SWISS: Handgepäck, Gepäck und Gefahrgut

Stand: 3. Oktober 2026. Halten Sie beim Packen Ihren vollständigen SWISS-Tarif, die ausführende Airline und die gebuchte Gepäckmenge bereit. Diese Angaben brauchen Sie für jeden Flugabschnitt. Gerade bei Basic, Light oder medizinischen Geräten reicht die Reiseklasse allein nicht aus, um Ihre Gepäckbedingungen zu bestimmen.
1. SWISS, Swiss und LX richtig zuordnen
Das aktuelle SWISS-Impressum nennt Swiss International Air Lines AG mit Rechtssitz in Kloten in der Schweiz. SWISS ist die Marke dieser Seite; Swiss und LX helfen Ihnen bei der Suche nach der Buchung. Eine LX-Flugnummer allein sagt noch nicht, welche Airline den Flug tatsächlich durchführt.
Die eigene Handgepäckseite verlangt für jeden Abschnitt die Regeln der durchführenden Airline, auch bei einer SWISS-Flugnummer. Suchen Sie nach „operated by“ oder dem Namen der ausführenden Airline und bewahren Sie die Angabe beim Tarif auf. Für genehmigungspflichtige Gegenstände benötigen Sie die Antwort dieser Airline, auch wenn sie einen SWISS-Flug als Partner durchführt.
2. Die Kabinenfreimenge Ihres Tarifs
SWISS nennt für den persönlichen Gegenstand höchstens 40 × 30 × 15 cm. Ein größeres Handgepäckstück darf höchstens 55 × 40 × 23 cm und 8 kg je Stück erreichen. Messen Sie inklusive Rollen und Griffen. Wiegen Sie die gefüllte Tasche, bevor Sie eine zweite Tasche oder einen Einkauf ergänzen.
| SWISS-Strecke und Tarif | Enthaltene Kabinenstücke laut aktuellem Überblick |
|---|---|
| Kurz-/Mittelstrecke, Economy Basic | Ein persönlicher Gegenstand |
| Kurz-/Mittelstrecke, Economy Light, Comfort, Comfort Green oder Flex | Persönlicher Gegenstand und ein größeres Handgepäckstück |
| Kurz-/Mittelstrecke, Business Comfort, Comfort Green oder Flex | Persönlicher Gegenstand und zwei größere Stücke, jeweils 8 kg |
| Langstrecke, Economy oder Premium Economy | Persönlicher Gegenstand und ein größeres Handgepäckstück |
| Langstrecke, Business oder First | Persönlicher Gegenstand und zwei größere Stücke, jeweils 8 kg |
Örtliche Sicherheitsanforderungen oder ein eingesetzter Flugzeugtyp können die Mitnahme weiter begrenzen. Statusvorteile haben eigene Voraussetzungen. Die passenden Voraussetzungen finden Sie in Ihrer aktuellen Buchung; sie können von einer früheren Reise abweichen.
3. Economy Basic auf europäischen Strecken
Die eigene Basic-Seite beschreibt ausgewählte europäische Strecken mit nur einem persönlichen Gegenstand. Ein größerer Kabinenkoffer und ein aufgegebenes Stück sind dort nicht enthalten. Zusatzleistungen lassen sich laut Seite online bis zwei Stunden vor Abflug ergänzen. Das größere Handgepäckstück können Sie am Flughafen nicht mehr hinzukaufen.
Entscheiden Sie daher vor der Anfahrt, welche Tasche Sie wirklich benötigen. Vergleichen Sie nach dem Kauf die Bestätigung mit der betroffenen Strecke. Wenn Sie Aufgabegepäck gebucht haben, bringen Sie es zum Abgabeschalter; am Gate wird ein mitgebrachter Koffer als Kabinengepäck behandelt. Bei einer Hin- und Rückreise sollten Sie beide Richtungen öffnen. Ein anderer Flugabschnitt oder eine andere Tarifvariante kann einen anderen Gepäckumfang haben. Übertragen Sie den europäischen Basic-Umfang nicht ohne Prüfung auf die Langstrecke.
