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TRAGBARE ELEKTRONIK

Dürfen Kopfhörer ins Flugzeug?

Ja, gewöhnliche Bluetooth-Kopfhörer mit eingebautem Lithium-Ionen-Akku bis 100 Wh können als persönliche Unterhaltungselektronik mitreisen. Die Kabine ist die empfohlene Wahl. Bei Lufthansa, Austrian und SWISS müssen Sie Kopfhörer im Aufgabegepäck vollständig ausschalten und schützen. Klären Sie ein separates Ladeetui mit eigener Batterie bei der ausführenden Airline und behalten Sie es in der Kabine.

Handgepäck

Nicht allgemein bestätigt

Kopfhörer mit eingebautem Li-Ionen-Akku bis 100 Wh sind nach der Gefahrgutgrundlage möglich, geschützt vor Schäden und Einschalten. Airline-Grenzen gelten zusätzlich. Ein Ladeetui hat eine eigene, noch zu bestätigende Einstufung.

Aufgabegepäck

Nicht allgemein bestätigt

Lufthansa, Austrian und SWISS verlangen vollständiges Ausschalten, Polsterung und Schutz vor Aktivierung. Es gelten die gemeinsamen Gerätegrenzen. Diese Freigabe umfasst kein separates Ladeetui.

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Erfassen Sie die Batterie im Kopfhörer und eine zusätzliche Batterie im Ladeetui getrennt.
Infografik
Kopfhörer mit fest eingebautem Lithium-Ionen-Akku bei Lufthansa, Austrian und SWISS: im Handgepäck und Aufgabegepäck mit Bedingungen. Höchstens 100 Wh je Gerät bei diesen Betreibern; die ICAO-Grundgrenze beträgt 100 Wh je eingebauter Batterie. Maximal 15 elektronische Geräte insgesamt pro Person für persönlichen Gebrauch, über alle Gepäckstücke zusammen. Im Aufgabegepäck maximal drei Geräte größer als ein Smartphone pro Person insgesamt. Vollständig ausschalten, auch Wecker deaktivieren, vor Schäden und unbeabsichtigtem Einschalten schützen. Geräte einzeln polstern, voneinander trennen und nicht zusammen mit brennbaren Stoffen packen. Der Akku muss UN 38.3 entsprechen. Die ICAO-Grundlage kennt eine Ausschalt-Ausnahme bis 2,7 Wh je Gerät, diese drei Betreiber verlangen trotzdem vollständiges Ausschalten. Ladecase mit Akku in der Kabine behalten und die Einstufung bei der Fluggesellschaft klären. Beschädigte, defekte oder aus Sicherheitsgründen zurückgerufene Geräte und Akkus sind verboten.
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Besondere Regeln nach Land, Flughafen, Airline und Ausführung

Was gilt für Ihren Flug?

Wählen Sie Land, Flughafen und Airline und suchen Sie nach Ihrer Ausführung. Bei einer erneuten Kontrolle nach dem Umstieg prüfen Sie auch den dortigen Flughafen.

Ihre Reise und Ihr Gegenstand

16 passende Kombinationen · 4 Antworten

Handgepäck

Mit Bedingungen · Erlaubt · Nicht geklärt

Aufgabegepäck

Mit Bedingungen · Nicht geklärt

Am Körper

Mit Bedingungen · Nicht geklärt

Allgemeine Regeln stehen neben den Regeln der Airline und des Flughafens.

Deutschland: Kopfhörer mit eingebautem Li-Ionen-Akku bis 100 Wh, Gefahrgutgrundlage · gleiche Bedingungen für 3 KombinationenHandgepäck: Mit BedingungenAufgabegepäck: Mit Bedingungen

Handgepäck

Antwort

  • Gefahrgut: Bedingt
    • Gilt für persönliche Audio-Kopfhörer mit eingebauter Lithium-Ionen-Batterie bis 100 Wh. Ein eigenes Ladeetui ist in diesem Ergebnis nicht enthalten.
    • Keine Freigabe für beschädigte, defekte oder aus Sicherheitsgründen zurückgerufene Geräte oder Batterien. Größere Akkus, andere Batteriechemien und Sondergeräte benötigen eine eigene Prüfung.
    • Höchstens 100 Wh je eingebauter Lithium-Ionen-Batterie; der Batterietyp muss UN 38.3 entsprechen.
    • Insgesamt höchstens 15 tragbare elektronische Geräte mit Lithiumbatterien je Person in allen Gepäckarten zusammen; mehr nur mit Zustimmung des Betreibers nach IATA.
    • Schützen Sie Kopfhörer vor Beschädigung und unbeabsichtigtem Einschalten.

Aufgabegepäck

Antwort

  • Gefahrgut: Bedingt
    • Gilt für persönliche Audio-Kopfhörer mit eingebauter Lithium-Ionen-Batterie bis 100 Wh. Ein eigenes Ladeetui ist in diesem Ergebnis nicht enthalten.
    • Keine Freigabe für beschädigte, defekte oder aus Sicherheitsgründen zurückgerufene Geräte oder Batterien. Größere Akkus, andere Batteriechemien und Sondergeräte benötigen eine eigene Prüfung.
    • Höchstens 100 Wh je eingebauter Lithium-Ionen-Batterie; der Batterietyp muss UN 38.3 entsprechen.
    • Insgesamt höchstens 15 tragbare elektronische Geräte mit Lithiumbatterien je Person in allen Gepäckarten zusammen; mehr nur mit Zustimmung des Betreibers nach IATA.
    • Bei mehr als 2,7 Wh je Gerät vollständig ausschalten, einschließlich automatischer Startfunktionen; Standby genügt nicht. Bis einschließlich 2,7 Wh entfällt diese Ausschaltpflicht in der ICAO-Grundlage, der Schutz vor Schäden und Aktivierung bleibt erforderlich.
    • Schützen Sie Kopfhörer vor Beschädigung und unbeabsichtigtem Einschalten.

Am Körper

Antwort

  • Gefahrgut: Bedingt
    • Gilt für persönliche Audio-Kopfhörer mit eingebauter Lithium-Ionen-Batterie bis 100 Wh. Ein eigenes Ladeetui ist in diesem Ergebnis nicht enthalten.
    • Keine Freigabe für beschädigte, defekte oder aus Sicherheitsgründen zurückgerufene Geräte oder Batterien. Größere Akkus, andere Batteriechemien und Sondergeräte benötigen eine eigene Prüfung.
    • Höchstens 100 Wh je eingebauter Lithium-Ionen-Batterie; der Batterietyp muss UN 38.3 entsprechen.
    • Insgesamt höchstens 15 tragbare elektronische Geräte mit Lithiumbatterien je Person in allen Gepäckarten zusammen; mehr nur mit Zustimmung des Betreibers nach IATA.
    • Schützen Sie Kopfhörer vor Beschädigung und unbeabsichtigtem Einschalten.

Flüge und Quellen

Deutschland: Kopfhörer mit eingebautem Li-Ionen-Akku bis 100 Wh, Gefahrgutgrundlage
Abflugland
Deutschland

Handgepäck

Antwort

  • Gefahrgut: Bedingt
    • Gilt für persönliche Audio-Kopfhörer mit eingebauter Lithium-Ionen-Batterie bis 100 Wh. Ein eigenes Ladeetui ist in diesem Ergebnis nicht enthalten.
    • Keine Freigabe für beschädigte, defekte oder aus Sicherheitsgründen zurückgerufene Geräte oder Batterien. Größere Akkus, andere Batteriechemien und Sondergeräte benötigen eine eigene Prüfung.
    • Höchstens 100 Wh je eingebauter Lithium-Ionen-Batterie; der Batterietyp muss UN 38.3 entsprechen.
    • Insgesamt höchstens 15 tragbare elektronische Geräte mit Lithiumbatterien je Person in allen Gepäckarten zusammen; mehr nur mit Zustimmung des Betreibers nach IATA.
    • Schützen Sie Kopfhörer vor Beschädigung und unbeabsichtigtem Einschalten.

Quellen

Aufgabegepäck

Antwort

  • Gefahrgut: Bedingt
    • Gilt für persönliche Audio-Kopfhörer mit eingebauter Lithium-Ionen-Batterie bis 100 Wh. Ein eigenes Ladeetui ist in diesem Ergebnis nicht enthalten.
    • Keine Freigabe für beschädigte, defekte oder aus Sicherheitsgründen zurückgerufene Geräte oder Batterien. Größere Akkus, andere Batteriechemien und Sondergeräte benötigen eine eigene Prüfung.
    • Höchstens 100 Wh je eingebauter Lithium-Ionen-Batterie; der Batterietyp muss UN 38.3 entsprechen.
    • Insgesamt höchstens 15 tragbare elektronische Geräte mit Lithiumbatterien je Person in allen Gepäckarten zusammen; mehr nur mit Zustimmung des Betreibers nach IATA.
    • Bei mehr als 2,7 Wh je Gerät vollständig ausschalten, einschließlich automatischer Startfunktionen; Standby genügt nicht. Bis einschließlich 2,7 Wh entfällt diese Ausschaltpflicht in der ICAO-Grundlage, der Schutz vor Schäden und Aktivierung bleibt erforderlich.
    • Schützen Sie Kopfhörer vor Beschädigung und unbeabsichtigtem Einschalten.

Quellen

Am Körper

Antwort

  • Gefahrgut: Bedingt
    • Gilt für persönliche Audio-Kopfhörer mit eingebauter Lithium-Ionen-Batterie bis 100 Wh. Ein eigenes Ladeetui ist in diesem Ergebnis nicht enthalten.
    • Keine Freigabe für beschädigte, defekte oder aus Sicherheitsgründen zurückgerufene Geräte oder Batterien. Größere Akkus, andere Batteriechemien und Sondergeräte benötigen eine eigene Prüfung.
    • Höchstens 100 Wh je eingebauter Lithium-Ionen-Batterie; der Batterietyp muss UN 38.3 entsprechen.
    • Insgesamt höchstens 15 tragbare elektronische Geräte mit Lithiumbatterien je Person in allen Gepäckarten zusammen; mehr nur mit Zustimmung des Betreibers nach IATA.
    • Schützen Sie Kopfhörer vor Beschädigung und unbeabsichtigtem Einschalten.

Quellen

Österreich: Kopfhörer mit eingebautem Li-Ionen-Akku bis 100 Wh, Gefahrgutgrundlage
Abflugland
Österreich

Handgepäck

Antwort

  • Gefahrgut: Bedingt
    • Gilt für persönliche Audio-Kopfhörer mit eingebauter Lithium-Ionen-Batterie bis 100 Wh. Ein eigenes Ladeetui ist in diesem Ergebnis nicht enthalten.
    • Keine Freigabe für beschädigte, defekte oder aus Sicherheitsgründen zurückgerufene Geräte oder Batterien. Größere Akkus, andere Batteriechemien und Sondergeräte benötigen eine eigene Prüfung.
    • Höchstens 100 Wh je eingebauter Lithium-Ionen-Batterie; der Batterietyp muss UN 38.3 entsprechen.
    • Insgesamt höchstens 15 tragbare elektronische Geräte mit Lithiumbatterien je Person in allen Gepäckarten zusammen; mehr nur mit Zustimmung des Betreibers nach IATA.
    • Schützen Sie Kopfhörer vor Beschädigung und unbeabsichtigtem Einschalten.

Quellen

Aufgabegepäck

Antwort

  • Gefahrgut: Bedingt
    • Gilt für persönliche Audio-Kopfhörer mit eingebauter Lithium-Ionen-Batterie bis 100 Wh. Ein eigenes Ladeetui ist in diesem Ergebnis nicht enthalten.
    • Keine Freigabe für beschädigte, defekte oder aus Sicherheitsgründen zurückgerufene Geräte oder Batterien. Größere Akkus, andere Batteriechemien und Sondergeräte benötigen eine eigene Prüfung.
    • Höchstens 100 Wh je eingebauter Lithium-Ionen-Batterie; der Batterietyp muss UN 38.3 entsprechen.
    • Insgesamt höchstens 15 tragbare elektronische Geräte mit Lithiumbatterien je Person in allen Gepäckarten zusammen; mehr nur mit Zustimmung des Betreibers nach IATA.
    • Bei mehr als 2,7 Wh je Gerät vollständig ausschalten, einschließlich automatischer Startfunktionen; Standby genügt nicht. Bis einschließlich 2,7 Wh entfällt diese Ausschaltpflicht in der ICAO-Grundlage, der Schutz vor Schäden und Aktivierung bleibt erforderlich.
    • Schützen Sie Kopfhörer vor Beschädigung und unbeabsichtigtem Einschalten.

Quellen

Am Körper

Antwort

  • Gefahrgut: Bedingt
    • Gilt für persönliche Audio-Kopfhörer mit eingebauter Lithium-Ionen-Batterie bis 100 Wh. Ein eigenes Ladeetui ist in diesem Ergebnis nicht enthalten.
    • Keine Freigabe für beschädigte, defekte oder aus Sicherheitsgründen zurückgerufene Geräte oder Batterien. Größere Akkus, andere Batteriechemien und Sondergeräte benötigen eine eigene Prüfung.
    • Höchstens 100 Wh je eingebauter Lithium-Ionen-Batterie; der Batterietyp muss UN 38.3 entsprechen.
    • Insgesamt höchstens 15 tragbare elektronische Geräte mit Lithiumbatterien je Person in allen Gepäckarten zusammen; mehr nur mit Zustimmung des Betreibers nach IATA.
    • Schützen Sie Kopfhörer vor Beschädigung und unbeabsichtigtem Einschalten.

Quellen

Schweiz: Kopfhörer mit eingebautem Li-Ionen-Akku bis 100 Wh, Gefahrgutgrundlage
Abflugland
Schweiz

Handgepäck

Antwort

  • Gefahrgut: Bedingt
    • Gilt für persönliche Audio-Kopfhörer mit eingebauter Lithium-Ionen-Batterie bis 100 Wh. Ein eigenes Ladeetui ist in diesem Ergebnis nicht enthalten.
    • Keine Freigabe für beschädigte, defekte oder aus Sicherheitsgründen zurückgerufene Geräte oder Batterien. Größere Akkus, andere Batteriechemien und Sondergeräte benötigen eine eigene Prüfung.
    • Höchstens 100 Wh je eingebauter Lithium-Ionen-Batterie; der Batterietyp muss UN 38.3 entsprechen.
    • Insgesamt höchstens 15 tragbare elektronische Geräte mit Lithiumbatterien je Person in allen Gepäckarten zusammen; mehr nur mit Zustimmung des Betreibers nach IATA.
    • Schützen Sie Kopfhörer vor Beschädigung und unbeabsichtigtem Einschalten.

Quellen

Aufgabegepäck

Antwort

  • Gefahrgut: Bedingt
    • Gilt für persönliche Audio-Kopfhörer mit eingebauter Lithium-Ionen-Batterie bis 100 Wh. Ein eigenes Ladeetui ist in diesem Ergebnis nicht enthalten.
    • Keine Freigabe für beschädigte, defekte oder aus Sicherheitsgründen zurückgerufene Geräte oder Batterien. Größere Akkus, andere Batteriechemien und Sondergeräte benötigen eine eigene Prüfung.
    • Höchstens 100 Wh je eingebauter Lithium-Ionen-Batterie; der Batterietyp muss UN 38.3 entsprechen.
    • Insgesamt höchstens 15 tragbare elektronische Geräte mit Lithiumbatterien je Person in allen Gepäckarten zusammen; mehr nur mit Zustimmung des Betreibers nach IATA.
    • Bei mehr als 2,7 Wh je Gerät vollständig ausschalten, einschließlich automatischer Startfunktionen; Standby genügt nicht. Bis einschließlich 2,7 Wh entfällt diese Ausschaltpflicht in der ICAO-Grundlage, der Schutz vor Schäden und Aktivierung bleibt erforderlich.
    • Schützen Sie Kopfhörer vor Beschädigung und unbeabsichtigtem Einschalten.

Quellen

Am Körper

Antwort

  • Gefahrgut: Bedingt
    • Gilt für persönliche Audio-Kopfhörer mit eingebauter Lithium-Ionen-Batterie bis 100 Wh. Ein eigenes Ladeetui ist in diesem Ergebnis nicht enthalten.
    • Keine Freigabe für beschädigte, defekte oder aus Sicherheitsgründen zurückgerufene Geräte oder Batterien. Größere Akkus, andere Batteriechemien und Sondergeräte benötigen eine eigene Prüfung.
    • Höchstens 100 Wh je eingebauter Lithium-Ionen-Batterie; der Batterietyp muss UN 38.3 entsprechen.
    • Insgesamt höchstens 15 tragbare elektronische Geräte mit Lithiumbatterien je Person in allen Gepäckarten zusammen; mehr nur mit Zustimmung des Betreibers nach IATA.
    • Schützen Sie Kopfhörer vor Beschädigung und unbeabsichtigtem Einschalten.

Quellen

Deutschland, ausgeführt von Lufthansa: Kopfhörer mit eingebautem Akku bis 100 Wh · gleiche Bedingungen für 9 KombinationenHandgepäck: Mit BedingungenAufgabegepäck: Mit Bedingungen

Handgepäck

Antwort

  • Gefahrgut: Bedingt
    • Gilt für persönliche Audio-Kopfhörer mit eingebauter Lithium-Ionen-Batterie bis 100 Wh. Ein eigenes Ladeetui ist in diesem Ergebnis nicht enthalten.
    • Keine Freigabe für beschädigte, defekte oder aus Sicherheitsgründen zurückgerufene Geräte oder Batterien. Größere Akkus, andere Batteriechemien und Sondergeräte benötigen eine eigene Prüfung.
    • Höchstens 100 Wh je eingebauter Lithium-Ionen-Batterie; der Batterietyp muss UN 38.3 entsprechen.
    • Insgesamt höchstens 15 tragbare elektronische Geräte mit Lithiumbatterien je Person in allen Gepäckarten zusammen; mehr nur mit Zustimmung des Betreibers nach IATA.
    • Schützen Sie Kopfhörer vor Beschädigung und unbeabsichtigtem Einschalten.
  • Genehmigung der Fluggesellschaft: Bedingt
    • Beschädigte, defekte und aus Sicherheitsgründen zurückgerufene Geräte oder Batterien dürfen nicht mitreisen.
    • Beim ausführenden Betreiber höchstens 100 Wh je Gerät mit eingebautem Lithium-Ionen-Akku.
    • Beim ausführenden Betreiber insgesamt höchstens 15 Geräte mit Batterien je Person in allen Gepäckarten zusammen; diese Grenze gilt gemeinsam für alle Batteriegeräte.
    • Geräte vor Schäden und unbeabsichtigtem Einschalten schützen. Mehrere Geräte getrennt verpacken, etwa durch Kleidung oder die Originalverpackung.

Aufgabegepäck

Antwort

  • Gefahrgut: Bedingt
    • Gilt für persönliche Audio-Kopfhörer mit eingebauter Lithium-Ionen-Batterie bis 100 Wh. Ein eigenes Ladeetui ist in diesem Ergebnis nicht enthalten.
    • Keine Freigabe für beschädigte, defekte oder aus Sicherheitsgründen zurückgerufene Geräte oder Batterien. Größere Akkus, andere Batteriechemien und Sondergeräte benötigen eine eigene Prüfung.
    • Höchstens 100 Wh je eingebauter Lithium-Ionen-Batterie; der Batterietyp muss UN 38.3 entsprechen.
    • Insgesamt höchstens 15 tragbare elektronische Geräte mit Lithiumbatterien je Person in allen Gepäckarten zusammen; mehr nur mit Zustimmung des Betreibers nach IATA.
    • Bei mehr als 2,7 Wh je Gerät vollständig ausschalten, einschließlich automatischer Startfunktionen; Standby genügt nicht. Bis einschließlich 2,7 Wh entfällt diese Ausschaltpflicht in der ICAO-Grundlage, der Schutz vor Schäden und Aktivierung bleibt erforderlich.
    • Schützen Sie Kopfhörer vor Beschädigung und unbeabsichtigtem Einschalten.
  • Genehmigung der Fluggesellschaft: Bedingt
    • Beschädigte, defekte und aus Sicherheitsgründen zurückgerufene Geräte oder Batterien dürfen nicht mitreisen.
    • Beim ausführenden Betreiber höchstens 100 Wh je Gerät mit eingebautem Lithium-Ionen-Akku.
    • Beim ausführenden Betreiber insgesamt höchstens 15 Geräte mit Batterien je Person in allen Gepäckarten zusammen; diese Grenze gilt gemeinsam für alle Batteriegeräte.
    • Im Aufgabegepäck insgesamt höchstens drei Geräte, die größer als ein Smartphone sind, je Person. Große Kopfhörer zählen zu diesem gemeinsamen Gerätebudget.
    • Geräte vor Schäden und unbeabsichtigtem Einschalten schützen. Mehrere Geräte getrennt verpacken, etwa durch Kleidung oder die Originalverpackung.
    • Kopfhörer vollständig ausschalten, auch automatische Startfunktionen und Alarme deaktivieren; gegen Einschalten sichern und ausreichend polstern.
    • Verpacken Sie Kopfhörer nicht zusammen mit leicht brennbaren Artikeln wie Parfüm oder Sprays.

Am Körper

Antwort

  • Gefahrgut: Bedingt
    • Gilt für persönliche Audio-Kopfhörer mit eingebauter Lithium-Ionen-Batterie bis 100 Wh. Ein eigenes Ladeetui ist in diesem Ergebnis nicht enthalten.
    • Keine Freigabe für beschädigte, defekte oder aus Sicherheitsgründen zurückgerufene Geräte oder Batterien. Größere Akkus, andere Batteriechemien und Sondergeräte benötigen eine eigene Prüfung.
    • Höchstens 100 Wh je eingebauter Lithium-Ionen-Batterie; der Batterietyp muss UN 38.3 entsprechen.
    • Insgesamt höchstens 15 tragbare elektronische Geräte mit Lithiumbatterien je Person in allen Gepäckarten zusammen; mehr nur mit Zustimmung des Betreibers nach IATA.
    • Schützen Sie Kopfhörer vor Beschädigung und unbeabsichtigtem Einschalten.

Flüge und Quellen

Deutschland, ausgeführt von Lufthansa: Kopfhörer mit eingebautem Akku bis 100 Wh
Abflugland
Deutschland
Fluggesellschaft
Lufthansa

Handgepäck

Antwort

  • Gefahrgut: Bedingt
    • Gilt für persönliche Audio-Kopfhörer mit eingebauter Lithium-Ionen-Batterie bis 100 Wh. Ein eigenes Ladeetui ist in diesem Ergebnis nicht enthalten.
    • Keine Freigabe für beschädigte, defekte oder aus Sicherheitsgründen zurückgerufene Geräte oder Batterien. Größere Akkus, andere Batteriechemien und Sondergeräte benötigen eine eigene Prüfung.
    • Höchstens 100 Wh je eingebauter Lithium-Ionen-Batterie; der Batterietyp muss UN 38.3 entsprechen.
    • Insgesamt höchstens 15 tragbare elektronische Geräte mit Lithiumbatterien je Person in allen Gepäckarten zusammen; mehr nur mit Zustimmung des Betreibers nach IATA.
    • Schützen Sie Kopfhörer vor Beschädigung und unbeabsichtigtem Einschalten.
  • Genehmigung der Fluggesellschaft: Bedingt
    • Beschädigte, defekte und aus Sicherheitsgründen zurückgerufene Geräte oder Batterien dürfen nicht mitreisen.
    • Beim ausführenden Betreiber höchstens 100 Wh je Gerät mit eingebautem Lithium-Ionen-Akku.
    • Beim ausführenden Betreiber insgesamt höchstens 15 Geräte mit Batterien je Person in allen Gepäckarten zusammen; diese Grenze gilt gemeinsam für alle Batteriegeräte.
    • Geräte vor Schäden und unbeabsichtigtem Einschalten schützen. Mehrere Geräte getrennt verpacken, etwa durch Kleidung oder die Originalverpackung.

Quellen

Aufgabegepäck

Antwort

  • Gefahrgut: Bedingt
    • Gilt für persönliche Audio-Kopfhörer mit eingebauter Lithium-Ionen-Batterie bis 100 Wh. Ein eigenes Ladeetui ist in diesem Ergebnis nicht enthalten.
    • Keine Freigabe für beschädigte, defekte oder aus Sicherheitsgründen zurückgerufene Geräte oder Batterien. Größere Akkus, andere Batteriechemien und Sondergeräte benötigen eine eigene Prüfung.
    • Höchstens 100 Wh je eingebauter Lithium-Ionen-Batterie; der Batterietyp muss UN 38.3 entsprechen.
    • Insgesamt höchstens 15 tragbare elektronische Geräte mit Lithiumbatterien je Person in allen Gepäckarten zusammen; mehr nur mit Zustimmung des Betreibers nach IATA.
    • Bei mehr als 2,7 Wh je Gerät vollständig ausschalten, einschließlich automatischer Startfunktionen; Standby genügt nicht. Bis einschließlich 2,7 Wh entfällt diese Ausschaltpflicht in der ICAO-Grundlage, der Schutz vor Schäden und Aktivierung bleibt erforderlich.
    • Schützen Sie Kopfhörer vor Beschädigung und unbeabsichtigtem Einschalten.
  • Genehmigung der Fluggesellschaft: Bedingt
    • Beschädigte, defekte und aus Sicherheitsgründen zurückgerufene Geräte oder Batterien dürfen nicht mitreisen.
    • Beim ausführenden Betreiber höchstens 100 Wh je Gerät mit eingebautem Lithium-Ionen-Akku.
    • Beim ausführenden Betreiber insgesamt höchstens 15 Geräte mit Batterien je Person in allen Gepäckarten zusammen; diese Grenze gilt gemeinsam für alle Batteriegeräte.
    • Im Aufgabegepäck insgesamt höchstens drei Geräte, die größer als ein Smartphone sind, je Person. Große Kopfhörer zählen zu diesem gemeinsamen Gerätebudget.
    • Geräte vor Schäden und unbeabsichtigtem Einschalten schützen. Mehrere Geräte getrennt verpacken, etwa durch Kleidung oder die Originalverpackung.
    • Kopfhörer vollständig ausschalten, auch automatische Startfunktionen und Alarme deaktivieren; gegen Einschalten sichern und ausreichend polstern.
    • Verpacken Sie Kopfhörer nicht zusammen mit leicht brennbaren Artikeln wie Parfüm oder Sprays.

Quellen

Am Körper

Antwort

  • Gefahrgut: Bedingt
    • Gilt für persönliche Audio-Kopfhörer mit eingebauter Lithium-Ionen-Batterie bis 100 Wh. Ein eigenes Ladeetui ist in diesem Ergebnis nicht enthalten.
    • Keine Freigabe für beschädigte, defekte oder aus Sicherheitsgründen zurückgerufene Geräte oder Batterien. Größere Akkus, andere Batteriechemien und Sondergeräte benötigen eine eigene Prüfung.
    • Höchstens 100 Wh je eingebauter Lithium-Ionen-Batterie; der Batterietyp muss UN 38.3 entsprechen.
    • Insgesamt höchstens 15 tragbare elektronische Geräte mit Lithiumbatterien je Person in allen Gepäckarten zusammen; mehr nur mit Zustimmung des Betreibers nach IATA.
    • Schützen Sie Kopfhörer vor Beschädigung und unbeabsichtigtem Einschalten.

Quellen

Österreich, ausgeführt von Lufthansa: Kopfhörer mit eingebautem Akku bis 100 Wh
Abflugland
Österreich
Fluggesellschaft
Lufthansa

Handgepäck

Antwort

  • Gefahrgut: Bedingt
    • Gilt für persönliche Audio-Kopfhörer mit eingebauter Lithium-Ionen-Batterie bis 100 Wh. Ein eigenes Ladeetui ist in diesem Ergebnis nicht enthalten.
    • Keine Freigabe für beschädigte, defekte oder aus Sicherheitsgründen zurückgerufene Geräte oder Batterien. Größere Akkus, andere Batteriechemien und Sondergeräte benötigen eine eigene Prüfung.
    • Höchstens 100 Wh je eingebauter Lithium-Ionen-Batterie; der Batterietyp muss UN 38.3 entsprechen.
    • Insgesamt höchstens 15 tragbare elektronische Geräte mit Lithiumbatterien je Person in allen Gepäckarten zusammen; mehr nur mit Zustimmung des Betreibers nach IATA.
    • Schützen Sie Kopfhörer vor Beschädigung und unbeabsichtigtem Einschalten.
  • Genehmigung der Fluggesellschaft: Bedingt
    • Beschädigte, defekte und aus Sicherheitsgründen zurückgerufene Geräte oder Batterien dürfen nicht mitreisen.
    • Beim ausführenden Betreiber höchstens 100 Wh je Gerät mit eingebautem Lithium-Ionen-Akku.
    • Beim ausführenden Betreiber insgesamt höchstens 15 Geräte mit Batterien je Person in allen Gepäckarten zusammen; diese Grenze gilt gemeinsam für alle Batteriegeräte.
    • Geräte vor Schäden und unbeabsichtigtem Einschalten schützen. Mehrere Geräte getrennt verpacken, etwa durch Kleidung oder die Originalverpackung.

Quellen

Aufgabegepäck

Antwort

  • Gefahrgut: Bedingt
    • Gilt für persönliche Audio-Kopfhörer mit eingebauter Lithium-Ionen-Batterie bis 100 Wh. Ein eigenes Ladeetui ist in diesem Ergebnis nicht enthalten.
    • Keine Freigabe für beschädigte, defekte oder aus Sicherheitsgründen zurückgerufene Geräte oder Batterien. Größere Akkus, andere Batteriechemien und Sondergeräte benötigen eine eigene Prüfung.
    • Höchstens 100 Wh je eingebauter Lithium-Ionen-Batterie; der Batterietyp muss UN 38.3 entsprechen.
    • Insgesamt höchstens 15 tragbare elektronische Geräte mit Lithiumbatterien je Person in allen Gepäckarten zusammen; mehr nur mit Zustimmung des Betreibers nach IATA.
    • Bei mehr als 2,7 Wh je Gerät vollständig ausschalten, einschließlich automatischer Startfunktionen; Standby genügt nicht. Bis einschließlich 2,7 Wh entfällt diese Ausschaltpflicht in der ICAO-Grundlage, der Schutz vor Schäden und Aktivierung bleibt erforderlich.
    • Schützen Sie Kopfhörer vor Beschädigung und unbeabsichtigtem Einschalten.
  • Genehmigung der Fluggesellschaft: Bedingt
    • Beschädigte, defekte und aus Sicherheitsgründen zurückgerufene Geräte oder Batterien dürfen nicht mitreisen.
    • Beim ausführenden Betreiber höchstens 100 Wh je Gerät mit eingebautem Lithium-Ionen-Akku.
    • Beim ausführenden Betreiber insgesamt höchstens 15 Geräte mit Batterien je Person in allen Gepäckarten zusammen; diese Grenze gilt gemeinsam für alle Batteriegeräte.
    • Im Aufgabegepäck insgesamt höchstens drei Geräte, die größer als ein Smartphone sind, je Person. Große Kopfhörer zählen zu diesem gemeinsamen Gerätebudget.
    • Geräte vor Schäden und unbeabsichtigtem Einschalten schützen. Mehrere Geräte getrennt verpacken, etwa durch Kleidung oder die Originalverpackung.
    • Kopfhörer vollständig ausschalten, auch automatische Startfunktionen und Alarme deaktivieren; gegen Einschalten sichern und ausreichend polstern.
    • Verpacken Sie Kopfhörer nicht zusammen mit leicht brennbaren Artikeln wie Parfüm oder Sprays.

Quellen

Am Körper

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  • Gefahrgut: Bedingt
    • Gilt für persönliche Audio-Kopfhörer mit eingebauter Lithium-Ionen-Batterie bis 100 Wh. Ein eigenes Ladeetui ist in diesem Ergebnis nicht enthalten.
    • Keine Freigabe für beschädigte, defekte oder aus Sicherheitsgründen zurückgerufene Geräte oder Batterien. Größere Akkus, andere Batteriechemien und Sondergeräte benötigen eine eigene Prüfung.
    • Höchstens 100 Wh je eingebauter Lithium-Ionen-Batterie; der Batterietyp muss UN 38.3 entsprechen.
    • Insgesamt höchstens 15 tragbare elektronische Geräte mit Lithiumbatterien je Person in allen Gepäckarten zusammen; mehr nur mit Zustimmung des Betreibers nach IATA.
    • Schützen Sie Kopfhörer vor Beschädigung und unbeabsichtigtem Einschalten.

Quellen

Schweiz, ausgeführt von Lufthansa: Kopfhörer mit eingebautem Akku bis 100 Wh
Abflugland
Schweiz
Fluggesellschaft
Lufthansa

Handgepäck

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  • Gefahrgut: Bedingt
    • Gilt für persönliche Audio-Kopfhörer mit eingebauter Lithium-Ionen-Batterie bis 100 Wh. Ein eigenes Ladeetui ist in diesem Ergebnis nicht enthalten.
    • Keine Freigabe für beschädigte, defekte oder aus Sicherheitsgründen zurückgerufene Geräte oder Batterien. Größere Akkus, andere Batteriechemien und Sondergeräte benötigen eine eigene Prüfung.
    • Höchstens 100 Wh je eingebauter Lithium-Ionen-Batterie; der Batterietyp muss UN 38.3 entsprechen.
    • Insgesamt höchstens 15 tragbare elektronische Geräte mit Lithiumbatterien je Person in allen Gepäckarten zusammen; mehr nur mit Zustimmung des Betreibers nach IATA.
    • Schützen Sie Kopfhörer vor Beschädigung und unbeabsichtigtem Einschalten.
  • Genehmigung der Fluggesellschaft: Bedingt
    • Beschädigte, defekte und aus Sicherheitsgründen zurückgerufene Geräte oder Batterien dürfen nicht mitreisen.
    • Beim ausführenden Betreiber höchstens 100 Wh je Gerät mit eingebautem Lithium-Ionen-Akku.
    • Beim ausführenden Betreiber insgesamt höchstens 15 Geräte mit Batterien je Person in allen Gepäckarten zusammen; diese Grenze gilt gemeinsam für alle Batteriegeräte.
    • Geräte vor Schäden und unbeabsichtigtem Einschalten schützen. Mehrere Geräte getrennt verpacken, etwa durch Kleidung oder die Originalverpackung.

Quellen

Aufgabegepäck

Antwort

  • Gefahrgut: Bedingt
    • Gilt für persönliche Audio-Kopfhörer mit eingebauter Lithium-Ionen-Batterie bis 100 Wh. Ein eigenes Ladeetui ist in diesem Ergebnis nicht enthalten.
    • Keine Freigabe für beschädigte, defekte oder aus Sicherheitsgründen zurückgerufene Geräte oder Batterien. Größere Akkus, andere Batteriechemien und Sondergeräte benötigen eine eigene Prüfung.
    • Höchstens 100 Wh je eingebauter Lithium-Ionen-Batterie; der Batterietyp muss UN 38.3 entsprechen.
    • Insgesamt höchstens 15 tragbare elektronische Geräte mit Lithiumbatterien je Person in allen Gepäckarten zusammen; mehr nur mit Zustimmung des Betreibers nach IATA.
    • Bei mehr als 2,7 Wh je Gerät vollständig ausschalten, einschließlich automatischer Startfunktionen; Standby genügt nicht. Bis einschließlich 2,7 Wh entfällt diese Ausschaltpflicht in der ICAO-Grundlage, der Schutz vor Schäden und Aktivierung bleibt erforderlich.
    • Schützen Sie Kopfhörer vor Beschädigung und unbeabsichtigtem Einschalten.
  • Genehmigung der Fluggesellschaft: Bedingt
    • Beschädigte, defekte und aus Sicherheitsgründen zurückgerufene Geräte oder Batterien dürfen nicht mitreisen.
    • Beim ausführenden Betreiber höchstens 100 Wh je Gerät mit eingebautem Lithium-Ionen-Akku.
    • Beim ausführenden Betreiber insgesamt höchstens 15 Geräte mit Batterien je Person in allen Gepäckarten zusammen; diese Grenze gilt gemeinsam für alle Batteriegeräte.
    • Im Aufgabegepäck insgesamt höchstens drei Geräte, die größer als ein Smartphone sind, je Person. Große Kopfhörer zählen zu diesem gemeinsamen Gerätebudget.
    • Geräte vor Schäden und unbeabsichtigtem Einschalten schützen. Mehrere Geräte getrennt verpacken, etwa durch Kleidung oder die Originalverpackung.
    • Kopfhörer vollständig ausschalten, auch automatische Startfunktionen und Alarme deaktivieren; gegen Einschalten sichern und ausreichend polstern.
    • Verpacken Sie Kopfhörer nicht zusammen mit leicht brennbaren Artikeln wie Parfüm oder Sprays.

Quellen

Am Körper

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  • Gefahrgut: Bedingt
    • Gilt für persönliche Audio-Kopfhörer mit eingebauter Lithium-Ionen-Batterie bis 100 Wh. Ein eigenes Ladeetui ist in diesem Ergebnis nicht enthalten.
    • Keine Freigabe für beschädigte, defekte oder aus Sicherheitsgründen zurückgerufene Geräte oder Batterien. Größere Akkus, andere Batteriechemien und Sondergeräte benötigen eine eigene Prüfung.
    • Höchstens 100 Wh je eingebauter Lithium-Ionen-Batterie; der Batterietyp muss UN 38.3 entsprechen.
    • Insgesamt höchstens 15 tragbare elektronische Geräte mit Lithiumbatterien je Person in allen Gepäckarten zusammen; mehr nur mit Zustimmung des Betreibers nach IATA.
    • Schützen Sie Kopfhörer vor Beschädigung und unbeabsichtigtem Einschalten.

Quellen

Deutschland, ausgeführt von Austrian Airlines: Kopfhörer mit eingebautem Akku bis 100 Wh
Abflugland
Deutschland
Fluggesellschaft
Austrian Airlines

Handgepäck

Antwort

  • Gefahrgut: Bedingt
    • Gilt für persönliche Audio-Kopfhörer mit eingebauter Lithium-Ionen-Batterie bis 100 Wh. Ein eigenes Ladeetui ist in diesem Ergebnis nicht enthalten.
    • Keine Freigabe für beschädigte, defekte oder aus Sicherheitsgründen zurückgerufene Geräte oder Batterien. Größere Akkus, andere Batteriechemien und Sondergeräte benötigen eine eigene Prüfung.
    • Höchstens 100 Wh je eingebauter Lithium-Ionen-Batterie; der Batterietyp muss UN 38.3 entsprechen.
    • Insgesamt höchstens 15 tragbare elektronische Geräte mit Lithiumbatterien je Person in allen Gepäckarten zusammen; mehr nur mit Zustimmung des Betreibers nach IATA.
    • Schützen Sie Kopfhörer vor Beschädigung und unbeabsichtigtem Einschalten.
  • Genehmigung der Fluggesellschaft: Bedingt
    • Beschädigte, defekte und aus Sicherheitsgründen zurückgerufene Geräte oder Batterien dürfen nicht mitreisen.
    • Beim ausführenden Betreiber höchstens 100 Wh je Gerät mit eingebautem Lithium-Ionen-Akku.
    • Beim ausführenden Betreiber insgesamt höchstens 15 Geräte mit Batterien je Person in allen Gepäckarten zusammen; diese Grenze gilt gemeinsam für alle Batteriegeräte.
    • Geräte vor Schäden und unbeabsichtigtem Einschalten schützen. Mehrere Geräte getrennt verpacken, etwa durch Kleidung oder die Originalverpackung.

Quellen

Aufgabegepäck

Antwort

  • Gefahrgut: Bedingt
    • Gilt für persönliche Audio-Kopfhörer mit eingebauter Lithium-Ionen-Batterie bis 100 Wh. Ein eigenes Ladeetui ist in diesem Ergebnis nicht enthalten.
    • Keine Freigabe für beschädigte, defekte oder aus Sicherheitsgründen zurückgerufene Geräte oder Batterien. Größere Akkus, andere Batteriechemien und Sondergeräte benötigen eine eigene Prüfung.
    • Höchstens 100 Wh je eingebauter Lithium-Ionen-Batterie; der Batterietyp muss UN 38.3 entsprechen.
    • Insgesamt höchstens 15 tragbare elektronische Geräte mit Lithiumbatterien je Person in allen Gepäckarten zusammen; mehr nur mit Zustimmung des Betreibers nach IATA.
    • Bei mehr als 2,7 Wh je Gerät vollständig ausschalten, einschließlich automatischer Startfunktionen; Standby genügt nicht. Bis einschließlich 2,7 Wh entfällt diese Ausschaltpflicht in der ICAO-Grundlage, der Schutz vor Schäden und Aktivierung bleibt erforderlich.
    • Schützen Sie Kopfhörer vor Beschädigung und unbeabsichtigtem Einschalten.
  • Genehmigung der Fluggesellschaft: Bedingt
    • Beschädigte, defekte und aus Sicherheitsgründen zurückgerufene Geräte oder Batterien dürfen nicht mitreisen.
    • Beim ausführenden Betreiber höchstens 100 Wh je Gerät mit eingebautem Lithium-Ionen-Akku.
    • Beim ausführenden Betreiber insgesamt höchstens 15 Geräte mit Batterien je Person in allen Gepäckarten zusammen; diese Grenze gilt gemeinsam für alle Batteriegeräte.
    • Im Aufgabegepäck insgesamt höchstens drei Geräte, die größer als ein Smartphone sind, je Person. Große Kopfhörer zählen zu diesem gemeinsamen Gerätebudget.
    • Geräte vor Schäden und unbeabsichtigtem Einschalten schützen. Mehrere Geräte getrennt verpacken, etwa durch Kleidung oder die Originalverpackung.
    • Kopfhörer vollständig ausschalten, auch automatische Startfunktionen und Alarme deaktivieren; gegen Einschalten sichern und ausreichend polstern.
    • Verpacken Sie Kopfhörer nicht zusammen mit leicht brennbaren Artikeln wie Parfüm oder Sprays.

Quellen

Am Körper

Antwort

  • Gefahrgut: Bedingt
    • Gilt für persönliche Audio-Kopfhörer mit eingebauter Lithium-Ionen-Batterie bis 100 Wh. Ein eigenes Ladeetui ist in diesem Ergebnis nicht enthalten.
    • Keine Freigabe für beschädigte, defekte oder aus Sicherheitsgründen zurückgerufene Geräte oder Batterien. Größere Akkus, andere Batteriechemien und Sondergeräte benötigen eine eigene Prüfung.
    • Höchstens 100 Wh je eingebauter Lithium-Ionen-Batterie; der Batterietyp muss UN 38.3 entsprechen.
    • Insgesamt höchstens 15 tragbare elektronische Geräte mit Lithiumbatterien je Person in allen Gepäckarten zusammen; mehr nur mit Zustimmung des Betreibers nach IATA.
    • Schützen Sie Kopfhörer vor Beschädigung und unbeabsichtigtem Einschalten.

Quellen

Österreich, ausgeführt von Austrian Airlines: Kopfhörer mit eingebautem Akku bis 100 Wh
Abflugland
Österreich
Fluggesellschaft
Austrian Airlines

Handgepäck

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  • Gefahrgut: Bedingt
    • Gilt für persönliche Audio-Kopfhörer mit eingebauter Lithium-Ionen-Batterie bis 100 Wh. Ein eigenes Ladeetui ist in diesem Ergebnis nicht enthalten.
    • Keine Freigabe für beschädigte, defekte oder aus Sicherheitsgründen zurückgerufene Geräte oder Batterien. Größere Akkus, andere Batteriechemien und Sondergeräte benötigen eine eigene Prüfung.
    • Höchstens 100 Wh je eingebauter Lithium-Ionen-Batterie; der Batterietyp muss UN 38.3 entsprechen.
    • Insgesamt höchstens 15 tragbare elektronische Geräte mit Lithiumbatterien je Person in allen Gepäckarten zusammen; mehr nur mit Zustimmung des Betreibers nach IATA.
    • Schützen Sie Kopfhörer vor Beschädigung und unbeabsichtigtem Einschalten.
  • Genehmigung der Fluggesellschaft: Bedingt
    • Beschädigte, defekte und aus Sicherheitsgründen zurückgerufene Geräte oder Batterien dürfen nicht mitreisen.
    • Beim ausführenden Betreiber höchstens 100 Wh je Gerät mit eingebautem Lithium-Ionen-Akku.
    • Beim ausführenden Betreiber insgesamt höchstens 15 Geräte mit Batterien je Person in allen Gepäckarten zusammen; diese Grenze gilt gemeinsam für alle Batteriegeräte.
    • Geräte vor Schäden und unbeabsichtigtem Einschalten schützen. Mehrere Geräte getrennt verpacken, etwa durch Kleidung oder die Originalverpackung.

Quellen

Aufgabegepäck

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  • Gefahrgut: Bedingt
    • Gilt für persönliche Audio-Kopfhörer mit eingebauter Lithium-Ionen-Batterie bis 100 Wh. Ein eigenes Ladeetui ist in diesem Ergebnis nicht enthalten.
    • Keine Freigabe für beschädigte, defekte oder aus Sicherheitsgründen zurückgerufene Geräte oder Batterien. Größere Akkus, andere Batteriechemien und Sondergeräte benötigen eine eigene Prüfung.
    • Höchstens 100 Wh je eingebauter Lithium-Ionen-Batterie; der Batterietyp muss UN 38.3 entsprechen.
    • Insgesamt höchstens 15 tragbare elektronische Geräte mit Lithiumbatterien je Person in allen Gepäckarten zusammen; mehr nur mit Zustimmung des Betreibers nach IATA.
    • Bei mehr als 2,7 Wh je Gerät vollständig ausschalten, einschließlich automatischer Startfunktionen; Standby genügt nicht. Bis einschließlich 2,7 Wh entfällt diese Ausschaltpflicht in der ICAO-Grundlage, der Schutz vor Schäden und Aktivierung bleibt erforderlich.
    • Schützen Sie Kopfhörer vor Beschädigung und unbeabsichtigtem Einschalten.
  • Genehmigung der Fluggesellschaft: Bedingt
    • Beschädigte, defekte und aus Sicherheitsgründen zurückgerufene Geräte oder Batterien dürfen nicht mitreisen.
    • Beim ausführenden Betreiber höchstens 100 Wh je Gerät mit eingebautem Lithium-Ionen-Akku.
    • Beim ausführenden Betreiber insgesamt höchstens 15 Geräte mit Batterien je Person in allen Gepäckarten zusammen; diese Grenze gilt gemeinsam für alle Batteriegeräte.
    • Im Aufgabegepäck insgesamt höchstens drei Geräte, die größer als ein Smartphone sind, je Person. Große Kopfhörer zählen zu diesem gemeinsamen Gerätebudget.
    • Geräte vor Schäden und unbeabsichtigtem Einschalten schützen. Mehrere Geräte getrennt verpacken, etwa durch Kleidung oder die Originalverpackung.
    • Kopfhörer vollständig ausschalten, auch automatische Startfunktionen und Alarme deaktivieren; gegen Einschalten sichern und ausreichend polstern.
    • Verpacken Sie Kopfhörer nicht zusammen mit leicht brennbaren Artikeln wie Parfüm oder Sprays.

Quellen

Am Körper

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  • Gefahrgut: Bedingt
    • Gilt für persönliche Audio-Kopfhörer mit eingebauter Lithium-Ionen-Batterie bis 100 Wh. Ein eigenes Ladeetui ist in diesem Ergebnis nicht enthalten.
    • Keine Freigabe für beschädigte, defekte oder aus Sicherheitsgründen zurückgerufene Geräte oder Batterien. Größere Akkus, andere Batteriechemien und Sondergeräte benötigen eine eigene Prüfung.
    • Höchstens 100 Wh je eingebauter Lithium-Ionen-Batterie; der Batterietyp muss UN 38.3 entsprechen.
    • Insgesamt höchstens 15 tragbare elektronische Geräte mit Lithiumbatterien je Person in allen Gepäckarten zusammen; mehr nur mit Zustimmung des Betreibers nach IATA.
    • Schützen Sie Kopfhörer vor Beschädigung und unbeabsichtigtem Einschalten.

Quellen

Schweiz, ausgeführt von Austrian Airlines: Kopfhörer mit eingebautem Akku bis 100 Wh
Abflugland
Schweiz
Fluggesellschaft
Austrian Airlines

Handgepäck

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  • Gefahrgut: Bedingt
    • Gilt für persönliche Audio-Kopfhörer mit eingebauter Lithium-Ionen-Batterie bis 100 Wh. Ein eigenes Ladeetui ist in diesem Ergebnis nicht enthalten.
    • Keine Freigabe für beschädigte, defekte oder aus Sicherheitsgründen zurückgerufene Geräte oder Batterien. Größere Akkus, andere Batteriechemien und Sondergeräte benötigen eine eigene Prüfung.
    • Höchstens 100 Wh je eingebauter Lithium-Ionen-Batterie; der Batterietyp muss UN 38.3 entsprechen.
    • Insgesamt höchstens 15 tragbare elektronische Geräte mit Lithiumbatterien je Person in allen Gepäckarten zusammen; mehr nur mit Zustimmung des Betreibers nach IATA.
    • Schützen Sie Kopfhörer vor Beschädigung und unbeabsichtigtem Einschalten.
  • Genehmigung der Fluggesellschaft: Bedingt
    • Beschädigte, defekte und aus Sicherheitsgründen zurückgerufene Geräte oder Batterien dürfen nicht mitreisen.
    • Beim ausführenden Betreiber höchstens 100 Wh je Gerät mit eingebautem Lithium-Ionen-Akku.
    • Beim ausführenden Betreiber insgesamt höchstens 15 Geräte mit Batterien je Person in allen Gepäckarten zusammen; diese Grenze gilt gemeinsam für alle Batteriegeräte.
    • Geräte vor Schäden und unbeabsichtigtem Einschalten schützen. Mehrere Geräte getrennt verpacken, etwa durch Kleidung oder die Originalverpackung.

