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Flüssigkeiten im Gepäck

Wie viel Flüssigkeit darf ins Flugzeug?

Ja, gewöhnliche zulässige Flüssigkeiten dürfen mit. An Kontrollen ohne bestätigte lokale Freigabe gilt in Deutschland, Österreich und der Schweiz: höchstens 100 ml je Behälter in einem transparenten wiederverschließbaren 1-l-Beutel pro Person. An allen Sicherheitskontrollstellen in München seit dem 18. September 2026 und an der zentralen CT-Kontrolle in Wien sind bis 2 l je Behälter möglich. In Wien müssen Thermoskannen leer sein. Informieren Sie sich über jede erneute Kontrolle auf Ihrer Reise.

Handgepäck

Mit Bedingungen

Grundregel 100 ml je Behälter, ein 1-l-Beutel pro Person. München (alle Sicherheitskontrollstellen seit dem 18. September 2026) und Wien zentrale CT-Kontrolle: bis 2 l je Behälter; Wien verlangt leere Thermoskannen. Reisebedarf an Medikamenten und Babynahrung sowie Duty-free haben eigene Kontrollbedingungen.

Aufgabegepäck

Mit Bedingungen

Größere gewöhnliche Flüssigkeiten können ins Aufgabegepäck. Die 100-ml-Kabinengrenze gilt dort nicht. Der Stoff muss für den Transport zugelassen sein; für Toilettenartikel und Aerosole bestehen zusätzliche Mengen- und Verpackungsregeln.

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Lesen Sie die Behältergröße ab und prüfen Sie die Regel Ihrer Kontrollstelle.
Infografik
Flüssigkeiten: MUC alle Sicherheitskontrollstellen seit 18. September 2026 bis 2 l je Behälter; nationale, Betreiber- und Einfuhrbedingungen zusätzlich.
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Besondere Regeln nach Land, Flughafen, Airline und Ausführung

Was gilt für Ihren Flug?

Wählen Sie Land, Flughafen und Airline und suchen Sie nach Ihrer Ausführung. Bei einer erneuten Kontrolle nach dem Umstieg prüfen Sie auch den dortigen Flughafen.

Ihre Reise und Ihr Gegenstand

16 passende Kombinationen · 8 Antworten

Handgepäck

Mit Bedingungen

Aufgabegepäck

Mit Bedingungen

Am Körper

Nicht geklärt

Allgemeine Regeln stehen neben den Regeln der Airline und des Flughafens.

Deutschland · Grundregel und Ausnahmen · gleiche Bedingungen für 2 KombinationenHandgepäck: Mit BedingungenAufgabegepäck: Mit Bedingungen

Handgepäck

Antwort

  • Sicherheitskontrolle: Bedingt
    • Benötigte Medikamente, Spezialnahrung und korrekt versiegelte Duty-free-Ware haben eigene Bedingungen. Eine bestätigte lokale CT-Regel wird separat angewendet.
    • Duty-free-Flüssigkeiten über 100 ml sind bei erfüllten Einkaufs- und Kontrollbedingungen möglich.
    • Die Ware muss die technische Sicherheitskontrolle bestehen.
    • Gewöhnliche Flüssigkeiten an Kontrollen ohne bestätigte lokale Freigabe: höchstens 100 ml Fassungsvermögen je Behälter.
    • Einkäufe am Flughafen oder an Bord; auch außerhalb der EU erworbene Duty-free-Ware kann unter diesen Bedingungen geprüft werden.
    • Alle Behälter passen in einen transparenten wiederverschließbaren Beutel bis 1 l; ein Beutel je Person.
    • Ware und Kaufbeleg bleiben im unbeschädigten versiegelten Sicherheitsbeutel bis zum Ende der Flugreise.
  • Medizinische Ausnahme: Bedingt
    • Ein Nachweis über Bedarf oder Echtheit kann verlangt werden; bei Medikamenten hilft ein Rezept oder Attest.
    • Flüssige Medikamente und medizinische oder diätetische Spezialnahrung einschließlich Babynahrung dürfen über 100 ml liegen, soweit während der Reise benötigt.
    • Halten Sie den Reisebedarf zur Prüfung bereit; die Flüssigkeit muss die Sicherheitskontrolle bestehen.

Aufgabegepäck

Antwort

  • Sicherheitskontrolle: Bedingt
    • Größere gewöhnliche Flüssigkeiten können ins Aufgabegepäck; der Kabinenwert 100 ml gilt dort nicht. Gefahrgut- und Airline-Bestimmungen müssen den Stoff zulassen.

Am Körper

Keine sichere Antwort

  • Regelwerk: Die Quellen reichen für eine sichere Antwort nicht aus.

Flüge und Quellen

Deutschland · Grundregel und Ausnahmen
Abflugland
Deutschland

Handgepäck

Antwort

  • Sicherheitskontrolle: Bedingt
    • Benötigte Medikamente, Spezialnahrung und korrekt versiegelte Duty-free-Ware haben eigene Bedingungen. Eine bestätigte lokale CT-Regel wird separat angewendet.
    • Duty-free-Flüssigkeiten über 100 ml sind bei erfüllten Einkaufs- und Kontrollbedingungen möglich.
    • Die Ware muss die technische Sicherheitskontrolle bestehen.
    • Gewöhnliche Flüssigkeiten an Kontrollen ohne bestätigte lokale Freigabe: höchstens 100 ml Fassungsvermögen je Behälter.
    • Einkäufe am Flughafen oder an Bord; auch außerhalb der EU erworbene Duty-free-Ware kann unter diesen Bedingungen geprüft werden.
    • Alle Behälter passen in einen transparenten wiederverschließbaren Beutel bis 1 l; ein Beutel je Person.
    • Ware und Kaufbeleg bleiben im unbeschädigten versiegelten Sicherheitsbeutel bis zum Ende der Flugreise.
  • Medizinische Ausnahme: Bedingt
    • Ein Nachweis über Bedarf oder Echtheit kann verlangt werden; bei Medikamenten hilft ein Rezept oder Attest.
    • Flüssige Medikamente und medizinische oder diätetische Spezialnahrung einschließlich Babynahrung dürfen über 100 ml liegen, soweit während der Reise benötigt.
    • Halten Sie den Reisebedarf zur Prüfung bereit; die Flüssigkeit muss die Sicherheitskontrolle bestehen.

Quellen

Aufgabegepäck

Antwort

  • Sicherheitskontrolle: Bedingt
    • Größere gewöhnliche Flüssigkeiten können ins Aufgabegepäck; der Kabinenwert 100 ml gilt dort nicht. Gefahrgut- und Airline-Bestimmungen müssen den Stoff zulassen.

Quellen

Am Körper

Keine sichere Antwort

  • Regelwerk: Die Quellen reichen für eine sichere Antwort nicht aus.

Quellen

Quelle fehlt.

Österreich · Grundregel und Ausnahmen
Abflugland
Österreich

Handgepäck

Antwort

  • Sicherheitskontrolle: Bedingt
    • Benötigte Medikamente, Spezialnahrung und korrekt versiegelte Duty-free-Ware haben eigene Bedingungen. Eine bestätigte lokale CT-Regel wird separat angewendet.
    • Duty-free-Flüssigkeiten über 100 ml sind bei erfüllten Einkaufs- und Kontrollbedingungen möglich.
    • Die Ware muss die technische Sicherheitskontrolle bestehen.
    • Gewöhnliche Flüssigkeiten an Kontrollen ohne bestätigte lokale Freigabe: höchstens 100 ml Fassungsvermögen je Behälter.
    • Einkäufe am Flughafen oder an Bord; auch außerhalb der EU erworbene Duty-free-Ware kann unter diesen Bedingungen geprüft werden.
    • Alle Behälter passen in einen transparenten wiederverschließbaren Beutel bis 1 l; ein Beutel je Person.
    • Ware und Kaufbeleg bleiben im unbeschädigten versiegelten Sicherheitsbeutel bis zum Ende der Flugreise.
  • Medizinische Ausnahme: Bedingt
    • Ein Nachweis über Bedarf oder Echtheit kann verlangt werden; bei Medikamenten hilft ein Rezept oder Attest.
    • Flüssige Medikamente und medizinische oder diätetische Spezialnahrung einschließlich Babynahrung dürfen über 100 ml liegen, soweit während der Reise benötigt.
    • Halten Sie den Reisebedarf zur Prüfung bereit; die Flüssigkeit muss die Sicherheitskontrolle bestehen.

Quellen

Aufgabegepäck

Antwort

  • Sicherheitskontrolle: Bedingt
    • Größere gewöhnliche Flüssigkeiten können ins Aufgabegepäck; der Kabinenwert 100 ml gilt dort nicht. Gefahrgut- und Airline-Bestimmungen müssen den Stoff zulassen.

Quellen

Am Körper

Keine sichere Antwort

  • Regelwerk: Die Quellen reichen für eine sichere Antwort nicht aus.

Quellen

Quelle fehlt.

Schweiz · Grundregel und AusnahmenHandgepäck: Mit BedingungenAufgabegepäck: Mit Bedingungen

Handgepäck

Antwort

  • Sicherheitskontrolle: Bedingt
    • Benötigte Medikamente, Spezialnahrung und korrekt versiegelte Duty-free-Ware haben eigene Bedingungen. Eine bestätigte lokale CT-Regel wird separat angewendet.
    • Duty-free-Flüssigkeiten über 100 ml sind bei erfüllten Einkaufs- und Kontrollbedingungen möglich.
    • Die Ware muss die technische Sicherheitskontrolle bestehen.
    • Gewöhnliche Flüssigkeiten an Kontrollen ohne bestätigte lokale Freigabe: höchstens 100 ml Fassungsvermögen je Behälter.
    • Für CH belegt BAZL Einkäufe an CH/EU/EFTA-Flughäfen oder an Bord einer entsprechenden Fluggesellschaft.
    • Alle Behälter passen in einen transparenten wiederverschließbaren Beutel bis 1 l; ein Beutel je Person.
    • Ware und Kaufbeleg bleiben im unbeschädigten versiegelten Sicherheitsbeutel bis zum Ende der Flugreise.
  • Medizinische Ausnahme: Bedingt
    • Die Ausnahme gilt für medizinischen oder diätetischen Reisebedarf, nicht für gewöhnliche Getränke.
    • Flüssige Medikamente und medizinische oder diätetische Spezialnahrung einschließlich Babynahrung dürfen über 100 ml liegen, soweit während der Reise benötigt.
    • Halten Sie den Reisebedarf zur Prüfung bereit; die Flüssigkeit muss die Sicherheitskontrolle bestehen.

Aufgabegepäck

Antwort

  • Sicherheitskontrolle: Bedingt
    • Größere gewöhnliche Flüssigkeiten können ins Aufgabegepäck; der Kabinenwert 100 ml gilt dort nicht. Gefahrgut- und Airline-Bestimmungen müssen den Stoff zulassen.

Am Körper

Keine sichere Antwort

  • Regelwerk: Die Quellen reichen für eine sichere Antwort nicht aus.

