MOBILITÄTSHILFEN
Darf ein Gehstock ins Handgepäck?
Ja, ein gewöhnlicher Gehstock als Mobilitätshilfe kann mitreisen. Für Menschen mit Behinderung oder eingeschränkter Mobilität gilt in Deutschland, Österreich und der Schweiz der kostenlose Transport von bis zu zwei Mobilitätshilfen. Klären Sie Platz und Aufbewahrung mit der Fluggesellschaft; die Sicherheitskontrolle bleibt erforderlich.
Handgepäck
Mit Bedingungen
Mit Bedingungen als Mobilitätshilfe. Der Anspruch auf Transport garantiert keinen bestimmten Ablageort in der Kabine. Deutschland verlangt die Durchleuchtung; klären Sie Platz und Unterstützung.
Aufgabegepäck
Mit Bedingungen
Mit Bedingungen als Mobilitätshilfe, auch wenn der Stock erst am Zielort benötigt wird. Bis zu zwei Hilfen pro berechtigter Person; Hilfsbedarf 48 Stunden vorher melden, Platz und Sicherheitsvorschriften beachten.
Besondere Regeln nach Land, Flughafen, Airline und Ausführung
Was gilt für Ihren Flug?
Wählen Sie Land, Flughafen und Airline und suchen Sie nach Ihrer Ausführung. Bei einer erneuten Kontrolle nach dem Umstieg prüfen Sie auch den dortigen Flughafen.
3 passende Kombinationen · 2 Antworten
Mit Bedingungen
Mit Bedingungen
Mit Bedingungen · Nicht geklärt
Allgemeine Regeln stehen neben den Regeln der Airline und des Flughafens.
Deutschland: Mobilitätshilfe und SicherheitskontrolleHandgepäck: Mit BedingungenAufgabegepäck: Mit Bedingungen
Handgepäck
Antwort
- Sicherheitskontrolle: Bedingt
- In Deutschland wird der Gehstock in der Gepäck-Prüfanlage durchleuchtet. Währenddessen wird Ihnen ein Sitzplatz angeboten.
- Genehmigung der Fluggesellschaft: Bedingt
- Melden Sie Hilfsbedarf und Gehstock mindestens 48 Stunden vor Abflug. Bei späterer Meldung bemüht sich der Flughafen dennoch um Hilfe.
- Es muss genügend Platz im Flugzeug vorhanden sein. Gefahrgutvorschriften, Flugsicherheit und Flugzeuggröße bleiben zu beachten.
- Bis zu zwei Mobilitätshilfen pro Person mit Behinderung oder eingeschränkter Mobilität werden kostenlos befördert.
Aufgabegepäck
Antwort
- Genehmigung der Fluggesellschaft: Bedingt
- Melden Sie Hilfsbedarf und Gehstock mindestens 48 Stunden vor Abflug. Bei späterer Meldung bemüht sich der Flughafen dennoch um Hilfe.
- Es muss genügend Platz im Flugzeug vorhanden sein. Gefahrgutvorschriften, Flugsicherheit und Flugzeuggröße bleiben zu beachten.
- Bis zu zwei Mobilitätshilfen pro Person mit Behinderung oder eingeschränkter Mobilität werden kostenlos befördert.
Am Körper
Antwort
- Sicherheitskontrolle: Bedingt
- In Deutschland wird der Gehstock in der Gepäck-Prüfanlage durchleuchtet. Währenddessen wird Ihnen ein Sitzplatz angeboten.
Flüge und Quellen
Deutschland: Mobilitätshilfe und Sicherheitskontrolle
- Abflugland
- Deutschland
Handgepäck
Antwort
- Sicherheitskontrolle: Bedingt
- In Deutschland wird der Gehstock in der Gepäck-Prüfanlage durchleuchtet. Währenddessen wird Ihnen ein Sitzplatz angeboten.
- Genehmigung der Fluggesellschaft: Bedingt
- Melden Sie Hilfsbedarf und Gehstock mindestens 48 Stunden vor Abflug. Bei späterer Meldung bemüht sich der Flughafen dennoch um Hilfe.
- Es muss genügend Platz im Flugzeug vorhanden sein. Gefahrgutvorschriften, Flugsicherheit und Flugzeuggröße bleiben zu beachten.
- Bis zu zwei Mobilitätshilfen pro Person mit Behinderung oder eingeschränkter Mobilität werden kostenlos befördert.
Quellen
Aufgabegepäck
Antwort
- Genehmigung der Fluggesellschaft: Bedingt
- Melden Sie Hilfsbedarf und Gehstock mindestens 48 Stunden vor Abflug. Bei späterer Meldung bemüht sich der Flughafen dennoch um Hilfe.
- Es muss genügend Platz im Flugzeug vorhanden sein. Gefahrgutvorschriften, Flugsicherheit und Flugzeuggröße bleiben zu beachten.
- Bis zu zwei Mobilitätshilfen pro Person mit Behinderung oder eingeschränkter Mobilität werden kostenlos befördert.
Quellen
Am Körper
Antwort
- Sicherheitskontrolle: Bedingt
- In Deutschland wird der Gehstock in der Gepäck-Prüfanlage durchleuchtet. Währenddessen wird Ihnen ein Sitzplatz angeboten.
Quellen
Österreich: Mobilitätshilfe, Passagierrechte · gleiche Bedingungen für 2 KombinationenHandgepäck: Mit BedingungenAufgabegepäck: Mit Bedingungen
Handgepäck
Antwort
- Genehmigung der Fluggesellschaft: Bedingt
- Melden Sie Hilfsbedarf und Gehstock mindestens 48 Stunden vor Abflug. Bei späterer Meldung bemüht sich der Flughafen dennoch um Hilfe.
- Es muss genügend Platz im Flugzeug vorhanden sein. Gefahrgutvorschriften, Flugsicherheit und Flugzeuggröße bleiben zu beachten.
- Bis zu zwei Mobilitätshilfen pro Person mit Behinderung oder eingeschränkter Mobilität werden kostenlos befördert.
Aufgabegepäck
Antwort
- Genehmigung der Fluggesellschaft: Bedingt
- Melden Sie Hilfsbedarf und Gehstock mindestens 48 Stunden vor Abflug. Bei späterer Meldung bemüht sich der Flughafen dennoch um Hilfe.
- Es muss genügend Platz im Flugzeug vorhanden sein. Gefahrgutvorschriften, Flugsicherheit und Flugzeuggröße bleiben zu beachten.
- Bis zu zwei Mobilitätshilfen pro Person mit Behinderung oder eingeschränkter Mobilität werden kostenlos befördert.
Am Körper
Keine sichere Antwort
- Regelwerk: Die Quellen reichen für eine sichere Antwort nicht aus.
Flüge und Quellen
Österreich: Mobilitätshilfe, Passagierrechte
- Abflugland
- Österreich
Handgepäck
Antwort
- Genehmigung der Fluggesellschaft: Bedingt
- Melden Sie Hilfsbedarf und Gehstock mindestens 48 Stunden vor Abflug. Bei späterer Meldung bemüht sich der Flughafen dennoch um Hilfe.
- Es muss genügend Platz im Flugzeug vorhanden sein. Gefahrgutvorschriften, Flugsicherheit und Flugzeuggröße bleiben zu beachten.
- Bis zu zwei Mobilitätshilfen pro Person mit Behinderung oder eingeschränkter Mobilität werden kostenlos befördert.
Quellen
Aufgabegepäck
Antwort
- Genehmigung der Fluggesellschaft: Bedingt
- Melden Sie Hilfsbedarf und Gehstock mindestens 48 Stunden vor Abflug. Bei späterer Meldung bemüht sich der Flughafen dennoch um Hilfe.
- Es muss genügend Platz im Flugzeug vorhanden sein. Gefahrgutvorschriften, Flugsicherheit und Flugzeuggröße bleiben zu beachten.
- Bis zu zwei Mobilitätshilfen pro Person mit Behinderung oder eingeschränkter Mobilität werden kostenlos befördert.
Quellen
Am Körper
Keine sichere Antwort
- Regelwerk: Die Quellen reichen für eine sichere Antwort nicht aus.
Quellen
Quelle fehlt.
Schweiz: Mobilitätshilfe, Passagierrechte
- Abflugland
- Schweiz
Handgepäck
Antwort
- Genehmigung der Fluggesellschaft: Bedingt
- Melden Sie Hilfsbedarf und Gehstock mindestens 48 Stunden vor Abflug. Bei späterer Meldung bemüht sich der Flughafen dennoch um Hilfe.
- Es muss genügend Platz im Flugzeug vorhanden sein. Gefahrgutvorschriften, Flugsicherheit und Flugzeuggröße bleiben zu beachten.
- Bis zu zwei Mobilitätshilfen pro Person mit Behinderung oder eingeschränkter Mobilität werden kostenlos befördert.
Quellen
Aufgabegepäck
Antwort
- Genehmigung der Fluggesellschaft: Bedingt
- Melden Sie Hilfsbedarf und Gehstock mindestens 48 Stunden vor Abflug. Bei späterer Meldung bemüht sich der Flughafen dennoch um Hilfe.
- Es muss genügend Platz im Flugzeug vorhanden sein. Gefahrgutvorschriften, Flugsicherheit und Flugzeuggröße bleiben zu beachten.
- Bis zu zwei Mobilitätshilfen pro Person mit Behinderung oder eingeschränkter Mobilität werden kostenlos befördert.
Quellen
Am Körper
Keine sichere Antwort
- Regelwerk: Die Quellen reichen für eine sichere Antwort nicht aus.
Quellen
Quelle fehlt.
Handgepäck oder Aufgabegepäck?
Ein Gehstock, den Sie wegen einer Behinderung oder eingeschränkten Mobilität nutzen, zählt als Mobilitätshilfe. Dazu gehören gewöhnliche orthopädische, faltbare und starre Stöcke. Die Funktion entscheidet; eine Faltkonstruktion hat hier keine eigene Gepäckregel.
Für Abflüge aus Deutschland und Österreich gelten die Rechte der Verordnung 1107/2006. Laut BAZL gelten diese Rechte seit dem 1. November 2009 auch in der Schweiz. Bis zu zwei Mobilitätshilfen pro Person werden kostenlos befördert. Das umfasst auch eine Hilfe, die Sie erst am Zielort brauchen und die im Laderaum mitreist. Es muss genügend Platz im Flugzeug vorhanden sein. Gefahrgutvorschriften, Flugsicherheit und Flugzeuggröße bleiben zu beachten.
Der Anspruch auf Transport legt den Ablageort in der Kabine nicht fest. Sagen Sie der ausführenden Fluggesellschaft, ob Sie den Stock unterwegs benötigen, und vereinbaren Sie, wo er sicher verstaut wird. Bei einer starren oder als Reserve mitgenommenen Stock prüfen Sie die Länge und den Übergabeort. Ein Ersatzstock als Mobilitätshilfe zählt zu den insgesamt zwei Hilfen.
Hilfsbedarf rechtzeitig melden
Melden Sie Hilfsbedarf und Gehstock mindestens 48 Stunden vor Abflug. Bei späterer Meldung bemüht sich der Flughafen dennoch um Hilfe. Beschreiben Sie, ob Sie ohne den Stock kurz stehen können und wann Sie Unterstützung benötigen, etwa in der Warteschlange, beim Weg zum Anschlussflug oder beim Einsteigen. Klären Sie auch den Rückflug. Die Meldung des Hilfsbedarfs gilt für den Rückflug, wenn Hin- und Rückflug bei derselben Fluggesellschaft gebucht wurden.
Mit dem Stock durch die Sicherheitskontrolle
In Deutschland wird der Gehstock in der Gepäck-Prüfanlage durchleuchtet. Währenddessen wird Ihnen ein Sitzplatz angeboten. Sagen Sie dem Kontrollpersonal vor der Prüfung, dass Sie den Stock zum Gehen benötigen. Sie können ihn nicht einfach als ungeprüften Gegenstand bei sich behalten.
Für Österreich und die Schweiz bestätigen die hier verwendeten Behördenquellen die Passagierrechte, aber keine identische lokale Kontrollmethode für den Gehstock. Fragen Sie das Personal, wie Sie während der Prüfung Unterstützung erhalten. Die Aussage der Bundespolizei zum Sitzplatz ist ausdrücklich auf Deutschland begrenzt. Die Gepäckkarten zeigen den Transportanspruch und seine Bedingungen; sie ersetzen keine Freigabe jeder Konstruktion durch die Sicherheitskontrolle.
Falten, verpacken und wieder benutzen
Prüfen Sie vor der Reise die Faltanleitung Ihres Modells. Ein Foto der angeordneten Segmente kann beim späteren Aufklappen helfen. Kontrollieren Sie die Verriegelung, die Länge, den Griff und das Material der Spitze. Bei einem Modell von Drive Medical oder einer anderen Marke richten Sie sich nach der Anleitung und erklären der Fluggesellschaft, ob Sie den Stock unterwegs benutzen.
Sichern Sie gefaltete Segmente gegen Verrutschen und schützen Sie Griff, Gummifuß und Faltmechanismus vor Beschädigungen. Der Stoffbeutel oder die Hülle muss sich leicht von Ihnen oder Ihrer Begleitperson öffnen lassen. Eine enge Hülle, die beide Hände zum Öffnen benötigt, erschwert den Zugriff, wenn Sie gerade Unterstützung brauchen. Legen Sie den Stock so ab, dass er in den benötigten Reisephasen erreichbar bleibt.
Sichern Sie die Handschlaufe, damit sie sich nicht in Gepäckriemen verfängt. Beschreiben Sie ungewöhnliche Anbauten separat, besonders wenn sie die Funktion ändern. Ein Stock mit versteckter Klinge, Waffenspitze oder Akku ist von dieser Antwort ausgeschlossen. Auch Wanderstöcke und Sportstöcke ohne Mobilitätsfunktion brauchen eine eigene Bewertung.
Vor dem Aussteigen
Vereinbaren Sie mit der Kabinenbesatzung, wo der Stock liegt und wie Sie ihn beim Aussteigen zurückbekommen. Prüfen Sie den Aufbewahrungsort, bevor Sie Ihren Sitzplatz verlassen. Klären Sie mit Ihrer Begleitperson, wer die übrigen Taschen holt, damit Sie Ihre Gehhilfe verwenden können. Falls der Stock im Laderaum befördert wird, klären Sie vorab seine Rückgabe und die benötigte Unterstützung bis dahin.
Quellen und Stand
Die Auslegungsleitlinien der Europäischen Kommission zur Verordnung 1107/2006 beschreiben in Abschnitt 5.4.1 die Meldung des Hilfsbedarfs und in Abschnitt 8.2 den Transport von Mobilitätshilfen. Die österreichische Behörde erläutert diese Rechte für Österreich; das BAZL bestätigt ihre Anwendung in der Schweiz. Die Bundespolizei beschreibt die Kontrolle eines als Gehhilfe genutzten Stocks in Deutschland.
Die Antwort gilt für einen gewöhnlichen, nicht motorisierten Gehstock als Mobilitätshilfe. Sie trennt Transportanspruch, Sicherheitsprüfung und Aufbewahrung durch die Fluggesellschaft. Eine Erlaubnis für Gefahrgut, ungewöhnliche Zubehörteile oder den Import in ein Zielland ergibt sich daraus nicht. Prüfen Sie weitere Gegenstände im Verzeichnis der Gegenstände.
Mit dem Gehstock von der Kontrolle bis zum Sitzplatz
Ein orthopädischer, faltbarer oder starrer Gehstock kann als Mobilitätshilfe dienen. Entscheidend ist, dass Sie ihn zur Unterstützung beim Gehen brauchen.
- Vor der Reise
Melden Sie Hilfsbedarf und Gehstock mindestens 48 Stunden vor Abflug. Beschreiben Sie, ob Sie während der Kontrolle ohne Stock stehen können. Vereinbaren Sie Stauraum und Zugriff mit der Fluggesellschaft.
- An der Kontrolle
Sagen Sie dem Personal, dass Sie den Stock zum Gehen benötigen. In Deutschland wird er durchleuchtet; währenddessen wird ein Sitzplatz angeboten. In Österreich und der Schweiz klären Sie die örtliche Unterstützung mit dem Personal.
- Beim Einsteigen und Aussteigen
Klären Sie mit der Besatzung, wo der Stock sicher liegt und wann Sie ihn zurückbekommen. Schützen Sie bei Aufgabe Griff und Spitze. Ihre Begleitperson kann während der Rückgabe die übrigen Taschen holen.
Für welche Reise gilt die Antwort?
Abflüge aus Deutschland, Österreich und der Schweiz; gewöhnlicher Gehstock für Menschen mit Behinderung oder eingeschränkter Mobilität. Bis zu zwei Hilfen kostenlos, mit Meldung des Hilfsbedarfs, genügend Platz und Beachtung der Sicherheits- und Gefahrgutvorschriften. Die konkrete Durchleuchtung und Sitzgelegenheit sind für Deutschland bestätigt. Versteckte Klingen und batteriebetriebene Hilfen sind ausgeschlossen.
Handgepäck
Die aktuelle Regel für Ihre Auswahl ist nicht bestätigt. Fragen Sie die Fluggesellschaft und das Kontrollpersonal.
Aufgabegepäck
Die aktuelle Regel für Ihre Auswahl ist nicht bestätigt. Fragen Sie die Fluggesellschaft und das Kontrollpersonal.
Häufige Fragen
Darf mein Gehstock kostenlos mitfliegen?
Wenn Sie ihn als Mobilitätshilfe wegen einer Behinderung oder eingeschränkter Mobilität brauchen, umfasst der Transportanspruch bis zu zwei Hilfen pro Person. Das gilt bei Abflug aus DE, AT und CH, auch für eine Hilfe am Zielort. Platz und Sicherheitsvorschriften bleiben zu beachten.
Muss ich einen faltbaren Gehstock aufgeben?
Die Faltkonstruktion allein entscheidet das nicht. Klären Sie mit der Fluggesellschaft, wo Sie den Stock sicher verstauen können und wie er während der Reise erreichbar bleibt.
Was passiert, wenn ich ohne Stock nicht stehen kann?
Sagen Sie dies vor der Kontrolle dem Personal. Die Bundespolizei beschreibt für Deutschland eine Sitzgelegenheit während der Durchleuchtung. In Österreich und der Schweiz klären Sie die passende Unterstützung vor Ort.
Kann ich einen Ersatzstock im Koffer mitnehmen?
Der kostenlose Transport umfasst auch eine Mobilitätshilfe, die Sie erst am Zielort brauchen. Ein Ersatzstock zählt zu den insgesamt zwei Hilfen. Schützen Sie Griff, Spitze und Faltmechanismus und vereinbaren Sie die Rückgabe.