Händehygiene
Darf Händedesinfektionsmittel ins Flugzeug?
Lufthansa, Austrian Airlines und SWISS erlauben alkoholhaltiges Händedesinfektionsmittel im Hand- und Aufgabegepäck mit Mengenbegrenzungen. Bei konventioneller Kontrolle in Deutschland, Österreich und der Schweiz darf Ihr Behälter höchstens 100 ml fassen und muss in den Flüssigkeitsbeutel passen. Die Regeln Ihrer ausführenden Airline gelten zusätzlich.
Handgepäck
Mit Bedingungen
Bei konventioneller Kontrolle gilt ein Behälter bis 100 ml Fassungsvermögen. Alle Flüssigkeiten gehören in einen transparenten, wiederverschließbaren Beutel bis 1 l pro Person. Lufthansa, Austrian und SWISS begrenzen zusätzlich die Nettomenge der erfassten Toilettenartikel in beiden Gepäckarten zusammen.
Aufgabegepäck
Nicht allgemein bestätigt
Bei Lufthansa, Austrian und SWISS sind je erfasstem Artikel bis 0,5 kg oder 0,5 l netto erlaubt. Alle erfassten medizinischen und Toilettenartikel einschließlich der zugelassenen Aerosole dürfen zusammen höchstens 2 kg oder 2 l netto pro Person ausmachen. Hand- und Aufgabegepäck zählen gemeinsam.
Besondere Regeln nach Land, Flughafen, Airline und Ausführung
Was gilt für Ihren Flug?
Wählen Sie Land, Flughafen und Airline und suchen Sie nach Ihrer Ausführung. Bei einer erneuten Kontrolle nach dem Umstieg prüfen Sie auch den dortigen Flughafen.
14 passende Kombinationen · 4 Antworten
Mit Bedingungen
Nicht geklärt · Mit Bedingungen
Nicht geklärt
Allgemeine Regeln stehen neben den Regeln der Airline und des Flughafens.
Deutschland · konventionelle Kontrolle · Antwort der Airline noch offen · gleiche Bedingungen für 3 KombinationenHandgepäck: Mit BedingungenAufgabegepäck: Nicht geklärt
Handgepäck
Antwort
- Sicherheitskontrolle: Bedingt
- Bei konventioneller Flüssigkeitskontrolle darf jeder Behälter mit Händedesinfektionsmittel höchstens 100 ml Fassungsvermögen haben. Auch eine fast leere größere Flasche überschreitet die Behältergrenze.
- Alle eigenen Flüssigkeiten müssen in einen transparenten, wiederverschließbaren Beutel bis 1 l passen. Pro Person ist ein Beutel vorgesehen; legen Sie ihn bei konventioneller Kontrolle separat vor.
Aufgabegepäck
Keine sichere Antwort
- Regelwerk: Die Quellen reichen für eine sichere Antwort nicht aus.
Am Körper
Keine sichere Antwort
- Regelwerk: Die Quellen reichen für eine sichere Antwort nicht aus.
Flüge und Quellen
Deutschland · konventionelle Kontrolle · Antwort der Airline noch offen
- Abflugland
- Deutschland
Handgepäck
Antwort
- Sicherheitskontrolle: Bedingt
- Bei konventioneller Flüssigkeitskontrolle darf jeder Behälter mit Händedesinfektionsmittel höchstens 100 ml Fassungsvermögen haben. Auch eine fast leere größere Flasche überschreitet die Behältergrenze.
- Alle eigenen Flüssigkeiten müssen in einen transparenten, wiederverschließbaren Beutel bis 1 l passen. Pro Person ist ein Beutel vorgesehen; legen Sie ihn bei konventioneller Kontrolle separat vor.
Quellen
Aufgabegepäck
Keine sichere Antwort
- Regelwerk: Die Quellen reichen für eine sichere Antwort nicht aus.
Quellen
Quelle fehlt.
Am Körper
Keine sichere Antwort
- Regelwerk: Die Quellen reichen für eine sichere Antwort nicht aus.
Quellen
Quelle fehlt.
Österreich · konventionelle Kontrolle · Antwort der Airline noch offen
- Abflugland
- Österreich
Handgepäck
Antwort
- Sicherheitskontrolle: Bedingt
- Bei konventioneller Flüssigkeitskontrolle darf jeder Behälter mit Händedesinfektionsmittel höchstens 100 ml Fassungsvermögen haben. Auch eine fast leere größere Flasche überschreitet die Behältergrenze.
- Alle eigenen Flüssigkeiten müssen in einen transparenten, wiederverschließbaren Beutel bis 1 l passen. Pro Person ist ein Beutel vorgesehen; legen Sie ihn bei konventioneller Kontrolle separat vor.
Quellen
Aufgabegepäck
Keine sichere Antwort
- Regelwerk: Die Quellen reichen für eine sichere Antwort nicht aus.
Quellen
Quelle fehlt.
Am Körper
Keine sichere Antwort
- Regelwerk: Die Quellen reichen für eine sichere Antwort nicht aus.
Quellen
Quelle fehlt.
Schweiz · konventionelle Kontrolle · Antwort der Airline noch offen
- Abflugland
- Schweiz
Handgepäck
Antwort
- Sicherheitskontrolle: Bedingt
- Bei konventioneller Flüssigkeitskontrolle darf jeder Behälter mit Händedesinfektionsmittel höchstens 100 ml Fassungsvermögen haben. Auch eine fast leere größere Flasche überschreitet die Behältergrenze.
- Alle eigenen Flüssigkeiten müssen in einen transparenten, wiederverschließbaren Beutel bis 1 l passen. Pro Person ist ein Beutel vorgesehen; legen Sie ihn bei konventioneller Kontrolle separat vor.
Quellen
Aufgabegepäck
Keine sichere Antwort
- Regelwerk: Die Quellen reichen für eine sichere Antwort nicht aus.
Quellen
Quelle fehlt.
Am Körper
Keine sichere Antwort
- Regelwerk: Die Quellen reichen für eine sichere Antwort nicht aus.
Quellen
Quelle fehlt.
Deutschland · konventionelle Kontrolle · Lufthansa · gleiche Bedingungen für 9 KombinationenHandgepäck: Mit BedingungenAufgabegepäck: Mit Bedingungen
Handgepäck
Antwort
- Sicherheitskontrolle: Bedingt
- Bei konventioneller Flüssigkeitskontrolle darf jeder Behälter mit Händedesinfektionsmittel höchstens 100 ml Fassungsvermögen haben. Auch eine fast leere größere Flasche überschreitet die Behältergrenze.
- Alle eigenen Flüssigkeiten müssen in einen transparenten, wiederverschließbaren Beutel bis 1 l passen. Pro Person ist ein Beutel vorgesehen; legen Sie ihn bei konventioneller Kontrolle separat vor.
- Genehmigung der Fluggesellschaft: Bedingt
- Die bestätigte Transportzulassung betrifft alkoholhaltiges Händedesinfektionsmittel für den persönlichen Gebrauch. Flächendesinfektionsmittel, reiner Alkohol, gewerbliche Vorräte und getränkte Tücher benötigen eine gesonderte Prüfung.
