Küchengeräte
Darf eine Kaffeemaschine ins Flugzeug?
Wien VIE erlaubt elektronische Haushaltsgeräte bei der Handgepäckkontrolle. Die Einordnung einer leeren Kaffeemaschine mit Netzkabel ist abgeleitet. Eine allgemeine Freigabe für DE, AT und CH ist nicht bestätigt. Wenn Austrian oder SWISS Ihr Akkumodell als wärmeerzeugendes Gerät einstufen, sind eine vorherige Genehmigung und elektrische Trennung nötig; Aufgabegepäck ist für diese Kategorie verboten.
Handgepäck
Nicht allgemein bestätigt
Wien VIE erlaubt elektronische Haushaltsgeräte bei der Sicherheitskontrolle; die gewöhnliche trockene Kabelmaschine wird dieser Kategorie zugeordnet. Für ein als wärmeerzeugendes Akkugerät eingestuftes Modell verlangen Austrian Airlines und SWISS vorherige Zustimmung, Ausschalten und elektrische Trennung von Akku und Heizelement. Prüfen Sie auch das Packmaß.
Aufgabegepäck
Nicht allgemein bestätigt
Die allgemeine Annahme einer Kabelmaschine ist für DE, AT und CH nicht bestätigt. Polstern Sie Glaskanne, Düse und Gehäuse und klären Sie das Modell mit Ihrer Airline. Austrian Airlines und SWISS verbieten batteriebetriebene Geräte mit extremer Wärmeentwicklung im Aufgabegepäck.
Besondere Regeln nach Land, Flughafen, Airline und Ausführung
Was gilt für Ihren Flug?
Wählen Sie Land, Flughafen und Airline und suchen Sie nach Ihrer Ausführung. Bei einer erneuten Kontrolle nach dem Umstieg prüfen Sie auch den dortigen Flughafen.
13 passende Kombinationen · 9 Antworten
Nicht geklärt · Erlaubt · Genehmigung erforderlich · Mit Bedingungen · Verboten
Nicht geklärt · Verboten
Nicht geklärt
Allgemeine Regeln stehen neben den Regeln der Airline und des Flughafens.
Deutschland: leeres Kabelmodell, Freigabe nicht bestätigt · gleiche Bedingungen für 3 KombinationenHandgepäck: Nicht geklärtAufgabegepäck: Nicht geklärt
Handgepäck
Keine sichere Antwort
- Sicherheitskontrolle: Die Quellen reichen für eine sichere Antwort nicht aus.
Aufgabegepäck
Keine sichere Antwort
- Sicherheitskontrolle: Die Quellen reichen für eine sichere Antwort nicht aus.
Am Körper
Keine sichere Antwort
- Regelwerk: Die Quellen reichen für eine sichere Antwort nicht aus.
Flüge und Quellen
Deutschland: leeres Kabelmodell, Freigabe nicht bestätigt
- Abflugland
- Deutschland
Handgepäck
Keine sichere Antwort
- Sicherheitskontrolle: Die Quellen reichen für eine sichere Antwort nicht aus.
Quellen
Aufgabegepäck
Keine sichere Antwort
- Sicherheitskontrolle: Die Quellen reichen für eine sichere Antwort nicht aus.
Quellen
Am Körper
Keine sichere Antwort
- Regelwerk: Die Quellen reichen für eine sichere Antwort nicht aus.
Quellen
Quelle fehlt.
Österreich: leeres Kabelmodell, Freigabe nicht bestätigt
- Abflugland
- Österreich
Handgepäck
Keine sichere Antwort
- Sicherheitskontrolle: Die Quellen reichen für eine sichere Antwort nicht aus.
Quellen
Aufgabegepäck
Keine sichere Antwort
- Sicherheitskontrolle: Die Quellen reichen für eine sichere Antwort nicht aus.
Quellen
Am Körper
Keine sichere Antwort
- Regelwerk: Die Quellen reichen für eine sichere Antwort nicht aus.
Quellen
Quelle fehlt.
Schweiz: leeres Kabelmodell, Freigabe nicht bestätigt
- Abflugland
- Schweiz
Handgepäck
Keine sichere Antwort
- Sicherheitskontrolle: Die Quellen reichen für eine sichere Antwort nicht aus.
Quellen
Aufgabegepäck
Keine sichere Antwort
- Sicherheitskontrolle: Die Quellen reichen für eine sichere Antwort nicht aus.
Quellen
Am Körper
Keine sichere Antwort
- Regelwerk: Die Quellen reichen für eine sichere Antwort nicht aus.
Quellen
Quelle fehlt.
Wien VIE: leeres Kabelmodell, nur SicherheitskontrolleHandgepäck: ErlaubtAufgabegepäck: Nicht geklärt
Handgepäck
Antwort
- Sicherheitskontrolle: Erlaubt
- Leere Kaffeemaschine mit Netzkabel, ohne Batterie und Gas. Akku, Gas und Restwasser sind nicht von dieser Geräteantwort umfasst.
- Die Erlaubnis gilt nur für die Sicherheitskontrolle in Wien VIE. Im Einzelfall kann die Kontrollstelle einen Gegenstand zurückweisen.
- Prüfen Sie Größe und Gewicht der fertig gepolsterten Maschine bei der ausführenden Fluggesellschaft.
Aufgabegepäck
Keine sichere Antwort
- Sicherheitskontrolle: Die Quellen reichen für eine sichere Antwort nicht aus.
