Feuerzeuge und Zündmittel
Darf ein Feuerzeug mit ins Flugzeug?
Bei Lufthansa, Austrian und SWISS dürfen Sie ein kleines gewöhnliches Gasfeuerzeug nur am Körper mitführen. Es gehört weder in die Handgepäcktasche noch in den aufgegebenen Koffer. Pro Person gilt ein Feuerzeug oder eine kleine Packung Sicherheitsstreichhölzer.
Handgepäck
Nicht allgemein bestätigt
Bei Lufthansa, Austrian und SWISS ist das Feuerzeug in der Tasche verboten. Der österreichische BMI-Folder beschreibt nur die Kontrolle; er ersetzt keine Transportfreigabe.
Aufgabegepäck
Nicht allgemein bestätigt
Bei den drei genannten Airlines und nach BAZL gehört das Feuerzeug nicht in den aufgegebenen Koffer. Auch Nachfüllbenzin und Nachfüllgas bleiben außerhalb des Reisegepäcks.
Besondere Regeln nach Land, Flughafen, Airline und Ausführung
Was gilt für Ihren Flug?
Wählen Sie Land, Flughafen und Airline und suchen Sie nach Ihrer Ausführung. Bei einer erneuten Kontrolle nach dem Umstieg prüfen Sie auch den dortigen Flughafen.
6 passende Kombinationen · 6 Antworten
Nicht geklärt · Mit Bedingungen · Verboten
Nicht geklärt · Verboten
Nicht geklärt · Mit Bedingungen
Allgemeine Regeln stehen neben den Regeln der Airline und des Flughafens.
Deutschland: nationale Sicherheitsinformation, gewöhnliches Gasfeuerzeug nicht vollständig geklärtHandgepäck: Nicht geklärtAufgabegepäck: Nicht geklärt
Handgepäck
Keine sichere Antwort
- Sicherheitskontrolle: Die Quellen reichen für eine sichere Antwort nicht aus.
Aufgabegepäck
Keine sichere Antwort
- Sicherheitskontrolle: Die Quellen reichen für eine sichere Antwort nicht aus.
Am Körper
Keine sichere Antwort
- Sicherheitskontrolle: Die Quellen reichen für eine sichere Antwort nicht aus.
Flüge und Quellen
Deutschland: nationale Sicherheitsinformation, gewöhnliches Gasfeuerzeug nicht vollständig geklärt
- Abflugland
- Deutschland
Handgepäck
Keine sichere Antwort
- Sicherheitskontrolle: Die Quellen reichen für eine sichere Antwort nicht aus.
Quellen
Aufgabegepäck
Keine sichere Antwort
- Sicherheitskontrolle: Die Quellen reichen für eine sichere Antwort nicht aus.
Quellen
Am Körper
Keine sichere Antwort
- Sicherheitskontrolle: Die Quellen reichen für eine sichere Antwort nicht aus.
Quellen
Österreich: Sicherheitskontrolle laut BMI-Folder, keine TransportfreigabeHandgepäck: Mit BedingungenAufgabegepäck: Nicht geklärt
Handgepäck
Antwort
- Sicherheitskontrolle: Bedingt
- Diese Aussage betrifft nur die Sicherheitskontrolle. Gefahrgut- und Betreiberregeln gelten zusätzlich.
- Gewöhnliches Feuerzeug; Sturmfeuerzeuge und Nachfüllbenzin oder Nachfüllgas sind ausgeschlossen.
- Bei der Sicherheitskontrolle höchstens 1 Feuerzeug pro Person.
Aufgabegepäck
Keine sichere Antwort
- Regelwerk: Die Quellen reichen für eine sichere Antwort nicht aus.
Am Körper
Keine sichere Antwort
- Regelwerk: Die Quellen reichen für eine sichere Antwort nicht aus.
Flüge und Quellen
Österreich: Sicherheitskontrolle laut BMI-Folder, keine Transportfreigabe
- Abflugland
- Österreich
Handgepäck
Antwort
- Sicherheitskontrolle: Bedingt
- Diese Aussage betrifft nur die Sicherheitskontrolle. Gefahrgut- und Betreiberregeln gelten zusätzlich.
- Gewöhnliches Feuerzeug; Sturmfeuerzeuge und Nachfüllbenzin oder Nachfüllgas sind ausgeschlossen.
- Bei der Sicherheitskontrolle höchstens 1 Feuerzeug pro Person.
Quellen
Aufgabegepäck
Keine sichere Antwort
- Regelwerk: Die Quellen reichen für eine sichere Antwort nicht aus.
Quellen
Quelle fehlt.
Am Körper
Keine sichere Antwort
- Regelwerk: Die Quellen reichen für eine sichere Antwort nicht aus.
Quellen
Quelle fehlt.
Schweiz: BAZL, handelsübliches FeuerzeugHandgepäck: VerbotenAufgabegepäck: Verboten
Handgepäck
Antwort
- Gefahrgut: Verboten
Aufgabegepäck
Antwort
- Gefahrgut: Verboten
Am Körper
Antwort
- Gefahrgut: Bedingt
- Pro Person höchstens 1 handelsübliches Feuerzeug oder 1 kleine Schachtel Streichhölzer.
- Ausschließlich an der Person tragen, etwa in der Jacken- oder Hosentasche; nicht in einer Tasche deponieren.
Flüge und Quellen
Schweiz: BAZL, handelsübliches Feuerzeug
- Abflugland
- Schweiz
Handgepäck
Antwort
- Gefahrgut: Verboten
Quellen
Aufgabegepäck
Antwort
- Gefahrgut: Verboten
Quellen
Am Körper
Antwort
- Gefahrgut: Bedingt
- Pro Person höchstens 1 handelsübliches Feuerzeug oder 1 kleine Schachtel Streichhölzer.
- Ausschließlich an der Person tragen, etwa in der Jacken- oder Hosentasche; nicht in einer Tasche deponieren.
Quellen
Abflug Deutschland: Lufthansa, Transport eines gewöhnlichen GasfeuerzeugsHandgepäck: VerbotenAufgabegepäck: Verboten
Handgepäck
Antwort
- Genehmigung der Fluggesellschaft: Verboten
Aufgabegepäck
Antwort
- Genehmigung der Fluggesellschaft: Verboten
Am Körper
Antwort
- Genehmigung der Fluggesellschaft: Bedingt
- Dieser Ausnahmefall gilt für ein gewöhnliches Gasfeuerzeug; Zippo, Blue-Flame- und waffenförmige Feuerzeuge sowie Nachfüllbrennstoff sind ausgeschlossen.
- Nur für den persönlichen Gebrauch; mit Flüssiggas, ohne anderen nicht aufgesaugten flüssigen Brennstoff.
- Pro Person höchstens 1 kleines Gasfeuerzeug oder 1 kleine Packung Sicherheitsstreichhölzer.
- Das Feuerzeug ausschließlich am eigenen Körper mitführen, etwa in der Hosentasche.
Flüge und Quellen
Abflug Deutschland: Lufthansa, Transport eines gewöhnlichen Gasfeuerzeugs
- Abflugland
- Deutschland
- Fluggesellschaft
- Lufthansa
Handgepäck
Antwort
- Genehmigung der Fluggesellschaft: Verboten
Quellen
Aufgabegepäck
Antwort
- Genehmigung der Fluggesellschaft: Verboten
Quellen
Am Körper
Antwort
- Genehmigung der Fluggesellschaft: Bedingt
- Dieser Ausnahmefall gilt für ein gewöhnliches Gasfeuerzeug; Zippo, Blue-Flame- und waffenförmige Feuerzeuge sowie Nachfüllbrennstoff sind ausgeschlossen.
- Nur für den persönlichen Gebrauch; mit Flüssiggas, ohne anderen nicht aufgesaugten flüssigen Brennstoff.
- Pro Person höchstens 1 kleines Gasfeuerzeug oder 1 kleine Packung Sicherheitsstreichhölzer.
- Das Feuerzeug ausschließlich am eigenen Körper mitführen, etwa in der Hosentasche.
Quellen
Abflug Österreich: BMI-Sicherheitskontrolle und Austrian-TransportHandgepäck: Mit Bedingungen · VerbotenAufgabegepäck: Verboten
Handgepäck
Antwort
- Sicherheitskontrolle: Bedingt
- Diese Aussage betrifft nur die Sicherheitskontrolle. Gefahrgut- und Betreiberregeln gelten zusätzlich.
- Gewöhnliches Feuerzeug; Sturmfeuerzeuge und Nachfüllbenzin oder Nachfüllgas sind ausgeschlossen.
- Bei der Sicherheitskontrolle höchstens 1 Feuerzeug pro Person.
