INSEKTENSCHUTZ
Darf Insektenschutzmittel ins Handgepäck?
Insektenschutzmittel für die Haut können mit Bedingungen ins Fluggepäck, wenn das konkrete Produkt als zulässiger Toilettenartikel eingestuft ist. Bei konventioneller Kontrolle gilt im Handgepäck die 100-ml-Behältergrenze.
Handgepäck
Mit Bedingungen
Bei konventioneller Kontrolle Behälter bis 100 ml im gemeinsamen transparenten, wiederverschließbaren 1-l-Beutel. Zusätzlich muss das Produkt in die zulässige Toilettenartikelkategorie der ausführenden Airline fallen.
Aufgabegepäck
Nicht allgemein bestätigt
Kein 100-ml-Kabinenlimit. Für die bestätigte Toilettenartikelkategorie gelten netto 0,5 l oder 0,5 kg je Artikel und gemeinsam 2 l oder 2 kg pro Person über alle Gepäckstücke. Schützen Sie das Ventil.
Besondere Regeln nach Land, Flughafen, Airline und Ausführung
Was gilt für Ihren Flug?
Wählen Sie Land, Flughafen und Airline und suchen Sie nach Ihrer Ausführung. Bei einer erneuten Kontrolle nach dem Umstieg prüfen Sie auch den dortigen Flughafen.
7 passende Kombinationen · 3 Antworten
Mit Bedingungen
Nicht geklärt · Mit Bedingungen
Nicht geklärt
Allgemeine Regeln stehen neben den Regeln der Airline und des Flughafens.
Deutschland · konventionelle Kontrolle · Antwort der Airline noch offen · gleiche Bedingungen für 3 KombinationenHandgepäck: Mit BedingungenAufgabegepäck: Nicht geklärt
Handgepäck
Antwort
- Sicherheitskontrolle: Bedingt
- Bei konventioneller Flüssigkeitskontrolle dürfen Flüssigkeiten, Aerosole und Cremes nur in Behältern bis 100 ml Fassungsvermögen ins Handgepäck. Auch eine teilweise leere größere Flasche überschreitet die Grenze.
- Alle Flüssigkeiten müssen in einen transparenten, wiederverschließbaren Beutel bis 1 l passen, ein Beutel pro Person. Zeigen Sie ihn bei konventioneller Kontrolle separat vor.
Aufgabegepäck
Keine sichere Antwort
- Regelwerk: Die Quellen reichen für eine sichere Antwort nicht aus.
Am Körper
Keine sichere Antwort
- Regelwerk: Die Quellen reichen für eine sichere Antwort nicht aus.
Flüge und Quellen
Deutschland · konventionelle Kontrolle · Antwort der Airline noch offen
- Abflugland
- Deutschland
Handgepäck
Antwort
- Sicherheitskontrolle: Bedingt
- Bei konventioneller Flüssigkeitskontrolle dürfen Flüssigkeiten, Aerosole und Cremes nur in Behältern bis 100 ml Fassungsvermögen ins Handgepäck. Auch eine teilweise leere größere Flasche überschreitet die Grenze.
- Alle Flüssigkeiten müssen in einen transparenten, wiederverschließbaren Beutel bis 1 l passen, ein Beutel pro Person. Zeigen Sie ihn bei konventioneller Kontrolle separat vor.
Quellen
Aufgabegepäck
Keine sichere Antwort
- Regelwerk: Die Quellen reichen für eine sichere Antwort nicht aus.
Quellen
Quelle fehlt.
Am Körper
Keine sichere Antwort
- Regelwerk: Die Quellen reichen für eine sichere Antwort nicht aus.
Quellen
Quelle fehlt.
Österreich · konventionelle Kontrolle · Antwort der Airline noch offen
- Abflugland
- Österreich
Handgepäck
Antwort
- Sicherheitskontrolle: Bedingt
- Bei konventioneller Flüssigkeitskontrolle dürfen Flüssigkeiten, Aerosole und Cremes nur in Behältern bis 100 ml Fassungsvermögen ins Handgepäck. Auch eine teilweise leere größere Flasche überschreitet die Grenze.
- Alle Flüssigkeiten müssen in einen transparenten, wiederverschließbaren Beutel bis 1 l passen, ein Beutel pro Person. Zeigen Sie ihn bei konventioneller Kontrolle separat vor.
Quellen
Aufgabegepäck
Keine sichere Antwort
- Regelwerk: Die Quellen reichen für eine sichere Antwort nicht aus.
Quellen
Quelle fehlt.
Am Körper
Keine sichere Antwort
- Regelwerk: Die Quellen reichen für eine sichere Antwort nicht aus.
Quellen
Quelle fehlt.
Schweiz · konventionelle Kontrolle · Antwort der Airline noch offen
- Abflugland
- Schweiz
Handgepäck
Antwort
- Sicherheitskontrolle: Bedingt
- Bei konventioneller Flüssigkeitskontrolle dürfen Flüssigkeiten, Aerosole und Cremes nur in Behältern bis 100 ml Fassungsvermögen ins Handgepäck. Auch eine teilweise leere größere Flasche überschreitet die Grenze.
- Alle Flüssigkeiten müssen in einen transparenten, wiederverschließbaren Beutel bis 1 l passen, ein Beutel pro Person. Zeigen Sie ihn bei konventioneller Kontrolle separat vor.
Quellen
Aufgabegepäck
Keine sichere Antwort
- Regelwerk: Die Quellen reichen für eine sichere Antwort nicht aus.
Quellen
Quelle fehlt.
Am Körper
Keine sichere Antwort
- Regelwerk: Die Quellen reichen für eine sichere Antwort nicht aus.
Quellen
Quelle fehlt.
Deutschland · konventionelle Kontrolle · Lufthansa · gleiche Bedingungen für 3 KombinationenHandgepäck: Mit BedingungenAufgabegepäck: Mit Bedingungen
Handgepäck
Antwort
- Sicherheitskontrolle: Bedingt
- Bei konventioneller Flüssigkeitskontrolle dürfen Flüssigkeiten, Aerosole und Cremes nur in Behältern bis 100 ml Fassungsvermögen ins Handgepäck. Auch eine teilweise leere größere Flasche überschreitet die Grenze.
- Alle Flüssigkeiten müssen in einen transparenten, wiederverschließbaren Beutel bis 1 l passen, ein Beutel pro Person. Zeigen Sie ihn bei konventioneller Kontrolle separat vor.
- Gefahrgut: Bedingt
- Nur persönliches Insektenschutzmittel zur Anwendung auf der Haut, das als zulässiger Toilettenartikel eingestuft ist. Prüfen Sie Etikett und Gefahrgutklassifizierung; die Quelle nennt die Kategorie, nicht jedes Repellentprodukt.
- Netto höchstens 0,5 kg oder 0,5 l je Artikel und insgesamt höchstens 2 kg oder 2 l pro Person. Die Gesamtmenge umfasst alle erfassten Toilettenartikel, nicht radioaktiven medizinischen Artikel und zulässigen Sport- oder Haushaltsaerosole in allen Gepäckstücken zusammen.
- Schützen Sie Aerosolventile mit einer Kappe oder einer geeigneten Vorrichtung gegen unbeabsichtigte Freisetzung.
Aufgabegepäck
Antwort
- Gefahrgut: Bedingt
- Nur persönliches Insektenschutzmittel zur Anwendung auf der Haut, das als zulässiger Toilettenartikel eingestuft ist. Prüfen Sie Etikett und Gefahrgutklassifizierung; die Quelle nennt die Kategorie, nicht jedes Repellentprodukt.
- Netto höchstens 0,5 kg oder 0,5 l je Artikel und insgesamt höchstens 2 kg oder 2 l pro Person. Die Gesamtmenge umfasst alle erfassten Toilettenartikel, nicht radioaktiven medizinischen Artikel und zulässigen Sport- oder Haushaltsaerosole in allen Gepäckstücken zusammen.
- Schützen Sie Aerosolventile mit einer Kappe oder einer geeigneten Vorrichtung gegen unbeabsichtigte Freisetzung.
Am Körper
Keine sichere Antwort
- Regelwerk: Die Quellen reichen für eine sichere Antwort nicht aus.
Flüge und Quellen
Deutschland · konventionelle Kontrolle · Lufthansa
- Abflugland
- Deutschland
- Fluggesellschaft
- Lufthansa
Handgepäck
Antwort
- Sicherheitskontrolle: Bedingt
- Bei konventioneller Flüssigkeitskontrolle dürfen Flüssigkeiten, Aerosole und Cremes nur in Behältern bis 100 ml Fassungsvermögen ins Handgepäck. Auch eine teilweise leere größere Flasche überschreitet die Grenze.
- Alle Flüssigkeiten müssen in einen transparenten, wiederverschließbaren Beutel bis 1 l passen, ein Beutel pro Person. Zeigen Sie ihn bei konventioneller Kontrolle separat vor.
- Gefahrgut: Bedingt
- Nur persönliches Insektenschutzmittel zur Anwendung auf der Haut, das als zulässiger Toilettenartikel eingestuft ist. Prüfen Sie Etikett und Gefahrgutklassifizierung; die Quelle nennt die Kategorie, nicht jedes Repellentprodukt.
- Netto höchstens 0,5 kg oder 0,5 l je Artikel und insgesamt höchstens 2 kg oder 2 l pro Person. Die Gesamtmenge umfasst alle erfassten Toilettenartikel, nicht radioaktiven medizinischen Artikel und zulässigen Sport- oder Haushaltsaerosole in allen Gepäckstücken zusammen.
- Schützen Sie Aerosolventile mit einer Kappe oder einer geeigneten Vorrichtung gegen unbeabsichtigte Freisetzung.
Quellen
Aufgabegepäck
Antwort
- Gefahrgut: Bedingt
- Nur persönliches Insektenschutzmittel zur Anwendung auf der Haut, das als zulässiger Toilettenartikel eingestuft ist. Prüfen Sie Etikett und Gefahrgutklassifizierung; die Quelle nennt die Kategorie, nicht jedes Repellentprodukt.
- Netto höchstens 0,5 kg oder 0,5 l je Artikel und insgesamt höchstens 2 kg oder 2 l pro Person. Die Gesamtmenge umfasst alle erfassten Toilettenartikel, nicht radioaktiven medizinischen Artikel und zulässigen Sport- oder Haushaltsaerosole in allen Gepäckstücken zusammen.
- Schützen Sie Aerosolventile mit einer Kappe oder einer geeigneten Vorrichtung gegen unbeabsichtigte Freisetzung.
Quellen
Am Körper
Keine sichere Antwort
- Regelwerk: Die Quellen reichen für eine sichere Antwort nicht aus.
Quellen
Quelle fehlt.
Österreich · konventionelle Kontrolle · Austrian Airlines
- Abflugland
- Österreich
- Fluggesellschaft
- Austrian Airlines
Handgepäck
Antwort
- Sicherheitskontrolle: Bedingt
- Bei konventioneller Flüssigkeitskontrolle dürfen Flüssigkeiten, Aerosole und Cremes nur in Behältern bis 100 ml Fassungsvermögen ins Handgepäck. Auch eine teilweise leere größere Flasche überschreitet die Grenze.
- Alle Flüssigkeiten müssen in einen transparenten, wiederverschließbaren Beutel bis 1 l passen, ein Beutel pro Person. Zeigen Sie ihn bei konventioneller Kontrolle separat vor.
- Gefahrgut: Bedingt
- Nur persönliches Insektenschutzmittel zur Anwendung auf der Haut, das als zulässiger Toilettenartikel eingestuft ist. Prüfen Sie Etikett und Gefahrgutklassifizierung; die Quelle nennt die Kategorie, nicht jedes Repellentprodukt.
- Netto höchstens 0,5 kg oder 0,5 l je Artikel und insgesamt höchstens 2 kg oder 2 l pro Person. Die Gesamtmenge umfasst alle erfassten Toilettenartikel, nicht radioaktiven medizinischen Artikel und zulässigen Sport- oder Haushaltsaerosole in allen Gepäckstücken zusammen.
- Schützen Sie Aerosolventile mit einer Kappe oder einer geeigneten Vorrichtung gegen unbeabsichtigte Freisetzung.
Quellen
Aufgabegepäck
Antwort
- Gefahrgut: Bedingt
- Nur persönliches Insektenschutzmittel zur Anwendung auf der Haut, das als zulässiger Toilettenartikel eingestuft ist. Prüfen Sie Etikett und Gefahrgutklassifizierung; die Quelle nennt die Kategorie, nicht jedes Repellentprodukt.
- Netto höchstens 0,5 kg oder 0,5 l je Artikel und insgesamt höchstens 2 kg oder 2 l pro Person. Die Gesamtmenge umfasst alle erfassten Toilettenartikel, nicht radioaktiven medizinischen Artikel und zulässigen Sport- oder Haushaltsaerosole in allen Gepäckstücken zusammen.
- Schützen Sie Aerosolventile mit einer Kappe oder einer geeigneten Vorrichtung gegen unbeabsichtigte Freisetzung.
Quellen
Am Körper
Keine sichere Antwort
- Regelwerk: Die Quellen reichen für eine sichere Antwort nicht aus.
Quellen
Quelle fehlt.
Schweiz · konventionelle Kontrolle · SWISS
- Abflugland
- Schweiz
- Fluggesellschaft
- SWISS
Handgepäck
Antwort
- Sicherheitskontrolle: Bedingt
- Bei konventioneller Flüssigkeitskontrolle dürfen Flüssigkeiten, Aerosole und Cremes nur in Behältern bis 100 ml Fassungsvermögen ins Handgepäck. Auch eine teilweise leere größere Flasche überschreitet die Grenze.
- Alle Flüssigkeiten müssen in einen transparenten, wiederverschließbaren Beutel bis 1 l passen, ein Beutel pro Person. Zeigen Sie ihn bei konventioneller Kontrolle separat vor.
- Gefahrgut: Bedingt
- Nur persönliches Insektenschutzmittel zur Anwendung auf der Haut, das als zulässiger Toilettenartikel eingestuft ist. Prüfen Sie Etikett und Gefahrgutklassifizierung; die Quelle nennt die Kategorie, nicht jedes Repellentprodukt.
- Netto höchstens 0,5 kg oder 0,5 l je Artikel und insgesamt höchstens 2 kg oder 2 l pro Person. Die Gesamtmenge umfasst alle erfassten Toilettenartikel, nicht radioaktiven medizinischen Artikel und zulässigen Sport- oder Haushaltsaerosole in allen Gepäckstücken zusammen.
- Schützen Sie Aerosolventile mit einer Kappe oder einer geeigneten Vorrichtung gegen unbeabsichtigte Freisetzung.
Quellen
Aufgabegepäck
Antwort
- Gefahrgut: Bedingt
- Nur persönliches Insektenschutzmittel zur Anwendung auf der Haut, das als zulässiger Toilettenartikel eingestuft ist. Prüfen Sie Etikett und Gefahrgutklassifizierung; die Quelle nennt die Kategorie, nicht jedes Repellentprodukt.
- Netto höchstens 0,5 kg oder 0,5 l je Artikel und insgesamt höchstens 2 kg oder 2 l pro Person. Die Gesamtmenge umfasst alle erfassten Toilettenartikel, nicht radioaktiven medizinischen Artikel und zulässigen Sport- oder Haushaltsaerosole in allen Gepäckstücken zusammen.
- Schützen Sie Aerosolventile mit einer Kappe oder einer geeigneten Vorrichtung gegen unbeabsichtigte Freisetzung.
Quellen
Am Körper
Keine sichere Antwort
- Regelwerk: Die Quellen reichen für eine sichere Antwort nicht aus.
Quellen
Quelle fehlt.
München · alle Sicherheitskontrollen · LufthansaHandgepäck: Mit BedingungenAufgabegepäck: Mit Bedingungen
Handgepäck
Antwort
- Sicherheitskontrolle: Bedingt
- Prüfen Sie bei erneuter Kontrolle während des Umstiegs und für den Rückflug die dort geltenden Flüssigkeitsregeln.
- In München sind seit 18.09.2026 an allen Sicherheitskontrollen Flüssigkeitsbehälter bis 2 l erlaubt. Die Gefahrgutlimits der ausführenden Airline gelten weiterhin.
- Mehrere Behälter sind möglich; Flüssigkeiten können im Handgepäck bleiben. Die Airlinegrenze von 0,5 l netto je erfasstem Artikel und die Gesamtmenge von 2 l oder 2 kg pro Person bleiben bestehen.
- Gefahrgut: Bedingt
- Nur persönliches Insektenschutzmittel zur Anwendung auf der Haut, das als zulässiger Toilettenartikel eingestuft ist. Prüfen Sie Etikett und Gefahrgutklassifizierung; die Quelle nennt die Kategorie, nicht jedes Repellentprodukt.
- Netto höchstens 0,5 kg oder 0,5 l je Artikel und insgesamt höchstens 2 kg oder 2 l pro Person. Die Gesamtmenge umfasst alle erfassten Toilettenartikel, nicht radioaktiven medizinischen Artikel und zulässigen Sport- oder Haushaltsaerosole in allen Gepäckstücken zusammen.
- Schützen Sie Aerosolventile mit einer Kappe oder einer geeigneten Vorrichtung gegen unbeabsichtigte Freisetzung.
Aufgabegepäck
Antwort
- Gefahrgut: Bedingt
- Nur persönliches Insektenschutzmittel zur Anwendung auf der Haut, das als zulässiger Toilettenartikel eingestuft ist. Prüfen Sie Etikett und Gefahrgutklassifizierung; die Quelle nennt die Kategorie, nicht jedes Repellentprodukt.
- Netto höchstens 0,5 kg oder 0,5 l je Artikel und insgesamt höchstens 2 kg oder 2 l pro Person. Die Gesamtmenge umfasst alle erfassten Toilettenartikel, nicht radioaktiven medizinischen Artikel und zulässigen Sport- oder Haushaltsaerosole in allen Gepäckstücken zusammen.
- Schützen Sie Aerosolventile mit einer Kappe oder einer geeigneten Vorrichtung gegen unbeabsichtigte Freisetzung.
Am Körper
Keine sichere Antwort
- Regelwerk: Die Quellen reichen für eine sichere Antwort nicht aus.
Flüge und Quellen
München · alle Sicherheitskontrollen · Lufthansa
- Abflugland
- Deutschland
- Flughafen
- MUC
- Fluggesellschaft
- Lufthansa
Handgepäck
Antwort
- Sicherheitskontrolle: Bedingt
- Prüfen Sie bei erneuter Kontrolle während des Umstiegs und für den Rückflug die dort geltenden Flüssigkeitsregeln.
- In München sind seit 18.09.2026 an allen Sicherheitskontrollen Flüssigkeitsbehälter bis 2 l erlaubt. Die Gefahrgutlimits der ausführenden Airline gelten weiterhin.
- Mehrere Behälter sind möglich; Flüssigkeiten können im Handgepäck bleiben. Die Airlinegrenze von 0,5 l netto je erfasstem Artikel und die Gesamtmenge von 2 l oder 2 kg pro Person bleiben bestehen.
- Gefahrgut: Bedingt
- Nur persönliches Insektenschutzmittel zur Anwendung auf der Haut, das als zulässiger Toilettenartikel eingestuft ist. Prüfen Sie Etikett und Gefahrgutklassifizierung; die Quelle nennt die Kategorie, nicht jedes Repellentprodukt.
- Netto höchstens 0,5 kg oder 0,5 l je Artikel und insgesamt höchstens 2 kg oder 2 l pro Person. Die Gesamtmenge umfasst alle erfassten Toilettenartikel, nicht radioaktiven medizinischen Artikel und zulässigen Sport- oder Haushaltsaerosole in allen Gepäckstücken zusammen.
- Schützen Sie Aerosolventile mit einer Kappe oder einer geeigneten Vorrichtung gegen unbeabsichtigte Freisetzung.
Quellen
Aufgabegepäck
Antwort
- Gefahrgut: Bedingt
- Nur persönliches Insektenschutzmittel zur Anwendung auf der Haut, das als zulässiger Toilettenartikel eingestuft ist. Prüfen Sie Etikett und Gefahrgutklassifizierung; die Quelle nennt die Kategorie, nicht jedes Repellentprodukt.
- Netto höchstens 0,5 kg oder 0,5 l je Artikel und insgesamt höchstens 2 kg oder 2 l pro Person. Die Gesamtmenge umfasst alle erfassten Toilettenartikel, nicht radioaktiven medizinischen Artikel und zulässigen Sport- oder Haushaltsaerosole in allen Gepäckstücken zusammen.
- Schützen Sie Aerosolventile mit einer Kappe oder einer geeigneten Vorrichtung gegen unbeabsichtigte Freisetzung.
Quellen
Am Körper
Keine sichere Antwort
- Regelwerk: Die Quellen reichen für eine sichere Antwort nicht aus.
Quellen
Quelle fehlt.
Produkt und Einstufung prüfen
Nur persönliches Insektenschutzmittel zur Anwendung auf der Haut, das als zulässiger Toilettenartikel eingestuft ist. Prüfen Sie Etikett und Gefahrgutklassifizierung; die Quelle nennt die Kategorie, nicht jedes Repellentprodukt.
Ein Rauminsektizid, ein Spray direkt gegen Insekten oder ein reines Kleidungsmittel nutzt diese Hautrepellent-Antwort nicht automatisch. Die Ausnahme für ungiftige, nicht entzündbare Haushaltsaerosole der Unterklasse 2.2 ohne Nebengefahr ist eine andere Kategorie. Prüfen Sie das konkrete Produkt separat. Ein Pumpspray ohne Treibgas ist ebenfalls nicht automatisch ungefährlich. Für nicht als Gefahrgut eingestufte Flüssigkeiten oder Hauttücher begründen die Gefahrgutgrenzen allein kein allgemeines Mengenlimit; die Sicherheitskontrolle und Airlinebedingungen bleiben zu prüfen.
Abflug aus Deutschland, Österreich und der Schweiz
Bei konventioneller Kontrolle gelten für flüssige, aerosolartige und cremige Hautrepellents Behälter bis 100 ml in einem transparenten, wiederverschließbaren 1-l-Beutel pro Person. Eine halb leere 150-ml-Flasche ist zu groß. Die Länderbereiche bestätigen diese Flüssigkeitsbedingungen, keine pauschale Annahme jedes Insektenschutzmittels im Aufgabegepäck.
Für Lufthansa, Austrian Airlines und SWISS ist die Toilettenartikelkategorie in Hand- und Aufgabegepäck bestätigt. Die Zuordnung eines Hautrepellents hängt vom konkreten Produkt ab. Die Quellen nennen nicht jedes Insektenschutzmittel einzeln. Bei unklarer Klassifizierung schicken Sie der ausführenden Airline die Produktbezeichnung und die Gefahrenangaben; beachten Sie bei Codeshare die tatsächlich ausführende Airline.
Netto höchstens 0,5 kg oder 0,5 l je Artikel und insgesamt höchstens 2 kg oder 2 l pro Person. Die Gesamtmenge umfasst alle erfassten Toilettenartikel, nicht radioaktiven medizinischen Artikel und zulässigen Sport- oder Haushaltsaerosole in allen Gepäckstücken zusammen. Schützen Sie Aerosolventile mit einer Kappe oder einer geeigneten Vorrichtung gegen unbeabsichtigte Freisetzung.
In München dürfen Sie seit 18.09.2026 an allen Sicherheitskontrollen mehrere Flüssigkeitsbehälter bis 2 l mitnehmen und die Flüssigkeiten im Handgepäck lassen. Das hebt die 0,5-l-Nettogrenze je erfasstem Toilettenartikel oder die gemeinsame Gesamtmenge nicht auf. Für andere Kontrollstellen, erneute Kontrollen beim Umstieg und den Rückflug prüfen Sie die dortigen Bedingungen. Die gesonderte Mitnahme am Körper ist hier nicht abschließend geklärt. Beförderung und Einfuhr am Reiseziel sind verschiedene Entscheidungen.
Für Aufenthalt und Rückflug planen
Notieren Sie den vollständigen Namen und die Variante Ihres gewohnten Mittels. Vergleichen Sie bei einem Kauf vor Ort Anwendung und Etikett, auch wenn Marke oder Verpackung vertraut wirken. Eine Marke kann mehrere Produktarten umfassen. Zeigen Sie bei Fragen zum Kauf ein Foto Ihrer Etikette in der Apotheke oder im Geschäft und beschreiben Sie Ihre Reise.
Bewahren Sie das Mittel in der Unterkunft getrennt von Lebensmitteln auf. Nehmen Sie in den Tagesrucksack nur das für den geplanten Ausflug benötigte Set. Prüfen Sie vor der abendlichen Rückkehr, ob Kappe und Behälter zusammengeblieben sind. Bei einer Familienreise vereinbaren Sie, wer die Mittel und Gebrauchsanweisungen mitnimmt.
Ein zusätzliches Mittel vom Gastgeber gehört erst nach einer Prüfung seiner Bezeichnung und Transportkategorie in den Rückflugkoffer. Lassen Sie unbekannte Inhalte außerhalb des gepackten Sets. Die Mitnahme gibt Ihnen keine Erlaubnis, das Spray in der Kabine zu verwenden; klären Sie das mit der Crew.
Quellen und weitere Gegenstände
- Bundespolizei: EU-Sicherheitsvorschriften an Flughäfen
- Bundesministerium für Inneres: Flugsicherheit
- Bundesamt für Zivilluftfahrt BAZL: Flüssigkeiten
- Lufthansa: Gefährliche Gegenstände: medizinische und kosmetische Artikel
- Austrian Airlines: Gefährliche Gegenstände: medizinische und kosmetische Artikel
- SWISS: Gefährliche Gegenstände: medizinische und kosmetische Artikel
- IATA: DGR 67, Tabelle 2.3.A
- Flughafen München: Handgepäck und Koffer richtig packen
- Bayerisches Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr: Flughafen München rüstet auf
Weitere Gegenstände finden Sie in der Gepäckübersicht. Prüfen Sie Nagellackentferner, Deo oder Trockenshampoo als eigene Produkte mit ihren jeweiligen Eigenschaften.
Welche Art von Insektenschutzmittel haben Sie?
Diese Antwort betrifft persönlichen Schutz zur Anwendung auf der Haut. Sie setzt die passende Transportklassifizierung voraus. Rauminsektizide und Geräteeinsätze gehören nicht automatisch zu dieser Kategorie.
- Aerosol unter Druck
Eine Dose mit Ventil braucht eine Schutzkappe. Lesen Sie Anwendungszweck und Gefahrenkennzeichnung.
- Mechanische Pumpe
Eine Pumpe verwendet kein Treibgas. Die Flüssigkeit kann trotzdem entzündbar sein; die Form der Flasche beweist keine Gefahrgutklasse.
- Roll-on, Creme oder Lotion
Auch ein Mittel zum Einreiben kann bei der Kontrolle als Flüssigkeit oder Creme zählen. DEET, Icaridin oder die Angabe DEET-frei allein bestimmen die Transportklassifizierung nicht.
- Hauttücher und Geräteeinsätze
Hauttücher unterscheiden sich von Nachfüllflüssigkeiten für elektrische Raumabwehrgeräte. Geräte, Brennstoffe und Nachfülleinsätze brauchen eine eigene Prüfung.
Handgepäck: Kontrolle und Airlinebedingungen
Insektenschutzmittel für die Haut können mit Bedingungen ins Fluggepäck, wenn das konkrete Produkt als zulässiger Toilettenartikel eingestuft ist. Bei konventioneller Kontrolle gilt im Handgepäck die 100-ml-Behältergrenze.
Nur persönliches Insektenschutzmittel zur Anwendung auf der Haut, das als zulässiger Toilettenartikel eingestuft ist. Prüfen Sie Etikett und Gefahrgutklassifizierung; die Quelle nennt die Kategorie, nicht jedes Repellentprodukt.
Aufgabegepäck: alle erfassten Artikel zusammenzählen
Netto höchstens 0,5 kg oder 0,5 l je Artikel und insgesamt höchstens 2 kg oder 2 l pro Person. Die Gesamtmenge umfasst alle erfassten Toilettenartikel, nicht radioaktiven medizinischen Artikel und zulässigen Sport- oder Haushaltsaerosole in allen Gepäckstücken zusammen.
Schützen Sie Aerosolventile mit einer Kappe oder einer geeigneten Vorrichtung gegen unbeabsichtigte Freisetzung.
Verhindern Sie Lecks und unbeabsichtigtes Sprühen
Bewahren Sie die lesbare Etikette mit Anwendungszweck und Behältergröße auf. Ein Hautrepellent muss von einem Rauminsektizid unterscheidbar bleiben.
Drehen Sie den Verschluss fest, setzen Sie die Kappe auf und verriegeln Sie die Pumpe, falls möglich. Andere Gegenstände dürfen nicht auf das Ventil drücken.
Verwenden Sie einen dichten Schutzbeutel gegen Lecks. Im Handgepäck gehört flüssiges Repellent bei konventioneller Kontrolle zu den übrigen Flüssigkeiten im gemeinsamen 1-l-Beutel.
Häufige Fragen
Darf eine halb leere 150-ml-Flasche ins Handgepäck?
Bei konventioneller Kontrolle nein. Maßgeblich ist das Fassungsvermögen des Behälters, höchstens 100 ml. In München gilt an allen Kontrollen eine 2-l-Behältergrenze; die Transportlimits der Airline bleiben bestehen.
Wie viel darf ins Aufgabegepäck?
Für die bestätigte Toilettenartikelkategorie bei Lufthansa, Austrian und SWISS gelten netto 0,5 l oder 0,5 kg pro Artikel und gemeinsam 2 l oder 2 kg pro Person über alle Gepäckstücke. Zählen Sie andere erfasste Artikel mit. Der 100-ml-Kabinenlimit gilt dort nicht.
Sind DEET oder Icaridin entscheidend?
Der Wirkstoffname allein bestimmt keine Gefahrgutklasse. Lesen Sie die Angaben zur Anwendung und zur Mischung; fragen Sie bei unklarer Einstufung mit dem konkreten Produkt bei der ausführenden Airline nach.
Gilt das auch für Raumspray oder Kleidungsspray?
Ein Mittel zum Sprühen in die Luft, direkt auf Insekten oder ausschließlich auf Kleidung ist außerhalb dieser Hautrepellent-Antwort. Die US-Regeln der Ausgangsartikel sind keine Freigabe für DACH. Prüfen Sie solche Produkte separat.
Darf ich es in der Kabine verwenden?
Eine Beförderungserlaubnis ist keine Anwendungserlaubnis. Klären Sie die Verwendung mit der Crew. Auch die Einfuhr am Ziel und die Regeln beim Rückflug sind separat zu prüfen.
Prüfdatum der Quellen
- Flugsicherheit:
- Flüssigkeiten:
- EU-Sicherheitsvorschriften an Flughäfen:
- DGR 67, Tabelle 2.3.A:
- Gefährliche Gegenstände: medizinische und kosmetische Artikel:
- Gefährliche Gegenstände: medizinische und kosmetische Artikel:
- Handgepäck und Koffer richtig packen:
- Flughafen München rüstet auf:
- Gefährliche Gegenstände: medizinische und kosmetische Artikel: