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HAARSTYLING

Darf ein Glätteisen ins Flugzeug?

Bei Lufthansa, Austrian Airlines und SWISS braucht ein Glätteisen mit Lithium-Ionen-Akku eine Transportgenehmigung und gehört ins Handgepäck. Gasbetriebene Haarstylinggeräte dürfen dort unter Bedingungen in beide Gepäckarten. Für ein Modell mit Netzkabel ist hier die Sicherheitskontrolle in Wien VIE bestätigt; eine pauschale Freigabe für alle Abflüge in Deutschland, Österreich und der Schweiz ist nicht bestätigt.

Handgepäck

Nicht allgemein bestätigt

Akku bei Lufthansa, Austrian und SWISS: bis 100 Wh pro Gerät, mit Genehmigung und elektrisch getrenntem Heizteil. Gas: ein Haarstylinggerät pro Person mit fester Schutzkappe. Netzkabel: positive Kategorie für die Sicherheitskontrolle in Wien VIE, Airline gesondert prüfen.

Aufgabegepäck

Nicht allgemein bestätigt

Akku-Glätteisen sind bei den drei geprüften Airlines im Aufgabegepäck verboten. Gasbetriebene Geräte sind mit Schutzkappe und innerhalb des gemeinsamen Ein-Gerät-Limits zulässig. Eine allgemeine Aufgabegepäck-Freigabe für Netzkabel-Modelle ist hier nicht bestätigt.

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Prüfen Sie das tatsächliche Gerät auf Netzkabel, Akku oder Gaskartusche.
Infografik
Glätteisen im Flugzeug. Akku-Glätteisen bis 100 Wh pro Gerät · Gefahrgut- und Betreiberregeln. DE: Lufthansa · AT: Austrian · CH: SWISS. Im Handgepäck Zustimmung nötig, im Aufgabegepäck verboten. Für den persönlichen Gebrauch. Zustimmung der Airline vor dem Flug einholen. Trennen Sie Akku und Heizelement, indem Sie Akku, Heizelement oder ein anderes trennendes Bauteil ausbauen. Ausschalten allein genügt nicht. Max. 15 Geräte mit Batterien pro Person, über alle Gepäckstücke zusammen. Ausgebaute Akkus ins Handgepäck, Kontakte gegen Kurzschluss schützen. Gerät und Akku vor Schäden und unbeabsichtigtem Einschalten schützen. Mehrere Geräte getrennt verpacken, etwa in Kleidung oder Originalverpackung. Max. 20 lose Batterien und Powerbanks pro Person, über alle Gepäckstücke. Für Powerbanks gelten zusätzlich eigene strengere Grenzen. Ausgebaute Akkus nicht an Bord aufladen. Der Batterietyp muss UN 38.3 entsprechen. Beschädigte, defekte oder sicherheitsbedingt zurückgerufene Geräte und Akkus sind ausgeschlossen. Haarstyling-Geräte mit Kohlenwasserstoffgas bei denselben Airlines sind im Hand- und Aufgabegepäck mit Bedingungen erlaubt. Mit Bedingungen: max. 1 Gerät pro Person, über beide Gepäckarten zusammen. Schutzkappe fest über dem Heizelement. Nicht an Bord benutzen. Gaspatronen zum Nachfüllen sind in beiden Gepäckarten verboten. Kabelgerät ohne Akku und Gas, Sicherheitskontrolle Wien: Handgepäck bei der Sicherheitskontrolle mit Bedingungen. Kabelgerät als elektrisches Haushaltsgerät eingeordnet. Die Kontrollstelle entscheidet im Einzelfall. Airline separat prüfen. Aufgabegepäck ist durch diese VIE-Tabelle nicht bestätigt. Eine allgemeine Freigabe für DE, AT oder CH ist damit nicht belegt. Andere Fluglinien, Akkutypen und mehr als 100 Wh separat prüfen.
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Besondere Regeln nach Land, Flughafen, Airline und Ausführung

Was gilt für Ihren Flug?

Wählen Sie Land, Flughafen und Airline und suchen Sie nach Ihrer Ausführung. Bei einer erneuten Kontrolle nach dem Umstieg prüfen Sie auch den dortigen Flughafen.

Ihre Reise und Ihr Gegenstand

13 passende Kombinationen · 5 Antworten

Handgepäck

Nicht geklärt · Mit Bedingungen · Genehmigung erforderlich · Verboten

Aufgabegepäck

Nicht geklärt · Verboten · Mit Bedingungen

Am Körper

Nicht geklärt

Allgemeine Regeln stehen neben den Regeln der Airline und des Flughafens.

Deutschland: Glätteisen mit Netzkabel, allgemeine Freigabe nicht belegt · gleiche Bedingungen für 3 KombinationenHandgepäck: Nicht geklärtAufgabegepäck: Nicht geklärt

Handgepäck

Keine sichere Antwort

  • Sicherheitskontrolle: Die Quellen reichen für eine sichere Antwort nicht aus.

Aufgabegepäck

Keine sichere Antwort

  • Sicherheitskontrolle: Die Quellen reichen für eine sichere Antwort nicht aus.

Am Körper

Keine sichere Antwort

  • Regelwerk: Die Quellen reichen für eine sichere Antwort nicht aus.

Flüge und Quellen

Deutschland: Glätteisen mit Netzkabel, allgemeine Freigabe nicht belegt
Abflugland
Deutschland

Handgepäck

Keine sichere Antwort

  • Sicherheitskontrolle: Die Quellen reichen für eine sichere Antwort nicht aus.

Quellen

Aufgabegepäck

Keine sichere Antwort

  • Sicherheitskontrolle: Die Quellen reichen für eine sichere Antwort nicht aus.

Quellen

Am Körper

Keine sichere Antwort

  • Regelwerk: Die Quellen reichen für eine sichere Antwort nicht aus.

Quellen

Quelle fehlt.

Österreich: Glätteisen mit Netzkabel, allgemeine Freigabe nicht belegt
Abflugland
Österreich

Handgepäck

Keine sichere Antwort

  • Sicherheitskontrolle: Die Quellen reichen für eine sichere Antwort nicht aus.

Quellen

Aufgabegepäck

Keine sichere Antwort

  • Sicherheitskontrolle: Die Quellen reichen für eine sichere Antwort nicht aus.

Quellen

Am Körper

Keine sichere Antwort

  • Regelwerk: Die Quellen reichen für eine sichere Antwort nicht aus.

Quellen

Quelle fehlt.

Schweiz: Glätteisen mit Netzkabel, allgemeine Freigabe nicht belegt
Abflugland
Schweiz

Handgepäck

Keine sichere Antwort

  • Sicherheitskontrolle: Die Quellen reichen für eine sichere Antwort nicht aus.

Quellen

Aufgabegepäck

Keine sichere Antwort

  • Sicherheitskontrolle: Die Quellen reichen für eine sichere Antwort nicht aus.

Quellen

Am Körper

Keine sichere Antwort

  • Regelwerk: Die Quellen reichen für eine sichere Antwort nicht aus.

Quellen

Quelle fehlt.

Wien VIE: Netzkabel ohne Batterie/Gas, nur SicherheitskontrolleHandgepäck: Mit BedingungenAufgabegepäck: Nicht geklärt

Handgepäck

Antwort

  • Sicherheitskontrolle: Bedingt
    • Größe, Gewicht und Annahme durch den ausführenden Betreiber müssen Sie gesondert prüfen.
    • Nur ein gewöhnliches Glätteisen mit Netzkabel, ohne Batterie und ohne Gas; Zuordnung zur erlaubten Kategorie elektronische Haushaltsgeräte.
    • Gilt ausschließlich für die Sicherheitskontrolle am Flughafen Wien VIE. Die Kontrollstelle kann einen Gegenstand im Einzelfall zurückweisen.

Aufgabegepäck

Keine sichere Antwort

  • Sicherheitskontrolle: Die Quellen reichen für eine sichere Antwort nicht aus.

Am Körper

Keine sichere Antwort

  • Regelwerk: Die Quellen reichen für eine sichere Antwort nicht aus.

Flüge und Quellen

Wien VIE: Netzkabel ohne Batterie/Gas, nur Sicherheitskontrolle
Abflugland
Österreich
Flughafen
VIE

Handgepäck

Antwort

  • Sicherheitskontrolle: Bedingt
    • Größe, Gewicht und Annahme durch den ausführenden Betreiber müssen Sie gesondert prüfen.
    • Nur ein gewöhnliches Glätteisen mit Netzkabel, ohne Batterie und ohne Gas; Zuordnung zur erlaubten Kategorie elektronische Haushaltsgeräte.
    • Gilt ausschließlich für die Sicherheitskontrolle am Flughafen Wien VIE. Die Kontrollstelle kann einen Gegenstand im Einzelfall zurückweisen.

Quellen

Aufgabegepäck

Keine sichere Antwort

  • Sicherheitskontrolle: Die Quellen reichen für eine sichere Antwort nicht aus.

Quellen

Am Körper

Keine sichere Antwort

  • Regelwerk: Die Quellen reichen für eine sichere Antwort nicht aus.

Quellen

Quelle fehlt.

Lufthansa ab Deutschland: Lithium-Ionen-Glätteisen bis 100 Wh, Transportregeln · gleiche Bedingungen für 3 KombinationenHandgepäck: Genehmigung erforderlichAufgabegepäck: Verboten

Handgepäck

Antwort

  • Gefahrgut: Genehmigung erforderlich
    • Holen Sie vor dem Flug die Transportgenehmigung des ausführenden Betreibers ein, auch bei höchstens 100 Wh.
    • Der Lithium-Batterietyp muss den Prüfanforderungen des UN-Handbuchs, Teil III, Abschnitt 38.3 entsprechen.
    • Beschädigte, defekte oder aus Sicherheitsgründen zurückgerufene Geräte oder Batterien sind von dieser Freigabe ausgeschlossen. Für andere Batteriearten oder mehr als 100 Wh gilt eine eigene Prüfung.
    • Gilt für ein Glätteisen mit eingebauter Lithium-Ionen-Batterie bis 100 Wh pro Gerät und für den persönlichen Gebrauch.
    • Laden Sie ausgebaute Batterien nicht an Bord auf.
    • Ausgebaute Lithium-Ionen-Akkus bis 100 Wh zählen zum gemeinsamen Limit von höchstens 20 losen Batterien und Powerbanks pro Person; andere Batterietypen zählen mit. Für Powerbanks gelten zusätzlich eigene strengere Grenzen.
    • Insgesamt höchstens 15 tragbare elektronische Geräte mit Batterien pro Person, einschließlich Ihrer anderen elektronischen Geräte in allen Gepäckarten zusammen.
    • Schalten Sie das Gerät aus. Trennen Sie Batterie und Heizteil elektrisch, indem Sie die Batterie, das Heizteil oder einen anderen trennenden Bestandteil entfernen.
    • Schützen Sie Gerät und Batterie vor Beschädigung und unbeabsichtigter Aktivierung; ausgebaute Batterien bleiben im Handgepäck und ihre Kontakte müssen gegen Kurzschluss geschützt sein.
    • Wenn Sie mehrere elektronische Geräte transportieren, verpacken Sie diese getrennt voneinander, etwa durch Kleidung oder in der Originalverpackung.

Aufgabegepäck

Antwort

  • Gefahrgut: Verboten
    • Batteriebetriebene wärmeerzeugende Glätteisen dürfen nicht im oder als Aufgabegepäck transportiert werden. Eine Transportgenehmigung hebt dieses Verbot nicht auf.

Am Körper

Keine sichere Antwort

  • Regelwerk: Die Quellen reichen für eine sichere Antwort nicht aus.

Flüge und Quellen

Lufthansa ab Deutschland: Lithium-Ionen-Glätteisen bis 100 Wh, Transportregeln
Abflugland
Deutschland
Fluggesellschaft
Lufthansa

Handgepäck

Antwort

  • Gefahrgut: Genehmigung erforderlich
    • Holen Sie vor dem Flug die Transportgenehmigung des ausführenden Betreibers ein, auch bei höchstens 100 Wh.
    • Der Lithium-Batterietyp muss den Prüfanforderungen des UN-Handbuchs, Teil III, Abschnitt 38.3 entsprechen.
    • Beschädigte, defekte oder aus Sicherheitsgründen zurückgerufene Geräte oder Batterien sind von dieser Freigabe ausgeschlossen. Für andere Batteriearten oder mehr als 100 Wh gilt eine eigene Prüfung.
    • Gilt für ein Glätteisen mit eingebauter Lithium-Ionen-Batterie bis 100 Wh pro Gerät und für den persönlichen Gebrauch.
    • Laden Sie ausgebaute Batterien nicht an Bord auf.
    • Ausgebaute Lithium-Ionen-Akkus bis 100 Wh zählen zum gemeinsamen Limit von höchstens 20 losen Batterien und Powerbanks pro Person; andere Batterietypen zählen mit. Für Powerbanks gelten zusätzlich eigene strengere Grenzen.
    • Insgesamt höchstens 15 tragbare elektronische Geräte mit Batterien pro Person, einschließlich Ihrer anderen elektronischen Geräte in allen Gepäckarten zusammen.
    • Schalten Sie das Gerät aus. Trennen Sie Batterie und Heizteil elektrisch, indem Sie die Batterie, das Heizteil oder einen anderen trennenden Bestandteil entfernen.
    • Schützen Sie Gerät und Batterie vor Beschädigung und unbeabsichtigter Aktivierung; ausgebaute Batterien bleiben im Handgepäck und ihre Kontakte müssen gegen Kurzschluss geschützt sein.
    • Wenn Sie mehrere elektronische Geräte transportieren, verpacken Sie diese getrennt voneinander, etwa durch Kleidung oder in der Originalverpackung.

Quellen

Aufgabegepäck

Antwort

  • Gefahrgut: Verboten
    • Batteriebetriebene wärmeerzeugende Glätteisen dürfen nicht im oder als Aufgabegepäck transportiert werden. Eine Transportgenehmigung hebt dieses Verbot nicht auf.

Quellen

Am Körper

Keine sichere Antwort

  • Regelwerk: Die Quellen reichen für eine sichere Antwort nicht aus.

Quellen

Quelle fehlt.

Austrian Airlines ab Österreich: Lithium-Ionen-Glätteisen bis 100 Wh, Transportregeln
Abflugland
Österreich
Fluggesellschaft
Austrian Airlines

Handgepäck

Antwort

  • Gefahrgut: Genehmigung erforderlich
    • Holen Sie vor dem Flug die Transportgenehmigung des ausführenden Betreibers ein, auch bei höchstens 100 Wh.
    • Der Lithium-Batterietyp muss den Prüfanforderungen des UN-Handbuchs, Teil III, Abschnitt 38.3 entsprechen.
    • Beschädigte, defekte oder aus Sicherheitsgründen zurückgerufene Geräte oder Batterien sind von dieser Freigabe ausgeschlossen. Für andere Batteriearten oder mehr als 100 Wh gilt eine eigene Prüfung.
    • Gilt für ein Glätteisen mit eingebauter Lithium-Ionen-Batterie bis 100 Wh pro Gerät und für den persönlichen Gebrauch.
    • Laden Sie ausgebaute Batterien nicht an Bord auf.
    • Ausgebaute Lithium-Ionen-Akkus bis 100 Wh zählen zum gemeinsamen Limit von höchstens 20 losen Batterien und Powerbanks pro Person; andere Batterietypen zählen mit. Für Powerbanks gelten zusätzlich eigene strengere Grenzen.
    • Insgesamt höchstens 15 tragbare elektronische Geräte mit Batterien pro Person, einschließlich Ihrer anderen elektronischen Geräte in allen Gepäckarten zusammen.
    • Schalten Sie das Gerät aus. Trennen Sie Batterie und Heizteil elektrisch, indem Sie die Batterie, das Heizteil oder einen anderen trennenden Bestandteil entfernen.
    • Schützen Sie Gerät und Batterie vor Beschädigung und unbeabsichtigter Aktivierung; ausgebaute Batterien bleiben im Handgepäck und ihre Kontakte müssen gegen Kurzschluss geschützt sein.
    • Wenn Sie mehrere elektronische Geräte transportieren, verpacken Sie diese getrennt voneinander, etwa durch Kleidung oder in der Originalverpackung.

Quellen

Aufgabegepäck

Antwort

  • Gefahrgut: Verboten
    • Batteriebetriebene wärmeerzeugende Glätteisen dürfen nicht im oder als Aufgabegepäck transportiert werden. Eine Transportgenehmigung hebt dieses Verbot nicht auf.

Quellen

Am Körper

Keine sichere Antwort

  • Regelwerk: Die Quellen reichen für eine sichere Antwort nicht aus.

Quellen

Quelle fehlt.

SWISS ab der Schweiz: Lithium-Ionen-Glätteisen bis 100 Wh, Transportregeln
Abflugland
Schweiz
Fluggesellschaft
SWISS

Handgepäck

Antwort

  • Gefahrgut: Genehmigung erforderlich
    • Holen Sie vor dem Flug die Transportgenehmigung des ausführenden Betreibers ein, auch bei höchstens 100 Wh.
    • Der Lithium-Batterietyp muss den Prüfanforderungen des UN-Handbuchs, Teil III, Abschnitt 38.3 entsprechen.
    • Beschädigte, defekte oder aus Sicherheitsgründen zurückgerufene Geräte oder Batterien sind von dieser Freigabe ausgeschlossen. Für andere Batteriearten oder mehr als 100 Wh gilt eine eigene Prüfung.
    • Gilt für ein Glätteisen mit eingebauter Lithium-Ionen-Batterie bis 100 Wh pro Gerät und für den persönlichen Gebrauch.
    • Laden Sie ausgebaute Batterien nicht an Bord auf.
    • Ausgebaute Lithium-Ionen-Akkus bis 100 Wh zählen zum gemeinsamen Limit von höchstens 20 losen Batterien und Powerbanks pro Person; andere Batterietypen zählen mit. Für Powerbanks gelten zusätzlich eigene strengere Grenzen.
    • Insgesamt höchstens 15 tragbare elektronische Geräte mit Batterien pro Person, einschließlich Ihrer anderen elektronischen Geräte in allen Gepäckarten zusammen.
    • Schalten Sie das Gerät aus. Trennen Sie Batterie und Heizteil elektrisch, indem Sie die Batterie, das Heizteil oder einen anderen trennenden Bestandteil entfernen.
    • Schützen Sie Gerät und Batterie vor Beschädigung und unbeabsichtigter Aktivierung; ausgebaute Batterien bleiben im Handgepäck und ihre Kontakte müssen gegen Kurzschluss geschützt sein.
    • Wenn Sie mehrere elektronische Geräte transportieren, verpacken Sie diese getrennt voneinander, etwa durch Kleidung oder in der Originalverpackung.

Quellen

Aufgabegepäck

Antwort

  • Gefahrgut: Verboten
    • Batteriebetriebene wärmeerzeugende Glätteisen dürfen nicht im oder als Aufgabegepäck transportiert werden. Eine Transportgenehmigung hebt dieses Verbot nicht auf.

Quellen

Am Körper

Keine sichere Antwort

  • Regelwerk: Die Quellen reichen für eine sichere Antwort nicht aus.

Quellen

Quelle fehlt.

Lufthansa: Glätteisen mit Kohlenwasserstoff-Gaskartusche, Transportregeln · gleiche Bedingungen für 3 KombinationenHandgepäck: Mit BedingungenAufgabegepäck: Mit Bedingungen

Handgepäck

Antwort

  • Gefahrgut: Bedingt
    • Benutzen Sie das Gerät nicht an Bord. Gasnachfüllpatronen sind in keinem Gepäck erlaubt.
    • Gilt für ein Haarstylinggerät mit einer Kohlenwasserstoff-Gaskartusche, einschließlich eines so betriebenen Glätteisens.
    • Höchstens ein solches Haarstylinggerät pro Person, über Hand- und Aufgabegepäck zusammen.
    • Die Schutzkappe muss fest über dem Heizteil sitzen.

Aufgabegepäck

Antwort

  • Gefahrgut: Bedingt
    • Benutzen Sie das Gerät nicht an Bord. Gasnachfüllpatronen sind in keinem Gepäck erlaubt.
    • Gilt für ein Haarstylinggerät mit einer Kohlenwasserstoff-Gaskartusche, einschließlich eines so betriebenen Glätteisens.
    • Höchstens ein solches Haarstylinggerät pro Person, über Hand- und Aufgabegepäck zusammen.
    • Die Schutzkappe muss fest über dem Heizteil sitzen.

Am Körper

Keine sichere Antwort

  • Regelwerk: Die Quellen reichen für eine sichere Antwort nicht aus.

Flüge und Quellen

Lufthansa: Glätteisen mit Kohlenwasserstoff-Gaskartusche, Transportregeln
Abflugland
Deutschland
Fluggesellschaft
Lufthansa

Handgepäck

Antwort

  • Gefahrgut: Bedingt
    • Benutzen Sie das Gerät nicht an Bord. Gasnachfüllpatronen sind in keinem Gepäck erlaubt.
    • Gilt für ein Haarstylinggerät mit einer Kohlenwasserstoff-Gaskartusche, einschließlich eines so betriebenen Glätteisens.
    • Höchstens ein solches Haarstylinggerät pro Person, über Hand- und Aufgabegepäck zusammen.
    • Die Schutzkappe muss fest über dem Heizteil sitzen.

Quellen

Aufgabegepäck

Antwort

  • Gefahrgut: Bedingt
    • Benutzen Sie das Gerät nicht an Bord. Gasnachfüllpatronen sind in keinem Gepäck erlaubt.
    • Gilt für ein Haarstylinggerät mit einer Kohlenwasserstoff-Gaskartusche, einschließlich eines so betriebenen Glätteisens.
    • Höchstens ein solches Haarstylinggerät pro Person, über Hand- und Aufgabegepäck zusammen.
    • Die Schutzkappe muss fest über dem Heizteil sitzen.

Quellen

Am Körper

Keine sichere Antwort

  • Regelwerk: Die Quellen reichen für eine sichere Antwort nicht aus.

Quellen

Quelle fehlt.

Austrian Airlines: Glätteisen mit Kohlenwasserstoff-Gaskartusche, Transportregeln
Abflugland
Österreich
Fluggesellschaft
Austrian Airlines

Handgepäck

Antwort

  • Gefahrgut: Bedingt
    • Benutzen Sie das Gerät nicht an Bord. Gasnachfüllpatronen sind in keinem Gepäck erlaubt.
    • Gilt für ein Haarstylinggerät mit einer Kohlenwasserstoff-Gaskartusche, einschließlich eines so betriebenen Glätteisens.
    • Höchstens ein solches Haarstylinggerät pro Person, über Hand- und Aufgabegepäck zusammen.
    • Die Schutzkappe muss fest über dem Heizteil sitzen.

Quellen

Aufgabegepäck

Antwort

  • Gefahrgut: Bedingt
    • Benutzen Sie das Gerät nicht an Bord. Gasnachfüllpatronen sind in keinem Gepäck erlaubt.
    • Gilt für ein Haarstylinggerät mit einer Kohlenwasserstoff-Gaskartusche, einschließlich eines so betriebenen Glätteisens.
    • Höchstens ein solches Haarstylinggerät pro Person, über Hand- und Aufgabegepäck zusammen.
    • Die Schutzkappe muss fest über dem Heizteil sitzen.

Quellen

Am Körper

Keine sichere Antwort

  • Regelwerk: Die Quellen reichen für eine sichere Antwort nicht aus.

Quellen

Quelle fehlt.

SWISS: Glätteisen mit Kohlenwasserstoff-Gaskartusche, Transportregeln
Abflugland
Schweiz
Fluggesellschaft
SWISS

Handgepäck

Antwort

  • Gefahrgut: Bedingt
    • Benutzen Sie das Gerät nicht an Bord. Gasnachfüllpatronen sind in keinem Gepäck erlaubt.
    • Gilt für ein Haarstylinggerät mit einer Kohlenwasserstoff-Gaskartusche, einschließlich eines so betriebenen Glätteisens.
    • Höchstens ein solches Haarstylinggerät pro Person, über Hand- und Aufgabegepäck zusammen.
    • Die Schutzkappe muss fest über dem Heizteil sitzen.

Quellen

Aufgabegepäck

Antwort

  • Gefahrgut: Bedingt
    • Benutzen Sie das Gerät nicht an Bord. Gasnachfüllpatronen sind in keinem Gepäck erlaubt.
    • Gilt für ein Haarstylinggerät mit einer Kohlenwasserstoff-Gaskartusche, einschließlich eines so betriebenen Glätteisens.
    • Höchstens ein solches Haarstylinggerät pro Person, über Hand- und Aufgabegepäck zusammen.
    • Die Schutzkappe muss fest über dem Heizteil sitzen.

Quellen

Am Körper

Keine sichere Antwort

  • Regelwerk: Die Quellen reichen für eine sichere Antwort nicht aus.

Quellen

Quelle fehlt.

Lufthansa: Gasnachfüllpatronen für Haarstylinggeräte · gleiche Bedingungen für 3 KombinationenHandgepäck: VerbotenAufgabegepäck: Verboten

Handgepäck

Antwort

  • Gefahrgut: Verboten
    • Gasnachfüllpatronen für Haarstylinggeräte sind im Hand- und Aufgabegepäck verboten.

Aufgabegepäck

Antwort

  • Gefahrgut: Verboten
    • Gasnachfüllpatronen für Haarstylinggeräte sind im Hand- und Aufgabegepäck verboten.

Am Körper

Keine sichere Antwort

  • Regelwerk: Die Quellen reichen für eine sichere Antwort nicht aus.

Flüge und Quellen

Lufthansa: Gasnachfüllpatronen für Haarstylinggeräte
Abflugland
Deutschland
Fluggesellschaft
Lufthansa

Handgepäck

Antwort

  • Gefahrgut: Verboten
    • Gasnachfüllpatronen für Haarstylinggeräte sind im Hand- und Aufgabegepäck verboten.

Quellen

Aufgabegepäck

Antwort

  • Gefahrgut: Verboten
    • Gasnachfüllpatronen für Haarstylinggeräte sind im Hand- und Aufgabegepäck verboten.

Quellen

Am Körper

Keine sichere Antwort

  • Regelwerk: Die Quellen reichen für eine sichere Antwort nicht aus.

Quellen

Quelle fehlt.

Austrian Airlines: Gasnachfüllpatronen für Haarstylinggeräte
Abflugland
Österreich
Fluggesellschaft
Austrian Airlines

Handgepäck

Antwort

  • Gefahrgut: Verboten
    • Gasnachfüllpatronen für Haarstylinggeräte sind im Hand- und Aufgabegepäck verboten.

Quellen

Aufgabegepäck

Antwort

  • Gefahrgut: Verboten
    • Gasnachfüllpatronen für Haarstylinggeräte sind im Hand- und Aufgabegepäck verboten.

Quellen

Am Körper

Keine sichere Antwort

  • Regelwerk: Die Quellen reichen für eine sichere Antwort nicht aus.

Quellen

Quelle fehlt.

SWISS: Gasnachfüllpatronen für Haarstylinggeräte
Abflugland
Schweiz
Fluggesellschaft
SWISS

Handgepäck

Antwort

  • Gefahrgut: Verboten
    • Gasnachfüllpatronen für Haarstylinggeräte sind im Hand- und Aufgabegepäck verboten.

Quellen

Aufgabegepäck

Antwort

  • Gefahrgut: Verboten
    • Gasnachfüllpatronen für Haarstylinggeräte sind im Hand- und Aufgabegepäck verboten.

Quellen

Am Körper

Keine sichere Antwort

  • Regelwerk: Die Quellen reichen für eine sichere Antwort nicht aus.

Quellen

Quelle fehlt.

Welches Glätteisen möchten Sie mitnehmen?

Ein Netzkabel, ein eingebauter Akku und eine Gaskartusche führen zu unterschiedlichen Antworten. Lesen Sie das Typenschild und die Anleitung des konkreten Modells. Auch ein Gerät, das Sie während des Ladens benutzen können, kann einen Akku enthalten.

Die folgenden Angaben für Lufthansa, Austrian Airlines und SWISS betreffen die Transportregeln der ausführenden Airline. Sie ersetzen keine besondere Entscheidung der Sicherheitskontrolle und keine Einfuhrprüfung am Zielort. Bei einem Codeshare-Flug prüfen Sie die Gesellschaft, die den Flug tatsächlich durchführt.

Glätteisen mit Netzkabel

In Wien VIE sind elektronische Haushaltsgeräte an der Sicherheitskontrolle erlaubt. Ein gewöhnliches Glätteisen ohne Batterie und ohne Gas wird dieser Kategorie zugeordnet. Größe, Gewicht und Annahme durch die Fluggesellschaft bleiben gesonderte Fragen. Das ist eine Einordnung in eine ausdrücklich erlaubte Kategorie, keine namentliche Freigabe des Glätteisens. Flughafen Wien: verbotene Gegenstände.

Deutschland

Die gelesene Bundespolizei-Liste enthält Verbotskategorien, aber keine ausdrückliche Erlaubnis für ein Netzkabel-Glätteisen. Daraus wird hier keine allgemeine Zustimmung abgeleitet. Lassen Sie den Gegenstand für Ihren konkreten Flug bestätigen, wenn Sie eine verbindliche Entscheidung brauchen. Bundespolizei: verbotene Gegenstände.

Österreich

Das BMI verweist auf die europäischen Verbotslisten. Der positive Nachweis für die Kategorie Haushaltsgeräte stammt aus Wien VIE und gilt nur für dessen Sicherheitskontrolle. Er ist keine österreichweite Bestätigung für Aufgabegepäck. BMI: Flughafen- und Flugsicherheitswesen.

Schweiz

BAZL beschreibt die allgemeinen Gegenstandskategorien und weist auf Unterschiede bei Kontrollen und Betreibern hin. Die gelesene Seite bestätigt ein Netzkabel-Glätteisen nicht ausdrücklich. Die SWISS-Regeln unten betreffen Akku und Gas. BAZL: erlaubte und verbotene Gegenstände.

Glätteisen mit Lithium-Ionen-Akku

Lufthansa, Austrian Airlines und SWISS ordnen Haarstylinggeräte mit Lithiumbatterien ausdrücklich den batteriebetriebenen wärmeerzeugenden Geräten zu. Diese dürfen bei den drei Betreibern nur in die Kabine und benötigen eine Transportgenehmigung. Das gilt auch unterhalb von 100 Wh. Im Aufgabegepäck sind sie verboten.

Die hier abgebildete Akku-Antwort umfasst bis zu 100 Wh pro Gerät für Ihren persönlichen Gebrauch. Insgesamt zählen höchstens 15 elektronische Geräte mit Batterien pro Person, über Ihre Gepäckarten zusammen. Andere Akkugrößen und Batteriearten müssen Sie getrennt prüfen. Der Lithium-Batterietyp muss die UN-Prüfanforderungen aus Abschnitt 38.3 erfüllen; beschädigte, defekte oder aus Sicherheitsgründen zurückgerufene Batterien sind ausgeschlossen.

Schalten Sie das Glätteisen aus und trennen Sie Batterie und Heizteil elektrisch. Die Airlines verlangen dafür das Entfernen der Batterie, des Heizteils oder eines anderen trennenden Bestandteils. Ein ausgeschalteter Schalter allein ersetzt diese Trennung nicht. Halten Sie sich an die Anleitung Ihrer Geräteversion. Eine Flugfunktion des Herstellers ist keine Transportgenehmigung der Fluggesellschaft.

Schützen Sie Gerät und Batterie vor Beschädigung und unbeabsichtigter Aktivierung. Ausgebaute Batterien bleiben im Handgepäck, mit einzeln gegen Kurzschluss geschützten Kontakten. Verpacken Sie mehrere elektronische Geräte getrennt, etwa mit Kleidung dazwischen. Ausgebaute Lithium-Ionen-Akkus bis 100 Wh zählen zum gemeinsamen Limit von höchstens 20 losen Batterien und Powerbanks pro Person; andere Batterietypen zählen mit. Die eigenen, strengeren Powerbankgrenzen bleiben zusätzlich bestehen. Laden Sie ausgebaute Batterien nicht an Bord auf. Für zusätzliche Akkus mit anderen Leistungswerten müssen Sie die eigene Grenze prüfen.

Die Bedingungen stehen in den Abschnitten zu wärmeerzeugenden Geräten und Lithiumbatterien bei Lufthansa, Austrian Airlines und SWISS.

Glätteisen mit Kohlenwasserstoff-Gaskartusche

Die drei Airlines nennen ausdrücklich Haarstylinggeräte mit Kohlenwasserstoff-Gaskartuschen. Diese Kategorie umfasst ein entsprechend betriebenes Glätteisen. Die Schutzvorschriften gelten für das gasbetriebene Gerät und seine Kartusche.

Bei Lufthansa, Austrian Airlines und SWISS dürfen Sie höchstens ein solches Haarstylinggerät pro Person im Hand- oder Aufgabegepäck mitnehmen. Das Limit zählt beide Gepäckarten zusammen. Die Schutzkappe muss fest über dem Heizteil sitzen. Benutzen Sie das Gerät nicht an Bord. Gasnachfüllpatronen dürfen in keine der beiden Gepäckarten.

Die Gas-Regeln gelten für diese Airlines, nicht automatisch für jede Fluggesellschaft oder jede Gasart. Lesen Sie dazu die Haarstyling-Abschnitte von Lufthansa, Austrian Airlines und SWISS.

Nach dem Styling am Abflugmorgen

Planen Sie genug Zeit zum Abkühlen ein. Legen Sie heiße Platten nicht zwischen Kleidung. Schließen Sie die Arme und verwenden Sie die passende Abdeckung Ihres Modells. Wickeln Sie das Netzkabel locker auf, ohne es am Gehäuseausgang zu knicken.

Bewahren Sie die Transportgenehmigung eines Akku-Geräts auf dem Telefon auf. Wird die Kabinentasche am Gate aufgegeben, nehmen Sie das Akku-Glätteisen und lose Batterien vorher heraus. Prüfen Sie für den Rückflug den dortigen Abflugort und die ausführende Airline erneut.

So bereiten Sie Ihr Glätteisen vor

  1. Lassen Sie die Platten vollständig abkühlen. Lesen Sie die Energiequelle am Gerät ab; ein Ladekabel schließt einen Akku nicht aus.

  2. Bei Akku-Geräten holen Sie die Transportgenehmigung ein und trennen Batterie und Heizteil nach der Anleitung Ihres Modells.

  3. Bei Gas-Geräten setzen Sie die Schutzkappe fest auf und lassen Gasnachfüllpatronen zu Hause.

Häufige Fragen

Darf mein Glätteisen mit Akku in den Koffer?

Bei Lufthansa, Austrian Airlines und SWISS ist ein batteriebetriebenes wärmeerzeugendes Glätteisen im Aufgabegepäck verboten. Für die Kabine benötigen Sie eine Transportgenehmigung und müssen Batterie und Heizteil elektrisch trennen.

Reicht es, das Akku-Glätteisen auszuschalten?

Bei den drei geprüften Airlines reicht Ausschalten allein nicht. Entfernen Sie die Batterie, das Heizteil oder einen anderen Bestandteil, der den Stromkreis trennt. Verwenden Sie dafür die Anleitung Ihres Modells und lassen Sie die Vorbereitung von der ausführenden Airline bestätigen.

Darf ein gasbetriebenes Glätteisen in beide Gepäckarten?

Lufthansa, Austrian Airlines und SWISS erlauben ein Haarstylinggerät mit Kohlenwasserstoff-Gaskartusche pro Person im Hand- oder Aufgabegepäck. Die Schutzkappe muss fest sitzen. Benutzung an Bord und Gasnachfüllpatronen sind verboten.

Gilt die Antwort für ein Glätteisen mit Netzkabel?

Die Akku-Regel gilt nur für Geräte mit Batterie. Wien VIE erlaubt elektronische Haushaltsgeräte bei der Sicherheitskontrolle; ein gewöhnliches Glätteisen ohne Akku und Gas fällt in diese Kategorie. Die geprüften nationalen Quellen belegen hier keine ausdrückliche allgemeine Freigabe für beide Gepäckarten.

Prüfdatum der Quellen