Flüge und Quellen

Schweiz · Grundregel und Ausnahmen
Abflugland
Schweiz

Handgepäck

Antwort

  • Sicherheitskontrolle: Bedingt
    • Benötigte Medikamente, Spezialnahrung und korrekt versiegelte Duty-free-Ware haben eigene Bedingungen. Eine bestätigte lokale CT-Regel wird separat angewendet.
    • Duty-free-Flüssigkeiten über 100 ml sind bei erfüllten Einkaufs- und Kontrollbedingungen möglich.
    • Die Ware muss die technische Sicherheitskontrolle bestehen.
    • Gewöhnliche Flüssigkeiten an Kontrollen ohne bestätigte lokale Freigabe: höchstens 100 ml Fassungsvermögen je Behälter.
    • Für CH belegt BAZL Einkäufe an CH/EU/EFTA-Flughäfen oder an Bord einer entsprechenden Fluggesellschaft.
    • Alle Behälter passen in einen transparenten wiederverschließbaren Beutel bis 1 l; ein Beutel je Person.
    • Ware und Kaufbeleg bleiben im unbeschädigten versiegelten Sicherheitsbeutel bis zum Ende der Flugreise.
  • Medizinische Ausnahme: Bedingt
    • Die Ausnahme gilt für medizinischen oder diätetischen Reisebedarf, nicht für gewöhnliche Getränke.
    • Flüssige Medikamente und medizinische oder diätetische Spezialnahrung einschließlich Babynahrung dürfen über 100 ml liegen, soweit während der Reise benötigt.
    • Halten Sie den Reisebedarf zur Prüfung bereit; die Flüssigkeit muss die Sicherheitskontrolle bestehen.

Quellen

Aufgabegepäck

Antwort

  • Sicherheitskontrolle: Bedingt
    • Größere gewöhnliche Flüssigkeiten können ins Aufgabegepäck; der Kabinenwert 100 ml gilt dort nicht. Gefahrgut- und Airline-Bestimmungen müssen den Stoff zulassen.

Quellen

Am Körper

Keine sichere Antwort

  • Regelwerk: Die Quellen reichen für eine sichere Antwort nicht aus.

Quellen

Quelle fehlt.

München MUC · alle Sicherheitskontrollstellen seit 18. September 2026Handgepäck: Mit BedingungenAufgabegepäck: Mit Bedingungen

Handgepäck

Antwort

  • Flughafenverfahren: Bedingt
    • Flüssigkeiten können im Handgepäck bleiben; zusätzliche Prüfung und Öffnen eines Behälters sind möglich.
    • Am Flughafen München gelten seit dem 18. September 2026 an allen Sicherheitskontrollstellen höchstens 2 l Fassungsvermögen je Einzelbehälter. Mehrere solche Behälter sind möglich; Flüssigkeiten dürfen im Handgepäck bleiben. Betreiber-, Nettomengen- und Einfuhrregeln gelten zusätzlich; jede weitere Sicherheitskontrolle ist separat zu prüfen.
  • Medizinische Ausnahme: Bedingt
    • Ein Nachweis über Bedarf oder Echtheit kann verlangt werden; bei Medikamenten hilft ein Rezept oder Attest.
    • Flüssige Medikamente und medizinische oder diätetische Spezialnahrung einschließlich Babynahrung dürfen über 100 ml liegen, soweit während der Reise benötigt.
    • Halten Sie den Reisebedarf zur Prüfung bereit; die Flüssigkeit muss die Sicherheitskontrolle bestehen.

Aufgabegepäck

Antwort

  • Sicherheitskontrolle: Bedingt
    • Größere gewöhnliche Flüssigkeiten können ins Aufgabegepäck; der Kabinenwert 100 ml gilt dort nicht. Gefahrgut- und Airline-Bestimmungen müssen den Stoff zulassen.

Am Körper

Keine sichere Antwort

  • Regelwerk: Die Quellen reichen für eine sichere Antwort nicht aus.

Flüge und Quellen

München MUC · alle Sicherheitskontrollstellen seit 18. September 2026
Abflugland
Deutschland
Flughafen
MUC

Handgepäck

Antwort

  • Flughafenverfahren: Bedingt
    • Flüssigkeiten können im Handgepäck bleiben; zusätzliche Prüfung und Öffnen eines Behälters sind möglich.
    • Am Flughafen München gelten seit dem 18. September 2026 an allen Sicherheitskontrollstellen höchstens 2 l Fassungsvermögen je Einzelbehälter. Mehrere solche Behälter sind möglich; Flüssigkeiten dürfen im Handgepäck bleiben. Betreiber-, Nettomengen- und Einfuhrregeln gelten zusätzlich; jede weitere Sicherheitskontrolle ist separat zu prüfen.
  • Medizinische Ausnahme: Bedingt
    • Ein Nachweis über Bedarf oder Echtheit kann verlangt werden; bei Medikamenten hilft ein Rezept oder Attest.
    • Flüssige Medikamente und medizinische oder diätetische Spezialnahrung einschließlich Babynahrung dürfen über 100 ml liegen, soweit während der Reise benötigt.
    • Halten Sie den Reisebedarf zur Prüfung bereit; die Flüssigkeit muss die Sicherheitskontrolle bestehen.

Quellen

Aufgabegepäck

Antwort

  • Sicherheitskontrolle: Bedingt
    • Größere gewöhnliche Flüssigkeiten können ins Aufgabegepäck; der Kabinenwert 100 ml gilt dort nicht. Gefahrgut- und Airline-Bestimmungen müssen den Stoff zulassen.

Quellen

Am Körper

Keine sichere Antwort

  • Regelwerk: Die Quellen reichen für eine sichere Antwort nicht aus.

Quellen

Quelle fehlt.

Wien VIE · zentrale CT-KontrolleHandgepäck: Mit BedingungenAufgabegepäck: Mit Bedingungen

Handgepäck

Antwort

  • Sicherheitskontrolle: Bedingt
    • Benötigte Medikamente, Spezialnahrung und korrekt versiegelte Duty-free-Ware haben eigene Bedingungen. Eine bestätigte lokale CT-Regel wird separat angewendet.
    • Duty-free-Flüssigkeiten über 100 ml sind bei erfüllten Einkaufs- und Kontrollbedingungen möglich.
    • Die Ware muss die technische Sicherheitskontrolle bestehen.
    • Gewöhnliche Flüssigkeiten an Kontrollen ohne bestätigte lokale Freigabe: höchstens 100 ml Fassungsvermögen je Behälter.
    • Einkäufe am Flughafen oder an Bord; auch außerhalb der EU erworbene Duty-free-Ware kann unter diesen Bedingungen geprüft werden.
    • Alle Behälter passen in einen transparenten wiederverschließbaren Beutel bis 1 l; ein Beutel je Person.
    • Ware und Kaufbeleg bleiben im unbeschädigten versiegelten Sicherheitsbeutel bis zum Ende der Flugreise.
  • Flughafenverfahren: Bedingt
    • Thermoskannen müssen an der Sicherheitskontrolle leer vorgezeigt werden.
    • Flüssigkeiten können im Handgepäck bleiben; alle werden technisch geprüft.
    • VIE, zentrale CT-Kontrolle in allen Terminals: Flüssigkeitsbehälter bis 2000 ml Fassungsvermögen.
  • Medizinische Ausnahme: Bedingt
    • Ein Nachweis über Bedarf oder Echtheit kann verlangt werden; bei Medikamenten hilft ein Rezept oder Attest.
    • Flüssige Medikamente und medizinische oder diätetische Spezialnahrung einschließlich Babynahrung dürfen über 100 ml liegen, soweit während der Reise benötigt.
    • Halten Sie den Reisebedarf zur Prüfung bereit; die Flüssigkeit muss die Sicherheitskontrolle bestehen.

Aufgabegepäck

Antwort

  • Sicherheitskontrolle: Bedingt
    • Größere gewöhnliche Flüssigkeiten können ins Aufgabegepäck; der Kabinenwert 100 ml gilt dort nicht. Gefahrgut- und Airline-Bestimmungen müssen den Stoff zulassen.

Am Körper

Keine sichere Antwort

  • Regelwerk: Die Quellen reichen für eine sichere Antwort nicht aus.

Flüge und Quellen

Wien VIE · zentrale CT-Kontrolle
Abflugland
Österreich
Flughafen
VIE
Kontrollstelle
central-CT

Handgepäck

Antwort

  • Sicherheitskontrolle: Bedingt
    • Benötigte Medikamente, Spezialnahrung und korrekt versiegelte Duty-free-Ware haben eigene Bedingungen. Eine bestätigte lokale CT-Regel wird separat angewendet.
    • Duty-free-Flüssigkeiten über 100 ml sind bei erfüllten Einkaufs- und Kontrollbedingungen möglich.
    • Die Ware muss die technische Sicherheitskontrolle bestehen.
    • Gewöhnliche Flüssigkeiten an Kontrollen ohne bestätigte lokale Freigabe: höchstens 100 ml Fassungsvermögen je Behälter.
    • Einkäufe am Flughafen oder an Bord; auch außerhalb der EU erworbene Duty-free-Ware kann unter diesen Bedingungen geprüft werden.
    • Alle Behälter passen in einen transparenten wiederverschließbaren Beutel bis 1 l; ein Beutel je Person.
    • Ware und Kaufbeleg bleiben im unbeschädigten versiegelten Sicherheitsbeutel bis zum Ende der Flugreise.
  • Flughafenverfahren: Bedingt
    • Thermoskannen müssen an der Sicherheitskontrolle leer vorgezeigt werden.
    • Flüssigkeiten können im Handgepäck bleiben; alle werden technisch geprüft.
    • VIE, zentrale CT-Kontrolle in allen Terminals: Flüssigkeitsbehälter bis 2000 ml Fassungsvermögen.
  • Medizinische Ausnahme: Bedingt
    • Ein Nachweis über Bedarf oder Echtheit kann verlangt werden; bei Medikamenten hilft ein Rezept oder Attest.
    • Flüssige Medikamente und medizinische oder diätetische Spezialnahrung einschließlich Babynahrung dürfen über 100 ml liegen, soweit während der Reise benötigt.
    • Halten Sie den Reisebedarf zur Prüfung bereit; die Flüssigkeit muss die Sicherheitskontrolle bestehen.

Quellen

Aufgabegepäck

Antwort

  • Sicherheitskontrolle: Bedingt
    • Größere gewöhnliche Flüssigkeiten können ins Aufgabegepäck; der Kabinenwert 100 ml gilt dort nicht. Gefahrgut- und Airline-Bestimmungen müssen den Stoff zulassen.

Quellen

Am Körper

Keine sichere Antwort

  • Regelwerk: Die Quellen reichen für eine sichere Antwort nicht aus.

Quellen

Quelle fehlt.

DE · Lufthansa · Stoffregeln zusätzlich · gleiche Bedingungen für 6 KombinationenHandgepäck: Mit BedingungenAufgabegepäck: Mit Bedingungen

Handgepäck

Antwort

  • Sicherheitskontrolle: Bedingt
    • Benötigte Medikamente, Spezialnahrung und korrekt versiegelte Duty-free-Ware haben eigene Bedingungen. Eine bestätigte lokale CT-Regel wird separat angewendet.
    • Duty-free-Flüssigkeiten über 100 ml sind bei erfüllten Einkaufs- und Kontrollbedingungen möglich.
    • Die Ware muss die technische Sicherheitskontrolle bestehen.
    • Gewöhnliche Flüssigkeiten an Kontrollen ohne bestätigte lokale Freigabe: höchstens 100 ml Fassungsvermögen je Behälter.
    • Einkäufe am Flughafen oder an Bord; auch außerhalb der EU erworbene Duty-free-Ware kann unter diesen Bedingungen geprüft werden.
    • Alle Behälter passen in einen transparenten wiederverschließbaren Beutel bis 1 l; ein Beutel je Person.
    • Ware und Kaufbeleg bleiben im unbeschädigten versiegelten Sicherheitsbeutel bis zum Ende der Flugreise.
  • Gefahrgut: Bedingt
    • Die Menge gilt für Toilettenartikel und zugelassene Aerosole, nicht pauschal für Wasser. Sport- und Haushaltssprays müssen ungiftig, nicht entzündbar, Gefahrenunterklasse 2.2 ohne Nebengefahr sein. Sonstige gefährliche Stoffe brauchen ihre eigene Beförderungsregel.
    • Bei Handgepäck gilt zusätzlich die Regel der tatsächlichen Sicherheitskontrolle.
    • Zugelassene medizinische/kosmetische Toilettenartikel und Aerosole: je Artikel höchstens 0,5 kg oder 0,5 l Nettomenge; insgesamt höchstens 2 kg oder 2 l pro Person über Hand- und Aufgabegepäck zusammen.
    • Aerosolventile durch Kappe oder gleichwertige Sicherung gegen unbeabsichtigtes Auslösen schützen.
  • Medizinische Ausnahme: Bedingt
    • Ein Nachweis über Bedarf oder Echtheit kann verlangt werden; bei Medikamenten hilft ein Rezept oder Attest.
    • Flüssige Medikamente und medizinische oder diätetische Spezialnahrung einschließlich Babynahrung dürfen über 100 ml liegen, soweit während der Reise benötigt.
    • Halten Sie den Reisebedarf zur Prüfung bereit; die Flüssigkeit muss die Sicherheitskontrolle bestehen.

Aufgabegepäck

Antwort

  • Sicherheitskontrolle: Bedingt
    • Größere gewöhnliche Flüssigkeiten können ins Aufgabegepäck; der Kabinenwert 100 ml gilt dort nicht. Gefahrgut- und Airline-Bestimmungen müssen den Stoff zulassen.
  • Gefahrgut: Bedingt
    • Die Menge gilt für Toilettenartikel und zugelassene Aerosole, nicht pauschal für Wasser. Sport- und Haushaltssprays müssen ungiftig, nicht entzündbar, Gefahrenunterklasse 2.2 ohne Nebengefahr sein. Sonstige gefährliche Stoffe brauchen ihre eigene Beförderungsregel.
    • Bei Handgepäck gilt zusätzlich die Regel der tatsächlichen Sicherheitskontrolle.
    • Zugelassene medizinische/kosmetische Toilettenartikel und Aerosole: je Artikel höchstens 0,5 kg oder 0,5 l Nettomenge; insgesamt höchstens 2 kg oder 2 l pro Person über Hand- und Aufgabegepäck zusammen.
    • Aerosolventile durch Kappe oder gleichwertige Sicherung gegen unbeabsichtigtes Auslösen schützen.

Am Körper

Keine sichere Antwort

  • Regelwerk: Die Quellen reichen für eine sichere Antwort nicht aus.

Flüge und Quellen

DE · Lufthansa · Stoffregeln zusätzlich
Abflugland
Deutschland
Fluggesellschaft
Lufthansa

Handgepäck

Antwort

  • Sicherheitskontrolle: Bedingt
    • Benötigte Medikamente, Spezialnahrung und korrekt versiegelte Duty-free-Ware haben eigene Bedingungen. Eine bestätigte lokale CT-Regel wird separat angewendet.
    • Duty-free-Flüssigkeiten über 100 ml sind bei erfüllten Einkaufs- und Kontrollbedingungen möglich.
    • Die Ware muss die technische Sicherheitskontrolle bestehen.
    • Gewöhnliche Flüssigkeiten an Kontrollen ohne bestätigte lokale Freigabe: höchstens 100 ml Fassungsvermögen je Behälter.
    • Einkäufe am Flughafen oder an Bord; auch außerhalb der EU erworbene Duty-free-Ware kann unter diesen Bedingungen geprüft werden.
    • Alle Behälter passen in einen transparenten wiederverschließbaren Beutel bis 1 l; ein Beutel je Person.
    • Ware und Kaufbeleg bleiben im unbeschädigten versiegelten Sicherheitsbeutel bis zum Ende der Flugreise.
  • Gefahrgut: Bedingt
    • Die Menge gilt für Toilettenartikel und zugelassene Aerosole, nicht pauschal für Wasser. Sport- und Haushaltssprays müssen ungiftig, nicht entzündbar, Gefahrenunterklasse 2.2 ohne Nebengefahr sein. Sonstige gefährliche Stoffe brauchen ihre eigene Beförderungsregel.
    • Bei Handgepäck gilt zusätzlich die Regel der tatsächlichen Sicherheitskontrolle.
    • Zugelassene medizinische/kosmetische Toilettenartikel und Aerosole: je Artikel höchstens 0,5 kg oder 0,5 l Nettomenge; insgesamt höchstens 2 kg oder 2 l pro Person über Hand- und Aufgabegepäck zusammen.
    • Aerosolventile durch Kappe oder gleichwertige Sicherung gegen unbeabsichtigtes Auslösen schützen.
  • Medizinische Ausnahme: Bedingt
    • Ein Nachweis über Bedarf oder Echtheit kann verlangt werden; bei Medikamenten hilft ein Rezept oder Attest.
    • Flüssige Medikamente und medizinische oder diätetische Spezialnahrung einschließlich Babynahrung dürfen über 100 ml liegen, soweit während der Reise benötigt.
    • Halten Sie den Reisebedarf zur Prüfung bereit; die Flüssigkeit muss die Sicherheitskontrolle bestehen.

Quellen

Aufgabegepäck

Antwort

  • Sicherheitskontrolle: Bedingt
    • Größere gewöhnliche Flüssigkeiten können ins Aufgabegepäck; der Kabinenwert 100 ml gilt dort nicht. Gefahrgut- und Airline-Bestimmungen müssen den Stoff zulassen.
  • Gefahrgut: Bedingt
    • Die Menge gilt für Toilettenartikel und zugelassene Aerosole, nicht pauschal für Wasser. Sport- und Haushaltssprays müssen ungiftig, nicht entzündbar, Gefahrenunterklasse 2.2 ohne Nebengefahr sein. Sonstige gefährliche Stoffe brauchen ihre eigene Beförderungsregel.
    • Bei Handgepäck gilt zusätzlich die Regel der tatsächlichen Sicherheitskontrolle.
    • Zugelassene medizinische/kosmetische Toilettenartikel und Aerosole: je Artikel höchstens 0,5 kg oder 0,5 l Nettomenge; insgesamt höchstens 2 kg oder 2 l pro Person über Hand- und Aufgabegepäck zusammen.
    • Aerosolventile durch Kappe oder gleichwertige Sicherung gegen unbeabsichtigtes Auslösen schützen.

Quellen

Am Körper

Keine sichere Antwort

  • Regelwerk: Die Quellen reichen für eine sichere Antwort nicht aus.

Quellen

Quelle fehlt.

DE · Austrian Airlines · Stoffregeln zusätzlich
Abflugland
Deutschland
Fluggesellschaft
Austrian Airlines

Handgepäck

Antwort

  • Sicherheitskontrolle: Bedingt
    • Benötigte Medikamente, Spezialnahrung und korrekt versiegelte Duty-free-Ware haben eigene Bedingungen. Eine bestätigte lokale CT-Regel wird separat angewendet.
    • Duty-free-Flüssigkeiten über 100 ml sind bei erfüllten Einkaufs- und Kontrollbedingungen möglich.
    • Die Ware muss die technische Sicherheitskontrolle bestehen.
    • Gewöhnliche Flüssigkeiten an Kontrollen ohne bestätigte lokale Freigabe: höchstens 100 ml Fassungsvermögen je Behälter.
    • Einkäufe am Flughafen oder an Bord; auch außerhalb der EU erworbene Duty-free-Ware kann unter diesen Bedingungen geprüft werden.
    • Alle Behälter passen in einen transparenten wiederverschließbaren Beutel bis 1 l; ein Beutel je Person.
    • Ware und Kaufbeleg bleiben im unbeschädigten versiegelten Sicherheitsbeutel bis zum Ende der Flugreise.
  • Gefahrgut: Bedingt
    • Die Menge gilt für Toilettenartikel und zugelassene Aerosole, nicht pauschal für Wasser. Sport- und Haushaltssprays müssen ungiftig, nicht entzündbar, Gefahrenunterklasse 2.2 ohne Nebengefahr sein. Sonstige gefährliche Stoffe brauchen ihre eigene Beförderungsregel.
    • Bei Handgepäck gilt zusätzlich die Regel der tatsächlichen Sicherheitskontrolle.
    • Zugelassene medizinische/kosmetische Toilettenartikel und Aerosole: je Artikel höchstens 0,5 kg oder 0,5 l Nettomenge; insgesamt höchstens 2 kg oder 2 l pro Person über Hand- und Aufgabegepäck zusammen.
    • Aerosolventile durch Kappe oder gleichwertige Sicherung gegen unbeabsichtigtes Auslösen schützen.
  • Medizinische Ausnahme: Bedingt
    • Ein Nachweis über Bedarf oder Echtheit kann verlangt werden; bei Medikamenten hilft ein Rezept oder Attest.
    • Flüssige Medikamente und medizinische oder diätetische Spezialnahrung einschließlich Babynahrung dürfen über 100 ml liegen, soweit während der Reise benötigt.
    • Halten Sie den Reisebedarf zur Prüfung bereit; die Flüssigkeit muss die Sicherheitskontrolle bestehen.

Quellen

Aufgabegepäck

Antwort

  • Sicherheitskontrolle: Bedingt
    • Größere gewöhnliche Flüssigkeiten können ins Aufgabegepäck; der Kabinenwert 100 ml gilt dort nicht. Gefahrgut- und Airline-Bestimmungen müssen den Stoff zulassen.
  • Gefahrgut: Bedingt
    • Die Menge gilt für Toilettenartikel und zugelassene Aerosole, nicht pauschal für Wasser. Sport- und Haushaltssprays müssen ungiftig, nicht entzündbar, Gefahrenunterklasse 2.2 ohne Nebengefahr sein. Sonstige gefährliche Stoffe brauchen ihre eigene Beförderungsregel.
    • Bei Handgepäck gilt zusätzlich die Regel der tatsächlichen Sicherheitskontrolle.
    • Zugelassene medizinische/kosmetische Toilettenartikel und Aerosole: je Artikel höchstens 0,5 kg oder 0,5 l Nettomenge; insgesamt höchstens 2 kg oder 2 l pro Person über Hand- und Aufgabegepäck zusammen.
    • Aerosolventile durch Kappe oder gleichwertige Sicherung gegen unbeabsichtigtes Auslösen schützen.

Quellen

Am Körper

Keine sichere Antwort

  • Regelwerk: Die Quellen reichen für eine sichere Antwort nicht aus.

Quellen

Quelle fehlt.

DE · SWISS · Stoffregeln zusätzlich
Abflugland
Deutschland
Fluggesellschaft
SWISS

Handgepäck

Antwort

  • Sicherheitskontrolle: Bedingt
    • Benötigte Medikamente, Spezialnahrung und korrekt versiegelte Duty-free-Ware haben eigene Bedingungen. Eine bestätigte lokale CT-Regel wird separat angewendet.
    • Duty-free-Flüssigkeiten über 100 ml sind bei erfüllten Einkaufs- und Kontrollbedingungen möglich.
    • Die Ware muss die technische Sicherheitskontrolle bestehen.
    • Gewöhnliche Flüssigkeiten an Kontrollen ohne bestätigte lokale Freigabe: höchstens 100 ml Fassungsvermögen je Behälter.
    • Einkäufe am Flughafen oder an Bord; auch außerhalb der EU erworbene Duty-free-Ware kann unter diesen Bedingungen geprüft werden.
    • Alle Behälter passen in einen transparenten wiederverschließbaren Beutel bis 1 l; ein Beutel je Person.
    • Ware und Kaufbeleg bleiben im unbeschädigten versiegelten Sicherheitsbeutel bis zum Ende der Flugreise.
  • Gefahrgut: Bedingt
    • Die Menge gilt für Toilettenartikel und zugelassene Aerosole, nicht pauschal für Wasser. Sport- und Haushaltssprays müssen ungiftig, nicht entzündbar, Gefahrenunterklasse 2.2 ohne Nebengefahr sein. Sonstige gefährliche Stoffe brauchen ihre eigene Beförderungsregel.
    • Bei Handgepäck gilt zusätzlich die Regel der tatsächlichen Sicherheitskontrolle.
    • Zugelassene medizinische/kosmetische Toilettenartikel und Aerosole: je Artikel höchstens 0,5 kg oder 0,5 l Nettomenge; insgesamt höchstens 2 kg oder 2 l pro Person über Hand- und Aufgabegepäck zusammen.
    • Aerosolventile durch Kappe oder gleichwertige Sicherung gegen unbeabsichtigtes Auslösen schützen.
  • Medizinische Ausnahme: Bedingt
    • Ein Nachweis über Bedarf oder Echtheit kann verlangt werden; bei Medikamenten hilft ein Rezept oder Attest.
    • Flüssige Medikamente und medizinische oder diätetische Spezialnahrung einschließlich Babynahrung dürfen über 100 ml liegen, soweit während der Reise benötigt.
    • Halten Sie den Reisebedarf zur Prüfung bereit; die Flüssigkeit muss die Sicherheitskontrolle bestehen.

Quellen

Aufgabegepäck

Antwort

  • Sicherheitskontrolle: Bedingt
    • Größere gewöhnliche Flüssigkeiten können ins Aufgabegepäck; der Kabinenwert 100 ml gilt dort nicht. Gefahrgut- und Airline-Bestimmungen müssen den Stoff zulassen.
  • Gefahrgut: Bedingt
    • Die Menge gilt für Toilettenartikel und zugelassene Aerosole, nicht pauschal für Wasser. Sport- und Haushaltssprays müssen ungiftig, nicht entzündbar, Gefahrenunterklasse 2.2 ohne Nebengefahr sein. Sonstige gefährliche Stoffe brauchen ihre eigene Beförderungsregel.
    • Bei Handgepäck gilt zusätzlich die Regel der tatsächlichen Sicherheitskontrolle.
    • Zugelassene medizinische/kosmetische Toilettenartikel und Aerosole: je Artikel höchstens 0,5 kg oder 0,5 l Nettomenge; insgesamt höchstens 2 kg oder 2 l pro Person über Hand- und Aufgabegepäck zusammen.
    • Aerosolventile durch Kappe oder gleichwertige Sicherung gegen unbeabsichtigtes Auslösen schützen.

Quellen

Am Körper

Keine sichere Antwort

  • Regelwerk: Die Quellen reichen für eine sichere Antwort nicht aus.

Quellen

Quelle fehlt.

AT · Lufthansa · Stoffregeln zusätzlich
Abflugland
Österreich
Fluggesellschaft
Lufthansa

Handgepäck

Antwort

  • Sicherheitskontrolle: Bedingt
    • Benötigte Medikamente, Spezialnahrung und korrekt versiegelte Duty-free-Ware haben eigene Bedingungen. Eine bestätigte lokale CT-Regel wird separat angewendet.
    • Duty-free-Flüssigkeiten über 100 ml sind bei erfüllten Einkaufs- und Kontrollbedingungen möglich.
    • Die Ware muss die technische Sicherheitskontrolle bestehen.
    • Gewöhnliche Flüssigkeiten an Kontrollen ohne bestätigte lokale Freigabe: höchstens 100 ml Fassungsvermögen je Behälter.
    • Einkäufe am Flughafen oder an Bord; auch außerhalb der EU erworbene Duty-free-Ware kann unter diesen Bedingungen geprüft werden.
    • Alle Behälter passen in einen transparenten wiederverschließbaren Beutel bis 1 l; ein Beutel je Person.
    • Ware und Kaufbeleg bleiben im unbeschädigten versiegelten Sicherheitsbeutel bis zum Ende der Flugreise.
  • Gefahrgut: Bedingt
    • Die Menge gilt für Toilettenartikel und zugelassene Aerosole, nicht pauschal für Wasser. Sport- und Haushaltssprays müssen ungiftig, nicht entzündbar, Gefahrenunterklasse 2.2 ohne Nebengefahr sein. Sonstige gefährliche Stoffe brauchen ihre eigene Beförderungsregel.
    • Bei Handgepäck gilt zusätzlich die Regel der tatsächlichen Sicherheitskontrolle.
    • Zugelassene medizinische/kosmetische Toilettenartikel und Aerosole: je Artikel höchstens 0,5 kg oder 0,5 l Nettomenge; insgesamt höchstens 2 kg oder 2 l pro Person über Hand- und Aufgabegepäck zusammen.
    • Aerosolventile durch Kappe oder gleichwertige Sicherung gegen unbeabsichtigtes Auslösen schützen.
  • Medizinische Ausnahme: Bedingt
    • Ein Nachweis über Bedarf oder Echtheit kann verlangt werden; bei Medikamenten hilft ein Rezept oder Attest.
    • Flüssige Medikamente und medizinische oder diätetische Spezialnahrung einschließlich Babynahrung dürfen über 100 ml liegen, soweit während der Reise benötigt.
    • Halten Sie den Reisebedarf zur Prüfung bereit; die Flüssigkeit muss die Sicherheitskontrolle bestehen.

Quellen

Aufgabegepäck

Antwort

  • Sicherheitskontrolle: Bedingt
    • Größere gewöhnliche Flüssigkeiten können ins Aufgabegepäck; der Kabinenwert 100 ml gilt dort nicht. Gefahrgut- und Airline-Bestimmungen müssen den Stoff zulassen.
  • Gefahrgut: Bedingt
    • Die Menge gilt für Toilettenartikel und zugelassene Aerosole, nicht pauschal für Wasser. Sport- und Haushaltssprays müssen ungiftig, nicht entzündbar, Gefahrenunterklasse 2.2 ohne Nebengefahr sein. Sonstige gefährliche Stoffe brauchen ihre eigene Beförderungsregel.
    • Bei Handgepäck gilt zusätzlich die Regel der tatsächlichen Sicherheitskontrolle.
    • Zugelassene medizinische/kosmetische Toilettenartikel und Aerosole: je Artikel höchstens 0,5 kg oder 0,5 l Nettomenge; insgesamt höchstens 2 kg oder 2 l pro Person über Hand- und Aufgabegepäck zusammen.
    • Aerosolventile durch Kappe oder gleichwertige Sicherung gegen unbeabsichtigtes Auslösen schützen.

Quellen

Am Körper

Keine sichere Antwort

  • Regelwerk: Die Quellen reichen für eine sichere Antwort nicht aus.

Quellen

Quelle fehlt.

AT · Austrian Airlines · Stoffregeln zusätzlich
Abflugland
Österreich
Fluggesellschaft
Austrian Airlines

Handgepäck

Antwort

  • Sicherheitskontrolle: Bedingt
    • Benötigte Medikamente, Spezialnahrung und korrekt versiegelte Duty-free-Ware haben eigene Bedingungen. Eine bestätigte lokale CT-Regel wird separat angewendet.
    • Duty-free-Flüssigkeiten über 100 ml sind bei erfüllten Einkaufs- und Kontrollbedingungen möglich.
    • Die Ware muss die technische Sicherheitskontrolle bestehen.
    • Gewöhnliche Flüssigkeiten an Kontrollen ohne bestätigte lokale Freigabe: höchstens 100 ml Fassungsvermögen je Behälter.
    • Einkäufe am Flughafen oder an Bord; auch außerhalb der EU erworbene Duty-free-Ware kann unter diesen Bedingungen geprüft werden.
    • Alle Behälter passen in einen transparenten wiederverschließbaren Beutel bis 1 l; ein Beutel je Person.
    • Ware und Kaufbeleg bleiben im unbeschädigten versiegelten Sicherheitsbeutel bis zum Ende der Flugreise.
  • Gefahrgut: Bedingt
    • Die Menge gilt für Toilettenartikel und zugelassene Aerosole, nicht pauschal für Wasser. Sport- und Haushaltssprays müssen ungiftig, nicht entzündbar, Gefahrenunterklasse 2.2 ohne Nebengefahr sein. Sonstige gefährliche Stoffe brauchen ihre eigene Beförderungsregel.
    • Bei Handgepäck gilt zusätzlich die Regel der tatsächlichen Sicherheitskontrolle.
    • Zugelassene medizinische/kosmetische Toilettenartikel und Aerosole: je Artikel höchstens 0,5 kg oder 0,5 l Nettomenge; insgesamt höchstens 2 kg oder 2 l pro Person über Hand- und Aufgabegepäck zusammen.
    • Aerosolventile durch Kappe oder gleichwertige Sicherung gegen unbeabsichtigtes Auslösen schützen.
  • Medizinische Ausnahme: Bedingt
    • Ein Nachweis über Bedarf oder Echtheit kann verlangt werden; bei Medikamenten hilft ein Rezept oder Attest.
    • Flüssige Medikamente und medizinische oder diätetische Spezialnahrung einschließlich Babynahrung dürfen über 100 ml liegen, soweit während der Reise benötigt.
    • Halten Sie den Reisebedarf zur Prüfung bereit; die Flüssigkeit muss die Sicherheitskontrolle bestehen.

Quellen

Aufgabegepäck

Antwort

  • Sicherheitskontrolle: Bedingt
    • Größere gewöhnliche Flüssigkeiten können ins Aufgabegepäck; der Kabinenwert 100 ml gilt dort nicht. Gefahrgut- und Airline-Bestimmungen müssen den Stoff zulassen.
  • Gefahrgut: Bedingt
    • Die Menge gilt für Toilettenartikel und zugelassene Aerosole, nicht pauschal für Wasser. Sport- und Haushaltssprays müssen ungiftig, nicht entzündbar, Gefahrenunterklasse 2.2 ohne Nebengefahr sein. Sonstige gefährliche Stoffe brauchen ihre eigene Beförderungsregel.
    • Bei Handgepäck gilt zusätzlich die Regel der tatsächlichen Sicherheitskontrolle.
    • Zugelassene medizinische/kosmetische Toilettenartikel und Aerosole: je Artikel höchstens 0,5 kg oder 0,5 l Nettomenge; insgesamt höchstens 2 kg oder 2 l pro Person über Hand- und Aufgabegepäck zusammen.
    • Aerosolventile durch Kappe oder gleichwertige Sicherung gegen unbeabsichtigtes Auslösen schützen.

Quellen

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  • Regelwerk: Die Quellen reichen für eine sichere Antwort nicht aus.

Quellen

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Österreich
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Handgepäck

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  • Sicherheitskontrolle: Bedingt
    • Benötigte Medikamente, Spezialnahrung und korrekt versiegelte Duty-free-Ware haben eigene Bedingungen. Eine bestätigte lokale CT-Regel wird separat angewendet.
    • Duty-free-Flüssigkeiten über 100 ml sind bei erfüllten Einkaufs- und Kontrollbedingungen möglich.
    • Die Ware muss die technische Sicherheitskontrolle bestehen.
    • Gewöhnliche Flüssigkeiten an Kontrollen ohne bestätigte lokale Freigabe: höchstens 100 ml Fassungsvermögen je Behälter.
    • Einkäufe am Flughafen oder an Bord; auch außerhalb der EU erworbene Duty-free-Ware kann unter diesen Bedingungen geprüft werden.
    • Alle Behälter passen in einen transparenten wiederverschließbaren Beutel bis 1 l; ein Beutel je Person.
    • Ware und Kaufbeleg bleiben im unbeschädigten versiegelten Sicherheitsbeutel bis zum Ende der Flugreise.
  • Gefahrgut: Bedingt
    • Die Menge gilt für Toilettenartikel und zugelassene Aerosole, nicht pauschal für Wasser. Sport- und Haushaltssprays müssen ungiftig, nicht entzündbar, Gefahrenunterklasse 2.2 ohne Nebengefahr sein. Sonstige gefährliche Stoffe brauchen ihre eigene Beförderungsregel.
    • Bei Handgepäck gilt zusätzlich die Regel der tatsächlichen Sicherheitskontrolle.
    • Zugelassene medizinische/kosmetische Toilettenartikel und Aerosole: je Artikel höchstens 0,5 kg oder 0,5 l Nettomenge; insgesamt höchstens 2 kg oder 2 l pro Person über Hand- und Aufgabegepäck zusammen.
    • Aerosolventile durch Kappe oder gleichwertige Sicherung gegen unbeabsichtigtes Auslösen schützen.
  • Medizinische Ausnahme: Bedingt
    • Ein Nachweis über Bedarf oder Echtheit kann verlangt werden; bei Medikamenten hilft ein Rezept oder Attest.
    • Flüssige Medikamente und medizinische oder diätetische Spezialnahrung einschließlich Babynahrung dürfen über 100 ml liegen, soweit während der Reise benötigt.
    • Halten Sie den Reisebedarf zur Prüfung bereit; die Flüssigkeit muss die Sicherheitskontrolle bestehen.

Quellen

Aufgabegepäck

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  • Sicherheitskontrolle: Bedingt
    • Größere gewöhnliche Flüssigkeiten können ins Aufgabegepäck; der Kabinenwert 100 ml gilt dort nicht. Gefahrgut- und Airline-Bestimmungen müssen den Stoff zulassen.
  • Gefahrgut: Bedingt
    • Die Menge gilt für Toilettenartikel und zugelassene Aerosole, nicht pauschal für Wasser. Sport- und Haushaltssprays müssen ungiftig, nicht entzündbar, Gefahrenunterklasse 2.2 ohne Nebengefahr sein. Sonstige gefährliche Stoffe brauchen ihre eigene Beförderungsregel.
    • Bei Handgepäck gilt zusätzlich die Regel der tatsächlichen Sicherheitskontrolle.
    • Zugelassene medizinische/kosmetische Toilettenartikel und Aerosole: je Artikel höchstens 0,5 kg oder 0,5 l Nettomenge; insgesamt höchstens 2 kg oder 2 l pro Person über Hand- und Aufgabegepäck zusammen.
    • Aerosolventile durch Kappe oder gleichwertige Sicherung gegen unbeabsichtigtes Auslösen schützen.

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CH · Lufthansa · Stoffregeln zusätzlich · gleiche Bedingungen für 3 KombinationenHandgepäck: Mit BedingungenAufgabegepäck: Mit Bedingungen

Handgepäck

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  • Sicherheitskontrolle: Bedingt
    • Benötigte Medikamente, Spezialnahrung und korrekt versiegelte Duty-free-Ware haben eigene Bedingungen. Eine bestätigte lokale CT-Regel wird separat angewendet.
    • Duty-free-Flüssigkeiten über 100 ml sind bei erfüllten Einkaufs- und Kontrollbedingungen möglich.
    • Die Ware muss die technische Sicherheitskontrolle bestehen.
    • Gewöhnliche Flüssigkeiten an Kontrollen ohne bestätigte lokale Freigabe: höchstens 100 ml Fassungsvermögen je Behälter.
    • Für CH belegt BAZL Einkäufe an CH/EU/EFTA-Flughäfen oder an Bord einer entsprechenden Fluggesellschaft.
    • Alle Behälter passen in einen transparenten wiederverschließbaren Beutel bis 1 l; ein Beutel je Person.
    • Ware und Kaufbeleg bleiben im unbeschädigten versiegelten Sicherheitsbeutel bis zum Ende der Flugreise.
  • Gefahrgut: Bedingt
    • Die Menge gilt für Toilettenartikel und zugelassene Aerosole, nicht pauschal für Wasser. Sport- und Haushaltssprays müssen ungiftig, nicht entzündbar, Gefahrenunterklasse 2.2 ohne Nebengefahr sein. Sonstige gefährliche Stoffe brauchen ihre eigene Beförderungsregel.
    • Bei Handgepäck gilt zusätzlich die Regel der tatsächlichen Sicherheitskontrolle.
    • Zugelassene medizinische/kosmetische Toilettenartikel und Aerosole: je Artikel höchstens 0,5 kg oder 0,5 l Nettomenge; insgesamt höchstens 2 kg oder 2 l pro Person über Hand- und Aufgabegepäck zusammen.
    • Aerosolventile durch Kappe oder gleichwertige Sicherung gegen unbeabsichtigtes Auslösen schützen.
  • Medizinische Ausnahme: Bedingt
    • Die Ausnahme gilt für medizinischen oder diätetischen Reisebedarf, nicht für gewöhnliche Getränke.
    • Flüssige Medikamente und medizinische oder diätetische Spezialnahrung einschließlich Babynahrung dürfen über 100 ml liegen, soweit während der Reise benötigt.
    • Halten Sie den Reisebedarf zur Prüfung bereit; die Flüssigkeit muss die Sicherheitskontrolle bestehen.

Aufgabegepäck

Antwort

  • Sicherheitskontrolle: Bedingt
    • Größere gewöhnliche Flüssigkeiten können ins Aufgabegepäck; der Kabinenwert 100 ml gilt dort nicht. Gefahrgut- und Airline-Bestimmungen müssen den Stoff zulassen.
  • Gefahrgut: Bedingt
    • Die Menge gilt für Toilettenartikel und zugelassene Aerosole, nicht pauschal für Wasser. Sport- und Haushaltssprays müssen ungiftig, nicht entzündbar, Gefahrenunterklasse 2.2 ohne Nebengefahr sein. Sonstige gefährliche Stoffe brauchen ihre eigene Beförderungsregel.
    • Bei Handgepäck gilt zusätzlich die Regel der tatsächlichen Sicherheitskontrolle.
    • Zugelassene medizinische/kosmetische Toilettenartikel und Aerosole: je Artikel höchstens 0,5 kg oder 0,5 l Nettomenge; insgesamt höchstens 2 kg oder 2 l pro Person über Hand- und Aufgabegepäck zusammen.
    • Aerosolventile durch Kappe oder gleichwertige Sicherung gegen unbeabsichtigtes Auslösen schützen.

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  • Regelwerk: Die Quellen reichen für eine sichere Antwort nicht aus.

Flüge und Quellen

CH · Lufthansa · Stoffregeln zusätzlich
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Lufthansa

Handgepäck

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  • Sicherheitskontrolle: Bedingt
    • Benötigte Medikamente, Spezialnahrung und korrekt versiegelte Duty-free-Ware haben eigene Bedingungen. Eine bestätigte lokale CT-Regel wird separat angewendet.
    • Duty-free-Flüssigkeiten über 100 ml sind bei erfüllten Einkaufs- und Kontrollbedingungen möglich.
    • Die Ware muss die technische Sicherheitskontrolle bestehen.
    • Gewöhnliche Flüssigkeiten an Kontrollen ohne bestätigte lokale Freigabe: höchstens 100 ml Fassungsvermögen je Behälter.
    • Für CH belegt BAZL Einkäufe an CH/EU/EFTA-Flughäfen oder an Bord einer entsprechenden Fluggesellschaft.
    • Alle Behälter passen in einen transparenten wiederverschließbaren Beutel bis 1 l; ein Beutel je Person.
    • Ware und Kaufbeleg bleiben im unbeschädigten versiegelten Sicherheitsbeutel bis zum Ende der Flugreise.
  • Gefahrgut: Bedingt
    • Die Menge gilt für Toilettenartikel und zugelassene Aerosole, nicht pauschal für Wasser. Sport- und Haushaltssprays müssen ungiftig, nicht entzündbar, Gefahrenunterklasse 2.2 ohne Nebengefahr sein. Sonstige gefährliche Stoffe brauchen ihre eigene Beförderungsregel.
    • Bei Handgepäck gilt zusätzlich die Regel der tatsächlichen Sicherheitskontrolle.
    • Zugelassene medizinische/kosmetische Toilettenartikel und Aerosole: je Artikel höchstens 0,5 kg oder 0,5 l Nettomenge; insgesamt höchstens 2 kg oder 2 l pro Person über Hand- und Aufgabegepäck zusammen.
    • Aerosolventile durch Kappe oder gleichwertige Sicherung gegen unbeabsichtigtes Auslösen schützen.
  • Medizinische Ausnahme: Bedingt
    • Die Ausnahme gilt für medizinischen oder diätetischen Reisebedarf, nicht für gewöhnliche Getränke.
    • Flüssige Medikamente und medizinische oder diätetische Spezialnahrung einschließlich Babynahrung dürfen über 100 ml liegen, soweit während der Reise benötigt.
    • Halten Sie den Reisebedarf zur Prüfung bereit; die Flüssigkeit muss die Sicherheitskontrolle bestehen.

Quellen

Aufgabegepäck

Antwort

  • Sicherheitskontrolle: Bedingt
    • Größere gewöhnliche Flüssigkeiten können ins Aufgabegepäck; der Kabinenwert 100 ml gilt dort nicht. Gefahrgut- und Airline-Bestimmungen müssen den Stoff zulassen.
  • Gefahrgut: Bedingt
    • Die Menge gilt für Toilettenartikel und zugelassene Aerosole, nicht pauschal für Wasser. Sport- und Haushaltssprays müssen ungiftig, nicht entzündbar, Gefahrenunterklasse 2.2 ohne Nebengefahr sein. Sonstige gefährliche Stoffe brauchen ihre eigene Beförderungsregel.
    • Bei Handgepäck gilt zusätzlich die Regel der tatsächlichen Sicherheitskontrolle.
    • Zugelassene medizinische/kosmetische Toilettenartikel und Aerosole: je Artikel höchstens 0,5 kg oder 0,5 l Nettomenge; insgesamt höchstens 2 kg oder 2 l pro Person über Hand- und Aufgabegepäck zusammen.
    • Aerosolventile durch Kappe oder gleichwertige Sicherung gegen unbeabsichtigtes Auslösen schützen.

Quellen

Am Körper

Keine sichere Antwort

  • Regelwerk: Die Quellen reichen für eine sichere Antwort nicht aus.

Quellen

Quelle fehlt.

CH · Austrian Airlines · Stoffregeln zusätzlich
Abflugland
Schweiz
Fluggesellschaft
Austrian Airlines

Handgepäck

Antwort

  • Sicherheitskontrolle: Bedingt
    • Benötigte Medikamente, Spezialnahrung und korrekt versiegelte Duty-free-Ware haben eigene Bedingungen. Eine bestätigte lokale CT-Regel wird separat angewendet.
    • Duty-free-Flüssigkeiten über 100 ml sind bei erfüllten Einkaufs- und Kontrollbedingungen möglich.
    • Die Ware muss die technische Sicherheitskontrolle bestehen.
    • Gewöhnliche Flüssigkeiten an Kontrollen ohne bestätigte lokale Freigabe: höchstens 100 ml Fassungsvermögen je Behälter.
    • Für CH belegt BAZL Einkäufe an CH/EU/EFTA-Flughäfen oder an Bord einer entsprechenden Fluggesellschaft.
    • Alle Behälter passen in einen transparenten wiederverschließbaren Beutel bis 1 l; ein Beutel je Person.
    • Ware und Kaufbeleg bleiben im unbeschädigten versiegelten Sicherheitsbeutel bis zum Ende der Flugreise.
  • Gefahrgut: Bedingt
    • Die Menge gilt für Toilettenartikel und zugelassene Aerosole, nicht pauschal für Wasser. Sport- und Haushaltssprays müssen ungiftig, nicht entzündbar, Gefahrenunterklasse 2.2 ohne Nebengefahr sein. Sonstige gefährliche Stoffe brauchen ihre eigene Beförderungsregel.
    • Bei Handgepäck gilt zusätzlich die Regel der tatsächlichen Sicherheitskontrolle.
    • Zugelassene medizinische/kosmetische Toilettenartikel und Aerosole: je Artikel höchstens 0,5 kg oder 0,5 l Nettomenge; insgesamt höchstens 2 kg oder 2 l pro Person über Hand- und Aufgabegepäck zusammen.
    • Aerosolventile durch Kappe oder gleichwertige Sicherung gegen unbeabsichtigtes Auslösen schützen.
  • Medizinische Ausnahme: Bedingt
    • Die Ausnahme gilt für medizinischen oder diätetischen Reisebedarf, nicht für gewöhnliche Getränke.
    • Flüssige Medikamente und medizinische oder diätetische Spezialnahrung einschließlich Babynahrung dürfen über 100 ml liegen, soweit während der Reise benötigt.
    • Halten Sie den Reisebedarf zur Prüfung bereit; die Flüssigkeit muss die Sicherheitskontrolle bestehen.

Quellen

Aufgabegepäck

Antwort

  • Sicherheitskontrolle: Bedingt
    • Größere gewöhnliche Flüssigkeiten können ins Aufgabegepäck; der Kabinenwert 100 ml gilt dort nicht. Gefahrgut- und Airline-Bestimmungen müssen den Stoff zulassen.
  • Gefahrgut: Bedingt
    • Die Menge gilt für Toilettenartikel und zugelassene Aerosole, nicht pauschal für Wasser. Sport- und Haushaltssprays müssen ungiftig, nicht entzündbar, Gefahrenunterklasse 2.2 ohne Nebengefahr sein. Sonstige gefährliche Stoffe brauchen ihre eigene Beförderungsregel.
    • Bei Handgepäck gilt zusätzlich die Regel der tatsächlichen Sicherheitskontrolle.
    • Zugelassene medizinische/kosmetische Toilettenartikel und Aerosole: je Artikel höchstens 0,5 kg oder 0,5 l Nettomenge; insgesamt höchstens 2 kg oder 2 l pro Person über Hand- und Aufgabegepäck zusammen.
    • Aerosolventile durch Kappe oder gleichwertige Sicherung gegen unbeabsichtigtes Auslösen schützen.

Quellen

Am Körper

Keine sichere Antwort

  • Regelwerk: Die Quellen reichen für eine sichere Antwort nicht aus.

Quellen

Quelle fehlt.

CH · SWISS · Stoffregeln zusätzlich
Abflugland
Schweiz
Fluggesellschaft
SWISS

Handgepäck

Antwort

  • Sicherheitskontrolle: Bedingt
    • Benötigte Medikamente, Spezialnahrung und korrekt versiegelte Duty-free-Ware haben eigene Bedingungen. Eine bestätigte lokale CT-Regel wird separat angewendet.
    • Duty-free-Flüssigkeiten über 100 ml sind bei erfüllten Einkaufs- und Kontrollbedingungen möglich.
    • Die Ware muss die technische Sicherheitskontrolle bestehen.
    • Gewöhnliche Flüssigkeiten an Kontrollen ohne bestätigte lokale Freigabe: höchstens 100 ml Fassungsvermögen je Behälter.
    • Für CH belegt BAZL Einkäufe an CH/EU/EFTA-Flughäfen oder an Bord einer entsprechenden Fluggesellschaft.
    • Alle Behälter passen in einen transparenten wiederverschließbaren Beutel bis 1 l; ein Beutel je Person.
    • Ware und Kaufbeleg bleiben im unbeschädigten versiegelten Sicherheitsbeutel bis zum Ende der Flugreise.
  • Gefahrgut: Bedingt
    • Die Menge gilt für Toilettenartikel und zugelassene Aerosole, nicht pauschal für Wasser. Sport- und Haushaltssprays müssen ungiftig, nicht entzündbar, Gefahrenunterklasse 2.2 ohne Nebengefahr sein. Sonstige gefährliche Stoffe brauchen ihre eigene Beförderungsregel.
    • Bei Handgepäck gilt zusätzlich die Regel der tatsächlichen Sicherheitskontrolle.
    • Zugelassene medizinische/kosmetische Toilettenartikel und Aerosole: je Artikel höchstens 0,5 kg oder 0,5 l Nettomenge; insgesamt höchstens 2 kg oder 2 l pro Person über Hand- und Aufgabegepäck zusammen.
    • Aerosolventile durch Kappe oder gleichwertige Sicherung gegen unbeabsichtigtes Auslösen schützen.
  • Medizinische Ausnahme: Bedingt
    • Die Ausnahme gilt für medizinischen oder diätetischen Reisebedarf, nicht für gewöhnliche Getränke.
    • Flüssige Medikamente und medizinische oder diätetische Spezialnahrung einschließlich Babynahrung dürfen über 100 ml liegen, soweit während der Reise benötigt.
    • Halten Sie den Reisebedarf zur Prüfung bereit; die Flüssigkeit muss die Sicherheitskontrolle bestehen.

Quellen

Aufgabegepäck

Antwort

  • Sicherheitskontrolle: Bedingt
    • Größere gewöhnliche Flüssigkeiten können ins Aufgabegepäck; der Kabinenwert 100 ml gilt dort nicht. Gefahrgut- und Airline-Bestimmungen müssen den Stoff zulassen.
  • Gefahrgut: Bedingt
    • Die Menge gilt für Toilettenartikel und zugelassene Aerosole, nicht pauschal für Wasser. Sport- und Haushaltssprays müssen ungiftig, nicht entzündbar, Gefahrenunterklasse 2.2 ohne Nebengefahr sein. Sonstige gefährliche Stoffe brauchen ihre eigene Beförderungsregel.
    • Bei Handgepäck gilt zusätzlich die Regel der tatsächlichen Sicherheitskontrolle.
    • Zugelassene medizinische/kosmetische Toilettenartikel und Aerosole: je Artikel höchstens 0,5 kg oder 0,5 l Nettomenge; insgesamt höchstens 2 kg oder 2 l pro Person über Hand- und Aufgabegepäck zusammen.
    • Aerosolventile durch Kappe oder gleichwertige Sicherung gegen unbeabsichtigtes Auslösen schützen.

Quellen

Am Körper

Keine sichere Antwort

  • Regelwerk: Die Quellen reichen für eine sichere Antwort nicht aus.

Quellen

Quelle fehlt.

München MUC · alle Sicherheitskontrollstellen seit 18. September 2026 · LufthansaHandgepäck: Mit BedingungenAufgabegepäck: Mit Bedingungen

Handgepäck

Antwort

  • Gefahrgut: Bedingt
    • Die Menge gilt für Toilettenartikel und zugelassene Aerosole, nicht pauschal für Wasser. Sport- und Haushaltssprays müssen ungiftig, nicht entzündbar, Gefahrenunterklasse 2.2 ohne Nebengefahr sein. Sonstige gefährliche Stoffe brauchen ihre eigene Beförderungsregel.
    • Bei Handgepäck gilt zusätzlich die Regel der tatsächlichen Sicherheitskontrolle.
    • Zugelassene medizinische/kosmetische Toilettenartikel und Aerosole: je Artikel höchstens 0,5 kg oder 0,5 l Nettomenge; insgesamt höchstens 2 kg oder 2 l pro Person über Hand- und Aufgabegepäck zusammen.
    • Aerosolventile durch Kappe oder gleichwertige Sicherung gegen unbeabsichtigtes Auslösen schützen.
  • Flughafenverfahren: Bedingt
    • Flüssigkeiten können im Handgepäck bleiben; zusätzliche Prüfung und Öffnen eines Behälters sind möglich.
    • Am Flughafen München gelten seit dem 18. September 2026 an allen Sicherheitskontrollstellen höchstens 2 l Fassungsvermögen je Einzelbehälter. Mehrere solche Behälter sind möglich; Flüssigkeiten dürfen im Handgepäck bleiben. Betreiber-, Nettomengen- und Einfuhrregeln gelten zusätzlich; jede weitere Sicherheitskontrolle ist separat zu prüfen.
  • Medizinische Ausnahme: Bedingt
    • Ein Nachweis über Bedarf oder Echtheit kann verlangt werden; bei Medikamenten hilft ein Rezept oder Attest.
    • Flüssige Medikamente und medizinische oder diätetische Spezialnahrung einschließlich Babynahrung dürfen über 100 ml liegen, soweit während der Reise benötigt.
    • Halten Sie den Reisebedarf zur Prüfung bereit; die Flüssigkeit muss die Sicherheitskontrolle bestehen.

Aufgabegepäck

Antwort

  • Sicherheitskontrolle: Bedingt
    • Größere gewöhnliche Flüssigkeiten können ins Aufgabegepäck; der Kabinenwert 100 ml gilt dort nicht. Gefahrgut- und Airline-Bestimmungen müssen den Stoff zulassen.
  • Gefahrgut: Bedingt
    • Die Menge gilt für Toilettenartikel und zugelassene Aerosole, nicht pauschal für Wasser. Sport- und Haushaltssprays müssen ungiftig, nicht entzündbar, Gefahrenunterklasse 2.2 ohne Nebengefahr sein. Sonstige gefährliche Stoffe brauchen ihre eigene Beförderungsregel.
    • Bei Handgepäck gilt zusätzlich die Regel der tatsächlichen Sicherheitskontrolle.
    • Zugelassene medizinische/kosmetische Toilettenartikel und Aerosole: je Artikel höchstens 0,5 kg oder 0,5 l Nettomenge; insgesamt höchstens 2 kg oder 2 l pro Person über Hand- und Aufgabegepäck zusammen.
    • Aerosolventile durch Kappe oder gleichwertige Sicherung gegen unbeabsichtigtes Auslösen schützen.

Am Körper

Keine sichere Antwort

  • Regelwerk: Die Quellen reichen für eine sichere Antwort nicht aus.

Flüge und Quellen

München MUC · alle Sicherheitskontrollstellen seit 18. September 2026 · Lufthansa
Abflugland
Deutschland
Flughafen
MUC
Fluggesellschaft
Lufthansa

Handgepäck

Antwort

  • Gefahrgut: Bedingt
    • Die Menge gilt für Toilettenartikel und zugelassene Aerosole, nicht pauschal für Wasser. Sport- und Haushaltssprays müssen ungiftig, nicht entzündbar, Gefahrenunterklasse 2.2 ohne Nebengefahr sein. Sonstige gefährliche Stoffe brauchen ihre eigene Beförderungsregel.
    • Bei Handgepäck gilt zusätzlich die Regel der tatsächlichen Sicherheitskontrolle.
    • Zugelassene medizinische/kosmetische Toilettenartikel und Aerosole: je Artikel höchstens 0,5 kg oder 0,5 l Nettomenge; insgesamt höchstens 2 kg oder 2 l pro Person über Hand- und Aufgabegepäck zusammen.
    • Aerosolventile durch Kappe oder gleichwertige Sicherung gegen unbeabsichtigtes Auslösen schützen.
  • Flughafenverfahren: Bedingt
    • Flüssigkeiten können im Handgepäck bleiben; zusätzliche Prüfung und Öffnen eines Behälters sind möglich.
    • Am Flughafen München gelten seit dem 18. September 2026 an allen Sicherheitskontrollstellen höchstens 2 l Fassungsvermögen je Einzelbehälter. Mehrere solche Behälter sind möglich; Flüssigkeiten dürfen im Handgepäck bleiben. Betreiber-, Nettomengen- und Einfuhrregeln gelten zusätzlich; jede weitere Sicherheitskontrolle ist separat zu prüfen.
  • Medizinische Ausnahme: Bedingt
    • Ein Nachweis über Bedarf oder Echtheit kann verlangt werden; bei Medikamenten hilft ein Rezept oder Attest.
    • Flüssige Medikamente und medizinische oder diätetische Spezialnahrung einschließlich Babynahrung dürfen über 100 ml liegen, soweit während der Reise benötigt.
    • Halten Sie den Reisebedarf zur Prüfung bereit; die Flüssigkeit muss die Sicherheitskontrolle bestehen.

Quellen

Aufgabegepäck

Antwort

  • Sicherheitskontrolle: Bedingt
    • Größere gewöhnliche Flüssigkeiten können ins Aufgabegepäck; der Kabinenwert 100 ml gilt dort nicht. Gefahrgut- und Airline-Bestimmungen müssen den Stoff zulassen.
  • Gefahrgut: Bedingt
    • Die Menge gilt für Toilettenartikel und zugelassene Aerosole, nicht pauschal für Wasser. Sport- und Haushaltssprays müssen ungiftig, nicht entzündbar, Gefahrenunterklasse 2.2 ohne Nebengefahr sein. Sonstige gefährliche Stoffe brauchen ihre eigene Beförderungsregel.
    • Bei Handgepäck gilt zusätzlich die Regel der tatsächlichen Sicherheitskontrolle.
    • Zugelassene medizinische/kosmetische Toilettenartikel und Aerosole: je Artikel höchstens 0,5 kg oder 0,5 l Nettomenge; insgesamt höchstens 2 kg oder 2 l pro Person über Hand- und Aufgabegepäck zusammen.
    • Aerosolventile durch Kappe oder gleichwertige Sicherung gegen unbeabsichtigtes Auslösen schützen.

Quellen

Am Körper

Keine sichere Antwort

  • Regelwerk: Die Quellen reichen für eine sichere Antwort nicht aus.

Quellen

Quelle fehlt.

VIE · CT · OSHandgepäck: Mit BedingungenAufgabegepäck: Mit Bedingungen

Handgepäck

Antwort

  • Sicherheitskontrolle: Bedingt
    • Benötigte Medikamente, Spezialnahrung und korrekt versiegelte Duty-free-Ware haben eigene Bedingungen. Eine bestätigte lokale CT-Regel wird separat angewendet.
    • Duty-free-Flüssigkeiten über 100 ml sind bei erfüllten Einkaufs- und Kontrollbedingungen möglich.
    • Die Ware muss die technische Sicherheitskontrolle bestehen.
    • Gewöhnliche Flüssigkeiten an Kontrollen ohne bestätigte lokale Freigabe: höchstens 100 ml Fassungsvermögen je Behälter.
    • Einkäufe am Flughafen oder an Bord; auch außerhalb der EU erworbene Duty-free-Ware kann unter diesen Bedingungen geprüft werden.
    • Alle Behälter passen in einen transparenten wiederverschließbaren Beutel bis 1 l; ein Beutel je Person.
    • Ware und Kaufbeleg bleiben im unbeschädigten versiegelten Sicherheitsbeutel bis zum Ende der Flugreise.
  • Gefahrgut: Bedingt
    • Die Menge gilt für Toilettenartikel und zugelassene Aerosole, nicht pauschal für Wasser. Sport- und Haushaltssprays müssen ungiftig, nicht entzündbar, Gefahrenunterklasse 2.2 ohne Nebengefahr sein. Sonstige gefährliche Stoffe brauchen ihre eigene Beförderungsregel.
    • Bei Handgepäck gilt zusätzlich die Regel der tatsächlichen Sicherheitskontrolle.
    • Zugelassene medizinische/kosmetische Toilettenartikel und Aerosole: je Artikel höchstens 0,5 kg oder 0,5 l Nettomenge; insgesamt höchstens 2 kg oder 2 l pro Person über Hand- und Aufgabegepäck zusammen.
    • Aerosolventile durch Kappe oder gleichwertige Sicherung gegen unbeabsichtigtes Auslösen schützen.
  • Flughafenverfahren: Bedingt
    • Thermoskannen müssen an der Sicherheitskontrolle leer vorgezeigt werden.
    • Flüssigkeiten können im Handgepäck bleiben; alle werden technisch geprüft.
    • VIE, zentrale CT-Kontrolle in allen Terminals: Flüssigkeitsbehälter bis 2000 ml Fassungsvermögen.
  • Medizinische Ausnahme: Bedingt
    • Ein Nachweis über Bedarf oder Echtheit kann verlangt werden; bei Medikamenten hilft ein Rezept oder Attest.
    • Flüssige Medikamente und medizinische oder diätetische Spezialnahrung einschließlich Babynahrung dürfen über 100 ml liegen, soweit während der Reise benötigt.
    • Halten Sie den Reisebedarf zur Prüfung bereit; die Flüssigkeit muss die Sicherheitskontrolle bestehen.

Aufgabegepäck

Antwort

  • Sicherheitskontrolle: Bedingt
    • Größere gewöhnliche Flüssigkeiten können ins Aufgabegepäck; der Kabinenwert 100 ml gilt dort nicht. Gefahrgut- und Airline-Bestimmungen müssen den Stoff zulassen.
  • Gefahrgut: Bedingt
    • Die Menge gilt für Toilettenartikel und zugelassene Aerosole, nicht pauschal für Wasser. Sport- und Haushaltssprays müssen ungiftig, nicht entzündbar, Gefahrenunterklasse 2.2 ohne Nebengefahr sein. Sonstige gefährliche Stoffe brauchen ihre eigene Beförderungsregel.
    • Bei Handgepäck gilt zusätzlich die Regel der tatsächlichen Sicherheitskontrolle.
    • Zugelassene medizinische/kosmetische Toilettenartikel und Aerosole: je Artikel höchstens 0,5 kg oder 0,5 l Nettomenge; insgesamt höchstens 2 kg oder 2 l pro Person über Hand- und Aufgabegepäck zusammen.
    • Aerosolventile durch Kappe oder gleichwertige Sicherung gegen unbeabsichtigtes Auslösen schützen.

Am Körper

Keine sichere Antwort

  • Regelwerk: Die Quellen reichen für eine sichere Antwort nicht aus.

Flüge und Quellen

VIE · CT · OS
Abflugland
Österreich
Flughafen
VIE
Fluggesellschaft
Austrian Airlines
Kontrollstelle
central-CT

Handgepäck

Antwort

  • Sicherheitskontrolle: Bedingt
    • Benötigte Medikamente, Spezialnahrung und korrekt versiegelte Duty-free-Ware haben eigene Bedingungen. Eine bestätigte lokale CT-Regel wird separat angewendet.
    • Duty-free-Flüssigkeiten über 100 ml sind bei erfüllten Einkaufs- und Kontrollbedingungen möglich.
    • Die Ware muss die technische Sicherheitskontrolle bestehen.
    • Gewöhnliche Flüssigkeiten an Kontrollen ohne bestätigte lokale Freigabe: höchstens 100 ml Fassungsvermögen je Behälter.
    • Einkäufe am Flughafen oder an Bord; auch außerhalb der EU erworbene Duty-free-Ware kann unter diesen Bedingungen geprüft werden.
    • Alle Behälter passen in einen transparenten wiederverschließbaren Beutel bis 1 l; ein Beutel je Person.
    • Ware und Kaufbeleg bleiben im unbeschädigten versiegelten Sicherheitsbeutel bis zum Ende der Flugreise.
  • Gefahrgut: Bedingt
    • Die Menge gilt für Toilettenartikel und zugelassene Aerosole, nicht pauschal für Wasser. Sport- und Haushaltssprays müssen ungiftig, nicht entzündbar, Gefahrenunterklasse 2.2 ohne Nebengefahr sein. Sonstige gefährliche Stoffe brauchen ihre eigene Beförderungsregel.
    • Bei Handgepäck gilt zusätzlich die Regel der tatsächlichen Sicherheitskontrolle.
    • Zugelassene medizinische/kosmetische Toilettenartikel und Aerosole: je Artikel höchstens 0,5 kg oder 0,5 l Nettomenge; insgesamt höchstens 2 kg oder 2 l pro Person über Hand- und Aufgabegepäck zusammen.
    • Aerosolventile durch Kappe oder gleichwertige Sicherung gegen unbeabsichtigtes Auslösen schützen.
  • Flughafenverfahren: Bedingt
    • Thermoskannen müssen an der Sicherheitskontrolle leer vorgezeigt werden.
    • Flüssigkeiten können im Handgepäck bleiben; alle werden technisch geprüft.
    • VIE, zentrale CT-Kontrolle in allen Terminals: Flüssigkeitsbehälter bis 2000 ml Fassungsvermögen.
  • Medizinische Ausnahme: Bedingt
    • Ein Nachweis über Bedarf oder Echtheit kann verlangt werden; bei Medikamenten hilft ein Rezept oder Attest.
    • Flüssige Medikamente und medizinische oder diätetische Spezialnahrung einschließlich Babynahrung dürfen über 100 ml liegen, soweit während der Reise benötigt.
    • Halten Sie den Reisebedarf zur Prüfung bereit; die Flüssigkeit muss die Sicherheitskontrolle bestehen.

Quellen

Aufgabegepäck

Antwort

  • Sicherheitskontrolle: Bedingt
    • Größere gewöhnliche Flüssigkeiten können ins Aufgabegepäck; der Kabinenwert 100 ml gilt dort nicht. Gefahrgut- und Airline-Bestimmungen müssen den Stoff zulassen.
  • Gefahrgut: Bedingt
    • Die Menge gilt für Toilettenartikel und zugelassene Aerosole, nicht pauschal für Wasser. Sport- und Haushaltssprays müssen ungiftig, nicht entzündbar, Gefahrenunterklasse 2.2 ohne Nebengefahr sein. Sonstige gefährliche Stoffe brauchen ihre eigene Beförderungsregel.
    • Bei Handgepäck gilt zusätzlich die Regel der tatsächlichen Sicherheitskontrolle.
    • Zugelassene medizinische/kosmetische Toilettenartikel und Aerosole: je Artikel höchstens 0,5 kg oder 0,5 l Nettomenge; insgesamt höchstens 2 kg oder 2 l pro Person über Hand- und Aufgabegepäck zusammen.
    • Aerosolventile durch Kappe oder gleichwertige Sicherung gegen unbeabsichtigtes Auslösen schützen.

Quellen

Am Körper

Keine sichere Antwort

  • Regelwerk: Die Quellen reichen für eine sichere Antwort nicht aus.

Quellen

Quelle fehlt.

Was zählt als Flüssigkeit?

Bei der Sicherheitskontrolle zählen auch Gele, Pasten, Cremes, Aerosole und Mischungen mit ähnlicher Konsistenz dazu. Prüfen Sie etwa Zahnpasta, Shampoo und streichfähige Lebensmittel nach der Flüssigkeitsregel. Ein Kosmetikset besteht oft aus mehreren Behältern. Maßgeblich ist jeder einzelne, auch wenn die äußere Verpackung nur eine Gesamtmenge nennt. Die Bundespolizei erklärt die erfassten Konsistenzen.

Handgepäck: Deutschland, Österreich und die Schweiz

KontrollbereichGewöhnliche FlüssigkeitenVorbereitung
Deutschland, ohne bestätigte lokale FreigabeBehälter bis 100 ml; ein 1-l-Beutel pro PersonTransparenten wiederverschließbaren Beutel zur Kontrolle bereithalten
Österreich, ohne bestätigte lokale FreigabeBehälter bis 100 ml; ein 1-l-Beutel pro PersonBeutel aus dem Handgepäck nehmen
Schweiz, ohne bestätigte lokale FreigabeBehälter bis 100 ml; ein 1-l-Beutel pro PersonAlle Behälter müssen in den verschließbaren Beutel passen
München: alle Sicherheitskontrollstellen seit 18. September 2026Bis 2 l Fassungsvermögen je EinzelbehälterWeitere Prüfung möglich; Betreiber- und Nettolimits bleiben bestehen
Wien VIE, zentrale CT-KontrolleBis 2000 ml pro BehälterFlüssigkeiten können im Handgepäck bleiben; Thermoskannen leer vorzeigen

Die Grundregeln stammen von Bundespolizei, BMI und BAZL. Der Flughafen München nennt auf seiner aktuellen Gepäckseite alle Sicherheitskontrollstellen bis 2 l je Behälter seit dem 18. September 2026. Die aktuelle Wiener Kontrollanweisung verlangt leere Thermoskannen. Laut Mitteilung des Flughafens Wien vom 1. Juli 2026 gilt das neue Verfahren seit dem 3. Juli 2026 an den zentralen Kontrollen aller Terminals.

Prüfen Sie vor dem Packen auch den Umstieg und den Rückflug. Eine Flasche, die in Wien durch die Kontrolle kommt, kann bei einer späteren Kontrolle mit 100-ml-Limit zurückgewiesen werden. Eine bestätigte lokale Freigabe gilt nur für den genannten Kontrollbereich.

Größere Flaschen im Aufgabegepäck

Gewöhnliche zulässige Flüssigkeiten können in größeren Behältern ins Aufgabegepäck. Die 100-ml-Grenze betrifft die Kabinenkontrolle. Bundespolizei, der vom BMI veröffentlichte Flüssigkeitsflyer und der bei BAZL verfügbare Flyer beschreiben diese Möglichkeit. Die alten Flyer erläutern die Grundregel; für heutige CT-Kontrollen gelten die aktuellen lokalen Anweisungen.

Schließen Sie Flaschen fest und legen Sie sie in einen dichten zusätzlichen Beutel. Sperren Sie Pumpen und schützen Sie Glas vor Stößen. Diese Packtipps verhindern keine Stoffverbote: Prüfen Sie bei Chemikalien oder Sprays zuerst, ob Ihre Airline den konkreten Inhalt transportiert.

Toilettenartikel und Aerosole bei Lufthansa, Austrian und SWISS

Lufthansa, Austrian Airlines und SWISS nennen für zugelassene medizinische oder kosmetische Toilettenartikel und Aerosole folgende Nettomengen: höchstens 0,5 kg oder 0,5 l je Artikel, insgesamt höchstens 2 kg oder 2 l pro Person über Hand- und Aufgabegepäck zusammen. Sichern Sie Aerosolventile gegen unbeabsichtigtes Auslösen. Sport- und Haushaltssprays müssen ungiftig, nicht entzündbar und der Gefahrenunterklasse 2.2 ohne Nebengefahr zugeordnet sein.

Der Wert 2 l ist hier eine gemeinsame Grenze für diese Artikelkategorie. Er ist keine allgemeine Grenze für Wasser und ersetzt die Sicherheitskontrolle im Handgepäck nicht. Sehen Sie bei einem Codeshare in der Buchung nach, welche Airline den Flug tatsächlich ausführt. Alkoholische Getränke und gefährliche Chemikalien haben eigene Stoffregeln.

Flüssige Medikamente und Babynahrung

Flüssige Medikamente, medizinische oder diätetische Spezialnahrung und Babynahrung können über 100 ml liegen, wenn Sie sie während der Reise benötigen. Halten Sie diese Behälter für die Prüfung bereit. Die Kontrolle kann einen Nachweis verlangen; bei Medikamenten hilft ein Rezept oder Attest. Das beschreiben Bundespolizei und die EU-Kommission. Für die Schweiz belegt BAZL die Ausnahme für medizinischen oder diätetischen Reisebedarf.

Duty-free und erneute Kontrolle

Bewahren Sie Flüssigkeit und Kaufbeleg im unbeschädigten versiegelten Sicherheitsbeutel auf. Öffnen Sie ihn erst nach dem Ende der Flugreise. Muss das Personal den Beutel zur Prüfung öffnen, weisen Sie auf Ihren Anschlussflug hin, damit es die Ware wieder entsprechend versiegeln kann. Der BMI-Flyer beschreibt dieses Verfahren.

Für Deutschland und Österreich sind auch Duty-free-Einkäufe außerhalb der EU unter den dokumentierten Beutel- und Kontrollbedingungen möglich. Die BAZL-Seite nennt für die Schweiz Einkäufe an Flughäfen in der Schweiz, EU oder EFTA sowie an Bord entsprechender Fluggesellschaften. Prüfen Sie abweichende Einkaufswege vor der Reise. Eine erfolgreiche Sicherheitskontrolle entscheidet nicht über Zoll- und Einfuhrgrenzen.

Liste für Hinflug, Umstieg und Rückflug

Notieren Sie für jede Flasche und Tube Inhalt, Fassungsvermögen und geplantes Gepäckstück. Ergänzen Sie jeden Ort, an dem Sie erneut eine Sicherheitskontrolle durchlaufen. Neue Kosmetikkäufe während der Reise gehören ebenfalls auf die Liste. So erkennen Sie vor dem Rückflug, welche Behälter einen 100-ml-Beutel benötigen und welche ins Aufgabegepäck gehören.

Für die Entscheidung sind besonders Wasserflaschen, flüssige Medikamente, Babynahrung und Toilettenartikel relevant. Prüfen Sie deren Inhalt und Zweck einzeln, statt alle Behälter als gleichartige Flüssigkeiten zu behandeln.

Quellen geprüft am 3. Oktober 2026. Lokale Kontrollverfahren und Airline-Bedingungen vor Abflug erneut prüfen.

Die aktuelle MUC-Hauptseite und die Mitteilung des bayerischen Verkehrsministeriums vom 14. September 2026 bestätigen die Änderung an allen Kontrollstellen seit dem 18. September 2026.

So bereiten Sie die Behälter vor

  1. Informieren Sie sich über die Kontrollstellen für Hinflug, Umstieg und Rückflug. Lesen Sie das Fassungsvermögen jeder Flasche und Tube ab.

  2. Packen Sie gewöhnliche Flüssigkeiten nach dem jeweiligen Limit. Halten Sie Medikamente und Babynahrung für die Kontrolle bereit.

  3. Drehen Sie Verschlüsse fest zu, sperren Sie Pumpen und schützen Sie die Behälter vor Auslaufen. Prüfen Sie bei Sprays und Chemikalien die Stoffregeln Ihrer Airline.

Häufige Fragen

Zählt eine halb leere 200-ml-Flasche als 100 ml?

Bei der 100-ml-Regel zählt das Fassungsvermögen des Behälters. Eine 200-ml-Flasche bleibt zu groß, auch wenn nur ein Rest darin ist. Füllen Sie den Inhalt in einen Behälter bis 100 ml um oder prüfen Sie eine bestätigte lokale Ausnahme.

Darf ich zehn Flaschen mit je 100 ml mitnehmen?

Nur wenn alle Behälter in den einen transparenten wiederverschließbaren 1-l-Beutel passen und dieser geschlossen werden kann. Eine Summe von 1 l allein genügt nicht.

Gilt die 2-l-Regel überall mit CT-Scanner?

Prüfen Sie die freigegebene Regel der tatsächlichen Kontrollstelle. Hier sind alle Münchner Sicherheitskontrollstellen seit dem 18. September 2026 und Wien an der zentralen CT-Kontrolle belegt.

Gilt die 100-ml-Grenze auch im Aufgabegepäck?

Für gewöhnliche zulässige Flüssigkeiten gilt diese Kabinengrenze dort nicht. Gefahrgut- und Airline-Bestimmungen gelten trotzdem. Lufthansa, Austrian und SWISS begrenzen zugelassene Toilettenartikel und Aerosole auf 0,5 kg oder 0,5 l je Artikel und zusammen 2 kg oder 2 l pro Person über beide Gepäckarten.

Darf ich einen Duty-free-Beutel beim Umsteigen öffnen?

Lassen Sie Ware und Kaufbeleg bis zum Ende der Flugreise im unbeschädigten versiegelten Sicherheitsbeutel. Teilen Sie dem Personal vor einer nötigen Öffnung mit, dass ein Anschlussflug folgt. Für eine Kontrolle in der Schweiz nennt BAZL Einkäufe an CH/EU/EFTA-Flughäfen oder bei entsprechenden Fluggesellschaften.

Prüfdatum der Quellen