KÖRPERPFLEGE
Darf Körperpeeling ins Flugzeug?
Ja, gewöhnliches kosmetisches Körperpeeling können Sie unter den Bedingungen Ihrer Airline mitnehmen. Creme, Gel und Mischungen mit Öl brauchen bei konventioneller Kontrolle in Deutschland, Österreich und der Schweiz einen Behälter bis 100 ml im transparenten, wiederverschließbaren 1-l-Beutel. Trockenes Pulver ohne nasse Basis gehört nicht in diesen Beutel. Größere Packungen können ins Aufgabegepäck; München und die zentralen CT-Kontrollen in Wien haben größere Flüssigkeitsbehältergrenzen.
Handgepäck
Mit Bedingungen
Konventionelle Kontrolle: Creme, Gel oder Öl bis 100 ml je Behälter im transparenten 1-l-Beutel, einer pro Person. Trockenes Pulver ohne nasse Basis bleibt außerhalb. MUC und zentrale CT-Kontrollen in VIE haben größere Flüssigkeitsbehältergrenzen; Airline-Nettomengen gelten zusätzlich.
Aufgabegepäck
Nicht allgemein bestätigt
Lufthansa, Austrian Airlines und SWISS erlauben gewöhnliche kosmetische Toilettenartikel in Hand- und Aufgabegepäck: je Artikel höchstens 0,5 kg oder 0,5 l netto. Alle von dieser Regel erfassten kosmetischen und nicht radioaktiven medizinischen Artikel sowie erlaubten Aerosole dürfen zusammen pro Person höchstens 2 kg oder 2 l netto enthalten. Beide Gepäckarten zählen gemeinsam. Diese Annahme ist für die genannten ausführenden Airlines bestätigt; prüfen Sie andere Airline gesondert. Verschließen Sie Tiegel, Tube und Pulverpackung.
Besondere Regeln nach Land, Flughafen, Airline und Ausführung
Was gilt für Ihren Flug?
Wählen Sie Land, Flughafen und Airline und suchen Sie nach Ihrer Ausführung. Bei einer erneuten Kontrolle nach dem Umstieg prüfen Sie auch den dortigen Flughafen.
8 passende Kombinationen · 6 Antworten
Mit Bedingungen
Nicht geklärt · Mit Bedingungen
Nicht geklärt
Allgemeine Regeln stehen neben den Regeln der Airline und des Flughafens.
Deutschland · konventionelle Kontrolle · Antwort der Airline noch offen · gleiche Bedingungen für 2 KombinationenHandgepäck: Mit BedingungenAufgabegepäck: Nicht geklärt
Handgepäck
Antwort
- Sicherheitskontrolle: Bedingt
- Trockenes Peelingpulver oder lose Kristalle ohne flüssige, cremige oder gelartige Basis benötigen keinen Flüssigkeitsbeutel. Ein separater Mischölbehälter folgt den Flüssigkeitsregeln. Zusätzliche Kontrollen bleiben möglich.
- Bei konventioneller Kontrolle darf jeder Behälter mit Körperpeeling in Creme, Gel oder Öl höchstens 100 ml Fassungsvermögen haben. Auch ein fast leerer größerer Tiegel oder eine größere Tube überschreitet diese Behältergrenze.
- Alle eigenen Flüssigkeiten müssen locker in einen transparenten, wiederverschließbaren Beutel bis 1 l passen. Pro Person ist ein Beutel erlaubt; legen Sie ihn bei konventioneller Kontrolle separat vor.
Aufgabegepäck
Keine sichere Antwort
- Regelwerk: Die Quellen reichen für eine sichere Antwort nicht aus.
Am Körper
Keine sichere Antwort
- Regelwerk: Die Quellen reichen für eine sichere Antwort nicht aus.
Flüge und Quellen
Deutschland · konventionelle Kontrolle · Antwort der Airline noch offen
- Abflugland
- Deutschland
Handgepäck
Antwort
- Sicherheitskontrolle: Bedingt
- Trockenes Peelingpulver oder lose Kristalle ohne flüssige, cremige oder gelartige Basis benötigen keinen Flüssigkeitsbeutel. Ein separater Mischölbehälter folgt den Flüssigkeitsregeln. Zusätzliche Kontrollen bleiben möglich.
- Bei konventioneller Kontrolle darf jeder Behälter mit Körperpeeling in Creme, Gel oder Öl höchstens 100 ml Fassungsvermögen haben. Auch ein fast leerer größerer Tiegel oder eine größere Tube überschreitet diese Behältergrenze.
- Alle eigenen Flüssigkeiten müssen locker in einen transparenten, wiederverschließbaren Beutel bis 1 l passen. Pro Person ist ein Beutel erlaubt; legen Sie ihn bei konventioneller Kontrolle separat vor.
Quellen
Aufgabegepäck
Keine sichere Antwort
- Regelwerk: Die Quellen reichen für eine sichere Antwort nicht aus.
Quellen
Quelle fehlt.
Am Körper
Keine sichere Antwort
- Regelwerk: Die Quellen reichen für eine sichere Antwort nicht aus.
Quellen
Quelle fehlt.
Österreich · konventionelle Kontrolle · Antwort der Airline noch offen
- Abflugland
- Österreich
Handgepäck
Antwort
- Sicherheitskontrolle: Bedingt
- Trockenes Peelingpulver oder lose Kristalle ohne flüssige, cremige oder gelartige Basis benötigen keinen Flüssigkeitsbeutel. Ein separater Mischölbehälter folgt den Flüssigkeitsregeln. Zusätzliche Kontrollen bleiben möglich.
- Bei konventioneller Kontrolle darf jeder Behälter mit Körperpeeling in Creme, Gel oder Öl höchstens 100 ml Fassungsvermögen haben. Auch ein fast leerer größerer Tiegel oder eine größere Tube überschreitet diese Behältergrenze.
- Alle eigenen Flüssigkeiten müssen locker in einen transparenten, wiederverschließbaren Beutel bis 1 l passen. Pro Person ist ein Beutel erlaubt; legen Sie ihn bei konventioneller Kontrolle separat vor.
Quellen
Aufgabegepäck
Keine sichere Antwort
- Regelwerk: Die Quellen reichen für eine sichere Antwort nicht aus.
Quellen
Quelle fehlt.
Am Körper
Keine sichere Antwort
- Regelwerk: Die Quellen reichen für eine sichere Antwort nicht aus.
Quellen
Quelle fehlt.
Deutschland · konventionelle Kontrolle · Lufthansa · gleiche Bedingungen für 2 KombinationenHandgepäck: Mit BedingungenAufgabegepäck: Mit Bedingungen
Handgepäck
Antwort
- Sicherheitskontrolle: Bedingt
- Trockenes Peelingpulver oder lose Kristalle ohne flüssige, cremige oder gelartige Basis benötigen keinen Flüssigkeitsbeutel. Ein separater Mischölbehälter folgt den Flüssigkeitsregeln. Zusätzliche Kontrollen bleiben möglich.
- Bei konventioneller Kontrolle darf jeder Behälter mit Körperpeeling in Creme, Gel oder Öl höchstens 100 ml Fassungsvermögen haben. Auch ein fast leerer größerer Tiegel oder eine größere Tube überschreitet diese Behältergrenze.
- Alle eigenen Flüssigkeiten müssen locker in einen transparenten, wiederverschließbaren Beutel bis 1 l passen. Pro Person ist ein Beutel erlaubt; legen Sie ihn bei konventioneller Kontrolle separat vor.
- Genehmigung der Fluggesellschaft: Bedingt
- Diese Antwort gilt für gewöhnliches kosmetisches Körperpeeling für den persönlichen Gebrauch, trocken oder in Creme, Gel oder Öl. Medizinische Produkte, gefährliche Rezepturen und Druckgaspackungen benötigen eine gesonderte Prüfung.
- Alle von dieser Toilettenartikelregel erfassten medizinischen, kosmetischen und nicht radioaktiven Artikel sowie die darin erlaubten Aerosole zusammen höchstens 2 kg oder 2 l netto pro Fluggast. Hand- und Aufgabegepäck zählen gemeinsam.
- Je kosmetischem Toilettenartikel höchstens 0,5 kg oder 0,5 l Nettomenge. Für die Flüssigkeitskontrolle zählt zusätzlich das Fassungsvermögen des Behälters.
Aufgabegepäck
Antwort
- Genehmigung der Fluggesellschaft: Bedingt
- Diese Antwort gilt für gewöhnliches kosmetisches Körperpeeling für den persönlichen Gebrauch, trocken oder in Creme, Gel oder Öl. Medizinische Produkte, gefährliche Rezepturen und Druckgaspackungen benötigen eine gesonderte Prüfung.
- Alle von dieser Toilettenartikelregel erfassten medizinischen, kosmetischen und nicht radioaktiven Artikel sowie die darin erlaubten Aerosole zusammen höchstens 2 kg oder 2 l netto pro Fluggast. Hand- und Aufgabegepäck zählen gemeinsam.
- Je kosmetischem Toilettenartikel höchstens 0,5 kg oder 0,5 l Nettomenge. Für die Flüssigkeitskontrolle zählt zusätzlich das Fassungsvermögen des Behälters.
Am Körper
Keine sichere Antwort
- Regelwerk: Die Quellen reichen für eine sichere Antwort nicht aus.
Flüge und Quellen
Deutschland · konventionelle Kontrolle · Lufthansa
- Abflugland
- Deutschland
- Fluggesellschaft
- Lufthansa
Handgepäck
Antwort
- Sicherheitskontrolle: Bedingt
- Trockenes Peelingpulver oder lose Kristalle ohne flüssige, cremige oder gelartige Basis benötigen keinen Flüssigkeitsbeutel. Ein separater Mischölbehälter folgt den Flüssigkeitsregeln. Zusätzliche Kontrollen bleiben möglich.
- Bei konventioneller Kontrolle darf jeder Behälter mit Körperpeeling in Creme, Gel oder Öl höchstens 100 ml Fassungsvermögen haben. Auch ein fast leerer größerer Tiegel oder eine größere Tube überschreitet diese Behältergrenze.
- Alle eigenen Flüssigkeiten müssen locker in einen transparenten, wiederverschließbaren Beutel bis 1 l passen. Pro Person ist ein Beutel erlaubt; legen Sie ihn bei konventioneller Kontrolle separat vor.
- Genehmigung der Fluggesellschaft: Bedingt
- Diese Antwort gilt für gewöhnliches kosmetisches Körperpeeling für den persönlichen Gebrauch, trocken oder in Creme, Gel oder Öl. Medizinische Produkte, gefährliche Rezepturen und Druckgaspackungen benötigen eine gesonderte Prüfung.
- Alle von dieser Toilettenartikelregel erfassten medizinischen, kosmetischen und nicht radioaktiven Artikel sowie die darin erlaubten Aerosole zusammen höchstens 2 kg oder 2 l netto pro Fluggast. Hand- und Aufgabegepäck zählen gemeinsam.
- Je kosmetischem Toilettenartikel höchstens 0,5 kg oder 0,5 l Nettomenge. Für die Flüssigkeitskontrolle zählt zusätzlich das Fassungsvermögen des Behälters.
Quellen
Aufgabegepäck
Antwort
- Genehmigung der Fluggesellschaft: Bedingt
- Diese Antwort gilt für gewöhnliches kosmetisches Körperpeeling für den persönlichen Gebrauch, trocken oder in Creme, Gel oder Öl. Medizinische Produkte, gefährliche Rezepturen und Druckgaspackungen benötigen eine gesonderte Prüfung.
- Alle von dieser Toilettenartikelregel erfassten medizinischen, kosmetischen und nicht radioaktiven Artikel sowie die darin erlaubten Aerosole zusammen höchstens 2 kg oder 2 l netto pro Fluggast. Hand- und Aufgabegepäck zählen gemeinsam.
- Je kosmetischem Toilettenartikel höchstens 0,5 kg oder 0,5 l Nettomenge. Für die Flüssigkeitskontrolle zählt zusätzlich das Fassungsvermögen des Behälters.
Quellen
Am Körper
Keine sichere Antwort
- Regelwerk: Die Quellen reichen für eine sichere Antwort nicht aus.
Quellen
Quelle fehlt.
Österreich · konventionelle Kontrolle · Austrian Airlines
- Abflugland
- Österreich
- Fluggesellschaft
- Austrian Airlines
Handgepäck
Antwort
- Sicherheitskontrolle: Bedingt
- Trockenes Peelingpulver oder lose Kristalle ohne flüssige, cremige oder gelartige Basis benötigen keinen Flüssigkeitsbeutel. Ein separater Mischölbehälter folgt den Flüssigkeitsregeln. Zusätzliche Kontrollen bleiben möglich.
- Bei konventioneller Kontrolle darf jeder Behälter mit Körperpeeling in Creme, Gel oder Öl höchstens 100 ml Fassungsvermögen haben. Auch ein fast leerer größerer Tiegel oder eine größere Tube überschreitet diese Behältergrenze.
- Alle eigenen Flüssigkeiten müssen locker in einen transparenten, wiederverschließbaren Beutel bis 1 l passen. Pro Person ist ein Beutel erlaubt; legen Sie ihn bei konventioneller Kontrolle separat vor.
- Genehmigung der Fluggesellschaft: Bedingt
- Diese Antwort gilt für gewöhnliches kosmetisches Körperpeeling für den persönlichen Gebrauch, trocken oder in Creme, Gel oder Öl. Medizinische Produkte, gefährliche Rezepturen und Druckgaspackungen benötigen eine gesonderte Prüfung.
- Alle von dieser Toilettenartikelregel erfassten medizinischen, kosmetischen und nicht radioaktiven Artikel sowie die darin erlaubten Aerosole zusammen höchstens 2 kg oder 2 l netto pro Fluggast. Hand- und Aufgabegepäck zählen gemeinsam.
- Je kosmetischem Toilettenartikel höchstens 0,5 kg oder 0,5 l Nettomenge. Für die Flüssigkeitskontrolle zählt zusätzlich das Fassungsvermögen des Behälters.
Quellen
Aufgabegepäck
Antwort
- Genehmigung der Fluggesellschaft: Bedingt
- Diese Antwort gilt für gewöhnliches kosmetisches Körperpeeling für den persönlichen Gebrauch, trocken oder in Creme, Gel oder Öl. Medizinische Produkte, gefährliche Rezepturen und Druckgaspackungen benötigen eine gesonderte Prüfung.
- Alle von dieser Toilettenartikelregel erfassten medizinischen, kosmetischen und nicht radioaktiven Artikel sowie die darin erlaubten Aerosole zusammen höchstens 2 kg oder 2 l netto pro Fluggast. Hand- und Aufgabegepäck zählen gemeinsam.
- Je kosmetischem Toilettenartikel höchstens 0,5 kg oder 0,5 l Nettomenge. Für die Flüssigkeitskontrolle zählt zusätzlich das Fassungsvermögen des Behälters.
Quellen
Am Körper
Keine sichere Antwort
- Regelwerk: Die Quellen reichen für eine sichere Antwort nicht aus.
Quellen
Quelle fehlt.
Schweiz · konventionelle Kontrolle · Antwort der Airline noch offenHandgepäck: Mit BedingungenAufgabegepäck: Mit Bedingungen
Handgepäck
Antwort
- Sicherheitskontrolle: Bedingt
- Trockenes Peelingpulver oder lose Kristalle ohne flüssige, cremige oder gelartige Basis benötigen keinen Flüssigkeitsbeutel. Ein separater Mischölbehälter folgt den Flüssigkeitsregeln. Zusätzliche Kontrollen bleiben möglich.
- Bei konventioneller Kontrolle darf jeder Behälter mit Körperpeeling in Creme, Gel oder Öl höchstens 100 ml Fassungsvermögen haben. Auch ein fast leerer größerer Tiegel oder eine größere Tube überschreitet diese Behältergrenze.
- Alle eigenen Flüssigkeiten müssen locker in einen transparenten, wiederverschließbaren Beutel bis 1 l passen. Pro Person ist ein Beutel erlaubt; legen Sie ihn bei konventioneller Kontrolle separat vor.
- Gefahrgut: Bedingt
- Diese Antwort gilt für gewöhnliches kosmetisches Körperpeeling für den persönlichen Gebrauch, trocken oder in Creme, Gel oder Öl. Medizinische Produkte, gefährliche Rezepturen und Druckgaspackungen benötigen eine gesonderte Prüfung.
- Alle von dieser Toilettenartikelregel erfassten medizinischen, kosmetischen und nicht radioaktiven Artikel sowie die darin erlaubten Aerosole zusammen höchstens 2 kg oder 2 l netto pro Fluggast. Hand- und Aufgabegepäck zählen gemeinsam.
- Je kosmetischem Toilettenartikel höchstens 0,5 kg oder 0,5 l Nettomenge. Für die Flüssigkeitskontrolle zählt zusätzlich das Fassungsvermögen des Behälters.
Aufgabegepäck
Antwort
- Gefahrgut: Bedingt
- Diese Antwort gilt für gewöhnliches kosmetisches Körperpeeling für den persönlichen Gebrauch, trocken oder in Creme, Gel oder Öl. Medizinische Produkte, gefährliche Rezepturen und Druckgaspackungen benötigen eine gesonderte Prüfung.
- Alle von dieser Toilettenartikelregel erfassten medizinischen, kosmetischen und nicht radioaktiven Artikel sowie die darin erlaubten Aerosole zusammen höchstens 2 kg oder 2 l netto pro Fluggast. Hand- und Aufgabegepäck zählen gemeinsam.
- Je kosmetischem Toilettenartikel höchstens 0,5 kg oder 0,5 l Nettomenge. Für die Flüssigkeitskontrolle zählt zusätzlich das Fassungsvermögen des Behälters.
Am Körper
Keine sichere Antwort
- Regelwerk: Die Quellen reichen für eine sichere Antwort nicht aus.
Flüge und Quellen
Schweiz · konventionelle Kontrolle · Antwort der Airline noch offen
- Abflugland
- Schweiz
Handgepäck
Antwort
- Sicherheitskontrolle: Bedingt
- Trockenes Peelingpulver oder lose Kristalle ohne flüssige, cremige oder gelartige Basis benötigen keinen Flüssigkeitsbeutel. Ein separater Mischölbehälter folgt den Flüssigkeitsregeln. Zusätzliche Kontrollen bleiben möglich.
- Bei konventioneller Kontrolle darf jeder Behälter mit Körperpeeling in Creme, Gel oder Öl höchstens 100 ml Fassungsvermögen haben. Auch ein fast leerer größerer Tiegel oder eine größere Tube überschreitet diese Behältergrenze.
- Alle eigenen Flüssigkeiten müssen locker in einen transparenten, wiederverschließbaren Beutel bis 1 l passen. Pro Person ist ein Beutel erlaubt; legen Sie ihn bei konventioneller Kontrolle separat vor.
- Gefahrgut: Bedingt
- Diese Antwort gilt für gewöhnliches kosmetisches Körperpeeling für den persönlichen Gebrauch, trocken oder in Creme, Gel oder Öl. Medizinische Produkte, gefährliche Rezepturen und Druckgaspackungen benötigen eine gesonderte Prüfung.
- Alle von dieser Toilettenartikelregel erfassten medizinischen, kosmetischen und nicht radioaktiven Artikel sowie die darin erlaubten Aerosole zusammen höchstens 2 kg oder 2 l netto pro Fluggast. Hand- und Aufgabegepäck zählen gemeinsam.
- Je kosmetischem Toilettenartikel höchstens 0,5 kg oder 0,5 l Nettomenge. Für die Flüssigkeitskontrolle zählt zusätzlich das Fassungsvermögen des Behälters.
Quellen
Aufgabegepäck
Antwort
- Gefahrgut: Bedingt
- Diese Antwort gilt für gewöhnliches kosmetisches Körperpeeling für den persönlichen Gebrauch, trocken oder in Creme, Gel oder Öl. Medizinische Produkte, gefährliche Rezepturen und Druckgaspackungen benötigen eine gesonderte Prüfung.
- Alle von dieser Toilettenartikelregel erfassten medizinischen, kosmetischen und nicht radioaktiven Artikel sowie die darin erlaubten Aerosole zusammen höchstens 2 kg oder 2 l netto pro Fluggast. Hand- und Aufgabegepäck zählen gemeinsam.
- Je kosmetischem Toilettenartikel höchstens 0,5 kg oder 0,5 l Nettomenge. Für die Flüssigkeitskontrolle zählt zusätzlich das Fassungsvermögen des Behälters.
Quellen
Am Körper
Keine sichere Antwort
- Regelwerk: Die Quellen reichen für eine sichere Antwort nicht aus.
Quellen
Quelle fehlt.
Schweiz · konventionelle Kontrolle · SWISSHandgepäck: Mit BedingungenAufgabegepäck: Mit Bedingungen
Handgepäck
Antwort
- Sicherheitskontrolle: Bedingt
- Trockenes Peelingpulver oder lose Kristalle ohne flüssige, cremige oder gelartige Basis benötigen keinen Flüssigkeitsbeutel. Ein separater Mischölbehälter folgt den Flüssigkeitsregeln. Zusätzliche Kontrollen bleiben möglich.
- Bei konventioneller Kontrolle darf jeder Behälter mit Körperpeeling in Creme, Gel oder Öl höchstens 100 ml Fassungsvermögen haben. Auch ein fast leerer größerer Tiegel oder eine größere Tube überschreitet diese Behältergrenze.
- Alle eigenen Flüssigkeiten müssen locker in einen transparenten, wiederverschließbaren Beutel bis 1 l passen. Pro Person ist ein Beutel erlaubt; legen Sie ihn bei konventioneller Kontrolle separat vor.
- Gefahrgut: Bedingt
- Diese Antwort gilt für gewöhnliches kosmetisches Körperpeeling für den persönlichen Gebrauch, trocken oder in Creme, Gel oder Öl. Medizinische Produkte, gefährliche Rezepturen und Druckgaspackungen benötigen eine gesonderte Prüfung.
- Alle von dieser Toilettenartikelregel erfassten medizinischen, kosmetischen und nicht radioaktiven Artikel sowie die darin erlaubten Aerosole zusammen höchstens 2 kg oder 2 l netto pro Fluggast. Hand- und Aufgabegepäck zählen gemeinsam.
- Je kosmetischem Toilettenartikel höchstens 0,5 kg oder 0,5 l Nettomenge. Für die Flüssigkeitskontrolle zählt zusätzlich das Fassungsvermögen des Behälters.
- Genehmigung der Fluggesellschaft: Bedingt
- Diese Antwort gilt für gewöhnliches kosmetisches Körperpeeling für den persönlichen Gebrauch, trocken oder in Creme, Gel oder Öl. Medizinische Produkte, gefährliche Rezepturen und Druckgaspackungen benötigen eine gesonderte Prüfung.
- Alle von dieser Toilettenartikelregel erfassten medizinischen, kosmetischen und nicht radioaktiven Artikel sowie die darin erlaubten Aerosole zusammen höchstens 2 kg oder 2 l netto pro Fluggast. Hand- und Aufgabegepäck zählen gemeinsam.
- Je kosmetischem Toilettenartikel höchstens 0,5 kg oder 0,5 l Nettomenge. Für die Flüssigkeitskontrolle zählt zusätzlich das Fassungsvermögen des Behälters.
Aufgabegepäck
Antwort
- Gefahrgut: Bedingt
- Diese Antwort gilt für gewöhnliches kosmetisches Körperpeeling für den persönlichen Gebrauch, trocken oder in Creme, Gel oder Öl. Medizinische Produkte, gefährliche Rezepturen und Druckgaspackungen benötigen eine gesonderte Prüfung.
- Alle von dieser Toilettenartikelregel erfassten medizinischen, kosmetischen und nicht radioaktiven Artikel sowie die darin erlaubten Aerosole zusammen höchstens 2 kg oder 2 l netto pro Fluggast. Hand- und Aufgabegepäck zählen gemeinsam.
- Je kosmetischem Toilettenartikel höchstens 0,5 kg oder 0,5 l Nettomenge. Für die Flüssigkeitskontrolle zählt zusätzlich das Fassungsvermögen des Behälters.
- Genehmigung der Fluggesellschaft: Bedingt
- Diese Antwort gilt für gewöhnliches kosmetisches Körperpeeling für den persönlichen Gebrauch, trocken oder in Creme, Gel oder Öl. Medizinische Produkte, gefährliche Rezepturen und Druckgaspackungen benötigen eine gesonderte Prüfung.
- Alle von dieser Toilettenartikelregel erfassten medizinischen, kosmetischen und nicht radioaktiven Artikel sowie die darin erlaubten Aerosole zusammen höchstens 2 kg oder 2 l netto pro Fluggast. Hand- und Aufgabegepäck zählen gemeinsam.
- Je kosmetischem Toilettenartikel höchstens 0,5 kg oder 0,5 l Nettomenge. Für die Flüssigkeitskontrolle zählt zusätzlich das Fassungsvermögen des Behälters.
Am Körper
Keine sichere Antwort
- Regelwerk: Die Quellen reichen für eine sichere Antwort nicht aus.
Flüge und Quellen
Schweiz · konventionelle Kontrolle · SWISS
- Abflugland
- Schweiz
- Fluggesellschaft
- SWISS
Handgepäck
Antwort
- Sicherheitskontrolle: Bedingt
- Trockenes Peelingpulver oder lose Kristalle ohne flüssige, cremige oder gelartige Basis benötigen keinen Flüssigkeitsbeutel. Ein separater Mischölbehälter folgt den Flüssigkeitsregeln. Zusätzliche Kontrollen bleiben möglich.
- Bei konventioneller Kontrolle darf jeder Behälter mit Körperpeeling in Creme, Gel oder Öl höchstens 100 ml Fassungsvermögen haben. Auch ein fast leerer größerer Tiegel oder eine größere Tube überschreitet diese Behältergrenze.
- Alle eigenen Flüssigkeiten müssen locker in einen transparenten, wiederverschließbaren Beutel bis 1 l passen. Pro Person ist ein Beutel erlaubt; legen Sie ihn bei konventioneller Kontrolle separat vor.
- Gefahrgut: Bedingt
- Diese Antwort gilt für gewöhnliches kosmetisches Körperpeeling für den persönlichen Gebrauch, trocken oder in Creme, Gel oder Öl. Medizinische Produkte, gefährliche Rezepturen und Druckgaspackungen benötigen eine gesonderte Prüfung.
- Alle von dieser Toilettenartikelregel erfassten medizinischen, kosmetischen und nicht radioaktiven Artikel sowie die darin erlaubten Aerosole zusammen höchstens 2 kg oder 2 l netto pro Fluggast. Hand- und Aufgabegepäck zählen gemeinsam.
- Je kosmetischem Toilettenartikel höchstens 0,5 kg oder 0,5 l Nettomenge. Für die Flüssigkeitskontrolle zählt zusätzlich das Fassungsvermögen des Behälters.
- Genehmigung der Fluggesellschaft: Bedingt
- Diese Antwort gilt für gewöhnliches kosmetisches Körperpeeling für den persönlichen Gebrauch, trocken oder in Creme, Gel oder Öl. Medizinische Produkte, gefährliche Rezepturen und Druckgaspackungen benötigen eine gesonderte Prüfung.
- Alle von dieser Toilettenartikelregel erfassten medizinischen, kosmetischen und nicht radioaktiven Artikel sowie die darin erlaubten Aerosole zusammen höchstens 2 kg oder 2 l netto pro Fluggast. Hand- und Aufgabegepäck zählen gemeinsam.
- Je kosmetischem Toilettenartikel höchstens 0,5 kg oder 0,5 l Nettomenge. Für die Flüssigkeitskontrolle zählt zusätzlich das Fassungsvermögen des Behälters.
Quellen
Aufgabegepäck
Antwort
- Gefahrgut: Bedingt
- Diese Antwort gilt für gewöhnliches kosmetisches Körperpeeling für den persönlichen Gebrauch, trocken oder in Creme, Gel oder Öl. Medizinische Produkte, gefährliche Rezepturen und Druckgaspackungen benötigen eine gesonderte Prüfung.
- Alle von dieser Toilettenartikelregel erfassten medizinischen, kosmetischen und nicht radioaktiven Artikel sowie die darin erlaubten Aerosole zusammen höchstens 2 kg oder 2 l netto pro Fluggast. Hand- und Aufgabegepäck zählen gemeinsam.
- Je kosmetischem Toilettenartikel höchstens 0,5 kg oder 0,5 l Nettomenge. Für die Flüssigkeitskontrolle zählt zusätzlich das Fassungsvermögen des Behälters.
- Genehmigung der Fluggesellschaft: Bedingt
- Diese Antwort gilt für gewöhnliches kosmetisches Körperpeeling für den persönlichen Gebrauch, trocken oder in Creme, Gel oder Öl. Medizinische Produkte, gefährliche Rezepturen und Druckgaspackungen benötigen eine gesonderte Prüfung.
- Alle von dieser Toilettenartikelregel erfassten medizinischen, kosmetischen und nicht radioaktiven Artikel sowie die darin erlaubten Aerosole zusammen höchstens 2 kg oder 2 l netto pro Fluggast. Hand- und Aufgabegepäck zählen gemeinsam.
- Je kosmetischem Toilettenartikel höchstens 0,5 kg oder 0,5 l Nettomenge. Für die Flüssigkeitskontrolle zählt zusätzlich das Fassungsvermögen des Behälters.
Quellen
Am Körper
Keine sichere Antwort
- Regelwerk: Die Quellen reichen für eine sichere Antwort nicht aus.
Quellen
Quelle fehlt.
Deutschland · München alle Kontrollen · LufthansaHandgepäck: Mit BedingungenAufgabegepäck: Mit Bedingungen
Handgepäck
Antwort
- Genehmigung der Fluggesellschaft: Bedingt
- Diese Antwort gilt für gewöhnliches kosmetisches Körperpeeling für den persönlichen Gebrauch, trocken oder in Creme, Gel oder Öl. Medizinische Produkte, gefährliche Rezepturen und Druckgaspackungen benötigen eine gesonderte Prüfung.
- Alle von dieser Toilettenartikelregel erfassten medizinischen, kosmetischen und nicht radioaktiven Artikel sowie die darin erlaubten Aerosole zusammen höchstens 2 kg oder 2 l netto pro Fluggast. Hand- und Aufgabegepäck zählen gemeinsam.
- Je kosmetischem Toilettenartikel höchstens 0,5 kg oder 0,5 l Nettomenge. Für die Flüssigkeitskontrolle zählt zusätzlich das Fassungsvermögen des Behälters.
- Flughafenverfahren: Bedingt
- Das Kontrollpersonal kann Behälter für weitere Prüfungen öffnen oder zurückweisen. Prüfen Sie die nächste Kontrolle bei Umstieg und Rückflug.
- Am Flughafen München dürfen seit dem 18. September 2026 an allen Sicherheitskontrollstellen mehrere Behälter mit Körperpeeling in Creme, Gel oder Öl mit jeweils höchstens 2 l Fassungsvermögen im Handgepäck bleiben. Die Nettomengen des Betreibers gelten zusätzlich.
Aufgabegepäck
Antwort
- Genehmigung der Fluggesellschaft: Bedingt
- Diese Antwort gilt für gewöhnliches kosmetisches Körperpeeling für den persönlichen Gebrauch, trocken oder in Creme, Gel oder Öl. Medizinische Produkte, gefährliche Rezepturen und Druckgaspackungen benötigen eine gesonderte Prüfung.
- Alle von dieser Toilettenartikelregel erfassten medizinischen, kosmetischen und nicht radioaktiven Artikel sowie die darin erlaubten Aerosole zusammen höchstens 2 kg oder 2 l netto pro Fluggast. Hand- und Aufgabegepäck zählen gemeinsam.
- Je kosmetischem Toilettenartikel höchstens 0,5 kg oder 0,5 l Nettomenge. Für die Flüssigkeitskontrolle zählt zusätzlich das Fassungsvermögen des Behälters.
Am Körper
Keine sichere Antwort
- Regelwerk: Die Quellen reichen für eine sichere Antwort nicht aus.
Flüge und Quellen
Deutschland · München alle Kontrollen · Lufthansa
- Abflugland
- Deutschland
- Flughafen
- MUC
- Fluggesellschaft
- Lufthansa
Handgepäck
Antwort
- Genehmigung der Fluggesellschaft: Bedingt
- Diese Antwort gilt für gewöhnliches kosmetisches Körperpeeling für den persönlichen Gebrauch, trocken oder in Creme, Gel oder Öl. Medizinische Produkte, gefährliche Rezepturen und Druckgaspackungen benötigen eine gesonderte Prüfung.
- Alle von dieser Toilettenartikelregel erfassten medizinischen, kosmetischen und nicht radioaktiven Artikel sowie die darin erlaubten Aerosole zusammen höchstens 2 kg oder 2 l netto pro Fluggast. Hand- und Aufgabegepäck zählen gemeinsam.
- Je kosmetischem Toilettenartikel höchstens 0,5 kg oder 0,5 l Nettomenge. Für die Flüssigkeitskontrolle zählt zusätzlich das Fassungsvermögen des Behälters.
- Flughafenverfahren: Bedingt
- Das Kontrollpersonal kann Behälter für weitere Prüfungen öffnen oder zurückweisen. Prüfen Sie die nächste Kontrolle bei Umstieg und Rückflug.
- Am Flughafen München dürfen seit dem 18. September 2026 an allen Sicherheitskontrollstellen mehrere Behälter mit Körperpeeling in Creme, Gel oder Öl mit jeweils höchstens 2 l Fassungsvermögen im Handgepäck bleiben. Die Nettomengen des Betreibers gelten zusätzlich.
Quellen
Aufgabegepäck
Antwort
- Genehmigung der Fluggesellschaft: Bedingt
- Diese Antwort gilt für gewöhnliches kosmetisches Körperpeeling für den persönlichen Gebrauch, trocken oder in Creme, Gel oder Öl. Medizinische Produkte, gefährliche Rezepturen und Druckgaspackungen benötigen eine gesonderte Prüfung.
- Alle von dieser Toilettenartikelregel erfassten medizinischen, kosmetischen und nicht radioaktiven Artikel sowie die darin erlaubten Aerosole zusammen höchstens 2 kg oder 2 l netto pro Fluggast. Hand- und Aufgabegepäck zählen gemeinsam.
- Je kosmetischem Toilettenartikel höchstens 0,5 kg oder 0,5 l Nettomenge. Für die Flüssigkeitskontrolle zählt zusätzlich das Fassungsvermögen des Behälters.
Quellen
Am Körper
Keine sichere Antwort
- Regelwerk: Die Quellen reichen für eine sichere Antwort nicht aus.
Quellen
Quelle fehlt.
Österreich · Wien zentrale CT-Kontrolle · Austrian AirlinesHandgepäck: Mit BedingungenAufgabegepäck: Mit Bedingungen
Handgepäck
Antwort
- Genehmigung der Fluggesellschaft: Bedingt
- Diese Antwort gilt für gewöhnliches kosmetisches Körperpeeling für den persönlichen Gebrauch, trocken oder in Creme, Gel oder Öl. Medizinische Produkte, gefährliche Rezepturen und Druckgaspackungen benötigen eine gesonderte Prüfung.
- Alle von dieser Toilettenartikelregel erfassten medizinischen, kosmetischen und nicht radioaktiven Artikel sowie die darin erlaubten Aerosole zusammen höchstens 2 kg oder 2 l netto pro Fluggast. Hand- und Aufgabegepäck zählen gemeinsam.
- Je kosmetischem Toilettenartikel höchstens 0,5 kg oder 0,5 l Nettomenge. Für die Flüssigkeitskontrolle zählt zusätzlich das Fassungsvermögen des Behälters.
- Flughafenverfahren: Bedingt
- Cremes können Nachkontrollen auslösen. Beachten Sie die Anweisungen des Kontrollpersonals und prüfen Sie die nächste Kontrolle bei Umstieg und Rückflug.
- An den zentralen CT-Sicherheitskontrollen aller Terminals in Wien dürfen Behälter mit Körperpeeling in Creme, Gel oder Öl bis 2000 ml Fassungsvermögen im Handgepäck bleiben. Die Nettomengen des Betreibers gelten zusätzlich.
Aufgabegepäck
Antwort
- Genehmigung der Fluggesellschaft: Bedingt
- Diese Antwort gilt für gewöhnliches kosmetisches Körperpeeling für den persönlichen Gebrauch, trocken oder in Creme, Gel oder Öl. Medizinische Produkte, gefährliche Rezepturen und Druckgaspackungen benötigen eine gesonderte Prüfung.
- Alle von dieser Toilettenartikelregel erfassten medizinischen, kosmetischen und nicht radioaktiven Artikel sowie die darin erlaubten Aerosole zusammen höchstens 2 kg oder 2 l netto pro Fluggast. Hand- und Aufgabegepäck zählen gemeinsam.
- Je kosmetischem Toilettenartikel höchstens 0,5 kg oder 0,5 l Nettomenge. Für die Flüssigkeitskontrolle zählt zusätzlich das Fassungsvermögen des Behälters.
Am Körper
Keine sichere Antwort
- Regelwerk: Die Quellen reichen für eine sichere Antwort nicht aus.
Flüge und Quellen
Österreich · Wien zentrale CT-Kontrolle · Austrian Airlines
- Abflugland
- Österreich
- Flughafen
- VIE
- Fluggesellschaft
- Austrian Airlines
- Kontrollstelle
- central-CT
Handgepäck
Antwort
- Genehmigung der Fluggesellschaft: Bedingt
- Diese Antwort gilt für gewöhnliches kosmetisches Körperpeeling für den persönlichen Gebrauch, trocken oder in Creme, Gel oder Öl. Medizinische Produkte, gefährliche Rezepturen und Druckgaspackungen benötigen eine gesonderte Prüfung.
- Alle von dieser Toilettenartikelregel erfassten medizinischen, kosmetischen und nicht radioaktiven Artikel sowie die darin erlaubten Aerosole zusammen höchstens 2 kg oder 2 l netto pro Fluggast. Hand- und Aufgabegepäck zählen gemeinsam.
- Je kosmetischem Toilettenartikel höchstens 0,5 kg oder 0,5 l Nettomenge. Für die Flüssigkeitskontrolle zählt zusätzlich das Fassungsvermögen des Behälters.
- Flughafenverfahren: Bedingt
- Cremes können Nachkontrollen auslösen. Beachten Sie die Anweisungen des Kontrollpersonals und prüfen Sie die nächste Kontrolle bei Umstieg und Rückflug.
- An den zentralen CT-Sicherheitskontrollen aller Terminals in Wien dürfen Behälter mit Körperpeeling in Creme, Gel oder Öl bis 2000 ml Fassungsvermögen im Handgepäck bleiben. Die Nettomengen des Betreibers gelten zusätzlich.
Quellen
Aufgabegepäck
Antwort
- Genehmigung der Fluggesellschaft: Bedingt
- Diese Antwort gilt für gewöhnliches kosmetisches Körperpeeling für den persönlichen Gebrauch, trocken oder in Creme, Gel oder Öl. Medizinische Produkte, gefährliche Rezepturen und Druckgaspackungen benötigen eine gesonderte Prüfung.
- Alle von dieser Toilettenartikelregel erfassten medizinischen, kosmetischen und nicht radioaktiven Artikel sowie die darin erlaubten Aerosole zusammen höchstens 2 kg oder 2 l netto pro Fluggast. Hand- und Aufgabegepäck zählen gemeinsam.
- Je kosmetischem Toilettenartikel höchstens 0,5 kg oder 0,5 l Nettomenge. Für die Flüssigkeitskontrolle zählt zusätzlich das Fassungsvermögen des Behälters.
Quellen
Am Körper
Keine sichere Antwort
- Regelwerk: Die Quellen reichen für eine sichere Antwort nicht aus.
Quellen
Quelle fehlt.
Creme, Gel oder trockenes Pulver
Beurteilen Sie die gesamte Konsistenz bei Raumtemperatur: Ein körniges Peeling in Creme, Gel, Paste oder Öl zählt zu den Flüssigkeiten. Die Schleifkörner ändern diese Einordnung nicht. Lesen Sie die Kapazität des ganzen Tiegels oder der Tube, auch wenn der Behälter fast leer ist.
Bei konventioneller Kontrolle darf jeder Behälter mit Körperpeeling in Creme, Gel oder Öl höchstens 100 ml Fassungsvermögen haben. Auch ein fast leerer größerer Tiegel oder eine größere Tube überschreitet diese Behältergrenze. Alle Flüssigkeiten müssen locker in einen transparenten, wiederverschließbaren Beutel bis 1 l passen. Pro Person ist ein Beutel erlaubt. Legen Sie ihn bei konventioneller Kontrolle separat vor.
Trockenes Peelingpulver oder lose Kristalle ohne flüssige, cremige oder gelartige Basis benötigen keinen Flüssigkeitsbeutel. Ein separater Mischölbehälter folgt den Flüssigkeitsregeln. Zusätzliche Kontrollen bleiben möglich. Bewahren Sie den trockenen Kosmetikartikel in einer beschrifteten, geschlossenen Packung auf. Die unten genannten Nettomengen für Toilettenartikel gelten auch für trockenes kosmetisches Peeling.
Bewerten Sie einen separat beiliegenden Mischölbehälter als Flüssigkeit, auch wenn er mit trockenem Peeling in einem Karton verkauft wird. Sobald Pulver mit Öl, Wasser oder Gel gemischt ist, prüfen Sie die feuchte Mischung nach den Flüssigkeitsregeln.
Körperpeeling im Aufgabegepäck
Lufthansa, Austrian Airlines und SWISS erlauben gewöhnliche kosmetische Toilettenartikel in Hand- und Aufgabegepäck: je Artikel höchstens 0,5 kg oder 0,5 l netto. Alle von dieser Regel erfassten kosmetischen und nicht radioaktiven medizinischen Artikel sowie erlaubten Aerosole dürfen zusammen pro Person höchstens 2 kg oder 2 l netto enthalten. Beide Gepäckarten zählen gemeinsam. Diese Annahme ist für die genannten ausführenden Airlines bestätigt; prüfen Sie andere Airline gesondert.
Nasses und trockenes gewöhnliches Körperpeeling können Sie unter den Toilettenartikelbedingungen Ihrer Airline im Aufgabegepäck transportieren. Dort gilt die 100-ml-Grenze der Handgepäckkontrolle nicht. Drehen Sie den Tiegel fest zu, schließen Sie die Tube und sichern Sie Pulver gegen Verschütten.
München und Wien
München erlaubt seit dem 18. September 2026 an allen Sicherheitskontrollstellen mehrere Flüssigkeitsbehälter mit jeweils höchstens 2 l Fassungsvermögen. Das gilt auch für Körperpeeling in Creme, Gel oder Öl. Die Nettomengen Ihrer Airline gelten zusätzlich. Das Personal kann Behälter öffnen oder die Mitnahme nach der Prüfung ablehnen.
An den zentralen Sicherheitskontrollen aller Terminals in Wien sind seit dem 3. Juli 2026 CT-Scanner im Einsatz. Dort dürfen Flüssigkeitsbehälter bis 2000 ml im Handgepäck bleiben. Cremige Produkte können zusätzliche Kontrollen auslösen. Diese Regel ist an den zentralen CT-Kontrollen bestätigt.
Prüfen Sie jede erneute Sicherheitskontrolle bei Umstieg und Rückflug. Ein größerer Behälter, der in München oder Wien zugelassen war, erfüllt die Bedingungen einer anderen Kontrolle mit 100-ml-Grenze nicht automatisch.
Tiegel, Spatel und Anwendung
Wählen Sie ein Produkt, dessen Form auf dem Etikett erkennbar ist. Eine trockene Mischung und ein gebrauchsfertiges nasses Peeling können in ähnlichen Tiegeln stecken. Prüfen Sie bei einem mehrteiligen Set jede Komponente. Behalten Sie Produktname und Anwendungshinweise auch beim Umfüllen in einen Reisebehälter. Mischen Sie verschiedene Kosmetika nicht in einem Behälter.
Entfernen Sie Kristalle und Peelingreste vom Gewinde. Schließen Sie Tiegel und Tube fest und nutzen Sie einen dichten Schutzbeutel gegen Verschmutzungen. Schützen Sie dünnwandige Packungen vor dem Druck harter Gegenstände. Verstauen Sie den Spatel getrennt vom Verschluss, damit er den Deckel nicht aufhebelt.
Wenn Sie das Peeling im Hotel verwenden möchten, prüfen Sie die Hinweise des Herstellers und die Vorgaben der Unterkunft. Vor dem Rückflug kontrollieren Sie die Dichtheit erneut. Halten Sie benutzte oder offene Zubehörteile von trockener Kleidung getrennt.
Andere Pflegeprodukte
Diese Antwort betrifft gewöhnliches kosmetisches Körperpeeling für den persönlichen Gebrauch. Medizinische Produkte, gefährliche Rezepturen und Druckgaspackungen brauchen eigene Regeln. Gesichtspflege, Badesalz und ein mechanisches Peelinggerät sind eigenständige Produkte; beurteilen Sie ihre Form und gegebenenfalls Batterie separat.
Quellen und Stand
Geprüft am 3. Oktober 2026. Sicherheitskontrolle, lokale Verfahren und Airline-Annahme sind getrennte Bereiche. Für das Tragen am Körper ist keine eigene Freigabe festgestellt. Eine Kleidungstasche umgeht die Flüssigkeitskontrolle nicht. Einfuhrregeln am Reiseziel sind hier nicht geprüft.
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So packen Sie Ihr Körperpeeling
Lesen Sie Etikett und Behälterkapazität. Prüfen Sie, ob die Körner trocken oder in einer feuchten Basis liegen.
Packen Sie feuchtes Peeling bei konventioneller Kontrolle bis 100 ml je Behälter in Ihren 1-l-Beutel. Bewahren Sie trockenes Pulver separat auf und prüfen Sie beigefügtes Öl einzeln.
Zählen Sie die erfassten Toilettenartikel über beide Gepäckarten. Reinigen Sie das Gewinde, schließen Sie jede Packung und verstauen Sie den Spatel separat.
Häufige Fragen
Zählt ein Peeling mit Körnern als Flüssigkeit?
Beurteilen Sie die gesamte Konsistenz bei Raumtemperatur: Ein körniges Peeling in Creme, Gel, Paste oder Öl zählt zu den Flüssigkeiten. Die Schleifkörner ändern diese Einordnung nicht. Lesen Sie die Kapazität des ganzen Tiegels oder der Tube, auch wenn der Behälter fast leer ist.
Darf ein fast leerer 200-ml-Tiegel ins Handgepäck?
Bei konventioneller Kontrolle mit 100-ml-Grenze ist er zu groß. Es zählt die Kapazität des Behälters. Prüfen Sie die lokalen Ausnahmen oder wählen Sie Aufgabegepäck unter den Bedingungen Ihrer Airline.
Braucht trockenes Peelingpulver einen Flüssigkeitsbeutel?
Trockenes Pulver oder lose Kristalle ohne feuchte Basis brauchen keinen Flüssigkeitsbeutel. Zusätzliche Kontrollen bleiben möglich. Packen Sie es beschriftet und dicht verschlossen; ein separates Mischöl folgt den Flüssigkeitsregeln.
Welche Mengen darf ich im Koffer mitnehmen?
Lufthansa, Austrian Airlines und SWISS erlauben gewöhnliche kosmetische Toilettenartikel in Hand- und Aufgabegepäck: je Artikel höchstens 0,5 kg oder 0,5 l netto. Alle von dieser Regel erfassten kosmetischen und nicht radioaktiven medizinischen Artikel sowie erlaubten Aerosole dürfen zusammen pro Person höchstens 2 kg oder 2 l netto enthalten. Beide Gepäckarten zählen gemeinsam. Diese Annahme ist für die genannten ausführenden Airlines bestätigt; prüfen Sie andere Airline gesondert.
Was gilt für München, Wien und den Rückflug?
MUC erlaubt seit dem 18. September 2026 an allen Sicherheitskontrollstellen bis 2 l je Flüssigkeitsbehälter. VIE erlaubt an den zentralen CT-Kontrollen bis 2000 ml je Behälter. Die Airline-Nettomengen gelten weiter. Informieren Sie sich über jede weitere Kontrolle bei Umstieg und Rückflug.
Prüfdatum der Quellen
- Flughafen- und Flugsicherheitswesen:
- Medizinische und kosmetische Mittel:
- Flüssigkeiten:
- EU-Sicherheitsvorschriften an Flughäfen:
- Flüssigkeiten an Bord:
- Gefährliche Gegenstände · medizinische oder kosmetische Artikel und Aerosole:
- Gefährliche Gegenstände · medizinische oder kosmetische Artikel und Aerosole:
- Gepäck aufgeben · Flüssigkeiten im Handgepäck:
- Flughafen München rüstet auf:
- Gefährliche Gegenstände · medizinische oder kosmetische Artikel und Aerosole:
- Sicherheitskontrolle:
- Neue CT-Scanner an den Sicherheitskontrollen in allen Terminals: