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KÖRPERPFLEGE

Darf Körperpeeling ins Flugzeug?

Ja, gewöhnliches kosmetisches Körperpeeling können Sie unter den Bedingungen Ihrer Airline mitnehmen. Creme, Gel und Mischungen mit Öl brauchen bei konventioneller Kontrolle in Deutschland, Österreich und der Schweiz einen Behälter bis 100 ml im transparenten, wiederverschließbaren 1-l-Beutel. Trockenes Pulver ohne nasse Basis gehört nicht in diesen Beutel. Größere Packungen können ins Aufgabegepäck; München und die zentralen CT-Kontrollen in Wien haben größere Flüssigkeitsbehältergrenzen.

Handgepäck

Mit Bedingungen

Konventionelle Kontrolle: Creme, Gel oder Öl bis 100 ml je Behälter im transparenten 1-l-Beutel, einer pro Person. Trockenes Pulver ohne nasse Basis bleibt außerhalb. MUC und zentrale CT-Kontrollen in VIE haben größere Flüssigkeitsbehältergrenzen; Airline-Nettomengen gelten zusätzlich.

Aufgabegepäck

Nicht allgemein bestätigt

Lufthansa, Austrian Airlines und SWISS erlauben gewöhnliche kosmetische Toilettenartikel in Hand- und Aufgabegepäck: je Artikel höchstens 0,5 kg oder 0,5 l netto. Alle von dieser Regel erfassten kosmetischen und nicht radioaktiven medizinischen Artikel sowie erlaubten Aerosole dürfen zusammen pro Person höchstens 2 kg oder 2 l netto enthalten. Beide Gepäckarten zählen gemeinsam. Diese Annahme ist für die genannten ausführenden Airlines bestätigt; prüfen Sie andere Airline gesondert. Verschließen Sie Tiegel, Tube und Pulverpackung.

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Die Basis entscheidet: Creme mit Körnern bleibt eine Creme.
Infografik
Körperpeeling: beide Gepäckarten mit Bedingungen. Kontrolle: DE / AT / CH · konventionell. DE + Lufthansa · AT + Austrian · CH + SWISS. Creme/Gel/Öl: Packung bis 100 ml. Ein transparenter 1-l-Beutel pro Person. Trocken: außerhalb des Beutels. Netto je Artikel bis 0,5 kg oder 0,5 l. Zusammen bis 2 kg oder 2 l pro Person. Alle erfassten Artikel und Gepäckstücke. Für persönlichen Gebrauch, auch bei trockenem kosmetischem Peeling. Zusammen zählen alle erfassten kosmetischen Artikel, nicht radioaktiven Arzneimittel und erlaubten Aerosole über beide Gepäckarten. Nettolimits gelten in beiden Gepäckarten, auch in München und Wien. Der Flüssigkeitsbeutel muss vollständig schließen; alles passt locker. MUC: alle Kontrollen bis 2 l je Behälter, seit 18.09.2026. VIE: zentrale CT-Kontrolle bis 2000 ml je Behälter. Die Nettomengen der Betreiber gelten auch dort. Bei Umstieg und Rückflug die nächste Kontrolle prüfen. Körnchen in Creme, Gel oder Öl zählen weiter als Flüssigkeit. Trockenes Pulver oder Kristalle ohne feuchte Basis brauchen keinen Beutel. Eine 150-ml-Packung mit 20 ml Rest überschreitet die normale 100-ml-Grenze. Schließen Sie Tiegel und Tube fest. Verschließen Sie Pulver und Kristalle dicht.
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Besondere Regeln nach Land, Flughafen, Airline und Ausführung

Was gilt für Ihren Flug?

Wählen Sie Land, Flughafen und Airline und suchen Sie nach Ihrer Ausführung. Bei einer erneuten Kontrolle nach dem Umstieg prüfen Sie auch den dortigen Flughafen.

Ihre Reise und Ihr Gegenstand

8 passende Kombinationen · 6 Antworten

Handgepäck

Mit Bedingungen

Aufgabegepäck

Nicht geklärt · Mit Bedingungen

Am Körper

Nicht geklärt

Allgemeine Regeln stehen neben den Regeln der Airline und des Flughafens.

Deutschland · konventionelle Kontrolle · Antwort der Airline noch offen · gleiche Bedingungen für 2 KombinationenHandgepäck: Mit BedingungenAufgabegepäck: Nicht geklärt

Handgepäck

Antwort

  • Sicherheitskontrolle: Bedingt
    • Trockenes Peelingpulver oder lose Kristalle ohne flüssige, cremige oder gelartige Basis benötigen keinen Flüssigkeitsbeutel. Ein separater Mischölbehälter folgt den Flüssigkeitsregeln. Zusätzliche Kontrollen bleiben möglich.
    • Bei konventioneller Kontrolle darf jeder Behälter mit Körperpeeling in Creme, Gel oder Öl höchstens 100 ml Fassungsvermögen haben. Auch ein fast leerer größerer Tiegel oder eine größere Tube überschreitet diese Behältergrenze.
    • Alle eigenen Flüssigkeiten müssen locker in einen transparenten, wiederverschließbaren Beutel bis 1 l passen. Pro Person ist ein Beutel erlaubt; legen Sie ihn bei konventioneller Kontrolle separat vor.

Aufgabegepäck

Keine sichere Antwort

  • Regelwerk: Die Quellen reichen für eine sichere Antwort nicht aus.

Am Körper

Keine sichere Antwort

  • Regelwerk: Die Quellen reichen für eine sichere Antwort nicht aus.

Flüge und Quellen

Deutschland · konventionelle Kontrolle · Antwort der Airline noch offen
Abflugland
Deutschland

Handgepäck

Antwort

  • Sicherheitskontrolle: Bedingt
    • Trockenes Peelingpulver oder lose Kristalle ohne flüssige, cremige oder gelartige Basis benötigen keinen Flüssigkeitsbeutel. Ein separater Mischölbehälter folgt den Flüssigkeitsregeln. Zusätzliche Kontrollen bleiben möglich.
    • Bei konventioneller Kontrolle darf jeder Behälter mit Körperpeeling in Creme, Gel oder Öl höchstens 100 ml Fassungsvermögen haben. Auch ein fast leerer größerer Tiegel oder eine größere Tube überschreitet diese Behältergrenze.
    • Alle eigenen Flüssigkeiten müssen locker in einen transparenten, wiederverschließbaren Beutel bis 1 l passen. Pro Person ist ein Beutel erlaubt; legen Sie ihn bei konventioneller Kontrolle separat vor.

