OPTISCHE GERÄTE
Darf ein Laserpointer ins Flugzeug?
Ein gewöhnlicher Präsentationspointer mit Lithiumbatterie kann nach den Gefahrgutregeln im Hand- oder Aufgabegepäck mitreisen. In der Schweiz ist nur ein Laserpointer der Klasse 1 zulässig. Die Batterie, die Sicherheitskontrolle und die ausführende Fluglinie sind getrennt zu prüfen.
Handgepäck
Mit Bedingungen
Gefahrgutregeln für persönliche Lithiumelektronik bis 100 Wh oder 2 g Lithium je eingebauter Batterie: maximal 15 Geräte je Person, vor Schäden und Einschalten schützen. In CH nur Klasse 1.
Aufgabegepäck
Nicht allgemein bestätigt
Nach IATA vollständig ausschalten und polstern. Lose Ersatzbatterien gehören in die Kabine, auch bei nachträglicher Aufgabe am Gate. In CH nur Klasse 1.
Besondere Regeln nach Land, Flughafen, Airline und Ausführung
Was gilt für Ihren Flug?
Wählen Sie Land, Flughafen und Airline und suchen Sie nach Ihrer Ausführung. Bei einer erneuten Kontrolle nach dem Umstieg prüfen Sie auch den dortigen Flughafen.
Eine Suche nach 100 Wh kann auch über 100 bis 160 Wh finden. Vergleichen Sie deshalb den Grenzwert mit Ihrer Batterie.
16 passende Kombinationen · 8 Antworten
Mit Bedingungen · Genehmigung erforderlich
Mit Bedingungen · Verboten · Genehmigung erforderlich · Nicht geklärt
Mit Bedingungen · Genehmigung erforderlich · Nicht geklärt
Allgemeine Regeln stehen neben den Regeln der Airline und des Flughafens.
Deutschland · Gefahrgutregeln für persönliche Lithiumelektronik · gleiche Bedingungen für 2 KombinationenHandgepäck: Mit BedingungenAufgabegepäck: Mit Bedingungen
Handgepäck
Antwort
- Gefahrgut: Bedingt
- Beschädigte, defekte oder aus Sicherheitsgründen zurückgerufene Geräte und Batterien nicht mitnehmen.
- Gilt für einen gewöhnlichen Präsentationspointer als persönliche tragbare Elektronik mit eingebauter Lithiumbatterie; keine hitzeerzeugenden Hochleistungslaser.
- Höchstens 100 Wh je eingebauter Lithium-Ionen-Batterie oder 2 g Lithium je eingebauter Lithium-Metall-Batterie; Batterietyp gemäß UN 38.3.
- Höchstens 15 tragbare elektronische Geräte insgesamt je Person über alle Gepäckstücke; mehr nur mit Zustimmung des Betreibers.
- Vor Beschädigung und unbeabsichtigtem Einschalten schützen.
Aufgabegepäck
Antwort
- Gefahrgut: Bedingt
- Beschädigte, defekte oder aus Sicherheitsgründen zurückgerufene Geräte und Batterien nicht mitnehmen.
- Gilt für einen gewöhnlichen Präsentationspointer als persönliche tragbare Elektronik mit eingebauter Lithiumbatterie; keine hitzeerzeugenden Hochleistungslaser.
- Höchstens 100 Wh je eingebauter Lithium-Ionen-Batterie oder 2 g Lithium je eingebauter Lithium-Metall-Batterie; Batterietyp gemäß UN 38.3.
- Höchstens 15 tragbare elektronische Geräte insgesamt je Person über alle Gepäckstücke; mehr nur mit Zustimmung des Betreibers.
- Im Aufgabegepäck vollständig ausschalten, kein Standby oder Ruhezustand. Die IATA-Regel ist hier strenger als die ICAO-Ausschalt-Ausnahme bis 2,7 Wh oder 0,3 g Lithium je Gerät.
- Vor Beschädigung und unbeabsichtigtem Einschalten schützen.
Am Körper
Antwort
- Gefahrgut: Bedingt
- Beschädigte, defekte oder aus Sicherheitsgründen zurückgerufene Geräte und Batterien nicht mitnehmen.
- Gilt für einen gewöhnlichen Präsentationspointer als persönliche tragbare Elektronik mit eingebauter Lithiumbatterie; keine hitzeerzeugenden Hochleistungslaser.
- Höchstens 100 Wh je eingebauter Lithium-Ionen-Batterie oder 2 g Lithium je eingebauter Lithium-Metall-Batterie; Batterietyp gemäß UN 38.3.
- Höchstens 15 tragbare elektronische Geräte insgesamt je Person über alle Gepäckstücke; mehr nur mit Zustimmung des Betreibers.
- Vor Beschädigung und unbeabsichtigtem Einschalten schützen.
Flüge und Quellen
Deutschland · Gefahrgutregeln für persönliche Lithiumelektronik
- Abflugland
- Deutschland
Handgepäck
Antwort
- Gefahrgut: Bedingt
- Beschädigte, defekte oder aus Sicherheitsgründen zurückgerufene Geräte und Batterien nicht mitnehmen.
- Gilt für einen gewöhnlichen Präsentationspointer als persönliche tragbare Elektronik mit eingebauter Lithiumbatterie; keine hitzeerzeugenden Hochleistungslaser.
- Höchstens 100 Wh je eingebauter Lithium-Ionen-Batterie oder 2 g Lithium je eingebauter Lithium-Metall-Batterie; Batterietyp gemäß UN 38.3.
- Höchstens 15 tragbare elektronische Geräte insgesamt je Person über alle Gepäckstücke; mehr nur mit Zustimmung des Betreibers.
- Vor Beschädigung und unbeabsichtigtem Einschalten schützen.
Quellen
Aufgabegepäck
Antwort
- Gefahrgut: Bedingt
- Beschädigte, defekte oder aus Sicherheitsgründen zurückgerufene Geräte und Batterien nicht mitnehmen.
- Gilt für einen gewöhnlichen Präsentationspointer als persönliche tragbare Elektronik mit eingebauter Lithiumbatterie; keine hitzeerzeugenden Hochleistungslaser.
- Höchstens 100 Wh je eingebauter Lithium-Ionen-Batterie oder 2 g Lithium je eingebauter Lithium-Metall-Batterie; Batterietyp gemäß UN 38.3.
- Höchstens 15 tragbare elektronische Geräte insgesamt je Person über alle Gepäckstücke; mehr nur mit Zustimmung des Betreibers.
- Im Aufgabegepäck vollständig ausschalten, kein Standby oder Ruhezustand. Die IATA-Regel ist hier strenger als die ICAO-Ausschalt-Ausnahme bis 2,7 Wh oder 0,3 g Lithium je Gerät.
- Vor Beschädigung und unbeabsichtigtem Einschalten schützen.
Quellen
Am Körper
Antwort
- Gefahrgut: Bedingt
- Beschädigte, defekte oder aus Sicherheitsgründen zurückgerufene Geräte und Batterien nicht mitnehmen.
- Gilt für einen gewöhnlichen Präsentationspointer als persönliche tragbare Elektronik mit eingebauter Lithiumbatterie; keine hitzeerzeugenden Hochleistungslaser.
- Höchstens 100 Wh je eingebauter Lithium-Ionen-Batterie oder 2 g Lithium je eingebauter Lithium-Metall-Batterie; Batterietyp gemäß UN 38.3.
- Höchstens 15 tragbare elektronische Geräte insgesamt je Person über alle Gepäckstücke; mehr nur mit Zustimmung des Betreibers.
