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SPIELZEUG UND PERSÖNLICHE DINGE

Dürfen Kuscheltiere mit ins Flugzeug?

Ein gewöhnliches trockenes Kuscheltier ist in der Handgepäck-Checkliste des Flughafens München vorgesehen. Eine allgemeine Freigabe für beide Gepäckarten in Deutschland, Österreich und der Schweiz ist damit nicht bestätigt. Prüfen Sie Größe und Anzahl der Gepäckstücke in Ihrer Buchung. Batterien, Elektronik und Wärme- oder Geleinsätze brauchen eine eigene Prüfung.

Handgepäck

Nicht allgemein bestätigt

Für das gewöhnliche Lieblingskuscheltier nennt München das Handgepäck. Halten Sie die gebuchten Gepäckmaße und Stückzahlen ein und rechnen Sie mit einer Untersuchung des Inhalts. Elektronik und Einsätze separat prüfen.

Aufgabegepäck

Nicht allgemein bestätigt

Eine allgemeine DACH-Freigabe für einen gewöhnlichen Teddy im Aufgabegepäck wurde nicht bestätigt. Bei einem Gerät gelten eigene Bedingungen; lose Batterien dürfen bei Lufthansa nicht ins Aufgabegepäck. Schützen Sie Stoff und Dekorationen in einer sauberen Hülle.

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Münchner Handgepäck-Checkliste für gewöhnliche Kuscheltiere. Andere Abflugorte, Aufgabegepäck und Zusatzfunktionen separat prüfen.
Infografik
Kuscheltiere im Flugzeug: Sicherheitskontrolle München. Hauptkarten: Sicherheitskontrolle München MUC · Abflug Deutschland. Handgepäck mit Bedingungen: Trockenes Kuscheltier ohne Batterie. Ohne Elektronik, Wärme- oder Geleinsatz. Auch der Teddy wird kontrolliert. Aufgabegepäck: Keine konkrete Bestätigung. Aufgabegepäck gesondert klären. Kein Verbot daraus abgeleitet. Allgemeine Sicherheitsbewertung: Hand- und Aufgabegepäck offen. Die konkrete Zusage aus München gilt nur am Flughafen MUC. Ein Kuscheltier am Körper ist gesondert zu beurteilen. Modelle mit Batterie oder Akku benötigen eine eigene Prüfung. Eingebaute Batterie und loser Ersatzakku haben verschiedene Regeln. Prüfen Sie den Batterietyp und den tatsächlich ausführenden Betreiber. Wärmeeinsatz und Gel getrennt vom trockenen Kuscheltier prüfen. Die Münchner Flüssigkeitsregel bestätigt keine konkrete Gel-Füllung. Größe, zusätzliche Tasche oder Sitzplatz hängen von Ihrer Buchung ab. Prüfen Sie zusätzliche Gepäckstücke für Ihr Kind in der Buchung. Ein sauberer Beutel schützt den Stoff. Polstern Sie Augen und Dekorationen.
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Besondere Regeln nach Land, Flughafen, Airline und Ausführung

Was gilt für Ihren Flug?

Wählen Sie Land, Flughafen und Airline und suchen Sie nach Ihrer Ausführung. Bei einer erneuten Kontrolle nach dem Umstieg prüfen Sie auch den dortigen Flughafen.

Ihre Reise und Ihr Gegenstand

Eine Suche nach 100 Wh kann auch über 100 bis 160 Wh finden. Vergleichen Sie deshalb den Grenzwert mit Ihrer Batterie.

35 passende Kombinationen · 13 Antworten

Handgepäck

Nicht geklärt · Mit Bedingungen · Genehmigung erforderlich · Verboten

Aufgabegepäck

Nicht geklärt · Mit Bedingungen · Genehmigung erforderlich · Verboten

Am Körper

Nicht geklärt

Allgemeine Regeln stehen neben den Regeln der Airline und des Flughafens.

Deutschland · gewöhnlicher trockener Teddy · nationale Sicherheitsübersicht · gleiche Bedingungen für 3 KombinationenHandgepäck: Nicht geklärtAufgabegepäck: Nicht geklärt

Handgepäck

Keine sichere Antwort

  • Sicherheitskontrolle: Die Quellen reichen für eine sichere Antwort nicht aus.

Aufgabegepäck

Keine sichere Antwort

  • Sicherheitskontrolle: Die Quellen reichen für eine sichere Antwort nicht aus.

Am Körper

Keine sichere Antwort

  • Regelwerk: Die Quellen reichen für eine sichere Antwort nicht aus.

Flüge und Quellen

Deutschland · gewöhnlicher trockener Teddy · nationale Sicherheitsübersicht
Abflugland
Deutschland

Handgepäck

Keine sichere Antwort

  • Sicherheitskontrolle: Die Quellen reichen für eine sichere Antwort nicht aus.

Quellen

Aufgabegepäck

Keine sichere Antwort

  • Sicherheitskontrolle: Die Quellen reichen für eine sichere Antwort nicht aus.

Quellen

Am Körper

Keine sichere Antwort

  • Regelwerk: Die Quellen reichen für eine sichere Antwort nicht aus.

Quellen

Quelle fehlt.

Österreich · gewöhnlicher trockener Teddy · nationale Sicherheitsübersicht
Abflugland
Österreich

Handgepäck

Keine sichere Antwort

  • Sicherheitskontrolle: Die Quellen reichen für eine sichere Antwort nicht aus.

Quellen

Aufgabegepäck

Keine sichere Antwort

  • Sicherheitskontrolle: Die Quellen reichen für eine sichere Antwort nicht aus.

Quellen

Am Körper

Keine sichere Antwort

  • Regelwerk: Die Quellen reichen für eine sichere Antwort nicht aus.

Quellen

Quelle fehlt.

Schweiz · gewöhnlicher trockener Teddy · nationale Sicherheitsübersicht
Abflugland
Schweiz

Handgepäck

Keine sichere Antwort

  • Sicherheitskontrolle: Die Quellen reichen für eine sichere Antwort nicht aus.

Quellen

Aufgabegepäck

Keine sichere Antwort

  • Sicherheitskontrolle: Die Quellen reichen für eine sichere Antwort nicht aus.

Quellen

Am Körper

Keine sichere Antwort

  • Regelwerk: Die Quellen reichen für eine sichere Antwort nicht aus.

Quellen

Quelle fehlt.

Deutschland · ungeklärter Wärme- oder Geleinsatz · Modellprüfung nötig · gleiche Bedingungen für 3 KombinationenHandgepäck: Nicht geklärtAufgabegepäck: Nicht geklärt

Handgepäck

Keine sichere Antwort

  • Gefahrgut: Die Quellen reichen für eine sichere Antwort nicht aus.

Aufgabegepäck

Keine sichere Antwort

  • Gefahrgut: Die Quellen reichen für eine sichere Antwort nicht aus.

Am Körper

Keine sichere Antwort

  • Regelwerk: Die Quellen reichen für eine sichere Antwort nicht aus.

Flüge und Quellen

Deutschland · ungeklärter Wärme- oder Geleinsatz · Modellprüfung nötig
Abflugland
Deutschland

Handgepäck

Keine sichere Antwort

  • Gefahrgut: Die Quellen reichen für eine sichere Antwort nicht aus.

Quellen

Aufgabegepäck

Keine sichere Antwort

  • Gefahrgut: Die Quellen reichen für eine sichere Antwort nicht aus.

Quellen

Am Körper

Keine sichere Antwort

  • Regelwerk: Die Quellen reichen für eine sichere Antwort nicht aus.

Quellen

Quelle fehlt.

Österreich · ungeklärter Wärme- oder Geleinsatz · Modellprüfung nötig
Abflugland
Österreich

Handgepäck

Keine sichere Antwort

  • Gefahrgut: Die Quellen reichen für eine sichere Antwort nicht aus.

Quellen

Aufgabegepäck

Keine sichere Antwort

  • Gefahrgut: Die Quellen reichen für eine sichere Antwort nicht aus.

Quellen

Am Körper

Keine sichere Antwort

  • Regelwerk: Die Quellen reichen für eine sichere Antwort nicht aus.

Quellen

Quelle fehlt.

Schweiz · ungeklärter Wärme- oder Geleinsatz · Modellprüfung nötig
Abflugland
Schweiz

Handgepäck

Keine sichere Antwort

  • Gefahrgut: Die Quellen reichen für eine sichere Antwort nicht aus.

Quellen

Aufgabegepäck

Keine sichere Antwort

  • Gefahrgut: Die Quellen reichen für eine sichere Antwort nicht aus.

Quellen

Am Körper

Keine sichere Antwort

  • Regelwerk: Die Quellen reichen für eine sichere Antwort nicht aus.

Quellen

Quelle fehlt.

München MUC · gewöhnliches Kuscheltier · Handgepäck-ChecklisteHandgepäck: Mit BedingungenAufgabegepäck: Nicht geklärt

Handgepäck

Antwort

  • Sicherheitskontrolle: Bedingt
    • Nur ein gewöhnliches trockenes Kuscheltier ohne Batterie, Elektronik, Wärme- oder Geleinsatz.
    • Auch das Kuscheltier wird bei der Sicherheitskontrolle überprüft.

Aufgabegepäck

Keine sichere Antwort

  • Sicherheitskontrolle: Die Quellen reichen für eine sichere Antwort nicht aus.

Am Körper

Keine sichere Antwort

  • Regelwerk: Die Quellen reichen für eine sichere Antwort nicht aus.

Flüge und Quellen

München MUC · gewöhnliches Kuscheltier · Handgepäck-Checkliste
Abflugland
Deutschland
Flughafen
MUC

Handgepäck

Antwort

  • Sicherheitskontrolle: Bedingt
    • Nur ein gewöhnliches trockenes Kuscheltier ohne Batterie, Elektronik, Wärme- oder Geleinsatz.
    • Auch das Kuscheltier wird bei der Sicherheitskontrolle überprüft.

Quellen

Aufgabegepäck

Keine sichere Antwort

  • Sicherheitskontrolle: Die Quellen reichen für eine sichere Antwort nicht aus.

Quellen

Am Körper

Keine sichere Antwort

  • Regelwerk: Die Quellen reichen für eine sichere Antwort nicht aus.

Quellen

Quelle fehlt.

München MUC · Flüssigkeitsverfahren bei Gel; Produktfreigabe offenHandgepäck: Mit Bedingungen · Nicht geklärtAufgabegepäck: Nicht geklärt

Handgepäck

Unterschiedliche Bedingungen

  • Sicherheitskontrolle: Bedingt
    • Nur das Kontrollverfahren ist beschrieben; keine Freigabe für ein bestimmtes Gel, Heizgerät oder den gesamten Teddy.
    • Das Personal kann Behälter zur Prüfung öffnen und die Mitnahme aus Sicherheitsgründen verweigern.
    • MUC: höchstens 2 Liter je Flüssigkeitsbehälter an allen Sicherheitskontrollen; mehrere Behälter sind möglich.
  • Gefahrgut: Die Quellen reichen für eine sichere Antwort nicht aus.

Aufgabegepäck

Keine sichere Antwort

  • Regelwerk: Die Quellen reichen für eine sichere Antwort nicht aus.

Am Körper

Keine sichere Antwort

  • Regelwerk: Die Quellen reichen für eine sichere Antwort nicht aus.

Flüge und Quellen

München MUC · Flüssigkeitsverfahren bei Gel; Produktfreigabe offen
Abflugland
Deutschland
Flughafen
MUC

Handgepäck

Unterschiedliche Bedingungen

  • Sicherheitskontrolle: Bedingt
    • Nur das Kontrollverfahren ist beschrieben; keine Freigabe für ein bestimmtes Gel, Heizgerät oder den gesamten Teddy.
    • Das Personal kann Behälter zur Prüfung öffnen und die Mitnahme aus Sicherheitsgründen verweigern.
    • MUC: höchstens 2 Liter je Flüssigkeitsbehälter an allen Sicherheitskontrollen; mehrere Behälter sind möglich.
  • Gefahrgut: Die Quellen reichen für eine sichere Antwort nicht aus.

Quellen

Aufgabegepäck

Keine sichere Antwort

  • Regelwerk: Die Quellen reichen für eine sichere Antwort nicht aus.

Quellen

Quelle fehlt.

Am Körper

Keine sichere Antwort

  • Regelwerk: Die Quellen reichen für eine sichere Antwort nicht aus.

Quellen

Quelle fehlt.

Lufthansa LH · Abflug DE · eingesetzte Lithiumbatterie bis 100 Wh / 2 g · gleiche Bedingungen für 3 KombinationenHandgepäck: Mit BedingungenAufgabegepäck: Mit Bedingungen

Handgepäck

Antwort

  • Gefahrgut: Bedingt
    • Alle Lithiumbatterien müssen UN 38.3 entsprechen.
    • Nur tragbares elektrisches Spielzeug zum persönlichen Gebrauch mit eingesetzter Lithiumbatterie; kein Heizgerät und keine Powerbank.
    • Höchstens 15 Batteriegeräte insgesamt pro Person.
    • Lithium-Ionen: höchstens 100 Wh je Gerät; Lithium-Metall: höchstens 2 g Lithium je Gerät.
    • Gerät vor Schäden und unbeabsichtigtem Einschalten schützen; mehrere Geräte getrennt verpacken.

Aufgabegepäck

Antwort

  • Gefahrgut: Bedingt
    • Alle Lithiumbatterien müssen UN 38.3 entsprechen.
    • Nur tragbares elektrisches Spielzeug zum persönlichen Gebrauch mit eingesetzter Lithiumbatterie; kein Heizgerät und keine Powerbank.
    • Höchstens 15 Batteriegeräte insgesamt pro Person.
    • Im Aufgabegepäck höchstens drei Geräte größer als ein Smartphone pro Person.
    • Lithium-Ionen: höchstens 100 Wh je Gerät; Lithium-Metall: höchstens 2 g Lithium je Gerät.
    • Gerät vor Schäden und unbeabsichtigtem Einschalten schützen; mehrere Geräte getrennt verpacken.
    • Im Aufgabegepäck vollständig ausschalten und automatische Startfunktionen deaktivieren; einzeln ausreichend polstern und von leicht entzündlichen Stoffen fernhalten.

Am Körper

Keine sichere Antwort

  • Regelwerk: Die Quellen reichen für eine sichere Antwort nicht aus.

Flüge und Quellen

Lufthansa LH · Abflug DE · eingesetzte Lithiumbatterie bis 100 Wh / 2 g
Abflugland
Deutschland
Fluggesellschaft
Lufthansa

Handgepäck

Antwort

  • Gefahrgut: Bedingt
    • Alle Lithiumbatterien müssen UN 38.3 entsprechen.
    • Nur tragbares elektrisches Spielzeug zum persönlichen Gebrauch mit eingesetzter Lithiumbatterie; kein Heizgerät und keine Powerbank.
    • Höchstens 15 Batteriegeräte insgesamt pro Person.
    • Lithium-Ionen: höchstens 100 Wh je Gerät; Lithium-Metall: höchstens 2 g Lithium je Gerät.
    • Gerät vor Schäden und unbeabsichtigtem Einschalten schützen; mehrere Geräte getrennt verpacken.

Quellen

Aufgabegepäck

Antwort

  • Gefahrgut: Bedingt
    • Alle Lithiumbatterien müssen UN 38.3 entsprechen.
    • Nur tragbares elektrisches Spielzeug zum persönlichen Gebrauch mit eingesetzter Lithiumbatterie; kein Heizgerät und keine Powerbank.
    • Höchstens 15 Batteriegeräte insgesamt pro Person.
    • Im Aufgabegepäck höchstens drei Geräte größer als ein Smartphone pro Person.
    • Lithium-Ionen: höchstens 100 Wh je Gerät; Lithium-Metall: höchstens 2 g Lithium je Gerät.
    • Gerät vor Schäden und unbeabsichtigtem Einschalten schützen; mehrere Geräte getrennt verpacken.
    • Im Aufgabegepäck vollständig ausschalten und automatische Startfunktionen deaktivieren; einzeln ausreichend polstern und von leicht entzündlichen Stoffen fernhalten.

Quellen

Am Körper

Keine sichere Antwort

  • Regelwerk: Die Quellen reichen für eine sichere Antwort nicht aus.

Quellen

Quelle fehlt.

Lufthansa LH · Abflug AT · eingesetzte Lithiumbatterie bis 100 Wh / 2 g
Abflugland
Österreich
Fluggesellschaft
Lufthansa

Handgepäck

Antwort

  • Gefahrgut: Bedingt
    • Alle Lithiumbatterien müssen UN 38.3 entsprechen.
    • Nur tragbares elektrisches Spielzeug zum persönlichen Gebrauch mit eingesetzter Lithiumbatterie; kein Heizgerät und keine Powerbank.
    • Höchstens 15 Batteriegeräte insgesamt pro Person.
    • Lithium-Ionen: höchstens 100 Wh je Gerät; Lithium-Metall: höchstens 2 g Lithium je Gerät.
    • Gerät vor Schäden und unbeabsichtigtem Einschalten schützen; mehrere Geräte getrennt verpacken.

Quellen

Aufgabegepäck

Antwort

  • Gefahrgut: Bedingt
    • Alle Lithiumbatterien müssen UN 38.3 entsprechen.
    • Nur tragbares elektrisches Spielzeug zum persönlichen Gebrauch mit eingesetzter Lithiumbatterie; kein Heizgerät und keine Powerbank.
    • Höchstens 15 Batteriegeräte insgesamt pro Person.
    • Im Aufgabegepäck höchstens drei Geräte größer als ein Smartphone pro Person.
    • Lithium-Ionen: höchstens 100 Wh je Gerät; Lithium-Metall: höchstens 2 g Lithium je Gerät.
    • Gerät vor Schäden und unbeabsichtigtem Einschalten schützen; mehrere Geräte getrennt verpacken.
    • Im Aufgabegepäck vollständig ausschalten und automatische Startfunktionen deaktivieren; einzeln ausreichend polstern und von leicht entzündlichen Stoffen fernhalten.

Quellen

Am Körper

Keine sichere Antwort

  • Regelwerk: Die Quellen reichen für eine sichere Antwort nicht aus.

Quellen

Quelle fehlt.

Lufthansa LH · Abflug CH · eingesetzte Lithiumbatterie bis 100 Wh / 2 g
Abflugland
Schweiz
Fluggesellschaft
Lufthansa

Handgepäck

Antwort

  • Gefahrgut: Bedingt
    • Alle Lithiumbatterien müssen UN 38.3 entsprechen.
    • Nur tragbares elektrisches Spielzeug zum persönlichen Gebrauch mit eingesetzter Lithiumbatterie; kein Heizgerät und keine Powerbank.
    • Höchstens 15 Batteriegeräte insgesamt pro Person.
    • Lithium-Ionen: höchstens 100 Wh je Gerät; Lithium-Metall: höchstens 2 g Lithium je Gerät.
    • Gerät vor Schäden und unbeabsichtigtem Einschalten schützen; mehrere Geräte getrennt verpacken.

Quellen

Aufgabegepäck

Antwort

  • Gefahrgut: Bedingt
    • Alle Lithiumbatterien müssen UN 38.3 entsprechen.
    • Nur tragbares elektrisches Spielzeug zum persönlichen Gebrauch mit eingesetzter Lithiumbatterie; kein Heizgerät und keine Powerbank.
    • Höchstens 15 Batteriegeräte insgesamt pro Person.
    • Im Aufgabegepäck höchstens drei Geräte größer als ein Smartphone pro Person.
    • Lithium-Ionen: höchstens 100 Wh je Gerät; Lithium-Metall: höchstens 2 g Lithium je Gerät.
    • Gerät vor Schäden und unbeabsichtigtem Einschalten schützen; mehrere Geräte getrennt verpacken.
    • Im Aufgabegepäck vollständig ausschalten und automatische Startfunktionen deaktivieren; einzeln ausreichend polstern und von leicht entzündlichen Stoffen fernhalten.

Quellen

Am Körper

Keine sichere Antwort

  • Regelwerk: Die Quellen reichen für eine sichere Antwort nicht aus.

Quellen

Quelle fehlt.

Lufthansa LH · Abflug DE · eingesetzte Lithium-Ionen-Batterie über 100 bis 160 Wh · gleiche Bedingungen für 3 KombinationenHandgepäck: Genehmigung erforderlichAufgabegepäck: Genehmigung erforderlich

Handgepäck

Antwort

  • Gefahrgut: Genehmigung erforderlich
    • Alle Lithiumbatterien müssen UN 38.3 entsprechen.
    • Vorherige Transportgenehmigung der Lufthansa erforderlich.
    • Nur tragbares elektrisches Spielzeug zum persönlichen Gebrauch mit eingesetzter Lithiumbatterie; kein Heizgerät und keine Powerbank.
    • Nur eingesetzte Lithium-Ionen-Batterien über 100 bis höchstens 160 Wh je Gerät; höchstens 15 Batteriegeräte pro Person.
    • Gerät vor Schäden und unbeabsichtigtem Einschalten schützen; mehrere Geräte getrennt verpacken.

Aufgabegepäck

Antwort

  • Gefahrgut: Genehmigung erforderlich
    • Alle Lithiumbatterien müssen UN 38.3 entsprechen.
    • Vorherige Transportgenehmigung der Lufthansa erforderlich.
    • Nur tragbares elektrisches Spielzeug zum persönlichen Gebrauch mit eingesetzter Lithiumbatterie; kein Heizgerät und keine Powerbank.
    • Im Aufgabegepäck höchstens drei Geräte größer als ein Smartphone pro Person.
    • Nur eingesetzte Lithium-Ionen-Batterien über 100 bis höchstens 160 Wh je Gerät; höchstens 15 Batteriegeräte pro Person.
    • Gerät vor Schäden und unbeabsichtigtem Einschalten schützen; mehrere Geräte getrennt verpacken.
    • Im Aufgabegepäck vollständig ausschalten und automatische Startfunktionen deaktivieren; einzeln ausreichend polstern und von leicht entzündlichen Stoffen fernhalten.

Am Körper

Keine sichere Antwort

  • Regelwerk: Die Quellen reichen für eine sichere Antwort nicht aus.

Flüge und Quellen

Lufthansa LH · Abflug DE · eingesetzte Lithium-Ionen-Batterie über 100 bis 160 Wh
Abflugland
Deutschland
Fluggesellschaft
Lufthansa

Handgepäck

Antwort

  • Gefahrgut: Genehmigung erforderlich
    • Alle Lithiumbatterien müssen UN 38.3 entsprechen.
    • Vorherige Transportgenehmigung der Lufthansa erforderlich.
    • Nur tragbares elektrisches Spielzeug zum persönlichen Gebrauch mit eingesetzter Lithiumbatterie; kein Heizgerät und keine Powerbank.
    • Nur eingesetzte Lithium-Ionen-Batterien über 100 bis höchstens 160 Wh je Gerät; höchstens 15 Batteriegeräte pro Person.
    • Gerät vor Schäden und unbeabsichtigtem Einschalten schützen; mehrere Geräte getrennt verpacken.

Quellen

Aufgabegepäck

Antwort

  • Gefahrgut: Genehmigung erforderlich
    • Alle Lithiumbatterien müssen UN 38.3 entsprechen.
    • Vorherige Transportgenehmigung der Lufthansa erforderlich.
    • Nur tragbares elektrisches Spielzeug zum persönlichen Gebrauch mit eingesetzter Lithiumbatterie; kein Heizgerät und keine Powerbank.
    • Im Aufgabegepäck höchstens drei Geräte größer als ein Smartphone pro Person.
    • Nur eingesetzte Lithium-Ionen-Batterien über 100 bis höchstens 160 Wh je Gerät; höchstens 15 Batteriegeräte pro Person.
    • Gerät vor Schäden und unbeabsichtigtem Einschalten schützen; mehrere Geräte getrennt verpacken.
    • Im Aufgabegepäck vollständig ausschalten und automatische Startfunktionen deaktivieren; einzeln ausreichend polstern und von leicht entzündlichen Stoffen fernhalten.

Quellen

Am Körper

Keine sichere Antwort

  • Regelwerk: Die Quellen reichen für eine sichere Antwort nicht aus.

Quellen

Quelle fehlt.

Lufthansa LH · Abflug AT · eingesetzte Lithium-Ionen-Batterie über 100 bis 160 Wh
Abflugland
Österreich
Fluggesellschaft
Lufthansa

Handgepäck

Antwort

  • Gefahrgut: Genehmigung erforderlich
    • Alle Lithiumbatterien müssen UN 38.3 entsprechen.
    • Vorherige Transportgenehmigung der Lufthansa erforderlich.
    • Nur tragbares elektrisches Spielzeug zum persönlichen Gebrauch mit eingesetzter Lithiumbatterie; kein Heizgerät und keine Powerbank.
    • Nur eingesetzte Lithium-Ionen-Batterien über 100 bis höchstens 160 Wh je Gerät; höchstens 15 Batteriegeräte pro Person.
    • Gerät vor Schäden und unbeabsichtigtem Einschalten schützen; mehrere Geräte getrennt verpacken.

Quellen

Aufgabegepäck

Antwort

  • Gefahrgut: Genehmigung erforderlich
    • Alle Lithiumbatterien müssen UN 38.3 entsprechen.
    • Vorherige Transportgenehmigung der Lufthansa erforderlich.
    • Nur tragbares elektrisches Spielzeug zum persönlichen Gebrauch mit eingesetzter Lithiumbatterie; kein Heizgerät und keine Powerbank.
    • Im Aufgabegepäck höchstens drei Geräte größer als ein Smartphone pro Person.
    • Nur eingesetzte Lithium-Ionen-Batterien über 100 bis höchstens 160 Wh je Gerät; höchstens 15 Batteriegeräte pro Person.
    • Gerät vor Schäden und unbeabsichtigtem Einschalten schützen; mehrere Geräte getrennt verpacken.
    • Im Aufgabegepäck vollständig ausschalten und automatische Startfunktionen deaktivieren; einzeln ausreichend polstern und von leicht entzündlichen Stoffen fernhalten.

Quellen

Am Körper

Keine sichere Antwort

  • Regelwerk: Die Quellen reichen für eine sichere Antwort nicht aus.

Quellen

Quelle fehlt.

Lufthansa LH · Abflug CH · eingesetzte Lithium-Ionen-Batterie über 100 bis 160 Wh
Abflugland
Schweiz
Fluggesellschaft
Lufthansa

Handgepäck

Antwort

  • Gefahrgut: Genehmigung erforderlich
    • Alle Lithiumbatterien müssen UN 38.3 entsprechen.
    • Vorherige Transportgenehmigung der Lufthansa erforderlich.
    • Nur tragbares elektrisches Spielzeug zum persönlichen Gebrauch mit eingesetzter Lithiumbatterie; kein Heizgerät und keine Powerbank.
    • Nur eingesetzte Lithium-Ionen-Batterien über 100 bis höchstens 160 Wh je Gerät; höchstens 15 Batteriegeräte pro Person.
    • Gerät vor Schäden und unbeabsichtigtem Einschalten schützen; mehrere Geräte getrennt verpacken.

Quellen

Aufgabegepäck

Antwort

  • Gefahrgut: Genehmigung erforderlich
    • Alle Lithiumbatterien müssen UN 38.3 entsprechen.
    • Vorherige Transportgenehmigung der Lufthansa erforderlich.
    • Nur tragbares elektrisches Spielzeug zum persönlichen Gebrauch mit eingesetzter Lithiumbatterie; kein Heizgerät und keine Powerbank.
    • Im Aufgabegepäck höchstens drei Geräte größer als ein Smartphone pro Person.
    • Nur eingesetzte Lithium-Ionen-Batterien über 100 bis höchstens 160 Wh je Gerät; höchstens 15 Batteriegeräte pro Person.
    • Gerät vor Schäden und unbeabsichtigtem Einschalten schützen; mehrere Geräte getrennt verpacken.
    • Im Aufgabegepäck vollständig ausschalten und automatische Startfunktionen deaktivieren; einzeln ausreichend polstern und von leicht entzündlichen Stoffen fernhalten.

Quellen

Am Körper

Keine sichere Antwort

  • Regelwerk: Die Quellen reichen für eine sichere Antwort nicht aus.

Quellen

Quelle fehlt.

Lufthansa LH · Abflug DE · lose Lithiumbatterie bis 100 Wh / 2 g · gleiche Bedingungen für 3 KombinationenHandgepäck: Mit BedingungenAufgabegepäck: Verboten

Handgepäck

Antwort

  • Gefahrgut: Bedingt
    • Alle Lithiumbatterien müssen UN 38.3 entsprechen.
    • Batterien an Bord nicht aufladen.
    • Entnommene und Ersatz-Lithiumbatterien sind lose Batterien; keine Powerbanks.
    • Höchstens 20 Ersatzbatterien insgesamt pro Person; alle Batterietypen und Powerbanks zählen mit.
    • Je Batterie höchstens 100 Wh Lithium-Ionen oder 2 g Lithium-Metall.
    • Kontakte jeder Batterie einzeln gegen Kurzschluss isolieren.

Aufgabegepäck

Antwort

  • Gefahrgut: Verboten
    • Entnommene und Ersatzbatterien gehören in die Kabine; im Aufgabegepäck verboten.

Am Körper

Keine sichere Antwort

  • Regelwerk: Die Quellen reichen für eine sichere Antwort nicht aus.

Flüge und Quellen

Lufthansa LH · Abflug DE · lose Lithiumbatterie bis 100 Wh / 2 g
Abflugland
Deutschland
Fluggesellschaft
Lufthansa

Handgepäck

Antwort

  • Gefahrgut: Bedingt
    • Alle Lithiumbatterien müssen UN 38.3 entsprechen.
    • Batterien an Bord nicht aufladen.
    • Entnommene und Ersatz-Lithiumbatterien sind lose Batterien; keine Powerbanks.
    • Höchstens 20 Ersatzbatterien insgesamt pro Person; alle Batterietypen und Powerbanks zählen mit.
    • Je Batterie höchstens 100 Wh Lithium-Ionen oder 2 g Lithium-Metall.
    • Kontakte jeder Batterie einzeln gegen Kurzschluss isolieren.

Quellen

Aufgabegepäck

Antwort

  • Gefahrgut: Verboten
    • Entnommene und Ersatzbatterien gehören in die Kabine; im Aufgabegepäck verboten.

Quellen

Am Körper

Keine sichere Antwort

  • Regelwerk: Die Quellen reichen für eine sichere Antwort nicht aus.

Quellen

Quelle fehlt.

Lufthansa LH · Abflug AT · lose Lithiumbatterie bis 100 Wh / 2 g
Abflugland
Österreich
Fluggesellschaft
Lufthansa

Handgepäck

Antwort

  • Gefahrgut: Bedingt
    • Alle Lithiumbatterien müssen UN 38.3 entsprechen.
    • Batterien an Bord nicht aufladen.
    • Entnommene und Ersatz-Lithiumbatterien sind lose Batterien; keine Powerbanks.
    • Höchstens 20 Ersatzbatterien insgesamt pro Person; alle Batterietypen und Powerbanks zählen mit.
    • Je Batterie höchstens 100 Wh Lithium-Ionen oder 2 g Lithium-Metall.
    • Kontakte jeder Batterie einzeln gegen Kurzschluss isolieren.

Quellen

Aufgabegepäck

Antwort

  • Gefahrgut: Verboten
    • Entnommene und Ersatzbatterien gehören in die Kabine; im Aufgabegepäck verboten.

Quellen

Am Körper

Keine sichere Antwort

  • Regelwerk: Die Quellen reichen für eine sichere Antwort nicht aus.

Quellen

Quelle fehlt.

Lufthansa LH · Abflug CH · lose Lithiumbatterie bis 100 Wh / 2 g
Abflugland
Schweiz
Fluggesellschaft
Lufthansa

Handgepäck

Antwort

  • Gefahrgut: Bedingt
    • Alle Lithiumbatterien müssen UN 38.3 entsprechen.
    • Batterien an Bord nicht aufladen.
    • Entnommene und Ersatz-Lithiumbatterien sind lose Batterien; keine Powerbanks.
    • Höchstens 20 Ersatzbatterien insgesamt pro Person; alle Batterietypen und Powerbanks zählen mit.
    • Je Batterie höchstens 100 Wh Lithium-Ionen oder 2 g Lithium-Metall.
    • Kontakte jeder Batterie einzeln gegen Kurzschluss isolieren.

Quellen

Aufgabegepäck

Antwort

  • Gefahrgut: Verboten
    • Entnommene und Ersatzbatterien gehören in die Kabine; im Aufgabegepäck verboten.

Quellen

Am Körper

Keine sichere Antwort

  • Regelwerk: Die Quellen reichen für eine sichere Antwort nicht aus.

Quellen

Quelle fehlt.

Lufthansa LH · Abflug DE · lose Lithium-Ionen-Batterie über 100 bis 160 Wh · gleiche Bedingungen für 3 KombinationenHandgepäck: Genehmigung erforderlichAufgabegepäck: Verboten

Handgepäck

Antwort

  • Gefahrgut: Genehmigung erforderlich
    • Vorherige Transportgenehmigung der Lufthansa erforderlich; Lithiumbatterien müssen UN 38.3 entsprechen.
    • Batterien an Bord nicht aufladen.
    • Lithium-Ionen über 100 bis höchstens 160 Wh je Batterie; höchstens zwei solche Ersatzakkus pro Person.
    • Kontakte jeder Batterie einzeln isolieren.

Aufgabegepäck

Antwort

  • Gefahrgut: Verboten
    • Lose Batterien sind im Aufgabegepäck verboten.

Am Körper

Keine sichere Antwort

  • Regelwerk: Die Quellen reichen für eine sichere Antwort nicht aus.

Flüge und Quellen

Lufthansa LH · Abflug DE · lose Lithium-Ionen-Batterie über 100 bis 160 Wh
Abflugland
Deutschland
Fluggesellschaft
Lufthansa

Handgepäck

Antwort

  • Gefahrgut: Genehmigung erforderlich
    • Vorherige Transportgenehmigung der Lufthansa erforderlich; Lithiumbatterien müssen UN 38.3 entsprechen.
    • Batterien an Bord nicht aufladen.
    • Lithium-Ionen über 100 bis höchstens 160 Wh je Batterie; höchstens zwei solche Ersatzakkus pro Person.
    • Kontakte jeder Batterie einzeln isolieren.

Quellen

Aufgabegepäck

Antwort

  • Gefahrgut: Verboten
    • Lose Batterien sind im Aufgabegepäck verboten.

Quellen

Am Körper

Keine sichere Antwort

  • Regelwerk: Die Quellen reichen für eine sichere Antwort nicht aus.

Quellen

Quelle fehlt.

Lufthansa LH · Abflug AT · lose Lithium-Ionen-Batterie über 100 bis 160 Wh
Abflugland
Österreich
Fluggesellschaft
Lufthansa

Handgepäck

Antwort

  • Gefahrgut: Genehmigung erforderlich
    • Vorherige Transportgenehmigung der Lufthansa erforderlich; Lithiumbatterien müssen UN 38.3 entsprechen.
    • Batterien an Bord nicht aufladen.
    • Lithium-Ionen über 100 bis höchstens 160 Wh je Batterie; höchstens zwei solche Ersatzakkus pro Person.
    • Kontakte jeder Batterie einzeln isolieren.

Quellen

Aufgabegepäck

Antwort

  • Gefahrgut: Verboten
    • Lose Batterien sind im Aufgabegepäck verboten.

Quellen

Am Körper

Keine sichere Antwort

  • Regelwerk: Die Quellen reichen für eine sichere Antwort nicht aus.

Quellen

Quelle fehlt.

Lufthansa LH · Abflug CH · lose Lithium-Ionen-Batterie über 100 bis 160 Wh
Abflugland
Schweiz
Fluggesellschaft
Lufthansa

Handgepäck

Antwort

  • Gefahrgut: Genehmigung erforderlich
    • Vorherige Transportgenehmigung der Lufthansa erforderlich; Lithiumbatterien müssen UN 38.3 entsprechen.
    • Batterien an Bord nicht aufladen.
    • Lithium-Ionen über 100 bis höchstens 160 Wh je Batterie; höchstens zwei solche Ersatzakkus pro Person.
    • Kontakte jeder Batterie einzeln isolieren.

Quellen

Aufgabegepäck

Antwort

  • Gefahrgut: Verboten
    • Lose Batterien sind im Aufgabegepäck verboten.

Quellen

Am Körper

Keine sichere Antwort

  • Regelwerk: Die Quellen reichen für eine sichere Antwort nicht aus.

Quellen

Quelle fehlt.

Lufthansa LH · Abflug DE · lose trockene Alkali-/NiMH-Batterie · gleiche Bedingungen für 3 KombinationenHandgepäck: Mit BedingungenAufgabegepäck: Verboten

Handgepäck

Antwort

  • Gefahrgut: Bedingt
    • Lose trockene Alkali-/NiMH-Batterien nur in der Kabine; Batterien an Bord nicht aufladen.
    • Höchstens 20 Ersatzbatterien insgesamt pro Person; alle Batterietypen und Powerbanks zählen mit.
    • Jede Batterie vor Hitze und Kurzschluss schützen; Kontakte einzeln isolieren.

Aufgabegepäck

Antwort

  • Gefahrgut: Verboten
    • Lose trockene Alkali-/NiMH-Batterien sind im Aufgabegepäck verboten.

Am Körper

Keine sichere Antwort

  • Regelwerk: Die Quellen reichen für eine sichere Antwort nicht aus.

Flüge und Quellen

Lufthansa LH · Abflug DE · lose trockene Alkali-/NiMH-Batterie
Abflugland
Deutschland
Fluggesellschaft
Lufthansa

Handgepäck

Antwort

  • Gefahrgut: Bedingt
    • Lose trockene Alkali-/NiMH-Batterien nur in der Kabine; Batterien an Bord nicht aufladen.
    • Höchstens 20 Ersatzbatterien insgesamt pro Person; alle Batterietypen und Powerbanks zählen mit.
    • Jede Batterie vor Hitze und Kurzschluss schützen; Kontakte einzeln isolieren.

Quellen

Aufgabegepäck

Antwort

  • Gefahrgut: Verboten
    • Lose trockene Alkali-/NiMH-Batterien sind im Aufgabegepäck verboten.

Quellen

Am Körper

Keine sichere Antwort

  • Regelwerk: Die Quellen reichen für eine sichere Antwort nicht aus.

Quellen

Quelle fehlt.

Lufthansa LH · Abflug AT · lose trockene Alkali-/NiMH-Batterie
Abflugland
Österreich
Fluggesellschaft
Lufthansa

Handgepäck

Antwort

  • Gefahrgut: Bedingt
    • Lose trockene Alkali-/NiMH-Batterien nur in der Kabine; Batterien an Bord nicht aufladen.
    • Höchstens 20 Ersatzbatterien insgesamt pro Person; alle Batterietypen und Powerbanks zählen mit.
    • Jede Batterie vor Hitze und Kurzschluss schützen; Kontakte einzeln isolieren.

Quellen

Aufgabegepäck

Antwort

  • Gefahrgut: Verboten
    • Lose trockene Alkali-/NiMH-Batterien sind im Aufgabegepäck verboten.

Quellen

Am Körper

Keine sichere Antwort

  • Regelwerk: Die Quellen reichen für eine sichere Antwort nicht aus.

Quellen

Quelle fehlt.

Lufthansa LH · Abflug CH · lose trockene Alkali-/NiMH-Batterie
Abflugland
Schweiz
Fluggesellschaft
Lufthansa

Handgepäck

Antwort

  • Gefahrgut: Bedingt
    • Lose trockene Alkali-/NiMH-Batterien nur in der Kabine; Batterien an Bord nicht aufladen.
    • Höchstens 20 Ersatzbatterien insgesamt pro Person; alle Batterietypen und Powerbanks zählen mit.
    • Jede Batterie vor Hitze und Kurzschluss schützen; Kontakte einzeln isolieren.

Quellen

Aufgabegepäck

Antwort

  • Gefahrgut: Verboten
    • Lose trockene Alkali-/NiMH-Batterien sind im Aufgabegepäck verboten.

Quellen

Am Körper

Keine sichere Antwort

  • Regelwerk: Die Quellen reichen für eine sichere Antwort nicht aus.

Quellen

Quelle fehlt.

Lufthansa LH · Abflug DE · trockene Alkali-/NiMH-Batterie im Spielzeug · gleiche Bedingungen für 3 KombinationenHandgepäck: Mit BedingungenAufgabegepäck: Mit Bedingungen

Handgepäck

Antwort

  • Gefahrgut: Bedingt
    • Nur tragbares Spielzeug zum persönlichen Gebrauch mit eingesetzter trockener Alkali-/NiMH-Batterie.

Aufgabegepäck

Antwort

  • Gefahrgut: Bedingt
    • Nur tragbares Spielzeug zum persönlichen Gebrauch mit eingesetzter trockener Alkali-/NiMH-Batterie.
    • Vollständig ausschalten, Startfunktionen deaktivieren, vor Einschalten schützen und einzeln ausreichend polstern; mehrere Geräte getrennt verpacken.

Am Körper

Keine sichere Antwort

  • Regelwerk: Die Quellen reichen für eine sichere Antwort nicht aus.

Flüge und Quellen

Lufthansa LH · Abflug DE · trockene Alkali-/NiMH-Batterie im Spielzeug
Abflugland
Deutschland
Fluggesellschaft
Lufthansa

Handgepäck

Antwort

  • Gefahrgut: Bedingt
    • Nur tragbares Spielzeug zum persönlichen Gebrauch mit eingesetzter trockener Alkali-/NiMH-Batterie.

Quellen

Aufgabegepäck

Antwort

  • Gefahrgut: Bedingt
    • Nur tragbares Spielzeug zum persönlichen Gebrauch mit eingesetzter trockener Alkali-/NiMH-Batterie.
    • Vollständig ausschalten, Startfunktionen deaktivieren, vor Einschalten schützen und einzeln ausreichend polstern; mehrere Geräte getrennt verpacken.

Quellen

Am Körper

Keine sichere Antwort

  • Regelwerk: Die Quellen reichen für eine sichere Antwort nicht aus.

Quellen

Quelle fehlt.

Lufthansa LH · Abflug AT · trockene Alkali-/NiMH-Batterie im Spielzeug
Abflugland
Österreich
Fluggesellschaft
Lufthansa

Handgepäck

Antwort

  • Gefahrgut: Bedingt
    • Nur tragbares Spielzeug zum persönlichen Gebrauch mit eingesetzter trockener Alkali-/NiMH-Batterie.

Quellen

Aufgabegepäck

Antwort

  • Gefahrgut: Bedingt
    • Nur tragbares Spielzeug zum persönlichen Gebrauch mit eingesetzter trockener Alkali-/NiMH-Batterie.
    • Vollständig ausschalten, Startfunktionen deaktivieren, vor Einschalten schützen und einzeln ausreichend polstern; mehrere Geräte getrennt verpacken.

Quellen

Am Körper

Keine sichere Antwort

  • Regelwerk: Die Quellen reichen für eine sichere Antwort nicht aus.

Quellen

Quelle fehlt.

Lufthansa LH · Abflug CH · trockene Alkali-/NiMH-Batterie im Spielzeug
Abflugland
Schweiz
Fluggesellschaft
Lufthansa

Handgepäck

Antwort

  • Gefahrgut: Bedingt
    • Nur tragbares Spielzeug zum persönlichen Gebrauch mit eingesetzter trockener Alkali-/NiMH-Batterie.

Quellen

Aufgabegepäck

Antwort

  • Gefahrgut: Bedingt
    • Nur tragbares Spielzeug zum persönlichen Gebrauch mit eingesetzter trockener Alkali-/NiMH-Batterie.
    • Vollständig ausschalten, Startfunktionen deaktivieren, vor Einschalten schützen und einzeln ausreichend polstern; mehrere Geräte getrennt verpacken.

Quellen

Am Körper

Keine sichere Antwort

  • Regelwerk: Die Quellen reichen für eine sichere Antwort nicht aus.

Quellen

Quelle fehlt.

Lufthansa LH · Abflug DE · beschädigtes, defektes oder sicherheitsbedingt zurückgerufenes Gerät/Batterie · gleiche Bedingungen für 3 KombinationenHandgepäck: VerbotenAufgabegepäck: Verboten

Handgepäck

Antwort

  • Gefahrgut: Verboten
    • Beschädigte, defekte oder aus Sicherheitsgründen zurückgerufene Geräte und Batterien sind verboten.

Aufgabegepäck

Antwort

  • Gefahrgut: Verboten
    • Beschädigte, defekte oder aus Sicherheitsgründen zurückgerufene Geräte und Batterien sind verboten.

Am Körper

Keine sichere Antwort

  • Regelwerk: Die Quellen reichen für eine sichere Antwort nicht aus.

Flüge und Quellen

Lufthansa LH · Abflug DE · beschädigtes, defektes oder sicherheitsbedingt zurückgerufenes Gerät/Batterie
Abflugland
Deutschland
Fluggesellschaft
Lufthansa

Handgepäck

Antwort

  • Gefahrgut: Verboten
    • Beschädigte, defekte oder aus Sicherheitsgründen zurückgerufene Geräte und Batterien sind verboten.

Quellen

Aufgabegepäck

Antwort

  • Gefahrgut: Verboten
    • Beschädigte, defekte oder aus Sicherheitsgründen zurückgerufene Geräte und Batterien sind verboten.

Quellen

Am Körper

Keine sichere Antwort

  • Regelwerk: Die Quellen reichen für eine sichere Antwort nicht aus.

Quellen

Quelle fehlt.

Lufthansa LH · Abflug AT · beschädigtes, defektes oder sicherheitsbedingt zurückgerufenes Gerät/Batterie
Abflugland
Österreich
Fluggesellschaft
Lufthansa

Handgepäck

Antwort

  • Gefahrgut: Verboten
    • Beschädigte, defekte oder aus Sicherheitsgründen zurückgerufene Geräte und Batterien sind verboten.

Quellen

Aufgabegepäck

Antwort

  • Gefahrgut: Verboten
    • Beschädigte, defekte oder aus Sicherheitsgründen zurückgerufene Geräte und Batterien sind verboten.

Quellen

Am Körper

Keine sichere Antwort

  • Regelwerk: Die Quellen reichen für eine sichere Antwort nicht aus.

Quellen

Quelle fehlt.

Lufthansa LH · Abflug CH · beschädigtes, defektes oder sicherheitsbedingt zurückgerufenes Gerät/Batterie
Abflugland
Schweiz
Fluggesellschaft
Lufthansa

Handgepäck

Antwort

  • Gefahrgut: Verboten
    • Beschädigte, defekte oder aus Sicherheitsgründen zurückgerufene Geräte und Batterien sind verboten.

Quellen

Aufgabegepäck

Antwort

  • Gefahrgut: Verboten
    • Beschädigte, defekte oder aus Sicherheitsgründen zurückgerufene Geräte und Batterien sind verboten.

Quellen

Am Körper

Keine sichere Antwort

  • Regelwerk: Die Quellen reichen für eine sichere Antwort nicht aus.

Quellen

Quelle fehlt.

Lufthansa LH · Abflug DE · bestätigtes elektrisches Gerät mit extremer Hitzeentwicklung · gleiche Bedingungen für 3 KombinationenHandgepäck: Genehmigung erforderlichAufgabegepäck: Verboten

Handgepäck

Antwort

  • Gefahrgut: Genehmigung erforderlich
    • Vorherige Transportgenehmigung der Lufthansa erforderlich.
    • Nur ein als tragbares Elektronikgerät mit extremer Hitzeentwicklung identifiziertes Produkt; kein pauschaler Status für Körner- oder Gelbeutel.
    • Höchstens 15 tragbare Elektronikgeräte insgesamt pro Person.
    • Gerät ausschalten und Heizelement, Batterie oder andere Komponenten zur Isolierung entfernen; Batterieregeln gelten zusätzlich.

Aufgabegepäck

Antwort

  • Gefahrgut: Verboten
    • Elektronische Geräte mit extremer Hitzeentwicklung sind im Aufgabegepäck verboten.

Am Körper

Keine sichere Antwort

  • Regelwerk: Die Quellen reichen für eine sichere Antwort nicht aus.

Flüge und Quellen

Lufthansa LH · Abflug DE · bestätigtes elektrisches Gerät mit extremer Hitzeentwicklung
Abflugland
Deutschland
Fluggesellschaft
Lufthansa

Handgepäck

Antwort

  • Gefahrgut: Genehmigung erforderlich
    • Vorherige Transportgenehmigung der Lufthansa erforderlich.
    • Nur ein als tragbares Elektronikgerät mit extremer Hitzeentwicklung identifiziertes Produkt; kein pauschaler Status für Körner- oder Gelbeutel.
    • Höchstens 15 tragbare Elektronikgeräte insgesamt pro Person.
    • Gerät ausschalten und Heizelement, Batterie oder andere Komponenten zur Isolierung entfernen; Batterieregeln gelten zusätzlich.

Quellen

Aufgabegepäck

Antwort

  • Gefahrgut: Verboten
    • Elektronische Geräte mit extremer Hitzeentwicklung sind im Aufgabegepäck verboten.

Quellen

Am Körper

Keine sichere Antwort

  • Regelwerk: Die Quellen reichen für eine sichere Antwort nicht aus.

Quellen

Quelle fehlt.

Lufthansa LH · Abflug AT · bestätigtes elektrisches Gerät mit extremer Hitzeentwicklung
Abflugland
Österreich
Fluggesellschaft
Lufthansa

Handgepäck

Antwort

  • Gefahrgut: Genehmigung erforderlich
    • Vorherige Transportgenehmigung der Lufthansa erforderlich.
    • Nur ein als tragbares Elektronikgerät mit extremer Hitzeentwicklung identifiziertes Produkt; kein pauschaler Status für Körner- oder Gelbeutel.
    • Höchstens 15 tragbare Elektronikgeräte insgesamt pro Person.
    • Gerät ausschalten und Heizelement, Batterie oder andere Komponenten zur Isolierung entfernen; Batterieregeln gelten zusätzlich.

Quellen

Aufgabegepäck

Antwort

  • Gefahrgut: Verboten
    • Elektronische Geräte mit extremer Hitzeentwicklung sind im Aufgabegepäck verboten.

Quellen

Am Körper

Keine sichere Antwort

  • Regelwerk: Die Quellen reichen für eine sichere Antwort nicht aus.

Quellen

Quelle fehlt.

Lufthansa LH · Abflug CH · bestätigtes elektrisches Gerät mit extremer Hitzeentwicklung
Abflugland
Schweiz
Fluggesellschaft
Lufthansa

Handgepäck

Antwort

  • Gefahrgut: Genehmigung erforderlich
    • Vorherige Transportgenehmigung der Lufthansa erforderlich.
    • Nur ein als tragbares Elektronikgerät mit extremer Hitzeentwicklung identifiziertes Produkt; kein pauschaler Status für Körner- oder Gelbeutel.
    • Höchstens 15 tragbare Elektronikgeräte insgesamt pro Person.
    • Gerät ausschalten und Heizelement, Batterie oder andere Komponenten zur Isolierung entfernen; Batterieregeln gelten zusätzlich.

Quellen

Aufgabegepäck

Antwort

  • Gefahrgut: Verboten
    • Elektronische Geräte mit extremer Hitzeentwicklung sind im Aufgabegepäck verboten.

Quellen

Am Körper

Keine sichere Antwort

  • Regelwerk: Die Quellen reichen für eine sichere Antwort nicht aus.

Quellen

Quelle fehlt.

Lufthansa LH · Abflug DE · gebuchter Handgepäckumfang · gleiche Bedingungen für 3 KombinationenHandgepäck: Mit BedingungenAufgabegepäck: Nicht geklärt

Handgepäck

Antwort

  • Genehmigung der Fluggesellschaft: Bedingt
    • Eine zusätzliche Tasche oder ein großer Teddy ist kein allgemein kostenloses zusätzliches Gepäckstück für ein Kind.
    • Größe, Gewicht und Anzahl richten sich nach Ihrer Buchung und den Bedingungen des ausführenden Betreibers.

Aufgabegepäck

Keine sichere Antwort

  • Regelwerk: Die Quellen reichen für eine sichere Antwort nicht aus.

Am Körper

Keine sichere Antwort

  • Regelwerk: Die Quellen reichen für eine sichere Antwort nicht aus.

Flüge und Quellen

Lufthansa LH · Abflug DE · gebuchter Handgepäckumfang
Abflugland
Deutschland
Fluggesellschaft
Lufthansa

Handgepäck

Antwort

  • Genehmigung der Fluggesellschaft: Bedingt
    • Eine zusätzliche Tasche oder ein großer Teddy ist kein allgemein kostenloses zusätzliches Gepäckstück für ein Kind.
    • Größe, Gewicht und Anzahl richten sich nach Ihrer Buchung und den Bedingungen des ausführenden Betreibers.

Quellen

Aufgabegepäck

Keine sichere Antwort

  • Regelwerk: Die Quellen reichen für eine sichere Antwort nicht aus.

Quellen

Quelle fehlt.

Am Körper

Keine sichere Antwort

  • Regelwerk: Die Quellen reichen für eine sichere Antwort nicht aus.

Quellen

Quelle fehlt.

Lufthansa LH · Abflug AT · gebuchter Handgepäckumfang
Abflugland
Österreich
Fluggesellschaft
Lufthansa

Handgepäck

Antwort

  • Genehmigung der Fluggesellschaft: Bedingt
    • Eine zusätzliche Tasche oder ein großer Teddy ist kein allgemein kostenloses zusätzliches Gepäckstück für ein Kind.
    • Größe, Gewicht und Anzahl richten sich nach Ihrer Buchung und den Bedingungen des ausführenden Betreibers.

Quellen

Aufgabegepäck

Keine sichere Antwort

  • Regelwerk: Die Quellen reichen für eine sichere Antwort nicht aus.

Quellen

Quelle fehlt.

Am Körper

Keine sichere Antwort

  • Regelwerk: Die Quellen reichen für eine sichere Antwort nicht aus.

Quellen

Quelle fehlt.

Lufthansa LH · Abflug CH · gebuchter Handgepäckumfang
Abflugland
Schweiz
Fluggesellschaft
Lufthansa

Handgepäck

Antwort

  • Genehmigung der Fluggesellschaft: Bedingt
    • Eine zusätzliche Tasche oder ein großer Teddy ist kein allgemein kostenloses zusätzliches Gepäckstück für ein Kind.
    • Größe, Gewicht und Anzahl richten sich nach Ihrer Buchung und den Bedingungen des ausführenden Betreibers.

Quellen

Aufgabegepäck

Keine sichere Antwort

  • Regelwerk: Die Quellen reichen für eine sichere Antwort nicht aus.

Quellen

Quelle fehlt.

Am Körper

Keine sichere Antwort

  • Regelwerk: Die Quellen reichen für eine sichere Antwort nicht aus.

Quellen

Quelle fehlt.

Gewöhnlicher Teddy oder Spielzeug mit Zusatzfunktion?

Diese Seite behandelt einen trockenen, weichen Stoffteddy ohne Stromversorgung und ohne herausnehmbaren Einsatz. Stofftier, Plüschtier, Teddybär und Kuscheltier bezeichnen hier dieselbe gewöhnliche Spielzeugart. Ein Squishmallow fällt nur dann darunter, wenn das konkrete Modell keine Batterie, Flüssigkeit oder harten Zubehörteile enthält.

Prüfen Sie das Etikett, die Nähte, Schalter, ein Batteriefach und abnehmbare Teile. Ein Soundmodul, ein beheizbarer Beutel oder ein flüssigkeitsgefüllter Einsatz verändert die Beurteilung. Benutzen Sie das Innere des Tiers nicht als Versteck für andere Gegenstände. Ein Kostüm-Zauberstab hat dagegen einen starren Stiel und möglicherweise eine Leuchte; dafür gilt die Teddy-Antwort nicht.

Handgepäck, Aufgabegepäck und große Kuscheltiere

München führt das Lieblingskuscheltier ausdrücklich in einer Checkliste für das Handgepäck auf. Die Bundespolizei beschreibt die Kontrolle von Kuscheltieren und Puppen bei Reisen mit Kindern. Rechnen Sie damit, dass die Kontrolle auch den Teddy untersucht. Eine Kontrolle kann das Öffnen eines Vakuumbeutels erfordern; planen Sie Platz zum erneuten Verpacken ein.

Die nationalen Übersichten für Deutschland, Österreich und die Schweiz liefern keine im Rechercheumfang bestätigte namentliche Freigabe eines gewöhnlichen Kuscheltiers für beide Gepäckarten. Deshalb bleiben die entsprechenden Antworten offen. Das ist kein Verbot. Die Münchner Handgepäck-Checkliste ist auch keine Bestätigung für Aufgabegepäck, Gefahrgut oder die Einfuhr am Zielort.

Messen Sie einen großen Teddy zusammen mit seiner fertig gepackten Tasche. Bei Lufthansa richtet sich das Handgepäck nach der gebuchten Leistung; die weitere kleine Tasche gehört zu den dort beschriebenen Bedingungen. Ein separat getragener Riesen-Teddy, eine zusätzliche Tragetasche oder ein zusätzliches Gepäckstück für ein Kind ist nicht allgemein kostenlos. Prüfen Sie Ihre Buchung bei der ausführenden Airline. Für einen zusätzlichen Sitzplatz als Sitzgepäck benötigen Sie dessen konkrete Annahmebedingungen. Aus der Checkliste für Kinder folgt kein Anspruch auf einen eigenen Sitz oder zusätzliche Freigepäckstücke.

Elektronischer Teddy und lose Batterien

Identifizieren Sie die Batterie des konkreten Modells. Die Lufthansa-Regeln für tragbare Geräte betreffen auch Spielzeug. Für ein Gerät mit eingesetzter Lithiumbatterie gelten bis 100 Wh bei Lithium-Ionen oder bis 2 g Lithium bei Lithium-Metall, höchstens 15 Batteriegeräte pro Person und die Anforderungen nach UN 38.3. Schützen Sie Gerät und Batterie vor Schäden und unbeabsichtigtem Einschalten. Im Aufgabegepäck muss das Gerät vollständig aus sein, auch automatische Startfunktionen. Packen Sie es einzeln gepolstert, getrennt von anderen Geräten und fern von leicht entzündlichen Stoffen; höchstens drei Geräte größer als ein Smartphone pro Person.

Ein herausgenommener Akku ist eine lose Batterie. Bei Lufthansa gehören Ersatzbatterien in die Kabine, mit einzeln gegen Kurzschluss geschützten Kontakten. Für kleine Lithium-Ersatzbatterien gelten bis 100 Wh oder bis 2 g Lithium je Batterie, UN 38.3 und höchstens 20 Ersatzbatterien insgesamt pro Person einschließlich Powerbanks. Laden Sie lose Batterien an Bord nicht auf. Lose Alkali- und NiMH-Batterien gehören dort ebenfalls in die Kabine; schützen Sie sie vor Schäden, Hitze und Kurzschluss. Bei trockenen Alkali- oder NiMH-Batterien im Gerät schalten Sie es vor dem Aufgeben vollständig aus, deaktivieren Startfunktionen und polstern es einzeln; mehrere Geräte packen Sie getrennt. Lithium-Ionen-Batterien über 100 bis 160 Wh brauchen die vorherige Zustimmung, lose höchstens zwei pro Person. Geräte oder Akkus mit Schäden, Defekten oder einem sicherheitsbedingten Rückruf sind ausgeschlossen. Powerbanks haben eigene Regeln. Übertragen Sie die Lufthansa-Bedingungen nicht auf eine andere Airline.

Die folgenden Elektronikbereiche gelten nur für den dort bezeichneten Batterietyp. Sie erteilen keine Freigabe für einen beliebigen Soundteddy oder ein elektrisch beheiztes Kuscheltier. Bei unbekannter Zellchemie, fehlender Kapazität oder einem anderen Einsatz fragen Sie den Betreiber mit Modellnummer und Herstellerangaben.

Wärmebeutel und Gel separat prüfen

Ein trockener Körnereinsatz, ein elektrisches Heizelement und ein Gelbeutel sind verschiedene Produkte. Entfernen Sie einen herausnehmbaren Einsatz nur so, wie es der Hersteller vorsieht, und prüfen Sie Inhalt und Funktion separat. Die Quellen bestätigen keine pauschale Passagiererlaubnis für jeden Wärmeteddy. Lassen Sie ein ungeklärtes Heizprodukt vor der Reise von der ausführenden Airline beurteilen. Ist es tatsächlich ein tragbares Elektronikgerät mit extremer Hitzeentwicklung, verlangt Lufthansa eine vorherige Transportgenehmigung. Es darf nur in die Kabine, muss ausgeschaltet sein und das Heizelement oder die Batterie muss zur Isolierung entfernt werden. Die Batterieregeln und insgesamt höchstens 15 tragbare Elektronikgeräte pro Person gelten zusätzlich.

Für Gel und Flüssigkeiten gelten zusätzlich die Verfahren an jeder Kontrollstelle. München veröffentlicht aktuell bis zu zwei Liter je Behälter an allen dortigen Sicherheitskontrollen. Das bestätigt weder ein bestimmtes Gel noch einen Heizmechanismus oder den gesamten Teddy. Beim Rückflug oder bei erneuter Kontrolle während eines Umstiegs kann ein anderes Verfahren gelten. Packen Sie nicht nach der Regel des ersten Flughafens für die gesamte Reise.

Sauber verpacken und wieder mit nach Hause nehmen

Drücken Sie den Teddy nicht zwischen schwere Gegenstände, die seine Füllung verformen. Eine saubere Hülle schützt den Stoff; decken Sie empfindliche Augen, Stickereien und angenähte Dekorationen gegen Hängenbleiben ab. Prüfen Sie abnehmbare Kleidung, Anhänger und kleine Zubehörteile. Reinigen Sie nur entsprechend den Herstellerangaben und packen Sie das Tier trocken ein.

Fotografieren Sie das Lieblingskuscheltier vor der Reise, vor allem wenn ein identischer Ersatz schwer zu finden ist. Beschriften Sie seine Hülle mit den Kontaktdaten der Betreuungsperson, ohne das Tier entgegen der Herstelleranleitung zu verändern. Legen Sie fest, wohin es bei der Kontrolle und beim Einsteigen kommt.

Wenn Ihr Kind den Teddy unterwegs oder zum Einschlafen braucht, legen Sie ihn in ein Fach, das auch bei geschlossener Haupttasche erreichbar bleibt. Vereinbaren Sie einen festen Ablageplatz nach dem Spielen. Prüfen Sie bei jedem Ortswechsel Sitz, Bett und Boden, auch beim Flughafentransfer. Beim Packen für die Rückreise prüfen Sie Zubehör und Einsätze erneut und legen das Tier wieder in dasselbe erreichbare Fach, damit es weder im Hotel noch zwischen den Sitzen zurückbleibt.

Weitere Gegenstände

Im Gegenstandsverzeichnis finden Sie weitere veröffentlichte Hinweise. Die Regeln für Batterien, Flüssigkeiten, Vakuumbeutel und Zauberstäbe sind getrennt zu prüfen. Die Quellen und ihre Geltungsbereiche stehen bei den Antworten und am Ende dieser Seite.

Den Teddy vorbereiten

  1. Prüfen Sie Etikett, Nähte, Schalter, Batteriefach und herausnehmbare Einsätze.

  2. Messen Sie den Teddy in seiner fertig gepackten Tasche und prüfen Sie die gebuchten Gepäckstücke.

  3. Schützen Sie Dekorationen und halten Sie den Stoff in einer sauberen Hülle trocken. Legen Sie das Tier in ein erreichbares Fach mit festem Ablageplatz.

Häufige Fragen

Darf mein Kind den Teddy zusätzlich zur Tasche tragen?

Daraus folgt kein allgemeiner Anspruch auf ein kostenloses zusätzliches Gepäckstück. Prüfen Sie die gebuchten Gepäckstücke, das Alter des Kindes und die Bedingungen der ausführenden Airline.

Kann ich einen Riesen-Teddy auf einen Sitz setzen?

Klären Sie Sitzgepäck vor der Buchung mit der Airline. Ein freier Sitz und eine Kinder-Checkliste bestätigen keine Annahme.

Gilt die Antwort auch für einen sprechenden Teddy?

Prüfen Sie Soundmodul, Batterietyp und Kapazität. Ein entnommener Akku zählt als lose Batterie; bei Lufthansa gehört er in die Kabine.

Gibt München jeden Geleinsatz bis zwei Liter frei?

Nein. Die veröffentlichte Behältergröße betrifft das Kontrollverfahren. Zusammensetzung, Heizelement und Annahme des konkreten Produkts müssen separat geprüft werden.

Wie bleibt der Lieblingsteddy unterwegs griffbereit?

Legen Sie ihn in ein erreichbares Fach. Prüfen Sie Sitz, Bett und Boden bei jedem Ortswechsel und beim Packen für die Rückreise.

Prüfdatum der Quellen

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