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BAD UND HAARPFLEGE

Darf Haarspülung ins Flugzeug?

Ja, handelsübliche Haarspülung kann in Hand- und Aufgabegepäck mitreisen. Bei konventioneller Sicherheitskontrolle darf jeder Behälter im Handgepäck höchstens 100 ml fassen und muss in den transparenten, wiederverschließbaren 1-l-Beutel passen. Creme zählt ebenfalls als Flüssigkeit. Bei Druckspray gelten zusätzlich die Aerosolbedingungen.

Handgepäck

Mit Bedingungen

Bei konventioneller Kontrolle höchstens 100 ml je Behälter im 1-l-Beutel, ein Beutel pro Person. München erlaubt seit 18.09.2026 an allen Kontrollen Behälter bis 2 l; Wien an der zentralen CT-Kontrolle bis 2000 ml; die Mengenlimits der Airline bleiben bestehen.

Aufgabegepäck

Nicht allgemein bestätigt

Die 100-ml-Grenze der Sicherheitskontrolle gilt hier nicht. Lufthansa, Austrian und SWISS begrenzen kosmetische Toilettenartikel auf 0,5 kg oder 0,5 l netto je Artikel und 2 kg oder 2 l zusammen pro Person. Aerosolventile gegen Auslösen schützen.

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Erfassen Sie Form und Fassungsvermögen jeder Flasche, Tube oder Spraydose einzeln.
Infografik
Haarspülung in Flasche, Tube oder Spraydose. DE · Lufthansa (LH) | AT · Austrian (OS) | CH · SWISS (LX) Hauptkarten: konventionelle Kontrolle und diese drei Betreiber. Andere Airlines separat prüfen. MUC und Wiener CT stehen unten. Hand- und Aufgabegepäck sind mit Bedingungen möglich. LH, OS und LX: je kosmetischem Toilettenartikel bis 0,5 kg oder 0,5 l netto. Alle erfassten medizinischen und kosmetischen Artikel sowie zulässigen Aerosole zusammen bis 2 kg oder 2 l netto pro Person, in Hand- und Aufgabegepäck zusammen. Schützen Sie das Aerosolventil mit Kappe oder geeigneter Auslösesicherung. In der Schweiz gelten diese Bedingungen zusätzlich als BAZL-Gefahrgutregel. 100 ml beziehen sich auf das Fassungsvermögen, auch bei fast leerem Behälter. Alle eigenen Flüssigkeiten müssen locker in den transparenten, wiederverschließbaren Beutel bis 1 l passen. Ein Beutel pro Person. Legen Sie den Beutel bei der Kontrolle separat vor. München (MUC) + LH: seit 18.09.2026 an allen Kontrollen bis 2 l je Behälter. MUC: mehrere solche Behälter möglich; die aktuelle Hauptseite ist maßgeblich. Wien (VIE) + OS: zentrale CT-Kontrolle aller Terminals, bis 2000 ml je Behälter. Flüssigkeiten dürfen in diesen genannten Kontrollbereichen im Handgepäck bleiben. Die Nettolimits von LH und OS gelten zusätzlich. Weitere Prüfungen sind möglich. Behälter können geöffnet oder zurückgewiesen werden. Prüfen Sie Umstieg und Rückflug. Die Bedingungen umfassen gewöhnliche Haarspülung in Flüssig- oder Cremeform und Haarspülung als kosmetisches Toilettenaerosol. Medizinische Spezialprodukte prüfen Sie separat. Schließen Sie Flasche und Tube und blockieren Sie die Pumpe. Bei Gefahrstoffkennzeichnung prüfen Sie Einstufung und Abschnitt 14 des Sicherheitsdatenblatts. Die Karten zeigen die genannten Betreiberpaare. Regeln am Körper sind nicht dargestellt.
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Besondere Regeln nach Land, Flughafen, Airline und Ausführung

Was gilt für Ihren Flug?

Wählen Sie Land, Flughafen und Airline und suchen Sie nach Ihrer Ausführung. Bei einer erneuten Kontrolle nach dem Umstieg prüfen Sie auch den dortigen Flughafen.

Ihre Reise und Ihr Gegenstand

8 passende Kombinationen · 6 Antworten

Handgepäck

Mit Bedingungen

Aufgabegepäck

Nicht geklärt · Mit Bedingungen

Am Körper

Nicht geklärt

Allgemeine Regeln stehen neben den Regeln der Airline und des Flughafens.

Deutschland · konventionelle Sicherheitskontrolle · Antwort der Airline noch offen · gleiche Bedingungen für 2 KombinationenHandgepäck: Mit BedingungenAufgabegepäck: Nicht geklärt

Handgepäck

Antwort

  • Sicherheitskontrolle: Bedingt
    • Bei konventioneller Kontrolle darf jede Flasche, Tube oder Spraydose der Haarspülung höchstens 100 ml Fassungsvermögen haben. Auch ein fast leerer größerer Behälter überschreitet diese Grenze.
    • Alle eigenen Flüssigkeiten müssen locker in einen transparenten, wiederverschließbaren Beutel bis 1 l passen. Pro Person ist ein Beutel erlaubt; legen Sie ihn bei konventioneller Kontrolle separat vor.

Aufgabegepäck

Keine sichere Antwort

  • Regelwerk: Die Quellen reichen für eine sichere Antwort nicht aus.

Am Körper

Keine sichere Antwort

  • Regelwerk: Die Quellen reichen für eine sichere Antwort nicht aus.

Flüge und Quellen

Deutschland · konventionelle Sicherheitskontrolle · Antwort der Airline noch offen
Abflugland
Deutschland

Handgepäck

Antwort

  • Sicherheitskontrolle: Bedingt
    • Bei konventioneller Kontrolle darf jede Flasche, Tube oder Spraydose der Haarspülung höchstens 100 ml Fassungsvermögen haben. Auch ein fast leerer größerer Behälter überschreitet diese Grenze.
    • Alle eigenen Flüssigkeiten müssen locker in einen transparenten, wiederverschließbaren Beutel bis 1 l passen. Pro Person ist ein Beutel erlaubt; legen Sie ihn bei konventioneller Kontrolle separat vor.

Quellen

Aufgabegepäck

Keine sichere Antwort

  • Regelwerk: Die Quellen reichen für eine sichere Antwort nicht aus.

Quellen

Quelle fehlt.

Am Körper

Keine sichere Antwort

  • Regelwerk: Die Quellen reichen für eine sichere Antwort nicht aus.

Quellen

Quelle fehlt.

Österreich · konventionelle Sicherheitskontrolle · Antwort der Airline noch offen
Abflugland
Österreich

Handgepäck

Antwort

  • Sicherheitskontrolle: Bedingt
    • Bei konventioneller Kontrolle darf jede Flasche, Tube oder Spraydose der Haarspülung höchstens 100 ml Fassungsvermögen haben. Auch ein fast leerer größerer Behälter überschreitet diese Grenze.
    • Alle eigenen Flüssigkeiten müssen locker in einen transparenten, wiederverschließbaren Beutel bis 1 l passen. Pro Person ist ein Beutel erlaubt; legen Sie ihn bei konventioneller Kontrolle separat vor.

Quellen

Aufgabegepäck

Keine sichere Antwort

  • Regelwerk: Die Quellen reichen für eine sichere Antwort nicht aus.

Quellen

Quelle fehlt.

Am Körper

Keine sichere Antwort

  • Regelwerk: Die Quellen reichen für eine sichere Antwort nicht aus.

Quellen

Quelle fehlt.

Deutschland · konventionelle Kontrolle · Lufthansa · gleiche Bedingungen für 2 KombinationenHandgepäck: Mit BedingungenAufgabegepäck: Mit Bedingungen

Handgepäck

Antwort

  • Sicherheitskontrolle: Bedingt
    • Bei konventioneller Kontrolle darf jede Flasche, Tube oder Spraydose der Haarspülung höchstens 100 ml Fassungsvermögen haben. Auch ein fast leerer größerer Behälter überschreitet diese Grenze.
    • Alle eigenen Flüssigkeiten müssen locker in einen transparenten, wiederverschließbaren Beutel bis 1 l passen. Pro Person ist ein Beutel erlaubt; legen Sie ihn bei konventioneller Kontrolle separat vor.
  • Genehmigung der Fluggesellschaft: Bedingt
    • Gilt für handelsübliche kosmetische Haarspülung zum persönlichen Gebrauch in Flüssig- oder Cremeform sowie als Toilettenaerosol. Medizinische Spezialprodukte separat prüfen.
    • Alle von dieser Regel erfassten medizinischen und kosmetischen Artikel sowie zulässigen Aerosole zusammen höchstens 2 kg oder 2 l netto pro Person. Hand- und Aufgabegepäck zählen gemeinsam.
    • Je kosmetischem Toilettenartikel höchstens 0,5 kg oder 0,5 l Nettomenge.
    • Bei einer Haarspülung als Toilettenaerosol schützen Sie das Sprühventil mit einer Kappe oder einer anderen geeigneten Vorrichtung gegen unbeabsichtigtes Auslösen.

Aufgabegepäck

Antwort

  • Genehmigung der Fluggesellschaft: Bedingt
    • Gilt für handelsübliche kosmetische Haarspülung zum persönlichen Gebrauch in Flüssig- oder Cremeform sowie als Toilettenaerosol. Medizinische Spezialprodukte separat prüfen.
    • Alle von dieser Regel erfassten medizinischen und kosmetischen Artikel sowie zulässigen Aerosole zusammen höchstens 2 kg oder 2 l netto pro Person. Hand- und Aufgabegepäck zählen gemeinsam.
    • Je kosmetischem Toilettenartikel höchstens 0,5 kg oder 0,5 l Nettomenge.
    • Bei einer Haarspülung als Toilettenaerosol schützen Sie das Sprühventil mit einer Kappe oder einer anderen geeigneten Vorrichtung gegen unbeabsichtigtes Auslösen.

Am Körper

Keine sichere Antwort

  • Regelwerk: Die Quellen reichen für eine sichere Antwort nicht aus.

Flüge und Quellen

Deutschland · konventionelle Kontrolle · Lufthansa
Abflugland
Deutschland
Fluggesellschaft
Lufthansa

Handgepäck

Antwort

  • Sicherheitskontrolle: Bedingt
    • Bei konventioneller Kontrolle darf jede Flasche, Tube oder Spraydose der Haarspülung höchstens 100 ml Fassungsvermögen haben. Auch ein fast leerer größerer Behälter überschreitet diese Grenze.
    • Alle eigenen Flüssigkeiten müssen locker in einen transparenten, wiederverschließbaren Beutel bis 1 l passen. Pro Person ist ein Beutel erlaubt; legen Sie ihn bei konventioneller Kontrolle separat vor.
  • Genehmigung der Fluggesellschaft: Bedingt
    • Gilt für handelsübliche kosmetische Haarspülung zum persönlichen Gebrauch in Flüssig- oder Cremeform sowie als Toilettenaerosol. Medizinische Spezialprodukte separat prüfen.
    • Alle von dieser Regel erfassten medizinischen und kosmetischen Artikel sowie zulässigen Aerosole zusammen höchstens 2 kg oder 2 l netto pro Person. Hand- und Aufgabegepäck zählen gemeinsam.
    • Je kosmetischem Toilettenartikel höchstens 0,5 kg oder 0,5 l Nettomenge.
    • Bei einer Haarspülung als Toilettenaerosol schützen Sie das Sprühventil mit einer Kappe oder einer anderen geeigneten Vorrichtung gegen unbeabsichtigtes Auslösen.

Quellen

Aufgabegepäck

Antwort

  • Genehmigung der Fluggesellschaft: Bedingt
    • Gilt für handelsübliche kosmetische Haarspülung zum persönlichen Gebrauch in Flüssig- oder Cremeform sowie als Toilettenaerosol. Medizinische Spezialprodukte separat prüfen.
    • Alle von dieser Regel erfassten medizinischen und kosmetischen Artikel sowie zulässigen Aerosole zusammen höchstens 2 kg oder 2 l netto pro Person. Hand- und Aufgabegepäck zählen gemeinsam.
    • Je kosmetischem Toilettenartikel höchstens 0,5 kg oder 0,5 l Nettomenge.
    • Bei einer Haarspülung als Toilettenaerosol schützen Sie das Sprühventil mit einer Kappe oder einer anderen geeigneten Vorrichtung gegen unbeabsichtigtes Auslösen.

Quellen

Am Körper

Keine sichere Antwort

  • Regelwerk: Die Quellen reichen für eine sichere Antwort nicht aus.

Quellen

Quelle fehlt.

Österreich · konventionelle Kontrolle · Austrian Airlines
Abflugland
Österreich
Fluggesellschaft
Austrian Airlines

Handgepäck

Antwort

  • Sicherheitskontrolle: Bedingt
    • Bei konventioneller Kontrolle darf jede Flasche, Tube oder Spraydose der Haarspülung höchstens 100 ml Fassungsvermögen haben. Auch ein fast leerer größerer Behälter überschreitet diese Grenze.
    • Alle eigenen Flüssigkeiten müssen locker in einen transparenten, wiederverschließbaren Beutel bis 1 l passen. Pro Person ist ein Beutel erlaubt; legen Sie ihn bei konventioneller Kontrolle separat vor.
  • Genehmigung der Fluggesellschaft: Bedingt
    • Gilt für handelsübliche kosmetische Haarspülung zum persönlichen Gebrauch in Flüssig- oder Cremeform sowie als Toilettenaerosol. Medizinische Spezialprodukte separat prüfen.
    • Alle von dieser Regel erfassten medizinischen und kosmetischen Artikel sowie zulässigen Aerosole zusammen höchstens 2 kg oder 2 l netto pro Person. Hand- und Aufgabegepäck zählen gemeinsam.
    • Je kosmetischem Toilettenartikel höchstens 0,5 kg oder 0,5 l Nettomenge.
    • Bei einer Haarspülung als Toilettenaerosol schützen Sie das Sprühventil mit einer Kappe oder einer anderen geeigneten Vorrichtung gegen unbeabsichtigtes Auslösen.

Quellen

Aufgabegepäck

Antwort

  • Genehmigung der Fluggesellschaft: Bedingt
    • Gilt für handelsübliche kosmetische Haarspülung zum persönlichen Gebrauch in Flüssig- oder Cremeform sowie als Toilettenaerosol. Medizinische Spezialprodukte separat prüfen.
    • Alle von dieser Regel erfassten medizinischen und kosmetischen Artikel sowie zulässigen Aerosole zusammen höchstens 2 kg oder 2 l netto pro Person. Hand- und Aufgabegepäck zählen gemeinsam.
    • Je kosmetischem Toilettenartikel höchstens 0,5 kg oder 0,5 l Nettomenge.
    • Bei einer Haarspülung als Toilettenaerosol schützen Sie das Sprühventil mit einer Kappe oder einer anderen geeigneten Vorrichtung gegen unbeabsichtigtes Auslösen.

Quellen

Am Körper

Keine sichere Antwort

  • Regelwerk: Die Quellen reichen für eine sichere Antwort nicht aus.

Quellen

Quelle fehlt.

Schweiz · konventionelle Sicherheitskontrolle · Antwort der Airline noch offenHandgepäck: Mit BedingungenAufgabegepäck: Mit Bedingungen

Handgepäck

Antwort

  • Sicherheitskontrolle: Bedingt
    • Bei konventioneller Kontrolle darf jede Flasche, Tube oder Spraydose der Haarspülung höchstens 100 ml Fassungsvermögen haben. Auch ein fast leerer größerer Behälter überschreitet diese Grenze.
    • Alle eigenen Flüssigkeiten müssen locker in einen transparenten, wiederverschließbaren Beutel bis 1 l passen. Pro Person ist ein Beutel erlaubt; legen Sie ihn bei konventioneller Kontrolle separat vor.
  • Gefahrgut: Bedingt
    • Gilt für handelsübliche kosmetische Haarspülung zum persönlichen Gebrauch in Flüssig- oder Cremeform sowie als Toilettenaerosol. Medizinische Spezialprodukte separat prüfen.
    • Alle von dieser Regel erfassten medizinischen und kosmetischen Artikel sowie zulässigen Aerosole zusammen höchstens 2 kg oder 2 l netto pro Person. Hand- und Aufgabegepäck zählen gemeinsam.
    • Je kosmetischem Toilettenartikel höchstens 0,5 kg oder 0,5 l Nettomenge.
    • Bei einer Haarspülung als Toilettenaerosol schützen Sie das Sprühventil mit einer Kappe oder einer anderen geeigneten Vorrichtung gegen unbeabsichtigtes Auslösen.

Aufgabegepäck

Antwort

  • Gefahrgut: Bedingt
    • Gilt für handelsübliche kosmetische Haarspülung zum persönlichen Gebrauch in Flüssig- oder Cremeform sowie als Toilettenaerosol. Medizinische Spezialprodukte separat prüfen.
    • Alle von dieser Regel erfassten medizinischen und kosmetischen Artikel sowie zulässigen Aerosole zusammen höchstens 2 kg oder 2 l netto pro Person. Hand- und Aufgabegepäck zählen gemeinsam.
    • Je kosmetischem Toilettenartikel höchstens 0,5 kg oder 0,5 l Nettomenge.
    • Bei einer Haarspülung als Toilettenaerosol schützen Sie das Sprühventil mit einer Kappe oder einer anderen geeigneten Vorrichtung gegen unbeabsichtigtes Auslösen.

Am Körper

Keine sichere Antwort

  • Regelwerk: Die Quellen reichen für eine sichere Antwort nicht aus.

Flüge und Quellen

Schweiz · konventionelle Sicherheitskontrolle · Antwort der Airline noch offen
Abflugland
Schweiz

Handgepäck

Antwort

  • Sicherheitskontrolle: Bedingt
    • Bei konventioneller Kontrolle darf jede Flasche, Tube oder Spraydose der Haarspülung höchstens 100 ml Fassungsvermögen haben. Auch ein fast leerer größerer Behälter überschreitet diese Grenze.
    • Alle eigenen Flüssigkeiten müssen locker in einen transparenten, wiederverschließbaren Beutel bis 1 l passen. Pro Person ist ein Beutel erlaubt; legen Sie ihn bei konventioneller Kontrolle separat vor.
  • Gefahrgut: Bedingt
    • Gilt für handelsübliche kosmetische Haarspülung zum persönlichen Gebrauch in Flüssig- oder Cremeform sowie als Toilettenaerosol. Medizinische Spezialprodukte separat prüfen.
    • Alle von dieser Regel erfassten medizinischen und kosmetischen Artikel sowie zulässigen Aerosole zusammen höchstens 2 kg oder 2 l netto pro Person. Hand- und Aufgabegepäck zählen gemeinsam.
    • Je kosmetischem Toilettenartikel höchstens 0,5 kg oder 0,5 l Nettomenge.
    • Bei einer Haarspülung als Toilettenaerosol schützen Sie das Sprühventil mit einer Kappe oder einer anderen geeigneten Vorrichtung gegen unbeabsichtigtes Auslösen.

Quellen

Aufgabegepäck

Antwort

  • Gefahrgut: Bedingt
    • Gilt für handelsübliche kosmetische Haarspülung zum persönlichen Gebrauch in Flüssig- oder Cremeform sowie als Toilettenaerosol. Medizinische Spezialprodukte separat prüfen.
    • Alle von dieser Regel erfassten medizinischen und kosmetischen Artikel sowie zulässigen Aerosole zusammen höchstens 2 kg oder 2 l netto pro Person. Hand- und Aufgabegepäck zählen gemeinsam.
    • Je kosmetischem Toilettenartikel höchstens 0,5 kg oder 0,5 l Nettomenge.
    • Bei einer Haarspülung als Toilettenaerosol schützen Sie das Sprühventil mit einer Kappe oder einer anderen geeigneten Vorrichtung gegen unbeabsichtigtes Auslösen.

Quellen

Am Körper

Keine sichere Antwort

  • Regelwerk: Die Quellen reichen für eine sichere Antwort nicht aus.

Quellen

Quelle fehlt.

Schweiz · konventionelle Kontrolle · SWISSHandgepäck: Mit BedingungenAufgabegepäck: Mit Bedingungen

Handgepäck

Antwort

  • Sicherheitskontrolle: Bedingt
    • Bei konventioneller Kontrolle darf jede Flasche, Tube oder Spraydose der Haarspülung höchstens 100 ml Fassungsvermögen haben. Auch ein fast leerer größerer Behälter überschreitet diese Grenze.
    • Alle eigenen Flüssigkeiten müssen locker in einen transparenten, wiederverschließbaren Beutel bis 1 l passen. Pro Person ist ein Beutel erlaubt; legen Sie ihn bei konventioneller Kontrolle separat vor.
  • Gefahrgut: Bedingt
    • Gilt für handelsübliche kosmetische Haarspülung zum persönlichen Gebrauch in Flüssig- oder Cremeform sowie als Toilettenaerosol. Medizinische Spezialprodukte separat prüfen.
    • Alle von dieser Regel erfassten medizinischen und kosmetischen Artikel sowie zulässigen Aerosole zusammen höchstens 2 kg oder 2 l netto pro Person. Hand- und Aufgabegepäck zählen gemeinsam.
    • Je kosmetischem Toilettenartikel höchstens 0,5 kg oder 0,5 l Nettomenge.
    • Bei einer Haarspülung als Toilettenaerosol schützen Sie das Sprühventil mit einer Kappe oder einer anderen geeigneten Vorrichtung gegen unbeabsichtigtes Auslösen.
  • Genehmigung der Fluggesellschaft: Bedingt
    • Gilt für handelsübliche kosmetische Haarspülung zum persönlichen Gebrauch in Flüssig- oder Cremeform sowie als Toilettenaerosol. Medizinische Spezialprodukte separat prüfen.
    • Alle von dieser Regel erfassten medizinischen und kosmetischen Artikel sowie zulässigen Aerosole zusammen höchstens 2 kg oder 2 l netto pro Person. Hand- und Aufgabegepäck zählen gemeinsam.
    • Je kosmetischem Toilettenartikel höchstens 0,5 kg oder 0,5 l Nettomenge.
    • Bei einer Haarspülung als Toilettenaerosol schützen Sie das Sprühventil mit einer Kappe oder einer anderen geeigneten Vorrichtung gegen unbeabsichtigtes Auslösen.

Aufgabegepäck

Antwort

  • Gefahrgut: Bedingt
    • Gilt für handelsübliche kosmetische Haarspülung zum persönlichen Gebrauch in Flüssig- oder Cremeform sowie als Toilettenaerosol. Medizinische Spezialprodukte separat prüfen.
    • Alle von dieser Regel erfassten medizinischen und kosmetischen Artikel sowie zulässigen Aerosole zusammen höchstens 2 kg oder 2 l netto pro Person. Hand- und Aufgabegepäck zählen gemeinsam.
    • Je kosmetischem Toilettenartikel höchstens 0,5 kg oder 0,5 l Nettomenge.
    • Bei einer Haarspülung als Toilettenaerosol schützen Sie das Sprühventil mit einer Kappe oder einer anderen geeigneten Vorrichtung gegen unbeabsichtigtes Auslösen.
  • Genehmigung der Fluggesellschaft: Bedingt
    • Gilt für handelsübliche kosmetische Haarspülung zum persönlichen Gebrauch in Flüssig- oder Cremeform sowie als Toilettenaerosol. Medizinische Spezialprodukte separat prüfen.
    • Alle von dieser Regel erfassten medizinischen und kosmetischen Artikel sowie zulässigen Aerosole zusammen höchstens 2 kg oder 2 l netto pro Person. Hand- und Aufgabegepäck zählen gemeinsam.
    • Je kosmetischem Toilettenartikel höchstens 0,5 kg oder 0,5 l Nettomenge.
    • Bei einer Haarspülung als Toilettenaerosol schützen Sie das Sprühventil mit einer Kappe oder einer anderen geeigneten Vorrichtung gegen unbeabsichtigtes Auslösen.

Am Körper

Keine sichere Antwort

  • Regelwerk: Die Quellen reichen für eine sichere Antwort nicht aus.

Flüge und Quellen

Schweiz · konventionelle Kontrolle · SWISS
Abflugland
Schweiz
Fluggesellschaft
SWISS

Handgepäck

Antwort

  • Sicherheitskontrolle: Bedingt
    • Bei konventioneller Kontrolle darf jede Flasche, Tube oder Spraydose der Haarspülung höchstens 100 ml Fassungsvermögen haben. Auch ein fast leerer größerer Behälter überschreitet diese Grenze.
    • Alle eigenen Flüssigkeiten müssen locker in einen transparenten, wiederverschließbaren Beutel bis 1 l passen. Pro Person ist ein Beutel erlaubt; legen Sie ihn bei konventioneller Kontrolle separat vor.
  • Gefahrgut: Bedingt
    • Gilt für handelsübliche kosmetische Haarspülung zum persönlichen Gebrauch in Flüssig- oder Cremeform sowie als Toilettenaerosol. Medizinische Spezialprodukte separat prüfen.
    • Alle von dieser Regel erfassten medizinischen und kosmetischen Artikel sowie zulässigen Aerosole zusammen höchstens 2 kg oder 2 l netto pro Person. Hand- und Aufgabegepäck zählen gemeinsam.
    • Je kosmetischem Toilettenartikel höchstens 0,5 kg oder 0,5 l Nettomenge.
    • Bei einer Haarspülung als Toilettenaerosol schützen Sie das Sprühventil mit einer Kappe oder einer anderen geeigneten Vorrichtung gegen unbeabsichtigtes Auslösen.
  • Genehmigung der Fluggesellschaft: Bedingt
    • Gilt für handelsübliche kosmetische Haarspülung zum persönlichen Gebrauch in Flüssig- oder Cremeform sowie als Toilettenaerosol. Medizinische Spezialprodukte separat prüfen.
    • Alle von dieser Regel erfassten medizinischen und kosmetischen Artikel sowie zulässigen Aerosole zusammen höchstens 2 kg oder 2 l netto pro Person. Hand- und Aufgabegepäck zählen gemeinsam.
    • Je kosmetischem Toilettenartikel höchstens 0,5 kg oder 0,5 l Nettomenge.
    • Bei einer Haarspülung als Toilettenaerosol schützen Sie das Sprühventil mit einer Kappe oder einer anderen geeigneten Vorrichtung gegen unbeabsichtigtes Auslösen.

Quellen

Aufgabegepäck

Antwort

  • Gefahrgut: Bedingt
    • Gilt für handelsübliche kosmetische Haarspülung zum persönlichen Gebrauch in Flüssig- oder Cremeform sowie als Toilettenaerosol. Medizinische Spezialprodukte separat prüfen.
    • Alle von dieser Regel erfassten medizinischen und kosmetischen Artikel sowie zulässigen Aerosole zusammen höchstens 2 kg oder 2 l netto pro Person. Hand- und Aufgabegepäck zählen gemeinsam.
    • Je kosmetischem Toilettenartikel höchstens 0,5 kg oder 0,5 l Nettomenge.
    • Bei einer Haarspülung als Toilettenaerosol schützen Sie das Sprühventil mit einer Kappe oder einer anderen geeigneten Vorrichtung gegen unbeabsichtigtes Auslösen.
  • Genehmigung der Fluggesellschaft: Bedingt
    • Gilt für handelsübliche kosmetische Haarspülung zum persönlichen Gebrauch in Flüssig- oder Cremeform sowie als Toilettenaerosol. Medizinische Spezialprodukte separat prüfen.
    • Alle von dieser Regel erfassten medizinischen und kosmetischen Artikel sowie zulässigen Aerosole zusammen höchstens 2 kg oder 2 l netto pro Person. Hand- und Aufgabegepäck zählen gemeinsam.
    • Je kosmetischem Toilettenartikel höchstens 0,5 kg oder 0,5 l Nettomenge.
    • Bei einer Haarspülung als Toilettenaerosol schützen Sie das Sprühventil mit einer Kappe oder einer anderen geeigneten Vorrichtung gegen unbeabsichtigtes Auslösen.

Quellen

Am Körper

Keine sichere Antwort

  • Regelwerk: Die Quellen reichen für eine sichere Antwort nicht aus.

Quellen

Quelle fehlt.

München · alle Sicherheitskontrollstellen seit 18.09.2026 · LufthansaHandgepäck: Mit BedingungenAufgabegepäck: Mit Bedingungen

Handgepäck

Antwort

  • Genehmigung der Fluggesellschaft: Bedingt
    • Gilt für handelsübliche kosmetische Haarspülung zum persönlichen Gebrauch in Flüssig- oder Cremeform sowie als Toilettenaerosol. Medizinische Spezialprodukte separat prüfen.
    • Alle von dieser Regel erfassten medizinischen und kosmetischen Artikel sowie zulässigen Aerosole zusammen höchstens 2 kg oder 2 l netto pro Person. Hand- und Aufgabegepäck zählen gemeinsam.
    • Je kosmetischem Toilettenartikel höchstens 0,5 kg oder 0,5 l Nettomenge.
    • Bei einer Haarspülung als Toilettenaerosol schützen Sie das Sprühventil mit einer Kappe oder einer anderen geeigneten Vorrichtung gegen unbeabsichtigtes Auslösen.
  • Flughafenverfahren: Bedingt
    • Das Kontrollpersonal kann Behälter für weitere Prüfungen öffnen oder zurückweisen. Prüfen Sie die nächste Kontrolle bei Umstieg und Rückflug.
    • Am Flughafen München gelten seit dem 18. September 2026 an allen Sicherheitskontrollstellen höchstens 2 l Fassungsvermögen je Einzelbehälter. Mehrere solche Behälter sind möglich; Flüssigkeiten dürfen im Handgepäck bleiben. Betreiber-, Nettomengen- und Einfuhrregeln gelten zusätzlich; jede weitere Sicherheitskontrolle ist separat zu prüfen.

Aufgabegepäck

Antwort

  • Genehmigung der Fluggesellschaft: Bedingt
    • Gilt für handelsübliche kosmetische Haarspülung zum persönlichen Gebrauch in Flüssig- oder Cremeform sowie als Toilettenaerosol. Medizinische Spezialprodukte separat prüfen.
    • Alle von dieser Regel erfassten medizinischen und kosmetischen Artikel sowie zulässigen Aerosole zusammen höchstens 2 kg oder 2 l netto pro Person. Hand- und Aufgabegepäck zählen gemeinsam.
    • Je kosmetischem Toilettenartikel höchstens 0,5 kg oder 0,5 l Nettomenge.
    • Bei einer Haarspülung als Toilettenaerosol schützen Sie das Sprühventil mit einer Kappe oder einer anderen geeigneten Vorrichtung gegen unbeabsichtigtes Auslösen.

Am Körper

Keine sichere Antwort

  • Regelwerk: Die Quellen reichen für eine sichere Antwort nicht aus.

Flüge und Quellen

München · alle Sicherheitskontrollstellen seit 18.09.2026 · Lufthansa
Abflugland
Deutschland
Flughafen
MUC
Fluggesellschaft
Lufthansa

Handgepäck

Antwort

  • Genehmigung der Fluggesellschaft: Bedingt
    • Gilt für handelsübliche kosmetische Haarspülung zum persönlichen Gebrauch in Flüssig- oder Cremeform sowie als Toilettenaerosol. Medizinische Spezialprodukte separat prüfen.
    • Alle von dieser Regel erfassten medizinischen und kosmetischen Artikel sowie zulässigen Aerosole zusammen höchstens 2 kg oder 2 l netto pro Person. Hand- und Aufgabegepäck zählen gemeinsam.
    • Je kosmetischem Toilettenartikel höchstens 0,5 kg oder 0,5 l Nettomenge.
    • Bei einer Haarspülung als Toilettenaerosol schützen Sie das Sprühventil mit einer Kappe oder einer anderen geeigneten Vorrichtung gegen unbeabsichtigtes Auslösen.
  • Flughafenverfahren: Bedingt
    • Das Kontrollpersonal kann Behälter für weitere Prüfungen öffnen oder zurückweisen. Prüfen Sie die nächste Kontrolle bei Umstieg und Rückflug.
    • Am Flughafen München gelten seit dem 18. September 2026 an allen Sicherheitskontrollstellen höchstens 2 l Fassungsvermögen je Einzelbehälter. Mehrere solche Behälter sind möglich; Flüssigkeiten dürfen im Handgepäck bleiben. Betreiber-, Nettomengen- und Einfuhrregeln gelten zusätzlich; jede weitere Sicherheitskontrolle ist separat zu prüfen.

Quellen

Aufgabegepäck

Antwort

  • Genehmigung der Fluggesellschaft: Bedingt
    • Gilt für handelsübliche kosmetische Haarspülung zum persönlichen Gebrauch in Flüssig- oder Cremeform sowie als Toilettenaerosol. Medizinische Spezialprodukte separat prüfen.
    • Alle von dieser Regel erfassten medizinischen und kosmetischen Artikel sowie zulässigen Aerosole zusammen höchstens 2 kg oder 2 l netto pro Person. Hand- und Aufgabegepäck zählen gemeinsam.
    • Je kosmetischem Toilettenartikel höchstens 0,5 kg oder 0,5 l Nettomenge.
    • Bei einer Haarspülung als Toilettenaerosol schützen Sie das Sprühventil mit einer Kappe oder einer anderen geeigneten Vorrichtung gegen unbeabsichtigtes Auslösen.

Quellen

Am Körper

Keine sichere Antwort

  • Regelwerk: Die Quellen reichen für eine sichere Antwort nicht aus.

Quellen

Quelle fehlt.

Wien · zentrale CT-Kontrolle aller Terminals · Austrian AirlinesHandgepäck: Mit BedingungenAufgabegepäck: Mit Bedingungen

Handgepäck

Antwort

  • Genehmigung der Fluggesellschaft: Bedingt
    • Gilt für handelsübliche kosmetische Haarspülung zum persönlichen Gebrauch in Flüssig- oder Cremeform sowie als Toilettenaerosol. Medizinische Spezialprodukte separat prüfen.
    • Alle von dieser Regel erfassten medizinischen und kosmetischen Artikel sowie zulässigen Aerosole zusammen höchstens 2 kg oder 2 l netto pro Person. Hand- und Aufgabegepäck zählen gemeinsam.
    • Je kosmetischem Toilettenartikel höchstens 0,5 kg oder 0,5 l Nettomenge.
    • Bei einer Haarspülung als Toilettenaerosol schützen Sie das Sprühventil mit einer Kappe oder einer anderen geeigneten Vorrichtung gegen unbeabsichtigtes Auslösen.
  • Flughafenverfahren: Bedingt
    • Technische und zusätzliche Kontrollen sind möglich. Beachten Sie die Anweisungen des Kontrollpersonals und prüfen Sie die nächste Kontrolle bei Umstieg und Rückflug.
    • An der zentralen CT-Sicherheitskontrolle in Wien dürfen Behälter der Haarspülung als Flüssigkeitsbehälter bis 2000 ml Fassungsvermögen im Handgepäck bleiben. Dies gilt für die zentrale Kontrolle aller Terminals. Die Nettomengen des Betreibers gelten zusätzlich.

Aufgabegepäck

Antwort

  • Genehmigung der Fluggesellschaft: Bedingt
    • Gilt für handelsübliche kosmetische Haarspülung zum persönlichen Gebrauch in Flüssig- oder Cremeform sowie als Toilettenaerosol. Medizinische Spezialprodukte separat prüfen.
    • Alle von dieser Regel erfassten medizinischen und kosmetischen Artikel sowie zulässigen Aerosole zusammen höchstens 2 kg oder 2 l netto pro Person. Hand- und Aufgabegepäck zählen gemeinsam.
    • Je kosmetischem Toilettenartikel höchstens 0,5 kg oder 0,5 l Nettomenge.
    • Bei einer Haarspülung als Toilettenaerosol schützen Sie das Sprühventil mit einer Kappe oder einer anderen geeigneten Vorrichtung gegen unbeabsichtigtes Auslösen.

Am Körper

Keine sichere Antwort

  • Regelwerk: Die Quellen reichen für eine sichere Antwort nicht aus.

Flüge und Quellen

Wien · zentrale CT-Kontrolle aller Terminals · Austrian Airlines
Abflugland
Österreich
Flughafen
VIE
Fluggesellschaft
Austrian Airlines
Kontrollstelle
central-CT

Handgepäck

Antwort

  • Genehmigung der Fluggesellschaft: Bedingt
    • Gilt für handelsübliche kosmetische Haarspülung zum persönlichen Gebrauch in Flüssig- oder Cremeform sowie als Toilettenaerosol. Medizinische Spezialprodukte separat prüfen.
    • Alle von dieser Regel erfassten medizinischen und kosmetischen Artikel sowie zulässigen Aerosole zusammen höchstens 2 kg oder 2 l netto pro Person. Hand- und Aufgabegepäck zählen gemeinsam.
    • Je kosmetischem Toilettenartikel höchstens 0,5 kg oder 0,5 l Nettomenge.
    • Bei einer Haarspülung als Toilettenaerosol schützen Sie das Sprühventil mit einer Kappe oder einer anderen geeigneten Vorrichtung gegen unbeabsichtigtes Auslösen.
  • Flughafenverfahren: Bedingt
    • Technische und zusätzliche Kontrollen sind möglich. Beachten Sie die Anweisungen des Kontrollpersonals und prüfen Sie die nächste Kontrolle bei Umstieg und Rückflug.
    • An der zentralen CT-Sicherheitskontrolle in Wien dürfen Behälter der Haarspülung als Flüssigkeitsbehälter bis 2000 ml Fassungsvermögen im Handgepäck bleiben. Dies gilt für die zentrale Kontrolle aller Terminals. Die Nettomengen des Betreibers gelten zusätzlich.

Quellen

Aufgabegepäck

Antwort

  • Genehmigung der Fluggesellschaft: Bedingt
    • Gilt für handelsübliche kosmetische Haarspülung zum persönlichen Gebrauch in Flüssig- oder Cremeform sowie als Toilettenaerosol. Medizinische Spezialprodukte separat prüfen.
    • Alle von dieser Regel erfassten medizinischen und kosmetischen Artikel sowie zulässigen Aerosole zusammen höchstens 2 kg oder 2 l netto pro Person. Hand- und Aufgabegepäck zählen gemeinsam.
    • Je kosmetischem Toilettenartikel höchstens 0,5 kg oder 0,5 l Nettomenge.
    • Bei einer Haarspülung als Toilettenaerosol schützen Sie das Sprühventil mit einer Kappe oder einer anderen geeigneten Vorrichtung gegen unbeabsichtigtes Auslösen.

Quellen

Am Körper

Keine sichere Antwort

  • Regelwerk: Die Quellen reichen für eine sichere Antwort nicht aus.

Quellen

Quelle fehlt.

Flasche, Tube oder Druckspray?

Eine Spülung zum Auswaschen, Leave-in-Creme und Pflegespray können denselben Zweck haben. Lesen Sie zuerst die Produktform und die markierte Behältergröße. Eine Pumpflasche ohne Druckgas ist kein Druckaerosol.

Bei konventioneller Kontrolle in Deutschland, Österreich und der Schweiz gilt für flüssige und cremige Haarspülung sowie Spray ein Behälterlimit von 100 ml. Alle eigenen Flüssigkeiten müssen locker in einen transparenten, wiederverschließbaren Beutel bis 1 l passen. Pro Person ist ein Beutel erlaubt; legen Sie ihn bei konventioneller Kontrolle separat vor. Auch eine fast leere größere Flasche überschreitet die Behältergrenze.

Was gilt im Aufgabegepäck?

Die 100-ml-Grenze der Sicherheitskontrolle gilt für das Handgepäck. Für gewöhnliche kosmetische Haarspülung veröffentlichen Lufthansa, Austrian Airlines und SWISS eine Zulassung in beiden Gepäckarten mit höchstens 0,5 kg oder 0,5 l Nettomenge je Artikel. Alle unter diese Toilettenartikelregel fallenden medizinischen und kosmetischen Artikel sowie zulässigen Aerosole dürfen zusammen höchstens 2 kg oder 2 l netto pro Person wiegen oder fassen. Hand- und Aufgabegepäck zählen gemeinsam. Die Grammangabe beschreibt die Masse des Inhalts, nicht das Fassungsvermögen in Millilitern.

BAZL bestätigt die kosmetische Produktkategorie und die Mengenlimits für die Schweiz. Prüfen Sie bei anderen Betreibern deren eigene Bedingungen. Die angegebenen Bereiche decken Sicherheitskontrolle, lokale Verfahren und die genannten Airlines ab. Sie sind keine Zollauskunft und keine besondere Erlaubnis für den Transport am Körper.

Druckspray und Leave-in-Produkte

Leave-in-Creme in einer Tube zählt bei der Kontrolle zu Flüssigkeiten. Ein kosmetisches Toilettenaerosol braucht zusätzlich eine Kappe oder eine andere geeignete Sicherung des Sprühventils gegen unbeabsichtigtes Auslösen. Füllen Sie ein Produkt unter Druck niemals in ein Reisegefäß um. Lesen Sie die Produktkennzeichnung. Bei Gefahrensymbolen lesen Sie die Transportangaben in Abschnitt 14 des Sicherheitsdatenblatts und klären Sie die Einstufung mit der Airline. Medizinische Spezialprodukte und andere Sprayarten brauchen eine eigene Beurteilung.

München und Wien: konkrete Kontrollbereiche

Am Flughafen München gelten seit dem 18. September 2026 an allen Sicherheitskontrollstellen höchstens 2 l Fassungsvermögen je Einzelbehälter. Mehrere solche Behälter sind möglich; Flüssigkeiten dürfen im Handgepäck bleiben. Das Personal kann Behälter für weitere Prüfungen öffnen oder zurückweisen. Die aktuelle Hauptseite und die datierte Mitteilung des bayerischen Verkehrsministeriums bestätigen diesen Umfang. Die ältere FAQ-Aufteilung in CT und konventionelle Spuren ist für diese aktuelle MUC-Antwort überholt.

An der zentralen CT-Sicherheitskontrolle aller Terminals in Wien dürfen Flüssigkeitsbehälter bis 2000 ml im Handgepäck bleiben. Zusätzliche und technische Kontrollen bleiben möglich. Diese Ausnahme gilt für den genannten Kontrollpunkt. Informieren Sie sich über jede weitere Kontrolle bei Umstieg und Rückflug.

Eine größere zulässige Behältergröße in München oder an der genannten Wiener CT-Kontrolle erhöht die Nettomenge der Airline nicht. Eine volle 1-l-Flasche überschreitet beispielsweise die 0,5-l-Nettogrenze von Lufthansa, Austrian und SWISS.

Für den Aufenthalt und die Rückreise packen

Überlegen Sie, wie oft Sie die Haarspülung während des Aufenthalts verwenden. Prüfen Sie vor dem Kürzen Ihres Vorrats, welche Pflegeprodukte die Unterkunft tatsächlich bereitstellt. Beim Umfüllen einer gewöhnlichen Flüssigkeit bewahren Sie Produktname und Anwendungshinweise auf. Beschriften Sie das Reisegefäß genauer als nur mit Kosmetik, damit Sie es neben dem Shampoo erkennen.

Lesen Sie die Behältergröße von Haarspülung und Shampoo getrennt. Ein Set hat keine gemeinsame Freimenge. Unterscheiden Sie auch die Produkte eines Leave-in-Sets, weil deren Applikatoren verschieden sein können.

Schließen Sie die Klappe der Tube, verriegeln Sie die Pumpe und prüfen Sie, ob seitlicher Druck den Verschluss öffnet. Packen Sie eine dicke Tube so, dass Stecker oder Bürste nicht auf den Deckel drücken. Legen Sie ein Sachet flach zwischen weiche Dinge, damit die Schweißnaht geschützt ist. Ein zusätzlicher auslaufsicherer Beutel hält austretende Pflege vom übrigen Gepäck fern.

Prüfen Sie vor dem Rückflug alle Flaschen erneut, einschließlich vor Ort gekaufter Produkte. Der Inhalt Ihrer Kulturtasche kann sich während des Aufenthalts verändern.

Quellen und Stand

Die Regeln wurden am 03.10.2026 geprüft. Die nationalen Flüssigkeitsregeln stammen von Bundespolizei, BMI und BAZL. Die Zuordnung von Haarspülung folgt ihrer Konsistenz und der positiven Kategorie kosmetischer Toilettenartikel.

Die Transportbedingungen finden Sie bei Lufthansa, Austrian Airlines, SWISS und BAZL zu kosmetischen Mitteln. Für München sind die aktuelle Gepäckseite und die Mitteilung des bayerischen Verkehrsministeriums vom 14.09.2026 maßgeblich. Den gesonderten Wiener Bereich beschreibt die Sicherheitskontrolle in Wien.

Weitere Gegenstände finden Sie in der Gepäckübersicht. Shampoo und andere Sprays müssen anhand ihrer eigenen Form und Verpackung geprüft werden.

So packen Sie die Haarspülung

  1. Lesen Sie die Behältergröße von Haarspülung und Shampoo getrennt. Ein Set hat keine gemeinsame Freimenge.

  2. Für konventionelle Kontrolle wählen Sie Behälter bis 100 ml und packen alle Flüssigkeiten locker in einen verschließbaren, transparenten 1-l-Beutel.

  3. Schließen Sie Tube und Flasche fest, verriegeln Sie die Pumpe und schützen Sie das Ventil einer Druckdose. Füllen Sie Druckspray niemals um.

Häufige Fragen

Darf eine halb leere 200-ml-Flasche ins Handgepäck?

Bei konventioneller Kontrolle zählt das Fassungsvermögen der Flasche. Eine 200-ml-Flasche bleibt zu groß, auch wenn nur 50 ml enthalten sind. Füllen Sie gewöhnliche flüssige Haarspülung in einen geeigneten Behälter bis 100 ml um oder geben Sie sie innerhalb der Airline-Limits auf.

Zählt Leave-in-Creme als Flüssigkeit?

Ja. Bei konventioneller Kontrolle muss auch die Tube höchstens 100 ml fassen und in den Flüssigkeitsbeutel passen. Ohne Ausspülen bedeutet keine Ausnahme von den Flüssigkeitsregeln.

Welche Regeln gelten für Haarspülung als Druckspray?

Beachten Sie neben der Flüssigkeitskontrolle die Bedingungen für kosmetische Toilettenaerosole. Bei Lufthansa, Austrian und SWISS gelten höchstens 0,5 kg oder 0,5 l netto je Artikel und 2 kg oder 2 l zusammen pro Person. Schützen Sie das Ventil gegen unbeabsichtigtes Auslösen. Eine Pumpflasche ohne Druckgas ist kein Druckaerosol.

Gilt bei jeder CT-Kontrolle die Zwei-Liter-Grenze?

In München gelten seit 18.09.2026 bis 2 l je Behälter an allen Sicherheitskontrollstellen. In Wien gelten bis 2000 ml an der zentralen CT-Kontrolle aller Terminals. Informieren Sie sich über Ihren konkreten Kontrollpunkt sowie Umstieg und Rückflug. Die Nettomengen der Airline gelten zusätzlich.

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