Am Körper
Keine sichere Antwort
- Regelwerk: Die Quellen reichen für eine sichere Antwort nicht aus.
Flüge und Quellen
Wien VIE: leeres Kabelmodell, nur Sicherheitskontrolle
- Abflugland
- Österreich
- Flughafen
- VIE
Handgepäck
Antwort
- Sicherheitskontrolle: Erlaubt
- Leere Kaffeemaschine mit Netzkabel, ohne Batterie und Gas. Akku, Gas und Restwasser sind nicht von dieser Geräteantwort umfasst.
- Die Erlaubnis gilt nur für die Sicherheitskontrolle in Wien VIE. Im Einzelfall kann die Kontrollstelle einen Gegenstand zurückweisen.
- Prüfen Sie Größe und Gewicht der fertig gepolsterten Maschine bei der ausführenden Fluggesellschaft.
Quellen
Aufgabegepäck
Keine sichere Antwort
- Sicherheitskontrolle: Die Quellen reichen für eine sichere Antwort nicht aus.
Quellen
Am Körper
Keine sichere Antwort
- Regelwerk: Die Quellen reichen für eine sichere Antwort nicht aus.
Quellen
Quelle fehlt.
Austrian Airlines: Akku-Heizgerät, Modellzuordnung erforderlichHandgepäck: Genehmigung erforderlichAufgabegepäck: Verboten
Handgepäck
Antwort
- Gefahrgut: Genehmigung erforderlich
- Lithiumbatterien müssen UN-Handbuch Teil III, Abschnitt 38.3 erfüllen. Legen Sie Modell-, Batterie- und gegebenenfalls Herstellerdaten zur Transportfreigabe vor.
- Vor dem Transport ist eine Genehmigung von Austrian Airlines erforderlich.
- Beschädigte, defekte oder aus Sicherheitsgründen zurückgerufene Geräte und Batterien sind ausgeschlossen. Eine entnommene Batterie unterliegt zusätzlich den Regeln für lose Batterien.
- Dieser Bereich gilt für ein batteriebetriebenes Gerät, das extreme Hitze erzeugen kann. Lassen Sie den Betreiber Ihr Kaffeemaschinenmodell anhand der Herstellerdaten dieser Kategorie zuordnen.
- Dieser Betreiberbereich bestätigt weder die Sicherheitskontrolle des Abflugorts noch eine Erlaubnis zur Verwendung an Bord.
- Höchstens 15 persönliche elektronische Geräte insgesamt pro Person; das Heizgerät zählt mit.
- Schalten Sie das Gerät aus. Trennen Sie Batterie und Heizelement durch Entfernen des Heizelements, der Batterie oder anderer dafür vorgesehener Komponenten. Ein Ausschalter allein ersetzt die Trennung nicht.
Aufgabegepäck
Antwort
- Gefahrgut: Verboten
- Austrian Airlines erlaubt dieses batteriebetriebene Heizgerät nur im Handgepäck mit vorheriger Genehmigung; im Aufgabegepäck ist es verboten.
- Dieser Bereich gilt für ein batteriebetriebenes Gerät, das extreme Hitze erzeugen kann. Lassen Sie den Betreiber Ihr Kaffeemaschinenmodell anhand der Herstellerdaten dieser Kategorie zuordnen.
Am Körper
Keine sichere Antwort
- Regelwerk: Die Quellen reichen für eine sichere Antwort nicht aus.
Flüge und Quellen
Austrian Airlines: Akku-Heizgerät, Modellzuordnung erforderlich
- Abflugland
- Österreich
- Flughafen
- VIE
- Fluggesellschaft
- Austrian Airlines
Handgepäck
Antwort
- Gefahrgut: Genehmigung erforderlich
- Lithiumbatterien müssen UN-Handbuch Teil III, Abschnitt 38.3 erfüllen. Legen Sie Modell-, Batterie- und gegebenenfalls Herstellerdaten zur Transportfreigabe vor.
- Vor dem Transport ist eine Genehmigung von Austrian Airlines erforderlich.
- Beschädigte, defekte oder aus Sicherheitsgründen zurückgerufene Geräte und Batterien sind ausgeschlossen. Eine entnommene Batterie unterliegt zusätzlich den Regeln für lose Batterien.
- Dieser Bereich gilt für ein batteriebetriebenes Gerät, das extreme Hitze erzeugen kann. Lassen Sie den Betreiber Ihr Kaffeemaschinenmodell anhand der Herstellerdaten dieser Kategorie zuordnen.
- Dieser Betreiberbereich bestätigt weder die Sicherheitskontrolle des Abflugorts noch eine Erlaubnis zur Verwendung an Bord.
- Höchstens 15 persönliche elektronische Geräte insgesamt pro Person; das Heizgerät zählt mit.
- Schalten Sie das Gerät aus. Trennen Sie Batterie und Heizelement durch Entfernen des Heizelements, der Batterie oder anderer dafür vorgesehener Komponenten. Ein Ausschalter allein ersetzt die Trennung nicht.
Quellen
Aufgabegepäck
Antwort
- Gefahrgut: Verboten
- Austrian Airlines erlaubt dieses batteriebetriebene Heizgerät nur im Handgepäck mit vorheriger Genehmigung; im Aufgabegepäck ist es verboten.
- Dieser Bereich gilt für ein batteriebetriebenes Gerät, das extreme Hitze erzeugen kann. Lassen Sie den Betreiber Ihr Kaffeemaschinenmodell anhand der Herstellerdaten dieser Kategorie zuordnen.
Quellen
Am Körper
Keine sichere Antwort
- Regelwerk: Die Quellen reichen für eine sichere Antwort nicht aus.
Quellen
Quelle fehlt.
SWISS: Akku-Heizgerät, Modellzuordnung erforderlichHandgepäck: Genehmigung erforderlichAufgabegepäck: Verboten
Handgepäck
Antwort
- Gefahrgut: Genehmigung erforderlich
- Lithiumbatterien müssen UN-Handbuch Teil III, Abschnitt 38.3 erfüllen. Legen Sie Modell-, Batterie- und gegebenenfalls Herstellerdaten zur Transportfreigabe vor.
- Vor dem Transport ist eine Genehmigung von SWISS erforderlich.
- Beschädigte, defekte oder aus Sicherheitsgründen zurückgerufene Geräte und Batterien sind ausgeschlossen. Eine entnommene Batterie unterliegt zusätzlich den Regeln für lose Batterien.
- Dieser Bereich gilt für ein batteriebetriebenes Gerät, das extreme Hitze erzeugen kann. Lassen Sie den Betreiber Ihr Kaffeemaschinenmodell anhand der Herstellerdaten dieser Kategorie zuordnen.
- Dieser Betreiberbereich bestätigt weder die Sicherheitskontrolle des Abflugorts noch eine Erlaubnis zur Verwendung an Bord.
- Höchstens 15 persönliche elektronische Geräte insgesamt pro Person; das Heizgerät zählt mit.
- Schalten Sie das Gerät aus. Trennen Sie Batterie und Heizelement durch Entfernen des Heizelements, der Batterie oder anderer dafür vorgesehener Komponenten. Ein Ausschalter allein ersetzt die Trennung nicht.
Aufgabegepäck
Antwort
- Gefahrgut: Verboten
- Dieser Bereich gilt für ein batteriebetriebenes Gerät, das extreme Hitze erzeugen kann. Lassen Sie den Betreiber Ihr Kaffeemaschinenmodell anhand der Herstellerdaten dieser Kategorie zuordnen.
- SWISS erlaubt dieses batteriebetriebene Heizgerät nur im Handgepäck mit vorheriger Genehmigung; im Aufgabegepäck ist es verboten.
Am Körper
Keine sichere Antwort
- Regelwerk: Die Quellen reichen für eine sichere Antwort nicht aus.
Flüge und Quellen
SWISS: Akku-Heizgerät, Modellzuordnung erforderlich
- Abflugland
- Schweiz
- Fluggesellschaft
- SWISS
Handgepäck
Antwort
- Gefahrgut: Genehmigung erforderlich
- Lithiumbatterien müssen UN-Handbuch Teil III, Abschnitt 38.3 erfüllen. Legen Sie Modell-, Batterie- und gegebenenfalls Herstellerdaten zur Transportfreigabe vor.
- Vor dem Transport ist eine Genehmigung von SWISS erforderlich.
- Beschädigte, defekte oder aus Sicherheitsgründen zurückgerufene Geräte und Batterien sind ausgeschlossen. Eine entnommene Batterie unterliegt zusätzlich den Regeln für lose Batterien.
- Dieser Bereich gilt für ein batteriebetriebenes Gerät, das extreme Hitze erzeugen kann. Lassen Sie den Betreiber Ihr Kaffeemaschinenmodell anhand der Herstellerdaten dieser Kategorie zuordnen.
- Dieser Betreiberbereich bestätigt weder die Sicherheitskontrolle des Abflugorts noch eine Erlaubnis zur Verwendung an Bord.
- Höchstens 15 persönliche elektronische Geräte insgesamt pro Person; das Heizgerät zählt mit.
- Schalten Sie das Gerät aus. Trennen Sie Batterie und Heizelement durch Entfernen des Heizelements, der Batterie oder anderer dafür vorgesehener Komponenten. Ein Ausschalter allein ersetzt die Trennung nicht.
Quellen
Aufgabegepäck
Antwort
- Gefahrgut: Verboten
- Dieser Bereich gilt für ein batteriebetriebenes Gerät, das extreme Hitze erzeugen kann. Lassen Sie den Betreiber Ihr Kaffeemaschinenmodell anhand der Herstellerdaten dieser Kategorie zuordnen.
- SWISS erlaubt dieses batteriebetriebene Heizgerät nur im Handgepäck mit vorheriger Genehmigung; im Aufgabegepäck ist es verboten.
Quellen
Am Körper
Keine sichere Antwort
- Regelwerk: Die Quellen reichen für eine sichere Antwort nicht aus.
Quellen
Quelle fehlt.
Deutschland: Wasser und Kaffee, reguläre Flüssigkeitskontrolle · gleiche Bedingungen für 3 KombinationenHandgepäck: Mit BedingungenAufgabegepäck: Nicht geklärt
Handgepäck
Antwort
- Sicherheitskontrolle: Bedingt
- Dieser Bereich betrifft gewöhnliches Wasser oder Kaffee, getrennt vom Gerät. Entleeren Sie einen größeren Maschinentank vor der Kontrolle; wenig Restwasser macht ihn nicht zu einem kleinen Behälter.
- Prüfen Sie die tatsächliche Kontrollstelle sowie erneute Kontrollen beim Umsteigen und auf dem Rückflug. Eine örtliche Abweichung wird hier nicht als landesweite Ausnahme bestätigt.
- Die reguläre Flüssigkeitskontrolle verlangt Behälter mit höchstens 100 ml Fassungsvermögen, zusammen in einem transparenten, verschließbaren Beutel mit höchstens 1 Liter Volumen. Höchstens ein solcher Beutel pro Person.
Aufgabegepäck
Keine sichere Antwort
- Regelwerk: Die Quellen reichen für eine sichere Antwort nicht aus.
Am Körper
Keine sichere Antwort
- Regelwerk: Die Quellen reichen für eine sichere Antwort nicht aus.
Flüge und Quellen
Deutschland: Wasser und Kaffee, reguläre Flüssigkeitskontrolle
- Abflugland
- Deutschland
Handgepäck
Antwort
- Sicherheitskontrolle: Bedingt
- Dieser Bereich betrifft gewöhnliches Wasser oder Kaffee, getrennt vom Gerät. Entleeren Sie einen größeren Maschinentank vor der Kontrolle; wenig Restwasser macht ihn nicht zu einem kleinen Behälter.
- Prüfen Sie die tatsächliche Kontrollstelle sowie erneute Kontrollen beim Umsteigen und auf dem Rückflug. Eine örtliche Abweichung wird hier nicht als landesweite Ausnahme bestätigt.
- Die reguläre Flüssigkeitskontrolle verlangt Behälter mit höchstens 100 ml Fassungsvermögen, zusammen in einem transparenten, verschließbaren Beutel mit höchstens 1 Liter Volumen. Höchstens ein solcher Beutel pro Person.
Quellen
Aufgabegepäck
Keine sichere Antwort
- Regelwerk: Die Quellen reichen für eine sichere Antwort nicht aus.
Quellen
Quelle fehlt.
Am Körper
Keine sichere Antwort
- Regelwerk: Die Quellen reichen für eine sichere Antwort nicht aus.
Quellen
Quelle fehlt.
Österreich: Wasser und Kaffee, reguläre Flüssigkeitskontrolle
- Abflugland
- Österreich
Handgepäck
Antwort
- Sicherheitskontrolle: Bedingt
- Dieser Bereich betrifft gewöhnliches Wasser oder Kaffee, getrennt vom Gerät. Entleeren Sie einen größeren Maschinentank vor der Kontrolle; wenig Restwasser macht ihn nicht zu einem kleinen Behälter.
- Prüfen Sie die tatsächliche Kontrollstelle sowie erneute Kontrollen beim Umsteigen und auf dem Rückflug. Eine örtliche Abweichung wird hier nicht als landesweite Ausnahme bestätigt.
- Die reguläre Flüssigkeitskontrolle verlangt Behälter mit höchstens 100 ml Fassungsvermögen, zusammen in einem transparenten, verschließbaren Beutel mit höchstens 1 Liter Volumen. Höchstens ein solcher Beutel pro Person.
Quellen
Aufgabegepäck
Keine sichere Antwort
- Regelwerk: Die Quellen reichen für eine sichere Antwort nicht aus.
Quellen
Quelle fehlt.
Am Körper
Keine sichere Antwort
- Regelwerk: Die Quellen reichen für eine sichere Antwort nicht aus.
Quellen
Quelle fehlt.
Schweiz: Wasser und Kaffee, reguläre Flüssigkeitskontrolle
- Abflugland
- Schweiz
Handgepäck
Antwort
- Sicherheitskontrolle: Bedingt
- Dieser Bereich betrifft gewöhnliches Wasser oder Kaffee, getrennt vom Gerät. Entleeren Sie einen größeren Maschinentank vor der Kontrolle; wenig Restwasser macht ihn nicht zu einem kleinen Behälter.
- Prüfen Sie die tatsächliche Kontrollstelle sowie erneute Kontrollen beim Umsteigen und auf dem Rückflug. Eine örtliche Abweichung wird hier nicht als landesweite Ausnahme bestätigt.
- Die reguläre Flüssigkeitskontrolle verlangt Behälter mit höchstens 100 ml Fassungsvermögen, zusammen in einem transparenten, verschließbaren Beutel mit höchstens 1 Liter Volumen. Höchstens ein solcher Beutel pro Person.
Quellen
Aufgabegepäck
Keine sichere Antwort
- Regelwerk: Die Quellen reichen für eine sichere Antwort nicht aus.
Quellen
Quelle fehlt.
Am Körper
Keine sichere Antwort
- Regelwerk: Die Quellen reichen für eine sichere Antwort nicht aus.
Quellen
Quelle fehlt.
Schweiz: entnommene Lithium-Ionen-ErsatzbatterieHandgepäck: Mit BedingungenAufgabegepäck: Verboten
Handgepäck
Antwort
- Gefahrgut: Bedingt
- Dieser Bereich gilt für lose Ersatz-Lithium-Ionen-Batterien, nicht für eine Powerbank oder das vollständige Heizgerät.
- Bis 100 Wh gelten die Regeln für kleine Lithiumbatterien. Über 100 bis einschließlich 160 Wh sind höchstens zwei Ersatzbatterien pro Person mit vorheriger Genehmigung der Fluggesellschaft zulässig. Über 160 Wh sind sie im Passagiergepäck verboten.
- Schützen Sie jede Batterie einzeln vor Beschädigung und Kurzschluss, etwa durch isolierte Kontakte und eine eigene Schutzhülle. Beschädigte oder defekte Batterien sind ausgeschlossen.
Aufgabegepäck
Antwort
- Gefahrgut: Verboten
- Dieser Bereich gilt für lose Ersatz-Lithium-Ionen-Batterien, nicht für eine Powerbank oder das vollständige Heizgerät.
- Lose Lithium-Ersatzbatterien dürfen nicht ins Aufgabegepäck. Nehmen Sie zulässige, einzeln geschützte Ersatzbatterien ins Handgepäck.
Am Körper
Keine sichere Antwort
- Regelwerk: Die Quellen reichen für eine sichere Antwort nicht aus.
Flüge und Quellen
Schweiz: entnommene Lithium-Ionen-Ersatzbatterie
- Abflugland
- Schweiz
Handgepäck
Antwort
- Gefahrgut: Bedingt
- Dieser Bereich gilt für lose Ersatz-Lithium-Ionen-Batterien, nicht für eine Powerbank oder das vollständige Heizgerät.
- Bis 100 Wh gelten die Regeln für kleine Lithiumbatterien. Über 100 bis einschließlich 160 Wh sind höchstens zwei Ersatzbatterien pro Person mit vorheriger Genehmigung der Fluggesellschaft zulässig. Über 160 Wh sind sie im Passagiergepäck verboten.
- Schützen Sie jede Batterie einzeln vor Beschädigung und Kurzschluss, etwa durch isolierte Kontakte und eine eigene Schutzhülle. Beschädigte oder defekte Batterien sind ausgeschlossen.
Quellen
Aufgabegepäck
Antwort
- Gefahrgut: Verboten
- Dieser Bereich gilt für lose Ersatz-Lithium-Ionen-Batterien, nicht für eine Powerbank oder das vollständige Heizgerät.
- Lose Lithium-Ersatzbatterien dürfen nicht ins Aufgabegepäck. Nehmen Sie zulässige, einzeln geschützte Ersatzbatterien ins Handgepäck.
Quellen
Am Körper
Keine sichere Antwort
- Regelwerk: Die Quellen reichen für eine sichere Antwort nicht aus.
Quellen
Quelle fehlt.
Lufthansa: Kaffee-Set mit Campingkocher oder ErsatzkartuscheHandgepäck: VerbotenAufgabegepäck: Verboten
Handgepäck
Antwort
- Gefahrgut: Verboten
- Dieser Bereich gilt für ein Kaffee-Set mit Campingkocher oder dessen Ersatzkartusche. Andere Gasarten und Gerätekonstruktionen brauchen eine eigene Einstufung.
- Lufthansa verbietet Campingkocher und deren Ersatzkartuschen in beiden Gepäckarten. Die Erlaubnis für eine leere Kaffeemaschine gilt nicht für dieses Set.
Aufgabegepäck
Antwort
- Gefahrgut: Verboten
- Dieser Bereich gilt für ein Kaffee-Set mit Campingkocher oder dessen Ersatzkartusche. Andere Gasarten und Gerätekonstruktionen brauchen eine eigene Einstufung.
- Lufthansa verbietet Campingkocher und deren Ersatzkartuschen in beiden Gepäckarten. Die Erlaubnis für eine leere Kaffeemaschine gilt nicht für dieses Set.
Am Körper
Keine sichere Antwort
- Regelwerk: Die Quellen reichen für eine sichere Antwort nicht aus.
Flüge und Quellen
Lufthansa: Kaffee-Set mit Campingkocher oder Ersatzkartusche
- Abflugland
- Deutschland
- Fluggesellschaft
- Lufthansa
Handgepäck
Antwort
- Gefahrgut: Verboten
- Dieser Bereich gilt für ein Kaffee-Set mit Campingkocher oder dessen Ersatzkartusche. Andere Gasarten und Gerätekonstruktionen brauchen eine eigene Einstufung.
- Lufthansa verbietet Campingkocher und deren Ersatzkartuschen in beiden Gepäckarten. Die Erlaubnis für eine leere Kaffeemaschine gilt nicht für dieses Set.
Quellen
Aufgabegepäck
Antwort
- Gefahrgut: Verboten
- Dieser Bereich gilt für ein Kaffee-Set mit Campingkocher oder dessen Ersatzkartusche. Andere Gasarten und Gerätekonstruktionen brauchen eine eigene Einstufung.
- Lufthansa verbietet Campingkocher und deren Ersatzkartuschen in beiden Gepäckarten. Die Erlaubnis für eine leere Kaffeemaschine gilt nicht für dieses Set.
Quellen
Am Körper
Keine sichere Antwort
- Regelwerk: Die Quellen reichen für eine sichere Antwort nicht aus.
Quellen
Quelle fehlt.
Austrian Airlines: Kaffee-Set mit Campingkocher oder ErsatzkartuscheHandgepäck: VerbotenAufgabegepäck: Verboten
Handgepäck
Antwort
- Gefahrgut: Verboten
- Austrian Airlines verbietet Campingkocher und deren Ersatzkartuschen in beiden Gepäckarten. Die Erlaubnis für eine leere Kaffeemaschine gilt nicht für dieses Set.
- Dieser Bereich gilt für ein Kaffee-Set mit Campingkocher oder dessen Ersatzkartusche. Andere Gasarten und Gerätekonstruktionen brauchen eine eigene Einstufung.
Aufgabegepäck
Antwort
- Gefahrgut: Verboten
- Austrian Airlines verbietet Campingkocher und deren Ersatzkartuschen in beiden Gepäckarten. Die Erlaubnis für eine leere Kaffeemaschine gilt nicht für dieses Set.
- Dieser Bereich gilt für ein Kaffee-Set mit Campingkocher oder dessen Ersatzkartusche. Andere Gasarten und Gerätekonstruktionen brauchen eine eigene Einstufung.
Am Körper
Keine sichere Antwort
- Regelwerk: Die Quellen reichen für eine sichere Antwort nicht aus.
Flüge und Quellen
Austrian Airlines: Kaffee-Set mit Campingkocher oder Ersatzkartusche
- Abflugland
- Österreich
- Fluggesellschaft
- Austrian Airlines
Handgepäck
Antwort
- Gefahrgut: Verboten
- Austrian Airlines verbietet Campingkocher und deren Ersatzkartuschen in beiden Gepäckarten. Die Erlaubnis für eine leere Kaffeemaschine gilt nicht für dieses Set.
- Dieser Bereich gilt für ein Kaffee-Set mit Campingkocher oder dessen Ersatzkartusche. Andere Gasarten und Gerätekonstruktionen brauchen eine eigene Einstufung.
Quellen
Aufgabegepäck
Antwort
- Gefahrgut: Verboten
- Austrian Airlines verbietet Campingkocher und deren Ersatzkartuschen in beiden Gepäckarten. Die Erlaubnis für eine leere Kaffeemaschine gilt nicht für dieses Set.
- Dieser Bereich gilt für ein Kaffee-Set mit Campingkocher oder dessen Ersatzkartusche. Andere Gasarten und Gerätekonstruktionen brauchen eine eigene Einstufung.
Quellen
Am Körper
Keine sichere Antwort
- Regelwerk: Die Quellen reichen für eine sichere Antwort nicht aus.
Quellen
Quelle fehlt.
SWISS: Kaffee-Set mit Campingkocher oder ErsatzkartuscheHandgepäck: VerbotenAufgabegepäck: Verboten
Handgepäck
Antwort
- Gefahrgut: Verboten
- Dieser Bereich gilt für ein Kaffee-Set mit Campingkocher oder dessen Ersatzkartusche. Andere Gasarten und Gerätekonstruktionen brauchen eine eigene Einstufung.
- SWISS verbietet Campingkocher und deren Ersatzkartuschen in beiden Gepäckarten. Die Erlaubnis für eine leere Kaffeemaschine gilt nicht für dieses Set.
Aufgabegepäck
Antwort
- Gefahrgut: Verboten
- Dieser Bereich gilt für ein Kaffee-Set mit Campingkocher oder dessen Ersatzkartusche. Andere Gasarten und Gerätekonstruktionen brauchen eine eigene Einstufung.
- SWISS verbietet Campingkocher und deren Ersatzkartuschen in beiden Gepäckarten. Die Erlaubnis für eine leere Kaffeemaschine gilt nicht für dieses Set.
Am Körper
Keine sichere Antwort
- Regelwerk: Die Quellen reichen für eine sichere Antwort nicht aus.
Flüge und Quellen
SWISS: Kaffee-Set mit Campingkocher oder Ersatzkartusche
- Abflugland
- Schweiz
- Fluggesellschaft
- SWISS
Handgepäck
Antwort
- Gefahrgut: Verboten
- Dieser Bereich gilt für ein Kaffee-Set mit Campingkocher oder dessen Ersatzkartusche. Andere Gasarten und Gerätekonstruktionen brauchen eine eigene Einstufung.
- SWISS verbietet Campingkocher und deren Ersatzkartuschen in beiden Gepäckarten. Die Erlaubnis für eine leere Kaffeemaschine gilt nicht für dieses Set.
Quellen
Aufgabegepäck
Antwort
- Gefahrgut: Verboten
- Dieser Bereich gilt für ein Kaffee-Set mit Campingkocher oder dessen Ersatzkartusche. Andere Gasarten und Gerätekonstruktionen brauchen eine eigene Einstufung.
- SWISS verbietet Campingkocher und deren Ersatzkartuschen in beiden Gepäckarten. Die Erlaubnis für eine leere Kaffeemaschine gilt nicht für dieses Set.
Quellen
Am Körper
Keine sichere Antwort
- Regelwerk: Die Quellen reichen für eine sichere Antwort nicht aus.
Quellen
Quelle fehlt.
Kabelmodell, Akkugerät oder Gaszubereiter?
Eine gewöhnliche Kaffeemaschine mit Netzstecker wird ausgeschaltet und ohne angeschlossene Stromversorgung transportiert. Ein tragbares Modell mit Akku braucht zusätzlich eine Prüfung der Batterie und seiner Heizfunktion. Ermitteln Sie die Modellbezeichnung anhand des Typenschilds und lesen Sie die Anleitung. Eine mitgelieferte Powerbank ist ein eigener Gegenstand.
Bei einem Gerät mit Gaspatrone müssen Sie den Brenner und die Patrone getrennt beurteilen. Ein leeres Wasserfach oder die Bezeichnung "Reise-Espressomaschine" beantwortet die Gefahrgutfrage nicht. Halten Sie die Herstellerdaten bereit, falls Ihre Fluggesellschaft die Bauweise bestätigen muss. Lufthansa verbietet Campingkocher und deren Ersatzpatronen im Passagiergepäck. Bei einem gasbetriebenen Kaffeezubereiter klären Sie anhand der Konstruktion, ob diese Kategorie zutrifft; daraus folgt kein Verbot jeder nicht brennbaren Gaspatrone.
Tank und Tropfschale leeren
Gießen Sie Wasser und Kaffee aus Tank und Tropfschale. Trocknen Sie zugängliche Restwasserfächer nach Herstelleranleitung. Wenn die Maschine kürzlich benutzt wurde, planen Sie das Entleeren vor dem Packen ein. Drehen Sie das Gerät nicht gegen die Vorgaben des Herstellers um, um verstecktes Wasser herauszubekommen.
Wasser und Kaffee, die Sie zusätzlich mitnehmen, unterliegen den Flüssigkeitsregeln der jeweiligen Kontrolle. Das BAZL nennt für die Schweiz grundsätzlich höchstens 100 ml Fassungsvermögen je Behälter in einem transparenten, wiederverschließbaren Beutel mit höchstens 1 l Volumen, ein Beutel je Person. Entscheidend ist das Fassungsvermögen des Behälters, nicht die verbleibende Flüssigkeitsmenge. Prüfen Sie örtliche Abweichungen und eine erneute Kontrolle beim Umsteigen. Übertragen Sie eine örtliche Sonderregel nicht auf den Rückflug oder auf ein anderes Terminal.
Glaskanne und lose Teile schützen
Polstern Sie eine Glaskanne getrennt von der schweren Maschinenbasis. Prüfen Sie auch ihren Griff und Deckel, die über das Gefäß hinausragen können. Schützen Sie die Düse, wickeln Sie das Kabel auf und sichern Sie bewegliche Teile gegen Verrutschen.
Nehmen Sie nur Teile ab, deren Ausbau die Anleitung für Nutzer vorsieht. Kaffeesatzbehälter und Abtropfgitter können Sie dann getrennt verpacken. Bauteile, die eine Wartung erfordern, bleiben am Gerät. Beschriften Sie Kleinteile oder fotografieren Sie ihre Position vor dem Packen.
Legen Sie Kapseln und trockenes Zubehör in einen getrennten, geschlossenen Beutel. Prüfen Sie Entkalkungsmittel anhand seiner Kennzeichnung als eigenes Produkt. Die Antwort zur Maschine umfasst weder die Reinigungschemikalie noch eine beigepackte Gaspatrone.
Packmaß und Fluggesellschaft prüfen
Messen und wiegen Sie die vollständige Verpackung einschließlich Glaskannenschutz. Vergleichen Sie sie mit der gebuchten Gepäckart bei der ausführenden Fluggesellschaft. Bei einem Codeshare-Flug ist der tatsächliche Betreiber maßgeblich. Eine Sicherheitskontrolle entscheidet keine zusätzliche Gepäckzulage.
Für ein wertvolles oder empfindliches Gerät lässt sich eine Handgepäckverpackung erwägen, sofern Modell und Packmaß dort akzeptiert werden. Im Koffer braucht die Maschine Schutz gegen Stöße, besonders an der Düse und den Glasbauteilen. Für ein Akkumodell gelten zusätzlich die Packbedingungen der Airline. Herausgenommene Lithiumbatterien prüfen und verpacken Sie nach den Regeln für lose Batterien.
Akku und Heizfunktion getrennt prüfen
Austrian Airlines und SWISS verlangen für batteriebetriebene Geräte mit extremer Wärmeentwicklung eine vorherige Genehmigung. Das Gerät darf nur in der Kabine reisen und muss ausgeschaltet sein. Trennen Sie Batterie und wärmeerzeugenden Teil elektrisch, indem Sie nach Anleitung die Batterie, das Heizelement oder ein anderes geeignetes Bauteil entfernen. Im Aufgabegepäck verbieten beide Betreiber diese Gerätekategorie. Lassen Sie Austrian Airlines oder SWISS anhand der Herstellerdaten prüfen, ob Ihr akkubetriebenes Kaffeemaschinenmodell in diese Kategorie fällt. Eine Heizfunktion allein ersetzt diese Modellzuordnung nicht.
Eine Batterie, die nach der Trennung im Gerät bleibt, wird nach den Regeln für eingebaute Batterien beurteilt. Eine entnommene Batterie ist eine lose Batterie. Halten Sie Angaben zu Batterieart und Wattstunden bereit. Die gewöhnlichen Regeln für persönliche elektronische Geräte dürfen eine verlangte Genehmigung oder Trennung des Heizelements nicht ersetzen. Eine Powerbank und ein Akkumodell ohne eigene Heizfunktion sind gesondert zu prüfen.
Deutschland, Österreich und Schweiz
Die Länderbereiche unterscheiden Kontrolle, Gefahrgut und die Bedingungen der ausführenden Airline. Die deutsche Sprache der Seite wählt kein Abflugland. Für Wien VIE nennt die Sicherheitskontrolle elektronische Haushaltsgeräte ausdrücklich als im Handgepäck erlaubt. Eine gewöhnliche trockene Kabelmaschine wird hier dieser Kategorie zugeordnet. Das ist eine abgeleitete Einordnung, kein ausdrücklicher Eintrag "Kaffeemaschine". Ein Gegenstand, der gefährlich erscheint, kann zurückgewiesen werden. Diese örtliche Aussage gilt nur für die Handgepäckkontrolle in Wien und bestätigt keine Annahme im Aufgabegepäck.
Für Deutschland, Österreich und die Schweiz ist eine allgemeine Freigabe der Kaffeemaschine in beiden Gepäckarten nicht bestätigt. Die Listen verbotener Gegenstände liefern keinen eigenen positiven Eintrag zum vollständigen Gerät. Die Bedingungen von Austrian Airlines und SWISS gelten jeweils für die tatsächlich ausführende Airline. Sie werden nicht auf andere Fluggesellschaften übertragen.
Eine Freigabe der trockenen Maschine gilt nicht automatisch für ihren Akku, Gas oder Restwasser. Prüfen Sie die Einfuhr eines gekauften oder verschenkten Geräts und beigepackter Produkte zusätzlich beim zuständigen Zoll des Ziellandes. Die dargestellten Gepäckregeln beantworten die Zollfrage nicht.
Nach der Ankunft und vor dem Rückflug
Prüfen Sie vor der Reise den Steckertyp und die elektrischen Anforderungen der Maschine am Ziel, einschließlich Spannung und Herstellerangaben zur Kompatibilität. Bewahren Sie die Anleitung zum Start nach dem Transport auf. Wenn Sie das Gerät verschenken, geben Sie diese Anleitung und die Modellangaben mit.
Vor dem Rückflug entleeren und trocknen Sie die Maschine erneut. Prüfen Sie den neuen Abflugort und die tatsächlich ausführende Airline. Weitere Gegenstände finden Sie in der Gepäckübersicht.
Quellen und Stand
Die Angaben wurden am 3. Oktober 2026 geprüft. Die örtliche Sicherheitsantwort gilt für Wien VIE. Die Airline-Regeln gelten jeweils für Flüge, die Austrian Airlines oder SWISS tatsächlich durchführen. Bestätigen Sie Modell und aktuelle Bedingungen vor Ihrer Reise.
- Elektronische Haushaltsgeräte bei der Kontrolle in Wien VIE, Flughafen Wien
- Elektronische Geräte und Batterien, Austrian Airlines und SWISS
- Flüssigkeiten, Bundesamt für Zivilluftfahrt BAZL
- Verbotene Gegenstände, Bundespolizei, Flugsicherheit, Bundesministerium für Inneres und verbotene Gegenstände, BAZL
- Gefährliche Gegenstände, Lufthansa
So bereiten Sie die Kaffeemaschine vor
Entleeren Sie Tank, Tropfschale und zugängliche Restwasserfächer nach Herstelleranleitung. Beginnen Sie bei einem kürzlich benutzten Gerät frühzeitig.
Polstern Sie die Glaskanne getrennt von der schweren Basis, schützen Sie Düse und Kabel und sichern Sie bewegliche Teile. Messen und wiegen Sie das fertig verpackte Gerät.
Lesen Sie die Modell- und Batterieangaben ab. Prüfen Sie Akkus, Gaspatronen, Entkalker und mitgebrachte Flüssigkeiten getrennt.
Häufige Fragen
Reicht ein leerer Tank für die Mitnahme?
Ein leerer Tank verhindert, dass Sie Wasser oder Kaffee in der Maschine durch die Kontrolle tragen. Die Freigabe des vollständigen Modells und die Gepäckmaße müssen Sie trotzdem prüfen. Ein Akku oder eine Gaspatrone bleibt eine separate Frage.
Wie packe ich die Glaskanne?
Nehmen Sie sie nach Anleitung heraus und polstern Sie sie getrennt von der schweren Maschinenbasis. Schützen Sie auch den Griff und den Deckel. Messen Sie die Maschine erst mit der fertigen Polsterung.
Darf eine Kaffeemaschine mit Akku genauso reisen wie ein Kabelmodell?
Austrian Airlines und SWISS behandeln Geräte mit Akku und extremer Wärmeentwicklung gesondert. Sie benötigen vorab Zustimmung, dürfen nur in der Kabine reisen und müssen ausgeschaltet sein. Trennen Sie Batterie und Heizelement elektrisch durch Entfernen eines dafür geeigneten Bauteils nach Anleitung. Ein Ausschalter allein genügt nicht. Eine entnommene Lithiumbatterie ist als lose Batterie zu verpacken.
Was gilt für Gaspatronen und Entkalker?
Beurteilen Sie eine Gaspatrone und einen gasbetriebenen Kaffeezubereiter getrennt vom gewöhnlichen Kabelmodell. Prüfen Sie Entkalker anhand des Etiketts als eigenes Produkt. Die Gerätefreigabe gilt weder für Gas noch für eine Reinigungschemikalie.
Was sollte ich bei einem Geschenk oder einem längeren Aufenthalt prüfen?
Halten Sie Modellangaben und Anleitung bereit. Prüfen Sie Steckdose, Spannung und die elektrischen Anforderungen am Ziel. Geben Sie einer beschenkten Person die Anleitung zum Start nach dem Transport mit.
Prüfdatum der Quellen
- Erlaubte und verbotene Gegenstände im Passagiergepäck:
- Elektronische Geräte und Ersatzbatterien:
- Flüssigkeiten:
- Flughafen- und Flugsicherheitswesen:
- Verbotene Gegenstände:
- Flüssigkeiten an Bord:
- Gefährliche Gegenstände:
- Elektronische Geräte und Batterien:
- Gefährliche Gegenstände:
- Elektronische Geräte und Batterien:
- Gefährliche Gegenstände:
- Verbotene Gegenstände: