Zum Inhalt springen
TakeOnAPlane

ELEKTRISCHE GERÄTE

Darf eine Heizdecke ins Flugzeug?

Eine Heizdecke mit Netzkabel fällt in Wien VIE bei der Handgepäckkontrolle unter elektronische Haushaltsgeräte. Eine allgemeine Freigabe für DE, AT und CH oder für Aufgabegepäck ist nicht bestätigt. Ein Akku-Modell und seine Batterien müssen Sie separat mit der Fluggesellschaft klären.

Handgepäck

Nicht allgemein bestätigt

VIE bestätigt die Kategorie elektronische Haushaltsgeräte für eine gewöhnliche Kabeldecke. Nationale Zusagen bleiben offen. Das zugeordnete Akku-Heizgerät braucht bei LH, OS und LX Genehmigung; lose Batterien haben eigene Bedingungen.

Aufgabegepäck

Nicht allgemein bestätigt

Eine allgemeine Zusage für eine Kabeldecke fehlt. Das von der Airline zugeordnete Akku-Heizgerät sowie lose Lithiumbatterien und Powerbanks sind bei LH, OS und LX im Aufgabegepäck verboten.

PNG herunterladen
Heizgewebe, Schalter und Stromquelle getrennt prüfen und beim Packen schützen.
Infografik
Heizdecke im Flugzeug. Heizdecke mit Netzstecker. Wien VIE · Netzkabel, ohne Akku · nur Sicherheitskontrolle. Gewöhnliche Heizdecke mit Kabel, ohne Batterie. VIE erlaubt elektronische Haushaltsgeräte im Handgepäck; die Einordnung der gewöhnlichen Heizdecke mit Kabel ist daraus abgeleitet. Aufgabegepäck und allgemeine Freigaben für DE, AT und CH sind nicht geklärt. VIE kann das Gerät bei Sicherheitsbedenken im Einzelfall zurückweisen. Gepäckmaße, Gewicht und Annahme müssen Sie mit Ihrer Fluggesellschaft klären. Lufthansa (DE), Austrian (AT), SWISS (CH): Die Airline muss das konkrete Modell zuerst als Akku-Heizgerät einstufen. Kategorie: wärmeerzeugende Geräte laut Airline-Einstufung. Dann gilt im Handgepäck: vorherige Genehmigung. Aufgabegepäck: verboten. Ausschalten; bei extremer Hitze Batterie und Heizelement trennen. Batterie, Heizelement oder vorgesehene Komponente dazu ausbauen. Nur persönlicher Gebrauch; höchstens 15 elektronische Geräte pro Person. Eingebauter Li-Ion-Akku: höchstens 160 Wh; über 100 Wh zusätzlich genehmigen. Lithiumbatterien müssen UN 38.3 erfüllen. Beschädigte, defekte oder zurückgerufene Batterien und Geräte sind verboten. 100 Wh allein erlauben keine Akku-Heizdecke. Batterien und Bordnutzung prüfen. Entnommene Lithium-Ionen-Batterien: nur Handgepäck, vor Schaden und Kurzschluss schützen. Bis 100 Wh: höchstens 20 Ersatzbatterien insgesamt pro Person. Der gemeinsame Zähler umfasst alle Ersatzbatterietypen und Powerbanks. Über 100 bis 160 Wh: Airline-Genehmigung, höchstens 2 pro Person. Über 160 Wh: außerhalb dieser Bereiche; Transport vorher klären. UN 38.3 erforderlich; Aufladen von Ersatzbatterien an Bord verboten. Beschädigte, defekte oder zurückgerufene Batterien sind verboten. Für Lufthansa (DE), Austrian (AT) und SWISS (CH), getrennt von Ersatzakkus: Höchstens 2 Powerbanks insgesamt pro Person. Nur Handgepäck. Bis 100 Wh je Batterie; über 100 bis 160 Wh mit vorheriger Genehmigung. Über 160 Wh: außerhalb dieser Bereiche; Transport vorher klären. Im Flugzeug nicht ins Gepäckfach über dem Sitz legen. Laden verboten; Nutzung nur mit zugelassenen medizinischen Geräten. Vor Beschädigung und Kurzschluss schützen; UN 38.3 erforderlich. Beschädigte, defekte oder zurückgerufene Powerbanks sind verboten. Packempfehlung: Rollen Sie die Decke locker, vermeiden Sie scharfe Knicke und polstern Sie das Bedienteil; ziehen Sie den Netzstecker.
PNG herunterladen
Besondere Regeln nach Land, Flughafen, Airline und Ausführung

Was gilt für Ihren Flug?

Wählen Sie Land, Flughafen und Airline und suchen Sie nach Ihrer Ausführung. Bei einer erneuten Kontrolle nach dem Umstieg prüfen Sie auch den dortigen Flughafen.

Ihre Reise und Ihr Gegenstand

Eine Suche nach 100 Wh kann auch über 100 bis 160 Wh finden. Vergleichen Sie deshalb den Grenzwert mit Ihrer Batterie.

19 passende Kombinationen · 13 Antworten

Handgepäck

Nicht geklärt · Erlaubt · Genehmigung erforderlich · Mit Bedingungen

Aufgabegepäck

Nicht geklärt · Verboten

Am Körper

Nicht geklärt

Allgemeine Regeln stehen neben den Regeln der Airline und des Flughafens.

Deutschland · Heizdecke allgemein · gleiche Bedingungen für 3 KombinationenHandgepäck: Nicht geklärtAufgabegepäck: Nicht geklärt

Handgepäck

Keine sichere Antwort

  • Sicherheitskontrolle: Die Quellen reichen für eine sichere Antwort nicht aus.

Aufgabegepäck

Keine sichere Antwort

  • Sicherheitskontrolle: Die Quellen reichen für eine sichere Antwort nicht aus.

Am Körper

Keine sichere Antwort

  • Regelwerk: Die Quellen reichen für eine sichere Antwort nicht aus.

Flüge und Quellen

Deutschland · Heizdecke allgemein
Abflugland
Deutschland

Handgepäck

Keine sichere Antwort

  • Sicherheitskontrolle: Die Quellen reichen für eine sichere Antwort nicht aus.

Quellen

Aufgabegepäck

Keine sichere Antwort

  • Sicherheitskontrolle: Die Quellen reichen für eine sichere Antwort nicht aus.

Quellen

Am Körper

Keine sichere Antwort

  • Regelwerk: Die Quellen reichen für eine sichere Antwort nicht aus.

Quellen

Quelle fehlt.

Österreich · Heizdecke allgemein
Abflugland
Österreich

Handgepäck

Keine sichere Antwort

  • Sicherheitskontrolle: Die Quellen reichen für eine sichere Antwort nicht aus.

Quellen

Aufgabegepäck

Keine sichere Antwort

  • Sicherheitskontrolle: Die Quellen reichen für eine sichere Antwort nicht aus.

Quellen

Am Körper

Keine sichere Antwort

  • Regelwerk: Die Quellen reichen für eine sichere Antwort nicht aus.

Quellen

Quelle fehlt.

Schweiz · Heizdecke allgemein
Abflugland
Schweiz

Handgepäck

Keine sichere Antwort

  • Sicherheitskontrolle: Die Quellen reichen für eine sichere Antwort nicht aus.

Quellen

Aufgabegepäck

Keine sichere Antwort

  • Sicherheitskontrolle: Die Quellen reichen für eine sichere Antwort nicht aus.

Quellen

Am Körper

Keine sichere Antwort

  • Regelwerk: Die Quellen reichen für eine sichere Antwort nicht aus.

Quellen

Quelle fehlt.

Wien VIE · Heizdecke mit Netzkabel · SicherheitskontrolleHandgepäck: ErlaubtAufgabegepäck: Nicht geklärt

Handgepäck

Antwort

  • Sicherheitskontrolle: Erlaubt
    • Gewöhnliche Heizdecke mit Netzkabel ohne Batterie; aus der Kategorie elektronische Haushaltsgeräte eingeordnet.
    • Die Wiener Sicherheitskontrolle kann einen Gegenstand bei Sicherheitsbedenken im Einzelfall zurückweisen.
    • Größe, Gewicht und Annahme sind mit der ausführenden Fluggesellschaft separat zu klären.

Aufgabegepäck

Keine sichere Antwort

  • Regelwerk: Die Quellen reichen für eine sichere Antwort nicht aus.

Am Körper

Keine sichere Antwort

  • Regelwerk: Die Quellen reichen für eine sichere Antwort nicht aus.

Flüge und Quellen

Wien VIE · Heizdecke mit Netzkabel · Sicherheitskontrolle
Abflugland
Österreich
Flughafen
VIE

Handgepäck

Antwort

  • Sicherheitskontrolle: Erlaubt
    • Gewöhnliche Heizdecke mit Netzkabel ohne Batterie; aus der Kategorie elektronische Haushaltsgeräte eingeordnet.
    • Die Wiener Sicherheitskontrolle kann einen Gegenstand bei Sicherheitsbedenken im Einzelfall zurückweisen.
    • Größe, Gewicht und Annahme sind mit der ausführenden Fluggesellschaft separat zu klären.

Quellen

Aufgabegepäck

Keine sichere Antwort

  • Regelwerk: Die Quellen reichen für eine sichere Antwort nicht aus.

Quellen

Quelle fehlt.

Am Körper

Keine sichere Antwort

  • Regelwerk: Die Quellen reichen für eine sichere Antwort nicht aus.

Quellen

Quelle fehlt.

Lufthansa · zugeordnetes Akku-HeizgerätHandgepäck: Genehmigung erforderlichAufgabegepäck: Verboten

Handgepäck

Antwort

  • Gefahrgut: Genehmigung erforderlich
    • Für verbleibende und entnommene Batterien gelten zusätzlich die passenden Batteriebedingungen. Die Transportgenehmigung bestätigt keine Nutzung an Bord.
    • Vor dem Flug eine Transportgenehmigung von Lufthansa einholen.
    • Dieser Bereich gilt nur nach Zuordnung des Akku-Modells zur Kategorie wärmeerzeugende Geräte durch Lufthansa. Eine gewöhnliche Kabeldecke erhält daraus keine Freigabe.
    • Eingebaute Lithium-Ionen-Batterien dürfen höchstens 160 Wh je Gerät haben. Bis 100 Wh bleibt die Heizgerätegenehmigung erforderlich; über 100 bis einschließlich 160 Wh braucht auch die Batterie vorherige Zustimmung.
    • Nur persönlicher Gebrauch; höchstens 15 tragbare elektronische Geräte insgesamt pro Person.
    • Defekte, beschädigte oder aus Sicherheitsgründen zurückgerufene Geräte und Batterien sind ausgeschlossen. Lithiumbatterien müssen UN 38.3 erfüllen.
    • Gerät ausschalten. Bei Geräten, die extreme Hitze erzeugen können, Batterie und Heizelement durch Ausbau der Batterie, des Heizelements oder einer anderen vorgesehenen Komponente elektrisch isolieren.

Aufgabegepäck

Antwort

  • Gefahrgut: Verboten
    • Das zugeordnete wärmeerzeugende Gerät darf nicht ins Aufgabegepäck.
    • Dieser Bereich gilt nur nach Zuordnung des Akku-Modells zur Kategorie wärmeerzeugende Geräte durch Lufthansa. Eine gewöhnliche Kabeldecke erhält daraus keine Freigabe.
    • Defekte, beschädigte oder aus Sicherheitsgründen zurückgerufene Geräte und Batterien sind ausgeschlossen. Lithiumbatterien müssen UN 38.3 erfüllen.

Am Körper

Keine sichere Antwort

  • Regelwerk: Die Quellen reichen für eine sichere Antwort nicht aus.

Flüge und Quellen

Lufthansa · zugeordnetes Akku-Heizgerät
Abflugland
Deutschland
Fluggesellschaft
Lufthansa

Handgepäck

Antwort

  • Gefahrgut: Genehmigung erforderlich
    • Für verbleibende und entnommene Batterien gelten zusätzlich die passenden Batteriebedingungen. Die Transportgenehmigung bestätigt keine Nutzung an Bord.
    • Vor dem Flug eine Transportgenehmigung von Lufthansa einholen.
    • Dieser Bereich gilt nur nach Zuordnung des Akku-Modells zur Kategorie wärmeerzeugende Geräte durch Lufthansa. Eine gewöhnliche Kabeldecke erhält daraus keine Freigabe.
    • Eingebaute Lithium-Ionen-Batterien dürfen höchstens 160 Wh je Gerät haben. Bis 100 Wh bleibt die Heizgerätegenehmigung erforderlich; über 100 bis einschließlich 160 Wh braucht auch die Batterie vorherige Zustimmung.
    • Nur persönlicher Gebrauch; höchstens 15 tragbare elektronische Geräte insgesamt pro Person.
    • Defekte, beschädigte oder aus Sicherheitsgründen zurückgerufene Geräte und Batterien sind ausgeschlossen. Lithiumbatterien müssen UN 38.3 erfüllen.
    • Gerät ausschalten. Bei Geräten, die extreme Hitze erzeugen können, Batterie und Heizelement durch Ausbau der Batterie, des Heizelements oder einer anderen vorgesehenen Komponente elektrisch isolieren.

Quellen

Aufgabegepäck

Antwort

  • Gefahrgut: Verboten
    • Das zugeordnete wärmeerzeugende Gerät darf nicht ins Aufgabegepäck.
    • Dieser Bereich gilt nur nach Zuordnung des Akku-Modells zur Kategorie wärmeerzeugende Geräte durch Lufthansa. Eine gewöhnliche Kabeldecke erhält daraus keine Freigabe.
    • Defekte, beschädigte oder aus Sicherheitsgründen zurückgerufene Geräte und Batterien sind ausgeschlossen. Lithiumbatterien müssen UN 38.3 erfüllen.

Quellen

Am Körper

Keine sichere Antwort

  • Regelwerk: Die Quellen reichen für eine sichere Antwort nicht aus.

Quellen

Quelle fehlt.

Lufthansa · Entnommene Lithium-Ionen-Ersatzbatterie, keine Powerbank mit höchstens 100 Wh je Batterie. · gleiche Bedingungen für 3 KombinationenHandgepäck: Mit BedingungenAufgabegepäck: Verboten

Handgepäck

Antwort

  • Gefahrgut: Bedingt
    • Entnommene Lithium-Ionen-Ersatzbatterie, keine Powerbank mit höchstens 100 Wh je Batterie.
    • Lose Batterie im Handgepäck befördern. Aufladen von Batterien an Bord verboten.
    • Höchstens 20 kleine Ersatzbatterien insgesamt pro Person über alle Batterietypen einschließlich Powerbanks.
    • Jede Batterie vor Schaden und Kurzschluss schützen, etwa durch Originalverpackung, isolierte Kontakte oder eine eigene Schutzhülle.
    • Nur unbeschädigte, nicht defekte und nicht sicherheitsbedingt zurückgerufene Batterien; Lithiumbatterien müssen UN 38.3 erfüllen.

Aufgabegepäck

Antwort

  • Gefahrgut: Verboten
    • Diese lose Batterie darf nicht ins Aufgabegepäck.
    • Entnommene Lithium-Ionen-Ersatzbatterie, keine Powerbank mit höchstens 100 Wh je Batterie.
    • Nur unbeschädigte, nicht defekte und nicht sicherheitsbedingt zurückgerufene Batterien; Lithiumbatterien müssen UN 38.3 erfüllen.

Am Körper

Keine sichere Antwort

  • Regelwerk: Die Quellen reichen für eine sichere Antwort nicht aus.

Flüge und Quellen

Lufthansa · Entnommene Lithium-Ionen-Ersatzbatterie, keine Powerbank mit höchstens 100 Wh je Batterie.
Abflugland
Deutschland
Fluggesellschaft
Lufthansa

Handgepäck

Antwort

  • Gefahrgut: Bedingt
    • Entnommene Lithium-Ionen-Ersatzbatterie, keine Powerbank mit höchstens 100 Wh je Batterie.
    • Lose Batterie im Handgepäck befördern. Aufladen von Batterien an Bord verboten.
    • Höchstens 20 kleine Ersatzbatterien insgesamt pro Person über alle Batterietypen einschließlich Powerbanks.
    • Jede Batterie vor Schaden und Kurzschluss schützen, etwa durch Originalverpackung, isolierte Kontakte oder eine eigene Schutzhülle.
    • Nur unbeschädigte, nicht defekte und nicht sicherheitsbedingt zurückgerufene Batterien; Lithiumbatterien müssen UN 38.3 erfüllen.

Quellen

Aufgabegepäck

Antwort

  • Gefahrgut: Verboten
    • Diese lose Batterie darf nicht ins Aufgabegepäck.
    • Entnommene Lithium-Ionen-Ersatzbatterie, keine Powerbank mit höchstens 100 Wh je Batterie.
    • Nur unbeschädigte, nicht defekte und nicht sicherheitsbedingt zurückgerufene Batterien; Lithiumbatterien müssen UN 38.3 erfüllen.

Quellen

Am Körper

Keine sichere Antwort

  • Regelwerk: Die Quellen reichen für eine sichere Antwort nicht aus.

Quellen

Quelle fehlt.

Austrian Airlines · Entnommene Lithium-Ionen-Ersatzbatterie, keine Powerbank mit höchstens 100 Wh je Batterie.
Abflugland
Österreich
Fluggesellschaft
Austrian Airlines

Handgepäck

Antwort

  • Gefahrgut: Bedingt
    • Entnommene Lithium-Ionen-Ersatzbatterie, keine Powerbank mit höchstens 100 Wh je Batterie.
    • Lose Batterie im Handgepäck befördern. Aufladen von Batterien an Bord verboten.
    • Höchstens 20 kleine Ersatzbatterien insgesamt pro Person über alle Batterietypen einschließlich Powerbanks.
    • Jede Batterie vor Schaden und Kurzschluss schützen, etwa durch Originalverpackung, isolierte Kontakte oder eine eigene Schutzhülle.
    • Nur unbeschädigte, nicht defekte und nicht sicherheitsbedingt zurückgerufene Batterien; Lithiumbatterien müssen UN 38.3 erfüllen.

Quellen

Aufgabegepäck

Antwort

  • Gefahrgut: Verboten
    • Diese lose Batterie darf nicht ins Aufgabegepäck.
    • Entnommene Lithium-Ionen-Ersatzbatterie, keine Powerbank mit höchstens 100 Wh je Batterie.
    • Nur unbeschädigte, nicht defekte und nicht sicherheitsbedingt zurückgerufene Batterien; Lithiumbatterien müssen UN 38.3 erfüllen.

Quellen

Am Körper

Keine sichere Antwort

  • Regelwerk: Die Quellen reichen für eine sichere Antwort nicht aus.

Quellen

Quelle fehlt.

SWISS · Entnommene Lithium-Ionen-Ersatzbatterie, keine Powerbank mit höchstens 100 Wh je Batterie.
Abflugland
Schweiz
Fluggesellschaft
SWISS

Handgepäck

Antwort

  • Gefahrgut: Bedingt
    • Entnommene Lithium-Ionen-Ersatzbatterie, keine Powerbank mit höchstens 100 Wh je Batterie.
    • Lose Batterie im Handgepäck befördern. Aufladen von Batterien an Bord verboten.
    • Höchstens 20 kleine Ersatzbatterien insgesamt pro Person über alle Batterietypen einschließlich Powerbanks.
    • Jede Batterie vor Schaden und Kurzschluss schützen, etwa durch Originalverpackung, isolierte Kontakte oder eine eigene Schutzhülle.
    • Nur unbeschädigte, nicht defekte und nicht sicherheitsbedingt zurückgerufene Batterien; Lithiumbatterien müssen UN 38.3 erfüllen.

Quellen

Aufgabegepäck

Antwort

  • Gefahrgut: Verboten
    • Diese lose Batterie darf nicht ins Aufgabegepäck.
    • Entnommene Lithium-Ionen-Ersatzbatterie, keine Powerbank mit höchstens 100 Wh je Batterie.
    • Nur unbeschädigte, nicht defekte und nicht sicherheitsbedingt zurückgerufene Batterien; Lithiumbatterien müssen UN 38.3 erfüllen.

Quellen

Am Körper

Keine sichere Antwort

  • Regelwerk: Die Quellen reichen für eine sichere Antwort nicht aus.

Quellen

Quelle fehlt.

Lufthansa · Entnommene Lithium-Ionen-Ersatzbatterie, keine Powerbank mit mehr als 100 bis einschließlich 160 Wh je Batterie.Handgepäck: Genehmigung erforderlichAufgabegepäck: Verboten

Handgepäck

Antwort

  • Gefahrgut: Genehmigung erforderlich
    • Vorherige Transportgenehmigung von Lufthansa erforderlich.
    • Entnommene Lithium-Ionen-Ersatzbatterie, keine Powerbank mit mehr als 100 bis einschließlich 160 Wh je Batterie.
    • Lose Batterie im Handgepäck befördern. Aufladen von Batterien an Bord verboten.
    • Höchstens zwei Ersatzbatterien dieser Leistungsstufe pro Person.
    • Jede Batterie vor Schaden und Kurzschluss schützen, etwa durch Originalverpackung, isolierte Kontakte oder eine eigene Schutzhülle.
    • Nur unbeschädigte, nicht defekte und nicht sicherheitsbedingt zurückgerufene Batterien; Lithiumbatterien müssen UN 38.3 erfüllen.

Aufgabegepäck

Antwort

  • Gefahrgut: Verboten
    • Diese lose Batterie darf nicht ins Aufgabegepäck.
    • Entnommene Lithium-Ionen-Ersatzbatterie, keine Powerbank mit mehr als 100 bis einschließlich 160 Wh je Batterie.
    • Nur unbeschädigte, nicht defekte und nicht sicherheitsbedingt zurückgerufene Batterien; Lithiumbatterien müssen UN 38.3 erfüllen.

Am Körper

Keine sichere Antwort

  • Regelwerk: Die Quellen reichen für eine sichere Antwort nicht aus.

Flüge und Quellen

Lufthansa · Entnommene Lithium-Ionen-Ersatzbatterie, keine Powerbank mit mehr als 100 bis einschließlich 160 Wh je Batterie.
Abflugland
Deutschland
Fluggesellschaft
Lufthansa

Handgepäck

Antwort

  • Gefahrgut: Genehmigung erforderlich
    • Vorherige Transportgenehmigung von Lufthansa erforderlich.
    • Entnommene Lithium-Ionen-Ersatzbatterie, keine Powerbank mit mehr als 100 bis einschließlich 160 Wh je Batterie.
    • Lose Batterie im Handgepäck befördern. Aufladen von Batterien an Bord verboten.
    • Höchstens zwei Ersatzbatterien dieser Leistungsstufe pro Person.
    • Jede Batterie vor Schaden und Kurzschluss schützen, etwa durch Originalverpackung, isolierte Kontakte oder eine eigene Schutzhülle.
    • Nur unbeschädigte, nicht defekte und nicht sicherheitsbedingt zurückgerufene Batterien; Lithiumbatterien müssen UN 38.3 erfüllen.

Quellen

Aufgabegepäck

Antwort

  • Gefahrgut: Verboten
    • Diese lose Batterie darf nicht ins Aufgabegepäck.
    • Entnommene Lithium-Ionen-Ersatzbatterie, keine Powerbank mit mehr als 100 bis einschließlich 160 Wh je Batterie.
    • Nur unbeschädigte, nicht defekte und nicht sicherheitsbedingt zurückgerufene Batterien; Lithiumbatterien müssen UN 38.3 erfüllen.

Quellen

Am Körper

Keine sichere Antwort

  • Regelwerk: Die Quellen reichen für eine sichere Antwort nicht aus.

Quellen

Quelle fehlt.

Lufthansa · Separate Lithium-Ionen-Powerbank mit höchstens 100 Wh je Batterie. · gleiche Bedingungen für 3 KombinationenHandgepäck: Mit BedingungenAufgabegepäck: Verboten

Handgepäck

Antwort

  • Gefahrgut: Bedingt
    • Aufladen und Verwendung an Bord verboten; Ausnahme nur für die Verwendung mit zugelassenen medizinischen Geräten.
    • Separate Lithium-Ionen-Powerbank mit höchstens 100 Wh je Batterie.
    • Powerbank nicht im Gepäckfach über den Sitzen lagern; unter dem Vordersitz, in der Sitztasche oder zugänglich bei sich aufbewahren.
    • Höchstens zwei Powerbanks pro Person.
    • Jede Batterie vor Schaden und Kurzschluss schützen, etwa durch Originalverpackung, isolierte Kontakte oder eine eigene Schutzhülle.
    • Nur unbeschädigte, nicht defekte und nicht sicherheitsbedingt zurückgerufene Batterien; Lithiumbatterien müssen UN 38.3 erfüllen.

Aufgabegepäck

Antwort

  • Gefahrgut: Verboten
    • Diese lose Batterie darf nicht ins Aufgabegepäck.
    • Separate Lithium-Ionen-Powerbank mit höchstens 100 Wh je Batterie.
    • Nur unbeschädigte, nicht defekte und nicht sicherheitsbedingt zurückgerufene Batterien; Lithiumbatterien müssen UN 38.3 erfüllen.

Am Körper

Keine sichere Antwort

  • Regelwerk: Die Quellen reichen für eine sichere Antwort nicht aus.

Flüge und Quellen

Lufthansa · Separate Lithium-Ionen-Powerbank mit höchstens 100 Wh je Batterie.
Abflugland
Deutschland
Fluggesellschaft
Lufthansa

Handgepäck

Antwort

  • Gefahrgut: Bedingt
    • Aufladen und Verwendung an Bord verboten; Ausnahme nur für die Verwendung mit zugelassenen medizinischen Geräten.
    • Separate Lithium-Ionen-Powerbank mit höchstens 100 Wh je Batterie.
    • Powerbank nicht im Gepäckfach über den Sitzen lagern; unter dem Vordersitz, in der Sitztasche oder zugänglich bei sich aufbewahren.
    • Höchstens zwei Powerbanks pro Person.
    • Jede Batterie vor Schaden und Kurzschluss schützen, etwa durch Originalverpackung, isolierte Kontakte oder eine eigene Schutzhülle.
    • Nur unbeschädigte, nicht defekte und nicht sicherheitsbedingt zurückgerufene Batterien; Lithiumbatterien müssen UN 38.3 erfüllen.

Quellen

Aufgabegepäck

Antwort

  • Gefahrgut: Verboten
    • Diese lose Batterie darf nicht ins Aufgabegepäck.
    • Separate Lithium-Ionen-Powerbank mit höchstens 100 Wh je Batterie.
    • Nur unbeschädigte, nicht defekte und nicht sicherheitsbedingt zurückgerufene Batterien; Lithiumbatterien müssen UN 38.3 erfüllen.

Quellen

Am Körper

Keine sichere Antwort

  • Regelwerk: Die Quellen reichen für eine sichere Antwort nicht aus.

Quellen

Quelle fehlt.

Austrian Airlines · Separate Lithium-Ionen-Powerbank mit höchstens 100 Wh je Batterie.
Abflugland
Österreich
Fluggesellschaft
Austrian Airlines

Handgepäck

Antwort

  • Gefahrgut: Bedingt
    • Aufladen und Verwendung an Bord verboten; Ausnahme nur für die Verwendung mit zugelassenen medizinischen Geräten.
    • Separate Lithium-Ionen-Powerbank mit höchstens 100 Wh je Batterie.
    • Powerbank nicht im Gepäckfach über den Sitzen lagern; unter dem Vordersitz, in der Sitztasche oder zugänglich bei sich aufbewahren.
    • Höchstens zwei Powerbanks pro Person.
    • Jede Batterie vor Schaden und Kurzschluss schützen, etwa durch Originalverpackung, isolierte Kontakte oder eine eigene Schutzhülle.
    • Nur unbeschädigte, nicht defekte und nicht sicherheitsbedingt zurückgerufene Batterien; Lithiumbatterien müssen UN 38.3 erfüllen.

Quellen

Aufgabegepäck

Antwort

  • Gefahrgut: Verboten
    • Diese lose Batterie darf nicht ins Aufgabegepäck.
    • Separate Lithium-Ionen-Powerbank mit höchstens 100 Wh je Batterie.
    • Nur unbeschädigte, nicht defekte und nicht sicherheitsbedingt zurückgerufene Batterien; Lithiumbatterien müssen UN 38.3 erfüllen.

Quellen

Am Körper

Keine sichere Antwort

  • Regelwerk: Die Quellen reichen für eine sichere Antwort nicht aus.

Quellen

Quelle fehlt.

SWISS · Separate Lithium-Ionen-Powerbank mit höchstens 100 Wh je Batterie.
Abflugland
Schweiz
Fluggesellschaft
SWISS

Handgepäck

Antwort

  • Gefahrgut: Bedingt
    • Aufladen und Verwendung an Bord verboten; Ausnahme nur für die Verwendung mit zugelassenen medizinischen Geräten.
    • Separate Lithium-Ionen-Powerbank mit höchstens 100 Wh je Batterie.
    • Powerbank nicht im Gepäckfach über den Sitzen lagern; unter dem Vordersitz, in der Sitztasche oder zugänglich bei sich aufbewahren.
    • Höchstens zwei Powerbanks pro Person.
    • Jede Batterie vor Schaden und Kurzschluss schützen, etwa durch Originalverpackung, isolierte Kontakte oder eine eigene Schutzhülle.
    • Nur unbeschädigte, nicht defekte und nicht sicherheitsbedingt zurückgerufene Batterien; Lithiumbatterien müssen UN 38.3 erfüllen.

Quellen

Aufgabegepäck

Antwort

  • Gefahrgut: Verboten
    • Diese lose Batterie darf nicht ins Aufgabegepäck.
    • Separate Lithium-Ionen-Powerbank mit höchstens 100 Wh je Batterie.
    • Nur unbeschädigte, nicht defekte und nicht sicherheitsbedingt zurückgerufene Batterien; Lithiumbatterien müssen UN 38.3 erfüllen.

Quellen

Am Körper

Keine sichere Antwort

  • Regelwerk: Die Quellen reichen für eine sichere Antwort nicht aus.

Quellen

Quelle fehlt.

Lufthansa · Separate Lithium-Ionen-Powerbank mit mehr als 100 bis einschließlich 160 Wh je Batterie.Handgepäck: Genehmigung erforderlichAufgabegepäck: Verboten

Handgepäck

Antwort

  • Gefahrgut: Genehmigung erforderlich
    • Vorherige Transportgenehmigung von Lufthansa erforderlich.
    • Aufladen und Verwendung an Bord verboten; Ausnahme nur für die Verwendung mit zugelassenen medizinischen Geräten.
    • Separate Lithium-Ionen-Powerbank mit mehr als 100 bis einschließlich 160 Wh je Batterie.
    • Powerbank nicht im Gepäckfach über den Sitzen lagern; unter dem Vordersitz, in der Sitztasche oder zugänglich bei sich aufbewahren.
    • Höchstens zwei Powerbanks pro Person.
    • Jede Batterie vor Schaden und Kurzschluss schützen, etwa durch Originalverpackung, isolierte Kontakte oder eine eigene Schutzhülle.
    • Nur unbeschädigte, nicht defekte und nicht sicherheitsbedingt zurückgerufene Batterien; Lithiumbatterien müssen UN 38.3 erfüllen.

Aufgabegepäck

Antwort

  • Gefahrgut: Verboten
    • Diese lose Batterie darf nicht ins Aufgabegepäck.
    • Separate Lithium-Ionen-Powerbank mit mehr als 100 bis einschließlich 160 Wh je Batterie.
    • Nur unbeschädigte, nicht defekte und nicht sicherheitsbedingt zurückgerufene Batterien; Lithiumbatterien müssen UN 38.3 erfüllen.

Am Körper

Keine sichere Antwort

  • Regelwerk: Die Quellen reichen für eine sichere Antwort nicht aus.

Flüge und Quellen

Lufthansa · Separate Lithium-Ionen-Powerbank mit mehr als 100 bis einschließlich 160 Wh je Batterie.
Abflugland
Deutschland
Fluggesellschaft
Lufthansa

Handgepäck

Antwort

  • Gefahrgut: Genehmigung erforderlich
    • Vorherige Transportgenehmigung von Lufthansa erforderlich.
    • Aufladen und Verwendung an Bord verboten; Ausnahme nur für die Verwendung mit zugelassenen medizinischen Geräten.
    • Separate Lithium-Ionen-Powerbank mit mehr als 100 bis einschließlich 160 Wh je Batterie.
    • Powerbank nicht im Gepäckfach über den Sitzen lagern; unter dem Vordersitz, in der Sitztasche oder zugänglich bei sich aufbewahren.
    • Höchstens zwei Powerbanks pro Person.
    • Jede Batterie vor Schaden und Kurzschluss schützen, etwa durch Originalverpackung, isolierte Kontakte oder eine eigene Schutzhülle.
    • Nur unbeschädigte, nicht defekte und nicht sicherheitsbedingt zurückgerufene Batterien; Lithiumbatterien müssen UN 38.3 erfüllen.

Quellen

Aufgabegepäck

Antwort

  • Gefahrgut: Verboten
    • Diese lose Batterie darf nicht ins Aufgabegepäck.
    • Separate Lithium-Ionen-Powerbank mit mehr als 100 bis einschließlich 160 Wh je Batterie.
    • Nur unbeschädigte, nicht defekte und nicht sicherheitsbedingt zurückgerufene Batterien; Lithiumbatterien müssen UN 38.3 erfüllen.

Quellen

Am Körper

Keine sichere Antwort

  • Regelwerk: Die Quellen reichen für eine sichere Antwort nicht aus.

Quellen

Quelle fehlt.

Austrian Airlines · zugeordnetes Akku-HeizgerätHandgepäck: Genehmigung erforderlichAufgabegepäck: Verboten

Handgepäck

Antwort

  • Gefahrgut: Genehmigung erforderlich
    • Für verbleibende und entnommene Batterien gelten zusätzlich die passenden Batteriebedingungen. Die Transportgenehmigung bestätigt keine Nutzung an Bord.
    • Vor dem Flug eine Transportgenehmigung von Austrian Airlines einholen.
    • Dieser Bereich gilt nur nach Zuordnung des Akku-Modells zur Kategorie wärmeerzeugende Geräte durch Austrian Airlines. Eine gewöhnliche Kabeldecke erhält daraus keine Freigabe.
    • Eingebaute Lithium-Ionen-Batterien dürfen höchstens 160 Wh je Gerät haben. Bis 100 Wh bleibt die Heizgerätegenehmigung erforderlich; über 100 bis einschließlich 160 Wh braucht auch die Batterie vorherige Zustimmung.
    • Nur persönlicher Gebrauch; höchstens 15 tragbare elektronische Geräte insgesamt pro Person.
    • Defekte, beschädigte oder aus Sicherheitsgründen zurückgerufene Geräte und Batterien sind ausgeschlossen. Lithiumbatterien müssen UN 38.3 erfüllen.
    • Gerät ausschalten. Bei Geräten, die extreme Hitze erzeugen können, Batterie und Heizelement durch Ausbau der Batterie, des Heizelements oder einer anderen vorgesehenen Komponente elektrisch isolieren.

Aufgabegepäck

Antwort

  • Gefahrgut: Verboten
    • Das zugeordnete wärmeerzeugende Gerät darf nicht ins Aufgabegepäck.
    • Dieser Bereich gilt nur nach Zuordnung des Akku-Modells zur Kategorie wärmeerzeugende Geräte durch Austrian Airlines. Eine gewöhnliche Kabeldecke erhält daraus keine Freigabe.
    • Defekte, beschädigte oder aus Sicherheitsgründen zurückgerufene Geräte und Batterien sind ausgeschlossen. Lithiumbatterien müssen UN 38.3 erfüllen.

Am Körper

Keine sichere Antwort

  • Regelwerk: Die Quellen reichen für eine sichere Antwort nicht aus.

Flüge und Quellen

Austrian Airlines · zugeordnetes Akku-Heizgerät
Abflugland
Österreich
Fluggesellschaft
Austrian Airlines

Handgepäck

Antwort

  • Gefahrgut: Genehmigung erforderlich
    • Für verbleibende und entnommene Batterien gelten zusätzlich die passenden Batteriebedingungen. Die Transportgenehmigung bestätigt keine Nutzung an Bord.
    • Vor dem Flug eine Transportgenehmigung von Austrian Airlines einholen.
    • Dieser Bereich gilt nur nach Zuordnung des Akku-Modells zur Kategorie wärmeerzeugende Geräte durch Austrian Airlines. Eine gewöhnliche Kabeldecke erhält daraus keine Freigabe.
    • Eingebaute Lithium-Ionen-Batterien dürfen höchstens 160 Wh je Gerät haben. Bis 100 Wh bleibt die Heizgerätegenehmigung erforderlich; über 100 bis einschließlich 160 Wh braucht auch die Batterie vorherige Zustimmung.
    • Nur persönlicher Gebrauch; höchstens 15 tragbare elektronische Geräte insgesamt pro Person.
    • Defekte, beschädigte oder aus Sicherheitsgründen zurückgerufene Geräte und Batterien sind ausgeschlossen. Lithiumbatterien müssen UN 38.3 erfüllen.
    • Gerät ausschalten. Bei Geräten, die extreme Hitze erzeugen können, Batterie und Heizelement durch Ausbau der Batterie, des Heizelements oder einer anderen vorgesehenen Komponente elektrisch isolieren.

Quellen

Aufgabegepäck

Antwort

  • Gefahrgut: Verboten
    • Das zugeordnete wärmeerzeugende Gerät darf nicht ins Aufgabegepäck.
    • Dieser Bereich gilt nur nach Zuordnung des Akku-Modells zur Kategorie wärmeerzeugende Geräte durch Austrian Airlines. Eine gewöhnliche Kabeldecke erhält daraus keine Freigabe.
    • Defekte, beschädigte oder aus Sicherheitsgründen zurückgerufene Geräte und Batterien sind ausgeschlossen. Lithiumbatterien müssen UN 38.3 erfüllen.

Quellen

Am Körper

Keine sichere Antwort

  • Regelwerk: Die Quellen reichen für eine sichere Antwort nicht aus.

Quellen

Quelle fehlt.

Austrian Airlines · Entnommene Lithium-Ionen-Ersatzbatterie, keine Powerbank mit mehr als 100 bis einschließlich 160 Wh je Batterie.Handgepäck: Genehmigung erforderlichAufgabegepäck: Verboten

Handgepäck

Antwort

  • Gefahrgut: Genehmigung erforderlich
    • Vorherige Transportgenehmigung von Austrian Airlines erforderlich.
    • Entnommene Lithium-Ionen-Ersatzbatterie, keine Powerbank mit mehr als 100 bis einschließlich 160 Wh je Batterie.
    • Lose Batterie im Handgepäck befördern. Aufladen von Batterien an Bord verboten.
    • Höchstens zwei Ersatzbatterien dieser Leistungsstufe pro Person.
    • Jede Batterie vor Schaden und Kurzschluss schützen, etwa durch Originalverpackung, isolierte Kontakte oder eine eigene Schutzhülle.
    • Nur unbeschädigte, nicht defekte und nicht sicherheitsbedingt zurückgerufene Batterien; Lithiumbatterien müssen UN 38.3 erfüllen.

Aufgabegepäck

Antwort

  • Gefahrgut: Verboten
    • Diese lose Batterie darf nicht ins Aufgabegepäck.
    • Entnommene Lithium-Ionen-Ersatzbatterie, keine Powerbank mit mehr als 100 bis einschließlich 160 Wh je Batterie.
    • Nur unbeschädigte, nicht defekte und nicht sicherheitsbedingt zurückgerufene Batterien; Lithiumbatterien müssen UN 38.3 erfüllen.

Am Körper

Keine sichere Antwort

  • Regelwerk: Die Quellen reichen für eine sichere Antwort nicht aus.

Flüge und Quellen

Austrian Airlines · Entnommene Lithium-Ionen-Ersatzbatterie, keine Powerbank mit mehr als 100 bis einschließlich 160 Wh je Batterie.
Abflugland
Österreich
Fluggesellschaft
Austrian Airlines

Handgepäck

Antwort

  • Gefahrgut: Genehmigung erforderlich
    • Vorherige Transportgenehmigung von Austrian Airlines erforderlich.
    • Entnommene Lithium-Ionen-Ersatzbatterie, keine Powerbank mit mehr als 100 bis einschließlich 160 Wh je Batterie.
    • Lose Batterie im Handgepäck befördern. Aufladen von Batterien an Bord verboten.
    • Höchstens zwei Ersatzbatterien dieser Leistungsstufe pro Person.
    • Jede Batterie vor Schaden und Kurzschluss schützen, etwa durch Originalverpackung, isolierte Kontakte oder eine eigene Schutzhülle.
    • Nur unbeschädigte, nicht defekte und nicht sicherheitsbedingt zurückgerufene Batterien; Lithiumbatterien müssen UN 38.3 erfüllen.

Quellen

Aufgabegepäck

Antwort

  • Gefahrgut: Verboten
    • Diese lose Batterie darf nicht ins Aufgabegepäck.
    • Entnommene Lithium-Ionen-Ersatzbatterie, keine Powerbank mit mehr als 100 bis einschließlich 160 Wh je Batterie.
    • Nur unbeschädigte, nicht defekte und nicht sicherheitsbedingt zurückgerufene Batterien; Lithiumbatterien müssen UN 38.3 erfüllen.

Quellen

Am Körper

Keine sichere Antwort

  • Regelwerk: Die Quellen reichen für eine sichere Antwort nicht aus.

Quellen

Quelle fehlt.

Austrian Airlines · Separate Lithium-Ionen-Powerbank mit mehr als 100 bis einschließlich 160 Wh je Batterie.Handgepäck: Genehmigung erforderlichAufgabegepäck: Verboten

Handgepäck

Antwort

  • Gefahrgut: Genehmigung erforderlich
    • Vorherige Transportgenehmigung von Austrian Airlines erforderlich.
    • Aufladen und Verwendung an Bord verboten; Ausnahme nur für die Verwendung mit zugelassenen medizinischen Geräten.
    • Separate Lithium-Ionen-Powerbank mit mehr als 100 bis einschließlich 160 Wh je Batterie.
    • Powerbank nicht im Gepäckfach über den Sitzen lagern; unter dem Vordersitz, in der Sitztasche oder zugänglich bei sich aufbewahren.
    • Höchstens zwei Powerbanks pro Person.
    • Jede Batterie vor Schaden und Kurzschluss schützen, etwa durch Originalverpackung, isolierte Kontakte oder eine eigene Schutzhülle.
    • Nur unbeschädigte, nicht defekte und nicht sicherheitsbedingt zurückgerufene Batterien; Lithiumbatterien müssen UN 38.3 erfüllen.

Aufgabegepäck

Antwort

  • Gefahrgut: Verboten
    • Diese lose Batterie darf nicht ins Aufgabegepäck.
    • Separate Lithium-Ionen-Powerbank mit mehr als 100 bis einschließlich 160 Wh je Batterie.
    • Nur unbeschädigte, nicht defekte und nicht sicherheitsbedingt zurückgerufene Batterien; Lithiumbatterien müssen UN 38.3 erfüllen.

Am Körper

Keine sichere Antwort

  • Regelwerk: Die Quellen reichen für eine sichere Antwort nicht aus.

Flüge und Quellen

Austrian Airlines · Separate Lithium-Ionen-Powerbank mit mehr als 100 bis einschließlich 160 Wh je Batterie.
Abflugland
Österreich
Fluggesellschaft
Austrian Airlines

Handgepäck

Antwort

  • Gefahrgut: Genehmigung erforderlich
    • Vorherige Transportgenehmigung von Austrian Airlines erforderlich.
    • Aufladen und Verwendung an Bord verboten; Ausnahme nur für die Verwendung mit zugelassenen medizinischen Geräten.
    • Separate Lithium-Ionen-Powerbank mit mehr als 100 bis einschließlich 160 Wh je Batterie.
    • Powerbank nicht im Gepäckfach über den Sitzen lagern; unter dem Vordersitz, in der Sitztasche oder zugänglich bei sich aufbewahren.
    • Höchstens zwei Powerbanks pro Person.
    • Jede Batterie vor Schaden und Kurzschluss schützen, etwa durch Originalverpackung, isolierte Kontakte oder eine eigene Schutzhülle.
    • Nur unbeschädigte, nicht defekte und nicht sicherheitsbedingt zurückgerufene Batterien; Lithiumbatterien müssen UN 38.3 erfüllen.

Quellen

Aufgabegepäck

Antwort

  • Gefahrgut: Verboten
    • Diese lose Batterie darf nicht ins Aufgabegepäck.
    • Separate Lithium-Ionen-Powerbank mit mehr als 100 bis einschließlich 160 Wh je Batterie.
    • Nur unbeschädigte, nicht defekte und nicht sicherheitsbedingt zurückgerufene Batterien; Lithiumbatterien müssen UN 38.3 erfüllen.

Quellen

Am Körper

Keine sichere Antwort

  • Regelwerk: Die Quellen reichen für eine sichere Antwort nicht aus.

Quellen

Quelle fehlt.

SWISS · zugeordnetes Akku-HeizgerätHandgepäck: Genehmigung erforderlichAufgabegepäck: Verboten

Handgepäck

Antwort

  • Gefahrgut: Genehmigung erforderlich
    • Für verbleibende und entnommene Batterien gelten zusätzlich die passenden Batteriebedingungen. Die Transportgenehmigung bestätigt keine Nutzung an Bord.
    • Vor dem Flug eine Transportgenehmigung von SWISS einholen.
    • Dieser Bereich gilt nur nach Zuordnung des Akku-Modells zur Kategorie wärmeerzeugende Geräte durch SWISS. Eine gewöhnliche Kabeldecke erhält daraus keine Freigabe.
    • Eingebaute Lithium-Ionen-Batterien dürfen höchstens 160 Wh je Gerät haben. Bis 100 Wh bleibt die Heizgerätegenehmigung erforderlich; über 100 bis einschließlich 160 Wh braucht auch die Batterie vorherige Zustimmung.
    • Nur persönlicher Gebrauch; höchstens 15 tragbare elektronische Geräte insgesamt pro Person.
    • Defekte, beschädigte oder aus Sicherheitsgründen zurückgerufene Geräte und Batterien sind ausgeschlossen. Lithiumbatterien müssen UN 38.3 erfüllen.
    • Gerät ausschalten. Bei Geräten, die extreme Hitze erzeugen können, Batterie und Heizelement durch Ausbau der Batterie, des Heizelements oder einer anderen vorgesehenen Komponente elektrisch isolieren.

Aufgabegepäck

Antwort

  • Gefahrgut: Verboten
    • Das zugeordnete wärmeerzeugende Gerät darf nicht ins Aufgabegepäck.
    • Dieser Bereich gilt nur nach Zuordnung des Akku-Modells zur Kategorie wärmeerzeugende Geräte durch SWISS. Eine gewöhnliche Kabeldecke erhält daraus keine Freigabe.
    • Defekte, beschädigte oder aus Sicherheitsgründen zurückgerufene Geräte und Batterien sind ausgeschlossen. Lithiumbatterien müssen UN 38.3 erfüllen.

Am Körper

Keine sichere Antwort

  • Regelwerk: Die Quellen reichen für eine sichere Antwort nicht aus.

Flüge und Quellen

SWISS · zugeordnetes Akku-Heizgerät
Abflugland
Schweiz
Fluggesellschaft
SWISS

Handgepäck

Antwort

  • Gefahrgut: Genehmigung erforderlich
    • Für verbleibende und entnommene Batterien gelten zusätzlich die passenden Batteriebedingungen. Die Transportgenehmigung bestätigt keine Nutzung an Bord.
    • Vor dem Flug eine Transportgenehmigung von SWISS einholen.
    • Dieser Bereich gilt nur nach Zuordnung des Akku-Modells zur Kategorie wärmeerzeugende Geräte durch SWISS. Eine gewöhnliche Kabeldecke erhält daraus keine Freigabe.
    • Eingebaute Lithium-Ionen-Batterien dürfen höchstens 160 Wh je Gerät haben. Bis 100 Wh bleibt die Heizgerätegenehmigung erforderlich; über 100 bis einschließlich 160 Wh braucht auch die Batterie vorherige Zustimmung.
    • Nur persönlicher Gebrauch; höchstens 15 tragbare elektronische Geräte insgesamt pro Person.
    • Defekte, beschädigte oder aus Sicherheitsgründen zurückgerufene Geräte und Batterien sind ausgeschlossen. Lithiumbatterien müssen UN 38.3 erfüllen.
    • Gerät ausschalten. Bei Geräten, die extreme Hitze erzeugen können, Batterie und Heizelement durch Ausbau der Batterie, des Heizelements oder einer anderen vorgesehenen Komponente elektrisch isolieren.

Quellen

Aufgabegepäck

Antwort

  • Gefahrgut: Verboten
    • Das zugeordnete wärmeerzeugende Gerät darf nicht ins Aufgabegepäck.
    • Dieser Bereich gilt nur nach Zuordnung des Akku-Modells zur Kategorie wärmeerzeugende Geräte durch SWISS. Eine gewöhnliche Kabeldecke erhält daraus keine Freigabe.
    • Defekte, beschädigte oder aus Sicherheitsgründen zurückgerufene Geräte und Batterien sind ausgeschlossen. Lithiumbatterien müssen UN 38.3 erfüllen.

Quellen

Am Körper

Keine sichere Antwort

  • Regelwerk: Die Quellen reichen für eine sichere Antwort nicht aus.

Quellen

Quelle fehlt.

SWISS · Entnommene Lithium-Ionen-Ersatzbatterie, keine Powerbank mit mehr als 100 bis einschließlich 160 Wh je Batterie.Handgepäck: Genehmigung erforderlichAufgabegepäck: Verboten

Handgepäck

Antwort

  • Gefahrgut: Genehmigung erforderlich
    • Vorherige Transportgenehmigung von SWISS erforderlich.
    • Entnommene Lithium-Ionen-Ersatzbatterie, keine Powerbank mit mehr als 100 bis einschließlich 160 Wh je Batterie.
    • Lose Batterie im Handgepäck befördern. Aufladen von Batterien an Bord verboten.
    • Höchstens zwei Ersatzbatterien dieser Leistungsstufe pro Person.
    • Jede Batterie vor Schaden und Kurzschluss schützen, etwa durch Originalverpackung, isolierte Kontakte oder eine eigene Schutzhülle.
    • Nur unbeschädigte, nicht defekte und nicht sicherheitsbedingt zurückgerufene Batterien; Lithiumbatterien müssen UN 38.3 erfüllen.

Aufgabegepäck

Antwort

  • Gefahrgut: Verboten
    • Diese lose Batterie darf nicht ins Aufgabegepäck.
    • Entnommene Lithium-Ionen-Ersatzbatterie, keine Powerbank mit mehr als 100 bis einschließlich 160 Wh je Batterie.
    • Nur unbeschädigte, nicht defekte und nicht sicherheitsbedingt zurückgerufene Batterien; Lithiumbatterien müssen UN 38.3 erfüllen.

Am Körper

Keine sichere Antwort

  • Regelwerk: Die Quellen reichen für eine sichere Antwort nicht aus.

Flüge und Quellen

SWISS · Entnommene Lithium-Ionen-Ersatzbatterie, keine Powerbank mit mehr als 100 bis einschließlich 160 Wh je Batterie.
Abflugland
Schweiz
Fluggesellschaft
SWISS

Handgepäck

Antwort

  • Gefahrgut: Genehmigung erforderlich
    • Vorherige Transportgenehmigung von SWISS erforderlich.
    • Entnommene Lithium-Ionen-Ersatzbatterie, keine Powerbank mit mehr als 100 bis einschließlich 160 Wh je Batterie.
    • Lose Batterie im Handgepäck befördern. Aufladen von Batterien an Bord verboten.
    • Höchstens zwei Ersatzbatterien dieser Leistungsstufe pro Person.
    • Jede Batterie vor Schaden und Kurzschluss schützen, etwa durch Originalverpackung, isolierte Kontakte oder eine eigene Schutzhülle.
    • Nur unbeschädigte, nicht defekte und nicht sicherheitsbedingt zurückgerufene Batterien; Lithiumbatterien müssen UN 38.3 erfüllen.

Quellen

Aufgabegepäck

Antwort

  • Gefahrgut: Verboten
    • Diese lose Batterie darf nicht ins Aufgabegepäck.
    • Entnommene Lithium-Ionen-Ersatzbatterie, keine Powerbank mit mehr als 100 bis einschließlich 160 Wh je Batterie.
    • Nur unbeschädigte, nicht defekte und nicht sicherheitsbedingt zurückgerufene Batterien; Lithiumbatterien müssen UN 38.3 erfüllen.

Quellen

Am Körper

Keine sichere Antwort

  • Regelwerk: Die Quellen reichen für eine sichere Antwort nicht aus.

Quellen

Quelle fehlt.

SWISS · Separate Lithium-Ionen-Powerbank mit mehr als 100 bis einschließlich 160 Wh je Batterie.Handgepäck: Genehmigung erforderlichAufgabegepäck: Verboten

Handgepäck

Antwort

  • Gefahrgut: Genehmigung erforderlich
    • Vorherige Transportgenehmigung von SWISS erforderlich.
    • Aufladen und Verwendung an Bord verboten; Ausnahme nur für die Verwendung mit zugelassenen medizinischen Geräten.
    • Separate Lithium-Ionen-Powerbank mit mehr als 100 bis einschließlich 160 Wh je Batterie.
    • Powerbank nicht im Gepäckfach über den Sitzen lagern; unter dem Vordersitz, in der Sitztasche oder zugänglich bei sich aufbewahren.
    • Höchstens zwei Powerbanks pro Person.
    • Jede Batterie vor Schaden und Kurzschluss schützen, etwa durch Originalverpackung, isolierte Kontakte oder eine eigene Schutzhülle.
    • Nur unbeschädigte, nicht defekte und nicht sicherheitsbedingt zurückgerufene Batterien; Lithiumbatterien müssen UN 38.3 erfüllen.

Aufgabegepäck

Antwort

  • Gefahrgut: Verboten
    • Diese lose Batterie darf nicht ins Aufgabegepäck.
    • Separate Lithium-Ionen-Powerbank mit mehr als 100 bis einschließlich 160 Wh je Batterie.
    • Nur unbeschädigte, nicht defekte und nicht sicherheitsbedingt zurückgerufene Batterien; Lithiumbatterien müssen UN 38.3 erfüllen.

Am Körper

Keine sichere Antwort

  • Regelwerk: Die Quellen reichen für eine sichere Antwort nicht aus.

Flüge und Quellen

SWISS · Separate Lithium-Ionen-Powerbank mit mehr als 100 bis einschließlich 160 Wh je Batterie.
Abflugland
Schweiz
Fluggesellschaft
SWISS

Handgepäck

Antwort

  • Gefahrgut: Genehmigung erforderlich
    • Vorherige Transportgenehmigung von SWISS erforderlich.
    • Aufladen und Verwendung an Bord verboten; Ausnahme nur für die Verwendung mit zugelassenen medizinischen Geräten.
    • Separate Lithium-Ionen-Powerbank mit mehr als 100 bis einschließlich 160 Wh je Batterie.
    • Powerbank nicht im Gepäckfach über den Sitzen lagern; unter dem Vordersitz, in der Sitztasche oder zugänglich bei sich aufbewahren.
    • Höchstens zwei Powerbanks pro Person.
    • Jede Batterie vor Schaden und Kurzschluss schützen, etwa durch Originalverpackung, isolierte Kontakte oder eine eigene Schutzhülle.
    • Nur unbeschädigte, nicht defekte und nicht sicherheitsbedingt zurückgerufene Batterien; Lithiumbatterien müssen UN 38.3 erfüllen.

Quellen

Aufgabegepäck

Antwort

  • Gefahrgut: Verboten
    • Diese lose Batterie darf nicht ins Aufgabegepäck.
    • Separate Lithium-Ionen-Powerbank mit mehr als 100 bis einschließlich 160 Wh je Batterie.
    • Nur unbeschädigte, nicht defekte und nicht sicherheitsbedingt zurückgerufene Batterien; Lithiumbatterien müssen UN 38.3 erfüllen.

Quellen

Am Körper

Keine sichere Antwort

  • Regelwerk: Die Quellen reichen für eine sichere Antwort nicht aus.

Quellen

Quelle fehlt.

Heizdecke mit Kabel oder Akku?

Prüfen Sie zuerst die Stromversorgung. Eine gewöhnliche Decke hat weder Schalter noch Heizelement. Eine elektrische Wärmezudecke besteht aus Heizgewebe, Steuerung und Kabel oder Akku. Die Zusage für eine gewöhnliche Stoffdecke beantwortet die Frage nach diesem ganzen Satz nicht.

Für Deutschland, Österreich und die Schweiz nennen die gelesenen nationalen Quellen keine konkrete Heizdeckenfreigabe. Deshalb bleibt die allgemeine Antwort für Handgepäck und Aufgabegepäck offen. Auch das Tragen am Körper ist nicht eigenständig bestätigt. Fragen Sie die Kontrollstelle und Ihre ausführende Fluggesellschaft nach dem Modell. Die fehlende Nennung in einer Verbotsliste ist keine Erlaubnis.

Handgepäck ab Wien

Der Flughafen Wien erlaubt elektronische Haushaltsgeräte seitens der Sicherheitskontrolle. Eine gewöhnliche Heizdecke mit Netzkabel ohne Batterie ordnen wir dieser Kategorie zu; die Tabelle nennt sie nicht einzeln. Größe, Gewicht und Gepäckannahme müssen Sie mit Ihrer Fluggesellschaft klären. Die Kontrolle kann Gegenstände bei Sicherheitsbedenken im Einzelfall zurückweisen. Diese Auskunft betrifft VIE und Handgepäck. Sie bestätigt weder Aufgabegepäck noch Gefahrgut, Zoll oder die Verwendung an Bord.

Akku-Heizdecke bei Lufthansa, Austrian und SWISS

Lassen Sie die ausführende Airline anhand von Modell und Herstellerdaten klären, ob die Decke als wärmeerzeugendes Gerät einzustufen ist. Für diese Kategorie verlangen Lufthansa, Austrian Airlines und SWISS eine vorherige Transportgenehmigung im Handgepäck; Aufgabegepäck ist verboten. Die Menge muss dem persönlichen Gebrauch dienen und höchstens 15 tragbare elektronische Geräte insgesamt pro Person umfassen.

Schalten Sie das Gerät aus. Kann es extreme Hitze erzeugen, müssen Batterie und Heizelement durch Ausbau der Batterie, des Heizelements oder einer vorgesehenen Komponente elektrisch getrennt werden. Ein ausgeschalteter Schalter allein erfüllt diese Trennung nicht. Für die Batterie gelten zusätzlich die passenden Batteriebedingungen. Eine allgemeine Grenze von 100 Wh gibt einem Heizgerät keine automatische Freigabe. Für die eingebaute Lithium-Ionen-Batterie gelten höchstens 160 Wh je Gerät. Über 100 bis einschließlich 160 Wh muss auch die Batterie vorher genehmigt werden; bis 100 Wh bleibt die Genehmigung für das Heizgerät erforderlich.

Die folgenden Batterieangaben beziehen sich auf Lithium-Ionen-Batterien und diese drei Airlines. Defekte, beschädigte oder sicherheitsbedingt zurückgerufene Geräte und Batterien dürfen nicht mitreisen; Lithiumbatterien müssen UN 38.3 erfüllen. Andere Zellarten und nicht zugeordnete Deckenmodelle brauchen eine eigene Prüfung.

Entnommene Batterien und Powerbanks

Entnommene Lithium-Ersatzbatterien gehören ins Handgepäck. Schützen Sie jede einzeln vor Beschädigung und Kurzschluss, etwa durch isolierte Kontakte und eine Schutzhülle. Bis einschließlich 100 Wh gelten höchstens 20 kleine Ersatzbatterien insgesamt pro Person über alle Batterietypen einschließlich Powerbanks. Über 100 bis einschließlich 160 Wh brauchen Sie vorherige Zustimmung und dürfen höchstens zwei Ersatzbatterien dieser Stufe pro Person mitnehmen. Aufladen von Batterien an Bord ist verboten.

Eine separate Powerbank für die Decke hat eine eigene Grenze von höchstens zwei Stück pro Person. Bis 100 Wh gilt der kleine Bereich; über 100 bis einschließlich 160 Wh ist vorherige Zustimmung nötig. Eine Powerbank gehört in die Kabine und darf nicht ins Gepäckfach über den Sitzen. Bewahren Sie sie unter dem Vordersitz, in der Sitztasche oder zugänglich bei sich auf. Schützen Sie sie vor Schaden und Kurzschluss. Laden und Verwenden an Bord sind verboten; die Ausnahme betrifft nur die Verwendung mit zugelassenen medizinischen Geräten. Die Heizdecke erhält dadurch keine Nutzungserlaubnis. Batterien über 160 Wh sind von diesen bestätigten Bereichen nicht umfasst. Klären Sie dafür einen gesonderten Transportweg vor der Buchung.

Eine herausgenommene Batterie hebt die Mitnahmebeschränkung des zugeordneten Heizgeräts nicht automatisch auf. Auch eine bestätigte Batterie ersetzt die Prüfung der Decke nicht. Prüfen Sie beides, bevor ein Handgepäckstück am Gate zur Aufgabe abgegeben wird. Die Regeln einer der drei Airlines gelten nicht automatisch für andere Fluggesellschaften oder Codeshare-Operatoren.

Beispiel Beurer HD 75 Taupe

Die Beurer HD 75 Taupe, Artikel 42400 ist laut Hersteller netzbetrieben, hat ein 2,3 m langes Kabel und einen abnehmbaren Schalter. Für die Kabelausführung brauchen Sie keine Wh-Angabe einer eingebauten Batterie. Die Produktdaten bestätigen die Bauart, keine Flugfreigabe. Prüfen Sie bei einer anderen HD-75-Ausführung deren eigenes Typenschild und Anleitung. Ein Set mit zusätzlicher Powerbank beurteilen Sie getrennt.

Heizgewebe, Steuerung und Zubehör packen

Lassen Sie die Decke abkühlen und trocknen. Rollen oder falten Sie das Heizgewebe nach der Herstelleranleitung, ohne scharfe Knicke in den Heizleitungen. Polstern Sie Steuerung, Stecker und Anschluss, damit harte Teile nicht punktuell auf das Gewebe drücken.

Prüfen Sie in der Anleitung, wie Sie einen abnehmbaren Schalter lösen und wieder anschließen. Halten Sie den Stecker fest und ziehen Sie nicht am Kabel. Verstauen Sie Netzteil und Kabel in einem trockenen Fach. Fotografieren Sie den vollständigen Satz einschließlich eines verwendeten Adapters. Die Transportauskunft bestätigt keine beliebige Steckdose am Reiseziel: Vergleichen Sie dort Netzspannung und Anschluss mit den Gerätedaten und folgen Sie der Gebrauchsanleitung. Eine Zusage zur Mitnahme erlaubt auch keine Nutzung der Decke im Flugzeug; klären Sie diese mit der Airline separat.

Vor dem Rückflug

Sehen Sie vor dem Auschecken nach, ob der Schalter noch neben dem Bett liegt. Geben Sie ihm bei mehreren Unterkünften einen festen Platz in der Tasche, damit er nicht zwischen fremden Ladegeräten verschwindet. Kontrollieren Sie Kabel, Adapter und Batterie auf Vollständigkeit und Schaden. Prüfen Sie auch die Regeln der tatsächlichen Rückflugkontrolle und der ausführenden Airline erneut. Die Packhinweise sind praktische Empfehlungen, keine zusätzlichen behördlichen Freigaben.

Quellen und weiterführende Hinweise

Die Quellen wurden am 3. Oktober 2026 gelesen. Sicherheitskontrolle, Gefahrgut und Entscheidung der Airline bleiben getrennte Bereiche. Zollbestimmungen der Reiseroute sind nicht bewertet. Hinweise zur getrennten Stromquelle finden Sie unter Powerbank im Flugzeug und Lithiumbatterien im Flugzeug.

Heizdecke und Steuerung schützen

  1. Lesen Sie Typenschild und Anleitung Ihres Modells und identifizieren Sie die Stromversorgung. Klären Sie einen Akku-Satz vorab mit der Airline.

  2. Lassen Sie das Heizgewebe abkühlen und trocknen; rollen Sie es ohne scharfe Knicke. Polstern Sie Steuerung und Anschlüsse.

  3. Lösen Sie abnehmbare Teile nach Anleitung. Packen Sie Kabel, Netzteil und Adapter trocken und kontrollieren Sie den Satz vor der Rückreise.

Häufige Fragen

Kann ich eine Heizdecke mit 100-Wh-Akku automatisch mitnehmen?

Die Wh-Angabe entscheidet nur einen Teil der Batterieprüfung. Lassen Sie die Fluggesellschaft zusätzlich das Heizgerät einstufen und die nötige Genehmigung sowie Trennung bestätigen.

Darf ich eine Kabeldecke an Bord anschließen?

Eine Transportauskunft bestätigt keine Nutzung. Klären Sie das Anschließen und Heizen vorab mit der ausführenden Fluggesellschaft.

Darf die ausgebaute Batterie in den Koffer?

Bei LH, OS und LX gehören lose Lithiumbatterien und Powerbanks in die Kabine, geschützt vor Beschädigung und Kurzschluss. Auch das verbleibende Heizgerät muss separat bewertet werden.

Prüfdatum der Quellen

Verwandte Seiten