- Vor Beschädigung und unbeabsichtigtem Einschalten schützen.
Quellen
Österreich · Gefahrgutregeln für persönliche Lithiumelektronik
- Abflugland
- Österreich
Handgepäck
Antwort
- Gefahrgut: Bedingt
- Beschädigte, defekte oder aus Sicherheitsgründen zurückgerufene Geräte und Batterien nicht mitnehmen.
- Gilt für einen gewöhnlichen Präsentationspointer als persönliche tragbare Elektronik mit eingebauter Lithiumbatterie; keine hitzeerzeugenden Hochleistungslaser.
- Höchstens 100 Wh je eingebauter Lithium-Ionen-Batterie oder 2 g Lithium je eingebauter Lithium-Metall-Batterie; Batterietyp gemäß UN 38.3.
- Höchstens 15 tragbare elektronische Geräte insgesamt je Person über alle Gepäckstücke; mehr nur mit Zustimmung des Betreibers.
- Vor Beschädigung und unbeabsichtigtem Einschalten schützen.
Quellen
Aufgabegepäck
Antwort
- Gefahrgut: Bedingt
- Beschädigte, defekte oder aus Sicherheitsgründen zurückgerufene Geräte und Batterien nicht mitnehmen.
- Gilt für einen gewöhnlichen Präsentationspointer als persönliche tragbare Elektronik mit eingebauter Lithiumbatterie; keine hitzeerzeugenden Hochleistungslaser.
- Höchstens 100 Wh je eingebauter Lithium-Ionen-Batterie oder 2 g Lithium je eingebauter Lithium-Metall-Batterie; Batterietyp gemäß UN 38.3.
- Höchstens 15 tragbare elektronische Geräte insgesamt je Person über alle Gepäckstücke; mehr nur mit Zustimmung des Betreibers.
- Im Aufgabegepäck vollständig ausschalten, kein Standby oder Ruhezustand. Die IATA-Regel ist hier strenger als die ICAO-Ausschalt-Ausnahme bis 2,7 Wh oder 0,3 g Lithium je Gerät.
- Vor Beschädigung und unbeabsichtigtem Einschalten schützen.
Quellen
Am Körper
Antwort
- Gefahrgut: Bedingt
- Beschädigte, defekte oder aus Sicherheitsgründen zurückgerufene Geräte und Batterien nicht mitnehmen.
- Gilt für einen gewöhnlichen Präsentationspointer als persönliche tragbare Elektronik mit eingebauter Lithiumbatterie; keine hitzeerzeugenden Hochleistungslaser.
- Höchstens 100 Wh je eingebauter Lithium-Ionen-Batterie oder 2 g Lithium je eingebauter Lithium-Metall-Batterie; Batterietyp gemäß UN 38.3.
- Höchstens 15 tragbare elektronische Geräte insgesamt je Person über alle Gepäckstücke; mehr nur mit Zustimmung des Betreibers.
- Vor Beschädigung und unbeabsichtigtem Einschalten schützen.
Quellen
Deutschland · lose Lithium-Ersatzbatterien bis 100 Wh / 2 g · gleiche Bedingungen für 3 KombinationenHandgepäck: Mit BedingungenAufgabegepäck: Verboten
Handgepäck
Antwort
- Gefahrgut: Bedingt
- Beschädigte, defekte oder aus Sicherheitsgründen zurückgerufene Batterien nicht mitnehmen.
- Gilt für lose Ersatzbatterien des Pointers, nicht für Powerbanks.
- Höchstens 100 Wh je Lithium-Ionen-Ersatzbatterie oder 2 g Lithium je Lithium-Metall-Ersatzbatterie; Batterietyp gemäß UN 38.3.
- Höchstens 20 Ersatzbatterien insgesamt je Person; mehr nur mit Zustimmung des Betreibers.
- Jede Ersatzbatterie einzeln gegen Kurzschluss schützen, etwa durch Originalverpackung, abgeklebte Kontakte oder separate Schutzhülle.
Aufgabegepäck
Antwort
- Gefahrgut: Verboten
Am Körper
Antwort
- Gefahrgut: Bedingt
- Beschädigte, defekte oder aus Sicherheitsgründen zurückgerufene Batterien nicht mitnehmen.
- Gilt für lose Ersatzbatterien des Pointers, nicht für Powerbanks.
- Höchstens 100 Wh je Lithium-Ionen-Ersatzbatterie oder 2 g Lithium je Lithium-Metall-Ersatzbatterie; Batterietyp gemäß UN 38.3.
- Höchstens 20 Ersatzbatterien insgesamt je Person; mehr nur mit Zustimmung des Betreibers.
- Jede Ersatzbatterie einzeln gegen Kurzschluss schützen, etwa durch Originalverpackung, abgeklebte Kontakte oder separate Schutzhülle.
Flüge und Quellen
Deutschland · lose Lithium-Ersatzbatterien bis 100 Wh / 2 g
- Abflugland
- Deutschland
Handgepäck
Antwort
- Gefahrgut: Bedingt
- Beschädigte, defekte oder aus Sicherheitsgründen zurückgerufene Batterien nicht mitnehmen.
- Gilt für lose Ersatzbatterien des Pointers, nicht für Powerbanks.
- Höchstens 100 Wh je Lithium-Ionen-Ersatzbatterie oder 2 g Lithium je Lithium-Metall-Ersatzbatterie; Batterietyp gemäß UN 38.3.
- Höchstens 20 Ersatzbatterien insgesamt je Person; mehr nur mit Zustimmung des Betreibers.
- Jede Ersatzbatterie einzeln gegen Kurzschluss schützen, etwa durch Originalverpackung, abgeklebte Kontakte oder separate Schutzhülle.
Quellen
Aufgabegepäck
Antwort
- Gefahrgut: Verboten
Quellen
Am Körper
Antwort
- Gefahrgut: Bedingt
- Beschädigte, defekte oder aus Sicherheitsgründen zurückgerufene Batterien nicht mitnehmen.
- Gilt für lose Ersatzbatterien des Pointers, nicht für Powerbanks.
- Höchstens 100 Wh je Lithium-Ionen-Ersatzbatterie oder 2 g Lithium je Lithium-Metall-Ersatzbatterie; Batterietyp gemäß UN 38.3.
- Höchstens 20 Ersatzbatterien insgesamt je Person; mehr nur mit Zustimmung des Betreibers.
- Jede Ersatzbatterie einzeln gegen Kurzschluss schützen, etwa durch Originalverpackung, abgeklebte Kontakte oder separate Schutzhülle.
Quellen
Österreich · lose Lithium-Ersatzbatterien bis 100 Wh / 2 g
- Abflugland
- Österreich
Handgepäck
Antwort
- Gefahrgut: Bedingt
- Beschädigte, defekte oder aus Sicherheitsgründen zurückgerufene Batterien nicht mitnehmen.
- Gilt für lose Ersatzbatterien des Pointers, nicht für Powerbanks.
- Höchstens 100 Wh je Lithium-Ionen-Ersatzbatterie oder 2 g Lithium je Lithium-Metall-Ersatzbatterie; Batterietyp gemäß UN 38.3.
- Höchstens 20 Ersatzbatterien insgesamt je Person; mehr nur mit Zustimmung des Betreibers.
- Jede Ersatzbatterie einzeln gegen Kurzschluss schützen, etwa durch Originalverpackung, abgeklebte Kontakte oder separate Schutzhülle.
