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Pyrotechnik

Dürfen Knallerbsen ins Flugzeug?

Aktive Knallerbsen dürfen Sie bei Abflug aus Deutschland, Österreich oder der Schweiz weder im Handgepäck noch im Aufgabegepäck mitnehmen. Das gilt auch für einzelne Stücke und eine geschlossene Packung.

Handgepäck

Verboten

Aktive Knallerbsen gehören nicht ins Handgepäck. Suchen Sie auch in Taschen und Partysets nach losen Stücken.

Aufgabegepäck

Verboten

Auch im Aufgabegepäck sind aktive Knallerbsen verboten. Der Wechsel von der Kabine in den Frachtraum ändert das Ergebnis nicht.

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Der aktive Knallsatz entscheidet über die Einordnung.
Infografik
Abflug aus Deutschland, Österreich und der Schweiz DE / AT: Sicherheitskontrolle | CH: Gefahrgutregeln Aktive Knallerbsen oder Knallteufel sind im Handgepäck, im Aufgabegepäck und am Körper verboten. Das gilt auch für eine einzelne Knallerbse oder eine geschlossene Packung. Gemeint sind aktive Knallerbsen oder Knallteufel, die beim Aufprall knallen. Die kleine Menge oder eine ungeöffnete Packung schafft keine Ausnahme. Papierdekoration ohne pyrotechnische Ladung ist ein eigener Gegenstand. Aus diesem Verbot folgt keine Freigabe für solche Dekorationen. Nehmen Sie aktive Knallerbsen aus allen Taschen und Geschenkverpackungen. Prüfen Sie für den Rückflug erneut, ob einzelne Stücke zurückgeblieben sind. Diese Grafik erteilt keine Fracht- oder Zollfreigabe. Aktive Knallerbsen mit pyrotechnischem Knallsatz, auch einzelne Stücke oder eine geschlossene Packung. Papierdekoration ohne Ladung wird separat beurteilt.
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Besondere Regeln nach Land, Flughafen, Airline und Ausführung

Was gilt für Ihren Flug?

Wählen Sie Land, Flughafen und Airline und suchen Sie nach Ihrer Ausführung. Bei einer erneuten Kontrolle nach dem Umstieg prüfen Sie auch den dortigen Flughafen.

Ihre Reise und Ihr Gegenstand

3 passende Kombinationen · 2 Antworten

Handgepäck

Verboten

Aufgabegepäck

Verboten

Am Körper

Verboten

Allgemeine Regeln stehen neben den Regeln der Airline und des Flughafens.

Deutschland · aktive Knallerbsen · Sicherheitskontrolle · gleiche Bedingungen für 2 KombinationenHandgepäck: VerbotenAufgabegepäck: Verboten

Handgepäck

Antwort

  • Sicherheitskontrolle: Verboten
    • Aktive Knallerbsen mit pyrotechnischem Knallsatz, auch einzelne Stücke oder eine geschlossene Packung. Papierdekoration ohne Ladung wird separat beurteilt.

Aufgabegepäck

Antwort

  • Sicherheitskontrolle: Verboten
    • Aktive Knallerbsen mit pyrotechnischem Knallsatz, auch einzelne Stücke oder eine geschlossene Packung. Papierdekoration ohne Ladung wird separat beurteilt.

Am Körper

Antwort

  • Sicherheitskontrolle: Verboten
    • Aktive Knallerbsen mit pyrotechnischem Knallsatz, auch einzelne Stücke oder eine geschlossene Packung. Papierdekoration ohne Ladung wird separat beurteilt.

Flüge und Quellen

Deutschland · aktive Knallerbsen · Sicherheitskontrolle
Abflugland
Deutschland

Handgepäck

Antwort

  • Sicherheitskontrolle: Verboten
    • Aktive Knallerbsen mit pyrotechnischem Knallsatz, auch einzelne Stücke oder eine geschlossene Packung. Papierdekoration ohne Ladung wird separat beurteilt.

Quellen

Aufgabegepäck

Antwort

  • Sicherheitskontrolle: Verboten
    • Aktive Knallerbsen mit pyrotechnischem Knallsatz, auch einzelne Stücke oder eine geschlossene Packung. Papierdekoration ohne Ladung wird separat beurteilt.

Quellen

Am Körper

Antwort

  • Sicherheitskontrolle: Verboten
    • Aktive Knallerbsen mit pyrotechnischem Knallsatz, auch einzelne Stücke oder eine geschlossene Packung. Papierdekoration ohne Ladung wird separat beurteilt.

Quellen

Österreich · aktive Knallerbsen · Sicherheitskontrolle
Abflugland
Österreich

Handgepäck

Antwort

  • Sicherheitskontrolle: Verboten
    • Aktive Knallerbsen mit pyrotechnischem Knallsatz, auch einzelne Stücke oder eine geschlossene Packung. Papierdekoration ohne Ladung wird separat beurteilt.

Quellen

Aufgabegepäck

Antwort

  • Sicherheitskontrolle: Verboten
    • Aktive Knallerbsen mit pyrotechnischem Knallsatz, auch einzelne Stücke oder eine geschlossene Packung. Papierdekoration ohne Ladung wird separat beurteilt.

Quellen

Am Körper

Antwort

  • Sicherheitskontrolle: Verboten
    • Aktive Knallerbsen mit pyrotechnischem Knallsatz, auch einzelne Stücke oder eine geschlossene Packung. Papierdekoration ohne Ladung wird separat beurteilt.

Quellen

Schweiz · aktive Knallerbsen · GefahrgutHandgepäck: VerbotenAufgabegepäck: Verboten

Handgepäck

Antwort

  • Gefahrgut: Verboten
    • Aktive Knallerbsen mit pyrotechnischem Knallsatz, auch einzelne Stücke oder eine geschlossene Packung. Papierdekoration ohne Ladung wird separat beurteilt.

Aufgabegepäck

Antwort

  • Gefahrgut: Verboten
    • Aktive Knallerbsen mit pyrotechnischem Knallsatz, auch einzelne Stücke oder eine geschlossene Packung. Papierdekoration ohne Ladung wird separat beurteilt.

Am Körper

Antwort

  • Gefahrgut: Verboten
    • Aktive Knallerbsen mit pyrotechnischem Knallsatz, auch einzelne Stücke oder eine geschlossene Packung. Papierdekoration ohne Ladung wird separat beurteilt.

Flüge und Quellen

Schweiz · aktive Knallerbsen · Gefahrgut
Abflugland
Schweiz

Handgepäck

Antwort

  • Gefahrgut: Verboten
    • Aktive Knallerbsen mit pyrotechnischem Knallsatz, auch einzelne Stücke oder eine geschlossene Packung. Papierdekoration ohne Ladung wird separat beurteilt.

Quellen

Aufgabegepäck

Antwort

  • Gefahrgut: Verboten
    • Aktive Knallerbsen mit pyrotechnischem Knallsatz, auch einzelne Stücke oder eine geschlossene Packung. Papierdekoration ohne Ladung wird separat beurteilt.

Quellen

Am Körper

Antwort

  • Gefahrgut: Verboten
    • Aktive Knallerbsen mit pyrotechnischem Knallsatz, auch einzelne Stücke oder eine geschlossene Packung. Papierdekoration ohne Ladung wird separat beurteilt.

Quellen

Welcher Gegenstand ist gemeint?

Knallerbsen, auch Knallteufel genannt, enthalten einen kleinen pyrotechnischen Knallsatz, der auf einen Aufprall oder Druck reagiert. Sie können beim Werfen oder Drauftreten knallen. Die geringe Größe, die Papierhülle und der fehlende Zündfaden ändern diese Einordnung nicht.

Wunderkerzen und Böller haben andere Zündmechanismen und Kennzeichnungen. Identifizieren Sie jeden Artikel einzeln; die Ähnlichkeit als Partyzubehör schafft keine Ausnahme.

Partyzubehör vor dem Flug prüfen

Prüfen Sie vor dem Flug Partysets und Mitbringsel von Geburtstagen, Hochzeiten oder Festen. Eine Schachtel mit der Aufschrift Spielzeug kann neben Konfetti und Papierdekoration auch Knallerbsen enthalten. Sehen Sie in die Taschen des Kinderrucksacks und in kleine Beutel, in denen nach dem Öffnen einzelne Stücke liegen könnten.

Lesen Sie den ursprünglichen Produktnamen und die Kategoriekennzeichnung. Eine zerdrückte oder feuchte Verpackung erschwert die Identifikation. Auch ein beschädigtes Etikett ist kein Nachweis dafür, dass der Inhalt ungefährlich ist.

Zerdrücken Sie die Knallerbsen nicht und testen Sie sie beim Prüfen des Gepäcks nicht. Nehmen Sie einzelne Stücke nicht aus der gekennzeichneten Packung und füllen Sie sie nicht um. Ein anderes Behältnis macht den Inhalt nicht für den Flug geeignet.

Papierdekoration ohne Ladung ist ein eigener Gegenstand. Prüfen Sie ihre tatsächliche Konstruktion und jedes Zubehör separat. Die hier genannten Verbote für aktive Knallerbsen sind keine pauschale Zusage für jedes Dekorationsprodukt.

Feier am Ziel und Rückflug

Wenn Sie am Ziel eine Feier planen, klären Sie mit dem Gastgeber, welches Zubehör dort verfügbar ist. Prüfen Sie beim Packen für den Rückflug dieselben Taschen erneut. Einzelne unbenutzte Knallerbsen können dort liegen bleiben, obwohl Sie die Hauptpackung schon herausgenommen haben.

Deutschland, Österreich und Schweiz

Für Deutschland nennt die Bundespolizei pyrotechnische Erzeugnisse in den Verbotslisten für Handgepäck und Aufgabegepäck. Österreichs BMI führt dieselbe Kategorie in beiden Listen. In der Schweiz verbietet das BAZL explosive Stoffkategorien in beiden Gepäckarten.

Für aktive Knallerbsen ergibt sich damit in allen drei Ländern ein Verbot in beiden Gepäckarten. Die deutschen und österreichischen Karten zeigen die Sicherheitskontrolle; die Schweizer Karte zeigt Gefahrgut. Die Zuordnung der Knallerbsen erfolgt anhand ihres aktiven pyrotechnischen Inhalts, nicht anhand eines eigenen Eintrags mit diesem Namen.

Die IATA-Tabelle 2.3.A von 2026 ergänzt das Gefahrgut-Grundverbot. Sie enthält keine Ausnahme für Knallerbsen. Am Körper ist ebenfalls kein Ausweg: In Deutschland und Österreich betrifft das Verbot auch Fluggäste beim Betreten des Sicherheitsbereichs. Für die Schweiz wird der Transport am Körper aus der IATA-Handgepäcksystematik abgeleitet. Lassen Sie Knallerbsen auch aus Jackentaschen heraus.

Die Sonderfälle für bestimmte Munition und Sicherheitsausrüstung in der IATA-Tabelle erlauben keine beliebigen pyrotechnischen Spielartikel. Eine Anfrage bei der ausführenden Airline oder eine sorgfältige Verpackung hebt den beschriebenen Verbotsumfang nicht auf. Diese Seite erteilt keine gesonderte Fracht- oder Zollfreigabe.

Quellen und Stand

Geprüft am 03.10.2026. Die Regeln gelten für aktive Knallerbsen im Passagiergepäck bei Abflug aus DE, AT oder CH. IATA ist eine Branchenorganisation; nationale Verbote bleiben eigenständige Grundlagen.

Weitere Gegenstände finden Sie in der Gepäckübersicht.

Knallerbsen vor dem Packen aussortieren

  1. Lesen Sie Produktname und Kategoriekennzeichnung, ohne den Knallsatz zu testen.

  2. Suchen Sie in Partysets, Kinderrucksäcken und kleinen Beuteln nach einzelnen Stücken. Prüfen Sie dieselben Taschen auch vor dem Rückflug.

  3. Lassen Sie aktive Knallerbsen aus beiden Gepäckarten und aus Ihrer Kleidung heraus.

Häufige Fragen

Darf eine ungeöffnete Packung mit?

Nein. Eine geschlossene Originalpackung ändert das Verbot für aktive Knallerbsen nicht.

Gilt das Verbot auch für eine einzige Knallerbse?

Ja. Auch ein einzelnes unbenutztes Stück enthält den pyrotechnischen Knallsatz.

Kann ich Knallerbsen in der Jackentasche mitnehmen?

Nein. Auch der Transport am Körper ist ausgeschlossen. Die Ländergrundlagen und die IATA-Einordnung sind im Abschnitt zu DE, AT und CH erläutert.

Was ist mit gewöhnlicher Papierdekoration?

Dekoration ohne Ladung wird separat beurteilt. Prüfen Sie die Konstruktion und das Zubehör; die Knallerbsen-Regel ist keine allgemeine Dekorationsfreigabe.

Sind Knallerbsen und Böller derselbe Gegenstand?

Die Zündung und Kennzeichnung unterscheiden sich. Prüfen Sie jeden Artikel einzeln. Kleine Knallerbsen bleiben aktive Pyrotechnik.

Prüfdatum der Quellen