Partyartikel mit Pyrotechnik
Dürfen Konfettikanonen ins Flugzeug?
Pyrotechnische Konfettikanonen und Party-Popper mit aktivem Knallsatz sind bei Abflug aus Deutschland, Österreich und der Schweiz in beiden Gepäckarten verboten. Bei Feder- oder Druckgasgeräten zählt die genaue Bauart.
Handgepäck
Verboten
Aktive pyrotechnische Party-Popper sind verboten, auch am Körper. Für ein Gerät mit Feder oder Druckgas gilt eine eigene Beurteilung.
Aufgabegepäck
Verboten
Auch im aufgegebenen Koffer sind aktive pyrotechnische Party-Popper verboten. Eine ungeöffnete Packung schafft keine Ausnahme.
Besondere Regeln nach Land, Flughafen, Airline und Ausführung
Was gilt für Ihren Flug?
Wählen Sie Land, Flughafen und Airline und suchen Sie nach Ihrer Ausführung. Bei einer erneuten Kontrolle nach dem Umstieg prüfen Sie auch den dortigen Flughafen.
3 passende Kombinationen · 2 Antworten
Verboten
Verboten
Verboten
Allgemeine Regeln stehen neben den Regeln der Airline und des Flughafens.
Deutschland · pyrotechnische Party-Popper · Sicherheitskontrolle · gleiche Bedingungen für 2 KombinationenHandgepäck: VerbotenAufgabegepäck: Verboten
Handgepäck
Antwort
- Sicherheitskontrolle: Verboten
- Aktive pyrotechnische Konfettikanonen und Party-Popper mit Knallsatz. Geräte mit Feder, Druckgas oder ohne Ladung brauchen eine eigene Beurteilung.
Aufgabegepäck
Antwort
- Sicherheitskontrolle: Verboten
- Aktive pyrotechnische Konfettikanonen und Party-Popper mit Knallsatz. Geräte mit Feder, Druckgas oder ohne Ladung brauchen eine eigene Beurteilung.
Am Körper
Antwort
- Sicherheitskontrolle: Verboten
- Aktive pyrotechnische Konfettikanonen und Party-Popper mit Knallsatz. Geräte mit Feder, Druckgas oder ohne Ladung brauchen eine eigene Beurteilung.
Flüge und Quellen
Deutschland · pyrotechnische Party-Popper · Sicherheitskontrolle
- Abflugland
- Deutschland
Handgepäck
Antwort
- Sicherheitskontrolle: Verboten
- Aktive pyrotechnische Konfettikanonen und Party-Popper mit Knallsatz. Geräte mit Feder, Druckgas oder ohne Ladung brauchen eine eigene Beurteilung.
Quellen
Aufgabegepäck
Antwort
- Sicherheitskontrolle: Verboten
- Aktive pyrotechnische Konfettikanonen und Party-Popper mit Knallsatz. Geräte mit Feder, Druckgas oder ohne Ladung brauchen eine eigene Beurteilung.
Quellen
Am Körper
Antwort
- Sicherheitskontrolle: Verboten
- Aktive pyrotechnische Konfettikanonen und Party-Popper mit Knallsatz. Geräte mit Feder, Druckgas oder ohne Ladung brauchen eine eigene Beurteilung.
Quellen
Österreich · pyrotechnische Party-Popper · Sicherheitskontrolle
- Abflugland
- Österreich
Handgepäck
Antwort
- Sicherheitskontrolle: Verboten
- Aktive pyrotechnische Konfettikanonen und Party-Popper mit Knallsatz. Geräte mit Feder, Druckgas oder ohne Ladung brauchen eine eigene Beurteilung.
Quellen
Aufgabegepäck
Antwort
- Sicherheitskontrolle: Verboten
- Aktive pyrotechnische Konfettikanonen und Party-Popper mit Knallsatz. Geräte mit Feder, Druckgas oder ohne Ladung brauchen eine eigene Beurteilung.
Quellen
Am Körper
Antwort
- Sicherheitskontrolle: Verboten
- Aktive pyrotechnische Konfettikanonen und Party-Popper mit Knallsatz. Geräte mit Feder, Druckgas oder ohne Ladung brauchen eine eigene Beurteilung.
Quellen
Schweiz · pyrotechnische Party-Popper · GefahrgutHandgepäck: VerbotenAufgabegepäck: Verboten
Handgepäck
Antwort
- Gefahrgut: Verboten
- Aktive pyrotechnische Konfettikanonen und Party-Popper mit Knallsatz. Geräte mit Feder, Druckgas oder ohne Ladung brauchen eine eigene Beurteilung.
Aufgabegepäck
Antwort
- Gefahrgut: Verboten
- Aktive pyrotechnische Konfettikanonen und Party-Popper mit Knallsatz. Geräte mit Feder, Druckgas oder ohne Ladung brauchen eine eigene Beurteilung.
Am Körper
Antwort
- Gefahrgut: Verboten
- Aktive pyrotechnische Konfettikanonen und Party-Popper mit Knallsatz. Geräte mit Feder, Druckgas oder ohne Ladung brauchen eine eigene Beurteilung.
Flüge und Quellen
Schweiz · pyrotechnische Party-Popper · Gefahrgut
- Abflugland
- Schweiz
Handgepäck
Antwort
- Gefahrgut: Verboten
- Aktive pyrotechnische Konfettikanonen und Party-Popper mit Knallsatz. Geräte mit Feder, Druckgas oder ohne Ladung brauchen eine eigene Beurteilung.
Quellen
Aufgabegepäck
Antwort
- Gefahrgut: Verboten
- Aktive pyrotechnische Konfettikanonen und Party-Popper mit Knallsatz. Geräte mit Feder, Druckgas oder ohne Ladung brauchen eine eigene Beurteilung.
Quellen
Am Körper
Antwort
- Gefahrgut: Verboten
- Aktive pyrotechnische Konfettikanonen und Party-Popper mit Knallsatz. Geräte mit Feder, Druckgas oder ohne Ladung brauchen eine eigene Beurteilung.
Quellen
Welches Konfettigerät haben Sie?
Pyrotechnische Konfettikanonen und Party-Popper mit aktivem Knallsatz dürfen bei Abflug aus Deutschland, Österreich oder der Schweiz weder ins Handgepäck noch ins Aufgabegepäck. Auch am Körper dürfen Sie diese Produkte nicht mitführen. Lassen Sie sie aus dem Fluggepäck und kaufen Sie sie bei Bedarf am Zielort.
Ein kleiner Party-Popper kann mit einer Zugschnur Papierstreifen unter einem Knall freisetzen. Für die Beurteilung zählt, ob eine pyrotechnische Ladung enthalten ist. Der Name Konfettikanone allein beschreibt den Antrieb nicht. Federbetriebene Geräte, Druckgasgeräte, ein leeres Gerät und loses Papierkonfetti brauchen eine eigene Beurteilung. Diese Seite bestätigt für sie keine Mitnahme. Teilen Sie der ausführenden Airline die genaue Produktbezeichnung, den Antrieb und den Inhalt mit; Fotos der Packung und Herstellerangaben helfen bei der Zuordnung.
Handgepäck, Aufgabegepäck und Mitführen am Körper
In Deutschland nennt die Bundespolizei andere pyrotechnische Erzeugnisse in den Verbotslisten für beide Gepäckarten. In Österreich enthalten die BMI-Listen dieselbe Kategorie. Das Verbot für Fluggäste erfasst dort auch das Mitführen in der Kleidung. Für die Schweiz verbietet das BAZL Stoffe der explosionsgefährlichen Kategorien in beiden Gepäckarten. Die Zuordnung eines aktiven pyrotechnischen Party-Poppers zu diesen Kategorien ist eine Anwendung der allgemeinen Regel. Die Quellen nennen diesen Partyartikel nicht einzeln.
Die IATA-Tabelle 2.3.A für 2026 ergänzt die Gefahrgutbewertung. Sie enthält keine Ausnahme für pyrotechnische Party-Popper. Für die Schweiz ist die Bewertung am Körper aus dem Gefahrgutgrundverbot und der Verbindung zur Handgepäcksystematik abgeleitet. IATA ist eine Branchenorganisation. Die Angaben betreffen Sicherheitskontrolle beziehungsweise Gefahrgut; sie erteilen keine Zoll- oder Frachtfreigabe.
Eine einzelne kleine Konfettikanone mit aktivem Knallsatz bleibt unter diesem Verbot. Auch eine ungeöffnete Originalpackung oder Geschenkverpackung schafft keine Ausnahme. Der Wechsel ins Aufgabegepäck ändert die Antwort nicht. Prüfen Sie die Bauart vor dem Packen anhand der Beschreibung, ohne das Gerät zu zerlegen oder testweise auszulösen.
Druckgas, Feder und andere Partyartikel
Für ein Druckgasgerät reicht die Angabe ohne Pyrotechnik nicht als Freigabe. Lassen Sie Gasart, Kartuschengröße und Bauart durch die ausführende Airline prüfen. Die IATA-Tabelle enthält eine Ausnahme für bestimmte kleine Kartuschen mit nicht entzündbarem Gas in anderen Geräten. Dort gelten höchstens vier Kartuschen mit jeweils höchstens 50 ml Fassungsvermögen und die erforderliche Zustimmung der Airline. Das ist keine pauschale Erlaubnis für Konfettikanonen. Ein fest eingebauter Druckbehälter ist nicht automatisch dieselbe Bauart wie eine kleine Kartusche.
Ein Federgerät ohne Gas und pyrotechnische Ladung ist ein anderer Gegenstand. Aus dem Verbot für Party-Popper folgt dafür keine automatische Freigabe. Beschreiben Sie das konkrete Modell der Kontrollstelle und Airline vor der Reise. Nehmen Sie es nicht zur probeweisen Beurteilung mit zum Flughafen.
Feuerwerkskörper, Wunderkerzen und Knallerbsen sind weitere Partyartikel, die Sie nach ihrem tatsächlichen Inhalt prüfen müssen. Packen Sie ein Partyset nicht als einheitlichen Gegenstand. Neutrale Papierdekoration und ein aktiver Knallartikel haben unterschiedliche Eigenschaften.
Vor der Feier und vor dem Rückflug
Nehmen Sie aktive pyrotechnische Party-Popper aus beiden Reisetaschen. Kontrollieren Sie auch Geschenkpakete und Sets mit Partyzubehör. Wenn Sie die Artikel am Zielort kaufen möchten, klären Sie die Verfügbarkeit und die örtlichen Nutzungsregeln vor der Feier. Ein Einkauf am Zielort erlaubt keinen Transport beim Rückflug. Prüfen Sie vor dem nächsten Flug, ob unbenutzte Stücke in einer Tasche geblieben sind.
Weitere Gepäckfragen finden Sie in der Übersicht der Gegenstände im Gepäck.
Quellen und Stand der Prüfung
Die Bundespolizei, die BMI-Listen für Fluggäste und Handgepäck und Aufgabegepäck, die BAZL-Seite zu explosiven Substanzen und die IATA-Tabelle 2.3.A für 2026 wurden am 03.10.2026 gelesen. Die BMI-Dateien tragen 2016 im Dateinamen; dieses Datum wird nicht als neue Ausgabe ausgegeben. Die Bundespolizei-Seite ist vom 01.06.2025. Ihre allgemeinen Kategorieverbote begründen die Antwort für aktive pyrotechnische Produkte. Die US-Bewertung der englischen Ausgangsseite wurde durch diese DACH-Quellen ersetzt.
Vor dem Packen
Prüfen Sie anhand der Packung, ob der Artikel einen pyrotechnischen Knallsatz enthält.
Nehmen Sie aktive pyrotechnische Party-Popper aus Taschen, Geschenken und Partysets.
Planen Sie den Kauf am Zielort. Lassen Sie andere Bauarten vor der Reise gesondert prüfen.
Häufige Fragen
Darf eine kleine Konfettikanone in den Koffer?
Eine aktive pyrotechnische Konfettikanone darf auch als einzelnes Stück nicht ins Aufgabegepäck. Das gilt ebenso für Handgepäck und das Mitführen am Körper.
Hilft eine ungeöffnete Originalverpackung?
Nein. Verpackung und kleine Menge ändern das Verbot für den aktiven Knallsatz nicht. Kaufen Sie den Artikel am Zielort.
Gilt die Antwort auch für Druckgasgeräte?
Druckgasgeräte brauchen eine eigene Beurteilung anhand von Gasart, Behälter und Bauart. Die IATA-Ausnahme für bestimmte kleine Gaskartuschen ist keine pauschale Freigabe einer Konfettikanone.
Darf ich loses Papierkonfetti mitnehmen?
Loses Papierkonfetti ist ein eigener Gegenstand ohne den hier beurteilten Knallsatz. Diese Seite gibt dafür keine allgemeine Mitnahmezusage. Klären Sie das konkrete Produkt bei Bedarf mit Kontrollstelle und Airline.
Was gilt für übrig gebliebene Party-Popper beim Rückflug?
Ein Kauf am Zielort erlaubt keinen Transport im Fluggepäck. Prüfen Sie Geschenke, Sets und Taschen vor dem nächsten Flug erneut auf unbenutzte aktive Stücke.