Quellen

Aufgabegepäck

Keine sichere Antwort

  • Regelwerk: Die Quellen reichen für eine sichere Antwort nicht aus.

Quellen

Quelle fehlt.

Am Körper

Keine sichere Antwort

  • Regelwerk: Die Quellen reichen für eine sichere Antwort nicht aus.

Quellen

Quelle fehlt.

Österreich · konventionelle Kontrolle · Antwort der Airline noch offen
Abflugland
Österreich

Handgepäck

Antwort

  • Sicherheitskontrolle: Bedingt
    • Trockenes Peelingpulver oder lose Kristalle ohne flüssige, cremige oder gelartige Basis benötigen keinen Flüssigkeitsbeutel. Ein separater Mischölbehälter folgt den Flüssigkeitsregeln. Zusätzliche Kontrollen bleiben möglich.
    • Bei konventioneller Kontrolle darf jeder Behälter mit Körperpeeling in Creme, Gel oder Öl höchstens 100 ml Fassungsvermögen haben. Auch ein fast leerer größerer Tiegel oder eine größere Tube überschreitet diese Behältergrenze.
    • Alle eigenen Flüssigkeiten müssen locker in einen transparenten, wiederverschließbaren Beutel bis 1 l passen. Pro Person ist ein Beutel erlaubt; legen Sie ihn bei konventioneller Kontrolle separat vor.

Quellen

Aufgabegepäck

Keine sichere Antwort

  • Regelwerk: Die Quellen reichen für eine sichere Antwort nicht aus.

Quellen

Quelle fehlt.

Am Körper

Keine sichere Antwort

  • Regelwerk: Die Quellen reichen für eine sichere Antwort nicht aus.

Quellen

Quelle fehlt.

Deutschland · konventionelle Kontrolle · Lufthansa · gleiche Bedingungen für 2 KombinationenHandgepäck: Mit BedingungenAufgabegepäck: Mit Bedingungen

Handgepäck

Antwort

  • Sicherheitskontrolle: Bedingt
    • Trockenes Peelingpulver oder lose Kristalle ohne flüssige, cremige oder gelartige Basis benötigen keinen Flüssigkeitsbeutel. Ein separater Mischölbehälter folgt den Flüssigkeitsregeln. Zusätzliche Kontrollen bleiben möglich.
    • Bei konventioneller Kontrolle darf jeder Behälter mit Körperpeeling in Creme, Gel oder Öl höchstens 100 ml Fassungsvermögen haben. Auch ein fast leerer größerer Tiegel oder eine größere Tube überschreitet diese Behältergrenze.
    • Alle eigenen Flüssigkeiten müssen locker in einen transparenten, wiederverschließbaren Beutel bis 1 l passen. Pro Person ist ein Beutel erlaubt; legen Sie ihn bei konventioneller Kontrolle separat vor.
  • Genehmigung der Fluggesellschaft: Bedingt
    • Diese Antwort gilt für gewöhnliches kosmetisches Körperpeeling für den persönlichen Gebrauch, trocken oder in Creme, Gel oder Öl. Medizinische Produkte, gefährliche Rezepturen und Druckgaspackungen benötigen eine gesonderte Prüfung.
    • Alle von dieser Toilettenartikelregel erfassten medizinischen, kosmetischen und nicht radioaktiven Artikel sowie die darin erlaubten Aerosole zusammen höchstens 2 kg oder 2 l netto pro Fluggast. Hand- und Aufgabegepäck zählen gemeinsam.
    • Je kosmetischem Toilettenartikel höchstens 0,5 kg oder 0,5 l Nettomenge. Für die Flüssigkeitskontrolle zählt zusätzlich das Fassungsvermögen des Behälters.

Aufgabegepäck

Antwort

  • Genehmigung der Fluggesellschaft: Bedingt
    • Diese Antwort gilt für gewöhnliches kosmetisches Körperpeeling für den persönlichen Gebrauch, trocken oder in Creme, Gel oder Öl. Medizinische Produkte, gefährliche Rezepturen und Druckgaspackungen benötigen eine gesonderte Prüfung.
    • Alle von dieser Toilettenartikelregel erfassten medizinischen, kosmetischen und nicht radioaktiven Artikel sowie die darin erlaubten Aerosole zusammen höchstens 2 kg oder 2 l netto pro Fluggast. Hand- und Aufgabegepäck zählen gemeinsam.
    • Je kosmetischem Toilettenartikel höchstens 0,5 kg oder 0,5 l Nettomenge. Für die Flüssigkeitskontrolle zählt zusätzlich das Fassungsvermögen des Behälters.

Am Körper

Keine sichere Antwort

  • Regelwerk: Die Quellen reichen für eine sichere Antwort nicht aus.

Flüge und Quellen

Deutschland · konventionelle Kontrolle · Lufthansa
Abflugland
Deutschland
Fluggesellschaft
Lufthansa

Handgepäck

Antwort

  • Sicherheitskontrolle: Bedingt
    • Trockenes Peelingpulver oder lose Kristalle ohne flüssige, cremige oder gelartige Basis benötigen keinen Flüssigkeitsbeutel. Ein separater Mischölbehälter folgt den Flüssigkeitsregeln. Zusätzliche Kontrollen bleiben möglich.
    • Bei konventioneller Kontrolle darf jeder Behälter mit Körperpeeling in Creme, Gel oder Öl höchstens 100 ml Fassungsvermögen haben. Auch ein fast leerer größerer Tiegel oder eine größere Tube überschreitet diese Behältergrenze.
    • Alle eigenen Flüssigkeiten müssen locker in einen transparenten, wiederverschließbaren Beutel bis 1 l passen. Pro Person ist ein Beutel erlaubt; legen Sie ihn bei konventioneller Kontrolle separat vor.
  • Genehmigung der Fluggesellschaft: Bedingt
    • Diese Antwort gilt für gewöhnliches kosmetisches Körperpeeling für den persönlichen Gebrauch, trocken oder in Creme, Gel oder Öl. Medizinische Produkte, gefährliche Rezepturen und Druckgaspackungen benötigen eine gesonderte Prüfung.
    • Alle von dieser Toilettenartikelregel erfassten medizinischen, kosmetischen und nicht radioaktiven Artikel sowie die darin erlaubten Aerosole zusammen höchstens 2 kg oder 2 l netto pro Fluggast. Hand- und Aufgabegepäck zählen gemeinsam.
    • Je kosmetischem Toilettenartikel höchstens 0,5 kg oder 0,5 l Nettomenge. Für die Flüssigkeitskontrolle zählt zusätzlich das Fassungsvermögen des Behälters.

Quellen

Aufgabegepäck

Antwort

  • Genehmigung der Fluggesellschaft: Bedingt
    • Diese Antwort gilt für gewöhnliches kosmetisches Körperpeeling für den persönlichen Gebrauch, trocken oder in Creme, Gel oder Öl. Medizinische Produkte, gefährliche Rezepturen und Druckgaspackungen benötigen eine gesonderte Prüfung.
    • Alle von dieser Toilettenartikelregel erfassten medizinischen, kosmetischen und nicht radioaktiven Artikel sowie die darin erlaubten Aerosole zusammen höchstens 2 kg oder 2 l netto pro Fluggast. Hand- und Aufgabegepäck zählen gemeinsam.
    • Je kosmetischem Toilettenartikel höchstens 0,5 kg oder 0,5 l Nettomenge. Für die Flüssigkeitskontrolle zählt zusätzlich das Fassungsvermögen des Behälters.

Quellen

Am Körper

Keine sichere Antwort

  • Regelwerk: Die Quellen reichen für eine sichere Antwort nicht aus.

Quellen

Quelle fehlt.

Österreich · konventionelle Kontrolle · Austrian Airlines
Abflugland
Österreich
Fluggesellschaft
Austrian Airlines

Handgepäck

Antwort

  • Sicherheitskontrolle: Bedingt
    • Trockenes Peelingpulver oder lose Kristalle ohne flüssige, cremige oder gelartige Basis benötigen keinen Flüssigkeitsbeutel. Ein separater Mischölbehälter folgt den Flüssigkeitsregeln. Zusätzliche Kontrollen bleiben möglich.
    • Bei konventioneller Kontrolle darf jeder Behälter mit Körperpeeling in Creme, Gel oder Öl höchstens 100 ml Fassungsvermögen haben. Auch ein fast leerer größerer Tiegel oder eine größere Tube überschreitet diese Behältergrenze.
    • Alle eigenen Flüssigkeiten müssen locker in einen transparenten, wiederverschließbaren Beutel bis 1 l passen. Pro Person ist ein Beutel erlaubt; legen Sie ihn bei konventioneller Kontrolle separat vor.
  • Genehmigung der Fluggesellschaft: Bedingt
    • Diese Antwort gilt für gewöhnliches kosmetisches Körperpeeling für den persönlichen Gebrauch, trocken oder in Creme, Gel oder Öl. Medizinische Produkte, gefährliche Rezepturen und Druckgaspackungen benötigen eine gesonderte Prüfung.
    • Alle von dieser Toilettenartikelregel erfassten medizinischen, kosmetischen und nicht radioaktiven Artikel sowie die darin erlaubten Aerosole zusammen höchstens 2 kg oder 2 l netto pro Fluggast. Hand- und Aufgabegepäck zählen gemeinsam.
    • Je kosmetischem Toilettenartikel höchstens 0,5 kg oder 0,5 l Nettomenge. Für die Flüssigkeitskontrolle zählt zusätzlich das Fassungsvermögen des Behälters.

Quellen

Aufgabegepäck

Antwort

  • Genehmigung der Fluggesellschaft: Bedingt
    • Diese Antwort gilt für gewöhnliches kosmetisches Körperpeeling für den persönlichen Gebrauch, trocken oder in Creme, Gel oder Öl. Medizinische Produkte, gefährliche Rezepturen und Druckgaspackungen benötigen eine gesonderte Prüfung.
    • Alle von dieser Toilettenartikelregel erfassten medizinischen, kosmetischen und nicht radioaktiven Artikel sowie die darin erlaubten Aerosole zusammen höchstens 2 kg oder 2 l netto pro Fluggast. Hand- und Aufgabegepäck zählen gemeinsam.
    • Je kosmetischem Toilettenartikel höchstens 0,5 kg oder 0,5 l Nettomenge. Für die Flüssigkeitskontrolle zählt zusätzlich das Fassungsvermögen des Behälters.

Quellen

Am Körper

Keine sichere Antwort

  • Regelwerk: Die Quellen reichen für eine sichere Antwort nicht aus.

Quellen

Quelle fehlt.

Schweiz · konventionelle Kontrolle · Antwort der Airline noch offenHandgepäck: Mit BedingungenAufgabegepäck: Mit Bedingungen

Handgepäck

Antwort

  • Sicherheitskontrolle: Bedingt
    • Trockenes Peelingpulver oder lose Kristalle ohne flüssige, cremige oder gelartige Basis benötigen keinen Flüssigkeitsbeutel. Ein separater Mischölbehälter folgt den Flüssigkeitsregeln. Zusätzliche Kontrollen bleiben möglich.
    • Bei konventioneller Kontrolle darf jeder Behälter mit Körperpeeling in Creme, Gel oder Öl höchstens 100 ml Fassungsvermögen haben. Auch ein fast leerer größerer Tiegel oder eine größere Tube überschreitet diese Behältergrenze.
    • Alle eigenen Flüssigkeiten müssen locker in einen transparenten, wiederverschließbaren Beutel bis 1 l passen. Pro Person ist ein Beutel erlaubt; legen Sie ihn bei konventioneller Kontrolle separat vor.
  • Gefahrgut: Bedingt
    • Diese Antwort gilt für gewöhnliches kosmetisches Körperpeeling für den persönlichen Gebrauch, trocken oder in Creme, Gel oder Öl. Medizinische Produkte, gefährliche Rezepturen und Druckgaspackungen benötigen eine gesonderte Prüfung.
    • Alle von dieser Toilettenartikelregel erfassten medizinischen, kosmetischen und nicht radioaktiven Artikel sowie die darin erlaubten Aerosole zusammen höchstens 2 kg oder 2 l netto pro Fluggast. Hand- und Aufgabegepäck zählen gemeinsam.
    • Je kosmetischem Toilettenartikel höchstens 0,5 kg oder 0,5 l Nettomenge. Für die Flüssigkeitskontrolle zählt zusätzlich das Fassungsvermögen des Behälters.

Aufgabegepäck

Antwort

  • Gefahrgut: Bedingt
    • Diese Antwort gilt für gewöhnliches kosmetisches Körperpeeling für den persönlichen Gebrauch, trocken oder in Creme, Gel oder Öl. Medizinische Produkte, gefährliche Rezepturen und Druckgaspackungen benötigen eine gesonderte Prüfung.
    • Alle von dieser Toilettenartikelregel erfassten medizinischen, kosmetischen und nicht radioaktiven Artikel sowie die darin erlaubten Aerosole zusammen höchstens 2 kg oder 2 l netto pro Fluggast. Hand- und Aufgabegepäck zählen gemeinsam.
    • Je kosmetischem Toilettenartikel höchstens 0,5 kg oder 0,5 l Nettomenge. Für die Flüssigkeitskontrolle zählt zusätzlich das Fassungsvermögen des Behälters.

Am Körper

Keine sichere Antwort

  • Regelwerk: Die Quellen reichen für eine sichere Antwort nicht aus.

Flüge und Quellen

Schweiz · konventionelle Kontrolle · Antwort der Airline noch offen
Abflugland
Schweiz

Handgepäck

Antwort

  • Sicherheitskontrolle: Bedingt
    • Trockenes Peelingpulver oder lose Kristalle ohne flüssige, cremige oder gelartige Basis benötigen keinen Flüssigkeitsbeutel. Ein separater Mischölbehälter folgt den Flüssigkeitsregeln. Zusätzliche Kontrollen bleiben möglich.
    • Bei konventioneller Kontrolle darf jeder Behälter mit Körperpeeling in Creme, Gel oder Öl höchstens 100 ml Fassungsvermögen haben. Auch ein fast leerer größerer Tiegel oder eine größere Tube überschreitet diese Behältergrenze.
    • Alle eigenen Flüssigkeiten müssen locker in einen transparenten, wiederverschließbaren Beutel bis 1 l passen. Pro Person ist ein Beutel erlaubt; legen Sie ihn bei konventioneller Kontrolle separat vor.
  • Gefahrgut: Bedingt
    • Diese Antwort gilt für gewöhnliches kosmetisches Körperpeeling für den persönlichen Gebrauch, trocken oder in Creme, Gel oder Öl. Medizinische Produkte, gefährliche Rezepturen und Druckgaspackungen benötigen eine gesonderte Prüfung.
    • Alle von dieser Toilettenartikelregel erfassten medizinischen, kosmetischen und nicht radioaktiven Artikel sowie die darin erlaubten Aerosole zusammen höchstens 2 kg oder 2 l netto pro Fluggast. Hand- und Aufgabegepäck zählen gemeinsam.
    • Je kosmetischem Toilettenartikel höchstens 0,5 kg oder 0,5 l Nettomenge. Für die Flüssigkeitskontrolle zählt zusätzlich das Fassungsvermögen des Behälters.

Quellen

Aufgabegepäck

Antwort

  • Gefahrgut: Bedingt
    • Diese Antwort gilt für gewöhnliches kosmetisches Körperpeeling für den persönlichen Gebrauch, trocken oder in Creme, Gel oder Öl. Medizinische Produkte, gefährliche Rezepturen und Druckgaspackungen benötigen eine gesonderte Prüfung.
    • Alle von dieser Toilettenartikelregel erfassten medizinischen, kosmetischen und nicht radioaktiven Artikel sowie die darin erlaubten Aerosole zusammen höchstens 2 kg oder 2 l netto pro Fluggast. Hand- und Aufgabegepäck zählen gemeinsam.
    • Je kosmetischem Toilettenartikel höchstens 0,5 kg oder 0,5 l Nettomenge. Für die Flüssigkeitskontrolle zählt zusätzlich das Fassungsvermögen des Behälters.

Quellen

Am Körper

Keine sichere Antwort

  • Regelwerk: Die Quellen reichen für eine sichere Antwort nicht aus.

Quellen

Quelle fehlt.

Schweiz · konventionelle Kontrolle · SWISSHandgepäck: Mit BedingungenAufgabegepäck: Mit Bedingungen

Handgepäck

Antwort

  • Sicherheitskontrolle: Bedingt
    • Trockenes Peelingpulver oder lose Kristalle ohne flüssige, cremige oder gelartige Basis benötigen keinen Flüssigkeitsbeutel. Ein separater Mischölbehälter folgt den Flüssigkeitsregeln. Zusätzliche Kontrollen bleiben möglich.
    • Bei konventioneller Kontrolle darf jeder Behälter mit Körperpeeling in Creme, Gel oder Öl höchstens 100 ml Fassungsvermögen haben. Auch ein fast leerer größerer Tiegel oder eine größere Tube überschreitet diese Behältergrenze.
    • Alle eigenen Flüssigkeiten müssen locker in einen transparenten, wiederverschließbaren Beutel bis 1 l passen. Pro Person ist ein Beutel erlaubt; legen Sie ihn bei konventioneller Kontrolle separat vor.
  • Gefahrgut: Bedingt
    • Diese Antwort gilt für gewöhnliches kosmetisches Körperpeeling für den persönlichen Gebrauch, trocken oder in Creme, Gel oder Öl. Medizinische Produkte, gefährliche Rezepturen und Druckgaspackungen benötigen eine gesonderte Prüfung.
    • Alle von dieser Toilettenartikelregel erfassten medizinischen, kosmetischen und nicht radioaktiven Artikel sowie die darin erlaubten Aerosole zusammen höchstens 2 kg oder 2 l netto pro Fluggast. Hand- und Aufgabegepäck zählen gemeinsam.
    • Je kosmetischem Toilettenartikel höchstens 0,5 kg oder 0,5 l Nettomenge. Für die Flüssigkeitskontrolle zählt zusätzlich das Fassungsvermögen des Behälters.
  • Genehmigung der Fluggesellschaft: Bedingt
    • Diese Antwort gilt für gewöhnliches kosmetisches Körperpeeling für den persönlichen Gebrauch, trocken oder in Creme, Gel oder Öl. Medizinische Produkte, gefährliche Rezepturen und Druckgaspackungen benötigen eine gesonderte Prüfung.
    • Alle von dieser Toilettenartikelregel erfassten medizinischen, kosmetischen und nicht radioaktiven Artikel sowie die darin erlaubten Aerosole zusammen höchstens 2 kg oder 2 l netto pro Fluggast. Hand- und Aufgabegepäck zählen gemeinsam.
    • Je kosmetischem Toilettenartikel höchstens 0,5 kg oder 0,5 l Nettomenge. Für die Flüssigkeitskontrolle zählt zusätzlich das Fassungsvermögen des Behälters.

Aufgabegepäck

Antwort

  • Gefahrgut: Bedingt
    • Diese Antwort gilt für gewöhnliches kosmetisches Körperpeeling für den persönlichen Gebrauch, trocken oder in Creme, Gel oder Öl. Medizinische Produkte, gefährliche Rezepturen und Druckgaspackungen benötigen eine gesonderte Prüfung.
    • Alle von dieser Toilettenartikelregel erfassten medizinischen, kosmetischen und nicht radioaktiven Artikel sowie die darin erlaubten Aerosole zusammen höchstens 2 kg oder 2 l netto pro Fluggast. Hand- und Aufgabegepäck zählen gemeinsam.
    • Je kosmetischem Toilettenartikel höchstens 0,5 kg oder 0,5 l Nettomenge. Für die Flüssigkeitskontrolle zählt zusätzlich das Fassungsvermögen des Behälters.
  • Genehmigung der Fluggesellschaft: Bedingt
    • Diese Antwort gilt für gewöhnliches kosmetisches Körperpeeling für den persönlichen Gebrauch, trocken oder in Creme, Gel oder Öl. Medizinische Produkte, gefährliche Rezepturen und Druckgaspackungen benötigen eine gesonderte Prüfung.
    • Alle von dieser Toilettenartikelregel erfassten medizinischen, kosmetischen und nicht radioaktiven Artikel sowie die darin erlaubten Aerosole zusammen höchstens 2 kg oder 2 l netto pro Fluggast. Hand- und Aufgabegepäck zählen gemeinsam.
    • Je kosmetischem Toilettenartikel höchstens 0,5 kg oder 0,5 l Nettomenge. Für die Flüssigkeitskontrolle zählt zusätzlich das Fassungsvermögen des Behälters.

Am Körper

Keine sichere Antwort

  • Regelwerk: Die Quellen reichen für eine sichere Antwort nicht aus.

Flüge und Quellen

Schweiz · konventionelle Kontrolle · SWISS
Abflugland
Schweiz
Fluggesellschaft
SWISS

Handgepäck

Antwort

  • Sicherheitskontrolle: Bedingt
    • Trockenes Peelingpulver oder lose Kristalle ohne flüssige, cremige oder gelartige Basis benötigen keinen Flüssigkeitsbeutel. Ein separater Mischölbehälter folgt den Flüssigkeitsregeln. Zusätzliche Kontrollen bleiben möglich.
    • Bei konventioneller Kontrolle darf jeder Behälter mit Körperpeeling in Creme, Gel oder Öl höchstens 100 ml Fassungsvermögen haben. Auch ein fast leerer größerer Tiegel oder eine größere Tube überschreitet diese Behältergrenze.
    • Alle eigenen Flüssigkeiten müssen locker in einen transparenten, wiederverschließbaren Beutel bis 1 l passen. Pro Person ist ein Beutel erlaubt; legen Sie ihn bei konventioneller Kontrolle separat vor.
  • Gefahrgut: Bedingt
    • Diese Antwort gilt für gewöhnliches kosmetisches Körperpeeling für den persönlichen Gebrauch, trocken oder in Creme, Gel oder Öl. Medizinische Produkte, gefährliche Rezepturen und Druckgaspackungen benötigen eine gesonderte Prüfung.
    • Alle von dieser Toilettenartikelregel erfassten medizinischen, kosmetischen und nicht radioaktiven Artikel sowie die darin erlaubten Aerosole zusammen höchstens 2 kg oder 2 l netto pro Fluggast. Hand- und Aufgabegepäck zählen gemeinsam.
    • Je kosmetischem Toilettenartikel höchstens 0,5 kg oder 0,5 l Nettomenge. Für die Flüssigkeitskontrolle zählt zusätzlich das Fassungsvermögen des Behälters.
  • Genehmigung der Fluggesellschaft: Bedingt
    • Diese Antwort gilt für gewöhnliches kosmetisches Körperpeeling für den persönlichen Gebrauch, trocken oder in Creme, Gel oder Öl. Medizinische Produkte, gefährliche Rezepturen und Druckgaspackungen benötigen eine gesonderte Prüfung.
    • Alle von dieser Toilettenartikelregel erfassten medizinischen, kosmetischen und nicht radioaktiven Artikel sowie die darin erlaubten Aerosole zusammen höchstens 2 kg oder 2 l netto pro Fluggast. Hand- und Aufgabegepäck zählen gemeinsam.
    • Je kosmetischem Toilettenartikel höchstens 0,5 kg oder 0,5 l Nettomenge. Für die Flüssigkeitskontrolle zählt zusätzlich das Fassungsvermögen des Behälters.

Quellen

Aufgabegepäck

Antwort

  • Gefahrgut: Bedingt
    • Diese Antwort gilt für gewöhnliches kosmetisches Körperpeeling für den persönlichen Gebrauch, trocken oder in Creme, Gel oder Öl. Medizinische Produkte, gefährliche Rezepturen und Druckgaspackungen benötigen eine gesonderte Prüfung.
    • Alle von dieser Toilettenartikelregel erfassten medizinischen, kosmetischen und nicht radioaktiven Artikel sowie die darin erlaubten Aerosole zusammen höchstens 2 kg oder 2 l netto pro Fluggast. Hand- und Aufgabegepäck zählen gemeinsam.
    • Je kosmetischem Toilettenartikel höchstens 0,5 kg oder 0,5 l Nettomenge. Für die Flüssigkeitskontrolle zählt zusätzlich das Fassungsvermögen des Behälters.
  • Genehmigung der Fluggesellschaft: Bedingt
    • Diese Antwort gilt für gewöhnliches kosmetisches Körperpeeling für den persönlichen Gebrauch, trocken oder in Creme, Gel oder Öl. Medizinische Produkte, gefährliche Rezepturen und Druckgaspackungen benötigen eine gesonderte Prüfung.
    • Alle von dieser Toilettenartikelregel erfassten medizinischen, kosmetischen und nicht radioaktiven Artikel sowie die darin erlaubten Aerosole zusammen höchstens 2 kg oder 2 l netto pro Fluggast. Hand- und Aufgabegepäck zählen gemeinsam.
    • Je kosmetischem Toilettenartikel höchstens 0,5 kg oder 0,5 l Nettomenge. Für die Flüssigkeitskontrolle zählt zusätzlich das Fassungsvermögen des Behälters.

Quellen

Am Körper

Keine sichere Antwort

  • Regelwerk: Die Quellen reichen für eine sichere Antwort nicht aus.

Quellen

Quelle fehlt.

Deutschland · München alle Kontrollen · LufthansaHandgepäck: Mit BedingungenAufgabegepäck: Mit Bedingungen

Handgepäck

Antwort

  • Genehmigung der Fluggesellschaft: Bedingt
    • Diese Antwort gilt für gewöhnliches kosmetisches Körperpeeling für den persönlichen Gebrauch, trocken oder in Creme, Gel oder Öl. Medizinische Produkte, gefährliche Rezepturen und Druckgaspackungen benötigen eine gesonderte Prüfung.
    • Alle von dieser Toilettenartikelregel erfassten medizinischen, kosmetischen und nicht radioaktiven Artikel sowie die darin erlaubten Aerosole zusammen höchstens 2 kg oder 2 l netto pro Fluggast. Hand- und Aufgabegepäck zählen gemeinsam.
    • Je kosmetischem Toilettenartikel höchstens 0,5 kg oder 0,5 l Nettomenge. Für die Flüssigkeitskontrolle zählt zusätzlich das Fassungsvermögen des Behälters.
  • Flughafenverfahren: Bedingt
    • Das Kontrollpersonal kann Behälter für weitere Prüfungen öffnen oder zurückweisen. Prüfen Sie die nächste Kontrolle bei Umstieg und Rückflug.
    • Am Flughafen München dürfen seit dem 18. September 2026 an allen Sicherheitskontrollstellen mehrere Behälter mit Körperpeeling in Creme, Gel oder Öl mit jeweils höchstens 2 l Fassungsvermögen im Handgepäck bleiben. Die Nettomengen des Betreibers gelten zusätzlich.

Aufgabegepäck

Antwort

  • Genehmigung der Fluggesellschaft: Bedingt
    • Diese Antwort gilt für gewöhnliches kosmetisches Körperpeeling für den persönlichen Gebrauch, trocken oder in Creme, Gel oder Öl. Medizinische Produkte, gefährliche Rezepturen und Druckgaspackungen benötigen eine gesonderte Prüfung.
    • Alle von dieser Toilettenartikelregel erfassten medizinischen, kosmetischen und nicht radioaktiven Artikel sowie die darin erlaubten Aerosole zusammen höchstens 2 kg oder 2 l netto pro Fluggast. Hand- und Aufgabegepäck zählen gemeinsam.
    • Je kosmetischem Toilettenartikel höchstens 0,5 kg oder 0,5 l Nettomenge. Für die Flüssigkeitskontrolle zählt zusätzlich das Fassungsvermögen des Behälters.

Am Körper

Keine sichere Antwort

  • Regelwerk: Die Quellen reichen für eine sichere Antwort nicht aus.

Flüge und Quellen

Deutschland · München alle Kontrollen · Lufthansa
Abflugland
Deutschland
Flughafen
MUC
Fluggesellschaft
Lufthansa

Handgepäck

Antwort

  • Genehmigung der Fluggesellschaft: Bedingt
    • Diese Antwort gilt für gewöhnliches kosmetisches Körperpeeling für den persönlichen Gebrauch, trocken oder in Creme, Gel oder Öl. Medizinische Produkte, gefährliche Rezepturen und Druckgaspackungen benötigen eine gesonderte Prüfung.
    • Alle von dieser Toilettenartikelregel erfassten medizinischen, kosmetischen und nicht radioaktiven Artikel sowie die darin erlaubten Aerosole zusammen höchstens 2 kg oder 2 l netto pro Fluggast. Hand- und Aufgabegepäck zählen gemeinsam.
    • Je kosmetischem Toilettenartikel höchstens 0,5 kg oder 0,5 l Nettomenge. Für die Flüssigkeitskontrolle zählt zusätzlich das Fassungsvermögen des Behälters.
  • Flughafenverfahren: Bedingt
    • Das Kontrollpersonal kann Behälter für weitere Prüfungen öffnen oder zurückweisen. Prüfen Sie die nächste Kontrolle bei Umstieg und Rückflug.
    • Am Flughafen München dürfen seit dem 18. September 2026 an allen Sicherheitskontrollstellen mehrere Behälter mit Körperpeeling in Creme, Gel oder Öl mit jeweils höchstens 2 l Fassungsvermögen im Handgepäck bleiben. Die Nettomengen des Betreibers gelten zusätzlich.

Quellen

Aufgabegepäck

Antwort

  • Genehmigung der Fluggesellschaft: Bedingt
    • Diese Antwort gilt für gewöhnliches kosmetisches Körperpeeling für den persönlichen Gebrauch, trocken oder in Creme, Gel oder Öl. Medizinische Produkte, gefährliche Rezepturen und Druckgaspackungen benötigen eine gesonderte Prüfung.
    • Alle von dieser Toilettenartikelregel erfassten medizinischen, kosmetischen und nicht radioaktiven Artikel sowie die darin erlaubten Aerosole zusammen höchstens 2 kg oder 2 l netto pro Fluggast. Hand- und Aufgabegepäck zählen gemeinsam.
    • Je kosmetischem Toilettenartikel höchstens 0,5 kg oder 0,5 l Nettomenge. Für die Flüssigkeitskontrolle zählt zusätzlich das Fassungsvermögen des Behälters.

Quellen

Am Körper

Keine sichere Antwort

  • Regelwerk: Die Quellen reichen für eine sichere Antwort nicht aus.

Quellen

Quelle fehlt.

Österreich · Wien zentrale CT-Kontrolle · Austrian AirlinesHandgepäck: Mit BedingungenAufgabegepäck: Mit Bedingungen

Handgepäck

Antwort

  • Genehmigung der Fluggesellschaft: Bedingt
    • Diese Antwort gilt für gewöhnliches kosmetisches Körperpeeling für den persönlichen Gebrauch, trocken oder in Creme, Gel oder Öl. Medizinische Produkte, gefährliche Rezepturen und Druckgaspackungen benötigen eine gesonderte Prüfung.
    • Alle von dieser Toilettenartikelregel erfassten medizinischen, kosmetischen und nicht radioaktiven Artikel sowie die darin erlaubten Aerosole zusammen höchstens 2 kg oder 2 l netto pro Fluggast. Hand- und Aufgabegepäck zählen gemeinsam.
    • Je kosmetischem Toilettenartikel höchstens 0,5 kg oder 0,5 l Nettomenge. Für die Flüssigkeitskontrolle zählt zusätzlich das Fassungsvermögen des Behälters.
  • Flughafenverfahren: Bedingt
    • Cremes können Nachkontrollen auslösen. Beachten Sie die Anweisungen des Kontrollpersonals und prüfen Sie die nächste Kontrolle bei Umstieg und Rückflug.
    • An den zentralen CT-Sicherheitskontrollen aller Terminals in Wien dürfen Behälter mit Körperpeeling in Creme, Gel oder Öl bis 2000 ml Fassungsvermögen im Handgepäck bleiben. Die Nettomengen des Betreibers gelten zusätzlich.

Aufgabegepäck

Antwort

  • Genehmigung der Fluggesellschaft: Bedingt
    • Diese Antwort gilt für gewöhnliches kosmetisches Körperpeeling für den persönlichen Gebrauch, trocken oder in Creme, Gel oder Öl. Medizinische Produkte, gefährliche Rezepturen und Druckgaspackungen benötigen eine gesonderte Prüfung.
    • Alle von dieser Toilettenartikelregel erfassten medizinischen, kosmetischen und nicht radioaktiven Artikel sowie die darin erlaubten Aerosole zusammen höchstens 2 kg oder 2 l netto pro Fluggast. Hand- und Aufgabegepäck zählen gemeinsam.
    • Je kosmetischem Toilettenartikel höchstens 0,5 kg oder 0,5 l Nettomenge. Für die Flüssigkeitskontrolle zählt zusätzlich das Fassungsvermögen des Behälters.

Am Körper

Keine sichere Antwort

  • Regelwerk: Die Quellen reichen für eine sichere Antwort nicht aus.

Flüge und Quellen

Österreich · Wien zentrale CT-Kontrolle · Austrian Airlines
Abflugland
Österreich
Flughafen
VIE
Fluggesellschaft
Austrian Airlines
Kontrollstelle
central-CT

Handgepäck

Antwort

  • Genehmigung der Fluggesellschaft: Bedingt
    • Diese Antwort gilt für gewöhnliches kosmetisches Körperpeeling für den persönlichen Gebrauch, trocken oder in Creme, Gel oder Öl. Medizinische Produkte, gefährliche Rezepturen und Druckgaspackungen benötigen eine gesonderte Prüfung.
    • Alle von dieser Toilettenartikelregel erfassten medizinischen, kosmetischen und nicht radioaktiven Artikel sowie die darin erlaubten Aerosole zusammen höchstens 2 kg oder 2 l netto pro Fluggast. Hand- und Aufgabegepäck zählen gemeinsam.
    • Je kosmetischem Toilettenartikel höchstens 0,5 kg oder 0,5 l Nettomenge. Für die Flüssigkeitskontrolle zählt zusätzlich das Fassungsvermögen des Behälters.
  • Flughafenverfahren: Bedingt
    • Cremes können Nachkontrollen auslösen. Beachten Sie die Anweisungen des Kontrollpersonals und prüfen Sie die nächste Kontrolle bei Umstieg und Rückflug.
    • An den zentralen CT-Sicherheitskontrollen aller Terminals in Wien dürfen Behälter mit Körperpeeling in Creme, Gel oder Öl bis 2000 ml Fassungsvermögen im Handgepäck bleiben. Die Nettomengen des Betreibers gelten zusätzlich.

Quellen

Aufgabegepäck

Antwort

  • Genehmigung der Fluggesellschaft: Bedingt
    • Diese Antwort gilt für gewöhnliches kosmetisches Körperpeeling für den persönlichen Gebrauch, trocken oder in Creme, Gel oder Öl. Medizinische Produkte, gefährliche Rezepturen und Druckgaspackungen benötigen eine gesonderte Prüfung.
    • Alle von dieser Toilettenartikelregel erfassten medizinischen, kosmetischen und nicht radioaktiven Artikel sowie die darin erlaubten Aerosole zusammen höchstens 2 kg oder 2 l netto pro Fluggast. Hand- und Aufgabegepäck zählen gemeinsam.
    • Je kosmetischem Toilettenartikel höchstens 0,5 kg oder 0,5 l Nettomenge. Für die Flüssigkeitskontrolle zählt zusätzlich das Fassungsvermögen des Behälters.

Quellen

Am Körper

Keine sichere Antwort

  • Regelwerk: Die Quellen reichen für eine sichere Antwort nicht aus.

Quellen

Quelle fehlt.

Creme, Gel oder trockenes Pulver

Beurteilen Sie die gesamte Konsistenz bei Raumtemperatur: Ein körniges Peeling in Creme, Gel, Paste oder Öl zählt zu den Flüssigkeiten. Die Schleifkörner ändern diese Einordnung nicht. Lesen Sie die Kapazität des ganzen Tiegels oder der Tube, auch wenn der Behälter fast leer ist.

Bei konventioneller Kontrolle darf jeder Behälter mit Körperpeeling in Creme, Gel oder Öl höchstens 100 ml Fassungsvermögen haben. Auch ein fast leerer größerer Tiegel oder eine größere Tube überschreitet diese Behältergrenze. Alle Flüssigkeiten müssen locker in einen transparenten, wiederverschließbaren Beutel bis 1 l passen. Pro Person ist ein Beutel erlaubt. Legen Sie ihn bei konventioneller Kontrolle separat vor.

Trockenes Peelingpulver oder lose Kristalle ohne flüssige, cremige oder gelartige Basis benötigen keinen Flüssigkeitsbeutel. Ein separater Mischölbehälter folgt den Flüssigkeitsregeln. Zusätzliche Kontrollen bleiben möglich. Bewahren Sie den trockenen Kosmetikartikel in einer beschrifteten, geschlossenen Packung auf. Die unten genannten Nettomengen für Toilettenartikel gelten auch für trockenes kosmetisches Peeling.

Bewerten Sie einen separat beiliegenden Mischölbehälter als Flüssigkeit, auch wenn er mit trockenem Peeling in einem Karton verkauft wird. Sobald Pulver mit Öl, Wasser oder Gel gemischt ist, prüfen Sie die feuchte Mischung nach den Flüssigkeitsregeln.

Körperpeeling im Aufgabegepäck

Lufthansa, Austrian Airlines und SWISS erlauben gewöhnliche kosmetische Toilettenartikel in Hand- und Aufgabegepäck: je Artikel höchstens 0,5 kg oder 0,5 l netto. Alle von dieser Regel erfassten kosmetischen und nicht radioaktiven medizinischen Artikel sowie erlaubten Aerosole dürfen zusammen pro Person höchstens 2 kg oder 2 l netto enthalten. Beide Gepäckarten zählen gemeinsam. Diese Annahme ist für die genannten ausführenden Airlines bestätigt; prüfen Sie andere Airline gesondert.

Nasses und trockenes gewöhnliches Körperpeeling können Sie unter den Toilettenartikelbedingungen Ihrer Airline im Aufgabegepäck transportieren. Dort gilt die 100-ml-Grenze der Handgepäckkontrolle nicht. Drehen Sie den Tiegel fest zu, schließen Sie die Tube und sichern Sie Pulver gegen Verschütten.

München und Wien

München erlaubt seit dem 18. September 2026 an allen Sicherheitskontrollstellen mehrere Flüssigkeitsbehälter mit jeweils höchstens 2 l Fassungsvermögen. Das gilt auch für Körperpeeling in Creme, Gel oder Öl. Die Nettomengen Ihrer Airline gelten zusätzlich. Das Personal kann Behälter öffnen oder die Mitnahme nach der Prüfung ablehnen.

An den zentralen Sicherheitskontrollen aller Terminals in Wien sind seit dem 3. Juli 2026 CT-Scanner im Einsatz. Dort dürfen Flüssigkeitsbehälter bis 2000 ml im Handgepäck bleiben. Cremige Produkte können zusätzliche Kontrollen auslösen. Diese Regel ist an den zentralen CT-Kontrollen bestätigt.

Prüfen Sie jede erneute Sicherheitskontrolle bei Umstieg und Rückflug. Ein größerer Behälter, der in München oder Wien zugelassen war, erfüllt die Bedingungen einer anderen Kontrolle mit 100-ml-Grenze nicht automatisch.

Tiegel, Spatel und Anwendung

Wählen Sie ein Produkt, dessen Form auf dem Etikett erkennbar ist. Eine trockene Mischung und ein gebrauchsfertiges nasses Peeling können in ähnlichen Tiegeln stecken. Prüfen Sie bei einem mehrteiligen Set jede Komponente. Behalten Sie Produktname und Anwendungshinweise auch beim Umfüllen in einen Reisebehälter. Mischen Sie verschiedene Kosmetika nicht in einem Behälter.

Entfernen Sie Kristalle und Peelingreste vom Gewinde. Schließen Sie Tiegel und Tube fest und nutzen Sie einen dichten Schutzbeutel gegen Verschmutzungen. Schützen Sie dünnwandige Packungen vor dem Druck harter Gegenstände. Verstauen Sie den Spatel getrennt vom Verschluss, damit er den Deckel nicht aufhebelt.

Wenn Sie das Peeling im Hotel verwenden möchten, prüfen Sie die Hinweise des Herstellers und die Vorgaben der Unterkunft. Vor dem Rückflug kontrollieren Sie die Dichtheit erneut. Halten Sie benutzte oder offene Zubehörteile von trockener Kleidung getrennt.

Andere Pflegeprodukte

Diese Antwort betrifft gewöhnliches kosmetisches Körperpeeling für den persönlichen Gebrauch. Medizinische Produkte, gefährliche Rezepturen und Druckgaspackungen brauchen eigene Regeln. Gesichtspflege, Badesalz und ein mechanisches Peelinggerät sind eigenständige Produkte; beurteilen Sie ihre Form und gegebenenfalls Batterie separat.

Quellen und Stand

Geprüft am 3. Oktober 2026. Sicherheitskontrolle, lokale Verfahren und Airline-Annahme sind getrennte Bereiche. Für das Tragen am Körper ist keine eigene Freigabe festgestellt. Eine Kleidungstasche umgeht die Flüssigkeitskontrolle nicht. Einfuhrregeln am Reiseziel sind hier nicht geprüft.

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So packen Sie Ihr Körperpeeling

  1. Lesen Sie Etikett und Behälterkapazität. Prüfen Sie, ob die Körner trocken oder in einer feuchten Basis liegen.

  2. Packen Sie feuchtes Peeling bei konventioneller Kontrolle bis 100 ml je Behälter in Ihren 1-l-Beutel. Bewahren Sie trockenes Pulver separat auf und prüfen Sie beigefügtes Öl einzeln.

  3. Zählen Sie die erfassten Toilettenartikel über beide Gepäckarten. Reinigen Sie das Gewinde, schließen Sie jede Packung und verstauen Sie den Spatel separat.

Häufige Fragen

Zählt ein Peeling mit Körnern als Flüssigkeit?

Beurteilen Sie die gesamte Konsistenz bei Raumtemperatur: Ein körniges Peeling in Creme, Gel, Paste oder Öl zählt zu den Flüssigkeiten. Die Schleifkörner ändern diese Einordnung nicht. Lesen Sie die Kapazität des ganzen Tiegels oder der Tube, auch wenn der Behälter fast leer ist.

Darf ein fast leerer 200-ml-Tiegel ins Handgepäck?

Bei konventioneller Kontrolle mit 100-ml-Grenze ist er zu groß. Es zählt die Kapazität des Behälters. Prüfen Sie die lokalen Ausnahmen oder wählen Sie Aufgabegepäck unter den Bedingungen Ihrer Airline.

Braucht trockenes Peelingpulver einen Flüssigkeitsbeutel?

Trockenes Pulver oder lose Kristalle ohne feuchte Basis brauchen keinen Flüssigkeitsbeutel. Zusätzliche Kontrollen bleiben möglich. Packen Sie es beschriftet und dicht verschlossen; ein separates Mischöl folgt den Flüssigkeitsregeln.

Welche Mengen darf ich im Koffer mitnehmen?

Lufthansa, Austrian Airlines und SWISS erlauben gewöhnliche kosmetische Toilettenartikel in Hand- und Aufgabegepäck: je Artikel höchstens 0,5 kg oder 0,5 l netto. Alle von dieser Regel erfassten kosmetischen und nicht radioaktiven medizinischen Artikel sowie erlaubten Aerosole dürfen zusammen pro Person höchstens 2 kg oder 2 l netto enthalten. Beide Gepäckarten zählen gemeinsam. Diese Annahme ist für die genannten ausführenden Airlines bestätigt; prüfen Sie andere Airline gesondert.

Was gilt für München, Wien und den Rückflug?

MUC erlaubt seit dem 18. September 2026 an allen Sicherheitskontrollstellen bis 2 l je Flüssigkeitsbehälter. VIE erlaubt an den zentralen CT-Kontrollen bis 2000 ml je Behälter. Die Airline-Nettomengen gelten weiter. Informieren Sie sich über jede weitere Kontrolle bei Umstieg und Rückflug.

Prüfdatum der Quellen