TRAGBARE ELEKTRONIK
Dürfen Kopfhörer ins Flugzeug?
Ja, gewöhnliche Bluetooth-Kopfhörer mit eingebautem Lithium-Ionen-Akku bis 100 Wh können als persönliche Unterhaltungselektronik mitreisen. Die Kabine ist die empfohlene Wahl. Bei Lufthansa, Austrian und SWISS müssen Sie Kopfhörer im Aufgabegepäck vollständig ausschalten und schützen. Klären Sie ein separates Ladeetui mit eigener Batterie bei der ausführenden Airline und behalten Sie es in der Kabine.
Handgepäck
Nicht allgemein bestätigt
Kopfhörer mit eingebautem Li-Ionen-Akku bis 100 Wh sind nach der Gefahrgutgrundlage möglich, geschützt vor Schäden und Einschalten. Airline-Grenzen gelten zusätzlich. Ein Ladeetui hat eine eigene, noch zu bestätigende Einstufung.
Aufgabegepäck
Nicht allgemein bestätigt
Lufthansa, Austrian und SWISS verlangen vollständiges Ausschalten, Polsterung und Schutz vor Aktivierung. Es gelten die gemeinsamen Gerätegrenzen. Diese Freigabe umfasst kein separates Ladeetui.
Besondere Regeln nach Land, Flughafen, Airline und Ausführung
Was gilt für Ihren Flug?
Wählen Sie Land, Flughafen und Airline und suchen Sie nach Ihrer Ausführung. Bei einer erneuten Kontrolle nach dem Umstieg prüfen Sie auch den dortigen Flughafen.
16 passende Kombinationen · 4 Antworten
Mit Bedingungen · Erlaubt · Nicht geklärt
Mit Bedingungen · Nicht geklärt
Mit Bedingungen · Nicht geklärt
Allgemeine Regeln stehen neben den Regeln der Airline und des Flughafens.
Deutschland: Kopfhörer mit eingebautem Li-Ionen-Akku bis 100 Wh, Gefahrgutgrundlage · gleiche Bedingungen für 3 KombinationenHandgepäck: Mit BedingungenAufgabegepäck: Mit Bedingungen
Handgepäck
Antwort
- Gefahrgut: Bedingt
- Gilt für persönliche Audio-Kopfhörer mit eingebauter Lithium-Ionen-Batterie bis 100 Wh. Ein eigenes Ladeetui ist in diesem Ergebnis nicht enthalten.
- Keine Freigabe für beschädigte, defekte oder aus Sicherheitsgründen zurückgerufene Geräte oder Batterien. Größere Akkus, andere Batteriechemien und Sondergeräte benötigen eine eigene Prüfung.
- Höchstens 100 Wh je eingebauter Lithium-Ionen-Batterie; der Batterietyp muss UN 38.3 entsprechen.
- Insgesamt höchstens 15 tragbare elektronische Geräte mit Lithiumbatterien je Person in allen Gepäckarten zusammen; mehr nur mit Zustimmung des Betreibers nach IATA.
- Schützen Sie Kopfhörer vor Beschädigung und unbeabsichtigtem Einschalten.
Aufgabegepäck
Antwort
- Gefahrgut: Bedingt
- Gilt für persönliche Audio-Kopfhörer mit eingebauter Lithium-Ionen-Batterie bis 100 Wh. Ein eigenes Ladeetui ist in diesem Ergebnis nicht enthalten.
- Keine Freigabe für beschädigte, defekte oder aus Sicherheitsgründen zurückgerufene Geräte oder Batterien. Größere Akkus, andere Batteriechemien und Sondergeräte benötigen eine eigene Prüfung.
- Höchstens 100 Wh je eingebauter Lithium-Ionen-Batterie; der Batterietyp muss UN 38.3 entsprechen.
- Insgesamt höchstens 15 tragbare elektronische Geräte mit Lithiumbatterien je Person in allen Gepäckarten zusammen; mehr nur mit Zustimmung des Betreibers nach IATA.
- Bei mehr als 2,7 Wh je Gerät vollständig ausschalten, einschließlich automatischer Startfunktionen; Standby genügt nicht. Bis einschließlich 2,7 Wh entfällt diese Ausschaltpflicht in der ICAO-Grundlage, der Schutz vor Schäden und Aktivierung bleibt erforderlich.
- Schützen Sie Kopfhörer vor Beschädigung und unbeabsichtigtem Einschalten.
Am Körper
Antwort
- Gefahrgut: Bedingt
- Gilt für persönliche Audio-Kopfhörer mit eingebauter Lithium-Ionen-Batterie bis 100 Wh. Ein eigenes Ladeetui ist in diesem Ergebnis nicht enthalten.
- Keine Freigabe für beschädigte, defekte oder aus Sicherheitsgründen zurückgerufene Geräte oder Batterien. Größere Akkus, andere Batteriechemien und Sondergeräte benötigen eine eigene Prüfung.
- Höchstens 100 Wh je eingebauter Lithium-Ionen-Batterie; der Batterietyp muss UN 38.3 entsprechen.
- Insgesamt höchstens 15 tragbare elektronische Geräte mit Lithiumbatterien je Person in allen Gepäckarten zusammen; mehr nur mit Zustimmung des Betreibers nach IATA.
- Schützen Sie Kopfhörer vor Beschädigung und unbeabsichtigtem Einschalten.
Flüge und Quellen
Deutschland: Kopfhörer mit eingebautem Li-Ionen-Akku bis 100 Wh, Gefahrgutgrundlage
- Abflugland
- Deutschland
Handgepäck
Antwort
- Gefahrgut: Bedingt
- Gilt für persönliche Audio-Kopfhörer mit eingebauter Lithium-Ionen-Batterie bis 100 Wh. Ein eigenes Ladeetui ist in diesem Ergebnis nicht enthalten.
- Keine Freigabe für beschädigte, defekte oder aus Sicherheitsgründen zurückgerufene Geräte oder Batterien. Größere Akkus, andere Batteriechemien und Sondergeräte benötigen eine eigene Prüfung.
- Höchstens 100 Wh je eingebauter Lithium-Ionen-Batterie; der Batterietyp muss UN 38.3 entsprechen.
- Insgesamt höchstens 15 tragbare elektronische Geräte mit Lithiumbatterien je Person in allen Gepäckarten zusammen; mehr nur mit Zustimmung des Betreibers nach IATA.
- Schützen Sie Kopfhörer vor Beschädigung und unbeabsichtigtem Einschalten.
Quellen
Aufgabegepäck
Antwort
- Gefahrgut: Bedingt
- Gilt für persönliche Audio-Kopfhörer mit eingebauter Lithium-Ionen-Batterie bis 100 Wh. Ein eigenes Ladeetui ist in diesem Ergebnis nicht enthalten.
- Keine Freigabe für beschädigte, defekte oder aus Sicherheitsgründen zurückgerufene Geräte oder Batterien. Größere Akkus, andere Batteriechemien und Sondergeräte benötigen eine eigene Prüfung.
- Höchstens 100 Wh je eingebauter Lithium-Ionen-Batterie; der Batterietyp muss UN 38.3 entsprechen.
- Insgesamt höchstens 15 tragbare elektronische Geräte mit Lithiumbatterien je Person in allen Gepäckarten zusammen; mehr nur mit Zustimmung des Betreibers nach IATA.
- Bei mehr als 2,7 Wh je Gerät vollständig ausschalten, einschließlich automatischer Startfunktionen; Standby genügt nicht. Bis einschließlich 2,7 Wh entfällt diese Ausschaltpflicht in der ICAO-Grundlage, der Schutz vor Schäden und Aktivierung bleibt erforderlich.
- Schützen Sie Kopfhörer vor Beschädigung und unbeabsichtigtem Einschalten.
Quellen
Am Körper
Antwort
- Gefahrgut: Bedingt
- Gilt für persönliche Audio-Kopfhörer mit eingebauter Lithium-Ionen-Batterie bis 100 Wh. Ein eigenes Ladeetui ist in diesem Ergebnis nicht enthalten.
- Keine Freigabe für beschädigte, defekte oder aus Sicherheitsgründen zurückgerufene Geräte oder Batterien. Größere Akkus, andere Batteriechemien und Sondergeräte benötigen eine eigene Prüfung.
- Höchstens 100 Wh je eingebauter Lithium-Ionen-Batterie; der Batterietyp muss UN 38.3 entsprechen.
- Insgesamt höchstens 15 tragbare elektronische Geräte mit Lithiumbatterien je Person in allen Gepäckarten zusammen; mehr nur mit Zustimmung des Betreibers nach IATA.
- Schützen Sie Kopfhörer vor Beschädigung und unbeabsichtigtem Einschalten.
Quellen
Österreich: Kopfhörer mit eingebautem Li-Ionen-Akku bis 100 Wh, Gefahrgutgrundlage
- Abflugland
- Österreich
Handgepäck
Antwort
- Gefahrgut: Bedingt
- Gilt für persönliche Audio-Kopfhörer mit eingebauter Lithium-Ionen-Batterie bis 100 Wh. Ein eigenes Ladeetui ist in diesem Ergebnis nicht enthalten.
- Keine Freigabe für beschädigte, defekte oder aus Sicherheitsgründen zurückgerufene Geräte oder Batterien. Größere Akkus, andere Batteriechemien und Sondergeräte benötigen eine eigene Prüfung.
- Höchstens 100 Wh je eingebauter Lithium-Ionen-Batterie; der Batterietyp muss UN 38.3 entsprechen.
- Insgesamt höchstens 15 tragbare elektronische Geräte mit Lithiumbatterien je Person in allen Gepäckarten zusammen; mehr nur mit Zustimmung des Betreibers nach IATA.
- Schützen Sie Kopfhörer vor Beschädigung und unbeabsichtigtem Einschalten.
Quellen
Aufgabegepäck
Antwort
- Gefahrgut: Bedingt
- Gilt für persönliche Audio-Kopfhörer mit eingebauter Lithium-Ionen-Batterie bis 100 Wh. Ein eigenes Ladeetui ist in diesem Ergebnis nicht enthalten.
- Keine Freigabe für beschädigte, defekte oder aus Sicherheitsgründen zurückgerufene Geräte oder Batterien. Größere Akkus, andere Batteriechemien und Sondergeräte benötigen eine eigene Prüfung.
- Höchstens 100 Wh je eingebauter Lithium-Ionen-Batterie; der Batterietyp muss UN 38.3 entsprechen.
- Insgesamt höchstens 15 tragbare elektronische Geräte mit Lithiumbatterien je Person in allen Gepäckarten zusammen; mehr nur mit Zustimmung des Betreibers nach IATA.
- Bei mehr als 2,7 Wh je Gerät vollständig ausschalten, einschließlich automatischer Startfunktionen; Standby genügt nicht. Bis einschließlich 2,7 Wh entfällt diese Ausschaltpflicht in der ICAO-Grundlage, der Schutz vor Schäden und Aktivierung bleibt erforderlich.
- Schützen Sie Kopfhörer vor Beschädigung und unbeabsichtigtem Einschalten.
Quellen
Am Körper
Antwort
- Gefahrgut: Bedingt
- Gilt für persönliche Audio-Kopfhörer mit eingebauter Lithium-Ionen-Batterie bis 100 Wh. Ein eigenes Ladeetui ist in diesem Ergebnis nicht enthalten.
- Keine Freigabe für beschädigte, defekte oder aus Sicherheitsgründen zurückgerufene Geräte oder Batterien. Größere Akkus, andere Batteriechemien und Sondergeräte benötigen eine eigene Prüfung.
- Höchstens 100 Wh je eingebauter Lithium-Ionen-Batterie; der Batterietyp muss UN 38.3 entsprechen.
- Insgesamt höchstens 15 tragbare elektronische Geräte mit Lithiumbatterien je Person in allen Gepäckarten zusammen; mehr nur mit Zustimmung des Betreibers nach IATA.
- Schützen Sie Kopfhörer vor Beschädigung und unbeabsichtigtem Einschalten.
Quellen
Schweiz: Kopfhörer mit eingebautem Li-Ionen-Akku bis 100 Wh, Gefahrgutgrundlage
- Abflugland
- Schweiz
Handgepäck
Antwort
- Gefahrgut: Bedingt
- Gilt für persönliche Audio-Kopfhörer mit eingebauter Lithium-Ionen-Batterie bis 100 Wh. Ein eigenes Ladeetui ist in diesem Ergebnis nicht enthalten.
- Keine Freigabe für beschädigte, defekte oder aus Sicherheitsgründen zurückgerufene Geräte oder Batterien. Größere Akkus, andere Batteriechemien und Sondergeräte benötigen eine eigene Prüfung.
- Höchstens 100 Wh je eingebauter Lithium-Ionen-Batterie; der Batterietyp muss UN 38.3 entsprechen.
- Insgesamt höchstens 15 tragbare elektronische Geräte mit Lithiumbatterien je Person in allen Gepäckarten zusammen; mehr nur mit Zustimmung des Betreibers nach IATA.
- Schützen Sie Kopfhörer vor Beschädigung und unbeabsichtigtem Einschalten.
Quellen
Aufgabegepäck
Antwort
- Gefahrgut: Bedingt
- Gilt für persönliche Audio-Kopfhörer mit eingebauter Lithium-Ionen-Batterie bis 100 Wh. Ein eigenes Ladeetui ist in diesem Ergebnis nicht enthalten.
- Keine Freigabe für beschädigte, defekte oder aus Sicherheitsgründen zurückgerufene Geräte oder Batterien. Größere Akkus, andere Batteriechemien und Sondergeräte benötigen eine eigene Prüfung.
- Höchstens 100 Wh je eingebauter Lithium-Ionen-Batterie; der Batterietyp muss UN 38.3 entsprechen.
- Insgesamt höchstens 15 tragbare elektronische Geräte mit Lithiumbatterien je Person in allen Gepäckarten zusammen; mehr nur mit Zustimmung des Betreibers nach IATA.
- Bei mehr als 2,7 Wh je Gerät vollständig ausschalten, einschließlich automatischer Startfunktionen; Standby genügt nicht. Bis einschließlich 2,7 Wh entfällt diese Ausschaltpflicht in der ICAO-Grundlage, der Schutz vor Schäden und Aktivierung bleibt erforderlich.
- Schützen Sie Kopfhörer vor Beschädigung und unbeabsichtigtem Einschalten.
Quellen
Am Körper
Antwort
- Gefahrgut: Bedingt
- Gilt für persönliche Audio-Kopfhörer mit eingebauter Lithium-Ionen-Batterie bis 100 Wh. Ein eigenes Ladeetui ist in diesem Ergebnis nicht enthalten.
- Keine Freigabe für beschädigte, defekte oder aus Sicherheitsgründen zurückgerufene Geräte oder Batterien. Größere Akkus, andere Batteriechemien und Sondergeräte benötigen eine eigene Prüfung.
- Höchstens 100 Wh je eingebauter Lithium-Ionen-Batterie; der Batterietyp muss UN 38.3 entsprechen.
- Insgesamt höchstens 15 tragbare elektronische Geräte mit Lithiumbatterien je Person in allen Gepäckarten zusammen; mehr nur mit Zustimmung des Betreibers nach IATA.
- Schützen Sie Kopfhörer vor Beschädigung und unbeabsichtigtem Einschalten.
Quellen
Deutschland, ausgeführt von Lufthansa: Kopfhörer mit eingebautem Akku bis 100 Wh · gleiche Bedingungen für 9 KombinationenHandgepäck: Mit BedingungenAufgabegepäck: Mit Bedingungen
Handgepäck
Antwort
- Gefahrgut: Bedingt
- Gilt für persönliche Audio-Kopfhörer mit eingebauter Lithium-Ionen-Batterie bis 100 Wh. Ein eigenes Ladeetui ist in diesem Ergebnis nicht enthalten.
- Keine Freigabe für beschädigte, defekte oder aus Sicherheitsgründen zurückgerufene Geräte oder Batterien. Größere Akkus, andere Batteriechemien und Sondergeräte benötigen eine eigene Prüfung.
- Höchstens 100 Wh je eingebauter Lithium-Ionen-Batterie; der Batterietyp muss UN 38.3 entsprechen.
- Insgesamt höchstens 15 tragbare elektronische Geräte mit Lithiumbatterien je Person in allen Gepäckarten zusammen; mehr nur mit Zustimmung des Betreibers nach IATA.
- Schützen Sie Kopfhörer vor Beschädigung und unbeabsichtigtem Einschalten.
- Genehmigung der Fluggesellschaft: Bedingt
- Beschädigte, defekte und aus Sicherheitsgründen zurückgerufene Geräte oder Batterien dürfen nicht mitreisen.
- Beim ausführenden Betreiber höchstens 100 Wh je Gerät mit eingebautem Lithium-Ionen-Akku.
- Beim ausführenden Betreiber insgesamt höchstens 15 Geräte mit Batterien je Person in allen Gepäckarten zusammen; diese Grenze gilt gemeinsam für alle Batteriegeräte.
- Geräte vor Schäden und unbeabsichtigtem Einschalten schützen. Mehrere Geräte getrennt verpacken, etwa durch Kleidung oder die Originalverpackung.
Aufgabegepäck
Antwort
- Gefahrgut: Bedingt
- Gilt für persönliche Audio-Kopfhörer mit eingebauter Lithium-Ionen-Batterie bis 100 Wh. Ein eigenes Ladeetui ist in diesem Ergebnis nicht enthalten.
- Keine Freigabe für beschädigte, defekte oder aus Sicherheitsgründen zurückgerufene Geräte oder Batterien. Größere Akkus, andere Batteriechemien und Sondergeräte benötigen eine eigene Prüfung.
- Höchstens 100 Wh je eingebauter Lithium-Ionen-Batterie; der Batterietyp muss UN 38.3 entsprechen.
- Insgesamt höchstens 15 tragbare elektronische Geräte mit Lithiumbatterien je Person in allen Gepäckarten zusammen; mehr nur mit Zustimmung des Betreibers nach IATA.
- Bei mehr als 2,7 Wh je Gerät vollständig ausschalten, einschließlich automatischer Startfunktionen; Standby genügt nicht. Bis einschließlich 2,7 Wh entfällt diese Ausschaltpflicht in der ICAO-Grundlage, der Schutz vor Schäden und Aktivierung bleibt erforderlich.
- Schützen Sie Kopfhörer vor Beschädigung und unbeabsichtigtem Einschalten.
- Genehmigung der Fluggesellschaft: Bedingt
- Beschädigte, defekte und aus Sicherheitsgründen zurückgerufene Geräte oder Batterien dürfen nicht mitreisen.
- Beim ausführenden Betreiber höchstens 100 Wh je Gerät mit eingebautem Lithium-Ionen-Akku.
- Beim ausführenden Betreiber insgesamt höchstens 15 Geräte mit Batterien je Person in allen Gepäckarten zusammen; diese Grenze gilt gemeinsam für alle Batteriegeräte.
- Im Aufgabegepäck insgesamt höchstens drei Geräte, die größer als ein Smartphone sind, je Person. Große Kopfhörer zählen zu diesem gemeinsamen Gerätebudget.
- Geräte vor Schäden und unbeabsichtigtem Einschalten schützen. Mehrere Geräte getrennt verpacken, etwa durch Kleidung oder die Originalverpackung.
- Kopfhörer vollständig ausschalten, auch automatische Startfunktionen und Alarme deaktivieren; gegen Einschalten sichern und ausreichend polstern.
- Verpacken Sie Kopfhörer nicht zusammen mit leicht brennbaren Artikeln wie Parfüm oder Sprays.
Am Körper
Antwort
- Gefahrgut: Bedingt
- Gilt für persönliche Audio-Kopfhörer mit eingebauter Lithium-Ionen-Batterie bis 100 Wh. Ein eigenes Ladeetui ist in diesem Ergebnis nicht enthalten.
- Keine Freigabe für beschädigte, defekte oder aus Sicherheitsgründen zurückgerufene Geräte oder Batterien. Größere Akkus, andere Batteriechemien und Sondergeräte benötigen eine eigene Prüfung.
- Höchstens 100 Wh je eingebauter Lithium-Ionen-Batterie; der Batterietyp muss UN 38.3 entsprechen.
- Insgesamt höchstens 15 tragbare elektronische Geräte mit Lithiumbatterien je Person in allen Gepäckarten zusammen; mehr nur mit Zustimmung des Betreibers nach IATA.
- Schützen Sie Kopfhörer vor Beschädigung und unbeabsichtigtem Einschalten.
Flüge und Quellen
Deutschland, ausgeführt von Lufthansa: Kopfhörer mit eingebautem Akku bis 100 Wh
- Abflugland
- Deutschland
- Fluggesellschaft
- Lufthansa
Handgepäck
Antwort
- Gefahrgut: Bedingt
- Gilt für persönliche Audio-Kopfhörer mit eingebauter Lithium-Ionen-Batterie bis 100 Wh. Ein eigenes Ladeetui ist in diesem Ergebnis nicht enthalten.
- Keine Freigabe für beschädigte, defekte oder aus Sicherheitsgründen zurückgerufene Geräte oder Batterien. Größere Akkus, andere Batteriechemien und Sondergeräte benötigen eine eigene Prüfung.
- Höchstens 100 Wh je eingebauter Lithium-Ionen-Batterie; der Batterietyp muss UN 38.3 entsprechen.
- Insgesamt höchstens 15 tragbare elektronische Geräte mit Lithiumbatterien je Person in allen Gepäckarten zusammen; mehr nur mit Zustimmung des Betreibers nach IATA.
- Schützen Sie Kopfhörer vor Beschädigung und unbeabsichtigtem Einschalten.
- Genehmigung der Fluggesellschaft: Bedingt
- Beschädigte, defekte und aus Sicherheitsgründen zurückgerufene Geräte oder Batterien dürfen nicht mitreisen.
- Beim ausführenden Betreiber höchstens 100 Wh je Gerät mit eingebautem Lithium-Ionen-Akku.
- Beim ausführenden Betreiber insgesamt höchstens 15 Geräte mit Batterien je Person in allen Gepäckarten zusammen; diese Grenze gilt gemeinsam für alle Batteriegeräte.
- Geräte vor Schäden und unbeabsichtigtem Einschalten schützen. Mehrere Geräte getrennt verpacken, etwa durch Kleidung oder die Originalverpackung.
Quellen
Aufgabegepäck
Antwort
- Gefahrgut: Bedingt
- Gilt für persönliche Audio-Kopfhörer mit eingebauter Lithium-Ionen-Batterie bis 100 Wh. Ein eigenes Ladeetui ist in diesem Ergebnis nicht enthalten.
- Keine Freigabe für beschädigte, defekte oder aus Sicherheitsgründen zurückgerufene Geräte oder Batterien. Größere Akkus, andere Batteriechemien und Sondergeräte benötigen eine eigene Prüfung.
- Höchstens 100 Wh je eingebauter Lithium-Ionen-Batterie; der Batterietyp muss UN 38.3 entsprechen.
- Insgesamt höchstens 15 tragbare elektronische Geräte mit Lithiumbatterien je Person in allen Gepäckarten zusammen; mehr nur mit Zustimmung des Betreibers nach IATA.
- Bei mehr als 2,7 Wh je Gerät vollständig ausschalten, einschließlich automatischer Startfunktionen; Standby genügt nicht. Bis einschließlich 2,7 Wh entfällt diese Ausschaltpflicht in der ICAO-Grundlage, der Schutz vor Schäden und Aktivierung bleibt erforderlich.
- Schützen Sie Kopfhörer vor Beschädigung und unbeabsichtigtem Einschalten.
- Genehmigung der Fluggesellschaft: Bedingt
- Beschädigte, defekte und aus Sicherheitsgründen zurückgerufene Geräte oder Batterien dürfen nicht mitreisen.
- Beim ausführenden Betreiber höchstens 100 Wh je Gerät mit eingebautem Lithium-Ionen-Akku.
- Beim ausführenden Betreiber insgesamt höchstens 15 Geräte mit Batterien je Person in allen Gepäckarten zusammen; diese Grenze gilt gemeinsam für alle Batteriegeräte.
- Im Aufgabegepäck insgesamt höchstens drei Geräte, die größer als ein Smartphone sind, je Person. Große Kopfhörer zählen zu diesem gemeinsamen Gerätebudget.
- Geräte vor Schäden und unbeabsichtigtem Einschalten schützen. Mehrere Geräte getrennt verpacken, etwa durch Kleidung oder die Originalverpackung.
- Kopfhörer vollständig ausschalten, auch automatische Startfunktionen und Alarme deaktivieren; gegen Einschalten sichern und ausreichend polstern.
- Verpacken Sie Kopfhörer nicht zusammen mit leicht brennbaren Artikeln wie Parfüm oder Sprays.
Quellen
Am Körper
Antwort
- Gefahrgut: Bedingt
- Gilt für persönliche Audio-Kopfhörer mit eingebauter Lithium-Ionen-Batterie bis 100 Wh. Ein eigenes Ladeetui ist in diesem Ergebnis nicht enthalten.
- Keine Freigabe für beschädigte, defekte oder aus Sicherheitsgründen zurückgerufene Geräte oder Batterien. Größere Akkus, andere Batteriechemien und Sondergeräte benötigen eine eigene Prüfung.
- Höchstens 100 Wh je eingebauter Lithium-Ionen-Batterie; der Batterietyp muss UN 38.3 entsprechen.
- Insgesamt höchstens 15 tragbare elektronische Geräte mit Lithiumbatterien je Person in allen Gepäckarten zusammen; mehr nur mit Zustimmung des Betreibers nach IATA.
- Schützen Sie Kopfhörer vor Beschädigung und unbeabsichtigtem Einschalten.
Quellen
Österreich, ausgeführt von Lufthansa: Kopfhörer mit eingebautem Akku bis 100 Wh
- Abflugland
- Österreich
- Fluggesellschaft
- Lufthansa
Handgepäck
Antwort
- Gefahrgut: Bedingt
- Gilt für persönliche Audio-Kopfhörer mit eingebauter Lithium-Ionen-Batterie bis 100 Wh. Ein eigenes Ladeetui ist in diesem Ergebnis nicht enthalten.
- Keine Freigabe für beschädigte, defekte oder aus Sicherheitsgründen zurückgerufene Geräte oder Batterien. Größere Akkus, andere Batteriechemien und Sondergeräte benötigen eine eigene Prüfung.
- Höchstens 100 Wh je eingebauter Lithium-Ionen-Batterie; der Batterietyp muss UN 38.3 entsprechen.
- Insgesamt höchstens 15 tragbare elektronische Geräte mit Lithiumbatterien je Person in allen Gepäckarten zusammen; mehr nur mit Zustimmung des Betreibers nach IATA.
- Schützen Sie Kopfhörer vor Beschädigung und unbeabsichtigtem Einschalten.
- Genehmigung der Fluggesellschaft: Bedingt
- Beschädigte, defekte und aus Sicherheitsgründen zurückgerufene Geräte oder Batterien dürfen nicht mitreisen.
- Beim ausführenden Betreiber höchstens 100 Wh je Gerät mit eingebautem Lithium-Ionen-Akku.
- Beim ausführenden Betreiber insgesamt höchstens 15 Geräte mit Batterien je Person in allen Gepäckarten zusammen; diese Grenze gilt gemeinsam für alle Batteriegeräte.
- Geräte vor Schäden und unbeabsichtigtem Einschalten schützen. Mehrere Geräte getrennt verpacken, etwa durch Kleidung oder die Originalverpackung.
Quellen
Aufgabegepäck
Antwort
- Gefahrgut: Bedingt
- Gilt für persönliche Audio-Kopfhörer mit eingebauter Lithium-Ionen-Batterie bis 100 Wh. Ein eigenes Ladeetui ist in diesem Ergebnis nicht enthalten.
- Keine Freigabe für beschädigte, defekte oder aus Sicherheitsgründen zurückgerufene Geräte oder Batterien. Größere Akkus, andere Batteriechemien und Sondergeräte benötigen eine eigene Prüfung.
- Höchstens 100 Wh je eingebauter Lithium-Ionen-Batterie; der Batterietyp muss UN 38.3 entsprechen.
- Insgesamt höchstens 15 tragbare elektronische Geräte mit Lithiumbatterien je Person in allen Gepäckarten zusammen; mehr nur mit Zustimmung des Betreibers nach IATA.
- Bei mehr als 2,7 Wh je Gerät vollständig ausschalten, einschließlich automatischer Startfunktionen; Standby genügt nicht. Bis einschließlich 2,7 Wh entfällt diese Ausschaltpflicht in der ICAO-Grundlage, der Schutz vor Schäden und Aktivierung bleibt erforderlich.
- Schützen Sie Kopfhörer vor Beschädigung und unbeabsichtigtem Einschalten.
- Genehmigung der Fluggesellschaft: Bedingt
- Beschädigte, defekte und aus Sicherheitsgründen zurückgerufene Geräte oder Batterien dürfen nicht mitreisen.
- Beim ausführenden Betreiber höchstens 100 Wh je Gerät mit eingebautem Lithium-Ionen-Akku.
- Beim ausführenden Betreiber insgesamt höchstens 15 Geräte mit Batterien je Person in allen Gepäckarten zusammen; diese Grenze gilt gemeinsam für alle Batteriegeräte.
- Im Aufgabegepäck insgesamt höchstens drei Geräte, die größer als ein Smartphone sind, je Person. Große Kopfhörer zählen zu diesem gemeinsamen Gerätebudget.
- Geräte vor Schäden und unbeabsichtigtem Einschalten schützen. Mehrere Geräte getrennt verpacken, etwa durch Kleidung oder die Originalverpackung.
- Kopfhörer vollständig ausschalten, auch automatische Startfunktionen und Alarme deaktivieren; gegen Einschalten sichern und ausreichend polstern.
- Verpacken Sie Kopfhörer nicht zusammen mit leicht brennbaren Artikeln wie Parfüm oder Sprays.
Quellen
Am Körper
Antwort
- Gefahrgut: Bedingt
- Gilt für persönliche Audio-Kopfhörer mit eingebauter Lithium-Ionen-Batterie bis 100 Wh. Ein eigenes Ladeetui ist in diesem Ergebnis nicht enthalten.
- Keine Freigabe für beschädigte, defekte oder aus Sicherheitsgründen zurückgerufene Geräte oder Batterien. Größere Akkus, andere Batteriechemien und Sondergeräte benötigen eine eigene Prüfung.
- Höchstens 100 Wh je eingebauter Lithium-Ionen-Batterie; der Batterietyp muss UN 38.3 entsprechen.
- Insgesamt höchstens 15 tragbare elektronische Geräte mit Lithiumbatterien je Person in allen Gepäckarten zusammen; mehr nur mit Zustimmung des Betreibers nach IATA.
- Schützen Sie Kopfhörer vor Beschädigung und unbeabsichtigtem Einschalten.
Quellen
Schweiz, ausgeführt von Lufthansa: Kopfhörer mit eingebautem Akku bis 100 Wh
- Abflugland
- Schweiz
- Fluggesellschaft
- Lufthansa
Handgepäck
Antwort
- Gefahrgut: Bedingt
- Gilt für persönliche Audio-Kopfhörer mit eingebauter Lithium-Ionen-Batterie bis 100 Wh. Ein eigenes Ladeetui ist in diesem Ergebnis nicht enthalten.
- Keine Freigabe für beschädigte, defekte oder aus Sicherheitsgründen zurückgerufene Geräte oder Batterien. Größere Akkus, andere Batteriechemien und Sondergeräte benötigen eine eigene Prüfung.
- Höchstens 100 Wh je eingebauter Lithium-Ionen-Batterie; der Batterietyp muss UN 38.3 entsprechen.
- Insgesamt höchstens 15 tragbare elektronische Geräte mit Lithiumbatterien je Person in allen Gepäckarten zusammen; mehr nur mit Zustimmung des Betreibers nach IATA.
- Schützen Sie Kopfhörer vor Beschädigung und unbeabsichtigtem Einschalten.
- Genehmigung der Fluggesellschaft: Bedingt
- Beschädigte, defekte und aus Sicherheitsgründen zurückgerufene Geräte oder Batterien dürfen nicht mitreisen.
- Beim ausführenden Betreiber höchstens 100 Wh je Gerät mit eingebautem Lithium-Ionen-Akku.
- Beim ausführenden Betreiber insgesamt höchstens 15 Geräte mit Batterien je Person in allen Gepäckarten zusammen; diese Grenze gilt gemeinsam für alle Batteriegeräte.
- Geräte vor Schäden und unbeabsichtigtem Einschalten schützen. Mehrere Geräte getrennt verpacken, etwa durch Kleidung oder die Originalverpackung.
Quellen
Aufgabegepäck
Antwort
- Gefahrgut: Bedingt
- Gilt für persönliche Audio-Kopfhörer mit eingebauter Lithium-Ionen-Batterie bis 100 Wh. Ein eigenes Ladeetui ist in diesem Ergebnis nicht enthalten.
- Keine Freigabe für beschädigte, defekte oder aus Sicherheitsgründen zurückgerufene Geräte oder Batterien. Größere Akkus, andere Batteriechemien und Sondergeräte benötigen eine eigene Prüfung.
- Höchstens 100 Wh je eingebauter Lithium-Ionen-Batterie; der Batterietyp muss UN 38.3 entsprechen.
- Insgesamt höchstens 15 tragbare elektronische Geräte mit Lithiumbatterien je Person in allen Gepäckarten zusammen; mehr nur mit Zustimmung des Betreibers nach IATA.
- Bei mehr als 2,7 Wh je Gerät vollständig ausschalten, einschließlich automatischer Startfunktionen; Standby genügt nicht. Bis einschließlich 2,7 Wh entfällt diese Ausschaltpflicht in der ICAO-Grundlage, der Schutz vor Schäden und Aktivierung bleibt erforderlich.
- Schützen Sie Kopfhörer vor Beschädigung und unbeabsichtigtem Einschalten.
- Genehmigung der Fluggesellschaft: Bedingt
- Beschädigte, defekte und aus Sicherheitsgründen zurückgerufene Geräte oder Batterien dürfen nicht mitreisen.
- Beim ausführenden Betreiber höchstens 100 Wh je Gerät mit eingebautem Lithium-Ionen-Akku.
- Beim ausführenden Betreiber insgesamt höchstens 15 Geräte mit Batterien je Person in allen Gepäckarten zusammen; diese Grenze gilt gemeinsam für alle Batteriegeräte.
- Im Aufgabegepäck insgesamt höchstens drei Geräte, die größer als ein Smartphone sind, je Person. Große Kopfhörer zählen zu diesem gemeinsamen Gerätebudget.
- Geräte vor Schäden und unbeabsichtigtem Einschalten schützen. Mehrere Geräte getrennt verpacken, etwa durch Kleidung oder die Originalverpackung.
- Kopfhörer vollständig ausschalten, auch automatische Startfunktionen und Alarme deaktivieren; gegen Einschalten sichern und ausreichend polstern.
- Verpacken Sie Kopfhörer nicht zusammen mit leicht brennbaren Artikeln wie Parfüm oder Sprays.
Quellen
Am Körper
Antwort
- Gefahrgut: Bedingt
- Gilt für persönliche Audio-Kopfhörer mit eingebauter Lithium-Ionen-Batterie bis 100 Wh. Ein eigenes Ladeetui ist in diesem Ergebnis nicht enthalten.
- Keine Freigabe für beschädigte, defekte oder aus Sicherheitsgründen zurückgerufene Geräte oder Batterien. Größere Akkus, andere Batteriechemien und Sondergeräte benötigen eine eigene Prüfung.
- Höchstens 100 Wh je eingebauter Lithium-Ionen-Batterie; der Batterietyp muss UN 38.3 entsprechen.
- Insgesamt höchstens 15 tragbare elektronische Geräte mit Lithiumbatterien je Person in allen Gepäckarten zusammen; mehr nur mit Zustimmung des Betreibers nach IATA.
- Schützen Sie Kopfhörer vor Beschädigung und unbeabsichtigtem Einschalten.
Quellen
Deutschland, ausgeführt von Austrian Airlines: Kopfhörer mit eingebautem Akku bis 100 Wh
- Abflugland
- Deutschland
- Fluggesellschaft
- Austrian Airlines
Handgepäck
Antwort
- Gefahrgut: Bedingt
- Gilt für persönliche Audio-Kopfhörer mit eingebauter Lithium-Ionen-Batterie bis 100 Wh. Ein eigenes Ladeetui ist in diesem Ergebnis nicht enthalten.
- Keine Freigabe für beschädigte, defekte oder aus Sicherheitsgründen zurückgerufene Geräte oder Batterien. Größere Akkus, andere Batteriechemien und Sondergeräte benötigen eine eigene Prüfung.
- Höchstens 100 Wh je eingebauter Lithium-Ionen-Batterie; der Batterietyp muss UN 38.3 entsprechen.
- Insgesamt höchstens 15 tragbare elektronische Geräte mit Lithiumbatterien je Person in allen Gepäckarten zusammen; mehr nur mit Zustimmung des Betreibers nach IATA.
- Schützen Sie Kopfhörer vor Beschädigung und unbeabsichtigtem Einschalten.
- Genehmigung der Fluggesellschaft: Bedingt
- Beschädigte, defekte und aus Sicherheitsgründen zurückgerufene Geräte oder Batterien dürfen nicht mitreisen.
- Beim ausführenden Betreiber höchstens 100 Wh je Gerät mit eingebautem Lithium-Ionen-Akku.
- Beim ausführenden Betreiber insgesamt höchstens 15 Geräte mit Batterien je Person in allen Gepäckarten zusammen; diese Grenze gilt gemeinsam für alle Batteriegeräte.
- Geräte vor Schäden und unbeabsichtigtem Einschalten schützen. Mehrere Geräte getrennt verpacken, etwa durch Kleidung oder die Originalverpackung.
Quellen
Aufgabegepäck
Antwort
- Gefahrgut: Bedingt
- Gilt für persönliche Audio-Kopfhörer mit eingebauter Lithium-Ionen-Batterie bis 100 Wh. Ein eigenes Ladeetui ist in diesem Ergebnis nicht enthalten.
- Keine Freigabe für beschädigte, defekte oder aus Sicherheitsgründen zurückgerufene Geräte oder Batterien. Größere Akkus, andere Batteriechemien und Sondergeräte benötigen eine eigene Prüfung.
- Höchstens 100 Wh je eingebauter Lithium-Ionen-Batterie; der Batterietyp muss UN 38.3 entsprechen.
- Insgesamt höchstens 15 tragbare elektronische Geräte mit Lithiumbatterien je Person in allen Gepäckarten zusammen; mehr nur mit Zustimmung des Betreibers nach IATA.
- Bei mehr als 2,7 Wh je Gerät vollständig ausschalten, einschließlich automatischer Startfunktionen; Standby genügt nicht. Bis einschließlich 2,7 Wh entfällt diese Ausschaltpflicht in der ICAO-Grundlage, der Schutz vor Schäden und Aktivierung bleibt erforderlich.
- Schützen Sie Kopfhörer vor Beschädigung und unbeabsichtigtem Einschalten.
- Genehmigung der Fluggesellschaft: Bedingt
- Beschädigte, defekte und aus Sicherheitsgründen zurückgerufene Geräte oder Batterien dürfen nicht mitreisen.
- Beim ausführenden Betreiber höchstens 100 Wh je Gerät mit eingebautem Lithium-Ionen-Akku.
- Beim ausführenden Betreiber insgesamt höchstens 15 Geräte mit Batterien je Person in allen Gepäckarten zusammen; diese Grenze gilt gemeinsam für alle Batteriegeräte.
- Im Aufgabegepäck insgesamt höchstens drei Geräte, die größer als ein Smartphone sind, je Person. Große Kopfhörer zählen zu diesem gemeinsamen Gerätebudget.
- Geräte vor Schäden und unbeabsichtigtem Einschalten schützen. Mehrere Geräte getrennt verpacken, etwa durch Kleidung oder die Originalverpackung.
- Kopfhörer vollständig ausschalten, auch automatische Startfunktionen und Alarme deaktivieren; gegen Einschalten sichern und ausreichend polstern.
- Verpacken Sie Kopfhörer nicht zusammen mit leicht brennbaren Artikeln wie Parfüm oder Sprays.
Quellen
Am Körper
Antwort
- Gefahrgut: Bedingt
- Gilt für persönliche Audio-Kopfhörer mit eingebauter Lithium-Ionen-Batterie bis 100 Wh. Ein eigenes Ladeetui ist in diesem Ergebnis nicht enthalten.
- Keine Freigabe für beschädigte, defekte oder aus Sicherheitsgründen zurückgerufene Geräte oder Batterien. Größere Akkus, andere Batteriechemien und Sondergeräte benötigen eine eigene Prüfung.
- Höchstens 100 Wh je eingebauter Lithium-Ionen-Batterie; der Batterietyp muss UN 38.3 entsprechen.
- Insgesamt höchstens 15 tragbare elektronische Geräte mit Lithiumbatterien je Person in allen Gepäckarten zusammen; mehr nur mit Zustimmung des Betreibers nach IATA.
- Schützen Sie Kopfhörer vor Beschädigung und unbeabsichtigtem Einschalten.
Quellen
Österreich, ausgeführt von Austrian Airlines: Kopfhörer mit eingebautem Akku bis 100 Wh
- Abflugland
- Österreich
- Fluggesellschaft
- Austrian Airlines
Handgepäck
Antwort
- Gefahrgut: Bedingt
- Gilt für persönliche Audio-Kopfhörer mit eingebauter Lithium-Ionen-Batterie bis 100 Wh. Ein eigenes Ladeetui ist in diesem Ergebnis nicht enthalten.
- Keine Freigabe für beschädigte, defekte oder aus Sicherheitsgründen zurückgerufene Geräte oder Batterien. Größere Akkus, andere Batteriechemien und Sondergeräte benötigen eine eigene Prüfung.
- Höchstens 100 Wh je eingebauter Lithium-Ionen-Batterie; der Batterietyp muss UN 38.3 entsprechen.
- Insgesamt höchstens 15 tragbare elektronische Geräte mit Lithiumbatterien je Person in allen Gepäckarten zusammen; mehr nur mit Zustimmung des Betreibers nach IATA.
- Schützen Sie Kopfhörer vor Beschädigung und unbeabsichtigtem Einschalten.
- Genehmigung der Fluggesellschaft: Bedingt
- Beschädigte, defekte und aus Sicherheitsgründen zurückgerufene Geräte oder Batterien dürfen nicht mitreisen.
- Beim ausführenden Betreiber höchstens 100 Wh je Gerät mit eingebautem Lithium-Ionen-Akku.
- Beim ausführenden Betreiber insgesamt höchstens 15 Geräte mit Batterien je Person in allen Gepäckarten zusammen; diese Grenze gilt gemeinsam für alle Batteriegeräte.
- Geräte vor Schäden und unbeabsichtigtem Einschalten schützen. Mehrere Geräte getrennt verpacken, etwa durch Kleidung oder die Originalverpackung.
Quellen
Aufgabegepäck
Antwort
- Gefahrgut: Bedingt
- Gilt für persönliche Audio-Kopfhörer mit eingebauter Lithium-Ionen-Batterie bis 100 Wh. Ein eigenes Ladeetui ist in diesem Ergebnis nicht enthalten.
- Keine Freigabe für beschädigte, defekte oder aus Sicherheitsgründen zurückgerufene Geräte oder Batterien. Größere Akkus, andere Batteriechemien und Sondergeräte benötigen eine eigene Prüfung.
- Höchstens 100 Wh je eingebauter Lithium-Ionen-Batterie; der Batterietyp muss UN 38.3 entsprechen.
- Insgesamt höchstens 15 tragbare elektronische Geräte mit Lithiumbatterien je Person in allen Gepäckarten zusammen; mehr nur mit Zustimmung des Betreibers nach IATA.
- Bei mehr als 2,7 Wh je Gerät vollständig ausschalten, einschließlich automatischer Startfunktionen; Standby genügt nicht. Bis einschließlich 2,7 Wh entfällt diese Ausschaltpflicht in der ICAO-Grundlage, der Schutz vor Schäden und Aktivierung bleibt erforderlich.
- Schützen Sie Kopfhörer vor Beschädigung und unbeabsichtigtem Einschalten.
- Genehmigung der Fluggesellschaft: Bedingt
- Beschädigte, defekte und aus Sicherheitsgründen zurückgerufene Geräte oder Batterien dürfen nicht mitreisen.
- Beim ausführenden Betreiber höchstens 100 Wh je Gerät mit eingebautem Lithium-Ionen-Akku.
- Beim ausführenden Betreiber insgesamt höchstens 15 Geräte mit Batterien je Person in allen Gepäckarten zusammen; diese Grenze gilt gemeinsam für alle Batteriegeräte.
- Im Aufgabegepäck insgesamt höchstens drei Geräte, die größer als ein Smartphone sind, je Person. Große Kopfhörer zählen zu diesem gemeinsamen Gerätebudget.
- Geräte vor Schäden und unbeabsichtigtem Einschalten schützen. Mehrere Geräte getrennt verpacken, etwa durch Kleidung oder die Originalverpackung.
- Kopfhörer vollständig ausschalten, auch automatische Startfunktionen und Alarme deaktivieren; gegen Einschalten sichern und ausreichend polstern.
- Verpacken Sie Kopfhörer nicht zusammen mit leicht brennbaren Artikeln wie Parfüm oder Sprays.
Quellen
Am Körper
Antwort
- Gefahrgut: Bedingt
- Gilt für persönliche Audio-Kopfhörer mit eingebauter Lithium-Ionen-Batterie bis 100 Wh. Ein eigenes Ladeetui ist in diesem Ergebnis nicht enthalten.
- Keine Freigabe für beschädigte, defekte oder aus Sicherheitsgründen zurückgerufene Geräte oder Batterien. Größere Akkus, andere Batteriechemien und Sondergeräte benötigen eine eigene Prüfung.
- Höchstens 100 Wh je eingebauter Lithium-Ionen-Batterie; der Batterietyp muss UN 38.3 entsprechen.
- Insgesamt höchstens 15 tragbare elektronische Geräte mit Lithiumbatterien je Person in allen Gepäckarten zusammen; mehr nur mit Zustimmung des Betreibers nach IATA.
- Schützen Sie Kopfhörer vor Beschädigung und unbeabsichtigtem Einschalten.
Quellen
Schweiz, ausgeführt von Austrian Airlines: Kopfhörer mit eingebautem Akku bis 100 Wh
- Abflugland
- Schweiz
- Fluggesellschaft
- Austrian Airlines
Handgepäck
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- Gefahrgut: Bedingt
- Gilt für persönliche Audio-Kopfhörer mit eingebauter Lithium-Ionen-Batterie bis 100 Wh. Ein eigenes Ladeetui ist in diesem Ergebnis nicht enthalten.
- Keine Freigabe für beschädigte, defekte oder aus Sicherheitsgründen zurückgerufene Geräte oder Batterien. Größere Akkus, andere Batteriechemien und Sondergeräte benötigen eine eigene Prüfung.
- Höchstens 100 Wh je eingebauter Lithium-Ionen-Batterie; der Batterietyp muss UN 38.3 entsprechen.
- Insgesamt höchstens 15 tragbare elektronische Geräte mit Lithiumbatterien je Person in allen Gepäckarten zusammen; mehr nur mit Zustimmung des Betreibers nach IATA.
- Schützen Sie Kopfhörer vor Beschädigung und unbeabsichtigtem Einschalten.
- Genehmigung der Fluggesellschaft: Bedingt
- Beschädigte, defekte und aus Sicherheitsgründen zurückgerufene Geräte oder Batterien dürfen nicht mitreisen.
- Beim ausführenden Betreiber höchstens 100 Wh je Gerät mit eingebautem Lithium-Ionen-Akku.
- Beim ausführenden Betreiber insgesamt höchstens 15 Geräte mit Batterien je Person in allen Gepäckarten zusammen; diese Grenze gilt gemeinsam für alle Batteriegeräte.
- Geräte vor Schäden und unbeabsichtigtem Einschalten schützen. Mehrere Geräte getrennt verpacken, etwa durch Kleidung oder die Originalverpackung.
Quellen
Aufgabegepäck
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- Gefahrgut: Bedingt
- Gilt für persönliche Audio-Kopfhörer mit eingebauter Lithium-Ionen-Batterie bis 100 Wh. Ein eigenes Ladeetui ist in diesem Ergebnis nicht enthalten.
- Keine Freigabe für beschädigte, defekte oder aus Sicherheitsgründen zurückgerufene Geräte oder Batterien. Größere Akkus, andere Batteriechemien und Sondergeräte benötigen eine eigene Prüfung.
- Höchstens 100 Wh je eingebauter Lithium-Ionen-Batterie; der Batterietyp muss UN 38.3 entsprechen.
- Insgesamt höchstens 15 tragbare elektronische Geräte mit Lithiumbatterien je Person in allen Gepäckarten zusammen; mehr nur mit Zustimmung des Betreibers nach IATA.
- Bei mehr als 2,7 Wh je Gerät vollständig ausschalten, einschließlich automatischer Startfunktionen; Standby genügt nicht. Bis einschließlich 2,7 Wh entfällt diese Ausschaltpflicht in der ICAO-Grundlage, der Schutz vor Schäden und Aktivierung bleibt erforderlich.
- Schützen Sie Kopfhörer vor Beschädigung und unbeabsichtigtem Einschalten.
- Genehmigung der Fluggesellschaft: Bedingt
- Beschädigte, defekte und aus Sicherheitsgründen zurückgerufene Geräte oder Batterien dürfen nicht mitreisen.
- Beim ausführenden Betreiber höchstens 100 Wh je Gerät mit eingebautem Lithium-Ionen-Akku.
- Beim ausführenden Betreiber insgesamt höchstens 15 Geräte mit Batterien je Person in allen Gepäckarten zusammen; diese Grenze gilt gemeinsam für alle Batteriegeräte.
- Im Aufgabegepäck insgesamt höchstens drei Geräte, die größer als ein Smartphone sind, je Person. Große Kopfhörer zählen zu diesem gemeinsamen Gerätebudget.
- Geräte vor Schäden und unbeabsichtigtem Einschalten schützen. Mehrere Geräte getrennt verpacken, etwa durch Kleidung oder die Originalverpackung.
- Kopfhörer vollständig ausschalten, auch automatische Startfunktionen und Alarme deaktivieren; gegen Einschalten sichern und ausreichend polstern.
- Verpacken Sie Kopfhörer nicht zusammen mit leicht brennbaren Artikeln wie Parfüm oder Sprays.
Quellen
Am Körper
Antwort
- Gefahrgut: Bedingt
- Gilt für persönliche Audio-Kopfhörer mit eingebauter Lithium-Ionen-Batterie bis 100 Wh. Ein eigenes Ladeetui ist in diesem Ergebnis nicht enthalten.
- Keine Freigabe für beschädigte, defekte oder aus Sicherheitsgründen zurückgerufene Geräte oder Batterien. Größere Akkus, andere Batteriechemien und Sondergeräte benötigen eine eigene Prüfung.
- Höchstens 100 Wh je eingebauter Lithium-Ionen-Batterie; der Batterietyp muss UN 38.3 entsprechen.
- Insgesamt höchstens 15 tragbare elektronische Geräte mit Lithiumbatterien je Person in allen Gepäckarten zusammen; mehr nur mit Zustimmung des Betreibers nach IATA.
- Schützen Sie Kopfhörer vor Beschädigung und unbeabsichtigtem Einschalten.
Quellen
Deutschland, ausgeführt von SWISS: Kopfhörer mit eingebautem Akku bis 100 Wh
- Abflugland
- Deutschland
- Fluggesellschaft
- SWISS
Handgepäck
Antwort
- Gefahrgut: Bedingt
- Gilt für persönliche Audio-Kopfhörer mit eingebauter Lithium-Ionen-Batterie bis 100 Wh. Ein eigenes Ladeetui ist in diesem Ergebnis nicht enthalten.
- Keine Freigabe für beschädigte, defekte oder aus Sicherheitsgründen zurückgerufene Geräte oder Batterien. Größere Akkus, andere Batteriechemien und Sondergeräte benötigen eine eigene Prüfung.
- Höchstens 100 Wh je eingebauter Lithium-Ionen-Batterie; der Batterietyp muss UN 38.3 entsprechen.
- Insgesamt höchstens 15 tragbare elektronische Geräte mit Lithiumbatterien je Person in allen Gepäckarten zusammen; mehr nur mit Zustimmung des Betreibers nach IATA.
- Schützen Sie Kopfhörer vor Beschädigung und unbeabsichtigtem Einschalten.
- Genehmigung der Fluggesellschaft: Bedingt
- Beschädigte, defekte und aus Sicherheitsgründen zurückgerufene Geräte oder Batterien dürfen nicht mitreisen.
- Beim ausführenden Betreiber höchstens 100 Wh je Gerät mit eingebautem Lithium-Ionen-Akku.
- Beim ausführenden Betreiber insgesamt höchstens 15 Geräte mit Batterien je Person in allen Gepäckarten zusammen; diese Grenze gilt gemeinsam für alle Batteriegeräte.
- Geräte vor Schäden und unbeabsichtigtem Einschalten schützen. Mehrere Geräte getrennt verpacken, etwa durch Kleidung oder die Originalverpackung.
Quellen
Aufgabegepäck
Antwort
- Gefahrgut: Bedingt
- Gilt für persönliche Audio-Kopfhörer mit eingebauter Lithium-Ionen-Batterie bis 100 Wh. Ein eigenes Ladeetui ist in diesem Ergebnis nicht enthalten.
- Keine Freigabe für beschädigte, defekte oder aus Sicherheitsgründen zurückgerufene Geräte oder Batterien. Größere Akkus, andere Batteriechemien und Sondergeräte benötigen eine eigene Prüfung.
- Höchstens 100 Wh je eingebauter Lithium-Ionen-Batterie; der Batterietyp muss UN 38.3 entsprechen.
- Insgesamt höchstens 15 tragbare elektronische Geräte mit Lithiumbatterien je Person in allen Gepäckarten zusammen; mehr nur mit Zustimmung des Betreibers nach IATA.
- Bei mehr als 2,7 Wh je Gerät vollständig ausschalten, einschließlich automatischer Startfunktionen; Standby genügt nicht. Bis einschließlich 2,7 Wh entfällt diese Ausschaltpflicht in der ICAO-Grundlage, der Schutz vor Schäden und Aktivierung bleibt erforderlich.
- Schützen Sie Kopfhörer vor Beschädigung und unbeabsichtigtem Einschalten.
- Genehmigung der Fluggesellschaft: Bedingt
- Beschädigte, defekte und aus Sicherheitsgründen zurückgerufene Geräte oder Batterien dürfen nicht mitreisen.
- Beim ausführenden Betreiber höchstens 100 Wh je Gerät mit eingebautem Lithium-Ionen-Akku.
- Beim ausführenden Betreiber insgesamt höchstens 15 Geräte mit Batterien je Person in allen Gepäckarten zusammen; diese Grenze gilt gemeinsam für alle Batteriegeräte.
- Im Aufgabegepäck insgesamt höchstens drei Geräte, die größer als ein Smartphone sind, je Person. Große Kopfhörer zählen zu diesem gemeinsamen Gerätebudget.
- Geräte vor Schäden und unbeabsichtigtem Einschalten schützen. Mehrere Geräte getrennt verpacken, etwa durch Kleidung oder die Originalverpackung.
- Kopfhörer vollständig ausschalten, auch automatische Startfunktionen und Alarme deaktivieren; gegen Einschalten sichern und ausreichend polstern.
- Verpacken Sie Kopfhörer nicht zusammen mit leicht brennbaren Artikeln wie Parfüm oder Sprays.
Quellen
Am Körper
Antwort
- Gefahrgut: Bedingt
- Gilt für persönliche Audio-Kopfhörer mit eingebauter Lithium-Ionen-Batterie bis 100 Wh. Ein eigenes Ladeetui ist in diesem Ergebnis nicht enthalten.
- Keine Freigabe für beschädigte, defekte oder aus Sicherheitsgründen zurückgerufene Geräte oder Batterien. Größere Akkus, andere Batteriechemien und Sondergeräte benötigen eine eigene Prüfung.
- Höchstens 100 Wh je eingebauter Lithium-Ionen-Batterie; der Batterietyp muss UN 38.3 entsprechen.
- Insgesamt höchstens 15 tragbare elektronische Geräte mit Lithiumbatterien je Person in allen Gepäckarten zusammen; mehr nur mit Zustimmung des Betreibers nach IATA.
- Schützen Sie Kopfhörer vor Beschädigung und unbeabsichtigtem Einschalten.
Quellen
Österreich, ausgeführt von SWISS: Kopfhörer mit eingebautem Akku bis 100 Wh
- Abflugland
- Österreich
- Fluggesellschaft
- SWISS
Handgepäck
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- Gefahrgut: Bedingt
- Gilt für persönliche Audio-Kopfhörer mit eingebauter Lithium-Ionen-Batterie bis 100 Wh. Ein eigenes Ladeetui ist in diesem Ergebnis nicht enthalten.
- Keine Freigabe für beschädigte, defekte oder aus Sicherheitsgründen zurückgerufene Geräte oder Batterien. Größere Akkus, andere Batteriechemien und Sondergeräte benötigen eine eigene Prüfung.
- Höchstens 100 Wh je eingebauter Lithium-Ionen-Batterie; der Batterietyp muss UN 38.3 entsprechen.
- Insgesamt höchstens 15 tragbare elektronische Geräte mit Lithiumbatterien je Person in allen Gepäckarten zusammen; mehr nur mit Zustimmung des Betreibers nach IATA.
- Schützen Sie Kopfhörer vor Beschädigung und unbeabsichtigtem Einschalten.
- Genehmigung der Fluggesellschaft: Bedingt
- Beschädigte, defekte und aus Sicherheitsgründen zurückgerufene Geräte oder Batterien dürfen nicht mitreisen.
- Beim ausführenden Betreiber höchstens 100 Wh je Gerät mit eingebautem Lithium-Ionen-Akku.
- Beim ausführenden Betreiber insgesamt höchstens 15 Geräte mit Batterien je Person in allen Gepäckarten zusammen; diese Grenze gilt gemeinsam für alle Batteriegeräte.
- Geräte vor Schäden und unbeabsichtigtem Einschalten schützen. Mehrere Geräte getrennt verpacken, etwa durch Kleidung oder die Originalverpackung.
Quellen
Aufgabegepäck
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- Gefahrgut: Bedingt
- Gilt für persönliche Audio-Kopfhörer mit eingebauter Lithium-Ionen-Batterie bis 100 Wh. Ein eigenes Ladeetui ist in diesem Ergebnis nicht enthalten.
- Keine Freigabe für beschädigte, defekte oder aus Sicherheitsgründen zurückgerufene Geräte oder Batterien. Größere Akkus, andere Batteriechemien und Sondergeräte benötigen eine eigene Prüfung.
- Höchstens 100 Wh je eingebauter Lithium-Ionen-Batterie; der Batterietyp muss UN 38.3 entsprechen.
- Insgesamt höchstens 15 tragbare elektronische Geräte mit Lithiumbatterien je Person in allen Gepäckarten zusammen; mehr nur mit Zustimmung des Betreibers nach IATA.
- Bei mehr als 2,7 Wh je Gerät vollständig ausschalten, einschließlich automatischer Startfunktionen; Standby genügt nicht. Bis einschließlich 2,7 Wh entfällt diese Ausschaltpflicht in der ICAO-Grundlage, der Schutz vor Schäden und Aktivierung bleibt erforderlich.
- Schützen Sie Kopfhörer vor Beschädigung und unbeabsichtigtem Einschalten.
- Genehmigung der Fluggesellschaft: Bedingt
- Beschädigte, defekte und aus Sicherheitsgründen zurückgerufene Geräte oder Batterien dürfen nicht mitreisen.
- Beim ausführenden Betreiber höchstens 100 Wh je Gerät mit eingebautem Lithium-Ionen-Akku.
- Beim ausführenden Betreiber insgesamt höchstens 15 Geräte mit Batterien je Person in allen Gepäckarten zusammen; diese Grenze gilt gemeinsam für alle Batteriegeräte.
- Im Aufgabegepäck insgesamt höchstens drei Geräte, die größer als ein Smartphone sind, je Person. Große Kopfhörer zählen zu diesem gemeinsamen Gerätebudget.
- Geräte vor Schäden und unbeabsichtigtem Einschalten schützen. Mehrere Geräte getrennt verpacken, etwa durch Kleidung oder die Originalverpackung.
- Kopfhörer vollständig ausschalten, auch automatische Startfunktionen und Alarme deaktivieren; gegen Einschalten sichern und ausreichend polstern.
- Verpacken Sie Kopfhörer nicht zusammen mit leicht brennbaren Artikeln wie Parfüm oder Sprays.
Quellen
Am Körper
Antwort
- Gefahrgut: Bedingt
- Gilt für persönliche Audio-Kopfhörer mit eingebauter Lithium-Ionen-Batterie bis 100 Wh. Ein eigenes Ladeetui ist in diesem Ergebnis nicht enthalten.
- Keine Freigabe für beschädigte, defekte oder aus Sicherheitsgründen zurückgerufene Geräte oder Batterien. Größere Akkus, andere Batteriechemien und Sondergeräte benötigen eine eigene Prüfung.
- Höchstens 100 Wh je eingebauter Lithium-Ionen-Batterie; der Batterietyp muss UN 38.3 entsprechen.
- Insgesamt höchstens 15 tragbare elektronische Geräte mit Lithiumbatterien je Person in allen Gepäckarten zusammen; mehr nur mit Zustimmung des Betreibers nach IATA.
- Schützen Sie Kopfhörer vor Beschädigung und unbeabsichtigtem Einschalten.
Quellen
Schweiz, ausgeführt von SWISS: Kopfhörer mit eingebautem Akku bis 100 Wh
- Abflugland
- Schweiz
- Fluggesellschaft
- SWISS
Handgepäck
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- Gefahrgut: Bedingt
- Gilt für persönliche Audio-Kopfhörer mit eingebauter Lithium-Ionen-Batterie bis 100 Wh. Ein eigenes Ladeetui ist in diesem Ergebnis nicht enthalten.
- Keine Freigabe für beschädigte, defekte oder aus Sicherheitsgründen zurückgerufene Geräte oder Batterien. Größere Akkus, andere Batteriechemien und Sondergeräte benötigen eine eigene Prüfung.
- Höchstens 100 Wh je eingebauter Lithium-Ionen-Batterie; der Batterietyp muss UN 38.3 entsprechen.
- Insgesamt höchstens 15 tragbare elektronische Geräte mit Lithiumbatterien je Person in allen Gepäckarten zusammen; mehr nur mit Zustimmung des Betreibers nach IATA.
- Schützen Sie Kopfhörer vor Beschädigung und unbeabsichtigtem Einschalten.
- Genehmigung der Fluggesellschaft: Bedingt
- Beschädigte, defekte und aus Sicherheitsgründen zurückgerufene Geräte oder Batterien dürfen nicht mitreisen.
- Beim ausführenden Betreiber höchstens 100 Wh je Gerät mit eingebautem Lithium-Ionen-Akku.
- Beim ausführenden Betreiber insgesamt höchstens 15 Geräte mit Batterien je Person in allen Gepäckarten zusammen; diese Grenze gilt gemeinsam für alle Batteriegeräte.
- Geräte vor Schäden und unbeabsichtigtem Einschalten schützen. Mehrere Geräte getrennt verpacken, etwa durch Kleidung oder die Originalverpackung.
Quellen
Aufgabegepäck
Antwort
- Gefahrgut: Bedingt
- Gilt für persönliche Audio-Kopfhörer mit eingebauter Lithium-Ionen-Batterie bis 100 Wh. Ein eigenes Ladeetui ist in diesem Ergebnis nicht enthalten.
- Keine Freigabe für beschädigte, defekte oder aus Sicherheitsgründen zurückgerufene Geräte oder Batterien. Größere Akkus, andere Batteriechemien und Sondergeräte benötigen eine eigene Prüfung.
- Höchstens 100 Wh je eingebauter Lithium-Ionen-Batterie; der Batterietyp muss UN 38.3 entsprechen.
- Insgesamt höchstens 15 tragbare elektronische Geräte mit Lithiumbatterien je Person in allen Gepäckarten zusammen; mehr nur mit Zustimmung des Betreibers nach IATA.
- Bei mehr als 2,7 Wh je Gerät vollständig ausschalten, einschließlich automatischer Startfunktionen; Standby genügt nicht. Bis einschließlich 2,7 Wh entfällt diese Ausschaltpflicht in der ICAO-Grundlage, der Schutz vor Schäden und Aktivierung bleibt erforderlich.
- Schützen Sie Kopfhörer vor Beschädigung und unbeabsichtigtem Einschalten.
- Genehmigung der Fluggesellschaft: Bedingt
- Beschädigte, defekte und aus Sicherheitsgründen zurückgerufene Geräte oder Batterien dürfen nicht mitreisen.
- Beim ausführenden Betreiber höchstens 100 Wh je Gerät mit eingebautem Lithium-Ionen-Akku.
- Beim ausführenden Betreiber insgesamt höchstens 15 Geräte mit Batterien je Person in allen Gepäckarten zusammen; diese Grenze gilt gemeinsam für alle Batteriegeräte.
- Im Aufgabegepäck insgesamt höchstens drei Geräte, die größer als ein Smartphone sind, je Person. Große Kopfhörer zählen zu diesem gemeinsamen Gerätebudget.
- Geräte vor Schäden und unbeabsichtigtem Einschalten schützen. Mehrere Geräte getrennt verpacken, etwa durch Kleidung oder die Originalverpackung.
- Kopfhörer vollständig ausschalten, auch automatische Startfunktionen und Alarme deaktivieren; gegen Einschalten sichern und ausreichend polstern.
- Verpacken Sie Kopfhörer nicht zusammen mit leicht brennbaren Artikeln wie Parfüm oder Sprays.
Quellen
Am Körper
Antwort
- Gefahrgut: Bedingt
- Gilt für persönliche Audio-Kopfhörer mit eingebauter Lithium-Ionen-Batterie bis 100 Wh. Ein eigenes Ladeetui ist in diesem Ergebnis nicht enthalten.
- Keine Freigabe für beschädigte, defekte oder aus Sicherheitsgründen zurückgerufene Geräte oder Batterien. Größere Akkus, andere Batteriechemien und Sondergeräte benötigen eine eigene Prüfung.
- Höchstens 100 Wh je eingebauter Lithium-Ionen-Batterie; der Batterietyp muss UN 38.3 entsprechen.
- Insgesamt höchstens 15 tragbare elektronische Geräte mit Lithiumbatterien je Person in allen Gepäckarten zusammen; mehr nur mit Zustimmung des Betreibers nach IATA.
- Schützen Sie Kopfhörer vor Beschädigung und unbeabsichtigtem Einschalten.
Quellen
Wien VIE: reine Kabelkopfhörer, Sicherheitskontrolle HandgepäckHandgepäck: ErlaubtAufgabegepäck: Nicht geklärt
Handgepäck
Antwort
- Sicherheitskontrolle: Erlaubt
- Nur gewöhnliche Kabelkopfhörer ohne Batterie, zugeordnet zur positiv erlaubten Kategorie elektronischer Geräte. Gilt ausschließlich für die Sicherheitskontrolle in Wien, nicht für Gefahrgut oder andere Flughäfen.
Aufgabegepäck
Keine sichere Antwort
- Regelwerk: Die Quellen reichen für eine sichere Antwort nicht aus.
Am Körper
Keine sichere Antwort
- Regelwerk: Die Quellen reichen für eine sichere Antwort nicht aus.
Flüge und Quellen
Wien VIE: reine Kabelkopfhörer, Sicherheitskontrolle Handgepäck
- Abflugland
- Österreich
- Flughafen
- VIE
Handgepäck
Antwort
- Sicherheitskontrolle: Erlaubt
- Nur gewöhnliche Kabelkopfhörer ohne Batterie, zugeordnet zur positiv erlaubten Kategorie elektronischer Geräte. Gilt ausschließlich für die Sicherheitskontrolle in Wien, nicht für Gefahrgut oder andere Flughäfen.
Quellen
Aufgabegepäck
Keine sichere Antwort
- Regelwerk: Die Quellen reichen für eine sichere Antwort nicht aus.
Quellen
Quelle fehlt.
Am Körper
Keine sichere Antwort
- Regelwerk: Die Quellen reichen für eine sichere Antwort nicht aus.
Quellen
Quelle fehlt.
Deutschland: separates Ladeetui mit Akku, Einstufung beim Antwort der Airline noch offen · gleiche Bedingungen für 3 KombinationenHandgepäck: Nicht geklärtAufgabegepäck: Nicht geklärt
Handgepäck
Keine sichere Antwort
- Gefahrgut: Die Quellen reichen für eine sichere Antwort nicht aus.
Aufgabegepäck
Keine sichere Antwort
- Gefahrgut: Die Quellen reichen für eine sichere Antwort nicht aus.
Am Körper
Keine sichere Antwort
- Gefahrgut: Die Quellen reichen für eine sichere Antwort nicht aus.
Flüge und Quellen
Deutschland: separates Ladeetui mit Akku, Einstufung beim Antwort der Airline noch offen
- Abflugland
- Deutschland
Handgepäck
Keine sichere Antwort
- Gefahrgut: Die Quellen reichen für eine sichere Antwort nicht aus.
Quellen
Aufgabegepäck
Keine sichere Antwort
- Gefahrgut: Die Quellen reichen für eine sichere Antwort nicht aus.
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Am Körper
Keine sichere Antwort
- Gefahrgut: Die Quellen reichen für eine sichere Antwort nicht aus.
Quellen
Österreich: separates Ladeetui mit Akku, Einstufung beim Antwort der Airline noch offen
- Abflugland
- Österreich
Handgepäck
Keine sichere Antwort
- Gefahrgut: Die Quellen reichen für eine sichere Antwort nicht aus.
Quellen
Aufgabegepäck
Keine sichere Antwort
- Gefahrgut: Die Quellen reichen für eine sichere Antwort nicht aus.
Quellen
Am Körper
Keine sichere Antwort
- Gefahrgut: Die Quellen reichen für eine sichere Antwort nicht aus.
Quellen
Schweiz: separates Ladeetui mit Akku, Einstufung beim Antwort der Airline noch offen
- Abflugland
- Schweiz
Handgepäck
Keine sichere Antwort
- Gefahrgut: Die Quellen reichen für eine sichere Antwort nicht aus.
Quellen
Aufgabegepäck
Keine sichere Antwort
- Gefahrgut: Die Quellen reichen für eine sichere Antwort nicht aus.
Quellen
Am Körper
Keine sichere Antwort
- Gefahrgut: Die Quellen reichen für eine sichere Antwort nicht aus.
Quellen
Akku im Kopfhörer oder im Etui?
Ein reiner Kabelkopfhörer ohne Batterie hat keine Batteriebeschränkung in Wh. Manche kabelgebundenen Modelle verwenden trotzdem einen Akku für die Geräuschunterdrückung. Entscheidend ist die tatsächliche Ausstattung.
Bluetooth-Kopfhörer und Funk-Ohrhörer übertragen Audiodaten. Sie fallen damit unter die Kategorie persönlicher tragbarer Elektronik. Die Antworten dieser Seite gelten für einen eingebauten Lithium-Ionen-Akku bis 100 Wh. Prüfen Sie jede Batterie. Aus mAh allein ergibt sich die Energie nicht: Wh = mAh × Nennspannung in V ÷ 1.000. Halten Sie die Herstellerdaten bereit, wenn die Angabe am Gerät fehlt.
Ein gewöhnlicher Schutzbeutel hat keine Batterie. Apple bestätigt für das AirPods-Ladecase einen eigenen Batteriestand und das Laden der eingelegten Ohrhörer unterwegs. Ein Ladeetui speichert damit zusätzliche Energie. Der IATA-Leitfaden vom 31. März 2026 beschreibt eine Powerbank als universelle externe Stromquelle für mehrere Geräte. Ein spezielles Ohrhörer-Ladeetui wird dort nicht genannt. Die breitere Stromversorgungsformulierung in der Januar-Tabelle reicht deshalb nicht für eine pauschale Powerbank-Einstufung jedes Etuis. Fragen Sie Ihre ausführende Airline mit Modell und Wh-Angabe. Ein Etui mit universeller Stromausgabe für weitere Geräte, etwa über USB, benötigt dagegen die gesonderte Powerbank-Prüfung. Bis zur Klärung behalten Sie das Etui in der Kabine und nehmen es heraus, wenn die Tasche am Gate in den Frachtraum muss.
Was gilt für Deutschland, Österreich und die Schweiz?
Die Länderabschnitte zeigen die Gefahrgutgrundlage für eingebaute Lithium-Ionen-Akkus bis 100 Wh. Die Betreiberabschnitte ergänzen sie um die tatsächlich geprüften Regeln von Lufthansa, Austrian und SWISS. Eine Sicherheitskontrolle, eine Flughafenprozedur oder eine Zollfreigabe ergibt sich daraus nicht.
| Abflugland | Handgepäck und am Körper | Aufgabegepäck |
|---|---|---|
| Deutschland | Gefahrgutgrundlage: bis 100 Wh je Batterie, gegen Schäden und Einschalten schützen | Für Geräte über 2,7 Wh vollständig ausschalten; die kleine Geräte-Ausnahme ersetzt keine Airline-Regel |
| Österreich | Dieselbe internationale Gefahrgutgrundlage | Dieselbe Ausschaltgrenze und Schutzpflicht |
| Schweiz | ICAO/IATA-Grundlage, ergänzt durch die BAZL-Information zu eingebauten Batterien bis 100 Wh | Schutzpflicht und Ausschaltgrenze; strengere Airline-Regeln bleiben möglich |
IATA nennt insgesamt höchstens 15 persönliche tragbare Geräte mit Lithiumbatterien je Person. Mehr sind nur mit Zustimmung der Airline möglich. Diese Zahl gilt gemeinsam für alle passenden Geräte, nicht nur für Ihre Kopfhörer. Die IATA-Tabelle erlaubt die im Handgepäck zulässige Gefahrgutkategorie grundsätzlich auch am Körper. Das ist eine eigene Transportposition und keine zusätzliche Gerätemenge.
Für die Sicherheitskontrolle in Wien bestätigt VIAS die positive Kategorie elektronischer Geräte im Handgepäck. Gewöhnliche Kabelkopfhörer ohne Batterie werden dieser Kategorie zugeordnet. Das gilt nur für VIE. Bundespolizei und BMI veröffentlichen Verbotslisten, aus denen allein diese Seite keine allgemeine Freigabe für Kopfhörer ableitet.
Lufthansa, Austrian und SWISS
Die drei Airlines bestätigen persönliche Unterhaltungselektronik bis 100 Wh je Gerät in beiden Gepäckarten. Ihre ähnlichen Seiten wurden einzeln geprüft. Das Ergebnis gilt für den Betreiber, der Ihren Flug tatsächlich ausführt; bei Codeshare prüfen Sie dessen Regeln.
Bei allen drei gelten insgesamt höchstens 15 Geräte mit Batterien je Person. Im Aufgabegepäck dürfen insgesamt höchstens drei Geräte größer als ein Smartphone sein. Große Bügelkopfhörer zählen zu diesem gemeinsamen Budget. Schalten Sie aufgegebene Kopfhörer vollständig aus, deaktivieren Sie automatische Starts und schützen Sie die Tasten vor Druck. Polstern Sie das Gerät. Verpacken Sie mehrere Geräte getrennt und legen Sie Kopfhörer nicht zusammen mit leicht brennbaren Artikeln wie Parfüm oder Sprays.
Die vollständige Ausschaltpflicht dieser Betreiber gilt auch für kleine Geräte. Sie ist strenger als die ICAO-Ausnahme bis 2,7 Wh. Wenn sich Ohrhörer automatisch im Etui laden oder nicht vollständig ausschalten lassen, wählen Sie die Kabine und lassen die Etui-Einstufung bestätigen.
Geräte mit mehr als 100 bis 160 Wh benötigen eine vorherige Zustimmung der Airline. Sie gehören nicht zur auf dieser Seite freigegebenen Standardvariante. Defekte, beschädigte und aus Sicherheitsgründen zurückgerufene Geräte oder Batterien dürfen bei den drei geprüften Airlines nicht mitreisen.
So packen Sie die Kopfhörer
Wickeln Sie das Kabel locker auf und schützen Sie den Stecker vor Knicken. Nutzen Sie für Bügelkopfhörer ein passendes, gepolstertes Etui. Kleine Adapter kommen in eine geschlossene Tasche, damit sie nicht auf die Ohrmuschel drücken.
Für Lithiumgeräte empfiehlt IATA die Kabine. Wenn Ihre Handgepäcktasche am Gate aufgegeben wird, nehmen Sie die Kopfhörer, ein Ladeetui und lose Lithium-Ersatzbatterien vorher heraus. Lose Lithium-Ersatzbatterien müssen in der Kabine bleiben und einzeln gegen Kurzschluss gesichert sein.
Beschränkt Ihr Modell sich auf einen einfachen Batterietausch, prüfen Sie die Batteriechemie gesondert. Die Li-Ionen-Antwort bis 100 Wh ist keine Freigabe für andere Batteriearten oder ungewöhnliche Audiogeräte.
Quellen und Stand
Geprüft am 3. Oktober 2026. Die Antworten betreffen Gefahrgut und die genannten Airline-Bedingungen. Sie ersetzen keine modellbezogene Antwort zum Ladeetui, keine Zollprüfung und keine lokale Kontrollanweisung. IATA ist eine Branchenorganisation; die technische internationale Grundlage stammt von ICAO.
- Lufthansa: HTML, beobachtet am 03.10.2026
- Austrian Airlines: HTML, beobachtet am 03.10.2026
- SWISS: HTML, beobachtet am 03.10.2026
- ICAO: Doc 9284, Ausgabe 2025/2026, Addendum Nr. 1 vom 27.03.2026
- IATA: DGR 67, Tabelle 2.3.A, 01.01.2026
- IATA: Passengers Travelling with Lithium Batteries, Revised for 2026, 31.03.2026
- Bundesamt für Zivilluftfahrt BAZL: HTML, beobachtet am 03.10.2026
- EASA: Artikel vom 10.11.2023, Aktualisierung 13.12.2023
- Austro Control: HTML, beobachtet am 03.10.2026
- Apple: AirPods laden, veröffentlicht am 18.09.2026
- Flughafen Wien / VIAS: HTML, beobachtet am 03.10.2026; keine Aktualisierungsangabe
Für die Nutzung von Bluetooth oder Geräuschunterdrückung an Bord befolgen Sie die Anweisungen der Besatzung. Die Transporterlaubnis beantwortet diese Nutzungsfrage nicht.
Vor dem Packen prüfen
Lesen Sie die Wh-Angabe von Kopfhörern und Ladeetui ab. Zählen Sie alle Batteriegeräte für die gemeinsamen Grenzen Ihrer Airline.
Schalten Sie Kopfhörer für den Koffer vollständig aus und polstern Sie sie getrennt von anderen Geräten und leicht brennbaren Artikeln.
Behalten Sie das Ladeetui in der Kabine und klären Sie dessen Modell bei der Airline. Nehmen Sie Lithiumgeräte heraus, wenn die Tasche am Gate abgegeben wird.
Häufige Fragen
Gilt das auch für Kabelkopfhörer?
Ein reiner Kabelkopfhörer ohne Batterie hat keine Wh-Grenze. Ein Modell mit Akku für Geräuschunterdrückung bleibt auch mit eingestecktem Kabel ein Batteriegerät. Prüfen Sie deshalb die tatsächliche Stromversorgung.
Darf ein AirPods-Ladeetui in den Koffer?
Die geprüften DACH-Quellen stufen spezielle Ohrhörer-Ladeetuis nicht ausdrücklich ein. Fragen Sie die ausführende Airline für Ihr Modell und behalten Sie das Etui in der Kabine. Eine pauschale Powerbank-Einstufung wäre durch diese Quellen nicht abgesichert.
Muss ich kleine Ohrhörer für den Koffer ausschalten?
Die ICAO-Grundlage enthält für Geräte bis 2,7 Wh eine Ausnahme von der vollständigen Ausschaltpflicht. Lufthansa, Austrian und SWISS verlangen bei aufgegebenen Geräten dennoch vollständiges Ausschalten. Lässt sich Ihr Modell nicht vollständig ausschalten, behalten Sie es im Handgepäck.
Darf ich Bluetooth während des Fluges nutzen?
Die hier geprüften Regeln betreffen den Transport. Befolgen Sie für die Nutzung an Bord die Anweisungen Ihrer Besatzung.
Prüfdatum der Quellen
- Elektronische Geräte und Batterien:
- HTML, beobachtet am 03.10.2026:
- Elektronische Geräte und Ersatzbatterien:
- Artikel vom 10.11.2023, Aktualisierung 13.12.2023:
- Passengers Travelling with Lithium Batteries, Revised for 2026, 31.03.2026:
- DGR 67, Tabelle 2.3.A, 01.01.2026:
- Doc 9284, Ausgabe 2025/2026, Addendum Nr. 1 vom 27.03.2026:
- Elektronische Geräte und Batterien:
- Elektronische Geräte und Batterien:
- HTML, beobachtet am 03.10.2026; keine Aktualisierungsangabe: