etui.

Quellen

Aufgabegepäck

Antwort

  • Gefahrgut: Verboten
    • Lithiumbatterien müssen einem nach UN-Handbuch Teil III, Unterabschnitt 38.3 geprüften Typ entsprechen. Prüfen Sie unklare Modelldaten vor der Reise.
    • Lose Lithium-Ersatzbatterien dürfen nicht ins Aufgabegepäck, auch nicht bei Abgabe am Gate.
    • Nur für den persönlichen Gebrauch.
  • Genehmigung der Fluggesellschaft: Verboten
    • Lithiumbatterien müssen einem nach UN-Handbuch Teil III, Unterabschnitt 38.3 geprüften Typ entsprechen. Prüfen Sie unklare Modelldaten vor der Reise.
    • Lose Lithium-Ersatzbatterien dürfen nicht ins Aufgabegepäck, auch nicht bei Abgabe am Gate.
    • Nur für den persönlichen Gebrauch. Beschädigte, defekte oder aus Sicherheitsgründen zurückgerufene Lithiumbatterien dürfen nicht mitreisen.

Quellen

Am Körper

Keine sichere Antwort

  • Regelwerk: Die Quellen reichen für eine sichere Antwort nicht aus.

Quellen

Quelle fehlt.

CH · SWISS · lose Ersatzbatterien bis 100 Wh oder 2 g
Abflugland
Schweiz
Fluggesellschaft
SWISS

Handgepäck

Antwort

  • Gefahrgut: Bedingt
    • Lithiumbatterien müssen einem nach UN-Handbuch Teil III, Unterabschnitt 38.3 geprüften Typ entsprechen. Prüfen Sie unklare Modelldaten vor der Reise.
    • Lose Ersatzbatterien gehören in die Kabine. Nehmen Sie sie vor jeder Gepäckabgabe am Gate aus der Tasche.
    • Nur für den persönlichen Gebrauch.
    • Je Batterie höchstens 100 Wh bei Lithium-Ionen oder 2 g Lithium bei Lithium-Metall. Die Grenzen gelten für unterschiedliche Batterietypen.
    • Nach IATA höchstens 20 Ersatzbatterien insgesamt pro Person; mehr nur mit Zustimmung des Betreibers. Powerbanks haben eigene Regeln.
    • Schützen Sie jede lose Batterie einzeln vor Kurzschluss und Beschädigung, etwa in der Originalverpackung oder mit abgedeckten Kontakten in einem eigenen Etui.
  • Genehmigung der Fluggesellschaft: Bedingt
    • Laden Sie lose Ersatzbatterien an Bord nicht auf.
    • Lithiumbatterien müssen einem nach UN-Handbuch Teil III, Unterabschnitt 38.3 geprüften Typ entsprechen. Prüfen Sie unklare Modelldaten vor der Reise.
    • Lose Ersatzbatterien gehören in die Kabine. Nehmen Sie sie vor jeder Gepäckabgabe am Gate aus der Tasche.
    • Nur für den persönlichen Gebrauch. Beschädigte, defekte oder aus Sicherheitsgründen zurückgerufene Lithiumbatterien dürfen nicht mitreisen.
    • Höchstens 20 lose Ersatzbatterien aller Typen zusammen pro Person, Powerbanks mitgezählt. Jede Powerbank muss zusätzlich ihre eigenen Bedingungen erfüllen.
    • Je Batterie höchstens 100 Wh bei Lithium-Ionen oder 2 g Lithium bei Lithium-Metall. Die Grenzen gelten für unterschiedliche Batterietypen.
    • Schützen Sie jede lose Batterie einzeln vor Kurzschluss und Beschädigung, etwa in der Originalverpackung oder mit abgedeckten Kontakten in einem eigenen Etui.

Quellen

Aufgabegepäck

Antwort

  • Gefahrgut: Verboten
    • Lithiumbatterien müssen einem nach UN-Handbuch Teil III, Unterabschnitt 38.3 geprüften Typ entsprechen. Prüfen Sie unklare Modelldaten vor der Reise.
    • Lose Lithium-Ersatzbatterien dürfen nicht ins Aufgabegepäck, auch nicht bei Abgabe am Gate.
    • Nur für den persönlichen Gebrauch.
  • Genehmigung der Fluggesellschaft: Verboten
    • Lithiumbatterien müssen einem nach UN-Handbuch Teil III, Unterabschnitt 38.3 geprüften Typ entsprechen. Prüfen Sie unklare Modelldaten vor der Reise.
    • Lose Lithium-Ersatzbatterien dürfen nicht ins Aufgabegepäck, auch nicht bei Abgabe am Gate.
    • Nur für den persönlichen Gebrauch. Beschädigte, defekte oder aus Sicherheitsgründen zurückgerufene Lithiumbatterien dürfen nicht mitreisen.

Quellen

Am Körper

Keine sichere Antwort

  • Regelwerk: Die Quellen reichen für eine sichere Antwort nicht aus.

Quellen

Quelle fehlt.

DE · Lufthansa · Foto/Video über 100 bis 160 Wh · gleiche Bedingungen für 9 KombinationenHandgepäck: Genehmigung erforderlichAufgabegepäck: Verboten

Handgepäck

Antwort

  • Genehmigung der Fluggesellschaft: Genehmigung erforderlich
    • Lithiumbatterien müssen einem nach UN-Handbuch Teil III, Unterabschnitt 38.3 geprüften Typ entsprechen. Prüfen Sie unklare Modelldaten vor der Reise.
    • Nur für den persönlichen Gebrauch. Beschädigte, defekte oder aus Sicherheitsgründen zurückgerufene Lithiumbatterien dürfen nicht mitreisen.
    • Foto- oder Videogerät mit Lithium-Ionen-Batterie über 100 bis 160 Wh, nur mit vorheriger Zustimmung des Betreibers.
    • Gerät vor Beschädigung und Einschalten schützen.

Aufgabegepäck

Antwort

  • Genehmigung der Fluggesellschaft: Verboten
    • Lithiumbatterien müssen einem nach UN-Handbuch Teil III, Unterabschnitt 38.3 geprüften Typ entsprechen. Prüfen Sie unklare Modelldaten vor der Reise.
    • Foto- und Videogeräte mit Lithium-Ionen-Batterien über 100 bis 160 Wh dürfen bei Lufthansa, Austrian und SWISS nur mit vorheriger Zustimmung in die Kabine, nicht ins Aufgabegepäck.

Am Körper

Keine sichere Antwort

  • Regelwerk: Die Quellen reichen für eine sichere Antwort nicht aus.

Flüge und Quellen

DE · Lufthansa · Foto/Video über 100 bis 160 Wh
Abflugland
Deutschland
Fluggesellschaft
Lufthansa

Handgepäck

Antwort

  • Genehmigung der Fluggesellschaft: Genehmigung erforderlich
    • Lithiumbatterien müssen einem nach UN-Handbuch Teil III, Unterabschnitt 38.3 geprüften Typ entsprechen. Prüfen Sie unklare Modelldaten vor der Reise.
    • Nur für den persönlichen Gebrauch. Beschädigte, defekte oder aus Sicherheitsgründen zurückgerufene Lithiumbatterien dürfen nicht mitreisen.
    • Foto- oder Videogerät mit Lithium-Ionen-Batterie über 100 bis 160 Wh, nur mit vorheriger Zustimmung des Betreibers.
    • Gerät vor Beschädigung und Einschalten schützen.

Quellen

Aufgabegepäck

Antwort

  • Genehmigung der Fluggesellschaft: Verboten
    • Lithiumbatterien müssen einem nach UN-Handbuch Teil III, Unterabschnitt 38.3 geprüften Typ entsprechen. Prüfen Sie unklare Modelldaten vor der Reise.
    • Foto- und Videogeräte mit Lithium-Ionen-Batterien über 100 bis 160 Wh dürfen bei Lufthansa, Austrian und SWISS nur mit vorheriger Zustimmung in die Kabine, nicht ins Aufgabegepäck.

Quellen

Am Körper

Keine sichere Antwort

  • Regelwerk: Die Quellen reichen für eine sichere Antwort nicht aus.

Quellen

Quelle fehlt.

DE · Austrian Airlines · Foto/Video über 100 bis 160 Wh
Abflugland
Deutschland
Fluggesellschaft
Austrian Airlines

Handgepäck

Antwort

  • Genehmigung der Fluggesellschaft: Genehmigung erforderlich
    • Lithiumbatterien müssen einem nach UN-Handbuch Teil III, Unterabschnitt 38.3 geprüften Typ entsprechen. Prüfen Sie unklare Modelldaten vor der Reise.
    • Nur für den persönlichen Gebrauch. Beschädigte, defekte oder aus Sicherheitsgründen zurückgerufene Lithiumbatterien dürfen nicht mitreisen.
    • Foto- oder Videogerät mit Lithium-Ionen-Batterie über 100 bis 160 Wh, nur mit vorheriger Zustimmung des Betreibers.
    • Gerät vor Beschädigung und Einschalten schützen.

Quellen

Aufgabegepäck

Antwort

  • Genehmigung der Fluggesellschaft: Verboten
    • Lithiumbatterien müssen einem nach UN-Handbuch Teil III, Unterabschnitt 38.3 geprüften Typ entsprechen. Prüfen Sie unklare Modelldaten vor der Reise.
    • Foto- und Videogeräte mit Lithium-Ionen-Batterien über 100 bis 160 Wh dürfen bei Lufthansa, Austrian und SWISS nur mit vorheriger Zustimmung in die Kabine, nicht ins Aufgabegepäck.

Quellen

Am Körper

Keine sichere Antwort

  • Regelwerk: Die Quellen reichen für eine sichere Antwort nicht aus.

Quellen

Quelle fehlt.

DE · SWISS · Foto/Video über 100 bis 160 Wh
Abflugland
Deutschland
Fluggesellschaft
SWISS

Handgepäck

Antwort

  • Genehmigung der Fluggesellschaft: Genehmigung erforderlich
    • Lithiumbatterien müssen einem nach UN-Handbuch Teil III, Unterabschnitt 38.3 geprüften Typ entsprechen. Prüfen Sie unklare Modelldaten vor der Reise.
    • Nur für den persönlichen Gebrauch. Beschädigte, defekte oder aus Sicherheitsgründen zurückgerufene Lithiumbatterien dürfen nicht mitreisen.
    • Foto- oder Videogerät mit Lithium-Ionen-Batterie über 100 bis 160 Wh, nur mit vorheriger Zustimmung des Betreibers.
    • Gerät vor Beschädigung und Einschalten schützen.

Quellen

Aufgabegepäck

Antwort

  • Genehmigung der Fluggesellschaft: Verboten
    • Lithiumbatterien müssen einem nach UN-Handbuch Teil III, Unterabschnitt 38.3 geprüften Typ entsprechen. Prüfen Sie unklare Modelldaten vor der Reise.
    • Foto- und Videogeräte mit Lithium-Ionen-Batterien über 100 bis 160 Wh dürfen bei Lufthansa, Austrian und SWISS nur mit vorheriger Zustimmung in die Kabine, nicht ins Aufgabegepäck.

Quellen

Am Körper

Keine sichere Antwort

  • Regelwerk: Die Quellen reichen für eine sichere Antwort nicht aus.

Quellen

Quelle fehlt.

AT · Lufthansa · Foto/Video über 100 bis 160 Wh
Abflugland
Österreich
Fluggesellschaft
Lufthansa

Handgepäck

Antwort

  • Genehmigung der Fluggesellschaft: Genehmigung erforderlich
    • Lithiumbatterien müssen einem nach UN-Handbuch Teil III, Unterabschnitt 38.3 geprüften Typ entsprechen. Prüfen Sie unklare Modelldaten vor der Reise.
    • Nur für den persönlichen Gebrauch. Beschädigte, defekte oder aus Sicherheitsgründen zurückgerufene Lithiumbatterien dürfen nicht mitreisen.
    • Foto- oder Videogerät mit Lithium-Ionen-Batterie über 100 bis 160 Wh, nur mit vorheriger Zustimmung des Betreibers.
    • Gerät vor Beschädigung und Einschalten schützen.

Quellen

Aufgabegepäck

Antwort

  • Genehmigung der Fluggesellschaft: Verboten
    • Lithiumbatterien müssen einem nach UN-Handbuch Teil III, Unterabschnitt 38.3 geprüften Typ entsprechen. Prüfen Sie unklare Modelldaten vor der Reise.
    • Foto- und Videogeräte mit Lithium-Ionen-Batterien über 100 bis 160 Wh dürfen bei Lufthansa, Austrian und SWISS nur mit vorheriger Zustimmung in die Kabine, nicht ins Aufgabegepäck.

Quellen

Am Körper

Keine sichere Antwort

  • Regelwerk: Die Quellen reichen für eine sichere Antwort nicht aus.

Quellen

Quelle fehlt.

AT · Austrian Airlines · Foto/Video über 100 bis 160 Wh
Abflugland
Österreich
Fluggesellschaft
Austrian Airlines

Handgepäck

Antwort

  • Genehmigung der Fluggesellschaft: Genehmigung erforderlich
    • Lithiumbatterien müssen einem nach UN-Handbuch Teil III, Unterabschnitt 38.3 geprüften Typ entsprechen. Prüfen Sie unklare Modelldaten vor der Reise.
    • Nur für den persönlichen Gebrauch. Beschädigte, defekte oder aus Sicherheitsgründen zurückgerufene Lithiumbatterien dürfen nicht mitreisen.
    • Foto- oder Videogerät mit Lithium-Ionen-Batterie über 100 bis 160 Wh, nur mit vorheriger Zustimmung des Betreibers.
    • Gerät vor Beschädigung und Einschalten schützen.

Quellen

Aufgabegepäck

Antwort

  • Genehmigung der Fluggesellschaft: Verboten
    • Lithiumbatterien müssen einem nach UN-Handbuch Teil III, Unterabschnitt 38.3 geprüften Typ entsprechen. Prüfen Sie unklare Modelldaten vor der Reise.
    • Foto- und Videogeräte mit Lithium-Ionen-Batterien über 100 bis 160 Wh dürfen bei Lufthansa, Austrian und SWISS nur mit vorheriger Zustimmung in die Kabine, nicht ins Aufgabegepäck.

Quellen

Am Körper

Keine sichere Antwort

  • Regelwerk: Die Quellen reichen für eine sichere Antwort nicht aus.

Quellen

Quelle fehlt.

AT · SWISS · Foto/Video über 100 bis 160 Wh
Abflugland
Österreich
Fluggesellschaft
SWISS

Handgepäck

Antwort

  • Genehmigung der Fluggesellschaft: Genehmigung erforderlich
    • Lithiumbatterien müssen einem nach UN-Handbuch Teil III, Unterabschnitt 38.3 geprüften Typ entsprechen. Prüfen Sie unklare Modelldaten vor der Reise.
    • Nur für den persönlichen Gebrauch. Beschädigte, defekte oder aus Sicherheitsgründen zurückgerufene Lithiumbatterien dürfen nicht mitreisen.
    • Foto- oder Videogerät mit Lithium-Ionen-Batterie über 100 bis 160 Wh, nur mit vorheriger Zustimmung des Betreibers.
    • Gerät vor Beschädigung und Einschalten schützen.

Quellen

Aufgabegepäck

Antwort

  • Genehmigung der Fluggesellschaft: Verboten
    • Lithiumbatterien müssen einem nach UN-Handbuch Teil III, Unterabschnitt 38.3 geprüften Typ entsprechen. Prüfen Sie unklare Modelldaten vor der Reise.
    • Foto- und Videogeräte mit Lithium-Ionen-Batterien über 100 bis 160 Wh dürfen bei Lufthansa, Austrian und SWISS nur mit vorheriger Zustimmung in die Kabine, nicht ins Aufgabegepäck.

Quellen

Am Körper

Keine sichere Antwort

  • Regelwerk: Die Quellen reichen für eine sichere Antwort nicht aus.

Quellen

Quelle fehlt.

CH · Lufthansa · Foto/Video über 100 bis 160 Wh
Abflugland
Schweiz
Fluggesellschaft
Lufthansa

Handgepäck

Antwort

  • Genehmigung der Fluggesellschaft: Genehmigung erforderlich
    • Lithiumbatterien müssen einem nach UN-Handbuch Teil III, Unterabschnitt 38.3 geprüften Typ entsprechen. Prüfen Sie unklare Modelldaten vor der Reise.
    • Nur für den persönlichen Gebrauch. Beschädigte, defekte oder aus Sicherheitsgründen zurückgerufene Lithiumbatterien dürfen nicht mitreisen.
    • Foto- oder Videogerät mit Lithium-Ionen-Batterie über 100 bis 160 Wh, nur mit vorheriger Zustimmung des Betreibers.
    • Gerät vor Beschädigung und Einschalten schützen.

Quellen

Aufgabegepäck

Antwort

  • Genehmigung der Fluggesellschaft: Verboten
    • Lithiumbatterien müssen einem nach UN-Handbuch Teil III, Unterabschnitt 38.3 geprüften Typ entsprechen. Prüfen Sie unklare Modelldaten vor der Reise.
    • Foto- und Videogeräte mit Lithium-Ionen-Batterien über 100 bis 160 Wh dürfen bei Lufthansa, Austrian und SWISS nur mit vorheriger Zustimmung in die Kabine, nicht ins Aufgabegepäck.

Quellen

Am Körper

Keine sichere Antwort

  • Regelwerk: Die Quellen reichen für eine sichere Antwort nicht aus.

Quellen

Quelle fehlt.

CH · Austrian Airlines · Foto/Video über 100 bis 160 Wh
Abflugland
Schweiz
Fluggesellschaft
Austrian Airlines

Handgepäck

Antwort

  • Genehmigung der Fluggesellschaft: Genehmigung erforderlich
    • Lithiumbatterien müssen einem nach UN-Handbuch Teil III, Unterabschnitt 38.3 geprüften Typ entsprechen. Prüfen Sie unklare Modelldaten vor der Reise.
    • Nur für den persönlichen Gebrauch. Beschädigte, defekte oder aus Sicherheitsgründen zurückgerufene Lithiumbatterien dürfen nicht mitreisen.
    • Foto- oder Videogerät mit Lithium-Ionen-Batterie über 100 bis 160 Wh, nur mit vorheriger Zustimmung des Betreibers.
    • Gerät vor Beschädigung und Einschalten schützen.

Quellen

Aufgabegepäck

Antwort

  • Genehmigung der Fluggesellschaft: Verboten
    • Lithiumbatterien müssen einem nach UN-Handbuch Teil III, Unterabschnitt 38.3 geprüften Typ entsprechen. Prüfen Sie unklare Modelldaten vor der Reise.
    • Foto- und Videogeräte mit Lithium-Ionen-Batterien über 100 bis 160 Wh dürfen bei Lufthansa, Austrian und SWISS nur mit vorheriger Zustimmung in die Kabine, nicht ins Aufgabegepäck.

Quellen

Am Körper

Keine sichere Antwort

  • Regelwerk: Die Quellen reichen für eine sichere Antwort nicht aus.

Quellen

Quelle fehlt.

CH · SWISS · Foto/Video über 100 bis 160 Wh
Abflugland
Schweiz
Fluggesellschaft
SWISS

Handgepäck

Antwort

  • Genehmigung der Fluggesellschaft: Genehmigung erforderlich
    • Lithiumbatterien müssen einem nach UN-Handbuch Teil III, Unterabschnitt 38.3 geprüften Typ entsprechen. Prüfen Sie unklare Modelldaten vor der Reise.
    • Nur für den persönlichen Gebrauch. Beschädigte, defekte oder aus Sicherheitsgründen zurückgerufene Lithiumbatterien dürfen nicht mitreisen.
    • Foto- oder Videogerät mit Lithium-Ionen-Batterie über 100 bis 160 Wh, nur mit vorheriger Zustimmung des Betreibers.
    • Gerät vor Beschädigung und Einschalten schützen.

Quellen

Aufgabegepäck

Antwort

  • Genehmigung der Fluggesellschaft: Verboten
    • Lithiumbatterien müssen einem nach UN-Handbuch Teil III, Unterabschnitt 38.3 geprüften Typ entsprechen. Prüfen Sie unklare Modelldaten vor der Reise.
    • Foto- und Videogeräte mit Lithium-Ionen-Batterien über 100 bis 160 Wh dürfen bei Lufthansa, Austrian und SWISS nur mit vorheriger Zustimmung in die Kabine, nicht ins Aufgabegepäck.

Quellen

Am Körper

Keine sichere Antwort

  • Regelwerk: Die Quellen reichen für eine sichere Antwort nicht aus.

Quellen

Quelle fehlt.

Schweiz · beschädigte oder defekte BatterienHandgepäck: VerbotenAufgabegepäck: Verboten

Handgepäck

Antwort

  • Gefahrgut: Verboten
    • Nur für den persönlichen Gebrauch. Beschädigte oder defekte Lithiumbatterien dürfen nicht mitreisen.

Aufgabegepäck

Antwort

  • Gefahrgut: Verboten
    • Nur für den persönlichen Gebrauch. Beschädigte oder defekte Lithiumbatterien dürfen nicht mitreisen.

Am Körper

Keine sichere Antwort

  • Regelwerk: Die Quellen reichen für eine sichere Antwort nicht aus.

Flüge und Quellen

Schweiz · beschädigte oder defekte Batterien
Abflugland
Schweiz

Handgepäck

Antwort

  • Gefahrgut: Verboten
    • Nur für den persönlichen Gebrauch. Beschädigte oder defekte Lithiumbatterien dürfen nicht mitreisen.

Quellen

Aufgabegepäck

Antwort

  • Gefahrgut: Verboten
    • Nur für den persönlichen Gebrauch. Beschädigte oder defekte Lithiumbatterien dürfen nicht mitreisen.

Quellen

Am Körper

Keine sichere Antwort

  • Regelwerk: Die Quellen reichen für eine sichere Antwort nicht aus.

Quellen

Quelle fehlt.

Lithium-Ionen oder Lithium-Metall?

Lithium-Ionen-Akkus sind wiederaufladbar; ihre Energie wird in Wattstunden angegeben. Bei Lithium-Metall-Batterien zählt der Lithiumgehalt in Gramm. Das Gewicht der gesamten Batterie ist dafür nicht maßgeblich. Die Bezeichnung "18650" beschreibt eine Baugröße und ersetzt keine Energieangabe.

Lesen Sie die Beschriftung des konkreten Modells. Ist nur mAh angegeben, nutzen Sie die Nennspannung der Batterie für die Umrechnung. Fotografieren Sie die Kennzeichnung vor dem Abdecken der Kontakte. Klären Sie unlesbare oder fehlende Angaben mit dem Hersteller und der ausführenden Fluglinie.

Bei mehreren ähnlichen Akkupacks notieren Sie, zu welchem Gerät jeder gehört. Prüfen Sie Ihr Etui mit leichtem Schütteln: Die Zellen sollen darin fest liegen. Das geschlossene Etui darf keinen Prüfknopf der Batterie drücken. Bei einem geliehenen Akku bitten Sie den Besitzer um die Anleitung und lassen Sie die Kennzeichnung lesbar.

Prüfen Sie bei Kamera-Ersatzakkus auch die Modellgeneration und den Anschluss. GoPro nennt für den Enduro der HERO13 Black 1900 mAh gegenüber 1720 mAh beim Vorgänger und einen geänderten Anschluss. Dieser HERO13-Akku ist laut Hersteller nicht mit älteren GoPros kompatibel. Die Produktangabe ersetzt weder die Wh-Berechnung mit der Nennspannung noch die Beförderungsbedingungen. Die beiden unten verlinkten GoPro-Seiten wurden am 3. Oktober 2026 geprüft.

Welche Batterie darf in welches Gepäck?

VarianteHandgepäckAufgabegepäck
Lose Li-Ion bis 100 Wh oder Li-Metall bis 2 g LithiumEinzeln vor Kurzschluss geschütztVerboten
Lose Li-Ion über 100 bis 160 WhVorherige Zustimmung, höchstens zwei pro PersonVerboten
Batterie im Gerät bis 100 Wh oder 2 g LithiumVor Schäden und Einschalten schützenVollständig ausgeschaltet und geschützt
Li-Ion im Gerät über 100 bis 160 WhVorherige ZustimmungZustimmung und zusätzliche Airline-Regeln prüfen
Gewöhnliche Li-Metall über 2 g oder Li-Ion über 160 WhIm Passagiergepäck nicht zugelassenIm Passagiergepäck nicht zugelassen

Lithiumbatterien müssen außerdem einem nach UN-Handbuch Teil III, Unterabschnitt 38.3 geprüften Typ entsprechen. Die Grenzen beziehen sich auf jede Batterie. Bei Lufthansa, Austrian und SWISS nennen die Geräteabschnitte die Energiegrenze je Gerät; lassen Sie bei einem Gerät mit mehreren Batterien die Bewertung von der Airline bestätigen. Alle gezählten Batterien und Geräte gehören zum persönlichen Gebrauch. Die Ausnahme für Lithium-Metall über 2 bis 8 g gilt nur für tragbare medizinische Geräte mit Zustimmung. Rollstühle und andere Mobilitätshilfen haben eine eigene Beförderungsregel.

Deutschland, Österreich und Schweiz

Für Deutschland und Österreich stützen sich die Gefahrgutabschnitte auf die aktuelle ICAO-Grundlage und IATA DGR 67 für 2026. IATA ist ein Branchenverband. Austro Control erläutert die österreichische Gefahrgutgrundlage; der dort verlinkte ältere Tabellenstand wird hier nicht für aktuelle Grenzen benutzt. Für die Schweiz bestätigt BAZL die Trennung zwischen eingebauten Batterien und losen Ersatzbatterien.

Die angezeigten Länderabschnitte beantworten Gefahrgutfragen. Die ausführende Fluggesellschaft kann strengere Bedingungen vorgeben. Die Sicherheitskontrolle und Einfuhrregeln werden durch eine Gefahrgutentscheidung nicht vollständig abgedeckt. Aus der Sprache dieser Seite folgt kein Abflugland.

Lufthansa, Austrian und SWISS

Für diese drei ausführenden Betreiber gelten bei losen Ersatzbatterien höchstens 20 Stück pro Person über alle Batterietypen zusammen. Powerbanks zählen dabei mit und müssen zugleich ihre eigenen Bedingungen erfüllen. Laden Sie lose Ersatzbatterien an Bord nicht auf. Eine Tasche, die am Gate in den Frachtraum kommt, darf keine losen Lithiumbatterien enthalten.

Bei Geräten mit Lithiumbatterien gilt ein Gesamtlimit von 15 Geräten pro Person. Im Aufgabegepäck sind höchstens drei Geräte erlaubt, die größer als ein Smartphone sind. Schalten Sie sie vollständig aus, einschließlich Weckern und automatischen Startfunktionen, und schützen Sie sie vor Druck, Schäden und versehentlichem Einschalten. Packen Sie sie getrennt von leicht entzündlichen Materialien.

Foto- und Videogeräte mit Lithium-Ionen-Batterien über 100 bis 160 Wh dürfen bei diesen Airlines nur mit vorheriger Zustimmung in die Kabine. Die allgemeine Möglichkeit, ein genehmigtes Gerät aufzugeben, gilt für diese Geräte daher nicht. Prüfen Sie beim Codeshare die Gesellschaft, die den Flug tatsächlich durchführt.

Powerbanks und beschädigte Batterien

Powerbanks folgen seit dem ICAO-Nachtrag vom 27. März 2026 einer eigenen Kategorie. Die Januar-Tabelle der IATA enthält für sie noch den früheren Stand. Verwenden Sie für eine Powerbank die eigene Seite und die aktuellen Regeln der Airline. Übertragen Sie die Genehmigungsregel für größere lose Ersatzakkus nicht auf Powerbanks.

BAZL verbietet beschädigte und defekte Batterien. Lufthansa, Austrian und SWISS schließen zusätzlich Batterien aus, die aus Sicherheitsgründen zurückgerufen wurden. Verwenden Sie für lose, intakte Zellen ein eigenes Etui oder ihre Originalverpackung. Kontakte dürfen weder andere Batterien noch Schlüssel oder Münzen berühren.

Quellen und Stand

Die folgenden Quellen wurden am 3. Oktober 2026 geprüft. Die ICAO-Ergänzung gilt ab 27. März 2026; die verwendeten IATA-Unterlagen beziehen sich auf 2026. Für Reisen nach dem 31. Dezember 2026 müssen die Regeln neu geprüft werden.

Vor der Gepäckabgabe prüfen

  1. Lesen Sie Wh oder den Lithiumgehalt auf der Batterie und bewahren Sie die Modelldaten auf.

  2. Verpacken Sie lose Batterien einzeln, decken Sie die Kontakte ab und nehmen Sie sie vor der Abgabe am Gate aus der Tasche.

  3. Schalten Sie aufgegebene Geräte vollständig aus und polstern Sie sie.

Häufige Fragen

Reicht eine Angabe in mAh?

Für Lithium-Ionen-Akkus brauchen Sie Wh. Rechnen Sie mit der Nennspannung der Batterie: Wh = V × mAh / 1000. Eine Batterie mit 3,7 V und 5000 mAh hat 18,5 Wh. Verwenden Sie weder die USB-Ausgangsspannung noch die Daten des Ladegeräts.

Darf ein 120-Wh-Ersatzakku in den Koffer?

Er darf nur mit vorheriger Zustimmung der ausführenden Fluglinie in die Kabine. Für Ersatzakkus über 100 bis 160 Wh gelten höchstens zwei pro Person. Im Aufgabegepäck bleibt er verboten.

Sind 2 bis 8 g Lithium auch für gewöhnliche Batterien erlaubt?

Nein. Diese Ausnahme betrifft ausschließlich tragbare medizinische Geräte und benötigt vorherige Zustimmung. Gewöhnliche Lithium-Metall-Batterien dürfen höchstens 2 g Lithium enthalten.

Gilt eine Powerbank als normaler Ersatzakku?

Prüfen Sie die Powerbank-Regeln separat. Seit der Änderung vom 27. März 2026 werden Powerbanks als eigene Kategorie behandelt. Eine Zustimmung für einen größeren Kamera-Ersatzakku lässt sich nicht auf eine Powerbank übertragen.

Was mache ich bei Gepäckabgabe am Gate?

Nehmen Sie lose Batterien und Powerbanks vorher heraus und behalten Sie sie in der Kabine. Lassen Sie sie einzeln geschützt und griffbereit. Bei Lufthansa, Austrian und SWISS dürfen Sie lose Ersatzbatterien an Bord nicht aufladen.

Prüfdatum der Quellen

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