- Genehmigung der Fluggesellschaft: Verboten
Aufgabegepäck
Antwort
- Genehmigung der Fluggesellschaft: Verboten
Am Körper
Antwort
- Genehmigung der Fluggesellschaft: Bedingt
- Dieser Ausnahmefall gilt für ein gewöhnliches Gasfeuerzeug; Zippo, Blue-Flame- und waffenförmige Feuerzeuge sowie Nachfüllbrennstoff sind ausgeschlossen.
- Nur für den persönlichen Gebrauch; mit Flüssiggas, ohne anderen nicht aufgesaugten flüssigen Brennstoff.
- Pro Person höchstens 1 kleines Gasfeuerzeug oder 1 kleine Packung Sicherheitsstreichhölzer.
- Das Feuerzeug ausschließlich am eigenen Körper mitführen, etwa in der Hosentasche.
Flüge und Quellen
Abflug Österreich: BMI-Sicherheitskontrolle und Austrian-Transport
- Abflugland
- Österreich
- Fluggesellschaft
- Austrian Airlines
Handgepäck
Antwort
- Sicherheitskontrolle: Bedingt
- Diese Aussage betrifft nur die Sicherheitskontrolle. Gefahrgut- und Betreiberregeln gelten zusätzlich.
- Gewöhnliches Feuerzeug; Sturmfeuerzeuge und Nachfüllbenzin oder Nachfüllgas sind ausgeschlossen.
- Bei der Sicherheitskontrolle höchstens 1 Feuerzeug pro Person.
- Genehmigung der Fluggesellschaft: Verboten
Quellen
Aufgabegepäck
Antwort
- Genehmigung der Fluggesellschaft: Verboten
Quellen
Am Körper
Antwort
- Genehmigung der Fluggesellschaft: Bedingt
- Dieser Ausnahmefall gilt für ein gewöhnliches Gasfeuerzeug; Zippo, Blue-Flame- und waffenförmige Feuerzeuge sowie Nachfüllbrennstoff sind ausgeschlossen.
- Nur für den persönlichen Gebrauch; mit Flüssiggas, ohne anderen nicht aufgesaugten flüssigen Brennstoff.
- Pro Person höchstens 1 kleines Gasfeuerzeug oder 1 kleine Packung Sicherheitsstreichhölzer.
- Das Feuerzeug ausschließlich am eigenen Körper mitführen, etwa in der Hosentasche.
Quellen
Abflug Schweiz: BAZL und SWISS-TransportHandgepäck: VerbotenAufgabegepäck: Verboten
Handgepäck
Antwort
- Gefahrgut: Verboten
- Genehmigung der Fluggesellschaft: Verboten
Aufgabegepäck
Antwort
- Gefahrgut: Verboten
- Genehmigung der Fluggesellschaft: Verboten
Am Körper
Antwort
- Gefahrgut: Bedingt
- Pro Person höchstens 1 handelsübliches Feuerzeug oder 1 kleine Schachtel Streichhölzer.
- Ausschließlich an der Person tragen, etwa in der Jacken- oder Hosentasche; nicht in einer Tasche deponieren.
- Genehmigung der Fluggesellschaft: Bedingt
- Dieser Ausnahmefall gilt für ein gewöhnliches Gasfeuerzeug; Zippo, Blue-Flame- und waffenförmige Feuerzeuge sowie Nachfüllbrennstoff sind ausgeschlossen.
- Nur für den persönlichen Gebrauch; mit Flüssiggas, ohne anderen nicht aufgesaugten flüssigen Brennstoff.
- Pro Person höchstens 1 kleines Gasfeuerzeug oder 1 kleine Packung Sicherheitsstreichhölzer.
- Das Feuerzeug ausschließlich am eigenen Körper mitführen, etwa in der Hosentasche.
Flüge und Quellen
Abflug Schweiz: BAZL und SWISS-Transport
- Abflugland
- Schweiz
- Fluggesellschaft
- SWISS
Handgepäck
Antwort
- Gefahrgut: Verboten
- Genehmigung der Fluggesellschaft: Verboten
Quellen
Aufgabegepäck
Antwort
- Gefahrgut: Verboten
- Genehmigung der Fluggesellschaft: Verboten
Quellen
Am Körper
Antwort
- Gefahrgut: Bedingt
- Pro Person höchstens 1 handelsübliches Feuerzeug oder 1 kleine Schachtel Streichhölzer.
- Ausschließlich an der Person tragen, etwa in der Jacken- oder Hosentasche; nicht in einer Tasche deponieren.
- Genehmigung der Fluggesellschaft: Bedingt
- Dieser Ausnahmefall gilt für ein gewöhnliches Gasfeuerzeug; Zippo, Blue-Flame- und waffenförmige Feuerzeuge sowie Nachfüllbrennstoff sind ausgeschlossen.
- Nur für den persönlichen Gebrauch; mit Flüssiggas, ohne anderen nicht aufgesaugten flüssigen Brennstoff.
- Pro Person höchstens 1 kleines Gasfeuerzeug oder 1 kleine Packung Sicherheitsstreichhölzer.
- Das Feuerzeug ausschließlich am eigenen Körper mitführen, etwa in der Hosentasche.
Quellen
Ein gewöhnliches Gasfeuerzeug am Körper
Die geprüfte Transportantwort gilt für Lufthansa bei Abflug aus Deutschland, Austrian bei Abflug aus Österreich und SWISS bei Abflug aus der Schweiz. Das kleine Feuerzeug muss für Ihren persönlichen Gebrauch bestimmt sein und Flüssiggas enthalten. Anderer nicht aufgesaugter flüssiger Brennstoff ist ausgeschlossen. Die Ausnahme umfasst ein Feuerzeug oder eine kleine Packung Sicherheitsstreichhölzer pro Person.
Tragen Sie den zulässigen Gegenstand etwa in der Hosentasche. Stecken Sie ihn nach der Kontrolle wieder in Ihre Hosen- oder Jackentasche. Eine Kosmetiktasche, Handtasche oder Jacke, die Sie im Gepäck verstauen, erfüllt diesen Transportort nicht. Prüfen Sie vor der Abgabe einer Tasche am Gate, ob darin noch ein Feuerzeug liegt.
Diese Bedingungen stehen in den Transportinformationen von Lufthansa, Austrian und SWISS. Eine Buchung unter deren Flugnummer ersetzt die Prüfung der tatsächlich ausführenden Airline nicht.
Wie unterscheiden sich die Regeln in Deutschland, Österreich und der Schweiz?
Deutschland
Die vereinfachte Sicherheitsinformation der Bundespolizei schließt Benzinfeuerzeuge aus. Sie liefert keine vollständige Freigabe gewöhnlicher Gasfeuerzeuge. Bei Lufthansa ist ein kleines gewöhnliches Gasfeuerzeug nur am Körper zulässig. Für andere Airlines prüfen Sie deren Regeln.
Österreich
Die BMI-Liste zur Sicherheitskontrolle nennt ein Feuerzeug im Handgepäck. Sturmfeuerzeuge und Nachfüllbrennstoff sind ausgeschlossen. Austrian verlangt für den Transport das Tragen am Körper. Die Aussage zur Kontrolle erlaubt keine Aufbewahrung in der Tasche während des Flugs.
Schweiz
BAZL bestätigt ein handelsübliches Feuerzeug oder eine kleine Schachtel Streichhölzer pro Person, ausschließlich an der Person. Beide Gepäckarten sind ausgeschlossen. SWISS nennt zusätzliche Bauartverbote, darunter Zippo und Blue Flame.
Der österreichische Folder trägt keine erkennbare Ausgabe. Seine Formulierung zur Kontrolle ist enger im Zweck als die Transportregeln. Halten Sie sich beim Flug mit Austrian an deren Anweisung zum Transportort. Die hier separat dargestellte nationale Sicherheitsinformation für Deutschland bleibt für ein gewöhnliches Gasfeuerzeug unvollständig; sie ist kein allgemeines Ja für jede Airline.
Bundespolizei: Sicherheitsinformation, BMI: Security-Folder und BAZL: Feuerzeuge sind die zugehörigen Landesquellen. Hier ist keine gesonderte Zoll- oder Einfuhrfreigabe enthalten.
Zippo, Jetflamme und elektrische Modelle
Lufthansa, Austrian und SWISS verbieten Zippo-Feuerzeuge ausdrücklich. Eine saugfähige Füllung oder die Marke eines anderen Dochtfeuerzeugs ist deshalb kein ausreichender Nachweis einer Freigabe. Für Deutschland schließt die Bundespolizei Benzinfeuerzeuge in ihrer vereinfachten Information aus.
Die konzentrierte Jetflamme eines Blue-Flame-Feuerzeugs oder Zigarrenanzünders fällt bei den drei Airlines unter das Verbot. Eine Schutzkappe macht daraus kein gewöhnliches Gasfeuerzeug. Auch Feuerzeuge in Waffenform sind ausgeschlossen.
Die drei Airlines schließen Lithium-Feuerzeuge ohne Schutzkappe oder einen anderen Schutz gegen versehentliche Aktivierung aus. Eine vollständige Transportfreigabe für gesicherte Modelle samt Batteriegrenzen ist damit noch nicht festgestellt. Fragen Sie Ihre Airline nach den Bedingungen für Ihr konkretes Modell.
Brennstoff bleibt zu Hause
Packen Sie weder Feuerzeugbenzin noch Nachfüllgas ein. Das gilt auch für kleine oder angebrochene Behälter und für den Transport am Körper. Die gewöhnliche Flüssigkeitskontrolle mit 100-ml-Behältern hebt das Gefahrgutverbot nicht auf.
Die IATA-Tabelle 2.3.A, 67. Ausgabe vom 1. Januar 2026 unterscheidet das kleine Feuerzeug am Körper von Brennstoff und Nachfüllpatronen. IATA ist eine Branchenorganisation. Staaten und Airlines können diese Bedingungen einschränken; die hier bestätigten Zippo-Verbote stammen aus den Airline-Regeln.
Taschen vor dem Abflug durchsehen
Suchen Sie auch in der Jacke, im Kulturbeutel und in Geschenksets nach weiteren Feuerzeugen oder Nachfüllbehältern. Wählen Sie den passenden zulässigen Gegenstand aus und lassen Sie den Rest zu Hause. Schützen Sie den Zündknopf vor Druck, damit er in der Hosentasche nicht versehentlich betätigt wird.
Bei einem Kauf auf der Reise prüfen Sie Bauart und Airline-Bedingungen erneut. Maßgeblich ist die Ausführung des Feuerzeugs; ein kleines Gehäuse oder eine vertraute Marke reicht für die Zuordnung nicht aus.
Quellen geprüft am 3. Oktober 2026. Betreiberinformationen vor der Reise erneut lesen; andere Abflug-, Transit- und Zielländer können zusätzliche Verbote vorsehen.
Vor dem Packen prüfen
Erkennen Sie den Typ anhand der Herstellerangaben. Für ein Zippo oder einen Jetbrenner gilt diese Gasfeuerzeug-Ausnahme nicht.
Wählen Sie ein kleines gewöhnliches Gasfeuerzeug oder eine kleine Packung Sicherheitsstreichhölzer. Tragen Sie den zulässigen Gegenstand am Körper.
Lassen Sie Nachfüllgas und Feuerzeugbenzin zu Hause. Prüfen Sie die ausführende Airline auch für Umstieg und Rückflug.
Häufige Fragen
Darf das Feuerzeug in die Handtasche oder den Rucksack?
Bei Lufthansa, Austrian und SWISS nein. Auch eine kleine Handtasche ist eine Tasche und ersetzt das Tragen am Körper nicht. BAZL verlangt ebenfalls den Transport an der Person.
Wie viele Feuerzeuge darf ich mitnehmen?
Bei den genannten Airlines gilt pro Person ein kleines gewöhnliches Gasfeuerzeug oder eine kleine Packung Sicherheitsstreichhölzer. Nehmen Sie nicht beides unter dieser Ausnahme mit.
Darf ein Zippo mit ins Flugzeug?
Lufthansa, Austrian und SWISS nennen Zippo-Feuerzeuge ausdrücklich als verboten. Die allgemeine IATA-Formulierung zu aufgesaugtem Brennstoff hebt diese zusätzliche Airline-Bedingung nicht auf. Die Bundespolizei warnt außerdem vor Benzinfeuerzeugen.
Sind Sturmfeuerzeuge und elektrische Feuerzeuge erlaubt?
Blue-Flame-Feuerzeuge und Zigarrenanzünder sind bei den drei Airlines verboten. Ein elektrisches Modell mit Lithiumbatterie hat eigene Bedingungen. Die ausdrückliche Ablehnung eines ungesicherten Modells beweist noch keine vollständige Freigabe eines Modells mit Schutzkappe.
Darf ich Nachfüllgas oder Feuerzeugbenzin mitnehmen?
Nein. IATA sowie Lufthansa, Austrian und SWISS schließen Brennstoff und Nachfüllpackungen in der Tasche, im Koffer und am Körper aus. Die 100-ml-Flüssigkeitsregel schafft dafür keine Ausnahme.