ELEKTRISCHE GERÄTE
Darf eine Heizdecke ins Flugzeug?
Eine Heizdecke mit Netzkabel fällt in Wien VIE bei der Handgepäckkontrolle unter elektronische Haushaltsgeräte. Eine allgemeine Freigabe für DE, AT und CH oder für Aufgabegepäck ist nicht bestätigt. Ein Akku-Modell und seine Batterien müssen Sie separat mit der Fluggesellschaft klären.
Handgepäck
Nicht allgemein bestätigt
VIE bestätigt die Kategorie elektronische Haushaltsgeräte für eine gewöhnliche Kabeldecke. Nationale Zusagen bleiben offen. Das zugeordnete Akku-Heizgerät braucht bei LH, OS und LX Genehmigung; lose Batterien haben eigene Bedingungen.
Aufgabegepäck
Nicht allgemein bestätigt
Eine allgemeine Zusage für eine Kabeldecke fehlt. Das von der Airline zugeordnete Akku-Heizgerät sowie lose Lithiumbatterien und Powerbanks sind bei LH, OS und LX im Aufgabegepäck verboten.
Besondere Regeln nach Land, Flughafen, Airline und Ausführung
Was gilt für Ihren Flug?
Wählen Sie Land, Flughafen und Airline und suchen Sie nach Ihrer Ausführung. Bei einer erneuten Kontrolle nach dem Umstieg prüfen Sie auch den dortigen Flughafen.
Eine Suche nach 100 Wh kann auch über 100 bis 160 Wh finden. Vergleichen Sie deshalb den Grenzwert mit Ihrer Batterie.
19 passende Kombinationen · 13 Antworten
Nicht geklärt · Erlaubt · Genehmigung erforderlich · Mit Bedingungen
Nicht geklärt · Verboten
Nicht geklärt
Allgemeine Regeln stehen neben den Regeln der Airline und des Flughafens.
Deutschland · Heizdecke allgemein · gleiche Bedingungen für 3 KombinationenHandgepäck: Nicht geklärtAufgabegepäck: Nicht geklärt
Handgepäck
Keine sichere Antwort
- Sicherheitskontrolle: Die Quellen reichen für eine sichere Antwort nicht aus.
Aufgabegepäck
Keine sichere Antwort
- Sicherheitskontrolle: Die Quellen reichen für eine sichere Antwort nicht aus.
Am Körper
Keine sichere Antwort
- Regelwerk: Die Quellen reichen für eine sichere Antwort nicht aus.
Flüge und Quellen
Deutschland · Heizdecke allgemein
- Abflugland
- Deutschland
Handgepäck
Keine sichere Antwort
- Sicherheitskontrolle: Die Quellen reichen für eine sichere Antwort nicht aus.
Quellen
Aufgabegepäck
Keine sichere Antwort
- Sicherheitskontrolle: Die Quellen reichen für eine sichere Antwort nicht aus.
Quellen
Am Körper
Keine sichere Antwort
- Regelwerk: Die Quellen reichen für eine sichere Antwort nicht aus.
Quellen
Quelle fehlt.
Österreich · Heizdecke allgemein
- Abflugland
- Österreich
Handgepäck
Keine sichere Antwort
- Sicherheitskontrolle: Die Quellen reichen für eine sichere Antwort nicht aus.
Quellen
Aufgabegepäck
Keine sichere Antwort
- Sicherheitskontrolle: Die Quellen reichen für eine sichere Antwort nicht aus.
Quellen
Am Körper
Keine sichere Antwort
- Regelwerk: Die Quellen reichen für eine sichere Antwort nicht aus.
Quellen
Quelle fehlt.
Schweiz · Heizdecke allgemein
- Abflugland
- Schweiz
Handgepäck
Keine sichere Antwort
- Sicherheitskontrolle: Die Quellen reichen für eine sichere Antwort nicht aus.
Quellen
Aufgabegepäck
Keine sichere Antwort
- Sicherheitskontrolle: Die Quellen reichen für eine sichere Antwort nicht aus.
Quellen
Am Körper
Keine sichere Antwort
- Regelwerk: Die Quellen reichen für eine sichere Antwort nicht aus.
Quellen
Quelle fehlt.
Wien VIE · Heizdecke mit Netzkabel · SicherheitskontrolleHandgepäck: ErlaubtAufgabegepäck: Nicht geklärt
Handgepäck
Antwort
- Sicherheitskontrolle: Erlaubt
- Gewöhnliche Heizdecke mit Netzkabel ohne Batterie; aus der Kategorie elektronische Haushaltsgeräte eingeordnet.
- Die Wiener Sicherheitskontrolle kann einen Gegenstand bei Sicherheitsbedenken im Einzelfall zurückweisen.
- Größe, Gewicht und Annahme sind mit der ausführenden Fluggesellschaft separat zu klären.
Aufgabegepäck
Keine sichere Antwort
- Regelwerk: Die Quellen reichen für eine sichere Antwort nicht aus.
Am Körper
Keine sichere Antwort
- Regelwerk: Die Quellen reichen für eine sichere Antwort nicht aus.
Flüge und Quellen
Wien VIE · Heizdecke mit Netzkabel · Sicherheitskontrolle
- Abflugland
- Österreich
- Flughafen
- VIE
Handgepäck
Antwort
- Sicherheitskontrolle: Erlaubt
- Gewöhnliche Heizdecke mit Netzkabel ohne Batterie; aus der Kategorie elektronische Haushaltsgeräte eingeordnet.
- Die Wiener Sicherheitskontrolle kann einen Gegenstand bei Sicherheitsbedenken im Einzelfall zurückweisen.
- Größe, Gewicht und Annahme sind mit der ausführenden Fluggesellschaft separat zu klären.
Quellen
Aufgabegepäck
Keine sichere Antwort
- Regelwerk: Die Quellen reichen für eine sichere Antwort nicht aus.
Quellen
Quelle fehlt.
Am Körper
Keine sichere Antwort
- Regelwerk: Die Quellen reichen für eine sichere Antwort nicht aus.
Quellen
Quelle fehlt.
Lufthansa · zugeordnetes Akku-HeizgerätHandgepäck: Genehmigung erforderlichAufgabegepäck: Verboten
Handgepäck
Antwort
- Gefahrgut: Genehmigung erforderlich
- Für verbleibende und entnommene Batterien gelten zusätzlich die passenden Batteriebedingungen. Die Transportgenehmigung bestätigt keine Nutzung an Bord.
- Vor dem Flug eine Transportgenehmigung von Lufthansa einholen.
- Dieser Bereich gilt nur nach Zuordnung des Akku-Modells zur Kategorie wärmeerzeugende Geräte durch Lufthansa. Eine gewöhnliche Kabeldecke erhält daraus keine Freigabe.
- Eingebaute Lithium-Ionen-Batterien dürfen höchstens 160 Wh je Gerät haben. Bis 100 Wh bleibt die Heizgerätegenehmigung erforderlich; über 100 bis einschließlich 160 Wh braucht auch die Batterie vorherige Zustimmung.
- Nur persönlicher Gebrauch; höchstens 15 tragbare elektronische Geräte insgesamt pro Person.
- Defekte, beschädigte oder aus Sicherheitsgründen zurückgerufene Geräte und Batterien sind ausgeschlossen. Lithiumbatterien müssen UN 38.3 erfüllen.
- Gerät ausschalten. Bei Geräten, die extreme Hitze erzeugen können, Batterie und Heizelement durch Ausbau der Batterie, des Heizelements oder einer anderen vorgesehenen Komponente elektrisch isolieren.
Aufgabegepäck
Antwort
- Gefahrgut: Verboten
- Das zugeordnete wärmeerzeugende Gerät darf nicht ins Aufgabegepäck.
- Dieser Bereich gilt nur nach Zuordnung des Akku-Modells zur Kategorie wärmeerzeugende Geräte durch Lufthansa. Eine gewöhnliche Kabeldecke erhält daraus keine Freigabe.
- Defekte, beschädigte oder aus Sicherheitsgründen zurückgerufene Geräte und Batterien sind ausgeschlossen. Lithiumbatterien müssen UN 38.3 erfüllen.
Am Körper
Keine sichere Antwort
- Regelwerk: Die Quellen reichen für eine sichere Antwort nicht aus.
Flüge und Quellen
Lufthansa · zugeordnetes Akku-Heizgerät
- Abflugland
- Deutschland
- Fluggesellschaft
- Lufthansa
Handgepäck
Antwort
- Gefahrgut: Genehmigung erforderlich
- Für verbleibende und entnommene Batterien gelten zusätzlich die passenden Batteriebedingungen. Die Transportgenehmigung bestätigt keine Nutzung an Bord.
- Vor dem Flug eine Transportgenehmigung von Lufthansa einholen.
- Dieser Bereich gilt nur nach Zuordnung des Akku-Modells zur Kategorie wärmeerzeugende Geräte durch Lufthansa. Eine gewöhnliche Kabeldecke erhält daraus keine Freigabe.
- Eingebaute Lithium-Ionen-Batterien dürfen höchstens 160 Wh je Gerät haben. Bis 100 Wh bleibt die Heizgerätegenehmigung erforderlich; über 100 bis einschließlich 160 Wh braucht auch die Batterie vorherige Zustimmung.
- Nur persönlicher Gebrauch; höchstens 15 tragbare elektronische Geräte insgesamt pro Person.
- Defekte, beschädigte oder aus Sicherheitsgründen zurückgerufene Geräte und Batterien sind ausgeschlossen. Lithiumbatterien müssen UN 38.3 erfüllen.
- Gerät ausschalten. Bei Geräten, die extreme Hitze erzeugen können, Batterie und Heizelement durch Ausbau der Batterie, des Heizelements oder einer anderen vorgesehenen Komponente elektrisch isolieren.
Quellen
Aufgabegepäck
Antwort
- Gefahrgut: Verboten
- Das zugeordnete wärmeerzeugende Gerät darf nicht ins Aufgabegepäck.
- Dieser Bereich gilt nur nach Zuordnung des Akku-Modells zur Kategorie wärmeerzeugende Geräte durch Lufthansa. Eine gewöhnliche Kabeldecke erhält daraus keine Freigabe.
- Defekte, beschädigte oder aus Sicherheitsgründen zurückgerufene Geräte und Batterien sind ausgeschlossen. Lithiumbatterien müssen UN 38.3 erfüllen.
Quellen
Am Körper
Keine sichere Antwort
- Regelwerk: Die Quellen reichen für eine sichere Antwort nicht aus.
Quellen
Quelle fehlt.
Lufthansa · Entnommene Lithium-Ionen-Ersatzbatterie, keine Powerbank mit höchstens 100 Wh je Batterie. · gleiche Bedingungen für 3 KombinationenHandgepäck: Mit BedingungenAufgabegepäck: Verboten
Handgepäck
Antwort
- Gefahrgut: Bedingt
- Entnommene Lithium-Ionen-Ersatzbatterie, keine Powerbank mit höchstens 100 Wh je Batterie.
- Lose Batterie im Handgepäck befördern. Aufladen von Batterien an Bord verboten.
- Höchstens 20 kleine Ersatzbatterien insgesamt pro Person über alle Batterietypen einschließlich Powerbanks.
- Jede Batterie vor Schaden und Kurzschluss schützen, etwa durch Originalverpackung, isolierte Kontakte oder eine eigene Schutzhülle.
- Nur unbeschädigte, nicht defekte und nicht sicherheitsbedingt zurückgerufene Batterien; Lithiumbatterien müssen UN 38.3 erfüllen.
Aufgabegepäck
Antwort
- Gefahrgut: Verboten
- Diese lose Batterie darf nicht ins Aufgabegepäck.
- Entnommene Lithium-Ionen-Ersatzbatterie, keine Powerbank mit höchstens 100 Wh je Batterie.
- Nur unbeschädigte, nicht defekte und nicht sicherheitsbedingt zurückgerufene Batterien; Lithiumbatterien müssen UN 38.3 erfüllen.
Am Körper
Keine sichere Antwort
- Regelwerk: Die Quellen reichen für eine sichere Antwort nicht aus.
Flüge und Quellen
Lufthansa · Entnommene Lithium-Ionen-Ersatzbatterie, keine Powerbank mit höchstens 100 Wh je Batterie.
- Abflugland
- Deutschland
- Fluggesellschaft
- Lufthansa
Handgepäck
Antwort
- Gefahrgut: Bedingt
- Entnommene Lithium-Ionen-Ersatzbatterie, keine Powerbank mit höchstens 100 Wh je Batterie.
- Lose Batterie im Handgepäck befördern. Aufladen von Batterien an Bord verboten.
- Höchstens 20 kleine Ersatzbatterien insgesamt pro Person über alle Batterietypen einschließlich Powerbanks.
- Jede Batterie vor Schaden und Kurzschluss schützen, etwa durch Originalverpackung, isolierte Kontakte oder eine eigene Schutzhülle.
- Nur unbeschädigte, nicht defekte und nicht sicherheitsbedingt zurückgerufene Batterien; Lithiumbatterien müssen UN 38.3 erfüllen.
Quellen
Aufgabegepäck
Antwort
- Gefahrgut: Verboten
- Diese lose Batterie darf nicht ins Aufgabegepäck.
- Entnommene Lithium-Ionen-Ersatzbatterie, keine Powerbank mit höchstens 100 Wh je Batterie.
- Nur unbeschädigte, nicht defekte und nicht sicherheitsbedingt zurückgerufene Batterien; Lithiumbatterien müssen UN 38.3 erfüllen.
Quellen
Am Körper
Keine sichere Antwort
- Regelwerk: Die Quellen reichen für eine sichere Antwort nicht aus.
Quellen
Quelle fehlt.
Austrian Airlines · Entnommene Lithium-Ionen-Ersatzbatterie, keine Powerbank mit höchstens 100 Wh je Batterie.
- Abflugland
- Österreich
- Fluggesellschaft
- Austrian Airlines
Handgepäck
Antwort
- Gefahrgut: Bedingt
- Entnommene Lithium-Ionen-Ersatzbatterie, keine Powerbank mit höchstens 100 Wh je Batterie.
- Lose Batterie im Handgepäck befördern. Aufladen von Batterien an Bord verboten.
- Höchstens 20 kleine Ersatzbatterien insgesamt pro Person über alle Batterietypen einschließlich Powerbanks.
- Jede Batterie vor Schaden und Kurzschluss schützen, etwa durch Originalverpackung, isolierte Kontakte oder eine eigene Schutzhülle.
- Nur unbeschädigte, nicht defekte und nicht sicherheitsbedingt zurückgerufene Batterien; Lithiumbatterien müssen UN 38.3 erfüllen.
Quellen
Aufgabegepäck
Antwort
- Gefahrgut: Verboten
- Diese lose Batterie darf nicht ins Aufgabegepäck.
- Entnommene Lithium-Ionen-Ersatzbatterie, keine Powerbank mit höchstens 100 Wh je Batterie.
- Nur unbeschädigte, nicht defekte und nicht sicherheitsbedingt zurückgerufene Batterien; Lithiumbatterien müssen UN 38.3 erfüllen.
Quellen
Am Körper
Keine sichere Antwort
- Regelwerk: Die Quellen reichen für eine sichere Antwort nicht aus.
Quellen
Quelle fehlt.
SWISS · Entnommene Lithium-Ionen-Ersatzbatterie, keine Powerbank mit höchstens 100 Wh je Batterie.
- Abflugland
- Schweiz
- Fluggesellschaft
- SWISS
Handgepäck
Antwort
- Gefahrgut: Bedingt
- Entnommene Lithium-Ionen-Ersatzbatterie, keine Powerbank mit höchstens 100 Wh je Batterie.
- Lose Batterie im Handgepäck befördern. Aufladen von Batterien an Bord verboten.
- Höchstens 20 kleine Ersatzbatterien insgesamt pro Person über alle Batterietypen einschließlich Powerbanks.
- Jede Batterie vor Schaden und Kurzschluss schützen, etwa durch Originalverpackung, isolierte Kontakte oder eine eigene Schutzhülle.
- Nur unbeschädigte, nicht defekte und nicht sicherheitsbedingt zurückgerufene Batterien; Lithiumbatterien müssen UN 38.3 erfüllen.
Quellen
Aufgabegepäck
Antwort
- Gefahrgut: Verboten
- Diese lose Batterie darf nicht ins Aufgabegepäck.
- Entnommene Lithium-Ionen-Ersatzbatterie, keine Powerbank mit höchstens 100 Wh je Batterie.
- Nur unbeschädigte, nicht defekte und nicht sicherheitsbedingt zurückgerufene Batterien; Lithiumbatterien müssen UN 38.3 erfüllen.
Quellen
Am Körper
Keine sichere Antwort
- Regelwerk: Die Quellen reichen für eine sichere Antwort nicht aus.
Quellen
Quelle fehlt.
Lufthansa · Entnommene Lithium-Ionen-Ersatzbatterie, keine Powerbank mit mehr als 100 bis einschließlich 160 Wh je Batterie.Handgepäck: Genehmigung erforderlichAufgabegepäck: Verboten
Handgepäck
Antwort
- Gefahrgut: Genehmigung erforderlich
- Vorherige Transportgenehmigung von Lufthansa erforderlich.
- Entnommene Lithium-Ionen-Ersatzbatterie, keine Powerbank mit mehr als 100 bis einschließlich 160 Wh je Batterie.
- Lose Batterie im Handgepäck befördern. Aufladen von Batterien an Bord verboten.
- Höchstens zwei Ersatzbatterien dieser Leistungsstufe pro Person.
- Jede Batterie vor Schaden und Kurzschluss schützen, etwa durch Originalverpackung, isolierte Kontakte oder eine eigene Schutzhülle.
- Nur unbeschädigte, nicht defekte und nicht sicherheitsbedingt zurückgerufene Batterien; Lithiumbatterien müssen UN 38.3 erfüllen.
Aufgabegepäck
Antwort
- Gefahrgut: Verboten
- Diese lose Batterie darf nicht ins Aufgabegepäck.
- Entnommene Lithium-Ionen-Ersatzbatterie, keine Powerbank mit mehr als 100 bis einschließlich 160 Wh je Batterie.
- Nur unbeschädigte, nicht defekte und nicht sicherheitsbedingt zurückgerufene Batterien; Lithiumbatterien müssen UN 38.3 erfüllen.
Am Körper
Keine sichere Antwort
- Regelwerk: Die Quellen reichen für eine sichere Antwort nicht aus.
Flüge und Quellen
Lufthansa · Entnommene Lithium-Ionen-Ersatzbatterie, keine Powerbank mit mehr als 100 bis einschließlich 160 Wh je Batterie.
- Abflugland
- Deutschland
- Fluggesellschaft
- Lufthansa
Handgepäck
Antwort
- Gefahrgut: Genehmigung erforderlich
- Vorherige Transportgenehmigung von Lufthansa erforderlich.
- Entnommene Lithium-Ionen-Ersatzbatterie, keine Powerbank mit mehr als 100 bis einschließlich 160 Wh je Batterie.
- Lose Batterie im Handgepäck befördern. Aufladen von Batterien an Bord verboten.
- Höchstens zwei Ersatzbatterien dieser Leistungsstufe pro Person.
- Jede Batterie vor Schaden und Kurzschluss schützen, etwa durch Originalverpackung, isolierte Kontakte oder eine eigene Schutzhülle.
- Nur unbeschädigte, nicht defekte und nicht sicherheitsbedingt zurückgerufene Batterien; Lithiumbatterien müssen UN 38.3 erfüllen.
Quellen
Aufgabegepäck
Antwort
- Gefahrgut: Verboten
- Diese lose Batterie darf nicht ins Aufgabegepäck.
- Entnommene Lithium-Ionen-Ersatzbatterie, keine Powerbank mit mehr als 100 bis einschließlich 160 Wh je Batterie.
- Nur unbeschädigte, nicht defekte und nicht sicherheitsbedingt zurückgerufene Batterien; Lithiumbatterien müssen UN 38.3 erfüllen.
Quellen
Am Körper
Keine sichere Antwort
- Regelwerk: Die Quellen reichen für eine sichere Antwort nicht aus.
Quellen
Quelle fehlt.
Lufthansa · Separate Lithium-Ionen-Powerbank mit höchstens 100 Wh je Batterie. · gleiche Bedingungen für 3 KombinationenHandgepäck: Mit BedingungenAufgabegepäck: Verboten
Handgepäck
Antwort
- Gefahrgut: Bedingt
- Aufladen und Verwendung an Bord verboten; Ausnahme nur für die Verwendung mit zugelassenen medizinischen Geräten.
- Separate Lithium-Ionen-Powerbank mit höchstens 100 Wh je Batterie.
- Powerbank nicht im Gepäckfach über den Sitzen lagern; unter dem Vordersitz, in der Sitztasche oder zugänglich bei sich aufbewahren.
- Höchstens zwei Powerbanks pro Person.
- Jede Batterie vor Schaden und Kurzschluss schützen, etwa durch Originalverpackung, isolierte Kontakte oder eine eigene Schutzhülle.
- Nur unbeschädigte, nicht defekte und nicht sicherheitsbedingt zurückgerufene Batterien; Lithiumbatterien müssen UN 38.3 erfüllen.
Aufgabegepäck
Antwort
- Gefahrgut: Verboten
- Diese lose Batterie darf nicht ins Aufgabegepäck.
- Separate Lithium-Ionen-Powerbank mit höchstens 100 Wh je Batterie.
- Nur unbeschädigte, nicht defekte und nicht sicherheitsbedingt zurückgerufene Batterien; Lithiumbatterien müssen UN 38.3 erfüllen.
Am Körper
Keine sichere Antwort
- Regelwerk: Die Quellen reichen für eine sichere Antwort nicht aus.
Flüge und Quellen
Lufthansa · Separate Lithium-Ionen-Powerbank mit höchstens 100 Wh je Batterie.
- Abflugland
- Deutschland
- Fluggesellschaft
- Lufthansa
Handgepäck
Antwort
- Gefahrgut: Bedingt
- Aufladen und Verwendung an Bord verboten; Ausnahme nur für die Verwendung mit zugelassenen medizinischen Geräten.
- Separate Lithium-Ionen-Powerbank mit höchstens 100 Wh je Batterie.
- Powerbank nicht im Gepäckfach über den Sitzen lagern; unter dem Vordersitz, in der Sitztasche oder zugänglich bei sich aufbewahren.
- Höchstens zwei Powerbanks pro Person.
- Jede Batterie vor Schaden und Kurzschluss schützen, etwa durch Originalverpackung, isolierte Kontakte oder eine eigene Schutzhülle.
- Nur unbeschädigte, nicht defekte und nicht sicherheitsbedingt zurückgerufene Batterien; Lithiumbatterien müssen UN 38.3 erfüllen.
Quellen
Aufgabegepäck
Antwort
- Gefahrgut: Verboten
- Diese lose Batterie darf nicht ins Aufgabegepäck.
- Separate Lithium-Ionen-Powerbank mit höchstens 100 Wh je Batterie.
- Nur unbeschädigte, nicht defekte und nicht sicherheitsbedingt zurückgerufene Batterien; Lithiumbatterien müssen UN 38.3 erfüllen.
Quellen
Am Körper
Keine sichere Antwort
- Regelwerk: Die Quellen reichen für eine sichere Antwort nicht aus.
Quellen
Quelle fehlt.
Austrian Airlines · Separate Lithium-Ionen-Powerbank mit höchstens 100 Wh je Batterie.
- Abflugland
- Österreich
- Fluggesellschaft
- Austrian Airlines
Handgepäck
Antwort
- Gefahrgut: Bedingt
- Aufladen und Verwendung an Bord verboten; Ausnahme nur für die Verwendung mit zugelassenen medizinischen Geräten.
- Separate Lithium-Ionen-Powerbank mit höchstens 100 Wh je Batterie.
- Powerbank nicht im Gepäckfach über den Sitzen lagern; unter dem Vordersitz, in der Sitztasche oder zugänglich bei sich aufbewahren.
- Höchstens zwei Powerbanks pro Person.
- Jede Batterie vor Schaden und Kurzschluss schützen, etwa durch Originalverpackung, isolierte Kontakte oder eine eigene Schutzhülle.
- Nur unbeschädigte, nicht defekte und nicht sicherheitsbedingt zurückgerufene Batterien; Lithiumbatterien müssen UN 38.3 erfüllen.
Quellen
Aufgabegepäck
Antwort
- Gefahrgut: Verboten
- Diese lose Batterie darf nicht ins Aufgabegepäck.
- Separate Lithium-Ionen-Powerbank mit höchstens 100 Wh je Batterie.
- Nur unbeschädigte, nicht defekte und nicht sicherheitsbedingt zurückgerufene Batterien; Lithiumbatterien müssen UN 38.3 erfüllen.
Quellen
Am Körper
Keine sichere Antwort
- Regelwerk: Die Quellen reichen für eine sichere Antwort nicht aus.
Quellen
Quelle fehlt.
SWISS · Separate Lithium-Ionen-Powerbank mit höchstens 100 Wh je Batterie.
- Abflugland
- Schweiz
- Fluggesellschaft
- SWISS
Handgepäck
Antwort
- Gefahrgut: Bedingt
- Aufladen und Verwendung an Bord verboten; Ausnahme nur für die Verwendung mit zugelassenen medizinischen Geräten.
- Separate Lithium-Ionen-Powerbank mit höchstens 100 Wh je Batterie.
- Powerbank nicht im Gepäckfach über den Sitzen lagern; unter dem Vordersitz, in der Sitztasche oder zugänglich bei sich aufbewahren.
- Höchstens zwei Powerbanks pro Person.
- Jede Batterie vor Schaden und Kurzschluss schützen, etwa durch Originalverpackung, isolierte Kontakte oder eine eigene Schutzhülle.
- Nur unbeschädigte, nicht defekte und nicht sicherheitsbedingt zurückgerufene Batterien; Lithiumbatterien müssen UN 38.3 erfüllen.
Quellen
Aufgabegepäck
Antwort
- Gefahrgut: Verboten
- Diese lose Batterie darf nicht ins Aufgabegepäck.
- Separate Lithium-Ionen-Powerbank mit höchstens 100 Wh je Batterie.
- Nur unbeschädigte, nicht defekte und nicht sicherheitsbedingt zurückgerufene Batterien; Lithiumbatterien müssen UN 38.3 erfüllen.
Quellen
Am Körper
Keine sichere Antwort
- Regelwerk: Die Quellen reichen für eine sichere Antwort nicht aus.
Quellen
Quelle fehlt.
Lufthansa · Separate Lithium-Ionen-Powerbank mit mehr als 100 bis einschließlich 160 Wh je Batterie.Handgepäck: Genehmigung erforderlichAufgabegepäck: Verboten
Handgepäck
Antwort
- Gefahrgut: Genehmigung erforderlich
- Vorherige Transportgenehmigung von Lufthansa erforderlich.
- Aufladen und Verwendung an Bord verboten; Ausnahme nur für die Verwendung mit zugelassenen medizinischen Geräten.
- Separate Lithium-Ionen-Powerbank mit mehr als 100 bis einschließlich 160 Wh je Batterie.
- Powerbank nicht im Gepäckfach über den Sitzen lagern; unter dem Vordersitz, in der Sitztasche oder zugänglich bei sich aufbewahren.
- Höchstens zwei Powerbanks pro Person.
- Jede Batterie vor Schaden und Kurzschluss schützen, etwa durch Originalverpackung, isolierte Kontakte oder eine eigene Schutzhülle.
- Nur unbeschädigte, nicht defekte und nicht sicherheitsbedingt zurückgerufene Batterien; Lithiumbatterien müssen UN 38.3 erfüllen.
Aufgabegepäck
Antwort
- Gefahrgut: Verboten
- Diese lose Batterie darf nicht ins Aufgabegepäck.
- Separate Lithium-Ionen-Powerbank mit mehr als 100 bis einschließlich 160 Wh je Batterie.
- Nur unbeschädigte, nicht defekte und nicht sicherheitsbedingt zurückgerufene Batterien; Lithiumbatterien müssen UN 38.3 erfüllen.
Am Körper
Keine sichere Antwort
- Regelwerk: Die Quellen reichen für eine sichere Antwort nicht aus.
Flüge und Quellen
Lufthansa · Separate Lithium-Ionen-Powerbank mit mehr als 100 bis einschließlich 160 Wh je Batterie.
- Abflugland
- Deutschland
- Fluggesellschaft
- Lufthansa
Handgepäck
Antwort
- Gefahrgut: Genehmigung erforderlich
- Vorherige Transportgenehmigung von Lufthansa erforderlich.
- Aufladen und Verwendung an Bord verboten; Ausnahme nur für die Verwendung mit zugelassenen medizinischen Geräten.
- Separate Lithium-Ionen-Powerbank mit mehr als 100 bis einschließlich 160 Wh je Batterie.
- Powerbank nicht im Gepäckfach über den Sitzen lagern; unter dem Vordersitz, in der Sitztasche oder zugänglich bei sich aufbewahren.
- Höchstens zwei Powerbanks pro Person.
- Jede Batterie vor Schaden und Kurzschluss schützen, etwa durch Originalverpackung, isolierte Kontakte oder eine eigene Schutzhülle.
- Nur unbeschädigte, nicht defekte und nicht sicherheitsbedingt zurückgerufene Batterien; Lithiumbatterien müssen UN 38.3 erfüllen.
Quellen
Aufgabegepäck
Antwort
- Gefahrgut: Verboten
- Diese lose Batterie darf nicht ins Aufgabegepäck.
- Separate Lithium-Ionen-Powerbank mit mehr als 100 bis einschließlich 160 Wh je Batterie.
- Nur unbeschädigte, nicht defekte und nicht sicherheitsbedingt zurückgerufene Batterien; Lithiumbatterien müssen UN 38.3 erfüllen.
Quellen
Am Körper
Keine sichere Antwort
- Regelwerk: Die Quellen reichen für eine sichere Antwort nicht aus.
Quellen
Quelle fehlt.
Austrian Airlines · zugeordnetes Akku-HeizgerätHandgepäck: Genehmigung erforderlichAufgabegepäck: Verboten
Handgepäck
Antwort
- Gefahrgut: Genehmigung erforderlich
- Für verbleibende und entnommene Batterien gelten zusätzlich die passenden Batteriebedingungen. Die Transportgenehmigung bestätigt keine Nutzung an Bord.
- Vor dem Flug eine Transportgenehmigung von Austrian Airlines einholen.
- Dieser Bereich gilt nur nach Zuordnung des Akku-Modells zur Kategorie wärmeerzeugende Geräte durch Austrian Airlines. Eine gewöhnliche Kabeldecke erhält daraus keine Freigabe.
- Eingebaute Lithium-Ionen-Batterien dürfen höchstens 160 Wh je Gerät haben. Bis 100 Wh bleibt die Heizgerätegenehmigung erforderlich; über 100 bis einschließlich 160 Wh braucht auch die Batterie vorherige Zustimmung.
- Nur persönlicher Gebrauch; höchstens 15 tragbare elektronische Geräte insgesamt pro Person.
- Defekte, beschädigte oder aus Sicherheitsgründen zurückgerufene Geräte und Batterien sind ausgeschlossen. Lithiumbatterien müssen UN 38.3 erfüllen.
- Gerät ausschalten. Bei Geräten, die extreme Hitze erzeugen können, Batterie und Heizelement durch Ausbau der Batterie, des Heizelements oder einer anderen vorgesehenen Komponente elektrisch isolieren.
Aufgabegepäck
Antwort
- Gefahrgut: Verboten
- Das zugeordnete wärmeerzeugende Gerät darf nicht ins Aufgabegepäck.
- Dieser Bereich gilt nur nach Zuordnung des Akku-Modells zur Kategorie wärmeerzeugende Geräte durch Austrian Airlines. Eine gewöhnliche Kabeldecke erhält daraus keine Freigabe.
- Defekte, beschädigte oder aus Sicherheitsgründen zurückgerufene Geräte und Batterien sind ausgeschlossen. Lithiumbatterien müssen UN 38.3 erfüllen.
Am Körper
Keine sichere Antwort
- Regelwerk: Die Quellen reichen für eine sichere Antwort nicht aus.
Flüge und Quellen
Austrian Airlines · zugeordnetes Akku-Heizgerät
- Abflugland
- Österreich
- Fluggesellschaft
- Austrian Airlines
Handgepäck
Antwort
- Gefahrgut: Genehmigung erforderlich
- Für verbleibende und entnommene Batterien gelten zusätzlich die passenden Batteriebedingungen. Die Transportgenehmigung bestätigt keine Nutzung an Bord.
- Vor dem Flug eine Transportgenehmigung von Austrian Airlines einholen.
- Dieser Bereich gilt nur nach Zuordnung des Akku-Modells zur Kategorie wärmeerzeugende Geräte durch Austrian Airlines. Eine gewöhnliche Kabeldecke erhält daraus keine Freigabe.
- Eingebaute Lithium-Ionen-Batterien dürfen höchstens 160 Wh je Gerät haben. Bis 100 Wh bleibt die Heizgerätegenehmigung erforderlich; über 100 bis einschließlich 160 Wh braucht auch die Batterie vorherige Zustimmung.
- Nur persönlicher Gebrauch; höchstens 15 tragbare elektronische Geräte insgesamt pro Person.
- Defekte, beschädigte oder aus Sicherheitsgründen zurückgerufene Geräte und Batterien sind ausgeschlossen. Lithiumbatterien müssen UN 38.3 erfüllen.
- Gerät ausschalten. Bei Geräten, die extreme Hitze erzeugen können, Batterie und Heizelement durch Ausbau der Batterie, des Heizelements oder einer anderen vorgesehenen Komponente elektrisch isolieren.
Quellen
Aufgabegepäck
Antwort
- Gefahrgut: Verboten
- Das zugeordnete wärmeerzeugende Gerät darf nicht ins Aufgabegepäck.
- Dieser Bereich gilt nur nach Zuordnung des Akku-Modells zur Kategorie wärmeerzeugende Geräte durch Austrian Airlines. Eine gewöhnliche Kabeldecke erhält daraus keine Freigabe.
- Defekte, beschädigte oder aus Sicherheitsgründen zurückgerufene Geräte und Batterien sind ausgeschlossen. Lithiumbatterien müssen UN 38.3 erfüllen.
Quellen
Am Körper
Keine sichere Antwort
- Regelwerk: Die Quellen reichen für eine sichere Antwort nicht aus.
Quellen
Quelle fehlt.
Austrian Airlines · Entnommene Lithium-Ionen-Ersatzbatterie, keine Powerbank mit mehr als 100 bis einschließlich 160 Wh je Batterie.Handgepäck: Genehmigung erforderlichAufgabegepäck: Verboten
Handgepäck
Antwort
- Gefahrgut: Genehmigung erforderlich
- Vorherige Transportgenehmigung von Austrian Airlines erforderlich.
- Entnommene Lithium-Ionen-Ersatzbatterie, keine Powerbank mit mehr als 100 bis einschließlich 160 Wh je Batterie.
- Lose Batterie im Handgepäck befördern. Aufladen von Batterien an Bord verboten.
- Höchstens zwei Ersatzbatterien dieser Leistungsstufe pro Person.
- Jede Batterie vor Schaden und Kurzschluss schützen, etwa durch Originalverpackung, isolierte Kontakte oder eine eigene Schutzhülle.
- Nur unbeschädigte, nicht defekte und nicht sicherheitsbedingt zurückgerufene Batterien; Lithiumbatterien müssen UN 38.3 erfüllen.
Aufgabegepäck
Antwort
- Gefahrgut: Verboten
- Diese lose Batterie darf nicht ins Aufgabegepäck.
- Entnommene Lithium-Ionen-Ersatzbatterie, keine Powerbank mit mehr als 100 bis einschließlich 160 Wh je Batterie.
- Nur unbeschädigte, nicht defekte und nicht sicherheitsbedingt zurückgerufene Batterien; Lithiumbatterien müssen UN 38.3 erfüllen.
Am Körper
Keine sichere Antwort
- Regelwerk: Die Quellen reichen für eine sichere Antwort nicht aus.
Flüge und Quellen
Austrian Airlines · Entnommene Lithium-Ionen-Ersatzbatterie, keine Powerbank mit mehr als 100 bis einschließlich 160 Wh je Batterie.
- Abflugland
- Österreich
- Fluggesellschaft
- Austrian Airlines
Handgepäck
Antwort
- Gefahrgut: Genehmigung erforderlich
- Vorherige Transportgenehmigung von Austrian Airlines erforderlich.
- Entnommene Lithium-Ionen-Ersatzbatterie, keine Powerbank mit mehr als 100 bis einschließlich 160 Wh je Batterie.
- Lose Batterie im Handgepäck befördern. Aufladen von Batterien an Bord verboten.
- Höchstens zwei Ersatzbatterien dieser Leistungsstufe pro Person.
- Jede Batterie vor Schaden und Kurzschluss schützen, etwa durch Originalverpackung, isolierte Kontakte oder eine eigene Schutzhülle.
- Nur unbeschädigte, nicht defekte und nicht sicherheitsbedingt zurückgerufene Batterien; Lithiumbatterien müssen UN 38.3 erfüllen.
Quellen
Aufgabegepäck
Antwort
- Gefahrgut: Verboten
- Diese lose Batterie darf nicht ins Aufgabegepäck.
- Entnommene Lithium-Ionen-Ersatzbatterie, keine Powerbank mit mehr als 100 bis einschließlich 160 Wh je Batterie.
- Nur unbeschädigte, nicht defekte und nicht sicherheitsbedingt zurückgerufene Batterien; Lithiumbatterien müssen UN 38.3 erfüllen.
Quellen
Am Körper
Keine sichere Antwort
- Regelwerk: Die Quellen reichen für eine sichere Antwort nicht aus.
Quellen
Quelle fehlt.
Austrian Airlines · Separate Lithium-Ionen-Powerbank mit mehr als 100 bis einschließlich 160 Wh je Batterie.Handgepäck: Genehmigung erforderlichAufgabegepäck: Verboten
Handgepäck
Antwort
- Gefahrgut: Genehmigung erforderlich
- Vorherige Transportgenehmigung von Austrian Airlines erforderlich.
- Aufladen und Verwendung an Bord verboten; Ausnahme nur für die Verwendung mit zugelassenen medizinischen Geräten.
- Separate Lithium-Ionen-Powerbank mit mehr als 100 bis einschließlich 160 Wh je Batterie.
- Powerbank nicht im Gepäckfach über den Sitzen lagern; unter dem Vordersitz, in der Sitztasche oder zugänglich bei sich aufbewahren.
- Höchstens zwei Powerbanks pro Person.
- Jede Batterie vor Schaden und Kurzschluss schützen, etwa durch Originalverpackung, isolierte Kontakte oder eine eigene Schutzhülle.
- Nur unbeschädigte, nicht defekte und nicht sicherheitsbedingt zurückgerufene Batterien; Lithiumbatterien müssen UN 38.3 erfüllen.
Aufgabegepäck
Antwort
- Gefahrgut: Verboten
- Diese lose Batterie darf nicht ins Aufgabegepäck.
- Separate Lithium-Ionen-Powerbank mit mehr als 100 bis einschließlich 160 Wh je Batterie.
- Nur unbeschädigte, nicht defekte und nicht sicherheitsbedingt zurückgerufene Batterien; Lithiumbatterien müssen UN 38.3 erfüllen.
Am Körper
Keine sichere Antwort
- Regelwerk: Die Quellen reichen für eine sichere Antwort nicht aus.
Flüge und Quellen
Austrian Airlines · Separate Lithium-Ionen-Powerbank mit mehr als 100 bis einschließlich 160 Wh je Batterie.
- Abflugland
- Österreich
- Fluggesellschaft
- Austrian Airlines
Handgepäck
Antwort
- Gefahrgut: Genehmigung erforderlich
- Vorherige Transportgenehmigung von Austrian Airlines erforderlich.
- Aufladen und Verwendung an Bord verboten; Ausnahme nur für die Verwendung mit zugelassenen medizinischen Geräten.
- Separate Lithium-Ionen-Powerbank mit mehr als 100 bis einschließlich 160 Wh je Batterie.
- Powerbank nicht im Gepäckfach über den Sitzen lagern; unter dem Vordersitz, in der Sitztasche oder zugänglich bei sich aufbewahren.
- Höchstens zwei Powerbanks pro Person.
- Jede Batterie vor Schaden und Kurzschluss schützen, etwa durch Originalverpackung, isolierte Kontakte oder eine eigene Schutzhülle.
- Nur unbeschädigte, nicht defekte und nicht sicherheitsbedingt zurückgerufene Batterien; Lithiumbatterien müssen UN 38.3 erfüllen.
Quellen
Aufgabegepäck
Antwort
- Gefahrgut: Verboten
- Diese lose Batterie darf nicht ins Aufgabegepäck.
- Separate Lithium-Ionen-Powerbank mit mehr als 100 bis einschließlich 160 Wh je Batterie.
- Nur unbeschädigte, nicht defekte und nicht sicherheitsbedingt zurückgerufene Batterien; Lithiumbatterien müssen UN 38.3 erfüllen.
Quellen
Am Körper
Keine sichere Antwort
- Regelwerk: Die Quellen reichen für eine sichere Antwort nicht aus.
Quellen
Quelle fehlt.
SWISS · zugeordnetes Akku-HeizgerätHandgepäck: Genehmigung erforderlichAufgabegepäck: Verboten
Handgepäck
Antwort
- Gefahrgut: Genehmigung erforderlich
- Für verbleibende und entnommene Batterien gelten zusätzlich die passenden Batteriebedingungen. Die Transportgenehmigung bestätigt keine Nutzung an Bord.
- Vor dem Flug eine Transportgenehmigung von SWISS einholen.
- Dieser Bereich gilt nur nach Zuordnung des Akku-Modells zur Kategorie wärmeerzeugende Geräte durch SWISS. Eine gewöhnliche Kabeldecke erhält daraus keine Freigabe.
- Eingebaute Lithium-Ionen-Batterien dürfen höchstens 160 Wh je Gerät haben. Bis 100 Wh bleibt die Heizgerätegenehmigung erforderlich; über 100 bis einschließlich 160 Wh braucht auch die Batterie vorherige Zustimmung.
- Nur persönlicher Gebrauch; höchstens 15 tragbare elektronische Geräte insgesamt pro Person.
- Defekte, beschädigte oder aus Sicherheitsgründen zurückgerufene Geräte und Batterien sind ausgeschlossen. Lithiumbatterien müssen UN 38.3 erfüllen.
- Gerät ausschalten. Bei Geräten, die extreme Hitze erzeugen können, Batterie und Heizelement durch Ausbau der Batterie, des Heizelements oder einer anderen vorgesehenen Komponente elektrisch isolieren.
Aufgabegepäck
Antwort
- Gefahrgut: Verboten
- Das zugeordnete wärmeerzeugende Gerät darf nicht ins Aufgabegepäck.
- Dieser Bereich gilt nur nach Zuordnung des Akku-Modells zur Kategorie wärmeerzeugende Geräte durch SWISS. Eine gewöhnliche Kabeldecke erhält daraus keine Freigabe.
- Defekte, beschädigte oder aus Sicherheitsgründen zurückgerufene Geräte und Batterien sind ausgeschlossen. Lithiumbatterien müssen UN 38.3 erfüllen.
Am Körper
Keine sichere Antwort
- Regelwerk: Die Quellen reichen für eine sichere Antwort nicht aus.
Flüge und Quellen
SWISS · zugeordnetes Akku-Heizgerät
- Abflugland
- Schweiz
- Fluggesellschaft
- SWISS
Handgepäck
Antwort
- Gefahrgut: Genehmigung erforderlich
- Für verbleibende und entnommene Batterien gelten zusätzlich die passenden Batteriebedingungen. Die Transportgenehmigung bestätigt keine Nutzung an Bord.
- Vor dem Flug eine Transportgenehmigung von SWISS einholen.
- Dieser Bereich gilt nur nach Zuordnung des Akku-Modells zur Kategorie wärmeerzeugende Geräte durch SWISS. Eine gewöhnliche Kabeldecke erhält daraus keine Freigabe.
- Eingebaute Lithium-Ionen-Batterien dürfen höchstens 160 Wh je Gerät haben. Bis 100 Wh bleibt die Heizgerätegenehmigung erforderlich; über 100 bis einschließlich 160 Wh braucht auch die Batterie vorherige Zustimmung.
- Nur persönlicher Gebrauch; höchstens 15 tragbare elektronische Geräte insgesamt pro Person.
- Defekte, beschädigte oder aus Sicherheitsgründen zurückgerufene Geräte und Batterien sind ausgeschlossen. Lithiumbatterien müssen UN 38.3 erfüllen.
- Gerät ausschalten. Bei Geräten, die extreme Hitze erzeugen können, Batterie und Heizelement durch Ausbau der Batterie, des Heizelements oder einer anderen vorgesehenen Komponente elektrisch isolieren.
Quellen
Aufgabegepäck
Antwort
- Gefahrgut: Verboten
- Das zugeordnete wärmeerzeugende Gerät darf nicht ins Aufgabegepäck.
- Dieser Bereich gilt nur nach Zuordnung des Akku-Modells zur Kategorie wärmeerzeugende Geräte durch SWISS. Eine gewöhnliche Kabeldecke erhält daraus keine Freigabe.
- Defekte, beschädigte oder aus Sicherheitsgründen zurückgerufene Geräte und Batterien sind ausgeschlossen. Lithiumbatterien müssen UN 38.3 erfüllen.
Quellen
Am Körper
Keine sichere Antwort
- Regelwerk: Die Quellen reichen für eine sichere Antwort nicht aus.
Quellen
Quelle fehlt.
SWISS · Entnommene Lithium-Ionen-Ersatzbatterie, keine Powerbank mit mehr als 100 bis einschließlich 160 Wh je Batterie.Handgepäck: Genehmigung erforderlichAufgabegepäck: Verboten
Handgepäck
Antwort
- Gefahrgut: Genehmigung erforderlich
- Vorherige Transportgenehmigung von SWISS erforderlich.
- Entnommene Lithium-Ionen-Ersatzbatterie, keine Powerbank mit mehr als 100 bis einschließlich 160 Wh je Batterie.
- Lose Batterie im Handgepäck befördern. Aufladen von Batterien an Bord verboten.
- Höchstens zwei Ersatzbatterien dieser Leistungsstufe pro Person.
- Jede Batterie vor Schaden und Kurzschluss schützen, etwa durch Originalverpackung, isolierte Kontakte oder eine eigene Schutzhülle.
- Nur unbeschädigte, nicht defekte und nicht sicherheitsbedingt zurückgerufene Batterien; Lithiumbatterien müssen UN 38.3 erfüllen.
Aufgabegepäck
Antwort
- Gefahrgut: Verboten
- Diese lose Batterie darf nicht ins Aufgabegepäck.
- Entnommene Lithium-Ionen-Ersatzbatterie, keine Powerbank mit mehr als 100 bis einschließlich 160 Wh je Batterie.
- Nur unbeschädigte, nicht defekte und nicht sicherheitsbedingt zurückgerufene Batterien; Lithiumbatterien müssen UN 38.3 erfüllen.
Am Körper
Keine sichere Antwort
- Regelwerk: Die Quellen reichen für eine sichere Antwort nicht aus.
Flüge und Quellen
SWISS · Entnommene Lithium-Ionen-Ersatzbatterie, keine Powerbank mit mehr als 100 bis einschließlich 160 Wh je Batterie.
- Abflugland
- Schweiz
- Fluggesellschaft
- SWISS
Handgepäck
Antwort
- Gefahrgut: Genehmigung erforderlich
- Vorherige Transportgenehmigung von SWISS erforderlich.
- Entnommene Lithium-Ionen-Ersatzbatterie, keine Powerbank mit mehr als 100 bis einschließlich 160 Wh je Batterie.
- Lose Batterie im Handgepäck befördern. Aufladen von Batterien an Bord verboten.
- Höchstens zwei Ersatzbatterien dieser Leistungsstufe pro Person.
- Jede Batterie vor Schaden und Kurzschluss schützen, etwa durch Originalverpackung, isolierte Kontakte oder eine eigene Schutzhülle.
- Nur unbeschädigte, nicht defekte und nicht sicherheitsbedingt zurückgerufene Batterien; Lithiumbatterien müssen UN 38.3 erfüllen.
Quellen
Aufgabegepäck
Antwort
- Gefahrgut: Verboten
- Diese lose Batterie darf nicht ins Aufgabegepäck.
- Entnommene Lithium-Ionen-Ersatzbatterie, keine Powerbank mit mehr als 100 bis einschließlich 160 Wh je Batterie.
- Nur unbeschädigte, nicht defekte und nicht sicherheitsbedingt zurückgerufene Batterien; Lithiumbatterien müssen UN 38.3 erfüllen.
Quellen
Am Körper
Keine sichere Antwort
- Regelwerk: Die Quellen reichen für eine sichere Antwort nicht aus.
Quellen
Quelle fehlt.
SWISS · Separate Lithium-Ionen-Powerbank mit mehr als 100 bis einschließlich 160 Wh je Batterie.Handgepäck: Genehmigung erforderlichAufgabegepäck: Verboten
Handgepäck
Antwort
- Gefahrgut: Genehmigung erforderlich
- Vorherige Transportgenehmigung von SWISS erforderlich.
- Aufladen und Verwendung an Bord verboten; Ausnahme nur für die Verwendung mit zugelassenen medizinischen Geräten.
- Separate Lithium-Ionen-Powerbank mit mehr als 100 bis einschließlich 160 Wh je Batterie.
- Powerbank nicht im Gepäckfach über den Sitzen lagern; unter dem Vordersitz, in der Sitztasche oder zugänglich bei sich aufbewahren.
- Höchstens zwei Powerbanks pro Person.
- Jede Batterie vor Schaden und Kurzschluss schützen, etwa durch Originalverpackung, isolierte Kontakte oder eine eigene Schutzhülle.
- Nur unbeschädigte, nicht defekte und nicht sicherheitsbedingt zurückgerufene Batterien; Lithiumbatterien müssen UN 38.3 erfüllen.
Aufgabegepäck
Antwort
- Gefahrgut: Verboten
- Diese lose Batterie darf nicht ins Aufgabegepäck.
- Separate Lithium-Ionen-Powerbank mit mehr als 100 bis einschließlich 160 Wh je Batterie.
- Nur unbeschädigte, nicht defekte und nicht sicherheitsbedingt zurückgerufene Batterien; Lithiumbatterien müssen UN 38.3 erfüllen.
Am Körper
Keine sichere Antwort
- Regelwerk: Die Quellen reichen für eine sichere Antwort nicht aus.
Flüge und Quellen
SWISS · Separate Lithium-Ionen-Powerbank mit mehr als 100 bis einschließlich 160 Wh je Batterie.
- Abflugland
- Schweiz
- Fluggesellschaft
- SWISS
Handgepäck
Antwort
- Gefahrgut: Genehmigung erforderlich
- Vorherige Transportgenehmigung von SWISS erforderlich.
- Aufladen und Verwendung an Bord verboten; Ausnahme nur für die Verwendung mit zugelassenen medizinischen Geräten.
- Separate Lithium-Ionen-Powerbank mit mehr als 100 bis einschließlich 160 Wh je Batterie.
- Powerbank nicht im Gepäckfach über den Sitzen lagern; unter dem Vordersitz, in der Sitztasche oder zugänglich bei sich aufbewahren.
- Höchstens zwei Powerbanks pro Person.
- Jede Batterie vor Schaden und Kurzschluss schützen, etwa durch Originalverpackung, isolierte Kontakte oder eine eigene Schutzhülle.
- Nur unbeschädigte, nicht defekte und nicht sicherheitsbedingt zurückgerufene Batterien; Lithiumbatterien müssen UN 38.3 erfüllen.
Quellen
Aufgabegepäck
Antwort
- Gefahrgut: Verboten
- Diese lose Batterie darf nicht ins Aufgabegepäck.
- Separate Lithium-Ionen-Powerbank mit mehr als 100 bis einschließlich 160 Wh je Batterie.
- Nur unbeschädigte, nicht defekte und nicht sicherheitsbedingt zurückgerufene Batterien; Lithiumbatterien müssen UN 38.3 erfüllen.
Quellen
Am Körper
Keine sichere Antwort
- Regelwerk: Die Quellen reichen für eine sichere Antwort nicht aus.
Quellen
Quelle fehlt.
Heizdecke mit Kabel oder Akku?
Prüfen Sie zuerst die Stromversorgung. Eine gewöhnliche Decke hat weder Schalter noch Heizelement. Eine elektrische Wärmezudecke besteht aus Heizgewebe, Steuerung und Kabel oder Akku. Die Zusage für eine gewöhnliche Stoffdecke beantwortet die Frage nach diesem ganzen Satz nicht.
Für Deutschland, Österreich und die Schweiz nennen die gelesenen nationalen Quellen keine konkrete Heizdeckenfreigabe. Deshalb bleibt die allgemeine Antwort für Handgepäck und Aufgabegepäck offen. Auch das Tragen am Körper ist nicht eigenständig bestätigt. Fragen Sie die Kontrollstelle und Ihre ausführende Fluggesellschaft nach dem Modell. Die fehlende Nennung in einer Verbotsliste ist keine Erlaubnis.
Handgepäck ab Wien
Der Flughafen Wien erlaubt elektronische Haushaltsgeräte seitens der Sicherheitskontrolle. Eine gewöhnliche Heizdecke mit Netzkabel ohne Batterie ordnen wir dieser Kategorie zu; die Tabelle nennt sie nicht einzeln. Größe, Gewicht und Gepäckannahme müssen Sie mit Ihrer Fluggesellschaft klären. Die Kontrolle kann Gegenstände bei Sicherheitsbedenken im Einzelfall zurückweisen. Diese Auskunft betrifft VIE und Handgepäck. Sie bestätigt weder Aufgabegepäck noch Gefahrgut, Zoll oder die Verwendung an Bord.
Akku-Heizdecke bei Lufthansa, Austrian und SWISS
Lassen Sie die ausführende Airline anhand von Modell und Herstellerdaten klären, ob die Decke als wärmeerzeugendes Gerät einzustufen ist. Für diese Kategorie verlangen Lufthansa, Austrian Airlines und SWISS eine vorherige Transportgenehmigung im Handgepäck; Aufgabegepäck ist verboten. Die Menge muss dem persönlichen Gebrauch dienen und höchstens 15 tragbare elektronische Geräte insgesamt pro Person umfassen.
Schalten Sie das Gerät aus. Kann es extreme Hitze erzeugen, müssen Batterie und Heizelement durch Ausbau der Batterie, des Heizelements oder einer vorgesehenen Komponente elektrisch getrennt werden. Ein ausgeschalteter Schalter allein erfüllt diese Trennung nicht. Für die Batterie gelten zusätzlich die passenden Batteriebedingungen. Eine allgemeine Grenze von 100 Wh gibt einem Heizgerät keine automatische Freigabe. Für die eingebaute Lithium-Ionen-Batterie gelten höchstens 160 Wh je Gerät. Über 100 bis einschließlich 160 Wh muss auch die Batterie vorher genehmigt werden; bis 100 Wh bleibt die Genehmigung für das Heizgerät erforderlich.
Die folgenden Batterieangaben beziehen sich auf Lithium-Ionen-Batterien und diese drei Airlines. Defekte, beschädigte oder sicherheitsbedingt zurückgerufene Geräte und Batterien dürfen nicht mitreisen; Lithiumbatterien müssen UN 38.3 erfüllen. Andere Zellarten und nicht zugeordnete Deckenmodelle brauchen eine eigene Prüfung.
Entnommene Batterien und Powerbanks
Entnommene Lithium-Ersatzbatterien gehören ins Handgepäck. Schützen Sie jede einzeln vor Beschädigung und Kurzschluss, etwa durch isolierte Kontakte und eine Schutzhülle. Bis einschließlich 100 Wh gelten höchstens 20 kleine Ersatzbatterien insgesamt pro Person über alle Batterietypen einschließlich Powerbanks. Über 100 bis einschließlich 160 Wh brauchen Sie vorherige Zustimmung und dürfen höchstens zwei Ersatzbatterien dieser Stufe pro Person mitnehmen. Aufladen von Batterien an Bord ist verboten.
Eine separate Powerbank für die Decke hat eine eigene Grenze von höchstens zwei Stück pro Person. Bis 100 Wh gilt der kleine Bereich; über 100 bis einschließlich 160 Wh ist vorherige Zustimmung nötig. Eine Powerbank gehört in die Kabine und darf nicht ins Gepäckfach über den Sitzen. Bewahren Sie sie unter dem Vordersitz, in der Sitztasche oder zugänglich bei sich auf. Schützen Sie sie vor Schaden und Kurzschluss. Laden und Verwenden an Bord sind verboten; die Ausnahme betrifft nur die Verwendung mit zugelassenen medizinischen Geräten. Die Heizdecke erhält dadurch keine Nutzungserlaubnis. Batterien über 160 Wh sind von diesen bestätigten Bereichen nicht umfasst. Klären Sie dafür einen gesonderten Transportweg vor der Buchung.
Eine herausgenommene Batterie hebt die Mitnahmebeschränkung des zugeordneten Heizgeräts nicht automatisch auf. Auch eine bestätigte Batterie ersetzt die Prüfung der Decke nicht. Prüfen Sie beides, bevor ein Handgepäckstück am Gate zur Aufgabe abgegeben wird. Die Regeln einer der drei Airlines gelten nicht automatisch für andere Fluggesellschaften oder Codeshare-Operatoren.
Beispiel Beurer HD 75 Taupe
Die Beurer HD 75 Taupe, Artikel 42400 ist laut Hersteller netzbetrieben, hat ein 2,3 m langes Kabel und einen abnehmbaren Schalter. Für die Kabelausführung brauchen Sie keine Wh-Angabe einer eingebauten Batterie. Die Produktdaten bestätigen die Bauart, keine Flugfreigabe. Prüfen Sie bei einer anderen HD-75-Ausführung deren eigenes Typenschild und Anleitung. Ein Set mit zusätzlicher Powerbank beurteilen Sie getrennt.
Heizgewebe, Steuerung und Zubehör packen
Lassen Sie die Decke abkühlen und trocknen. Rollen oder falten Sie das Heizgewebe nach der Herstelleranleitung, ohne scharfe Knicke in den Heizleitungen. Polstern Sie Steuerung, Stecker und Anschluss, damit harte Teile nicht punktuell auf das Gewebe drücken.
Prüfen Sie in der Anleitung, wie Sie einen abnehmbaren Schalter lösen und wieder anschließen. Halten Sie den Stecker fest und ziehen Sie nicht am Kabel. Verstauen Sie Netzteil und Kabel in einem trockenen Fach. Fotografieren Sie den vollständigen Satz einschließlich eines verwendeten Adapters. Die Transportauskunft bestätigt keine beliebige Steckdose am Reiseziel: Vergleichen Sie dort Netzspannung und Anschluss mit den Gerätedaten und folgen Sie der Gebrauchsanleitung. Eine Zusage zur Mitnahme erlaubt auch keine Nutzung der Decke im Flugzeug; klären Sie diese mit der Airline separat.
Vor dem Rückflug
Sehen Sie vor dem Auschecken nach, ob der Schalter noch neben dem Bett liegt. Geben Sie ihm bei mehreren Unterkünften einen festen Platz in der Tasche, damit er nicht zwischen fremden Ladegeräten verschwindet. Kontrollieren Sie Kabel, Adapter und Batterie auf Vollständigkeit und Schaden. Prüfen Sie auch die Regeln der tatsächlichen Rückflugkontrolle und der ausführenden Airline erneut. Die Packhinweise sind praktische Empfehlungen, keine zusätzlichen behördlichen Freigaben.
Quellen und weiterführende Hinweise
Die Quellen wurden am 3. Oktober 2026 gelesen. Sicherheitskontrolle, Gefahrgut und Entscheidung der Airline bleiben getrennte Bereiche. Zollbestimmungen der Reiseroute sind nicht bewertet. Hinweise zur getrennten Stromquelle finden Sie unter Powerbank im Flugzeug und Lithiumbatterien im Flugzeug.
- Bundespolizei: Verbotene Gegenstände.
- Bundesministerium für Inneres: Flughafen- und Flugsicherheitswesen.
- BAZL: Erlaubte und verbotene Gegenstände im Passagiergepäck.
- Flughafen Wien: Verbotene Gegenstände.
- Lufthansa: Elektronische Geräte und Batterien.
- Austrian Airlines: Elektronische Geräte und Batterien.
- SWISS: Elektronische Geräte und Batterien.
- Beurer GmbH: Wärmezudecke HD 75 Taupe.
Heizdecke und Steuerung schützen
Lesen Sie Typenschild und Anleitung Ihres Modells und identifizieren Sie die Stromversorgung. Klären Sie einen Akku-Satz vorab mit der Airline.
Lassen Sie das Heizgewebe abkühlen und trocknen; rollen Sie es ohne scharfe Knicke. Polstern Sie Steuerung und Anschlüsse.
Lösen Sie abnehmbare Teile nach Anleitung. Packen Sie Kabel, Netzteil und Adapter trocken und kontrollieren Sie den Satz vor der Rückreise.
Häufige Fragen
Kann ich eine Heizdecke mit 100-Wh-Akku automatisch mitnehmen?
Die Wh-Angabe entscheidet nur einen Teil der Batterieprüfung. Lassen Sie die Fluggesellschaft zusätzlich das Heizgerät einstufen und die nötige Genehmigung sowie Trennung bestätigen.
Darf ich eine Kabeldecke an Bord anschließen?
Eine Transportauskunft bestätigt keine Nutzung. Klären Sie das Anschließen und Heizen vorab mit der ausführenden Fluggesellschaft.
Darf die ausgebaute Batterie in den Koffer?
Bei LH, OS und LX gehören lose Lithiumbatterien und Powerbanks in die Kabine, geschützt vor Beschädigung und Kurzschluss. Auch das verbleibende Heizgerät muss separat bewertet werden.