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Pflegegeräte

Darf ein Laser- oder IPL-Gerät ins Flugzeug?

Prüfen Sie Modell, Technik und Stromversorgung vor der Reise. Wien VIE erlaubt elektronische Haushaltsgeräte bei der Handgepäckkontrolle; die Einordnung eines gewöhnlichen IPL ohne Batterie ist daraus abgeleitet. Für DE, AT und CH fehlt eine bestätigte modellbezogene Sicherheitsfreigabe. Akku-Geräte und Ersatzbatterien haben eigene Airline-Bedingungen.

Handgepäck

Nicht allgemein bestätigt

Ein gewöhnliches netzbetriebenes Haushalts-IPL ohne Batterie ist in Wien der erlaubten Kategorie elektronischer Haushaltsgeräte zugeordnet. Akku- und Ersatzbatteriebedingungen sowie die ausführende Fluggesellschaft müssen Sie gesondert prüfen.

Aufgabegepäck

Nicht allgemein bestätigt

Eine allgemeine Sicherheitsfreigabe ist nicht bestätigt. Bei einem als gewöhnliches Pflegegerät eingeordneten Lithiumgerät gelten die getrennten Airline-Bedingungen: vollständig aus, gepolstert und gegen Einschalten geschützt; lose Lithiumbatterien bleiben im Handgepäck.

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Bestimmen Sie IPL oder Laser, Stromversorgung und jede lose Batterie getrennt.
Infografik
Laser-/IPL-Gerät im Flugzeug. Haushalts-IPL mit Kabel und ohne Batterie. Wien VIE · IPL mit Netzkabel · nur Sicherheitskontrolle. Gewöhnliches Haushalts-IPL, mit Netzkabel, ohne Batterie. VIE erlaubt elektronische Haushaltsgeräte im Handgepäck; die Einordnung des kabelgebundenen Haushalts-IPL ist daraus abgeleitet. Aufgabegepäck und allgemeine modellbezogene Freigaben für DE, AT und CH sind nicht geklärt. VIE kann das Gerät bei Sicherheitsbedenken im Einzelfall zurückweisen. Gepäckmaße, Gewicht und Annahme müssen Sie mit Ihrer Fluggesellschaft klären. Lufthansa, Austrian, SWISS als tatsächlich ausführende Fluggesellschaft: Gewöhnliches Li-ion-Pflegegerät bis 100 Wh: beide Gepäckarten mit Bedingungen. Die Kategorie gilt nur nach Modellzuordnung; IPL wird nicht namentlich genannt. Insgesamt höchstens 15 Geräte mit Batterien pro Person. Im Aufgabegepäck höchstens 3 Geräte größer als ein Smartphone. Vollständig ausschalten, kein Standby; vor Einschalten und Beschädigung schützen. Im Aufgabegepäck nicht zusammen mit Parfüm oder Sprays verstauen. Li-ion eingebaut, über 100 bis 160 Wh: vorherige Genehmigung der Fluggesellschaft. Über 160 Wh: im Passagiergepäck verboten. Batterietyp: UN 38.3; mehrere Geräte einzeln geschützt packen. Lose Lithium-Ersatzbatterien: nur im Handgepäck, nie im Aufgabegepäck. Kontakte jeder Batterie einzeln gegen Kurzschluss schützen. Li-Ion bis 100 Wh: höchstens 20 Ersatzbatterien pro Person, alle Typen inklusive Powerbanks. Li-ion über 100 bis 160 Wh: höchstens 2 pro Person, vorherige Genehmigung. Bei Gate-Abgabe des Handgepäcks lose Lithiumbatterien herausnehmen. Beschädigte, defekte oder sicherheitsbedingt zurückgerufene Geräte und Akkus: bei Lufthansa, Austrian und SWISS in beiden Gepäckarten verboten. Echte Laser und Geräte mit ungewöhnlich hoher Wärmeentwicklung separat einstufen. Die Freigabe zum Transport erlaubt keine Anwendung oder Behandlung an Bord. Packempfehlung: Schützen Sie Lichtfenster und Einschaltknopf in einem festen Etui; wickeln Sie das Kabel locker auf.
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Besondere Regeln nach Land, Flughafen, Airline und Ausführung

Was gilt für Ihren Flug?

Wählen Sie Land, Flughafen und Airline und suchen Sie nach Ihrer Ausführung. Bei einer erneuten Kontrolle nach dem Umstieg prüfen Sie auch den dortigen Flughafen.

Ihre Reise und Ihr Gegenstand

Eine Suche nach „100 Wh“ kann auch „über 100 bis 160 Wh“ finden. Vergleichen Sie deshalb den Grenzwert mit Ihrer Batterie.

25 passende Kombinationen · 10 Antworten

Handgepäck

Nicht geklärt · Erlaubt · Mit Bedingungen · Genehmigung erforderlich · Verboten

Aufgabegepäck

Nicht geklärt · Mit Bedingungen · Genehmigung erforderlich · Verboten

Am Körper

Nicht geklärt · Verboten

Allgemeine Regeln stehen neben den Regeln der Airline und des Flughafens.

Deutschland: Modellfreigabe bei der Sicherheitskontrolle offen · gleiche Bedingungen für 3 KombinationenHandgepäck: Nicht geklärtAufgabegepäck: Nicht geklärt

Handgepäck

Keine sichere Antwort

  • Sicherheitskontrolle: Die Quellen reichen für eine sichere Antwort nicht aus.

Aufgabegepäck

Keine sichere Antwort

  • Sicherheitskontrolle: Die Quellen reichen für eine sichere Antwort nicht aus.

Am Körper

Keine sichere Antwort

  • Sicherheitskontrolle: Die Quellen reichen für eine sichere Antwort nicht aus.

Flüge und Quellen

Deutschland: Modellfreigabe bei der Sicherheitskontrolle offen
Abflugland
Deutschland

Handgepäck

Keine sichere Antwort

  • Sicherheitskontrolle: Die Quellen reichen für eine sichere Antwort nicht aus.

Quellen

Aufgabegepäck

Keine sichere Antwort

  • Sicherheitskontrolle: Die Quellen reichen für eine sichere Antwort nicht aus.

Quellen

Am Körper

Keine sichere Antwort

  • Sicherheitskontrolle: Die Quellen reichen für eine sichere Antwort nicht aus.

Quellen

Österreich: Modellfreigabe bei der Sicherheitskontrolle offen
Abflugland
Österreich

Handgepäck

Keine sichere Antwort

  • Sicherheitskontrolle: Die Quellen reichen für eine sichere Antwort nicht aus.

Quellen

Aufgabegepäck

Keine sichere Antwort

  • Sicherheitskontrolle: Die Quellen reichen für eine sichere Antwort nicht aus.

Quellen

Am Körper

Keine sichere Antwort

  • Sicherheitskontrolle: Die Quellen reichen für eine sichere Antwort nicht aus.

Quellen

Schweiz: Modellfreigabe bei der Sicherheitskontrolle offen
Abflugland
Schweiz

Handgepäck

Keine sichere Antwort

  • Sicherheitskontrolle: Die Quellen reichen für eine sichere Antwort nicht aus.

Quellen

Aufgabegepäck

Keine sichere Antwort

  • Sicherheitskontrolle: Die Quellen reichen für eine sichere Antwort nicht aus.

Quellen

Am Körper

Keine sichere Antwort

  • Sicherheitskontrolle: Die Quellen reichen für eine sichere Antwort nicht aus.

Quellen

Wien VIE: Haushalts-IPL ohne Batterie, nur SicherheitskontrolleHandgepäck: ErlaubtAufgabegepäck: Nicht geklärt

Handgepäck

Antwort

  • Sicherheitskontrolle: Erlaubt
    • Gewöhnliches Haushalts-IPL-Gerät mit Netzkabel, ohne Batterie. Die Einordnung als elektronisches Haushaltsgerät ist abgeleitet; ein tatsächlicher Laser oder ein Sondergerät ist nicht umfasst.
    • Die Erlaubnis gilt nur für die Sicherheitskontrolle in Wien VIE. Im Einzelfall kann die Kontrollstelle einen Gegenstand zurückweisen.
    • Prüfen Sie Größe und Gewicht des gepackten Geräts bei der ausführenden Fluggesellschaft.

Aufgabegepäck

Keine sichere Antwort

  • Sicherheitskontrolle: Die Quellen reichen für eine sichere Antwort nicht aus.

Am Körper

Keine sichere Antwort

  • Regelwerk: Die Quellen reichen für eine sichere Antwort nicht aus.

Flüge und Quellen

Wien VIE: Haushalts-IPL ohne Batterie, nur Sicherheitskontrolle
Abflugland
Österreich
Flughafen
VIE

Handgepäck

Antwort

  • Sicherheitskontrolle: Erlaubt
    • Gewöhnliches Haushalts-IPL-Gerät mit Netzkabel, ohne Batterie. Die Einordnung als elektronisches Haushaltsgerät ist abgeleitet; ein tatsächlicher Laser oder ein Sondergerät ist nicht umfasst.
    • Die Erlaubnis gilt nur für die Sicherheitskontrolle in Wien VIE. Im Einzelfall kann die Kontrollstelle einen Gegenstand zurückweisen.
    • Prüfen Sie Größe und Gewicht des gepackten Geräts bei der ausführenden Fluggesellschaft.

Quellen

Aufgabegepäck

Keine sichere Antwort

  • Sicherheitskontrolle: Die Quellen reichen für eine sichere Antwort nicht aus.

Quellen

Am Körper

Keine sichere Antwort

  • Regelwerk: Die Quellen reichen für eine sichere Antwort nicht aus.

Quellen

Quelle fehlt.

Lufthansa als Airline: gewöhnliches Pflegegerät, Li-Ion bis 100 Wh · gleiche Bedingungen für 3 KombinationenHandgepäck: Mit BedingungenAufgabegepäck: Mit Bedingungen

Handgepäck

Antwort

  • Gefahrgut: Bedingt
    • Nur ein intaktes Haushaltsgerät, das der Betreiber als gewöhnliches elektrisches Pflegegerät einordnet. Ein tatsächlicher Laser, ein Gerät mit extremer Wärmeentwicklung und lose Ersatzbatterien sind nicht umfasst.
    • Bis 100 Wh je eingebauter Lithium-Ionen-Batterie; Batterietyp gemäß UN 38.3. Höchstens 15 batteriebetriebene Geräte insgesamt pro Person.
    • Sichern Sie Gerät und Akku gegen Beschädigung und unbeabsichtigtes Einschalten. Packen Sie mehrere Geräte getrennt voneinander.

Aufgabegepäck

Antwort

  • Gefahrgut: Bedingt
    • Nur ein intaktes Haushaltsgerät, das der Betreiber als gewöhnliches elektrisches Pflegegerät einordnet. Ein tatsächlicher Laser, ein Gerät mit extremer Wärmeentwicklung und lose Ersatzbatterien sind nicht umfasst.
    • Bis 100 Wh je eingebauter Lithium-Ionen-Batterie; Batterietyp gemäß UN 38.3. Höchstens 15 batteriebetriebene Geräte insgesamt pro Person.
    • Im Aufgabegepäck höchstens drei Geräte, die größer als ein Smartphone sind. Packen Sie das Gerät nicht zusammen mit leicht entzündlichen Materialien wie Parfüm oder Sprays.
    • Im Aufgabegepäck vollständig ausschalten, auch automatische Startfunktionen; Standby reicht nicht. Polstern Sie das Gerät in einer robusten Tasche und sichern Sie den Schalter.
    • Sichern Sie Gerät und Akku gegen Beschädigung und unbeabsichtigtes Einschalten. Packen Sie mehrere Geräte getrennt voneinander.

Am Körper

Keine sichere Antwort

  • Regelwerk: Die Quellen reichen für eine sichere Antwort nicht aus.

Flüge und Quellen

Lufthansa als Airline: gewöhnliches Pflegegerät, Li-Ion bis 100 Wh
Abflugland
Deutschland
Fluggesellschaft
Lufthansa

Handgepäck

Antwort

  • Gefahrgut: Bedingt
    • Nur ein intaktes Haushaltsgerät, das der Betreiber als gewöhnliches elektrisches Pflegegerät einordnet. Ein tatsächlicher Laser, ein Gerät mit extremer Wärmeentwicklung und lose Ersatzbatterien sind nicht umfasst.
    • Bis 100 Wh je eingebauter Lithium-Ionen-Batterie; Batterietyp gemäß UN 38.3. Höchstens 15 batteriebetriebene Geräte insgesamt pro Person.
    • Sichern Sie Gerät und Akku gegen Beschädigung und unbeabsichtigtes Einschalten. Packen Sie mehrere Geräte getrennt voneinander.

Quellen

Aufgabegepäck

Antwort

  • Gefahrgut: Bedingt
    • Nur ein intaktes Haushaltsgerät, das der Betreiber als gewöhnliches elektrisches Pflegegerät einordnet. Ein tatsächlicher Laser, ein Gerät mit extremer Wärmeentwicklung und lose Ersatzbatterien sind nicht umfasst.
    • Bis 100 Wh je eingebauter Lithium-Ionen-Batterie; Batterietyp gemäß UN 38.3. Höchstens 15 batteriebetriebene Geräte insgesamt pro Person.
    • Im Aufgabegepäck höchstens drei Geräte, die größer als ein Smartphone sind. Packen Sie das Gerät nicht zusammen mit leicht entzündlichen Materialien wie Parfüm oder Sprays.
    • Im Aufgabegepäck vollständig ausschalten, auch automatische Startfunktionen; Standby reicht nicht. Polstern Sie das Gerät in einer robusten Tasche und sichern Sie den Schalter.
    • Sichern Sie Gerät und Akku gegen Beschädigung und unbeabsichtigtes Einschalten. Packen Sie mehrere Geräte getrennt voneinander.

Quellen

Am Körper

Keine sichere Antwort

  • Regelwerk: Die Quellen reichen für eine sichere Antwort nicht aus.

Quellen

Quelle fehlt.

Austrian Airlines als Airline: gewöhnliches Pflegegerät, Li-Ion bis 100 Wh
Abflugland
Österreich
Fluggesellschaft
Austrian Airlines

Handgepäck

Antwort

  • Gefahrgut: Bedingt
    • Nur ein intaktes Haushaltsgerät, das der Betreiber als gewöhnliches elektrisches Pflegegerät einordnet. Ein tatsächlicher Laser, ein Gerät mit extremer Wärmeentwicklung und lose Ersatzbatterien sind nicht umfasst.
    • Bis 100 Wh je eingebauter Lithium-Ionen-Batterie; Batterietyp gemäß UN 38.3. Höchstens 15 batteriebetriebene Geräte insgesamt pro Person.
    • Sichern Sie Gerät und Akku gegen Beschädigung und unbeabsichtigtes Einschalten. Packen Sie mehrere Geräte getrennt voneinander.

Quellen

Aufgabegepäck

Antwort

  • Gefahrgut: Bedingt
    • Nur ein intaktes Haushaltsgerät, das der Betreiber als gewöhnliches elektrisches Pflegegerät einordnet. Ein tatsächlicher Laser, ein Gerät mit extremer Wärmeentwicklung und lose Ersatzbatterien sind nicht umfasst.
    • Bis 100 Wh je eingebauter Lithium-Ionen-Batterie; Batterietyp gemäß UN 38.3. Höchstens 15 batteriebetriebene Geräte insgesamt pro Person.
    • Im Aufgabegepäck höchstens drei Geräte, die größer als ein Smartphone sind. Packen Sie das Gerät nicht zusammen mit leicht entzündlichen Materialien wie Parfüm oder Sprays.
    • Im Aufgabegepäck vollständig ausschalten, auch automatische Startfunktionen; Standby reicht nicht. Polstern Sie das Gerät in einer robusten Tasche und sichern Sie den Schalter.
    • Sichern Sie Gerät und Akku gegen Beschädigung und unbeabsichtigtes Einschalten. Packen Sie mehrere Geräte getrennt voneinander.