Quellen
Aufgabegepäck
Antwort
- Gefahrgut: Verboten
Quellen
Am Körper
Antwort
- Gefahrgut: Bedingt
- Beschädigte, defekte oder aus Sicherheitsgründen zurückgerufene Batterien nicht mitnehmen.
- Gilt für lose Ersatzbatterien des Pointers, nicht für Powerbanks.
- Höchstens 100 Wh je Lithium-Ionen-Ersatzbatterie oder 2 g Lithium je Lithium-Metall-Ersatzbatterie; Batterietyp gemäß UN 38.3.
- Höchstens 20 Ersatzbatterien insgesamt je Person; mehr nur mit Zustimmung des Betreibers.
- Jede Ersatzbatterie einzeln gegen Kurzschluss schützen, etwa durch Originalverpackung, abgeklebte Kontakte oder separate Schutzhülle.
Quellen
Schweiz · lose Lithium-Ersatzbatterien bis 100 Wh / 2 g
- Abflugland
- Schweiz
Handgepäck
Antwort
- Gefahrgut: Bedingt
- Beschädigte, defekte oder aus Sicherheitsgründen zurückgerufene Batterien nicht mitnehmen.
- Gilt für lose Ersatzbatterien des Pointers, nicht für Powerbanks.
- Höchstens 100 Wh je Lithium-Ionen-Ersatzbatterie oder 2 g Lithium je Lithium-Metall-Ersatzbatterie; Batterietyp gemäß UN 38.3.
- Höchstens 20 Ersatzbatterien insgesamt je Person; mehr nur mit Zustimmung des Betreibers.
- Jede Ersatzbatterie einzeln gegen Kurzschluss schützen, etwa durch Originalverpackung, abgeklebte Kontakte oder separate Schutzhülle.
Quellen
Aufgabegepäck
Antwort
- Gefahrgut: Verboten
Quellen
Am Körper
Antwort
- Gefahrgut: Bedingt
- Beschädigte, defekte oder aus Sicherheitsgründen zurückgerufene Batterien nicht mitnehmen.
- Gilt für lose Ersatzbatterien des Pointers, nicht für Powerbanks.
- Höchstens 100 Wh je Lithium-Ionen-Ersatzbatterie oder 2 g Lithium je Lithium-Metall-Ersatzbatterie; Batterietyp gemäß UN 38.3.
- Höchstens 20 Ersatzbatterien insgesamt je Person; mehr nur mit Zustimmung des Betreibers.
- Jede Ersatzbatterie einzeln gegen Kurzschluss schützen, etwa durch Originalverpackung, abgeklebte Kontakte oder separate Schutzhülle.
Quellen
Deutschland · Geräteakku über 100 bis 160 Wh · gleiche Bedingungen für 2 KombinationenHandgepäck: Genehmigung erforderlichAufgabegepäck: Genehmigung erforderlich
Handgepäck
Antwort
- Gefahrgut: Genehmigung erforderlich
- Beschädigte, defekte oder aus Sicherheitsgründen zurückgerufene Geräte und Batterien nicht mitnehmen.
- Batterietyp gemäß UN 38.3.
- Eingebaute Lithium-Ionen-Batterie über 100 Wh bis höchstens 160 Wh je Batterie; vorherige Zustimmung des ausführenden Betreibers erforderlich.
- Höchstens 15 tragbare elektronische Geräte insgesamt je Person über alle Gepäckstücke; mehr nur mit Zustimmung des Betreibers.
- Vor Beschädigung und unbeabsichtigtem Einschalten schützen.
Aufgabegepäck
Antwort
- Gefahrgut: Genehmigung erforderlich
- Beschädigte, defekte oder aus Sicherheitsgründen zurückgerufene Geräte und Batterien nicht mitnehmen.
- Batterietyp gemäß UN 38.3.
- Eingebaute Lithium-Ionen-Batterie über 100 Wh bis höchstens 160 Wh je Batterie; vorherige Zustimmung des ausführenden Betreibers erforderlich.
- Höchstens 15 tragbare elektronische Geräte insgesamt je Person über alle Gepäckstücke; mehr nur mit Zustimmung des Betreibers.
- Im Aufgabegepäck vollständig ausschalten.
- Vor Beschädigung und unbeabsichtigtem Einschalten schützen.
Am Körper
Antwort
- Gefahrgut: Genehmigung erforderlich
- Beschädigte, defekte oder aus Sicherheitsgründen zurückgerufene Geräte und Batterien nicht mitnehmen.
- Batterietyp gemäß UN 38.3.
- Eingebaute Lithium-Ionen-Batterie über 100 Wh bis höchstens 160 Wh je Batterie; vorherige Zustimmung des ausführenden Betreibers erforderlich.
- Höchstens 15 tragbare elektronische Geräte insgesamt je Person über alle Gepäckstücke; mehr nur mit Zustimmung des Betreibers.
- Vor Beschädigung und unbeabsichtigtem Einschalten schützen.
Flüge und Quellen
Deutschland · Geräteakku über 100 bis 160 Wh
- Abflugland
- Deutschland
Handgepäck
Antwort
- Gefahrgut: Genehmigung erforderlich
- Beschädigte, defekte oder aus Sicherheitsgründen zurückgerufene Geräte und Batterien nicht mitnehmen.
- Batterietyp gemäß UN 38.3.
- Eingebaute Lithium-Ionen-Batterie über 100 Wh bis höchstens 160 Wh je Batterie; vorherige Zustimmung des ausführenden Betreibers erforderlich.
- Höchstens 15 tragbare elektronische Geräte insgesamt je Person über alle Gepäckstücke; mehr nur mit Zustimmung des Betreibers.
- Vor Beschädigung und unbeabsichtigtem Einschalten schützen.
Quellen
Aufgabegepäck
Antwort
- Gefahrgut: Genehmigung erforderlich
- Beschädigte, defekte oder aus Sicherheitsgründen zurückgerufene Geräte und Batterien nicht mitnehmen.
- Batterietyp gemäß UN 38.3.
- Eingebaute Lithium-Ionen-Batterie über 100 Wh bis höchstens 160 Wh je Batterie; vorherige Zustimmung des ausführenden Betreibers erforderlich.
- Höchstens 15 tragbare elektronische Geräte insgesamt je Person über alle Gepäckstücke; mehr nur mit Zustimmung des Betreibers.
- Im Aufgabegepäck vollständig ausschalten.
- Vor Beschädigung und unbeabsichtigtem Einschalten schützen.
Quellen
Am Körper
Antwort
- Gefahrgut: Genehmigung erforderlich
- Beschädigte, defekte oder aus Sicherheitsgründen zurückgerufene Geräte und Batterien nicht mitnehmen.
- Batterietyp gemäß UN 38.3.
- Eingebaute Lithium-Ionen-Batterie über 100 Wh bis höchstens 160 Wh je Batterie; vorherige Zustimmung des ausführenden Betreibers erforderlich.
- Höchstens 15 tragbare elektronische Geräte insgesamt je Person über alle Gepäckstücke; mehr nur mit Zustimmung des Betreibers.
- Vor Beschädigung und unbeabsichtigtem Einschalten schützen.
Quellen
Österreich · Geräteakku über 100 bis 160 Wh
- Abflugland
- Österreich
Handgepäck
Antwort
- Gefahrgut: Genehmigung erforderlich
- Beschädigte, defekte oder aus Sicherheitsgründen zurückgerufene Geräte und Batterien nicht mitnehmen.
- Batterietyp gemäß UN 38.3.
- Eingebaute Lithium-Ionen-Batterie über 100 Wh bis höchstens 160 Wh je Batterie; vorherige Zustimmung des ausführenden Betreibers erforderlich.
- Höchstens 15 tragbare elektronische Geräte insgesamt je Person über alle Gepäckstücke; mehr nur mit Zustimmung des Betreibers.
- Vor Beschädigung und unbeabsichtigtem Einschalten schützen.
Quellen
Aufgabegepäck
Antwort
- Gefahrgut: Genehmigung erforderlich
- Beschädigte, defekte oder aus Sicherheitsgründen zurückgerufene Geräte und Batterien nicht mitnehmen.
- Batterietyp gemäß UN 38.3.
- Eingebaute Lithium-Ionen-Batterie über 100 Wh bis höchstens 160 Wh je Batterie; vorherige Zustimmung des ausführenden Betreibers erforderlich.
- Höchstens 15 tragbare elektronische Geräte insgesamt je Person über alle Gepäckstücke; mehr nur mit Zustimmung des Betreibers.
- Im Aufgabegepäck vollständig ausschalten.
- Vor Beschädigung und unbeabsichtigtem Einschalten schützen.
Quellen
Am Körper
Antwort
- Gefahrgut: Genehmigung erforderlich
- Beschädigte, defekte oder aus Sicherheitsgründen zurückgerufene Geräte und Batterien nicht mitnehmen.
- Batterietyp gemäß UN 38.3.
- Eingebaute Lithium-Ionen-Batterie über 100 Wh bis höchstens 160 Wh je Batterie; vorherige Zustimmung des ausführenden Betreibers erforderlich.
- Höchstens 15 tragbare elektronische Geräte insgesamt je Person über alle Gepäckstücke; mehr nur mit Zustimmung des Betreibers.
- Vor Beschädigung und unbeabsichtigtem Einschalten schützen.
Quellen
Deutschland · lose Lithium-Ersatzbatterien über 100 bis 160 Wh · gleiche Bedingungen für 3 KombinationenHandgepäck: Genehmigung erforderlichAufgabegepäck: Verboten
Handgepäck
Antwort
- Gefahrgut: Genehmigung erforderlich
- Beschädigte, defekte oder aus Sicherheitsgründen zurückgerufene Batterien nicht mitnehmen.
- Batterietyp gemäß UN 38.3.
- Über 100 bis höchstens 160 Wh je Lithium-Ionen-Ersatzbatterie; höchstens zwei solche Ersatzbatterien je Person mit vorheriger Betreiberzustimmung.
- Jede Ersatzbatterie einzeln gegen Kurzschluss schützen, etwa durch Originalverpackung, abgeklebte Kontakte oder separate Schutzhülle.
Aufgabegepäck
Antwort
- Gefahrgut: Verboten
Am Körper
Antwort
- Gefahrgut: Genehmigung erforderlich
- Beschädigte, defekte oder aus Sicherheitsgründen zurückgerufene Batterien nicht mitnehmen.
- Batterietyp gemäß UN 38.3.
- Über 100 bis höchstens 160 Wh je Lithium-Ionen-Ersatzbatterie; höchstens zwei solche Ersatzbatterien je Person mit vorheriger Betreiberzustimmung.
- Jede Ersatzbatterie einzeln gegen Kurzschluss schützen, etwa durch Originalverpackung, abgeklebte Kontakte oder separate Schutzhülle.
Flüge und Quellen
Deutschland · lose Lithium-Ersatzbatterien über 100 bis 160 Wh
- Abflugland
- Deutschland
Handgepäck
Antwort
- Gefahrgut: Genehmigung erforderlich
- Beschädigte, defekte oder aus Sicherheitsgründen zurückgerufene Batterien nicht mitnehmen.
- Batterietyp gemäß UN 38.3.
- Über 100 bis höchstens 160 Wh je Lithium-Ionen-Ersatzbatterie; höchstens zwei solche Ersatzbatterien je Person mit vorheriger Betreiberzustimmung.
- Jede Ersatzbatterie einzeln gegen Kurzschluss schützen, etwa durch Originalverpackung, abgeklebte Kontakte oder separate Schutzhülle.
Quellen
Aufgabegepäck
Antwort
- Gefahrgut: Verboten
Quellen
Am Körper
Antwort
- Gefahrgut: Genehmigung erforderlich
- Beschädigte, defekte oder aus Sicherheitsgründen zurückgerufene Batterien nicht mitnehmen.
- Batterietyp gemäß UN 38.3.
- Über 100 bis höchstens 160 Wh je Lithium-Ionen-Ersatzbatterie; höchstens zwei solche Ersatzbatterien je Person mit vorheriger Betreiberzustimmung.
- Jede Ersatzbatterie einzeln gegen Kurzschluss schützen, etwa durch Originalverpackung, abgeklebte Kontakte oder separate Schutzhülle.
Quellen
Österreich · lose Lithium-Ersatzbatterien über 100 bis 160 Wh
- Abflugland
- Österreich
Handgepäck
Antwort
- Gefahrgut: Genehmigung erforderlich
- Beschädigte, defekte oder aus Sicherheitsgründen zurückgerufene Batterien nicht mitnehmen.
- Batterietyp gemäß UN 38.3.
- Über 100 bis höchstens 160 Wh je Lithium-Ionen-Ersatzbatterie; höchstens zwei solche Ersatzbatterien je Person mit vorheriger Betreiberzustimmung.
- Jede Ersatzbatterie einzeln gegen Kurzschluss schützen, etwa durch Originalverpackung, abgeklebte Kontakte oder separate Schutzhülle.
Quellen
Aufgabegepäck
Antwort
- Gefahrgut: Verboten
Quellen
Am Körper
Antwort
- Gefahrgut: Genehmigung erforderlich
- Beschädigte, defekte oder aus Sicherheitsgründen zurückgerufene Batterien nicht mitnehmen.
- Batterietyp gemäß UN 38.3.
- Über 100 bis höchstens 160 Wh je Lithium-Ionen-Ersatzbatterie; höchstens zwei solche Ersatzbatterien je Person mit vorheriger Betreiberzustimmung.
- Jede Ersatzbatterie einzeln gegen Kurzschluss schützen, etwa durch Originalverpackung, abgeklebte Kontakte oder separate Schutzhülle.
Quellen
Schweiz · lose Lithium-Ersatzbatterien über 100 bis 160 Wh
- Abflugland
- Schweiz
Handgepäck
Antwort
- Gefahrgut: Genehmigung erforderlich
- Beschädigte, defekte oder aus Sicherheitsgründen zurückgerufene Batterien nicht mitnehmen.
- Batterietyp gemäß UN 38.3.
- Über 100 bis höchstens 160 Wh je Lithium-Ionen-Ersatzbatterie; höchstens zwei solche Ersatzbatterien je Person mit vorheriger Betreiberzustimmung.
- Jede Ersatzbatterie einzeln gegen Kurzschluss schützen, etwa durch Originalverpackung, abgeklebte Kontakte oder separate Schutzhülle.
Quellen
Aufgabegepäck
Antwort
- Gefahrgut: Verboten
Quellen
Am Körper
Antwort
- Gefahrgut: Genehmigung erforderlich
- Beschädigte, defekte oder aus Sicherheitsgründen zurückgerufene Batterien nicht mitnehmen.
- Batterietyp gemäß UN 38.3.
- Über 100 bis höchstens 160 Wh je Lithium-Ionen-Ersatzbatterie; höchstens zwei solche Ersatzbatterien je Person mit vorheriger Betreiberzustimmung.
- Jede Ersatzbatterie einzeln gegen Kurzschluss schützen, etwa durch Originalverpackung, abgeklebte Kontakte oder separate Schutzhülle.
Quellen
Schweiz · Gefahrgutregeln für persönliche Lithiumelektronik · nur Klasse 1Handgepäck: Mit BedingungenAufgabegepäck: Mit Bedingungen
Handgepäck
Antwort
- Gefahrgut: Bedingt
- Beschädigte, defekte oder aus Sicherheitsgründen zurückgerufene Geräte und Batterien nicht mitnehmen.
- Gilt für einen gewöhnlichen Präsentationspointer als persönliche tragbare Elektronik mit eingebauter Lithiumbatterie; keine hitzeerzeugenden Hochleistungslaser.
- In der Schweiz nur Laserpointer mit lesbarer Kennzeichnung Klasse 1; Besitz, Einfuhr und Durchfuhr anderer oder unlesbar gekennzeichneter Klassen sind verboten.
- Höchstens 100 Wh je eingebauter Lithium-Ionen-Batterie oder 2 g Lithium je eingebauter Lithium-Metall-Batterie; Batterietyp gemäß UN 38.3.
- Höchstens 15 tragbare elektronische Geräte insgesamt je Person über alle Gepäckstücke; mehr nur mit Zustimmung des Betreibers.
- Vor Beschädigung und unbeabsichtigtem Einschalten schützen.
Aufgabegepäck
Antwort
- Gefahrgut: Bedingt
- Beschädigte, defekte oder aus Sicherheitsgründen zurückgerufene Geräte und Batterien nicht mitnehmen.
- Gilt für einen gewöhnlichen Präsentationspointer als persönliche tragbare Elektronik mit eingebauter Lithiumbatterie; keine hitzeerzeugenden Hochleistungslaser.
- In der Schweiz nur Laserpointer mit lesbarer Kennzeichnung Klasse 1; Besitz, Einfuhr und Durchfuhr anderer oder unlesbar gekennzeichneter Klassen sind verboten.
- Höchstens 100 Wh je eingebauter Lithium-Ionen-Batterie oder 2 g Lithium je eingebauter Lithium-Metall-Batterie; Batterietyp gemäß UN 38.3.
- Höchstens 15 tragbare elektronische Geräte insgesamt je Person über alle Gepäckstücke; mehr nur mit Zustimmung des Betreibers.
- Im Aufgabegepäck vollständig ausschalten, kein Standby oder Ruhezustand. Die IATA-Regel ist hier strenger als die ICAO-Ausschalt-Ausnahme bis 2,7 Wh oder 0,3 g Lithium je Gerät.
- Vor Beschädigung und unbeabsichtigtem Einschalten schützen.
Am Körper
Antwort
- Gefahrgut: Bedingt
- Beschädigte, defekte oder aus Sicherheitsgründen zurückgerufene Geräte und Batterien nicht mitnehmen.
- Gilt für einen gewöhnlichen Präsentationspointer als persönliche tragbare Elektronik mit eingebauter Lithiumbatterie; keine hitzeerzeugenden Hochleistungslaser.
- In der Schweiz nur Laserpointer mit lesbarer Kennzeichnung Klasse 1; Besitz, Einfuhr und Durchfuhr anderer oder unlesbar gekennzeichneter Klassen sind verboten.
- Höchstens 100 Wh je eingebauter Lithium-Ionen-Batterie oder 2 g Lithium je eingebauter Lithium-Metall-Batterie; Batterietyp gemäß UN 38.3.
- Höchstens 15 tragbare elektronische Geräte insgesamt je Person über alle Gepäckstücke; mehr nur mit Zustimmung des Betreibers.
- Vor Beschädigung und unbeabsichtigtem Einschalten schützen.
Flüge und Quellen
Schweiz · Gefahrgutregeln für persönliche Lithiumelektronik · nur Klasse 1
- Abflugland
- Schweiz
Handgepäck
Antwort
- Gefahrgut: Bedingt
- Beschädigte, defekte oder aus Sicherheitsgründen zurückgerufene Geräte und Batterien nicht mitnehmen.
- Gilt für einen gewöhnlichen Präsentationspointer als persönliche tragbare Elektronik mit eingebauter Lithiumbatterie; keine hitzeerzeugenden Hochleistungslaser.
- In der Schweiz nur Laserpointer mit lesbarer Kennzeichnung Klasse 1; Besitz, Einfuhr und Durchfuhr anderer oder unlesbar gekennzeichneter Klassen sind verboten.
- Höchstens 100 Wh je eingebauter Lithium-Ionen-Batterie oder 2 g Lithium je eingebauter Lithium-Metall-Batterie; Batterietyp gemäß UN 38.3.
- Höchstens 15 tragbare elektronische Geräte insgesamt je Person über alle Gepäckstücke; mehr nur mit Zustimmung des Betreibers.
- Vor Beschädigung und unbeabsichtigtem Einschalten schützen.
Quellen
Aufgabegepäck
Antwort
- Gefahrgut: Bedingt
- Beschädigte, defekte oder aus Sicherheitsgründen zurückgerufene Geräte und Batterien nicht mitnehmen.
- Gilt für einen gewöhnlichen Präsentationspointer als persönliche tragbare Elektronik mit eingebauter Lithiumbatterie; keine hitzeerzeugenden Hochleistungslaser.
- In der Schweiz nur Laserpointer mit lesbarer Kennzeichnung Klasse 1; Besitz, Einfuhr und Durchfuhr anderer oder unlesbar gekennzeichneter Klassen sind verboten.
- Höchstens 100 Wh je eingebauter Lithium-Ionen-Batterie oder 2 g Lithium je eingebauter Lithium-Metall-Batterie; Batterietyp gemäß UN 38.3.
- Höchstens 15 tragbare elektronische Geräte insgesamt je Person über alle Gepäckstücke; mehr nur mit Zustimmung des Betreibers.
- Im Aufgabegepäck vollständig ausschalten, kein Standby oder Ruhezustand. Die IATA-Regel ist hier strenger als die ICAO-Ausschalt-Ausnahme bis 2,7 Wh oder 0,3 g Lithium je Gerät.
- Vor Beschädigung und unbeabsichtigtem Einschalten schützen.
Quellen
Am Körper
Antwort
- Gefahrgut: Bedingt
- Beschädigte, defekte oder aus Sicherheitsgründen zurückgerufene Geräte und Batterien nicht mitnehmen.
- Gilt für einen gewöhnlichen Präsentationspointer als persönliche tragbare Elektronik mit eingebauter Lithiumbatterie; keine hitzeerzeugenden Hochleistungslaser.
- In der Schweiz nur Laserpointer mit lesbarer Kennzeichnung Klasse 1; Besitz, Einfuhr und Durchfuhr anderer oder unlesbar gekennzeichneter Klassen sind verboten.
- Höchstens 100 Wh je eingebauter Lithium-Ionen-Batterie oder 2 g Lithium je eingebauter Lithium-Metall-Batterie; Batterietyp gemäß UN 38.3.
- Höchstens 15 tragbare elektronische Geräte insgesamt je Person über alle Gepäckstücke; mehr nur mit Zustimmung des Betreibers.
- Vor Beschädigung und unbeabsichtigtem Einschalten schützen.
Quellen
Schweiz · Geräteakku über 100 bis 160 WhHandgepäck: Genehmigung erforderlichAufgabegepäck: Genehmigung erforderlich
Handgepäck
Antwort
- Gefahrgut: Genehmigung erforderlich
- Beschädigte, defekte oder aus Sicherheitsgründen zurückgerufene Geräte und Batterien nicht mitnehmen.
- In der Schweiz nur Laserpointer mit lesbarer Kennzeichnung Klasse 1; Besitz, Einfuhr und Durchfuhr anderer oder unlesbar gekennzeichneter Klassen sind verboten.
- Batterietyp gemäß UN 38.3.
- Eingebaute Lithium-Ionen-Batterie über 100 Wh bis höchstens 160 Wh je Batterie; vorherige Zustimmung des ausführenden Betreibers erforderlich.
- Höchstens 15 tragbare elektronische Geräte insgesamt je Person über alle Gepäckstücke; mehr nur mit Zustimmung des Betreibers.
- Vor Beschädigung und unbeabsichtigtem Einschalten schützen.
Aufgabegepäck
Antwort
- Gefahrgut: Genehmigung erforderlich
- Beschädigte, defekte oder aus Sicherheitsgründen zurückgerufene Geräte und Batterien nicht mitnehmen.
- In der Schweiz nur Laserpointer mit lesbarer Kennzeichnung Klasse 1; Besitz, Einfuhr und Durchfuhr anderer oder unlesbar gekennzeichneter Klassen sind verboten.
- Batterietyp gemäß UN 38.3.
- Eingebaute Lithium-Ionen-Batterie über 100 Wh bis höchstens 160 Wh je Batterie; vorherige Zustimmung des ausführenden Betreibers erforderlich.
- Höchstens 15 tragbare elektronische Geräte insgesamt je Person über alle Gepäckstücke; mehr nur mit Zustimmung des Betreibers.
- Im Aufgabegepäck vollständig ausschalten.
- Vor Beschädigung und unbeabsichtigtem Einschalten schützen.
Am Körper
Antwort
- Gefahrgut: Genehmigung erforderlich
- Beschädigte, defekte oder aus Sicherheitsgründen zurückgerufene Geräte und Batterien nicht mitnehmen.
- In der Schweiz nur Laserpointer mit lesbarer Kennzeichnung Klasse 1; Besitz, Einfuhr und Durchfuhr anderer oder unlesbar gekennzeichneter Klassen sind verboten.
- Batterietyp gemäß UN 38.3.
- Eingebaute Lithium-Ionen-Batterie über 100 Wh bis höchstens 160 Wh je Batterie; vorherige Zustimmung des ausführenden Betreibers erforderlich.
- Höchstens 15 tragbare elektronische Geräte insgesamt je Person über alle Gepäckstücke; mehr nur mit Zustimmung des Betreibers.
- Vor Beschädigung und unbeabsichtigtem Einschalten schützen.
Flüge und Quellen
Schweiz · Geräteakku über 100 bis 160 Wh
- Abflugland
- Schweiz
Handgepäck
Antwort
- Gefahrgut: Genehmigung erforderlich
- Beschädigte, defekte oder aus Sicherheitsgründen zurückgerufene Geräte und Batterien nicht mitnehmen.
- In der Schweiz nur Laserpointer mit lesbarer Kennzeichnung Klasse 1; Besitz, Einfuhr und Durchfuhr anderer oder unlesbar gekennzeichneter Klassen sind verboten.
- Batterietyp gemäß UN 38.3.
- Eingebaute Lithium-Ionen-Batterie über 100 Wh bis höchstens 160 Wh je Batterie; vorherige Zustimmung des ausführenden Betreibers erforderlich.
- Höchstens 15 tragbare elektronische Geräte insgesamt je Person über alle Gepäckstücke; mehr nur mit Zustimmung des Betreibers.
- Vor Beschädigung und unbeabsichtigtem Einschalten schützen.
Quellen
Aufgabegepäck
Antwort
- Gefahrgut: Genehmigung erforderlich
- Beschädigte, defekte oder aus Sicherheitsgründen zurückgerufene Geräte und Batterien nicht mitnehmen.
- In der Schweiz nur Laserpointer mit lesbarer Kennzeichnung Klasse 1; Besitz, Einfuhr und Durchfuhr anderer oder unlesbar gekennzeichneter Klassen sind verboten.
- Batterietyp gemäß UN 38.3.
- Eingebaute Lithium-Ionen-Batterie über 100 Wh bis höchstens 160 Wh je Batterie; vorherige Zustimmung des ausführenden Betreibers erforderlich.
- Höchstens 15 tragbare elektronische Geräte insgesamt je Person über alle Gepäckstücke; mehr nur mit Zustimmung des Betreibers.
- Im Aufgabegepäck vollständig ausschalten.
- Vor Beschädigung und unbeabsichtigtem Einschalten schützen.
Quellen
Am Körper
Antwort
- Gefahrgut: Genehmigung erforderlich
- Beschädigte, defekte oder aus Sicherheitsgründen zurückgerufene Geräte und Batterien nicht mitnehmen.
- In der Schweiz nur Laserpointer mit lesbarer Kennzeichnung Klasse 1; Besitz, Einfuhr und Durchfuhr anderer oder unlesbar gekennzeichneter Klassen sind verboten.
- Batterietyp gemäß UN 38.3.
- Eingebaute Lithium-Ionen-Batterie über 100 Wh bis höchstens 160 Wh je Batterie; vorherige Zustimmung des ausführenden Betreibers erforderlich.
- Höchstens 15 tragbare elektronische Geräte insgesamt je Person über alle Gepäckstücke; mehr nur mit Zustimmung des Betreibers.
- Vor Beschädigung und unbeabsichtigtem Einschalten schützen.
Quellen
Abflug Deutschland · Einreise/Durchfuhr Schweiz · Warenherkunft Deutschland · Laserklasse prüfen · gleiche Bedingungen für 3 KombinationenHandgepäck: Mit BedingungenAufgabegepäck: Mit Bedingungen
Handgepäck
Antwort
- Zoll: Bedingt
- In der Schweiz nur Laserpointer mit lesbarer Kennzeichnung Klasse 1; Besitz, Einfuhr und Durchfuhr anderer oder unlesbar gekennzeichneter Klassen sind verboten.
Aufgabegepäck
Antwort
- Zoll: Bedingt
- In der Schweiz nur Laserpointer mit lesbarer Kennzeichnung Klasse 1; Besitz, Einfuhr und Durchfuhr anderer oder unlesbar gekennzeichneter Klassen sind verboten.
Am Körper
Antwort
- Zoll: Bedingt
- In der Schweiz nur Laserpointer mit lesbarer Kennzeichnung Klasse 1; Besitz, Einfuhr und Durchfuhr anderer oder unlesbar gekennzeichneter Klassen sind verboten.
Flüge und Quellen
Abflug Deutschland · Einreise/Durchfuhr Schweiz · Warenherkunft Deutschland · Laserklasse prüfen
- Abflugland
- Deutschland
- Ursprungsland der Ware
- Deutschland
- Zielland
- Schweiz
Handgepäck
Antwort
- Zoll: Bedingt
- In der Schweiz nur Laserpointer mit lesbarer Kennzeichnung Klasse 1; Besitz, Einfuhr und Durchfuhr anderer oder unlesbar gekennzeichneter Klassen sind verboten.
Quellen
Aufgabegepäck
Antwort
- Zoll: Bedingt
- In der Schweiz nur Laserpointer mit lesbarer Kennzeichnung Klasse 1; Besitz, Einfuhr und Durchfuhr anderer oder unlesbar gekennzeichneter Klassen sind verboten.
Quellen
Am Körper
Antwort
- Zoll: Bedingt
- In der Schweiz nur Laserpointer mit lesbarer Kennzeichnung Klasse 1; Besitz, Einfuhr und Durchfuhr anderer oder unlesbar gekennzeichneter Klassen sind verboten.
Quellen
Abflug Österreich · Einreise/Durchfuhr Schweiz · Warenherkunft Deutschland · Laserklasse prüfen
- Abflugland
- Österreich
- Ursprungsland der Ware
- Deutschland
- Zielland
- Schweiz
Handgepäck
Antwort
- Zoll: Bedingt
- In der Schweiz nur Laserpointer mit lesbarer Kennzeichnung Klasse 1; Besitz, Einfuhr und Durchfuhr anderer oder unlesbar gekennzeichneter Klassen sind verboten.
Quellen
Aufgabegepäck
Antwort
- Zoll: Bedingt
- In der Schweiz nur Laserpointer mit lesbarer Kennzeichnung Klasse 1; Besitz, Einfuhr und Durchfuhr anderer oder unlesbar gekennzeichneter Klassen sind verboten.
Quellen
Am Körper
Antwort
- Zoll: Bedingt
- In der Schweiz nur Laserpointer mit lesbarer Kennzeichnung Klasse 1; Besitz, Einfuhr und Durchfuhr anderer oder unlesbar gekennzeichneter Klassen sind verboten.
Quellen
Abflug Schweiz · Einreise/Durchfuhr Schweiz · Warenherkunft Deutschland · Laserklasse prüfen
- Abflugland
- Schweiz
- Ursprungsland der Ware
- Deutschland
- Zielland
- Schweiz
Handgepäck
Antwort
- Zoll: Bedingt
- In der Schweiz nur Laserpointer mit lesbarer Kennzeichnung Klasse 1; Besitz, Einfuhr und Durchfuhr anderer oder unlesbar gekennzeichneter Klassen sind verboten.
Quellen
Aufgabegepäck
Antwort
- Zoll: Bedingt
- In der Schweiz nur Laserpointer mit lesbarer Kennzeichnung Klasse 1; Besitz, Einfuhr und Durchfuhr anderer oder unlesbar gekennzeichneter Klassen sind verboten.
Quellen
Am Körper
Antwort
- Zoll: Bedingt
- In der Schweiz nur Laserpointer mit lesbarer Kennzeichnung Klasse 1; Besitz, Einfuhr und Durchfuhr anderer oder unlesbar gekennzeichneter Klassen sind verboten.
Quellen
Wien VIE · Sicherheitskontrolle · gewöhnliches elektronisches PräsentationsgerätHandgepäck: Mit BedingungenAufgabegepäck: Nicht geklärt
Handgepäck
Antwort
- Sicherheitskontrolle: Bedingt
- Gewöhnlicher Präsentationspointer als elektronisches Gerät; keine Bestätigung für Hochleistungslaser. Die Kontrolle kann Gegenstände im Einzelfall zurückweisen.
Aufgabegepäck
Keine sichere Antwort
- Regelwerk: Die Quellen reichen für eine sichere Antwort nicht aus.
Am Körper
Keine sichere Antwort
- Regelwerk: Die Quellen reichen für eine sichere Antwort nicht aus.
Flüge und Quellen
Wien VIE · Sicherheitskontrolle · gewöhnliches elektronisches Präsentationsgerät
- Abflugland
- Österreich
- Flughafen
- VIE
Handgepäck
Antwort
- Sicherheitskontrolle: Bedingt
- Gewöhnlicher Präsentationspointer als elektronisches Gerät; keine Bestätigung für Hochleistungslaser. Die Kontrolle kann Gegenstände im Einzelfall zurückweisen.
Quellen
Aufgabegepäck
Keine sichere Antwort
- Regelwerk: Die Quellen reichen für eine sichere Antwort nicht aus.
Quellen
Quelle fehlt.
Am Körper
Keine sichere Antwort
- Regelwerk: Die Quellen reichen für eine sichere Antwort nicht aus.
Quellen
Quelle fehlt.
Welche Regeln gelten bei Abflug in Deutschland, Österreich und der Schweiz?
Die Länderabschnitte zeigen die Gefahrgutbedingungen für einen gewöhnlichen Präsentationspointer mit eingebauter Lithiumbatterie. Das ist keine pauschale Freigabe durch jede Sicherheitskontrolle und jede Fluglinie. Bundespolizei und BMI erläutern die Verbotskategorien, bestätigen aber keinen allgemeinen Laserpointer-Eintrag. Aus einer fehlenden Nennung entsteht keine Erlaubnis. Klären Sie Hochleistungslaser und unbekannte Modelle vor dem Flug.
Wien VIE erlaubt elektronische Geräte im Handgepäck. Die Einordnung eines gewöhnlichen Präsentationspointers in diese Kategorie ist eine Ableitung, keine ausdrückliche Laserpointer-Bestätigung. VIE kann einzelne Gegenstände zurückweisen. Diese lokale Aussage gilt nicht automatisch für andere österreichische Flughäfen.
Schweiz: nur Klasse 1, auch bei Einreise und Durchfuhr
In der Schweiz ist nur ein Laserpointer mit lesbarer Kennzeichnung Klasse 1 zulässig. BAG verbietet Besitz, Einfuhr und Durchfuhr der Klassen 1M, 2, 2M, 3R, 3B und 4. Geräte mit anderen, fehlenden oder unlesbaren Klassenangaben gelten ebenfalls als gefährlich. Nehmen Sie solche Geräte nicht mit, auch nicht ausgeschaltet im Koffer. Das Besitzverbot ist schon vor dem Abflug in der Schweiz relevant; Einreise und Durchfuhr müssen Sie auch bei Abflug aus Deutschland oder Österreich prüfen.
Ein zulässiger Klasse-1-Pointer darf in der Schweiz nur in Innenräumen zu Zeigezwecken verwendet werden. Ein digitaler Zeiger ohne Laserstrahlung ist eine praktische Alternative. Prüfen Sie außerdem die Einfuhr- und Ausfuhrregeln des tatsächlichen Ziel- und Transitlands für Ihr Modell. Die Gepäckregel allein beantwortet diese Fragen nicht. Die Einfuhrbereiche unten zeigen ausdrücklich Warenherkunft Deutschland; sie leiten die Herkunft nicht vom Abflugland ab. Das BAG-Verbot gilt unabhängig von der Herkunft.
Eingebaute Batterie und lose Ersatzbatterie getrennt packen
Für persönliche Lithiumelektronik gilt die Grundgrenze von 100 Wh je eingebauter Lithium-Ionen-Batterie oder 2 g Lithium je eingebauter Lithium-Metall-Batterie. Der Batterietyp muss UN 38.3 entsprechen. Nach IATA sind höchstens 15 tragbare elektronische Geräte je Person über alle Gepäckstücke zusammen vorgesehen; mehr nur mit Zustimmung der Airline. Schützen Sie das Gerät vor Schäden und unbeabsichtigtem Einschalten. Beschädigte, defekte oder aus Sicherheitsgründen zurückgerufene Geräte und Batterien bleiben zu Hause.
Im Aufgabegepäck schalten Sie das Gerät vollständig aus und polstern es. IATA verlangt das vollständige Ausschalten auch kleiner Geräte. Die ICAO-Grundlage hat eine Ausnahme bis 2,7 Wh oder 0,3 g Lithium je Gerät, diese hebt strengere Betreiber- oder IATA-Vorgaben nicht auf. Die Kabine ist für elektronische Geräte empfohlen.
Lose Lithium-Ersatzbatterien dürfen nur in die Kabine. Isolieren Sie jeden Kontakt oder packen Sie jede Zelle einzeln in ihre Originalverpackung oder eine Schutzhülle. Nach IATA gilt eine Grenze von 20 Ersatzbatterien insgesamt je Person, mehr nur mit Zustimmung der Airline. Entfernen Sie diese Zellen auch dann aus der Tasche, wenn Ihr Handgepäck erst am Gate aufgegeben wird. Eine ausgebaute Batterie wird als lose Batterie behandelt.
Über 100 bis höchstens 160 Wh je Lithium-Ionen-Batterie ist vorherige Zustimmung der Airline erforderlich, sowohl für das Gerät als auch für lose Ersatzbatterien. Höchstens zwei solcher Ersatzbatterien je Person dürfen in die Kabine; ins Aufgabegepäck dürfen sie nicht. Über 160 Wh besteht keine Freigabe im Passagiergepäck. Lithium-Metall-Batterien über 2 g haben hier keine Freigabe für einen Präsentationspointer; die Ausnahme bis 8 g betrifft medizinische Geräte. Eine Powerbank hat eigene Regeln und wird nicht mit diesen Ersatzbatteriegrenzen gleichgesetzt.
Die hier beschriebenen Lithiumgrenzen bestimmen keine Freigabe für andere Batteriechemien. Bei einem Pointer mit normalen Alkali-Batterien prüfen Sie die passende Kategorie Ihrer Fluglinie. Lufthansa beschreibt solche persönlichen Elektronikgeräte separat; im Aufgabegepäck müssen sie vollständig aus und geschützt sein.
Was kann die Fluglinie zusätzlich verlangen?
Lufthansa nennt für persönliche Lithiumelektronik höchstens 100 Wh oder 2 g Lithium pro Gerät und maximal 15 Batteriegeräte je Person. Im Aufgabegepäck sind höchstens drei Geräte größer als ein Smartphone vorgesehen. Verpacken Sie Geräte gepolstert und voneinander getrennt, ohne leicht brennbare Artikel daneben; deaktivieren Sie automatische Weck- und Alarmfunktionen. Nicht ausdrücklich genannte Geräte sollen Sie beim Service Center klären. Diese Airline-Regeln bestätigen keinen bestimmten Laserpointer und gelten nicht automatisch für Austrian, SWISS oder andere Linien.
Ist Logitech Spotlight ein Laserpointer?
Der ursprüngliche Logitech Spotlight M-R0011 markiert Inhalte digital auf dem Bildschirm, ohne physischen Laserstrahl. Logitech nennt für diesen Presenter einen eingebauten Lithium-Polymer-Akku mit 85 mAh. Für die Wh-Berechnung benötigen Sie zusätzlich die Spannung: mAh × V ÷ 1000. Öffnen Sie einen fest eingebauten Akku nicht nur für die Reise.
Spotlight 2 bietet zusätzlich einen physischen Laser. Setzen Sie beide Generationen nicht gleich. Für eine Reise durch die Schweiz prüfen Sie die lesbare Laserklasse am tatsächlichen Gerät. Ein Modellname oder eine ähnliche Hülle genügt nicht.
Den vollständigen Präsentationssatz vorbereiten
Testen Sie den Pointer vor der Reise mit Ihrem Computer und genau der Präsentationsdatei, die Sie beim Vortrag nutzen. Prüfen Sie Empfänger, Adapter und benötigte Software. Ein kleiner USB-Empfänger bleibt leicht nach dem Test im Anschluss stecken. Schreiben Sie die Teile auf und bewahren Sie die Liste beim Gerät auf.
Klären Sie mit dem Veranstalter, ob Sie den eigenen Laptop oder die Technik des Raums verwenden. Bei einem geliehenen Satz prüfen Sie die Anschlüsse und Funktionen vorab. Speichern Sie eine Kopie der Präsentation, die Sie ohne Netzwerk öffnen können.
Sammeln Sie nach dem Vortrag zuerst die kleinen Zubehörteile ein, bevor Sie den Laptop verstauen. Prüfen Sie den Vortragstisch und jeden verwendeten Anschluss. Bei einem unterwegs neu gekauften Modell behalten Sie die genaue Generation und die Angaben zur Stromversorgung. Prüfen Sie Konstruktion und Reiseregeln neu, auch wenn die Hülle Ihrem bisherigen Gerät ähnelt. Kontrollieren Sie den Satz vor dem Rückflug erneut.
Ein Laser-Haarentfernungsgerät ist ein anderes Gerät. Auch Nachtsichtgeräte brauchen eine eigene Batterieprüfung. Nutzen Sie für diese Produkte die jeweilige eigene Auskunft.
Quellen und Stand
Geprüft am 03.10.2026. Die Quellentabelle der Seite und die beschrifteten Bereiche trennen Gefahrgut, Sicherheitskontrolle, Airline-Bedingungen und die schweizerische Gesetzgebung. IATA ist ein Branchenverband; die Tabelle ist keine amtliche Liste aller erlaubten Alltagsgegenstände.
- ICAO: Doc 9284 2025/2026, Addendum 1
- IATA: Tabelle 2.3.A
- Bundesamt für Gesundheit BAG: Laserpointer
- BAZL: Elektronische Geräte und Ersatzbatterien
- Lufthansa: Elektronische Geräte und Batterien
- Flughafen Wien: Verbotene Gegenstände
- Bundespolizei: Verbotene Gegenstände
- Bundesministerium für Inneres BMI: Flughafen- und Flugsicherheitswesen
- Logitech: Specifications - Spotlight
- Logitech: Spotlight White paper
- Logitech: Spotlight 2
Schalter, Spitze und Zubehör schützen
Testen Sie, ob sich der Schalter im Etui drücken lässt; sichern Sie ihn gegen Druck.
Schützen Sie die Spitze mit Kappe oder Hülle und verstauen Sie kleine Teile getrennt.
Packen Sie lose Lithium-Ersatzbatterien mit einzeln geschützten Kontakten ins Handgepäck.
Häufige Fragen
Gilt die Erlaubnis auch für einen Laserpointer der Klasse 2 in der Schweiz?
Nein. BAG verbietet Besitz, Einfuhr und Durchfuhr der Klassen 1M, 2, 2M, 3R, 3B und 4. Das gilt unabhängig davon, in welcher Tasche das Gerät liegt. Bei fehlender oder unlesbarer Klasse nehmen Sie es nicht mit.
Ist ein Logitech Spotlight immer ein Laserpointer?
Der ursprüngliche Spotlight M-R0011 zeigt digital und hat einen Lithium-Polymer-Akku mit 85 mAh. Spotlight 2 hat zusätzlich einen physischen Laser. Prüfen Sie die Generation und die Kennzeichnung des konkreten Geräts.
Was passiert mit Ersatzbatterien, wenn das Handgepäck am Gate aufgegeben wird?
Nehmen Sie lose Lithiumbatterien vorher heraus und behalten Sie sie mit geschützten Kontakten in der Kabine.
Darf ich den Laser während des Fluges benutzen?
Die Gepäckregeln geben keine Erlaubnis zur Verwendung des Strahls. Lassen Sie ihn ausgeschaltet und richten Sie ihn niemals auf Menschen oder Flugzeuge. In der Schweiz ist Klasse 1 nur innen für Zeigezwecke erlaubt.