- Alle erfassten nicht radioaktiven medizinischen und Toilettenartikel einschließlich der zugelassenen Aerosole zusammen höchstens 2 kg oder 2 l netto pro Person. Hand- und Aufgabegepäck zählen gemeinsam.
- Je erfasstem nicht radioaktivem medizinischem oder Toilettenartikel sind höchstens 0,5 kg oder 0,5 l netto erlaubt. Bei der Flüssigkeitskontrolle zählt zusätzlich das Fassungsvermögen des Behälters.
- Bei einem Aerosol muss eine Schutzkappe oder ein gleichwertiger Schutz am Ventil eine unbeabsichtigte Freisetzung verhindern.
Aufgabegepäck
Antwort
- Genehmigung der Fluggesellschaft: Bedingt
- Die bestätigte Transportzulassung betrifft alkoholhaltiges Händedesinfektionsmittel für den persönlichen Gebrauch. Flächendesinfektionsmittel, reiner Alkohol, gewerbliche Vorräte und getränkte Tücher benötigen eine gesonderte Prüfung.
- Alle erfassten nicht radioaktiven medizinischen und Toilettenartikel einschließlich der zugelassenen Aerosole zusammen höchstens 2 kg oder 2 l netto pro Person. Hand- und Aufgabegepäck zählen gemeinsam.
- Je erfasstem nicht radioaktivem medizinischem oder Toilettenartikel sind höchstens 0,5 kg oder 0,5 l netto erlaubt. Bei der Flüssigkeitskontrolle zählt zusätzlich das Fassungsvermögen des Behälters.
- Bei einem Aerosol muss eine Schutzkappe oder ein gleichwertiger Schutz am Ventil eine unbeabsichtigte Freisetzung verhindern.
Am Körper
Keine sichere Antwort
- Regelwerk: Die Quellen reichen für eine sichere Antwort nicht aus.
Flüge und Quellen
Deutschland · konventionelle Kontrolle · Lufthansa
- Abflugland
- Deutschland
- Fluggesellschaft
- Lufthansa
Handgepäck
Antwort
- Sicherheitskontrolle: Bedingt
- Bei konventioneller Flüssigkeitskontrolle darf jeder Behälter mit Händedesinfektionsmittel höchstens 100 ml Fassungsvermögen haben. Auch eine fast leere größere Flasche überschreitet die Behältergrenze.
- Alle eigenen Flüssigkeiten müssen in einen transparenten, wiederverschließbaren Beutel bis 1 l passen. Pro Person ist ein Beutel vorgesehen; legen Sie ihn bei konventioneller Kontrolle separat vor.
- Genehmigung der Fluggesellschaft: Bedingt
- Die bestätigte Transportzulassung betrifft alkoholhaltiges Händedesinfektionsmittel für den persönlichen Gebrauch. Flächendesinfektionsmittel, reiner Alkohol, gewerbliche Vorräte und getränkte Tücher benötigen eine gesonderte Prüfung.
- Alle erfassten nicht radioaktiven medizinischen und Toilettenartikel einschließlich der zugelassenen Aerosole zusammen höchstens 2 kg oder 2 l netto pro Person. Hand- und Aufgabegepäck zählen gemeinsam.
- Je erfasstem nicht radioaktivem medizinischem oder Toilettenartikel sind höchstens 0,5 kg oder 0,5 l netto erlaubt. Bei der Flüssigkeitskontrolle zählt zusätzlich das Fassungsvermögen des Behälters.
- Bei einem Aerosol muss eine Schutzkappe oder ein gleichwertiger Schutz am Ventil eine unbeabsichtigte Freisetzung verhindern.
Quellen
Aufgabegepäck
Antwort
- Genehmigung der Fluggesellschaft: Bedingt
- Die bestätigte Transportzulassung betrifft alkoholhaltiges Händedesinfektionsmittel für den persönlichen Gebrauch. Flächendesinfektionsmittel, reiner Alkohol, gewerbliche Vorräte und getränkte Tücher benötigen eine gesonderte Prüfung.
- Alle erfassten nicht radioaktiven medizinischen und Toilettenartikel einschließlich der zugelassenen Aerosole zusammen höchstens 2 kg oder 2 l netto pro Person. Hand- und Aufgabegepäck zählen gemeinsam.
- Je erfasstem nicht radioaktivem medizinischem oder Toilettenartikel sind höchstens 0,5 kg oder 0,5 l netto erlaubt. Bei der Flüssigkeitskontrolle zählt zusätzlich das Fassungsvermögen des Behälters.
- Bei einem Aerosol muss eine Schutzkappe oder ein gleichwertiger Schutz am Ventil eine unbeabsichtigte Freisetzung verhindern.
Quellen
Am Körper
Keine sichere Antwort
- Regelwerk: Die Quellen reichen für eine sichere Antwort nicht aus.
Quellen
Quelle fehlt.
Deutschland · konventionelle Kontrolle · Austrian Airlines
- Abflugland
- Deutschland
- Fluggesellschaft
- Austrian Airlines
Handgepäck
Antwort
- Sicherheitskontrolle: Bedingt
- Bei konventioneller Flüssigkeitskontrolle darf jeder Behälter mit Händedesinfektionsmittel höchstens 100 ml Fassungsvermögen haben. Auch eine fast leere größere Flasche überschreitet die Behältergrenze.
- Alle eigenen Flüssigkeiten müssen in einen transparenten, wiederverschließbaren Beutel bis 1 l passen. Pro Person ist ein Beutel vorgesehen; legen Sie ihn bei konventioneller Kontrolle separat vor.
- Genehmigung der Fluggesellschaft: Bedingt
- Die bestätigte Transportzulassung betrifft alkoholhaltiges Händedesinfektionsmittel für den persönlichen Gebrauch. Flächendesinfektionsmittel, reiner Alkohol, gewerbliche Vorräte und getränkte Tücher benötigen eine gesonderte Prüfung.
- Alle erfassten nicht radioaktiven medizinischen und Toilettenartikel einschließlich der zugelassenen Aerosole zusammen höchstens 2 kg oder 2 l netto pro Person. Hand- und Aufgabegepäck zählen gemeinsam.
- Je erfasstem nicht radioaktivem medizinischem oder Toilettenartikel sind höchstens 0,5 kg oder 0,5 l netto erlaubt. Bei der Flüssigkeitskontrolle zählt zusätzlich das Fassungsvermögen des Behälters.
- Bei einem Aerosol muss eine Schutzkappe oder ein gleichwertiger Schutz am Ventil eine unbeabsichtigte Freisetzung verhindern.
Quellen
Aufgabegepäck
Antwort
- Genehmigung der Fluggesellschaft: Bedingt
- Die bestätigte Transportzulassung betrifft alkoholhaltiges Händedesinfektionsmittel für den persönlichen Gebrauch. Flächendesinfektionsmittel, reiner Alkohol, gewerbliche Vorräte und getränkte Tücher benötigen eine gesonderte Prüfung.
- Alle erfassten nicht radioaktiven medizinischen und Toilettenartikel einschließlich der zugelassenen Aerosole zusammen höchstens 2 kg oder 2 l netto pro Person. Hand- und Aufgabegepäck zählen gemeinsam.
- Je erfasstem nicht radioaktivem medizinischem oder Toilettenartikel sind höchstens 0,5 kg oder 0,5 l netto erlaubt. Bei der Flüssigkeitskontrolle zählt zusätzlich das Fassungsvermögen des Behälters.
- Bei einem Aerosol muss eine Schutzkappe oder ein gleichwertiger Schutz am Ventil eine unbeabsichtigte Freisetzung verhindern.
Quellen
Am Körper
Keine sichere Antwort
- Regelwerk: Die Quellen reichen für eine sichere Antwort nicht aus.
Quellen
Quelle fehlt.
Deutschland · konventionelle Kontrolle · SWISS
- Abflugland
- Deutschland
- Fluggesellschaft
- SWISS
Handgepäck
Antwort
- Sicherheitskontrolle: Bedingt
- Bei konventioneller Flüssigkeitskontrolle darf jeder Behälter mit Händedesinfektionsmittel höchstens 100 ml Fassungsvermögen haben. Auch eine fast leere größere Flasche überschreitet die Behältergrenze.
- Alle eigenen Flüssigkeiten müssen in einen transparenten, wiederverschließbaren Beutel bis 1 l passen. Pro Person ist ein Beutel vorgesehen; legen Sie ihn bei konventioneller Kontrolle separat vor.
- Genehmigung der Fluggesellschaft: Bedingt
- Die bestätigte Transportzulassung betrifft alkoholhaltiges Händedesinfektionsmittel für den persönlichen Gebrauch. Flächendesinfektionsmittel, reiner Alkohol, gewerbliche Vorräte und getränkte Tücher benötigen eine gesonderte Prüfung.
- Alle erfassten nicht radioaktiven medizinischen und Toilettenartikel einschließlich der zugelassenen Aerosole zusammen höchstens 2 kg oder 2 l netto pro Person. Hand- und Aufgabegepäck zählen gemeinsam.
- Je erfasstem nicht radioaktivem medizinischem oder Toilettenartikel sind höchstens 0,5 kg oder 0,5 l netto erlaubt. Bei der Flüssigkeitskontrolle zählt zusätzlich das Fassungsvermögen des Behälters.
- Bei einem Aerosol muss eine Schutzkappe oder ein gleichwertiger Schutz am Ventil eine unbeabsichtigte Freisetzung verhindern.
Quellen
Aufgabegepäck
Antwort
- Genehmigung der Fluggesellschaft: Bedingt
- Die bestätigte Transportzulassung betrifft alkoholhaltiges Händedesinfektionsmittel für den persönlichen Gebrauch. Flächendesinfektionsmittel, reiner Alkohol, gewerbliche Vorräte und getränkte Tücher benötigen eine gesonderte Prüfung.
- Alle erfassten nicht radioaktiven medizinischen und Toilettenartikel einschließlich der zugelassenen Aerosole zusammen höchstens 2 kg oder 2 l netto pro Person. Hand- und Aufgabegepäck zählen gemeinsam.
- Je erfasstem nicht radioaktivem medizinischem oder Toilettenartikel sind höchstens 0,5 kg oder 0,5 l netto erlaubt. Bei der Flüssigkeitskontrolle zählt zusätzlich das Fassungsvermögen des Behälters.
- Bei einem Aerosol muss eine Schutzkappe oder ein gleichwertiger Schutz am Ventil eine unbeabsichtigte Freisetzung verhindern.
Quellen
Am Körper
Keine sichere Antwort
- Regelwerk: Die Quellen reichen für eine sichere Antwort nicht aus.
Quellen
Quelle fehlt.
Österreich · konventionelle Kontrolle · Lufthansa
- Abflugland
- Österreich
- Fluggesellschaft
- Lufthansa
Handgepäck
Antwort
- Sicherheitskontrolle: Bedingt
- Bei konventioneller Flüssigkeitskontrolle darf jeder Behälter mit Händedesinfektionsmittel höchstens 100 ml Fassungsvermögen haben. Auch eine fast leere größere Flasche überschreitet die Behältergrenze.
- Alle eigenen Flüssigkeiten müssen in einen transparenten, wiederverschließbaren Beutel bis 1 l passen. Pro Person ist ein Beutel vorgesehen; legen Sie ihn bei konventioneller Kontrolle separat vor.
- Genehmigung der Fluggesellschaft: Bedingt
- Die bestätigte Transportzulassung betrifft alkoholhaltiges Händedesinfektionsmittel für den persönlichen Gebrauch. Flächendesinfektionsmittel, reiner Alkohol, gewerbliche Vorräte und getränkte Tücher benötigen eine gesonderte Prüfung.
- Alle erfassten nicht radioaktiven medizinischen und Toilettenartikel einschließlich der zugelassenen Aerosole zusammen höchstens 2 kg oder 2 l netto pro Person. Hand- und Aufgabegepäck zählen gemeinsam.
- Je erfasstem nicht radioaktivem medizinischem oder Toilettenartikel sind höchstens 0,5 kg oder 0,5 l netto erlaubt. Bei der Flüssigkeitskontrolle zählt zusätzlich das Fassungsvermögen des Behälters.
- Bei einem Aerosol muss eine Schutzkappe oder ein gleichwertiger Schutz am Ventil eine unbeabsichtigte Freisetzung verhindern.
Quellen
Aufgabegepäck
Antwort
- Genehmigung der Fluggesellschaft: Bedingt
- Die bestätigte Transportzulassung betrifft alkoholhaltiges Händedesinfektionsmittel für den persönlichen Gebrauch. Flächendesinfektionsmittel, reiner Alkohol, gewerbliche Vorräte und getränkte Tücher benötigen eine gesonderte Prüfung.
- Alle erfassten nicht radioaktiven medizinischen und Toilettenartikel einschließlich der zugelassenen Aerosole zusammen höchstens 2 kg oder 2 l netto pro Person. Hand- und Aufgabegepäck zählen gemeinsam.
- Je erfasstem nicht radioaktivem medizinischem oder Toilettenartikel sind höchstens 0,5 kg oder 0,5 l netto erlaubt. Bei der Flüssigkeitskontrolle zählt zusätzlich das Fassungsvermögen des Behälters.
- Bei einem Aerosol muss eine Schutzkappe oder ein gleichwertiger Schutz am Ventil eine unbeabsichtigte Freisetzung verhindern.
Quellen
Am Körper
Keine sichere Antwort
- Regelwerk: Die Quellen reichen für eine sichere Antwort nicht aus.
Quellen
Quelle fehlt.
Österreich · konventionelle Kontrolle · Austrian Airlines
- Abflugland
- Österreich
- Fluggesellschaft
- Austrian Airlines
Handgepäck
Antwort
- Sicherheitskontrolle: Bedingt
- Bei konventioneller Flüssigkeitskontrolle darf jeder Behälter mit Händedesinfektionsmittel höchstens 100 ml Fassungsvermögen haben. Auch eine fast leere größere Flasche überschreitet die Behältergrenze.
- Alle eigenen Flüssigkeiten müssen in einen transparenten, wiederverschließbaren Beutel bis 1 l passen. Pro Person ist ein Beutel vorgesehen; legen Sie ihn bei konventioneller Kontrolle separat vor.
- Genehmigung der Fluggesellschaft: Bedingt
- Die bestätigte Transportzulassung betrifft alkoholhaltiges Händedesinfektionsmittel für den persönlichen Gebrauch. Flächendesinfektionsmittel, reiner Alkohol, gewerbliche Vorräte und getränkte Tücher benötigen eine gesonderte Prüfung.
- Alle erfassten nicht radioaktiven medizinischen und Toilettenartikel einschließlich der zugelassenen Aerosole zusammen höchstens 2 kg oder 2 l netto pro Person. Hand- und Aufgabegepäck zählen gemeinsam.
- Je erfasstem nicht radioaktivem medizinischem oder Toilettenartikel sind höchstens 0,5 kg oder 0,5 l netto erlaubt. Bei der Flüssigkeitskontrolle zählt zusätzlich das Fassungsvermögen des Behälters.
- Bei einem Aerosol muss eine Schutzkappe oder ein gleichwertiger Schutz am Ventil eine unbeabsichtigte Freisetzung verhindern.
Quellen
Aufgabegepäck
Antwort
- Genehmigung der Fluggesellschaft: Bedingt
- Die bestätigte Transportzulassung betrifft alkoholhaltiges Händedesinfektionsmittel für den persönlichen Gebrauch. Flächendesinfektionsmittel, reiner Alkohol, gewerbliche Vorräte und getränkte Tücher benötigen eine gesonderte Prüfung.
- Alle erfassten nicht radioaktiven medizinischen und Toilettenartikel einschließlich der zugelassenen Aerosole zusammen höchstens 2 kg oder 2 l netto pro Person. Hand- und Aufgabegepäck zählen gemeinsam.
- Je erfasstem nicht radioaktivem medizinischem oder Toilettenartikel sind höchstens 0,5 kg oder 0,5 l netto erlaubt. Bei der Flüssigkeitskontrolle zählt zusätzlich das Fassungsvermögen des Behälters.
- Bei einem Aerosol muss eine Schutzkappe oder ein gleichwertiger Schutz am Ventil eine unbeabsichtigte Freisetzung verhindern.
Quellen
Am Körper
Keine sichere Antwort
- Regelwerk: Die Quellen reichen für eine sichere Antwort nicht aus.
Quellen
Quelle fehlt.
Österreich · konventionelle Kontrolle · SWISS
- Abflugland
- Österreich
- Fluggesellschaft
- SWISS
Handgepäck
Antwort
- Sicherheitskontrolle: Bedingt
- Bei konventioneller Flüssigkeitskontrolle darf jeder Behälter mit Händedesinfektionsmittel höchstens 100 ml Fassungsvermögen haben. Auch eine fast leere größere Flasche überschreitet die Behältergrenze.
- Alle eigenen Flüssigkeiten müssen in einen transparenten, wiederverschließbaren Beutel bis 1 l passen. Pro Person ist ein Beutel vorgesehen; legen Sie ihn bei konventioneller Kontrolle separat vor.
- Genehmigung der Fluggesellschaft: Bedingt
- Die bestätigte Transportzulassung betrifft alkoholhaltiges Händedesinfektionsmittel für den persönlichen Gebrauch. Flächendesinfektionsmittel, reiner Alkohol, gewerbliche Vorräte und getränkte Tücher benötigen eine gesonderte Prüfung.
- Alle erfassten nicht radioaktiven medizinischen und Toilettenartikel einschließlich der zugelassenen Aerosole zusammen höchstens 2 kg oder 2 l netto pro Person. Hand- und Aufgabegepäck zählen gemeinsam.
- Je erfasstem nicht radioaktivem medizinischem oder Toilettenartikel sind höchstens 0,5 kg oder 0,5 l netto erlaubt. Bei der Flüssigkeitskontrolle zählt zusätzlich das Fassungsvermögen des Behälters.
- Bei einem Aerosol muss eine Schutzkappe oder ein gleichwertiger Schutz am Ventil eine unbeabsichtigte Freisetzung verhindern.
Quellen
Aufgabegepäck
Antwort
- Genehmigung der Fluggesellschaft: Bedingt
- Die bestätigte Transportzulassung betrifft alkoholhaltiges Händedesinfektionsmittel für den persönlichen Gebrauch. Flächendesinfektionsmittel, reiner Alkohol, gewerbliche Vorräte und getränkte Tücher benötigen eine gesonderte Prüfung.
- Alle erfassten nicht radioaktiven medizinischen und Toilettenartikel einschließlich der zugelassenen Aerosole zusammen höchstens 2 kg oder 2 l netto pro Person. Hand- und Aufgabegepäck zählen gemeinsam.
- Je erfasstem nicht radioaktivem medizinischem oder Toilettenartikel sind höchstens 0,5 kg oder 0,5 l netto erlaubt. Bei der Flüssigkeitskontrolle zählt zusätzlich das Fassungsvermögen des Behälters.
- Bei einem Aerosol muss eine Schutzkappe oder ein gleichwertiger Schutz am Ventil eine unbeabsichtigte Freisetzung verhindern.
Quellen
Am Körper
Keine sichere Antwort
- Regelwerk: Die Quellen reichen für eine sichere Antwort nicht aus.
Quellen
Quelle fehlt.
Schweiz · konventionelle Kontrolle · Lufthansa
- Abflugland
- Schweiz
- Fluggesellschaft
- Lufthansa
Handgepäck
Antwort
- Sicherheitskontrolle: Bedingt
- Bei konventioneller Flüssigkeitskontrolle darf jeder Behälter mit Händedesinfektionsmittel höchstens 100 ml Fassungsvermögen haben. Auch eine fast leere größere Flasche überschreitet die Behältergrenze.
- Alle eigenen Flüssigkeiten müssen in einen transparenten, wiederverschließbaren Beutel bis 1 l passen. Pro Person ist ein Beutel vorgesehen; legen Sie ihn bei konventioneller Kontrolle separat vor.
- Genehmigung der Fluggesellschaft: Bedingt
- Die bestätigte Transportzulassung betrifft alkoholhaltiges Händedesinfektionsmittel für den persönlichen Gebrauch. Flächendesinfektionsmittel, reiner Alkohol, gewerbliche Vorräte und getränkte Tücher benötigen eine gesonderte Prüfung.
- Alle erfassten nicht radioaktiven medizinischen und Toilettenartikel einschließlich der zugelassenen Aerosole zusammen höchstens 2 kg oder 2 l netto pro Person. Hand- und Aufgabegepäck zählen gemeinsam.
- Je erfasstem nicht radioaktivem medizinischem oder Toilettenartikel sind höchstens 0,5 kg oder 0,5 l netto erlaubt. Bei der Flüssigkeitskontrolle zählt zusätzlich das Fassungsvermögen des Behälters.
- Bei einem Aerosol muss eine Schutzkappe oder ein gleichwertiger Schutz am Ventil eine unbeabsichtigte Freisetzung verhindern.
Quellen
Aufgabegepäck
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- Genehmigung der Fluggesellschaft: Bedingt
- Die bestätigte Transportzulassung betrifft alkoholhaltiges Händedesinfektionsmittel für den persönlichen Gebrauch. Flächendesinfektionsmittel, reiner Alkohol, gewerbliche Vorräte und getränkte Tücher benötigen eine gesonderte Prüfung.
- Alle erfassten nicht radioaktiven medizinischen und Toilettenartikel einschließlich der zugelassenen Aerosole zusammen höchstens 2 kg oder 2 l netto pro Person. Hand- und Aufgabegepäck zählen gemeinsam.
- Je erfasstem nicht radioaktivem medizinischem oder Toilettenartikel sind höchstens 0,5 kg oder 0,5 l netto erlaubt. Bei der Flüssigkeitskontrolle zählt zusätzlich das Fassungsvermögen des Behälters.
- Bei einem Aerosol muss eine Schutzkappe oder ein gleichwertiger Schutz am Ventil eine unbeabsichtigte Freisetzung verhindern.
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Quellen
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Schweiz · konventionelle Kontrolle · Austrian Airlines
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- Austrian Airlines
Handgepäck
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- Sicherheitskontrolle: Bedingt
- Bei konventioneller Flüssigkeitskontrolle darf jeder Behälter mit Händedesinfektionsmittel höchstens 100 ml Fassungsvermögen haben. Auch eine fast leere größere Flasche überschreitet die Behältergrenze.
- Alle eigenen Flüssigkeiten müssen in einen transparenten, wiederverschließbaren Beutel bis 1 l passen. Pro Person ist ein Beutel vorgesehen; legen Sie ihn bei konventioneller Kontrolle separat vor.
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- Die bestätigte Transportzulassung betrifft alkoholhaltiges Händedesinfektionsmittel für den persönlichen Gebrauch. Flächendesinfektionsmittel, reiner Alkohol, gewerbliche Vorräte und getränkte Tücher benötigen eine gesonderte Prüfung.
- Alle erfassten nicht radioaktiven medizinischen und Toilettenartikel einschließlich der zugelassenen Aerosole zusammen höchstens 2 kg oder 2 l netto pro Person. Hand- und Aufgabegepäck zählen gemeinsam.
- Je erfasstem nicht radioaktivem medizinischem oder Toilettenartikel sind höchstens 0,5 kg oder 0,5 l netto erlaubt. Bei der Flüssigkeitskontrolle zählt zusätzlich das Fassungsvermögen des Behälters.
- Bei einem Aerosol muss eine Schutzkappe oder ein gleichwertiger Schutz am Ventil eine unbeabsichtigte Freisetzung verhindern.
Quellen
Aufgabegepäck
Antwort
- Genehmigung der Fluggesellschaft: Bedingt
- Die bestätigte Transportzulassung betrifft alkoholhaltiges Händedesinfektionsmittel für den persönlichen Gebrauch. Flächendesinfektionsmittel, reiner Alkohol, gewerbliche Vorräte und getränkte Tücher benötigen eine gesonderte Prüfung.
- Alle erfassten nicht radioaktiven medizinischen und Toilettenartikel einschließlich der zugelassenen Aerosole zusammen höchstens 2 kg oder 2 l netto pro Person. Hand- und Aufgabegepäck zählen gemeinsam.
- Je erfasstem nicht radioaktivem medizinischem oder Toilettenartikel sind höchstens 0,5 kg oder 0,5 l netto erlaubt. Bei der Flüssigkeitskontrolle zählt zusätzlich das Fassungsvermögen des Behälters.
- Bei einem Aerosol muss eine Schutzkappe oder ein gleichwertiger Schutz am Ventil eine unbeabsichtigte Freisetzung verhindern.
Quellen
Am Körper
Keine sichere Antwort
- Regelwerk: Die Quellen reichen für eine sichere Antwort nicht aus.
Quellen
Quelle fehlt.
Schweiz · konventionelle Kontrolle · SWISS
- Abflugland
- Schweiz
- Fluggesellschaft
- SWISS
Handgepäck
Antwort
- Sicherheitskontrolle: Bedingt
- Bei konventioneller Flüssigkeitskontrolle darf jeder Behälter mit Händedesinfektionsmittel höchstens 100 ml Fassungsvermögen haben. Auch eine fast leere größere Flasche überschreitet die Behältergrenze.
- Alle eigenen Flüssigkeiten müssen in einen transparenten, wiederverschließbaren Beutel bis 1 l passen. Pro Person ist ein Beutel vorgesehen; legen Sie ihn bei konventioneller Kontrolle separat vor.
- Genehmigung der Fluggesellschaft: Bedingt
- Die bestätigte Transportzulassung betrifft alkoholhaltiges Händedesinfektionsmittel für den persönlichen Gebrauch. Flächendesinfektionsmittel, reiner Alkohol, gewerbliche Vorräte und getränkte Tücher benötigen eine gesonderte Prüfung.
- Alle erfassten nicht radioaktiven medizinischen und Toilettenartikel einschließlich der zugelassenen Aerosole zusammen höchstens 2 kg oder 2 l netto pro Person. Hand- und Aufgabegepäck zählen gemeinsam.
- Je erfasstem nicht radioaktivem medizinischem oder Toilettenartikel sind höchstens 0,5 kg oder 0,5 l netto erlaubt. Bei der Flüssigkeitskontrolle zählt zusätzlich das Fassungsvermögen des Behälters.
- Bei einem Aerosol muss eine Schutzkappe oder ein gleichwertiger Schutz am Ventil eine unbeabsichtigte Freisetzung verhindern.
Quellen
Aufgabegepäck
Antwort
- Genehmigung der Fluggesellschaft: Bedingt
- Die bestätigte Transportzulassung betrifft alkoholhaltiges Händedesinfektionsmittel für den persönlichen Gebrauch. Flächendesinfektionsmittel, reiner Alkohol, gewerbliche Vorräte und getränkte Tücher benötigen eine gesonderte Prüfung.
- Alle erfassten nicht radioaktiven medizinischen und Toilettenartikel einschließlich der zugelassenen Aerosole zusammen höchstens 2 kg oder 2 l netto pro Person. Hand- und Aufgabegepäck zählen gemeinsam.
- Je erfasstem nicht radioaktivem medizinischem oder Toilettenartikel sind höchstens 0,5 kg oder 0,5 l netto erlaubt. Bei der Flüssigkeitskontrolle zählt zusätzlich das Fassungsvermögen des Behälters.
- Bei einem Aerosol muss eine Schutzkappe oder ein gleichwertiger Schutz am Ventil eine unbeabsichtigte Freisetzung verhindern.
Quellen
Am Körper
Keine sichere Antwort
- Regelwerk: Die Quellen reichen für eine sichere Antwort nicht aus.
Quellen
Quelle fehlt.
München MUC · alle Sicherheitskontrollstellen seit 18. September 2026 · LufthansaHandgepäck: Mit BedingungenAufgabegepäck: Mit Bedingungen
Handgepäck
Antwort
- Genehmigung der Fluggesellschaft: Bedingt
- Die bestätigte Transportzulassung betrifft alkoholhaltiges Händedesinfektionsmittel für den persönlichen Gebrauch. Flächendesinfektionsmittel, reiner Alkohol, gewerbliche Vorräte und getränkte Tücher benötigen eine gesonderte Prüfung.
- Alle erfassten nicht radioaktiven medizinischen und Toilettenartikel einschließlich der zugelassenen Aerosole zusammen höchstens 2 kg oder 2 l netto pro Person. Hand- und Aufgabegepäck zählen gemeinsam.
- Je erfasstem nicht radioaktivem medizinischem oder Toilettenartikel sind höchstens 0,5 kg oder 0,5 l netto erlaubt. Bei der Flüssigkeitskontrolle zählt zusätzlich das Fassungsvermögen des Behälters.
- Bei einem Aerosol muss eine Schutzkappe oder ein gleichwertiger Schutz am Ventil eine unbeabsichtigte Freisetzung verhindern.
- Flughafenverfahren: Bedingt
- Beachten Sie zusätzliche Kontrollen und die Anweisungen des Kontrollpersonals. Prüfen Sie die nächste Kontrolle bei Umstieg und Rückflug; die Nettolimits der ausführenden Airline gelten zusätzlich.
- Am Flughafen München gelten seit dem 18. September 2026 an allen Sicherheitskontrollstellen höchstens 2 l Fassungsvermögen je Einzelbehälter. Mehrere solche Behälter sind möglich; Flüssigkeiten dürfen im Handgepäck bleiben. Betreiber-, Nettomengen- und Einfuhrregeln gelten zusätzlich; jede weitere Sicherheitskontrolle ist separat zu prüfen.
Aufgabegepäck
Antwort
- Genehmigung der Fluggesellschaft: Bedingt
- Die bestätigte Transportzulassung betrifft alkoholhaltiges Händedesinfektionsmittel für den persönlichen Gebrauch. Flächendesinfektionsmittel, reiner Alkohol, gewerbliche Vorräte und getränkte Tücher benötigen eine gesonderte Prüfung.
- Alle erfassten nicht radioaktiven medizinischen und Toilettenartikel einschließlich der zugelassenen Aerosole zusammen höchstens 2 kg oder 2 l netto pro Person. Hand- und Aufgabegepäck zählen gemeinsam.
- Je erfasstem nicht radioaktivem medizinischem oder Toilettenartikel sind höchstens 0,5 kg oder 0,5 l netto erlaubt. Bei der Flüssigkeitskontrolle zählt zusätzlich das Fassungsvermögen des Behälters.
- Bei einem Aerosol muss eine Schutzkappe oder ein gleichwertiger Schutz am Ventil eine unbeabsichtigte Freisetzung verhindern.
Am Körper
Keine sichere Antwort
- Regelwerk: Die Quellen reichen für eine sichere Antwort nicht aus.
Flüge und Quellen
München MUC · alle Sicherheitskontrollstellen seit 18. September 2026 · Lufthansa
- Abflugland
- Deutschland
- Flughafen
- MUC
- Fluggesellschaft
- Lufthansa
Handgepäck
Antwort
- Genehmigung der Fluggesellschaft: Bedingt
- Die bestätigte Transportzulassung betrifft alkoholhaltiges Händedesinfektionsmittel für den persönlichen Gebrauch. Flächendesinfektionsmittel, reiner Alkohol, gewerbliche Vorräte und getränkte Tücher benötigen eine gesonderte Prüfung.
- Alle erfassten nicht radioaktiven medizinischen und Toilettenartikel einschließlich der zugelassenen Aerosole zusammen höchstens 2 kg oder 2 l netto pro Person. Hand- und Aufgabegepäck zählen gemeinsam.
- Je erfasstem nicht radioaktivem medizinischem oder Toilettenartikel sind höchstens 0,5 kg oder 0,5 l netto erlaubt. Bei der Flüssigkeitskontrolle zählt zusätzlich das Fassungsvermögen des Behälters.
- Bei einem Aerosol muss eine Schutzkappe oder ein gleichwertiger Schutz am Ventil eine unbeabsichtigte Freisetzung verhindern.
- Flughafenverfahren: Bedingt
- Beachten Sie zusätzliche Kontrollen und die Anweisungen des Kontrollpersonals. Prüfen Sie die nächste Kontrolle bei Umstieg und Rückflug; die Nettolimits der ausführenden Airline gelten zusätzlich.
- Am Flughafen München gelten seit dem 18. September 2026 an allen Sicherheitskontrollstellen höchstens 2 l Fassungsvermögen je Einzelbehälter. Mehrere solche Behälter sind möglich; Flüssigkeiten dürfen im Handgepäck bleiben. Betreiber-, Nettomengen- und Einfuhrregeln gelten zusätzlich; jede weitere Sicherheitskontrolle ist separat zu prüfen.
Quellen
Aufgabegepäck
Antwort
- Genehmigung der Fluggesellschaft: Bedingt
- Die bestätigte Transportzulassung betrifft alkoholhaltiges Händedesinfektionsmittel für den persönlichen Gebrauch. Flächendesinfektionsmittel, reiner Alkohol, gewerbliche Vorräte und getränkte Tücher benötigen eine gesonderte Prüfung.
- Alle erfassten nicht radioaktiven medizinischen und Toilettenartikel einschließlich der zugelassenen Aerosole zusammen höchstens 2 kg oder 2 l netto pro Person. Hand- und Aufgabegepäck zählen gemeinsam.
- Je erfasstem nicht radioaktivem medizinischem oder Toilettenartikel sind höchstens 0,5 kg oder 0,5 l netto erlaubt. Bei der Flüssigkeitskontrolle zählt zusätzlich das Fassungsvermögen des Behälters.
- Bei einem Aerosol muss eine Schutzkappe oder ein gleichwertiger Schutz am Ventil eine unbeabsichtigte Freisetzung verhindern.
Quellen
Am Körper
Keine sichere Antwort
- Regelwerk: Die Quellen reichen für eine sichere Antwort nicht aus.
Quellen
Quelle fehlt.
Wien · zentrale CT-Kontrolle · Austrian AirlinesHandgepäck: Mit BedingungenAufgabegepäck: Mit Bedingungen
Handgepäck
Antwort
- Genehmigung der Fluggesellschaft: Bedingt
- Die bestätigte Transportzulassung betrifft alkoholhaltiges Händedesinfektionsmittel für den persönlichen Gebrauch. Flächendesinfektionsmittel, reiner Alkohol, gewerbliche Vorräte und getränkte Tücher benötigen eine gesonderte Prüfung.
- Alle erfassten nicht radioaktiven medizinischen und Toilettenartikel einschließlich der zugelassenen Aerosole zusammen höchstens 2 kg oder 2 l netto pro Person. Hand- und Aufgabegepäck zählen gemeinsam.
- Je erfasstem nicht radioaktivem medizinischem oder Toilettenartikel sind höchstens 0,5 kg oder 0,5 l netto erlaubt. Bei der Flüssigkeitskontrolle zählt zusätzlich das Fassungsvermögen des Behälters.
- Bei einem Aerosol muss eine Schutzkappe oder ein gleichwertiger Schutz am Ventil eine unbeabsichtigte Freisetzung verhindern.
- Flughafenverfahren: Bedingt
- Beachten Sie zusätzliche Kontrollen und die Anweisungen des Kontrollpersonals. Prüfen Sie die nächste Kontrolle bei Umstieg und Rückflug; die Nettolimits der ausführenden Airline gelten zusätzlich.
- An der zentralen CT-Sicherheitskontrolle in Wien sind Flüssigkeitsbehälter mit Händedesinfektionsmittel bis 2000 ml Fassungsvermögen zulässig. Dies ist ein lokaler Kontrollbereich.
Aufgabegepäck
Antwort
- Genehmigung der Fluggesellschaft: Bedingt
- Die bestätigte Transportzulassung betrifft alkoholhaltiges Händedesinfektionsmittel für den persönlichen Gebrauch. Flächendesinfektionsmittel, reiner Alkohol, gewerbliche Vorräte und getränkte Tücher benötigen eine gesonderte Prüfung.
- Alle erfassten nicht radioaktiven medizinischen und Toilettenartikel einschließlich der zugelassenen Aerosole zusammen höchstens 2 kg oder 2 l netto pro Person. Hand- und Aufgabegepäck zählen gemeinsam.
- Je erfasstem nicht radioaktivem medizinischem oder Toilettenartikel sind höchstens 0,5 kg oder 0,5 l netto erlaubt. Bei der Flüssigkeitskontrolle zählt zusätzlich das Fassungsvermögen des Behälters.
- Bei einem Aerosol muss eine Schutzkappe oder ein gleichwertiger Schutz am Ventil eine unbeabsichtigte Freisetzung verhindern.
Am Körper
Keine sichere Antwort
- Regelwerk: Die Quellen reichen für eine sichere Antwort nicht aus.
Flüge und Quellen
Wien · zentrale CT-Kontrolle · Austrian Airlines
- Abflugland
- Österreich
- Flughafen
- VIE
- Fluggesellschaft
- Austrian Airlines
- Kontrollstelle
- central-CT
Handgepäck
Antwort
- Genehmigung der Fluggesellschaft: Bedingt
- Die bestätigte Transportzulassung betrifft alkoholhaltiges Händedesinfektionsmittel für den persönlichen Gebrauch. Flächendesinfektionsmittel, reiner Alkohol, gewerbliche Vorräte und getränkte Tücher benötigen eine gesonderte Prüfung.
- Alle erfassten nicht radioaktiven medizinischen und Toilettenartikel einschließlich der zugelassenen Aerosole zusammen höchstens 2 kg oder 2 l netto pro Person. Hand- und Aufgabegepäck zählen gemeinsam.
- Je erfasstem nicht radioaktivem medizinischem oder Toilettenartikel sind höchstens 0,5 kg oder 0,5 l netto erlaubt. Bei der Flüssigkeitskontrolle zählt zusätzlich das Fassungsvermögen des Behälters.
- Bei einem Aerosol muss eine Schutzkappe oder ein gleichwertiger Schutz am Ventil eine unbeabsichtigte Freisetzung verhindern.
- Flughafenverfahren: Bedingt
- Beachten Sie zusätzliche Kontrollen und die Anweisungen des Kontrollpersonals. Prüfen Sie die nächste Kontrolle bei Umstieg und Rückflug; die Nettolimits der ausführenden Airline gelten zusätzlich.
- An der zentralen CT-Sicherheitskontrolle in Wien sind Flüssigkeitsbehälter mit Händedesinfektionsmittel bis 2000 ml Fassungsvermögen zulässig. Dies ist ein lokaler Kontrollbereich.
Quellen
Aufgabegepäck
Antwort
- Genehmigung der Fluggesellschaft: Bedingt
- Die bestätigte Transportzulassung betrifft alkoholhaltiges Händedesinfektionsmittel für den persönlichen Gebrauch. Flächendesinfektionsmittel, reiner Alkohol, gewerbliche Vorräte und getränkte Tücher benötigen eine gesonderte Prüfung.
- Alle erfassten nicht radioaktiven medizinischen und Toilettenartikel einschließlich der zugelassenen Aerosole zusammen höchstens 2 kg oder 2 l netto pro Person. Hand- und Aufgabegepäck zählen gemeinsam.
- Je erfasstem nicht radioaktivem medizinischem oder Toilettenartikel sind höchstens 0,5 kg oder 0,5 l netto erlaubt. Bei der Flüssigkeitskontrolle zählt zusätzlich das Fassungsvermögen des Behälters.
- Bei einem Aerosol muss eine Schutzkappe oder ein gleichwertiger Schutz am Ventil eine unbeabsichtigte Freisetzung verhindern.
Quellen
Am Körper
Keine sichere Antwort
- Regelwerk: Die Quellen reichen für eine sichere Antwort nicht aus.
Quellen
Quelle fehlt.
Zwei Mengenangaben prüfen
Fassungsvermögen und Nettomenge beantworten unterschiedliche Fragen. Bei konventioneller Kontrolle zählt die Größe der gesamten Flasche. Eine fast leere große Flasche wird dadurch nicht zur Reisegröße. Für die Gefahrgutregel der Airline zählt dagegen die Nettomenge des Produkts.
Bei Lufthansa, Austrian Airlines und SWISS dürfen die erfassten nicht radioaktiven medizinischen und Toilettenartikel je Artikel höchstens 0,5 kg oder 0,5 l netto enthalten. Zusammen sind höchstens 2 kg oder 2 l netto pro Person erlaubt. Zählen Sie alle Artikel dieser Kategorie in Hand- und Aufgabegepäck gemeinsam. Sie erhalten keinen zweiten Mengenrahmen durch eine zusätzliche Tasche. Die Quellen nennen alkoholhaltige Händedesinfektionsmittel ausdrücklich. Die drei ähnlichen Airline-Seiten beschreiben jeweils die Bedingungen ihres eigenen Betreibers.
Deutschland, Österreich und die Schweiz
Bundespolizei, das österreichische Innenministerium und BAZL beschreiben für konventionelle Flüssigkeitskontrollen Behälter bis 100 ml. Packen Sie alle eigenen Flüssigkeiten in einen transparenten, wiederverschließbaren Beutel mit höchstens 1 l Fassungsvermögen. Pro Person ist ein Beutel vorgesehen. An konventionellen Kontrollen legen Sie ihn separat vor.
Der Flüssigkeitsbeutel erfasst Handgel ebenso wie Shampoo, Zahnpasta oder andere Flüssigkeiten und Gele. Der Zusammenhang ist beim Packen wichtig: Eine passende Gel-Flasche muss noch in Ihren gemeinsamen Beutel passen. Gel in der Jackentasche umgeht die Kontrolle nicht. IATA erlaubt Gefahrgut, das im Handgepäck zugelassen ist, grundsätzlich auch am Körper, sofern keine abweichende Regel besteht. Das ersetzt keine Flüssigkeitskontrolle. Die gesonderten Antworten zum Transport am Körper bleiben für die geprüften Airlines offen; deren Abschnitte nennen ausdrücklich Hand- und Aufgabegepäck.
Für Aufgabegepäck liefert die 100-ml-Sicherheitsregel allein keine vollständige Transporterlaubnis. Die Antworten mit Lufthansa, Austrian oder SWISS enthalten deshalb auch deren eigene Gefahrgutbedingungen. Bei einem Codeshare prüfen Sie die ausführende Airline. Die Bedingungen einer Airline gelten nicht automatisch für eine andere Airline.
CT-Ausnahmen bleiben lokal
Am Flughafen München gelten seit dem 18. September 2026 an allen Sicherheitskontrollstellen höchstens 2 l Fassungsvermögen je Einzelbehälter. Mehrere solche Behälter sind möglich; Flüssigkeiten dürfen im Handgepäck bleiben. Das Kontrollpersonal kann Behälter öffnen oder die Mitnahme aus Sicherheitsgründen ablehnen. Betreiber-, Nettomengen- und Einfuhrregeln gelten zusätzlich; jede neue Kontrolle beim Umstieg oder Rückflug ist separat zu prüfen.
Wien beschreibt für seine zentrale CT-Sicherheitskontrolle Behälter bis 2000 ml. Der größere Behältergrenzwert hebt die Nettolimits Ihrer Airline nicht auf. Eine 1-l-Flasche Handgel kann einen lokalen Behältergrenzwert erfüllen und trotzdem das Nettolimit von 0,5 l pro Artikel bei den drei geprüften Airlines überschreiten. Informieren Sie sich über jede weitere Kontrolle bei Umstieg oder Rückflug separat.
Persönliches Handprodukt und andere Varianten
Wählen Sie ein beschriftetes Händedesinfektionsmittel für den persönlichen Gebrauch. Bei Gel, Flüssigkeit und Pumpspray prüfen Sie die Flasche. Bei einem Aerosol muss eine Schutzkappe oder ein gleichwertiger Schutz am Ventil eine unbeabsichtigte Freisetzung verhindern. Schließen Sie eine Pumpe und packen Sie sie so, dass Gepäck nicht auf den Auslöser drückt.
Getränkte Tücher sind ein eigener Verpackungstyp. Die hier geprüften Regeln decken alkoholhaltige Desinfektionstücher nicht gesondert ab. Klären Sie deren Mitnahme mit der ausführenden Airline. Auch Flächendesinfektionsmittel, reiner Alkohol und gewerbliche Vorratsgebinde brauchen eine eigene Prüfung. Lesen Sie die Produktkennzeichnung. Ein medizinisch notwendiges Flüssigpräparat braucht eine gesonderte Prüfung der Ausnahme; Händehygiene allein begründet sie hier nicht.
Bewahren Sie eine undichte Flasche nicht lose zwischen Kleidung auf. Ein zusätzlicher dichter Beutel schützt im Koffer vor einem ausgelaufenen Produkt. Rechnen Sie beim Rückflug neue Kosmetikprodukte in die Gesamtmenge ein. Die Verpackungsempfehlungen ergänzen die bestätigten Mengenregeln; aus ihnen folgt keine Zulassung weiterer Produkte oder eine Aussage zum Zoll des Ziellands.
Quellen und Stand
Die Regeln wurden am 3. Oktober 2026 geprüft. Die datierten Behördenartikel nennen ihre eigenen Veröffentlichungsdaten; dieses Prüfdatum ist kein neues Inkrafttreten eines Gesetzes.
- Bundespolizei: Flüssigkeiten an Bord und EU-Sicherheitsvorschriften an Flughäfen erklären die deutsche Flüssigkeitskontrolle.
- BMI: Flughafen- und Flugsicherheitswesen beschreibt die österreichische Kontrolle; BAZL: Flüssigkeiten die Schweizer Regel und den Einfluss der Kontrollausrüstung.
- Lufthansa, Austrian Airlines und SWISS nennen Händedesinfektionsmittel und die Nettolimits jeweils in ihrer Toilettenartikelkategorie.
- IATA: DGR 67, Tabelle 2.3.A ergänzt die Gefahrgutbedingungen und die allgemeine Regel zum Transport am Körper. IATA ist eine Branchenorganisation.
- Flughafen München: aktuelle Flüssigkeitsregel und Flughafen Wien: Sicherheitskontrolle erklären die jeweiligen örtlichen Verfahren; München gilt seit dem 18. September 2026 für alle Sicherheitskontrollstellen.
Die aktuelle MUC-Hauptseite und die Mitteilung des bayerischen Verkehrsministeriums vom 14. September 2026 bestätigen die Änderung an allen Kontrollstellen seit dem 18. September 2026.
Flasche für die Reise vorbereiten
Lesen Sie Verwendungszweck, Fassungsvermögen und Nettomenge auf dem Etikett. Für konventionelle Kontrollen wählen Sie einen Behälter bis 100 ml.
Packen Sie alle Flüssigkeiten in einen transparenten, wiederverschließbaren Beutel bis 1 l. Rechnen Sie die erfassten Toilettenartikel in beiden Gepäckarten für die Airline-Limits zusammen.
Drehen Sie den Verschluss fest zu und sichern Sie die Pumpe. Bei einem Aerosol schützt eine Kappe oder ein gleichwertiger Schutz das Ventil vor unbeabsichtigter Freisetzung.
Häufige Fragen
Darf eine fast leere 200-ml-Flasche ins Handgepäck?
Bei konventioneller Kontrolle zählt das Fassungsvermögen des Behälters. Eine Flasche mit 200 ml Fassungsvermögen überschreitet die 100-ml-Grenze, auch wenn wenig Gel übrig ist. Für eine bestätigte CT-Ausnahme und die Nettomenge Ihrer Airline gelten getrennte Bedingungen.
Kann ich eine 500-ml-Flasche aufgeben?
Bei Lufthansa, Austrian und SWISS kann ein persönliches Händedesinfektionsmittel bis 0,5 l netto pro Artikel im Aufgabegepäck mitreisen. Alle erfassten Artikel in beiden Gepäckarten zusammen bleiben auf 2 kg oder 2 l netto pro Person begrenzt. Verschließen Sie die Flasche und schützen Sie eine Aerosoldüse.
Ist alkoholhaltiges Handgel wegen des Alkohols verboten?
Die drei geprüften Airlines nennen alkoholhaltige Händedesinfektionsmittel ausdrücklich als erfasste Toilettenartikel. Dafür gelten deren Nettolimits. Die Prozentgrenzen für alkoholische Getränke lassen sich nicht auf Handgel übertragen. Reiner Alkohol, Flächendesinfektionsmittel und andere Chemikalien brauchen eine eigene Prüfung.
Was ändert eine CT-Kontrolle?
An allen Sicherheitskontrollstellen in München seit dem 18. September 2026 gilt der geprüfte lokale Behältergrenzwert von 2 l. An der zentralen CT-Kontrolle in Wien sind Behälter bis 2000 ml zulässig. Die Nettolimits der Airline gelten weiterhin; prüfen Sie außerdem die Kontrolle bei Umstieg und Rückflug.
Gel, Pumpspray oder Desinfektionstücher: gilt dieselbe Antwort?
Flüssigkeit und Gel gehören bei konventioneller Kontrolle in den Flüssigkeitsbeutel. Ein Pumpspray ist ein Flüssigkeitsbehälter; bei einem Aerosol muss zusätzlich das Ventil geschützt sein. Für getränkte Tücher enthält diese Seite keine eigene bestätigte DACH-Zulassung. Prüfen Sie alkoholhaltige Tücher nach ihrem Produkttyp und der Airline-Regel.
Prüfdatum der Quellen
- Flughafen- und Flugsicherheitswesen:
- Flüssigkeiten:
- EU-Sicherheitsvorschriften an Flughäfen:
- Flüssigkeiten an Bord:
- Gefährliche Gegenstände: Toilettenartikel:
- Gefährliche Gegenstände: Toilettenartikel:
- Gefährliche Gegenstände: Toilettenartikel:
- Sicherheitskontrolle: Vorbereitung Handgepäck:
- Neue CT-Sicherheitskontrolle ab 3. Juli 2026:
- Handgepäck und Koffer richtig packen:
- Flughafen München rüstet auf: