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HAARPFLEGE

Darf Haarspray ins Handgepäck oder Aufgabegepäck?

Ja, gewöhnliches Haarspray für den persönlichen Gebrauch darf unter Bedingungen mitfliegen. Bei der Standardkontrolle in Deutschland, Österreich und der Schweiz benötigen Pumpflasche und Aerosoldose höchstens 100 ml Fassungsvermögen und Platz im einzigen transparenten, wiederverschließbaren 1-l-Beutel. Lufthansa, Austrian und SWISS erlauben in beiden Gepäckarten höchstens 0,5 l oder 0,5 kg netto je Artikel und zusammen 2 l oder 2 kg pro Person für alle erfassten Artikel. Schützen Sie bei Aerosolen das Ventil. Die Schweiz bestätigt diese Nettomengen über BAZL; die Kontrollstellen in München und Wien haben eigene Flüssigkeitsregeln.

Handgepäck

Mit Bedingungen

Bei Standardkontrolle höchstens 100 ml Fassungsvermögen je Pumpflasche oder Aerosoldose im einzigen 1-l-Flüssigkeitsbeutel. An bestätigten CT-Kontrollen und für Duty-free gelten eigene Kontrollbedingungen. Die Transportlimits und der Ventilschutz gelten zusätzlich.

Aufgabegepäck

Nicht allgemein bestätigt

Lufthansa, Austrian und SWISS sowie BAZL für die Schweiz: höchstens 0,5 kg oder 0,5 l netto je Artikel und zusammen 2 kg oder 2 l netto pro Person für alle erfassten Artikel über beide Gepäckarten. Aerosolventil schützen und Pumpe schließen. Andere ausführende Airlines gesondert prüfen.

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Verriegeln Sie die Pumpe und schützen Sie das Aerosolventil vor unbeabsichtigtem Sprühen.
Infografik
Haarspray: MUC alle Sicherheitskontrollstellen seit 18. September 2026 bis 2 l je Behälter; nationale, Betreiber- und Einfuhrbedingungen zusätzlich.
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Besondere Regeln nach Land, Flughafen, Airline und Ausführung

Was gilt für Ihren Flug?

Wählen Sie Land, Flughafen und Airline und suchen Sie nach Ihrer Ausführung. Bei einer erneuten Kontrolle nach dem Umstieg prüfen Sie auch den dortigen Flughafen.

Ihre Reise und Ihr Gegenstand

14 passende Kombinationen · 6 Antworten

Handgepäck

Mit Bedingungen

Aufgabegepäck

Nicht geklärt · Mit Bedingungen

Am Körper

Nicht geklärt

Allgemeine Regeln stehen neben den Regeln der Airline und des Flughafens.

Deutschland · Standardkontrolle · Airline zusätzlich fragen · gleiche Bedingungen für 2 KombinationenHandgepäck: Mit BedingungenAufgabegepäck: Nicht geklärt

Handgepäck

Antwort

  • Sicherheitskontrolle: Bedingt
    • Duty-free-Haarspray vom Flughafen oder aus dem Flugzeug bei Kauf zusammen mit dem Beleg im Sicherheitsbeutel STEB versiegeln und bis zum Ende der Flugreise verschlossen und unbeschädigt lassen. Eine erneute Kontrolle ist möglich. Transportlimits gelten zusätzlich.
    • Bei konventioneller Kontrolle: Haarspray in Pumpflasche oder Aerosoldose mit höchstens 100 ml Fassungsvermögen je Behälter. Ein fast leerer größerer Behälter erfüllt diesen Grenzwert nicht.
    • Alle eigenen Flüssigkeitsbehälter müssen locker in einen transparenten, wiederverschließbaren Beutel bis 1 l passen; höchstens ein solcher Beutel pro Person. Bei konventioneller Kontrolle separat vorzeigen.

Aufgabegepäck

Keine sichere Antwort

  • Regelwerk: Die Quellen reichen für eine sichere Antwort nicht aus.

Am Körper

Keine sichere Antwort

  • Regelwerk: Die Quellen reichen für eine sichere Antwort nicht aus.

Flüge und Quellen

Deutschland · Standardkontrolle · Airline zusätzlich fragen
Abflugland
Deutschland

Handgepäck

Antwort

  • Sicherheitskontrolle: Bedingt
    • Duty-free-Haarspray vom Flughafen oder aus dem Flugzeug bei Kauf zusammen mit dem Beleg im Sicherheitsbeutel STEB versiegeln und bis zum Ende der Flugreise verschlossen und unbeschädigt lassen. Eine erneute Kontrolle ist möglich. Transportlimits gelten zusätzlich.
    • Bei konventioneller Kontrolle: Haarspray in Pumpflasche oder Aerosoldose mit höchstens 100 ml Fassungsvermögen je Behälter. Ein fast leerer größerer Behälter erfüllt diesen Grenzwert nicht.
    • Alle eigenen Flüssigkeitsbehälter müssen locker in einen transparenten, wiederverschließbaren Beutel bis 1 l passen; höchstens ein solcher Beutel pro Person. Bei konventioneller Kontrolle separat vorzeigen.

Quellen

Aufgabegepäck

Keine sichere Antwort

  • Regelwerk: Die Quellen reichen für eine sichere Antwort nicht aus.

Quellen

Quelle fehlt.

Am Körper

Keine sichere Antwort

  • Regelwerk: Die Quellen reichen für eine sichere Antwort nicht aus.

Quellen

Quelle fehlt.

Österreich · Standardkontrolle · Airline zusätzlich fragen
Abflugland
Österreich

Handgepäck

Antwort

  • Sicherheitskontrolle: Bedingt
    • Duty-free-Haarspray vom Flughafen oder aus dem Flugzeug bei Kauf zusammen mit dem Beleg im Sicherheitsbeutel STEB versiegeln und bis zum Ende der Flugreise verschlossen und unbeschädigt lassen. Eine erneute Kontrolle ist möglich. Transportlimits gelten zusätzlich.
    • Bei konventioneller Kontrolle: Haarspray in Pumpflasche oder Aerosoldose mit höchstens 100 ml Fassungsvermögen je Behälter. Ein fast leerer größerer Behälter erfüllt diesen Grenzwert nicht.
    • Alle eigenen Flüssigkeitsbehälter müssen locker in einen transparenten, wiederverschließbaren Beutel bis 1 l passen; höchstens ein solcher Beutel pro Person. Bei konventioneller Kontrolle separat vorzeigen.

Quellen

Aufgabegepäck

Keine sichere Antwort

  • Regelwerk: Die Quellen reichen für eine sichere Antwort nicht aus.

Quellen

Quelle fehlt.

Am Körper

Keine sichere Antwort

  • Regelwerk: Die Quellen reichen für eine sichere Antwort nicht aus.

Quellen

Quelle fehlt.

Deutschland · Lufthansa · Standardkontrolle · gleiche Bedingungen für 6 KombinationenHandgepäck: Mit BedingungenAufgabegepäck: Mit Bedingungen

Handgepäck

Antwort

  • Sicherheitskontrolle: Bedingt
    • Duty-free-Haarspray vom Flughafen oder aus dem Flugzeug bei Kauf zusammen mit dem Beleg im Sicherheitsbeutel STEB versiegeln und bis zum Ende der Flugreise verschlossen und unbeschädigt lassen. Eine erneute Kontrolle ist möglich. Transportlimits gelten zusätzlich.
    • Bei konventioneller Kontrolle: Haarspray in Pumpflasche oder Aerosoldose mit höchstens 100 ml Fassungsvermögen je Behälter. Ein fast leerer größerer Behälter erfüllt diesen Grenzwert nicht.
    • Alle eigenen Flüssigkeitsbehälter müssen locker in einen transparenten, wiederverschließbaren Beutel bis 1 l passen; höchstens ein solcher Beutel pro Person. Bei konventioneller Kontrolle separat vorzeigen.
  • Genehmigung der Fluggesellschaft: Bedingt
    • Für gewöhnliches Haarspray als Toilettenartikel ist innerhalb dieser Grenzen keine vorherige Genehmigung der Fluggesellschaft erforderlich.
    • Gewöhnliches Haarspray als Toilettenartikel zum persönlichen Gebrauch, in Pumpflasche oder Druckaerosoldose. Technische Sprays und Abwehrsprays sind nicht erfasst.
    • Höchstens 0,5 kg oder 0,5 l Nettomenge je Artikel.
    • Höchstens 2 kg oder 2 l Nettomenge pro Person für alle erfassten nicht radioaktiven medizinischen Artikel, Toilettenartikel und zulässigen Haushalts- oder Sportaerosole zusammen, über Hand- und Aufgabegepäck gemeinsam.
    • Bei Haarspray in einer Druckaerosoldose das Auslassventil mit einer Kappe oder einer gleichwertigen Vorrichtung gegen unbeabsichtigtes Sprühen schützen.

Aufgabegepäck

Antwort

  • Genehmigung der Fluggesellschaft: Bedingt
    • Für gewöhnliches Haarspray als Toilettenartikel ist innerhalb dieser Grenzen keine vorherige Genehmigung der Fluggesellschaft erforderlich.
    • Gewöhnliches Haarspray als Toilettenartikel zum persönlichen Gebrauch, in Pumpflasche oder Druckaerosoldose. Technische Sprays und Abwehrsprays sind nicht erfasst.
    • Höchstens 0,5 kg oder 0,5 l Nettomenge je Artikel.
    • Höchstens 2 kg oder 2 l Nettomenge pro Person für alle erfassten nicht radioaktiven medizinischen Artikel, Toilettenartikel und zulässigen Haushalts- oder Sportaerosole zusammen, über Hand- und Aufgabegepäck gemeinsam.
    • Bei Haarspray in einer Druckaerosoldose das Auslassventil mit einer Kappe oder einer gleichwertigen Vorrichtung gegen unbeabsichtigtes Sprühen schützen.

Am Körper

Keine sichere Antwort

  • Regelwerk: Die Quellen reichen für eine sichere Antwort nicht aus.

Flüge und Quellen

Deutschland · Lufthansa · Standardkontrolle
Abflugland
Deutschland
Fluggesellschaft
Lufthansa

Handgepäck

Antwort

  • Sicherheitskontrolle: Bedingt
    • Duty-free-Haarspray vom Flughafen oder aus dem Flugzeug bei Kauf zusammen mit dem Beleg im Sicherheitsbeutel STEB versiegeln und bis zum Ende der Flugreise verschlossen und unbeschädigt lassen. Eine erneute Kontrolle ist möglich. Transportlimits gelten zusätzlich.
    • Bei konventioneller Kontrolle: Haarspray in Pumpflasche oder Aerosoldose mit höchstens 100 ml Fassungsvermögen je Behälter. Ein fast leerer größerer Behälter erfüllt diesen Grenzwert nicht.
    • Alle eigenen Flüssigkeitsbehälter müssen locker in einen transparenten, wiederverschließbaren Beutel bis 1 l passen; höchstens ein solcher Beutel pro Person. Bei konventioneller Kontrolle separat vorzeigen.
  • Genehmigung der Fluggesellschaft: Bedingt
    • Für gewöhnliches Haarspray als Toilettenartikel ist innerhalb dieser Grenzen keine vorherige Genehmigung der Fluggesellschaft erforderlich.
    • Gewöhnliches Haarspray als Toilettenartikel zum persönlichen Gebrauch, in Pumpflasche oder Druckaerosoldose. Technische Sprays und Abwehrsprays sind nicht erfasst.
    • Höchstens 0,5 kg oder 0,5 l Nettomenge je Artikel.
    • Höchstens 2 kg oder 2 l Nettomenge pro Person für alle erfassten nicht radioaktiven medizinischen Artikel, Toilettenartikel und zulässigen Haushalts- oder Sportaerosole zusammen, über Hand- und Aufgabegepäck gemeinsam.
    • Bei Haarspray in einer Druckaerosoldose das Auslassventil mit einer Kappe oder einer gleichwertigen Vorrichtung gegen unbeabsichtigtes Sprühen schützen.

Quellen

Aufgabegepäck

Antwort

  • Genehmigung der Fluggesellschaft: Bedingt
    • Für gewöhnliches Haarspray als Toilettenartikel ist innerhalb dieser Grenzen keine vorherige Genehmigung der Fluggesellschaft erforderlich.
    • Gewöhnliches Haarspray als Toilettenartikel zum persönlichen Gebrauch, in Pumpflasche oder Druckaerosoldose. Technische Sprays und Abwehrsprays sind nicht erfasst.
    • Höchstens 0,5 kg oder 0,5 l Nettomenge je Artikel.
    • Höchstens 2 kg oder 2 l Nettomenge pro Person für alle erfassten nicht radioaktiven medizinischen Artikel, Toilettenartikel und zulässigen Haushalts- oder Sportaerosole zusammen, über Hand- und Aufgabegepäck gemeinsam.
    • Bei Haarspray in einer Druckaerosoldose das Auslassventil mit einer Kappe oder einer gleichwertigen Vorrichtung gegen unbeabsichtigtes Sprühen schützen.

Quellen

Am Körper

Keine sichere Antwort

  • Regelwerk: Die Quellen reichen für eine sichere Antwort nicht aus.

Quellen

Quelle fehlt.

Deutschland · Austrian Airlines · Standardkontrolle
Abflugland
Deutschland
Fluggesellschaft
Austrian Airlines

Handgepäck

Antwort

  • Sicherheitskontrolle: Bedingt
    • Duty-free-Haarspray vom Flughafen oder aus dem Flugzeug bei Kauf zusammen mit dem Beleg im Sicherheitsbeutel STEB versiegeln und bis zum Ende der Flugreise verschlossen und unbeschädigt lassen. Eine erneute Kontrolle ist möglich. Transportlimits gelten zusätzlich.
    • Bei konventioneller Kontrolle: Haarspray in Pumpflasche oder Aerosoldose mit höchstens 100 ml Fassungsvermögen je Behälter. Ein fast leerer größerer Behälter erfüllt diesen Grenzwert nicht.
    • Alle eigenen Flüssigkeitsbehälter müssen locker in einen transparenten, wiederverschließbaren Beutel bis 1 l passen; höchstens ein solcher Beutel pro Person. Bei konventioneller Kontrolle separat vorzeigen.
  • Genehmigung der Fluggesellschaft: Bedingt
    • Für gewöhnliches Haarspray als Toilettenartikel ist innerhalb dieser Grenzen keine vorherige Genehmigung der Fluggesellschaft erforderlich.
    • Gewöhnliches Haarspray als Toilettenartikel zum persönlichen Gebrauch, in Pumpflasche oder Druckaerosoldose. Technische Sprays und Abwehrsprays sind nicht erfasst.
    • Höchstens 0,5 kg oder 0,5 l Nettomenge je Artikel.
    • Höchstens 2 kg oder 2 l Nettomenge pro Person für alle erfassten nicht radioaktiven medizinischen Artikel, Toilettenartikel und zulässigen Haushalts- oder Sportaerosole zusammen, über Hand- und Aufgabegepäck gemeinsam.
    • Bei Haarspray in einer Druckaerosoldose das Auslassventil mit einer Kappe oder einer gleichwertigen Vorrichtung gegen unbeabsichtigtes Sprühen schützen.

Quellen

Aufgabegepäck

Antwort

  • Genehmigung der Fluggesellschaft: Bedingt
    • Für gewöhnliches Haarspray als Toilettenartikel ist innerhalb dieser Grenzen keine vorherige Genehmigung der Fluggesellschaft erforderlich.
    • Gewöhnliches Haarspray als Toilettenartikel zum persönlichen Gebrauch, in Pumpflasche oder Druckaerosoldose. Technische Sprays und Abwehrsprays sind nicht erfasst.
    • Höchstens 0,5 kg oder 0,5 l Nettomenge je Artikel.
    • Höchstens 2 kg oder 2 l Nettomenge pro Person für alle erfassten nicht radioaktiven medizinischen Artikel, Toilettenartikel und zulässigen Haushalts- oder Sportaerosole zusammen, über Hand- und Aufgabegepäck gemeinsam.
    • Bei Haarspray in einer Druckaerosoldose das Auslassventil mit einer Kappe oder einer gleichwertigen Vorrichtung gegen unbeabsichtigtes Sprühen schützen.

Quellen

Am Körper

Keine sichere Antwort

  • Regelwerk: Die Quellen reichen für eine sichere Antwort nicht aus.

Quellen

Quelle fehlt.

Deutschland · SWISS · Standardkontrolle
Abflugland
Deutschland
Fluggesellschaft
SWISS

Handgepäck

Antwort

  • Sicherheitskontrolle: Bedingt
    • Duty-free-Haarspray vom Flughafen oder aus dem Flugzeug bei Kauf zusammen mit dem Beleg im Sicherheitsbeutel STEB versiegeln und bis zum Ende der Flugreise verschlossen und unbeschädigt lassen. Eine erneute Kontrolle ist möglich. Transportlimits gelten zusätzlich.
    • Bei konventioneller Kontrolle: Haarspray in Pumpflasche oder Aerosoldose mit höchstens 100 ml Fassungsvermögen je Behälter. Ein fast leerer größerer Behälter erfüllt diesen Grenzwert nicht.
    • Alle eigenen Flüssigkeitsbehälter müssen locker in einen transparenten, wiederverschließbaren Beutel bis 1 l passen; höchstens ein solcher Beutel pro Person. Bei konventioneller Kontrolle separat vorzeigen.
  • Genehmigung der Fluggesellschaft: Bedingt
    • Für gewöhnliches Haarspray als Toilettenartikel ist innerhalb dieser Grenzen keine vorherige Genehmigung der Fluggesellschaft erforderlich.
    • Gewöhnliches Haarspray als Toilettenartikel zum persönlichen Gebrauch, in Pumpflasche oder Druckaerosoldose. Technische Sprays und Abwehrsprays sind nicht erfasst.
    • Höchstens 0,5 kg oder 0,5 l Nettomenge je Artikel.
    • Höchstens 2 kg oder 2 l Nettomenge pro Person für alle erfassten nicht radioaktiven medizinischen Artikel, Toilettenartikel und zulässigen Haushalts- oder Sportaerosole zusammen, über Hand- und Aufgabegepäck gemeinsam.
    • Bei Haarspray in einer Druckaerosoldose das Auslassventil mit einer Kappe oder einer gleichwertigen Vorrichtung gegen unbeabsichtigtes Sprühen schützen.

Quellen

Aufgabegepäck

Antwort

  • Genehmigung der Fluggesellschaft: Bedingt
    • Für gewöhnliches Haarspray als Toilettenartikel ist innerhalb dieser Grenzen keine vorherige Genehmigung der Fluggesellschaft erforderlich.
    • Gewöhnliches Haarspray als Toilettenartikel zum persönlichen Gebrauch, in Pumpflasche oder Druckaerosoldose. Technische Sprays und Abwehrsprays sind nicht erfasst.
    • Höchstens 0,5 kg oder 0,5 l Nettomenge je Artikel.
    • Höchstens 2 kg oder 2 l Nettomenge pro Person für alle erfassten nicht radioaktiven medizinischen Artikel, Toilettenartikel und zulässigen Haushalts- oder Sportaerosole zusammen, über Hand- und Aufgabegepäck gemeinsam.
    • Bei Haarspray in einer Druckaerosoldose das Auslassventil mit einer Kappe oder einer gleichwertigen Vorrichtung gegen unbeabsichtigtes Sprühen schützen.

Quellen

Am Körper

Keine sichere Antwort

  • Regelwerk: Die Quellen reichen für eine sichere Antwort nicht aus.

Quellen

Quelle fehlt.

Österreich · Lufthansa · Standardkontrolle
Abflugland
Österreich
Fluggesellschaft
Lufthansa

Handgepäck

Antwort

  • Sicherheitskontrolle: Bedingt
    • Duty-free-Haarspray vom Flughafen oder aus dem Flugzeug bei Kauf zusammen mit dem Beleg im Sicherheitsbeutel STEB versiegeln und bis zum Ende der Flugreise verschlossen und unbeschädigt lassen. Eine erneute Kontrolle ist möglich. Transportlimits gelten zusätzlich.
    • Bei konventioneller Kontrolle: Haarspray in Pumpflasche oder Aerosoldose mit höchstens 100 ml Fassungsvermögen je Behälter. Ein fast leerer größerer Behälter erfüllt diesen Grenzwert nicht.
    • Alle eigenen Flüssigkeitsbehälter müssen locker in einen transparenten, wiederverschließbaren Beutel bis 1 l passen; höchstens ein solcher Beutel pro Person. Bei konventioneller Kontrolle separat vorzeigen.
  • Genehmigung der Fluggesellschaft: Bedingt
    • Für gewöhnliches Haarspray als Toilettenartikel ist innerhalb dieser Grenzen keine vorherige Genehmigung der Fluggesellschaft erforderlich.
    • Gewöhnliches Haarspray als Toilettenartikel zum persönlichen Gebrauch, in Pumpflasche oder Druckaerosoldose. Technische Sprays und Abwehrsprays sind nicht erfasst.
    • Höchstens 0,5 kg oder 0,5 l Nettomenge je Artikel.
    • Höchstens 2 kg oder 2 l Nettomenge pro Person für alle erfassten nicht radioaktiven medizinischen Artikel, Toilettenartikel und zulässigen Haushalts- oder Sportaerosole zusammen, über Hand- und Aufgabegepäck gemeinsam.
    • Bei Haarspray in einer Druckaerosoldose das Auslassventil mit einer Kappe oder einer gleichwertigen Vorrichtung gegen unbeabsichtigtes Sprühen schützen.

Quellen

Aufgabegepäck

Antwort

  • Genehmigung der Fluggesellschaft: Bedingt
    • Für gewöhnliches Haarspray als Toilettenartikel ist innerhalb dieser Grenzen keine vorherige Genehmigung der Fluggesellschaft erforderlich.
    • Gewöhnliches Haarspray als Toilettenartikel zum persönlichen Gebrauch, in Pumpflasche oder Druckaerosoldose. Technische Sprays und Abwehrsprays sind nicht erfasst.
    • Höchstens 0,5 kg oder 0,5 l Nettomenge je Artikel.
    • Höchstens 2 kg oder 2 l Nettomenge pro Person für alle erfassten nicht radioaktiven medizinischen Artikel, Toilettenartikel und zulässigen Haushalts- oder Sportaerosole zusammen, über Hand- und Aufgabegepäck gemeinsam.
    • Bei Haarspray in einer Druckaerosoldose das Auslassventil mit einer Kappe oder einer gleichwertigen Vorrichtung gegen unbeabsichtigtes Sprühen schützen.

Quellen

Am Körper

Keine sichere Antwort

  • Regelwerk: Die Quellen reichen für eine sichere Antwort nicht aus.

Quellen

Quelle fehlt.

Österreich · Austrian Airlines · Standardkontrolle
Abflugland
Österreich
Fluggesellschaft
Austrian Airlines

Handgepäck

Antwort

  • Sicherheitskontrolle: Bedingt
    • Duty-free-Haarspray vom Flughafen oder aus dem Flugzeug bei Kauf zusammen mit dem Beleg im Sicherheitsbeutel STEB versiegeln und bis zum Ende der Flugreise verschlossen und unbeschädigt lassen. Eine erneute Kontrolle ist möglich. Transportlimits gelten zusätzlich.
    • Bei konventioneller Kontrolle: Haarspray in Pumpflasche oder Aerosoldose mit höchstens 100 ml Fassungsvermögen je Behälter. Ein fast leerer größerer Behälter erfüllt diesen Grenzwert nicht.
    • Alle eigenen Flüssigkeitsbehälter müssen locker in einen transparenten, wiederverschließbaren Beutel bis 1 l passen; höchstens ein solcher Beutel pro Person. Bei konventioneller Kontrolle separat vorzeigen.
  • Genehmigung der Fluggesellschaft: Bedingt
    • Für gewöhnliches Haarspray als Toilettenartikel ist innerhalb dieser Grenzen keine vorherige Genehmigung der Fluggesellschaft erforderlich.
    • Gewöhnliches Haarspray als Toilettenartikel zum persönlichen Gebrauch, in Pumpflasche oder Druckaerosoldose. Technische Sprays und Abwehrsprays sind nicht erfasst.
    • Höchstens 0,5 kg oder 0,5 l Nettomenge je Artikel.
    • Höchstens 2 kg oder 2 l Nettomenge pro Person für alle erfassten nicht radioaktiven medizinischen Artikel, Toilettenartikel und zulässigen Haushalts- oder Sportaerosole zusammen, über Hand- und Aufgabegepäck gemeinsam.
    • Bei Haarspray in einer Druckaerosoldose das Auslassventil mit einer Kappe oder einer gleichwertigen Vorrichtung gegen unbeabsichtigtes Sprühen schützen.

Quellen

Aufgabegepäck

Antwort

  • Genehmigung der Fluggesellschaft: Bedingt
    • Für gewöhnliches Haarspray als Toilettenartikel ist innerhalb dieser Grenzen keine vorherige Genehmigung der Fluggesellschaft erforderlich.
    • Gewöhnliches Haarspray als Toilettenartikel zum persönlichen Gebrauch, in Pumpflasche oder Druckaerosoldose. Technische Sprays und Abwehrsprays sind nicht erfasst.
    • Höchstens 0,5 kg oder 0,5 l Nettomenge je Artikel.
    • Höchstens 2 kg oder 2 l Nettomenge pro Person für alle erfassten nicht radioaktiven medizinischen Artikel, Toilettenartikel und zulässigen Haushalts- oder Sportaerosole zusammen, über Hand- und Aufgabegepäck gemeinsam.
    • Bei Haarspray in einer Druckaerosoldose das Auslassventil mit einer Kappe oder einer gleichwertigen Vorrichtung gegen unbeabsichtigtes Sprühen schützen.

Quellen

Am Körper

Keine sichere Antwort

  • Regelwerk: Die Quellen reichen für eine sichere Antwort nicht aus.

Quellen

Quelle fehlt.

Österreich · SWISS · Standardkontrolle
Abflugland
Österreich
Fluggesellschaft
SWISS

Handgepäck

Antwort

  • Sicherheitskontrolle: Bedingt
    • Duty-free-Haarspray vom Flughafen oder aus dem Flugzeug bei Kauf zusammen mit dem Beleg im Sicherheitsbeutel STEB versiegeln und bis zum Ende der Flugreise verschlossen und unbeschädigt lassen. Eine erneute Kontrolle ist möglich. Transportlimits gelten zusätzlich.
    • Bei konventioneller Kontrolle: Haarspray in Pumpflasche oder Aerosoldose mit höchstens 100 ml Fassungsvermögen je Behälter. Ein fast leerer größerer Behälter erfüllt diesen Grenzwert nicht.
    • Alle eigenen Flüssigkeitsbehälter müssen locker in einen transparenten, wiederverschließbaren Beutel bis 1 l passen; höchstens ein solcher Beutel pro Person. Bei konventioneller Kontrolle separat vorzeigen.
  • Genehmigung der Fluggesellschaft: Bedingt
    • Für gewöhnliches Haarspray als Toilettenartikel ist innerhalb dieser Grenzen keine vorherige Genehmigung der Fluggesellschaft erforderlich.
    • Gewöhnliches Haarspray als Toilettenartikel zum persönlichen Gebrauch, in Pumpflasche oder Druckaerosoldose. Technische Sprays und Abwehrsprays sind nicht erfasst.
    • Höchstens 0,5 kg oder 0,5 l Nettomenge je Artikel.
    • Höchstens 2 kg oder 2 l Nettomenge pro Person für alle erfassten nicht radioaktiven medizinischen Artikel, Toilettenartikel und zulässigen Haushalts- oder Sportaerosole zusammen, über Hand- und Aufgabegepäck gemeinsam.
    • Bei Haarspray in einer Druckaerosoldose das Auslassventil mit einer Kappe oder einer gleichwertigen Vorrichtung gegen unbeabsichtigtes Sprühen schützen.

Quellen

Aufgabegepäck

Antwort

  • Genehmigung der Fluggesellschaft: Bedingt
    • Für gewöhnliches Haarspray als Toilettenartikel ist innerhalb dieser Grenzen keine vorherige Genehmigung der Fluggesellschaft erforderlich.
    • Gewöhnliches Haarspray als Toilettenartikel zum persönlichen Gebrauch, in Pumpflasche oder Druckaerosoldose. Technische Sprays und Abwehrsprays sind nicht erfasst.
    • Höchstens 0,5 kg oder 0,5 l Nettomenge je Artikel.
    • Höchstens 2 kg oder 2 l Nettomenge pro Person für alle erfassten nicht radioaktiven medizinischen Artikel, Toilettenartikel und zulässigen Haushalts- oder Sportaerosole zusammen, über Hand- und Aufgabegepäck gemeinsam.
    • Bei Haarspray in einer Druckaerosoldose das Auslassventil mit einer Kappe oder einer gleichwertigen Vorrichtung gegen unbeabsichtigtes Sprühen schützen.

Quellen

Am Körper

Keine sichere Antwort

  • Regelwerk: Die Quellen reichen für eine sichere Antwort nicht aus.

Quellen

Quelle fehlt.

Schweiz · Standardkontrolle und BAZLHandgepäck: Mit BedingungenAufgabegepäck: Mit Bedingungen

Handgepäck

Antwort

  • Sicherheitskontrolle: Bedingt
    • BAZL nennt Duty-free-Käufe an Schweizer/EU/EFTA-Flughäfen oder an Bord entsprechender Fluggesellschaften: mit Kaufbeleg im manipulationssicher versiegelten Beutel bis zum Ende der Flugreise lassen. Andere Kauforte sind hier nicht bestätigt. Die Transportlimits gelten zusätzlich.
    • Bei konventioneller Kontrolle: Haarspray in Pumpflasche oder Aerosoldose mit höchstens 100 ml Fassungsvermögen je Behälter. Ein fast leerer größerer Behälter erfüllt diesen Grenzwert nicht.
    • Alle eigenen Flüssigkeitsbehälter müssen locker in einen transparenten, wiederverschließbaren Beutel bis 1 l passen; höchstens ein solcher Beutel pro Person. Bei konventioneller Kontrolle separat vorzeigen.
  • Gefahrgut: Bedingt
    • Gewöhnliches Haarspray als Toilettenartikel zum persönlichen Gebrauch, in Pumpflasche oder Druckaerosoldose. Technische Sprays und Abwehrsprays sind nicht erfasst.
    • Höchstens 0,5 kg oder 0,5 l Nettomenge je Artikel.
    • Höchstens 2 kg oder 2 l Nettomenge pro Person für alle erfassten nicht radioaktiven medizinischen Artikel, Toilettenartikel und zulässigen Haushalts- oder Sportaerosole zusammen, über Hand- und Aufgabegepäck gemeinsam.
    • Bei Haarspray in einer Druckaerosoldose das Auslassventil mit einer Kappe oder einer gleichwertigen Vorrichtung gegen unbeabsichtigtes Sprühen schützen.

Aufgabegepäck

Antwort

  • Gefahrgut: Bedingt
    • Gewöhnliches Haarspray als Toilettenartikel zum persönlichen Gebrauch, in Pumpflasche oder Druckaerosoldose. Technische Sprays und Abwehrsprays sind nicht erfasst.
    • Höchstens 0,5 kg oder 0,5 l Nettomenge je Artikel.
    • Höchstens 2 kg oder 2 l Nettomenge pro Person für alle erfassten nicht radioaktiven medizinischen Artikel, Toilettenartikel und zulässigen Haushalts- oder Sportaerosole zusammen, über Hand- und Aufgabegepäck gemeinsam.
    • Bei Haarspray in einer Druckaerosoldose das Auslassventil mit einer Kappe oder einer gleichwertigen Vorrichtung gegen unbeabsichtigtes Sprühen schützen.

Am Körper

Keine sichere Antwort

  • Regelwerk: Die Quellen reichen für eine sichere Antwort nicht aus.

Flüge und Quellen

Schweiz · Standardkontrolle und BAZL
Abflugland
Schweiz

Handgepäck

Antwort

  • Sicherheitskontrolle: Bedingt
    • BAZL nennt Duty-free-Käufe an Schweizer/EU/EFTA-Flughäfen oder an Bord entsprechender Fluggesellschaften: mit Kaufbeleg im manipulationssicher versiegelten Beutel bis zum Ende der Flugreise lassen. Andere Kauforte sind hier nicht bestätigt. Die Transportlimits gelten zusätzlich.
    • Bei konventioneller Kontrolle: Haarspray in Pumpflasche oder Aerosoldose mit höchstens 100 ml Fassungsvermögen je Behälter. Ein fast leerer größerer Behälter erfüllt diesen Grenzwert nicht.
    • Alle eigenen Flüssigkeitsbehälter müssen locker in einen transparenten, wiederverschließbaren Beutel bis 1 l passen; höchstens ein solcher Beutel pro Person. Bei konventioneller Kontrolle separat vorzeigen.
  • Gefahrgut: Bedingt
    • Gewöhnliches Haarspray als Toilettenartikel zum persönlichen Gebrauch, in Pumpflasche oder Druckaerosoldose. Technische Sprays und Abwehrsprays sind nicht erfasst.
    • Höchstens 0,5 kg oder 0,5 l Nettomenge je Artikel.
    • Höchstens 2 kg oder 2 l Nettomenge pro Person für alle erfassten nicht radioaktiven medizinischen Artikel, Toilettenartikel und zulässigen Haushalts- oder Sportaerosole zusammen, über Hand- und Aufgabegepäck gemeinsam.
    • Bei Haarspray in einer Druckaerosoldose das Auslassventil mit einer Kappe oder einer gleichwertigen Vorrichtung gegen unbeabsichtigtes Sprühen schützen.

Quellen

Aufgabegepäck

Antwort

  • Gefahrgut: Bedingt
    • Gewöhnliches Haarspray als Toilettenartikel zum persönlichen Gebrauch, in Pumpflasche oder Druckaerosoldose. Technische Sprays und Abwehrsprays sind nicht erfasst.
    • Höchstens 0,5 kg oder 0,5 l Nettomenge je Artikel.
    • Höchstens 2 kg oder 2 l Nettomenge pro Person für alle erfassten nicht radioaktiven medizinischen Artikel, Toilettenartikel und zulässigen Haushalts- oder Sportaerosole zusammen, über Hand- und Aufgabegepäck gemeinsam.
    • Bei Haarspray in einer Druckaerosoldose das Auslassventil mit einer Kappe oder einer gleichwertigen Vorrichtung gegen unbeabsichtigtes Sprühen schützen.

Quellen

Am Körper

Keine sichere Antwort

  • Regelwerk: Die Quellen reichen für eine sichere Antwort nicht aus.

Quellen

Quelle fehlt.

Schweiz · Lufthansa · Standardkontrolle · gleiche Bedingungen für 3 KombinationenHandgepäck: Mit BedingungenAufgabegepäck: Mit Bedingungen

Handgepäck

Antwort

  • Sicherheitskontrolle: Bedingt
    • BAZL nennt Duty-free-Käufe an Schweizer/EU/EFTA-Flughäfen oder an Bord entsprechender Fluggesellschaften: mit Kaufbeleg im manipulationssicher versiegelten Beutel bis zum Ende der Flugreise lassen. Andere Kauforte sind hier nicht bestätigt. Die Transportlimits gelten zusätzlich.
    • Bei konventioneller Kontrolle: Haarspray in Pumpflasche oder Aerosoldose mit höchstens 100 ml Fassungsvermögen je Behälter. Ein fast leerer größerer Behälter erfüllt diesen Grenzwert nicht.
    • Alle eigenen Flüssigkeitsbehälter müssen locker in einen transparenten, wiederverschließbaren Beutel bis 1 l passen; höchstens ein solcher Beutel pro Person. Bei konventioneller Kontrolle separat vorzeigen.
  • Gefahrgut: Bedingt
    • Gewöhnliches Haarspray als Toilettenartikel zum persönlichen Gebrauch, in Pumpflasche oder Druckaerosoldose. Technische Sprays und Abwehrsprays sind nicht erfasst.
    • Höchstens 0,5 kg oder 0,5 l Nettomenge je Artikel.
    • Höchstens 2 kg oder 2 l Nettomenge pro Person für alle erfassten nicht radioaktiven medizinischen Artikel, Toilettenartikel und zulässigen Haushalts- oder Sportaerosole zusammen, über Hand- und Aufgabegepäck gemeinsam.
    • Bei Haarspray in einer Druckaerosoldose das Auslassventil mit einer Kappe oder einer gleichwertigen Vorrichtung gegen unbeabsichtigtes Sprühen schützen.
  • Genehmigung der Fluggesellschaft: Bedingt
    • Für gewöhnliches Haarspray als Toilettenartikel ist innerhalb dieser Grenzen keine vorherige Genehmigung der Fluggesellschaft erforderlich.
    • Gewöhnliches Haarspray als Toilettenartikel zum persönlichen Gebrauch, in Pumpflasche oder Druckaerosoldose. Technische Sprays und Abwehrsprays sind nicht erfasst.
    • Höchstens 0,5 kg oder 0,5 l Nettomenge je Artikel.
    • Höchstens 2 kg oder 2 l Nettomenge pro Person für alle erfassten nicht radioaktiven medizinischen Artikel, Toilettenartikel und zulässigen Haushalts- oder Sportaerosole zusammen, über Hand- und Aufgabegepäck gemeinsam.
    • Bei Haarspray in einer Druckaerosoldose das Auslassventil mit einer Kappe oder einer gleichwertigen Vorrichtung gegen unbeabsichtigtes Sprühen schützen.

Aufgabegepäck

Antwort

  • Gefahrgut: Bedingt
    • Gewöhnliches Haarspray als Toilettenartikel zum persönlichen Gebrauch, in Pumpflasche oder Druckaerosoldose. Technische Sprays und Abwehrsprays sind nicht erfasst.
    • Höchstens 0,5 kg oder 0,5 l Nettomenge je Artikel.
    • Höchstens 2 kg oder 2 l Nettomenge pro Person für alle erfassten nicht radioaktiven medizinischen Artikel, Toilettenartikel und zulässigen Haushalts- oder Sportaerosole zusammen, über Hand- und Aufgabegepäck gemeinsam.
    • Bei Haarspray in einer Druckaerosoldose das Auslassventil mit einer Kappe oder einer gleichwertigen Vorrichtung gegen unbeabsichtigtes Sprühen schützen.
  • Genehmigung der Fluggesellschaft: Bedingt
    • Für gewöhnliches Haarspray als Toilettenartikel ist innerhalb dieser Grenzen keine vorherige Genehmigung der Fluggesellschaft erforderlich.
    • Gewöhnliches Haarspray als Toilettenartikel zum persönlichen Gebrauch, in Pumpflasche oder Druckaerosoldose. Technische Sprays und Abwehrsprays sind nicht erfasst.
    • Höchstens 0,5 kg oder 0,5 l Nettomenge je Artikel.
    • Höchstens 2 kg oder 2 l Nettomenge pro Person für alle erfassten nicht radioaktiven medizinischen Artikel, Toilettenartikel und zulässigen Haushalts- oder Sportaerosole zusammen, über Hand- und Aufgabegepäck gemeinsam.
    • Bei Haarspray in einer Druckaerosoldose das Auslassventil mit einer Kappe oder einer gleichwertigen Vorrichtung gegen unbeabsichtigtes Sprühen schützen.

Am Körper

Keine sichere Antwort

  • Regelwerk: Die Quellen reichen für eine sichere Antwort nicht aus.

Flüge und Quellen

Schweiz · Lufthansa · Standardkontrolle
Abflugland
Schweiz
Fluggesellschaft
Lufthansa

Handgepäck

Antwort

  • Sicherheitskontrolle: Bedingt
    • BAZL nennt Duty-free-Käufe an Schweizer/EU/EFTA-Flughäfen oder an Bord entsprechender Fluggesellschaften: mit Kaufbeleg im manipulationssicher versiegelten Beutel bis zum Ende der Flugreise lassen. Andere Kauforte sind hier nicht bestätigt. Die Transportlimits gelten zusätzlich.
    • Bei konventioneller Kontrolle: Haarspray in Pumpflasche oder Aerosoldose mit höchstens 100 ml Fassungsvermögen je Behälter. Ein fast leerer größerer Behälter erfüllt diesen Grenzwert nicht.
    • Alle eigenen Flüssigkeitsbehälter müssen locker in einen transparenten, wiederverschließbaren Beutel bis 1 l passen; höchstens ein solcher Beutel pro Person. Bei konventioneller Kontrolle separat vorzeigen.
  • Gefahrgut: Bedingt
    • Gewöhnliches Haarspray als Toilettenartikel zum persönlichen Gebrauch, in Pumpflasche oder Druckaerosoldose. Technische Sprays und Abwehrsprays sind nicht erfasst.
    • Höchstens 0,5 kg oder 0,5 l Nettomenge je Artikel.
    • Höchstens 2 kg oder 2 l Nettomenge pro Person für alle erfassten nicht radioaktiven medizinischen Artikel, Toilettenartikel und zulässigen Haushalts- oder Sportaerosole zusammen, über Hand- und Aufgabegepäck gemeinsam.
    • Bei Haarspray in einer Druckaerosoldose das Auslassventil mit einer Kappe oder einer gleichwertigen Vorrichtung gegen unbeabsichtigtes Sprühen schützen.
  • Genehmigung der Fluggesellschaft: Bedingt
    • Für gewöhnliches Haarspray als Toilettenartikel ist innerhalb dieser Grenzen keine vorherige Genehmigung der Fluggesellschaft erforderlich.
    • Gewöhnliches Haarspray als Toilettenartikel zum persönlichen Gebrauch, in Pumpflasche oder Druckaerosoldose. Technische Sprays und Abwehrsprays sind nicht erfasst.
    • Höchstens 0,5 kg oder 0,5 l Nettomenge je Artikel.
    • Höchstens 2 kg oder 2 l Nettomenge pro Person für alle erfassten nicht radioaktiven medizinischen Artikel, Toilettenartikel und zulässigen Haushalts- oder Sportaerosole zusammen, über Hand- und Aufgabegepäck gemeinsam.
    • Bei Haarspray in einer Druckaerosoldose das Auslassventil mit einer Kappe oder einer gleichwertigen Vorrichtung gegen unbeabsichtigtes Sprühen schützen.

Quellen

Aufgabegepäck

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  • Gefahrgut: Bedingt
    • Gewöhnliches Haarspray als Toilettenartikel zum persönlichen Gebrauch, in Pumpflasche oder Druckaerosoldose. Technische Sprays und Abwehrsprays sind nicht erfasst.
    • Höchstens 0,5 kg oder 0,5 l Nettomenge je Artikel.
    • Höchstens 2 kg oder 2 l Nettomenge pro Person für alle erfassten nicht radioaktiven medizinischen Artikel, Toilettenartikel und zulässigen Haushalts- oder Sportaerosole zusammen, über Hand- und Aufgabegepäck gemeinsam.
    • Bei Haarspray in einer Druckaerosoldose das Auslassventil mit einer Kappe oder einer gleichwertigen Vorrichtung gegen unbeabsichtigtes Sprühen schützen.
  • Genehmigung der Fluggesellschaft: Bedingt
    • Für gewöhnliches Haarspray als Toilettenartikel ist innerhalb dieser Grenzen keine vorherige Genehmigung der Fluggesellschaft erforderlich.
    • Gewöhnliches Haarspray als Toilettenartikel zum persönlichen Gebrauch, in Pumpflasche oder Druckaerosoldose. Technische Sprays und Abwehrsprays sind nicht erfasst.
    • Höchstens 0,5 kg oder 0,5 l Nettomenge je Artikel.
    • Höchstens 2 kg oder 2 l Nettomenge pro Person für alle erfassten nicht radioaktiven medizinischen Artikel, Toilettenartikel und zulässigen Haushalts- oder Sportaerosole zusammen, über Hand- und Aufgabegepäck gemeinsam.
    • Bei Haarspray in einer Druckaerosoldose das Auslassventil mit einer Kappe oder einer gleichwertigen Vorrichtung gegen unbeabsichtigtes Sprühen schützen.

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Am Körper

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  • Regelwerk: Die Quellen reichen für eine sichere Antwort nicht aus.

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Quelle fehlt.

Schweiz · Austrian Airlines · Standardkontrolle
Abflugland
Schweiz
Fluggesellschaft
Austrian Airlines

Handgepäck

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  • Sicherheitskontrolle: Bedingt
    • BAZL nennt Duty-free-Käufe an Schweizer/EU/EFTA-Flughäfen oder an Bord entsprechender Fluggesellschaften: mit Kaufbeleg im manipulationssicher versiegelten Beutel bis zum Ende der Flugreise lassen. Andere Kauforte sind hier nicht bestätigt. Die Transportlimits gelten zusätzlich.
    • Bei konventioneller Kontrolle: Haarspray in Pumpflasche oder Aerosoldose mit höchstens 100 ml Fassungsvermögen je Behälter. Ein fast leerer größerer Behälter erfüllt diesen Grenzwert nicht.
    • Alle eigenen Flüssigkeitsbehälter müssen locker in einen transparenten, wiederverschließbaren Beutel bis 1 l passen; höchstens ein solcher Beutel pro Person. Bei konventioneller Kontrolle separat vorzeigen.
  • Gefahrgut: Bedingt
    • Gewöhnliches Haarspray als Toilettenartikel zum persönlichen Gebrauch, in Pumpflasche oder Druckaerosoldose. Technische Sprays und Abwehrsprays sind nicht erfasst.
    • Höchstens 0,5 kg oder 0,5 l Nettomenge je Artikel.
    • Höchstens 2 kg oder 2 l Nettomenge pro Person für alle erfassten nicht radioaktiven medizinischen Artikel, Toilettenartikel und zulässigen Haushalts- oder Sportaerosole zusammen, über Hand- und Aufgabegepäck gemeinsam.
    • Bei Haarspray in einer Druckaerosoldose das Auslassventil mit einer Kappe oder einer gleichwertigen Vorrichtung gegen unbeabsichtigtes Sprühen schützen.
  • Genehmigung der Fluggesellschaft: Bedingt
    • Für gewöhnliches Haarspray als Toilettenartikel ist innerhalb dieser Grenzen keine vorherige Genehmigung der Fluggesellschaft erforderlich.
    • Gewöhnliches Haarspray als Toilettenartikel zum persönlichen Gebrauch, in Pumpflasche oder Druckaerosoldose. Technische Sprays und Abwehrsprays sind nicht erfasst.
    • Höchstens 0,5 kg oder 0,5 l Nettomenge je Artikel.
    • Höchstens 2 kg oder 2 l Nettomenge pro Person für alle erfassten nicht radioaktiven medizinischen Artikel, Toilettenartikel und zulässigen Haushalts- oder Sportaerosole zusammen, über Hand- und Aufgabegepäck gemeinsam.
    • Bei Haarspray in einer Druckaerosoldose das Auslassventil mit einer Kappe oder einer gleichwertigen Vorrichtung gegen unbeabsichtigtes Sprühen schützen.

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Aufgabegepäck

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    • Höchstens 0,5 kg oder 0,5 l Nettomenge je Artikel.
    • Höchstens 2 kg oder 2 l Nettomenge pro Person für alle erfassten nicht radioaktiven medizinischen Artikel, Toilettenartikel und zulässigen Haushalts- oder Sportaerosole zusammen, über Hand- und Aufgabegepäck gemeinsam.
    • Bei Haarspray in einer Druckaerosoldose das Auslassventil mit einer Kappe oder einer gleichwertigen Vorrichtung gegen unbeabsichtigtes Sprühen schützen.
  • Genehmigung der Fluggesellschaft: Bedingt
    • Für gewöhnliches Haarspray als Toilettenartikel ist innerhalb dieser Grenzen keine vorherige Genehmigung der Fluggesellschaft erforderlich.
    • Gewöhnliches Haarspray als Toilettenartikel zum persönlichen Gebrauch, in Pumpflasche oder Druckaerosoldose. Technische Sprays und Abwehrsprays sind nicht erfasst.
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Schweiz · SWISS · Standardkontrolle
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Schweiz
Fluggesellschaft
SWISS

Handgepäck

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  • Sicherheitskontrolle: Bedingt
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    • Bei konventioneller Kontrolle: Haarspray in Pumpflasche oder Aerosoldose mit höchstens 100 ml Fassungsvermögen je Behälter. Ein fast leerer größerer Behälter erfüllt diesen Grenzwert nicht.
    • Alle eigenen Flüssigkeitsbehälter müssen locker in einen transparenten, wiederverschließbaren Beutel bis 1 l passen; höchstens ein solcher Beutel pro Person. Bei konventioneller Kontrolle separat vorzeigen.
  • Gefahrgut: Bedingt
    • Gewöhnliches Haarspray als Toilettenartikel zum persönlichen Gebrauch, in Pumpflasche oder Druckaerosoldose. Technische Sprays und Abwehrsprays sind nicht erfasst.
    • Höchstens 0,5 kg oder 0,5 l Nettomenge je Artikel.
    • Höchstens 2 kg oder 2 l Nettomenge pro Person für alle erfassten nicht radioaktiven medizinischen Artikel, Toilettenartikel und zulässigen Haushalts- oder Sportaerosole zusammen, über Hand- und Aufgabegepäck gemeinsam.
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  • Genehmigung der Fluggesellschaft: Bedingt
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Aufgabegepäck

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  • Gefahrgut: Bedingt
    • Gewöhnliches Haarspray als Toilettenartikel zum persönlichen Gebrauch, in Pumpflasche oder Druckaerosoldose. Technische Sprays und Abwehrsprays sind nicht erfasst.
    • Höchstens 0,5 kg oder 0,5 l Nettomenge je Artikel.
    • Höchstens 2 kg oder 2 l Nettomenge pro Person für alle erfassten nicht radioaktiven medizinischen Artikel, Toilettenartikel und zulässigen Haushalts- oder Sportaerosole zusammen, über Hand- und Aufgabegepäck gemeinsam.
    • Bei Haarspray in einer Druckaerosoldose das Auslassventil mit einer Kappe oder einer gleichwertigen Vorrichtung gegen unbeabsichtigtes Sprühen schützen.
  • Genehmigung der Fluggesellschaft: Bedingt
    • Für gewöhnliches Haarspray als Toilettenartikel ist innerhalb dieser Grenzen keine vorherige Genehmigung der Fluggesellschaft erforderlich.
    • Gewöhnliches Haarspray als Toilettenartikel zum persönlichen Gebrauch, in Pumpflasche oder Druckaerosoldose. Technische Sprays und Abwehrsprays sind nicht erfasst.
    • Höchstens 0,5 kg oder 0,5 l Nettomenge je Artikel.
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München MUC · alle Sicherheitskontrollstellen seit 18. September 2026 · LufthansaHandgepäck: Mit BedingungenAufgabegepäck: Mit Bedingungen

Handgepäck

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  • Genehmigung der Fluggesellschaft: Bedingt
    • Für gewöhnliches Haarspray als Toilettenartikel ist innerhalb dieser Grenzen keine vorherige Genehmigung der Fluggesellschaft erforderlich.
    • Gewöhnliches Haarspray als Toilettenartikel zum persönlichen Gebrauch, in Pumpflasche oder Druckaerosoldose. Technische Sprays und Abwehrsprays sind nicht erfasst.
    • Höchstens 0,5 kg oder 0,5 l Nettomenge je Artikel.
    • Höchstens 2 kg oder 2 l Nettomenge pro Person für alle erfassten nicht radioaktiven medizinischen Artikel, Toilettenartikel und zulässigen Haushalts- oder Sportaerosole zusammen, über Hand- und Aufgabegepäck gemeinsam.
    • Bei Haarspray in einer Druckaerosoldose das Auslassventil mit einer Kappe oder einer gleichwertigen Vorrichtung gegen unbeabsichtigtes Sprühen schützen.
  • Flughafenverfahren: Bedingt
    • Beachten Sie die Anweisungen der Kontrollkräfte; zusätzliche Prüfungen oder eine Zurückweisung sind möglich.
    • Am Flughafen München gelten seit dem 18. September 2026 an allen Sicherheitskontrollstellen höchstens 2 l Fassungsvermögen je Einzelbehälter. Mehrere solche Behälter sind möglich; Flüssigkeiten dürfen im Handgepäck bleiben. Betreiber-, Nettomengen- und Einfuhrregeln gelten zusätzlich; jede weitere Sicherheitskontrolle ist separat zu prüfen.

Aufgabegepäck

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  • Genehmigung der Fluggesellschaft: Bedingt
    • Für gewöhnliches Haarspray als Toilettenartikel ist innerhalb dieser Grenzen keine vorherige Genehmigung der Fluggesellschaft erforderlich.
    • Gewöhnliches Haarspray als Toilettenartikel zum persönlichen Gebrauch, in Pumpflasche oder Druckaerosoldose. Technische Sprays und Abwehrsprays sind nicht erfasst.
    • Höchstens 0,5 kg oder 0,5 l Nettomenge je Artikel.
    • Höchstens 2 kg oder 2 l Nettomenge pro Person für alle erfassten nicht radioaktiven medizinischen Artikel, Toilettenartikel und zulässigen Haushalts- oder Sportaerosole zusammen, über Hand- und Aufgabegepäck gemeinsam.
    • Bei Haarspray in einer Druckaerosoldose das Auslassventil mit einer Kappe oder einer gleichwertigen Vorrichtung gegen unbeabsichtigtes Sprühen schützen.

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Flüge und Quellen

München MUC · alle Sicherheitskontrollstellen seit 18. September 2026 · Lufthansa
Abflugland
Deutschland
Flughafen
MUC
Fluggesellschaft
Lufthansa

Handgepäck

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  • Genehmigung der Fluggesellschaft: Bedingt
    • Für gewöhnliches Haarspray als Toilettenartikel ist innerhalb dieser Grenzen keine vorherige Genehmigung der Fluggesellschaft erforderlich.
    • Gewöhnliches Haarspray als Toilettenartikel zum persönlichen Gebrauch, in Pumpflasche oder Druckaerosoldose. Technische Sprays und Abwehrsprays sind nicht erfasst.
    • Höchstens 0,5 kg oder 0,5 l Nettomenge je Artikel.
    • Höchstens 2 kg oder 2 l Nettomenge pro Person für alle erfassten nicht radioaktiven medizinischen Artikel, Toilettenartikel und zulässigen Haushalts- oder Sportaerosole zusammen, über Hand- und Aufgabegepäck gemeinsam.
    • Bei Haarspray in einer Druckaerosoldose das Auslassventil mit einer Kappe oder einer gleichwertigen Vorrichtung gegen unbeabsichtigtes Sprühen schützen.
  • Flughafenverfahren: Bedingt
    • Beachten Sie die Anweisungen der Kontrollkräfte; zusätzliche Prüfungen oder eine Zurückweisung sind möglich.
    • Am Flughafen München gelten seit dem 18. September 2026 an allen Sicherheitskontrollstellen höchstens 2 l Fassungsvermögen je Einzelbehälter. Mehrere solche Behälter sind möglich; Flüssigkeiten dürfen im Handgepäck bleiben. Betreiber-, Nettomengen- und Einfuhrregeln gelten zusätzlich; jede weitere Sicherheitskontrolle ist separat zu prüfen.

Quellen

Aufgabegepäck

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  • Genehmigung der Fluggesellschaft: Bedingt
    • Für gewöhnliches Haarspray als Toilettenartikel ist innerhalb dieser Grenzen keine vorherige Genehmigung der Fluggesellschaft erforderlich.
    • Gewöhnliches Haarspray als Toilettenartikel zum persönlichen Gebrauch, in Pumpflasche oder Druckaerosoldose. Technische Sprays und Abwehrsprays sind nicht erfasst.
    • Höchstens 0,5 kg oder 0,5 l Nettomenge je Artikel.
    • Höchstens 2 kg oder 2 l Nettomenge pro Person für alle erfassten nicht radioaktiven medizinischen Artikel, Toilettenartikel und zulässigen Haushalts- oder Sportaerosole zusammen, über Hand- und Aufgabegepäck gemeinsam.
    • Bei Haarspray in einer Druckaerosoldose das Auslassventil mit einer Kappe oder einer gleichwertigen Vorrichtung gegen unbeabsichtigtes Sprühen schützen.

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Am Körper

Keine sichere Antwort

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Quellen

Quelle fehlt.

Österreich · Wien zentrale CT-Kontrolle · Austrian AirlinesHandgepäck: Mit BedingungenAufgabegepäck: Mit Bedingungen

Handgepäck

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  • Genehmigung der Fluggesellschaft: Bedingt
    • Für gewöhnliches Haarspray als Toilettenartikel ist innerhalb dieser Grenzen keine vorherige Genehmigung der Fluggesellschaft erforderlich.
    • Gewöhnliches Haarspray als Toilettenartikel zum persönlichen Gebrauch, in Pumpflasche oder Druckaerosoldose. Technische Sprays und Abwehrsprays sind nicht erfasst.
    • Höchstens 0,5 kg oder 0,5 l Nettomenge je Artikel.
    • Höchstens 2 kg oder 2 l Nettomenge pro Person für alle erfassten nicht radioaktiven medizinischen Artikel, Toilettenartikel und zulässigen Haushalts- oder Sportaerosole zusammen, über Hand- und Aufgabegepäck gemeinsam.
    • Bei Haarspray in einer Druckaerosoldose das Auslassventil mit einer Kappe oder einer gleichwertigen Vorrichtung gegen unbeabsichtigtes Sprühen schützen.
  • Flughafenverfahren: Bedingt
    • Alle Flüssigkeiten werden technisch kontrolliert; zusätzliche Kontrollen sind möglich. Befolgen Sie die Hinweise des Kontrollpersonals.
    • An der zentralen CT-Sicherheitskontrolle in Wien dürfen Flüssigkeitsbehälter bis 2000 ml Fassungsvermögen im Handgepäck bleiben. Die zentrale Kontrolle gilt für alle Terminals. Die Nettomengengrenzen für Haarspray gelten zusätzlich.

Aufgabegepäck

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  • Genehmigung der Fluggesellschaft: Bedingt
    • Für gewöhnliches Haarspray als Toilettenartikel ist innerhalb dieser Grenzen keine vorherige Genehmigung der Fluggesellschaft erforderlich.
    • Gewöhnliches Haarspray als Toilettenartikel zum persönlichen Gebrauch, in Pumpflasche oder Druckaerosoldose. Technische Sprays und Abwehrsprays sind nicht erfasst.
    • Höchstens 0,5 kg oder 0,5 l Nettomenge je Artikel.
    • Höchstens 2 kg oder 2 l Nettomenge pro Person für alle erfassten nicht radioaktiven medizinischen Artikel, Toilettenartikel und zulässigen Haushalts- oder Sportaerosole zusammen, über Hand- und Aufgabegepäck gemeinsam.
    • Bei Haarspray in einer Druckaerosoldose das Auslassventil mit einer Kappe oder einer gleichwertigen Vorrichtung gegen unbeabsichtigtes Sprühen schützen.

Am Körper

Keine sichere Antwort

  • Regelwerk: Die Quellen reichen für eine sichere Antwort nicht aus.

Flüge und Quellen

Österreich · Wien zentrale CT-Kontrolle · Austrian Airlines
Abflugland
Österreich
Flughafen
VIE
Fluggesellschaft
Austrian Airlines
Kontrollstelle
central-CT

Handgepäck

Antwort

  • Genehmigung der Fluggesellschaft: Bedingt
    • Für gewöhnliches Haarspray als Toilettenartikel ist innerhalb dieser Grenzen keine vorherige Genehmigung der Fluggesellschaft erforderlich.
    • Gewöhnliches Haarspray als Toilettenartikel zum persönlichen Gebrauch, in Pumpflasche oder Druckaerosoldose. Technische Sprays und Abwehrsprays sind nicht erfasst.
    • Höchstens 0,5 kg oder 0,5 l Nettomenge je Artikel.
    • Höchstens 2 kg oder 2 l Nettomenge pro Person für alle erfassten nicht radioaktiven medizinischen Artikel, Toilettenartikel und zulässigen Haushalts- oder Sportaerosole zusammen, über Hand- und Aufgabegepäck gemeinsam.
    • Bei Haarspray in einer Druckaerosoldose das Auslassventil mit einer Kappe oder einer gleichwertigen Vorrichtung gegen unbeabsichtigtes Sprühen schützen.
  • Flughafenverfahren: Bedingt
    • Alle Flüssigkeiten werden technisch kontrolliert; zusätzliche Kontrollen sind möglich. Befolgen Sie die Hinweise des Kontrollpersonals.
    • An der zentralen CT-Sicherheitskontrolle in Wien dürfen Flüssigkeitsbehälter bis 2000 ml Fassungsvermögen im Handgepäck bleiben. Die zentrale Kontrolle gilt für alle Terminals. Die Nettomengengrenzen für Haarspray gelten zusätzlich.

Quellen

Aufgabegepäck

Antwort

  • Genehmigung der Fluggesellschaft: Bedingt
    • Für gewöhnliches Haarspray als Toilettenartikel ist innerhalb dieser Grenzen keine vorherige Genehmigung der Fluggesellschaft erforderlich.
    • Gewöhnliches Haarspray als Toilettenartikel zum persönlichen Gebrauch, in Pumpflasche oder Druckaerosoldose. Technische Sprays und Abwehrsprays sind nicht erfasst.
    • Höchstens 0,5 kg oder 0,5 l Nettomenge je Artikel.
    • Höchstens 2 kg oder 2 l Nettomenge pro Person für alle erfassten nicht radioaktiven medizinischen Artikel, Toilettenartikel und zulässigen Haushalts- oder Sportaerosole zusammen, über Hand- und Aufgabegepäck gemeinsam.
    • Bei Haarspray in einer Druckaerosoldose das Auslassventil mit einer Kappe oder einer gleichwertigen Vorrichtung gegen unbeabsichtigtes Sprühen schützen.

Quellen

Am Körper

Keine sichere Antwort

  • Regelwerk: Die Quellen reichen für eine sichere Antwort nicht aus.

Quellen

Quelle fehlt.

Pumpflasche und Aerosoldose erkennen

Eine Pumpflasche versprüht Haarspray durch manuelles Pumpen. Eine Aerosoldose steht unter Druck und hat ein Auslassventil. Prüfen Sie die Rückseite des Produkts und das passende Verschlusssystem. Bei der Standardkontrolle für Flüssigkeiten benötigen beide Formen einen Behälter bis 100 ml. Für das gewöhnliche persönliche Haarspray gelten bei den geprüften Airlines auch in der Pumpflasche die Mengenlimits für Toilettenartikel.

Die Kappe einer Aerosoldose muss auf dem vorgesehenen Verschluss halten, ohne den Sprühknopf einzudrücken. Eine lose Kappe von einer anderen Dose kann diesen Schutz verfehlen. Verriegeln Sie die Pumpe nach Herstellerhinweis. Füllen Sie ein Druckaerosol nicht in einen Reisebehälter um und zerlegen Sie das Ventil nicht.

Fassungsvermögen und Nettomenge getrennt prüfen

Die Standardkontrolle bewertet das Fassungsvermögen des Behälters. Bei Lufthansa, Austrian und SWISS begrenzen die Transportregeln zusätzlich die Nettomenge auf 0,5 kg oder 0,5 l je Artikel. Alle erfassten Toilettenartikel, nicht radioaktiven medizinischen Artikel und zulässigen Haushalts- oder Sportaerosole dürfen zusammen höchstens 2 kg oder 2 l netto pro Person ergeben. Zählen Sie Hand- und Aufgabegepäck gemeinsam. Ein zweiter Koffer vergrößert dieses persönliche Budget nicht.

Beispiel: Eine 250-ml-Dose mit 200 ml Haarspray liegt unter dem Transportlimit pro Artikel. Bei einer Standardkontrolle mit 100-ml-Regel ist das Fassungsvermögen trotzdem zu groß. Im Aufgabegepäck entfällt diese Kabinenkontrolle, das Mengenlimit und der Ventilschutz bleiben bestehen.

Deutschland, Österreich und die Schweiz

Die Bundespolizei beschreibt für die Standardkontrolle in Deutschland Behälter bis 100 ml in einem transparenten, wiederverschließbaren 1-l-Beutel pro Person. Das österreichische BMI nennt Haarsprays ausdrücklich als Flüssigkeiten oder Aerosole und beschreibt denselben Standard. BAZL bestätigt für die Schweiz die allgemeinen Flüssigkeitsregeln und weist auf Unterschiede durch die Ausstattung der Kontrollstelle hin. Für Schweizer Flughäfen ist hier keine lokale CT-Ausnahme bestätigt.

BAZL nennt für medizinische und kosmetische Artikel außerdem höchstens 0,5 kg oder 0,5 l netto je Artikel und insgesamt 2 kg oder 2 l netto sowie den Schutz von Aerosolventilen. IATA bestätigt den gemeinsamen Mengenrahmen pro Person über beide Gepäckarten. Die Einordnung von gewöhnlichem Haarspray in diese Kategorie wird durch die ausdrückliche Nennung bei IATA und den separat geprüften Betreibern gestützt. Für die vollständige Beförderungsentscheidung prüfen Sie die ausführende Fluggesellschaft, auch bei einem Codeshare-Ticket.

Am Flughafen München gelten seit dem 18. September 2026 an allen Sicherheitskontrollstellen höchstens 2 l Fassungsvermögen je Einzelbehälter. Mehrere solche Behälter sind möglich; Flüssigkeiten dürfen im Handgepäck bleiben. Das Kontrollpersonal kann Behälter öffnen oder die Mitnahme aus Sicherheitsgründen ablehnen. Betreiber-, Nettomengen- und Einfuhrregeln gelten zusätzlich; jede neue Kontrolle beim Umstieg oder Rückflug ist separat zu prüfen. In Wien gilt seit dem 3. Juli 2026 an der zentralen CT-Sicherheitskontrolle aller Terminals ein Fassungsvermögen bis 2000 ml. Der größere Kontrollgrenzwert erhöht bei Haarspray weder die Nettomenge je Artikel noch das persönliche Gesamtbudget. Weitere Kontrollen beim Umstieg oder Rückflug können andere Bedingungen haben.

Kosmetisches Haarspray und andere Sprays

Die geprüften Airlines nennen Haarspray ausdrücklich als Toilettenartikel. Die Vorgabe, dass Haushalts- und Sportaerosole nicht entzündbar und ungiftig sein müssen, steht in einer eigenen Produktgruppe. Übertragen Sie diese Gruppe nicht auf jedes kosmetische Spray. Ein Warnsymbol auf einer gewöhnlichen Haarspraydose ersetzt die Prüfung der Toilettenartikelregel nicht.

Technische Sprays, Farbsprays und Abwehrsprays haben andere Verwendungen und können anderen Regeln unterliegen. Die Form der Dose allein ordnet ein Produkt nicht als Haarspray ein. Diese Antwort umfasst gewöhnliches kosmetisches Haarspray für den persönlichen Gebrauch.

Duty-free und erneute Kontrollen

Für einen Duty-free-Kauf am Flughafen oder an Bord kann bei der Sicherheitskontrolle eine Ausnahme für größere Flüssigkeitsbehälter gelten. Lassen Sie Haarspray mit Kaufbeleg im unbeschädigten, manipulationssicher versiegelten Sicherheitsbeutel STEB bis zum Ende Ihrer Flugreise. BAZL nennt hierfür Käufe an Schweizer/EU/EFTA-Flughäfen oder an Bord entsprechender Fluggesellschaften. Andere Kauforte sind für diese Schweizer Ausnahme hier nicht bestätigt.

Auch ein versiegelter Kauf zählt bei den geprüften Airlines zu den erfassten Artikeln im gemeinsamen Mengenbudget. Prüfen Sie bei einer erneuten Kontrolle die dort geltenden Bedingungen. Ein STEB ersetzt weder das geschützte Aerosolventil noch eine gesonderte Prüfung der Einfuhrregeln am Zielort.

Haarspray im Kulturbeutel sichern

Legen Sie das Produkt so in den Kulturbeutel, dass Bürsten, Haarspangen und andere harte Gegenstände den Verschluss nicht drücken. Kleine Haarspangen gehören in ein eigenes Kästchen, damit sie den Flüssigkeitsbeutel nicht beschädigen. Für eine Pumpflasche kann ein zusätzlicher dichter Beutel im Koffer ausgelaufene Flüssigkeit auffangen. Er ersetzt bei der Standardkontrolle nicht den vorgeschriebenen 1-l-Beutel.

Prüfen Sie vor dem Rückflug, ob Produktreste das vollständige Schließen der Kappe behindern. Reinigen Sie den Verschluss nach Herstellerhinweis. Wenn die passende Kappe fehlt und sich das Aerosolventil nicht gleichwertig sichern lässt, packen Sie die Dose erst nach Klärung mit Ihrer Airline ein.

Quellen und Stand

Geprüft am 3. Oktober 2026. Die Länderabschnitte behandeln die benannten Kontrollen. Die Transportlimits sind für Lufthansa, Austrian und SWISS separat bestätigt; für die Schweiz kommt die BAZL-Kategorie medizinischer und kosmetischer Artikel hinzu. IATA DGR, 67. Ausgabe für 2026, Tabelle 2.3.A, dient als ergänzender Branchenstandard. Die Beförderung am Körper wird hier nicht als eigener bestätigter Umfang ausgewiesen.

Bundespolizei: Was darf ich mitnehmen?

Bundespolizei: Flüssigkeiten an Bord

Bundesministerium für Inneres: Flughafen- und Flugsicherheitswesen

Bundesamt für Zivilluftfahrt BAZL: Flüssigkeiten

Bundesamt für Zivilluftfahrt BAZL: Medizinische und kosmetische Mittel

Lufthansa: Gefährliche Gegenstände

Austrian Airlines: Gefährliche Gegenstände

SWISS: Gefährliche Gegenstände

IATA: DGR 67, Tabelle 2.3.A: Bestimmungen für Passagiere und Besatzungsmitglieder

Flughafen München: aktuelle Flüssigkeitsregel

Flughafen Wien: Sicherheitskontrolle

Flughafen Wien: CT-Scanner an den Sicherheitskontrollen in allen Terminals

Die aktuelle MUC-Hauptseite und die Mitteilung des bayerischen Verkehrsministeriums vom 14. September 2026 bestätigen die Änderung an allen Kontrollstellen seit dem 18. September 2026.

Haarspray vor dem Packen prüfen

  1. Lesen Sie Fassungsvermögen und Nettomenge ab. Prüfen Sie, ob das Produkt eine manuelle Pumpe oder ein Aerosolventil hat. Prüfen Sie auch die Kontrollstelle für Umstieg und Rückflug.

  2. Bei Standardkontrolle wählen Sie einen Behälter bis 100 ml und legen ihn in Ihren einzigen Flüssigkeitsbeutel. Zählen Sie alle erfassten Artikel aus Hand- und Aufgabegepäck für das gemeinsame Mengenlimit zusammen.

  3. Schließen oder verriegeln Sie die Pumpe nach Herstellerhinweis. Setzen Sie die passende Aerosolkappe auf und halten Sie den Sprühknopf von harten Gegenständen fern. Lassen Sie Duty-free-Käufe mit Kaufbeleg im versiegelten Sicherheitsbeutel.

Häufige Fragen

Darf eine fast leere 250-ml-Dose ins Handgepäck?

Bei der Standardkontrolle zählt das Fassungsvermögen der Dose. Eine 250-ml-Dose ist dort auch mit wenig Inhalt zu groß. Verwenden Sie eine Reisegröße bis 100 ml oder packen Sie die Dose unter den Transportbedingungen Ihrer Airline ins Aufgabegepäck. Bestätigte CT-Kontrollen haben andere Fassungsvermögensgrenzen.

Gilt die 100-ml-Regel auch für Haarspray mit Pumpe?

Ja. Bei einer Standardkontrolle zählen flüssiges Haarspray mit Pumpe und Haarspray in einer Druckaerosoldose zu den Flüssigkeiten. Beide benötigen einen Behälter bis 100 ml im einzigen transparenten, wiederverschließbaren 1-l-Beutel.

Darf brennbares Haarspray in der Aerosoldose mitfliegen?

Die geprüften Regeln nennen Haarspray als Toilettenartikel und erfassen auch Aerosole. Gewöhnliches Haarspray für den persönlichen Gebrauch ist innerhalb der Mengenlimits mit geschütztem Ventil zulässig. Die separate Vorgabe für nicht entzündbare Haushalts- und Sportaerosole beschreibt eine andere Produktgruppe. Technische Sprays und Abwehrsprays brauchen eine eigene Prüfung.

Erlaubt eine CT-Kontrolle zwei Liter Haarspray?

An allen Sicherheitskontrollstellen in München seit dem 18. September 2026 und an der zentralen CT-Kontrolle in Wien gelten bis 2 l Fassungsvermögen für Flüssigkeitsbehälter. Für Haarspray bleibt bei den geprüften Airlines die Transportgrenze von 0,5 kg oder 0,5 l netto pro Artikel bestehen. Zwei Liter Haarspray in einer Dose überschreiten diese Grenze.

Kann ich Haarspray über 100 ml im Duty-free kaufen?

Für die Sicherheitskontrolle kann ein unbeschädigter versiegelter STEB mit Kaufbeleg eine Ausnahme ermöglichen. BAZL nennt dafür Käufe an Schweizer/EU/EFTA-Flughäfen oder an Bord entsprechender Fluggesellschaften. Informieren Sie sich über jede erneute Kontrolle. Auch dieser Kauf zählt bei den geprüften Transportregeln zum persönlichen Mengenbudget.

Prüfdatum der Quellen

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