Austrian Airlines: Handgepäck, Gepäck und Gefahrgut

Stand: 3. Oktober 2026. Beginnen Sie beim Packen mit Ihrer Austrian-Buchungsbestätigung. Notieren Sie den vollständigen Tarifnamen, einschließlich „Light“, „Basic“ oder „Comfort“, und halten Sie Belege für hinzugebuchtes Gepäck bereit. Die gleiche Reiseklasse kann unterschiedliche Freimengen enthalten. Die folgende Übersicht hilft Ihnen, die Angaben Ihrer Verbindung mit den aktuellen Austrian-Regeln abzugleichen.
1. Wer Ihren Austrian-Flug tatsächlich durchführt
Das eigene Impressum nennt Austrian Airlines AG, Firmensitz Wien. Die akzeptierten Suchnamen sind Austrian Airlines, Austrian und das Flugnummernkürzel OS. Die Adresse Wien-Flughafen im Impressum ist eine Kontaktadresse; daraus folgt keine Aussage über die Abfertigung Ihrer Reise oder aktuelle Flugverbindungen.
Suchen Sie in der Buchung für jeden Abschnitt nach der ausführenden Airline. Bei einem Codeshare kann die OS-Flugnummer bestehen bleiben, obwohl eine andere Airline fliegt. Die Austrian-Handgepäckseite verweist dann auf deren Kabinenregeln. Notieren Sie alle beteiligten Airlines, auch wenn Sie nur eine Buchungsnummer haben. Erforderliche Genehmigungen für besondere Gegenstände müssen zur jeweiligen Teilstrecke passen; die Antwort einer anderen Konzern-Airline gilt dafür nicht automatisch.
2. Kabinengepäck richtig messen
Für den persönlichen Gegenstand nennt Austrian 40 × 30 × 15 cm. Ein größeres Handgepäckstück darf höchstens 55 × 40 × 23 cm und 8 kg erreichen. Planen Sie mit der gefüllten Tasche, einschließlich äußerer Griffe, Rollen und Seitentaschen. Eine leere weiche Tasche lässt sich zwar zusammendrücken; ihre Maße nach dem Packen können deutlich größer sein.
| Strecke und Austrian-Tarif | Kabinenfreimenge laut aktuellem Überblick |
|---|---|
| Kurz-/Mittelstrecke, Economy Basic | Ein persönlicher Gegenstand |
| Kurz-/Mittelstrecke, Economy Light, Comfort, Comfort Green oder Flex | Persönlicher Gegenstand plus ein größeres Handgepäckstück |
| Kurz-/Mittelstrecke, Business Comfort, Comfort Green oder Flex | Persönlicher Gegenstand plus zwei größere Stücke, jeweils 8 kg |
| Langstrecke, Economy oder Premium Economy | Persönlicher Gegenstand plus ein größeres Handgepäckstück |
| Langstrecke, Business | Persönlicher Gegenstand plus zwei größere Stücke, jeweils 8 kg |
Gleichen Sie zusätzliche Statusvorteile und örtliche Einschränkungen mit Ihrer Buchung ab. Legen Sie beispielsweise Ihren Laptop samt Hülle schon beim Wiegen in die Tasche, in der er später reisen soll. So verteilen Sie das Gewicht vor der Fahrt zum Flughafen.
3. Basic ergänzen, bevor Sie losfahren
Die Austrian-Seite zu Economy Basic beschreibt ausgewählte europäische Strecken mit nur dem persönlichen Gegenstand. Ein größeres Kabinenstück sowie Aufgabegepäck sind dort nicht enthalten. Zusätzliche Leistungen lassen sich laut Seite bis zwei Stunden vor Abflug online ergänzen. Für das größere Handgepäckstück ist ein Kauf am Flughafen ausgeschlossen.
Öffnen Sie Ihre Buchung früh genug, um bei Bedarf noch umpacken zu können. Kontrollieren Sie nach dem Kauf die Bestätigung für die betreffende Flugstrecke. Ein Koffer, den Sie bis zum Gate mitnehmen, wird als Kabinenstück behandelt, auch wenn Sie Aufgabegepäck bezahlt haben. Bringen Sie dieses zum vorgesehenen Abgabeschalter. Die Basic-Seite nennt außerdem eine Langstreckenvariante mit anderem Gepäckumfang. Beziehen Sie den europäischen kleinen Tarifumfang daher ausdrücklich auf die passende Streckenart.
4. Aufgabegepäck und Tarifausnahmen
Die Gepäck-FAQ nennt folgende reguläre Stückzahlen. Individuelle Bestätigung und Streckenausnahmen bleiben maßgeblich.
| Bereich und Tarif | Aufgabegepäck laut gelesener FAQ |
|---|---|
| Kontinental, Economy | Ein Stück bis 23 kg; Basic und Light ohne Freigepäck |
| Kontinental, Business | Zwei Stücke bis je 32 kg; Business Comfort ein Stück bis 32 kg |
| Interkontinental, Economy | Ein Stück bis 23 kg; Light ohne Freigepäck |
| Interkontinental, Premium Economy | Zwei Stücke bis je 23 kg; Premium Economy Light ein Stück |
| Interkontinental, Business | Zwei Stücke bis je 32 kg; Business Light ein Stück |
Die Freigepäckseite setzt 158 cm als Summe aus Höhe, Breite und Länge des regulären Stücks an. Sie nennt auch mögliche Markt- und Charterausnahmen. Bei gemischten Reisen kann ein Gewichtskonzept im Ticket stehen, beispielsweise „20K“, statt einer Stückzahl. Lesen Sie genau, welche Einheit Ihre Bestätigung verwendet. Rechnen Sie mehrere Stückgewichte nicht automatisch zu einem schweren Koffer zusammen.
5. Comfort auf Langstrecke und Flüge mit mehreren Airlines
Die eigene Economy-Tarifseite beschreibt die Langstreckenvarianten Economy Light, Comfort, Comfort Plus, Comfort Green und Flex. Dort ist jeweils ein Kabinenstück bis 8 kg genannt; die Comfort-Varianten und Flex enthalten ein aufgegebenes Stück bis 23 kg, während Light dieses als kostenpflichtige Ergänzung ausweist. Light wird laut Fußnote nicht auf allen Langstreckenzielen angeboten.
Vergleichen Sie bei der Buchung genau die Leistung, die Sie brauchen. Wenn Sie nur einen größeren Kabinenkoffer benötigen, ist das eine andere Frage als ein zusätzliches aufgegebenes Stück. Bei mehreren Airlines kann sich die vertragliche Freimenge nach der maßgeblichen Strecke richten. Für die Kabine gelten dagegen die Regeln der jeweils ausführenden Airline. Die Freigepäckseite verweist für die konkrete Menge auf Ihr Ticket. Bewahren Sie dessen Gepäckangabe zusammen mit den Namen der beteiligten Airlines auf.
6. Powerbanks und Ersatzbatterien vorbereiten
Die eigene Batterieseite trennt Geräte mit eingebautem Akku von losen Batterien und Powerbanks. Für Lithium-Ionen-Akkus ist Wh wichtig, für Lithium-Metall der Lithiumgehalt. Machen Sie ein Foto des Typenschilds und halten Sie eine Herstellerangabe bereit, wenn die Kennzeichnung schwer lesbar ist.
Powerbanks sind auf zwei pro Person begrenzt und gehören in die Kabine. Regulär gelten höchstens 100 Wh; über 100 bis 160 Wh ist eine Genehmigung nötig. Benutzen und Laden sind an Bord verboten, mit eigener Ausnahme für zugelassene medizinische Geräte. Powerbanks dürfen nicht ins Gepäckfach über den Sitzen. Kontakte müssen gegen Kurzschluss geschützt sein.
Der Grenzwert von 20 für verschiedene lose Batterietypen einschließlich Powerbanks erweitert deren Zweierlimit nicht. Ersatz-Lithium-Ionen-Akkus über 100 bis 160 Wh sind auf zwei begrenzt und benötigen Genehmigung. Beschädigte, defekte oder sicherheitsbedingt zurückgerufene Batterien sind ausgeschlossen. Reichen Sie bei Unklarheiten Gerät und Batterie gemeinsam zur Prüfung ein.
