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FRÜHSTÜCK UND VORRAT

Dürfen Gewürze ins Flugzeug?

Trockene Blätter und gemahlene Gewürze sind von Pasten, Soßen und Speiseöl zu unterscheiden. Österreich erlaubt feste Lebensmittel im Handgepäck; die Einordnung trockener Küchengewürze folgt daraus. Für DE und CH ist eine allgemeine Freigabe trockener Gewürze hier nicht bestätigt. Pasten und Öle folgen dem Flüssigkeitsverfahren Ihrer Kontrolle.

Handgepäck

Nicht allgemein bestätigt

Trockene Küchengewürze fallen in Österreich unter feste Lebensmittel. Für DE und CH die konkrete Ware bestätigen lassen. Pasten und Öle bei einer 100-ml-Kontrolle bis 100 ml je Behälter im 1-l-Beutel; in MUC bis 2 l je Behälter.

Aufgabegepäck

Nicht allgemein bestätigt

Größere gewöhnliche Pasten und Öle sind nach den Flüssigkeitsquellen im Aufgabegepäck möglich. Für trockene Gewürze fehlt eine ausdrückliche Bestätigung. Schließen Sie Packungen dicht, polstern Sie Glas und prüfen Sie die Einfuhr separat.

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Die Konsistenz bestimmt die Flüssigkeitsprüfung; Zutaten und Warenursprung bestimmen die Einfuhrprüfung.
Infografik
Gewürze im Flugzeug: Handgepäck und Aufgabegepäck. Trockene Küchengewürze · DE / CH · Sicherheitskontrolle. Handgepäck und Aufgabegepäck: nicht bestätigt. DE / CH: trockene Gewürze. Produktfreigabe vorab klären. Österreich · trockene Küchengewürze Im Handgepäck als feste Lebensmittel eingeordnet. Zusätzliche Prüfung möglich; Aufgabegepäck nicht bestätigt. Pasten, Soßen und Speiseöl · DE / AT / CH Bei 100-ml-Kontrollen: höchstens 100 ml Fassungsvermögen je Behälter. Zusammen in einen transparenten, wiederverschließbaren 1-l-Beutel. Ein Beutel pro Person. Größere gewöhnliche Pasten und Öle können ins Aufgabegepäck, wenn andere Vorschriften sie nicht ausschließen. München MUC · seit 18.09.2026 Alle Kontrollstellen: bis 2 l je Behälter; mehrere Behälter möglich. Öffnung zur Prüfung oder Zurückweisung möglich. Umstieg und Rückflug separat prüfen. MUC nach USA · Gewürzpulver MUC empfiehlt, Pulver aufzugeben; über 350 ml nicht ins Handgepäck. Auch kleinere Mengen können bei Sicherheitszweifeln abgelehnt werden. Kein allgemeiner DACH-Pulvergrenzwert. Einfuhr aus der Türkei · Pflanzenschutz in AT / CH Getrocknete pflanzliche Küchengewürze: keine Pflanzenschutzkontrolle. CH: kein Pflanzengesundheitszeugnis für diese verarbeitete Kategorie. Lebensmittelrecht, Zoll und Artenschutz bleiben separat zu prüfen. Frische Pflanzen und Saatgut zum Anpflanzen brauchen eigene Prüfung. Dicht verpacken: Originaletikett aufbewahren. Kleine Portionen: Bruchsicher und getrennt packen.
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Besondere Regeln nach Land, Flughafen, Airline und Ausführung

Was gilt für Ihren Flug?

Wählen Sie Land, Flughafen und Airline und suchen Sie nach Ihrer Ausführung. Bei einer erneuten Kontrolle nach dem Umstieg prüfen Sie auch den dortigen Flughafen.

Ihre Reise und Ihr Gegenstand

10 passende Kombinationen · 7 Antworten

Handgepäck

Nicht geklärt · Mit Bedingungen

Aufgabegepäck

Nicht geklärt · Mit Bedingungen

Am Körper

Nicht geklärt

Allgemeine Regeln stehen neben den Regeln der Airline und des Flughafens.

DE · trockene Küchengewürze · Sicherheitskontrolle · gleiche Bedingungen für 2 KombinationenHandgepäck: Nicht geklärtAufgabegepäck: Nicht geklärt

Handgepäck

Keine sichere Antwort

  • Sicherheitskontrolle: Die Quellen reichen für eine sichere Antwort nicht aus.

Aufgabegepäck

Keine sichere Antwort

  • Sicherheitskontrolle: Die Quellen reichen für eine sichere Antwort nicht aus.

Am Körper

Keine sichere Antwort

  • Regelwerk: Die Quellen reichen für eine sichere Antwort nicht aus.

Flüge und Quellen

DE · trockene Küchengewürze · Sicherheitskontrolle
Abflugland
Deutschland

Handgepäck

Keine sichere Antwort

  • Sicherheitskontrolle: Die Quellen reichen für eine sichere Antwort nicht aus.

Quellen

Aufgabegepäck

Keine sichere Antwort

  • Sicherheitskontrolle: Die Quellen reichen für eine sichere Antwort nicht aus.

Quellen

Am Körper

Keine sichere Antwort

  • Regelwerk: Die Quellen reichen für eine sichere Antwort nicht aus.

Quellen

Quelle fehlt.

CH · trockene Küchengewürze · Sicherheitskontrolle
Abflugland
Schweiz

Handgepäck

Keine sichere Antwort

  • Sicherheitskontrolle: Die Quellen reichen für eine sichere Antwort nicht aus.

Quellen

Aufgabegepäck

Keine sichere Antwort

  • Sicherheitskontrolle: Die Quellen reichen für eine sichere Antwort nicht aus.

Quellen

Am Körper

Keine sichere Antwort

  • Regelwerk: Die Quellen reichen für eine sichere Antwort nicht aus.

Quellen

Quelle fehlt.

AT · trockene Küchengewürze · SicherheitskontrolleHandgepäck: Mit BedingungenAufgabegepäck: Nicht geklärt

Handgepäck

Antwort

  • Sicherheitskontrolle: Bedingt
    • Nur gewöhnliche trockene Küchengewürze: getrocknete Blätter, ganze Gewürze oder gemahlenes Pulver. Keine Paste, Soße, kein Öl und kein Material zum Anpflanzen.
    • Einordnung in die erlaubte Kategorie feste Lebensmittel; zusätzliche Sicherheitsprüfung möglich.

Aufgabegepäck

Keine sichere Antwort

  • Sicherheitskontrolle: Die Quellen reichen für eine sichere Antwort nicht aus.

Am Körper

Keine sichere Antwort

  • Regelwerk: Die Quellen reichen für eine sichere Antwort nicht aus.

Flüge und Quellen

AT · trockene Küchengewürze · Sicherheitskontrolle
Abflugland
Österreich

Handgepäck

Antwort

  • Sicherheitskontrolle: Bedingt
    • Nur gewöhnliche trockene Küchengewürze: getrocknete Blätter, ganze Gewürze oder gemahlenes Pulver. Keine Paste, Soße, kein Öl und kein Material zum Anpflanzen.
    • Einordnung in die erlaubte Kategorie feste Lebensmittel; zusätzliche Sicherheitsprüfung möglich.

Quellen

Aufgabegepäck

Keine sichere Antwort

  • Sicherheitskontrolle: Die Quellen reichen für eine sichere Antwort nicht aus.

Quellen

Am Körper

Keine sichere Antwort

  • Regelwerk: Die Quellen reichen für eine sichere Antwort nicht aus.

Quellen

Quelle fehlt.

DE · Gewürzpaste, Soße und Speiseöl · 100-ml-Kontrolle · gleiche Bedingungen für 3 KombinationenHandgepäck: Mit BedingungenAufgabegepäck: Mit Bedingungen

Handgepäck

Antwort

  • Sicherheitskontrolle: Bedingt
    • Nur gewöhnliche Gewürzpaste, Soße oder Speiseöl ohne Gefahrguteigenschaften; Sicherheitskontrolle, Airline-Annahme und Einfuhr getrennt prüfen.
    • Das Kontrollpersonal kann Behälter prüfen und bei Sicherheitszweifeln zurückweisen; Hinflug, Umstieg und Rückflug jeweils prüfen.
    • Bei einer 100-ml-Kontrolle: höchstens 100 ml Fassungsvermögen je Behälter, zusammen in einem transparenten wiederverschließbaren 1-l-Beutel; ein Beutel pro Person.

Aufgabegepäck

Antwort

  • Sicherheitskontrolle: Bedingt
    • Nur gewöhnliche Gewürzpaste, Soße oder Speiseöl ohne Gefahrguteigenschaften; Sicherheitskontrolle, Airline-Annahme und Einfuhr getrennt prüfen.
    • Die 100-ml-Handgepäckgrenze gilt im Aufgabegepäck nicht. Größere gewöhnliche Pasten und Öle sind dort möglich, sofern andere Vorschriften sie nicht ausschließen.

Am Körper

Keine sichere Antwort

  • Regelwerk: Die Quellen reichen für eine sichere Antwort nicht aus.

Flüge und Quellen

DE · Gewürzpaste, Soße und Speiseöl · 100-ml-Kontrolle
Abflugland
Deutschland

Handgepäck

Antwort

  • Sicherheitskontrolle: Bedingt
    • Nur gewöhnliche Gewürzpaste, Soße oder Speiseöl ohne Gefahrguteigenschaften; Sicherheitskontrolle, Airline-Annahme und Einfuhr getrennt prüfen.
    • Das Kontrollpersonal kann Behälter prüfen und bei Sicherheitszweifeln zurückweisen; Hinflug, Umstieg und Rückflug jeweils prüfen.
    • Bei einer 100-ml-Kontrolle: höchstens 100 ml Fassungsvermögen je Behälter, zusammen in einem transparenten wiederverschließbaren 1-l-Beutel; ein Beutel pro Person.

Quellen

Aufgabegepäck

Antwort

  • Sicherheitskontrolle: Bedingt
    • Nur gewöhnliche Gewürzpaste, Soße oder Speiseöl ohne Gefahrguteigenschaften; Sicherheitskontrolle, Airline-Annahme und Einfuhr getrennt prüfen.
    • Die 100-ml-Handgepäckgrenze gilt im Aufgabegepäck nicht. Größere gewöhnliche Pasten und Öle sind dort möglich, sofern andere Vorschriften sie nicht ausschließen.

Quellen

Am Körper

Keine sichere Antwort

  • Regelwerk: Die Quellen reichen für eine sichere Antwort nicht aus.

Quellen

Quelle fehlt.

AT · Gewürzpaste, Soße und Speiseöl · 100-ml-Kontrolle
Abflugland
Österreich

Handgepäck

Antwort

  • Sicherheitskontrolle: Bedingt
    • Nur gewöhnliche Gewürzpaste, Soße oder Speiseöl ohne Gefahrguteigenschaften; Sicherheitskontrolle, Airline-Annahme und Einfuhr getrennt prüfen.
    • Das Kontrollpersonal kann Behälter prüfen und bei Sicherheitszweifeln zurückweisen; Hinflug, Umstieg und Rückflug jeweils prüfen.
    • Bei einer 100-ml-Kontrolle: höchstens 100 ml Fassungsvermögen je Behälter, zusammen in einem transparenten wiederverschließbaren 1-l-Beutel; ein Beutel pro Person.

Quellen

Aufgabegepäck

Antwort

  • Sicherheitskontrolle: Bedingt
    • Nur gewöhnliche Gewürzpaste, Soße oder Speiseöl ohne Gefahrguteigenschaften; Sicherheitskontrolle, Airline-Annahme und Einfuhr getrennt prüfen.
    • Die 100-ml-Handgepäckgrenze gilt im Aufgabegepäck nicht. Größere gewöhnliche Pasten und Öle sind dort möglich, sofern andere Vorschriften sie nicht ausschließen.

Quellen

Am Körper

Keine sichere Antwort

  • Regelwerk: Die Quellen reichen für eine sichere Antwort nicht aus.

Quellen

Quelle fehlt.

CH · Gewürzpaste, Soße und Speiseöl · 100-ml-Kontrolle
Abflugland
Schweiz

Handgepäck

Antwort

  • Sicherheitskontrolle: Bedingt
    • Nur gewöhnliche Gewürzpaste, Soße oder Speiseöl ohne Gefahrguteigenschaften; Sicherheitskontrolle, Airline-Annahme und Einfuhr getrennt prüfen.
    • Das Kontrollpersonal kann Behälter prüfen und bei Sicherheitszweifeln zurückweisen; Hinflug, Umstieg und Rückflug jeweils prüfen.
    • Bei einer 100-ml-Kontrolle: höchstens 100 ml Fassungsvermögen je Behälter, zusammen in einem transparenten wiederverschließbaren 1-l-Beutel; ein Beutel pro Person.

Quellen

Aufgabegepäck

Antwort

  • Sicherheitskontrolle: Bedingt
    • Nur gewöhnliche Gewürzpaste, Soße oder Speiseöl ohne Gefahrguteigenschaften; Sicherheitskontrolle, Airline-Annahme und Einfuhr getrennt prüfen.
    • Die 100-ml-Handgepäckgrenze gilt im Aufgabegepäck nicht. Größere gewöhnliche Pasten und Öle sind dort möglich, sofern andere Vorschriften sie nicht ausschließen.

Quellen

Am Körper

Keine sichere Antwort

  • Regelwerk: Die Quellen reichen für eine sichere Antwort nicht aus.

Quellen

Quelle fehlt.

München MUC · Pasten und Öle · alle SicherheitskontrollstellenHandgepäck: Mit BedingungenAufgabegepäck: Mit Bedingungen

Handgepäck

Antwort

  • Flughafenverfahren: Bedingt
    • Nur gewöhnliche Gewürzpaste, Soße oder Speiseöl ohne Gefahrguteigenschaften; Sicherheitskontrolle, Airline-Annahme und Einfuhr getrennt prüfen.
    • Behälter können zur Prüfung geöffnet oder aus Sicherheitsgründen zurückgewiesen werden. Für weitere Kontrollen beim Umstieg oder Rückflug deren Regeln prüfen.
    • Seit 18.09.2026 an sämtlichen MUC-Sicherheitskontrollstellen: bis 2 l Fassungsvermögen pro Einzelbehältnis; mehrere Behälter möglich. Über 2 l ins Aufgabegepäck.

Aufgabegepäck

Antwort

  • Sicherheitskontrolle: Bedingt
    • Nur gewöhnliche Gewürzpaste, Soße oder Speiseöl ohne Gefahrguteigenschaften; Sicherheitskontrolle, Airline-Annahme und Einfuhr getrennt prüfen.
    • Die 100-ml-Handgepäckgrenze gilt im Aufgabegepäck nicht. Größere gewöhnliche Pasten und Öle sind dort möglich, sofern andere Vorschriften sie nicht ausschließen.

Am Körper

Keine sichere Antwort

  • Regelwerk: Die Quellen reichen für eine sichere Antwort nicht aus.

Flüge und Quellen

München MUC · Pasten und Öle · alle Sicherheitskontrollstellen
Abflugland
Deutschland
Flughafen
MUC

Handgepäck

Antwort

  • Flughafenverfahren: Bedingt
    • Nur gewöhnliche Gewürzpaste, Soße oder Speiseöl ohne Gefahrguteigenschaften; Sicherheitskontrolle, Airline-Annahme und Einfuhr getrennt prüfen.
    • Behälter können zur Prüfung geöffnet oder aus Sicherheitsgründen zurückgewiesen werden. Für weitere Kontrollen beim Umstieg oder Rückflug deren Regeln prüfen.
    • Seit 18.09.2026 an sämtlichen MUC-Sicherheitskontrollstellen: bis 2 l Fassungsvermögen pro Einzelbehältnis; mehrere Behälter möglich. Über 2 l ins Aufgabegepäck.

Quellen

Aufgabegepäck

Antwort

  • Sicherheitskontrolle: Bedingt
    • Nur gewöhnliche Gewürzpaste, Soße oder Speiseöl ohne Gefahrguteigenschaften; Sicherheitskontrolle, Airline-Annahme und Einfuhr getrennt prüfen.
    • Die 100-ml-Handgepäckgrenze gilt im Aufgabegepäck nicht. Größere gewöhnliche Pasten und Öle sind dort möglich, sofern andere Vorschriften sie nicht ausschließen.

Quellen

Am Körper

Keine sichere Antwort

  • Regelwerk: Die Quellen reichen für eine sichere Antwort nicht aus.

Quellen

Quelle fehlt.

MUC nach USA · Gewürzpulver · FlughafenhinweisHandgepäck: Mit BedingungenAufgabegepäck: Nicht geklärt

Handgepäck

Antwort

  • Flughafenverfahren: Bedingt
    • Nur Gewürzpulver auf Flügen von MUC in die USA; kein allgemeiner DACH-Pulvergrenzwert.
    • Auch Pulver unter 350 ml kann zurückgewiesen werden, wenn die Unbedenklichkeit nicht feststeht; aktuelle USA-Vorgaben vor Abflug prüfen.
    • MUC beschreibt Pulver über 350 ml als im Handgepäck nicht zulässig und empfiehlt, Pulver bei USA-Reisen aufzugeben.

Aufgabegepäck

Keine sichere Antwort

  • Regelwerk: Die Quellen reichen für eine sichere Antwort nicht aus.

Am Körper

Keine sichere Antwort

  • Regelwerk: Die Quellen reichen für eine sichere Antwort nicht aus.

Flüge und Quellen

MUC nach USA · Gewürzpulver · Flughafenhinweis
Abflugland
Deutschland
Zielland
Vereinigte Staaten
Flughafen
MUC

Handgepäck

Antwort

  • Flughafenverfahren: Bedingt
    • Nur Gewürzpulver auf Flügen von MUC in die USA; kein allgemeiner DACH-Pulvergrenzwert.
    • Auch Pulver unter 350 ml kann zurückgewiesen werden, wenn die Unbedenklichkeit nicht feststeht; aktuelle USA-Vorgaben vor Abflug prüfen.
    • MUC beschreibt Pulver über 350 ml als im Handgepäck nicht zulässig und empfiehlt, Pulver bei USA-Reisen aufzugeben.

Quellen

Aufgabegepäck

Keine sichere Antwort

  • Regelwerk: Die Quellen reichen für eine sichere Antwort nicht aus.

Quellen

Quelle fehlt.

Am Körper

Keine sichere Antwort

  • Regelwerk: Die Quellen reichen für eine sichere Antwort nicht aus.

Quellen

Quelle fehlt.

Einreise AT aus Türkei · trockene pflanzliche Küchengewürze · nur PflanzenschutzHandgepäck: Mit BedingungenAufgabegepäck: Mit Bedingungen

Handgepäck

Antwort

  • Zoll: Bedingt
    • Für diese verarbeitete Warenkategorie keine phytosanitäre Importkontrolle. Lebensmittelrecht, Zoll und gegebenenfalls Artenschutz bleiben separat zu prüfen.
    • Nur getrocknete oder pulverisierte pflanzliche Küchengewürze zum Essen, kein frisches Pflanzenmaterial und kein Saatgut zum Anpflanzen.

Aufgabegepäck

Antwort

  • Zoll: Bedingt
    • Für diese verarbeitete Warenkategorie keine phytosanitäre Importkontrolle. Lebensmittelrecht, Zoll und gegebenenfalls Artenschutz bleiben separat zu prüfen.
    • Nur getrocknete oder pulverisierte pflanzliche Küchengewürze zum Essen, kein frisches Pflanzenmaterial und kein Saatgut zum Anpflanzen.

Am Körper

Keine sichere Antwort

  • Regelwerk: Die Quellen reichen für eine sichere Antwort nicht aus.

Flüge und Quellen

Einreise AT aus Türkei · trockene pflanzliche Küchengewürze · nur Pflanzenschutz
Abflugland
Türkei
Ursprungsland der Ware
Türkei
Zielland
Österreich

Handgepäck

Antwort

  • Zoll: Bedingt
    • Für diese verarbeitete Warenkategorie keine phytosanitäre Importkontrolle. Lebensmittelrecht, Zoll und gegebenenfalls Artenschutz bleiben separat zu prüfen.
    • Nur getrocknete oder pulverisierte pflanzliche Küchengewürze zum Essen, kein frisches Pflanzenmaterial und kein Saatgut zum Anpflanzen.

Quellen

Aufgabegepäck

Antwort

  • Zoll: Bedingt
    • Für diese verarbeitete Warenkategorie keine phytosanitäre Importkontrolle. Lebensmittelrecht, Zoll und gegebenenfalls Artenschutz bleiben separat zu prüfen.
    • Nur getrocknete oder pulverisierte pflanzliche Küchengewürze zum Essen, kein frisches Pflanzenmaterial und kein Saatgut zum Anpflanzen.

Quellen

Am Körper

Keine sichere Antwort

  • Regelwerk: Die Quellen reichen für eine sichere Antwort nicht aus.

Quellen

Quelle fehlt.

Einreise CH aus Türkei · trockene pflanzliche Küchengewürze · nur PflanzenschutzHandgepäck: Mit BedingungenAufgabegepäck: Mit Bedingungen

Handgepäck

Antwort

  • Zoll: Bedingt
    • Für diese verarbeitete Warenkategorie keine phytosanitäre Importkontrolle und kein Pflanzengesundheitszeugnis. Lebensmittelrecht, Zoll und gegebenenfalls Artenschutz bleiben separat zu prüfen.
    • Nur getrocknete oder pulverisierte pflanzliche Küchengewürze zum Essen, kein frisches Pflanzenmaterial und kein Saatgut zum Anpflanzen.

Aufgabegepäck

Antwort

  • Zoll: Bedingt
    • Für diese verarbeitete Warenkategorie keine phytosanitäre Importkontrolle und kein Pflanzengesundheitszeugnis. Lebensmittelrecht, Zoll und gegebenenfalls Artenschutz bleiben separat zu prüfen.
    • Nur getrocknete oder pulverisierte pflanzliche Küchengewürze zum Essen, kein frisches Pflanzenmaterial und kein Saatgut zum Anpflanzen.

Am Körper

Keine sichere Antwort

  • Regelwerk: Die Quellen reichen für eine sichere Antwort nicht aus.

Flüge und Quellen

Einreise CH aus Türkei · trockene pflanzliche Küchengewürze · nur Pflanzenschutz
Abflugland
Türkei
Ursprungsland der Ware
Türkei
Zielland
Schweiz

Handgepäck

Antwort

  • Zoll: Bedingt
    • Für diese verarbeitete Warenkategorie keine phytosanitäre Importkontrolle und kein Pflanzengesundheitszeugnis. Lebensmittelrecht, Zoll und gegebenenfalls Artenschutz bleiben separat zu prüfen.
    • Nur getrocknete oder pulverisierte pflanzliche Küchengewürze zum Essen, kein frisches Pflanzenmaterial und kein Saatgut zum Anpflanzen.

Quellen

Aufgabegepäck

Antwort

  • Zoll: Bedingt
    • Für diese verarbeitete Warenkategorie keine phytosanitäre Importkontrolle und kein Pflanzengesundheitszeugnis. Lebensmittelrecht, Zoll und gegebenenfalls Artenschutz bleiben separat zu prüfen.
    • Nur getrocknete oder pulverisierte pflanzliche Küchengewürze zum Essen, kein frisches Pflanzenmaterial und kein Saatgut zum Anpflanzen.

Quellen

Am Körper

Keine sichere Antwort

  • Regelwerk: Die Quellen reichen für eine sichere Antwort nicht aus.

Quellen

Quelle fehlt.

Blätter, Pulver oder Paste?

Getrocknete Kräuter, ganze Gewürze und gemahlenes Gewürzpulver sind trockene Produkte. Eine Curry- oder Chilipaste, eine Soße und aromatisiertes Speiseöl zählen wegen ihrer Konsistenz zu den Flüssigkeiten. Eine kleine Restmenge in einem großen Glas macht den Behälter nicht kleiner: Bei einer 100-ml-Kontrolle zählt sein Fassungsvermögen, nicht die Füllmenge oder das Gewicht in Gramm.

Für trockene Küchengewürze im Handgepäck lässt sich die österreichische Kategorie feste Lebensmittel anwenden. Die geprüften nationalen Quellen für Deutschland und die Schweiz bestätigen keine allgemeine Gewürzfreigabe. Für trockene Gewürze im Aufgabegepäck fehlt ebenfalls eine ausdrückliche Bestätigung. Lassen Sie bei Unsicherheit die konkrete Ware von Ihrer Airline und Abflugkontrolle bestätigen. Die Flüssigkeitsgrenze allein begrenzt kein trockenes Pulver.

Pasten und Öle richtig zuordnen

Bei einer 100-ml-Kontrolle in DE, AT oder CH muss jeder Pasten-, Soßen- oder Ölbehälter höchstens 100 ml fassen. Alle Flüssigkeiten passen zusammen in einen transparenten wiederverschließbaren 1-l-Beutel; pro Person ist ein Beutel vorgesehen. Größere gewöhnliche Pasten und Speiseöle können ins Aufgabegepäck, sofern andere Bestimmungen sie nicht ausschließen. Gefahrgut, Airline-Annahme und Einfuhr sind eigenständige Fragen.

In München MUC dürfen seit 18.09.2026 an sämtlichen Sicherheitskontrollstellen Flüssigkeiten bis 2 l Fassungsvermögen pro Einzelbehältnis ins Handgepäck. Mehrere Behälter sind möglich. Das Personal kann sie öffnen und aus Sicherheitsgründen zurückweisen. Behälter über 2 l gehören ins Aufgabegepäck. Diese Flughafenregel gilt auch für gewöhnliche Pasten und Speiseöle; sie erteilt keine zusätzliche Airline- oder Einfuhrfreigabe. Informieren Sie sich über jede erneute Kontrolle beim Umstieg und auf dem Rückflug.

Gewürze vom Markt, Vorrat und Geschenke

Fragen Sie beim Kauf nach den Zutaten und bewahren Sie die Herkunftsangabe auf. Beschriften Sie lose Mischungen genau, bevor Sie sie neben ähnlich aussehenden Pulvern verstauen. Mischen Sie verschiedene Einkäufe nicht in einem Beutel, wenn Sie die Inhalte später unterscheiden oder für die Einfuhr erklären müssen.

Prüfen Sie Deckel durch vorsichtiges Kippen über einer Arbeitsfläche. Schließen Sie Beutel fest und legen Sie schwere Gegenstände nicht auf ihre Nähte. Polstern Sie Glas und verpacken Sie Pasten oder Öl zusätzlich gegen Auslaufen. Lassen Sie Etiketten auch nach dem Einwickeln lesbar.

Packen Sie Gewürze als Geschenk getrennt vom geöffneten Vorrat für Ihren Aufenthalt. Prüfen Sie einen mitverkauften Mühleinsatz, eine Gewürzmühle und weiteres Zubehör separat; eine Lebensmittelregel bestätigt deren Mitnahme nicht. Kontrollieren Sie vor dem Rückflug die Zutaten neuer Einkäufe erneut. Eine frühere Bewertung von trockenem Pulver gilt nicht automatisch für eine neue Paste oder Mischung.

USA-Reise mit Gewürzpulver

Die US-Pulverregel der englischen Vorlage gilt nicht pauschal für Abflüge in DACH. München veröffentlicht für Flüge in die USA einen eigenen Hinweis: Pulver über 350 ml wird dort als nicht handgepäcktauglich beschrieben; auch kleinere Mengen können bei ungeklärter Unbedenklichkeit zurückgewiesen werden. MUC empfiehlt, Pulver für USA-Reisen aufzugeben. Prüfen Sie die aktuellen Vorgaben für Ihre konkrete Strecke und planen Sie bei Pulver eine mögliche zusätzliche Kontrolle ein.

Pflanzenschutz und Einfuhr getrennt prüfen

Für Österreich nennt BAES getrocknete Pflanzenteile wie Gewürze ausdrücklich als außerhalb der phytosanitären Importkontrolle. Andere Vorschriften, insbesondere Lebensmittelrecht, können trotzdem gelten. Das Schweizer BLW nimmt verarbeitete Pflanzenprodukte wie getrocknete oder pulverisierte Ware von Pflanzengesundheitszeugnis und Pflanzenschutzkontrolle aus; Artenschutz bleibt vorbehalten. Diese Aussagen betreffen den Pflanzenschutz und sind keine vollständige Zoll- oder Lebensmittelfreigabe.

Frische Kräuter, lebende Pflanzenteile und Samen zum Anpflanzen gehören in eine gesonderte Prüfung. Für Deutschland und weitere Zielstaaten klären Sie Zutaten, Verarbeitung und Warenursprung mit dem zuständigen Pflanzenschutzdienst; das JKI verweist auf die jeweiligen Vorschriften des Ziellands. Der Warenursprung ist nicht automatisch das Abflugland. Mischungen mit Fleisch- oder Milchbestandteilen benötigen zusätzlich die Prüfung der Regeln für tierische Lebensmittel. Ausnahmen für Medikamente oder Heimtierfutter gelten nicht für gewöhnliche Küchengewürze.

Quellen und weitere Packfragen

Die Quellen wurden am 03.10.2026 gelesen. Bundespolizei, BMI und BAZL belegen die Flüssigkeitskategorie und das Standardverfahren. Der BMI-Folder erlaubt die Kategorie feste Lebensmittel in Österreich. Die aktuelle MUC-Packseite und die bayerische Mitteilung vom 14.09.2026 belegen das Verfahren an allen Münchner Kontrollen. BAES, BLW und JKI beantworten die gesonderten Pflanzenschutzfragen.

Für flüssige Bestandteile lesen Sie Flüssigkeiten. Lebensmittel erklärt, warum Zutaten und Einfuhr getrennt von der Sicherheitskontrolle zu prüfen sind. Gemahlener Kaffee ist ebenfalls ein trockenes Produkt; Kaffee als Getränk und eine Flasche Gewürzöl gehören zur Flüssigkeitsprüfung.

Gewürze für die gesamte Strecke packen

  1. Zutaten und Warenursprung festhalten; lose Mischungen getrennt beschriften und Etiketten lesbar lassen.

  2. Deckel und Beutelnähte prüfen, Glas polstern und Pasten oder Öl gegen Auslaufen sichern.

  3. Geschenke vom geöffneten Vorrat trennen; Mühle und Zubehör separat prüfen und neue Rückflugkäufe erneut bewerten.

Häufige Fragen

Gilt die 100-ml-Regel auch für trockene Gewürze?

Sie betrifft Flüssigkeiten, Pasten und ähnliche Konsistenzen. Trockenes Pulver ist davon zu unterscheiden; seine konkrete Mitnahme und mögliche zusätzliche Kontrollen sind separat zu prüfen.

Darf ein halbvolles 200-ml-Glas Chilipaste ins Handgepäck?

Bei einer 100-ml-Kontrolle ist das Glas zu groß. In München MUC sind seit 18.09.2026 an allen Sicherheitskontrollstellen bis 2 l je Behälter möglich; weitere Kontrollen, Airline und Einfuhr bleiben separat.

Brauchen getrocknete Kräuter ein Pflanzengesundheitszeugnis?

BAES nimmt getrocknete Gewürzpflanzenteile von der phytosanitären Importkontrolle aus. Das BLW nennt für verarbeitete Pflanzenprodukte außerdem die Ausnahme vom Pflanzengesundheitszeugnis. Prüfen Sie das konkrete Zielland, frische oder zum Anpflanzen bestimmte Ware und die übrigen Einfuhrvorschriften separat.

Prüfdatum der Quellen

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