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MEDIKAMENTE UND INHALATION

Darf ein Inhalator ins Flugzeug?

Nehmen Sie Ihren Inhalator mit Medikament ins Handgepäck. Medizinischer Reisebedarf kann bei der Kontrolle auch über 100 ml zulässig sein. Für Aerosole gelten zusätzliche Mengen- und Verpackungsregeln. Lufthansa und SWISS schließen Medikamente im Aufgabegepäck aus; Austrian empfiehlt, sie in der Kabine zu behalten.

Handgepäck

Mit Bedingungen

Halten Sie den Inhalator erreichbar. Für medizinisch benötigtes Aerosol über 100 ml gelten die Nachweis- und Kontrollbedingungen des Abfluglandes. Beachten Sie außerdem die Aerosolgrenzen Ihrer Fluggesellschaft.

Aufgabegepäck

Je nach Ausführung und Route

Lufthansa und SWISS verbieten Medikamente im Aufgabegepäck laut ihren Beförderungsbedingungen. Austrian rät davon ab, ohne ein allgemeines Verbot auszusprechen. Dort gelten die Gefahrgutgrenzen und der Ventilschutz zusätzlich.

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Die Angaben betreffen einen Inhalator mit Medikament. Akku-Vernebler und Sauerstoffgeräte müssen gesondert geprüft werden.
Infografik
Inhalatoren im Fluggepäck. Medizinisches Dosieraerosol · DE / AT / CH. Reisebeispiele: DE + Lufthansa / AT + Austrian / CH + SWISS. Handgepäck mit Bedingungen. Medizinisches Dosieraerosol. Über 100 ml: medizinische Ausnahme. Kontrolle und Airline beachten. Aufgabegepäck je nach Airline. Lufthansa / SWISS: nicht erlaubt. Austrian: mit Bedingungen. Dosieraerosol als Arzneimittel. DE: Reisebedarf; mit Rezept oder Attest glaubhaft nachweisen. DE: Separat vorlegen; Ungefährlichkeit muss feststellbar sein. AT: Reisebedarf; außerhalb des Beutels separat vorzeigen. AT: Medizinische Verwendung nachweisen; über 100 ml technisch prüfen. CH: Medizinischer Reisebedarf; Behälter jeder Größe möglich. CH: Separat vorlegen; Echtheitsnachweis kann verlangt werden. LH / OS / LX: maximal 0,5 l oder 0,5 kg netto je Artikel. Alle erfassten medizinischen Artikel und Toilettenartikel zusammen: Maximal 2 l oder 2 kg netto je Person über alle Gepäckstücke. Aerosolventil mit Kappe oder geeigneter Vorrichtung schützen. Gefahrgutlimits erlauben kein Aufgabegepäck bei Lufthansa / SWISS. SWISS: Für dringend benötigte flüssige Medikamente nur Flugbedarf. Größeren Reisevorrat vorab mit SWISS klären. Akku-Vernebler, Pulverinhalatoren und Sauerstoff separat prüfen. Andere Fluglinien, Nutzung an Bord und Einfuhr gesondert prüfen. Bei sich tragen: eigener Status nicht bestätigt.
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Besondere Regeln nach Land, Flughafen, Airline und Ausführung

Was gilt für Ihren Flug?

Wählen Sie Land, Flughafen und Airline und suchen Sie nach Ihrer Ausführung. Bei einer erneuten Kontrolle nach dem Umstieg prüfen Sie auch den dortigen Flughafen.

Ihre Reise und Ihr Gegenstand

12 passende Kombinationen · 12 Antworten

Handgepäck

Mit Bedingungen

Aufgabegepäck

Erlaubt · Mit Bedingungen · Verboten

Am Körper

Nicht geklärt

Allgemeine Regeln stehen neben den Regeln der Airline und des Flughafens.

Deutschland · medizinischer Inhalator · SicherheitskontrolleHandgepäck: Mit BedingungenAufgabegepäck: Erlaubt

Handgepäck

Antwort

  • Sicherheitskontrolle: Bedingt
    • Weisen Sie den medizinischen Bedarf glaubhaft nach, zum Beispiel mit einem Rezept oder Attest.
    • Medizinisch benötigtes Inhalationsaerosol für die Dauer der Reise darf die normale 100-ml-Grenze überschreiten.
    • Legen Sie das Medikament gesondert vor. Ohne feststellbare Ungefährlichkeit darf es nicht ins Handgepäck.

Aufgabegepäck

Antwort

  • Sicherheitskontrolle: Erlaubt

Am Körper

Keine sichere Antwort

  • Regelwerk: Die Quellen reichen für eine sichere Antwort nicht aus.

Flüge und Quellen

Deutschland · medizinischer Inhalator · Sicherheitskontrolle
Abflugland
Deutschland

Handgepäck

Antwort

  • Sicherheitskontrolle: Bedingt
    • Weisen Sie den medizinischen Bedarf glaubhaft nach, zum Beispiel mit einem Rezept oder Attest.
    • Medizinisch benötigtes Inhalationsaerosol für die Dauer der Reise darf die normale 100-ml-Grenze überschreiten.
    • Legen Sie das Medikament gesondert vor. Ohne feststellbare Ungefährlichkeit darf es nicht ins Handgepäck.

Quellen

Aufgabegepäck

Antwort

  • Sicherheitskontrolle: Erlaubt

Quellen

Am Körper

Keine sichere Antwort

  • Regelwerk: Die Quellen reichen für eine sichere Antwort nicht aus.

Quellen

Quelle fehlt.

Österreich · medizinischer Inhalator · SicherheitskontrolleHandgepäck: Mit BedingungenAufgabegepäck: Erlaubt

Handgepäck

Antwort

  • Sicherheitskontrolle: Bedingt
    • Weisen Sie die medizinische Verwendung nach, zum Beispiel mit Rezept oder ärztlicher Bestätigung.
    • Flüssige Inhalationsmedikamente für die Dauer der Reise dürfen auch über 100 ml außerhalb des normalen Flüssigkeitsbeutels mitgeführt werden.
    • Zeigen Sie das Medikament getrennt vor. Behälter über 100 ml werden technisch kontrolliert.

Aufgabegepäck

Antwort

  • Sicherheitskontrolle: Erlaubt

Am Körper

Keine sichere Antwort

  • Regelwerk: Die Quellen reichen für eine sichere Antwort nicht aus.

Flüge und Quellen

Österreich · medizinischer Inhalator · Sicherheitskontrolle
Abflugland
Österreich

Handgepäck

Antwort

  • Sicherheitskontrolle: Bedingt
    • Weisen Sie die medizinische Verwendung nach, zum Beispiel mit Rezept oder ärztlicher Bestätigung.
    • Flüssige Inhalationsmedikamente für die Dauer der Reise dürfen auch über 100 ml außerhalb des normalen Flüssigkeitsbeutels mitgeführt werden.
    • Zeigen Sie das Medikament getrennt vor. Behälter über 100 ml werden technisch kontrolliert.

Quellen

Aufgabegepäck

Antwort

  • Sicherheitskontrolle: Erlaubt

Quellen

Am Körper

Keine sichere Antwort

  • Regelwerk: Die Quellen reichen für eine sichere Antwort nicht aus.

Quellen

Quelle fehlt.

Schweiz · medizinischer Inhalator · SicherheitskontrolleHandgepäck: Mit BedingungenAufgabegepäck: Erlaubt

Handgepäck

Antwort

  • Sicherheitskontrolle: Bedingt
    • Ein Nachweis der Echtheit kann verlangt werden; halten Sie Rezept oder Bescheinigung bereit.
    • Flüssige Inhalationsmedikamente in Behältern jeder Größe sind zulässig, soweit sie während der Reise aus medizinischen Gründen benötigt werden.
    • Legen Sie die Medikamente gesondert zur Sicherheitskontrolle vor.

Aufgabegepäck

Antwort

  • Sicherheitskontrolle: Erlaubt

Am Körper

Keine sichere Antwort

  • Regelwerk: Die Quellen reichen für eine sichere Antwort nicht aus.

Flüge und Quellen

Schweiz · medizinischer Inhalator · Sicherheitskontrolle
Abflugland
Schweiz

Handgepäck

Antwort

  • Sicherheitskontrolle: Bedingt
    • Ein Nachweis der Echtheit kann verlangt werden; halten Sie Rezept oder Bescheinigung bereit.
    • Flüssige Inhalationsmedikamente in Behältern jeder Größe sind zulässig, soweit sie während der Reise aus medizinischen Gründen benötigt werden.
    • Legen Sie die Medikamente gesondert zur Sicherheitskontrolle vor.

Quellen

Aufgabegepäck

Antwort

  • Sicherheitskontrolle: Erlaubt

Quellen

Am Körper

Keine sichere Antwort

  • Regelwerk: Die Quellen reichen für eine sichere Antwort nicht aus.

Quellen

Quelle fehlt.

Deutschland · Lufthansa LH · medizinischer InhalatorHandgepäck: Mit BedingungenAufgabegepäck: Erlaubt · Mit Bedingungen · Verboten

Handgepäck

Antwort

  • Sicherheitskontrolle: Bedingt
    • Weisen Sie den medizinischen Bedarf glaubhaft nach, zum Beispiel mit einem Rezept oder Attest.
    • Medizinisch benötigtes Inhalationsaerosol für die Dauer der Reise darf die normale 100-ml-Grenze überschreiten.
    • Legen Sie das Medikament gesondert vor. Ohne feststellbare Ungefährlichkeit darf es nicht ins Handgepäck.
  • Gefahrgut: Bedingt
    • Diese Regeln betreffen einen nicht-radioaktiven medizinischen Inhalator mit Aerosol; Akkus eines Verneblers und Sauerstoffgeräte benötigen eigene Regeln.
    • Alle erfassten medizinischen Artikel und Toilettenartikel zusammen: höchstens 2 kg oder 2 l Nettomenge je Person über alle Gepäckstücke zusammen.
    • Höchstens 0,5 kg oder 0,5 l Nettomenge je Artikel.
    • Schützen Sie das Aerosolventil mit einer Kappe oder geeigneten Vorrichtung gegen unbeabsichtigte Freisetzung.

Aufgabegepäck

Antwort

  • Sicherheitskontrolle: Erlaubt
  • Gefahrgut: Bedingt
    • Diese Regeln betreffen einen nicht-radioaktiven medizinischen Inhalator mit Aerosol; Akkus eines Verneblers und Sauerstoffgeräte benötigen eigene Regeln.
    • Alle erfassten medizinischen Artikel und Toilettenartikel zusammen: höchstens 2 kg oder 2 l Nettomenge je Person über alle Gepäckstücke zusammen.
    • Höchstens 0,5 kg oder 0,5 l Nettomenge je Artikel.
    • Schützen Sie das Aerosolventil mit einer Kappe oder geeigneten Vorrichtung gegen unbeabsichtigte Freisetzung.
  • Genehmigung der Fluggesellschaft: Verboten

Am Körper

Keine sichere Antwort

  • Regelwerk: Die Quellen reichen für eine sichere Antwort nicht aus.

Flüge und Quellen

Deutschland · Lufthansa LH · medizinischer Inhalator
Abflugland
Deutschland
Fluggesellschaft
Lufthansa

Handgepäck

Antwort

  • Sicherheitskontrolle: Bedingt
    • Weisen Sie den medizinischen Bedarf glaubhaft nach, zum Beispiel mit einem Rezept oder Attest.
    • Medizinisch benötigtes Inhalationsaerosol für die Dauer der Reise darf die normale 100-ml-Grenze überschreiten.
    • Legen Sie das Medikament gesondert vor. Ohne feststellbare Ungefährlichkeit darf es nicht ins Handgepäck.
  • Gefahrgut: Bedingt
    • Diese Regeln betreffen einen nicht-radioaktiven medizinischen Inhalator mit Aerosol; Akkus eines Verneblers und Sauerstoffgeräte benötigen eigene Regeln.
    • Alle erfassten medizinischen Artikel und Toilettenartikel zusammen: höchstens 2 kg oder 2 l Nettomenge je Person über alle Gepäckstücke zusammen.
    • Höchstens 0,5 kg oder 0,5 l Nettomenge je Artikel.
    • Schützen Sie das Aerosolventil mit einer Kappe oder geeigneten Vorrichtung gegen unbeabsichtigte Freisetzung.

Quellen

Aufgabegepäck

Antwort

  • Sicherheitskontrolle: Erlaubt
  • Gefahrgut: Bedingt
    • Diese Regeln betreffen einen nicht-radioaktiven medizinischen Inhalator mit Aerosol; Akkus eines Verneblers und Sauerstoffgeräte benötigen eigene Regeln.
    • Alle erfassten medizinischen Artikel und Toilettenartikel zusammen: höchstens 2 kg oder 2 l Nettomenge je Person über alle Gepäckstücke zusammen.
    • Höchstens 0,5 kg oder 0,5 l Nettomenge je Artikel.
    • Schützen Sie das Aerosolventil mit einer Kappe oder geeigneten Vorrichtung gegen unbeabsichtigte Freisetzung.
  • Genehmigung der Fluggesellschaft: Verboten

Quellen

Am Körper

Keine sichere Antwort

  • Regelwerk: Die Quellen reichen für eine sichere Antwort nicht aus.

Quellen

Quelle fehlt.

Deutschland · Austrian OS · medizinischer InhalatorHandgepäck: Mit BedingungenAufgabegepäck: Erlaubt · Mit Bedingungen

Handgepäck

Antwort

  • Sicherheitskontrolle: Bedingt
    • Weisen Sie den medizinischen Bedarf glaubhaft nach, zum Beispiel mit einem Rezept oder Attest.
    • Medizinisch benötigtes Inhalationsaerosol für die Dauer der Reise darf die normale 100-ml-Grenze überschreiten.
    • Legen Sie das Medikament gesondert vor. Ohne feststellbare Ungefährlichkeit darf es nicht ins Handgepäck.
  • Gefahrgut: Bedingt
    • Diese Regeln betreffen einen nicht-radioaktiven medizinischen Inhalator mit Aerosol; Akkus eines Verneblers und Sauerstoffgeräte benötigen eigene Regeln.
    • Alle erfassten medizinischen Artikel und Toilettenartikel zusammen: höchstens 2 kg oder 2 l Nettomenge je Person über alle Gepäckstücke zusammen.
    • Höchstens 0,5 kg oder 0,5 l Nettomenge je Artikel.
    • Schützen Sie das Aerosolventil mit einer Kappe oder geeigneten Vorrichtung gegen unbeabsichtigte Freisetzung.

Aufgabegepäck

Antwort

  • Sicherheitskontrolle: Erlaubt
  • Gefahrgut: Bedingt
    • Diese Regeln betreffen einen nicht-radioaktiven medizinischen Inhalator mit Aerosol; Akkus eines Verneblers und Sauerstoffgeräte benötigen eigene Regeln.
    • Alle erfassten medizinischen Artikel und Toilettenartikel zusammen: höchstens 2 kg oder 2 l Nettomenge je Person über alle Gepäckstücke zusammen.
    • Höchstens 0,5 kg oder 0,5 l Nettomenge je Artikel.
    • Schützen Sie das Aerosolventil mit einer Kappe oder geeigneten Vorrichtung gegen unbeabsichtigte Freisetzung.
  • Genehmigung der Fluggesellschaft: Erlaubt

Am Körper

Keine sichere Antwort

  • Regelwerk: Die Quellen reichen für eine sichere Antwort nicht aus.

Flüge und Quellen

Deutschland · Austrian OS · medizinischer Inhalator
Abflugland
Deutschland
Fluggesellschaft
Austrian Airlines

Handgepäck

Antwort

  • Sicherheitskontrolle: Bedingt
    • Weisen Sie den medizinischen Bedarf glaubhaft nach, zum Beispiel mit einem Rezept oder Attest.
    • Medizinisch benötigtes Inhalationsaerosol für die Dauer der Reise darf die normale 100-ml-Grenze überschreiten.
    • Legen Sie das Medikament gesondert vor. Ohne feststellbare Ungefährlichkeit darf es nicht ins Handgepäck.
  • Gefahrgut: Bedingt
    • Diese Regeln betreffen einen nicht-radioaktiven medizinischen Inhalator mit Aerosol; Akkus eines Verneblers und Sauerstoffgeräte benötigen eigene Regeln.
    • Alle erfassten medizinischen Artikel und Toilettenartikel zusammen: höchstens 2 kg oder 2 l Nettomenge je Person über alle Gepäckstücke zusammen.
    • Höchstens 0,5 kg oder 0,5 l Nettomenge je Artikel.
    • Schützen Sie das Aerosolventil mit einer Kappe oder geeigneten Vorrichtung gegen unbeabsichtigte Freisetzung.

Quellen

Aufgabegepäck

Antwort

  • Sicherheitskontrolle: Erlaubt
  • Gefahrgut: Bedingt
    • Diese Regeln betreffen einen nicht-radioaktiven medizinischen Inhalator mit Aerosol; Akkus eines Verneblers und Sauerstoffgeräte benötigen eigene Regeln.
    • Alle erfassten medizinischen Artikel und Toilettenartikel zusammen: höchstens 2 kg oder 2 l Nettomenge je Person über alle Gepäckstücke zusammen.
    • Höchstens 0,5 kg oder 0,5 l Nettomenge je Artikel.
    • Schützen Sie das Aerosolventil mit einer Kappe oder geeigneten Vorrichtung gegen unbeabsichtigte Freisetzung.
  • Genehmigung der Fluggesellschaft: Erlaubt

Quellen

Am Körper

Keine sichere Antwort

  • Regelwerk: Die Quellen reichen für eine sichere Antwort nicht aus.

Quellen

Quelle fehlt.

Deutschland · SWISS LX · medizinischer InhalatorHandgepäck: Mit BedingungenAufgabegepäck: Erlaubt · Mit Bedingungen · Verboten

Handgepäck

Antwort

  • Sicherheitskontrolle: Bedingt
    • Weisen Sie den medizinischen Bedarf glaubhaft nach, zum Beispiel mit einem Rezept oder Attest.
    • Medizinisch benötigtes Inhalationsaerosol für die Dauer der Reise darf die normale 100-ml-Grenze überschreiten.
    • Legen Sie das Medikament gesondert vor. Ohne feststellbare Ungefährlichkeit darf es nicht ins Handgepäck.
  • Gefahrgut: Bedingt
    • Diese Regeln betreffen einen nicht-radioaktiven medizinischen Inhalator mit Aerosol; Akkus eines Verneblers und Sauerstoffgeräte benötigen eigene Regeln.
    • Alle erfassten medizinischen Artikel und Toilettenartikel zusammen: höchstens 2 kg oder 2 l Nettomenge je Person über alle Gepäckstücke zusammen.
    • Höchstens 0,5 kg oder 0,5 l Nettomenge je Artikel.
    • Schützen Sie das Aerosolventil mit einer Kappe oder geeigneten Vorrichtung gegen unbeabsichtigte Freisetzung.
  • Genehmigung der Fluggesellschaft: Bedingt
    • Für dringend benötigte flüssige Medikamente nennt SWISS nur die Menge, die Sie während des Fluges benötigen. Klären Sie einen größeren Reisevorrat vorher mit SWISS.

Aufgabegepäck

Antwort

  • Sicherheitskontrolle: Erlaubt
  • Gefahrgut: Bedingt
    • Diese Regeln betreffen einen nicht-radioaktiven medizinischen Inhalator mit Aerosol; Akkus eines Verneblers und Sauerstoffgeräte benötigen eigene Regeln.
    • Alle erfassten medizinischen Artikel und Toilettenartikel zusammen: höchstens 2 kg oder 2 l Nettomenge je Person über alle Gepäckstücke zusammen.
    • Höchstens 0,5 kg oder 0,5 l Nettomenge je Artikel.
    • Schützen Sie das Aerosolventil mit einer Kappe oder geeigneten Vorrichtung gegen unbeabsichtigte Freisetzung.
  • Genehmigung der Fluggesellschaft: Verboten

Am Körper

Keine sichere Antwort

  • Regelwerk: Die Quellen reichen für eine sichere Antwort nicht aus.

Flüge und Quellen

Deutschland · SWISS LX · medizinischer Inhalator
Abflugland
Deutschland
Fluggesellschaft
SWISS

Handgepäck

Antwort

  • Sicherheitskontrolle: Bedingt
    • Weisen Sie den medizinischen Bedarf glaubhaft nach, zum Beispiel mit einem Rezept oder Attest.
    • Medizinisch benötigtes Inhalationsaerosol für die Dauer der Reise darf die normale 100-ml-Grenze überschreiten.
    • Legen Sie das Medikament gesondert vor. Ohne feststellbare Ungefährlichkeit darf es nicht ins Handgepäck.
  • Gefahrgut: Bedingt
    • Diese Regeln betreffen einen nicht-radioaktiven medizinischen Inhalator mit Aerosol; Akkus eines Verneblers und Sauerstoffgeräte benötigen eigene Regeln.
    • Alle erfassten medizinischen Artikel und Toilettenartikel zusammen: höchstens 2 kg oder 2 l Nettomenge je Person über alle Gepäckstücke zusammen.
    • Höchstens 0,5 kg oder 0,5 l Nettomenge je Artikel.
    • Schützen Sie das Aerosolventil mit einer Kappe oder geeigneten Vorrichtung gegen unbeabsichtigte Freisetzung.
  • Genehmigung der Fluggesellschaft: Bedingt
    • Für dringend benötigte flüssige Medikamente nennt SWISS nur die Menge, die Sie während des Fluges benötigen. Klären Sie einen größeren Reisevorrat vorher mit SWISS.

Quellen

Aufgabegepäck

Antwort

  • Sicherheitskontrolle: Erlaubt
  • Gefahrgut: Bedingt
    • Diese Regeln betreffen einen nicht-radioaktiven medizinischen Inhalator mit Aerosol; Akkus eines Verneblers und Sauerstoffgeräte benötigen eigene Regeln.
    • Alle erfassten medizinischen Artikel und Toilettenartikel zusammen: höchstens 2 kg oder 2 l Nettomenge je Person über alle Gepäckstücke zusammen.
    • Höchstens 0,5 kg oder 0,5 l Nettomenge je Artikel.
    • Schützen Sie das Aerosolventil mit einer Kappe oder geeigneten Vorrichtung gegen unbeabsichtigte Freisetzung.
  • Genehmigung der Fluggesellschaft: Verboten

Quellen

Am Körper

Keine sichere Antwort

  • Regelwerk: Die Quellen reichen für eine sichere Antwort nicht aus.

Quellen

Quelle fehlt.

Österreich · Lufthansa LH · medizinischer InhalatorHandgepäck: Mit BedingungenAufgabegepäck: Erlaubt · Mit Bedingungen · Verboten

Handgepäck

Antwort

  • Sicherheitskontrolle: Bedingt
    • Weisen Sie die medizinische Verwendung nach, zum Beispiel mit Rezept oder ärztlicher Bestätigung.
    • Flüssige Inhalationsmedikamente für die Dauer der Reise dürfen auch über 100 ml außerhalb des normalen Flüssigkeitsbeutels mitgeführt werden.
    • Zeigen Sie das Medikament getrennt vor. Behälter über 100 ml werden technisch kontrolliert.
  • Gefahrgut: Bedingt
    • Diese Regeln betreffen einen nicht-radioaktiven medizinischen Inhalator mit Aerosol; Akkus eines Verneblers und Sauerstoffgeräte benötigen eigene Regeln.
    • Alle erfassten medizinischen Artikel und Toilettenartikel zusammen: höchstens 2 kg oder 2 l Nettomenge je Person über alle Gepäckstücke zusammen.
    • Höchstens 0,5 kg oder 0,5 l Nettomenge je Artikel.
    • Schützen Sie das Aerosolventil mit einer Kappe oder geeigneten Vorrichtung gegen unbeabsichtigte Freisetzung.

Aufgabegepäck

Antwort

  • Sicherheitskontrolle: Erlaubt
  • Gefahrgut: Bedingt
    • Diese Regeln betreffen einen nicht-radioaktiven medizinischen Inhalator mit Aerosol; Akkus eines Verneblers und Sauerstoffgeräte benötigen eigene Regeln.
    • Alle erfassten medizinischen Artikel und Toilettenartikel zusammen: höchstens 2 kg oder 2 l Nettomenge je Person über alle Gepäckstücke zusammen.
    • Höchstens 0,5 kg oder 0,5 l Nettomenge je Artikel.
    • Schützen Sie das Aerosolventil mit einer Kappe oder geeigneten Vorrichtung gegen unbeabsichtigte Freisetzung.
  • Genehmigung der Fluggesellschaft: Verboten

Am Körper

Keine sichere Antwort

  • Regelwerk: Die Quellen reichen für eine sichere Antwort nicht aus.

Flüge und Quellen

Österreich · Lufthansa LH · medizinischer Inhalator
Abflugland
Österreich
Fluggesellschaft
Lufthansa

Handgepäck

Antwort

  • Sicherheitskontrolle: Bedingt
    • Weisen Sie die medizinische Verwendung nach, zum Beispiel mit Rezept oder ärztlicher Bestätigung.
    • Flüssige Inhalationsmedikamente für die Dauer der Reise dürfen auch über 100 ml außerhalb des normalen Flüssigkeitsbeutels mitgeführt werden.
    • Zeigen Sie das Medikament getrennt vor. Behälter über 100 ml werden technisch kontrolliert.
  • Gefahrgut: Bedingt
    • Diese Regeln betreffen einen nicht-radioaktiven medizinischen Inhalator mit Aerosol; Akkus eines Verneblers und Sauerstoffgeräte benötigen eigene Regeln.
    • Alle erfassten medizinischen Artikel und Toilettenartikel zusammen: höchstens 2 kg oder 2 l Nettomenge je Person über alle Gepäckstücke zusammen.
    • Höchstens 0,5 kg oder 0,5 l Nettomenge je Artikel.
    • Schützen Sie das Aerosolventil mit einer Kappe oder geeigneten Vorrichtung gegen unbeabsichtigte Freisetzung.

Quellen

Aufgabegepäck

Antwort

  • Sicherheitskontrolle: Erlaubt
  • Gefahrgut: Bedingt
    • Diese Regeln betreffen einen nicht-radioaktiven medizinischen Inhalator mit Aerosol; Akkus eines Verneblers und Sauerstoffgeräte benötigen eigene Regeln.
    • Alle erfassten medizinischen Artikel und Toilettenartikel zusammen: höchstens 2 kg oder 2 l Nettomenge je Person über alle Gepäckstücke zusammen.
    • Höchstens 0,5 kg oder 0,5 l Nettomenge je Artikel.
    • Schützen Sie das Aerosolventil mit einer Kappe oder geeigneten Vorrichtung gegen unbeabsichtigte Freisetzung.
  • Genehmigung der Fluggesellschaft: Verboten

Quellen

Am Körper

Keine sichere Antwort

  • Regelwerk: Die Quellen reichen für eine sichere Antwort nicht aus.

Quellen

Quelle fehlt.

Österreich · Austrian OS · medizinischer InhalatorHandgepäck: Mit BedingungenAufgabegepäck: Erlaubt · Mit Bedingungen

Handgepäck

Antwort

  • Sicherheitskontrolle: Bedingt
    • Weisen Sie die medizinische Verwendung nach, zum Beispiel mit Rezept oder ärztlicher Bestätigung.
    • Flüssige Inhalationsmedikamente für die Dauer der Reise dürfen auch über 100 ml außerhalb des normalen Flüssigkeitsbeutels mitgeführt werden.
    • Zeigen Sie das Medikament getrennt vor. Behälter über 100 ml werden technisch kontrolliert.
  • Gefahrgut: Bedingt
    • Diese Regeln betreffen einen nicht-radioaktiven medizinischen Inhalator mit Aerosol; Akkus eines Verneblers und Sauerstoffgeräte benötigen eigene Regeln.
    • Alle erfassten medizinischen Artikel und Toilettenartikel zusammen: höchstens 2 kg oder 2 l Nettomenge je Person über alle Gepäckstücke zusammen.
    • Höchstens 0,5 kg oder 0,5 l Nettomenge je Artikel.
    • Schützen Sie das Aerosolventil mit einer Kappe oder geeigneten Vorrichtung gegen unbeabsichtigte Freisetzung.

Aufgabegepäck

Antwort

  • Sicherheitskontrolle: Erlaubt
  • Gefahrgut: Bedingt
    • Diese Regeln betreffen einen nicht-radioaktiven medizinischen Inhalator mit Aerosol; Akkus eines Verneblers und Sauerstoffgeräte benötigen eigene Regeln.
    • Alle erfassten medizinischen Artikel und Toilettenartikel zusammen: höchstens 2 kg oder 2 l Nettomenge je Person über alle Gepäckstücke zusammen.
    • Höchstens 0,5 kg oder 0,5 l Nettomenge je Artikel.
    • Schützen Sie das Aerosolventil mit einer Kappe oder geeigneten Vorrichtung gegen unbeabsichtigte Freisetzung.
  • Genehmigung der Fluggesellschaft: Erlaubt

Am Körper

Keine sichere Antwort

  • Regelwerk: Die Quellen reichen für eine sichere Antwort nicht aus.

Flüge und Quellen

Österreich · Austrian OS · medizinischer Inhalator
Abflugland
Österreich
Fluggesellschaft
Austrian Airlines

Handgepäck

Antwort

  • Sicherheitskontrolle: Bedingt
    • Weisen Sie die medizinische Verwendung nach, zum Beispiel mit Rezept oder ärztlicher Bestätigung.
    • Flüssige Inhalationsmedikamente für die Dauer der Reise dürfen auch über 100 ml außerhalb des normalen Flüssigkeitsbeutels mitgeführt werden.
    • Zeigen Sie das Medikament getrennt vor. Behälter über 100 ml werden technisch kontrolliert.
  • Gefahrgut: Bedingt
    • Diese Regeln betreffen einen nicht-radioaktiven medizinischen Inhalator mit Aerosol; Akkus eines Verneblers und Sauerstoffgeräte benötigen eigene Regeln.
    • Alle erfassten medizinischen Artikel und Toilettenartikel zusammen: höchstens 2 kg oder 2 l Nettomenge je Person über alle Gepäckstücke zusammen.
    • Höchstens 0,5 kg oder 0,5 l Nettomenge je Artikel.
    • Schützen Sie das Aerosolventil mit einer Kappe oder geeigneten Vorrichtung gegen unbeabsichtigte Freisetzung.

Quellen

Aufgabegepäck

Antwort

  • Sicherheitskontrolle: Erlaubt
  • Gefahrgut: Bedingt
    • Diese Regeln betreffen einen nicht-radioaktiven medizinischen Inhalator mit Aerosol; Akkus eines Verneblers und Sauerstoffgeräte benötigen eigene Regeln.
    • Alle erfassten medizinischen Artikel und Toilettenartikel zusammen: höchstens 2 kg oder 2 l Nettomenge je Person über alle Gepäckstücke zusammen.
    • Höchstens 0,5 kg oder 0,5 l Nettomenge je Artikel.
    • Schützen Sie das Aerosolventil mit einer Kappe oder geeigneten Vorrichtung gegen unbeabsichtigte Freisetzung.
  • Genehmigung der Fluggesellschaft: Erlaubt

Quellen

Am Körper

Keine sichere Antwort

  • Regelwerk: Die Quellen reichen für eine sichere Antwort nicht aus.

Quellen

Quelle fehlt.

Österreich · SWISS LX · medizinischer InhalatorHandgepäck: Mit BedingungenAufgabegepäck: Erlaubt · Mit Bedingungen · Verboten

Handgepäck

Antwort

  • Sicherheitskontrolle: Bedingt
    • Weisen Sie die medizinische Verwendung nach, zum Beispiel mit Rezept oder ärztlicher Bestätigung.
    • Flüssige Inhalationsmedikamente für die Dauer der Reise dürfen auch über 100 ml außerhalb des normalen Flüssigkeitsbeutels mitgeführt werden.
    • Zeigen Sie das Medikament getrennt vor. Behälter über 100 ml werden technisch kontrolliert.
  • Gefahrgut: Bedingt
    • Diese Regeln betreffen einen nicht-radioaktiven medizinischen Inhalator mit Aerosol; Akkus eines Verneblers und Sauerstoffgeräte benötigen eigene Regeln.
    • Alle erfassten medizinischen Artikel und Toilettenartikel zusammen: höchstens 2 kg oder 2 l Nettomenge je Person über alle Gepäckstücke zusammen.
    • Höchstens 0,5 kg oder 0,5 l Nettomenge je Artikel.
    • Schützen Sie das Aerosolventil mit einer Kappe oder geeigneten Vorrichtung gegen unbeabsichtigte Freisetzung.
  • Genehmigung der Fluggesellschaft: Bedingt
    • Für dringend benötigte flüssige Medikamente nennt SWISS nur die Menge, die Sie während des Fluges benötigen. Klären Sie einen größeren Reisevorrat vorher mit SWISS.

Aufgabegepäck

Antwort

  • Sicherheitskontrolle: Erlaubt
  • Gefahrgut: Bedingt
    • Diese Regeln betreffen einen nicht-radioaktiven medizinischen Inhalator mit Aerosol; Akkus eines Verneblers und Sauerstoffgeräte benötigen eigene Regeln.
    • Alle erfassten medizinischen Artikel und Toilettenartikel zusammen: höchstens 2 kg oder 2 l Nettomenge je Person über alle Gepäckstücke zusammen.
    • Höchstens 0,5 kg oder 0,5 l Nettomenge je Artikel.
    • Schützen Sie das Aerosolventil mit einer Kappe oder geeigneten Vorrichtung gegen unbeabsichtigte Freisetzung.
  • Genehmigung der Fluggesellschaft: Verboten

Am Körper

Keine sichere Antwort

  • Regelwerk: Die Quellen reichen für eine sichere Antwort nicht aus.

Flüge und Quellen

Österreich · SWISS LX · medizinischer Inhalator
Abflugland
Österreich
Fluggesellschaft
SWISS

Handgepäck

Antwort

  • Sicherheitskontrolle: Bedingt
    • Weisen Sie die medizinische Verwendung nach, zum Beispiel mit Rezept oder ärztlicher Bestätigung.
    • Flüssige Inhalationsmedikamente für die Dauer der Reise dürfen auch über 100 ml außerhalb des normalen Flüssigkeitsbeutels mitgeführt werden.
    • Zeigen Sie das Medikament getrennt vor. Behälter über 100 ml werden technisch kontrolliert.
  • Gefahrgut: Bedingt
    • Diese Regeln betreffen einen nicht-radioaktiven medizinischen Inhalator mit Aerosol; Akkus eines Verneblers und Sauerstoffgeräte benötigen eigene Regeln.
    • Alle erfassten medizinischen Artikel und Toilettenartikel zusammen: höchstens 2 kg oder 2 l Nettomenge je Person über alle Gepäckstücke zusammen.
    • Höchstens 0,5 kg oder 0,5 l Nettomenge je Artikel.
    • Schützen Sie das Aerosolventil mit einer Kappe oder geeigneten Vorrichtung gegen unbeabsichtigte Freisetzung.
  • Genehmigung der Fluggesellschaft: Bedingt
    • Für dringend benötigte flüssige Medikamente nennt SWISS nur die Menge, die Sie während des Fluges benötigen. Klären Sie einen größeren Reisevorrat vorher mit SWISS.

Quellen

Aufgabegepäck

Antwort

  • Sicherheitskontrolle: Erlaubt
  • Gefahrgut: Bedingt
    • Diese Regeln betreffen einen nicht-radioaktiven medizinischen Inhalator mit Aerosol; Akkus eines Verneblers und Sauerstoffgeräte benötigen eigene Regeln.
    • Alle erfassten medizinischen Artikel und Toilettenartikel zusammen: höchstens 2 kg oder 2 l Nettomenge je Person über alle Gepäckstücke zusammen.
    • Höchstens 0,5 kg oder 0,5 l Nettomenge je Artikel.
    • Schützen Sie das Aerosolventil mit einer Kappe oder geeigneten Vorrichtung gegen unbeabsichtigte Freisetzung.
  • Genehmigung der Fluggesellschaft: Verboten

Quellen

Am Körper

Keine sichere Antwort

  • Regelwerk: Die Quellen reichen für eine sichere Antwort nicht aus.

Quellen

Quelle fehlt.

Schweiz · Lufthansa LH · medizinischer InhalatorHandgepäck: Mit BedingungenAufgabegepäck: Erlaubt · Mit Bedingungen · Verboten

Handgepäck

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  • Sicherheitskontrolle: Bedingt
    • Ein Nachweis der Echtheit kann verlangt werden; halten Sie Rezept oder Bescheinigung bereit.
    • Flüssige Inhalationsmedikamente in Behältern jeder Größe sind zulässig, soweit sie während der Reise aus medizinischen Gründen benötigt werden.
    • Legen Sie die Medikamente gesondert zur Sicherheitskontrolle vor.
  • Gefahrgut: Bedingt
    • Diese Regeln betreffen einen nicht-radioaktiven medizinischen Inhalator mit Aerosol; Akkus eines Verneblers und Sauerstoffgeräte benötigen eigene Regeln.
    • Alle erfassten medizinischen Artikel und Toilettenartikel zusammen: höchstens 2 kg oder 2 l Nettomenge je Person über alle Gepäckstücke zusammen.
    • Höchstens 0,5 kg oder 0,5 l Nettomenge je Artikel.
    • Schützen Sie das Aerosolventil mit einer Kappe oder geeigneten Vorrichtung gegen unbeabsichtigte Freisetzung.

Aufgabegepäck

Antwort

  • Sicherheitskontrolle: Erlaubt
  • Gefahrgut: Bedingt
    • Diese Regeln betreffen einen nicht-radioaktiven medizinischen Inhalator mit Aerosol; Akkus eines Verneblers und Sauerstoffgeräte benötigen eigene Regeln.
    • Alle erfassten medizinischen Artikel und Toilettenartikel zusammen: höchstens 2 kg oder 2 l Nettomenge je Person über alle Gepäckstücke zusammen.
    • Höchstens 0,5 kg oder 0,5 l Nettomenge je Artikel.
    • Schützen Sie das Aerosolventil mit einer Kappe oder geeigneten Vorrichtung gegen unbeabsichtigte Freisetzung.
  • Genehmigung der Fluggesellschaft: Verboten

Am Körper

Keine sichere Antwort

  • Regelwerk: Die Quellen reichen für eine sichere Antwort nicht aus.

Flüge und Quellen

Schweiz · Lufthansa LH · medizinischer Inhalator
Abflugland
Schweiz
Fluggesellschaft
Lufthansa

Handgepäck

Antwort

  • Sicherheitskontrolle: Bedingt
    • Ein Nachweis der Echtheit kann verlangt werden; halten Sie Rezept oder Bescheinigung bereit.
    • Flüssige Inhalationsmedikamente in Behältern jeder Größe sind zulässig, soweit sie während der Reise aus medizinischen Gründen benötigt werden.
    • Legen Sie die Medikamente gesondert zur Sicherheitskontrolle vor.
  • Gefahrgut: Bedingt
    • Diese Regeln betreffen einen nicht-radioaktiven medizinischen Inhalator mit Aerosol; Akkus eines Verneblers und Sauerstoffgeräte benötigen eigene Regeln.
    • Alle erfassten medizinischen Artikel und Toilettenartikel zusammen: höchstens 2 kg oder 2 l Nettomenge je Person über alle Gepäckstücke zusammen.
    • Höchstens 0,5 kg oder 0,5 l Nettomenge je Artikel.
    • Schützen Sie das Aerosolventil mit einer Kappe oder geeigneten Vorrichtung gegen unbeabsichtigte Freisetzung.

Quellen

Aufgabegepäck

Antwort

  • Sicherheitskontrolle: Erlaubt
  • Gefahrgut: Bedingt
    • Diese Regeln betreffen einen nicht-radioaktiven medizinischen Inhalator mit Aerosol; Akkus eines Verneblers und Sauerstoffgeräte benötigen eigene Regeln.
    • Alle erfassten medizinischen Artikel und Toilettenartikel zusammen: höchstens 2 kg oder 2 l Nettomenge je Person über alle Gepäckstücke zusammen.
    • Höchstens 0,5 kg oder 0,5 l Nettomenge je Artikel.
    • Schützen Sie das Aerosolventil mit einer Kappe oder geeigneten Vorrichtung gegen unbeabsichtigte Freisetzung.
  • Genehmigung der Fluggesellschaft: Verboten

Quellen

Am Körper

Keine sichere Antwort

  • Regelwerk: Die Quellen reichen für eine sichere Antwort nicht aus.

Quellen

Quelle fehlt.

Schweiz · Austrian OS · medizinischer InhalatorHandgepäck: Mit BedingungenAufgabegepäck: Erlaubt · Mit Bedingungen

Handgepäck

Antwort

  • Sicherheitskontrolle: Bedingt
    • Ein Nachweis der Echtheit kann verlangt werden; halten Sie Rezept oder Bescheinigung bereit.
    • Flüssige Inhalationsmedikamente in Behältern jeder Größe sind zulässig, soweit sie während der Reise aus medizinischen Gründen benötigt werden.
    • Legen Sie die Medikamente gesondert zur Sicherheitskontrolle vor.
  • Gefahrgut: Bedingt
    • Diese Regeln betreffen einen nicht-radioaktiven medizinischen Inhalator mit Aerosol; Akkus eines Verneblers und Sauerstoffgeräte benötigen eigene Regeln.
    • Alle erfassten medizinischen Artikel und Toilettenartikel zusammen: höchstens 2 kg oder 2 l Nettomenge je Person über alle Gepäckstücke zusammen.
    • Höchstens 0,5 kg oder 0,5 l Nettomenge je Artikel.
    • Schützen Sie das Aerosolventil mit einer Kappe oder geeigneten Vorrichtung gegen unbeabsichtigte Freisetzung.

Aufgabegepäck

Antwort

  • Sicherheitskontrolle: Erlaubt
  • Gefahrgut: Bedingt
    • Diese Regeln betreffen einen nicht-radioaktiven medizinischen Inhalator mit Aerosol; Akkus eines Verneblers und Sauerstoffgeräte benötigen eigene Regeln.
    • Alle erfassten medizinischen Artikel und Toilettenartikel zusammen: höchstens 2 kg oder 2 l Nettomenge je Person über alle Gepäckstücke zusammen.
    • Höchstens 0,5 kg oder 0,5 l Nettomenge je Artikel.
    • Schützen Sie das Aerosolventil mit einer Kappe oder geeigneten Vorrichtung gegen unbeabsichtigte Freisetzung.
  • Genehmigung der Fluggesellschaft: Erlaubt

Am Körper

Keine sichere Antwort

  • Regelwerk: Die Quellen reichen für eine sichere Antwort nicht aus.

Flüge und Quellen

Schweiz · Austrian OS · medizinischer Inhalator
Abflugland
Schweiz
Fluggesellschaft
Austrian Airlines

Handgepäck

Antwort

  • Sicherheitskontrolle: Bedingt
    • Ein Nachweis der Echtheit kann verlangt werden; halten Sie Rezept oder Bescheinigung bereit.
    • Flüssige Inhalationsmedikamente in Behältern jeder Größe sind zulässig, soweit sie während der Reise aus medizinischen Gründen benötigt werden.
    • Legen Sie die Medikamente gesondert zur Sicherheitskontrolle vor.
  • Gefahrgut: Bedingt
    • Diese Regeln betreffen einen nicht-radioaktiven medizinischen Inhalator mit Aerosol; Akkus eines Verneblers und Sauerstoffgeräte benötigen eigene Regeln.
    • Alle erfassten medizinischen Artikel und Toilettenartikel zusammen: höchstens 2 kg oder 2 l Nettomenge je Person über alle Gepäckstücke zusammen.
    • Höchstens 0,5 kg oder 0,5 l Nettomenge je Artikel.
    • Schützen Sie das Aerosolventil mit einer Kappe oder geeigneten Vorrichtung gegen unbeabsichtigte Freisetzung.

Quellen

Aufgabegepäck

Antwort

  • Sicherheitskontrolle: Erlaubt
  • Gefahrgut: Bedingt
    • Diese Regeln betreffen einen nicht-radioaktiven medizinischen Inhalator mit Aerosol; Akkus eines Verneblers und Sauerstoffgeräte benötigen eigene Regeln.
    • Alle erfassten medizinischen Artikel und Toilettenartikel zusammen: höchstens 2 kg oder 2 l Nettomenge je Person über alle Gepäckstücke zusammen.
    • Höchstens 0,5 kg oder 0,5 l Nettomenge je Artikel.
    • Schützen Sie das Aerosolventil mit einer Kappe oder geeigneten Vorrichtung gegen unbeabsichtigte Freisetzung.
  • Genehmigung der Fluggesellschaft: Erlaubt

Quellen

Am Körper

Keine sichere Antwort

  • Regelwerk: Die Quellen reichen für eine sichere Antwort nicht aus.

Quellen

Quelle fehlt.

Schweiz · SWISS LX · medizinischer InhalatorHandgepäck: Mit BedingungenAufgabegepäck: Erlaubt · Mit Bedingungen · Verboten

Handgepäck

Antwort

  • Sicherheitskontrolle: Bedingt
    • Ein Nachweis der Echtheit kann verlangt werden; halten Sie Rezept oder Bescheinigung bereit.
    • Flüssige Inhalationsmedikamente in Behältern jeder Größe sind zulässig, soweit sie während der Reise aus medizinischen Gründen benötigt werden.
    • Legen Sie die Medikamente gesondert zur Sicherheitskontrolle vor.
  • Gefahrgut: Bedingt
    • Diese Regeln betreffen einen nicht-radioaktiven medizinischen Inhalator mit Aerosol; Akkus eines Verneblers und Sauerstoffgeräte benötigen eigene Regeln.
    • Alle erfassten medizinischen Artikel und Toilettenartikel zusammen: höchstens 2 kg oder 2 l Nettomenge je Person über alle Gepäckstücke zusammen.
    • Höchstens 0,5 kg oder 0,5 l Nettomenge je Artikel.
    • Schützen Sie das Aerosolventil mit einer Kappe oder geeigneten Vorrichtung gegen unbeabsichtigte Freisetzung.
  • Genehmigung der Fluggesellschaft: Bedingt
    • Für dringend benötigte flüssige Medikamente nennt SWISS nur die Menge, die Sie während des Fluges benötigen. Klären Sie einen größeren Reisevorrat vorher mit SWISS.

Aufgabegepäck

Antwort

  • Sicherheitskontrolle: Erlaubt
  • Gefahrgut: Bedingt
    • Diese Regeln betreffen einen nicht-radioaktiven medizinischen Inhalator mit Aerosol; Akkus eines Verneblers und Sauerstoffgeräte benötigen eigene Regeln.
    • Alle erfassten medizinischen Artikel und Toilettenartikel zusammen: höchstens 2 kg oder 2 l Nettomenge je Person über alle Gepäckstücke zusammen.
    • Höchstens 0,5 kg oder 0,5 l Nettomenge je Artikel.
    • Schützen Sie das Aerosolventil mit einer Kappe oder geeigneten Vorrichtung gegen unbeabsichtigte Freisetzung.
  • Genehmigung der Fluggesellschaft: Verboten

Am Körper

Keine sichere Antwort

  • Regelwerk: Die Quellen reichen für eine sichere Antwort nicht aus.

Flüge und Quellen

Schweiz · SWISS LX · medizinischer Inhalator
Abflugland
Schweiz
Fluggesellschaft
SWISS

Handgepäck

Antwort

  • Sicherheitskontrolle: Bedingt
    • Ein Nachweis der Echtheit kann verlangt werden; halten Sie Rezept oder Bescheinigung bereit.
    • Flüssige Inhalationsmedikamente in Behältern jeder Größe sind zulässig, soweit sie während der Reise aus medizinischen Gründen benötigt werden.
    • Legen Sie die Medikamente gesondert zur Sicherheitskontrolle vor.
  • Gefahrgut: Bedingt
    • Diese Regeln betreffen einen nicht-radioaktiven medizinischen Inhalator mit Aerosol; Akkus eines Verneblers und Sauerstoffgeräte benötigen eigene Regeln.
    • Alle erfassten medizinischen Artikel und Toilettenartikel zusammen: höchstens 2 kg oder 2 l Nettomenge je Person über alle Gepäckstücke zusammen.
    • Höchstens 0,5 kg oder 0,5 l Nettomenge je Artikel.
    • Schützen Sie das Aerosolventil mit einer Kappe oder geeigneten Vorrichtung gegen unbeabsichtigte Freisetzung.
  • Genehmigung der Fluggesellschaft: Bedingt
    • Für dringend benötigte flüssige Medikamente nennt SWISS nur die Menge, die Sie während des Fluges benötigen. Klären Sie einen größeren Reisevorrat vorher mit SWISS.

Quellen

Aufgabegepäck

Antwort

  • Sicherheitskontrolle: Erlaubt
  • Gefahrgut: Bedingt
    • Diese Regeln betreffen einen nicht-radioaktiven medizinischen Inhalator mit Aerosol; Akkus eines Verneblers und Sauerstoffgeräte benötigen eigene Regeln.
    • Alle erfassten medizinischen Artikel und Toilettenartikel zusammen: höchstens 2 kg oder 2 l Nettomenge je Person über alle Gepäckstücke zusammen.
    • Höchstens 0,5 kg oder 0,5 l Nettomenge je Artikel.
    • Schützen Sie das Aerosolventil mit einer Kappe oder geeigneten Vorrichtung gegen unbeabsichtigte Freisetzung.
  • Genehmigung der Fluggesellschaft: Verboten

Quellen

Am Körper

Keine sichere Antwort

  • Regelwerk: Die Quellen reichen für eine sichere Antwort nicht aus.

Quellen

Quelle fehlt.

Welcher Inhalator ist gemeint?

Diese Seite behandelt ein kleines Inhalationsgerät mit nicht-radioaktivem Medikament, insbesondere ein Dosieraerosol. Pulvereinhalatoren enthalten kein flüssiges Aerosol; die hier genannten Flüssigkeitsbedingungen beschreiben diesen Gerätetyp deshalb nicht vollständig. Ein elektrischer Vernebler, ein Gerät mit Akku und ein Sauerstoffgerät brauchen eine eigene Prüfung. Geben Sie der Fluggesellschaft dafür die genaue Modellbezeichnung und die Angaben zum Akku oder Gas an.

Handgepäck bei Abflug in Deutschland, Österreich und der Schweiz

Für medizinisch benötigten Reisebedarf gibt es einen Ausnahmeweg an der Sicherheitskontrolle. Die Bedingungen unterscheiden sich im Detail.

Deutschland

Das Inhalationsaerosol muss für die Dauer der Reise benötigt werden. Weisen Sie den Bedarf glaubhaft nach, etwa mit Rezept oder Attest, und legen Sie es gesondert vor. Ohne feststellbare Ungefährlichkeit darf das Aerosol nicht ins Handgepäck.

Österreich

Zeigen Sie medizinischen Reisebedarf außerhalb des normalen Flüssigkeitsbeutels separat vor. Weisen Sie die medizinische Verwendung beziehungsweise Echtheit nach. Behälter über 100 ml werden technisch kontrolliert.

Schweiz

Medizinischer Reisebedarf ist in Behältern jeder Größe möglich. Legen Sie Medikamente gesondert vor. Ein Echtheitsnachweis kann verlangt werden.

Die Länderabschnitte bewerten die Sicherheitskontrolle. Die Gefahren- und Annahmeregeln Ihrer Fluggesellschaft gelten zusätzlich. Lokale Verfahren, etwa an einer CT-Kontrolle, ergeben keine allgemeine Freigabe für jeden Flughafen oder jede Umsteigeverbindung.

Aerosollimits und Aufgabegepäck bei Lufthansa, Austrian und SWISS

Die drei geprüften Fluggesellschaften führen nicht-radioaktive medizinische Artikel in ihrer Gefahrgutinformation. Für ein entsprechendes Inhalationsaerosol gelten höchstens 0,5 l oder 0,5 kg Nettomenge je Artikel. Die Gesamtmenge aller erfassten medizinischen Artikel und Toilettenartikel zusammen beträgt höchstens 2 l oder 2 kg netto je Person, über alle Gepäckstücke zusammen. Schützen Sie das Ventil mit einer Kappe oder einer geeigneten Vorrichtung gegen unbeabsichtigte Freisetzung. Diese Limits betreffen die Nettomenge. Die Behältergröße an der Sicherheitskontrolle ist ein eigener Prüfpunkt.

Lufthansa LH

Artikel 8.3.5 der Beförderungsbedingungen schließt Medikamente im Aufgabegepäck aus. Nehmen Sie den Inhalator in die Kabine.

Austrian OS

Artikel 8.6.3 empfiehlt, Medikamente im Handgepäck zu behalten. Er behandelt ausdrücklich den Transport trotz dieser Empfehlung. Die Aerosollimits und Verpackungsbedingungen bleiben verbindlich.

SWISS LX

Ziffer 8.3.5 der Beförderungsbedingungen schließt Medikamente im Aufgabegepäck aus. Nehmen Sie den Inhalator in die Kabine.

Bei dringend benötigten flüssigen Medikamenten nennt die SWISS-Gepäck-FAQ nur den Bedarf während des Fluges. Das ist enger als der medizinische Bedarf während der ganzen Reise in der nationalen Sicherheitsregel. Klären Sie einen größeren Vorrat vorher mit SWISS; die FAQ empfiehlt dafür ein englisches ärztliches Attest.

Die Mengenlimits in der Gefahrgutinformation erlauben also keine gemeinsame Aussage zur Kofferaufgabe. Für andere Fluggesellschaften prüfen Sie deren eigene Bedingungen. Bei einem Codeshare können auch die vertraglichen Bedingungen der auf dem Ticket genannten Gesellschaft gelten. Die dargestellten Kombinationen beschränken sich auf Flüge der benannten ausführenden Gesellschaft; weitere Vertragspartner werden darin nicht bewertet.

Im Flug erreichbar halten

Wählen Sie eine feste Tasche im Handgepäck, aus der Sie den Inhalator leicht herausnehmen können. Das ist eine praktische Packempfehlung, keine Vorschrift, das Gerät am Körper zu tragen. Behalten Sie die Schutzkappe und das beschriftete Medikamentenbehältnis zusammen. Eine zusätzliche Inhalationshilfe sollte so liegen, dass andere Gegenstände sie nicht zusammendrücken.

Wird Ihre Tasche am Gate in den Frachtraum verladen, nehmen Sie den Inhalator vorher heraus. Planen Sie den Medikamentenvorrat mit der behandelnden Praxis und beachten Sie die Gebrauchsinformation Ihres Präparats. Diese Seite gibt keine Dosierungs- oder Behandlungsempfehlung. Einfuhrbedingungen des Ziel- und Transitlandes müssen Sie gesondert prüfen.

Quellen und weitere Informationen

Bundespolizei: Flüssigkeiten an Bord.

BMI: Flughafen- und Flugsicherheitswesen.

BMI: Security Folder der Flughäfen.

BAZL: Flüssigkeiten.

BMI: EU-Information zu Flüssigkeiten, Aerosolen und Gelen.

European Commission / BAZL: Flüssigkeiten, Aerosole, Gele: Information für Fluggäste.

Lufthansa: Gefährliche Gegenstände: medizinische Artikel und Toilettenartikel.

Austrian Airlines: Verbotene Gegenstände: medizinische Artikel und Toilettenartikel.

SWISS: Gefährliche Gegenstände: medizinische Artikel und Toilettenartikel.

Lufthansa: Allgemeine Beförderungsbedingungen, Artikel 8.3.5.

Austrian Airlines: Allgemeine Beförderungsbedingungen, Artikel 8.6.3.

SWISS: Allgemeine Beförderungsbedingungen, Ziffer 8.3.5.

SWISS: FAQ Gepäck: flüssige Medikamente.

Geprüft am 3. Oktober 2026. Weitere Gegenstände im Gepäck.

So packen Sie den Inhalator

  1. Setzen Sie die Schutzkappe auf und sichern Sie das Ventil gegen unbeabsichtigtes Auslösen.

  2. Bewahren Sie Medikamentenname und Rezept oder Bescheinigung gut lesbar zusammen mit dem Inhalator auf.

  3. Halten Sie medizinische Aerosole für die getrennte Kontrolle bereit und nehmen Sie den Inhalator vor einer Gepäckaufgabe am Gate heraus.

Häufige Fragen

Braucht ein Asthmaspray einen Flüssigkeitsbeutel?

Ein Aerosol gehört zu den Flüssigkeiten an der Sicherheitskontrolle. Medizinisch benötigter Reisebedarf kann die normale 100-ml-Grenze überschreiten. In Österreich wird er ausdrücklich außerhalb des Beutels separat vorgezeigt; in Deutschland und der Schweiz gelten die unten beschriebenen Nachweis- und Kontrollbedingungen.

Darf der Inhalator in den aufgegebenen Koffer?

Bei Lufthansa und SWISS schließen die Beförderungsbedingungen Medikamente im Aufgabegepäck aus. Austrian empfiehlt ebenfalls Handgepäck, erlaubt aber den Transport trotz dieser Empfehlung unter den weiteren Bedingungen. Eine Gefahrgutzulassung allein ist keine Zusage zur Gepäckannahme.

Gelten 500 ml pro Person?

Bei Lufthansa, Austrian und SWISS gelten für die erfasste medizinische Aerosolkategorie höchstens 0,5 l oder 0,5 kg netto je Artikel. Die gemeinsame Grenze aller erfassten medizinischen Artikel und Toilettenartikel beträgt 2 l oder 2 kg netto je Person über alle Gepäckstücke zusammen.

Gelten diese Angaben auch für einen elektrischen Vernebler?

Ein Vernebler kann einen Akku enthalten. Prüfen Sie Gerät, Akku, Ersatzakkus und Inhalationslösung getrennt. Die Aerosolregel dieser Seite bestätigt weder die Beförderung noch die Nutzung eines solchen Geräts an Bord.

Prüfdatum der Quellen

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