4. Aufgabegepäck: die Varianten vergleichen
Die Seite Aufgegebenes Gepäck unterscheidet europäische und interkontinentale Tarife. Das reguläre Gepäckstück darf insgesamt 158 cm aus Breite, Höhe und Tiefe erreichen.
| Bereich und Tarif | Regulär enthaltene Aufgabegepäckstücke |
|---|---|
| Europa, Economy Basic oder Light | Kein Stück |
| Europa, Economy Comfort, Comfort Green oder Flex | Ein Stück bis 23 kg |
| Europa, Business Comfort oder Comfort Green | Ein Stück bis 32 kg |
| Europa, Business Flex | Zwei Stücke bis jeweils 32 kg |
| Interkontinental, Economy | Ein Stück bis 23 kg; Light ohne Stück |
| Interkontinental, Premium Economy | Zwei Stücke bis je 23 kg; Light ein Stück |
| Interkontinental, Business | Zwei Stücke bis je 32 kg; Light ein Stück |
| Interkontinental, First | Drei Stücke bis je 32 kg |
Die Seite beschreibt zusätzliche Statusprivilegien mit Tarif- und Streckenausnahmen. Vergleichen Sie diese mit Ihrer Bestätigung. Aus zwei Stücken bis 23 kg wird kein erlaubter einzelner 46-kg-Koffer. Lesen Sie für ein besonders großes Stück die gesonderten Übergepäckbedingungen, bevor Sie den Transport bezahlen.
5. Ein Koffer wird kurzfristig aufgegeben
Ein Handgepäckkoffer kann auch dann im Frachtraum landen, wenn er die normalen Maße einhält. Die SWISS-Handgepäckseite beschreibt begrenzten Stauraum als möglichen Grund. Nehmen Sie vorher Wertsachen, unterwegs benötigte Medikamente und Geräte mit Akkus heraus, einschließlich Powerbanks und E-Zigaretten.
Packen Sie diese Sachen in eine kleine Tasche, die sich ohne langes Suchen herausnehmen lässt. Probieren Sie zu Hause aus, ob die Tasche mit Ihrem persönlichen Gegenstand zusammenpasst. Fotografieren Sie den Koffer und merken Sie sich, welche Dinge in der Kabine bleiben. Fragen Sie bei der Abgabe, wo Sie das Stück wieder erhalten. Für einen knappen Anschluss ist diese Information wichtig: Gepäckband und unmittelbare Rückgabe am Flugzeug sind unterschiedliche Wege. Verlassen Sie sich auf die konkrete Anweisung zu Ihrem Abschnitt.
6. Batterien und Powerbanks haben eigene Bedingungen
Auf der SWISS-Batterieseite finden Sie getrennte Kategorien für Geräteakkus, lose Akkus und Powerbanks. Fotografieren Sie Chemie, Wh beziehungsweise Lithiumgehalt und Modell. Damit kann die Airline Ihre konkrete Batterie beurteilen.
Powerbanks sind auf zwei pro Person begrenzt und ausschließlich in der Kabine zulässig. Regulär gelten höchstens 100 Wh; über 100 bis 160 Wh verlangt SWISS eine Genehmigung. Benutzen und Laden sind verboten, mit gesonderter Ausnahme für zugelassene medizinische Geräte. Powerbanks dürfen nicht ins Gepäckfach über den Sitzen.
Lose Batterien brauchen einzeln isolierte Kontakte. Das Sammellimit von 20 über verschiedene Batterietypen einschließlich Powerbanks hebt deren Zweierlimit nicht auf. Ersatz-Lithium-Ionen-Akkus über 100 bis 160 Wh sind auf zwei begrenzt und genehmigungspflichtig. Defekte, beschädigte oder aus Sicherheitsgründen zurückgerufene Batterien sind ausgeschlossen. Behandeln Sie einen Akku im Laptop und eine lose Powerbank bei Ihrer Anfrage ausdrücklich als verschiedene Gegenstände.
7. CPAP: technische Genehmigung und Strom getrennt klären
Das CPAP-Informationsblatt von SWISS Medical Services verlangt für die Verwendung an Bord eine technische Genehmigung. Geben Sie dafür Hersteller beziehungsweise Marke und den exakten Gerätetyp an. Das Blatt empfiehlt ein englisches ärztliches Zeugnis für die Kontrolle. Beim Rollen, Starten und Landen sowie in außergewöhnlichen Situationen muss das Gerät ausgeschaltet sein.
Das PDF beschreibt mögliche Netzanschlüsse in Business und First auf Langstrecken, garantiert aber keine funktionierende Stromversorgung. Stimmen Sie die Versorgung Ihres Geräts vorab ab. Für Lithium-Ersatzakkus über 100 Wh nennt das Blatt höchstens 160 Wh je Akku und zwei Stücke im Handgepäck. Diese technische Aussage ersetzt die Genehmigung Ihres Modells nicht. Die Datei trägt eine 2024-Kennung und wird von der aktuellen Gesundheitsseite verlinkt; hier wurde sie am 3. Oktober 2026 gelesen, ohne ein neues Dokumentdatum zu erfinden.
8. POC, bereitgestellter Sauerstoff und medizinische Freigabe
Die Seite Reisen und Gesundheit verlangt für eigene medizinische Ausrüstung eine Mitteilung bei der Buchung. Für POC verweist sie auf MEDIF und POC-Formular mit Upload im eigenen Kundenportal. Herstellerdaten, Modell und Batterie gehören zu Ihrer Anfrage. Die Antwort für ein fremdes Gerät ist keine Zulassung Ihres Geräts.
Eigene Sauerstoffflaschen dürfen laut dieser Seite an Bord nicht verwendet werden. Von SWISS bereitgestellter Sauerstoff ist spätestens 72 Stunden vorher zu bestellen; die Bereitstellung wird nach Zahlung bestätigt. Das ist ein anderer Vorgang als ein eigener batteriebetriebener Konzentrator.
Die Anforderungen an die Flugtauglichkeit nennen unter anderem Sauerstoff oder andere an Bord benötigte medizinische Geräte als Anlass für eine MEDIF-Prüfung. Lassen Sie medizinischen Bedarf, technische Zulassung und gewünschte Bordnutzung getrennt bestätigen. Planen Sie auch Anreise und Wartezeiten mit Ihrer behandelnden Praxis.
9. Flüssigkeiten, Kühlmittel und Duty-free
Informieren Sie sich über die Sicherheitskontrolle an Ihrem Abflughafen und über mögliche erneute Kontrollen beim Umstieg. Die erlaubte Flüssigkeitsmenge ergibt sich aus dem örtlichen Verfahren. CT-Technik ändert weder die SWISS-Gepäckfreimenge noch eine Gefahrgutgenehmigung.
Die eigene Gefahrgutseite nennt für entsprechende Toilettenartikel höchstens 0,5 kg beziehungsweise 0,5 Liter Nettomenge je Artikel und insgesamt 2 kg beziehungsweise 2 Liter Gesamtnettomenge je Person. Schützen Sie Aerosolventile mit einer Kappe oder einer geeigneten Vorrichtung gegen unbeabsichtigtes Austreten. Die Sicherheitskontrolle ist zusätzlich zu berücksichtigen.
Trockeneis ist dort ausschließlich zur Kühlung verderblicher Waren zulässig, die selbst kein Gefahrgut sind. Je Person gelten höchstens 2,5 kg Nettogewicht und eine Transportgenehmigung der durchführenden Airline. Die Verpackung muss Gas entweichen lassen. Kennzeichnen Sie jedes betroffene Aufgabegepäckstück mit "Dry Ice" oder "Carbon Dioxide, solid" sowie dem Nettogewicht oder dem Hinweis "höchstens 2,5 kg". Beschreiben Sie Kühlmittel und Box gemeinsam, wenn Sie eine Medikamentenkühlung anfragen. Ein Bild der Box und eine Herstellerangabe helfen, Missverständnisse bei der Zuordnung zu vermeiden.
Duty-free-Einkäufe müssen laut Handgepäckseite innerhalb der erlaubten Kabinenmenge bleiben. Planen Sie den Platz schon vor dem Einkauf. Einfuhr am Ziel und Herkunft der Ware sind zusätzliche Fragen, die eine Airline-Freimenge nicht beantwortet.
10. Ihre Unterlagen vor der Abfahrt
- Speichern Sie für jede Teilstrecke die ausführende Airline, den Tarif und die Gepäckleistungen.
- Messen und wiegen Sie alle gefüllten Stücke einzeln.
- Halten Sie Batteriekennzeichnung und konkrete Gerätengenehmigungen bereit.
- Packen Sie Medikamente und Kabinenartikel so, dass Sie sie bei einer Abgabe sofort erreichen.
- Klären Sie kurz vor der Abfahrt die Kontrollstelle, den Umstieg und die Bedingungen für die Rückreise.
Wenn ein Detail offenbleibt, nennen Sie in Ihrer Anfrage den Flugabschnitt und das genaue Modell. Bewahren Sie die Antwort beim Ticket auf. So stehen Ihnen am Schalter die entscheidenden Angaben zur Verfügung, auch wenn Ihr Telefon gerade keine Internetverbindung hat.