Quellen

Am Körper

Keine sichere Antwort

  • Regelwerk: Die Quellen reichen für eine sichere Antwort nicht aus.

Quellen

Quelle fehlt.

SWISS als Airline: gewöhnliches Pflegegerät, Li-Ion bis 100 Wh
Abflugland
Schweiz
Fluggesellschaft
SWISS

Handgepäck

Antwort

  • Gefahrgut: Bedingt
    • Nur ein intaktes Haushaltsgerät, das der Betreiber als gewöhnliches elektrisches Pflegegerät einordnet. Ein tatsächlicher Laser, ein Gerät mit extremer Wärmeentwicklung und lose Ersatzbatterien sind nicht umfasst.
    • Bis 100 Wh je eingebauter Lithium-Ionen-Batterie; Batterietyp gemäß UN 38.3. Höchstens 15 batteriebetriebene Geräte insgesamt pro Person.
    • Sichern Sie Gerät und Akku gegen Beschädigung und unbeabsichtigtes Einschalten. Packen Sie mehrere Geräte getrennt voneinander.

Quellen

Aufgabegepäck

Antwort

  • Gefahrgut: Bedingt
    • Nur ein intaktes Haushaltsgerät, das der Betreiber als gewöhnliches elektrisches Pflegegerät einordnet. Ein tatsächlicher Laser, ein Gerät mit extremer Wärmeentwicklung und lose Ersatzbatterien sind nicht umfasst.
    • Bis 100 Wh je eingebauter Lithium-Ionen-Batterie; Batterietyp gemäß UN 38.3. Höchstens 15 batteriebetriebene Geräte insgesamt pro Person.
    • Im Aufgabegepäck höchstens drei Geräte, die größer als ein Smartphone sind. Packen Sie das Gerät nicht zusammen mit leicht entzündlichen Materialien wie Parfüm oder Sprays.
    • Im Aufgabegepäck vollständig ausschalten, auch automatische Startfunktionen; Standby reicht nicht. Polstern Sie das Gerät in einer robusten Tasche und sichern Sie den Schalter.
    • Sichern Sie Gerät und Akku gegen Beschädigung und unbeabsichtigtes Einschalten. Packen Sie mehrere Geräte getrennt voneinander.

Quellen

Am Körper

Keine sichere Antwort

  • Regelwerk: Die Quellen reichen für eine sichere Antwort nicht aus.

Quellen

Quelle fehlt.

Lufthansa als Airline: eingebauter Li-Ion über 100 bis 160 Wh · gleiche Bedingungen für 3 KombinationenHandgepäck: Genehmigung erforderlichAufgabegepäck: Genehmigung erforderlich

Handgepäck

Antwort

  • Gefahrgut: Genehmigung erforderlich
    • Vorherige Transportgenehmigung des ausführenden Betreibers erforderlich. Geben Sie Modell, Batterietyp, Wh und Anzahl bei der Anmeldung an.
    • Nur ein intaktes Haushaltsgerät, das der Betreiber als gewöhnliches elektrisches Pflegegerät einordnet. Ein tatsächlicher Laser, ein Gerät mit extremer Wärmeentwicklung und lose Ersatzbatterien sind nicht umfasst.
    • Mehr als 100 bis einschließlich 160 Wh je eingebauter Lithium-Ionen-Batterie; UN 38.3. Höchstens 15 batteriebetriebene Geräte insgesamt pro Person.
    • Sichern Sie Gerät und Akku gegen Beschädigung und unbeabsichtigtes Einschalten. Packen Sie mehrere Geräte getrennt voneinander.

Aufgabegepäck

Antwort

  • Gefahrgut: Genehmigung erforderlich
    • Vorherige Transportgenehmigung des ausführenden Betreibers erforderlich. Geben Sie Modell, Batterietyp, Wh und Anzahl bei der Anmeldung an.
    • Nur ein intaktes Haushaltsgerät, das der Betreiber als gewöhnliches elektrisches Pflegegerät einordnet. Ein tatsächlicher Laser, ein Gerät mit extremer Wärmeentwicklung und lose Ersatzbatterien sind nicht umfasst.
    • Im Aufgabegepäck höchstens drei Geräte, die größer als ein Smartphone sind. Packen Sie das Gerät nicht zusammen mit leicht entzündlichen Materialien wie Parfüm oder Sprays.
    • Mehr als 100 bis einschließlich 160 Wh je eingebauter Lithium-Ionen-Batterie; UN 38.3. Höchstens 15 batteriebetriebene Geräte insgesamt pro Person.
    • Im Aufgabegepäck vollständig ausschalten, auch automatische Startfunktionen; Standby reicht nicht. Polstern Sie das Gerät in einer robusten Tasche und sichern Sie den Schalter.
    • Sichern Sie Gerät und Akku gegen Beschädigung und unbeabsichtigtes Einschalten. Packen Sie mehrere Geräte getrennt voneinander.

Am Körper

Keine sichere Antwort

  • Regelwerk: Die Quellen reichen für eine sichere Antwort nicht aus.

Flüge und Quellen

Lufthansa als Airline: eingebauter Li-Ion über 100 bis 160 Wh
Abflugland
Deutschland
Fluggesellschaft
Lufthansa

Handgepäck

Antwort

  • Gefahrgut: Genehmigung erforderlich
    • Vorherige Transportgenehmigung des ausführenden Betreibers erforderlich. Geben Sie Modell, Batterietyp, Wh und Anzahl bei der Anmeldung an.
    • Nur ein intaktes Haushaltsgerät, das der Betreiber als gewöhnliches elektrisches Pflegegerät einordnet. Ein tatsächlicher Laser, ein Gerät mit extremer Wärmeentwicklung und lose Ersatzbatterien sind nicht umfasst.
    • Mehr als 100 bis einschließlich 160 Wh je eingebauter Lithium-Ionen-Batterie; UN 38.3. Höchstens 15 batteriebetriebene Geräte insgesamt pro Person.
    • Sichern Sie Gerät und Akku gegen Beschädigung und unbeabsichtigtes Einschalten. Packen Sie mehrere Geräte getrennt voneinander.

Quellen

Aufgabegepäck

Antwort

  • Gefahrgut: Genehmigung erforderlich
    • Vorherige Transportgenehmigung des ausführenden Betreibers erforderlich. Geben Sie Modell, Batterietyp, Wh und Anzahl bei der Anmeldung an.
    • Nur ein intaktes Haushaltsgerät, das der Betreiber als gewöhnliches elektrisches Pflegegerät einordnet. Ein tatsächlicher Laser, ein Gerät mit extremer Wärmeentwicklung und lose Ersatzbatterien sind nicht umfasst.
    • Im Aufgabegepäck höchstens drei Geräte, die größer als ein Smartphone sind. Packen Sie das Gerät nicht zusammen mit leicht entzündlichen Materialien wie Parfüm oder Sprays.
    • Mehr als 100 bis einschließlich 160 Wh je eingebauter Lithium-Ionen-Batterie; UN 38.3. Höchstens 15 batteriebetriebene Geräte insgesamt pro Person.
    • Im Aufgabegepäck vollständig ausschalten, auch automatische Startfunktionen; Standby reicht nicht. Polstern Sie das Gerät in einer robusten Tasche und sichern Sie den Schalter.
    • Sichern Sie Gerät und Akku gegen Beschädigung und unbeabsichtigtes Einschalten. Packen Sie mehrere Geräte getrennt voneinander.

Quellen

Am Körper

Keine sichere Antwort

  • Regelwerk: Die Quellen reichen für eine sichere Antwort nicht aus.

Quellen

Quelle fehlt.

Austrian Airlines als Airline: eingebauter Li-Ion über 100 bis 160 Wh
Abflugland
Österreich
Fluggesellschaft
Austrian Airlines

Handgepäck

Antwort

  • Gefahrgut: Genehmigung erforderlich
    • Vorherige Transportgenehmigung des ausführenden Betreibers erforderlich. Geben Sie Modell, Batterietyp, Wh und Anzahl bei der Anmeldung an.
    • Nur ein intaktes Haushaltsgerät, das der Betreiber als gewöhnliches elektrisches Pflegegerät einordnet. Ein tatsächlicher Laser, ein Gerät mit extremer Wärmeentwicklung und lose Ersatzbatterien sind nicht umfasst.
    • Mehr als 100 bis einschließlich 160 Wh je eingebauter Lithium-Ionen-Batterie; UN 38.3. Höchstens 15 batteriebetriebene Geräte insgesamt pro Person.
    • Sichern Sie Gerät und Akku gegen Beschädigung und unbeabsichtigtes Einschalten. Packen Sie mehrere Geräte getrennt voneinander.

Quellen

Aufgabegepäck

Antwort

  • Gefahrgut: Genehmigung erforderlich
    • Vorherige Transportgenehmigung des ausführenden Betreibers erforderlich. Geben Sie Modell, Batterietyp, Wh und Anzahl bei der Anmeldung an.
    • Nur ein intaktes Haushaltsgerät, das der Betreiber als gewöhnliches elektrisches Pflegegerät einordnet. Ein tatsächlicher Laser, ein Gerät mit extremer Wärmeentwicklung und lose Ersatzbatterien sind nicht umfasst.
    • Im Aufgabegepäck höchstens drei Geräte, die größer als ein Smartphone sind. Packen Sie das Gerät nicht zusammen mit leicht entzündlichen Materialien wie Parfüm oder Sprays.
    • Mehr als 100 bis einschließlich 160 Wh je eingebauter Lithium-Ionen-Batterie; UN 38.3. Höchstens 15 batteriebetriebene Geräte insgesamt pro Person.
    • Im Aufgabegepäck vollständig ausschalten, auch automatische Startfunktionen; Standby reicht nicht. Polstern Sie das Gerät in einer robusten Tasche und sichern Sie den Schalter.
    • Sichern Sie Gerät und Akku gegen Beschädigung und unbeabsichtigtes Einschalten. Packen Sie mehrere Geräte getrennt voneinander.

Quellen

Am Körper

Keine sichere Antwort

  • Regelwerk: Die Quellen reichen für eine sichere Antwort nicht aus.

Quellen

Quelle fehlt.

SWISS als Airline: eingebauter Li-Ion über 100 bis 160 Wh
Abflugland
Schweiz
Fluggesellschaft
SWISS

Handgepäck

Antwort

  • Gefahrgut: Genehmigung erforderlich
    • Vorherige Transportgenehmigung des ausführenden Betreibers erforderlich. Geben Sie Modell, Batterietyp, Wh und Anzahl bei der Anmeldung an.
    • Nur ein intaktes Haushaltsgerät, das der Betreiber als gewöhnliches elektrisches Pflegegerät einordnet. Ein tatsächlicher Laser, ein Gerät mit extremer Wärmeentwicklung und lose Ersatzbatterien sind nicht umfasst.
    • Mehr als 100 bis einschließlich 160 Wh je eingebauter Lithium-Ionen-Batterie; UN 38.3. Höchstens 15 batteriebetriebene Geräte insgesamt pro Person.
    • Sichern Sie Gerät und Akku gegen Beschädigung und unbeabsichtigtes Einschalten. Packen Sie mehrere Geräte getrennt voneinander.

Quellen

Aufgabegepäck

Antwort

  • Gefahrgut: Genehmigung erforderlich
    • Vorherige Transportgenehmigung des ausführenden Betreibers erforderlich. Geben Sie Modell, Batterietyp, Wh und Anzahl bei der Anmeldung an.
    • Nur ein intaktes Haushaltsgerät, das der Betreiber als gewöhnliches elektrisches Pflegegerät einordnet. Ein tatsächlicher Laser, ein Gerät mit extremer Wärmeentwicklung und lose Ersatzbatterien sind nicht umfasst.
    • Im Aufgabegepäck höchstens drei Geräte, die größer als ein Smartphone sind. Packen Sie das Gerät nicht zusammen mit leicht entzündlichen Materialien wie Parfüm oder Sprays.
    • Mehr als 100 bis einschließlich 160 Wh je eingebauter Lithium-Ionen-Batterie; UN 38.3. Höchstens 15 batteriebetriebene Geräte insgesamt pro Person.
    • Im Aufgabegepäck vollständig ausschalten, auch automatische Startfunktionen; Standby reicht nicht. Polstern Sie das Gerät in einer robusten Tasche und sichern Sie den Schalter.
    • Sichern Sie Gerät und Akku gegen Beschädigung und unbeabsichtigtes Einschalten. Packen Sie mehrere Geräte getrennt voneinander.

Quellen

Am Körper

Keine sichere Antwort

  • Regelwerk: Die Quellen reichen für eine sichere Antwort nicht aus.

Quellen

Quelle fehlt.

Lufthansa als Airline: lose Li-Ion-Ersatzbatterie bis 100 Wh · gleiche Bedingungen für 3 KombinationenHandgepäck: Mit BedingungenAufgabegepäck: Verboten

Handgepäck

Antwort

  • Gefahrgut: Bedingt
    • Nur herausgenommene oder zusätzliche Lithium-Ionen-Batterien für das Gerät; keine Powerbank.
    • Bis 100 Wh je loser Lithium-Ionen-Batterie; UN 38.3. Höchstens 20 Ersatzbatterien insgesamt pro Person über alle Batterietypen zusammen, einschließlich mitgebrachter Powerbanks. Für Powerbanks gelten zusätzlich eigene Grenzen.
    • Jede Batterie einzeln gegen Kurzschluss sichern, etwa durch isolierte Kontakte und eine eigene Schutzhülle. Nur im Handgepäck; vor einer Gate-Abgabe ins Aufgabegepäck herausnehmen.

Aufgabegepäck

Antwort

  • Gefahrgut: Verboten
    • Lose Lithium-Ionen-Ersatzbatterien gehören ausschließlich ins Handgepäck, auch bei Gate-Abgabe der Tasche.

Am Körper

Keine sichere Antwort

  • Regelwerk: Die Quellen reichen für eine sichere Antwort nicht aus.

Flüge und Quellen

Lufthansa als Airline: lose Li-Ion-Ersatzbatterie bis 100 Wh
Abflugland
Deutschland
Fluggesellschaft
Lufthansa

Handgepäck

Antwort

  • Gefahrgut: Bedingt
    • Nur herausgenommene oder zusätzliche Lithium-Ionen-Batterien für das Gerät; keine Powerbank.
    • Bis 100 Wh je loser Lithium-Ionen-Batterie; UN 38.3. Höchstens 20 Ersatzbatterien insgesamt pro Person über alle Batterietypen zusammen, einschließlich mitgebrachter Powerbanks. Für Powerbanks gelten zusätzlich eigene Grenzen.
    • Jede Batterie einzeln gegen Kurzschluss sichern, etwa durch isolierte Kontakte und eine eigene Schutzhülle. Nur im Handgepäck; vor einer Gate-Abgabe ins Aufgabegepäck herausnehmen.

Quellen

Aufgabegepäck

Antwort

  • Gefahrgut: Verboten
    • Lose Lithium-Ionen-Ersatzbatterien gehören ausschließlich ins Handgepäck, auch bei Gate-Abgabe der Tasche.

Quellen

Am Körper

Keine sichere Antwort

  • Regelwerk: Die Quellen reichen für eine sichere Antwort nicht aus.

Quellen

Quelle fehlt.

Austrian Airlines als Airline: lose Li-Ion-Ersatzbatterie bis 100 Wh
Abflugland
Österreich
Fluggesellschaft
Austrian Airlines

Handgepäck

Antwort

  • Gefahrgut: Bedingt
    • Nur herausgenommene oder zusätzliche Lithium-Ionen-Batterien für das Gerät; keine Powerbank.
    • Bis 100 Wh je loser Lithium-Ionen-Batterie; UN 38.3. Höchstens 20 Ersatzbatterien insgesamt pro Person über alle Batterietypen zusammen, einschließlich mitgebrachter Powerbanks. Für Powerbanks gelten zusätzlich eigene Grenzen.
    • Jede Batterie einzeln gegen Kurzschluss sichern, etwa durch isolierte Kontakte und eine eigene Schutzhülle. Nur im Handgepäck; vor einer Gate-Abgabe ins Aufgabegepäck herausnehmen.

Quellen

Aufgabegepäck

Antwort

  • Gefahrgut: Verboten
    • Lose Lithium-Ionen-Ersatzbatterien gehören ausschließlich ins Handgepäck, auch bei Gate-Abgabe der Tasche.

Quellen

Am Körper

Keine sichere Antwort

  • Regelwerk: Die Quellen reichen für eine sichere Antwort nicht aus.

Quellen

Quelle fehlt.

SWISS als Airline: lose Li-Ion-Ersatzbatterie bis 100 Wh
Abflugland
Schweiz
Fluggesellschaft
SWISS

Handgepäck

Antwort

  • Gefahrgut: Bedingt
    • Nur herausgenommene oder zusätzliche Lithium-Ionen-Batterien für das Gerät; keine Powerbank.
    • Bis 100 Wh je loser Lithium-Ionen-Batterie; UN 38.3. Höchstens 20 Ersatzbatterien insgesamt pro Person über alle Batterietypen zusammen, einschließlich mitgebrachter Powerbanks. Für Powerbanks gelten zusätzlich eigene Grenzen.
    • Jede Batterie einzeln gegen Kurzschluss sichern, etwa durch isolierte Kontakte und eine eigene Schutzhülle. Nur im Handgepäck; vor einer Gate-Abgabe ins Aufgabegepäck herausnehmen.

Quellen

Aufgabegepäck

Antwort

  • Gefahrgut: Verboten
    • Lose Lithium-Ionen-Ersatzbatterien gehören ausschließlich ins Handgepäck, auch bei Gate-Abgabe der Tasche.

Quellen

Am Körper

Keine sichere Antwort

  • Regelwerk: Die Quellen reichen für eine sichere Antwort nicht aus.

Quellen

Quelle fehlt.

Lufthansa als Airline: lose Li-Ion über 100 bis 160 Wh · gleiche Bedingungen für 3 KombinationenHandgepäck: Genehmigung erforderlichAufgabegepäck: Verboten

Handgepäck

Antwort

  • Gefahrgut: Genehmigung erforderlich
    • Vorherige Transportgenehmigung des ausführenden Betreibers erforderlich.
    • Nur herausgenommene oder zusätzliche Lithium-Ionen-Batterien für das Gerät; keine Powerbank.
    • Mehr als 100 bis einschließlich 160 Wh je loser Lithium-Ionen-Batterie; UN 38.3. Höchstens zwei solcher Ersatzbatterien pro Person.
    • Jede Batterie einzeln gegen Kurzschluss sichern, etwa durch isolierte Kontakte und eine eigene Schutzhülle. Nur im Handgepäck; vor einer Gate-Abgabe ins Aufgabegepäck herausnehmen.

Aufgabegepäck

Antwort

  • Gefahrgut: Verboten
    • Lose Lithium-Ionen-Ersatzbatterien gehören ausschließlich ins Handgepäck, auch bei Gate-Abgabe der Tasche.

Am Körper

Keine sichere Antwort

  • Regelwerk: Die Quellen reichen für eine sichere Antwort nicht aus.

Flüge und Quellen

Lufthansa als Airline: lose Li-Ion über 100 bis 160 Wh
Abflugland
Deutschland
Fluggesellschaft
Lufthansa

Handgepäck

Antwort

  • Gefahrgut: Genehmigung erforderlich
    • Vorherige Transportgenehmigung des ausführenden Betreibers erforderlich.
    • Nur herausgenommene oder zusätzliche Lithium-Ionen-Batterien für das Gerät; keine Powerbank.
    • Mehr als 100 bis einschließlich 160 Wh je loser Lithium-Ionen-Batterie; UN 38.3. Höchstens zwei solcher Ersatzbatterien pro Person.
    • Jede Batterie einzeln gegen Kurzschluss sichern, etwa durch isolierte Kontakte und eine eigene Schutzhülle. Nur im Handgepäck; vor einer Gate-Abgabe ins Aufgabegepäck herausnehmen.

Quellen

Aufgabegepäck

Antwort

  • Gefahrgut: Verboten
    • Lose Lithium-Ionen-Ersatzbatterien gehören ausschließlich ins Handgepäck, auch bei Gate-Abgabe der Tasche.

Quellen

Am Körper

Keine sichere Antwort

  • Regelwerk: Die Quellen reichen für eine sichere Antwort nicht aus.

Quellen

Quelle fehlt.

Austrian Airlines als Airline: lose Li-Ion über 100 bis 160 Wh
Abflugland
Österreich
Fluggesellschaft
Austrian Airlines

Handgepäck

Antwort

  • Gefahrgut: Genehmigung erforderlich
    • Vorherige Transportgenehmigung des ausführenden Betreibers erforderlich.
    • Nur herausgenommene oder zusätzliche Lithium-Ionen-Batterien für das Gerät; keine Powerbank.
    • Mehr als 100 bis einschließlich 160 Wh je loser Lithium-Ionen-Batterie; UN 38.3. Höchstens zwei solcher Ersatzbatterien pro Person.
    • Jede Batterie einzeln gegen Kurzschluss sichern, etwa durch isolierte Kontakte und eine eigene Schutzhülle. Nur im Handgepäck; vor einer Gate-Abgabe ins Aufgabegepäck herausnehmen.

Quellen

Aufgabegepäck

Antwort

  • Gefahrgut: Verboten
    • Lose Lithium-Ionen-Ersatzbatterien gehören ausschließlich ins Handgepäck, auch bei Gate-Abgabe der Tasche.

Quellen

Am Körper

Keine sichere Antwort

  • Regelwerk: Die Quellen reichen für eine sichere Antwort nicht aus.

Quellen

Quelle fehlt.

SWISS als Airline: lose Li-Ion über 100 bis 160 Wh
Abflugland
Schweiz
Fluggesellschaft
SWISS

Handgepäck

Antwort

  • Gefahrgut: Genehmigung erforderlich
    • Vorherige Transportgenehmigung des ausführenden Betreibers erforderlich.
    • Nur herausgenommene oder zusätzliche Lithium-Ionen-Batterien für das Gerät; keine Powerbank.
    • Mehr als 100 bis einschließlich 160 Wh je loser Lithium-Ionen-Batterie; UN 38.3. Höchstens zwei solcher Ersatzbatterien pro Person.
    • Jede Batterie einzeln gegen Kurzschluss sichern, etwa durch isolierte Kontakte und eine eigene Schutzhülle. Nur im Handgepäck; vor einer Gate-Abgabe ins Aufgabegepäck herausnehmen.

Quellen

Aufgabegepäck

Antwort

  • Gefahrgut: Verboten
    • Lose Lithium-Ionen-Ersatzbatterien gehören ausschließlich ins Handgepäck, auch bei Gate-Abgabe der Tasche.

Quellen

Am Körper

Keine sichere Antwort

  • Regelwerk: Die Quellen reichen für eine sichere Antwort nicht aus.

Quellen

Quelle fehlt.

Lufthansa als Airline: beschädigt, defekt oder Sicherheitsrückruf · gleiche Bedingungen für 3 KombinationenHandgepäck: VerbotenAufgabegepäck: Verboten

Handgepäck

Antwort

  • Gefahrgut: Verboten
    • Defektes, beschädigtes oder aus Sicherheitsgründen vom Hersteller zurückgerufenes Gerät oder Batterie. Vor der Reise ersetzen; nicht im Passagiergepäck mitführen.

Aufgabegepäck

Antwort

  • Gefahrgut: Verboten
    • Defektes, beschädigtes oder aus Sicherheitsgründen vom Hersteller zurückgerufenes Gerät oder Batterie. Vor der Reise ersetzen; nicht im Passagiergepäck mitführen.

Am Körper

Antwort

  • Gefahrgut: Verboten
    • Defektes, beschädigtes oder aus Sicherheitsgründen vom Hersteller zurückgerufenes Gerät oder Batterie. Vor der Reise ersetzen; nicht im Passagiergepäck mitführen.

Flüge und Quellen

Lufthansa als Airline: beschädigt, defekt oder Sicherheitsrückruf
Abflugland
Deutschland
Fluggesellschaft
Lufthansa

Handgepäck

Antwort

  • Gefahrgut: Verboten
    • Defektes, beschädigtes oder aus Sicherheitsgründen vom Hersteller zurückgerufenes Gerät oder Batterie. Vor der Reise ersetzen; nicht im Passagiergepäck mitführen.

Quellen

Aufgabegepäck

Antwort

  • Gefahrgut: Verboten
    • Defektes, beschädigtes oder aus Sicherheitsgründen vom Hersteller zurückgerufenes Gerät oder Batterie. Vor der Reise ersetzen; nicht im Passagiergepäck mitführen.

Quellen

Am Körper

Antwort

  • Gefahrgut: Verboten
    • Defektes, beschädigtes oder aus Sicherheitsgründen vom Hersteller zurückgerufenes Gerät oder Batterie. Vor der Reise ersetzen; nicht im Passagiergepäck mitführen.

Quellen

Austrian Airlines als Airline: beschädigt, defekt oder Sicherheitsrückruf
Abflugland
Österreich
Fluggesellschaft
Austrian Airlines

Handgepäck

Antwort

  • Gefahrgut: Verboten
    • Defektes, beschädigtes oder aus Sicherheitsgründen vom Hersteller zurückgerufenes Gerät oder Batterie. Vor der Reise ersetzen; nicht im Passagiergepäck mitführen.

Quellen

Aufgabegepäck

Antwort

  • Gefahrgut: Verboten
    • Defektes, beschädigtes oder aus Sicherheitsgründen vom Hersteller zurückgerufenes Gerät oder Batterie. Vor der Reise ersetzen; nicht im Passagiergepäck mitführen.

Quellen

Am Körper

Antwort

  • Gefahrgut: Verboten
    • Defektes, beschädigtes oder aus Sicherheitsgründen vom Hersteller zurückgerufenes Gerät oder Batterie. Vor der Reise ersetzen; nicht im Passagiergepäck mitführen.

Quellen

SWISS als Airline: beschädigt, defekt oder Sicherheitsrückruf
Abflugland
Schweiz
Fluggesellschaft
SWISS

Handgepäck

Antwort

  • Gefahrgut: Verboten
    • Defektes, beschädigtes oder aus Sicherheitsgründen vom Hersteller zurückgerufenes Gerät oder Batterie. Vor der Reise ersetzen; nicht im Passagiergepäck mitführen.

Quellen

Aufgabegepäck

Antwort

  • Gefahrgut: Verboten
    • Defektes, beschädigtes oder aus Sicherheitsgründen vom Hersteller zurückgerufenes Gerät oder Batterie. Vor der Reise ersetzen; nicht im Passagiergepäck mitführen.

Quellen

Am Körper

Antwort

  • Gefahrgut: Verboten
    • Defektes, beschädigtes oder aus Sicherheitsgründen vom Hersteller zurückgerufenes Gerät oder Batterie. Vor der Reise ersetzen; nicht im Passagiergepäck mitführen.

Quellen

Lufthansa als Airline: Laser, Sondermodell oder unbekannte Batteriedaten · gleiche Bedingungen für 3 KombinationenHandgepäck: Nicht geklärtAufgabegepäck: Nicht geklärt

Handgepäck

Keine sichere Antwort

  • Gefahrgut: Die Quellen reichen für eine sichere Antwort nicht aus.

Aufgabegepäck

Keine sichere Antwort

  • Gefahrgut: Die Quellen reichen für eine sichere Antwort nicht aus.

Am Körper

Keine sichere Antwort

  • Gefahrgut: Die Quellen reichen für eine sichere Antwort nicht aus.

Flüge und Quellen

Lufthansa als Airline: Laser, Sondermodell oder unbekannte Batteriedaten
Abflugland
Deutschland
Fluggesellschaft
Lufthansa

Handgepäck

Keine sichere Antwort

  • Gefahrgut: Die Quellen reichen für eine sichere Antwort nicht aus.

Quellen

Aufgabegepäck

Keine sichere Antwort

  • Gefahrgut: Die Quellen reichen für eine sichere Antwort nicht aus.

Quellen

Am Körper

Keine sichere Antwort

  • Gefahrgut: Die Quellen reichen für eine sichere Antwort nicht aus.

Quellen

Austrian Airlines als Airline: Laser, Sondermodell oder unbekannte Batteriedaten
Abflugland
Österreich
Fluggesellschaft
Austrian Airlines

Handgepäck

Keine sichere Antwort

  • Gefahrgut: Die Quellen reichen für eine sichere Antwort nicht aus.

Quellen

Aufgabegepäck

Keine sichere Antwort

  • Gefahrgut: Die Quellen reichen für eine sichere Antwort nicht aus.

Quellen

Am Körper

Keine sichere Antwort

  • Gefahrgut: Die Quellen reichen für eine sichere Antwort nicht aus.

Quellen

SWISS als Airline: Laser, Sondermodell oder unbekannte Batteriedaten
Abflugland
Schweiz
Fluggesellschaft
SWISS

Handgepäck

Keine sichere Antwort

  • Gefahrgut: Die Quellen reichen für eine sichere Antwort nicht aus.

Quellen

Aufgabegepäck

Keine sichere Antwort

  • Gefahrgut: Die Quellen reichen für eine sichere Antwort nicht aus.

Quellen

Am Körper

Keine sichere Antwort

  • Gefahrgut: Die Quellen reichen für eine sichere Antwort nicht aus.

Quellen

DE: Lithium-Ionen-Batterie über 160 Wh · gleiche Bedingungen für 2 KombinationenHandgepäck: VerbotenAufgabegepäck: Verboten

Handgepäck

Antwort

  • Gefahrgut: Verboten
    • Lithium-Ionen-Batterie über 160 Wh, eingebaut oder lose: keine Mitnahme als Passagiergepäck. Eine allgemeine Airline-Zustimmung für 100 bis 160 Wh deckt diese Batterie nicht ab.

Aufgabegepäck

Antwort

  • Gefahrgut: Verboten
    • Lithium-Ionen-Batterie über 160 Wh, eingebaut oder lose: keine Mitnahme als Passagiergepäck. Eine allgemeine Airline-Zustimmung für 100 bis 160 Wh deckt diese Batterie nicht ab.

Am Körper

Antwort

  • Gefahrgut: Verboten
    • Lithium-Ionen-Batterie über 160 Wh, eingebaut oder lose: keine Mitnahme als Passagiergepäck. Eine allgemeine Airline-Zustimmung für 100 bis 160 Wh deckt diese Batterie nicht ab.

Flüge und Quellen

DE: Lithium-Ionen-Batterie über 160 Wh
Abflugland
Deutschland

Handgepäck

Antwort

  • Gefahrgut: Verboten
    • Lithium-Ionen-Batterie über 160 Wh, eingebaut oder lose: keine Mitnahme als Passagiergepäck. Eine allgemeine Airline-Zustimmung für 100 bis 160 Wh deckt diese Batterie nicht ab.

Quellen

Aufgabegepäck

Antwort

  • Gefahrgut: Verboten
    • Lithium-Ionen-Batterie über 160 Wh, eingebaut oder lose: keine Mitnahme als Passagiergepäck. Eine allgemeine Airline-Zustimmung für 100 bis 160 Wh deckt diese Batterie nicht ab.

Quellen

Am Körper

Antwort

  • Gefahrgut: Verboten
    • Lithium-Ionen-Batterie über 160 Wh, eingebaut oder lose: keine Mitnahme als Passagiergepäck. Eine allgemeine Airline-Zustimmung für 100 bis 160 Wh deckt diese Batterie nicht ab.

Quellen

AT: Lithium-Ionen-Batterie über 160 Wh
Abflugland
Österreich

Handgepäck

Antwort

  • Gefahrgut: Verboten
    • Lithium-Ionen-Batterie über 160 Wh, eingebaut oder lose: keine Mitnahme als Passagiergepäck. Eine allgemeine Airline-Zustimmung für 100 bis 160 Wh deckt diese Batterie nicht ab.

Quellen

Aufgabegepäck

Antwort

  • Gefahrgut: Verboten
    • Lithium-Ionen-Batterie über 160 Wh, eingebaut oder lose: keine Mitnahme als Passagiergepäck. Eine allgemeine Airline-Zustimmung für 100 bis 160 Wh deckt diese Batterie nicht ab.

Quellen

Am Körper

Antwort

  • Gefahrgut: Verboten
    • Lithium-Ionen-Batterie über 160 Wh, eingebaut oder lose: keine Mitnahme als Passagiergepäck. Eine allgemeine Airline-Zustimmung für 100 bis 160 Wh deckt diese Batterie nicht ab.

Quellen

CH: Lithium-Ionen-Batterie über 160 WhHandgepäck: VerbotenAufgabegepäck: Verboten

Handgepäck

Antwort

  • Gefahrgut: Verboten
    • Lithium-Ionen-Batterie über 160 Wh, eingebaut oder lose: keine Mitnahme als Passagiergepäck. Eine allgemeine Airline-Zustimmung für 100 bis 160 Wh deckt diese Batterie nicht ab.

Aufgabegepäck

Antwort

  • Gefahrgut: Verboten
    • Lithium-Ionen-Batterie über 160 Wh, eingebaut oder lose: keine Mitnahme als Passagiergepäck. Eine allgemeine Airline-Zustimmung für 100 bis 160 Wh deckt diese Batterie nicht ab.

Am Körper

Antwort

  • Gefahrgut: Verboten
    • Lithium-Ionen-Batterie über 160 Wh, eingebaut oder lose: keine Mitnahme als Passagiergepäck. Eine allgemeine Airline-Zustimmung für 100 bis 160 Wh deckt diese Batterie nicht ab.

Flüge und Quellen

CH: Lithium-Ionen-Batterie über 160 Wh
Abflugland
Schweiz

Handgepäck

Antwort

  • Gefahrgut: Verboten
    • Lithium-Ionen-Batterie über 160 Wh, eingebaut oder lose: keine Mitnahme als Passagiergepäck. Eine allgemeine Airline-Zustimmung für 100 bis 160 Wh deckt diese Batterie nicht ab.

Quellen

Aufgabegepäck

Antwort

  • Gefahrgut: Verboten
    • Lithium-Ionen-Batterie über 160 Wh, eingebaut oder lose: keine Mitnahme als Passagiergepäck. Eine allgemeine Airline-Zustimmung für 100 bis 160 Wh deckt diese Batterie nicht ab.

Quellen

Am Körper

Antwort

  • Gefahrgut: Verboten
    • Lithium-Ionen-Batterie über 160 Wh, eingebaut oder lose: keine Mitnahme als Passagiergepäck. Eine allgemeine Airline-Zustimmung für 100 bis 160 Wh deckt diese Batterie nicht ab.

Quellen

IPL, Laser und Stromversorgung zuerst bestimmen

Lesen Sie die genaue Modellbezeichnung in Ihrer Anleitung nach. Viele Haushaltsgeräte werden im Alltag als Laser-Haarentfernungsgerät bezeichnet. Das unten genannte Philips-Modell ist laut Hersteller ein IPL-Gerät. Ein tatsächlicher Laser ist durch dieses Beispiel nicht eingeordnet. Lassen Sie ein solches Modell und Geräte mit möglicher extremer Wärmeentwicklung vor der Reise von Kontrollstelle und ausführender Airline prüfen.

Ein reines Netzgerät hat keine Batterie im Inneren. Ein Gerät, das mit Kabel und kabellos funktioniert, behält seinen Akku auch beim Netzbetrieb. Die Regeln für lose Batterien gelten, sobald Sie einen Akku herausnehmen; eine zusätzlich mitgebrachte Ersatzbatterie zählt ebenfalls separat. Ein Netzteil ist kein Nachweis dafür, dass das Gerät batteriefrei ist.

Handgepäck und Aufgabegepäck in DACH

Für Deutschland, Österreich und die Schweiz ist in den gelesenen allgemeinen Sicherheitsquellen keine im Text genannte Freigabe eines IPL- oder Laser-Haarentfernungsmodells bestätigt. Das Fehlen auf einer Verbotsliste genügt dafür nicht. Fragen Sie bei unklarer Technik mit Modellname und Anleitung nach. Die Landesbereiche unten zeigen diesen offenen Sicherheitsstatus getrennt von den Batteriebedingungen.

Wien VIE nennt elektronische Haushaltsgeräte als erlaubt bei der Handgepäckkontrolle. Daraus ist die Einordnung eines gewöhnlichen Haushalts-IPL mit Netzkabel und ohne Batterie abgeleitet. Die Kontrollstelle kann es im Einzelfall zurückweisen. Die Aussage betrifft die Sicherheitskontrolle in Wien und bestätigt weder Aufgabegepäck noch die Annahme durch jede Fluggesellschaft. Größe und Gewicht müssen zur Gepäckregel Ihrer Airline passen.

Eingebauter Akku bei Lufthansa, Austrian Airlines und SWISS

Die hier geprüften Airline-Regeln gelten jeweils nur, wenn Lufthansa, Austrian Airlines oder SWISS Ihren Flug tatsächlich ausführt. Der Name auf dem Ticket und die Zugehörigkeit zu einer Airline-Gruppe ersetzen diese Prüfung nicht. Ein gewöhnliches elektrisches Pflegegerät wird aus der jeweiligen Betreiberkategorie eingeordnet; IPL und Laser sind dort nicht im Text genannt.

Für ein intaktes gewöhnliches Pflegegerät mit eingebautem Lithium-Ionen-Akku bis 100 Wh gelten die Bedingungen in den eigenen Betreiberbereichen unten. Es zählen höchstens 15 batteriebetriebene Geräte insgesamt pro Person. Schützen Sie Gerät und Akku vor Schäden und Einschalten und packen Sie mehrere Geräte getrennt. Der Batterietyp muss UN 38.3 entsprechen. Im Aufgabegepäck muss das Gerät vollständig aus sein, auch automatische Startfunktionen. Standby reicht nicht. Polstern Sie es in einer robusten Tasche; höchstens drei Geräte größer als ein Smartphone dürfen ins Aufgabegepäck. Packen Sie es nicht zusammen mit leicht entzündlichen Materialien wie Parfüm oder Sprays.

Mehr als 100 bis einschließlich 160 Wh je eingebautem Lithium-Ionen-Akku erfordert vorherige Transportgenehmigung der ausführenden Airline. Die übrigen Schutz- und Mengenbedingungen gelten weiter. Über 160 Wh ist die Mitnahme als Passagiergepäck nicht erlaubt. Wenn Wh fehlt, klären Sie die Batteriedaten vor der Reise. Die Rechnung Wh = Ah × V verwendet die Nennspannung der Batterie; die Angaben auf dem Netzteil bestimmen ihre Energie nicht. Bei anderen Batterietypen müssen Sie die passende Betreiberkategorie prüfen.

Lose Akkus, Schäden und Abgabe am Gate

Eine herausgenommene oder zusätzliche Lithium-Ionen-Batterie gehört ausschließlich ins Handgepäck. Sichern Sie ihre Kontakte einzeln gegen Kurzschluss, etwa mit Isolierung und einer eigenen Schutzhülle. Bei den drei geprüften Airlines gilt bis 100 Wh je loser Batterie eine Grenze von 20 Ersatzbatterien insgesamt pro Person über alle Batterietypen zusammen. Dieser Gesamtzähler der Betreiber schließt auch mitgebrachte Powerbanks ein; deren eigene Grenzen gelten zusätzlich. Für mehr als 100 bis 160 Wh sind höchstens zwei solcher Ersatzbatterien pro Person mit vorheriger Genehmigung zulässig. Eine Powerbank ist eine eigene Kategorie; übertragen Sie diese Ersatzakku-Regeln nicht auf sie.

Wird Ihre Tasche am Gate ins Aufgabegepäck genommen, nehmen Sie lose Lithiumbatterien vorher heraus. IATA empfiehlt außerdem, Lithiumgeräte vorher zu entnehmen und in der Kabine zu behalten; klären Sie die Abgabe mit dem Personal. Beschädigte, defekte oder sicherheitsbedingt zurückgerufene Geräte und Batterien sind bei Lufthansa, Austrian Airlines und SWISS verboten. Ein erlaubtes Handgepäckstück ist keine Bestätigung für das Tragen am Körper; dieser Status bleibt separat.

Beispiel Philips Lumea 9000 BRI957/60

Das verlinkte Philips-Datenblatt beschreibt BRI957/60 ausdrücklich als IPL-Gerät mit Netz- und kabellosem Betrieb. Dieses Modell ist daher beim Packen nicht wie ein reines Netzgerät zu behandeln. Die Karte gibt keine Wh an. Lesen Sie die Batteriekennzeichnung oder die Anleitung Ihres Exemplars und lassen Sie fehlende Daten vom Hersteller bestätigen. Leiten Sie Wh nicht aus den Werten des Adapters ab. Das Datenblatt bestätigt die Flugmitnahme nicht und gilt nicht automatisch für andere Lumea-Versionen.

Aufsätze, Kabel und Etui packen

Prüfen Sie, welche Aufsätze zu Ihrer Geräteversion gehören. Sets derselben Marke können verschieden ausgestattet sein. Nehmen Sie nur benötigte Teile mit und halten Sie die Namen der übrigen Aufsätze in der Anleitung oder auf einem Foto fest. Legen Sie die Köpfe in eigene Fächer, damit Lichtfenster und Sensor nicht gegen den Netzstecker schlagen. Schützen Sie das Behandlungsfenster vor Kratzern und Druck durch schweres Gepäck.

Wickeln Sie das Kabel locker auf und vermeiden Sie scharfe Knicke direkt am Gehäuse. Prüfen Sie, ob ein hartes Etui ohne Druck auf den Auslöser schließt. Setzen Sie die vorgesehene Kopfabdeckung auf und sichern Sie den Schalter. Prüfen Sie Netzteil und jeden Ersatzakku getrennt. Bei einem geliehenen Gerät kennzeichnen Sie, welcher Aufsatz zu welchem Modell gehört, damit Sie die Teile bei der Rückgabe nicht vertauschen. Speichern Sie die Anleitung auf Ihrem Telefon.

Beförderung und Verwendung getrennt prüfen

Lassen Sie das Gerät in der Tasche ausgeschaltet und lösen Sie keine Lichtimpulse aus. Eine Transportgenehmigung erlaubt keinen Haarentfernungsbetrieb im Flugzeug. Für eine solche Nutzung liegt hier keine Bestätigung vor; halten Sie sich an die Anweisungen der Besatzung. Am Reiseziel gelten weiterhin die Herstellerhinweise. Dieser Artikel behandelt den Transport und gibt keine Empfehlungen für eine Behandlung.

Quellen und Prüfdatum

Die Quellen wurden am 03.10.2026 gelesen. Bundespolizei, BMI und BAZL liefern Landesinformationen zur Sicherheitskontrolle; Wien liefert die örtliche Kategorieeinordnung. Die drei Airline-Seiten begründen nur ihre eigenen Airline-Bedingungen. IATA ist eine Branchenorganisation. Das ICAO-Addendum vom 27.03.2026, das Januar-DGR-Dokument und der Lithiumleitfaden vom 31.03.2026 werden mit ihrem jeweiligen Stand ausgewiesen; ältere Powerbankformulierungen sind nicht auf Ersatzakkus übertragen.

Gerät und Zubehör für den Flug vorbereiten

  1. Lesen Sie Modell, Technik, Batterietyp und Wh am Gerät oder in der Anleitung ab. Bei mehr als 100 bis 160 Wh vorherige Zustimmung der Airline einholen.

  2. Schalten Sie das Gerät vollständig aus. Schützen Sie Fenster und Kopf, polstern Sie das Etui und sichern Sie den Auslöser gegen Druck. Packen Sie Aufsätze getrennt vom Netzstecker. Wickeln Sie das Kabel locker auf und prüfen Sie das Etui ohne Druck auf den Schalter.

  3. Lose Lithium-Ersatzbatterien einzeln isolieren und im Handgepäck behalten, auch bei Gate-Abgabe. Prüfen Sie Netzteil und Batterien getrennt.

Häufige Fragen

Ist ein IPL-Gerät dasselbe wie ein Lasergerät?

Lesen Sie die Herstellerbezeichnung. Das Beispiel Philips BRI957/60 ist ausdrücklich IPL. Die Kategorieeinordnung hier bestätigt keinen tatsächlichen Laser und kein Sondergerät; klären Sie solche Modelle separat.

Ist ein Gerät mit angeschlossenem Kabel batteriefrei?

Ein Modell für Netz- und kabellosen Betrieb enthält weiterhin seinen Akku. Das Kabel allein macht es nicht zum batteriefreien Gerät.

Darf der Ersatzakku in den aufgegebenen Koffer?

Lose Lithium-Ersatzakkus dürfen bei den geprüften Airlines nur ins Handgepäck. Sichern Sie jede Batterie einzeln gegen Kurzschluss und nehmen Sie sie vor einer Gate-Abgabe heraus.

Was ist bei mehr als 100 Wh zu tun?

Mehr als 100 bis 160 Wh erfordert bei den geprüften Airlines vorherige Genehmigung. Für lose Ersatzakkus gilt zusätzlich höchstens zwei pro Person. Über 160 Wh gibt es keine Passagiergepäckfreigabe.

Kann ich das Gerät an Bord verwenden?

Die Beförderung bestätigt keine Erlaubnis zur Haarentfernung an Bord. Dafür liegt hier keine Bestätigung vor. Lassen Sie das Gerät ausgeschaltet und beachten Sie die Besatzung.

Prüfdatum der Quellen

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