Zum Inhalt springen
TakeOnAPlane

GESICHTSPFLEGE

Darf Gesichtscreme ins Flugzeug?

Ja, gewöhnliche kosmetische Gesichtscreme können Sie mitnehmen. Bei konventioneller Kontrolle in Deutschland, Österreich und der Schweiz gehört jeder Tiegel, jede Tube und Pumpflasche bis 100 ml in einen transparenten, wiederverschließbaren 1-l-Beutel. Größere Packungen können unter den Bedingungen Ihrer Airline ins Aufgabegepäck. München und die zentralen Kontrollen in Wien erlauben größere Flüssigkeitsbehälter; die Transportlimits gelten weiterhin.

Handgepäck

Mit Bedingungen

Bei konventioneller Kontrolle: je Behälter bis 100 ml im transparenten, wiederverschließbaren 1-l-Beutel, einer pro Person. MUC alle Kontrollen und VIE zentrale Kontrollen haben größere Behältergrenzen. Die Airline-Nettomengen gelten zusätzlich.

Aufgabegepäck

Nicht allgemein bestätigt

Lufthansa, Austrian Airlines und SWISS erlauben gewöhnliche kosmetische Gesichtscreme bis 0,5 kg oder 0,5 l netto je Artikel. Alle erfassten Toilettenartikel zusammen: bis 2 kg oder 2 l netto pro Person in beiden Gepäckarten gemeinsam. Schließen Sie Deckel, Kappe und Pumpe.

PNG herunterladen
Lesen Sie die Größe jedes Tiegels, jeder Tube und Pumpflasche einzeln ab.
Infografik
Gesichtscreme: beide Gepäckarten mit Bedingungen. Kontrolle: DE / AT / CH · konventionell. DE + Lufthansa · AT + Austrian · CH + SWISS. Packung bis 100 ml, auch fast leer. Ein transparenter 1-l-Beutel pro Person. Wiederverschließbar; alles passt locker. Netto je Artikel bis 0,5 kg oder 0,5 l. Zusammen bis 2 kg oder 2 l pro Person. Alle erfassten Artikel und Gepäckstücke. Für persönlichen Gebrauch. Nettolimits gelten in beiden Gepäckarten. Zusammen zählen alle erfassten kosmetischen Artikel, nicht radioaktiven Arzneimittel und erlaubten Aerosole über beide Gepäckarten. Die Einordnung als Toilettenartikel folgt dem kosmetischen Verwendungszweck. Der Flüssigkeitsbeutel muss vollständig schließen. MUC: alle Kontrollen bis 2 l je Behälter, seit 18.09.2026. VIE: zentrale CT-Kontrolle bis 2000 ml je Behälter. Die Nettomengen der Betreiber gelten auch dort. Bei Umstieg und Rückflug die nächste Kontrolle prüfen. Für gewöhnliche kosmetische Gesichtscreme in Tiegel, Tube oder Pumpspender. Eine 150-ml-Packung mit 20 ml Rest überschreitet die normale 100-ml-Grenze. Medizinische Cremes und Aerosoldosen brauchen eigene Regeln. Schließen Sie den Tiegel oder die Tube fest. Verriegeln Sie die Pumpe gegen Auslaufen.
PNG herunterladen
Besondere Regeln nach Land, Flughafen, Airline und Ausführung

Was gilt für Ihren Flug?

Wählen Sie Land, Flughafen und Airline und suchen Sie nach Ihrer Ausführung. Bei einer erneuten Kontrolle nach dem Umstieg prüfen Sie auch den dortigen Flughafen.

Ihre Reise und Ihr Gegenstand

8 passende Kombinationen · 6 Antworten

Handgepäck

Mit Bedingungen

Aufgabegepäck

Nicht geklärt · Mit Bedingungen

Am Körper

Nicht geklärt

Allgemeine Regeln stehen neben den Regeln der Airline und des Flughafens.

Deutschland · konventionelle Kontrolle · Antwort der Airline noch offen · gleiche Bedingungen für 2 KombinationenHandgepäck: Mit BedingungenAufgabegepäck: Nicht geklärt

Handgepäck

Antwort

  • Sicherheitskontrolle: Bedingt
    • Bei konventioneller Kontrolle darf jedes Gesichtscremegefäß höchstens 100 ml Fassungsvermögen haben. Auch ein fast leerer größerer Tiegel oder eine größere Tube überschreitet diese Behältergrenze.
    • Alle eigenen Flüssigkeiten müssen locker in einen transparenten, wiederverschließbaren Beutel bis 1 l passen. Pro Person ist ein Beutel erlaubt; legen Sie ihn bei konventioneller Kontrolle separat vor.

Aufgabegepäck

Keine sichere Antwort

  • Regelwerk: Die Quellen reichen für eine sichere Antwort nicht aus.

Am Körper

Keine sichere Antwort

  • Regelwerk: Die Quellen reichen für eine sichere Antwort nicht aus.

Flüge und Quellen

Deutschland · konventionelle Kontrolle · Antwort der Airline noch offen
Abflugland
Deutschland

Handgepäck

Antwort

  • Sicherheitskontrolle: Bedingt
    • Bei konventioneller Kontrolle darf jedes Gesichtscremegefäß höchstens 100 ml Fassungsvermögen haben. Auch ein fast leerer größerer Tiegel oder eine größere Tube überschreitet diese Behältergrenze.
    • Alle eigenen Flüssigkeiten müssen locker in einen transparenten, wiederverschließbaren Beutel bis 1 l passen. Pro Person ist ein Beutel erlaubt; legen Sie ihn bei konventioneller Kontrolle separat vor.

Quellen

Aufgabegepäck

Keine sichere Antwort

  • Regelwerk: Die Quellen reichen für eine sichere Antwort nicht aus.

Quellen

Quelle fehlt.

Am Körper

Keine sichere Antwort

  • Regelwerk: Die Quellen reichen für eine sichere Antwort nicht aus.

Quellen

Quelle fehlt.

Österreich · konventionelle Kontrolle · Antwort der Airline noch offen
Abflugland
Österreich

Handgepäck

Antwort

  • Sicherheitskontrolle: Bedingt
    • Bei konventioneller Kontrolle darf jedes Gesichtscremegefäß höchstens 100 ml Fassungsvermögen haben. Auch ein fast leerer größerer Tiegel oder eine größere Tube überschreitet diese Behältergrenze.
    • Alle eigenen Flüssigkeiten müssen locker in einen transparenten, wiederverschließbaren Beutel bis 1 l passen. Pro Person ist ein Beutel erlaubt; legen Sie ihn bei konventioneller Kontrolle separat vor.

Quellen

Aufgabegepäck

Keine sichere Antwort

  • Regelwerk: Die Quellen reichen für eine sichere Antwort nicht aus.

Quellen

Quelle fehlt.

Am Körper

Keine sichere Antwort

  • Regelwerk: Die Quellen reichen für eine sichere Antwort nicht aus.

Quellen

Quelle fehlt.

Deutschland · konventionelle Kontrolle · Lufthansa · gleiche Bedingungen für 2 KombinationenHandgepäck: Mit BedingungenAufgabegepäck: Mit Bedingungen

Handgepäck

Antwort

  • Sicherheitskontrolle: Bedingt
    • Bei konventioneller Kontrolle darf jedes Gesichtscremegefäß höchstens 100 ml Fassungsvermögen haben. Auch ein fast leerer größerer Tiegel oder eine größere Tube überschreitet diese Behältergrenze.
    • Alle eigenen Flüssigkeiten müssen locker in einen transparenten, wiederverschließbaren Beutel bis 1 l passen. Pro Person ist ein Beutel erlaubt; legen Sie ihn bei konventioneller Kontrolle separat vor.
  • Genehmigung der Fluggesellschaft: Bedingt
    • Diese Antwort gilt für gewöhnliche kosmetische Gesichtscreme für den persönlichen Gebrauch. Medizinische Cremes und Produkte in Druckgaspackungen benötigen eine gesonderte Prüfung.
    • Alle von dieser Toilettenartikelregel erfassten medizinischen, kosmetischen und nicht radioaktiven Artikel sowie die darin erlaubten Aerosole zusammen höchstens 2 kg oder 2 l netto pro Fluggast. Hand- und Aufgabegepäck zählen gemeinsam.
    • Je kosmetischem Toilettenartikel höchstens 0,5 kg oder 0,5 l Nettomenge. Für die Flüssigkeitskontrolle zählt zusätzlich das Fassungsvermögen des Behälters.

Aufgabegepäck

Antwort

  • Genehmigung der Fluggesellschaft: Bedingt
    • Diese Antwort gilt für gewöhnliche kosmetische Gesichtscreme für den persönlichen Gebrauch. Medizinische Cremes und Produkte in Druckgaspackungen benötigen eine gesonderte Prüfung.
    • Alle von dieser Toilettenartikelregel erfassten medizinischen, kosmetischen und nicht radioaktiven Artikel sowie die darin erlaubten Aerosole zusammen höchstens 2 kg oder 2 l netto pro Fluggast. Hand- und Aufgabegepäck zählen gemeinsam.
    • Je kosmetischem Toilettenartikel höchstens 0,5 kg oder 0,5 l Nettomenge. Für die Flüssigkeitskontrolle zählt zusätzlich das Fassungsvermögen des Behälters.

Am Körper

Keine sichere Antwort

  • Regelwerk: Die Quellen reichen für eine sichere Antwort nicht aus.

Flüge und Quellen

Deutschland · konventionelle Kontrolle · Lufthansa
Abflugland
Deutschland
Fluggesellschaft
Lufthansa

Handgepäck

Antwort

  • Sicherheitskontrolle: Bedingt
    • Bei konventioneller Kontrolle darf jedes Gesichtscremegefäß höchstens 100 ml Fassungsvermögen haben. Auch ein fast leerer größerer Tiegel oder eine größere Tube überschreitet diese Behältergrenze.
    • Alle eigenen Flüssigkeiten müssen locker in einen transparenten, wiederverschließbaren Beutel bis 1 l passen. Pro Person ist ein Beutel erlaubt; legen Sie ihn bei konventioneller Kontrolle separat vor.
  • Genehmigung der Fluggesellschaft: Bedingt
    • Diese Antwort gilt für gewöhnliche kosmetische Gesichtscreme für den persönlichen Gebrauch. Medizinische Cremes und Produkte in Druckgaspackungen benötigen eine gesonderte Prüfung.
    • Alle von dieser Toilettenartikelregel erfassten medizinischen, kosmetischen und nicht radioaktiven Artikel sowie die darin erlaubten Aerosole zusammen höchstens 2 kg oder 2 l netto pro Fluggast. Hand- und Aufgabegepäck zählen gemeinsam.
    • Je kosmetischem Toilettenartikel höchstens 0,5 kg oder 0,5 l Nettomenge. Für die Flüssigkeitskontrolle zählt zusätzlich das Fassungsvermögen des Behälters.

Quellen

Aufgabegepäck

Antwort

  • Genehmigung der Fluggesellschaft: Bedingt
    • Diese Antwort gilt für gewöhnliche kosmetische Gesichtscreme für den persönlichen Gebrauch. Medizinische Cremes und Produkte in Druckgaspackungen benötigen eine gesonderte Prüfung.
    • Alle von dieser Toilettenartikelregel erfassten medizinischen, kosmetischen und nicht radioaktiven Artikel sowie die darin erlaubten Aerosole zusammen höchstens 2 kg oder 2 l netto pro Fluggast. Hand- und Aufgabegepäck zählen gemeinsam.
    • Je kosmetischem Toilettenartikel höchstens 0,5 kg oder 0,5 l Nettomenge. Für die Flüssigkeitskontrolle zählt zusätzlich das Fassungsvermögen des Behälters.

Quellen

Am Körper

Keine sichere Antwort

  • Regelwerk: Die Quellen reichen für eine sichere Antwort nicht aus.

Quellen

Quelle fehlt.

Österreich · konventionelle Kontrolle · Austrian Airlines
Abflugland
Österreich
Fluggesellschaft
Austrian Airlines

Handgepäck

Antwort

  • Sicherheitskontrolle: Bedingt
    • Bei konventioneller Kontrolle darf jedes Gesichtscremegefäß höchstens 100 ml Fassungsvermögen haben. Auch ein fast leerer größerer Tiegel oder eine größere Tube überschreitet diese Behältergrenze.
    • Alle eigenen Flüssigkeiten müssen locker in einen transparenten, wiederverschließbaren Beutel bis 1 l passen. Pro Person ist ein Beutel erlaubt; legen Sie ihn bei konventioneller Kontrolle separat vor.
  • Genehmigung der Fluggesellschaft: Bedingt
    • Diese Antwort gilt für gewöhnliche kosmetische Gesichtscreme für den persönlichen Gebrauch. Medizinische Cremes und Produkte in Druckgaspackungen benötigen eine gesonderte Prüfung.
    • Alle von dieser Toilettenartikelregel erfassten medizinischen, kosmetischen und nicht radioaktiven Artikel sowie die darin erlaubten Aerosole zusammen höchstens 2 kg oder 2 l netto pro Fluggast. Hand- und Aufgabegepäck zählen gemeinsam.
    • Je kosmetischem Toilettenartikel höchstens 0,5 kg oder 0,5 l Nettomenge. Für die Flüssigkeitskontrolle zählt zusätzlich das Fassungsvermögen des Behälters.

Quellen

Aufgabegepäck

Antwort

  • Genehmigung der Fluggesellschaft: Bedingt
    • Diese Antwort gilt für gewöhnliche kosmetische Gesichtscreme für den persönlichen Gebrauch. Medizinische Cremes und Produkte in Druckgaspackungen benötigen eine gesonderte Prüfung.
    • Alle von dieser Toilettenartikelregel erfassten medizinischen, kosmetischen und nicht radioaktiven Artikel sowie die darin erlaubten Aerosole zusammen höchstens 2 kg oder 2 l netto pro Fluggast. Hand- und Aufgabegepäck zählen gemeinsam.
    • Je kosmetischem Toilettenartikel höchstens 0,5 kg oder 0,5 l Nettomenge. Für die Flüssigkeitskontrolle zählt zusätzlich das Fassungsvermögen des Behälters.

Quellen

Am Körper

Keine sichere Antwort

  • Regelwerk: Die Quellen reichen für eine sichere Antwort nicht aus.

Quellen

Quelle fehlt.

Schweiz · konventionelle Kontrolle · Antwort der Airline noch offenHandgepäck: Mit BedingungenAufgabegepäck: Mit Bedingungen

Handgepäck

Antwort

  • Sicherheitskontrolle: Bedingt
    • Bei konventioneller Kontrolle darf jedes Gesichtscremegefäß höchstens 100 ml Fassungsvermögen haben. Auch ein fast leerer größerer Tiegel oder eine größere Tube überschreitet diese Behältergrenze.
    • Alle eigenen Flüssigkeiten müssen locker in einen transparenten, wiederverschließbaren Beutel bis 1 l passen. Pro Person ist ein Beutel erlaubt; legen Sie ihn bei konventioneller Kontrolle separat vor.
  • Gefahrgut: Bedingt
    • Diese Antwort gilt für gewöhnliche kosmetische Gesichtscreme für den persönlichen Gebrauch. Medizinische Cremes und Produkte in Druckgaspackungen benötigen eine gesonderte Prüfung.
    • Alle von dieser Toilettenartikelregel erfassten medizinischen, kosmetischen und nicht radioaktiven Artikel sowie die darin erlaubten Aerosole zusammen höchstens 2 kg oder 2 l netto pro Fluggast. Hand- und Aufgabegepäck zählen gemeinsam.
    • Je kosmetischem Toilettenartikel höchstens 0,5 kg oder 0,5 l Nettomenge. Für die Flüssigkeitskontrolle zählt zusätzlich das Fassungsvermögen des Behälters.

Aufgabegepäck

Antwort

  • Gefahrgut: Bedingt
    • Diese Antwort gilt für gewöhnliche kosmetische Gesichtscreme für den persönlichen Gebrauch. Medizinische Cremes und Produkte in Druckgaspackungen benötigen eine gesonderte Prüfung.
    • Alle von dieser Toilettenartikelregel erfassten medizinischen, kosmetischen und nicht radioaktiven Artikel sowie die darin erlaubten Aerosole zusammen höchstens 2 kg oder 2 l netto pro Fluggast. Hand- und Aufgabegepäck zählen gemeinsam.
    • Je kosmetischem Toilettenartikel höchstens 0,5 kg oder 0,5 l Nettomenge. Für die Flüssigkeitskontrolle zählt zusätzlich das Fassungsvermögen des Behälters.

Am Körper

Keine sichere Antwort

  • Regelwerk: Die Quellen reichen für eine sichere Antwort nicht aus.

Flüge und Quellen

Schweiz · konventionelle Kontrolle · Antwort der Airline noch offen
Abflugland
Schweiz

Handgepäck

Antwort

  • Sicherheitskontrolle: Bedingt
    • Bei konventioneller Kontrolle darf jedes Gesichtscremegefäß höchstens 100 ml Fassungsvermögen haben. Auch ein fast leerer größerer Tiegel oder eine größere Tube überschreitet diese Behältergrenze.
    • Alle eigenen Flüssigkeiten müssen locker in einen transparenten, wiederverschließbaren Beutel bis 1 l passen. Pro Person ist ein Beutel erlaubt; legen Sie ihn bei konventioneller Kontrolle separat vor.
  • Gefahrgut: Bedingt
    • Diese Antwort gilt für gewöhnliche kosmetische Gesichtscreme für den persönlichen Gebrauch. Medizinische Cremes und Produkte in Druckgaspackungen benötigen eine gesonderte Prüfung.
    • Alle von dieser Toilettenartikelregel erfassten medizinischen, kosmetischen und nicht radioaktiven Artikel sowie die darin erlaubten Aerosole zusammen höchstens 2 kg oder 2 l netto pro Fluggast. Hand- und Aufgabegepäck zählen gemeinsam.
    • Je kosmetischem Toilettenartikel höchstens 0,5 kg oder 0,5 l Nettomenge. Für die Flüssigkeitskontrolle zählt zusätzlich das Fassungsvermögen des Behälters.

Quellen

Aufgabegepäck

Antwort

  • Gefahrgut: Bedingt
    • Diese Antwort gilt für gewöhnliche kosmetische Gesichtscreme für den persönlichen Gebrauch. Medizinische Cremes und Produkte in Druckgaspackungen benötigen eine gesonderte Prüfung.
    • Alle von dieser Toilettenartikelregel erfassten medizinischen, kosmetischen und nicht radioaktiven Artikel sowie die darin erlaubten Aerosole zusammen höchstens 2 kg oder 2 l netto pro Fluggast. Hand- und Aufgabegepäck zählen gemeinsam.
    • Je kosmetischem Toilettenartikel höchstens 0,5 kg oder 0,5 l Nettomenge. Für die Flüssigkeitskontrolle zählt zusätzlich das Fassungsvermögen des Behälters.

Quellen

Am Körper

Keine sichere Antwort

  • Regelwerk: Die Quellen reichen für eine sichere Antwort nicht aus.

Quellen

Quelle fehlt.

Schweiz · konventionelle Kontrolle · SWISSHandgepäck: Mit BedingungenAufgabegepäck: Mit Bedingungen

Handgepäck

Antwort

  • Sicherheitskontrolle: Bedingt
    • Bei konventioneller Kontrolle darf jedes Gesichtscremegefäß höchstens 100 ml Fassungsvermögen haben. Auch ein fast leerer größerer Tiegel oder eine größere Tube überschreitet diese Behältergrenze.
    • Alle eigenen Flüssigkeiten müssen locker in einen transparenten, wiederverschließbaren Beutel bis 1 l passen. Pro Person ist ein Beutel erlaubt; legen Sie ihn bei konventioneller Kontrolle separat vor.
  • Gefahrgut: Bedingt
    • Diese Antwort gilt für gewöhnliche kosmetische Gesichtscreme für den persönlichen Gebrauch. Medizinische Cremes und Produkte in Druckgaspackungen benötigen eine gesonderte Prüfung.
    • Alle von dieser Toilettenartikelregel erfassten medizinischen, kosmetischen und nicht radioaktiven Artikel sowie die darin erlaubten Aerosole zusammen höchstens 2 kg oder 2 l netto pro Fluggast. Hand- und Aufgabegepäck zählen gemeinsam.
    • Je kosmetischem Toilettenartikel höchstens 0,5 kg oder 0,5 l Nettomenge. Für die Flüssigkeitskontrolle zählt zusätzlich das Fassungsvermögen des Behälters.
  • Genehmigung der Fluggesellschaft: Bedingt
    • Diese Antwort gilt für gewöhnliche kosmetische Gesichtscreme für den persönlichen Gebrauch. Medizinische Cremes und Produkte in Druckgaspackungen benötigen eine gesonderte Prüfung.
    • Alle von dieser Toilettenartikelregel erfassten medizinischen, kosmetischen und nicht radioaktiven Artikel sowie die darin erlaubten Aerosole zusammen höchstens 2 kg oder 2 l netto pro Fluggast. Hand- und Aufgabegepäck zählen gemeinsam.
    • Je kosmetischem Toilettenartikel höchstens 0,5 kg oder 0,5 l Nettomenge. Für die Flüssigkeitskontrolle zählt zusätzlich das Fassungsvermögen des Behälters.

Aufgabegepäck

Antwort

  • Gefahrgut: Bedingt
    • Diese Antwort gilt für gewöhnliche kosmetische Gesichtscreme für den persönlichen Gebrauch. Medizinische Cremes und Produkte in Druckgaspackungen benötigen eine gesonderte Prüfung.
    • Alle von dieser Toilettenartikelregel erfassten medizinischen, kosmetischen und nicht radioaktiven Artikel sowie die darin erlaubten Aerosole zusammen höchstens 2 kg oder 2 l netto pro Fluggast. Hand- und Aufgabegepäck zählen gemeinsam.
    • Je kosmetischem Toilettenartikel höchstens 0,5 kg oder 0,5 l Nettomenge. Für die Flüssigkeitskontrolle zählt zusätzlich das Fassungsvermögen des Behälters.
  • Genehmigung der Fluggesellschaft: Bedingt
    • Diese Antwort gilt für gewöhnliche kosmetische Gesichtscreme für den persönlichen Gebrauch. Medizinische Cremes und Produkte in Druckgaspackungen benötigen eine gesonderte Prüfung.
    • Alle von dieser Toilettenartikelregel erfassten medizinischen, kosmetischen und nicht radioaktiven Artikel sowie die darin erlaubten Aerosole zusammen höchstens 2 kg oder 2 l netto pro Fluggast. Hand- und Aufgabegepäck zählen gemeinsam.
    • Je kosmetischem Toilettenartikel höchstens 0,5 kg oder 0,5 l Nettomenge. Für die Flüssigkeitskontrolle zählt zusätzlich das Fassungsvermögen des Behälters.

Am Körper

Keine sichere Antwort

  • Regelwerk: Die Quellen reichen für eine sichere Antwort nicht aus.

Flüge und Quellen

Schweiz · konventionelle Kontrolle · SWISS
Abflugland
Schweiz
Fluggesellschaft
SWISS

Handgepäck

Antwort

  • Sicherheitskontrolle: Bedingt
    • Bei konventioneller Kontrolle darf jedes Gesichtscremegefäß höchstens 100 ml Fassungsvermögen haben. Auch ein fast leerer größerer Tiegel oder eine größere Tube überschreitet diese Behältergrenze.
    • Alle eigenen Flüssigkeiten müssen locker in einen transparenten, wiederverschließbaren Beutel bis 1 l passen. Pro Person ist ein Beutel erlaubt; legen Sie ihn bei konventioneller Kontrolle separat vor.
  • Gefahrgut: Bedingt
    • Diese Antwort gilt für gewöhnliche kosmetische Gesichtscreme für den persönlichen Gebrauch. Medizinische Cremes und Produkte in Druckgaspackungen benötigen eine gesonderte Prüfung.
    • Alle von dieser Toilettenartikelregel erfassten medizinischen, kosmetischen und nicht radioaktiven Artikel sowie die darin erlaubten Aerosole zusammen höchstens 2 kg oder 2 l netto pro Fluggast. Hand- und Aufgabegepäck zählen gemeinsam.
    • Je kosmetischem Toilettenartikel höchstens 0,5 kg oder 0,5 l Nettomenge. Für die Flüssigkeitskontrolle zählt zusätzlich das Fassungsvermögen des Behälters.
  • Genehmigung der Fluggesellschaft: Bedingt
    • Diese Antwort gilt für gewöhnliche kosmetische Gesichtscreme für den persönlichen Gebrauch. Medizinische Cremes und Produkte in Druckgaspackungen benötigen eine gesonderte Prüfung.
    • Alle von dieser Toilettenartikelregel erfassten medizinischen, kosmetischen und nicht radioaktiven Artikel sowie die darin erlaubten Aerosole zusammen höchstens 2 kg oder 2 l netto pro Fluggast. Hand- und Aufgabegepäck zählen gemeinsam.
    • Je kosmetischem Toilettenartikel höchstens 0,5 kg oder 0,5 l Nettomenge. Für die Flüssigkeitskontrolle zählt zusätzlich das Fassungsvermögen des Behälters.

Quellen

Aufgabegepäck

Antwort

  • Gefahrgut: Bedingt
    • Diese Antwort gilt für gewöhnliche kosmetische Gesichtscreme für den persönlichen Gebrauch. Medizinische Cremes und Produkte in Druckgaspackungen benötigen eine gesonderte Prüfung.
    • Alle von dieser Toilettenartikelregel erfassten medizinischen, kosmetischen und nicht radioaktiven Artikel sowie die darin erlaubten Aerosole zusammen höchstens 2 kg oder 2 l netto pro Fluggast. Hand- und Aufgabegepäck zählen gemeinsam.
    • Je kosmetischem Toilettenartikel höchstens 0,5 kg oder 0,5 l Nettomenge. Für die Flüssigkeitskontrolle zählt zusätzlich das Fassungsvermögen des Behälters.
  • Genehmigung der Fluggesellschaft: Bedingt
    • Diese Antwort gilt für gewöhnliche kosmetische Gesichtscreme für den persönlichen Gebrauch. Medizinische Cremes und Produkte in Druckgaspackungen benötigen eine gesonderte Prüfung.
    • Alle von dieser Toilettenartikelregel erfassten medizinischen, kosmetischen und nicht radioaktiven Artikel sowie die darin erlaubten Aerosole zusammen höchstens 2 kg oder 2 l netto pro Fluggast. Hand- und Aufgabegepäck zählen gemeinsam.
    • Je kosmetischem Toilettenartikel höchstens 0,5 kg oder 0,5 l Nettomenge. Für die Flüssigkeitskontrolle zählt zusätzlich das Fassungsvermögen des Behälters.

Quellen

Am Körper

Keine sichere Antwort

  • Regelwerk: Die Quellen reichen für eine sichere Antwort nicht aus.

Quellen

Quelle fehlt.

Deutschland · München alle Kontrollen · LufthansaHandgepäck: Mit BedingungenAufgabegepäck: Mit Bedingungen

Handgepäck

Antwort

  • Genehmigung der Fluggesellschaft: Bedingt
    • Diese Antwort gilt für gewöhnliche kosmetische Gesichtscreme für den persönlichen Gebrauch. Medizinische Cremes und Produkte in Druckgaspackungen benötigen eine gesonderte Prüfung.
    • Alle von dieser Toilettenartikelregel erfassten medizinischen, kosmetischen und nicht radioaktiven Artikel sowie die darin erlaubten Aerosole zusammen höchstens 2 kg oder 2 l netto pro Fluggast. Hand- und Aufgabegepäck zählen gemeinsam.
    • Je kosmetischem Toilettenartikel höchstens 0,5 kg oder 0,5 l Nettomenge. Für die Flüssigkeitskontrolle zählt zusätzlich das Fassungsvermögen des Behälters.
  • Flughafenverfahren: Bedingt
    • Das Kontrollpersonal kann Behälter für weitere Prüfungen öffnen oder zurückweisen. Prüfen Sie die nächste Kontrolle bei Umstieg und Rückflug.
    • Am Flughafen München dürfen seit dem 18. September 2026 an allen Sicherheitskontrollstellen mehrere Gesichtscremebehälter mit jeweils höchstens 2 l Fassungsvermögen im Handgepäck bleiben. Die Nettomengen des Betreibers gelten zusätzlich.

Aufgabegepäck

Antwort

  • Genehmigung der Fluggesellschaft: Bedingt
    • Diese Antwort gilt für gewöhnliche kosmetische Gesichtscreme für den persönlichen Gebrauch. Medizinische Cremes und Produkte in Druckgaspackungen benötigen eine gesonderte Prüfung.
    • Alle von dieser Toilettenartikelregel erfassten medizinischen, kosmetischen und nicht radioaktiven Artikel sowie die darin erlaubten Aerosole zusammen höchstens 2 kg oder 2 l netto pro Fluggast. Hand- und Aufgabegepäck zählen gemeinsam.
    • Je kosmetischem Toilettenartikel höchstens 0,5 kg oder 0,5 l Nettomenge. Für die Flüssigkeitskontrolle zählt zusätzlich das Fassungsvermögen des Behälters.

Am Körper

Keine sichere Antwort

  • Regelwerk: Die Quellen reichen für eine sichere Antwort nicht aus.

Flüge und Quellen

Deutschland · München alle Kontrollen · Lufthansa
Abflugland
Deutschland
Flughafen
MUC
Fluggesellschaft
Lufthansa

Handgepäck

Antwort

  • Genehmigung der Fluggesellschaft: Bedingt
    • Diese Antwort gilt für gewöhnliche kosmetische Gesichtscreme für den persönlichen Gebrauch. Medizinische Cremes und Produkte in Druckgaspackungen benötigen eine gesonderte Prüfung.
    • Alle von dieser Toilettenartikelregel erfassten medizinischen, kosmetischen und nicht radioaktiven Artikel sowie die darin erlaubten Aerosole zusammen höchstens 2 kg oder 2 l netto pro Fluggast. Hand- und Aufgabegepäck zählen gemeinsam.
    • Je kosmetischem Toilettenartikel höchstens 0,5 kg oder 0,5 l Nettomenge. Für die Flüssigkeitskontrolle zählt zusätzlich das Fassungsvermögen des Behälters.
  • Flughafenverfahren: Bedingt
    • Das Kontrollpersonal kann Behälter für weitere Prüfungen öffnen oder zurückweisen. Prüfen Sie die nächste Kontrolle bei Umstieg und Rückflug.
    • Am Flughafen München dürfen seit dem 18. September 2026 an allen Sicherheitskontrollstellen mehrere Gesichtscremebehälter mit jeweils höchstens 2 l Fassungsvermögen im Handgepäck bleiben. Die Nettomengen des Betreibers gelten zusätzlich.

Quellen

Aufgabegepäck

Antwort

  • Genehmigung der Fluggesellschaft: Bedingt
    • Diese Antwort gilt für gewöhnliche kosmetische Gesichtscreme für den persönlichen Gebrauch. Medizinische Cremes und Produkte in Druckgaspackungen benötigen eine gesonderte Prüfung.
    • Alle von dieser Toilettenartikelregel erfassten medizinischen, kosmetischen und nicht radioaktiven Artikel sowie die darin erlaubten Aerosole zusammen höchstens 2 kg oder 2 l netto pro Fluggast. Hand- und Aufgabegepäck zählen gemeinsam.
    • Je kosmetischem Toilettenartikel höchstens 0,5 kg oder 0,5 l Nettomenge. Für die Flüssigkeitskontrolle zählt zusätzlich das Fassungsvermögen des Behälters.

Quellen

Am Körper

Keine sichere Antwort

  • Regelwerk: Die Quellen reichen für eine sichere Antwort nicht aus.

Quellen

Quelle fehlt.

Österreich · Wien zentrale CT-Kontrolle · Austrian AirlinesHandgepäck: Mit BedingungenAufgabegepäck: Mit Bedingungen

Handgepäck

Antwort

  • Genehmigung der Fluggesellschaft: Bedingt
    • Diese Antwort gilt für gewöhnliche kosmetische Gesichtscreme für den persönlichen Gebrauch. Medizinische Cremes und Produkte in Druckgaspackungen benötigen eine gesonderte Prüfung.
    • Alle von dieser Toilettenartikelregel erfassten medizinischen, kosmetischen und nicht radioaktiven Artikel sowie die darin erlaubten Aerosole zusammen höchstens 2 kg oder 2 l netto pro Fluggast. Hand- und Aufgabegepäck zählen gemeinsam.
    • Je kosmetischem Toilettenartikel höchstens 0,5 kg oder 0,5 l Nettomenge. Für die Flüssigkeitskontrolle zählt zusätzlich das Fassungsvermögen des Behälters.
  • Flughafenverfahren: Bedingt
    • Cremes können Nachkontrollen auslösen. Beachten Sie die Anweisungen des Kontrollpersonals und prüfen Sie die nächste Kontrolle bei Umstieg und Rückflug.
    • An den zentralen CT-Sicherheitskontrollen aller Terminals in Wien dürfen Gesichtscremebehälter bis 2000 ml Fassungsvermögen im Handgepäck bleiben. Die Nettomengen des Betreibers gelten zusätzlich.

Aufgabegepäck

Antwort

  • Genehmigung der Fluggesellschaft: Bedingt
    • Diese Antwort gilt für gewöhnliche kosmetische Gesichtscreme für den persönlichen Gebrauch. Medizinische Cremes und Produkte in Druckgaspackungen benötigen eine gesonderte Prüfung.
    • Alle von dieser Toilettenartikelregel erfassten medizinischen, kosmetischen und nicht radioaktiven Artikel sowie die darin erlaubten Aerosole zusammen höchstens 2 kg oder 2 l netto pro Fluggast. Hand- und Aufgabegepäck zählen gemeinsam.
    • Je kosmetischem Toilettenartikel höchstens 0,5 kg oder 0,5 l Nettomenge. Für die Flüssigkeitskontrolle zählt zusätzlich das Fassungsvermögen des Behälters.

Am Körper

Keine sichere Antwort

  • Regelwerk: Die Quellen reichen für eine sichere Antwort nicht aus.

Flüge und Quellen

Österreich · Wien zentrale CT-Kontrolle · Austrian Airlines
Abflugland
Österreich
Flughafen
VIE
Fluggesellschaft
Austrian Airlines
Kontrollstelle
central-CT

Handgepäck

Antwort

  • Genehmigung der Fluggesellschaft: Bedingt
    • Diese Antwort gilt für gewöhnliche kosmetische Gesichtscreme für den persönlichen Gebrauch. Medizinische Cremes und Produkte in Druckgaspackungen benötigen eine gesonderte Prüfung.
    • Alle von dieser Toilettenartikelregel erfassten medizinischen, kosmetischen und nicht radioaktiven Artikel sowie die darin erlaubten Aerosole zusammen höchstens 2 kg oder 2 l netto pro Fluggast. Hand- und Aufgabegepäck zählen gemeinsam.
    • Je kosmetischem Toilettenartikel höchstens 0,5 kg oder 0,5 l Nettomenge. Für die Flüssigkeitskontrolle zählt zusätzlich das Fassungsvermögen des Behälters.
  • Flughafenverfahren: Bedingt
    • Cremes können Nachkontrollen auslösen. Beachten Sie die Anweisungen des Kontrollpersonals und prüfen Sie die nächste Kontrolle bei Umstieg und Rückflug.
    • An den zentralen CT-Sicherheitskontrollen aller Terminals in Wien dürfen Gesichtscremebehälter bis 2000 ml Fassungsvermögen im Handgepäck bleiben. Die Nettomengen des Betreibers gelten zusätzlich.

Quellen

Aufgabegepäck

Antwort

  • Genehmigung der Fluggesellschaft: Bedingt
    • Diese Antwort gilt für gewöhnliche kosmetische Gesichtscreme für den persönlichen Gebrauch. Medizinische Cremes und Produkte in Druckgaspackungen benötigen eine gesonderte Prüfung.
    • Alle von dieser Toilettenartikelregel erfassten medizinischen, kosmetischen und nicht radioaktiven Artikel sowie die darin erlaubten Aerosole zusammen höchstens 2 kg oder 2 l netto pro Fluggast. Hand- und Aufgabegepäck zählen gemeinsam.
    • Je kosmetischem Toilettenartikel höchstens 0,5 kg oder 0,5 l Nettomenge. Für die Flüssigkeitskontrolle zählt zusätzlich das Fassungsvermögen des Behälters.

Quellen

Am Körper

Keine sichere Antwort

  • Regelwerk: Die Quellen reichen für eine sichere Antwort nicht aus.

Quellen

Quelle fehlt.

Welche Packung kommt ins Handgepäck?

Lesen Sie das Fassungsvermögen jedes Tiegels, jeder Tube, Pumpflasche und Probe ab. Ein 150-ml-Tiegel mit nur 20 ml Rest bleibt ein 150-ml-Behälter. Eine Grammangabe beschreibt die Masse des Inhalts; sie ersetzt keine Angabe zur Behältergröße in Millilitern.

Bei konventioneller Kontrolle in Deutschland, Österreich und der Schweiz darf jeder Behälter höchstens 100 ml fassen. Gesichtscreme und flüssiges Reinigungsgel müssen mit den übrigen Flüssigkeiten locker in einen transparenten, wiederverschließbaren Beutel bis 1 l passen. Ein Beutel pro Person ist erlaubt. Nehmen Sie ihn zur Kontrolle heraus.

Größere Creme im Aufgabegepäck

Lufthansa, Austrian Airlines und SWISS erlauben gewöhnliche kosmetische Toilettenartikel in Hand- und Aufgabegepäck. Je Artikel gelten höchstens 0,5 kg oder 0,5 l netto. Alle von dieser Regel erfassten medizinischen, kosmetischen und nicht radioaktiven Artikel sowie die darin erlaubten Aerosole zusammen dürfen pro Person höchstens 2 kg oder 2 l netto enthalten. Beide Gepäckarten zählen gemeinsam. In der Schweiz nennt auch das BAZL diese Nettomengen. Prüfen Sie bei einer anderen ausführenden Airline deren Bedingungen.

Eine größere gewöhnliche Gesichtscremepackung können Sie unter diesen Transportbedingungen im Aufgabegepäck mitnehmen. Der konventionelle 100-ml-Behältergrenzwert betrifft das Handgepäck; die Nettomengen der Toilettenartikel gelten weiterhin. Verschließen Sie das Gefäß sorgfältig.

München und Wien

Am Flughafen München gilt seit dem 18. September 2026 an allen Sicherheitskontrollstellen eine Grenze von 2 l Fassungsvermögen je Flüssigkeitsbehälter. Mehrere solche Behälter sind möglich und dürfen im Handgepäck bleiben. Gesichtscreme fällt wegen ihrer cremigen Konsistenz unter diese Flüssigkeitsregel. Das Personal kann Behälter öffnen oder ihre Mitnahme aus Sicherheitsgründen ablehnen.

An den zentralen Sicherheitskontrollen aller Terminals in Wien sind seit dem 3. Juli 2026 CT-Scanner im Einsatz. Dort dürfen Flüssigkeitsbehälter bis 2000 ml im Handgepäck bleiben. Cremes können Nachkontrollen auslösen. Diese lokale Behältergrenze hebt die Nettomengen Ihrer Airline nicht auf.

Prüfen Sie jede weitere Sicherheitskontrolle bei einer Verbindung und vor dem Rückflug. Eine in München oder Wien zugelassene größere Packung erfüllt an einer anderen Kontrolle mit 100-ml-Grenze nicht automatisch deren Bedingungen.

Ihre Pflege für die Reise

Stellen Sie die Kosmetik zusammen, die Sie täglich benutzen. So vermeiden Sie mehrere ähnliche Produkte und vergessen Ihre tägliche Creme nicht. Für eine kurze Reise genügt oft ein kleiner, intakter Behälter mit beschriftetem Inhalt. Behalten Sie den Produktnamen und die Lagerhinweise des Herstellers. Mischen Sie verschiedene Cremes nicht in einem Tiegel.

Drehen Sie den Tiegeldeckel fest zu und prüfen Sie Gewinde und innere Abdeckung, falls vorhanden. Schließen Sie die Tube und legen Sie sie mit der Kappe nach oben, abseits schwerer Gegenstände, in die Kosmetiktasche. Verriegeln Sie die Pumpe und testen Sie, ob Druck auf den Spender noch Creme freisetzt. Ein undichtes Gefäß gehört nicht neben Reisedokumente oder Elektronik.

Bewahren Sie den mitgelieferten Spatel in einer sauberen, geschützten eigenen Tasche oder Hülle auf. So finden Sie ihn nach der Landung wieder und er verschmutzt keine anderen Kosmetikartikel.

Wenn Sie Creme verschenken, behalten Sie das Originaletikett und die Produktinformationen. Prüfen Sie vor dem Rückflug den Rand und die Öffnung des benutzten Behälters. Angetrocknete Creme kann verhindern, dass er richtig schließt.

Medizinische Creme und Druckspray

Bei einer medizinischen Creme behalten Sie den Namen des Präparats und beachten dessen Lagerhinweise. Prüfen Sie die Medikamentenregeln für Ihren Bedarf gesondert. Die Antwort für gewöhnliche kosmetische Gesichtscreme bestätigt keine Ausnahme für jedes Arzneimittel.

Eine normale Tube oder mechanische Pumpflasche ist kein Aerosol. Bei einem Produkt in einer Druckgaspackung müssen Zusammensetzung, Aerosolbedingungen und Ventilschutz gesondert geprüft werden. Solche Produkte übernehmen die Antwort für gewöhnliche Gesichtscreme nicht.

Weitere Gesichtspflege

Flüssiges Reinigungsgel und Gesichtscreme nutzen bei konventioneller Kontrolle denselben Flüssigkeitsbeutel. Sonnencreme hat eine eigene Produktantwort, auch wenn Sie sie im Gesicht verwenden.

Quellen und Stand

Geprüft am 3. Oktober 2026. Die Antwort trennt Sicherheitskontrolle, lokale Flughafenverfahren und die Annahme durch benannte Airlines. Sie trifft keine Aussage über Einfuhrregeln am Reiseziel. Für das Tragen am Körper ist keine gesonderte Gesichtscremefreigabe festgestellt; eine Tasche in der Kleidung umgeht die Flüssigkeitskontrolle nicht.

Bundespolizei: Flüssigkeiten, BMI: Flugsicherheit und BAZL: Flüssigkeiten beschreiben die konventionelle Kontrolle. BAZL: kosmetische Mittel ergänzt die schweizerischen Nettomengen.

Die Toilettenartikelbedingungen finden Sie bei Lufthansa, Austrian Airlines und SWISS. Die lokalen Ausnahmen sind bei Flughafen München, im datierenden Ministeriumshinweis und bei Flughafen Wien dokumentiert.

So packen Sie Ihre Gesichtscreme

  1. Lesen Sie die Kapazität jedes Behälters, auch bei einer Probe. Prüfen Sie Ihren täglichen Bedarf und die Lagerhinweise.

  2. Wählen Sie bei konventioneller Kontrolle Behälter bis 100 ml. Packen Sie sie mit dem flüssigen Reinigungsgel und den übrigen Flüssigkeiten in Ihren transparenten 1-l-Beutel.

  3. Zählen Sie die erfassten Toilettenartikel in beiden Gepäckarten gemeinsam. Schließen Sie den Tiegel und die Tube, verriegeln Sie die Pumpe und bewahren Sie den Spatel sauber auf.

Häufige Fragen

Darf ein fast leerer 150-ml-Tiegel ins Handgepäck?

Bei konventioneller Kontrolle mit 100-ml-Grenze ist er zu groß, auch wenn nur 20 ml Creme übrig sind. Entscheidend ist das Fassungsvermögen. Wählen Sie einen geeigneten beschrifteten Behälter bis 100 ml oder Aufgabegepäck unter den Bedingungen Ihrer Airline.

Zählt eine Tube anders als eine Pumpflasche?

Nein. Tiegel, Tube, mechanische Pumpflasche und Probe enthalten Creme und unterliegen derselben Flüssigkeitskontrolle. Prüfen Sie jedes Gefäß einzeln. Eine mechanische Pumpe macht das Produkt nicht zu einem Aerosol.

Wie viel Gesichtscreme darf in den Koffer?

Lufthansa, Austrian Airlines und SWISS erlauben bis 0,5 kg oder 0,5 l netto je gewöhnlichem kosmetischem Toilettenartikel. Alle erfassten Artikel zusammen dürfen pro Person höchstens 2 kg oder 2 l netto enthalten; Hand- und Aufgabegepäck zählen gemeinsam. Prüfen Sie andere ausführende Airlines gesondert.

Was gilt in München und Wien?

Seit dem 18. September 2026 erlaubt MUC an allen Sicherheitskontrollstellen mehrere Flüssigkeitsbehälter mit jeweils bis 2 l Fassungsvermögen. An den zentralen Kontrollen aller Terminals in VIE sind bis 2000 ml je Behälter möglich. Nachkontrollen bleiben möglich; die Nettomengen der Airline gelten weiterhin. Klären Sie die Kontrollen beim Umstieg und auf dem Rückflug.

Gilt diese Antwort auch für eine medizinische Creme oder ein Gesichtsspray?

Prüfen Sie medizinische Cremes als Medikamente und ein Produkt in einer Druckgaspackung nach seinen Aerosolbedingungen. Behalten Sie bei einer medizinischen Creme Produktname und Lagerhinweise. Eine gewöhnliche kosmetische Tube übernimmt keine Arzneimittelausnahme.

Prüfdatum der Quellen