Quellen

Aufgabegepäck

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  • Gefahrgut: Bedingt
    • Gilt für persönliche Audio-Kopfhörer mit eingebauter Lithium-Ionen-Batterie bis 100 Wh. Ein eigenes Ladeetui ist in diesem Ergebnis nicht enthalten.
    • Keine Freigabe für beschädigte, defekte oder aus Sicherheitsgründen zurückgerufene Geräte oder Batterien. Größere Akkus, andere Batteriechemien und Sondergeräte benötigen eine eigene Prüfung.
    • Höchstens 100 Wh je eingebauter Lithium-Ionen-Batterie; der Batterietyp muss UN 38.3 entsprechen.
    • Insgesamt höchstens 15 tragbare elektronische Geräte mit Lithiumbatterien je Person in allen Gepäckarten zusammen; mehr nur mit Zustimmung des Betreibers nach IATA.
    • Bei mehr als 2,7 Wh je Gerät vollständig ausschalten, einschließlich automatischer Startfunktionen; Standby genügt nicht. Bis einschließlich 2,7 Wh entfällt diese Ausschaltpflicht in der ICAO-Grundlage, der Schutz vor Schäden und Aktivierung bleibt erforderlich.
    • Schützen Sie Kopfhörer vor Beschädigung und unbeabsichtigtem Einschalten.
  • Genehmigung der Fluggesellschaft: Bedingt
    • Beschädigte, defekte und aus Sicherheitsgründen zurückgerufene Geräte oder Batterien dürfen nicht mitreisen.
    • Beim ausführenden Betreiber höchstens 100 Wh je Gerät mit eingebautem Lithium-Ionen-Akku.
    • Beim ausführenden Betreiber insgesamt höchstens 15 Geräte mit Batterien je Person in allen Gepäckarten zusammen; diese Grenze gilt gemeinsam für alle Batteriegeräte.
    • Im Aufgabegepäck insgesamt höchstens drei Geräte, die größer als ein Smartphone sind, je Person. Große Kopfhörer zählen zu diesem gemeinsamen Gerätebudget.
    • Geräte vor Schäden und unbeabsichtigtem Einschalten schützen. Mehrere Geräte getrennt verpacken, etwa durch Kleidung oder die Originalverpackung.
    • Kopfhörer vollständig ausschalten, auch automatische Startfunktionen und Alarme deaktivieren; gegen Einschalten sichern und ausreichend polstern.
    • Verpacken Sie Kopfhörer nicht zusammen mit leicht brennbaren Artikeln wie Parfüm oder Sprays.

Quellen

Am Körper

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  • Gefahrgut: Bedingt
    • Gilt für persönliche Audio-Kopfhörer mit eingebauter Lithium-Ionen-Batterie bis 100 Wh. Ein eigenes Ladeetui ist in diesem Ergebnis nicht enthalten.
    • Keine Freigabe für beschädigte, defekte oder aus Sicherheitsgründen zurückgerufene Geräte oder Batterien. Größere Akkus, andere Batteriechemien und Sondergeräte benötigen eine eigene Prüfung.
    • Höchstens 100 Wh je eingebauter Lithium-Ionen-Batterie; der Batterietyp muss UN 38.3 entsprechen.
    • Insgesamt höchstens 15 tragbare elektronische Geräte mit Lithiumbatterien je Person in allen Gepäckarten zusammen; mehr nur mit Zustimmung des Betreibers nach IATA.
    • Schützen Sie Kopfhörer vor Beschädigung und unbeabsichtigtem Einschalten.

Quellen

Deutschland, ausgeführt von SWISS: Kopfhörer mit eingebautem Akku bis 100 Wh
Abflugland
Deutschland
Fluggesellschaft
SWISS

Handgepäck

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  • Gefahrgut: Bedingt
    • Gilt für persönliche Audio-Kopfhörer mit eingebauter Lithium-Ionen-Batterie bis 100 Wh. Ein eigenes Ladeetui ist in diesem Ergebnis nicht enthalten.
    • Keine Freigabe für beschädigte, defekte oder aus Sicherheitsgründen zurückgerufene Geräte oder Batterien. Größere Akkus, andere Batteriechemien und Sondergeräte benötigen eine eigene Prüfung.
    • Höchstens 100 Wh je eingebauter Lithium-Ionen-Batterie; der Batterietyp muss UN 38.3 entsprechen.
    • Insgesamt höchstens 15 tragbare elektronische Geräte mit Lithiumbatterien je Person in allen Gepäckarten zusammen; mehr nur mit Zustimmung des Betreibers nach IATA.
    • Schützen Sie Kopfhörer vor Beschädigung und unbeabsichtigtem Einschalten.
  • Genehmigung der Fluggesellschaft: Bedingt
    • Beschädigte, defekte und aus Sicherheitsgründen zurückgerufene Geräte oder Batterien dürfen nicht mitreisen.
    • Beim ausführenden Betreiber höchstens 100 Wh je Gerät mit eingebautem Lithium-Ionen-Akku.
    • Beim ausführenden Betreiber insgesamt höchstens 15 Geräte mit Batterien je Person in allen Gepäckarten zusammen; diese Grenze gilt gemeinsam für alle Batteriegeräte.
    • Geräte vor Schäden und unbeabsichtigtem Einschalten schützen. Mehrere Geräte getrennt verpacken, etwa durch Kleidung oder die Originalverpackung.

Quellen

Aufgabegepäck

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  • Gefahrgut: Bedingt
    • Gilt für persönliche Audio-Kopfhörer mit eingebauter Lithium-Ionen-Batterie bis 100 Wh. Ein eigenes Ladeetui ist in diesem Ergebnis nicht enthalten.
    • Keine Freigabe für beschädigte, defekte oder aus Sicherheitsgründen zurückgerufene Geräte oder Batterien. Größere Akkus, andere Batteriechemien und Sondergeräte benötigen eine eigene Prüfung.
    • Höchstens 100 Wh je eingebauter Lithium-Ionen-Batterie; der Batterietyp muss UN 38.3 entsprechen.
    • Insgesamt höchstens 15 tragbare elektronische Geräte mit Lithiumbatterien je Person in allen Gepäckarten zusammen; mehr nur mit Zustimmung des Betreibers nach IATA.
    • Bei mehr als 2,7 Wh je Gerät vollständig ausschalten, einschließlich automatischer Startfunktionen; Standby genügt nicht. Bis einschließlich 2,7 Wh entfällt diese Ausschaltpflicht in der ICAO-Grundlage, der Schutz vor Schäden und Aktivierung bleibt erforderlich.
    • Schützen Sie Kopfhörer vor Beschädigung und unbeabsichtigtem Einschalten.
  • Genehmigung der Fluggesellschaft: Bedingt
    • Beschädigte, defekte und aus Sicherheitsgründen zurückgerufene Geräte oder Batterien dürfen nicht mitreisen.
    • Beim ausführenden Betreiber höchstens 100 Wh je Gerät mit eingebautem Lithium-Ionen-Akku.
    • Beim ausführenden Betreiber insgesamt höchstens 15 Geräte mit Batterien je Person in allen Gepäckarten zusammen; diese Grenze gilt gemeinsam für alle Batteriegeräte.
    • Im Aufgabegepäck insgesamt höchstens drei Geräte, die größer als ein Smartphone sind, je Person. Große Kopfhörer zählen zu diesem gemeinsamen Gerätebudget.
    • Geräte vor Schäden und unbeabsichtigtem Einschalten schützen. Mehrere Geräte getrennt verpacken, etwa durch Kleidung oder die Originalverpackung.
    • Kopfhörer vollständig ausschalten, auch automatische Startfunktionen und Alarme deaktivieren; gegen Einschalten sichern und ausreichend polstern.
    • Verpacken Sie Kopfhörer nicht zusammen mit leicht brennbaren Artikeln wie Parfüm oder Sprays.

Quellen

Am Körper

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  • Gefahrgut: Bedingt
    • Gilt für persönliche Audio-Kopfhörer mit eingebauter Lithium-Ionen-Batterie bis 100 Wh. Ein eigenes Ladeetui ist in diesem Ergebnis nicht enthalten.
    • Keine Freigabe für beschädigte, defekte oder aus Sicherheitsgründen zurückgerufene Geräte oder Batterien. Größere Akkus, andere Batteriechemien und Sondergeräte benötigen eine eigene Prüfung.
    • Höchstens 100 Wh je eingebauter Lithium-Ionen-Batterie; der Batterietyp muss UN 38.3 entsprechen.
    • Insgesamt höchstens 15 tragbare elektronische Geräte mit Lithiumbatterien je Person in allen Gepäckarten zusammen; mehr nur mit Zustimmung des Betreibers nach IATA.
    • Schützen Sie Kopfhörer vor Beschädigung und unbeabsichtigtem Einschalten.

Quellen

Österreich, ausgeführt von SWISS: Kopfhörer mit eingebautem Akku bis 100 Wh
Abflugland
Österreich
Fluggesellschaft
SWISS

Handgepäck

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  • Gefahrgut: Bedingt
    • Gilt für persönliche Audio-Kopfhörer mit eingebauter Lithium-Ionen-Batterie bis 100 Wh. Ein eigenes Ladeetui ist in diesem Ergebnis nicht enthalten.
    • Keine Freigabe für beschädigte, defekte oder aus Sicherheitsgründen zurückgerufene Geräte oder Batterien. Größere Akkus, andere Batteriechemien und Sondergeräte benötigen eine eigene Prüfung.
    • Höchstens 100 Wh je eingebauter Lithium-Ionen-Batterie; der Batterietyp muss UN 38.3 entsprechen.
    • Insgesamt höchstens 15 tragbare elektronische Geräte mit Lithiumbatterien je Person in allen Gepäckarten zusammen; mehr nur mit Zustimmung des Betreibers nach IATA.
    • Schützen Sie Kopfhörer vor Beschädigung und unbeabsichtigtem Einschalten.
  • Genehmigung der Fluggesellschaft: Bedingt
    • Beschädigte, defekte und aus Sicherheitsgründen zurückgerufene Geräte oder Batterien dürfen nicht mitreisen.
    • Beim ausführenden Betreiber höchstens 100 Wh je Gerät mit eingebautem Lithium-Ionen-Akku.
    • Beim ausführenden Betreiber insgesamt höchstens 15 Geräte mit Batterien je Person in allen Gepäckarten zusammen; diese Grenze gilt gemeinsam für alle Batteriegeräte.
    • Geräte vor Schäden und unbeabsichtigtem Einschalten schützen. Mehrere Geräte getrennt verpacken, etwa durch Kleidung oder die Originalverpackung.

Quellen

Aufgabegepäck

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  • Gefahrgut: Bedingt
    • Gilt für persönliche Audio-Kopfhörer mit eingebauter Lithium-Ionen-Batterie bis 100 Wh. Ein eigenes Ladeetui ist in diesem Ergebnis nicht enthalten.
    • Keine Freigabe für beschädigte, defekte oder aus Sicherheitsgründen zurückgerufene Geräte oder Batterien. Größere Akkus, andere Batteriechemien und Sondergeräte benötigen eine eigene Prüfung.
    • Höchstens 100 Wh je eingebauter Lithium-Ionen-Batterie; der Batterietyp muss UN 38.3 entsprechen.
    • Insgesamt höchstens 15 tragbare elektronische Geräte mit Lithiumbatterien je Person in allen Gepäckarten zusammen; mehr nur mit Zustimmung des Betreibers nach IATA.
    • Bei mehr als 2,7 Wh je Gerät vollständig ausschalten, einschließlich automatischer Startfunktionen; Standby genügt nicht. Bis einschließlich 2,7 Wh entfällt diese Ausschaltpflicht in der ICAO-Grundlage, der Schutz vor Schäden und Aktivierung bleibt erforderlich.
    • Schützen Sie Kopfhörer vor Beschädigung und unbeabsichtigtem Einschalten.
  • Genehmigung der Fluggesellschaft: Bedingt
    • Beschädigte, defekte und aus Sicherheitsgründen zurückgerufene Geräte oder Batterien dürfen nicht mitreisen.
    • Beim ausführenden Betreiber höchstens 100 Wh je Gerät mit eingebautem Lithium-Ionen-Akku.
    • Beim ausführenden Betreiber insgesamt höchstens 15 Geräte mit Batterien je Person in allen Gepäckarten zusammen; diese Grenze gilt gemeinsam für alle Batteriegeräte.
    • Im Aufgabegepäck insgesamt höchstens drei Geräte, die größer als ein Smartphone sind, je Person. Große Kopfhörer zählen zu diesem gemeinsamen Gerätebudget.
    • Geräte vor Schäden und unbeabsichtigtem Einschalten schützen. Mehrere Geräte getrennt verpacken, etwa durch Kleidung oder die Originalverpackung.
    • Kopfhörer vollständig ausschalten, auch automatische Startfunktionen und Alarme deaktivieren; gegen Einschalten sichern und ausreichend polstern.
    • Verpacken Sie Kopfhörer nicht zusammen mit leicht brennbaren Artikeln wie Parfüm oder Sprays.

Quellen

Am Körper

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  • Gefahrgut: Bedingt
    • Gilt für persönliche Audio-Kopfhörer mit eingebauter Lithium-Ionen-Batterie bis 100 Wh. Ein eigenes Ladeetui ist in diesem Ergebnis nicht enthalten.
    • Keine Freigabe für beschädigte, defekte oder aus Sicherheitsgründen zurückgerufene Geräte oder Batterien. Größere Akkus, andere Batteriechemien und Sondergeräte benötigen eine eigene Prüfung.
    • Höchstens 100 Wh je eingebauter Lithium-Ionen-Batterie; der Batterietyp muss UN 38.3 entsprechen.
    • Insgesamt höchstens 15 tragbare elektronische Geräte mit Lithiumbatterien je Person in allen Gepäckarten zusammen; mehr nur mit Zustimmung des Betreibers nach IATA.
    • Schützen Sie Kopfhörer vor Beschädigung und unbeabsichtigtem Einschalten.

Quellen

Schweiz, ausgeführt von SWISS: Kopfhörer mit eingebautem Akku bis 100 Wh
Abflugland
Schweiz
Fluggesellschaft
SWISS

Handgepäck

Antwort

  • Gefahrgut: Bedingt
    • Gilt für persönliche Audio-Kopfhörer mit eingebauter Lithium-Ionen-Batterie bis 100 Wh. Ein eigenes Ladeetui ist in diesem Ergebnis nicht enthalten.
    • Keine Freigabe für beschädigte, defekte oder aus Sicherheitsgründen zurückgerufene Geräte oder Batterien. Größere Akkus, andere Batteriechemien und Sondergeräte benötigen eine eigene Prüfung.
    • Höchstens 100 Wh je eingebauter Lithium-Ionen-Batterie; der Batterietyp muss UN 38.3 entsprechen.
    • Insgesamt höchstens 15 tragbare elektronische Geräte mit Lithiumbatterien je Person in allen Gepäckarten zusammen; mehr nur mit Zustimmung des Betreibers nach IATA.
    • Schützen Sie Kopfhörer vor Beschädigung und unbeabsichtigtem Einschalten.
  • Genehmigung der Fluggesellschaft: Bedingt
    • Beschädigte, defekte und aus Sicherheitsgründen zurückgerufene Geräte oder Batterien dürfen nicht mitreisen.
    • Beim ausführenden Betreiber höchstens 100 Wh je Gerät mit eingebautem Lithium-Ionen-Akku.
    • Beim ausführenden Betreiber insgesamt höchstens 15 Geräte mit Batterien je Person in allen Gepäckarten zusammen; diese Grenze gilt gemeinsam für alle Batteriegeräte.
    • Geräte vor Schäden und unbeabsichtigtem Einschalten schützen. Mehrere Geräte getrennt verpacken, etwa durch Kleidung oder die Originalverpackung.

Quellen

Aufgabegepäck

Antwort

  • Gefahrgut: Bedingt
    • Gilt für persönliche Audio-Kopfhörer mit eingebauter Lithium-Ionen-Batterie bis 100 Wh. Ein eigenes Ladeetui ist in diesem Ergebnis nicht enthalten.
    • Keine Freigabe für beschädigte, defekte oder aus Sicherheitsgründen zurückgerufene Geräte oder Batterien. Größere Akkus, andere Batteriechemien und Sondergeräte benötigen eine eigene Prüfung.
    • Höchstens 100 Wh je eingebauter Lithium-Ionen-Batterie; der Batterietyp muss UN 38.3 entsprechen.
    • Insgesamt höchstens 15 tragbare elektronische Geräte mit Lithiumbatterien je Person in allen Gepäckarten zusammen; mehr nur mit Zustimmung des Betreibers nach IATA.
    • Bei mehr als 2,7 Wh je Gerät vollständig ausschalten, einschließlich automatischer Startfunktionen; Standby genügt nicht. Bis einschließlich 2,7 Wh entfällt diese Ausschaltpflicht in der ICAO-Grundlage, der Schutz vor Schäden und Aktivierung bleibt erforderlich.
    • Schützen Sie Kopfhörer vor Beschädigung und unbeabsichtigtem Einschalten.
  • Genehmigung der Fluggesellschaft: Bedingt
    • Beschädigte, defekte und aus Sicherheitsgründen zurückgerufene Geräte oder Batterien dürfen nicht mitreisen.
    • Beim ausführenden Betreiber höchstens 100 Wh je Gerät mit eingebautem Lithium-Ionen-Akku.
    • Beim ausführenden Betreiber insgesamt höchstens 15 Geräte mit Batterien je Person in allen Gepäckarten zusammen; diese Grenze gilt gemeinsam für alle Batteriegeräte.
    • Im Aufgabegepäck insgesamt höchstens drei Geräte, die größer als ein Smartphone sind, je Person. Große Kopfhörer zählen zu diesem gemeinsamen Gerätebudget.
    • Geräte vor Schäden und unbeabsichtigtem Einschalten schützen. Mehrere Geräte getrennt verpacken, etwa durch Kleidung oder die Originalverpackung.
    • Kopfhörer vollständig ausschalten, auch automatische Startfunktionen und Alarme deaktivieren; gegen Einschalten sichern und ausreichend polstern.
    • Verpacken Sie Kopfhörer nicht zusammen mit leicht brennbaren Artikeln wie Parfüm oder Sprays.

Quellen

Am Körper

Antwort

  • Gefahrgut: Bedingt
    • Gilt für persönliche Audio-Kopfhörer mit eingebauter Lithium-Ionen-Batterie bis 100 Wh. Ein eigenes Ladeetui ist in diesem Ergebnis nicht enthalten.
    • Keine Freigabe für beschädigte, defekte oder aus Sicherheitsgründen zurückgerufene Geräte oder Batterien. Größere Akkus, andere Batteriechemien und Sondergeräte benötigen eine eigene Prüfung.
    • Höchstens 100 Wh je eingebauter Lithium-Ionen-Batterie; der Batterietyp muss UN 38.3 entsprechen.
    • Insgesamt höchstens 15 tragbare elektronische Geräte mit Lithiumbatterien je Person in allen Gepäckarten zusammen; mehr nur mit Zustimmung des Betreibers nach IATA.
    • Schützen Sie Kopfhörer vor Beschädigung und unbeabsichtigtem Einschalten.

Quellen

Wien VIE: reine Kabelkopfhörer, Sicherheitskontrolle HandgepäckHandgepäck: ErlaubtAufgabegepäck: Nicht geklärt

Handgepäck

Antwort

  • Sicherheitskontrolle: Erlaubt
    • Nur gewöhnliche Kabelkopfhörer ohne Batterie, zugeordnet zur positiv erlaubten Kategorie elektronischer Geräte. Gilt ausschließlich für die Sicherheitskontrolle in Wien, nicht für Gefahrgut oder andere Flughäfen.

Aufgabegepäck

Keine sichere Antwort

  • Regelwerk: Die Quellen reichen für eine sichere Antwort nicht aus.

Am Körper

Keine sichere Antwort

  • Regelwerk: Die Quellen reichen für eine sichere Antwort nicht aus.

Flüge und Quellen

Wien VIE: reine Kabelkopfhörer, Sicherheitskontrolle Handgepäck
Abflugland
Österreich
Flughafen
VIE

Handgepäck

Antwort

  • Sicherheitskontrolle: Erlaubt
    • Nur gewöhnliche Kabelkopfhörer ohne Batterie, zugeordnet zur positiv erlaubten Kategorie elektronischer Geräte. Gilt ausschließlich für die Sicherheitskontrolle in Wien, nicht für Gefahrgut oder andere Flughäfen.

Quellen

Aufgabegepäck

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Quellen

Quelle fehlt.

Am Körper

Keine sichere Antwort

  • Regelwerk: Die Quellen reichen für eine sichere Antwort nicht aus.

Quellen

Quelle fehlt.

Deutschland: separates Ladeetui mit Akku, Einstufung beim Antwort der Airline noch offen · gleiche Bedingungen für 3 KombinationenHandgepäck: Nicht geklärtAufgabegepäck: Nicht geklärt

Handgepäck

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Aufgabegepäck

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Am Körper

Keine sichere Antwort

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Flüge und Quellen

Deutschland: separates Ladeetui mit Akku, Einstufung beim Antwort der Airline noch offen
Abflugland
Deutschland
Österreich: separates Ladeetui mit Akku, Einstufung beim Antwort der Airline noch offen
Abflugland
Österreich
Schweiz: separates Ladeetui mit Akku, Einstufung beim Antwort der Airline noch offen
Abflugland
Schweiz

Akku im Kopfhörer oder im Etui?

Ein reiner Kabelkopfhörer ohne Batterie hat keine Batteriebeschränkung in Wh. Manche kabelgebundenen Modelle verwenden trotzdem einen Akku für die Geräuschunterdrückung. Entscheidend ist die tatsächliche Ausstattung.

Bluetooth-Kopfhörer und Funk-Ohrhörer übertragen Audiodaten. Sie fallen damit unter die Kategorie persönlicher tragbarer Elektronik. Die Antworten dieser Seite gelten für einen eingebauten Lithium-Ionen-Akku bis 100 Wh. Prüfen Sie jede Batterie. Aus mAh allein ergibt sich die Energie nicht: Wh = mAh × Nennspannung in V ÷ 1.000. Halten Sie die Herstellerdaten bereit, wenn die Angabe am Gerät fehlt.

Ein gewöhnlicher Schutzbeutel hat keine Batterie. Apple bestätigt für das AirPods-Ladecase einen eigenen Batteriestand und das Laden der eingelegten Ohrhörer unterwegs. Ein Ladeetui speichert damit zusätzliche Energie. Der IATA-Leitfaden vom 31. März 2026 beschreibt eine Powerbank als universelle externe Stromquelle für mehrere Geräte. Ein spezielles Ohrhörer-Ladeetui wird dort nicht genannt. Die breitere Stromversorgungsformulierung in der Januar-Tabelle reicht deshalb nicht für eine pauschale Powerbank-Einstufung jedes Etuis. Fragen Sie Ihre ausführende Airline mit Modell und Wh-Angabe. Ein Etui mit universeller Stromausgabe für weitere Geräte, etwa über USB, benötigt dagegen die gesonderte Powerbank-Prüfung. Bis zur Klärung behalten Sie das Etui in der Kabine und nehmen es heraus, wenn die Tasche am Gate in den Frachtraum muss.

Was gilt für Deutschland, Österreich und die Schweiz?

Die Länderabschnitte zeigen die Gefahrgutgrundlage für eingebaute Lithium-Ionen-Akkus bis 100 Wh. Die Betreiberabschnitte ergänzen sie um die tatsächlich geprüften Regeln von Lufthansa, Austrian und SWISS. Eine Sicherheitskontrolle, eine Flughafenprozedur oder eine Zollfreigabe ergibt sich daraus nicht.

AbfluglandHandgepäck und am KörperAufgabegepäck
DeutschlandGefahrgutgrundlage: bis 100 Wh je Batterie, gegen Schäden und Einschalten schützenFür Geräte über 2,7 Wh vollständig ausschalten; die kleine Geräte-Ausnahme ersetzt keine Airline-Regel
ÖsterreichDieselbe internationale GefahrgutgrundlageDieselbe Ausschaltgrenze und Schutzpflicht
SchweizICAO/IATA-Grundlage, ergänzt durch die BAZL-Information zu eingebauten Batterien bis 100 WhSchutzpflicht und Ausschaltgrenze; strengere Airline-Regeln bleiben möglich

IATA nennt insgesamt höchstens 15 persönliche tragbare Geräte mit Lithiumbatterien je Person. Mehr sind nur mit Zustimmung der Airline möglich. Diese Zahl gilt gemeinsam für alle passenden Geräte, nicht nur für Ihre Kopfhörer. Die IATA-Tabelle erlaubt die im Handgepäck zulässige Gefahrgutkategorie grundsätzlich auch am Körper. Das ist eine eigene Transportposition und keine zusätzliche Gerätemenge.

Für die Sicherheitskontrolle in Wien bestätigt VIAS die positive Kategorie elektronischer Geräte im Handgepäck. Gewöhnliche Kabelkopfhörer ohne Batterie werden dieser Kategorie zugeordnet. Das gilt nur für VIE. Bundespolizei und BMI veröffentlichen Verbotslisten, aus denen allein diese Seite keine allgemeine Freigabe für Kopfhörer ableitet.

Lufthansa, Austrian und SWISS

Die drei Airlines bestätigen persönliche Unterhaltungselektronik bis 100 Wh je Gerät in beiden Gepäckarten. Ihre ähnlichen Seiten wurden einzeln geprüft. Das Ergebnis gilt für den Betreiber, der Ihren Flug tatsächlich ausführt; bei Codeshare prüfen Sie dessen Regeln.

Bei allen drei gelten insgesamt höchstens 15 Geräte mit Batterien je Person. Im Aufgabegepäck dürfen insgesamt höchstens drei Geräte größer als ein Smartphone sein. Große Bügelkopfhörer zählen zu diesem gemeinsamen Budget. Schalten Sie aufgegebene Kopfhörer vollständig aus, deaktivieren Sie automatische Starts und schützen Sie die Tasten vor Druck. Polstern Sie das Gerät. Verpacken Sie mehrere Geräte getrennt und legen Sie Kopfhörer nicht zusammen mit leicht brennbaren Artikeln wie Parfüm oder Sprays.

Die vollständige Ausschaltpflicht dieser Betreiber gilt auch für kleine Geräte. Sie ist strenger als die ICAO-Ausnahme bis 2,7 Wh. Wenn sich Ohrhörer automatisch im Etui laden oder nicht vollständig ausschalten lassen, wählen Sie die Kabine und lassen die Etui-Einstufung bestätigen.

Geräte mit mehr als 100 bis 160 Wh benötigen eine vorherige Zustimmung der Airline. Sie gehören nicht zur auf dieser Seite freigegebenen Standardvariante. Defekte, beschädigte und aus Sicherheitsgründen zurückgerufene Geräte oder Batterien dürfen bei den drei geprüften Airlines nicht mitreisen.

So packen Sie die Kopfhörer

Wickeln Sie das Kabel locker auf und schützen Sie den Stecker vor Knicken. Nutzen Sie für Bügelkopfhörer ein passendes, gepolstertes Etui. Kleine Adapter kommen in eine geschlossene Tasche, damit sie nicht auf die Ohrmuschel drücken.

Für Lithiumgeräte empfiehlt IATA die Kabine. Wenn Ihre Handgepäcktasche am Gate aufgegeben wird, nehmen Sie die Kopfhörer, ein Ladeetui und lose Lithium-Ersatzbatterien vorher heraus. Lose Lithium-Ersatzbatterien müssen in der Kabine bleiben und einzeln gegen Kurzschluss gesichert sein.

Beschränkt Ihr Modell sich auf einen einfachen Batterietausch, prüfen Sie die Batteriechemie gesondert. Die Li-Ionen-Antwort bis 100 Wh ist keine Freigabe für andere Batteriearten oder ungewöhnliche Audiogeräte.

Quellen und Stand

Geprüft am 3. Oktober 2026. Die Antworten betreffen Gefahrgut und die genannten Airline-Bedingungen. Sie ersetzen keine modellbezogene Antwort zum Ladeetui, keine Zollprüfung und keine lokale Kontrollanweisung. IATA ist eine Branchenorganisation; die technische internationale Grundlage stammt von ICAO.

Für die Nutzung von Bluetooth oder Geräuschunterdrückung an Bord befolgen Sie die Anweisungen der Besatzung. Die Transporterlaubnis beantwortet diese Nutzungsfrage nicht.

Vor dem Packen prüfen

  1. Lesen Sie die Wh-Angabe von Kopfhörern und Ladeetui ab. Zählen Sie alle Batteriegeräte für die gemeinsamen Grenzen Ihrer Airline.

  2. Schalten Sie Kopfhörer für den Koffer vollständig aus und polstern Sie sie getrennt von anderen Geräten und leicht brennbaren Artikeln.

  3. Behalten Sie das Ladeetui in der Kabine und klären Sie dessen Modell bei der Airline. Nehmen Sie Lithiumgeräte heraus, wenn die Tasche am Gate abgegeben wird.

Häufige Fragen

Gilt das auch für Kabelkopfhörer?

Ein reiner Kabelkopfhörer ohne Batterie hat keine Wh-Grenze. Ein Modell mit Akku für Geräuschunterdrückung bleibt auch mit eingestecktem Kabel ein Batteriegerät. Prüfen Sie deshalb die tatsächliche Stromversorgung.

Darf ein AirPods-Ladeetui in den Koffer?

Die geprüften DACH-Quellen stufen spezielle Ohrhörer-Ladeetuis nicht ausdrücklich ein. Fragen Sie die ausführende Airline für Ihr Modell und behalten Sie das Etui in der Kabine. Eine pauschale Powerbank-Einstufung wäre durch diese Quellen nicht abgesichert.

Muss ich kleine Ohrhörer für den Koffer ausschalten?

Die ICAO-Grundlage enthält für Geräte bis 2,7 Wh eine Ausnahme von der vollständigen Ausschaltpflicht. Lufthansa, Austrian und SWISS verlangen bei aufgegebenen Geräten dennoch vollständiges Ausschalten. Lässt sich Ihr Modell nicht vollständig ausschalten, behalten Sie es im Handgepäck.

Darf ich Bluetooth während des Fluges nutzen?

Die hier geprüften Regeln betreffen den Transport. Befolgen Sie für die Nutzung an Bord die Anweisungen Ihrer Besatzung.

Prüfdatum der Quellen