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Lufthansa: Handgepäck, Gepäck und Gefahrgut

Lufthansa: Gepäck nach Tarif und ausführender Airline

Stand: 3. Oktober 2026. Legen Sie für Ihre Lufthansa-Reise die Buchungsbestätigung, den vollständigen Tarifnamen und die Angaben zu Ihren Geräten bereit. Die Gepäckmenge richtet sich nach Ihrer Buchung: Ein Kabinenkoffer kann auf einer Teilstrecke enthalten sein und auf der nächsten eine zusätzliche Buchung erfordern. Speichern Sie die Unterlagen auch offline, damit Sie sie am Schalter ohne Internetverbindung zeigen können.

1. Welche Airline Ihren Flug durchführt

Im Lufthansa-Impressum ist die Deutsche Lufthansa AG mit Sitz in Köln genannt. Lufthansa ist die hier behandelte Marke; LH ist ihr Flugnummernkürzel. Eine Buchung unter dieser Marke beantwortet noch nicht jede Transportfrage. Suchen Sie für jede Teilstrecke nach der Angabe zum durchführenden Unternehmen, oft als „operated by“ bezeichnet.

Die Handgepäckseite verlangt bei Codeshare-Flügen die Regeln der jeweils durchführenden Fluggesellschaft. Notieren Sie für jeden Abschnitt Flugnummer, ausführende Airline und Tarif. Auch Airlines desselben Konzerns können unterschiedliche Bedingungen haben. Welche Airline Ihren Flug tatsächlich durchführt, entnehmen Sie Ihrer Buchung.

2. Handgepäck: Tarif und Streckenart zusammen lesen

Die folgende Übersicht fasst die am Prüftag gelesenen Lufthansa-Kabinenregeln zusammen. Der persönliche Gegenstand misst höchstens 40 × 30 × 15 cm; das größere Handgepäckstück höchstens 55 × 40 × 23 cm und 8 kg je Stück.

Lufthansa-Flug und TarifEnthaltene Kabinenstücke
Kurz-/Mittelstrecke, Economy BasicEin persönlicher Gegenstand
Kurz-/Mittelstrecke, Economy Light, Comfort, Comfort Green oder FlexPersönlicher Gegenstand und ein größeres Handgepäckstück
Kurz-/Mittelstrecke, Business Comfort, Comfort Green oder FlexPersönlicher Gegenstand und zwei größere Handgepäckstücke
Langstrecke, Economy oder Premium EconomyPersönlicher Gegenstand und ein größeres Handgepäckstück
Langstrecke, Business oder FirstPersönlicher Gegenstand und zwei größere Handgepäckstücke

Messen Sie den gefüllten Koffer, einschließlich Rollen und Griffen. Wiegen Sie jedes Stück einzeln. Für bestimmte Statuskunden bestehen Ausnahmen; prüfen Sie deren genaue Voraussetzungen in Ihrer Buchung. Eine kleine Umhängetasche sollten Sie bei der Planung ausdrücklich mitzählen.

3. Economy Basic: vor der Fahrt zum Flughafen entscheiden

Die eigene Basic-Seite beschreibt den Tarif auf ausgewählten europäischen Verbindungen. Dort ist der kleine persönliche Gegenstand enthalten; ein größeres Kabinenstück können Sie gegen Aufpreis ergänzen. Die Seite nennt dafür eine Frist bis zwei Stunden vor Abflug. Ein Kauf dieses Handgepäckstücks am Flughafen ist ausgeschlossen.

Buchen Sie zusätzliches Gepäck rechtzeitig, solange Sie zu Hause noch umpacken können. Vergleichen Sie anschließend die Bestätigung mit der betroffenen Flugstrecke. Das gebuchte Aufgabegepäck macht einen ungebuchten Kabinenkoffer im Basic-Tarif nicht automatisch zulässig. Die Basic-Seite unterscheidet zudem die Langstrecke von der europäischen Variante. Übertragen Sie die dortige kleine Freimenge daher nicht pauschal auf jeden Flug mit demselben Tarifwort.

4. Aufgabegepäck: Stückzahl statt Gesamtgewicht

Die Freigepäckregeln nennen grundsätzlich höchstens 158 cm als Summe aus Breite, Höhe und Tiefe eines regulären Gepäckstücks. Die konkret enthaltene Freimenge steht im Flugschein beziehungsweise Passenger Receipt.

Bereich und TarifRegulär enthaltenes Aufgabegepäck laut aktueller Übersicht
Europa, Economy Basic oder LightKein Stück
Europa, Economy Comfort, Comfort Green oder FlexEin Stück bis 23 kg
Europa, Business Comfort oder Comfort GreenEin Stück bis 32 kg
Europa, Business FlexZwei Stücke, jeweils bis 32 kg
Interkontinental, Economy Light / Economy ClassKein Stück / ein Stück bis 23 kg
Interkontinental, Premium Economy Light / Premium Economy ClassEin / zwei Stücke, jeweils bis 23 kg
Interkontinental, Business Light / Business Class / FirstEin / zwei / drei Stücke, jeweils bis 32 kg

Status, Strecke und besondere Ticketregeln können die Freimenge verändern. Zwei erlaubte Stücke ergeben keine frei verteilbare Gewichtsreserve für einen einzigen schweren Koffer. Vergleichen Sie Hin- und Rückreise getrennt und bewahren Sie hinzugebuchte Leistungen auf.

5. Umsteigen und eine kurzfristige Abgabe am Gate

Fragen Sie bei der Gepäckabgabe nach dem Ziel auf dem Gepäckanhänger. Die Freigepäckseite nennt Ausnahmen von der Durchabfertigung, etwa einen Flughafenwechsel oder eine vorgeschriebene Zollabholung mit erneuter Aufgabe. Planen Sie den Übergang anhand Ihrer tatsächlichen Verbindung.

Auch ein passender Kabinenkoffer kann bei einem vollen Flug im Frachtraum landen. Packen Sie deshalb eine kleine, schnell herausnehmbare Tasche für wichtige Medikamente, Wertsachen und die Gegenstände, die in der Kabine bleiben müssen. Üben Sie das Herausnehmen vor der Reise. So können Sie reagieren, ohne den gesamten Koffer vor dem Gate auszuräumen. Die Handgepäckseite weist ausdrücklich auf das Herausnehmen von Geräten mit Batterien, Powerbanks und E-Zigaretten bei einer solchen Abgabe hin.

6. Geräte, Ersatzakkus und Powerbanks auseinanderhalten

Die Lufthansa-Batterieseite unterscheidet Geräteakkus, lose Batterien und Powerbanks. Lithium-Ionen-Akkus werden nach Wh, Lithium-Metall-Batterien nach Lithiumgehalt bewertet. Fotografieren Sie die Kennzeichnung; für eine Umrechnung aus mAh benötigen Sie auch die Spannung.

Powerbanks: höchstens zwei pro Person, ausschließlich Kabine, regulär bis 100 Wh. Über 100 bis 160 Wh verlangt die Seite eine Genehmigung. Laden und Benutzen sind verboten, mit gesonderter Ausnahme für zugelassene medizinische Geräte. Powerbanks dürfen nicht ins Fach über den Sitzen.

Schützen Sie lose Batteriekontakte einzeln. Der Sammelgrenzwert von 20 umfasst unterschiedliche Batterietypen einschließlich Powerbanks; deren Zweierlimit bleibt bestehen. Ersatz-Lithium-Ionen-Akkus über 100 bis 160 Wh benötigen Genehmigung und sind auf zwei begrenzt. Beschädigte oder sicherheitsbedingt zurückgerufene Akkus sind ausgeschlossen. Geräte im Aufgabegepäck haben zusätzliche Abschalt- und Schutzbedingungen.

7. Medikamente, medizinische Technik und Kühlung

Auf Gesund reisen empfiehlt Lufthansa einen erreichbaren Medikamentenvorrat für Verzögerungen und eine ärztliche Bescheinigung für persönlich benötigte Medikamente und Spritzen. Die Seite sagt ausdrücklich, dass Medikamente an Bord nicht gekühlt werden können. Stimmen Sie den Temperaturbedarf und die Dauer einschließlich Anreise und Umstieg mit Ihrer Apotheke beziehungsweise behandelnden Praxis ab.

Für die Verwendung eines batteriebetriebenen tragbaren Medizinprodukts an Bord verlangt die Batterieseite Transportgenehmigung und medizinische Freigabe. Gerätedaten sollen spätestens 48 Stunden vorher eingereicht werden. Nennen Sie Modell, Batterie und gewünschte Nutzung. Die Zulassung eines anderen CPAP-Geräts oder Sauerstoffkonzentrators beantwortet Ihre Modellfrage nicht.

Die Gefahrgutseite erlaubt Trockeneis ausschließlich zur Kühlung verderblicher Waren, die selbst kein Gefahrgut sind. Je Person sind höchstens 2,5 kg Nettogewicht mit Transportgenehmigung der durchführenden Airline zulässig. Die Verpackung muss Gas entweichen lassen. Bei Aufgabegepäck muss jedes betroffene Stück mit "Dry Ice" oder "Carbon Dioxide, solid" sowie dem Nettogewicht oder dem Hinweis "höchstens 2,5 kg" gekennzeichnet sein. Legen Sie Kühlmittel und Verpackung gemeinsam zur Prüfung vor.

8. Flüssigkeiten und Duty-free auf jeder Etappe prüfen

Für Flüssigkeiten gelten zusätzlich die Regeln Ihrer Sicherheitskontrolle. Informieren Sie sich kurz vor der Reise über die tatsächlich benutzte Kontrollstelle am Abflug- und gegebenenfalls Transferflughafen. Eine größere örtliche Flüssigkeitsmenge am CT-Scanner ändert weder die Lufthansa-Gepäckmaße noch die Gefahrgutbedingungen. Die erlaubte Literzahl hängt von der jeweiligen Kontrolle ab.

Duty-free-Einkäufe zählen laut Handgepäckseite zur zugelassenen Kabinenmenge. Lassen Sie beim Packen Platz dafür. Notieren Sie bei einem Einkauf mit Umstieg, ob Sie erneut kontrolliert werden. Zollfragen am Reiseziel und der Ursprung eingeführter Waren bleiben zusätzlich zu klären. Bei Aerosolen unterscheiden die Gefahrgutbedingungen den einzelnen Artikel von der Gesamtmenge: Für entsprechende Toilettenartikel gelten höchstens 0,5 kg beziehungsweise 0,5 Liter Nettomenge je Artikel und insgesamt 2 kg beziehungsweise 2 Liter Gesamtnettomenge pro Person. Schützen Sie Sprühventile mit einer Kappe oder einer geeigneten Vorrichtung gegen unbeabsichtigtes Austreten. Die örtliche Flüssigkeitskontrolle ist eine zusätzliche Prüfung.

9. Eine kurze Vorbereitung, die am Schalter hilft

  1. Speichern Sie die ausführende Airline und den vollständigen Tarif jeder Teilstrecke.
  2. Messen und wiegen Sie die fertig gepackten Stücke; vergleichen Sie die Bestätigung.
  3. Fotografieren Sie Akkudaten und halten Sie erforderliche Genehmigungen bereit.
  4. Legen Sie Medikamente und herauszunehmende Kabinenartikel gut erreichbar ab.
  5. Klären Sie vor der Abfahrt Kontrollstelle, Gepäckziel und Bedingungen für die Rückreise.

Für den Ablauf stellt Lufthansa Online-Check-in ab 30 Stunden vor Abflug bereit. Nutzen Sie diese Gelegenheit, Ihre Unterlagen ein letztes Mal zusammenzuführen. Der Check-in ersetzt eine ausstehende Gerätengenehmigung nicht. Falls die Quellen Ihren Gegenstand oder Ihre Buchungsvariante nicht eindeutig beantworten, nennen Sie dem durchführenden Unternehmen die konkreten Daten und bewahren Sie dessen Antwort auf.