7. POC, CPAP und die Stromversorgung
Auf Gesundes Reisen unterscheidet Austrian Sauerstoffkonzentratoren und Schlaftherapiegeräte. Ein POC benötigt Anmeldung spätestens 48 Stunden vorher und medizinische Flugfreigabe. Übermitteln Sie Buchung, Hersteller, genauen Gerätetyp und Batteriedaten. Auch ein gelistetes POC-Modell muss angemeldet werden. Bei ständigem Bedarf verlangt die Seite Batterieversorgung für 150 Prozent der gesamten Flugdauer; die Flugzeugstromversorgung wird hierfür nicht zugesichert.
Für CPAP nennt Austrian ebenfalls die Anmeldung spätestens 48 Stunden vor Abflug, Batteriedaten und die gewünschte Nutzungsdauer. Nutzung kann etwa bei Start und Landung eingeschränkt sein. Lassen Sie die Bedingungen für Ihr Modell schriftlich bestätigen. Ein Medikamentenvorrat, ein medizinisches Gerät und dessen Verwendung während des Fluges sind verschiedene Anliegen. Stimmen Sie Ihren persönlichen medizinischen Bedarf mit der behandelnden Praxis ab; die Gerätefreigabe klären Sie mit Austrian beziehungsweise der ausführenden Airline.
8. Kühlung, Flüssigkeiten und Einkäufe
Planen Sie für temperaturempfindliche Medikamente die Verpackung, das Kühlmittel und die gesamte Reisedauer einschließlich Umstieg. Eine allgemeine Erwähnung einer Kühlhilfe ersetzt keine Freigabe Ihrer konkreten Kombination. Die Austrian-Gefahrgutseite erlaubt Trockeneis ausschließlich zur Kühlung verderblicher Waren, die selbst kein Gefahrgut sind. Je Person sind höchstens 2,5 kg Nettogewicht mit Transportgenehmigung der durchführenden Airline zulässig. Die Verpackung muss Gas entweichen lassen. Jedes betroffene Aufgabegepäckstück muss "Dry Ice" oder "Carbon Dioxide, solid" sowie das Nettogewicht oder den Hinweis "höchstens 2,5 kg" tragen.
Bei den dort behandelten Toilettenartikeln gelten höchstens 0,5 kg beziehungsweise 0,5 Liter Nettomenge je Artikel und insgesamt 2 kg beziehungsweise 2 Liter Gesamtnettomenge je Person. Schützen Sie Sprayventile mit einer Kappe oder einer geeigneten Vorrichtung gegen unbeabsichtigtes Austreten. Die örtliche Flüssigkeitskontrolle prüft zusätzlich. Ermitteln Sie Ihre tatsächliche Kontrollstelle am Abflug- und Transferflughafen. Eine lokale CT-Regel erweitert weder die Austrian-Gepäckfreimenge noch eine Gefahrgutzulassung.
Duty-free-Einkäufe sind laut Handgepäckseite innerhalb Ihrer erlaubten Kabinenmenge unterzubringen. Lassen Sie Platz dafür und prüfen Sie vor dem Einkauf eine mögliche weitere Kontrolle. Einfuhrregeln am Reiseziel sind unabhängig davon zu klären.
9. Vor der Abfahrt und beim Umstieg
- Speichern Sie Tarif, ausführende Airline und Gepäckbestätigung für beide Reiserichtungen.
- Wiegen und messen Sie die fertig gepackten Stücke.
- Halten Sie Akkudaten, Arztunterlagen und erforderliche Genehmigungen erreichbar.
- Bereiten Sie eine kleine Tasche für Medikamente und Kabinenartikel vor, falls ein Koffer am Gate abgegeben wird.
- Fragen Sie am Schalter nach dem Ziel auf dem Gepäckanhänger und einer nötigen erneuten Abgabe.
Verlassen Sie sich beim Umstieg auf die konkrete Auskunft zu Ihrer Verbindung. Erneute Kontrolle, Zollabholung und Flughafenwechsel können den Ablauf verändern. Wenn eine Antwort fehlt, nennen Sie Flugabschnitt, Gegenstand und Modell, statt nur nach einer allgemeinen „Handgepäckerlaubnis“ zu fragen.